Private Altersvorsorge: Beurteilung ausgewählter Anlageformen
Zusammenfassung
Für die Altersvorsorge stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung. Es lässt sich zunächst eine Unterteilung in staatlich geförderte und in staatlich nicht geförderte Vorsorge vornehmen. Besonders die geförderten Möglichkeiten, wie die Rürup- und Riester-Rente, aber auch die betriebliche Altersvorsorge, sind geeignet große Teile der entstehenden Versorgungslücke zu schließen. Vor einer Entscheidung für eines dieser Produkte, sollten die Vor- und Nachteile, die mit Abschluss eines Vertrages verbunden sind, genau betrachtet werden. Auch staatlich nicht geförderte Produkte sind zur Altersvorsorge geeignet. Sie bieten andere Vorzüge als die geförderten Vorsorgevarianten und haben ebenfalls einen hohen Stellenwert. Die Altersvorsorge sollte immer aus einer Kombination staatlich geförderter Produkte und nicht geförderter Produkte bestehen. Diversifikation ist auch bei der Altersvorsorge die richtige Entscheidung.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die aktuelle Situation in Deutschland
2.1 Die demographische Entwicklung Deutschlands
2.2 Das System der gesetzlichen Rentenversicherung
2.2.1 Allgemeines zur gesetzlichen Rentenversicherung
2.2.2 Herausforderungen für aktuelle und künftige Generationen
2.3 Das Problem der Versorgungslücke bei Renteneintritt
3 Das Altersvorsorgesystem in Deutschland
3.1 Das Drei-Schichtenmodell im Überblick
3.2 Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte und ihre Vor- und Nachteile
3.2.1 Die Rürup-Rente als zusätzliche Basisversorgung
3.2.2 Die Riester-Rente zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge
3.2.3 Betriebliche Altersvorsorge – die Möglichkeit für Arbeitnehmer
3.3 Private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung – konkurrenzfähig?
3.3.1 Immobilien als Möglichkeit der Altersvorsorge
3.3.2 Fondssparpläne – eine interessante Möglichkeit für junge Menschen
3.3.3 Der Klassiker der Altersvorsorge – die private Rentenversicherung
4 Private Altersvorsorge ist für den Erhalt des Lebensstandards unverzichtbar
4.1 Berücksichtigung der persönlichen Situation als Entscheidungsgrundlage
4.2 Für wen ist welche Altersvorsorgemöglichkeit am geeignetsten?
4.3 Die optimale Altersvorsorge – eine Kombination verschiedener Bausteine
5 Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Darstellung des Bevölkerungsaufbaus
Abbildung 2: Höhe des Altersquotienten
Abbildung 3: Entwicklung des Sonderausgabenabzugs
Abbildung 4: Besteuerung der Rentenbezüge
Abbildung 5: Drei-Schichtenmodell
Abbildung 6: Daten und Fakten zur Riester-Rente
Abbildung 7: Steuer- und Sozialversicherungsregelungen
Abbildung 8: Förderfähige Höchstbeträge
Abbildung 9: Entwicklung Anteilspreis
1 Einleitung
In den letzten Jahren war die gesetzliche Rente sehr häufig Gegenstand der Medien. Das Rentenniveau wird in den kommenden Jahren, aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland, drastisch sinken. Ursachen hierfür sind die niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung. Folglich wird die deutsche Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten stark altern. Doch dieses Problem existiert nicht nur in Deutschland, auch in den meisten anderen europäischen Staaten, wird der Altersdurchschnitt der Bevölkerung ansteigen.[1]
Die Veränderung der Bevölkerungsstruktur in Deutschland hat weitreichende Folgen. Der Rückgang des Rentenniveaus muss verstärkt durch private Altersvorsorge ausgeglichen werden. Die deutsche Regierung hat mit zahlreichen Rentenreformen seit dem Jahr 2000 einen Umbruch in der Altersvorsorge eingeleitet. Jahrzehntelang konnten sich die Rentner auf ausreichende Rentenzahlungen verlassen. Das Umlageverfahren stößt in den nächsten Jahren jedoch an seine Grenzen. Das System wäre nur mit unvorstellbar hohen Beitragssätzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufrecht zu erhalten. Diese extrem hohe Belastung würde eine Benachteiligung der jungen Generation darstellen. Es muss ein Gleichgewicht gefunden werden, welches sowohl die Interessen der Rentner, als auch die der arbeitenden Gesellschaft berücksichtigt.[2]
Für die junge Generation wurde mit diversen Rentenreformen die Möglichkeit geschaffen eine zusätzliche, kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. In Kombination mit der gesetzlichen Rente soll es gelingen, in Zukunft den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter beibehalten zu können. Hierfür muss die staatliche Förderung im Bereich der privaten Altersvorsorge angenommen und genutzt werden. Der Staat hat mit der Rürup-Rente und der Riester-Rente zwei sehr attraktive Altersvorsorgemöglichkeiten geschaffen. Zusätzlich wurde der Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gestärkt. Mittlerweile besteht für jeden Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung. Durch eine Entgeltumwandlung spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben und profitiert von einer hohen staatlichen Förderung. Das Problem der Übertragbarkeit bei einem Arbeitgeberwechsel wurde durch einen Mitnahme- beziehungsweise Übertragungsanspruch verringert.
Häufig fällt die Entscheidung bei der Altersvorsorge jedoch nicht nur auf den Bereich der staatlich geförderten Vorsorge. Nicht geförderte Produkte stellen mir ihren Eigenschaften eine gute Ergänzung dar, da sie andere Vor- und Nachteile aufweisen. Vor einer Entscheidung für oder gegen eine Vorsorgemöglichkeit müssen die jeweiligen Bedingungen geprüft und die persönliche Lebenssituation in die Entscheidung einbezogen werden. Sowohl bei der staatlich geförderten, als auch bei der nicht geförderten Vorsorge, sind nicht alle Produkte für jeden geeignet. Zudem stehen manche staatlich geförderte Varianten nicht allen Bürgern zur Verfügung. Dieser Aspekt hat Auswirkungen auf den individuellen Aufbau der Altersvorsorge. Im Verlauf der Arbeit werden ausgewählte Altersvorsorgemöglichkeiten mit Vor- und Nachteilen vorgestellt und eine Beurteilung abgegeben.
Unabhängig von den Beurteilungen, ist private Altersvorsorge für junge Menschen heutzutage unverzichtbar, wenn sie im Alter nicht mit einer Grundsicherung auf Sozialhilfeniveau leben möchten. Je früher der erste Schritt der eigenen Vorsorge erfolgt, umso besser, denn die Zeit spielt beim Vermögensaufbau eine entscheidende Rolle.
2 Die aktuelle Situation in Deutschland
2.1 Die demographische Entwicklung Deutschlands
Deutschland ist mit circa 82,2 Millionen Einwohnern eines der bevölkerungsreichsten Länder der Welt und die größte Nation in Europa. Das wird sich jedoch in den nächsten Jahren ändern, denn bereits seit dem Jahr 2003 nimmt die Bevölkerung in Deutschland ab.[3]
Nach Schätzungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung wird die Bevölkerung bis zum Jahr 2020 um circa ein bis zwei Millionen schrumpfen. Bis zum Jahr 2050 wird Deutschland voraussichtlich nur noch 69 bis 74 Millionen Einwohner haben. Für den Bevölkerungsrückgang ist vor allem die sinkende Geburtenrate verantwortlich. Im Jahr 2007 ist die durchschnittliche Kinderzahl je Frau zwar erstmals seit 2004 wieder leicht gestiegen. Sie liegt mit 1,37 Kindern pro Frau jedoch deutlich unter der benötigten Zahl von 2,1, mit der die Größe der Bevölkerung konstant gehalten werden kann. Seit 1970 wurden damit mehr als 10 Millionen Kinder zu wenig geboren und die nachwachsende Generation ist jeweils um ein Drittel kleiner als die Elterngeneration.[4]
Damit die Bevölkerungszahl nicht noch schneller abnimmt, hat die Regierung in den letzten Jahren verstärkt auf eine positive Wanderungsbilanz gesetzt, das heißt es wandern mehr Leute aus anderen Ländern nach Deutschland ein als Deutsche auswandern. Die Rückkehr von Gastarbeitern in ihr Heimatland wird ebenfalls wie eine Auswanderung gezählt. Doch auch die Zuwanderung reicht nicht aus, um den Trend des Bevölkerungsrückgangs zu stoppen. Bei einer zu schnellen und zu starken Einwanderungspolitik besteht zudem die Gefahr von politischen Unruhen. Für die Sozialsysteme in Deutschland besteht aber neben dem Problem des Bevölkerungsrückgangs ein weiteres Problem. Die deutsche Bevölkerung altert bereits seit Ende des 20. Jahrhunderts[5] und wird bis zum Jahr 2050 voraussichtlich ein Durchschnittsalter von 50 Jahren haben.[6] Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts lag der Anteil der unter 20-Jährigen im Jahr 2006 bei 20% und wird bis zum Jahr 2050 auf 15% fallen. In der gleichen Zeit wird der Anteil der über 65-Jährigen von 20% auf 33% steigen. Besonders stark wird der Anteil der über 80-Jährigen von 5% auf über 15% ansteigen. Während im Jahr 1871 der Bevölkerungsaufbau einer Pyramide entsprach, die optimal für die Finanzierung des Umlageverfahrens ist, hat seitdem eine Verschiebung zur Urnenform stattgefunden.[7] Die folgende Abbildung zeigt die Veränderung des Bevölkerungsaufbaus.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Darstellung des Bevölkerungsaufbaus[8]
Für das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung ist, neben der zu geringen Zahl an Neugeborenen, auch die steigende Lebenserwartung der Menschen verantwortlich. Dies ist vor allem auf den medizinischen Fortschritt zurückzuführen. Die heutige Lebenserwartung für einen 60-jährigen Mann liegt bei weiteren 21 Jahren. Neugeborene Jungen und Mädchen werden nach Berechnungen voraussichtlich 77 Jahre beziehungsweise 82 Jahre alt.[9] Die demographische Entwicklung stellt die sozialen Sicherungssysteme, vor allem die Renten- und Pflegeversicherung, vor große Herausforderungen. Die Bezugsdauer von Renten- und Pflegeleistungen wird erheblich ansteigen und die Sozialsysteme belasten.[10]
Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Finanzierung der Sozialsysteme ist die Arbeitslosenquote. Durch hohe Arbeitslosigkeit in Wirtschaftskrisen, werden die Sozialsysteme doppelt belastet. Arbeitslose Personen erhalten Unterstützungsleistungen durch den Staat und fehlen zugleich als Beitragszahler.
2.2 Das System der gesetzlichen Rentenversicherung
2.2.1 Allgemeines zur gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist das wichtigste und größte Einzelsystem der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Eingeführt wurde sie im Jahr 1889 von Reichskanzler Otto von Bismarck mit der Unterstützung von Kaiser Wilhelm I.[11] Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeiter, Angestellten und einzelne Gruppen von Selbstständigen. Bis Ende 2004 gab es für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Rentenversicherungsträger. Diese Unterscheidung ist mit Gründung der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2005 aufgehoben worden.[12]
Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt, neben der Zahlung von Altersrenten, noch weitere Funktionen. Sie leistet auch Rentenzahlungen an Personen die nicht oder nur noch teilweise erwerbsfähig sind. Im Todesfall werden Ehepartner und Kinder in Form einer Hinterbliebenenrente abgesichert. Für den weiteren Verlauf der Arbeit ist jedoch nur die Altersrente von Bedeutung.[13]
In Deutschland basiert das System der gesetzlichen Rentenversicherung auf dem Generationenvertrag. Die Rentenzahlungen an die heutigen Rentner werden durch Beitragszahlungen der heutigen Beschäftigten finanziert. Diese Vorgehensweise wird als Umlageverfahren bezeichnet. Die Rentenversicherung verfügt, bis auf eine geringe Schwankungsreserve, über keinen Kapitalbestand, da die kompletten Beitragseinnahmen sofort als Rentenzahlung weitergeleitet werden.[14]
Durch die Beitragszahlungen erwirbt die Generation der Leistungserbringer Ansprüche auf Rentenzahlungen gegenüber den nachwachsenden Generationen.[15] Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht bei Arbeitnehmern automatisch. Die anfallenden Beiträge werden, je zur Hälfte, vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt. Die Höhe der Beitragseinnahmen hängt zum einen vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer, zum anderen vom Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Im Jahr 2009 liegt der Beitragssatz bei 19,9%. Die Beitragsabführung wird durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt. Für das Jahr 2009 wurde sie in den alten Bundesländern auf 64.800,00 Euro festgelegt. Liegt das Jahreseinkommen über dem Grenzbetrag, werden für den übersteigenden Teil keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt.
Die später zu erwartende Rente hängt von der Höhe der Beitragszahlungen im Laufe des Arbeitslebens ab und wird anhand folgender Rentenformel errechnet:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einen Entgeltpunkt erhält, wer in einem Jahr genauso viel wie der Durchschnitt aller Versicherten verdient. Wer nur die Hälfte verdient, erhält folglich nur einen halben Entgeltpunkt auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Für Gutverdienende gibt es allerdings eine Grenze von maximal zwei Entgeltpunkten pro Jahr aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze. Die Entgeltpunkte werden jedes Jahr gesammelt und addieren sich im Laufe des Arbeitslebens. Kindererziehungs- und Ausbildungszeiten werden bei Festlegung der Entgeltpunkte gesondert berücksichtigt.[16] Der Zugangsfaktor beträgt bei Eintritt ins Rentnerleben, mit dem gesetzlich vorgesehenen Rentenalter, 1,0. Entscheiden sich Arbeitnehmer vor dem gesetzlich vorgesehenen Rentenalter in Rente zu gehen, wird ein Abschlag von 0,3% pro Monat, insgesamt jedoch höchstens 18,0% vorgenommen. Gehen Arbeitnehmer erst später als vorgesehen in Rente, erhalten sie für jeden länger gearbeiteten Monat eine Erhöhung von 0,5%.[17]
Der aktuelle Rentenwert passt die Veränderung der Renten an die Gehälter der Arbeitnehmer an. Aber auch die Quote zwischen Rentnern und Beschäftigten wird bei Festlegung des Rentenwerts jeweils zum 1. Juli berücksichtigt. Im Jahr 2008 wurde der Rentenwert auf 26,56 Euro festgelegt.[18]
In den Medien und in Berechnungsbeispielen wird häufig der Eckrentner herangezogen. Ein Eckrentner hat 45 Jahre lang gearbeitet und immer genauso viel verdient, wie der Durchschnitt aller Beschäftigten. Zudem tritt er mit dem gesetzlich vorgesehenen Rentenalter in die Rente ein. Die folgende Berechnung zeigt, welche Rente ein Eckrentner im Jahr 2009 erhält.[19]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.2.2 Herausforderungen für aktuelle und künftige Generationen
Die gesetzliche Rente war für die Mehrheit der Bevölkerung jahrzehntelang die tragende Säule der Altersvorsorge.[20] Sie sicherte nach Ausscheiden aus dem Berufsleben und dem Eintritt in die Rente genug Einkommen, um den Lebensstandard beibehalten zu können. Die heutigen Rentner beziehen noch relativ hohe gesetzliche Renten, allerdings finden Rentenerhöhungen immer seltener statt. Im Jahr 2009 wurde erstmals über Rentenkürzungen diskutiert. Früher waren die Renten an die Entwicklung der Löhne gekoppelt. Da im Zuge der Weltwirtschaftskrise die Löhne deutschlandweit sinken, fehlen der gesetzlichen Rentenversicherung Einnahmen. Die Beibehaltung der Rentenzahlungen in ihrer bisherigen Höhe führt zu einem Defizit in der Rentenkasse. Eine Kürzung der Renten wurde jedoch, unter anderem auch aus wahlpolitischen Gründen, von den Parteien am 6. Mai 2009 ausgeschlossen. Dafür soll es in Zukunft niedrigere oder teilweise keine Rentenerhöhungen geben.[21] Für diese Entwicklung ist aber nicht nur die Weltwirtschaftskrise verantwortlich, sondern auch die demographische Entwicklung Deutschlands. Aufgrund des Bevölkerungsrückgangs bis zum Jahr 2050 wird es immer weniger Beitragszahler geben und die Einnahmen der gesetzlichen Rentenkasse werden sinken. Gleichzeitig wird durch die Alterung der Bevölkerung und der steigenden Lebenserwartung die Rentenbezugsdauer steigen und damit für höhere Belastungen der Rentenkasse sorgen.
Wie sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern verändern wird, kann anhand des Altersquotienten gezeigt werden. Er setzt die Zahl der über 65-Jährigen, die nicht mehr erwerbstätig sind, ins Verhältnis zu 100 erwerbsfähigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (3)
Im Jahr 2007 lag der Altersquotient bei 29,9 und wird bis zum Jahr 2050 voraussichtlich auf 55,5 steigen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Höhe des Altersquotienten[22]
Um die Aufrechterhaltung des Rentensystems zu gewährleisten, wurde die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre beschlossen. Durch diese Maßnahme verändert sich die Berechnungsformel des Altersquotienten, welcher dadurch im Jahr 2050 voraussicht-lich „nur“ auf 48,6 ansteigen wird. Es wird somit künftig die Zahl der über 67-Jährigen im Verhältnis zu 100 erwerbsfähigen Personen im Alter von 15 bis 66 Jahren betrachtet.[23]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (4)
Die gesetzliche Rente wird aufgrund der demographischen Entwicklung nicht mehr finanzierbar sein. Bereits heute können die Renten nicht mehr in früher gewohntem Niveau gezahlt werden. Da die gesetzliche Rentenversicherung jedoch Teil des Sozialversicherungssystems und damit unseres Sozialstaates ist, musste die Politik in den vergangenen Jahren bereits mehrfach handeln und wird auch in Zukunft gezwungen sein weitere Rentenreformen zu verabschieden.
Eine Möglichkeit die Finanzierung der Rentenversicherung aufrecht zu erhalten ist die Erhöhung des Beitragssatzes der Rentenversicherung. Durch eine Erhöhung steigt jedoch die Belastung der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Die andere Alternative ist die Senkung des bisherigen Rentenniveaus. Im Jahr 2008 lag die gesetzliche Nettorente noch bei circa 67% des letzten Nettoeinkommens. Seit 2004 erfolgt offiziell die Berechnung des steuerbereinigten Rentenniveaus. Im Jahr 2008 lag es bei knapp 50% und soll bis zum Jahr 2030 nicht unter 43% fallen.[24]
In den vergangenen Jahren wurden bereits mehrere Reformen durchgeführt, durch die das Rentenniveau deutlich zurück ging. In den nächsten Jahren werden weitere Reformen folgen und das Niveau der gesetzlichen Rente wird weiter sinken. Um diese Entwicklung zu stoppen muss es der Politik gelingen, die Zahl der Beitragszahler zu erhöhen. Hierfür stehen mehrere Handlungsalternativen zur Auswahl. Die beste Alternative ist eine Steigerung der Geburtenrate durch eine bessere Familienpolitik. Eine Erhöhung der Geburtenrate kann die Probleme jedoch nicht von heute auf morgen lösen, da die Kinder erst ins erwerbsfähige Alter kommen müssen, um als Beitragszahler die Gesellschaft zu unterstützen. Verbunden mit der Familiengründung haben Frauen eine besondere Rolle. Häufig bleiben sie nach Geburt der Kinder mehrere Jahre zu Hause und kehren erst einige Jahre später oder gar nicht mehr ins Berufsleben zurück. Mit verbesserten Betreuungsangeboten für Kinder könnten Frauen früher ins Arbeitsleben zurückkehren und damit die Sozialsysteme entlasten.[25] Auffallend ist, dass besonders gebildete Frauen häufig keine Kinder oder erst sehr spät Kinder bekommen.[26] Außerdem ist die Zahl der berufstätigen Frauen mit 69%, im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sehr gering.
In der Vergangenheit wurde häufig die Verkürzung der Ausbildungs- und Studienzeiten diskutiert, damit nachwachsende Generationen wieder früher ins Arbeitsleben einsteigen. Hier stellt sich die Frage, ob durch diese Maßnahme die Qualität der Ausbildung sinkt. Der Gegenpart zur Senkung des Berufseinstiegsalters ist, wie bereits angesprochen, die Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Der Deutsche Bundestag hat am 9. März 2007 beschlossen, dass das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2012 schrittweise erhöht wird. Für alle die im Jahr 1964 oder später geboren sind gilt damit das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren. Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, dürfen weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.[27]
Die letzte Möglichkeit die Zahl der Beitragszahler zu erhöhen liegt in einer veränderten Zuwanderungspolitik. In den letzten Jahren ist über Green Cards versucht worden, qualifizierte Ausländer als Arbeitskräfte zu gewinnen. Eine zu starke Einwanderungspolitik kann jedoch zu politischen Spannungen führen und ist deshalb ebenfalls nur in begrenztem Rahmen anwendbar.[28]
Um die fehlenden Beitragseinnahmen der Deutschen Rentenversicherung auszugleichen wurden im Jahr 2007 62,31 Milliarden Euro Steuergelder verwendet. Damit konnten circa 26% der gesetzlichen Renten nicht durch Beitragseinnahmen gedeckt werden.[29] Eine derartige Verwendung der Steuergelder ist auf Dauer jedoch nicht möglich, folglich sind weitere Rentenniveausenkungen unvermeidlich. Insgesamt betrachtet, kann der Lebensstandard im Alter somit nur durch private Altersvorsorge aufrecht erhalten werden.
2.3 Das Problem der Versorgungslücke bei Renteneintritt
Aus der vorangegangen Beschreibung der demographischen Entwicklung Deutschlands wurde bereits deutlich, dass die gesetzliche Rente in Zukunft, bei Einritt ins Rentenalter, nicht mehr ausreicht, um den vorherigen Lebensstandard beibehalten zu können. Welche Auswirkungen auf den einzelnen Bürger zukommen und welche Versorgungslücken entstehen können, wird im Folgenden näher erläutert. Als Versorgungslücke wird die Differenz zwischen dem Einkommen während des Arbeitslebens und den Einnahmen im Alter bezeichnet.[30] Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 wurde der Grundstein für den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung gelegt. Für Beitragszahler bedeutet dies, dass Beiträge für die Altersvorsorge schrittweise steuerfrei gestellt werden. Im Gegenzug werden dafür, seit dem Jahr 2005, die Bezüge von Rentnern besteuert. In Zukunft werden Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu einem Betrag von 20.000,00 Euro pro Person von der Einkommenssteuer frei gestellt. Im Jahr 2005 wurden 60% der 20.000,00 Euro als Höchstbetrag anerkannt. Für das Jahr 2009 können bereits 68% als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Es findet jährlich eine Steigerung um 2% statt, so dass ab dem Jahr 2025 die kompletten 20.000,00 Euro als Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden können.[31] Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung ab dem Jahr 2005.
Abbildung 3: Entwicklung des Sonderausgabenabzugs[32]
Im Gegenzug dazu werden alle Bestandsrenten und Neurenten ab dem Jahr 2005 mit 50% besteuert. Der Anteil der Besteuerung steigt jedes Jahr, so dass Arbeitnehmer, die beispielweise im Jahr 2009 in Rente gehen, 58% ihrer Rente versteuern müssen. Die Rentner befinden sich damit in der 58%-Kohorte.[33] Folgende Besonderheit muss dabei berücksichtigt werden: der steuerfreie Anteil in Höhe von 42% wird im Folgejahr des Rentenbeginns berechnet. Des Weiteren wird der steuerfreie Betrag für die gesamte Rentenbezugszeit festgesetzt. Zukünftige Rentenerhöhungen sind somit voll zu versteuern. Zur Veranschaulichung folgendes Beispiel:
Ein Arbeitnehmer geht im Jahr 2009 in Rente und erhält 1.500,00 Euro Rente. Im Juli 2010 findet eine Rentenerhöhung auf 1.550,00 Euro statt. Der Steuerfreibetrag wird im Jahr 2010 folgendermaßen festgelegt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten ( 5)
Unabhängig von der Höhe der zukünftigen Rente bleiben für den Beispielrentner in Zukunft maximal 7.686,00 Euro seiner Rente steuerfrei.[34]
Die Besteuerung der Rentnerjahrgänge begann im Jahr 2005 mit 50% und wird bis zum Jahr 2020 jährlich um 2% steigen. Ab dem Jahr 2021 bis zum Jahr 2040 steigert sich die Besteuerung nur noch um 1% pro Jahr. Für alle Rentnerjahrgänge ab dem Jahr 2040 ist die komplette Rente zu versteuern. Die folgende Abbildung zeigt die Besteuerungsentwicklung.
Abbildung 4: Besteuerung der Rentenbezüge[35]
Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung und der schrittweisen Freistellung der Altersvorsorgebeiträge, schafft der Staat Freiräume und Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Dieses Vorgehen darf als kleine Revolution des Rentensystems gesehen werden, da es eine teilweise Abkehr vom Umlageverfahren, hin zur kapitalgedeckten Altersvorsorge bedeutet. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten im Kapitaldeckungsverfahren die Beitragszahler die eigenen Beiträge, zuzüglich aufgelaufener Renditen zurück.[36] Dies stärkt die Motivation, sich aktiv für die eigene Altersvorsorge einzusetzen, da nur diejenigen profitieren, die sich frühzeitig um ihre Altersvorsorge kümmern.
Die vorgestellten Veränderungen müssen bei Berechnung der Versorgungslücke berücksichtigt werden. Geht man beispielsweise von einem Bruttoeinkommen von 3.000,00 Euro aus, entspricht dies einem Nettogehalt von circa 1.800,00 Euro. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer kann bei diesem Gehalt mit einer gesetzl. Rente in Höhe von 1.140,00 Euro pro Monat rechnen. Es fehlen ihm zu seinem letzten Nettogehalt 660,00 Euro. Bei der Berechnung der individuellen Versorgungslücke müssen, neben der gesetzlichen Rente, andere Einkünfte berücksichtigt werden. Mögliche Zusatzeinnahmen können durch Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Betriebsrenten oder private Rentenversicherungen entstehen. Die Einnahmen müssen den geschätzten Ausgaben im Rentenalter gegenüber gestellt werden. Für die meisten ergibt sich hierbei ein erhebliches Defizit, das nur durch frühzeitige Vorsorge, bereits mit kleinen Beträgen, ausgeglichen werden kann. Je später der Einstieg in die private Altersvorsorge erfolgt, umso größer sind die notwendigen Beiträge um einen entsprechenden Kapitalstock aufzubauen.[37] Sehr wichtig ist es, bei der Berechnung der Versorgungslücke die Inflation zu berücksichtigen. Ausgehend von einer Inflation von 2,0% pro Jahr, bei der die europäische Zentralbank noch von Geldwertstabilität spricht, kann es im Lauf der Zeit zu einem massiven Kaufkraftverlust führen. Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die Wichtigkeit der Berücksichtigung der Inflation bei der Berechnung der Versorgungslücke. 100.000,00 Euro heute, sind mehr wert, als in 30 Jahren. Bei einer Inflation von 2,0% pro Jahr entspricht das einer Kaufkraft von heute 55.207,09 Euro.[38]
Bei der Berechnung der Versorgungslücke ist es sehr wichtig darauf zu achten, dass die Lebenserwartung nicht falsch eingeschätzt wird. Untersuchungen haben ergeben, dass zum Beispiel 60-jährige Männer ihre Lebenserwartung um fünf Jahre unterschätzen. Wird in der Berechnung von einem zu geringen Alter ausgegangen, reicht das angesparte Kapital nicht bis zum Lebensende. In den letzten Jahren sind dann, trotz Altersvorsorge, Einschnitte im Lebensstandard hinzunehmen.[39]
3 Das Altersvorsorgesystem in Deutschland
3.1 Das Drei-Schichtenmodell im Überblick
Im Jahr 2005 wurde, mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes, das „Drei-Säulen-Modell“ durch das „Drei-Schichtenmodell“ ersetzt.
Bei „Schicht 1“ handelt es sich um die Basisversorgung. Zu ihr zählen die gesetzliche Rente, und die nach Professor Bert Rürup benannte Rürup-Rente. Darauf aufbauend folgt mit „Schicht 2“ die Zusatzversorgung, zu deren Bestandteile die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente[40] zählen. Zur „Schicht 3“ –Kapitalanlageprodukte– werden alle gesetzlich nicht geförderten Geldanalagemöglichkeiten gezählt.
Die folgende Abbildung verdeutlicht graphisch den Aufbau des Modells.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Drei-Schichtenmodell[41]
3.2 Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte und ihre Vor- und Nachteile
3.2.1 Die Rürup-Rente als zusätzliche Basisversorgung
Gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung bildet die Rürup-Rente die Basisversorgung der Altersvorsorge. Rürup-Renten funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie die gesetzliche Rente, allerdings mit einem entscheidenden Unterschied. Rürup-Renten sind private Leibrentenversicherungen, die im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden. Somit erhält jeder Rürup-Sparer seine eigenen Beiträge, plus die erwirtschafteten Erträge zurück. Die Beiträge für die Sparverträge werden staatlich gefördert, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Die Zahlung einer monatlichen, gleich bleibenden oder steigenden Rente, kein Kapitalwahlrecht am Ende der Vertragslaufzeit, Beginn der Rentenzahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr[42] und der Vertrag darf nicht beleihbar, veräußerbar, übertragbar, kapitalisierbar und vererbbar sein.[43]
Es besteht für alle Steuerpflichtigen die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Besonders attraktiv ist sie für Selbstständige, die im Alter keine oder nur geringe Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten werden und für Arbeitnehmer mit hohen Steuersätzen.[44] Sie profitieren besonders stark von der Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen, die mit dem Alterseinkünftegesetz geschaffen wurden. Im Jahr 2009 sind 68% der maximal 20.000,00 Euro steuerlich berücksichtigungsfähig.[45] Durch die hohe Absetzbarkeit ist es möglich, innerhalb kurzer Zeit große Summen in eine Rürup-Rente einzuzahlen und eine hohe Rente zu erhalten. Interessant ist diese Möglichkeit für diejenigen, die kurz vor der Rente stehen und eine geringe gesetzliche Rente erhalten werden, aber über hohes Sparkapital verfügen. In der Auszahlungsphase erfolgt die Besteuerung der Rürup-Rente analog der gesetzlichen Rente. Weitere Vorteile sind die Flexibilität der Beitragszahlung und die Hartz IV-Sicherheit bei Arbeitslosigkeit.
Dem stehen die Nachteile der Besteuerung bei Rentenzahlung und der Ausschluss der Vererbbarkeit gegenüber. Damit die Beiträge im Todesfall nicht komplett verloren gehen, kann über den Abschluss einer Hinterbliebenenversorgung ein Teil des Kapitals für die Erben erhalten werden.[46] Beachtet werden muss auch, dass die eingezahlten Beiträge nicht mehr aus der Versicherung entnommen werden können. Rürup-Sparer erhalten ihre eingezahlten Beiträge erst mit Beginn der Rentenzahlung wieder.
Am Markt werden derzeit vor allem Fondssparpläne und Rentenversicherungen als Rürup-Produkte angeboten. Die Auswahl für eine der beiden Möglichkeiten hängt vor allem von der Risikobereitschaft und Anspardauer ab.
[...]
[1] Vgl. Börsch-Supan, A. / Essig, L. / Wilke, C. B. (2005), S. 1.
[2] Vgl. Heuchert, O. (2008), S. 10 - 11.
[3] Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2007), S. 6.
[4] Vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2008), S. 17.
[5] Vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2008), S. 29.
[6] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 17.
[7] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 34.
[8] Abbildung übernommen aus Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2008), S. 9.
[9] Vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2008), S. 47.
[10] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 14.
[11] Vgl. Heuchert, O. (2008), S. 11.
[12] Vgl. Schaub, G. / Matthießen, V. / Polster, A. (2006), S. 214 - 217.
[13] Vgl. Datz, N. (2003), S. 23.
[14] Vgl. Datz, N. (2003), S. 14 - 15.
[15] Vgl. Datz, N. (2003), S. 24 - 25.
[16] Vgl. Deutsche Rentenversicherung (2009), S. 5.
[17] Vgl. hrm4you.de (2009), S. 12.
[18] Vgl. Deutsche Rentenversicherung (2008), S. 11.
[19] Vgl. Börsch-Supan, A. / Essig, L. / Wilke, C. B. (2005), S. 21.
[20] Vgl. Heuchert, O. (2008), S. 9.
[21] Vgl. www.bundeskanzlerin.de
[22] Eigene Darstellung.
[23] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008), S. 90.
[24] Vgl. Heuchert, O. (2008), S. 14.
[25] Vgl. Hauser, J. (2007), S. 163.
[26] Vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2008), S. 39.
[27] Vgl. Heuchert, O. (2008), S. 16.
[28] Vgl. Hauser, J. (2007), S. 157.
[29] Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (2008), S. 9.
[30] Vgl. Heuchert, O. (2008), S. 19.
[31] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2005), S. 8.
[32] Eigene Darstellung.
[33] Vgl. Dommermuth, T. / Dochantschi, D. / Hauer, M. (2008), S. 4.
[34] Vgl. Dommermuth, T. / Dochantschi, D. / Hauer, M. (2008), S. 5.
[35] Eigene Darstellung.
[36] Vgl. Datz, N. (2003), S. 13 - 14.
[37] Vgl. Heuchert, O. (2008), S. 27 - 31.
[38] Berechnung siehe Anhang 1.
[39] Vgl. Börsch-Supan, A. / Essig, L. / Wilke, C. B. (2005), S. 18.
[40] Die Riester-Rente verdankt ihren Namen dem früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.
[41] Abbildung in Anlehnung an Hauser, J. (2007), S. 172.
[42] Bei Vertragsabschlüssen ab dem Jahr 2012 darf die Rentenzahlung nicht vor Beginn des 62. Lebensjahres beginnen.
[43] Vgl. Deutsche Rentenversicherung (2008), S. 25.
[44] Vgl. Dommermuth, T. / Dochantschi, D. / Hauer, M. (2008), S. 44.
[45] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008), S. 69.
[46] Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben nur Ehepartner und Kinder. Bei den Kindern besteht der Anspruch allerdings nur solange wie sie kindergeldberechtigt sind. Also maximal bis zum 25. Lebensjahr.
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Erstausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2009
- ISBN (PDF)
- 9783863415006
- ISBN (Paperback)
- 9783863410001
- Dateigröße
- 1.2 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Februar)
- Note
- 1,7
- Schlagworte
- Private Altersvorsorge Riester-Rente Rürup-Rente Fonds-Sparpläne Rente Altersvorsorge