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Eventorganisation unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen nach der Loveparade-Tragödie 2010: Dargestellt am Beispiel der Neukonzipierung des Augsburger Maxstraßenfests

©2012 Bachelorarbeit 82 Seiten

Zusammenfassung

Das Thema Eventorganisation hat in Folge der Nachberichterstattung zur Loveparade und deren Auswirkungen einen enormen Bedeutungszuwachs bekommen. Die dramatischen Folgen dieser Veranstaltung haben die gesamte Szene sensibilisiert. Dies wird im vorliegenden Buch am Fallbeispiel des Augsburger Maxstraßenfests vertieft. Mit dem Thema dieser Arbeit wurde versucht, der neuen Situation Rechnung zu tragen. Das Augenmerk liegt dabei darauf, auf die neuen Gegebenheiten einzugehen und das Maxfest in Augsburg so neu zu konzipieren, dass die Veranstaltung in Zukunft für alle Beteiligten in vertretbarer Form realisiert werden kann.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2.3 Veranstaltungsarten und –formen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Dreidimensionale Typologie der Event-Formen

(Quelle: Nufer, 2007, S. 42)

Bis hierhin wird bereits klar, dass kein Event identisch mit einem anderen ist. Die Fülle an Veranstaltungen führt deshalb unweigerlich zu einer notwendigen Differenzierung und Kategorisierung in unterschiedliche Veranstaltungs-arten und –formen, um den Bereich der Eventorganisation anschaulich abbilden zu können.

Eine systematische, anschauliche und mehrschichtige Typologisierung verschiedener Events kann mittels der Kategorien Zielgruppe, Art der Inszenierung und Art des Konzepts vorgenommen werden.[1] Die vorangehende Abbildung zeigt den Zusammenhang zwischen den einzelnen Kategorien. Mit der ersten Dimension, der Zielgruppe, trennt man Events anhand ihres internen oder externen Fokus. Man unterscheidet zwischen Public Events (extern) und Corporate Events (unternehmensintern, z.B. Incentives), wobei auch Mischformen (z.B. Messen) möglich sind. In der zweiten Dimension unterscheidet man mit der Art der Inszenierung zwischen freizeit- und arbeitsorientierten Events. Freizeitorientierte Events zeichnen sich dabei vor allem durch ihren Unterhaltungswert aus, währenddessen arbeitsorientierte Events eher die Informationsvermittlung in den Vordergrund stellen. Auch hier sind natürlich Mischformen mit so genannten Infotainment-Veranstaltungen denkbar, d.h. es werden beispielsweise Informationen geschickt in Form von Unterhaltungsprogrammen präsentiert. In der dritten Dimension kann man nun Events nach der Ausrichtung ihres Konzepts kategorisieren. Eine Trennung erfolgt hier in marken- bzw. anlassorientierte Events. Die Frage hierbei liegt darin, ob man ein Event eher zur Positionierung einer Marke veranstaltet oder aufgrund eines speziellen Anlasses (z.B. Firmenjubiläum) durchführt. Mit dieser Typologisierung nach Nufer erhält man grundsätzlich einen recht anschaulichen und umfassenden Überblick über mögliche Eventarten und deren Unterscheidungsmerkmale. Weitere, ergänzende Klassifizierungsmerkmale könnten beispielsweise die Zielsetzung eines Events (gewinnorientiert, imagebildend, etc.), die Größe (messbar anhand Besucherzahlen) oder auch die Dauer von Events sein.[2] Eine Sonderrolle nehmen in diesem Zusammenhang so genannte virtuelle Events (z.B. Live-Übertragungen über Internet) ein, die im Rahmen einer Typologisierung nur schwer eingeordnet werden können, welchen aber gerade im Internetzeitalter eine immer größer werdende Bedeutung zukommt.[3] Diese Art der Events verzichten auf den sonst üblichen multisensitiven Charakter, erleben aber trotzdem vor allem bei jüngeren Generationen einen enormen Aufschwung. Unternehmen haben diesen Trend erkannt (z.B. Social Media Marketing) und profitieren von der Tatsache, dass sich ein bedeutender Teil des Alltags von Jugendlichen im Internet (Facebook etc.) abspielt.

Die unterschiedliche Ausrichtung und Form von Events spielt auch im Hinblick auf die entsprechende Eventorganisation eine tragende Rolle, da jede Eventform individuell unterschiedlich ausgestaltet werden muss. Betrachtet man nun die bisher gewonnen Erkenntnisse, so lässt sich festhalten, dass im Rahmen des Eventmanagements eine zielgerichtete Vorgehensweise unabdingbar erscheint, gleichzeitig aber kein allgemein gültiger Weg vorgegeben werden kann, da sich jede Veranstaltung durch ihre ganz besonderen Eigenheiten auszeichnet. Nicht nur dies macht deutlich, dass Events im Grunde schlichtweg Projekte sind - mit einem definierten Anfang, einem Ende und unterschiedlich vielen Zwischenschritten.[4] Dementsprechend lassen sich Events auch mit Hilfe eines gezielten Projektmanagements organisieren. In den nachfolgenden Kapiteln sollen deshalb einzelne Projektphasen sowie deren funktionale Zusammenhänge in Form von unterschiedlichen Eventmodulen näher erläutert werden, um einzelne Schritte der Eventorganisation besser identifizieren zu können.

2.4 Projektphasen und Ressourcen der Eventplanung

„Alle großen Aufgaben … sind komplex und scheinen zu Anfang unüberwindlich. Der Trick besteht darin, das Projekt in kleine überschaubare Schritte einzuteilen.“[5] Eine Strukturierung von Events kann einerseits anhand der Zeitschiene in verschiedene Projektphasen erfolgen. Dies ist vor allem hinsichtlich einer optimalen Termin- bzw. Zeitplanung sinnvoll, da die Planung der Ressource Zeit ein erfolgsentscheidendes Kriterium ist. Die nachfolgende Abbildung zeigt einen beispielhaften chronologischen Verlauf eines Projektes, welcher beim Planungsbeginn eine hilfreiche Übersicht sein kann. Im weiteren Verlauf sollte diese Übersicht allerdings mit weiteren Planungstools verfeinert und untergliedert werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Chronologischer Verlaufsstrahl eines Projekts (Quelle: Schäfer-Mehdi, 2010, S. 144)

Allerdings ist hier anzumerken, dass die alleinige Projektplanung anhand der Zeitschiene nicht ausreichend sein kann, da neben dem Zeitfaktor noch weitere Ressourcen existieren, die in der Projektplanung strukturiert und organisiert werden müssen.

Holzbaur et al. stellen mit ihrem magischen Projektdreieck (vgl. Abb. 4) die wesentlichen Ressourcen im Rahmen einer Projektplanung dar. Neben der bereits gezeigten Zeitplanung sind dies vor allem eine entsprechende Budgetierung sowie die Personalplanung.[6] Die nachfolgende Abbildung zeigt die zentralen Aspekte der Projektplanung nach Holzbaur et al. auf anschauliche Weise.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Magisches Projektdreieck (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Holzbaur, Jettinger, Knauss, Moser & Zeller, 2010, S. 30)

Die zentrale Aufgabe des Projektmanagements im Rahmen der Eventorganisation besteht also darin, die vorhandenen Ressourcen (Personal/Geld/Zeit) so aufeinander abzustimmen, dass diese zu jedem Zeitpunkt des Projekts optimal eingesetzt werden können.[7] Je besser dies gelingt, umso höher ist letztendlich die Eventqualität bzw. das Ergebnis. Es zeigt sich, dass sich eine qualitativ hochwertige Eventorganisation nur mit der gezielten Abstimmung und Koordination von mehreren Teilressourcen erzielen lässt. Zudem verdeutlicht das magische Projektdreieck auch den direkten Zusammenhang der Ressourcen. Sie sind voneinander abhängig, d.h. dass sich die Veränderung einer Ressource in direkter Weise auf die anderen Ressourcen auswirkt. Nicht nur deshalb erscheint die Strukturierung der Eventorganisation in mehrere funktionale Module angebracht, um wechselseitige Beziehungen zwischen diesen noch verständlicher darstellen zu können (vgl. Abb. 5).[8] Zusätzlich werden nun konkrete Planungstools genannt, die in den jeweiligen Bereichen der einzelnen Teilmodule üblicherweise zum Einsatz kommen.

2.5 Eventmodule und Tools der Eventorganisation

Wie in Abbildung 5 ersichtlich, lässt sich der Umfang einer Eventorganisation sehr treffend anhand drei, voneinander abhängigen Eventmodulen abbilden. In diesem Kapitel werden die drei Eventmodule Event-Entwicklung, Event-Steuerung und Event-Durchführung inklusive konkreter Planungstools intensiver vorgestellt.

Abb. 5: Handlungsmodell für Eventmanager (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Apitzsch, 2010, vgl. Anh. 2, S. 64)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Ausgangspunkt einer Eventorganisation ist oftmals eine vage Idee für eine Veranstaltung, eine so genannte Dachidee. Mit dem Modul Event-Entwicklung wird im Prinzip der Bereich der Eventorganisation zusammengefasst, der sich mit der Ausgestaltung dieser Gedankenspiele befasst. In erster Linie geht es darum, ein außergewöhnliches Grundthema für eine Veranstaltung zu erarbeiten, wobei in der Praxis häufig beliebte Kreativitätstechniken wir das Brainstorming, der morphologische Kasten oder eine Mind-Map verwendet werden.[9] Beispielhaft gibt Abbildung 6 Einsichten in mögliche Inhalte und Umfang einer Ideensammlung für einen Event.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Inhalte einer Mind-Map (Quelle: Schäfer-Mehdi, 2009, S. 55)

Gleichzeitig ist es wichtig, potenzielle Ideen realistisch auf Machbarkeit und Nutzen hin zu überprüfen. Als Abschluss dieses Moduls sollte die Dachidee in Form eines schriftlichen Konzepts ausgeführt werden, deren Form je nach Anforderungen des Auftraggebers oder Veranstalters variieren kann. Denkbar wäre zum einen die Darstellung wiederum in Form einer Mind-Map (vgl. Abb. 7), welche die Übersichtlichkeit des Konzepts ganz wesentlich erhöht und mögliche Zusammenhänge einzelner Konzeptbestandteile besser aufzeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Gliederung eines Konzepts (Quelle: Schäfer-Mehdi, 2009, S. 65)

Allerdings hat diese Form der Darstellung auch den Nachteil, dass mögliche Gedanken nur sehr schwer bzw. in begrenzter Form darstellbar sind und nicht in vollem Umfang Erwähnung finden. Aus diesem Grund empfiehlt sich auch die Ausarbeitung eines Konzepts in Schriftform. So besteht für Wedekind und Harries ein professioneller Konzeptaufbau aus folgenden Bestandteilen[10]:

- Deckblatt mit Titel, Datum der Erstellung, Agentur/Abteilung
- Ausgangssituation
- Eckdaten des Briefings bzw. Vorgaben des Unternehmens
- Aufgabenstellung
- Event-Ziele
- Anzusprechende Zielgruppe
- Vorüberlegungen
- Idee, Motto und Logo
- Umsetzung, Details, Maßnahmen und Beschreibung
- Begleitende Kommunikation
- Zeitplan
- Budgetplan und Kosten
- Vorteile und Begründung
- Fazit

Grundsätzlich muss aber festgehalten werden, dass die hier vorgestellten Inhalte nur ein Grundgerüst eines Eventkonzepts darstellen und als erste Orientierung dienen können. Der genaue Inhalt eines Eventkonzepts kann nicht fest vorgegeben werden, da wiederum jede Veranstaltung ihre individuellen Besonderheiten besitzt, auf die bereits an dieser Stelle eingegangen werden muss.

Ist die gedankliche Ausgangsbasis in Form eines schriftlichen Konzepts erarbeitet worden, geht es anschließend darum, die zur Verfügung stehenden Ressourcen in Form des Personals, der Zeit und des vorhandenen Budgets optimal aufeinander abzustimmen, um die Dachidee der Veranstaltung bestmöglich umzusetzen. Dies geschieht im Bereich Event-Steuerung. Die Arbeit, die hinter einem Projekt steckt, muss nun dementsprechend möglichst effektiv strukturiert werden. Mit Hilfe von klassischen Organisationstools aus dem Projektmanagement werden die Ressourcen koordiniert. Verwendung finden hier beispielsweise Projektstrukturpläne oder Projektorganigramme zur Planung der Personalaktivität und zur Verteilung von Verantwortungen. Eine ganz entscheidende Rolle spielt hierbei auch die richtige Zusammensetzung des Projektteams. Verschiedene Wissenschaftler haben sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt. So beispielsweise Meredith Belbin, deren Teamrollen-Theorie besagt, dass mehrere typische Teamrollen besetzt werden müssen (z.B. Kreativer, Umsetzer, Koordinator etc.)[11], um ein Projekt erfolgreich umsetzen zu können. Für die Zeitplanung bieten sich Aktivitäten- bzw. Checklisten oder auch typische Tools des Zeitmanagements wie Zeitplaner oder Meilensteinpläne an. Das Budget wird üblicherweise mit detaillierten Kostenplänen verwaltet und kontrolliert.

Während es bei den beiden bisherigen Eventmodulen überwiegend um die Koordination der Aufgaben ging, die hinter einem Projekt stehen, beschreibt die Event-Durchführung die letztendliche Realisation der Planung und beinhaltet alle Aspekte, die nach außen wahrnehmbar sind. Hierzu zählen unter anderem die Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der Veranstaltung, die Planung des Programms und Ablaufs, die Planung der Location anhand detaillierten Lageplänen und Skizzen oder auch die Vorbereitung und Umsetzung eines umfassenden Sicherheitskonzepts. Gerade diesem Aspekt kommt nach der Loveparade-Tragödie 2010 eine sehr starke Bedeutung zu. Unter den Bereich der Event-Durchführung fällt aber auch der gesamte Aspekt der Nachbereitung inklusive einer Evaluation, um festzustellen, inwieweit der Event ein Erfolg ist. Zusätzlich ergeben sich so wertvolle Verbesserungspotentiale, die in Zukunft gewinnbringend eingesetzt werden können.

Mit dieser Strukturierung der Eventplanung in drei Eventmodule lässt sich der nahezu volle Umfang einer Eventorganisation anschaulich und außerordentlich treffend darstellen. Deswegen sollen die hier in der Theorie vorgestellten Organisationstools auch im späteren Praxisteil dieser Arbeit speziell für das Augsburger Maxstraßenfest eingesetzt werden.

2.6 Wichtige Rahmenbedingungen

Im Rahmen einer Eventorganisation spielen neben zahlreichen planerischen und organisatorischen Aspekten auch mehrere Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle, welche die Planung und Ausrichtung einer Veranstaltung in besonderem Maße beeinflussen. In diesem Kapitel soll deshalb vor allem auf rechtliche Gegebenheiten sowie die Beziehungen zwischen den am Event beteiligten Parteien kurz eingegangen werden.

2.6.1 Rechtsbeziehungen, Haftung und Absicherung

Die erfolgreiche Realisation eines Eventkonzepts basiert immer auch auf einer gut funktionierenden und effektiv strukturierten Zusammenarbeit von mehreren am Event beteiligten Parteien. Hierbei entstehen oftmals komplexe Vertragsverhältnisse und gegenseitige Verpflichtungen. Abbildung 8 stellt exemplarisch mögliche Rechtsbeziehungen zwischen den Eventpartnern dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 8: Exemplarische Rechtsbeziehungen bei einem Event

(Quelle: Holzbaur, Jettinger, Knauss, Moser & Zeller, 2005, S. 145)

Diese Rechtsbeziehungen entstehen durch ganz typische Handlungen, die im Rahmen einer Eventorganisation ablaufen, z.B.[12]:

- Verkauf von Eintrittskarten an Besucher
- Mieten einer Location
- Buchung eines Künstlers/einer Band
- Anstellung von Personal
- Einbindung eines externen Dienstleister/Agentur (z.B. Catering-Service, Technik-Firma)

Aus Vertragsverhältnissen und Rechtsbeziehungen ergeben sich gegenseitige Ansprüche und Verpflichtungen, d.h. Vertragspartner haften auch im Falle eines Leistungsversäumnisses bzw. im Schadensfall gegenüber den im Schaubild beispielhaft dargestellten Eventbeteiligten. Deshalb ist es wichtig, dass ein Veranstalter seine Pflichten und die „Beziehungen [kennt] und sich [vergegenwärtigt], um Vorsorge zu treffen, sich und andere abzusichern und auf Ansprüche richtig reagieren zu können.“[13] „Bei Events ist das Risiko enorm hoch, da viele Menschen betroffen sind und auch größere finanzielle Mittel im Spiel sind.“[14] Gerade deshalb sollten bei der Eventplanung die rechtlichen Rahmenbedingungen und Risiken nie außer Acht gelassen werden.[15]

Haftungsrisiken können sich dabei aus den unterschiedlichsten Bereichen ergeben. Wichtig ist für den Veranstalter, dass er sich im Vorfeld seiner Veranstaltung mit potentiellen Risiken auseinandersetzt und im Rahmen eines gezielten Risk Managements plant, wie mit diesen Risiken umgegangen wird.[16] Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass der Veranstalter in der Regel für das Verhalten seiner Mitarbeiter und Beauftragten haftet.[17] Inwieweit diese Rechtsauslegung in der Realität tatsächlich angewendet wird, wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit anhand den Auswirkungen und Folgen der Loveparade 2010 erläutert. Mögliche Risiken könnten sich zum Beispiel aus den folgenden Gefahrenquellen[18] ergeben:

- Location (z.B. unsichere Tribünen)
- Eventcharakter (z.B. Flugshow, Autorennen)
- Besucher (z.B. Hooligans im Sport, große Besucheranzahl)
- Wetter (z.B. Sturm, Schneefall)
- Dritte (z.B. aggressive Sportler wie Tennisspieler McEnroe)
- Eventorganisation (z.B. schlechte Koordination von verschiedenen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen bei Beteiligung mehrerer Organisatoren)

Bei der Anmietung von fremden Veranstaltungsräumen oder Veranstaltungen auf öffentlichen Grund sollte unbedingt beachtet werden, dass der Vermieter bzw. öffentliche Kommunen Freistellungserklärungen vom Veranstalter fordern, so dass oftmals die alleinige Haftung auf den Veranstalter abgewälzt wird.[19]

Man unterscheidet im Wesentlichen drei Schadensarten[20], für die ein Veranstalter zur Verantwortung gezogen werden kann:

- Personenschäden (Verletzung oder Tod von Personen)
- Sachschäden (Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Sachen)
- Vermögensschäden (Eingriff in das Vermögen, z.B. durch falsche Beratung)

Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter ergeben sich entweder aus bestehendem Vertragsverhältnissen oder durch dessen deliktische Handlung (Haftung aus unerlaubter Handlung)[21], wobei die meisten Haftungsfälle ein Resultat aus dem schlechten baulichen Zustand der Location sind oder aus einer Vernachlässigung bzw. gar Unterlassung der Überwachungspflicht der Location resultieren.[22] Der Aspekt der Haftung ist für Veranstalter insbesondere deshalb von Bedeutung, da man sich für ein Verschulden auf Schadensersatzansprüche einstellen muss. Neben zivilrechtlichen Haftungstatbeständen kann es darüber hinaus bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten aber auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.[23]

Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich ein Veranstalter – wie bereits erwähnt – vor der Veranstaltung Gedanken über mögliche Gefahrenquellen macht und sich in ausreichendem Maße absichert. Dies kann zum einen über sog. Haftungsfreizeichnungsklauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder durch vertragliche Vereinbarungen geschehen, wobei eine gänzliche Haftungsfreizeichnung nie möglich ist[24] (z.B. bei vorsätzlichem Handeln). Zum anderen kann ein mögliches Risiko durch den Abschluss von verschiedenen Versicherungen, die bei Schäden eintreten, verringert werden. Wie in allen Lebensbereichen kann theoretisch wohl jede Risikoart abgesichert werden. Für Veranstalter sind aber vor allem drei Versicherungen dringend zu empfehlen:[25]

- Die Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung kann als Grundversicherung für Veranstalter bezeichnet werden, da sie die gesamte Phase von Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen gegen Sach- und Personenschäden abdeckt. Sie ist außerdem um Zusatzdeckungen bei besonderen Risiken erweiterbar[26].
- Die Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung deckt das Risiko eines kompletten Ausfalls der Veranstaltung ab. Insbesondere bei Events im Freien nimmt diese Versicherung eine besondere Bedeutung ein, da der Faktor Wetter nie mit absoluter Sicherheit vorhergesagt werden kann. Gerade hier kann diese Versicherung von existenzieller Bedeutung sein. Erweiterbar ist diese Versicherung beispielsweise auch für den Fall des Nichterscheinens eines wichtigen Künstlers.[27]
- Eine Elektronik-Versicherung (Versicherung von Veranstaltungstechnik wie Beschallung, Bühnentechnik, Lichttechnik) ist oftmals besonders wichtig, da die Technik von einem externen Dienstleister angemietet wird und einen hohen finanziellen Wert aufweist. Bei Beschädigung würden hohe finanzielle Forderungen durch Reparatur/Schadensersatz auf einen Veranstalter zu kommen.

Neben diesen drei Versicherungen gibt es zahlreiche weitere Absicherungsmöglichkeiten (z.B. Unfallversicherung, Auslandshaftpflichtversicherung), die aber nur im Einzelfall notwendig sein sollten und deren Notwendigkeit von Fall zu Fall individuell überprüft werden muss.

Einen weiteren wichtigen rechtlichen Bereich der Eventorganisation nehmen auch zahlreiche gesetzliche Vorschriften und behördliche Genehmigungen ein, die im Vorfeld einer Veranstaltung berücksichtigt und eingeholt werden müssen. Dieser Bereich soll im folgenden Kapitel separat erläutert werden.

2.6.2 Rechtliche Vorgaben und notwendige Genehmigungen in der Eventorganisation

Im Rahmen einer Eventorganisation sind oftmals eine Vielzahl an unterschiedlichen Vorschriften und Verordnungen zu beachten[28], allerdings existieren auf diesem Rechtsgebiet leider nur wenige Rechtsgrundlagen, Gerichtsurteile oder Stellungnahmen.[29] Dies erschwert die Planung und Organisation von Veranstaltungen zusätzlich. Dementsprechend empfiehlt es sich in diesem Bereich, so frühzeitig wie möglich, kritische Punkte und Fragestellungen mit den zuständigen Fachleuten (z.B. Rechtsanwälte, Finanzamt, Ordnungsamt usw.) abzustimmen.

Eine Mehrzahl an Veranstaltungen, ganz besonders Großveranstaltungen auf öffentlichem Grund, bringen logischerweise ein verstärktes Risiko mit sich. Insbesondere wenn mit einer Veranstaltung besondere Gefahren verbunden sind, ist sie anzeige- bzw. genehmigungspflichtig und bedarf der Zustimmung von örtlichen Behörden.[30]

Die nachfolgende Abbildung gibt einen grundlegenden Überblick über mögliche rechtliche Rahmenbindungen in der Eventorganisation.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 9: Mögliche rechtliche Rahmen- bedingungen in der Eventorganisation (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Funke & Müller, 2003, S. 149)

Diese einzelnen Bereiche begründen sich aus den verschiedensten Gesetzesgrundlagen. Nicht nur Bischof spricht hier von einem „Paragraphendschungel“[31]. Erschwert wird das Zurechtfinden auf diesem Rechtsgebiet zusätzlich durch einzuhaltende Vorschriften, die von Region zu Region und manchmal sogar von Stadtbezirk zu Stadtbezirk unterschiedlich sein können.[32] Dies trifft beispielsweise auf die Versammlungsstättenverordnung zu. Hier sind unter anderem wichtige Aspekte zu Bauvorschriften, Rettungswegen, technischen Einrichtungen oder Brandschutz geregelt. Es gibt zwar eine Muster-Verordnung durch die Europäische Union, woran sich die einzelnen Bundesländer auch grundsätzlich orientieren, aber trotzdem jeweils im Wortlaut eigenständige Verordnungen vorweisen.[33] Bereits 1998 wurde auf dem deutschen Juristentag beschlossen, die wichtigsten Verkehrssicherungspflichten in einem einheitlichen Veranstaltungsgesetz zu verankern. Leider ist dies bis heute nicht geschehen.[34]

Die folgende Checkliste gibt einen guten Überblick, wann welche Genehmigung von welcher Stelle erforderlich ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 10: Checkliste Genehmigungen Eventorganisation (Quelle: Funke & Müller, 2003, S. 203)

Trotz dieser oder auch zahlreichen anderen Checklisten, die im Internet oder in Fachbüchern erhältlich sind, kann nur dringend empfohlen werden, sich frühzeitig an zuständige Stellen zu wenden, um rechtliche Bedingungen für eine Veranstaltung im Konsens abzuklären.[35] Natürlich ist es für einen Eventmanager hierfür absolut notwendig, die wichtigsten rechtlichen Vorgaben und Genehmigungen überhaupt zu kennen.

Wie sich gezeigt hat, ist neben entsprechenden Kompetenzen in den Bereichen Event-Entwicklung, Event-Steuerung und Event-Durchführung das rechtliche Know-how im Rahmen einer Eventorganisation ebenso wichtig. Die folgenden Fallbeispiele dieser Arbeit verdeutlichen dies nur weiter.

Nachdem Inhalt und Umfang einer Eventorganisation in der Theorie ausführlich erläutert wurden, soll auf dieser Basis nun an praktischen Fällen verdeutlicht werden, wie eine Eventorganisation in der Praxis ablaufen kann. Zu Beginn sollen zuerst an einem negativen Beispiel vor allem mögliche Fehler einer Eventorganisation vorgestellt werden, die in diesem Fall sogar so schwerwiegend waren, dass sie einschneidende Veränderungen im gesamten Eventbereich nach sich gezogen haben.

3. Ablauf, Planungsfehler und Auswirkungen der Loveparade 2010 in Duisburg

Die Loveparade mit ihrem Konzept war an sich eine Erfolgsstory, die weltweit ihres Gleichen sucht. Mit jährlich über 1 Mio. Besuchern – zum Großteil Techno-Fans aus der ganzen Welt – zählte die Veranstaltung bereits in Berlin und auch danach im Ruhrgebiet zu den größten und erfolgreichsten Musikveranstaltungen der Welt. Leider haben tragische Umstände und eine unzureichende Organisation und Planung im Jahr 2010 zu einer bis dahin unvorstellbaren Tragödie geführt, bei der 21 Menschen ihr Leben lassen mussten. Um zu verstehen, wie es zu der Katastrophe kommen konnte, wird im Folgenden daher der Ablauf der Tragödie kurz dargestellt, worauf aufbauend wesentliche Planungs- und Organisationsfehler erläutert werden. Dies beinhaltet sowohl die Planungen des Veranstalters Lopavent GmbH mit Geschäftsführer Rainer Schaller als auch das Verhalten der Duisburger Polizei und Stadtregierung. Nicht nur in diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wer die Geschehnisse letztendlich zu verantworten hat, weshalb anschließend eine Darstellung der aktuellen Rechtslage und Haftungssituation folgt. Desweiteren sollen zudem Auswirkungen der Geschehnisse auf die Veranstaltungssituation im Allgemeinen sowie ganz praxisnah auf das Augsburger Maxstraßenfest im Besonderen aufgezeigt werden.

3.1 Ablaufbeschreibung der Tragödie

Obwohl sich jeder wahrscheinlich die Bilder der Loveparade 2010 in Duisburg vor Augen führen kann, wissen nur wenige, wie die Tragödie tatsächlich abgelaufen ist und wie es dazu kam. Aufgrund dessen soll zuerst der genaue Ablauf der Geschehnisse geklärt werden. Hierfür ist es notwendig, sich mit den örtlichen Gegebenheiten und den Besonderheiten der Location vertraut zu machen. Abbildung 11 zeigt das Venue sowie die nähere Umgebung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 11: Die Location der Loveparade 2010 und ihre nähere Umgebung (Quelle: Spiegel Online, http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,708399,00.html , Abruf am 08. Januar 2012)

Die Abbildung zeigt das Gelände des Alten Güterbahnhofs in Duisburg, auf dem die Loveparade stattgefunden hat. Im Zentrum des Bahnhofgeländes befinden sich mehrere Lagerhallen, um welche die sog. Floats, die großen Musik-LKW mit DJ, in einer Kreisbahn fuhren. Eingang und Ausgang der Besucher war eine große Hauptrampe, die über einen Tunnel nach außen führt. Genau auf dieser Hauptrampe bildete sich aufgrund mehrerer Umstände während der Stoßzeit nachmittags eine nicht mehr zu kontrollierende Menschenmenge, was schließlich in einer Massenpanik endete, bei der 21 Menschen zu Tode gedrückt oder getrampelt wurden. Die Bildung der Menschenmenge auf der Zugangsrampe lässt sich in vier Phasen einteilen (vgl. Abb. 12).[36]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 12: Bildung der Menschenmenge auf der Hauptrampe (Quelle: Brandt, Bönisch,

Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 60 f.)

Der eigentliche Auslöser der Menschenmenge war ein Stau an der oberen Kante der Hauptrampe. Das Problem hierbei war, dass sich die ankommenden Besucher nicht – wie geplant – weiter auf das Veranstaltungsgelände bewegten, sondern direkt nach dem Eingang stehen blieben, so dass sich mit den nachströmenden Besuchern ein Pfropf am Rampenkopf bildete. Dies veranlasste dann den Crowd-Manager, der eigens am Tag der Veranstaltung für die Kontrolle und Steuerung der Besucherströme zuständig war, mit Hilfe von drei Polizeiketten, den Nachstrom an Besuchern zu stoppen. Die Polizeiketten wurden im unteren Bereich der Rampe sowie in beiden Seiten des Tunnels gebildet. Allerdings konnten die Einlasssperren im Tunnel aufgrund des Ansturms der Besucher nicht lange aufrecht erhalten werden, so dass die dritte Polizeikette im unteren Bereich der Rampe von beiden Seiten des Tunnels verstärkt unter Druck geriet. Nun passierte das, was unter allen Umständen hätte vermieden werden müssen – zwei Menschenmengen prallten aufeinander. Man hätte berücksichtigen müssen, dass die Hauptrampe ebenso als Ausgang eingeplant war, so dass die Polizeikette auf der Rampe auch von oben her unter Druck geriet, da Besucher, die die Veranstaltung verlassen wollten, gleichzeitig nach unten drängten. Kurzzeitig später löste sich aufgrund des massiven Drucks auch die letzte Polizeikette auf der Rampe auf, woraufhin die Situation letztlich eskalierte. Die aufeinander prallenden Menschenmassen drängten an den Rand der Rampe, wo eine kleine, schmale Treppe hinauf auf das freie Gelände führte. In dieser Massenpanik wurden 21 Opfer zu Tode gequetscht und getrampelt.

Um zu verstehen, warum es zu dieser Massenpanik überhaupt kommen konnte, ob es doch eher unglückliche Zufälle waren oder das Ergebnis einer unzureichenden Vorbereitung und Organisation, müssen diese und weitere Hintergründe genauer analysiert werden. Nur so ist zu klären, welche Faktoren zu dieser schrecklichen Katastrophe führten. Das folgende Kapitel nimmt deshalb die Planung und Vorbereitung der Veranstaltung hinsichtlich möglicher Planungs- und Organisationsfehler detailliert unter die Lupe.

3.2 Analyse der Vorbereitung und Organisation hinsichtlich Planungsfehlern

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass von mehreren Beteiligten kleinere und auch schwerwiegende Fehler in der Vorbereitung sowie auch während der Veranstaltung selbst gemacht wurden, die in der Summe zu dieser Katastrophe führten. Dies ist das Ergebnis der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft.[37]

Das Ziel bei der Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts sollte es eigentlich sein, mögliche Gefahren und Risiken im Vorfeld der Veranstaltung durchzuspielen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Gefahrenquellen möglichst zu eliminieren bzw. auf ein Mindestmaß zu minimieren. Dies ist eine zentrale Aufgabe des Veranstalters in der Vorbereitung einer Großveranstaltung, da er für die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände verantwortlich ist und diese durch den Einsatz einer entsprechenden Anzahl von Ordnern sicherzustellen hat. Gerade bei einer Größenordnung wie bei dieser Veranstaltung empfiehlt es sich aber, frühzeitig mit Sicherheitsexperten der zuständigen Behörden sowie Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienst Kontakt aufzunehmen, um einvernehmlich an einem Sicherheitskonzept zu arbeiten, da ein Sicherheitskonzept nicht nur auf das Veranstaltungsgelände selbst ausgerichtet sein sollte, sondern auch in umfassender Weise die Umgebung der Location inklusive Zu- und Abgänge zum Partygelände miteinbeziehen muss. Für die Sicherheit beim Weg durch die Stadt zeichnet sich nämlich die Polizei verantwortlich. Die Polizei muss auf dem Veranstaltungsgelände nur bei einer besonderen Gefahrenlage und insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben eingreifen.[38] Anscheinend ist eine Einbeziehung der zuständigen Sicherheitsstellen in diesem Fall leider nicht frühzeitig und in ausreichendem Maße geschehen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigen, dass sowohl die Stadtregierung und vor allem die Polizei nicht frühzeitig in die Planung seitens des Veranstalters eingebunden waren.[39] Das Ergebnis dieser mangelhaften Vorbereitung sieht man an den katastrophalen Folgen der Veranstaltung.

Auch bei der Betrachtung des Sicherheitskonzepts ergeben sich massive Zweifel an einer ernsthaften und detaillierten Planung des Veranstalters. Seitens von Lopavent ging man anscheinend von „völlig falschen Berechnungen [aus], wie sich die Besucherströme auf dem Festivalgelände verteilen würden“[40]. Man hat in diesem Fall nicht auf das sonst übliche Entzerren der Besucherströme (z.B. räumliche Trennung von Ein- und Ausgang) gesetzt, sondern geplant, mittels Lautsprecherdurchsagen für eine permanente Information durch Beschallung zu sorgen, um so die Besucherströme zu lenken.[41] Fraglich ist dies vor allem deshalb, da aufgrund der Lautstärkecharakteristik der Veranstaltung und auch des bekannten und zu erwartenden Alkoholkonsums der Besucher, nicht davon ausgegangen werden konnte, dass diese die Information via Beschallung zu jederzeit aufnehmen werden. Zudem stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, warum die vorgeschriebene Lautsprecheranlage dann überhaupt nicht installiert wurde und dies auch von keiner Stelle überprüft wurde[42], stellte es doch einen zentralen Baustein des Sicherheitskonzepts dar. Möglicherweise wäre die Katastrophe somit trotz der Fragwürdigkeit des Konzepts mit der tatsächlichen Realisierung einer Beschallung zu verhindern bzw. aber in jedem Fall besser zu begegnen gewesen. Das sonst übliche Entzerren von Besucherströmen beinhaltet vor allem die räumliche Trennung von Ein- und Ausgang, so dass von Beginn an vermieden wird, dass sich zwei Menschenmengen aufeinander zu bewegen können. Besonders fatal war der Verzicht auf diese Entzerrung in diesem Fall, da die Charakteristik des Ein- und Ausgangs mit dem Tunnel von Grund auf für eine Einengung der Besucher sorgte und keine direkte bzw. weitläufigen Fluchtmöglichkeiten bot. Ein weiterer schwerwiegender Fehler seitens des Veranstalters war die Annahme, dass die Lastwagen und Musik auf dem Gelände Besucher anziehen werden und so für eine Verteilung der Menschenmassen auf dem weitläufigen Gelände sorgen. Hierzu hätte allerdings in erster Linie zuerst der Eingangsbereich entzerrt werden müssen. Dies ist wiederum nicht geschehen, da die Lastwagen viel zu nah an der Ein- und Ausgangsrampe vorbeifuhren, so dass die Besucher gleich hier stehen blieben.[43] Abbildung 13 zeigt anschaulich die Pfropfenbildung am oberen Ende der Eingangsrampe, die aufgrund der mangelhaften Koordination und Leitung des Eingangsbesucherstroms entstanden ist. Hinzu kommt, dass an dieser Stelle zu wenige sog. Pusher eingesetzt wurden.[44] Dies sind Ordner, die ankommende Besucher eigens darauf hinweisen, nicht an dieser Stelle stehen zu bleiben. Gemessen an der Menschenmenge konnte die zu geringe Anzahl der Pusher ihrer Aufgabe nicht gerecht werden konnten, so dass ihr Einsatz regelrecht verpuffte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 13: Pfropfenbildung auf der Hauptrampe (Quelle: Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 60)

Es zeigt sich, dass dem Veranstalter mehrere Vorwürfe bezüglich einer unzureichenden Planung und Ausgestaltung des Sicherheitsaspekts zur Last gelegt werden können. Allerdings muss in diesem Kontext hinterfragt werden, dass ein Sicherheitskonzept von örtlichen Behörden geprüft und genehmigt werden muss, in diesem Fall vom Ordnungsdezernat der Stadt Duisburg. Es stellt sich die Frage, warum die zuständigen Stellen nicht auf die Mängel reagiert haben, obwohl im Vorfeld der Veranstaltung nachweislich von potentiellen Risiken ausgegangen wurde. Die Stadtregierung ging sogar soweit, ein alternatives Sicherheitskonzept von Polizei und Feuerwehr mit der Begründung eines erhöhten Personalbedarfs und den damit verbunden höheren Kosten zu verwerfen.[45] Es deutet sehr vieles darauf hin, dass die Veranstaltung auch auf politischen Willen hin durchgeführt wurde und dies auf Kosten der Sicherheit. Offenbar war es der Stadtregierung, insbesondere in Person des verantwortlichen Oberbürgermeisters Adolf Sauerland, und dem Veranstalter Lopavent GmbH trotz Warnungen der Polizei[46] wichtiger, möglichst positive Werbebilder für ihr Unternehmen bzw. die Stadt zu erhalten.[47] Auf eine mögliche Kumpanei zwischen Stadt und Veranstalter deutet zudem auch ein Dokument mit dem Titel ‚Genehmigung einer vorübergehenden Nutzungsänderung’ (Aktenzeichen 62-34-WL-2010-0026)[48] hin, in dem der Veranstalter von der Einhaltung der Mindestbreite der Rettungsfluchtwege befreit wird und worin ein Verzicht auf Feuerwehrpläne verzeichnet ist. Im Gegenzug wird allerdings die maximale Besucherzahl auf 250.000 Personen begrenzt. Anscheinend hat man hier bereits einen kleinen Sicherheitspuffer eingebaut, da das Gelände nach offiziellen Angaben eigentlich 300.000 Menschen aufnehmen kann.[49] Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass man wohl seitens der Stadt von Anfang an von potentiellen Risiken ausging, die mit dieser Location verbunden waren. Wenn nun aber wiederum der Veranstalter selbst in der Öffentlichkeit mit mehr als 1 Mio. Besuchern rechnete und auch zu den vorherigen Loveparade-Events in Essen (2007) und in Dortmund (2008) weit über 1 Mio. Besucher gezählt wurden[50], dann ist es mehr als fraglich, warum die Veranstaltung trotz der Auflage seitens der Stadt in dieser Größe durchgeführt werden konnte. Betrachtet man die Geschehnisse und Handlungen der Stadtverwaltung im Gesamten, so lässt sich nur sagen, dass die Veranstaltung in dieser Art und Weise niemals hätte genehmigt werden dürfen.

Neben Veranstalter und Stadtregierung muss letztlich auch die Rolle der Polizei in den Planungen näher beleuchtet werden, da auch diese in das Geschehen involviert war. Trotz der Tatsache, dass die Polizei keine frühzeitigen Auskünfte über den Stand der Planung hinsichtlich der Sicherheit erhielt, entschuldigt dies nicht deren Verhalten vor und auch während der Veranstaltung. Im Jahr davor wurde die Loveparade 2009 in Bochum nämlich wegen massiver Sicherheitsbedenken abgesagt. Alleine diese Tatsache hätte hier für ein feinfühliges Aufhorchen bei den Sicherheitsexperten sorgen müssen, was allerdings ausblieb. Man hat die Angelegenheit sehr lange nur passiv betrachtet.[51] Diese mangelnde Vorbereitung spiegelt sich auch anhand von Verhaltensweisen während der Loveparade wieder. Einer der entscheidenden Fehler der Polizei während der Veranstaltung bestand darin, dass ausgerechnet zur Stoßzeit nachmittags ein Schichtwechsel vollzogen wurde, obwohl man bereits im Voraus wusste, dass man dann in der heißen Zeit für Stunden in seiner Handlung eingeschränkt sein würde[52]. Zusätzlich kam es nun insbesondere bei der Bildung der Polizeiketten im bzw. nach dem Tunnel zu Kommunikationsproblemen zwischen Einsatzleitung und Einsatzkräften. Der Polizeifunk funktionierte aufgrund des massiven Betonbaus des Tunnels nur sehr eingeschränkt.[53] Zudem wurde es anscheinend versäumt, eine funktionierende Vorangschaltung von Polizeihandys zu organisieren.[54] Hier passt es nur ins Bild, dass auch noch ein Lautsprecherwagen der Polizei am Morgen der Veranstaltung in der Werkstatt stand und später aufgrund des großen Besucherandrangs nicht mehr an der geplanten Stelle eingesetzt werden konnte.[55] Alles in allem sind dies Erkenntnisse, die eine intensive Vorbereitung auch auf Seiten der Polizei in Frage stellen.

Die Meinung von Marek Lieberberg, einem führenden Konzertveranstalter in Deutschland, trifft exakt den Kern der mangelhaften Organisation und kann als Zusammenfassung der hier beschriebenen Planungsfehler dienen: „Befruchtet haben sich die Geltungssucht der Lokalpolitik, die Profitsucht der Veranstalter, auf beiden Seiten gut gedüngt durch totalen Amateurismus. Das ist kein tragisches Unglück, sondern ein Verbrechen.“[56] Genau aufgrund dessen muss der Aspekt der Verantwortung und Haftung näher untersucht werden. Hierauf wird dementsprechend im nachfolgenden Kapitel eingegangen.

3.3 Darstellung der aktuellen Haftungssituation

Die ausführliche Darstellung der Loveparade-Eventorganisation hat ergeben, dass sowohl von Veranstalter als auch von Stadt und Polizei Fehler in der Organisation und deren Umsetzung gemacht wurden. In Kapitel 2.6.1 Rechtsbeziehungen, Haftung und Absicherung wurde erläutert, dass alle Beteiligten einer Eventorganisation durch verschiedene Rechtsbeziehungen bei Leistungsversäumnissen und Planungsfehlern zur Haftung gezogen werden können. In dem vorliegenden Fall kommt insbesondere eine Haftung des Veranstalters aufgrund eines Organisationsverschuldens (§ 823 Abs. 1 BGB oder §§ 31, 823 Abs 1. BGB) in Betracht.[57] Dass aufgrund der Schwere der Ereignisse bei der Loveparade nicht nur eine zivilrechtliche Haftung von Bedeutung ist, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind, versteht sich nahezu von selbst. Es stellt sich nur die Frage in welcher Form bzw. für wen. Nach menschlichem Ermessen würden wohl der Veranstalter als auch Stadtregierung und Polizei zur Verantwortung gezogen werden. Alle haben ihren Teil zu der Katastrophe beigetragen. Trotzdem streiten alle Beteiligten jegliche Verantwortung ab. Vor allem gegenseitige Schuldzuweisungen prägten das Verhalten der Parteien in der Zeit nach der Veranstaltung. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Hier stellt sich nun die zentrale Frage, wer sich in welcher Weise sich auch tatsächlich strafbar gemacht hat. Ermittelt wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen 16 Personen.[58] Darunter befinden sich der Einsatzleiter der Polizei (verpasstes rechtzeitiges Handeln während der Veranstaltung), der Produktionsleiter und drei weitere Mitarbeiter des Veranstalters (Verdacht auf Wissen über mangelhaftes Sicherheitskonzept und vorsätzlich falscher Berechnungen) sowie gegen elf städtische Beamte, darunter fünf Mitarbeiter des Bauordnungsamts (wg. der bereits erwähnten Nutzungsänderungsgenehmigung für die Location[59] ) und den Sicherheitsdezernenten (sorgfaltswidrige Erteilung der Genehmigung). Die Ermittlungen dauern zum aktuellen Stand immer noch an, so dass es noch zu keiner tatsächlichen Anklage gekommen ist.

Interessant erscheint vor allem die Tatsache, dass gegen den damaligen Oberbürgermeister der Stadt Duisburg Adolf Sauerland sowie den Geschäftsführer des Veranstalters Rainer Schaller, die als Verantwortliche im Zentrum der Kritik standen, seitens der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt wird. Vor allem die Person Adolf Sauerland nimmt aber dennoch eine wichtige Rolle hinsichtlich der Haftung ein. Denn die Einwohner Duisburgs haben ihren obersten Stadtherrn quasi persönlich zur Verantwortung gezogen, indem sie ihn in Folge der Geschehnisse und seines Verhaltens nach der Tragödie im Februar 2012 eindeutig abwählten.[60] Sauerland hatte stets jegliche Verantwortung für die Loveparade von sich gewiesen und persönliche Konsequenzen ausgeschlossen, obwohl er es war, der die Veranstaltung trotz Sicherheitsbedenken nachweislich wünschte.[61] Die Einwohner der Stadt sorgten somit persönlich für einen Präzedenzfall.

Es lässt sich also hinsichtlich der Haftung festhalten, dass im Fall des Eintretens eines Organisationsverschuldens strafrechtlich wohl tatsächlich die Personen zur Haftung gezogen werden, die die Folgen durch ihr Handeln auch tatsächlich zu Verschulden haben und die Haftung nicht auf den Bereich des Veranstalters beschränkt ist, sondern auf alle an der Eventorganisation beteiligten Parteien angewendet wird. Zudem wird ersichtlich, dass die Konsequenzen nicht unbedingt nur die in der Öffentlichkeit stehenden Unternehmens- bzw. Behördenvertreter (Geschäftsführer, Oberbürgermeister etc.) betreffen. Erwähnenswert ist dies vor allem aufgrund der in Kapitel 2.6.1 Rechtsbeziehungen, Haftung und Absicherung beschriebenen Haftung des Veranstalters für seine Mitarbeiter, da dies im vorliegenden Fall offenbar keine Rolle spielt.

[...]


[1] vgl. Nufer, 2007, S. 42 ff.

[2] vgl. Holzbaur, Jettinger, Knauss, Moser & Zeller, 2010, S. 17 f.

[3] vgl. Holzbaur, Jettinger, Knauss, Moser & Zeller, 2010, S. 19

[4] vgl. Schäfer-Mehdi, 2009, S. 140

[5] Schäfer-Mehdi, 2009, S. 140 f.

[6] vgl. Holzbaur, Jettinger, Knauss, Moser & Zeller, 2010, S. 27 f.

[7] vgl. Apitzsch, 2010, S. 4

[8] vgl. Apitzsch, 2010, S. 6

[9] vgl. Schäfer-Mehdi, 2009, S. 75 ff.; Wedeking & Harries, 2006, S. 56 ff.; Erber, 2005, S. 143 f.

[10] vgl. Wedekind & Harries, 2006, S. 64 ff.

[11] Recklies, 2001, S. 1 f.

[12] vgl. Holzbaur, Jettinger, Knauss, Moser & Zeller, 2005, S. 145

[13] Holzbaur, Jettinger, Knauss, Moser & Zeller, 2005, S. 144 f.

[14] Holzbaur, Jettinger, Knauss, Moser & Zeller, 2010, S. 135

[15] vgl. Holzbaur, Jettinger, Knauss, Moser & Zeller, 2010, S. 135

[16] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 205

[17] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 205

[18] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 205, S. 216

[19] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 218

[20] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 206

[21] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 206

[22] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 217

[23] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 223

[24] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 221

[25] vgl. Bischof, 2004, S. 12 ff.; Funke & Müller, 2003, S. 252; Schäfer-Mehdi, 2009, S. 155 f.

[26] vgl. Holzbaur, Jettinger, Knauss, Moser & Zeller, 2005, S. 151

[27] vgl. Schäfer-Mehdi, 2009, S. 156

[28] vgl. Wedekind & Harries, 2006, S. 118

[29] vgl. Holzbaur, Jettinger, Knauss, Moser & Zeller, 2010, S. 135

[30] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 149

[31] Bischof, 2004, S. 15

[32] vgl. Bischof, 2004, S. 15

[33] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 155 f.

[34] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 202

[35] vgl. Bischof, 2004, S. 15; Funke & Müller, 2003, S. 150

[36] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 60 f.

[37] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 60

[38] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 60

[39] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 60

[40] Dörries, 2010

[41] vgl. ZEIT ONLINE, 2010, S. 1

[42] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 66

[43] vgl. Dörries, 2010

[44] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 67; Dörries, 2010

[45] vgl. ZEIT ONLINE, 2010, S. 2

[46] vgl. Dörries, 2010

[47] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 60

[48] vgl. Anh. 3, S. 65 f.

[49] vgl. ZEIT ONLINE, 2010, S. 1

[50] vgl. Diehl, 2010

[51] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 60 f.

[52] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 59/66

[53] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 59

[54] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 68

[55] vgl. Brandt, Bönisch, Dahlkamp & Röbel, 2011, S. 59

[56] o.A., ZEIT ONLINE, 2010, S. 2 f.

[57] vgl. Funke & Müller, 2003, S. 214

[58] vgl. Jacobsen, 2011, S. 1 f.

[59] vgl. Anh. 3, S. 65 f.

[60] vgl. Dörries, 2012

[61] vgl. Jacobsen, 2011, S. 2

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2012
ISBN (PDF)
9783863419615
ISBN (Paperback)
9783863414610
Dateigröße
12.5 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für angewandtes Management GmbH
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1
Schlagworte
Eventmarketing Eventmanagement Event Großveranstaltung Planung

Autor

Patrick Schorer, B.A., wurde 1989 in Augsburg geboren. Sein Studium des Sport- und Eventmanagements an der FH für angewandtes Management in Erding schloss der Autor im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts und dem Gesamturteil 'sehr gut' (1,5) ab. Fasziniert von der Thematik der Eventorganisation und den Geschehnissen rund um die Loveparade-Tragödie 2010 in Duisburg hat sich der Autor entschlossen, diesem Themenkomplex auf umfassender Weise in Rahmen seiner Bachelorarbeit zu begegnen. Bereits während des Studiums beriet der Autor Firmen und Sportvereine in allen Fragen rund um die Themen Vermarktung und Vereinsorganisation sowie Eventmanagement auf der Basis einer freiberuflichen Selbständigkeit und sammelte so umfassende Erfahrungen in der Veranstaltungs- und Marketingbranche. Ab Oktober 2012 wird er zudem ein weiterführendes Master-Studium (Marketing/Vertrieb/Medien) an der Hochschule Ingolstadt/Augsburg aufnehmen, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten noch zu erweitern und zu vertiefen.
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Titel: Eventorganisation unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen nach der Loveparade-Tragödie 2010: Dargestellt am Beispiel der Neukonzipierung des Augsburger Maxstraßenfests
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