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Die Totale Institution Gefängnis: Lebenswelten und Strategien der Bewältigung inhaftierter Frauen

©2012 Bachelorarbeit 62 Seiten

Zusammenfassung

Begehen Menschen eine Straftat, so kann, je nach Schwere der Handlung, eine Gefängnisstrafe die Sanktion sein. Eine Freiheitsstrafe bedeutet für die verurteilte Person, einen Teil ihres Lebens in einem System zu verbringen, in dem vorgeschriebene Regeln und Einschränkungen an der Tagesordnung sind. Man befindet sich plötzlich hinter Gittern - nach der Theorie Goffmans (1973) in der totalen Institution Gefängnis.
Der Übergang von dem alltäglichen Leben in eine Lebenswelt, die von Kontrolle und strikten Regelungen geprägt ist, ist keinesfalls fließend und unproblematisch. Es stellt sich die Frage, wie es den weiblichen Insassen mit dieser neuen Lebenssituation ergeht und wie sie problematische Lebenslagen, wie gesundheitliche und psychische Einschränkungen, im Gefängnis bewältigen können.
Zu einer allgemeinen Einführung in die Thematik werden zu Beginn dieser Arbeit aktuelle empirische Befunde und die rechtlichen Grundlagen bezüglich des Frauenstrafvollzugs im Allgemeinen vorgestellt.
Primär geht es anschließend in dieser wissenschaftlichen Arbeit um die Lebenssituation von Frauen in einem geschlossenen System und die problematischen Lebenslagen, mit denen sich die Insassinnen auseinandersetzen müssen. Des Weiteren wird auch die Vorgeschichte der Frauen beleuchtet, die thematisch eine bedeutsame Rolle spielt. Zuletzt werden die unterschiedlichen Strategien zur Bewältigung der problemreichen Lebenslagen erörtert um die Frage beantworten zu können, was sowohl die Insassinnen selbst als auch das System tun können, damit die Lage der Frauen in Haft auch nachhaltig verbessert werden kann!

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2. Der Frauenstrafvollzug – Empirische Daten und rechtliche Grundlagen

Zu einer allgemeinen Einführung in die Thematik werden zunächst aktuelle empirische Befunde und die rechtlichen Grundlagen bezüglich des Frauenstrafvollzugs im Allgemeinen vorgestellt.

Mit dem Begriff der Strafvollzugsanstalt ist eine Institution gemeint, in der straffällig gewordene (jugendliche) Männer und Frauen stationär untergebracht werden (vgl. Laubenthal 2011, S. 9). Der Strafvollzug als Arrestinstitution kommt u.a. bei einer Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe in Frage (vgl. ebd.).

Die folgende Tabelle bezieht sich, um einen allgemeinen Einblick zu ermöglichen, auf die Anzahl inhaftierter Frauen in Deutschland. Die Daten stammen aus einer Stichtagsuntersuchung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 31. August 2011:

Abbildung 1: Inhaftierte Frauen in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach der Datenlage von Destatis 2011, S. 5 f.

In Deutschland waren insgesamt 78.762 Männer und Frauen im Jahr 2011 inhaftiert (vgl. Destatis 2011, S. 5). Auf Basis der Daten scheint es naheliegend, dass die Anzahl der inhaftierten Frauen mit 4502 Fällen (5,72 Prozent der Gefängnispopulation) im Vergleich zu der Quote der männlichen Insassen recht gering ist und somit die Gruppe der Insassinnen eher eine Minderheit im Strafvollzugssystem darstellt. Der größte Anteil der Gefängnisinsassinnen war in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (1095 Insassinnen), Bayern (834) und Baden-Württemberg (463) untergebracht (vgl. ebd.). Zudem befand sich der überwiegende Teil der Insassinnen im geschlossenen Vollzug und wurde zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt, bzw. war zum Zeitpunkt der Erhebung in einer Sicherheitsverwahrung untergebracht. Die Zahlen legen offen, dass knapp unter einem Viertel der Insassinnen zu einer Strafe von unter einem halben Jahr, jedoch der weitaus größere Teil zu über einem Jahr Haftstrafe verurteilt wurde. Das Durchschnittsalter inhaftierter Frauen lag im Jahr 2005 bei 33,3 Jahren (vgl. Dünkel et al. 2005, S. 7). Hinsichtlich begangener Straftaten von Frauen lässt sich festhalten, dass der überwiegende Teil aufgrund von Eigentumsdelikten (Diebstahl), Betrug und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde (vgl. Fischer-Jehle 1991, S. 239; Höynck 2002, S. 1; Kestermann 2005, S. 23; Thomas 2004, S. 154, Zolondek 2008, S. 38). Gewaltstraftaten wie Mord oder Vergewaltigungen stellen bei Frauen eher eine Ausnahme dar.

Der Frauenstrafvollzug weist einige rechtliche Besonderheiten auf, die im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) festgesetzt sind. Diese werden im Folgenden kurz aufgeführt:

- Das Trennungsprinzip: Frauen sollen getrennt von Männern in eigenen Frauenstrafvollzügen untergebracht werden (vgl. StVollzG, § 140, Abs. 2).
- Mutter-Kind-Einrichtungen sollen in den Anstalten vorhanden sein und es muss die Möglichkeit geben, nicht schulpflichtige Kinder mit in dem Gefängnis aufzunehmen (vgl. ebd., § 142; § 80; vgl. Kapitel 4.3.4).
- Im Falle einer Schwangerschaft hat die Insassin ein Anrecht auf regelmäßige gynäkologische Untersuchungen und Hebammenhilfe (vgl. ebd., § 76, Abs. 2).
- Zu der Entbindung sollen Inhaftierte in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht werden. Nur bei besonderen Bedingungen kann das Kind im Vollzug, in einer Entbindungsabteilung, zur Welt gebracht werden (vgl. ebd., § 76, Abs. 3).
- In der Geburtsurkunde des Kindes darf weder die Haftanstalt noch der Gefangenenstatus der Mutter vermerkt sein, da dies zu Stigmatisierungen führen kann (vgl. ebd., § 79).
- Die Gefangene hat das Recht, wenn ein Missbrauch der Lockerung ausgeschlossen werden kann, unter oder ohne Aufsicht eines Vollzugsbeamten einer Beschäftigung nachzugehen (vgl. ebd., § 11, Abs. 1, Nr. 1). Dieser Freigang wird auch als Frauenfreigang definiert, da Mütter die Gelegenheit erhalten, ihre Kinder und Familie außerhalb der Institution zu besuchen (vgl. Laubenthal 2011, S. 415).

Man kann deutlich erkennen, dass sich die Sonderregelungen für Frauen in Haft insbesondere auf Mutterschaft und Schwangerschaft beziehen. In der Praxis können diese Rechtsgrundlagen jedoch nicht immer umgesetzt werden. In Anbetracht der geringen Anzahl weiblicher Häftlinge, werden diese oftmals in gesonderten Abteilungen in Haftanstalten für Männer untergebracht, wodurch sich zahlreiche strukturelle Problematiken ergeben (vgl. ebd., S. 34; Keppler 2008, S.71). Deutschlandweit sind inhaftierte Frauen in insgesamt 45 Strafvollzugsanstalten untergebracht, von denen lediglich fünf Institutionen selbstständige Anstalten für Frauen sind[1] (vgl. Zolondek 2008, S. 36). Der Frauenstrafvollzug richtet sich nach den Strukturen der Männergefängnisse, was bedeutet, dass Sicherheitsvorkehrungen, Arbeitsgelegenheiten und Maßnahmen auf den Bedarf der Männer zugeschnitten sind (vgl. Keppler 2008, S. 71). Aus Kostengründen werden kaum Maßnahmen für weibliche Inhaftierte zur schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie speziell auf die Problemlagen der Frauen gerichtete Therapien in den Gefängnissen angeboten (vgl. ebd.). In Anbetracht der Anzahl vorhandener Mutter-Kind-Einrichtungen in Deutschland lässt sich festhalten, dass diese mit sieben Einrichtungen als äußerst gering zu bezeichnen sind (vgl. Zolondek 2008, S. 36). Die Problematik, die sich dadurch ergibt, wird im Kapitel 4.3.4 dieser Arbeit noch näher betrachtet. Des Weiteren ist zu betonen, dass die Justizvollzugsanstalten (JVA) häufig überbelegt sind[2]. Durch die Raumnot sowie das überbelastete Personal und den Mangel an Möglichkeiten sich zurückzuziehen, sind Konflikte innerhalb des Systems vorprogrammiert (vgl. Thomas 2004, S. 156).

Man kann anhand dieser Daten deutlich erkennen, dass die Bedingungen für Frauen im Gefängnis keinesfalls ausreichend erfüllt werden können. Daher ist es von großer Wichtigkeit, auf diese strukturellen Problematiken einzugehen und auf die damit unmittelbar verbundene Lebenssituation der inhaftierten Frauen hinzuweisen.

Um die Lebenswelt Gefängnis darstellen und nachvollziehen zu können, stellt es sich im Vorfeld als sinnvoll dar, das System des Gefängnisses zu beleuchten. Diesbezüglich bietet sich eine soziologische Sichtweise auf eine spezifische Art von Organisationen an, die als „totale Institutionen“ bezeichnet werden und den Schwerpunkt des folgenden Kapitels bilden.

3. Das Gefängnis als totale Institution

Der Begriff der „totalen Institution“ ist unmittelbar mit dem amerikanischen Soziologen Erving Goffman verbunden. Goffman (1973) beschreibt in seinem Werk „Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen“ die Herkunft des Begriffs, die Strukturen, die Merkmale und die Funktionalität totaler Institutionen. Der Soziologe erläutert zudem die Lebenssituationen der Insassen aus beispielsweise psychiatrischen Einrichtungen oder Gefängnissen. Der Titel der Originalausgabe lautet „Asylums. Essays on the Social Situation of Mental Patients and Other Inmates“ und erschien im Jahr 1961, zwölf Jahre vor der deutschsprachigen Erstauflage. Goffman forschte von 1955 bis 1956 an dem St. Elizabeths Hospital in Washington D.C. mit dem Ziel, das soziale Milieu der Klinikinsassen aus der subjektiven Sichtweise der Klientel zu untersuchen (vgl. Goffman 1973, S. 7). Er begab sich dabei unmittelbar in das Feld der Insassen, um das subjektive Erleben und Empfinden der Personen wahrnehmen und begreifen zu können. Der Fokus Goffmans Publikation liegt auf der „Welt der Insassen, nicht auf der Welt des Personals“ (Goffman 1973, S. 11), wodurch sich diese Literatur, im Hinblick auf die Anschauung der Lebenswelten und Bewältigungsstrategien der Inhaftierten, als äußerst geeignet darstellt.

Im Folgenden wird, basierend auf Goffmans Theorie, der Frage nachgegangen, wann eine Einrichtung als eine totale Institution bezeichnet wird und welche Strukturen und Merkmale ein System aufweisen muss, um als „total“ klassifiziert zu werden. Die Betrachtung der Theorie ist notwendig, um das Gefängnissystem und dessen Bedeutung für die Inhaftierten im weiteren Verlauf dieser Arbeit näher beleuchten zu können.

3.1 Definition und Charakteristika totaler Institutionen

Goffman (1973) beschreibt in der Einleitung seines Werkes den Begriff der totalen Institution folgendermaßen:

„Eine totale Institution läßt sich als Wohn- und Arbeitsstätte einer Vielzahl ähnlich gestellter Individuen definieren, die für längere Zeit von der übrigen Gesellschaft abgeschnitten sind und miteinander ein abgeschlossenes, formal reglementiertes Leben führen“ (Goffman 1973, S. 11).

Das Leben in einer Gruppe „Gleichgesinnter“ innerhalb eines geschlossenen Systems, ausgeschlossen von dem Leben innerhalb der Gesellschaft, ist somit der zentrale Aspekt einer totalen Institution. Die Menschen leben und wohnen nicht nur in der Institution, sondern sie arbeiten zudem an dem gleichen Ort, was darauf schließen lässt, dass es in totalen Institutionen keine Trennungen von „Beruflichem und Privatem“ gibt.

Zu der Herkunft der Bezeichnung „totale Institution“ lässt sich Folgendes festhalten: Der Begriff leitet sich von dem Ausdruck der „sozialen Institution“ ab, womit „Räume, Wohnungen, Gebäude oder Betriebe, in denen regelmäßig eine bestimmte Tätigkeit ausgeübt wird“ (Goffman 1973, S. 15) gemeint sind. Des Weiteren erwähnt Goffman, dass jeder Mensch einen Teil seiner Lebenszeit in einer Institution verbringt und somit diese Organisation zu einem Teil seiner alltäglichen Welt wird (vgl. ebd.). Dies bedeutet, beispielhaft dargestellt, dass ein Vereinsmitglied einen Teil seiner freien Zeit mit seinem Verein verbringt und diese Institution somit zu einem Teil seiner Alltagswelt wird. Goffman unterscheidet zwischen dieser Art der sozialen Institutionen und den totalen – im Sinne von allumfassenden Institutionen – in denen der Insasse nicht nur einen Bruchteil seines Alltags verbringt, sondern jeden einzelnen Tag unter den institutionellen Einschränkungen innerhalb dieser Institution leben muss (vgl. ebd.). Insassen totaler Institutionen besitzen innerhalb des Systems nicht immer die Möglichkeit, nach ihren Bedürfnissen und Wünschen zu handeln und so können sie die Institution auch nicht immer auf eigenen Wunsch hin verlassen und wieder aufsuchen.

Nach außen hin sind totale Anstalten durch „verschlossene Tore, hohe Mauern, Stacheldraht, Felsen, Wasser, Wälder oder Moore“ (Goffman 1973, S. 16) gekennzeichnet, welche die Einschränkungen der Handlungsfähigkeiten und Freiheit der Insassen bildlich darstellen.

Betrachtet man Goffmans Theorie in Bezug auf die Welt im Inneren einer totalen Institution, so lassen sich vier gemeinsame Charakteristika der Institutionen festhalten (vgl. Goffman 1973, S. 17): Zum einen findet das Leben eines Insassen immer an dem selben Ort und unter der gleichen Autorität statt. Als zweites Merkmal ist die Gruppe der „Schicksalsgenossen“ (ebd.) zu nennen, welche zusammen innerhalb einer Gruppe die tägliche Arbeit verrichtet. Des Weiteren ist jeder Arbeitsschritt und jede Phase des Alltags im Detail geplant und vorgegeben. Die Arbeitsphasen gehen ineinander über und werden durch interne Regeln, auferlegt durch „Funktionäre“, vorgeschrieben. Als letztes Merkmal führt Goffman die Vereinigung der „verschiedenen erzwungenen Tätigkeiten“ (ebd., S. 16) zu einem rationalen Plan auf, welcher die Erreichung der offiziellen Zielsetzungen der Institution gewährleisten soll.

Man kann anhand der Aufzählung dieser Charakteristika deutlich erkennen, dass das Leben und der gesamte Tagesablauf der Insassen in einer totalen Institution geplant und vorgegeben sind. Die Insassen stehen unter der Kontrolle der Institution und müssen sich dem Plan der Leitung unterordnen: „Die Handhabung einer Reihe von menschlichen Bedürfnissen durch die bürokratische Organisation ganzer Gruppen von Menschen […] ist das zentrale Faktum totaler Institutionen“ (ebd., S. 18). Diese Ansicht fasst Robert Hettlage treffend zusammen: „Er [Goffman] versteht darunter eine geschlossene Welt, in der Kontrolle über Zeit und Raum der Insassen ausgeübt wird“ (Hettlage 2008, S. 255, Anmerkung des Verfassers). Die Kontrolle übernimmt das Personal, wodurch sich zwei Gruppierungen innerhalb einer totalen Institution herauskristallisieren. Die Insassen auf der einen Seite und auf der anderen Seite das Personal, der „Stab“ (vgl. Goffman 1973, S. 18). Kontrolle steht in einem Zusammenhang mit Zwang und Machtausübung (vgl. ebd., S. 21). Somit muss betont werden, dass totale Institutionen demnach auch von Zwang und Unterdrückung, bedingt durch ein hierarchisches Verhältnis in dem System, geprägt sind. Durch Macht, Zwang, Freiheitsentzug und Unterdrückung eines Individuums kann sich die Identität des Einzelnen verändern. Diesbezüglich schreibt Goffman über das Charakteristikum totaler Institutionen: „Sie sind die Treibhäuser, in denen unsere Gesellschaft versucht, den Charakter von Menschen zu verändern“ (Goffman 1973, S. 23). Diese Feststellung ist für den weiteren Verlauf dieser wissenschaftlichen Arbeit, insbesondere für die Betrachtung der Lebenswelt inhaftierter Frauen, äußerst bedeutsam und wird somit in dem vierten Kapitel dieser Arbeit näher betrachtet.

Zuletzt soll kurz noch ein Überblick über die verschiedenen Formen totaler Institutionen ermöglicht werden. Goffman unterscheidet zwischen fünf unterschiedlichen totalen Institutionsformen einer Gesellschaft, die nachfolgend kurz zusammengefasst werden (vgl. Goffman 1973, S. 16):

1. Anstalten für harmlose Menschen, die Fürsorge und Hilfe benötigen (z.B. Altersheime)
2. Einrichtungen für fürsorgebedürftige Menschen, die aber (unbeabsichtigt) zu einer Gefahr der Gesellschaft werden können (z.B. Psychiatrien, Tuberkulose-Sanatorien)
3. Institutionen, die dem Wohl und Schutz der Gemeinschaft dienen und nicht der Fürsorge der Insassen, welche der Gesellschaft absichtlich Schaden zufügen (z.B. Gefängnisse, Zuchthäuser)
4. Einrichtungen, in welchen Menschen aus erwerbstätigen Gründen zusammentreffen und somit in und mit der Gemeinschaft ein Arbeitsziel verfolgen (z.B. Kasernen, Schiffe, Internate)
5. Institutionen als Zufluchtsstätte und religiöse Ausbildungsorte (z.B. Abteien, Klöster)

Diese fünf verschiedenen Institutionsformen sind allesamt von Totalität und Kontrolle geprägt, jedoch sind die einzelnen Intentionen der Einrichtungen unterschiedlich, worauf in dem nachfolgenden Teil, mit einem differenzierten Blick auf die totale Institution Strafvollzug, näher eingegangen wird.

3.2 Der Strafvollzug als totale Institution

Betrachtet man nun den Strafvollzug, im Hinblick auf diese wissenschaftliche Arbeit, so ist es notwendig, die dritte Institutionsform nach Goffman (vgl. Kapitel 3.1) näher zu beleuchten. Im Allgemeinen kann man zunächst festhalten, dass für die Außenwelt das Gefängnis als totale Institution unbestritten erkennbar ist. Gefängnisse zeichnen sich (zweifelsfrei für die Gesellschaft ersichtlich) bezüglich ihrer Architektur und äußerlichen Gestaltung, durch hohe Mauern und Gitterstäbe vor den Fenstern aus. Interessant ist es jedoch, die innere Struktur und Zielsetzung des Gefängnisses zu beleuchten und mit der Art anderer totaler Institutionsformen zu vergleichen. Es ist an dieser Stelle zu betonen, dass laut Goffman (1973) die Kategorie Strafvollzug nicht primär auf das Wohl des inhaftierten Menschen und auf dessen fürsorgliche Unterstützung abzielt, sondern aufgrund der Notwendigkeit des Schutzes der Menschen in der Gesellschaft vor Straftätern existiert. Damit unterscheidet sich diese Institutionsform auffällig von den anderen vier Kategorien. Während bei den ersten beiden Gruppen, wie beispielsweise in Altersheimen oder Psychiatrien den hilfsbedürftigen Insassen geholfen werden soll und diese dementsprechende Unterstützungen erfahren, so steht bei Gefängnissen als totale Institution die Sicherheit und Unterstützung des Volkes im Vordergrund. Die Gesellschaft soll vor Menschen beschützt werden, die bewusst von den Regeln der Gesellschaft abweichend handeln und somit eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Möller (1997) betont in diesem Zusammenhang: „Die Gefängnisse sind demnach für die in Freiheit Lebenden gedacht, sie haben die Funktion, auf Haft zu verweisen und mit ihr zu drohen. Sie halten eher die extramurale Bevölkerung zu normgetreuem Verhalten an, als daß sie für die Inhaftierten sinnvoll sind“ (Möller 1997, S. 29).

Die totale Institution ist demnach nicht primär für die Fürsorge des Insassen oder als Zufluchtsstätte zuständig, sondern sowohl die Sicherheit, als auch die Abschreckung des Volkes sind als Ziele des Strafvollzugs zu bezeichnen. Betrachtet man an dieser Stelle den zweiten Paragraphen aus dem deutschen Strafvollzugsgesetz und vergleicht die Zielsetzung des Gesetzestextes mit der Theorie Goffmans (1973), so kann man zunächst einen deutlichen Zusammenhang erkennen:

„Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“ (StVollzG, § 2)

Ferner wird dieser Gesetzestext folgendermaßen erweitert: „[…] Ihm soll geholfen werden, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern“ (StVollzG, § 129).

Vergleicht man die Beschreibung Goffmans (1973) zu dem Gefängnis als totale Institution mit dem in Deutschland gesetzlich festgelegtem Vollzugsziel, so kann man feststellen, dass diese beiden Ausführungen in dem Aspekt des Schutzes und der Sicherheit der Gesellschaft konform sind. Der Schutz der Allgemeinheit könnte somit als primäres Ziel des Strafvollzugs bezeichnet werden. Jedoch wird in dem Strafvollzugsgesetz die Resozialisierung, also die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Haft, als weiteres Ziel hervorgehoben. Des Weiteren soll dem Insassen dabei „geholfen“ werden, was darauf zurückschließen lässt, dass der betroffenen Person Hilfsangebote gemacht werden müssen, um die Resozialisierung des Einzelnen zu erleichtern. Inwieweit Hilfsangebote existieren und auch von den Insassen genutzt werden, wird gegen Ende dieser Arbeit erörtert (vgl. Kapitel 5.4).

Man kann die Aufgaben und Zielsetzungen des Vollzugs noch weiter differenzieren, wie Möller (1997) anführt: „Die Institution Justizvollzugsanstalt (JVA) ist eingebettet in eine höhergeordnete Institution, die der Justiz. Diese hat die Aufgabe, kulturelle Werte und Verhaltensnormen zu schützen und ihre Befolgung zu gewährleisten“ (Möller 1997, S. 26). Möller ordnet die JVA der Justiz unter und demnach müsste auch die Aufgaben- und Zielsetzung zwischen der Haftanstalt und der Justiz aufgeteilt werden. Nach dieser Annahme würde vermutlich die Justiz, ausgeführt von der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Gericht, die Gesellschaft vor einem Straftäter (durch dessen Verurteilung zur Freiheits-/Jugendstrafe) schützen. Das Gefängnis übernimmt daraufhin die Sicherheitsverwahrung und Kontrolle über den Delinquenten und ist darüber hinaus die Institution, in welcher anschließend die Resozialisierung stattfinden soll.

Der Strafvollzug ist für den Straftäter eine Institution, welcher er unfreiwillig beitritt: „Oft unvermittelt, werden die Störer aus ihrer täglichen Umwelt herausgerissen und in eine Institution verfrachtet“ (Hettlage 2008, S. 256). Unfreiwilligkeit steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Zwang und dem Missachten der subjektiven Bedürfnisse und Entscheidungen. Das Resultat kann sich in einer Gefährdung des Selbstbildes darstellen, worauf in dem Kapitel 4.2 näher eingegangen wird. Das Verbüßen einer Haftstrafe stellt somit einen Bruch in dem Leben der Insassen dar (vgl. Thomas 2004, S. 149).

In Anbetracht der Struktur und der Merkmale totaler Institutionen lässt sich festhalten, dass diese von der Außenwelt abgeschotteten Institutionen eine eigene, institutionell kontrollierte, vorgegebene und somit strukturierte Welt darstellen. Es entwickelt sich eine eigene Subkultur in diesen Institutionen, gewissermaßen eine Gemeinschaft der Insassen, die sich mit dem Eintritt in das totale System zugleich in einer neuen Lebenswelt zurechtfinden müssen. Da sich diese Arbeit mit dem Leben inhaftierter Frauen auseinandersetzt, ist es nun interessant, das (Er)leben von Frauen innerhalb der totalen Institution Strafvollzug zu betrachten. Wodurch sich die Lebenswelt delinquenter Frauen vor und während ihrer Haft kennzeichnet und in welchen Problemlagen sich die Betroffenen befinden, wird in dem nächsten Kapitel dieser Arbeit beschrieben und erörtert.

4. Die Lebenswelt der Inhaftierten

„Den Alltag in einem geschlossenen System zu verbringen, bedeutet unter anderem einen strikten und kontrollierten Tagesablauf, Kontaktarmut zu anderen Personen und eine extreme Einschlusssituation, bis zu 23 Stunden täglich“ (Hollenstein 2010, S. 69, Hervorhebung im Original)

Dieses Kapitel beinhaltet die Darstellung der Lebenswelten inhaftierter Frauen, sowohl vor ihrer Inhaftierung, als auch insbesondere unter dem Aspekt, dass sie sich in einer Institution befinden, in welcher ihre Handlungsfähigkeiten beschränkt sind und sie der totalen institutionellen Kontrolle unterlegen sind. Das Eingangszitat von Hollenstein (2010) weist bereits darauf hin, dass das Leben hinter Gittern von strengen Regeln und totalen Kontrollen bestimmt ist. Kontrollierte Tagesabläufe, die Trennung von der Familie und die umfassenden Einschränkungen der Insassinnen sind nicht nur die Merkmale totaler Institutionen, sondern stellen auch die Charakteristika der Lebenswelt Gefängnis dar. Bevor jedoch auf diese Lebenswelt präziser, bezogen auf die einzelnen Problemlagen, in denen sich inhaftierte Frauen befinden, eingegangen wird, bietet es sich im Vorfeld an, kurz den Begriff der Lebenswelt zu definieren, um die theoretische Grundlage in den Grundzügen zu verdeutlichen. Da eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Definition des Begriffs der Lebenswelt zu umfangreich für diese Arbeit wäre, wird ausschließlich die phänomenologische[3] Definition von Alfred Schütz und Thomas Luckmann aus dem Jahr 1975[4] aufgeführt, welche als Einblick in die Thematik fungieren soll:

„Die Wissenschaften […] müssen mit einer Beschreibung der Grundstrukturen der vorwissenschaftlichen, für den – in der natürlichen Einstellung verharrenden – Menschen selbstverständlichen Wirklichkeit beginnen. Diese Wirklichkeit ist die alltägliche Lebenswelt. Sie ist der Wirklichkeitsbereich, an der der Mensch in unausweichlicher, regelmäßiger Wiederkehr teilnimmt. Die alltägliche Lebenswelt ist die Wirklichkeitsregion, in die der Mensch eingreifen und die er verändern kann […]“ (Schütz/Luckmann 1975, S. 23).

Die alltägliche Lebenswelt entsteht demnach durch die gegebenen Lebensbedingungen eines Menschen. In der alltäglichen Lebenswelt interagiert das Individuum mit anderen Personen, wodurch sich die spezifischen Handlungsmuster des Einzelnen etablieren, jedoch die individuellen Handlungsmöglichkeiten des Einzelnen ebenso beschränkt werden können (vgl. Schütz/Luckmann 1975, S. 23). Ferner besteht die subjektive Lebenswelt aus einer Sammlung von Erfahrungen des Individuums. Diese Erfahrungen prägen die Sichtweise des Menschen und werden als „Wissensvorrat“ bezeichnet: „Jeder Schritt meiner Auslegung der Welt beruht jeweils auf einem Vorrat früherer Erfahrungen; sowohl meiner eigenen unmittelbaren Erfahrungen als auch solcher Erfahrungen, die mir von meinen Mitmenschen […] übermittelt wurden“ (ebd., S. 26). Diese Aussage weist darauf hin, dass die persönliche Biographie des Individuums eine wesentliche Rolle für die Lebenswelt des Menschen spielt. Die eigene Lebenswelt wird innerhalb der Gesellschaft mit der Lebenswelt anderer Mitmenschen, welche ein ähnliches Bewusstsein aufweisen, geteilt. Dadurch wird die subjektive Lebenswelt zu einer „intersubjektiven Wirklichkeit“ (ebd., S. 24). Denkt man beispielsweise an die Lebenswelt Gefängnis, so kann die Annahme entstehen, dass die Insassinnen zum großen Teil ähnliche Erfahrungen durch die strukturierten Gegebenheiten der Institution sammeln, vergleichbar handeln und sich somit in einer scheinbar identischen Lebenswelt befinden. Betrachtet man jedoch eine Ausführung von Schütz aus dem Jahr 1971, so muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Lebenswelt des Einzelnen stets individuell erweitern und verändern kann und dies einerseits bedingt ist durch das individuell Erlebte und andererseits hervorgerufen werden kann durch die Erfahrungen, die in der Zukunft gesammelt werden können (vgl. Schütz 1971, S. 179 f., zit. nach Mollenhauer 1974, S. 34). Die gegenwärtige Welt des Individuums, basierend auf biographischen und aktuellen Erfahrungswerten, bezeichnet Schütz als „meine Welt“ (ebd.). Die Lebenswelt beinhaltet sogleich auch eine „offene Welt“, in welcher der Mensch neue Erfahrungen macht und sein Handlungsweisen und Denkmuster verändern oder intensivieren kann (vgl. ebd.). Die geteilte, ähnlich erscheinende Lebenswelt einer Gruppe ist daher stets von unterschiedlichen individuellen Einsichten und Perspektiven gekennzeichnet.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Lebenswelt ein Handlungsraum des Menschen ist, in welchem die subjektiv erlebten und alltäglichen Erfahrungen eine bedeutsame Rolle für das Handeln und Denken des Individuums spielen. Aufgrund der Handlungsmöglichkeiten und Denkweisen innerhalb des alltäglichen Lebens in der Gesellschaft entwickeln sich dann die spezifischen Lebenswelten des Einzelnen. Die bevorstehenden neuartigen Erfahrungen eines Individuums sind gleichermaßen ein Bestandteil der Lebenswelt und daher im Verlaufe dieser Arbeit näher zu betrachten. Der Übergang von einer biographisch geprägten und autonomen Lebenswelt in eine Welt, die sich als stark strukturiert und reglementiert auszeichnet, kann ein Spannungsfeld erzeugen, welches von den Betroffenen bewältigt werden muss.

Inwieweit sich dieses Spannungsfeld, das ausgelöst wird durch den Eintritt in die Institution Gefängnis, darstellt und wie dann die institutionelle Situation und die individuellen Problemlagen bewältigt werden können, wird in den folgenden Abschnitten und in dem fünften Kapitel verdeutlicht.

Zuvor ist jedoch ein Blick auf die Biographie und die Lebenswelt der Frauen vor dem Antritt der Haftstrafe sinnvoll, denn wie bereits betont sind die biographischen Erfahrungen für eine lebensweltliche Analyse ebenfalls zu betrachten.

4.1 Biographische Einflüsse auf die Lebenswelt

Der Lebenslauf inhaftierter Frauen weist bereits vor der Inhaftierung in einer Vielzahl von Fällen erhebliche Brüche und Problemlagen auf (vgl. Balis 2007, S. 320; Kestermann 2005, S. 24; Jansen 2007, S. 213 f.; Kawamura-Reindl 2003, S. 382; Luck 2009, S. 33; Thomas 2004, S. 18). Diesbezüglich sind Missbrauchserfahrungen, Formen der häuslichen Gewalt und Drogenabhängigkeit als schwierige Lebenslagen aufzuführen. Lebenslagen sind, vereinfacht gesagt, die äußeren Umstände oder die Rahmenbedingungen, in denen sich ein Mensch befindet:

„Als ‚Lebenslage‛ wird die Gesamtheit der äußeren Bedingungen

bezeichnet, durch die das Leben von Personen oder Gruppen beeinflusst

wird. Die Lebenslage bildet einerseits den Rahmen von Möglichkeiten,

innerhalb dessen eine Person sich entwickeln kann, sie markiert deren

Handlungsspielraum. Andererseits können Personen in gewissem Maße

auch auf ihre Lebenslagen einwirken und diese gestalten […].“

(Engels 2008, S. 643).

So kann sich beispielsweise ein Mensch in einer finanziell prekären Lebenslage (Armut) befinden, jedoch durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit den Status und die Lebenssituation verändern und die jeweilige Lebenslage gestalten. Delinquente Frauen befinden sich jedoch z.T. in Lebenslagen, deren Veränderung sich als äußerst schwierig herausstellen kann. Sie befinden sich regelrecht in Problemlagen, aus denen es schwer ist, wieder heraus zu gelangen. Um diese These näher auszuführen, werden nachfolgend als Beispiele schwieriger, oft auf lange Sicht aussichtsloser Lebenslagen, körperliche und sexuell erfahrene Gewalt (Missbrauch) sowie der Konsum und die Abhängigkeit von Drogen hinsichtlich ihres Einflusses auf die Lebenswelt delinquenter junger Frauen in einem Exkurs erörtert.

Häusliche (körperliche) Gewalt

In Deutschland wird, nach einer repräsentativen Hauptuntersuchung des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem Jahr 2004, mindestens jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren innerhalb einer Partnerschaft zu einem Opfer häuslicher Gewalt (vgl. Müller/Schröttle 2004, S. 8). Die Dunkelziffer wird weitaus höher liegen, denn nicht jede Frau, die misshandelt wird, sucht nach Hilfe und Unterstützung (beispielsweise im Frauenhaus) oder verlässt ihren Partner, bzw. zeigt diesen an.

Häusliche Gewalt unterteilt sich in körperliche, psychische und sexuelle Gewalt (vgl. ebd.). Bei 30 Prozent der Opfer körperlicher Gewalt handelt es bei dem Täter um ein Familienmitglied. 50,2 Prozent der befragten Opfer gaben an, dass sie körperliche Übergriffe von ihrem Lebenspartner erfuhren (vgl. ebd., S. 11). Körperliche Verletzungen sind das Resultat der Misshandlungen. Dazu gehören Hämatome, Verstauchungen oder auch Knochenbrüche (vgl. ebd., S. 13). Körperliche Gewalt gegen einen Menschen bedeutet, ihn zu unterdrücken, die Person als schwach erscheinen zu lassen und sich selbst als stark und überlegen darzustellen: „‛Was sich in diesem Haus abspielt, geht niemanden etwas an!’ schreit ihr die gewalttätige Mutter oder der Vater ins Gesicht, nachdem sie gerade einen Schlag eingesteckt oder zugesehen hat, wie die Schwester oder der Bruder geschlagen wurde“ (Lamb 2003, S. 21). Das Opfer schweigt aus Angst vor weiteren Auseinandersetzungen, denn es weiß, zu welchen Handlungen der Vater, die Mutter oder der Partner fähig ist.

Sämtliche Formen der Gewalt gegen einen Menschen können zu psychischen Problematiken bei dem Opfer, wie beispielsweise Schlafstörungen, Depressionen oder Selbstverletzungen, führen (vgl. Müller/Schröttle 2004, S. 13), worauf in dem Kapitel 4.3.2 genauer eingegangen wird.

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch ist als „körperlicher Kontakt zwischen Täter und Opfer, wie oraler, analer und genitaler Geschlechtsverkehr“ (Amann/Wipplinger 1997, S. 21) zu definieren, der gegen den Willen einer Person (Opfer) geschieht (vgl. ebd., S. 15). Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen befragte von Januar bis Mai 2011 11.428 Personen zwischen 16 und 40 Jahren, ob sie Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind (vgl. Bieneck et al. 2011, S. 40). Der erste Forschungsbericht bezieht sich dabei auf 683 Jugendliche unter 16 Jahren, die mindestens einmal Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch machten. Von dieser Stichprobe haben 473 Jugendliche körperlichen Missbrauch erfahren (vgl. ebd.). 407 Personen haben (zusätzlich) über das Entblößen des Täters zu dessen sexueller Befriedigung berichtet. Bei den unter 14-Jährigen beläuft sich die Zahl der weiblichen Opfer auf fünf Prozent der Stichprobe (vgl. ebd.).

Sexueller Missbrauch im Kindes- und Jugendalter kann im Hinblick auf den Verlauf des weiteren Lebens ein Grund für delinquentes Verhalten sein: „Clearly then, childhood abuse and trauma set the stage for later criminal behavior“ (Balis 2007, S. 322). Die Erklärung für diesen Zusammenhang könnte die Folgende sein: Die Lebenswelt missbrauchter Mädchen ist durch Hilflosigkeit und Ohnmacht gegenüber dem meist männlichen Missbraucher gekennzeichnet (vgl. Jansen 2007, S. 217). Identifiziert sich das Opfer mit der Rolle der Mutter, so nimmt es ein eher passives bis selbstschädigendes Handlungsmuster ein, was sich im Suchtverhalten oder psychischen Symptomen zeigen kann (vgl. ebd.). Daher kann sexueller Missbrauch auch als eine Ursache für den Konsum von Drogen gelten. Obrist und Werdenich (2007) gehen diesbezüglich auf eine Studie ein, laut welcher 20 Prozent der befragten drogenabhängigen Frauen unter sexuellen Missbrauch litten (vgl. Obrist/Werdenich 2007, S. 310). Es besteht daher belegbar ein Zusammenhang zwischen den beiden Faktoren. Diesbezüglich entsteht das Problem, dass mit dem Konsum und dem Handel illegaler Drogen aus dem Missbrauchsopfer eine Straftäterin werden kann und eine deviante Karriere eingeleitet wird.

Drogenabhängigkeit

In Deutschland sind im Jahr 2011 laut einer repräsentativen Studie der Bundesregierung nahezu 1,3 Millionen Menschen alkohol- und 1,4 Millionen Bürger medikamentenabhängig (vgl. Dyckmans 2011, S. 10). Alkohol, Medikamente, Kaffee und Nikotin gehören zu den legalen Drogen, welche zwar zu einer Abhängigkeit führen können, jedoch in Deutschland frei erwerblich sind (vgl. Thomas 2004, S. 55). Als illegale Drogen werden beispielsweise Cannabis, Kokain und halluzinogene Substanzen wie Ecstasy bezeichnet, deren Herstellung und Verkauf laut dem Betäubungsmittelgesetz in Deutschland strafbar sind. Aktuelle Zahlen eines Berichts der Bundesregierung weisen darauf hin, dass 600.000 Personen Cannabisprodukte konsumieren und rund 200.000 Bürger Konsumgewohnheiten mit sonstigen illegalen Drogen aufweisen (vgl. Dyckmans 2011, S. 10). Auch an dieser Stelle ist die Dunkelziffer anzuführen, die sowohl bei dem legalen, als auch bei dem illegalen Drogenkonsum höher liegen wird, da nicht jeder Konsument auffällig wird und somit statistisch erfasst werden kann. Anhand der vorhandenen Datenlage kann man dennoch äußerst gut erkennen, dass der Konsum von Drogen in unserer Gesellschaft eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt.

Der Gebrauch von Drogen kann zwei unterschiedliche Ausprägungen aufweisen: Einerseits kann der Gebrauch kontrolliert ablaufen, anderseits kann der Umgang mit Substanzen von Abhängigkeit und einem Kontrollverlust über das eigene Leben geprägt sein (vgl. Jungblut 2004, S. 122). Ein kontrollierter Konsum von Drogen kennzeichnet sich darin, dass die Gewöhnung an die Substanz und die damit einhergehende Abhängigkeit durch eine reduzierte Einnahme ausgeschlossen werden (vgl. ebd., S. 123). Der Gebrauch von Drogen wird zudem nur mit einem bestimmten Ort oder einem spezifischen Personenkreis in Verbindung gebracht (vgl. ebd.). Des Weiteren ist dann von einem kontrollierten Konsum die Rede, wenn die Substanz und das eventuell benötigte Material (z.B. Spritzen für den Kokaingebrauch) zur Einnahme in einem qualitativ reinen Zustand sind und die finanziellen Möglichkeiten den Erwerb der Droge erlauben (vgl. ebd.). Der Gebrauch von Drogen kann durch das soziale Umfeld des Konsumenten bestimmt sein und sich somit zu einem Ritual innerhalb einer Gruppe entwickeln. Dabei besitzt die Kontrolle über den Gebrauch Priorität. Kontrollierter Konsum bedeutet Selbstkontrolle und beinhaltet somit, dass die „selbstverantwortliche Lebensführung“ (ebd., S. 124) nicht gefährdet werden darf.

Drogenkonsum kann sich zu einer Problemlage entwickeln, wenn bei dem Konsumenten eine Abhängigkeit eintritt, welche die Lebensführung des Betroffenen beeinträchtigt. Bei Frauen die sich in ihrem Leben bereits in schwierigen Situationen befanden, ist der Alkohol- und Drogengenuss als emotionale Betäubungsvariante meist der Einstieg in die Sucht (vgl. Kestermann 2005, S. 25). Sucht kann aus Gewalterfahrungen entstehen, die mit Hilfe von Drogen und Alkohol „betäubt“ werden sollen. Die Betroffene versucht, durch einen Rauschzustand die Erinnerungen zu vergessen, was jedoch ferner zu einem Verdrängungsmechanismus führen kann (vgl. ebd.). Suchterkrankungen beeinflussen schwerwiegend die Gesundheit des Abhängigen, so können beispielsweise körperliche Beeinträchtigungen, psychosomatische Erkrankungen und vorzeitige Sterblichkeit die Resultate eines langzeitigen Konsums sein (vgl. Dyckmans 2011, S. 3). Zudem können Suchterkrankungen (insbesondere bezogen auf illegale Substanzen) zu einer devianten Karriere des Konsumenten beitragen. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) lassen sich diesbezüglich drei verschiedene Arten von Drogendelikten kategorisieren (vgl. WHO 2009, S. 28):

Erstens sind die Beschaffungsmaßnahmen der Drogen illegal. Zweitens machen sich Menschen strafbar, indem sie rechtswidrige Handlungen unter Drogeneinfluss vornehmen und drittens ist der Handel mit illegalen Substanzen strafrechtlich zu verfolgen. Drogengebrauch, Abhängigkeit und die jeweiligen Beschaffungsmaßnahmen stehen daher in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Haftstrafe einiger Frauen und werden im Verlauf der Arbeit als Problemlage betrachtet.

Neben erlebter häuslicher oder sexueller Gewalt sowie durch den Kontakt mit Drogen befinden sich einige delinquente Frauen zudem in weiteren prekären Lebenslagen.

Die Herkunftsfamilie einiger Frauen ist in vielen Fällen bereits vorbelastet (vgl. Fischer-Jehle 1991, S. 243). In einer Studie von Petra Fischer-Jehle aus dem Jahr 1991 wurden inhaftierte Frauen im Alter zwischen 16 bis 64 Jahren nach ihrem biographischen Werdegang befragt. Fischer-Jehle unterscheidet dabei die Frauen hinsichtlich ihrer Straftat, beispielsweise zwischen Betrugs- oder Diebstahlsdelikten (vgl. Fischer-Jehle 1991, S. 236 ff.). Das Ergebnis der Befragung weist darauf hin, dass ein überwiegender Teil der Diebstahlprobandinnen aus der Unterschicht stammen und in kinderreichen Familien aufwuchsen. Die finanzielle Lage der Familien war eher unzureichend und ein Teil der Familienmitglieder war bereits sozial auffällig geworden (vgl. ebd., S. 243).

Auch die schulische und berufliche Entwicklung ist bei straffälligen Frauen häufig als prekär zu kennzeichnen (vgl. Coerdt 2011, S. 291; Fischer-Jehle 1991, S. 237 ff.; Jansen 2007, S. 221; Kawamura-Reindl 2003, S. 382; Kestermann 2005, S. 25). Ein Großteil der befragten Frauen besitzt keinen Hauptschulabschluss (vgl. Fischer-Jehle 1991, S. 245). Den Frauen fehlt es an Interesse an dem Unterricht und sie drücken dies durch Verhaltensauffälligkeiten und mangelnder Leistungsbereitschaft aus. Fischer-Jehle (1991) weist darauf hin, dass dieses Verhalten in einem unmittelbaren Zusammenhang zu einer niedrigen Selbsteinschätzung steht und durch Beeinflussungen des Elternhauses bedingt sein kann (vgl. ebd.). Am Beispiel der Bildungsdefizite kann man verdeutlichen, inwieweit eine Problemlage bis in die Zukunft des Individuums zu starken Einschränkungen führen kann. Ohne einen Schulabschluss, eine Berufsausbildung oder ein Studium befinden sich Frauen auch nachhaltig in prekären Lebenslagen, welche in der Lebenslage Armut[5] enden können. In Anbetracht der beruflichen Lage delinquenter Frauen lässt sich festhalten, dass familiäre Aufgaben und das Führen des Haushalts zumindest zeitweise die berufliche Erwerbstätigkeit ersetzen (vgl. ebd., S. 247). Entweder die Frauen sind in der Unterstützung der Herkunftsfamilie involviert oder sie gründen schon früh eine eigene Familie, was sie an einer beruflichen Eingliederung hindern kann (vgl. ebd.). Auffällig an der familiären Lebenslage delinquenter Frauen sind die frühzeitige Heirat und die damit oftmals verbundene Schwangerschaft (meist vor der Vollendung des 21. Lebensjahres). Aufgrund des frühzeitigen Entschlusses zu einer Heirat folgt in einigen Fällen kurze Zeit später dann die Scheidung (vgl. ebd.).

Die Frauen befinden sich in einem Teufelskreis. Sie treten aus ihrer prekären Familienlage in eine neue Problemlage ein, sie werden frühzeitig schwanger, trennen sich von dem Vater des Kindes (z.B. aufgrund häuslicher Gewalt gegen die Frau) und befinden sich somit in der Lage einer alleinerziehenden Mutter, ohne Ausbildung und ohne Hoffnungen auf eine gesicherte Zukunft. Selbstverständlich muss bedacht werden, dass nicht jede Biographie einer straffällig gewordenen Frau diese Faktoren aufweist, jedoch ist es notwendig, auf das Vorkommen dieser empirisch belegten, problematischen Lebenslagen hinzuweisen.

Um zu verdeutlichen, dass der biographische Werdegang delinquenter Frauen von zahlreichen Brüchen gekennzeichnet ist, wird im Anschluss der Fall Kerstin beschrieben. Dieses Fallbeispiel einer Inhaftierten zeigt exemplarisch die fragile Lebenssituation einer jungen Frau auf. Kerstins biographischer Werdegang stammt aus einer Studie von Silvia Thomas (2004), die sich in der Justizvollzugsanstalt Vechta mit der Lebenswelt und der Biographie inhaftierter junger Mütter auseinandersetzte. Der Fall Kerstin eignet sich aufgrund der Vielzahl von vorhandenen problematischen Lebenssituationen hervorragend für eine beispielhafte Darstellung einer schwierigen Lebensgeschichte und wird daher im Folgenden kurz beschrieben und erörtert (vgl. Thomas 2004, S. 45 ff.):

Kerstins Mutter ist 1979 bei der Geburt des Mädchens 19 Jahre alt. Der neun Jahre ältere Vater befindet sich zu diesem Zeitpunkt auf der Flucht vor einer Inhaftierung, wird jedoch kurze Zeit später von der Polizei gefasst und inhaftiert. Als Kerstin neun Monate alt ist, wird ihr Vater aus der Haft entlassen. Ihre Mutter bekommt weitere neun Monate später ein zweites Kind. Der Vater arbeitet nach der Haft in den unterschiedlichsten Bereichen, jedoch ist die ökonomische Situation der Familie als nur bedingt ausreichend zu bezeichnen. Im Alter von zehn Jahren bekommt Kerstin einen weiteren Bruder und die finanzielle Situation der Familie verbessert sich, da sich der Vater nun selbstständig macht. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Verhältnis zwischen Vater und Tochter als gut anzusehen.

Eine Wende tritt jedoch mit Kerstins Pubertät ein. Seit dem zwölften Lebensjahr wird Kerstin von ihrem Vater misshandelt und sexuell missbraucht. Auseinandersetzungen mit ihrem Vater bestimmen den Alltag des Mädchens. Die Mutter nimmt dabei eine defensive Haltung ein und hält sich im Hintergrund zurück. Die schulischen Leistungen des Mädchens verschlechtern sich und so wechselt sie von der Realschule auf eine Hauptschule. Ihr Sozialverhalten in der Schule ist gekennzeichnet durch Provokationen und Widerstand, jedoch absolviert sie erfolgreich den Hauptschulabschluss. Mit 13 Jahren ist Kerstin das erste Mal in einer Beziehung. In diesem Jahr flieht sie zudem vor dem Vater und wird in einer Pflegefamilie untergebracht. Der Vater übt seelischen Druck auf das Mädchen aus, sodass sie zurückkehrt und später wieder vor den Handgreiflichkeiten und sexuellen Belästigungen fliehen muss. Kerstin wird immer wieder in unterschiedlichen Pflegefamilien untergebracht. Mit 16 Jahren trennt sie sich von ihrem ersten Freund und geht im Anschluss eine Beziehung mit einem zehn Jahre älteren Mann ein, von dem sie nach Beginn der Beziehung ein Kind erwartet. Im Alter von 17 Jahren bringt sie ihr Kind zur Welt. Sie erfährt durch ihren Freund, der häufig alkoholisiert ist, erneut regelmäßige körperliche Gewalt und verlässt mit ihrem Kind die gemeinsame Wohnung. Kerstin trifft auf ihre Mutter und zieht erneut in ihr Elternhaus zurück. Kurze Zeit später bezieht sie eine eigene Wohnung, deren finanzielle Kosten die Eltern tragen. Kerstins Vater beantragt gegen den Willen seiner Tochter das alleinige Sorgerecht für Kerstins Kind, was erneut zu Auseinandersetzungen innerhalb der Familie führt. Kerstin arbeitet nachts in einer Diskothek und geht tagsüber unterschiedlichen Nebentätigkeiten nach. Ihr Kind gibt sie in dieser Zeit in die Obhut ihrer Mutter. Nach weiteren Streitereien mit ihrem Vater untersagt dieser ihr den Kontakt zu ihrem Kind und erteilt ihr Hausverbot. Das Verhältnis zwischen Kerstin und ihrem Kind wird somit gezwungenermaßen abgebrochen.

Dieser Abbruch des Kontaktes resultiert in einem regelmäßigen Alkoholkonsum der jungen Frau. In dieser Lebenssituation trifft Kerstin im Alter von 18 Jahren auf eine Prostituierte, welche sie dazu motiviert, ebenfalls der Prostitution nachzugehen. Kerstin nimmt das Angebot wahr. Sie trifft auf einen Mann, der Heroin konsumiert und geht eine Beziehung mit ihm ein. Kerstin beginnt ebenfalls, illegale Drogen zu konsumieren und die Substanzen schließlich auch zu verkaufen. Die Drogen erwerben Kerstin und ihr Freund in Holland, führen diese dann illegal nach Deutschland ein, strecken die Substanz und verkaufen diese anschließend zu teuren Preisen. Im Alter von 20 Jahren endet Kerstins devianter Karriereverlauf während einer Fahrt zur Beschaffung von Drogen. Sie wird mit ihrem Freund gestellt und wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Prostitution und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt verhaftet.

Dieses Fallbeispiel zeigt deutlich, auf welche Weise die Biographie einer straffällig gewordenen jungen Frau von den unterschiedlichsten schwierigen Lebenslagen gekennzeichnet sein kann. Kerstins Lebensgeschichte ist von häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch und Drogenabhängigkeit geprägt. Diese Erfahrungen sind ein Teil von Kerstins alltäglicher Lebenswelt. Sie leidet schon im Kindheitsalter unter der körperlichen und seelischen Gewalt ihres Vaters. Im Jugendalter macht sie ähnlich schlechte Erfahrungen mit ihren Partnern. Ihre Lebenswelt ist somit schon früh von Unterdrückung und Gewalt durch ihr nahestehende Personen geprägt. Ihre Flucht aus dieser Lebenswelt endet in Alkohol- und Drogenkonsum sowie der Prostitution. Kerstins Biographie ist brüchig und ihr Handeln innerhalb der Gesellschaft legt den Weg in die deviante Karriere exemplarisch dar.

Die einzelnen Problemlagen bauen aufeinander auf und stehen in Wechselseitigkeit zueinander. Thomas (2004) weist diesbezüglich auf den Zusammenhang von sexuellem Missbrauch und Prostitution hin: „60-70 Prozent der Prostituierten haben laut Untersuchungen sexuellen Missbrauch erlebt“ (Thomas 2004, S. 49). Kerstin zählt zu diesen 60-70 Prozent. Des Weiteren erklärt Thomas, dass sexuell missbrauchte Kinder gefährdet sind, im Jugend- und Erwachsenenalter erneut sexuelle Gewalt zu erleben (vgl. ebd.). Auch diese Erfahrung macht Kerstin. Sie flieht aus dem Elternhaus und wird dann in ihrer Fluchtstätte, der Wohnung ihres Freundes, erneut mit diesem Problem konfrontiert. Prostitution wird dann als eine Möglichkeit der Machtausübung angesehen (vgl. ebd., S. 50). Kerstin, die in ihrer Kindheit machtlos war, kann nun in ihrer Rolle als Prostituierte die Situation beherrschen. Prostitution steht zudem auch in einem engen Zusammenhang mit dem Gebrauch von Drogen (vgl. ebd., S. 55). Der Konsum von Heroin oder anderen illegalen Substanzen ist ein kostspieliger Faktor im Leben einer Person, die bereits von der Droge abhängig ist. Eine berufliche Tätigkeit kann in einem abhängigen Zustand kaum ausgeführt werden, sodass die Person auf eine von der gesellschaftlichen Norm abweichende Art das Geld beschaffen muss. Durch Einbrüche, Diebstahl oder Prostitution erlangen die Delinquenten in kurzer Zeit ausreichend Geld, um ihre Sucht durch den Gebrauch von Drogen befriedigen zu können (vgl. ebd., S. 60).

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Lebenslagen delinquenter Frauen eine Vielzahl von sozialen Problematiken aufweisen. Die jeweiligen Problemlagen überschneiden sich, sodass sich die Lebenswelt der Delinquenten in Unterdrückung, Traumata, Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit kennzeichnet und zugleich spezifische Lebenswege, wie beispielsweise die Absolvierung des Abiturs oder eines Hochschulabschlusses, aufgrund dieser vielfältigen Problemlagen nahezu auszuschließen sind. Diese prekären Lebenslagen spielen eine erhebliche Rolle im Falle einer Inhaftierung. Es ist daher interessant zu betrachten, wie ein Mensch aus einer autonomen, wenn auch fragilen, Lebenswelt in eine Welt wechselt, die von Gefangenschaft und dem damit verbundenen Freiheitsentzug geprägt ist. Dieser Übergang erfolgt keinesfalls reibungslos. Daher wird in dem anschließenden Teil zunächst die theoretische Sichtweise Goffmans (1973) auf die Lebenswelt der Insassen einer totalen Institution erläutert, um aufzuzeigen, mit welchen Problematiken der freie Mensch bei dem Eintritt in eine totale Institution konfrontiert wird.

4.2 „Die Welt der Insassen“

Erving Goffmans Essay „Die Welt der Insassen“ (Goffman 1973, S. 24 ff.) aus seinem Werk „Asyle“ behandelt die Lebenswelt totaler Institutionen aus der Sicht der Insassen. In diesem Essay beschreibt Goffman die Lebenssituation der Menschen, die in einer totalen Institution um den Erhalt ihrer Identität und den Schutz ihres Selbstbildes, in der Auseinandersetzung mit den institutionellen Gegebenheiten, kämpfen.

Der Mensch besitzt ein Selbstbild, das sich mit der Zeit stets erweitert und sich im Überleben innerhalb der Gesellschaft etabliert (vgl. ebd., S. 24). Mit dem Eintritt in eine totale Institution ist das Selbstbild des Individuums durch eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten gefährdet. Die Person kann an der Welt außerhalb der Institution nicht oder nur bedingt teilnehmen. Somit ist der Insasse auch nicht mehr in der Lage, mit den Veränderungen der Außenwelt zurechtzukommen (vgl. ebd.). Zugleich verliert der Insasse die Möglichkeit, mit den Menschen aus seinem Umfeld, die ein Teil seiner aufgebauten Lebenswelt darstellen, auf die Art und Weise zu agieren, wie er es gewohnt ist (vgl. ebd., S. 25). In Anbetracht des Strafvollzugs bedeutet dies, dass die inhaftierte Person nur unter Berücksichtigung der Auflagen (z.B. der institutionell vorgeschriebener Besuchszeiten) die Chance erhält, seine Familie, seine Freunde oder weitere wichtige Bezugspersonen zu sehen und somit wieder (kurzzeitig) in sozialen Kontakt mit ihnen treten kann.

Durch den Einzug in eine totale Einrichtung verlernt der Insasse demnach die Ausübung seiner individuellen Handlungs- und Problembewältigungsstrategien, wodurch ein Rollenverlust bei dem Individuum eintritt (vgl. ebd.). Ein Beispiel hierfür wäre das Miteinanderleben in der Partnerschaft oder das Ausleben von Konsumgewohnheiten, die aufgrund des verfügbaren Einkommens des Einzelnen als gesichert gelten. Diese Rollen kann das Individuum in der neuen Lebenswelt einer totalen Institution nicht mehr ausleben. Sein Selbstbild ist demnach gefährdet und es droht ein Verlust der damit verbundenen Identitätseigenschaften. Dieser Verlust der gewohnten Lebenswelt resultiert in dem „bürgerlichen Tod“ (Goffman 1973, S. 26) der gesellschaftlich ausgegrenzten Person.

Im Folgenden wird spezifischer auf die Lebenswelt der Insassen in einer totalen Institution eingegangen. Es stellt sich die Frage, wie „die Welt der Insassen“ aus Goffmans Sichtweise zu betrachten ist. Diesbezüglich werden der Vorgang des Identitätsverlustes und das Leben unter der Kontrolle des Institutionspersonals eines Insassen innerhalb des totalen Systems genauer betrachtet. Hierbei wird zwischen dem Verlust der Privatsphäre und dem Verlust internalisierter Handlungsstrategien unterschieden.

4.2.1 Identitätsverlust durch Aufhebung der Privatsphäre

In Anbetracht des Verlusts der aufgebauten Lebenswelt sind Demütigungen, wie etwa das Eingreifen in die Privatsphäre des Insassen, als eine Belastung für das Individuum und dessen Identität zu bezeichnen (vgl. Goffman 1973, S. 27). Dem Insassen werden bei dem Eintritt in die totale Institution spezifische Aufnahmeprozeduren, wie beispielsweise die Offenlegung des Lebenslaufs, das Anfertigen von Fotos, das Wiegen und Messen des Körpers, die Abnahme von Fingerabdrücken und eine Leibesvisitation, auferlegt (vgl. ebd.). Zudem werden die persönlichen Gegenstände und Kleidungsstücke der Person abgenommen und durch eine Einheitskleidung (Uniform) ersetzt. Diesbezüglich spricht Goffman von dem „Ent- und Bekleiden“ eines Insassen (ebd., S. 29). Somit wird dem Insassen die Freiheit, im Sinne von einem autonomen Leben innerhalb der Gesellschaft, als auch dessen Privatsphäre und der Besitz von persönlichem Eigentum durch die Institution entzogen. Der Besitz persönlicher Gegenstände und eigener, individuell ausgewählter, Kleidung ist von großer Bedeutung für das Selbstbild des Menschen (vgl. ebd., S. 30). In Anbetracht einer Inhaftierten, die ihre Kleidung abgeben soll und stattdessen eine Uniform tragen muss, kann es der Fall sein, dass ihre Identität durch die unfreiwillige äußerliche Veränderung gefährdet wird. Die Insassin verliert die Kontrolle über die Art und Weise, wie sie nach außen hin erscheinen möchte. Es ist ihr nicht möglich, ihren Kleidungsstil weiterhin beizubehalten und dadurch anderen Menschen ihr persönliches Selbstbild zu vermitteln. Die totale Institution bestimmt somit das Erscheinungsbild des Insassen. Goffman spricht in diesem Zusammenhang von einer „persönlichen Verunstaltung“ des Individuums (ebd., S. 31). Ein Beispiel aus einem Brief einer Gefängnisinsassin beschreibt diese Entscheidungsmacht des Personals über das Aussehen der Insassen: „Das Tragen von Haarschmuck hatte man vor einiger Zeit verboten, inzwischen ist es jedoch wieder erlaubt. Das Gefängnis hat´s gegeben, das Gefängnis hat´s genommen, das Gefängnis hat´s wieder gegeben“ (Cullen 2003, S. 177). Eine Veränderung der Regelung, in diesem Fall die plötzliche Erlaubnis, Haarschmuck zu tragen, kann eine (für längere Zeit inhaftierte) Person, die sich einer bestehenden Ordnung angepasst hat, irritieren und deren Selbstbild erneut in Frage stellen. Die Lebenswelt eines Insassen ist demnach durch Anweisungen und Regeln gekennzeichnet und dies in einer Weise, die die betroffene Person durch das Leben in der Gesellschaft nicht gewohnt ist. Ein Insasse kann bestehende Regeln nicht beeinflussen, er kann sich lediglich anpassen und die institutionellen Vorgaben annehmen.

In Anbetracht der Theorie Goffmans ist es ferner als Demütigung anzusehen, wenn ein Mensch einen alltäglichen Lebenszyklus durchlaufen muss, welcher fremd für den Einzelnen erscheint (vgl. Goffman 1973, S. 33). Lamb (2003) fasst diesen Aspekt der Alltagsbestimmung beispielhaft zusammen: „Im Hochsicherheitsgefängnis […] wird einer Frau vorgeschrieben, wann sie aufstehen muss und was sie anziehen darf, wann sie duschen, essen oder telefonieren darf und wann sie ins Bett gehen muss“ (Lamb 2003, S. 27). Darüber hinaus stellt die eingeschränkte Privatsphäre, bedingt durch die, vom Personal durchgeführte, Kontrolle eine Gefahr für das Selbstbild dar (vgl. Goffman 1973, S. 34). In Gefängnissen werden beispielsweise bei einem Verdacht auf ein fehlerhaftes Verhalten die Zimmer kontrolliert und körperliche Untersuchungen bei den inhaftierten Personen durchgeführt. Der Insasse unterliegt demnach einer Bloßstellung seines Wesens und seines Körpers. Die Untersuchungen des Körpers und der Zimmer dienen dem Schutz des Personals und der Sicherheit anderer Insassen. Kontrolle als Schutzmaßnahme stellt somit einen weiteren Aspekt der Lebenswelt einer totalen Institution dar. Zudem unterliegt das Wohlergehen des Inhaftierten stets der Institution, was sich an dem Beispiel Ernährung darstellen lässt: „In einigen totalen Institutionen schließlich ist der Insasse gezwungen, Medikamente oral oder intravenös einzunehmen, ob er dies will oder nicht, und Speisen, wie ungenießbar sie auch sein mögen, zu verzehren“ (Goffman 1973, S. 37). Dieses Beispiel zeigt eindeutig die bestehende Abhängigkeit des Individuums von der Institution. Die vorgegebenen Speisen müssen von dem Insassen zur Befriedigung des Hungergefühls angenommen werden. Eine eigene Entscheidung bezüglich der Nahrung, die man zu sich nehmen möchte, findet in der Institution Gefängnis keine Beachtung.

Die bisher genannten Aspekte beziehen sich auf den Verlust der Privatsphäre und die damit einhergehende Störung des Selbstbewusstseins, als Resultat der Demütigungen, die dem Insassen wiederfahren. Der Verlust der Privatsphäre ist jedoch nicht der einzige negative Aspekt bei dem Eintritt in eine neue Lebenswelt. Im Anschluss wird daher Goffmans (1973) Sichtweise in Bezug auf die Auflösung der internalisierten Handlungsmuster des Individuums erörtert.

4.2.2 Eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten in einer neuen Lebenswelt

Innerhalb der Gesellschaft kann eine Person ihr Selbstbild, sofern es durch die Umwelt gefährdet ist, anhand von „reaktiven Ausdrucksformen“ (z.B. durch Verachtung, Spott, Ironie) schützen und die Identität somit bewahren (vgl. Goffman 1973, S. 43). Diese Art der Problemlösung erwirbt der Mensch durch Erfahrungen in seiner Sozialisation (vgl. Schütz/Luckmann 1975, S. 28). In einer totalen Institution sind diese Ausdrucksformen nicht immer möglich. Begegnet ein Insasse dem Personal mit Verachtung und Missachtung der Regeln, so können Sanktionen das Resultat seiner Handlungen sein (vgl. Goffman 1973, S. 43). Ein Insasse kann sich nicht auf seine gewohnte Art zur Wehr setzten, um sein Selbstbild zu schützen. Goffman spricht in diesem Zusammenhang von einem „Looping-Prozeß“, der „Rückkopplung im Regelkreis“ (ebd.). Das Selbstbild des Einzelnen wird in Frage gestellt, der Insasse möchte die Demütigung zum Schutze seiner Identität abwehren und wird deswegen sanktioniert. Die Lebenswelt des Insassen ist demnach von Machtlosigkeit gegenüber den institutionellen Gegebenheiten und subjektiv empfundenen Angriffen geprägt. Das Individuum gerät mit seinem Wissensvorrat über das Lösen von problematischen Situationen an seine Grenze (vgl. Schütz/Luckmann 1975, S. 31). In dem gesellschaftlichen Leben steht das Handeln des Individuums nicht stetig unter der Kontrolle und Überprüfung der Mitmenschen, während sich der Insasse einer totalen Institution an eine regelmäßige Beobachtung seiner Handlungsweise gewöhnen muss (vgl. Goffman 1973, S. 44). Ein Fehlverhalten (im Sinne eines Handelns, welches von den Vorschriften der Institution abweicht) des Insassen in einer bestimmten Situation, kann ihm in einem anderen Kontext zur Last gelegt werden (vgl. ebd.). Die Handlungsmuster des Insassen in seiner aufgebauten Lebenswelt sind in totalen Institutionen nur noch bedingt notwendig und durchsetzbar. Die „persönliche Ökonomie des Handelns“ (ebd., S. 45), die Anreihung von Handlungen im Alltag, wird durch den von der Institution regulierten und vorgeschriebenen Alltag zerstört. Wenn beispielsweise eine Frau in der Gesellschaft ihre Arbeit frühzeitig abbricht um sich mit einer Freundin im Kino zu treffen, so müsste sie sich im Falle einer Inhaftierung den Regeln und Zeitvorgaben der Institution Gefängnis unterwerfen. Sie hätte nur noch begrenzt die Chance, frei über die zeitliche Abfolge des Handelns zu entscheiden. Durch beispielsweise vorgeschriebene Essenszeiten wird das Handeln der Insassin regelmäßig unterbrochen. Sie hat lediglich begrenzte Gelegenheiten, Handlungen nach ihrem Bedürfnis durchzuführen.

Goffman führt diese Einschränkungen der Handlungsmöglichkeiten des Individuums noch weiter aus, indem er betont, dass selbst die geringfügigsten Handlungen (wie beispielsweise der Toilettengang, das Telefonieren oder das Rauchen einer Zigarette) von der Institution genehmigt werden müssen (vgl. ebd., S. 47). Dadurch begibt sich der Insasse in eine demütigende Position, welche von seiner gewohnten Natur und seinem Selbstbild abweicht (vgl. ebd.). Für den Insassen bedeutet diese Art der Unterwerfung, dass er sich bewusst anstrengen muss, um die Regeln der Institution zu befolgen, seine eigenen Bedürfnisse zumindest zum Teil zu unterdrücken und sich somit an die neuartige Wirklichkeit der neuen Lebenswelt anzupassen (vgl. Kapitel 5.1).

Den Aussagen Goffmans (1973) ist deutlich zu entnehmen, dass das Leben in einer totalen Institution im gewissen Maße ein (zumindest zeitweises) Aufgeben der Handlungsstrategien und eine Einschränkung der Intimsphäre erfordert. Die autonome Lebenswelt des Menschen verändert sich mit dem Wechsel in eine stark strukturierte und restriktive Welt. Die totale Institution erstellt Regelungen und sanktioniert den Insassen im Falle einer Missachtung der Anweisungen. Das Verhältnis zwischen Insassen und Personal ist somit eindeutig hierarchisch und diese Klassifikation bestimmt die Lebenswelt des Insassen dauerhaft.

Nachdem nun die theoretische Grundlage Goffmans (1973) dargelegt wurde, stellt sich in Bezug auf das Thema dieser Arbeit die Frage, in welchen expliziten lebensweltlichen Problemlagen sich inhaftierte Frauen befinden. Die vorgestellte Theorie Goffmans ist für die Gruppe aller Insassen verfasst und erfährt somit allgemeine Gültigkeit. Dabei geht Goffman nicht explizit auf die Welt inhaftierter Frauen ein, die sich im Gefängnis mit spezifischen und nicht unbedingt mit den Problemen inhaftierter Männer vergleichbaren Problematiken auseinandersetzen müssen. Diese besonderen Problemlagen werden in dem anschließenden Teil erörtert.

4.3 Die Problemlagen der Insassinnen in der Lebenswelt Gefängnis

Die Lebenswelt der inhaftierten Frauen ist geprägt von den unterschiedlichsten prekären Lebenslagen, in welchen sie sich bei dem Eintritt in die totale Institution befinden. Anhand der biographischen Perspektive, dargestellt in dem Kapitel 4.1, kann man auf der einen Seite erkennen, dass sich eine Frau bereits vor ihrem Haftantritt in einer fragilen Lebenslage befinden kann, auf der anderen Seite entstehen aber mit der Inhaftierung erneut eine Vielzahl von Problematiken für die Betroffene. So werden Mütter von ihren Kindern und ihrer Familie getrennt, viele Frauen sind oder werden seelisch und/oder körperlich krank und stehen dabei dauerhaft unter der Kontrolle und den Einschränkungen der totalen Institution Gefängnis. Diese biographisch-traumatischen Erlebnisse spielen zudem nicht automatisch mit dem Wechsel in eine von der Außenwelt isolierte Welt keine Rolle mehr. Der Wechsel in die totale Einrichtung beschränkt die Handlungsmöglichkeiten und die Intimsphäre der Frauen, worauf in dem Kapitel 4.2 bereits in der Theorie eingegangen wurde. Der Eintritt in die totale Institution Gefängnis bedeutet aber auch, die Zeit zur Verfügung zu haben, sich mit Traumata auseinanderzusetzten und dies, ohne den gewohnten Kontakt und die vollständige Unterstützung der Umwelt der Insassinnen.

Die auffallend häufigen lebensweltlichen Problemlagen, in denen sich inhaftierte Frauen befinden, werden im Folgenden beschrieben. Dabei wird zunächst zwischen psychosomatischen und gesundheitlichen Belastungen unterschieden. Des Weiteren wird dann noch genauer auf die Drogenproblematik und das Dilemma bezüglich der Trennung von den eigenen Kindern während der Haftzeit eingegangen. Um einen strukturierten Einblick in die unterschiedlichen Lebenslagen zu erhalten, werden die Problemlagen weitestgehend differenziert betrachtet. Dies bedeutet aber nicht, dass sich diese Lebenslagen gegenseitig ausschließen, vielmehr stehen sie in Wechselseitigkeit zueinander, was im Verlaufe der nächsten Abschnitte genauer verdeutlicht wird. Auch sind die hier aufgeführten lebensweltlichen Problemlagen keinesfalls die Einzigen in der totalen Institution Gefängnis, jedoch handelt es sich um äußerst prägnante, vielschichtige und prekäre Lagen, von denen ein Großteil der Insassinnen betroffen ist.

4.3.1 Gesundheitliche Problematiken

„Gesundheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, insbesondere für Menschen, die sich in staatlichem Gewahrsam befinden“

(WHO 2009, Vorwort).

Die Gesundheit von Frauen wird laut der Weltgesundheitsorganisation als ein „Zustand vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens für alle weiblichen Säuglinge, Mädchen und Frauen unabhängig vom Alter, sozioökonomischer oder ethnischer Zugehörigkeit, Rasse und Aufenthaltsort“ definiert (WHO 2009, S. 12). Laut der WHO hat jeder Mensch ein Recht auf ein gesundes Leben (vgl. ebd., Vorwort). Dazu zählt die körperliche, aber auch die psychische Gesundheit.

Im Falle einer Inhaftierung übernimmt der Staat die gesundheitliche Fürsorge für die Insassen, welche dann von der totalen Institution in den meisten Lebenssituationen abhängig sind (vgl. Stöver 2008, S. 240). Die sozioökonomische Lebenslage und der Lebensort darf keine beeinträchtigende Rolle für die Gesundheit eines Menschen spielen.

In der Realität weisen Studien und Erkenntnisse aus der Fachliteratur jedoch gegenteilige Ergebnisse auf. In Anbetracht der biographischen Geschichte einiger inhaftierter Frauen lässt sich nachweisen, dass durch einen langanhaltenden Drogenkonsum, erlebte häusliche und sexuelle Gewalt, Armut, frühzeitige Schwangerschaft und Mangelernährung Frauen nachhaltig gesundheitliche Probleme aufweisen (vgl. Stöver 2008, S. 251; WHO 2009, S. 24). Hier können als Beispiele körperlicher Beeinträchtigungen Infektionskrankheiten mit HIV (Humanes Immundefizienz-Virus) oder Geschlechtskrankheiten sowie venöse und chronische Erkrankungen genannt werden (vgl. Stöver 2008, S. 251). Frauen sind gegenüber Männern stärker gefährdet, sich mit HIV oder Hepatitis durch ungeschützten Geschlechtsverkehr, sexuellen Missbrauch oder Prostitution zu infizieren (vgl. WHO 2009, S. 26). Frauen, die Drogen intravenös konsumieren, sind einem noch deutlich höheren Risiko ausgesetzt (vgl. ebd.).

Ein Grund der hohen Anzahl infizierter Insassinnen kann in dem verwendeten Drogenbesteck, wie Nadeln oder Spritzen, welches oftmals mit anderen Konsumenten geteilt wird, gesehen werden (vgl. ebd.). Laut der Studie von Dünkel, Kestermann und Zolondek (2005) weisen 43,9 Prozent der 159 befragten inhaftierten Frauen mit Drogenproblematiken eine Hepatitis-Infektion auf. Knappe 12 Prozent der Insassinnen sind mit dem HIV-Virus infiziert (vgl. Kestermann 2005, S. 36). Die Ursache der Ansteckung mit HIV oder Hepatitis kann auf zahlreiche andere Lebenssituationen zurückzuführen sein, beispielsweise aufgrund von Vergewaltigungen oder durch den Fall, dass die Betroffene ohne Verhütung mit einem Kondom Geschlechtsverkehr hatte (vgl. ebd.). Einige Drogen haben die Eigenschaft, den Menschen zu enthemmen. Daher ist zu bedenken, dass allein der Konsum von Drogen und die zum Teil damit verbundenen Bewusstseinsveränderungen des Konsumenten den ungeschützten Geschlechtsverkehr mitunter begünstigen können. Der (intravenöse) Drogenkonsum kann daher ein Grund für die hohe Zahl der infizierten Insassinnen sein, jedoch muss auch betont werden, dass eine Vielzahl anderer Faktoren dabei mit beachtet werden sollte.

Gesundheitliche Risikofaktoren liegen im Strafvollzug zudem im Tabakkonsum und im exzessiven Alkoholgenuss. Ein erhöhter Cholesterinspiegel und eine hohe Anzahl an Sexualkontakten sind zusätzliche Risikofaktoren die in der Lebenswelt Gefängnis aufzufinden sind (vgl. Stöver 2008, S. 255).

Die gesundheitlichen Belastungen inhaftierter Frauen bestehen nicht ausschließlich aus Infektionskrankheiten und Drogennachwirkungen. Inhaftierte Frauen leiden auch unter den unterschiedlichsten „alltäglichen“ körperlichen Beschwerden.

Die folgende Tabelle stellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse einer Studie von Dünkel, Kestermann und Zolondek (2005) dar, die sich auf die gesundheitliche Lage inhaftierter Frauen bezieht[6] (vgl. Kestermann 2005, S. 32):

Abbildung 2: Gesundheitliche Problematiken der Insassinnen in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach der Datenlage von Kestermann 2005, S. 32.

Rückenschmerzen, Migräne sowie Schlafstörungen werden von z.T. über der Hälfte der befragten Frauen als Beschwerde angegeben und sind demnach bei einem großen Teil der befragten Frauen ein vorliegendes gesundheitliches Problem im Strafvollzug. Auch unter Magen- und Bauchschmerzen leiden jeweils knapp ein Drittel der Insassinnen. Es gilt für alle Beschwerdearten, dass diese entscheidend häufiger bei inhaftierten Frauen als bei Frauen aus der Allgemeinbevölkerung vorkommen (vgl. Kestermann 2005, S. 32). Die Ursachen für die unterschiedlichen körperlichen Symptome können im Zusammenhang mit psychischen Beschwerden und einem allgemeinen Unwohlbefinden gesehen werden[7] (vgl. ebd.).

Als weiteres gesundheitliches Problem ist der Mangel an Bewegung in der Lebenswelt Gefängnis zu erwähnen. Der Bewegungsmangel im Strafvollzug ist ein Aspekt, der eine Veränderung des Körpers (und somit auch des Erscheinungsbildes) der Insassinnen bewirkt. Der Körper der Frauen kann sich durch den Mangel an Bewegung und den veränderten Ernährungsgewohnheiten verändern (vgl. Hollenstein 2010, S. 70). Für stark untergewichtige Frauen kann sich beispielsweise die Zunahme an Gewicht auf ihre Gesundheit positiv auswirken, denkt man jedoch an die Insassinnen, die normalgewichtig und gerne sportlich aktiv sind, können die institutionellen Gegebenheiten zu einer Last für die Betroffenen werden. Der Strafvollzug bietet nur eingeschränkte Möglichkeiten sich ausreichend zu bewegen, beispielsweise wenn die Frauen „Hofgang“ haben und sich vor dem Gebäude, aber hinter den Zäunen „frei“ bewegen können. In Anbetracht der Ausführungen Goffmans (1973) kann man davon ausgehen, dass die mit dem Bewegungsmangel einhergehende körperliche Veränderung das Erscheinungs- und Selbstbild der Insassin verändert und somit ein Identitätsverlust droht. Das Ausmaß der körperlichen Betätigung und der äußerlichen Veränderung der Insassin liegen demnach in der Hand der totalen Institution.

Diesbezüglich sind die Insassinnen auch hinsichtlich ihrer Körperpflege von dem geschlossenen System abhängig. In der Lebenswelt Gefängnis ist der Zugang zu einigen Gütern, die für das Wohlbefinden der Frauen von Wichtigkeit sind, beschränkt (vgl. Thomas 2004, S. 150; WHO 2009, S. 25). Hierzu gehören beispielsweise Hygieneprodukte oder spezielle Ernährungsmöglichkeiten für Schwangere (vgl. Hollenstein 2010, S. 70; WHO 2009, S. 25). Der Zugang zu diversen Produkten ist für die Insassin insofern beschränkt, dass die Ausgabe der benötigten Artikel von dem Gesundheitspersonal des Gefängnisses genehmigt werden muss (vgl. WHO 2009, S. 25). Für die Insassinnen kann es in der Lebenswelt Gefängnis demnach zu einem Mangel an benötigten Hygieneprodukten kommen, welcher das gesundheitliche Wohlgefühl der Frauen äußerst beeinträchtigen kann. Man kann somit deutlich erkennen, dass auch das körperliche Wohlbefinden drastisch mit den Regeln und Vorgaben der totalen Institution Gefängnis zusammenhängt.

Bisher sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Problemlagen der Insassinnen aufgeführt worden. Es ist jedoch notwendig, zusätzlich auf die positiven Entwicklungen hinsichtlich der Gesundheit inhaftierter Frauen hinzuweisen. Frauen entwickeln manchmal erst im Strafvollzug ein Bewusstsein für ihre Gesundheit. Beispielsweise werden zahnärztliche Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen genutzt, welche in der vorigen Lebenswelt kaum von Bedeutung für die Frauen waren (vgl. Keppler 2008, S. 77). Ambulante und stationäre Hilfen werden im Gefängnis von Frauen häufiger in Anspruch genommen als vergleichsweise von Männern (vgl. Stöver 2008, S. 78). Die Lebenswelt Gefängnis kann somit für einen Teil der Frauen auch eine Gelegenheit darbieten, die eigene gesundheitliche Lage deutlich zu verbessern.

Es ist festzuhalten, dass die Lebenswelt der Insassinnen in der totalen Institution Gefängnis von gesundheitlichen Problematiken und begrenztem Zugang zu Produkten, die das eigene Wohlbefinden gewährleisten, charakterisiert ist.

Neben den gesundheitlichen Aspekten ist die Lebenswelt der Gefangenen auch durch psychische Belastungen gekennzeichnet, die den gesundheitlichen Zustand beeinflussen können, worauf auch eine Inhaftierte hinweist: „Und wenn meine Psyche in einem schlimmen Zustand war, erging es meinen Körper nicht besser, eher noch schlechter“ (Birkla 2003, S. 140). Auf diese vielschichtige Problemlage wird in dem nächsten Teil der Arbeit im Detail eingegangen.

4.3.2 Psychosomatische Belastungen

Die totale Institution kann körperliche und psychische Folgen bei einer Insassin bewirken (vgl. Stöver 2008, S. 248; Keppler 2008, S. 78).

Wie bereits beschrieben, ist die Lebenswelt Gefängnis laut Goffman (1973) von zahlreichen Einschränkungen, Vorgaben und Demütigungen geprägt, die das Leben der Insassinnen bestimmen (vgl. Kapitel 4.2). Unselbstständigkeit, passives Verhalten oder Lustlosigkeit können erste Folgen des monotonen Alltagslebens in Haft sein (vgl. Stöver 2008, S. 248). Anspannungen und Stressgefühle können durch die Stagnation des Alltags, die dauerhafte Überwachung und die Handlungseinschränkungen Symptome der Gefangenschaft sein (vgl. ebd., S. 249). Frauen in Haft leiden zudem häufig unter posttraumatischen Belastungsstörungen, Angstzuständen, Neurosen oder Suizidgedanken (vgl. WHO 2009, S. 31).

Einige psychosomatische Störungen haben ihren Ursprung bereits in der Biographie der Insassinnen. Wie bereits in Kapitel 4.1 erwähnt, leiden delinquente Frauen bereits vor ihrer Inhaftierung häufig unter sexuellem Missbrauch oder häuslicher Gewalt. Die Traumata können nicht immer bewältigt und aufgearbeitet werden, daher sind die Opfer von sexueller oder häuslicher Gewalt „prädestiniert für psychische Erkrankungen und Selbstverletzung[en]“ (WHO 2009, S. 32). Die erlebten Gewalterfahrungen können nachhaltig den seelischen Zustand der Insassin bestimmen (vgl. Kestermann 2005, S. 29). Diese Nachwirkungen werden in der Medizin als posttraumatische Belastungsstörung bezeichnet, welche sich im Wesentlichen in drei Symptombereiche gliedert (vgl. ebd.):

Zum einen kann die Insassin unter „Intrusionen“ leiden. Intrusionen sind die ständigen Gedanken in Bezug auf das traumatische Ereignis (z.B. Albträume oder Erinnerungen in Form von Flashbacks).

Ein weiteres Symptom posttraumatischer Belastungsstörungen ist das „Vermeidungsverhalten“. Darunter ist das Verdrängen aufkommender Gedanken zu verstehen. Die Insassin kann durch ausgestrahlte Gleichgültigkeit auf ihre Mitmenschen als emotional „abgestumpft“ wirken.

Das letzte Symptom kennzeichnet sich in Schlafstörungen, Überempfindlichkeiten oder Aggressionen. Diesbezüglich spricht Kestermann von einem „erhöhten Erregungsniveau“ (ebd.) der Betroffenen. Als Beispiel für eine Überempfindlichkeit lässt sich ein Zitat der in Amerika inhaftierten Nancy Birkla anführen: „Die Wut in mir wird durch die kleinsten Kleinigkeiten angefacht“ (Birkla 2003, S. 164). Der Grund für das Aufkommen von Wut und Verzweiflung ist in dem Fall Birkla das zur Neige gehende Schreibpapier, was für sie ein wichtiger Teil ihrer Lebenswelt Gefängnis darstellt. Im alltäglichen Leben, außerhalb einer totalen Institution, könnte die Frau in ein Geschäft gehen und das benötigte Schreibpapier erwerben. Im Gefängnis ist sie aber davon abhängig, ob Papier vorhanden ist und sie es ausgehändigt bekommt. Die Einschlusssituation und die dadurch eingeschränkte Möglichkeit, selbst aktiv zu werden, fördert somit das erhöhte Erregungsniveau der Insassin.

Eine posttraumatische Belastungsstörung kann viele weitere Folgen für die Betroffene haben. Angstzustände und Depressionen sowie Selbstmordgedanken und -Versuche können weitere Auswirkungen der psychischen Krankheit sein (vgl. Kestermann 2005, S. 29). Laut einer Studie von Dünkel, Kestermann und Zolondek leiden in Deutschland im Jahr 2005 nahezu 22,2 Prozent der weiblichen Inhaftierten unter einer starken Depression (vgl. ebd., S. 30).

In Bezug auf das Selbstverletzungsrisiko lässt sich festhalten, dass hierbei der Anteil stark gefährdeter Insassinnen mit 2,2 Prozent recht gering ist (vgl. ebd.). Eine stark erhöhte Reizbarkeit liegt bei 16,8 Prozent der deutschen Insassinnen vor (vgl. ebd., S. 31). Depressionen sind demnach ein Teil der Lebenswelt einiger inhaftierter Frauen in Deutschland. Aus Depressionen können sich Selbstmordgedanken sowie Suizidversuche entwickeln. Diesbezüglich liegen laut Kestermann (2005) keine Vorkommnisse in deutschen Frauenhaftanstalten vor. In Griechenland sind vergleichsweise 17 Selbstmordversuche innerhalb eines Jahres registriert worden (vgl. ebd., S. 38). Die Ergebnisse der Studie sind jedoch kritisch zu betrachten, da die Anstaltsleitung für diese Studie befragt wurde und somit nicht davon ausgegangen werden kann, dass die angegebene Fallanzahl der Insassinnen wirklich der Wahrheit entspricht oder ob Suizide verschwiegen wurden. Als Gegenüberstellung zu diesen Ergebnissen soll an dieser Stelle noch kurz eine Studie des Kriminologischen Dienstes in Niedersachsen angeführt werden. Diese Studie ergibt, dass von 467 Suiziden in deutschen Strafanstalten zwischen 2000 bis 2004 drei Frauen betroffen waren (vgl. Keppler 2008, S. 79). Diese Frauen erhängten sich innerhalb der ersten vier Wochen ihrer Haftzeit ohne Ankündigungen (vgl. ebd.). In der ersten Zeit nach dem Haftbeginn sind die Inhaftierten insbesondere von Suizid bedroht (vgl. WHO 2009, S. 33), was sich vermutlich auf die starke Veränderung der Lebensumstände und die Trennung von dem sozialen Umfeld zurückführen lässt. Dünkel, Kestermann und Zolondek kommen in ihrer Studie zu dem Ergebnis, dass 80,4 Prozent von 52 befragten Insassinnen mit starkem Selbstverletzungsrisiko angeben, unter dem Fehlen ihrer Privatsphäre zu leiden (vgl. Kestermann 2005, S. 36). Diese hohe Anzahl der Frauen, die unter der Aufhebung der Intimsphäre leiden, verweist auf die Aussagen Goffmans (1973) hinsichtlich der Problematik der eingeschränkten Autonomie des Handelns und der Verletzung der Intimsphäre (vgl. Kapitel 4.2.1). Die Frauen erfahren Demütigungen durch die totale Kontrolle und Überwachung durch das Personal. Knapp die Hälfte dieser Insassinnen fühlt sich von dem Personal unterdrückt (vgl. Kestermann 2005, S. 36). Durch die Repression einer Person werden unmittelbar auch ihre Identität und ihre Selbstdarstellung unterdrückt. Die Frauen reagieren aufgrund ihrer erfahrenen Deprivation durch das Gefängnis mit depressiven, aggressiven oder selbstverletzenden Reaktionen (vgl. Thomas 2004, S. 150). Um das eigene Leben wieder spüren zu können und sich somit seelisch zu entspannen, verletzen sich Frauen, was in folgendem Zitat exemplarisch verdeutlicht wird: „In diesem Moment kämpfe ich gegen den Drang an, mich mit diesem Stift zu stechen. […] Ich habe keine Erklärung für manche Dinge die ich tue. Ich weiß nur, wenn ich sie tue, lässt der Schmerz in mir ein wenig nach. Dann fühle ich mich wieder ruhig […]“ (Birkla 2003, S. 155). Man könnte diesbezüglich die These aufstellen, dass Selbstverletzungen und Selbstmordandrohungen als ein Zeichen mangelnder Aufmerksamkeit in dem System Gefängnis anzusehen sind und Frauen versuchen, den Fokus der Institution auf sich zu lenken. Diese These bleibt jedoch zunächst eine Vermutung und müsste zur Überprüfung in weiteren Forschungen behandelt werden.

Eine weitere psychische Problemlage in der Lebenswelt Gefängnis ergibt sich aus dem Grundbedürfnis, seine Sexualität auszuleben. Frauen und Männer leiden in Haft darunter, ihre Sexualität nicht nach ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen auszuleben (vgl. Stöver 2008, S. 252). Ihre sexuelle Befriedigung erlangen Insassen in der totalen Institution Gefängnis überwiegend durch Selbstbefriedigung oder durch eine Stimulation mit gleichgeschlechtigen Sexualpartnern (vgl. ebd.). Vorzugsweise Männer, aber auch Frauen versuchen in Haft mit Postern und Bildern des anderen Geschlechts ihren Wunsch nach Nähe zum einem Geschlechtspartner und sexueller Befriedigung auszudrücken (vgl. ebd.). In der alltäglichen Lebenswelt der Insassinnen vor ihrer Inhaftierung waren sie auf sexueller Ebene frei. Sie hatten die Gelegenheit zu jeder Zeit mit einem Partner Geschlechtsverkehr zu haben. Wenn ein Mensch die Möglichkeit besitzt, ein verantwortliches und befriedigendes Sexualleben zu führen, spricht man von einer „reproduktiven Gesundheit“ (WHO 2009, S. 35). Im Alltag ist Sexualität allgegenwärtig, im Strafvollzug sind die Optionen, reproduktiv und sexuell gesund zu sein, beschränkt (vgl. Stöver 2008, S. 252; WHO 2009, S. 36). Bei den Insassinnen können die Einschränkungen ihrer Bedürfnisbefriedigung zu Spannungen, Frust, Aggressionsverhalten oder sexualisierten Gewaltphantasien führen (vgl. Stöver 2008, S. 252). Durch die erzwungene Einschränkung des sexuellen Auslebens können psychische Problematiken für die Insassin entstehen. Hierzu gehört auch die Restriktion, sich einen Kinderwunsch zu erfüllen. Lockerungsberechtigte Insassinnen haben zwar die Gelegenheit, beispielsweise in ihrem Hafturlaub Geschlechtsverkehr mit einem Partner zu haben (vgl. ebd.), jedoch kann dies zur nachhaltigen und längerfristigen Befriedigung kaum ausreichen. Betrachtet man eine Aussage der Weltgesundheitsorganisation, welche betont, dass bereits ein kurzzeitiger Aufenthalt in Haft und die damit verbundene Trennung von der Familie für die Insassin schwerwiegende psychische Probleme mit sich führen kann (vgl. WHO 2009, S. 32), so kann man davon ausgehen, dass eine langzeitige Trennung von der Familie oder gar die eingeschränkte Aussicht, eine Familie gründen zu können, zu weiteren starken psychosomatischen Symptomen führen können.

Ein anderes psychosomatisches Phänomen führt Goffman in Bezug auf die „Insassenkultur“ (Goffman 1973, S. 70) in totalen Institutionen an. Goffman ist der Ansicht, dass sich in dem geschlossenen System ein besonderes Interesse für die eigene Person entwickelt (vgl. ebd.). Durch die niedrige Stellung in dem hierarchischen System, versucht die inhaftierte Person durch Schicksalsgeschichten oder traurige Berichte seines Lebens, die Aufmerksamkeit der anderen Gefangenen zu erlangen. Der Insasse fällt in Selbstmitleid, um sich selbst als bedauernswerte Person von den anderen Inhaftierten abzuheben (vgl. ebd.). Diese Handlungsweise bietet die Möglichkeit, sich in der monotonen, einheitlichen Gefängniswelt hervorzuheben. Jedoch ist es angesichts der weiblichen Inhaftierten fraglich, ob sich eine Insassin in Anbetracht der hohen Anzahl jener Frauen, die sich bereits in prekären Lebenslagen befanden, durch die Erläuterung ihrer Schicksalsgeschichten wirklich aus der Masse hervorheben kann, oder ob sie einfach eine von vielen Frauen bleibt, die ähnliche Lebenserfahrungen gemacht hat.

Festhalten lässt sich bisher, dass die Haftsituation einen großen Einfluss auf das seelische Wohlbefinden der Insassinnen ausübt. Die Lebenswelt der Frauen ist oftmals bereits vor der Haft von äußerst starken, psychischen Belastungen bestimmt und durch die Auseinandersetzung mit den biographischen Erlebnissen in dem Gefängnis werden weitere seelische Beeinträchtigungen hervorgerufen oder ausgelöst (wie beispielsweise eine posttraumatische Belastungsstörungen). Durch die totale Kontrolle und die einschränkenden Regelungen im Gefängnis entstehen psychosomatische Beschwerden oder bereits bestehende Belastungsgefühle werden verstärkt. Die in den Augen der Inhaftierten aussichtslose Situation fördert die depressiven Neigungen der Betroffenen bis hin zu selbstzerstörenden Maßnahmen. Die Lebenswelt der Frauen in Haft ist demnach durch die Auseinandersetzung mit seelisch und körperlich gesundheitlichen Beeinträchtigungen charakterisiert, die es dringend zu bewältigen gilt.

Wie bereits im Vorfeld angedeutet, können gesundheitliche Problematiken unter Umständen das Resultat eines langzeitigen Drogenkonsums sein (vgl. Kapitel 4.3.1). Daher wird die Drogenthematik hinsichtlich ihrer lebensweltlichen Rolle im Strafvollzug in dem folgenden Teil beleuchtet.

4.3.3 Drogenmissbrauch und Abhängigkeit

Laut der internationalen Studie von Dünkel, Kestermann und Zolondek, sind nahezu ein Drittel der europaweit 653 inhaftierten Frauen aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzt verurteilt worden (vgl. Kestermann 2005, S. 25). Wie bereits in dem Kapitel 4.1 erwähnt, kann der Kontakt mit Drogen einen bedeutsamen Einfluss auf die deviante Karriere der Frauen nehmen. Drogen stellen auch in der Haft ein großes Problem dar, wie Höynck (2002) in einem Interview betont: „Drogen sind das dominante Problem. Wir können davon ausgehen, dass mehr als die Hälfte aller weiblichen Gefangenen stark drogenabhängig ist“ (Höynck 2002, S. 1). Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt auch Keppler (2008), welcher anführt, dass die Hälfte aller weiblichen Gefangenen illegale Drogen mit Hilfe von Spritzen konsumiert (vgl. Keppler 2008, S. 79). Thomas (2004) geht sogar von 80 Prozent der Insassinnen aus, die regelmäßig Drogen konsumieren (vgl. Thomas 2004, S. 156). Ferner ist zu betonen, dass die Drogenproblematik in sämtlichen Gefängnissen aufzufinden ist und dass diese Tatsache „wirklich niemand ernsthaft bestreiten“ kann (Höynck 2002, S. 1; vgl. Thomas 2004, S. 156). Drogen können auf den verschiedensten Wegen in die totale Institution Gefängnis geschmuggelt werden und dies trotz starken institutionellen Kontrollen. So schleusen beispielsweise Insassinnen nach Freigängen und Hafturlauben die Substanzen in das Gefängnis ein (vgl. Thomas 2004, S. 157). Auch Besucher und das Personal können für die Präsenz von Drogen innerhalb der Institution verantwortlich sein (vgl. ebd.). Man muss daher davon ausgehen, dass die Lebenswelt Gefängnis auch von Drogenkonsum und Abhängigkeit bestimmt ist. Für die Insassinnen ergeben sich dadurch in ihrem Gefängnisalltag die im Folgenden aufgeführten lebensweltlichen Problematiken (vgl. ebd., S. 156):

- Angst in Bezug auf den nächsten Konsum (Ist die nächste Einnahme gesichert?)
- Das Problem, die Drogen zu beschaffen, um die Sucht befriedigen zu können
- Im Falle eines (unfreiwilligen) Entzugs: Die Auseinandersetzung mit den Entzugserscheinungen
- Auseinandersetzung mit den Wirkungen und den Nebenwirkungen nach der Drogeneinnahme

Die Insassinnen leiden einerseits unter ihrer Suchtsituation und der Sorge um die nächste Einnahme, andererseits sichert der Drogenkonsum den Tagesablauf und die Unversehrtheit anderer Insassinnen und des Personals innerhalb des Gefängnisses: „Um sich und andere nicht zu gefährden, müssen abhängige Drogengebraucherinnen Drogen konsumieren“ (Thomas 2004, S. 157). Von der Seite des Strafvollzugs wird daher das Thema Drogenkonsum oftmals „übersehen“ und verschwiegen und somit auch auf gewisse Weise geduldet (vgl. ebd.). In dem Kapitel 4.1 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Lebenswelt der Frauen schon vor ihrer Inhaftierung oftmals von einer Überschneidung der unterschiedlichsten Problemlagen gekennzeichnet ist und der Konsum von Drogen bei den Frauen in einem Zusammenhang mit psychischen Belastungen und Traumata stehen kann. Man kann länderübergreifend davon ausgehen, dass die Drogenabhängigkeit mit einem geringen Selbstwertgefühl jener Frauen zusammenhängt, die in ihrer Vergangenheit unter sexueller und/oder körperlicher Gewalt litten (vgl. Kestermann 2005, S. 26). Die Verwendung von Drogen als Möglichkeit, Erfahrungen von sexuellem Missbrauch aus der Kindheit oder Jugendphase zu verdrängen, erscheint für die Insassinnen zunächst als eine sinnvolle Maßnahme. So können sie ihre eigene Identität schützen und ihr Wohlbefinden durch den Genuss von Betäubungsmitteln erhöhen. Obrist und Werdenich (2007) betonen diesbezüglich, dass die Einnahme von Betäubungsmitteln zwar kurzzeitig als lindernd angesehen werden kann, langfristig jedoch zur Folge hat, dass Frauen sich erneut mit sexueller Gewalt oder Unterdrückung auseinandersetzen müssen (vgl. Obrist/Werdenich 2007, S. 310). An dieser Stelle ist es interessant, eine Studie von Antonietti und Romano (1997) aufzugreifen, welche zu dem Ergebnis gelangt, dass 40 Prozent von 90 befragten Gefängnisinsassinnen angeben, sexuelle Angebote als Gegenleistung für Waren oder Geld anzunehmen (vgl. Antonietti/Romano 1997, zit. nach Stöver 2008, S. 252). Die Frauen, die diesen 40 Prozent angehören, sind allesamt drogenabhängig (vgl. ebd.). Drogen werden demnach in Haft mitunter auch durch sexuelle Leistungen finanziert. Dies ist äußerst interessant, wenn man bedenkt, dass sich diese Art der Finanzierung nicht erst im Gefängnis entwickelt, sondern bereits in der Lebenswelt vor der Haft als Geldmöglichkeit für einige Konsumentinnen in Frage kam (vgl. Fall Kerstin, Kapitel 4.1). Wie bereits betont, steigt bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr und der Verwendung von unsterilem Drogenbesteck die Wahrscheinlichkeit, sich mit Erregern wie HIV, Hepatitis oder anderen (Geschlechts-) Krankheiten zu infizieren (vgl. Kapitel 4.3.1). Entscheiden sich die Frauen für einen Entzug oder erhalten sie nicht die Möglichkeit, Drogen zu beschaffen, müssen sie sich mit den Entzugserscheinungen in ihrer Lebenswelt auseinandersetzen. Heroin beispielsweise besitzt die Eigenschaft, die Wirkung von Endorphinen im menschlichen Körper zu verstärken und somit Schmerzen zu lindern, Euphorie zu entfachen und das Stressgefühl zu unterdrücken (vgl. Jungblut 2004, S. 96). Bei dem Absetzen der Substanz können bei der Betroffenen starke körperliche Schmerzen, Magen- und Darmbeschwerden bis hin zum Erbrechen und Hitze- sowie Kältegefühle auftreten (vgl. ebd., S. 99). An dieser Stelle müsste noch der Aspekt hinzugefügt werden, dass nach einem langjährigen Gebrauch von Heroin nicht nur eine körperliche Abhängigkeit, sondern auch eine psychische Bindung zu dem Rauschgift besteht. Beide im Verlaufe eines Entzugs zu bewältigen, stellt eine große Herausforderung für Frauen in der Lebenswelt Gefängnis dar.

All diese aufgeführten Aspekte bezüglich der Stellung von Drogen in der totalen Institution weisen darauf hin, dass der Substanzkonsum eine bedeutsame Rolle in der Lebenswelt Gefängnis einnimmt. Durch die Überwachung in der Haftanstalt gestaltet es sich für Frauen sicherlich schwieriger als in dem gesellschaftlichen Leben außerhalb der Institution, benötigte Substanzen zu beschaffen, jedoch ist es keinesfalls unmöglich. Die Frauen benötigen Drogen, um sich und andere zu schützen und den deprivatisierenden Haftalltag zu überstehen. Zudem stellt der Konsum eine Möglichkeit dar, über die auftretende Einsamkeit in einer isolierten Welt und die Trennung von dem sozialen Umfeld zumindest zeitweise „hinweg zu kommen“.

Der nächste Teil beinhaltet die Thematik der Trennung von dem sozialen Umfeld. Dabei fällt der Fokus auf die Trennung zwischen Mutter und Kind, als eine prekäre Lebenslage in der Institution Strafvollzugsanstalt.

4.3.4 Die Trennung von den Kindern

In diesem Teil der Arbeit wird die Lebenswelt Gefängnis explizit unter dem Gesichtspunkt der Trennung zwischen Mutter und Kind betrachtet, da dies eine einschneidende Erfahrung und eine extreme Belastungssituation für die Insassinnen ist. Es ist selbstverständlich, an dieser Stelle zu betonen, dass die Trennung von dem gesamten Umfeld der Inhaftierten (Partner, Familie, Freunde) an sich eine belastende Lebenssituation in der totalen Institution darstellt. Diese Trennung erfolgt zum einen durch die Haft- und Einschlusssituation und zum anderen durch eine oftmals große Entfernung zwischen der totalen Institution und dem ehemaligen Wohnort. Die Anzahl deutscher Haftanstalten ausschließlich für Frauen ist im Vergleich zu den Gefängnissen für Männer eher gering (vgl. Kapitel 2). Dies führt dazu, dass Frauen oftmals in weiter Entfernung von ihrer Heimat untergebracht werden (vgl. WHO 2009, S. 3; Luck 2009, S. 34). Nahezu 68 Prozent der im Jahr 2005 in Deutschland inhaftierten Frauen sind Mütter (vgl. Dünkel et al. 2005, S. 7). Laut dem Strafvollzugsgesetz kann ein noch nicht schulpflichtiges Kind mit der Genehmigung des Jugendamtes und der Anstaltsleitung des Gefängnisses in speziellen Mutter-Kind-Einrichtungen untergebracht werden (vgl. StVollzG, § 80, Abs.1). Laut Thomas (2004) ist eine gemeinsame Unterbringung von Müttern und Kindern im Strafvollzug dann sinnvoll, wenn das Wohl des Kindes gesichert ist (vgl. Thomas 2004, S. 195). Als ein Grund für die gemeinsame Unterbringung kann die geringer ausfallende Rückfallquote der Frauen genannt werden, die mit ihrem Kind während der Haftzeit zusammen in der Anstalt lebten[8] (vgl. ebd.). Es liegt in Deutschland jedoch das Problem vor, dass es nur einer geringen Anzahl der Mütter möglich ist, mit ihrem Kind innerhalb des Gefängnisses zu leben. In Nordrhein-Westfalen liegt beispielsweise die einzige Justizvollzugsanstalt mit einer Mutter-Kind-Einrichtung in Fröndenberg . In dem offenen Vollzug des Gefängnisses werden 16 Plätze für die inhaftierten Mütter, sowie 30 Plätze für die unter sechs Jahre alten Kinder zur Verfügung gestellt[9]. In dem geschlossenen Vollzug gibt es keine Möglichkeiten des Zusammenlebens für die inhaftierten Mütter und deren Kinder. Diese geringe Anzahl an Plätzen in Mutter-Kind-Einrichtungen ist nicht nur in NRW als problematisch anzusehen, sondern ist als ein bundesweites Dilemma zu betrachten (vgl. Thomas 2004, S. 158). Nicht jedes Kind kann bei seiner inhaftierten Mutter aufwachsen, insbesondere nicht in den Fällen, in welchen das Kind schulpflichtig ist oder das Wohl des Kindes durch die Haftsituation gefährdet sein könnte (vgl. StVollzG, § 80, Abs.1). In den meisten Fällen werden daher die Kinder von Familienangehörigen aufgenommen oder in Fremdunterbringungen untergebracht. So wuchsen 37,3 Prozent der Kinder inhaftierter Frauen im Jahr 2005 bei dem Vater auf, während 32,2 Prozent der Kinder bei den Großeltern lebten (vgl. Kestermann 2005, S. 22). Knappe 21 Prozent der Kinder wurden in Heimen und Pflegefamilien aufgenommen (vgl. ebd.).

Europaweit gaben 71,7 Prozent der Frauen an, während der Haft regelmäßigen Kontakt zu dem eigenen Kind zu halten (vgl. ebd., S. 23). Eine regelmäßige Verbindung zu dem Kind ist sinnvoll und notwendig für die Insassinnen, jedoch ist die Maßnahme, den Nachwuchs bei Hafturlauben oder Besuchen zu sehen, kein Vergleich zu dem täglichen Zusammensein von einer Mutter und ihrem Kind. Da das Kind an einem anderen Ort als seine Mutter lebt, wird die Verbindung zwischen den Beiden auch regelmäßig immer wieder getrennt. Diese Trennung von den eigenen Kindern kann zu starken psychischen Beeinträchtigungen bei den inhaftierten Frauen führen (vgl. Thomas 2004, S. 194). Die Insassinnen müssen sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, ihr Kind nicht selbst betreuen und erziehen zu können, was zu starken „lebenslangen Sehnsuchts-, Schuld- oder Versagensgefühlen“ (Thomas 2004, S. 194) führen kann. Schreiber (2006) weist auf diese Problematik hin: „Das eigene Kind ist Beweis der Fähigkeit aus sich selbst heraus Schönheit zu schaffen und zugleich lebendiger Spiegel des eigenen Versagens“ (Schreiber 2006, S. 152). Die Kinder fordern die Frauen, Verantwortung zu übernehmen. Gleichzeitig stellen die Kinder für die Insassinnen sozialen Halt und eine Zukunftsperspektive dar. Kinder sind eine Lebensaufgabe in der Lebenswelt der Mütter. Die Insassinnen haben die Entscheidung getroffen, für das Kind zu sorgen und es zu einem gesellschaftsfähigen Menschen zu erziehen. Mit der Inhaftierung wird die Durchführung dieser Lebensaufgabe bedingt durch die Trennung für die Frauen kaum noch machbar. Die Kinder werden von dem Vater, den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten erzogen und wachsen nicht mehr im Beisein und unter der Obhut der Mutter auf. Die Handlungsweisen der Frauen sind eingeschränkt, die Erziehung der Kinder wird von anderen Personen bestimmt und die Mutter muss sich zwangsweise im Zeitraum der Haftstrafe von dem Nachwuchs distanzieren. Die Insassin versagt in ihrem Erziehungsauftrag und in ihrer Rolle als Mutter, da sie kaum eine Gelegenheit besitzt, die Lebenswelt Gefängnis mit der Lebenswelt Familie und Mutterschaft zu vereinbaren. Aufgrund dieses Gefühls des eigenen Versagens greifen einige Frauen auf Methoden wie Gewaltanwendung und Drogengebrauch zurück, um das Leid den der Verlust des Kindes auslöst, ertragen zu können (vgl. Thomas 2004, S. 195). Hinzu kommt, dass die Trennung von Mutter und Kind die Frauen auch noch lange Zeit nach ihrer Entlassung psychisch belasten und nur selten völlig überwunden werden kann (vgl. Keppler 2008, S. 76). Die Folgen dieser Distanzierung gehen demnach noch weit über die Lebenswelt Gefängnis hinaus.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse kann man davon ausgehen, dass die Trennung von dem Kind einen erheblichen Bruch in der Lebenswelt der Insassinnen darstellt. Die institutionellen Gegebenheiten bedingen die Trennung und stellen somit erneut sichtbar dar, inwieweit die totale Institution das Leben der Insassin kontrolliert und einschränkt. Anhand dieses Unterkapitels ist eindeutig zu erkennen, dass nicht nur der Verlust der Intimsphäre und die eingeschränkte Autonomie des Handelns ein Bestandteil totaler Institutionen ist, sondern auch der Zugang zu dem sozialen Umfeld erheblich beeinträchtigt wird. Die Folgen der Trennung von dem Kind zeichnen sich bei den inhaftierten Müttern in starken Schuldgefühlen und Wut aus, die nur schwer in dieser deprivatisierend-stigmatisierenden Institution auszuhalten sind.

Fasst man die Erkenntnisse über die Problemlagen inhaftierter Frauen zusammen, so kann man behaupten, dass diese eine Art Teufelskreis für die Insassinnen darstellen. Die Frauen befinden sich in einer Vielzahl unterschiedlichster Problemlagen, die sich gegenseitig keinesfalls ausschließen, sondern in einem reziproken Verhältnis zueinander stehen können. Wie im Verlauf dieser Arbeit bereits verdeutlich wurde, bestimmt die biographische Geschichte der Insassinnen mitunter auch ihre Lebenswelt in der Haft. Psychosomatische Erkrankungen haben so beispielsweise ihren Ursprung schon lange Zeit vor der Inhaftierung, brechen aber im Gefängnis unter den autoritären Regeln, Einschränkungen und Bedingungen aus und werden somit greifbar. Die Frauen sind in gesundheitlichen Aspekten stets von den Handlungen und Entscheidungen des Personals der totalen Institution abhängig. Der Kontakt zur Außenwelt kann nur eingeschränkt gehalten werden. Das System Gefängnis verlangt von den Insassinnen, eine Lebenswelt anzunehmen, die von den bisher gewohnten Lebensweisen der Frauen stark abweicht. Für die Frauen ergibt sich durch ihre prekären Lagen und durch die institutionellen Gegebenheiten eine für sie oftmals aussichts- und hilflose Situation, die es zu ihrem Wohlbefinden zu überwinden gilt. Es stellt sich daher die Frage, mit welchen Methoden Frauen es schaffen, zumindest einen Teil dieser zunächst aussichtslos erscheinenden und zudem prekären Lebenslagen in ihrer Lebenswelt Haft zu meistern.

In Anbetracht dieser Fragestellung werden in dem nachfolgenden Kapitel umfassend die verschiedenen Bewältigungsstrategien der weiblichen Inhaftierten vorgestellt und hinsichtlich ihres Nutzen erörtert.

[...]


[1] Die Anstalten befinden sich in Schwäbisch Gmünd (Baden-Württemberg), Berlin, Frankfurt a.M. (Hessen), Vechta (Niedersachsen) und in Willich in Nordrhein-Westfalen (vgl. Zolondek 2008, S. 36).

[2] 2004 hatte die JVA Vechta eine Aufnahmekapazität von 180 Plätzen, inhaftiert waren jedoch 200 Frauen, was eine deutliche Überbelegung darstellt (vgl. Thomas 2004, S. 156).

[3] Phänomenologie ist als Wissenschaft von dem Phänomen zu bezeichnen und beinhaltet die Annahme, dass die Welt, wie sie einem Menschen erscheint, die einzig wirkliche Welt ist (vgl. Zahavi 2007, S. 13 ff.)

[4] Der Begriff „Lebenswelt“ wurde erstmalig in der Phänomenologie von Edmund Husserl (1954) in dessen Manuskript „Die Krisis der europäischen Wissenschaften und die transzendentale Phänomenologie“ geprägt. Alfred Schütz gründete sein Werk auf die Ausführungen Husserls und erweiterte die Theorie (vgl. Schütz/Luckmann 1975, S. 13).

[5] Durch die Bildungsdefizite gestaltet es sich als schwierig, erwerbstätig zu werden und den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Im Falle einer alleinerziehenden Mutter verstärkt sich diese Problemlage.

[6] In Deutschland wurden in der Studie 116 inhaftierte Frauen befragt. Die Tabelle bezieht sich auf den Anteil der deutschen Frauen. Die Gesamtstichprobe liegt bei 653 befragten Frauen innerhalb Europas (vgl. Dünkel et al. 2005, S. 7).

[7] Posttraumatische Belastungsstörungen und Angstzustände können z.B. Schlafstörungen, Herz-Kreislauferkrankungen und Kopfschmerzen verursachen (vgl. Kestermann 2005, S. 29). Näheres zu psychischen Beschwerden siehe Kapitel 4.3.2.

[8] Aus welchem Grund Frauen, die ihre Kinder in Haft bei sich haben, weniger rückfällig werden, ist anhand der Ausführungen Thomas (2004) nicht ersichtlich. Eine Vermutung wäre die einhergehende Zufriedenheit und die erlebten Glücksmomente der Frauen, welche sie darin bestärken, für ihr Kind nicht mehr straffällig zu werden und sich somit als Vorbild für den Zögling zu entwickeln.

[9] Diese Angaben entstammen der Homepage der JVA Fröndenberg: http://www.jvk.nrw.de/zustaendigkeiten/index.php (Download vom 04.04.2012).

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2012
ISBN (PDF)
9783863418731
ISBN (Paperback)
9783863413736
Dateigröße
298 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Dortmund
Erscheinungsdatum
2013 (Juli)
Note
1,7
Schlagworte
Goffman Psychologie Soziologie Gefängnis Frauen Lebenswelten
Produktsicherheit
BACHELOR + MASTER Publishing

Autor

Christin Pietsch, B.A., wurde 1989 in Hemer geboren. Ihr Studium der Erziehungswissenschaft und Soziologie an der Technischen Universität Dortmund schloss die Autorin im Jahr 2012 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Studiums interessierte sich die Autorin sehr für die Bereiche der Bildung und der Hilfsmöglichkeiten Straffälliger, was sie dazu veranlasste, ihre Bachelorarbeit den inhaftierten Frauen in Deutschland zu widmen.
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Titel: Die Totale Institution Gefängnis: Lebenswelten und Strategien der Bewältigung inhaftierter Frauen
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