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Inverse Stresstests: Neue Anforderungen an Banken

©2012 Bachelorarbeit 61 Seiten

Zusammenfassung

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass ihre Risikomodelle die Banken nicht ausreichend für Belastungssituationen sensibilisiert haben. Die Konsequenzen waren verheerend: die Krise wurde zur schwersten Krise seit den 30er- Jahren und hatte hunderte von Bankenzusammenbrüchen zur Folge. Die Risikomodelle sind dabei für normale Marktphasen durchaus geeignet. Zu wenig Berücksichtigung fand jedoch die Betrachtung der Randbereiche der Verlustverteilungen der Risikofaktoren. Genau in diesem Bereich liegen jedoch die besonders verlustträchtigen Risiken, die die Existenz der Bank in Frage stellen können. Dieses Defizit ist von den Aufsichtsbehörden durch die Einführung inverser Stresstests abzumindern versucht worden. Deren Ziel besteht im Auffinden von Szenarien, die den Institutszusammenbruch zur Folge haben. Inverse Stresstests eignen sich sowohl für die qualitative Szenarioanalyse, also die Ermittlung konsistenter Wirkungsketten, als auch für die quantitative Szenarioanalyse, die die quantitative Ergänzung der Wirkungsketten darstellt. Diese Arbeit geht daher der Frage nach, welche Bedeutung inversen Stresstests im Kontext des konventionellen Bankrisikomanagements beizumessen ist, sowie welche Möglichkeiten dieses Instrument bietet und wo sie begrenzt werden. Dazu werden herkömmliche Stresstests und ihre Vorgehensweise sowie ihre Schwächen aufgezeigt, um im Anschluss den inversen Stresstest vorzustellen. Außerdem werden die derzeit diskutierten Methoden dargestellt, die an ausgewählten Beispielen Anwendung finden.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2.2 Anforderungen der Bankenaufsicht an das Bankrisikomanagement

Der derzeit gültige regulatorische Rahmen für Kreditinstitute ergibt sich EU-weit aus den maßgeblichen Richtlinien 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) sowie 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie) zur europarechtlichen Umsetzung von Basel II. Innerhalb dieses Gesamtkonzepts wird die Anforderung an Banken gestellt, ein internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) einzurichten, das die beiden Komponenten Risiko und Risikodeckungspotential verbindet. Banken müssen sicherstellen, dass sie ihre wesentlichen Risiken identifizieren und quantifizieren können sowie geeignete Managementsysteme für diese Risiken einsetzen und weiterentwickeln. Außerdem ist für die Risikotragfähigkeit angemessenes internes Kapital vorzuhalten, dessen Höhe aus dem Risikoprofil des einzelnen Kreditinstituts abzuleiten ist (AT 4.1 Tz. 1 MaRisk). Die novellierten MaRisk vom Dezember 2010 beinhalten in AT 4 die grundlegenden Regelungen zum Risikomanagement der Kreditinstitute und speziell in AT 4.3.3 die regulatorischen Anforderungen an Stresstests als Teil des internen Kontrollsystems. Erstmals wird auch die Anforderung an die Banken gestellt, inverse Stresstests durchzuführen (AT 4.3.3 Tz. 3 MaRisk). Die Einführung hatte bis zum 31. Dezember 2011 zu erfolgen.[1]

Die Anforderungen an das Risikomanagement im Allgemeinen und (inverse) Stresstests im Besonderen sind geprägt von der grundsätzlichen Ausrichtung der MaRisk, den Instituten unter Berücksichtigung des Wesentlichkeits- und Proportionalitätsgrundsatzes Methodenfreiheit zu gewähren (AT 4.1 Tz. 8 MaRisk). Danach haben Banken ihr Risikomanagement in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt ihres Geschäfts einzurichten und Art und Weise der Risikomessung und –steuerung festzulegen (AT 4.3 Tz. 1 und AT 4.3.2 Tz. 1 MaRisk). Weitere Anforderungen der Aufsicht sind das Gebot der Vollständigkeit der Risikoabbildung, der Konsistenz der Verfahren sowie das Vorsichtsprinzip.[2]

Das Risikoprofil einer Bank ist in erheblichem Ausmaß das Resultat der verfolgten Geschäftsstrategie. Der zunehmend ausgeprägte aufsichtsrechtliche Fokus auf die stärkere Verknüpfung von Geschäftsstrategie und Risikostrategie trägt der letzten Finanzkrise Rechnung (AT 4.2 Tz. 2 MaRisk). Größere Bedeutung als zuvor nimmt die Identifikation wesentlicher Risiken innerhalb des Gesamtrisikoprofils eines Kreditinstituts ein. Zur Klassifizierung als wesentliches Risiko eignet sich beispielsweise der Grad der Beeinträchtigung der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage (AT 2.2 MaRisk).

Den Banken wird die regelmäßige Ermittlung der wesentlichen Risiken, die Teil des Gesamtrisikoprofils des jeweiligen Instituts sind, im Rahmen einer Risikoinventur vorgeschrieben. Im Folgenden soll daher auf die Risiken eingegangen werden, die nach AT 2.2 Tz. 1 der MaRisk grundsätzlich wesentliche Risiken sind und wie diese im Kontext des Stresstestings berücksichtigt werden können.

2.3 Wesentliche Risikoarten im Bankgeschäft

2.3.1 Adressenausfallrisiko

Die Definition des Adressenausfallrisikos wird in § 4 Abs. 2 Satz 2 SolvV vom Gesetzgeber vorgenommen und bezeichnet das Risiko, dass ein Kreditnehmer den Rückzahlungsanspruch der Bank nicht oder nicht fristgerecht erfüllt oder das Kreditinstitut aufgrund des Ausfalls eines Dritten leistungspflichtig wird. Zusätzlich wird das mit Beteiligungen verbundene Risiko umfasst. Im Zusammenhang mit Stresstests kann die Belastungssituation etwa über die Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) oder der Verlustquoten (LGD) dargestellt werden.[3] Außerdem ist auch eine Erhöhung der Kredithöhe bei Ausfall (EaD) denkbar, wenn z.B. bei abnehmender Liquidität im Interbankenmarkt und sinkender Bonität der Gegenparteien unwiderruflich abgegebene Kreditzusagen an andere Institute unerwartet in Anspruch genommen werden.

2.3.2 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko umfasst die in den §§ 294 bis 312 SolvV aufgeführten Risiken, mit Ausnahme von aktienkurs- und zinsbezogenen Risiken bei Instituten, die den Befreiungstatbeständen nach § 2 Abs. 11 KWG unterliegen (Nichthandelsbuchinstitute). Das Marktpreisrisiko lässt sich über Minderungen der Marktpreise der relevanten Positionen, Geld/Brief-Spannenausweitungen und Wechselkursänderungen realisieren sowie bei zinsbezogenen Positionen über Zinskurvenverschiebungen und –drehungen.[4] Eine der Herausforderungen im Rahmen von Stresstests besteht in der möglicherweise relativ hohen Inanspruchnahme von Risikodeckungspotential, wenn das Risikomaß auf den im jeweiligen Stresstest betrachteten Zeitraum hochskaliert wird.[5] Änderungen der impliziten Volatilität können Risiken bei nichtlinearen Derivaten realisieren.

2.3.3 Liquiditätsrisiko

Das erst seit 2005 in den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen als eigenständige Risikoart geführte Liquiditätsrisiko hat sich in den letzten fünf Jahren als sehr realistisches und vor allem existenzielles Risiko erwiesen, das eine Reihe von Instituten an den Rand des Zusammenbruchs geführt hat. Das Liquiditätsrisiko ergibt sich regelmäßig als Folge eines Schlagendwerdens einer anderen Risikoart. Das in der jüngeren Vergangenheit ausgeprägt erkennbare Marktliquiditätsrisiko realisiert sich, wenn z.B. in Interbankenmärkten aufgrund von Informationsasymmetrien bezüglich der Gegenparteirisiken Dysfunktionen in Form von Marktilliquidität auftreten.[6] Somit können Belastungssituationen über den Ausfall von Gegenparteien oder deren extensives Fernbleiben vom Markt sowie über einen Anstieg der Bonitätsaufschläge simuliert werden.[7]

2.3.4 Operationelles Risiko

Nach der Legaldefinition des § 269 Abs. 1 SolvV umfasst das operationelle Risiko drohende Verluste, die aus unzureichenden internen Verfahren und Systemen resultieren oder durch externe Ereignisse und Rechtsrisiken verursacht werden. Das operationelle Risiko ist im Stresstesting ebenso zu berücksichtigen, wenngleich sich die Quantifizierung bereits im Rahmen der Risikomessung zum Teil diffiziler gestaltet (oder aufgrund fehlender Konzepte kaum durchführbar ist), als bei den vorgenannten Risikoarten, da auch nichtfinanzielle Risiken umfasst werden.[8] Zu stressende Parameter im Bereich der operationellen Risiken sind die Schadenshöhen und –häufigkeiten.[9]

3 Stresstests als Bestandteil des Risikomanagements im Bankensektor

3.1 Grundlagen

Für die aufgezeigten wesentlichen Risiken geben die populären VaR-Konzepte lediglich an, wie hoch der maximale Verlust bei einem gegebenen Konfidenzniveau 1-α ist; sie können aber keine Aussagen darüber treffen, wie hoch die Verluste im Irrtumsbereich α ausfallen können.[10] Außerdem sagt die Eintrittswahrscheinlichkeit nichts über die tatsächliche Eintrittshäufigkeit unwahrscheinlicher Ereignisse aus. Um dieses Defizit zu beheben, wurde dem Stresstesting in den letzten Jahren von Seiten der Regulatoren eine bedeutende Rolle zuerkannt. Die Bankenaufsicht definiert Stresstests als Hyperonym für Analyseverfahren, die die institutsindividuelle Gefährdungssituation unter Berücksichtigung wenig wahrscheinlicher und extremer, aber plausibel möglicher Ereignisse testen (AT 4.3.3 Tz. 1 MaRisk). Darunter werden sowohl Sensitivitätsanalysen, als auch Szenarioanalysen subsumiert.

Abbildung 2: Beispielhafte Verlustverteilungsfunktion

Quelle: In Anlehnung an Klaasen / Van Eeghen, S. 4 f.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus Abbildung 2 geht hervor, dass Stresstests Randbereiche der Verlustverteilung untersuchen (sog. „tail“-Risiken) und damit jene, über welche der VaR keine Aussagen trifft.[11] Stresstests ergänzen damit die Risikotragfähigkeitsbestimmung der Banken um eine Be­trachtung besonders unwahrscheinlicher Ereignisse. Die Bankenaufsicht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Stresstests zwar auf das vom VaR nicht abgedeckte Quan­til der Verlustverteilung abzielen, sich darüber hinaus jedoch auch von der Verteilungskurve zu lösen haben. Insofern sollen zusätzlich Beurteilungen ermöglicht werden, die unab­hängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit sind.[12] Explizit nicht gefordert ist nach AT 4.3.3 Tz. 5 MaRisk eine zwingende Unterlegung der Stresstestresultate mit Eigenmitteln; gleich­wohl sind deren Ergebnisse im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbeurteilung ausreichend zu würdigen.

Abbildung 3: Wirkung von makroökonomischen Entwicklungen auf die Risikotragfähigkeit

Quelle: Eigene Darstellung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mittels der in den folgenden Kapiteln 3.2 und 3.3 dargestellten Methoden werden für Stresstestzwecke Wirkungsketten aus Kombinationen adverser Entwicklungen angenommen. Insbesondere sind es exogene Risiken, die sich bspw. aus makroökonomischen Entwicklungen ergeben und die daher in ein konsistentes Stressszenario mit einzubetten sind (vgl. Abbildung 3). Anschließend werden die Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Instituts bestimmt. Die Belastung kann sich dabei sowohl als Verschlechterung der Gesamtrisikoposition und damit als Erhöhung des erforderlichen internen Kapitals eines Instituts auswirken, wie auch über eine Reduzierung der Risikodeckungsmasse.[13]

Gemäß AT 4.3.3 Tz. 1 MaRisk sind Stresstests für alle wesentlichen Risikoarten durchzuführen und Risikokonzentrationen und Diversifikationseffekte sollen über alle Risikoarten hinweg berücksichtigt werden. Dadurch soll ein erweitertes Verständnis von Rückkopplungs- und Zweitrundeneffekten und nichtlinearem Parameterverhalten geschaffen werden.[14] Risikokonzentrationen können sowohl risikoartenübergreifend (Interrisikokonzentrationen), als auch innerhalb einer Risikoart durch den Gleichlauf mehrerer Risikopositionen (Intrarisikokonzentrationen) entstehen sowie auf Einzelpositionsebene als Klumpenrisiko.[15] Bedingt durch den exzessiven außerbilanziellen Fremdfinanzierungshebel diverser Institute mittels Zweckgesellschaften und Verbriefungen, die als krisenverschärfend in der letzten Finanzkrise gelten, sind auch die daraus resultierenden Risiken zu berücksichtigen.[16] Ferner fordern die MaRisk die regelmäßige Durchführung von Stresstests auf allen Geschäftsebenen (bspw. Portfolio, Geschäftsbereich, Gesamtinstitut).[17]

Das grundsätzliche Ziel ist die Erweiterung der gegenwärtigen Risikoeinschätzung (die zum Teil auf historischen Daten basiert) um eine zukunftsbezogene Analyse der möglichen Entwicklungen der Risikotragfähigkeit.[18] Aus Sicht der Bankenaufsicht wird dabei nicht beabsichtigt, lediglich den Quantifizierungsaufwand innerhalb des Bankrisikomanagements in die Höhe zu treiben, sondern ein konsistentes Stresstest-Programm zu integrieren, durch welches das Institut seine individuelle Risikosituation umfassender beurteilen kann.[19]

Abbildung 4: Verarbeitung der Ergebnisse aus Stresstests

Quelle: Ernst & Young (2011a), S. 21.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Von besonderer Bedeutung ist das Risiko-Reporting an die Geschäftsführung im Anschluss an die Durchführung der Stresstests, d.h. eine explizite Ergebnisverwertung, um die Ergebnisse der höchsten Hierarchieebene zugänglich zu machen und die Ableitung von eventuell einzuleitenden Maßnahmen zu ermöglichen (vgl. Abbildung 4). Dies betrifft insbesondere eine ggfs. notwendige Mitigation von Risiken oder eine Erhöhung des Risikodeckungspotentials.

Abbildung 5: Überblick über die Methoden des konventionellen Stresstestings

Quelle: In Anlehnung an Bühn / Klauck (2006), S. 18.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Hinblick auf AT 4.3.3 Tz. 2 MaRisk lassen sich Stresstests im Wesentlichen in die multivariaten Stresstestvarianten der historischen und hypothetischen Szenarioanalyse gliedern. Diese sollen im Folgenden vorgestellt werden. Unter dem Begriff Stresstests werden zusätzlich weitere Analyseverfahren wie univariate Sensitivitätsanalysen zusammengefasst (vgl. Abbildung 5). Darauf soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, da die Belastung nur eines Risikofaktors nicht der realistische Regelfall ist und ihr damit im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung im Rahmen des konventionellen und inversen Stresstests eine geringere Relevanz zuzuschreiben ist.[20] [21]

3.2 Historische Szenarioanalyse

Der Ansatz des historischen Stresstests besteht darin, Begebenheiten der Vergangenheit als Szenariobasis zu nutzen und die Auswirkungen auf die Risikofaktoren der Risikoarten zu simulieren. Schließlich kann die Sensitivität der Gesamtbank gegenüber dem Stress gemessen werden.[22] Historische Szenarien folgen damit einer deduktiven Logik.

So sind beispielsweise gravierende Aktienmarkteinbrüche wie der des Oktobers 1987 oder, um ein aktuelles Beispiel zu bemühen, der Börsenkrach infolge der japanischen Fukushima-Katastrophe im März 2011 denkbar. Um relevante Begebenheiten zu identifizieren, lassen sich zusätzlich auch die sogenannten „Schwarzen Schwäne“ nutzen, also gleichermaßen seltene wie verlustintensive Ereignisse, die – auch über größere Zeiträume betrachtet – Zäsurcharakter haben. Als Grundlage sind die großen Krisen der letzten Jahrzehnte denkbar, wie etwa die Weltwirtschaftskrise ab 1929, die Ölkrisen, die Dot-Com-Krise ab 2000 sowie die akute Finanzmarktkrise ab der Lehman-Brothers-Insolvenz 2008.

Ein konkretes Beispiel für ein historisches Szenario liefert die Konzernleitung des Bereichs Marktrisiko-Controlling der DekaBank für den Oktober 1987. Ein schwacher Dollar und Sorgen vor Inflation sorgten für einen Kursrückgang von rund 23 % innerhalb eines Tages. Da dies an einem Freitag auftrat, konnten die Weltbörsen erst am darauf folgenden Montag reagieren. Die Folge war eine wochenlange Kursschwäche der wichtigsten Indizes von in der Spitze zwischen 20 und 50 %.[23] In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass nicht jedes Szenario für jedes Institut angemessen ist.[24] So werden bspw. Auswirkungen aktienmarktzentrierter Szenarien nur eine indirekte Relevanz für Pfandbriefbanken aufweisen.

Insgesamt erscheinen aktuellere Ereignisse für die historische Szenarioanalyse geeigneter, da hierfür i.d.R. eine breitere Datenbasis verfügbar ist. Problematisch ist die Übertragung von viele Jahrzehnte zurückliegenden Szenarien auf die derzeitige Institutsverfassung, denn mit der Zeit ist das Leistungsspektrum der Banken komplexer und vielfältiger geworden. Wenn für früher nicht existente Bankprodukte keine oder nur geringe Datenaufzeichnungen vorliegen, ist fraglich, ob die Datengrundlage für den Stresstest in sich von ausreichender Konsistenz ist. Unter dem durch AT 4.3.3 Tz. 2 MaRisk zu berücksichtigenden Plausibilitätskriterium sind historische Szenarien jedoch als besonders geeignet zu beurteilen, da sie ihre praktische Evidenz bereits erwiesen haben. Nachteile historischer Szenarien sind darin zu sehen, dass sich Geschichte in der Regel nicht wiederholt.[25] Diese These wird dadurch gestützt, dass auf jede Krise Reaktionen folgen und Maßnahmen eingeleitet werden, die eine Wiederholung in der Zukunft unwahrscheinlicher machen sollen. Dies ist jedoch eine in erster Linie ursachenbezogene Sichtweise, die das Potential historischer Stresstests nicht einschränkt, die augenscheinlichen Folgen (z.B. Preisverfall an den Börsen, höhere Inflation, höhere Arbeitslosenquote) im Rahmen einer Szenariobetrachtung zu analysieren.

3.3 Hypothetische Szenarioanalyse

Während sich historische Szenarien auf in der Vergangenheit aufgetretene reale Ereignisse beziehen, werden in der hypothetischen Szenarioanalyse vornehmlich ausgehend von den Risikofaktoren mögliche Szenarien abgeleitet und sich damit bei dieser Weise der Szenariobildung einer induktiven Logik bedient.[26] Darüber hinaus können wie bei der historischen Szenarioanalyse makroökonomische Meta-Szenarien erstellt werden, die auf hypothetischen Annahmen basieren.[27]

Eine relativ ausführliche Darstellung dessen, wie hypothetische Stressszenarien in der Praxis umgesetzt werden, findet sich in der externen Berichterstattung der UniCredit Bank. Sie berücksichtigt im Rahmen risikoartenübergreifender Stresstests hochaktuelle makroökonomische Entwicklungen, wie z.B. neben der von Griechenland eine weitere Staatspleite im Euro-Raum oder eine breite Ansteckung mit rezessiven Entwicklungen und Bonitätszweifeln bei größeren Mitgliedern der EU. Zudem wurde eine pessimistische Annahme für das deutsche BIP-Wachstum von minus 2 % für das Jahr 2012 untersucht sowie die Auswirkungen negativer Nachfrageschocks in Deutschland.[28]

Hypothetische Szenarien erweitern den durch historische Szenarien gewonnenen Erkenntnisstand um die Menge aller theoretisch möglichen zukünftigen Szenarien. Vorteilhaft ist je nach konkreter Vorgehensweise die größere Relevanz für die eigenen Risikopositionen. Dafür können Plausibilitätsmängel auftreten, die ihre Ursache in der Subjektivität der Zusammenstellung und Intensität der Belastungen haben. Positiv zu werten ist etwa die Möglichkeit, von historischen Korrelationen abzuweichen.[29] Die vorrangige Herausforderung ist die sinnvolle Auswahl von Szenarien mit Relevanz für die Risikopositionen des Instituts. Banken können sich für diesen Zweck ihrer ggfs. vorhandenen Research-Abteilungen bedienen oder Markt- und Experteneinschätzungen nutzen.[30] Auch die Berücksichtigung aller maßgeblichen Risikofaktoren gestaltet sich schwierig, weshalb die Ergebnisse aus Szenarioanalysen mit großen Unsicherheiten und Modellrisiken behaftet sind.

3.4 Schwächen des konventionellen Stresstestings

Einer annähernd repräsentativen Umfrage der Bundesbank unter 150 Banken zufolge, die im Herbst 2010 veröffentlicht wurde, messen die Institute den Stresstests im Allgemeinen noch nicht die aufsichtsseitig erwünschte Bedeutung bei. So werden bei einer Vielzahl von Instituten lediglich Sensitivitätsanalysen und keine risikoartenübergreifende Stresstests durchgeführt. Damit wird deutlich, dass bei den Banken in der Konsequenz auch im Hinblick auf inverse Stresstests erhebliches Entwicklungspotential vorliegt, um der sich wandelnden nationalen und internationalen Bankenregulierung zu genügen.[31]

Im Allgemeinen gleichen die quantitativen Schwächen der herkömmlichen Stresstestprogramme denen der quantitativen Risikomodellierung in der Risikotragfähigkeitsanalyse. Aufgrund zahlreicher Vereinfachungen sind die Ergebnisse mit erheblichen Modellrisiken behaftet, die der Realität oft nicht standhalten. Konkret betrifft dies z.B. zeitstabile Korrelationsannahmen, lineare Approximationen und die Unterstellung von unabhängigem Verhalten der Marktteilnehmer. Dazu kommt, dass nicht quantifizierbare Risiken häufig nicht ausreichend berücksichtigt wurden.[32]

Als weitere bedeutende Schwächen sind die Subjektivität und Manipulierbarkeit (also die nachträgliche Optimierung von Stresstests und ihren Ergebnissen zu einer positiveren Darstellung) des Stresstestrahmens zu nennen, was nichtsdestotrotz vom Proportionalitätsprinzip und von der Methodenfreiheit gedeckt sein kann. Außerdem fehlte in der Vergangenheit der konkrete Fokus auf diejenigen Belastungssituationen, die die Gefährdung des Unternehmensfortbestands zur Folge haben könnten. Insbesondere bedarf es einer Fortentwicklung der systematischen qualitativen Analyse zur Aufdeckung von den Risiken, die bisher unbeachtet waren und Einfluss auf das Institut haben können.

4 Inverse Stresstests als Ergänzung des konventionellen Risikomanagementsystems

4.1 Grundlagen

Als eine Unterart der Stresstests sind inverse Stresstests ein im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Aufarbeitung der Erkenntnisse der letzten Jahre eingeführtes Novum im regulatorischen Rahmen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Vorgehensweise entgegengesetzt zur herkömmlichen Stresstestdurchführungsweise abläuft (vgl. Abbildung 6). Unter inversen Stresstests soll im Folgenden ebenfalls die Definition der Bankenaufsicht verstanden werden:

„Bei inversen Stresstests wird untersucht, welche Ereignisse das Institut in seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzunehmen, wenn sich das ursprüngliche Geschäftsmodell als nicht mehr durchführbar beziehungsweise tragbar erweist.“[33]

Abbildung 6: Vorgehensweise von konventionellen und inversen Stresstests

Quelle: Eigene Darstellung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Durchführbarkeit des Geschäftsmodells ist regelmäßig bei Nichterfüllung der SolvV-Mindestkapitalquoten, fehlender Risikotragfähigkeit oder Illiquidität als gefährdet anzunehmen. Diese Tatbestände müssen aber nicht zwingend Ausgangspunkt inverser Stresstests sein. Denkbar sind außerdem die Aufgliederung der Nichtfortführbarkeit des Geschäftsmodells in die Phasen Ursache, Folge und Auswirkung. Demnach könnte die Geschäftsfortführbarkeit bereits dann gefährdet sein, wenn eine Bank nach Ansicht von bedeutsamen Marktteilnehmern einem Risiko besonders exponiert erscheint (Ursache). Des Weiteren könnte sie dann enden, wenn die Marktteilnehmer aufgrund dieser Ansicht davon absehen, als Gegenpartei für das Institut aufzutreten (Folge). Die dritte Variante betrachtet die Nichtfortführbarkeit als dann gegeben, wenn aufgrund fehlender Gegenparteien Neugeschäft fehlt oder nicht zu finanzieren ist und damit die Ertragsquellen sukzessive entfallen (Auswirkung).[34]

Abbildung 7: Klassifikation von Stresstests nach der Vorgehensrichtung

Quelle: Eigene Darstellung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Einordnung inverser Stresstests in eine einfache Stresstest-Klassifikation lässt sich der Abbildung 7 entnehmen. Während die in Kapitel 3 betrachteten Stresstests Szenarien in explorativer Weise nutzen, also ausgehend von der Gegenwart zukünftige Entwicklungen modellieren, folgen inverse Stresstests einer antizipativen Logik, bei denen das zukünftige Ergebnis bereits feststeht und dorthin führende Stresspfade retrograd ermittelt werden.[35]

Festzustellen ist, dass inverse Stresstests durch ihre Verankerung in den MaRisk zukünftig ein integraler Bestandteil und eine komplementäre Erweiterung des Stresstesting-Rahmens der Institute sein werden, die einen ganzheitlicheren Blick auf die tatsächliche Risikosituation ermöglichen sollen. Zusätzlich mindern sie die im vorherigen Kapitel erwähnten subjektiven Einflüsse, indem durch das definierte Stressausmaß der Nichtfortführbarkeit des Geschäftsmodells die nachträgliche Optimierung von Szenarien und Ergebnissen hin zu einer positiveren Darstellung erschwert wird.

Abhängig von der Größe eines Instituts sowie Art, Umfang und Risikogehalt seiner Geschäfte ist in Anlehnung an das den MaRisk zugrundeliegende Proportionalitätsprinzip der erforderliche Umfang des Stresstestings vom Institut selbst zu ermitteln. Die Aufsicht hat bei der Einführung der dritten MaRisk-Novelle darauf hingewiesen, dass von allen Instituten qualitativ ausgerichtete inverse Stresstests durchzuführen sind. Quantitative Analysen werden nur von größeren Instituten erwartet.[36] Eine Richtlinie dafür, ob ein solches größeres Institut vorliegt, könnte laut einem Interpretationsleitfaden des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) § 1 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) vorgeben. Demgemäß wäre die Einordnung als solches ab einer Bilanzsumme von 10 Mrd. Euro und einer dahingehenden Risikoeinschätzung möglich, während Institute mit mehr als 40 Mrd. Euro Bilanzsumme regelmäßig als bedeutend anzusehen sind. Jedoch geben die erwähnten Kriterien des Proportionalitätsprinzips die Auslegung her, dass nicht lediglich auf die Bilanzsumme abgestellt werden darf, um den notwendigen Umfang des Stresstests zu bestimmen.[37] Außerdem ist fraglich, ob die Orientierung überhaupt an der InstitutsVergV vorgenommen werden kann, da ein entsprechender Auslegungsverweis in den MaRisk nicht enthalten ist.

Bestimmend für die konkrete Ausgestaltung des inversen Stresstests sind damit nicht nur die erwähnten Proportionalitätskriterien des Instituts, sondern auch die Steuerungsweise des Instituts im Risikomanagement. Zwei Ansätze sind für die Risikotragfähigkeitsbeurteilung von Bedeutung: der Fortführungsansatz (going-concern-Ansatz) und der Liquidationsansatz (gone-concern-Ansatz). Im ersten Fall steht die durchgehende Erfüllung der regulatorischen Kapitalquoten bei Eintritt erwarteter Verluste im Vordergrund, während im zweiten Fall die jederzeitige Sicherstellung der vollständigen Befriedigung aller Gläubiger bei Eintritt auch unerwarteter Verluste relevant ist.[38] Sie unterscheiden sich darin, ob das regulatorische Eigenkapital nach Säule 1 (von Basel II) bis zur Mindestgesamtkapitalquote oder das im ICAAP ermittelte Risikodeckungspotential in der Gesamtheit aufgezehrt wird.[39] Damit ergibt sich die nötige Verlusthöhe, die ein gegebener Ausgangspunkt eines inversen Stresstest sein kann, der eine Unterkapitalisierung als Grund der Nichtfortführbarkeit des Geschäftsmodells unterstellt. Aus mathematischer Sicht umfassen darauf bezogene Stresstests eine Teilmenge der Extremszenarien herkömmlicher kapitalbezogener Stresstests, nämlich diejenigen, bei denen das Ergebnis gleich dem Verlust in Höhe der relevanten Risikodeckungsmasse ist.

Abbildung 8: Vergleich der möglichen Szenarien Basis-Szenario, Stress-Szenario und Stresskurve eines inversen Stresstests

Quelle: Eigene Darstellung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus der Abbildung 8 gehen die verschiedenen denkbaren Stress-Szenarien hervor. Die Szenarien 1 und 2 stellen dabei Stresstestverläufe dar, wie sie durch Fortschreibung der aus Banksicht wahrscheinlichsten erwarteten Entwicklung (Basis-Szenario) oder aus herkömmlichen Stresstestverfahren (Simulation akuten Stresses) resultieren könnten. Szenario 3 stellt das im Rahmen inverser Stresstests gesuchte Szenario dar. Die notwendige Bedingung dafür ist das Erreichen der horizontalen Achse, was mit dem vollständigen Verzehr des relevanten Risikodeckungspotentials nach dem Fortführungs- oder Liquidationsansatz gleichzusetzen ist.

Aus Sicht der Bankenaufsicht ist es nicht das Ziel, quantitativ exakte Stressszenarien zu ermitteln, wenngleich quantitative inverse Stresstests perspektivisch wesentlicher Bestandteil der Risikomanagementsysteme großer Institute werden sollen.[40] Im Vordergrund soll die kritische Reflexion der Ergebnisse stehen. Trotz einer institutsabhängig auch quantitativen Bestimmung erhalten die grundsätzlichen gewonnenen Erkenntnisse aus der qualitativen Ermittlung damit besonderes Gewicht.[41] Es wird erreicht, dass der Schwerpunkt nicht auf einer fortschreitenden Feinjustierung von systembedingt nur scheingenauen quantitativen Lösungen liegt, sondern auf der Risikobewusstseinserweiterung eines risikoexponierten Instituts in einem risikobehafteten Geschäftsumfeld.

Um einen Überblick über den derzeitigen Implementierungsstand inverser Stresstests zu gewinnen, soll im Folgenden auf entsprechende Branchenerhebungen eingegangen werden.

[...]


[1] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2010a), S. 5 (siehe Internetverzeichnis).

[2] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2011a), S. 2, Tz. 4 (siehe Internetverzeichnis).

[3] Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S.18 (siehe Internetverzeichnis).

[4] Vgl. ebenda, S. 13, 21 und 29 (siehe Internetverzeichnis).

[5] Vgl. ebenda, S. 19 f. (siehe Internetverzeichnis).

[6] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2011), S. 238 (siehe Internetverzeichnis).

[7] Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S.14 (siehe Internetverzeichnis).

[8] Vgl. Füser u.a. (2008), S. 10 ff.

[9] Vgl. Keiner (2006), Hauptframe (siehe Internetverzeichnis).

[10] Vgl. Bühn / Klauck (2006), S. 18 f.

[11] Vgl. Isogai (2009), S. 75.

[12] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2011a), S. 14 Tz. 103 und 104 (siehe Internetverzeichnis).

[13] Vgl. Stausberg (2012), S. 308 ff.

[14] Vgl. Committee of European Banking Supervisors (2010), S. 18 Tz. 58 (siehe Internetverzeichnis).

[15] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2010) , S. 6 (siehe Internetverzeichnis).

[16] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2009), S. 1 Tz. 4 (siehe Internetverzeichnis).

[17] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2010) , S. 14 (siehe Internetverzeichnis).

[18] Vgl. Bundesbank (2011), S. 34 f. (siehe Internetverzeichnis).

[19] Vgl. Stausberg (2012), S. 308.

[20] In Bezug auf die Durchführung inverser Stresstests ist es dem Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden zufolge nicht ausreichend, wenn lediglich einzelne Risikoparameter ins Extreme gesteigert werden, da dies der Zielsetzung der Bankenaufsicht für ein umfassendes Stresstesting nicht gerecht wird. Vgl. Committee of European Banking Supervisors (2010), S. 20 Tz. 67 (siehe Internetverzeichnis).

[21] Vgl. Bühn / Klauck (2007), S. 353.

[22] Vgl. Bühn / Klauck (2006), S. 15 f.

[23] Vgl. Wehn (2010), S. 14 (siehe Internetverzeichnis).

[24] Vgl. Bühn / Klauck (2006), S. 16.

[25] Vgl. ebenda, S. 16.

[26] Vgl. Bühn / Klauck (2006), S. 16 f.

[27] Vgl. Drüen (2011), S. 10 ff.

[28] Vgl. UniCredit Bank (2012), S. 58 f., 77 (siehe Internetverzeichnis).

[29] Vgl. Bühn / Klauck (2006), S. 17.

[30] Vgl. Stausberg (2012), S. 310.

[31] Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S. 26 f. (siehe Internetverzeichnis).

[32] Vgl. Füser u.a. (2012), S. 34 ff.

[33] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2010), S. 15 (siehe Internetverzeichnis).

[34] Vgl. Financial Services Authority (2011), S. 4 ff. (siehe Internetverzeichnis).

[35] Vgl. Fink u.a. (2002), S. 63.

[36] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2010a), S. 4 (siehe Internetverzeichnis).

[37] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2011), S. 247 (siehe Internetverzeichnis).

[38] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2011a), S. 3 Tz. 8 (siehe Internetverzeichnis).

[39] Vgl. ebenda, S. 3 Tz. 9 (siehe Internetverzeichnis).

[40] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2010a), S. 4 (siehe Internetverzeichnis).

[41] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2010), S. 15 (siehe Internetverzeichnis).

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2012
ISBN (PDF)
9783863418120
ISBN (Paperback)
9783863413125
Dateigröße
2.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Schlagworte
MaRisk Risikomanagement Retrograd Retrograde Szenarioanalyse reverse stress test Bankenregulierung
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