Lade Inhalt...

Zur Gültigkeit des Popitzschen Gesetzes unter besonderer Betrachtung Schottlands

©2021 Bachelorarbeit 75 Seiten

Zusammenfassung

Johannes Popitz (1884 in Leipzig – 1945 in Berlin) war eine vielschichtige Persönlichkeit. Er war Jurist, Spitzenbeamter, Professor, Familienvater, „Vater der Umsatzsteuer“, Finanzwissenschaftler, preußischer Finanzminister unter Herrmann Göring und zugleich Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime sowie Verschwörer gegen Hitler.
In der Finanzwissenschaft ist er heute besonders für sein nach ihm benanntes Gesetz bekannt. Es besagt - vereinfacht ausgedrückt - dass der Anteil des Zentralstaates an den öffentlichen staatlichen Gesamtausgaben im Zeitverlauf gegenüber den Gliedstaaten/den Kommunen steigt. Begründet wird dies unter anderem mit der Verlagerung von Kompetenzen der Gemeinden und den Gliedstaaten auf den Zentralstaat.
Ziel dieser Arbeit war es, die empirische Gültigkeit des popitzschen Gesetzes zu überprüfen. Als Untersuchungsfall dient das Vereinigten Königreichs bzw. Schottland, da es hier seit 1999 zu einer anhaltenden Dezentralisierung gekommen ist. Ausgangspunkt der Untersuchung ist, dass das popitzsche Gesetz in einem föderalen Kontext (Weimarer Republik) erdacht wurde und bisher fast ausnahmslos empirisch anhand von föderal organisierten Staaten auf seine Gültigkeit hin untersucht wurde. Das Gesetze hat jedoch einen universalen Anspruch, sodass es auch im Falle von unitarischen, also zentralistisch organisierten Staaten, gelten sollte.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783959936200
ISBN (Buch)
9783959931205
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg – Department Public Management
Erscheinungsdatum
2022 (Dezember)
Note
1,2
Schlagworte
Finanzwissenschaft Öffentlicher Haushalt Johannes Popitz Popitzsches Gesetz Public Management Popitz VWL Staatsausgaben Gesamtausgaben Zentralstaat Schottland Vereinigtes Königreich
Zurück

Titel: Zur Gültigkeit des Popitzschen Gesetzes unter besonderer Betrachtung Schottlands