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Christliche Alltagswelt im Spannungsfeld zwischen Konfrontation und Kooperation: Grenzen und Möglichkeiten christlicher Lebensführung im DDR-Regime

©2014 Bachelorarbeit 51 Seiten

Zusammenfassung

Unter dem Schirm der marxistisch-leninistischen Lehren entwickelte sich die SED zu einer Kaderpartei, deren Organisationsprinzip formal der „demokratische Zentralismus“ darstellte und die sich am Vorbild der Kommunistischen Partei der Sowjetunion orientierte.
Die Zahlen zur statistischen Entwicklung der evangelischen Kirchenmitglieder in Ostdeutschland sind ein Indiz dafür, dass die Kirche in der DDR erheblich an Ansehen und Zustimmung verloren haben muss. Dies wirkte sich direkt auf das alltägliche Leben von Christen in der DDR aus.
Die vorliegende Arbeit soll sich mit den Ursachen für die gesellschaftliche Säkularisierung während der SED-Herrschaft beschäftigen. Sie soll beleuchten, in welchem Verhältnis Staat und Kirche standen, welche Kämpfe ausgefochten wurden und inwiefern Annäherungsversuche stattfanden.
Im Fokus steht dabei, wie tiefgreifend der Staat in die Arbeit der Gemeinden als auch in das private Leben von Christen eingegriffen hat. Hierbei wird vor allem im Vordergrund stehen, welche Handlungsspielräume Christen bei der Ausübung ihres Glaubens besaßen und mit welchen Konsequenzen sie zu rechnen hatten, wenn sie sich gegen antichristliche Maßnahmen zur Wehr setzten.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2. Kirchenpolitik im DDR-Regime - Eine Übersicht

Deutschland lag nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in jeglicher Hinsicht am Boden. Es verlor seine Zentralgewalt und wurde in vier Besatzungszonen geteilt, Millionen Menschen waren obdachlos und hungerten; hinzu kamen unzählige Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemals von Hitler besetzten Gebieten in Europa. Ein Großteil der industriellen Anlagen sowie Transportwege waren durch Bombenangriffe zerstört, was gleichermaßen auf den Wohnraum zutraf.[1] In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) begegnete man dieser verheerenden Situation, indem man zügig die ersten Fundamente zur Einrichtung demokratischer Strukturen legte. Schon im Juni 1945 wurde die Gründung antifaschistischer Parteien durch die Sowjetische Militäradministration (SMAD) zugelassen. Dieser Schritt war Grundlage für die Konstituierung der KPD, die der Grundstein für die politische Entwicklung in der SBZ und späteren DDR in den nachfolgenden vier Jahrzehnten sein sollte. Mit der Einführung eines Blocksystems durch die Gründung der „Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ im Juli 1945 und der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands im April 1946 waren in der SBZ die Weichen gestellt, ein sozialistisches System nach sowjetischem Vorbild zu installieren.[2] Wie schon angedeutet, lagen diesem System die marxistisch-leninistischen Lehren zugrunde, die im Widerstreit zu Kirche und Religion standen. Deshalb soll zunächst ein Überblick über die offizielle Haltung des DDR-Regimes gegenüber der Kirche im Verlauf seiner Existenz gegeben werden, um einen politischen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen sich die in dieser Arbeit beleuchteten Frontlinien zwischen Kirche und Staat manifestiert haben. Einige der dabei angedeuteten Konflikte werden im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch näher betrachtet und finden in diesem Kapitel deshalb zunächst nur kurze Erwähnung.

Im Programm der SED von 1946 war die Gesinnungs- und Religionsfreiheit als Grundrecht verankert. Im Abschnitt „Gegenwartsforderungen“ im Dokument über die Grundsätze und Ziele der SED stand unter dem Punkt „Sicherung der demokratischen Volksrechte“ geschrieben:

„Freiheit der Meinungsäußerung in Wort, Bild und Schrift unter Wahrung der Sicherheit des demokratischen Staates gegenüber reaktionären Anschlägen. Gesinnungs- und Religionsfreiheit. Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied von Rasse und Geschlecht. […]“ [3] .

Die Kirche sollte bei der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung der Nachkriegsjahre und in den späteren Aufbau des sozialistischen Gesellschaftssystems einbezogen werden, da sie - schon allein wegen ihrer zu dieser Zeit noch enorm hohen Mitgliederzahl - einen wichtigen Bündnispartner darstellte. Gleichzeitig betonte die SED jedoch von Beginn an die strikte Trennung von Staat und Kirche. So wie es die Kirche ablehne, sich parteipolitisch zu binden, sei auch die SED nicht bereit, sich der Kirche unterzuordnen.[4] Die SED setzte bei diesem pragmatischen Taktieren einerseits auf gegenseitige Toleranz, war aber andererseits bemüht, den Einfluss der Kirche auf wenige gesellschaftliche Bereiche zu begrenzen, um von ihrem eigenen Credo der Trennung von Staat und Kirche und dem langfristigen Ziel der Verdrängung von Religion aus dem öffentlichen Leben nicht abzuweichen.[5] Dies zeigt auch die Formulierung im oben zitierten Ausschnitt des Parteiprogrammes, die einigen Interpretationsspielraum ließ, da nicht genauer eingegrenzt wurde, welche Kräfte von der Parteiführung als „reaktionär“ eingestuft wurden. Es zeigte sich jedoch bald, dass diese Vokabel bei der SED regelmäßig Verwendung im Bezug auf Christen fand.

Mit der Gründung der DDR 1949 gerieten SED und Kirche in stärkere Konflikte. Zwar war der Kirche in der Verfassung ein hohes Maß an Privilegien zuteil geworden. So befassten sich acht Verfassungsartikel mit „Religion und Religionsgemeinschaft“, wobei gleich deren erster die Glaubens- und Gewissensfreiheit für jeden Bürger beinhaltete und die ungestörte Religionsausübung unter staatlichen Schutz stellte.[6] Aufgrund dessen, dass die SED dem Verfassungstext interpretatorischen Spielraum beimaß und sich verstärkt der Durchsetzung des marxistisch-leninistischen Weltbildes widmete, kam es jedoch zu stärkeren Konfrontationen. Dies wurde auf der zweiten Parteikonferenz der SED im Juli 1952 besonders deutlich, bei der der Beschluss gefasst wurde, verstärkt gegen „reaktionäre Kräfte“ vorzugehen.[7] Ziel dieser atheistischen Propaganda war vor allem die kirchliche Jugendarbeit. Gleichzeitig wurden der Kirche aber auch Staatszuschüsse gestrichen. Der Höhepunkt dieses Konfliktes, den die Kirche in Anlehnung an die Situation im Nationalsozialismus als „Kirchenkampf“ bezeichnete, wurde 1954 mit der Einführung der Jugendweihe erreicht.[8]

Diese sollte als weltlicher Ersatz zur Konfirmation dienen und war Teil der Kirchenpolitik der SED, die Lepp als „Strategie der ‚Differenzierung‘ und ‚Unterwanderung‘“[9] bezeichnete. Ziel dieser Politik war es, die Kirche stärker mit „progressiven Kräften“ von innen zu durchdringen und dadurch mehr Einfluss innerhalb der kirchlichen Organe zu erlangen.[10] Ein weiterer Höhepunkt des staatlichen Eingreifens in bis dahin kirchliche Einflusssphären war die Verdrängung des Religionsunterrichtes aus den Schulen 1958.[11] Aus dieser angespannten Situation heraus kam es schließlich zu Treffen zwischen hochrangigen Kirchenvertretern und Vertretern des Staates, die am 21. Juli 1958 zur Veröffentlichung eines Kommuniqués führten, in dem der Staat der Kirche formal die in der Verfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit zusicherte, während die Kirche das staatliche Erstreben nach einer sozialistischen Ordnung tolerierte.[12]

Dass es sich hierbei nur um eine scheinbare Entspannung im Verhältnis zwischen Staat und Kirche handelte, zeigte schon im März 1959 eine Rede des Ministerpräsidenten der DDR, Otto Grotewohl, gegenüber Berliner Künstlern und Kulturschaffenden. Darin fordert er die Schaffung eines „neuen Menschen“ durch beharrliche Erziehung vor allem der jungen Generation.[13] So betonte er, dass der Jugend „vor allem im Interesse der Beherrschung der Praxis des sozialistischen Aufbaues die sozialistische Theorie, die marxistisch-leninistische Wissenschaft überzeugend“[14] zu erläutern sei. Das schließe „auch den Kampf gegen alle Arten von Furcht, Vorurteilen, Wunder- und Aberglauben ein, die eine falsche Vorstellung von der Welt vermitteln“[15].

Diese offene Hinwendung zum marxistisch-leninistischen Weltbild durch die Parteispitze offenbarte die Doppelstrategie, die in den folgenden Jahren von der SED verfolgt werden sollte. So wurde 1958 der staatstreue „Bund evangelischer Pfarrer in der DDR“ gegründet und man suchte verstärkt das Gespräch mit ausgewählten hochrangigen Mitgliedern der Kirche, um die kirchliche Basis stärker zu infiltrieren und Fürsprecher für das sozialistische System aus den Reihen der Kirche zu gewinnen. Neben dieser scheinbaren äußeren Annäherung durch den Staat blieben jedoch Repressionen an der Tagesordnung.[16]

Der Bau der Berliner Mauer 1961 war schließlich ein Ereignis, welches die Zusammenarbeit der Kirchen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland erschwerte, weil somit viele Informations- und Kommunikationswege gekappt wurden, was gleichzeitig die Kooperation mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), 1945 in Eisenach gegründet[17], stark behinderte.[18]

Die veränderte Verfassung der DDR von 1968 brachte die Kirche in eine noch schwächere Position, da die ursprünglich acht Artikel zur Religionsausübung auf nun nur noch einen gekürzt wurden. Dieser eröffnete jedem Bürger das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und verpflichtete die Religionsgemeinschaften ihre Tätigkeiten im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung zu bringen, ohne dabei jedoch näher auf diese Bestimmungen einzugehen.[19] Diese knappe und wenig konkrete Formulierung verschaffte dem SED-Staat wesentlich mehr Spielraum bei der Bekämpfung des religiösen Einflusses in der Gesellschaft.

Dennoch waren die 70er Jahre von einer Entspannung im Verhältnis zwischen Kirche und Staat gekennzeichnet. Die SED erkannte den „Bund der evangelischen Kirchen in der DDR“ (BEK)[20], ein Zusammenschluss der ostdeutschen Landeskirchen, an, was diesem im stark durchorganisierten und kontrollierten DDR-Staat eine Ausnahmerolle zumaß. Außerdem wurden der Kirche Aufgabenfelder zugestanden, die ihr mehr als nur den Status einer kultischen Organisation zusprachen, was vor allem mit der wachsenden internationalen Anerkennung der DDR begründet werden kann.[21]

Die Politik der Annäherung mündete schließlich am 6. März 1978 in ein „Spitzengespräch“ zwischen dem Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker und dem Vorstand der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitung, in dem der Kirche durch den Staat ein gewisses gesellschaftliches Mitspracherecht eingeräumt wurde. Dennoch blieben positive Auswirkungen dieses Zugeständnisses in den Gemeinden aufgrund der fehlenden rechtlichen Basis nahezu unbemerkt.[22] Der bei der Kirche durch das Entgegenkommen des SED-Regimes aufkeimende vorsichtige Optimismus wurde noch im gleichen Jahr durch die Einführung der „Sozialistischen Wehrerziehung“ als Schulfach getrübt, wogegen sich Christen mit Aktionen wie dem Aufnäher „Schwerter zu Pflugscharen“ vergeblich zu wehren versuchten.[23] Auch ging die SED-Führung in der 80er Jahren wieder mit aggressiveren Mitteln wie dem Verbot von Kirchenzeitungen, der Absage von Kirchenveranstaltungen oder der Verhinderung von ökumenischem Kontakt gegen die Kirchen vor, da sie sich von Oppositionsgruppen, die sich unter dem Dach der Kirche sammelten, bedroht fühlte.[24]

Dieser kurze Abriss der Kirchenpolitik des SED-Staates zeigt, dass die evangelische Kirche einem enormen politischen und gesellschaftlichen Druck ausgesetzt war, da sie dem sozialistischen System mit seinen atheistischen Lehren als natürlicher Feind gegenüber stand. So versuchte das SED-Regime in einem Wechselspiel von Annäherung und aggressiver Konfrontation die Kirche ins gesellschaftliche Abseits zu drängen und sie somit ihrer Daseinsberechtigung zu berauben. Inwieweit diese Politik Einfluss auf das alltägliche Leben der Christen in den Gemeinden hatte und welche Handlungsspielräume sie gegenüber den staatlichen Repressionen besaßen, soll in den folgenden Kapiteln näher beleuchtet werden.

3. Die Verdrängung des gesellschaftlichen Einflusses der Kirche durch den SED-Staat

In den viereinhalb Jahrzehnten der sozialistischen Herrschaft im Osten der heutigen Bundesrepublik griff der SED-Staat, wie im vorhergehenden Kapitel schon angedeutet, häufig direkt in kirchliche Handlungsfelder ein und nahm somit Einfluss auf das alltägliche Leben vieler Christen. Die massivsten Eingriffe sollen hier nun näher beleuchtet werden.

Dähn sieht die Grenzen der Kompromissbereitschaft der SED dort, wo andere - wie zum Beispiel religiöse - Ansichten ihren politischen und gesellschaftlichen Führungsanspruch gefährdeten.[25] In einigen gesellschaftlichen Bereichen war das DDR-Regime demnach besonders bemüht, den kirchlichen Einfluss zu verdrängen. Hierzu zählten unstreitig die Bereiche der Bildung und Erziehung sowie die Jugendarbeit. Schon Anfang der 50er Jahre hielten die Lehren von Marx, Lenin und Stalin verstärkt Einzug in die Lehrpläne an Schulen, Hochschulen und Universitäten, um sozialistischen Aufbau ideologisch zu untermauern und gleichzeitig religiöse Weltanschauungen zu bekämpfen. Um dem politischen Nachwuchs ein systemkonformes Weltbild zu vermitteln, wurde 1951 das „Marxistische-Leninistische Grundlagenstudium“ an allen Hochschulen und Universitäten der DDR als Pflichtfach eingeführt. Davon betroffen waren auch alle Theologiestudenten der staatlichen Bildungseinrichtungen.[26] Diese Offensive wurde durch eine atheistische Kampagne Walther Ulbrichts in der 50er Jahren verstärkt, bei der sowjetische Propagandaschriften gegen religiösen Aberglauben ins Deutsche übersetzt und verbreitet wurden. Dadurch sollte Religion als fortschritts- und wissenschaftsfeindlich, reaktionär und bürgerlich verunglimpft werden.[27]

Auch an den Schulen sollten die Lehren von Marx und Lenin Anwendung finden, sodass vor allem die Parteimitglieder unter dem Lehrpersonal an Schulungen über die materialistische Weltanschauung verpflichtet waren.[28] Somit wurden in allen wichtigen Bildungsinstanzen die Grundlagen für eine mit der christlichen Religion unvereinbare Ideologiesierung der Schüler und Studenten gelegt, die auf Seiten der Kirche auf heftige Kritik stieß. Der Höhepunkt dieser Entwicklung wurde mit der Verdrängung des Religionsunterrichts aus den Schulräumen 1958 erreicht. Diesem sogenannten „Lange-Erlass“ - benannt nach dem Minister für Volksbildung, Fritz Lange - gingen einige Beschlüsse der Parteiführung voraus, die es etwa verboten, die Unterrichtsräume während des Religionsunterrichtes auszugestalten oder die eine vierteljährliche Überprüfung der Religionslehrer bezüglich ihrer positiven Einstellung gegenüber dem „Staat der Arbeiter und Bauern“ verlangten.[29] Spätestens mit diesem Erlass verstieß die SED gegen den Verfassungstext der DDR, denn laut Artikel 44 galt das Recht der Erteilung von Religionsunterricht in Schulräumlichkeiten als gewährleistet.[30]

Auch im Bereich der Jugendarbeit beanspruchte der Staat ein Monopol für sich. Die Jungen Gemeinden standen aus Sicht der DDR-Regierung in direkter Konkurrenz zur Freien Deutschen Jugend (FDJ), der einzigen staatlich zugelassenen Jugendorganisation. Erich Mielke, der damalige Staatssekretär des Ministeriums für Staatssicherheit, sah in den Jungen Gemeinden 1952 „eine ernste Gefahr für die Einheit der Jugendbewegung in der Deutschen Demokratischen Republik“[31]. Hauptkritikpunkt war hierbei, dass sich die Inhalte, mit denen sich die Jungen Gemeinden befassten, nicht nur auf das religiöse Spektrum beschränkten, sondern auch von allgemeiner- oder gar politischer Natur waren. Dadurch befürchtete man, dass die Jungen Gemeinden Keimzellen für reaktionäres Gedankengut sein könnten, weshalb es sie zu bekämpfen galt.[32] Einerseits sollte dies durch Überzeugungsarbeit geschehen. So erhöhte die FDJ ihr propagandistisches Bemühen vor allem an Oberschulen, bei denen der Anteil der Anhänger Junger Gemeinden besonders hoch war.[33] Andererseits war man aber auch bereit, den Bespitzelungsapparat auf die Jungen Gemeinden anzusetzen. In einer Dienstanweisung Mielkes vom 23. November 1952 sind hierzu ausführliche Bestimmungen erlassen worden. So sollte die Zusammenarbeit der Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen auf diesem Gebiet verstärkt werden und eine Erfassung aller Gruppen der Jungen Gemeinde sowie deren aktivsten Teilnehmer stattfinden. Außerdem sollten Informanten angeworben werden, um in den „reaktionären Personenkreis“ der Kirche einzudringen, wobei über jedes „feindliche Objekt“ ein Vorgang anzulegen sei.[34]

Mit den Jungen Gemeinden rückten auch die christlichen Jugendrüstzeiten in den Fokus des Regimes. Mielke schrieb hierzu in der gleichen Dienstanweisung, die Jugend werde dadurch gezielt von den Freizeiten der FDJ ferngehalten und in kircheneigenen Ferienlagern reaktionär ausgebildet.[35] So kam es in den 50er Jahren und mit Unterbrechung bis in die 60er Jahre hinein häufig zur Auflösung von Rüstzeiten durch die Polizei. Dabei wurde entweder auf ein Gesetz zur „Durchführung der Förderung der Jugend“ verwiesen, das ursprünglich zur Anwendung bei schulpflichtigen Grundschülern initiiert wurde oder es fanden unbekannte Anordnung Anwendung, die in der Regel von den Betroffenen nicht eingesehen werden konnten.[36] Diese Beispiele zeigen, wie ungeniert der SED-Staat vorhandene Gesetzestexte uminterpretierte, beziehungsweise mit intransparenten Bestimmungen hantierte, um kirchliche Veranstaltungen als illegal darstellen und unterbinden zu können.

Ein weiterer Schritt zum angestrebten Ziel des DDR-Regimes, die Kirche aus der gesellschaftlichen und politischen Einflusssphäre zu verdrängen, war die Einführung der Jugendweihe. In einer Erklärung des „Zentralen Ausschusses für Jugendweihen in der DDR“ vom 12. November 1954 wird die Jugendweihe als öffentliche Institution auf freiwilliger Basis bezeichnet, die auch allen konfessionell ungebundenen Jugendlichen die Möglichkeit bieten solle, den Übertritt ins Erwachsenenalter zu feiern.[37] Wenngleich die Regierung betonte, dass Jugendweihe und Konfirmation in keiner Konkurrenz stehen, so wurde der antichristliche Charakter der neu geschaffenen Institution in den der feierlichen Weihe vorangestellten Vorbereitungsstunden deutlich. In diesen wurden Inhalte wie „Die Welt im All“ oder „Vom Werden des Menschen“ thematisiert, wodurch Gegensätze zwischen wissenschaftlichen und wissenschaftlich nicht fundierten Ansichten, wie etwa Ansichten religiöser Art verdeutlicht werden sollten. Damit gelobte jeder, der an der Jugendweihe teilnahm - wenngleich nicht mit dem direkten Wortlaut des Gelöbnisses - eine das Christentum degradierende Weltsicht.[38] Somit stellte die Jugendweihe für junge Christen keine Option dar, da der vermittelte Materialismus im völligen Gegensatz zu christlichen Werten stand. Allerdings konnte schon bald kaum mehr von Freiwilligkeit bei der Teilnahme an der Jugendweihe die Rede sein. Dähn betont, dass die Jugendweihe in den Schulen so stark propagiert wurde, dass die verfassungsrechtlich zugesicherte Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht mehr gewährleistet war und Schüler, die sich an einer Teilnahme weigerten mit harten Repressionen zu rechnen hatten.[39]

Hinzu kamen massive Einschnitte auf dem Feld der kirchlichen Finanzen, die zwar keinen direkten Eingriff in die christliche Alltagswelt darstellten, aber deren Auswirkungen das Gemeindeleben deutlich erschwerten. So wurden die Staatsleistungen an die Kirche im Zuge der Auflösung der Neugliederung des DDR-Staatsgebietes am 23. Juli 1952 um 30 Prozent gekürzt. Außerdem wurde zu Beginn des Jahres 1953 die Einziehung der Kirchensteuer auf die Kirche selbst übertragen, der hierfür jedoch die nötige Infrastruktur fehlte, wodurch weitere finanzielle Einbußen unvermeidbar waren. Hinzu kamen Beschränkungen bei der Haus- und Straßensammlung, die ebenfalls ein finanzielles Standbein der Kirche darstellte.[40]

Und auch ein weitere Eckpfeiler der Kirchenarbeit wurde in den 50er Jahren zunehmend vom SED-Staat angegriffen: die Theologenausbildung. Diese erfolgte zum einen an sechs theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten, sowie an kirchlichen Ausbildungsstätten und sollte einer wesentlich stärkeren Kontrolle durch den Staat unterzogen werden. So sollten hauptsächlich staatstreue Anwärter für einen Studienplatz zugelassen und gleichzeitig die Zahl der auszubildenden Pfarrer verringert werden. Der dadurch entstehende Nachwuchsmangel führte dazu, dass die Kirche die Lücken mit westdeutschen Theologen zu füllen suchte.[41] Dieser Tendenz begegnete die SED mit der Verwehrung der Zuzugsgenehmigung für Geistliche aus der Bundesrepublik.[42] Gleichzeitig stand die Ausbildung „fortschrittlicher“ Theologen im Zentrum des Bemühens des SED-Staates. Schon im Vorfeld der Zulassung zum Studium fand eine strikte Auslese statt, die auch während der Studienzeit anhielt. So hatten sich die Studenten immer wieder zu Staatstreue und Unterstützung der DDR-Politik zu verpflichten und an Konferenzen oder „Sommerlagern“ zur Vermittlung der Anforderungen, die der Staat an die „Fortschrittlichen“ stellte, teilzunehmen.[43]

Auch die Evangelischen Studentengemeinden (ESG) erlebten zunehmend behindernde Eingriffe durch das Politbüro, da auch in den Universitäten der kirchliche Einfluss minimiert werden sollte. Die Parteiführung befürchtete, in christlichen Glaubensgemeinschaften organisierte Studenten würden andere Studenten mit liberalen und religiösen Denkmustern „infizieren“. Deshalb wurde den Studentengemeinden Ende des Jahres 1955 das Recht entzogen, Räumlichkeiten der Universitäten für ihre Veranstaltungen zu nutzen. Auch wurden einzelne Strafprozesse gegen Studentenpfarrer eingeleitet. Außerdem erließ das Staatssekretariat für Hochschulwesen die Anweisung, dass die Statuten der Universitäten die Arbeit von Studentenpfarrern und Studentengemeinden nicht zulassen und diese sich stattdessen in ihren jeweiligen Gemeinden engagieren können.[44]

Die hier angeführten Beispiele für direkte Angriffe auf wesentliche Elemente der christlichen Alltagswelt offenbaren, dass die christliche Jugend im besonderen Maße ins Blickfeld des kontrollbesessenen SED-Regimes rückte. Zwei Gründe sind hierfür zu nennen. Einerseits ist anzunehmen, dass die Parteiführung Jugendliche im Allgemeinen als ideologisch noch ungefestigt betrachtete. So sah man gerade hier die Chance der Indoktrination, indem man massiv in die Erziehung und Bildung Jugendlicher eingriff und gleichzeitig versuchte, den Einfluss der Kirche auf diesen Gebieten zu minimieren. Auf der anderen Seite sah man genau hier die potenzielle „Gefahr“, die Kirche könne sich diese Phase der ideologischen Orientierungssuche Jugendlicher zu Nutze machen und durch die Vermittlung christlicher Werte Jugendliche zu „reaktionären Freigeistern“ erziehen, die sich der Durchdringung der Massen mit der sozialistischen Weltanschauung zur Wehr setzen könnten.

Nichtsdestotrotz hatten diese Maßnahmen auch Einfluss auf die christlichen Gemeinden an sich, da dadurch grundlegende Eckpfeiler christlicher Erziehungsarbeit niedergerissen wurden und wesentliche Etappen in der Entwicklung zu einem mündigen Christen nur noch in Verbindung mit vielen Hindernissen beschreitbar waren.

4. Staatliche Repressionen gegenüber Christen als Druckmittel zur Abkehr von einer christlichen Lebensführung

Mit den sich häufenden Eingriffen in die kirchlichen Handlungsfelder durch das SED-Regime wuchsen auch die Repressionen, denen sich die Mitglieder der evangelischen Kirche ausgesetzt sahen. Hierbei bediente sich der Staat einer breiten Palette an Einschüchterungsmaßnahmen, von denen die Wesentlichen im Folgenden näher erläutert werden sollen.

Vor allem die Anhänger Junger Gemeinden wurden zur Zielscheibe staatlicher Beschränkungen. Nachdem Junge Gemeinden Anfang der 50er Jahre von der SED zunehmend als Konkurrenzorganisation zur FDJ wahrgenommen wurden und Mielke - wie bereits erläutert - die Anweisung zur Unterwanderung gab, folgte am 27. Januar 1953 ein vierteiliger Repressionskatalog. Zunächst sollte die Junge Gemeinde als „Tarnorganisation“ in der Öffentlichkeit entlarvt werden, die Spionage für die „imperialistischen Feinde“ betreibe. Hierfür wurde der Generalstaatsanwalt angewiesen, einige Schauprozesse durchzuführen. Im weiteren Verlauf sollte die Jugendarbeit der SED intensiviert werden, sodass alle gesellschaftlichen Organisationen dazu aufgefordert wurden, ihre ideologische und kulturelle Arbeit auszubauen. Besonders schwerwiegend war der dritte Punkt des Maßnahmenkataloges, der ein Verbot jeglicher kirchlicher Jugendarbeit und damit die Arbeit der Jungen Gemeinde an sich darstellte. Der letzte Punkt beinhaltete eine Anmeldepflicht für Gemeindeveranstaltungen aller Art, die keinen rein kultischen Charakter hatten. Außerdem wurde eine Kontrollkommission unter der Leitung Honeckers eingesetzt, die einen Plan zur Durchführung dieser Beschlüsse ausarbeiten sollte und schon am 24. Februar einen ersten Entwurf vorlegte.[45] Noch im Februar 1953 zeigte ein Bericht der sächsischen Landeskirche, dass es zur Häufung von Repressionen gegen die Jungen Gemeinden kam. So wurden unter anderem Rüstzeiten verboten, die Aufschrift „Junge Gemeinde“ an Schaukästen untersagt und Veranstaltungen der Jungen Gemeinde, in nichtkirchlichen Räumen nicht zugelassen.[46] In Sachsen wurden Bewerber und Angestellte volkseigener Betriebe in der Regel über ihre Haltung bezüglich Junger Gemeinden ausgefragt. So kam es, dass junge Christen, die eine Anstellung suchten oder bereits innehatten und sich positiv zur Jungen Gemeinde äußerten, häufig nicht eingestellt beziehungsweise fristlos entlassen wurden.[47]

Das erlassene Maßnahmenpaket stellte faktisch einen Freibrief für den Staatsapparat zur Behinderung kirchlicher Jugendarbeit dar und hatte Ausstrahlungswirkung auf einige andere gesellschaftliche Bereiche, in denen das Zentralkomitee einen Einfluss der Jungen Gemeinde vermutete. So vor allem auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung. Christliche Schüler und Studenten sahen sich hier einigen rigiden Maßnahmen und einem enormen Druck ausgesetzt. Viele mussten sich für ihren Glauben gegenüber ihren Mitschülern und Lehrern rechtfertigen. Häufig sahen sich Anhänger der Jungen Gemeinde bei Schülervollversammlungen Angriffen von FDJ-Funktionären ausgesetzt, wobei manche unter dem Druck zusammenbrachen und sich vom Glauben lossagten.[48] Als Beispiel sei die Schülervollversammlung einer Plauener Oberschule im Jahr 1957 genannt. Hier sollten nach einer kirchenfeindlichen Rede des SED-Kreissekretärs mehrere Schüler, die die Junge Gemeinden besuchten, vor der versammelten Schülerschaft der Schule zu ihrem Glauben Stellung nehmen.[49] Ein ähnlich extremes Beispiel für die Ausübung ideologischen Drucks auf christliche Schüler stellt das Erlebte von Hagen Ihle[50] dar. Dieser entstammte einem christlichen Elternhaus und musste sich in der siebenten Klasse gegenüber seiner Klassenlehrerin und einem Elternrat für seine Verweigerung der Jugendweihe rechtfertigen. Dabei war er laut eigenen Erinnerungen heftigen Beleidigungen seiner Lehrerin ausgesetzt - „Menschen wie er sollten keine Kinder haben dürfen“ - und musste sich ohne elterlichen Beistand den Überredungsversuchen zweier Erwachsener zur Wehr setzen. Zwar nahm Ihle dennoch nicht an der Jugendweihe teil; der auf ihn ausgeübte Druck führte aber dazu, dass er aus Furcht vor weiteren Schikanen in die FDJ eintrat.[51] Aber auch auf Lehrerebene gab es antichristliche Maßnahmen. So ist etwa der Fall des Lehrers und Kirchenältesten Hermann Kloppe aus Potsdam-Babelsberg bekannt, der 1958 fristlos entlassen wurde, da er sich aus Gewissensgründen weigerte, als Kirchenältester zurückzutreten und die Jugendweihe bei seinen Schülern zu propagieren. Vergleichbar sind auch die Fälle der Lehrer Kunath und Zühlsdorf, die die Jugendweihe ebenfalls nicht unterstützten und aus dem Schuldienst verbannt wurden.[52] Diese Beispiele zeigen, dass auch christliche Lehrer einem ständigen Druck von oben ausgesetzt waren und stetig abwägen mussten, inwiefern sie sich ihrem Glauben zuwider laufenden Anweisungen entziehen konnten oder - zumindest nach außen hin - eine „systemverträgliche“ Linie einzuschlagen hatten.

Schon die Zulassung zur Oberschule[53] nach der zehnten Klasse war abhängig von Systemkonformität, Engagement in der FDJ, SED-Mitgliedschaft der Eltern und ab den 50er Jahren auch von der Teilnahme an der Jugendweihe. Die schulischen Leistungen spielten hingegen nur eine Nebenrolle - auch um festgelegte Aufnahmequoten von „Arbeiter- und Bauernkindern“ zu erfüllen.[54] Dadurch sanken die Chancen auf eine akademische Ausbildung für christliche Schüler auf ein Minimum. Diese Handhabung blieb auch mit der Einführung der erweiterten Oberschule (EOS) weitestgehend bestehen. Lediglich zu Propagandazwecken wurden einige Kinder aus Pfarrersfamilien, die politisch unauffällig blieben, zur EOS zugelassen.[55]

Besonders heftigen Schikanen waren Schüler ausgesetzt, deren Familienmitglieder zum Zirkel der Kirchenleitung gehörten und nicht als systemloyal auftraten. Hierfür sei das Beispiel des Generalsuperintendenten von Ost-Berlin Dr. Krummacher zu nennen. Dieser schrieb im Februar 1953 einen Brief an den Direktor des Gymnasiums „Zum Grauen Kloster“, welches sein Sohn besuchte. Darin beschwerte er sich über die allgemeine Zunahme von Angriffen auf christliche Schüler, die sich immer häufiger vor anderen Schülern für ihren Glauben zu rechtfertigen haben.[56] Im März 1953 schließlich wurde Krummachers Sohn, kurz vor seiner Reifeprüfung mittels Abstimmung der FDJ-Vollversammlung der Schule verwiesen. Stattdessen sollte er einem Produktionsbetrieb zur gesellschaftlichen Umerziehung zugeteilt werden. Begründet wurde dieses Vorgehen mit seiner Abstammung aus einem republikfeindlichen Elternhaus, das reaktionären Kirchenführern nahestehe. So habe er die Jugend gespalten, gegen die FDJ gehetzt und andere Schüler negativ beeinflusst. Eine offizielle Stellungnahme der Schulleitung oder der Schulbehörde zum erlassenen Beschluss gegenüber den Eltern blieb jedoch aus.[57] Dieser Fall zeigt deutlich die zunehmend härtere Gangart des Regimes im Umgang mit der christlichen Jugend zu Beginn der 50er Jahre. Zurück blieb dabei stets ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber der Staatsgewalt. Dies belegt das Antwortschreiben des Ministers für Volksbildung Fabisch vom 12. Mai 1953 auf eine Sammlung an Vorfällen gegenüber christlichen Schülern, die ihm Probst Grüber übermittelt hatte und die auch den Fall Krummacher beinhaltete. Darin verwies der Minister auf die Zuständigkeit des Staatssekretariats des Innern bezüglich politischer Entscheidungen. Er sehe keinen Anlass, die aufgelisteten Fälle von Schulentlassungen von seinem Ministerium überprüfen zu lassen.[58] Dieses gegenseitige Zuschieben von Zuständigkeiten auf Ministeriumsebene kann als Teil der Taktik betrachtet werden, das offene Aufbegehren der Kirchenanhänger gegenüber christenfeindlichen Maßnahmen zu brechen.

Christen, die die allgemeine Hochschulreife erlangten, hatten jedoch kaum Spielraum bei der Wahl des Studienfaches. Laut Schmeitzner blieben geisteswissenschaftliche und pädagogische Studiengänge als auch Rechts-, Militär- und Wirtschaftswissenschaften christlichen Universitätsanwärtern nahezu versperrt, was die Möglichkeit auf eine wissenschaftliche Karriere stark einschränkte.[59]

Auch der BEK nahm in einem Schreiben von 1971 Bezug auf die zunehmenden Schikanen gegenüber christlichen Schülern und Studenten. Hierin wird festgestellt, dass junge Christen immer häufiger Benachteiligungen bei ihrer Ausbildung erfahren mussten.[60] Ähnliches berichtete die provinzsächsische Kirchenleitung 1971. So mehrten sich die Fälle, in denen christlichen Eltern mitgeteilt wurde, dass die Teilnahme an Christenlehre oder Konfirmation eine Zulassung zur EOS unmöglich mache. Es häuften sich auch die Berichte über ausfällige Bemerkungen gegenüber Kirche und Religion seitens der Lehrer als auch der Schüler und über Verweise christlicher Schüler von erweiterten Oberschulen. Diese Einschüchterungen zeigten bei vielen Familien Wirkung, was teilweise dazu führte, dass Eltern ihre Kinder von Christenlehre oder Konfirmationsunterricht abmeldeten. Die SED begründete dieses Vorgehen mit einem Ungleichgewicht zwischen den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen und der hohen Zahl an Studienanwärtern. Da aber erweiterte Oberschulen und Hochschulen auf der wissenschaftlichen Basis des Marxismus-Leninismus ausbildeten, konnten hierfür nur Anwärter mit einer systemkonformen Weltanschauung zugelassen werden.[61]

Gleichzeitig gerieten auch die Mitglieder der Evangelischen Studentengemeinden in die Repressionswelle der Staatsmacht. In einer Sonderausgabe der FDJ-Zeitung „Junge Welt“ aus dem April 1953 wurden diese der von den USA dirigierten Kriegshetze und Sabotage angeklagt. Die Studentenzeitschrift „Forum“ griff diese Haltung auf und stufte die ESG als „illegale Organisation zur Kriegshetze“ ein.[62] Die Studentengemeinden wurden in der Öffentlichkeit in der Regel mit Jungen Gemeinden gleichgesetzt und standen somit automatisch im Fokus der staatlichen Sabotage. In einer Stellungnahme des Volkskammerabgeordneten der CDU und Mitglieds des Zentralrates der FDJ, Heinz-Wolfram Mascher, äußert sich dieser kritisch über die Arbeit der Studentengemeinden. Diese stellen eine isolierte Gruppe dar, die sich nicht nur mit Bibelarbeit beschäftige, sondern auch Themen wie Wahrheit und Recht behandle und negative politische Diskussionen zulasse. Dabei sei es auch Aufgabe der Christen, am „Aufbau des Neuen“ mitzuwirken.[63]

So wurden an vielen ostdeutschen Universitäten „Protestversammlungen“ gegen die christlichen Studentenvereinigungen durchgeführt.[64] Auch hier mussten sich die Betroffenen vor der aufgebrachten Studentenschaft für ihre Mitgliedschaft in der ESG rechtfertigen und deren Spott über sich ergehen lassen.[65] Ein Extrembeispiel für den offensiven Kampf der Staatsmacht gegen die Arbeit der Studentengemeinden stellt die Verhaftung des Leipziger Studentenpfarrers Georg-Siegfried Schmutzler 1957 dar. Schmutzler hatte dieses Amt seit 1954 inne und ihm war an einer möglichst vielfältigen und aktiven theologischen Arbeit mit den Studenten gelegen. So gab es in seiner Amtszeit etwa zwei Dutzend Kleinkreise, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch oder zur Behandlung einzelner Themen trafen. Mehrmals im Semester fanden kirchliche Wochenendtagungen statt. Gleichzeitig lag ihm viel am regelmäßigen Kontakt zu Studentengemeinden aus anderen Städten wie Dresden oder Jena und er sah sich ebenfalls verpflichtet, den Studenten als Seelsorger zur Verfügung zu stehen und gegebenenfalls gegenüber Hochschulfunktionären Beschwerde einzulegen.[66] Dass soviel Aktionismus vor dem Überwachungsapparat der SED nicht verborgen blieb, ist nachvollziehbar. Einigen vorangegangenen Konfrontationen mit der Parteileitung und der Polizei folgte am 5. April 1957 Schmutzlers Verhaftung.[67] Erst am 15. November verlas man die Anklage wegen Boykotthetze und Aufbau einer illegalen Organisation. Am 28. November 1957 verurteile man ihn schließlich zu fünf Jahren Haft, von denen die Zeit der Untersuchungshaft abgezogen wurde.[68] Damit stellt der Fall Schmutzler ein besonders extremes Beispiel der gezielten Einschüchterung der in Studentengemeinden organisierten Christen dar. Schmutzler sollte als Präzedenzfall dafür dienen, dass die ESG eine illegale Organisation sei und sich deren Mitglieder somit ebenfalls strafbar machten.

Einen weiteren Bereich, der mit Repressionen für Christen behaftet war, stellte der Wehrdienst dar. Die Allgemeine Wehrpflicht wurde 1962 in der DDR eingeführt. Das entsprechende Gesetz beinhaltete jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Dagegen liefen die Kirchensynoden Sturm, da der Dienst an der Waffe mit dem fünften Gebot nicht vereinbar sei und somit bei Christen zu Gewissenskonflikten führe. Um die zu diesem Zeitpunkt vor allem durch den Mauerbau sehr angespannte Lage zwischen Staat und Kirche zu entspannen, wurden deshalb die Baueinheiten als Wehrersatz für Christen erschaffen, die nicht an der Waffe ausgebildet wurden, stattdessen jedoch ihren Einsatz bei militärischen Bau- oder Reparationsarbeiten fanden. Bei der Ausbildung sollten die Betroffenen zur Ergebenheit gegenüber der DDR erzogen und politisch-ideologische „Defizite“ behoben werden, was an sich schon als antichristliche Schikane betrachtet werden kann.[69] Doch Bausoldaten sahen sich zusätzlich gesellschaftlichen Anfeindungen und Behinderungen bei der Ausbildung ausgesetzt. So wurde der Dienst als Bausoldat von Lehrern gegenüber Schülern nicht selten als „staatsfeindliches Verhalten“ diffamiert. Hinzu kam, dass Christen, die als Bausoldaten dienten, nicht zum Studium zugelassen oder rückwirkend exmatrikuliert wurden.[70] So wurde in staatlichen Vereinbarungen geregelt, dass Wehrdienstleistende auf Zeit oder in militärischen Berufen bei der Studienplatzvergabe einen Vorzug erhielten. Dies galt im Besonderen für Söhne von Berufssoldaten und Funktionären aus dem Staatsapparat, was einer Hochschulzugangssperre für Bausoldaten nahezu gleichbedeutend war.[71]

Zu den hier genannten Repressionen, die direkt von der Staatsgewalt ausgingen, kam häufig noch zusätzlich das Unverständnis der „Angepassten“ hinzu. So etwa im beruflichen Alltag. Es war nicht unüblich, dass Betriebe ihren Angestellten eine Prämie zusicherten, wenn 100 Prozent der Belegschaft Mitglied in der „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ (DSF) waren. Dadurch waren Christen in einem solchen Betrieb einem moralischen Zerwürfnis ausgesetzt. Weigerten sie sich, der DSF beizutreten, ruinierten sie damit die Prämie für all ihre Kollegen und waren deren Zorn ausgesetzt. Setzten sie jedoch ihre Unterschrift auf den Mitgliedsantrag, so ähnelte dies einem Bruch mit den christlichen Werten und einer Akzeptanz der weltanschaulichen Vereinnahmung.[72]

Es wird deutlich, dass sich die staatlichen Repressionen gegenüber Christen vor allem in den institutionellen Bereichen der christlichen Alltagswelt abgespielt haben, die vom SED-Regime - wie im vorhergehenden Kapitel beschrieben - besonders stark bekämpft wurden. Die Teilnahme an der Konfirmation, der Besuch Junger Gemeinden, die Mitgliedschaft in Studentengemeinden, oder auch nur ein christliches Elternhaus waren Vorbedingungen, die staatliche Schikanen wahrscheinlich machten. So stand vor allem die christliche Jugend im Fokus. Sie wurde durch drohende Benachteiligung in Ausbildung und Beruf, aber auch durch öffentliche Diffamierung und Ausgrenzung einem überfordernden Druck ausgesetzt. Davon erhoffte man sich die Abkehr der Jugendlichen vom christlichen Glauben, wodurch der Kirche der Nachwuchs genommen werden sollte.

[...]


[1] Vgl. Greschat, Martin: Vorgeschichte, in: Lepp, Claudia / Nowak, Kurt (Hrsg.): Evangelische Kirche im geteilten Deutschland (1945-1989/90), Göttingen 2001, S. 12f.

[2] Vlg. hierzu den etwas ausführlicheren Überblick von Dähn in: Dähn: Konfrontation, 1982, S. 11-19.

[3] Grundsätze und Ziele der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Beschluß des Vereinigungsparteitages vom 21. 4. 1946, in: Dokumente der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Beschlüsse und Erklärungen des Zentralsekretariats und des Parteivorstandes (Bd. 1), Berlin 1952, S. 7.

[4] Vgl. Erklärung des Zentralsekretariats der SED vom 27. 8. 1946. „SED und Christentum“, in: Dokumente der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Beschlüsse und Erklärungen des Zentralsekretariats und des Parteivorstandes (Bd. 1), Berlin 1952, S. 87f.

[5] Vgl. Dähn: Konfrontation, 1982, S. 20ff.

[6] Vgl. Die Verfassung der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik vom 7. 10. 1949 (Art. 41-48), abgedruckt in: Franz, Günther (Hrsg.): Staatsverfassungen. Eine Sammlung wichtiger Verfassungen der Vergangenheit und Gegenwart in Urtext und Übersetzung (2. erw. u. erg. Aufl.), München 1964, S. 278f.

[7] Vgl. Lepp, Claudia: Entwicklungsetappen der evangelischen Kirche, in: Lepp / Nowak (Hrsg.): Evangelische Kirche, 2001, S. 50f.

[8] Vgl. Lepp: Entwicklungsetappen, in: Lepp / Nowak (Hrsg.): Evangelische Kirche, 2001, S. 51; vgl. auch Krusche, Hans-Martin: Pfarrer in der DDR. Gespräche über Kirche und Politik, Berlin 2002, S. 15f.

[9] Lepp: Entwicklungsetappen, in: Lepp / Nowak (Hrsg.): Evangelische Kirche, 2001, S. 52.

[10] Vgl. Goerner, Martin Georg: Die Kirche als Problem der SED. Strukturen kommunistischer Herrschaftsausübung gegenüber der evangelischen Kirche 1945 bis 1958, Berlin 1997, S. 150f.

[11] Vgl. ebd., S. 51f.

[12] Vgl. Krusche: Pfarrer, 2002, S. 16f.

[13] Vgl. Rede des Ministerpräsidenten Otto Grotewohl vor Berliner Künstlern und Kulturschaffenden am 23. März 1959, in: Neues Deutschland (14. Jg., Nr. 87), Berlin 29.3.1959, S. 4.

[14] Ebd., ebd.

[15] Ebd., ebd.

[16] Vgl. Krusche: Pfarrer, 2002, S. 18.

[17] Vgl. hierzu Greschat: Vorgeschichte, in: Lepp / Nowack (Hrsg.): Evangelische Kirche, 2001, S. 33-38.

[18] Vgl. Lepp: Entwicklungsetappen, in: Lepp / Nowak (Hrsg.): Evangelische Kirche, 2001, S. 57.

[19] Vgl. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (Art. 39), Dresden 1968, S. 31.

[20] Dähn liefert zur Gründung des Bundes ein ausführliches Kapitel in: Dähn: Konfrontation, 1982, S. 101-107.

[21] Vgl. Lepp: Entwicklungsetappen, in: Lepp / Nowak (Hrsg.): Evangelische Kirche, 2001, S. 67f.

[22] Vgl. Krusche: Pfarrer, 2002, S. 21f.

[23] Vgl. ebd., S. 22.

[24] Vgl. Heise, Joachim: Kirchenpolitik von SED und Staat zwischen ideologischem Dogma, praktischer Toleranz und politischem Mißtrauen, in: Dähn, Horst (Hrsg.): Die Rolle der Kirchen in der DDR. Eine erste Bilanz, München 1993, S. 89.

[25] Vgl. Dähn: Konfrontation, 1982, S. 23.

[26] Vgl. Heise, Joachim: „…die Arbeit auf dem Gebiet des Atheismus intensivieren und qualifizieren“. Zum Wandel in der atheistischen Propaganda und Lehre in der DDR von den Anfängen bis Ende der siebziger Jahre, in: Dähn, Horst / Gotschlich, Helga (Hrsg.): „Und führe uns nicht in Versuchung…“. Jugend im Spannungsfeld von Staat und Kirche in der SBZ/DDR 1945 bis 1989, Berlin 1998, S. 153.

[27] Vgl. ebd., S. 154.

[28] Vgl. Dähn: Konfrontation, 1982, S. 36f.

[29] Vgl. Goerner: Kirche, 1997, S. 267ff.

[30] Vgl. Die Verfassung der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik vom 7. 10. 1949 (Art. 44), abgedruckt in: Franz (Hrsg.): Staatsverfassungen, 1964, S. 279.

[31] Mielkes Dienstanweisung Nr 23 / 52 / 5 / E vom 23.11.1952, in: Besier, Gerhard / Wolf, Stephan (Hrsg.): Pfarrer, Christen und Katholiken. Das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR und die Kirchen (2. Aufl.), Neukirchen-Vluyn 1992, S. 170.

[32] Vgl. Schalück, Andreas: Die Hauptabteilung „Verbindung zu den Kirchen“ und die Junge Gemeinde, in: Dähn / Gotschlich (Hrsg.): „Und führe uns nicht in Versuchung…“, 1998, S. 103.

[33] Vgl. ebd., S. 105.

[34] Vgl. Mielkes Dienstanweisung Nr 23 / 52 / 5 / E vom 23.11.1952, in: Besier / Wolf (Hrsg.): Pfarrer, 1992, S. 177-181.

[35] Vgl. ebd., S. 171.

[36] Vgl. Ueberschär, Ellen: Der lange Atem der kirchlichen Jugendarbeit - Repression von Freizeiten und Rüstzeiten, in: Dähn / Gotschlich (Hrsg.): „Und führe uns nicht in Versuchung…“, 1998, S. 174-177.

[37] Vgl. Dähn: Konfrontation, 1982, S. 52f.

[38] Vgl. ebd., S. 54f.

[39] Vgl. Dähn, Horst: Der Konflikt Konfirmation - Jugendweihe 1955-1958. Kirchliche Handlungsspielräume und ihre Grenzen, in: Dähn / Gotschlich (Hrsg.): „Und führe uns nicht in Versuchung…“, 1998, S. 36.

[40] Vgl. Goerner: Kirche, 1997, S. 267ff.

[41] Vgl. Goerner: Kirche, 1997, S. 242.

[42] Vgl. ebd., S. 244.

[43] Vgl. ebd., S. 246f.

[44] Vgl. ebd., S. 249ff.

[45] Vgl. Goerner: Kirche, 1997, S. 99f.

[46] Vgl. Ueberschär, Ellen: Junge Gemeinde im Konflikt. Evangelische Jugendarbeit in SBZ und DDR 1945-1961, Stuttgart 2003, S. 192f.

[47] Vgl. Koch, Christine: Die Junge Gemeinde der evangelischen Landeskirchen in Sachsen und Thüringen 1945-1953, Regensburg 2000, S. 190f.

[48] Vgl. Wentker, Hermann: „Kirchenkampf“ in der DDR. Der Konflikt um die Junge Gemeinde 1950-1953, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (42. Jg. Heft 1), München 1994, S. 116.

[49] Vgl. Ueberschär: Junge Gemeinde, 2003, S. 292.

[50] Vgl. Schneider, Ilona K.: Weltanschauliche Selbstorganisation als Identifikation, Balance und Distanzierung (Biographische Fallstudie), in: Dähn / Gotschlich (Hrsg.): „Und führe uns nicht in Versuchung…“, 1998, S. 317-342.

[51] Vgl. ebd., S. 333f.

[52] Vgl. Dähn: Konflikt, in: Dähn / Gotschlich (Hrsg.): „Und führe uns nicht in Versuchung…“, 1998, S. 39f.

[53] Bis 1965 bestand das Schulsystem der DDR aus einer Grundschulzeit von acht Jahren und einer anschließenden, zum Abitur führenden Oberschulzeit von vier Jahren. Ab 1965 besuchte man zehn Jahre die Polytechnische Oberschule die man mit einer zentralen Abschlussprüfung abschloss. Bei Bestehen eines Auswahlverfahrens konnte nach Klasse 8 ggf. auf die erweiterte Oberschule zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife gewechselt werden. Vgl. hierzu: Konrad, Franz-Michael: Geschichte der Schule. Von der Antike bis zur Gegenwart (2. akt. Aufl.), München 2012, S. 109ff.

[54] Vgl. Geißler, Gert: Auslese im allgemein bildenden Schulwesen der DDR. Eine kleine Betrachtung zur Bildungsgerechtigkeit mit einem Blick auf hundert Jahre deutscher Schulgeschichte, in: Barkleit, Gerhard / Kwiatkowski-Celofiga, Tina (Hrsg.): Verfolgte Schüler - gebrochene Biographien. Zum Erziehungs- und Bildungssystem der DDR, Dresden 2008, S. 69f.

[55] Vgl. ebd., S. 73ff.

[56] Vgl. Brief des Generalsuperintendenten von Ost-Berlin, Dr. Krummacher, vom 20.2.1953 an den Direktor des Gymnasiums Zum Grauen Kloster, abgedruckt in: Köhler, Günter (Hrsg.): Pontifex nicht Partisan. Kirche und Staat in der DDR von 1949 bis 1958, Stuttgart 1974, S. 90.

[57] Vgl. Brief des Generalsuperintendenten von Ost-Berlin, Dr. Krummacher, vom 30.3.1953 an das Hauptschulamt Berlin, abgedruckt in: Köhler (Hrsg.): Pontifex, 1974, S. 91ff.

[58] Vgl. Antwortschreiben des Ministers für Volksbildung Fabisch vom 12. 5. 1953 auf einen Beschwerdebrief des Probstes Grüber, abgedruckt in: Köhler (Hrsg.): Pontifex, 1974, S. 93f.

[59] Vgl. Schmeitzner, Mike: Im Schatten der FDJ. Die „Junge Union“ in Sachsen 1945-1950, Göttingen 2004, S. 222f.

[60] Vgl. Schreiben des Bischofskonventes des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR an die Brüder im Ephoralamt vom 24. November 1971, in: Demke, Christoph / Falkenau, Manfred / Zeddies, Helmut (Hrsg. im Auftr. des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, 2. verb. Aufl.), Leipzig 1995, S. 358f.

[61] Vgl. Auszug aus dem Bericht der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen für deren Landessynode am 6.11.1971, abgedruckt in: Wilkens, Erwin: Die Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik, in: Beckmann, Joachim (Hrsg.): Kirchliches Jahrbuch für die evangelische Kirche in Deutschland (98. Jg., 1971), Gütersloh 1973, S. 241f.

[62] Vgl. Noack, Axel: Die evangelische Studentengemeinde im Jahr 1953. Hintergrund zu einem Kapitel der SED-Kirchenpolitik, in: Dähn / Gotschlich (Hrsg.): „Und führe uns nicht in Versuchung…“, 1998, Berlin 1998, S. 60.

[63] Vgl. Stellungnahme des Volkskammerabgeordneten der CDU und Mitglieds des Zentralrates der FDJ Heinz-Wolfram Mascher im Januar-Heft „Union teilt mit“ von 1953, abgedruckt in: Köhler (Hrsg.): Pontifex, 1974, S. 95f.

[64] Vgl. Wentker: „Kirchenkampf“, in: Vierteljahrshefte (42. Jg. Heft 1), 1994, S. 117.

[65] Vgl. Noack: Studentengemeinde, in: Dähn / Gotschlich (Hrsg.): „Und führe uns nicht in Versuchung…“, 1998, S. 63f.

[66] Vgl. Schmutzler, Georg-Siegfried: Gegen den Strom. Erlebtes aus Leipzig unter Hitler und der Stasi, Göttingen 1992, S. 95-104.

[67] Vgl. ebd., S. 141-147.

[68] Vgl. ebd., S. 187 bzw. S. 198.

[69] Vgl. Koch, Uwe: Die Baueinheiten der Nationalen Volksarmee der DDR - Einrichtung, Entwicklung und Bedeutung, in: Materialien der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ herausgegeben vom Deutschen Bundestag (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Band II,3: Machtstrukturen und Entscheidungsmechanismen im SED-Staat und die Frage der Verantwortung, Baden-Baden 1995, S. 1837-1842.

[70] Vgl. Auszug aus dem Bericht der Kirchenleitung vor der Regionalsynode Ost von Berlin-Brandung zur Tagung vom 7. - 11. Mai 1971, abgedruckt in: KJB (98. Jg. 1971), 1973, S. 237f; vgl. Auszug aus dem Bericht der Konferenz der Kirchenleitungen für die Synodes des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR vom Juli 1971, abgedruckt in: KJB (98. Jg. 1971), 1973, S. 240.

[71] Vgl. Eisenfeld, Bernd / Eisenfeld, Peter: Die Militarisierung von Erziehung und Gesellschaft in der DDR. Die politische Instrumentalisierung und Ächtung pazifistischer Einstellungen, in: Materialien der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ herausgegeben vom Deutschen Bundestag (13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Band IV,1: Bildung, Wissenschaft, Kultur, Baden-Baden 1999, S. 663.

[72] Vgl. Noack, Axel: Weder Helden noch Verräter. Selbstbestimmtes Handeln von Christen und Kirchengemeinden in der DDR, in: Kaiser / Frie (Hrsg.): Christen, 1996, S. 146f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783958208186
ISBN (Paperback)
9783958203181
Dateigröße
808 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Dresden
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,7
Schlagworte
Kirche DDR SED Säkularisierung christliche Alltagswelt Christ
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Titel: Christliche Alltagswelt im Spannungsfeld zwischen Konfrontation und Kooperation: Grenzen und Möglichkeiten christlicher Lebensführung im DDR-Regime
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