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Landschaftspflege in Südostoberbayern: Organisation und Effizienz

©2008 Diplomarbeit 66 Seiten

Zusammenfassung

Die Planungsregion 18 "Südostoberbayern" besteht aus fünf Landkreisen, Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn, Rosenheim und Traunstein in denen unterschiedliche Organisationsformen für die Landschaftspflege bestehen. Während in den Landkreisen Altötting und Traunstein Landschaftspflegeverbände zuständig für die Landschaftspflege sind, übernehmen im Landkreis Rosenheim die örtlichen Maschinenringe diese Aufgabe. Lediglich in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Mühldorf bestehen keine festen Strukturen zur Organisation der Aufgaben der Landschaftspflege.
Gerade in dieser Region ist die Landschaftspflege ein wichtiges Thema, da es sich um eine der Regionen mit den wertvollsten Naturbeständen Bayerns handelt und die Landschaft hier einer langen Tradition von Landnutzung und der daraus resultierenden Veränderung der Naturräume unterliegt. Viele Biotoptypen konnten nur durch genau diese bäuerliche Nutzung entstehen und sind jetzt durch die Veränderungen in der Landwirtschaft akut bedroht. Dies ist der Punkt an dem Maßnahmen der Landschaftspflege einsetzten müssen, um die Biodiversität der Region zu erhalten.
Aus diesem Zweck wird die strategische Organisation der Landschaftspflege in der Region 18 einer genauen Analyse unterworfen, um Stärken und Schwächen der verschiedenen Möglichkeiten der Organisation aufzuzeigen. Daraus resultierend soll eine Strategie entworfen werden, welche zur Optimierung der Organisationsstrukturen und damit der Qualität und Handlungsfähigkeit der Landschaftspflege dienen soll.
Für die verschiedenen Organisationsmodelle, nämlich Organisation durch einen Landschaftspflegeverband, Organisation durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sowie Organisation durch den Maschinenring wurden verschiedene Fragebögen entwickelt. Anhand dieser Fragebögen, wurden mit den jeweiligen Hauptverantwortlichen der Landkreise intensive Gespräche geführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche dienen als Grundlage für die Analyse der einzelnen Landkreise.
Auf dieser Analyse aufbauend werden Organisationsmodelle für die Optimierung der Organisation der Landschaftspflege für die Region 18 konstruiert.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung zur Veranschaulichung der Aufgabenstellung

2 Erläuterung der jetzigen Situation der Landschaftspflege in der Region
2.1 Landkreise mit Landschaftspflegeverband
2.1.1 Landkreis Altötting
2.1.2 Landkreis Traunstein
2.2 Landkreise ohne Landschaftspflegeverband
2.2.1 Landkreis Berchtesgadener Land
2.2.2 Landkreis Mühldorf a. Inn
2.2.3 Landkreis Rosenheim

3 Analyse der Stärken und Schwächen in der Organisation der Landschaftspflege in der Region 18
3.1 Landkreise mit Landschaftspflegeverband
3.1.1 Landkreis Altötting
3.1.2 Landkreis Traunstein
3.1.3 Fazit zur Organisation in den Landkreisen mit Landschaftspflegeverband
3.2 Landkreise ohne Landschaftspflegeverband
3.2.1 Landkreis Berchtesgadener Land
3.2.2 Landkreis Mühldorf a. Inn
3.2.3 Landkreis Rosenheim
3.2.4 Fazit zur Organisation in den Landkreisen ohne Landschaftspflegeverband

4 Analyse und Bewertung möglicher Organisationsmodelle für die Landschaftspflege in der Region
4.1 Gründung eines Landschaftspflegeverbandes Südostoberbayern, der alle 5 Landkreise umfasst
4.2 Gründung von Landschaftspflegeverbänden in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn und Rosenheim
4.3 Übertragung der Organisation der Landschaftspflege an die Maschinenringe in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Mühldorf a. Inn
4.4 Erweiterung des Landschaftspflegeverbandes Altötting um den Landkreis Mühldorf a. Inn
4.5 Erweiterung des Landschaftspflegeverbandes Traunstein um die nördlichen Gemeinden des Landkreises Berchtesgadener Land zum Landschaftspflegeverband Chiemgau-Rupertiwinkel
4.6 Ausweitung der Organisationsstrukturen für die Landschaftspflege an den unteren Naturschutzbehörden Berchtesgadener Land und Mühldorf a. Inn

5 Ansatz für eine Optimierung der Organisation der Landschaftspflege in der Region
5.1 Landkreise Altötting und Traunstein
5.2 Landkreis Rosenheim
5.3 Landkreise Berchtesgadener Land und Mühldorf

6 Zusammenfassung / Summary

7 Quellenverzeichnis

8 Abkürzungsverzeichnis

9 Anhang

Anhang 1: Gesprächsleitfaden zur Befragung der Landschaftspflegeverbände

Anhang 2: Gesprächsleitfaden zur Befragung der unteren Naturschutzbehörden

Anhang 3: Gesprächsleitfaden zur Befragung des Maschinenringes

1 Einleitung zur Veranschaulichung der Aufgabenstellung

Die Landschaftspflege in Bayern unterliegt verschiedenster Organisationsstrukturen, denn nicht immer können sich Landkreise zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes entscheiden. „Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse von Landwirten, Naturschützern und Kommunalpolitikern, die sich die Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften und den Aufbau naturnaher Lebensräume zum Ziel gesetzt haben.“[1] Die Drittelparität ist dabei ein wichtiger Punkt um eine breite Akzeptanz zu erzielen und das Leitbild des kooperativen Naturschutzes umzusetzen.[2] Da ein Landschaftspflegeverband auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, das heißt Mitgliedschaft, Maßnahmen und Projekte ohne das Einverständnis des Betroffenen nicht möglich sind, ist eine breite Akzeptanz Basis für den Erfolg eines Landschaftspflegeverbandes. Seine Aufgaben sind Beratung in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege, Planung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Landschaftspflege sowie Erschließung von Fördermitteln für die Finanzierung dieser Maßnahmen.

Maßnahmen der Landschaftspflege sind zum einen alle Maßnahmen, die nach den Gemeinsamen Richtlinien der Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) und für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) zur Förderung von „Agrarumweltmaßnahmen“ in Bayern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 förderfähig sind, wie z.B. Heckenpflege oder Mahd von artenreichen Streuwiesen[3]. Zum anderen beinhaltet die Landschaftspflege auch Maßnahmen die nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (LNPR) förderfähig sind. Dies sind beispielsweise Entbuschung von artenreichen Wiesen oder Anlage von Streuobstangern. Als dritter Punkt gelten sonstige Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, die nach oben genannten Richtlinien nicht förderfähig sind, wie z.B. Renaturierung von Fließgewässern oder Mahd sehr kleiner artenreicher Wiesenbestände.

Die Region 18, Südostoberbayern, umfasst die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim (siehe Abbildung 1). Im Folgenden werden der Landkreis Rosenheim und die kreisfreie Stadt Rosenheim als Einheit betrachtet, da dies für die Bewertung der Landschaftspflege eine sinnvolle Zusammenfassung darstellt. Gerade in dieser Region ist die Landschaftspflege ein wichtiges Thema, da es sich um eine der Regionen mit den wertvollsten Naturbeständen Bayerns handelt und die Landschaft hier einer langen Tradition von Landnutzung und der daraus resultierenden Veränderung der Naturräume unterliegt. Viele Biotoptypen konnten nur durch genau diese bäuerliche Nutzung entstehen und sind jetzt durch die Veränderungen in der Landwirtschaft akut bedroht. Dies ist der Punkt an dem Maßnahmen der Landschaftspflege einsetzten müssen, um die Biodiversität der Region zu erhalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Einteilung der Region 18. vgl.: [26] Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, bearbeitet

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es von Nöten, dass die Landschaftspflege in einer Art und Weise organisiert ist, die es ihr zum einen möglich macht, naturschutzfachlich sinnvolle und notwendige Aufgaben zu initiieren und umzusetzen, und zum andern den „effiziente[n] Einsatz von Agrarumweltmaßnahmen (VNP/KULAP) zur Förderung der biologischen Vielfalt und Steigerung der Attraktivität von Agrar-Umweltprogrammen“[4] ermöglicht. Aus diesem Zweck wird die strategische Organisation der Landschaftspflege in der Region 18 einer genauen Analyse unterworfen, um Stärken und Schwächen der verschiedenen Möglichkeiten der Organisation aufzuzeigen. Daraus resultierend soll eine Strategie entworfen werden, welche zur Optimierung der Organisationsstrukturen und damit der Qualität und Handlungsfähigkeit der Landschaftspflege dienen soll.

Für die verschiedenen Organisationsmodelle, nämlich Organisation durch einen Landschaftspflegeverband, Organisation durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sowie Organisation durch den Maschinenring wurden verschiedene Fragebögen entwickelt. Anhand dieser Fragebögen, wurden mit den jeweiligen Hauptverantwortlichen der Landkreise intensive Gespräche geführt. Die Fragebögen sollten hier nur der ungefähren Orientierung dienen, und dafür sorgen, dass keine wichtigen Punkte vergessen wurden. Die Ergebnisse dieser Gespräche dienen als Grundlage für die Analyse der einzelnen Landkreise. Die Fragebögen sind inhaltlich ähnlich und zielen auf gleiche Interpretationsmöglichkeiten ab. So ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse trotz unterschiedlicher Strukturen innerhalb der Landkreise möglich.

2 Erläuterung der jetzigen Situation der Landschaftspflege in der Region

2.1 Landkreise mit Landschaftspflegeverband

2.1.1 Landkreis Altötting

Allgemeines:

Für die Analyse der Ist-Situation im Landkreis Altötting, wurde die Befragung des Landschaftspflegeverbandes Altötting (LPV AÖ) herangezogen, da dieser die Landschaftspflege im Landkreis organisiert.

Der LPV AÖ ist der älteste Landschaftspflegeverband in der Region 18. Die Gründung erfolgte im Jahre 1991 mit In-Kraft-Treten der Satzung im Juli des Jahres 1991. Die Geschäftsstelle wurde dann im Januar 1992 eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt besteht auch die Planstelle des Geschäftsführers. Seinen Sitz hat der LPV AÖ im Landratsamt Altötting.[5]

Bis heute ist der Geschäftsführer des LPV AÖ der einzige aktive Mitarbeiter. Lediglich für besondere Projekte werden im Rahmen von Werkverträgen Spezialisten zu bestimmten Themen, z.B. Hochmoorrenaturierung, engagiert.

Mitgliederstruktur:

Neben dem Landkreis Altötting konnten bereits 3 Jahre nach der Gründung alle 24 Gemeinden des Landkreises Altötting zu einer Mitgliedschaft im LPV AÖ überzeugt werden. Derzeit sind außerdem 13 Vereine und Verbände Mitglied, im Einzelnen die Kreisgruppe Altötting des Bayerischen Bauernverbandes, der Bund Naturschutz Bayern e.V., der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuz, der Deutsche Alpenverein (DAV) Sektion Altötting, der FDP Kreisverband Altötting, der SPD Kreisverband Altötting, der Bündnis 90/die Grünen Kreisverband Altötting, der Fischereiverein Burghausen, der Jagdverein Altötting, die Kreissparkasse Altötting, die Landesbund für Vogelschutz (LBV) Kreisgruppe Altötting, der Maschinenring Altötting/Mühldorf sowie der Waldbauernverband Altötting. Des Weiteren sind 45 Privatmitglieder zu verzeichnen. Alle Mitglieder kommen aus dem Landkreis Altötting. Gemäß der Satzung des LPV AÖ sind zurzeit auch nur Mitglieder aus dem Landkreis Altötting möglich, wobei der Vorstand auch offen für eine Erweiterung der Mitgliederstruktur über die Grenzen des Landkreises hinaus wäre, in seinen Augen bisher jedoch kein Anlass zu einer Satzungsänderung besteht.

Finanzstruktur:

Unabhängig von den beantragten Fördermitteln bezieht der LPV AÖ seine Einnahmen aus verschiedenen Quellen. Hauptfaktor sind die Mitgliedsbeiträge, die mit ca. 85.000 € jährlich zu Buche schlagen. Spenden stellen sich als zu vernachlässigende Größe dar, so betrugen diese für das Jahr 2006 150 €. Im Rahmen von Aufträgen für Gemeinden, die sich hauptsächlich um das Thema Ausgleich und Ersatz drehen, konnte im Jahre 2006 ein Überschuss von ca. 5.000 € erwirtschaftet werden.

Als weitere Einnahmequellen erweisen sich die Glücksspirale, der Naturschutzfonds sowie „Region aktiv“[6]. Hieraus kann jedoch kein Überschuss erreicht werden, da diese Töpfe lediglich zur Finanzierung spezieller Maßnahmen und Programme gedacht sind.

Die überschüssigen Gelder werden verwendet um Geschäftsführung sowie Geschäftsausstattung zu bezahlen, zur Finanzierung der fehlenden Förderprozente für Maßnahmen nach Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) und zur Durchführung kleiner nicht förderfähiger Maßnahmen. Die Überschüsse und Rücklagen werden außerdem dazu verwendet, die geförderten Maßnahmen vorzufinanzieren.

Fördermittelstruktur:

Förderquellen des LPV AÖ sind das Landschaftspflegeprogramm des Bayerischen Umweltministeriums, dessen Grundlage die LNPR ist. Mit diesem Programm können einmalige investive Maßnahmen gefördert werden, die nicht jährlich durchgeführt werden müssen, so beispielsweise Entbuschung verfilzter Flächen oder späte Mahd artenreicher Streuwiesen und Magerrasen. Der Förderanteil liegt hier bei 70% der Gesamtprojektkosten. Diesen Anteil zahlt das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) und bekommt hierfür seinerseits eine 50%ige Kofinanzierung durch die europäische Union.

Des Weiteren werden Fördermittel aus dem Programm zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) und des StMUGV bezogen. Dieses Programm beinhaltet das Vertragsnaturschutzprogramm und Erschwernissausgleich (VNP/EA) sowie Teil A des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP-A), die so genannte Heckenpflegeprämie. Über VNP/EA können jährlich wiederkehrende Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung von Natur und Landschaft gefördert werden, wie z.B. die Streuwiesenmahd oder Teichpflege. Mittels KULAP-A wird die Pflege und Neuanlage von Heckenstrukturen innerhalb der Kulturlandschaft gefördert.

Bei beiden Programmen erfolgt die Antragstellung über die örtliche UNB, die die Anträge fachlich prüft und zur Genehmigung an die Regierung weiterleitet. Die Mittel unterlagen bis 2007 einer Kontingentierung, die sich aber nie als echte Grenze ausgewirkt hat. Eine Ausnahme stellt hier die Haushaltssperre im Jahre 2006 dar, die zu Engpässen beim LPV AÖ geführt hat. Seit 2008 besteht keine Mittelkontingentierung mehr, sodass alle Anträge die gemäß der Richtlinien förderfähig sind auch bewilligt werden.

Für Projekte des Landschaftspflegeprogrammes wurden im Jahre 2006 ca. 130.000 € ausgegeben, wovon ca. 100.000 € gefördert wurden.

Als Hauptfördergebiete erwiesen sich die Mahd vorrangig von Streuwiesen, die sich auf ca. 160 ha pro Jahr beläuft, sowie die Pflege und Anlage von Tümpeln und Teichen. Ein dritter Themenkomplex ist die Anlage und Erhaltung von Streuobstwiesen, wofür ca. 300 Obstbäume im Jahr 2006 gepflanzt wurden.

Der LPV AÖ berät Landwirte und andere Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Fördermittel. So geht er beispielsweise bei fachlich interessanten Flächen auf den entsprechenden Grundstückseigentümer zu und wirbt für die entsprechenden Maßnahmen und Programme. Umgekehrt kommen auch Landwirte mit Anträgen auf Förderung bestimmter Maßnahmen zum LPV AÖ und werden dort hinsichtlich des genauen Vorgehens beraten.

Im VNP/EA kann nun neuerdings auch der Landschaftspflegeverband selbst als Zuwendungsempfänger fungieren, sofern er als landwirtschaftlicher Betrieb eingetragen ist, und so Maßnahmen durchführen, für die sich kein Landwirt als Zuwendungsempfänger finden lässt.

Aufgaben und Dienstleistungen:

Neben der Bereitstellung von Mitteln zur Maßnahmenumsetzung bietet der LPV AÖ ein breites Dienstleistungsangebot. Hierzu zählen wie oben genannt die Beratung hinsichtlich Fördermitteln, die Vermittlung von Ansprechpartnern in speziellen Fachfragen, wie beispielsweise Hornissenfachberater oder Fledermausfachberater, die vereinfachte Maßnahmenplanung, die zur Einholung von Angeboten notwendig ist, die vereinfachte Bauablaufplanung, z.B. für Heckenneupflanzungen oder Teichneuanlagen, die Organisation von Umweltbildung und die Information und Beratung der Bürger bei allen fachlichen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Umsetzungserfolge und Monitoring:

Bei den durchgeführten Maßnahmen kommt es zu Effizienzkontrollen, jedoch kein planmäßiges Monitoring z.B. mit Zielartenkontrollen sondern oftmals lediglich in Form von Zufallsbeobachtungen. Bei Renaturierungen oder Neuanlagen werden vor allem auch konkrete Kontrollen der Maßnahmenumsetzung durchgeführt. Des Weiteren werden auch seitens der Regierung Kontrollen durchgeführt, um möglichen Fördermittelbetrug zu überführen. Diese Kontrollen finden aber hauptsächlich im Themenschwerpunkt Streuobst statt, da hier eine Kontrolle der geförderten Obstbäume sehr leicht möglich ist.

Die durchgeführten Maßnahmen erfreuen sich eines hohen Umsetzungserfolges mit nur wenigen Ausnahmen. So kam es vor allem in den Anfangsjahren nach der Gründung des LPV AÖ teilweise zu Fehlern, die aus fehlender Erfahrung resultierten, wie z.B. Heckenneupflanzungen, die aufgrund fehlenden Verbissschutzes eingingen. Ein weiteres Problem stellt allgemein die Übergabe von Besitz dar. So besteht bei vielen, vor allem kleineren Maßnahmen, keine im Grundbuch eingetragene Zweckbindung. Daraus resultierend lässt es sich oftmals nicht verhindern, dass beispielsweise Obstanger beseitigt werden oder Amphibienlaichgewässer mit Fischen besetzt werden.

Dennoch erzielen umgesetzte Maßnahmen zu einem großen Anteil auch den erwarteten positiven Effekt für Natur und Landschaft. Auch ein thematisches Schwerpunktgebiet mit besonderen Defiziten im Umsetzungserfolg besteht nicht.

Öffentlichkeitsarbeit:

Ein großer Bekanntheitsgrad ist die Basis für den Erfolg eines Landschaftspflegeverbandes. So zeichnet sich auch der LPV AÖ durch einen breiten und variablen Auftritt in der Öffentlichkeit aus. Er bedient sich hierfür aller gängiger Mittel, wie Infobroschüren zu verschiedenen Themen, wie Wildbienen, Fledermäusen, Streuobst oder der Beweidung des Burgberges Burghausen mit Tauernschecken, Internetauftritt[7] mit unterschiedlichen Informationen zur Arbeitsweise des Landschaftspflegeverbandes, Pressemitteilungen und Pressetermine bei besonderen Anlässen wie z.B. abgeschlossene Bachrenaturierungen, Fachvorträge bei Gemeinden und Fachveranstaltungen sowie Meldungen im Gemeindeblatt und im Mitteilungsblatt des Verbandes landwirtschaftlicher Fachbildung (VLF).

Der LPV AÖ engagiert sich auch stark im Bereich Umweltbildung. Die Mittel hierfür stammen zum Teil aus Eigenmitteln und zum Teil aus dem eigens für diesen Zweck eingerichteten Umweltfonds des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen[8]. So wurde z.B. ein Umweltstadl errichtet, der inmitten abwechslungsreicher Landschaft als Ausgangspunkt für umweltbildende Führungen für Schulklassen dient.

Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit:

Beim LPV AÖ besteht sehr gute Zusammenarbeit mit Behörden wie UNB, Amt für Landwirtschaft und Forsten (ALF) und Wasserwirtschaftsamt (WWA). So kommt es bereits im Vorfeld von Projekten zu fachlichen Abstimmungen. Auch mit den örtlichen Kreisgruppen der Naturschutzverbände wie Bund Naturschutz (BN) oder Landesbund für Vogelschutz (LBV) herrscht ein guter Dialog, vor allem bei fachlichen Fragen.

Umgekehrt wird auch von Behörden und Verbänden für den Landschaftspflegeverband geworben und dieser als Ansprechpartner für zahlreiche Fragen zu Naturschutz und Landschaftspflege empfohlen.

Der LPV AÖ kann außerdem einen regen Erfahrungsaustausch mit Behörden, Maschinenringen oder anderen Landschaftspflegeverbänden verbuchen. Dies geschieht zum einen in persönlichen Gesprächen ohne festes Forum, zum andern im Rahmen von Informationsveranstaltungen z.B. der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) oder des Landesamtes für Umwelt (LfU), sowie in festen Foren wie dem jährlichen Geschäftsführertreffen des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL).

Hierbei kommt es wenig zu Kommunikation besonderer Erfolge oder Misserfolge, sondern eher zur Abstimmung in grundsätzlichen Fragen. Auch speziell erfolgreiche oder speziell nicht erfolgreiche Strategien werden nur in Einzelfällen ausgetauscht.[9]

2.1.2 Landkreis Traunstein

Allgemeines:

Auch im Landkreis Traunstein ist für die Organisation der Landschaftspflege ein Landschaftspflegeverband, nämlich der Landschaftspflegeverband Traunstein (LPV TS) zuständig. Deshalb wurde auch hier für die Grundlagenanalyse der Geschäftsführer des LPV TS anhand des Gesprächsleitfadens befragt.

Der LPV TS weist sehr ähnliche Strukturen wie der LPV AÖ auf und unterscheidet sich nur in wenigen Punkten hinsichtlich Arbeitsweise und Organisation.

[...]


[1] [16] DVL, Hinweise zur Gründung und Organisation von Landschaftspflegeverbänden; S.1

[2] Vgl.: [12] StMUGV (2008), Bayerische Biodiversitätsstrategie; S.15

[3] Streuwiesen sind nährstoffarme, feuchte Wiesen, die traditionell nicht gedüngt und nur einmal spät im Jahr gemäht werden. Ihre gröberen Stängel werden nicht als Futter, sondern als Einstreu verwendet. Nur durch regelmäßig späte Nutzung bleibt die Artenzusammensetzung der Pflanzenbestände erhalten, die wiederum die Lebensgrundlage für hoch spezialisierte Tierarten bilden. (vgl.: [18] LfU / LfL (2008), Streuwiesentag bei Seebruck)

[4] Vgl.: [12] StMUGV (2008), Bayerische Biodiversitätsstrategie; S.17

[5] Soweit nicht anders erwähnt, gemäß: [30] LPV AÖ (2008)

[6] Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes

[7] [19] LPV AÖ: Selbstdarstellung mittels Homepage

[8] Vgl.: [14] BSJ: Förderung aus dem Bayerischen Umweltfonds

[9] Soweit nicht anders erwähnt, gemäß: [33] LPV TS (2008)

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2008
ISBN (PDF)
9783863415167
ISBN (Paperback)
9783863410162
Dateigröße
709 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Weihenstephan; Abteilung Freising
Erscheinungsdatum
2010 (November)
Note
2,3
Schlagworte
Landschaftspflege Region 18 Südostoberbayern Landschaftspflegeverband Maschinenring Organisation Effizienz

Autor

Bernhard Hohmann, Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsplanung, Studium der Landschaftsarchitektur an der FH Weihenstephan, Freising, Abschluss 2008. Derzeit tätig als Landschaftsplaner im Planungsbüro Steinert, Übersee im Bereich kommunale Landschaftsplanung, Stadtplanung, Ökokonto, integrierte Naturschutzprojekte.
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