Lade Inhalt...

Transaktionskostentheorie in der Rechnungslegung: Reduktion von Transaktionskosten durch Rechnungslegungsvorschriften am Beispiel der internationalen Rechnungslegung

©2012 Diplomarbeit 72 Seiten

Zusammenfassung

‚Transaktionskosten belasten alle Anleger‘ betitelt die Financial Times Deutschland einen Artikel im Dezember 2011. Nationale und internationale Kapitalanlagen können folglich durch derartige Kosten in ihrem Abwicklungsprozess gehindert werden. Aktuell können in 120 Ländern Unternehmen ihren Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellen. Diese Regelungen haben sich, neben weiteren Zielen, dem Schutz der Kapitalanleger verschrieben. Transaktionskosten sind Bestandteil der Transaktionskostentheorie, eine der drei Basisansätze der neuen Institutionenökonomie. Sie stützt sich auf die Annahmen der unvollständigen Informationen, Existenz unterschiedlicher Vertragsformen und opportunistisch agierende Individuen.
Das vorliegende Buch unterteilt sich in die theoretischen Grundlagen und die Untersuchung der Reduktionsmöglichkeiten der Transaktionskosten durch die qualitativen Anforderungen des Frameworks. In dem ersten Abschnitt werden zunächst die Theorien sowie die internationale Rechnungslegung vorgestellt. Die Transaktionskostentheorie, als das Hauptelement der Arbeit, wird durch eine begriffliche Abgrenzung der Transaktion und ihren Kosten eingeleitet. Anschließend werden die Ausführungen der Theorie von Oliver Williamson vorgestellt. Seine Überlegungen zu dem Verhalten der Individuen und der dreidimensionalen Untergliederung der Transaktionen dienen der Untersuchung als Basisannahmen. Für eine objektive Darstellung der Transaktionskostentheorie sollen letztlich die Ansätze von Williamson kritisch betrachtet werden. Nachfolgend gilt es eine Grundlage für die Untersuchung der Austauschbeziehung zwischen Investor und bilanzierenden Unternehmen mittels der Principal-Agent-Theorie zu schaffen. In diesem Sinne soll sie in ihren Wesensmerkmalen, den Informationsasymmetrien und einer kritischen Würdigung vorgestellt werden. Das Untersuchungsobjekt der vorliegenden Arbeit bildet die internationale Rechnungslegung. Nach einer Darlegung der Grundannahmen der IFRS-Rechnungslegung wird, aufgrund ihrer Bedeutung für die Arbeit, auf den Zweck und das Framework eingegangen.
Nachfolgend wird der Beitrag zur Effizienzsteigerung mit einem dreistufigen Ablaufmodell untersucht. In den drei Dimensionen der Transaktionskostentheorie von Williamson (Spezifität, Unsicherheit und Häufigkeit) gilt es in der ersten Stufe die Prinzipal-Agenten-Probleme und anschließend in Stufe zwei die aus diesen Problemen resultierenden Transaktionskosten […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2 Theoretische Grundlagen

Die Transaktionskostentheorie stellt die Existenz und die Höhe von Transaktionskosten in Abhängigkeit von Verhaltensannahmen und Dimensionen dar.[1] Um zu überprüfen, welche Aussagekraft diese Verhaltensannahmen und Dimensionen in der internationalen Rechnungslegung besitzen, ist zunächst die definitorische Abgrenzung von Transaktionen und ihren Kosten sowie der Ursprung der Theorie zu klären. Anschließend werden die Verhaltensannahmen und Dimensionen dargestellt. Eine kritische Betrachtung soll die Schwachstellen der Theorie aufzeigen, welche innerhalb des Kapitels 4 Befürwortung oder Ablehnung erfahren. Um Transaktionskosten von Austauschbeziehungen analysieren zu können, wird die Principal-Agent-Theorie in ihren Wesensmerkmalen vorgestellt. Abschließend sollen für die Arbeit bedeutende Bestandteile der internationalen Rechnungslegung abgebildet werden.

2.1 Die Transaktionskostentheorie

2.1.1 Transaktionen und Transaktionskosten

Von einer Transaktion wird ausgegangen, wenn zwei Akteure Leistungen oder Güter über eine technisch trennbare Schnittstelle austauschen.[2] Sie kann von jeder Wirtschaftseinheit der Mikroökonomik (z.B. Verbrauchern oder Produktionsunternehmen) oder jeder Wirtschaftseinheit der erweiterten Mikoökonomik (z.B. Großhändler oder Finanzintermediären) durchgeführt werden.[3] Unter einer Transaktion wird die Einrichtung und Übertragung von privaten Verfügungsrechten sowie die Einrichtung und Änderung von gemeinsamen Verfügungsrechten verstanden. Die Übertragung von Verfügungsrechten im Sinne einer Markttransaktion[4] umfasst die Anbahnung, den Abschluss und die Durchsetzung eines Vertrages (z.B. Arbeits- oder Kaufvertrag).[5] Weiter gefasst können Transaktionen hingegen auch als alle sozialen Handlungen zur Gründung, Nutzung und Veränderung einer gemeinschaftlichen Institution definiert werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Errichtung einer Gesellschaftsordnung, die Bildung eines Vereines oder das Erlassen von Gesetzen. Eine derartige Verallgemeinerung des Begriffs der Transaktion scheint für die nachfolgende Arbeit nicht sinnvoll. In ihr soll sich auf die ökonomischen Erläuterungen von Williamson, Schwarz und Richter konzentriert werden. Sie beziehen sich bei der Transaktion zwischen zwei Wirtschaftseinheiten auf Arbeits-, Darlehens-, Miet-, Kauf- oder Pachtverträge.[6]

Bei den oben beschriebenen Transaktionen kommt es zu unvermeidbaren Kosten, den Transaktionskosten, die bei der Nutzung bzw. Schaffung von Koordinationsmechanismen entstehen.[7] Nachfolgend sollen (Abbildung 1) die Transaktionskosten in ihrem Entstehenungszusammenhang und ihrer zeitlichen Abfolge nach Williamson dargestellt werden.[8] Bei den Ausführungen und gewählten Beispielen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Kategorisierung von Transaktionskosten.

der Transaktionskosten soll eine Übertragung auf die unternehmensinterne Ebene, welche beispielsweise Transaktionskosten bei der Mitarbeiterrekrutierung u.ä. umfasst, außer Acht gelassen werden.

Im Vorfeld (ex ante) eines Vertragsabschlusses müssen sich Parteien, welche an einer spezifischen[9] Markttransaktion interessiert sind, auf die Suche nach einem geeigneten Verhandlungspartner begeben. Dabei entstehen ihnen Such- und Informationskosten. Derartige Kosten können unmittelbare Aufwendungen, wie beispielsweise Kosten für Werbung sowie der Besuch eines potentiellen Kunden, sein. Die Organisation eines gesonderten Marktes (z.B. Messen, Wochenmärkte oder Wertpapierbörsen) zum Austausch mit geeigneten Kooperationspartnern stellen hingegen mittelbare Such- und Informationsaufwendungen dar. Verhandlungen und Entscheidungen über einen Vertrag können sowohl mit hohem Zeitaufwand wie auch mit hohen Kosten verbunden sein. Verhandlungs- und Entscheidungskosten entstehen vor dem Vertragsabschluss durch das schriftliche Aufsetzen eines Vertrages, das Verhandeln seiner Inhalte oder durch eine Rechtsberatung.[10] Kosten für die innerbetriebliche Abstimmung, Reisekosten oder Gerichts- bzw. Notargebühren sind ebenfalls unter Verhandlungskosten einzu-ordnen.[11]

Die Transaktionskosten nach einem Vertragsabschluss beziehen sich auf die Durchsetzung und Überwachung der Vereinbarungen. So müssen evtl. vereinbarte Lieferzeiten oder Menge und Qualitätsstandards überwacht werden.[12] Ebenfalls gehören Schulungskosten, Kosten der laufenden Qualitätsprüfung oder notwendige Veränderungen der bestehenden Vertragsbedingungen zu dieser Kostenart.[13]

2.1.2 Theorie der Transaktionskosten nach Williamson

Die Grundlage für die Theorieentwicklung durch Williamson bildeten die Ausführungen von Ronal Coase. Er stellte in dem Aufsatz „The Nature of the Firm“ (1937) seine Überlegung dar, dass die Nutzung des Preismechanismus Kosten verursacht. Von ihm als „marketing costs“[14] bezeichnet, wurden sie im Zeitverlauf als Transaktionskosten bekannt und waren namensbildend für die Theorie. Die Kosten würden nach Coase innerhalb einer hierarchisch organisierten Institution[15] geringer sein, als bei der Nutzung der Hierarchie Markt.[16] Demzufolge begründet er die Entstehung von Unternehmen[17] und die Möglichkeit durch sie Transaktionskosten einzusparen.[18]

Der Aufsatz von Coase blieb 30 Jahre nach Erscheinung unberücksichtigt. Ein möglicher Grund nach Williamson war das Problem der Operationalisierung der Transaktionskosten.[19] An diesem Punkt angesetzt erweiterte er die Überlegungen von Coase durch die Verhaltensannahmen und die Dimensionen [20] der Transaktionskostentheorie.[21] Die Verzögerungen und Probleme in der Abstimmung führen gemäß Williamson ebenso wie die Unterbrechungen in den Abwicklungsprozessen zu Kosten der Transaktion.[22] Im Gegensatz zu Coase berücksichtigt er in seiner Theorie die zeitliche Relevanz und führt eine Unterscheidung von ex ante- und ex post-Transaktionskosten ein. Die Kosten vor dem Vertragsabschluss (ex ante) seien nicht zu vermeiden, aber in ihrer Höhe beeinflussbar.[23] Hingegen seien die Kosten nach dem Vertragsabschluss (ex post) laut Williamsons Theorie ein Ergebnis von opportunistischem Verhalten der Individuen. Die unterschiedlichen Transaktionskosten lassen sich aufgrund ihrer wechselseitigen Beeinflussung nicht unabhängig voneinander betrachten. Ein weiterer durch Williamson geprägter Bestandteil der Transaktionstheorie ist das Effizienzkriterium. Es besagt, dass die Produktionskosten und Transaktionskosten auf einem geringen Level gehalten und die kostenverursachenden Aktionen sparsam eingesetzt werden sollen.[24] Produktionskosten sind alle Kosten, die aus der Leistungs- und Gütererstellung resultieren.[25]

Die Kernidee der Transaktionskostentheorie ist die Beurteilung der Effizienz von ökonomischen Austauschprozessen. Demnach werden unterschiedliche institutionelle Arrangements mittels ihrer verursachenden Transaktionskosten beurteilt.[26] Es werden zwei institutionelle Arrangements hinsichtlich des Ortes der Transaktion differenziert. Sie können demzufolge auf dem Markt (sog. Markttransaktionen) oder innerhalb des Unternehmens (sog. unternehmensinterne Leistungserstellung) ablaufen. Diese Differenzierung ist unter Williamson auch als Markt-Hierarchie-Paradigma bekannt geworden.[27] Folglich ist die Zielsetzung die Wahl einer transaktionskostenminimierenden Organisationsform.[28] Williamson prägt das verbal qualitative Argumentationsbild der Theorie, welches bis heute zu einem überwiegenden[29] Verzicht auf eine formale oder mathematische Darstellung des Modells führt.[30]

In der Transaktionskostentheorie existieren zwei Verhaltensannahmen über die beteiligten Akteure. Demnach versteht sie das Individuum als opportunistisch handelndes und begrenzt rationales Wesen. Der Opportunismus wird von Williamson mit dem Menschenbild des Homo oeconomicus gleichgesetzt. Dementsprechend sei ein Mensch vordergründig an seinen eigenen Bedürfnissen interessiert und ist bereit, diese durch List, Täuschung oder Betrug durchzusetzen.[31] Bei der Annahme des Opportunismus in der Transaktionskostentheorie ist zu beachten, dass ein Individuum nicht aktiv an dem Schaden einer dritten Person Interesse zeigt. Das strategische Handeln der Individuen kann zu rücksichtslosem Verhalten führen und potentielle Schäden auslösen.[32] Unterschiedliche Umweltzustände, wie Informationsasymmetrie[33], vertraglich nicht fixierte Ereignisse oder Spezifität[34] können die Möglichkeit für opportunistisches Verhalten zusätzlich verstärken. Ist ein Individuum einem anderem durch einen höheren Informationsstand überlegen, existiert eine derartige Informationsasymmetrie. Das informationenreichere Individuum kann einen solchen Vorteil im opportunistischen Sinne für sich nutzen. Zusätzlich können die Informationen gleichmäßig verteilt, aber unvollständig sein. Ein gleichmäßiger aber unvollständiger Wissensstand der Beteiligten hat Zustände zur Folge, die vertraglich nicht geregelt sind. Auch diese Situation kann zu opportunistischem Verhalten führen.[35] Näher wird die Thematik der Informationsasymmetrien in Kapitel 2.2.2 ausgeführt. Zuletzt ist als weitere Ursache für opportunistisches Verhalten die Spezifität der Leistung zu nennen. Eine hohe Spezifität führt zu der Abhängigkeit, dass Verhandlungspartner nicht beliebig gewechselt werden können. Diese Abhängigkeit bildet einen Spielraum für opportunistisches Verhalten.[36]

Die Transaktionskostentheorie berücksichtigt als zweite Verhaltensannahme die be­grenzte Rationalität des Individuums.[37] Als Ursachen dafür werden die beschränkte Informationsverarbeitungskapazität des Menschen und Kommunikationsprobleme betrachtet. Probleme in der Kommunikation können durch eine lückenhafte Weiter­gabe von Informationen entstehen.[38] Das begrenzte Wissen macht es faktisch un­möglich, dass Individuen vollständige Verträge abschließen können. Ein Vertrag wird als vollständig erachtet, wenn er alle zukünftigen Umweltzustände und Ge­gebenheiten berücksichtigt. Zudem führt die begrenzte Rationalität dazu, dass Ver­tragsverhandlungen nicht kostenlos und anfällig für Durchsetzungsprobleme und Nachverhandlungen sind.[39] Die zwei Verhaltensannahmen haben für die Transak­tionskostentheorie insofern eine Bedeutung, dass in verschiedenen Umweltzuständen (es sind zu nennen Spezifität, Unsicherheit und Häufigkeit) ihre Kombination zu ökonomischen Organisationsproblemen und Transaktionskosten führen kann.[40]

Die von Williamson herausgearbeiteten Dimensionen der Transaktionskostentheorie sind

- Spezifität,
- Unsicherheit und
- Häufigkeit.

Alle drei Dimensionen haben einen Einfluss auf die Höhe der Transaktionskosten, indem sie unterschiedliche Situationen der Austauschbeziehungen darstellen.[41] Die Spezifität gilt als die wichtigste Dimension der Transaktionskostentheorie.[42] Sie umfasst ein einseitiges oder wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis, welches durch eine individuelle Ausgestaltung des Leistungsangebots auf einen einzelnen Verhandlungspartner zustande kommt.[43] Eine Unterscheidung der Spezifität kann durch die Individualisierung der Sache, der Person oder des Raumes begründet werden. Können demnach Güter ihre volle Leistungskraft ausschließlich in einer Verwendungsrichtung entfalten, liegt eine sachliche Spezifität vor. Bei Qualifikationen von speziell ausgebildeten Mitarbeitern ist die Spezifität auf persönliche Merkmale zurückzuführen. Die räumliche Spezifität bezieht sich auf den Vorteil eines Standortes.[44] Das Ausmaß der Spezifität einer Transaktion lässt sich mittels der Quasi-Rente[45] bestimmen. Je höher sie ist, desto höher ist die Spezifität.[46]

Bezeichnend für die Spezifität ist die Nachteiligkeit der Bedingungen. Die Tatsache, dass ein Leistungsangebot für einen Verhandlungspartner individualisiert wurde, erschwert dessen Wiederverwendung. Während der Transaktion getätigte Investitionen können im Fall einer Auflösung der Austauschbeziehung nicht revidiert werden.[47] Aus diesem Grunde werden die Individuen hinsichtlich der Flexibilität ihrer Austauschbeziehungen gehemmt.[48] Derartige Transaktionen sind mit zwei zentralen Problemen belastet. Ein Vergleich der Leistung unterschiedlicher Verhandlungspartner ist aufgrund der Spezifität nicht möglich, und es herrscht ein unwirksamer Wettbewerb auf dem Markt. Letzteres führt dazu, dass Drohungen, beispielsweise eines Wechsels der Vertragspartner, unglaubwürdig werden. Transaktionen mit derartigen Problemen laufen Gefahr der hold-up-Problematik[49] und sind empfänglich für opportunistisches Verhalten.[50]

Da nicht alle Umweltzustände im Vorfeld erkannt und vertraglich fixiert werden können, existieren Unsicherheiten in den Transaktionsbeziehungen.[51] Williamson differenzierte zwischen der Unsicherheit hinsichtlich des Verhaltens und des Umweltzustandes.[52] Ersteres bezeichnet die Gefahr aus dem Verhalten von Verhandlungspartnern in nicht vertraglich geregelten Situationen.[53] Opportunistisches Verhalten kann dann zur Verschleierung, Verzerrung und Verschweigen von Informationen führen.[54] Die Umweltzustände hingegen beziehen sich auf die Unsicherheit in Bezug auf zukünftige Ereignisse. Dabei können Transaktionskosten durch den wiederkehrenden Anpassungsbedarf, kostenintensive Auseinandersetzungen und Fehlanpassungen von Austauschbeziehungen entstehen.[55] Zu verhindern sind Unsicherheiten in Transaktionen ausschließlich, wenn alle zukünftigen Ereignisse definiert und vertraglich festgehalten werden können. Eine Vertragsverletzung würde dann erkannt und rechtsstaatlich sanktioniert werden.[56] Diese Annahme ist für die folgende Arbeit nicht ausreichend realistisch, was zu der kontinuierlichen Berücksichtigung von Unsicherheiten bei Transaktionen führt.

Die Häufigkeit einer Transaktion zeigt das Maß der Wiederholung von Austauschbeziehungen. Dem Grad der Transaktionshäufigkeit kann im Gegensatz zur Spe­zifität und Unsicherheit eine untergeordnete Rolle beigemessen werden. Sie ist nicht wie die beiden ersten Dimensionen eigenständig zu betrachten, sondern in ihren Auswirkungen auf die Spezifität und die Unsicherheit von Bedeutung.[57] Eine hohe Wiederholungsfrequenz von Transaktionen führt zu Lerneffekten, durch welche Spezialisierungsvorteile auf- und Unsicherheiten abgebaut werden können.[58]

2.1.3 Kritische Würdigung

Die Ansätze von Coase und Williamson entwickelten den Standpunkt der traditionellen Modelle weiter. Fortan wurden Aspekte der Verhaltenswissenschaft und Umweltfaktoren in die Analyse integriert. Zudem hatte die Theorie von Coase eine gleichwertige Berücksichtigung der Institutionen Unternehmen und Markt hervorgerufen.[59] Die Gedankenmodelle werden andererseits in der Literatur auch in vielen Hinsichten kritisch beurteilt.[60] Die folgenden Ausführungen sollen keine Abbildung der vielfältigen Kritik der Transaktionskostentheorie darstellen, sondern die Aspek­te beinhalten, aus denen aufgrund der Analyse abschließend ein Fazit gezogen werden soll. Die aufgeführte Kritik soll durch die Ausführungen der internationalen Rechnungslegung auf ihre Beständigkeit in der Praxis überprüft werden.

Der nachfolgende Kritikpunkt ist auf ein Ausgestaltungsdefizit der Begrifflichkeiten in der Transaktionskostentheorie zurückzuführen. Demnach hat sich eine Abgrenzung von Produktions- und Transaktionskosten aus den Theorien von Coase und Williamson nicht ergeben.[61] Die nachfolgenden Ausführungen sollen diesen Mangel für die vorliegende Untersuchung beseitigen, welche sich ausschließlich auf Transaktionskosten bezieht. Nach Bössmann sind Produktionskosten grundsätzlich von der technischen Ausstattung (z.B. Produktionsmaschinen oder Fuhrpark) eines Unternehmens abhängig und variieren mit dieser.[62] Sie fallen nach Wegehenkel durch die Koordination am Markt und im Unternehmen an[63] und beziehen sich auf die Bewegung sowie die Veränderung von physischen Einheiten.[64]

Die Transaktionskosten beziehen sich hingegen auf die Kosten der Informationsbeschaffung und -auswertung sowie auf die Kosten durch das Erstellen und Verhandeln von Verträgen. Im Gegensatz zu den Produktionskosten entstehen sie durch menschliches Handeln. Absicherungen gegen opportunistisches Verhalten (z.B. Überwachungskosten) werden ebenso zu derartigen Kosten gezählt wie Kosten, die durch das opportunistische Handeln der beteiligten Akteure (z.B. Nachverhandlungskosten) entstehen.[65] In diesem Sinne definiert Windsperger Transaktionskosten als Kosten, die mit unvollständigen Informationen[66] über Verhalten, Umweltzustände und Transaktionsmerkmale einhergehen.[67] Ein möglicher Grund für die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Transaktions- und Produktionskosten kann deren gemeinsame empirische Ermittlung sein. Chung und Wegenhenkel führen an, dass innerhalb eines Leistungsprozesses die beiden Kostenarten nicht voneinander getrennt werden können.[68]

Die Vorwürfe der mangelnden inhaltlichen Ausgestaltung führen zu der Kritik, dass Transaktionskosten nicht operationalisiert und die Theorie nicht mathematisch modelliert werden können.[69] Besonders das erste Argument wird von Wissenschaftlern entschärft.[70] So weist bereits Williamson 1990 in dem Aufsatz „Die ökonomische Institution des Kapitalismus“ darauf hin, dass aufgrund des komparativen Charakters der Transaktionskostentheorie nicht die exakte Höhe der Produktions- und Transaktionskosten ausschlaggebend sei. Vielmehr spiele die Differenz der beiden Kosten eine Rolle und kann der Analyse als Größenordnung dienen.[71] Der Vergleich von Transaktionskosten schaffe nach Kaufmann zudem eher einen Überblick über die Vollständigkeit der Einflussfaktoren auf die Transaktionen.[72] Weiter führt Albach an, dass die Überlegungen der Theorie ohne genaue Messungen Anwendung finden können.[73] Der Einsatz der Transaktionskostentheorie in verschiedenen Bereichen der Betriebswirtschaft (z.B. Joint-Ventures[74] oder Netzwerke[75] ) belegt diese Aussagen von Williamson, Kaufmann und Albach. Laut der aufgeführten Kritik ist ein analytisches Vorgehen[76] wie im Folgenden möglich.

Die Transaktionskostentheorie unterstellt den Individuen begrenzte Rationalität und Opportunismus.[77] Kritiker wie Ebers/Gotsch führen die beschränkte Sichtweise eines derartigen Menschenbildes an.[78] Die Transaktionskostentheorie vernachlässige die Beeinflussung des menschlichen Handelns und Verhaltens durch sein soziokulturelles Umfeld. Eigler ergänzt, dass dieses Umfeld die begrenzte Rationalität und opportunistisches Verhalten in seinen Ausmaßen und damit die folgenden Transaktionskostenwirkungen beeinflussen kann.[79] Nach Ebers/Gotsch muss nicht ausschließlich Opportunismus und begrenzte Rationalität für menschliches Handeln verantwortlich sein. Zahlreiche Faktoren wie beispielsweise Traditionen, ethische Wertvorstellung oder Konventionen können die Entscheidungen und das Verhalten von Individuen prägen.[80] Sie konkretisieren damit die Aussagen von Eigler über den Einfluss des soziokulturellen Umfeldes auf die Transaktionskosten. Begrenzte Rationalität und das Verfolgen eigener Interessen können also variabel und individuell sein.[81]

Weiter wird die Transaktionskostentheorie hinsichtlich ihrer mangelnden Ausführungen der Aufgabenstellung von Transaktionskosten für die einzelne Transaktion kritisiert. In der Literatur lassen sich zu entscheidungsnützlichen oder entscheidungsirrelevanten Bestandteilen der Transaktionskosten keine Ausführungen finden.[82]

2.2 Principal-Agent-Theorie

2.2.1 Wesensmerkmale der Theorie

Neben der oben vorgestellten Transaktionskostentheorie zählt die Principal-Agent-Theorie[83] zur neuen Institutionenökonomie.[84] Ihr Ziel ist die optimierte Gestaltung und Durchführung von Verträgen unter Berücksichtigung von Kosten (Transaktionskosten), die durch das Einholen von Informationen, sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss über den Agenten entstehen.[85] Der Vertrag legt die Rollen hinsichtlich der Rechte und Pflichten der beteiligten Wirtschaftssubjekte fest.[86] Richter/Furubotn definieren den Prinzipal als den Auftraggeber und den Agenten als den Beauftragten.[87]

Nach der Definition von Pratt/Zeckhause sind in jeder Lebenslage Prinzipal-Agenten-Beziehungen gegenwärtig und das alltägliche Leben ein Netzwerk derartiger Beziehungen.[88] Im ökonomischen Sinn beschreibt beispielsweise Jost das Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber (Prinzipal) und einem Arbeitnehmer (Agent) als Prinzipal-Agenten-Beziehung. Ein Schema zur Gliederung der Rollenverteilung in Prinzipal und Agent existiert nicht, sondern es findet eine situationenspezifische Unterscheidung statt.[89] So ist der Agent aus dem Beispiel von Jost in einer anderen Situation, z.B. in der Beziehung zu seinem Arzt (Agent), in der Rolle des Auftraggebers.[90] Grundsätzlich soll der Prinzipal im Folgenden als derjenige bezeichnet werden, der die Erstellung bzw. Veränderung von Produkten, das Erbringen von Leistungen oder das Herbeiführen von Erfolgen in Auftrag gibt.[91] Die Delegation zur Erfüllung einer Aufgabe wird vom Prinzipal an den Agenten übertragen, wenn es ihm an Fähigkeiten, Wissen oder Zeit zur eigenständigen Durchführung mangelt.[92] Der Schwerpunkt der Untersuchung der Principal-Agent-Thoerie liegt auf den Werk- und Dienstvertägen. Eine Betrachtung von Dahrlehens-, Kauf- und Versicherungsverträgen sind mit der Theorie jedoch ebenfalls möglich.[93]

Die Principal-Agent-Theorie legt das gleiche Menschenbild wie die Transaktionskostentheorie zugrunde.[94] Im Sinne des Homo economicus verfolgen Prinzipal und Agent die Maximierung ihres eigenen Nutzens.[95] Die Verwirklichung der individuellen Ziele und spezifischen Interessen des Prinzipals werden vom Verhalten des Agenten beeinflusst. Das Szenario gilt analog für den Agenten.[96] Weichen die Zielvorstellungen der beteiligten Akteure voneinander ab, entstehen Probleme aus Informationsasymmetrien und Opportunismus, die das Kernelement der Principal-Agent-Theorie bilden.[97] Unterschiede zwischen dem Menschenbild bzw. den Verhaltensannahmen der Transaktionskostentheorie und Principal-Agent-Theorie sind laut Dietel mehr sprachlicher als inhaltlicher Art. Ist in der Transaktionskostentheorie von der begrenzten Rationalität die Rede, setzt Dietl diese den unvollständigen Informationen in der Principal-Agent-Theorie gleich. Ebenso führt er aus, dass in beiden Theorien opportunistisches Verhalten der Individuen ihre Handlungen beeinflusst. Die Principal-Agent-Theorie entwickelt den Begriff des Opportunismus der Transaktionskostentheorie weiter. Sie konkretisiert das, für opportunistisches Verhalten ursächliche, strategische oder eigennützliche Handeln in Situationen der Informationsasymmetrien.[98] Dies geschieht durch eine Kategorisierung in hidden characteristic, hidden intention, hidden action und hidden information[99].

Die Principal-Agent-Theorie wird in einen positiven und einen normativen Zweig unterschieden. Bei dem positiven Ansatz liegt der Fokus auf der verbalen Beschreibung von real existierenden Auftragsbeziehungen. Die positive Principal-Agent-Theorie legt die Abweichungen von einem Idealzustand offen.[100] Aussagen über die Vorteilhaftigkeit verschiedener Verträge werden auf Basis von sog. agency costs[101] getroffen.[102] Der normative Ansatz der Principal-Agent-Theorie ist hingegen auf die Mikroökonomik ausgerichtet. Dabei werden zur Optimierung der Nutzenfunktion des Prinzipals unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten analysiert.[103] Er stützt sich auf mathematische Methoden und berücksichtigt dabei die Risikoeinstellungen der beteiligten Akteure.[104] Die Analyse der Prinzipal-Agenten-Beziehung in der internationalen Rechnungslegung erfolgt auf der positiven Forschungsrichtung.

Elementar für die Principal-Agent-Theorie sind die ungleich verteilten Informationen, die sog. Informationsasymmetrie, zwischen den beteiligten Akteuren. Der Agent besitzt nach der Theorie einen Informationsvorsprung gegenüber dem Prinzipal. Ein Vorteil ergibt sich für den Agenten aus den Informationen bezüglich des eigenen Verhaltens, Motive und Kenntnisse. Für den Prinzipal sind derartige Informationen weder kosten- noch lückenlos zugänglich.[105]

2.2.2 Informationsasymmetrien

Infolge der beschriebenen Informationsasymmetrien wächst die Gefahr der Interessenkonflikte innerhalb der Prinzipal-Agenten-Beziehung. Die nachfolgende Untergliederung in hidden characteristics, hidden information, hidden action und hidden intention berücksichtigt einerseits einen Informationsvorteil des Agenten und andererseits eine kennzeichnende Form der Verhaltensunsicherheit.[106]

Die Kategorie der hidden characteristics beschreibt Situationen, in denen die Eigenschaften (characteristics) des Agenten für den Prinzipal verborgen (hidden) sind.[107] Dabei können sich die Eigenschaften sowohl auf die angebotenen Dienstleistungen als auch auf die Güter des Agenten beziehen. Da sich Wissen und Erfahrungen über den Agenten erst im Laufe der Auftragserfüllung ergeben, bestehen für den Prinzipal Unsicherheiten ex ante einer Auftragsbeziehung.[108] Gefahren und Probleme resultieren für ihn aus der Wahl eines ungeeigneten Vertragspartners, der sog. adverse selection.[109] Jedoch dürfen die hidden characteristics nicht auf eine Unfähigkeit des Prinzipals zur Einschätzung des Agenten zurückgeführt werden.[110] Vielmehr wird der Agent versuchen, dem Prinzipal Fähigkeiten, Eigenschaften, Risikoeinstellungen und Motivation von sich preiszugeben, welche ihn positiv repräsentieren und Schwächen oder Fehler verschleiern.[111]

Bei den Kategorien der hidden information und hidden action zeigen sich die Informationsasymmetrien erst nach dem Vertragsabschluss. Der Prinzipal kann dabei nicht die Ursache für das Leistungsergebnis lokalisieren. Einerseits kann das Verhalten des Agenten ursächlich sein und ebenso können exogene Umweltzustände Einfluss geübt haben.[112] Die Kategorie des hidden information zeichnet sich durch den Wissensvorsprung (verborgene Informationen) des Agenten aus. Diesen erlangt er durch das umfangreiche Prozess- bzw. Sachwissen, den Erkenntnissen bezüglich der Umweltzustände und Handlungsalternativen, die für die Auftragserfüllung erforderlich sind.[113] Problematisch sind derartige Situationen, weil der Prinzipal die Entscheidungen des Agenten zwar beobachten, aber aufgrund mangelnden Fachwissens nicht sachgerecht beurteilen kann.[114] Entscheidungen, die vom Agenten zu seinen eigenen Gunsten beeinflusst werden, können daher nicht aufgedeckt werden.[115] Zusätzlich bleibt Unsicherheit für den Prinzipal letztlich dadurch bestehen, dass er den Einfluss von exogenen Umweltzuständen auf das Leistungsergebnis nicht kennt. Sein mangelndes Fachwissen lässt keine Rückschlüsse zu, ob beispielsweise mehr Arbeitseinsatz des Agenten das Ergebnis verbessert hätte.[116]

Der Prinzipal kann die Handlungen des Agenten nicht vollständig beobachten, was zur Kategorie der hidden action (verborgene Handlungen) führt.[117] Rückschlüsse von dem Ergebnis auf die Leistungen des Agenten sind für ihn nicht möglich. Für den Agenten entstehende Handlungsspielräume schaffen ihm den Freiraum, schlechte Ergebnisse durch Umweltzustände zu begründen.[118] Beide Kategorien der Informationsasymmetrien können zur Gefahr eines opportunistischen Verhaltens des Agenten führen. Das Problem der hidden information und hidden action wird folglich als moralisches Risiko (moral hazard) bezeichnet.[119]

Die letzte Kategorie berücksichtigt Aspekte der Prinzipal-Agenten-Beziehung vor und nach dem Vertragsabschluss. Grundsätzlich fallen Probleme durch verborgene Eigenschaften des Agenten unter die Kategorie hidden characteristics.[120] Der Unterschied liegt in der Art der verborgenen Eigenschaften. Die Kategorie hidden intention bezieht sich auf die Charaktereigenschaft des Agenten, die er beeinflussen und bewusst steuern kann, wie beispielsweise Ehrlichkeit, Pünktlichkeit oder Genauigkeit. Unvollständige Verträge können durch opportunistisches Verhalten dann zu sog. Raubüberfällen (hold-up) führen. Demnach befindet sich der Agent in der Lage, die Abhängigkeit[121] des Prinzipals von seiner Person ausnutzen zu können.[122]

Den vorgestellten Kategorien der Informationsasymmetrien stehen Handlungsempfehlungen zur Lösung der Probleme des Prinzipals gegenüber. Grundsätzlich können für den Prinzipal aus den Informationsasymmetrien die Probleme:

- adverse selection,
- moral hazard und
- hold-up entstehen.[123]

Derartige Verhaltensunsicherheiten gilt es, zur Minimierung der Agency-Kosten, zu begrenzen. Dem Problem der adverse selection geht die Unwissenheit des Prinzipals über die Eigenschaften des Agenten voraus.[124] Für den Prinzipal besteht durch sog. Screening (oder auch Self-Selection[125] ) die Möglichkeit, die Eignung eines Agenten zu ermitteln und die Informationsdichte vor dem Vertragsabschluss zu erhöhen. Das Screening umfasst alle Bemühungen des Prinzipals, das Bild des Agenten transparenter zu machen.[126] Derartige Aktivitäten lassen sich aus der Sicht eines Anbieters oder eines Nachfrager/Kunden näher differenzieren. Ein Beispiel für die Sicht des Anbieters aus der Personalwirtschaft sind für Screening-Aktivitäten die Einstellungstests. Ein Warentest hingegen liefert für den Kunden Informationen und gilt für ihn als Screening-Möglich­keit.[127]

Seitens des Agenten kann ebenso ein Interesse bestehen, den Prinzipal ein Bild über die persönlichen Eigenschaften zu vermitteln. Das sog. Signaling kann durch den Agenten oder durch gesetzliche Institutionen gelenkt werden. Ein Signal[128] in diesem Sinne können Zeugnisse, Qualitätssiegel, Handelsbriefe oder auch Bilanzen sein. Sie sollen die adverse selection des Prinzipals vermeiden. Die Berücksichtigung nicht institutioneller Einrichtungen, wie beispielsweise Testzeitschriften oder Verbraucherverbänden, kann ebenfalls zur Verringerung des Informationsnachteils des Prinzipals beitragen. Ist weder Screening noch Signaling möglich, können Garantiezusagen, Bürgschaften oder außerordentliche Kündigungsrechte die Glaubwürdigkeit der Eigenschaften und des Leistungsversprechens erhöhen.[129] Aufgrund der Reputation werden die Parteien vorsichtig mit Informationslücken und falschen Signalen agieren, da Rufschädigung zu Verlusten des Kundenstammes oder finanzieller Art führen kann.[130]

Das Problem vom moral hazard entsteht in Situationen, in denen die Beteiligten ungleiche Ziele verfolgen und/oder die Kontrolle des Agenten nicht kostenlos ist.[131] Für den Prinzipal besteht die Möglichkeit das moralische Risiko durch Über­wachung des Agenten, sog. Monitoring, zu reduzieren. Beispielhaft wird in der Literatur dafür die Arbeitzeitmessuhr (Stechuhr) in Unternehmen zur Kontrolle der Mitarbeiter angeführt.[132] Monitoring-Aktivitäten können zudem Buchführungs-, Kostenrechnungs- oder Berichtssysteme sein.[133] Die Zufallskomponente bei der Überwachung lässt sich durch den Vergleich mit anderen Agenten oder der Betrachtung der Leistung über einen längeren Zeitraum reduzieren. Die entstehenden Kosten sind für den Prinzipal nachteilig. Eine Delegation der Überwachung würde jedoch eine neue Prinzipal-Agenten-Beziehung mit dem eben beschriebenen Problem hervorbringen.[134] Zielsetzend für den Prinzipal ist daher ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Überwachungskosten und Wohlfahrtseinbußen.[135]

Da sich nicht alle Eigenschaften des Agenten beobachten lassen, existieren zwei weitere Möglichkeiten zur Lösung vom moral hazard.[136] Alternativ kann das Problem beispielsweise durch die Ergebnisbeteiligung [137] des Agenten reduziert werden. Eine derartige Vorgehensweise ist dem Monitoring in Situationen vorzuziehen, in denen der Agent breite Handlungsspielräume besitzt. Sie würden die Kosten der Überwachung zusätzlich erhöhen. Aus Sicht des Agenten kann die Vermeidung vom moral hazard ebenso von Interesse sein. Er kann über seine Handlungen und Entscheidungen Berichte an den Prinzipal abgeben, welcher als sog. Reporting bezeichnet wird. Der Agent schützt sich mit dem Reporting vor Vorwürfen des Prinzipals, nicht die maximale Leistung erbracht bzw. falsch gehandelt zu haben.[138]

Das letzte Problem für den Prinzipal ist die Gefahr, dass der Agent ihm seine Ressourcen teilweise oder ganz entzieht. Das hold-up lässt sich vollständig nur vermeiden, wenn der Prinzipal alle Eigentumsrechte an den Ressourcen besitzt.[139] Die Gefahr des hold-ups kann durch die Verstärkung der gegenseitigen Abhängigkeit jedoch eingedämmt werden. Einerseits wird dabei die Macht des Agenten auf den Prinzipal verkleinert und andererseits die Gefahr, dass Investitionen nicht zielführend aber irreversibel sind, eingeschränkt.[140]

2.2.3 Kritische Würdigung

In der Principal-Agent-Theorie beschriebene Verhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer lassen sich für verschiedene Anwendungsbereiche[141] individualisieren und machen die Theorie damit vielfältig einsetzbar.[142] Die Theorie wird jedoch in unterschiedlichen Aspekten und Modellimplikationen kritisiert.[143]

Der Principal-Agent-Thoerie wird die Einseitigkeit der Betrachtungsweise vor­geworfen. Besonders die Probleme der adverse selection, des moral hazard oder des hold-up werden hauptsächlich aus der Sicht des Prinzipals betrachtet und beschrieben.[144] Eine Ausnahme bilden die Ausführungen des Signalings bezüglich der Reputation des Agenten.[145] Informationsvorsprung oder opportunistisches Verhalten seitens des Prinzipals[146] schließt die Theorie aus.[147] Dem Prinzipal wird zusätzlich die Fähigkeit der Informationsverarbeitung zugesprochen. Fraglich ist, ob dieser Grundsatz in der Realität für jeden Prinzipal im gleichen Maße gehalten werden kann.[148] Auch werden die Angaben zur Gestaltung der Leistungsbeziehungen in der Principal-Agent-Theorie kritisiert. Nach der Theorie ist diese Position ausschließlich dem Prinzipal zugewiesen. Pratt/Zeckhauer halten solche Ansichten und Zuweisungen eines derartigen Privilegs in der Realität als nicht tragbar.[149] Die Austauchbeziehung kann durch den Agenten in einigen Bereichen[150] vorgegeben oder zumindest mitgestaltet werden. Zusätzlich haben festgelegte Regeln (z.B. Gesetze) Einfluss auf die Gestaltungskraft des Prinzipals.[151]

Göbel übt zudem an der Darstellungsweise des Agenten Kritik. Ausführungen, die ihm ausschließlich als opportunistisches Wesen abbilden, welches kein Interesse an der Effizienz der Prinzipal-Agenten-Beziehung besitzt, seien subjektiv und in der Praxis nicht tragbar.[152] Weitere Unterstützung finden die Ausführungen von Göbel durch Meinhövel. Er führt kritisch an, dass die Möglichkeit der positiven Effekte aus dem Wissensvorsprung des Agenten keine Berücksichtigung in der Theorie findet.[153] Die Probleme der Prinzipal-Agenten-Beziehung können nach Jost zudem durch einen Agent, der von Karrieredenken gelenkt wird, vermieden werden. Nach seinen Ausführungen können derartige Ansprüche auch die finanziellen Reize außer Kraft setzen.[154]

Der Idealzustand, die sog. First-Best-Lösung, der Principal-Agent-Theorie ist ein Vertrag zwischen Prinzipal und Agent ohne Reibungsverluste oder anderen Schwierigkeiten (wie z.B. verborgene Handlungen). Da von der Theorie jedoch verborgene Eigenschaften, Handlungen und Ähnliches in den Kategorien berücksichtigt werden, ist die First-Best-Lösung ein nie zu erreichender Zustand.[155] Dies führt Demsetz zu dem Titel des Nirwana-Ansatzes für die Theorie.[156] Kritik ist ebenfalls an der Vollständigkeit der in der Modellwelt der Principal-Agent-Theorie geschlossenen Verträge zu üben. Unvollständigkeit der Verträge und damit verbundene Prinzipal-Agenten-Probleme entstehen demnach ausschließlich durch Informationsasymmetrien. In der Praxis werden sie hingegen durch zahlreiche exogene Umweltzustände (z.B. Veränderungen auf dem Markt können das Preis- oder auch Lohnniveau senken/erhöhen) beeinflusst und zwingen die Austauschbeziehung zu Erneuerung und Anpassung.[157]

2.3 Internationale Rechnungslegung

2.3.1 Grundannahmen

Nach der Transaktionskosten- und Principal-Agent-Theorie folgt nun die Bezugsebene der internationalen Rechnungslegung. Dabei können für ein Unternehmen unterschiedliche Gründe zur Internationalisierung seines Finanzmanagements existieren, wovon exemplarisch die folgenden angeführt werden sollen.

- Ein einheitlicher Wirtschafts- und Währungsraum hat die Teilnahme am internationalen Finanzmarkt für die Unternehmen vereinheitlicht und folglich interessant werden lassen.
- Fortschrittliche Informations- und Kommunikationstechnologien vereinfachen den sicheren Austausch von Informationen und die Kommunikation über große Distanzen. Neben der Nennung dieser Tatsache als eigenständiger Grund ist diese Entwicklung Auslöser für weitere Gründe der Internationalisierung des Finanzmanagements von Unternehmen.
- Eine ausländische Börsennotierung kann für ein Unternehmen unterschiedliche Vorteile mit sich bringen. Neben der Erhöhung des Bekanntheitsgrades kann sie Fusionen und Akquisitionen vereinfachen.
- Abschließend lassen sich die globalen Tätigkeiten der Produktions- und Absatzbranche als Grund für den internationalen Anlage- und/oder Mittelbedarf einer Gesellschaft nennen.[158]

Entscheidet sich ein Unternehmen aus den beschriebenen Gründen heraus für die Tätigkeit am internationalen Markt, ist sein Finanzmanagement nach internationalen Regelungen auszurichten. Die Vergleichbarkeit und Lesbarkeit der Abschlüsse lässt sich beispielsweise durch sprachliche Vereinheitlichung, identische Ausweisvorschriften und Postenabgrenzungen erzielen.[159] Ein derartiges Regelwerk für den internationalen Kapitalmarkt wird aktuell[160] von dem International Accounting Standards Board[161] (IASB) geführt. Seit 2005 gelten die International Accounting Standards (IAS) und International Financial Reporting Standards (IFRS) als verbindliche Standards für Unternehmen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Verpflichtung für Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland ist im §315a Abs. 1 und 2 deutsches Handelsgesetzbuch (HGB) festgeschrieben. Die IFRS-Texte sind kein abgeschlossenes Werk, sondern werden kontinuierlich, wie beispielsweise 2008 im Zuge der Finanzkrise, erweitert und/oder angepasst.[162]

Die IAS und IFRS sind eine von drei Basissäulen der internationalen Rechnungslegung (siehe Abbildung 2). Die Weiteren Säulen sind das Framework for the

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Aufbau des IFRS-Sytems. In Anlehnung an Buchholz (2009): 229 und Buchholz (2003): 20.

Preparation and Presentation of Financial Statements[163] (kurz Framework) und die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC)/International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Die unterschiedliche Bezeichnung von IAS und IFRS ist auf ihre Gründungsinstitution zurückzuführen. Vor 2001 vom IASC veröffentlichte Standards wurden als International Accounting Standards betitelt. Die vom IASB entwickelten und zukünftigen Regelungen wurden bzw. werden hingegen als International Financial Reporting Standards bezeichnet.[164]

Die IFRS-Rechnungslegung ermöglicht mittels der Standards, Interpretationen und des Frameworks sowohl einen Gesamtvergleich der Unternehmen als auch einen Detailvergleich einzelner Komponenten der Unternehmenstätigkeit.[165] Durch den Verzicht auf Wahlrechte bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird die Vergleichbarkeit in der IFRS-Rechnungslegung unterstützt.[166] Idealtypisch lösen die drei Säulen jedes Bilanzierungsproblem und versorgen den Investor mit Informationen für die Anlageentscheidung.[167] Die IAS und IFRS regeln die Bilanzierung der einzelnen Posten im Jahresabschluss. Dabei sind sie nach unterschiedlichen Sachverhalten (z.B. Vorräte, Sachanlagen oder Leasingverhältnisse) untergliedert. Demnach verfolgt die internationale Rechnungslegung das Prinzip des Case Low[168] (sog. Spezialregelungen). Sie zeichnen sich durch einen hohen Detaillierungsgrad aus und bieten für eine Vielzahl von Praxisfällen eine Lösung für die bilanzielle Behandlung.[169] Für die Auslegung, Ergänzung sowie Anwendung bei Unsicherheit[170] dienen die Interpretationen (SIC und IFRIC) als Leitlinien für die Standards. Ebenso wie bei den IAS/IFRS ist die unterschiedliche Bezeichnung auf die Gründungsinstitutionen zurückzuführen. Eine fachliche Logik der numerischen Reihenfolge existiert weder bei den IAS/IFRS noch bei den SIC/IFRIC.[171]

Der vollständige Jahresabschluss gemäß der IAS und IFRS besteht aus einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung und ergänzenden Anhangsangaben. Im Gegensatz zum HGB existiert für den Jahresbschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften kein Gliederungsschema[172] für die Bilanz und die GuV.[173] Der IAS 1: „Darstellung des Abschlusses“ beinhaltet jedoch die Angaben zu sog. Mindestpositionen.[174] Basisannahmen der IFRS-Rechnungslegung sind die periodengerechte Gewinnermittlung und die Unternehmensfortführung.[175] Demnach hat die Abbildung der bilanziellen Sachverhalte, ungeachtet von dem Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungsstroms, in der wirtschaftlich zugehörigen Periode zu erfolgen.[176] Folglich kann die internationale Rechnungslegung als Aufwands- und Ertragsrechnung bezeichnet werden. Die Fortführungshypothese ist ein weiterer elementarer Bestandteil der IFRS-Rechnungslegung. Gemäß F.23 ist von der Fortführung des eigenen Unternehmens während der Aufstellung des Jahresabschlusses[177] auszugehen.[178] Die Fortführungshypothese sollte sich mindestens auf die 12 folgenden Monate nach dem Bilanzstichtag beziehen.[179]

Die IFRS-Rechnungslegung richtet sich mit ihren Informationen an die aktuellen und zukünftigen Abschlussadressaten.[180] In F.9 werden diese aufgeführt und ihre speziellen Informationsbedürfnisse beschrieben. Im Einzelnen zählen zu den Abschlussaressaten: Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten und andere Gläubiger, Kunden, Regierungen und ihre Institutionen sowie die Öffentlichkeit.[181] Dabei wird den Investoren die größte Bedeutung, aufgrund der Allgemeingültigkeit ihrere Bedürfnisse, zugeschrieben.[182] Diese Adressatengruppe benötigen Auskünfte von den Unternehmen, die ihnen eine Entscheidung über das Kaufen, Verkaufen, Halten oder Veräußern der Unternehmensinvestition ermöglichen.[183]

2.3.2 Abschlusszweck

Der Zweck[184] von Jahresabschlüssen der internationalen Rechnungslegung ist in F.12-F.14 und IAS 1.9 festgeschrieben.[185] Gemäß dem IAS 1.9 ist im Jahresabschluss über die aktuelle Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens zu informieren.[186] Grundsätzlich sind davon Informationen über:

- „Vermögenswerte;
- Eigenkapital;
- Schulden;
- Erträge und Aufwendungen, einschließlich der Gewinne und Verluste aus Veräußerungen langfristiger Vermögenswerte und aus Wertänderungen;
- Kapitalzuführungen von Eigentümern und Ausschüttungen an Eigentümer, die jeweils in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln; und
- Cashflows eines Unternehmens“[187] betroffen.[188]

Im Einzelnen spiegelt das Rechnungslegungsinstrument der Bilanz die Vermögenslage, die Gewinn- und Verlustrechnung die Ertragslage und die Kapitalflussrechnung die Finanzlage eines Unternehmens wieder. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf das erste Rechnungslegungsinstrument der Bilanz, welche vorrangig die Vermögens- und Finanzlage abbildet.[189]

Laut des Frameworks müssen die oben beschriebenen Informationen entscheidungsnützlich für den Adressaten sein.[190] Diese Betrachtungsweise zeigt den Stellenwert des Anlegerschutzes der internationalen Rechnungslegung.[191] Die zumeist[192] vergangenheitsbezogenen Informationen können die Adressaten bei Entscheidungen (z.B. zur Kapitalanlage) unterstützen, da sich durch sie Rückschlüsse auf die Nettozahlungseingänge der Kapitalanlage ziehen lassen.[193] Entscheidungsnützlich können zudem Informationen über die Managementleistung sein. Die Daten der Bilanz liefern Informationen über die Ergebnisse des Unternehmens und lassen somit auf die Verantwortlichkeit des Management mit dem ihm anvertrauten Vermögen schließen.[194] Mit einer Darstellung der Vermögens- und Finanzlage, die den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, sollen die Ziele der internationalen Rechnungslegung verwirklicht werden.[195]

2.3.3 Framework

Veröffentlicht im Juli 1989 bildete das Framework erstmalig[196] ein offizielles theoretisches Fundament[197].[198] Es ist für das Verständnis der internationalen Rechnungslegung von Bedeutung. Im Gegensatz zu den International Accounting Standards und den International Financial Reporting Standards ist das Framework jedoch kein verbindlicher Bestandteil für den Jahresabschluss eines Unternehmens.[199]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Säulen des Frameworks. In Anlehnung Buchholz (2003): 20.

Die Inhalte des Framework lassen sich in vier Säulen[200] (siehe Abbildung 3) gliedern.[201] Die Definitionen, Ansatz und Bewertung der Abschlussposten sind ebenso wie das Kapital und Kapitalerhaltungskonzepte kein Bestandteil der folgenden Analyse und sollen nicht näher ausgeführt werden. Die Zielsetzung von Jahresabschlüssen wurde in dem Kapitel Abschlusszweck zuvor beschrieben.

Das Framework hat für die Erreichung des Zweckes der Rechnungslegung sog. qualitative Anforderungen aufgestellt. Sie sollen die Entscheidungsnützlichkeit der Abschlussinformationen für die Adressaten sichern. Der F.24 bezeichnet die Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit als die wichtigsten vier Anforderungen.[202] Weitere qualitative Anforderungen werden in dem Framework aufgeführt und als Sekundäreigenschaften bezeichnet.[203] Dazu gehören die Wesentlichkeit, glaubwürdige Darstellung, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Vorsicht, Neutralität und Vollständigkeit.[204] Diese werden im Zusammenhang mit der jeweiligen qualitativen Anforderung, für welche sie eine Bedeutung haben, erläutert.

Der Grundsatz der Verständlichkeit fordert „leicht verständliche Informationen“[205] im Jahresabschluss. Demzufolge dürfen sachkundigen Adressaten keine Schwierigkeiten beim Lesen des Abschlusses entstehen. Sachkundigen Adressaten sind laut F.25 jene, die Kenntnisse besitzen, um geschäftliche und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verstehen und die Absicht besitzen, den Abschluss sorgfältig zu lesen.[206] Trotz des Grundsatzes dürfen keine Informationen vom Jahresabschluss ausgeschlossen werden, weil sie zu komplex für den Leser sind.[207]

Dienen Informationen des Jahresabschlusses den Adressaten bei der Entscheidungsfindung, -korrektur oder –überprüfung, erfüllen sie den Grundsatz der Relevanz.[208] Relevante Rechnungslegungsdaten sind auf die Vergangenheit bezogen und bilden die Grundlage von Zukunftsprognosen.[209] Relativiert[210] werden sie durch den Grundsatz der Wesentlichkeit. Demnach sind Informationen wesentlich, wenn Entscheidungen anders ausfallen würden, wenn die entsprechenden Informationen falsch oder nicht dargestellt wären.[211]

Die Sekundäreigenschaften der glaubwürdigen Darstellung, wirtschaftlichen Betrachtungsweise, Neutralität, Vorsicht und Vollständigkeit konkretisieren den Grundsatz der Verlässlichkeit.[212] Zusammenfassend fordert diese qualitative Anforderung Rechnungslegungsinformationen, die zum einen neutral (ohne Einflüsse, welche die Informationen verzerren[213] ) und zum anderen objektiv messbar sind.[214] Informationen müssen nicht gleichzeitig den Grundsatz der Relevanz und den der Verlässlichkeit erfüllen.[215] Hingegen sind die im Jahresabschluss enthaltenen Informationen grundsätzlich verlässlich, wenn sie glaubwürdig dargestellt werden. Widerzuspiegeln sind demzufolge alle Geschäftsvorfälle und andere Ereignisse, die Einfluss auf Vermögenswert, Schulden und Eigenkapital des Unternehmens üben.[216] Diese Geschäftvorfälle und andere Ereignisse müssen nach ihrem wirtschaftlichen [217] Gehalt abgebildet werden.[218] Die Neutralität eines Jahresabschlusses ist gewahrt, wenn nicht durch Verzerrung versucht wird, mit den Informationen eine bestimmte Entscheidung hervorzurufen.[219] Die Sekundäranforderung der Neutralität wird in diesem Sinne auch als Willkürfreiheit bezeichnet.[220] Informationen sind zudem verlässlich, wenn sie vorsichtig bewertet werden. Es dürfen demzufolge weder Vermögenswerte überbewertet, noch Schulden unterbewertet werden.[221] Derartige Ermessenspielräume können entstehen, wenn beispielsweise Unsicherheit über die Nutzungsdauer von abnutzbaren Sachverhalten besteht.[222] Abschließend ist der Grundsatz der Verlässlichkeit von Informationen erfüllt, wenn keine geforderten Informationen im Jahresabschluss fehlen. Im Framework ist dies als der Grundsatz der Vollständigkeit angeführt.[223]

Der Adressat ist an den Veränderungen und Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens interessiert. Für eine derartige Abbildung muss er die Jahresabschlüsse unterschiedlicher Perioden des Unternehmens miteinander vergleichen können. Eine stetige Aufstellung von Jahresabschlüssen der Unternehmen ermöglicht dem Adressaten eine Beurteilung der dort zur Verfügung gestellten Informationen. Der Grundsatz der Vergleichbarkeit bezieht sich nicht ausschließlich auf den Vergleich von Jahresabschlüssen eines einzelnen Unternehmens, sondern soll zusätzlich den Vergleich von Bilanzen unterschiedlicher Unternehmen gewährleisten.[224] Bedeutsam bei dem Grundsatz der Vergleichbarkeit ist, dass seine Notwendigkeit nicht mit der Einheitlichkeit gleichgesetzt wird. Innerhalb der Vergleichbarkeit können sich stetig neue IAS und IFRS entwickeln, auch wenn dies Unterschiede in den Bilanzen bedeuten. Die Gleichsetzung mit der Einheitlichkeit würde die Neuentwicklung von Standards hingegen hemmen.[225]

[...]


[1] Vgl. Eigler (1996): 36.

[2] Vgl. Williamson (1990): 1.

[3] Vgl. Richter/Furubotn (1999): 62.

[4] Markttransaktion umfasst vorrangig die Informations- und Verhandlungskosten. Vgl. Richter/Furubotn (1999): 50.

[5] Vgl. Martiensen (2000): 271.

[6] Vgl. Göbel (2002): 130ff.

[7] Vgl. Eidenmüller (1998): 99.

[8] Vgl. Richter/Furubotn (1999): 51f.

[9] Spezifisch in dem Sinne, dass sie von den Vertragsparteien genau definiert und mit einer klaren Zielsetzung verbunden sind.

[10] Vgl. Richter/Furubotn (1999): 51.

[11] Vgl. Albach (1988): 1160.

[12] Vgl. Richter/Furubotn (1999): 51.

[13] Vgl. Albach (1988): 1160.

[14] Vgl. Coase (1937): 338.

[15] Hierarchisch organisierte Institution meint in diesem Zusammenhang ein Unternehmen. Vgl. Eigler (1996): 35.

[16] Vgl. Eigler (1996): 35.

[17] Vgl. Coase (1937): 390. Coase war mit seinen Aufsätzen nicht auf der Suche nach einer Begründung für die Existenz von Unternehmen, sondern vielmehr an der Festlegung von optimalen Betriebsgrößen interessiert. Vgl. Coase (1937): 393.

[18] Vgl. Coase (1937): 390.

[19] Vgl. Hermesch (2002): 15.

[20] Nähere Ausführungen siehe weiter unten in diesem Kapitel.

[21] Vgl. Eigler (1996): 36.

[22] Vgl. Williamson (1985): 2.

[23] Vgl. Williamson (1979): 246.

[24] Vgl. Williamson (1985): 22ff.

[25] Vgl. Williamson (1985): 22, Williamson (1990): 25 sowie Picot (1991): 147.

[26] Vgl. Ebers/Gotsch (1993): 219.

[27] Vgl. Williamson (1975): 20ff.

[28] Vgl. Williamson (1985): 61.

[29] Vgl. Coase (1937 & 1960), Martiensen (1998), Eidenmüller (2000), Göbel (2002) sowie Neus (2009).

[30] Vgl. Williamson (1991): 16f.

[31] Vgl. Göbel (2002): 133.

[32] Vgl. Neus (2009): 118.

[33] Nähere Ausführungen siehe Kapitel 2.2.2.

[34] Spezifität ist die individuelle Ausgestaltung einer Leistungsbeziehung auf einen einzelnen Vertragspartner. Durch sie entsteht ein wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis. Vgl. Ruhnke (2008): 34 und für nähere Ausführungen siehe weiter unten in diesem Kapitel.

[35] Vgl. Göbel (2002): 133.

[36] Vgl. Göbel (2002): 133.

[37] Vgl. Richter/Furubotn (1999): 45.

[38] Vgl. Picot/Dietl (1990): 179.

[39] Vgl. Göbel (2002): 132.

[40] Vgl. Ruhnke (2008): 34f. sowie Dietl (1991): 94.

[41] Vgl. Eigler (1996): 36.

[42] Vgl. Williamson (1979): 238ff., Dietl (1991): 95 sowie Neus (2009): 138.

[43] Vgl. Ruhnke (2008): 34.

[44] Vgl. Kröpfl (2003): 83 sowie Neus (2009): 138f.

[45] Ein Produzent kann in einer Transaktion laut der Spezifität einen Preis P1 für sein Produkt nehmen und in einer anderen (nicht spezifischen) Situation einen geringeren Preis P2. Die Differenz bzw. der Wertverlust, der dem Lieferanten bei der nichtspezifischen Transaktion entstehen, wird „Quasi-Rente“ genannt. Vgl. Dietl (1991): 95, Göbel (2002): 138 sowie Neus (2009): 138.

[46] Vgl. Williamson (1993): 70.

[47] Vgl. Kröpfl (2003): 83.

[48] Vgl. Dietl (1991): 95.

[49] Hold-up-Problematik: Liegt in einer Transaktion eine Spezifität der Produkte vor, so kann der Abnehmer den Anbieter ausnutzen, indem er den Preis des Produktes herunterdrückt. Durch die Spezifität kann er also Druck auf Preisverhandlungen ausüben. Vgl. Göbel (2002): 138. Nähere Ausführungen siehe auch Kapitel 2.2.2 im Zusammenhang mit der Principal-Agent-Theorie.

[50] Vgl. Göbel (2002): 137f.

[51] Vgl. Ruhnke (2008): 34.

[52] Vgl. Williamson (1985): 85f.

[53] Vgl. Kröpfl (2003): 84.

[54] Vgl. Dietl (1991): 96.

[55] Vgl. Neus (2009): 138.

[56] Vgl. Dietl (1991): 96.

[57] Vgl. Dietl (1991): 96.

[58] Vgl. Kröpfl (2003): 84.

[59] Vgl. Osterheld (2001): 133.

[60] Vgl. Wegehenkel (1980), Bössmann (1981), Williamson (1990), Ebers/Gotsch (1993), Osterheld (2001), Strömer (2002) sowie Fritz (2006).

[60] Vgl. Hutter (1979): 157.

[61] Vgl. Fritz (2006): 78.

[62] Vgl. Bössmann (1981): 665.

[63] Vgl. Wegehenkel (1980): 16.

[64] Vgl. Hutter (1979): 157.

[65] Vgl. Fritz (2006): 78.

[66] Ohne deren Existenz würde in einer Situation vollständige Sicherheit über Verhalten, Umweltzustände und Transaktionsmerkmale bestehen. Im Gegensatz zu Produktionskosten würden Transaktionskosten in derartigen Zuständen nicht anfallen. Vgl. Windsperger (1998): 269f.

[67] Vgl. Windsperger (1998): 269.

[68] Vgl. Chung (1998): 108 sowie Windsperger (1998): 270.

[69] Vgl. Osterheld (2001): 135.

[70] Vgl. Albach (1989): 23, Schenk (1992): 371 sowie Kaufmann (1995): 206.

[71] Vgl. Williamson (1990): 24f., Schenk (1992): 371 sowie Söllner (1993): 88.

[72] Vgl. Kaufmann (1995): 206.

[73] Vgl. Albach (1989): 23.

[74] Für nähere Ausführungen siehe beispielsweise Kabst (2000) sowie Strömer (2002).

[75] Für nähere Ausführungen siehe beispielsweise Hemmes (1994) sowie Lubritz (1998).

[76] Eine Ausnahme zum analytischen Vorgehen bildet beispielsweise Saalbach (1996) mit seiner mathematischen Ausgestaltung der Transaktionskostentheorie.

[77] Vgl. Eigler (1996): 53.

[78] Vgl. Ebers/Gotsch (1993): 236.

[79] Vgl. Eigler (1996): 54.

[80] Vgl. Ebers/Gotsch (1993): 236.

[81] Vgl. Sauter (1985): 40ff.

[82] Vgl. Michaelis (1985): 97 sowie Fuchs (1994): 158f.

[83] In der Literatur wird für die Pincipal-Agent-Theorie das Synonym Agency-Theorie verwendet. Vgl. Krapp (2000). Andere Autoren hingegen grenzen die Begrifflichkeiten voneinander ab. Vgl. Breid (1995). Eine derartige Abgrenzung ist aufgrund der Uneinigkeit in der Literatur und des umfangreichen Rahmen für die vorliegende Arbeit nicht geeignet, weshalb einheitlich von Principal-Agent-Theorie gesprochen wird.

[84] Vgl. Göbel (2002): 60.

[85] Vgl. Jost (2001): 46.

[86] Vgl. Trumpp (1995): 38.

[87] Vgl. Richter/Furubotn (1999): 163.

[88] Vgl. Pratt/Zeckhause (1985): 2.

[89] Vgl. Picot (1989): 375, Dietl (1991): 115 sowie Jost (2001): 12.

[90] Vgl. Jost (2001): 12.

[91] Vgl. Göbel (2002): 98f.

[92] Vgl. Jost (2001): 11.

[93] Vgl. Göbel (2002): 98f.

[94] Vgl. Williamson (1988): 570 sowie Picot (1991): 153f.

[95] Vgl. Göbel (2002): 100.

[96] Beispiele für derartige wechselseitige Beziehungen sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arzt und Patient, Aufsichtsrat und Vorstand, Käufer und Verkäufer sowie Kreditgeber und Kreditnehmer. Vgl. Dietl (1991): 115.

[97] Vgl. Jost (2001): 15.

[98] Vgl. Dietl (1991): 116.

[99] Nähere Ausführungen siehe Kapitel 2.2.2.

[100] Vgl. Meinhövel (2005): 471.

[101] Mittels agency costs kann der Nutzen von Lösungsalternativen bewertet werden. Zu ihrer Definition lassen sie sich in Kosten der Steuerung und Kontrolle des Agenten (monitoring costs), Kosten zur Verringerung der ex post-Informationsasymmetrien (bonding costs), wie beispielsweise Kautionsausgaben, und letztlich dem Wohlfahrtsverlust (residual loss) des Prinzipals durch geringeres Nutzenniveau des Agenten als potentiell möglich wäre, unterteilen. Vgl. Richter/Furubotn (2003): 177 sowie Picot/Dietl/Franck (1999): 73.

[102] Vgl. Meinhövel (2005): 470ff.

[103] Vgl. Richter/Furubotn (1999): 176.

[104] Vgl. Meinhövel (2005): 471.

[105] Vgl. Göbel (2002): 100.

[106] Vgl. Dietl (1991): 113ff.

[107] Vgl. Göbel (2002): 101.

[108] Vgl. Dietl (1991): 118f.

[109] Vgl. Göbel (2002): 101.

[110] Vgl. Dietl (1991): 115.

[111] Vgl. Göbel (2002): 101.

[112] Vgl. Ebers/Gotsch (1999): 199.

[113] Vgl. Kieser/Ebers (2006): 264.

[114] Vgl. Göbel (2002): 102.

[115] Vgl. Breid (1995): 824.

[116] Vgl. Alparslan (2005): 23.

[117] Vgl. Arrow (1985): 38f.

[118] Vgl. Scherm/Pietsch (2007): 57.

[119] Vgl. Göbel (2002): 103.

[120] Vgl. Göbel (2002): 103.

[121] Die Abhängigkeit kann verschiedene Ursachen haben. Beispielsweise lassen sich die im Zuge der Transaktionskostentheorie ausgeführte Spezifität und durch den Prinzipal getätigte irreversible Investitionen nennen. Vgl. Dietl (1991):121 sowie Göbel (2002): 103.

[122] Vgl. Göbel (2002): 103.

[123] Vgl. Spremann (1990): 566, Dietl (1991): 123ff. sowie Trumpp (1995): 39.

[124] Vgl. Dietl (1991): 123.

[125] Vgl. Larisch (2002): 36.

[126] Vgl. Göbel (2002): 110.

[127] Vgl. Pepels (2004): 42.

[128] Grundsätzlich sind Signale glaubwürdig, wenn ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmig ist. Signale zu fälschen muss in diesem Sinn mit höheren Kosten verbunden sein als den Nutzen, den sie stiften würden. Vgl. Göbel (2002): 111.

[129] Vgl. Dietl (1991): 126f.

[130] Vgl. Göbel (2002): 111.

[131] Vgl. Dietl (1991): 127.

[132] Vgl. Göbel (2002): 112.

[133] Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999): 93.

[134] Vgl. Göbel (2002): 112.

[135] Vgl. Dietl (1991): 128.

[136] Es ist beispielsweise für den Prinzipal wenig profitabel, den Agenten beim Entscheiden zu beobachten, wenn er die Qualität bzw. das Ergebnis der Entscheidungen nicht kennt. Vgl. Göbel (2002): 113.

[137] Möglichkeiten einer derartigen Leistungsbeteiligung können beispielsweise Sicherheiten, Hypotheken oder gewinnabhängige Entlohnung sein. Vgl. Dietl (1991): 128.

[138] Vgl. Göbel (2002): 113.

[139] Vgl. Alchian/Woodward (1987): 118.

[140] Vgl. Dietl (1991): 131.

[141] Für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche in der Betriebswirtschaft siehe auch Jost (2001).

[142] Vgl. Göbel (2002): 113ff. sowie Schreyögg (2008): 361.

[143] Vgl. Meinhövel (1999): 107.

[144] Vgl. Kieser/Ebers (2006): 263ff. sowie Scherm/Pietsch (2007): 63.

[145] Vgl. Göbel (2002): 112ff.

[146] Denkbar wäre, dass er die Geschäfts- und Ertragslage schlechter darstellt, um eine geringe Entlohnung des Agenten zu rechtfertigen. Vgl. Kieser/Ebers (2006): 263.

[147] Vgl. Kieser/Ebers (2006): 263.

[148] Vgl. Meinhövel (2005): 78.

[149] Vgl. Pratt/Zeckhauser (1985): 17.

[150] Wie es beispielsweise bei Arbeitsverträgen im Bezug auf die Entlohnung, Arbeitszeiten oder Urlaubszeiten der Fall sein kann. Vgl. Göbel (2002): 104.

[151] Vgl. Göbel (2002): 104.

[152] Vgl. Göbel (2002): 104.

[153] Vgl. Meinhövel (2005): 77.

[154] Vgl. Jost (2001): 506.

[155] Vgl. Meinhövel (1999): 108f.

[156] Vgl. Demsetz (1969): 22.

[157] Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999): 167.

[158] Vgl. Bieg/Kußmaul (2003): 413.

[159] Vgl. Buchholz (2003): 3.

[160] Die Institution vor dem IASB war das International Accounting Standards Committee (IASC), welches 1973 gegründet und 2001 von dem IASB abgelöst wurde. Vgl. Zimmermann/Werner (2008): 58.

[161] Das IASB gilt als Standardsetter der internationalen Rechnungslegung und wird finanziert und überwacht durch das International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF). Vgl. Zimmermann/Werner (2008): 58. Als Standardsetter bezeichnet man Fachorganisationen, die Rechnungslegungsstandards sowohl entwerfen als auch veröffentlichen. Vgl. Preißler/Figlin (2009): 130.

[162] Vgl. Ballwieser (2009): 3.

[163] Das Framework wird aufgrund seiner Bedeutung für das Kapitel 4 gesondert in Kapitel 3.2 vorgestellt.

[164] Vgl. Haunerdinger/Probst (2004): 23 sowie Zimmermann/Werner (2008): 58.

[165] Vgl. Buchholz (2003): 3.

[166] Je mehr Wahlrechte einem Unternehmen eingeräumt werden würden, desto unterschiedlicher könnten die Jahresabschlüsse ausfallen und einen Vergleich erschweren. Vgl. Buchholz (2003): 2. Einige Standards der IFRS-Rechnungslegung beinhalten dennoch derartige Wahlrechte, da sie einerseits veraltet oder durch Kompromisse aufgrund von Abstimmungsproblemen entstanden sind. Vgl. Bieg/Käufer (2009): 5.

[167] Vgl. Buchholz (2003): 22.

[168] Die deutschen Regelungen aus dem HGB verfolgen hingegen das Prinzip des Code Low (sog. Generalregel). In diesem Sinne werden Vorschriften allgemein formuliert und sollen eine möglichst große Menge von unterschiedlichen Sachverhalten abdecken. Vgl. Haunerdinger/Probst (2004): 29.

[169] Vgl. Haunerdinger/Probst (2004): 30.

[170] Unsicherheit meint in diesem Zusammenhang Situationen/Sachverhalte, die in keinem Standard geregelt sind. Vgl. Haunerdinger/Probst (2004): 22.

[171] Vgl. Haunerdinger/Probst (2004): 24f.

[172] Gliederungsschema der Bilanz siehe §266 HGB und das der GuV §275 HGB.

[173] Vgl. Erhardt/Selchert (2003): 52.

[174] Vgl. Brösel/Zwirner (2009): 25.

[175] Vgl. Hüttche (2006): 12f.

[176] Vgl. F.22 Satz 2.

[177] Nach dem deutschen Handelsrecht muss die Fortführungshypothese hingegen erst zum Bilanzstichtag aufgestellt werden. Vgl. Hüttche (2006): 13.

[178] Vgl. F.23 Satz 1, Hüttche (2006): 12f. sowie Wagenhofer (2009): 118.

[179] Vgl. IAS 1.26 Satz 1.

[180] Vgl. Bieg/Käufer (2009): 5.

[181] Vgl. F.9.

[182] Vgl. F.10 Satz 2.

[183] Vgl. F.9a Satz 2.

[184] Aufgrund der Anwendung des Zweck-Mittel-Paradigmas in der Untersuchung wird für die Überschaubarkeit der folgenden Arbeit bereits der Begriff Zweck verwendet. Er steht in diesem Zusammenhang Synonym für das Ziel.

[185] Vgl. F.12-14 sowie IAS 1.9.

[186] Vgl. IAS 1.9 Satz 1.

[187] IAS 1.9 Satz 4.

[188] Vgl. IAS 1.9.

[189] Vgl. F.19.

[190] Vgl. F.12.

[191] Vgl. Buchholz (2003): 4.

[192] Eine Ausnahme bildet beispielsweise die Fortführungshypothese.

[193] Vgl. Bieg/Käufer (2009): 5.

[194] Vgl. F.14 Satz 1.

[195] Vgl. IAS 1.15 Satz 1 sowie Blase/Lange/Müller (2010): 22.

[196] Vor dem Framework wurden Standards zu einzelnen Sachverhalten entwickelt und veröffentlicht, ohne ein einheitliches theoretisches Gerüst (z.B. genau definierten Adressaten, quantitativen Anforderungen u.ä.) zu folgen. Die Regelungen liefen dabei stets Gefahr, inkonsistent zu sein. Vgl. Bieg/Käufer (2009): 3.

[197] Der Charakter des theoretischen Fundaments zeigt sich beispielsweise durch die Übernahme von Definitionen aus dem Framework in die Standards. Vgl. Buchholz (2003): 20.

[198] Vgl. Bieg/Kußmaul (2003): 441.

[199] Vgl. Bieg/Kußmaul (2003): 441ff. sowie Ballweiser (2009): 4.

[200] Die Definitionen, Ansatz und Bewertung der Abschlussposten sind ebenso wie das Kapital und Kapitalerhaltungskonzepte kein Bestandteil der folgenden Analyse und sollen daher nicht näher ausgeführt werden.

[201] Vgl. Buchholz (2003): 20.

[202] Vgl. F.24 Satz 2.

[203] Vgl. Bieg/Käufer (2009): 8.

[204] Vgl. F.29-30 und F33-38.

[205] F.25 Satz 1.

[206] Vgl. Bieg/Käufer (2009): 7.

[207] Vgl. F.25 Satz 3, Bieg/Käufer (2009): 7 sowie Buschhüter/Striegel (2009): 66.

[208] Vgl. F.26 Satz 2, Hüttche (2006): 13 sowie Buschhüter/Striegel (2009): 66.

[209] Vgl. Bieg/Käufer (2009): 8 sowie Buschhüter/Striegel (2009): 66. Beispielsweise bilden „Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Vergangenheit (…) Grundlage für die Prognose der zukünftigen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ F.28 Satz 1.

[210] Ohne eine derartige Relativierung, kann der Grundsatz so ausgelegt werden, dass dem Abschlussadressaten alle unternehmensinternen Informationen zugänglich gemacht werden müssen. Ein derartiger Zustand wäre für beide Seiten mit hohem Aufwand verbunden. Vgl. Bieg/Käufer (2009): 8.

[211] Vgl. F.30 Satz 1 in Verbindung mit IAS 1.7 Absatz 4 Satz 1.

[212] Vgl. Buschhüter/Striegel (2009): 66.

[213] Vgl. F.31.

[214] Vgl. Hüttche (2006): 13.

[215] Vgl. F.32 Satz 1.

[216] Vgl. F.33.

[217] Das Gegenteil wäre der rechtliche Gehalt. Siehe dazu auch das Beispiel aus F.35 Satz 3ff., welches in der nachfolgenden Fußnote aufgeführt ist.

[218] Vgl. F.35 Satz 3ff.: Weiter führt der Paragraph folgendes Beispiel an. Ein Unternehmen kann einen Vermögenswert an eine Partei veräußern, sodass sie formalrechtlich Eigentümer ist. Wenn der zukünftige wirtschaftliche Nutzen durch Vereinbarungen weiterhin dem Unternehmen zukommt, würde die Darstellung eines Verkaufs in der Bilanz nicht den Grundsatz der Glaubwürdigkeit erfüllen.

[219] Vgl. F.36 Satz 2.

[220] Vgl. Bieg/Käufer (2009): 9.

[221] Vgl. F.37 Satz 2f.

[222] Vgl. Bieg/Käufer (2009): 9.

[223] Vgl. F.38.

[224] Vgl. F.39.

[225] Vgl. F.41.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2012
ISBN (PDF)
9783863419394
ISBN (Paperback)
9783863414399
Dateigröße
376 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,7
Schlagworte
Principal-Agent-Ansatz Principal-Agent-Theorie Transaktionskosten Effizienzsteigerung

Autor

Inga Schaper, Dipl. Handelslehrerin, wurde 1987 in Hannover geboren. Ihr Studium der Wirtschaftspädagogik an der Universität Duisburg-Essen schloss die Autorin im Jahre 2012 mit dem entsprechenden akademischen Grad Diplom Handelslehrerin erfolgreich ab.
Zurück

Titel: Transaktionskostentheorie in der Rechnungslegung: Reduktion von Transaktionskosten durch Rechnungslegungsvorschriften am Beispiel der internationalen Rechnungslegung
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
72 Seiten
Cookie-Einstellungen