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Demografischer Wandel und Staatsschuldenkrise in Deutschland: Herausforderungen einer schrumpfenden Gesellschaft

©2012 Bachelorarbeit 73 Seiten

Zusammenfassung

Die anhaltende Staatsschuldenkrise in Europa und der demografische Wandel in Deutschland sind neben der Energiewende die derzeitig wichtigsten Handlungsfelder der Bundesregierung. Die Staatsschulden sind so hoch wie nie zuvor und unter anderem das Ergebnis einer stark rückläufigen Bevölkerungsentwicklung. Die Menschen werden immer älter. Die Gesellschaft schrumpft unaufhaltsam. Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich und die Geburtenrate in Deutschland verzeichnet die niedrigsten Werte weltweit. Die Fakten sind eindeutig: Die Bevölkerung wird von aktuell 82 Millionen Menschen auf rund 65 bis 70 Millionen im Jahr 2050 sinken. Neben dieser Entwicklung wird bereits in den nächsten 10 Jahren ein erheblicher Alterungsprozess zu beobachten sein. Durch die regressive Bevölkerungsentwicklung resultieren neben einem steigenden Schuldenberg vor allem die Gefährdung der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme und die Gefährdung der Stabilität der Volkswirtschaft. Die rückgängige Geburtenzahl führt zu einem verringerten Arbeitskräfteangebot und somit auch zu einer sinkenden Produktivität auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Zahl der erwerbsfähigen Personen wird bis zum Jahr 2050 von aktuell rund 50 Millionen auf 35 bis 39 Millionen sinken und somit das Angebot an qualifizierten Fachkräften mindern. Um Deutschlands Volkswirtschaft im internationalen Vergleich konkurrenzfähig halten zu können, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, die entweder die Arbeitsproduktivität erhöhen oder das Erwerbspersonenpotential auf dem Arbeitsmarkt ausschöpfen. Im Mittelpunkt dieser Anstrengungen sollten insbesondere die Steuerbarkeit der Geburtenrate durch staatliche Familienförderung und die Notwendigkeit der Kapitaldeckung im deutschen Sozialversicherungssystem stehen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2.2 Höhe der Staatsschulden im europäischen Vergleich

Innerhalb der Euro-Zone[1] gab es seit der Einführung des Euro als gemeinsame Währung zahlreiche Verstöße gegen die sogenannten Maastricht-Kriterien. Diese wurden 1992 für den Beitritt eines Staates zur EWU im Vertrag von Maastricht festgelegt. Diese Verschuldungskriterien erlauben unter anderem eine maximale Neuverschuldung von drei Prozent des BIP.[2] Jedes der Mitgliedstaaten der Euro-Zone, mit Ausnahme von Estland, überschritt aktuell jedoch diese Grenze, wie die anschließende Tabelle (Tab. 1) demonstriert (Stand 2010).[3]

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Ein weiterer Bestandteil der Verschuldungskriterien stellt eine Obergrenze der Staatsschulden von höchstens 60 Prozent des BIP dar. Bei einer Überschreitung dieser Grenze gibt es eine hinreichend rückläufige Entwicklung.[4] Auch dieses Kriterium wurde bereits von zahlreichen Mitgliedstaaten der EU und der Euro-Zone missachtet. Die folgende Tabelle (Tab. 2) gibt Aufschluss über die jeweiligen Verschuldungsquoten aller Mitgliedstaaten der EU (Stand 2010).[5]

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Auch die öffentlichen Defizite des BIP in vielen Mitgliedstaaten der Euro-Zone verzeichneten, wie in der Tabelle (Tab. 3) aufgelistet, im vergangenen Jahr ihr bisheriges Maximum (Stand 2010).[6]

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3. Konzept der Schuldentragfähigkeit

In diesem Kapitel wird der Begriff der Schuldentragfähigkeit geklärt und es werden sowohl die rechtlichen als auch die ökonomischen Grenzen der Staatsverschuldung aufgezeigt. Hierbei spielen sowohl der Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU als auch die Schuldenbremse Deutschlands zur Begrenzung der Staatsschulden eine bedeutende Rolle.

Die Höhe der Schuldenstandsquote ist nicht der einzige Indikator dafür, ob die Haushaltslage eines Staates in Schwierigkeiten geraten ist. Entscheidend ist der Vergleich von Wirtschaftswachstum und Zinsniveau. Weist ein Staat eine dynamische Wirtschaft mit steigenden Wachstumsraten auf, ist es möglich, die Schuldenstandsquoten durch mehr Steuereinnahmen zurückzuführen. Bei Staaten jedoch mit hohen Zinszahlungsleistungen kommt es zu immer höheren Verschuldungsquoten, die massive Konsolidierungsaufwendungen benötigen.[7]

Die Zusammenhänge zwischen Wirtschaftswachstum und Zinsniveau lassen sich am Konzept der Tragfähigkeit demonstrieren, bei dem das Haushaltsdefizit eines Staates einen gewissen Teil des BIP nicht überschreiten soll. Wenn die Defizitquote konstant bleibt, bewegt sich die Schuldenstandsquote in Richtung des Quotienten aus dem prozentualen Haushaltsdefizit des BIP und dem Wirtschaftswachstum. Beträgt beispielsweise die Defizitquote drei Prozent und das Wirtschaftswachstum sechs Prozent, so ergibt sich eine Schuldenstandsquote von 50 Prozent. Die Rechnung dazu lautet: 3 ÷ 6 = 0,5 (als Dezimalzahl) und 50 Prozent (als Prozentsatz). Demnach ist eine bestimmte Neuverschuldungsquote weniger dramatisch, wenn der entsprechende Staat ein steigendes Wirtschaftswachstum vorzeigen kann. Auf der anderen Seite muss bei geringem Wirtschaftswachstum die Defizitrate sinken, um in diesem Beispiel die Schuldenstandsquote von 50 Prozent stabil zu halten.[8]

Eine weitere Rechnung, die beim Konzept der Tragfähigkeit berücksichtigt werden muss, beruht auf dem Verhältnis zwischen primären Staatsausgaben und Zinszahlungen für die Schulden eines Staates. Hierbei lassen sich die gesamten Staatsausgaben als Summe aus primären Staatsausgaben und Zinsen berechnen. Zieht man danach die Steuereinnahmen von den Gesamtausgaben ab, so erhält man das Haushaltsdefizit als Differenz. Bei einer kontinuierlich gleich bleibenden Schuldenstandsquote und einem Nominalzinssatz, der langfristig der Wachstumsrate des BIP entspricht, ist das gesamte Haushaltsdefizit gleich der Höhe der Zinsausgaben und das Primärdefizit entspricht gleich Null. Befinden sich die Zinsausgaben jedoch stets unter den Wachstumsquoten, ist es möglich, dass die Staatseinnahmen niedriger sind als die Staatsausgaben, ohne dabei neue Schulden zu erzeugen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die höheren Steuereinnahmen, die sich aus dem verstärkten Wirtschaftswachstum ergeben, zur Reduzierung der Schulden und somit der Schuldenstandsquote eingesetzt werden. In den typischsten Fällen jedoch befindet sich die Wachstumsrate unter dem nominalen Zinsniveaus.[9] Die nachstehende Grafik (Abb. 3) zeigt die durchschnittlichen Renditen bzw. Zinssätze und Wachstumsraten Deutschlands von den 1970er bis zu den 2000er Jahren (Stand 2010).[10]

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In Bezug auf die Staatsverschuldung innerhalb Europas gibt es mehrere rechtliche und ökonomische Beschränkungen. Im Vertrag von Maastricht von 1992 wurden sogenannte Konvergenzkriterien festgeschrieben, die bis heute sicherstellen sollen, dass nur Länder der Währungsunion beitreten dürfen, die zuvor in der Lage sind, ihre wirtschaftliche Stabilität nachzuweisen.[11] Folgende Konvergenzkriterien müssen dabei erfüllt werden: „(…) Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener - höchstens drei Mitgliedsstaaten - nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben (…), Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats (…) und Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt (…)“[12].

Wie bereits erwähnt, ist laut den Maastricht-Kriterien in Bezug auf das jährliche Haushaltsdefizit eines Staates eine Obergrenze von drei Prozent des BIP vorgegeben. Außerdem darf die Gesamtverschuldung die maximale Grenze von 60 Prozent des BIP nicht überschreiten.[13]

In der Theorie wurden Strafen festgelegt, die verhängt werden sollen, wenn der Fall eintritt, dass ein Mitgliedstaat der Euro-Zone gegen die Konvergenzkriterien verstößt. Diese beinhalten unter anderem das Herabsetzen der Defizitquote von drei auf einen Prozent des BIP für das entsprechende Land oder die automatische Leistung einer Stabilitätseinlage von 0,2 Prozent des BIP als Grundbetrag und 0,1 Prozent des BIP für jeden angefangenen Prozentpunkt der Überschreitung der Schuldengrenze. Die Stabilitätseinlage beträgt jedoch maximal 0,5 Prozent des BIP.[14] Die Vergangenheit hat dennoch gezeigt, dass bei Vergehen gegen die Konvergenzkriterien nur selten entsprechende Strafen verhängt werden. Es wurden mehrmals keine bzw. nur mangelnde Sanktionen von der Europäischen Kommission eingeleitet bzw. vom Ministerrat verhängt. Die Konvergenzkriterien werden lediglich beim Eintritt eines potentiellen Mitgliedstaates überprüft. So gibt es weder strikte Sanktionsmaßnahmen noch einen Automatismus bei Vergehen gegen die Kriterien.[15]

In Deutschland dient die sogenannte Schuldenbremse zur Begrenzung der Staatsschulden. Hier funktionieren Bund und Länder zwar als Ganzes, sind aber auf Grund des Föderalismus laut Artikel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes bei der Organisation ihrer Haushalte selbstständig und voneinander unabhängig. Demnach ist es ausgeschlossen, dass weder der Bund noch ein Land Einfluss auf die Haushaltspolitik eines Bundeslandes ausübt. Allerdings haften bei Verstößen gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU alle Länder gemeinsam.[16] Zwar entfällt auf den Bund der größte Teil der Schuldenlast mit rund 1,3 Billionen Euro. Aber auch die Länder haben in den vergangenen Jahren einen Schuldenberg von knapp 600 Milliarden Euro angehäuft.[17] Es ist daher notwendig, dass die Schuldenbremse bei Bund und Ländern gleichermaßen eingesetzt wird.[18]

Die Schuldenbremse sorgt für die Begrenzung der maximalen Kreditaufnahme von Bund und Ländern. Dies wurde im Jahr 2009 während der Föderalismuskommission II von Bundestag und Bundesrat beschlossen und ins Grundgesetz aufgenommen. Der Artikel 109 im Grundgesetz beinhaltet, dass Einnahmen und Ausgaben nicht mit Hilfe von Krediten ausgeglichen werden dürfen.[19] Im Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden.“[20]

Laut Artikel 115 ist es dem Bund in Normalsituationen somit verboten, Kredite aufzunehmen, die die Grenze von 0,35 Prozent des BIP überschreiten. Den einzelnen Ländern ist die Aufnahme neuer Kredite ganz und gar verboten. In Ausnahmefällen jedoch, beispielsweise während eines Abschwungs oder einer Rezession, dürfen Kredite aufgenommen werden, die später im Aufschwung wieder abgebaut werden müssen. Für den Fall, dass diese konjunkturellen Tiefs und Ausnahmesituationen eintreffen, wurde ein Gesetz verabschiedet, welches das Einrichten eines Kontrollkontos mit sich bringt.[21] Im Artikel 115 des Grundgesetzes heißt es, dass dieses Kontrollkonto maximal 1,5 Prozent des BIP erfassen darf: „(…) Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme (…) werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. Näheres, insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines Konjunkturbereinigungsverfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze, regelt ein Bundesgesetz. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.“[22] Die Länder sind dafür zuständig, eigene Regelungen zu finden, mit Abweichungen von der konjunkturellen Normalsituation umzugehen.[23]

Dem Bund wird für den Abbau seiner Defizite eine Übergangsphase bis zum Jahr 2019 eingeräumt.[24] Im Artikel 143d Absatz 1 des Grundgesetzes ist geregelt, dass die Länder bis 2020 jeweils ihre Haushaltsdefizite abzubauen haben: „(…) Die Länder dürfen im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2019 nach Maßgabe der geltenden landesrechtlichen Regelungen von den Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 abweichen. Die Haushalte der Länder sind so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die Vorgabe aus Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 erfüllt wird. (…)“[25].

Für die Länder gilt die Übergangsfrist zur Beseitigung der strukturellen Defizite nur dann, wenn die Länder eigene Regelungen zur Tilgung der Schulden aufstellen. Ohne landesrechtliche Regelungen, wie im Artikel 143d Absatz 1 beschrieben, dürfen die Länder auch keine Schulden machen. Aktuell existieren allerdings gleichwertige Regelungen zur alten Fassung des Artikels 115. Demnach können die Länder neue Kredite aufnehmen, solange diese die Höhe der Investition nicht überschreiten. Ein bedeutendes Problem besteht indes darin, dass das Grundgesetz nicht regelt, ob die Regelungen in den einzelnen Landesverfassungen zur Begrenzung der Defizite ausreichend sind oder nicht. Es ist zudem eine überaus schwierige Aufgabe, die Schulden bis zum Jahr 2020 abzubauen, wenn bis 2019 noch die alten Schuldengrenzen gelten. Diese Problematik führt zu der Notwendigkeit, dass die jeweiligen Landesverfassungen gesetzlich geändert und dass klar strukturierte Vorgaben zum Abbau der Haushaltsdefizite darin festgehalten werden.[26]

Die Regelungen im Grundgesetz zur Schuldenbremse beinhalten Konsolidierungshilfen für die Bundesländer Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Diese Hilfen sollen die Länder dabei unterstützen, ihre Schulden während der Übergangszeit von 2011 bis 2019 Schritt für Schritt abzubauen. Bedingung für die Gewährleistung dieser Hilfen ist jedoch der Abbau der Schulden nach Plan und das Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts nach Ablauf der Übergangsphase.[27]

Um die jeweiligen Haushaltslagen von Bund und Ländern regelmäßig zu überwachen, wurde ein Stabilitätsrat eingerichtet, der drohende Haushaltslagen mit einem Kennziffernsystem frühzeitig erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen, wenn nötig, einleiten soll. Eine solche Haushaltsnotlage besteht beispielsweise dann, wenn der Schuldenstand je Einwohner eines Flächenlandes mehr als 130 Prozent des Länderdurchschnitts beträgt oder wenn die Zins-Steuer-Quote eines Flächenlandes 140 Prozent des Länderdurchschnitts übersteigt.[28] Dafür sind Bund und Länder verpflichtet, dem Stabilitätsrat jedes Jahr Stabilitätsberichte vorzulegen, die uneingeschränkten Einblick in ihre jeweilige Haushaltslage gewähren. Bestehen mögliche Anzeichen über drohende Haushaltsnotlagen, fasst der Rat einen Beschluss, ob eingeschritten werden muss. Wenn der Fall eintritt, dass eingegriffen werden muss, wird mit der entsprechenden Gebietskörperschaft ein Sanierungsplan erstellt. Um Gegenmaßnahmen einzuleiten, ist eine Zweidrittelmehrheit des Rates erforderlich. Ist ein Bundesland betroffen, ist zusätzlich die Zustimmung des Bundes notwendig.[29]

Weiterhin ist der Stabilitätsrat dafür zuständig, Bund, Länder und Kommunen bei ihrer Finanzplanung zu beraten und zu unterstützen und die auferlegten Konsolidierungsverpflichtungen der Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zu überwachen, um die Konsolidierungshilfen bis zum Jahr 2019 zu beziehen.[30]

4. Die alternde Gesellschaft - Demografischer Wandel in Deutschland

Eine heute unumstrittene Tatsache ist, dass vor allem in Deutschland die Gesellschaft altert und die Bevölkerung auf Grund einer konstant niedrigen Geburtenrate schrumpft. Der demografische Wandel ist allgegenwärtig und birgt zahlreiche Gefahren für Staat und Gesellschaft.

Die folgenden vier Unterkapitel behandeln unter anderem die Bevölkerungsentwicklung Deutschlands seit Ende des 19. Jahrhunderts und die voraussichtliche demografische Entwicklung in den kommenden vier Jahrzehnten bis zum Jahr 2050. Des Weiteren wird der demografische Wandel in Deutschland mit internationalen Beispielen verglichen. Dabei werden sowohl Japan als auch Frankreich exemplarisch zum bevölkerungsspezifischen Vergleich hinzugezogen. Außerdem werden die Ursachen für den demografischen Wandel näher betrachtet, wobei an dieser Stelle insbesondere das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie herangezogen wird.

4.1 Bevölkerungsentwicklung seit Ende des 19. Jahrhunderts

Zu Beginn dieses Kapitels soll die folgende Grafik (Abb. 4) Aufschluss über die Entwicklung der Gesamtbevölkerung Deutschlands von 1880 bis 2010 geben (Stand 2011).[31]

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Hinsichtlich der Geburtenrate in Deutschland ist seit Ende des 19. Jahrhunderts eine Rückwärtsentwicklung zu erkennen. Noch im Jahr 1865 gebar eine Frau durchschnittlich 4,66 Kinder. 1874 bekam eine Frau noch durchschnittlich vier Kinder, 1881 waren es drei Kinder, 1904 waren es zwei Kinder und 1920 waren es nur noch durchschnittlich 1,9 Kinder pro Frau. Parallel zu dieser Entwicklung sank die Sterberate, auch Mortalitätsrate genannt, vor allem die der Säuglinge und Kinder. Die Lebenserwartung stieg außerdem deutlich an. Die Lebenserwartung der Frauen stieg von durchschnittlich 38,5 Jahren im Jahr 1871 auf 58,5 Jahre im Jahr 1925. Auch die Lebenserwartung der Männer nahm zu und stieg in der gleichen Zeitspanne von 35,6 Jahren auf 56 Jahre. Auf Grund der zeitgleichen Abnahme der Geburten- und Sterberate stieg das mittlere Alter, welches auch als Medienalter bezeichnet wird, im Jahr 1910 auf 23,6 Jahre an und teilte die Deutschen in zwei identische Bevölkerungsteile. Die Bevölkerung begann älter zu werden. Der Jugendquotient, der das Verhältnis von jungen Menschen, die sich noch nicht im erwerbsfähigen Alter (0 bis 19 Jahre) befinden, zu 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre) wiedergibt, nahm von 83,7 im Jahr 1871 auf 85,4 im Jahr 1910 zu. Der Altenquotient, der Angaben über das Verhältnis älterer Menschen, zum Beispiel im Rentenalter ab 65 Jahren[32], zu 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter macht, erhöhte sich im gleichen Zeitraum von dem Faktor 8,9 auf den Faktor 10. Es wurden demnach nicht genügend Kinder geboren, um die Elterngeneration zu ersetzen. Das sogenannte Bestandserhaltungsniveau von 2,1 Kindern pro Frau wurde erstmals von der 1880er Elterngeneration nicht erreicht.[33]

Die demografische Entwicklung Deutschlands wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in erheblichem Maße durch die beiden Weltkriege negativ beeinflusst. Sowohl während des Ersten Weltkriegs (1914 bis 1918) als auch während des Zweiten Weltkriegs (1939 bis 1945) fand wegen der wirtschaftlich schlechten Situation und der kriegsbedingten Abwesenheit der Männer eine gravierende Reduzierung der Geburtenrate statt. Allerdings erholten sich die Geburtenausfälle nach den Weltkriegen schnell wieder. Auch die Lebenserwartung der Menschen stieg während der Krisenzeiten bundesweit. Im Jahr 1949 betrug die Lebenserwartung der Frauen 68,5 Jahre und die der Männer 64,4 Jahre.[34]

Mit Beginn des Wirtschaftsaufschwungs in Deutschland in den 1950er Jahren setzte ein regelrechter Baby-Boom ein. Die Geburtenrate stieg von 1,4 Kindern je Frau im Jahr 1950[35] auf 2,1 Kinder im Jahr 1955 und 2,5 Kinder im Jahr 1965, das letzte Geburtenhoch bis heute. Die Nachkriegszeit brachte im gesamten Bundesgebiet auch weiterhin steigende Lebenserwartungen hervor. Bis zum Jahr 1960 erhöhte sich die Lebenserwartung der Frauen auf 72,4 Jahre und die der Männer auf 66,9 Jahre. Auf Grund der temporären Geburtenausfälle und der sinkenden Sterberate während der Krisenzeiten stieg das Medienalter auf 34,7 Jahre im Jahr 1960. Der Jugendquotient sank bis zum Jahr 1960 auf 48. Der Altenquotient erhöhte sich auf den Faktor 18.[36]

Bis zum Jahr 1975 hielt sich die Geburtenrate konstant bei 1,4 Kindern pro Frau. Deutschland war somit das Land, welches die niedrigste Geburtenrate weltweit aufwies. Im Gegensatz zur negativen Entwicklung der Fertilitätsrate, stieg die Lebenserwartung, sowohl in der alten Bundesrepublik als auch im Gebiet der ehemaligen DDR, weiterhin kontinuierlich an. Die Neugeborenen aus dem Jahr 1960 hatten nun eine durchschnittliche Lebenserwartung von 73,6 Jahren.[37]

Einen Ausgleich erfuhr die rückgängige Fertilitätsentwicklung durch Zuwanderungswellen aus dem Ausland nach Deutschland. Bereits in den 1950er und 1960er Jahren schloss Deutschland sogenannte Anwerbeabkommen ab, beispielsweise mit Italien und der Türkei, um dem durch die rückläufigen Geburtenzahlen ausgelösten Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Im Jahr 1960 belief sich der Wanderungssaldo Deutschlands, also die Differenz von Zu- und Abwanderungen, auf 150.000 bis 200.000 Personen. 1970 lag der Wanderungssaldo bereits bei 550.000 Personen. Der maximale Wanderungssaldo wurde im Jahr 1992 mit 600.000 Personen erreicht.[38] Im ersten Halbjahr 2011 betrug der Wanderungssaldo rund 135.000 Personen.[39]

Aktuell leben in Deutschland knapp 82 Millionen Menschen. Durch den Zuwanderungsrückgang nach 1992 kann die sinkende Geburtenrate Deutschlands nicht mehr kompensiert werden. Die Bevölkerung schrumpft demnach seit 2003 kontinuierlich.[40]

Durch die sinkenden Geburtenraten und die steigende Lebenserwartung der Deutschen stieg das Medienalter weiter an. Es lag bis 1990 bei 39 Jahren und bis 2005, neben einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 87,7 Jahren, bei 42 Jahren. Der Jugendquotient sank bis zum Jahr 2005 auf 32,9 und der Altenquotient stieg im gleichen Zeitraum auf 31,7.[41]

Folgende Schaubilder (Abb. 5) zeigen die Bevölkerungsentwicklung und den entsprechenden Altersaufbau. Exemplarisch wird die jeweilige Altersstruktur von den Jahren 1910, 1960 und 2003 dargestellt (in Tausend). Die linke Seite zeigt die Altersstruktur männlicher Personen und die rechte Seite zeigt die Altersstruktur weiblicher Personen.[42]

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Der Altersaufbau besitzt zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch die klassische Pyramidenform. Der Sockel besteht aus jungen Menschen, die sinkenden Beständen an älteren Menschen an der Pyramidenspitze gegenüberstehen. Fast 100 Jahre später hat der Altersaufbau Deutschlands eher die Form eines ausgefranzten Tannenbaums, bei der besonders das mittlere Alter im Hüftbereich vertreten ist. Der Sockel mit den jüngeren Menschen und die Spitze mit den älteren Menschen dagegen sind jeweils dünner geworden.[43]

4.2 Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2050

Unter Berücksichtigung der vergangenen Bevölkerungsentwicklung hinsichtlich Fertilität, Mortalität und Lebenserwartung lassen sich mit Hilfe von Vorausrechnungen Prognosen über die zukünftige Struktur der Bevölkerung Deutschlands machen. Die seit Mitte der 1960er Jahre einsetzende Entwicklung niedriger Geburtenzahlen, sinkender Sterberaten, steigender Lebenserwartung und rückgängiger Einwanderungsquoten aus dem Ausland wird im 21. Jahrhundert verstärkt fortschreiten. Die folgende Tabelle (Tab. 4) zeigt sowohl die Entwicklung des Kinderquotienten, das heißt Kinder von 0 bis 15 Jahren, als auch die Entwicklung des Jugend-, Alten- und Hochbetagtenquotienten von 2010 bis 2050 (Stand 2011).[44]

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Die nachstehende Grafik (Abb. 6) präsentiert die prognostizierte Altersstruktur der deutschen Bevölkerung im Jahr 2050.[45] Sie zeigt einen noch schmaleren Sockel, nach der die Zahl an jüngeren Menschen weiterhin verstärkt sinken wird. Die Altersstruktur im Jahr 2050 ähnelt allmählich einer Urne, bei der sich die stark vertretenen mittleren Jahrgänge intensiver nach oben verlagern.[46]

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Das Statistische Bundesamt hat für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik bis zum Jahr 2050 drei unterschiedliche Bevölkerungsannahmen aufgestellt.[47]

Beim ersten Entwicklungsszenario prognostiziert das Statistische Bundesamt eine gleich bleibende Geburtenhäufigkeit, eine steigende Lebenserwartung von durchschnittlich sieben Jahren und einen jährlichen Wanderungssaldo von 100.000 Personen. Hierbei wird die Bevölkerung von aktuell 82 Millionen Menschen auf knapp 69 Millionen schrumpfen. Bei einem Wanderungssaldo von 200.000 Personen wird sich die Bevölkerung voraussichtlich auf 74 Millionen verkleinern.[48] Außerdem wird sich das mittlere Alter von rund 42 Jahren auf 50 Jahre erhöhen.[49] Der Jugendquotient geht bei dieser Annahme von 32,9 auf 29 zurück. Im Gegensatz dazu wächst der Altenquotient bei einem Wanderungssaldo von 200.000 Personen von 31,7 auf 60 an. Bei einem Wanderungssaldo von 100.000 wird sich der Altenquotient sogar auf 64 erhöhen.[50] Die nachfolgende Tabelle (Tab. 5) mit Erhebungen aus dem Jahr 2006 zeigt den jeweiligen Anteil der unterschiedlichen Altersgruppen im Jahr 2050 bei einer konstanten demografischen Lage (in Millionen).[51]

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Somit steigt bei diesem Szenario der Anteil der sich im Rentenalter befindlichen Personen und der Hochbetagten von 19 Prozent auf über 30 Prozent. Der Anteil erwerbsfähiger Personen verringert sich von 61 Prozent auf 50 Prozent. Auch die Zahl der unter 20-jährigen wird sich deutlich verkleinern. Hier sinkt der Anteil von 20 Prozent auf knapp 15 Prozent.[52]

Das zweite Entwicklungsszenario berücksichtigt die Annahme, dass die Geburtenhäufigkeit je Frau auf 1,2 Kinder zurückfällt, die Lebenserwartung um neun Jahre steigt und ein Wanderungssaldo von 100.000 Personen zu erwarten ist.[53] Somit wird die Gesamtbevölkerung unter dieser Annahme von rund 82 Millionen Menschen auf 69 Millionen sinken.[54] Das Medienalter wird sich von 42 Jahre auf 52 Jahre erhöhen.[55] Der Jugendquotient sinkt von 32,9 auf 26,6. Der Altenquotient hingegen steigt von 31,7 auf 70,9.[56] Die nachfolgende Tabelle (Tab. 6) von 2006 zeigt den jeweiligen Anteil der unterschiedlichen Altersgruppen in den Jahren 2005 und 2050 bei einer rückgängigen Geburtenziffer (in Millionen).[57]

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Hiernach steigt der Anteil der Rentner und über 80-jährigen im Jahr 2050 von 19 Prozent auf 36 Prozent. Der Anteil der sich im Erwerbsalter befindlichen Personen wird von 61 Prozent auf 50 Prozent sinken. Und schließlich wird der Anteil der Nichterwerbsfähigen von 20 Prozent auf 14 Prozent sinken.[58]

Beim dritten und günstigsten Szenario hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung Deutschlands schlussfolgert das Statistische Bundesamt, dass die Geburtenrate pro Frau auf 1,6 Kinder steigt, die Lebenserwartung um sieben Jahre zunimmt und der jährliche Wanderungssaldo 200.000 Personen beträgt.[59] Im Gegensatz zu den beiden vorigen Annahmen, bei denen die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 auf mindestens 74 Millionen sinken würde, schrumpft die Bevölkerung in diesem Szenario lediglich auf 77,5 Millionen.[60] Das mittlere Alter erhöht sich um sechs Jahre von 42 auf 48.[61] Der Jugendquotient steigt leicht von 32,9 auf 33,4. Der Altenquotient erhöht sich von 31,7 auf 58.[62] In der folgenden Tabelle (Tab. 7) von 2006 sind ebenfalls die jeweiligen Bevölkerungsanteile der unterschiedlichen Altersgruppen von 2005 und 2050 aufgezeigt (in Millionen).[63]

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Anhand dieser Berechnungen lässt sich bezüglich des Anteils an der Gesamtbevölkerung sagen, dass die Rentner und die Hochbetagten, die zuvor 19 Prozent der Bevölkerung besetzten, unter dieser Annahme einen Anteil von 30 Prozent ausmachen. Die Menschen im erwerbsfähigen Alter verkleinern sich im Anteil von 61 Prozent auf 50 Prozent. Der Anteil der unter 20-jährigen sinkt im Jahr 2050 von 20 Prozent auf 17 Prozent.[64]

Alle drei Szenarien haben unterschiedliche Entwicklungsannahmen der Bevölkerung Deutschlands im Jahr 2050 aufgezeigt. Unter Berücksichtigung von Bevölkerungsanalysen- und vorausberechnungen ist es am wahrscheinlichsten, dass das zweite Szenario eintreten wird. Der seit den 1960er Jahren einsetzende demografische Wandel und der zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern in Deutschland werden angesichts der heutigen verminderten Elterngeneration verstärkt fortschreiten. Die Geburtenquote je Frau wird voraussichtlich auf 1,2 Kinder pro Frau fallen und somit weit unter dem Bestandserhaltungsniveau von 2,1 Kindern liegen. Die fehlenden Kinder werden eine Lücke in der Generation potentieller Eltern bilden, wodurch die künftige Fertilitätsentwicklung weiterhin durch sinkende Raten gekennzeichnet sein wird. Hinzu kommt die weiterhin steigende Lebenserwartung der Menschen im 21. Jahrhundert. Dadurch verkleinert sich die Bevölkerung nicht nur. Sie wird auch älter. Das Durchschnittsalter wird sich bis 2050 auf 50 Jahre erhöhen. Und natürlich verschiebt sich auch das Verhältnis zwischen den jeweiligen Altersgruppen. Immer mehr ältere Menschen stehen den jüngeren Menschen gegenüber. Eine sinkende Zahl Erwerbsfähiger muss unabhängig von der künftigen Geburtenrate für eine steigende Zahl Nichterwerbsfähiger finanziell aufkommen. Der Jugendquotient wird sinken und der Altenquotient wird unaufhaltsam ansteigen.[65]

[...]


[1] Euro-17: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern

[2] vgl. o. V.: Ausland: Europa unter http://www.staatsverschuldung.de/ausland.htm (17.08.2011)

[3] vgl. o. V.: So stark sind die Euro-Länder verschuldet unter http://www.welt.de/wirtschaft/article9507250/Spanien-weicht-schon-wieder-vom-Sparkurs-ab.html (17.08.2011)

[4] vgl. o. V.: Ausland: Europa unter http://www.staatsverschuldung.de/ausland.htm (17.08.2011)

[5] vgl. o. V.: Öffentliches Defizit im Euroraum und in der EU27 bei 6,0% bzw. 6,4% des BIP unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-26042011-AP/DE/2-26042011-AP-DE.PDF, S.1 (17.08.2011)

[6] vgl. o. V.: Öffentliches Defizit im Euroraum und in der EU27 bei 6,0% bzw. 6,4% des BIP unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-26042011-AP/DE/2-26042011-AP-DE.PDF, S. 1 (17.08.2011)

[7] vgl. Donges, Juergen u. a.: Öffentliche Finanzen dauerhaft sanieren - in Deutschland und Europa, 1. Auflage, Berlin 2010, S. 18

[8] vgl. ders., a. a. O.

[9] vgl. Donges, Juergen u. a.: Öffentliche Finanzen dauerhaft sanieren - in Deutschland und Europa, 1. Auflage, Berlin 2010, S. 19

[10] vgl. o. V.: Zur Verschuldung und Zinsbelastung des Staates in Deutschland unter http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/mba/2010/201004mba_verschuldung.pdf, S. 4 (28.12.2011)

[11] eigene Angaben

[12] o. V.: Konvergenzkriterien unter

http://www.ecb.int/ecb/orga/escb/html/convergence-criteria.de. html (17.07.2011)

[13] vgl. o. V.: Ausland: Europa unter http://www.staatsverschuldung.de/ausland.htm (31.12.2011)

[14] eigene Angaben

[15] vgl. o. V.: Zusammenfassung: Wirtschaftliche Integration unter http://www.wiwimaster.de/data/Dokumente/269/061026012637_Europaeische_Integration_ Zusammenfassung_2006.pdf (31.12.2011)

[16] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 10

[17] vgl. o. V.: Verschuldung unter

http://www.steuerzahler.de/wcsite.php/_c-43/_lkm-24/i.html (01.12.2011)

[18] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 10

[19] vgl. ders., a. a. O., S. 11

[20] o. V.: Das Finanzwesen unter http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_10.html (01.12.2012)

[21] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 11

[22] o. V.: Das Finanzwesen unter http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_10.html (01.12.2012)

[23] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 11

[24] vgl. ders., a. a. O.

[25] o. V.: Das Finanzwesen unter http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_10.html (01.12.2012)

[26] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 12

[27] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 12

[28] vgl. ders., a. a. O., S. 16

[29] vgl. ders., a. a. O., S. 14

[30] vgl. ders., a. a. O.

[31] vgl. o. V.: Entwicklung der Gesamtbevölkerung Deutschlands von 1871 bis 2010 (in 1.000) unter http://de.statista.com/statistik/daten/studie/1358/umfrage/entwicklung-der-gesamtbevoelkerung-deutschlands/ (20.12.2011)

[32] Dieses beispielhafte Alter bezieht sich auf jeden im Text erwähnten Altenquotienten.

[33] vgl. Brosius-Gersdorf, Frauke: Demografischer Wandel und Familienförderung, 1. Auflage, Tübingen 2011, S. 11 f.

[34] vgl. ders., a. a. O., S. 13

[35] vgl. o. V.: Altersaufbau: 1950 Deutschland unter

http://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/ (20.12.2011)

[36] vgl. Brosius-Gersdorf, Frauke: Demografischer Wandel und Familienförderung, 1. Auflage, Tübingen 2011, S. 13 f.

[37] vgl. ders., a. a. O., S. 15

[38] vgl. o. V.: Zu- und Abwanderung von Ausländern unter

http://www.bib-demografie.de/cln_090/nn_750732/DE/DatenundBefunde/Wanderungen/ aussenwanderung.html (21.12.2011)

[39] vgl. o. V.: Zuwanderung nach Deutschland steigt im ersten Halbjahr 2011 um 19 % unter http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2011/12/PD11__482__12711.psml (17.01.2012)

[40] vgl. Brosius-Gersdorf, Frauke: Demografischer Wandel und Familienförderung, 1. Auflage, Tübingen 2011, S. 20

[41] vgl. ders., a. a. O.

[42] vgl. o. V.: Altersstruktur in Deutschland unter http://www.zdwa.de/zdwa/artikel/diagramme/pics/BevPyrDe.gif (21.12.2011)

[43] eigene Angaben

[44] vgl. o. V.: Demographischer Wandel - Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik unter

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/14/088/1408800.pdf, S. 33 (22.12.2011)

[45] vgl. o. V.: Altersstruktur in Deutschland unter http://www.zdwa.de/zdwa/artikel/diagramme/pics/BevPyrDe.gif (21.12.2011)

[46] eigene Angaben

[47] vgl. o. V.: Bevölkerung Deutschlands bis 2050 unter http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwicklung/bevoelkerungsprojektion2050,property=file.pdf, S. 5 (22.12.2011)

[48] vgl. ders., a. a. O.

[49] vgl. ders., a. a. O., S. 17

[50] vgl. ders., a. a. O., S. 6

[51] vgl. ders., a. a. O., S. 21 f.

[52] vgl. ders., a. a. O., S. 5

[53] vgl. o. V.: Bevölkerung Deutschlands bis 2050 unter http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwicklung/bevoelkerungsprojektion2050,property=file.pdf, S. 13 (22.12.2011)

[54] vgl. ders., a. a. O., S. 5

[55] vgl. ders., a. a. O., S. 17

[56] vgl. ders., a. a. O., S. 60

[57] vgl. ders., a. a. O., S. 18

[58] vgl. ders., a. a. O.

[59] vgl. ders., a. a. O., S. 13

[60] vgl. ders., a. a. O., S. 59

[61] vgl. ders., a. a. O., S. 17

[62] vgl. ders., a. a. O., S. 59

[63] vgl. ders., a. a. O., S. 18

[64] vgl. o. V.: Bevölkerung Deutschlands bis 2050 unter http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwicklung/bevoelkerungsprojektion2050,property=file.pdf, S. 18 (22.12.2011)

[65] vgl. Brosius-Gersdorf, Frauke: Demografischer Wandel und Familienförderung, 1. Auflage, Tübingen 2011, S. 27 f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2012
ISBN (PDF)
9783863417598
ISBN (Paperback)
9783863412593
Dateigröße
1.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
bbw Hochschule
Erscheinungsdatum
2013 (Juli)
Note
2
Schlagworte
Fachkräftemangel Rentensystem Sozialversicherungssystem Kinderbetreuung Bevölkerungsentwicklung Schuldenkrise Demografie

Autor

Franziska Bothe, B. A. und angehende Master-Absolventin, wurde 1987 in Berlin geboren. Ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften an der bbw Hochschule schloss die Autorin im Jahre 2012 erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte sie umfassende praktische Erfahrungen im Bereich der Politik und Wirtschaft. Insbesondere ihre Tätigkeit als Redakteurin bei der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft motivierte sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.
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Titel: Demografischer Wandel und Staatsschuldenkrise in Deutschland: Herausforderungen einer schrumpfenden Gesellschaft
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