Jugendhilfe im Scheidungsfall: Chancen und Grenzen der Jugendhilfe im Rahmen von Scheidungsprozessen
Zusammenfassung
In diesem Buch werden daher die Chancen und Grenzen seitens der Jugendhilfe im Rahmen von Scheidungsprozessen aufgezeigt. Es sollen sowohl die Schwachstellen als auch die Ressourcen von Interventionen hervorgehoben werden.
Vorausgehend gilt es daher, die Forschungsergebnisse zu Scheidungsfolgen für Kinder generell, wie auch aus hochkonflikthaften Familien darzulegen. Anschließend wird eine kurze Zusammenfassung bezüglich des Wandels der gesetzlichen Regelungen erfolgen und erörtert, welche Problematiken sich aus dem familiengerichtlichen System für Kinder ergeben können. Bezogen auf die verdeutlichten Scheidungsfolgen und der Schwierigkeiten auf verfahrensrechtlicher Seite, werden anschließend die Aufgaben der Jugendhilfe, mit einem besonderen Blick auf das beschleunigte Verfahren und Beratungsstellen, vorgestellt. Es soll ein Überblick über die bestehenden Interventionen erfolgen. Gleichzeitig sollen jedoch auch eventuelle Schwierigkeiten beleuchtet werden.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
2.2 Daten und Fakten
Seit der Vereinigung von Ost- und Westdeutschland haben die Ehescheidungen stark zugenommen. In den zehn Jahren von 1993 bis 2003 ist die Zahl der Scheidungen um 51,3 % angestiegen.[1] Im Jahr 2005 ließen sich etwa 388.500 Paare in Deutschland trauen, während sich im gleichen Jahr circa 201.700 Ehen wieder geschieden wurden.[2] Zudem sind in einem Scheidungsprozess zu 50 Prozent minderjährige Kinder involviert.[3] So waren im Jahr 2002 von den Ehescheidungen etwa 153.000 Kinder unter 18 Jahren betroffen.[4] Im Jahr 2005 waren es sogar 156.400. In Wirklichkeit dürfte die Zahl der von einer Trennung ihrer Eltern tangierten Kinder noch wesentlich höher sein. Nämlich dann, wenn diejenigen hinzuzählen würden, welche aus einer beendeten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft stammen. Diese können aber natürlicherweise statistisch nicht erfasst werden.[5]
Die besonders von starken Konflikten geprägten Scheidungen und die darin involvierten Kinder stellen aber eine Ausnahme dar. So sind zwei Drittel aller sich trennenden Familien in der Lage, beispielsweise den Umgang mit ihren Kindern selbstverantwortlich zu regeln.[6] Wird ein Verfahren vor dem Familiengericht eröffnet, kann in der Regel nach etwa einem halben Jahr ein endgültiger Beschluss gefasst werden, so dass nur ein Fünftel der Verfahren nach einem Jahr Anhängigkeit vor Gericht noch laufen.[7] Die Zahl der von Konflikten nach einer Trennung betroffenen Kinder in Deutschland steigt allerdings jährlich um mehr als 10.000.[8] Insgesamt sind momentan etwa 50.000 Kinder betroffen.[9]
Man spricht von ungefähr fünf Prozent der Gesamtheit elterlicher Trennungen, welche als hochstrittig angesehen werden.[10] Doch dieser scheinbar geringe Anteil stellt einen enormen Aufwand für die betroffenen, helfenden Institutionen dar. So kommen im Extremfall bei hochkonflikthaften Trennungen entsprechend der Eskalationsstufe drei auf ein Elternpaar ganze acht involvierte Hilfspersonen.[11] Darunter finden sich z. B. Familienrichter, Sozialarbeiter des Jugendamtes, Therapeuten, Berater, Sachverständigengutachter, Umgangs- und Verfahrenspfleger. Neben den finanziellen Einbußen, welche die Familien selbst durch ein Scheidungsverfahren hinnehmen müssen, sind auch die wirtschaftlichen Kosten, welche diese Gruppe verursacht, enorm. Ganz abgesehen von den psychischen Folgen für die betroffenen Kinder. Doch aus Sicht der Eltern während einer eskalierenden Scheidung leiden sie selbst stets am meisten unter der Situation. Ihre Kinder hingegen sind ihrer Ansicht nach nicht die Leidtragenden, oder wenn dann nur in sehr geringem Ausmaß.[12] Dies deutet auf eine verschobene Wahrnehmung und eine Verzerrung der Realität seitens der Eltern hin.
Welche Konsequenzen die Kinder tatsächlich aus einem „regulären“ oder gar hochkonflikthaften Scheidungsprozess zu erwarten haben, wird im nächsten Abschnitt thematisiert.
2.3 Folgen für die Kinder
Hierbei muss zunächst erwähnt werden, dass Schädigungen der Kinder in der Regel nicht bewusst von den Eltern vollzogen werden. Zumeist sind sie tief überzeugt davon, das Richtige für ihren Nachwuchs zu tun. Sie sind häufig nicht dazu in der Lage, angemessen Sorge für ihr Kind zu tragen, da sie noch allzu sehr selbst auf der Paarebene in Konflikte aus der Beziehung verwickelt sind. Im Allgemeinen gilt es als vorteilhafter, wenn die Eltern sich der mit ihrer Scheidung einhergehenden Probleme für ihre Kinder bewusst sind. Besonders bedrohlich wird es dann, wenn die Eltern die direkten und auch indirekten Folgen für ihren Nachwuchs bestreiten oder verdrängen.[13] Ebenfalls hervorgehoben werden soll, dass auch Konflikte an sich nicht per se als negativ zu betrachten sind.[14] Auseinandersetzungen der Eltern sollten daher nicht gänzlich vermieden oder vor den Kindern verheimlicht werden. Es liegt zwar nahe, dass starke Konflikte der Eltern folgenschwer auf den Kindern lasten. Doch auch nicht angesprochene, also still ausgetragene Konflikte führen zu einer Steigerung der Depressivitätswahrscheinlichkeit bei den belasteten Kindern.[15] Sind die Eltern in der Lage, ihre Streitigkeiten friedlich und respektvoll beizulegen, so gehen nicht nur diese zwei Parteien gestärkt aus der Situation heraus. Auch die Kinder können mittels Modelllernen von dem Verhalten der Eltern profitieren und erkennen, dass zum Leben in einer Beziehung ebenfalls Konflikte gehören, welche diese sogar noch stabilisieren können.[16] In den folgenden Erwähnungen ist allerdings stets von destruktiv ausgetragenen Konflikten auszugehen.
Die Literatur belegt mittlerweile, dass eine Scheidung an sich nicht zwingend nachhaltig belastend für die Kinder sein muss. Auch das Gegenteil kann der Fall sein. So „sind manche Scheidungskinder sozial kompetenter und weniger sozial auffällig als Kinder aus Zweielternfamilien.“[17] Insbesondere Mädchen zeigen im Erwachsenenalter überdurchschnittliche soziale Kompetenzen aufgrund der meist sehr engen Beziehung zur Mutter und der Tatsache, dass sie in der Regel früher selbstständig werden mussten als ihre Altersgenossinnen.[18] Dies bestätigt auch eine Studie von Hetherington, welche etwa 1400 Scheidungsfamilien bis zu 30 Jahre lang begleitete. Sie erläutert, dass ein kleiner Teil der mittlerweile erwachsenen Scheidungskinder bereichert aus der Situation herausgetreten sind. So wird von einer enormen Belastungsfähigkeit, Reife, Verantwortungsbewusstsein und Zielstrebigkeit berichtet.[19] Hier ist allerdings zu betonen, dass es sich ihren Angaben nach um eine Minderheit der befragten Scheidungskinder handelt.[20] Auch untersuchte eine Studie die Befindlichkeit und die Sozial- und Kompetenzentwicklung von 654 Kindern und Jugendlichen im Alter von zehn bis achtzehn Jahren in verschiedenen Familienkonstellationen.[21] Es wurde herausgefunden, dass der jeweilige Familientyp, also Kern-, Mutter- oder Stieffamilie einen signifikanten Einfluss auf die soziale Integration und das körperliche Befinden der Kinder hat. So waren es unerwarteterweise die Kinder aus Stieffamilien, welche besonders gute Werte bezüglich somatischer Probleme und sozialer Integration zeigten.[22] Daraus wird deutlich, dass eine Trennung und das Leben in einer neuen Familienkonstellation für Kinder nicht automatisch negativ sein müssen.
Verschiedene andere Studien aus Deutschland und den USA belegen ebenfalls, dass die Folgen von Scheidungen für Kinder und deren Entwicklung nicht homogen sind.[23] Vermehrt wird der individuelle Fall, die variierende Vorgeschichte, die Umstände der Trennung usw. als bedeutsam für die jeweiligen Auswirkungen dargestellt.[24] Demnach kann auch das Ende einer enorm konfliktbelasteten Beziehung oder Ehe eine deutliche Erleichterung für das Leben der Kinder bedeuten.[25] Gleichwohl können „offen ausgetragene Konflikte der Eltern nach der Trennung zu erheblichen Belastungen für Kinder und Jugendliche beitragen.“[26] So wurde für Kinder aus hochkonflikthaften Familien festgestellt, dass die Trennung zwar vorerst eine Erleichterung für sie bedeutet, die Auseinandersetzungen in diesen Familien nach der Scheidung aber regelmäßig bestehen bleiben.[27]
An dieser Stelle muss eine Unterscheidung deutlich werden. Es ist eine Sache, wie intensiv und ob ein Kind, dank der Hilfe von eventuell vorhandenen Ressourcen, nach einer gewissen Zeit noch die Folgen der Trennung zu spüren bekommt. Die Scheidung als Lebensereignis an sich aber wird von jedem Kind zunächst einmal als schmerzhaft empfunden. So stellt die Trennung oder Scheidung der Eltern für Kinder grundsätzlich ein derart dramatisches Ereignis dar, dass es in seinem Ausmaß lediglich von dem Tod eines Elternteils übertroffen werden kann.[28] Es ist also relevant zu wissen, dass Kinder die Scheidung ihrer Eltern als schmerzhaft und negativ empfinden, selbst wenn in Untersuchungen keine Auffälligkeiten bezogen auf ihre psychologische Anpassung erkennbar werden.[29] Ein Scheidungskind durchläuft daher auch zwangsläufig Phasen, in denen es von Trennungs- und Verlustängsten geplagt ist, protestiert, Trennungsschmerz und auch Verzweiflung empfindet, ein anklammerndes oder auch gleichgültiges Verhalten zeigt. Wichtig zu wissen, besonders für die Eltern, ist, dass dies für eine solche Situation normale Reaktionen und Erfahrungen sind, welche das Kind erlebt.[30] Sie lassen auch wieder nach. Sind die Eltern in der Lage und auch gewillt, miteinander zu kooperieren, so gewinnt das betroffene Kind mit der Zeit ebenfalls an Stabilität. Einerseits Stabilität in sich selbst und auch zu den beiden Elternteilen und eventuellen neuen Partnern.[31]
Problematischer und bedrohlicher ist es hingegen, wenn die Streitigkeiten der Eltern bereits vor der Trennung vorhanden sind, während des Scheidungsprozesses und auch danach noch anhalten. Insbesondere durch Retrospektivstudien konnte herausgefunden werden, dass sich die Entwicklung von Trennungskindern in dem Maße unterscheidet, wie die Kinder in die elterlichen Streitigkeiten mit einbezogen waren. So haben sich unterschiedliche Entwicklungsverläufe und Reaktionen zum Beispiel selbst bei Geschwistern gezeigt.[32] In Fällen einer Verwicklung in die Konflikte kann das Kind in mehrfacher Hinsicht belastet sein. Dies zeigt sich beispielsweise in einer Überforderung, wenn das Kind als Bündnispartner missbraucht wird oder zu sehr in intensive, nicht altersgerechte Gespräche verwickelt wird. Je nach Alter des Kindes besteht ferner eine Zukunftsangst, da alles Kommende ungewiss erscheint.[33] Ebenfalls finden sich in der Beziehung zwischen Kindern und ihren Eltern „mehr negative Interaktionen, Loyalitätskonflikte, sowie die Gefahr einer Parentifizierung.“[34] Unter Parentifizierung versteht man ein Vertauschen der Fürsorgerolle.[35] Die Kinder kümmern sich in diesem Fall um ihre Eltern, anstatt wie eigentlich üblich, umgekehrt. Häufig entsteht an dieser Stelle auch ein Drang danach, den schwächeren Elternteil retten zu wollen.
Es ergeben sich weitere, altersspezifische Reaktionen der Kinder auf die Scheidung ihrer Eltern. So fand die Kölner Langzeituntersuchung (1990-1996) zur Veränderung familiärer Beziehungen nach einer Trennung/Scheidung heraus, dass Kinder im Vorschulalter und im frühen Grundschulalter in besonderem Maße einer Gefahr aufgrund der Trennung ausgesetzt sind.[36] Es wurden 46 Kinder zwischen dem vierten und dem zehnten Lebensjahr viermal befragt. Während jüngere Kinder die Scheidung noch nicht so detailliert registrieren und ältere Kinder diese bereits besser einordnen und schrittweise auch verstehen können, so sind die Kinder in der genannten Altersspanne besonders stark betroffen. Sie empfinden für die Scheidung ihrer Eltern Schuldgefühle, was ihrem noch hoch ich-zentrierten Weltbild zuzuschreiben ist.[37] So glauben sie beispielweise häufig, den Auslöser für den Streit ihrer Eltern darzustellen und aus diesem Grund auch nicht mehr von ihnen geliebt zu werden. An dieser Stelle wird deutlich, dass ein offenes Gespräch und eine klare Ausräumung von Schuld immens wichtig für eine Entlastung der Kinder in dieser Situation sind. Diese Art der Interpretation einer Trennung lässt erst zwischen dem achten und dem zehnten Lebensjahr nach.[38] Hinzuzufügen ist noch die Tatsache, dass ein höheres Lebensalter während der Trennung die Kinder nicht vor der Intensität emotionaler Betroffenheit schützt, sondern vielmehr die bereits fortgeschrittene Fähigkeit zur Perspektivübernahme und somit das Verständnis für den Standpunkt der Eltern. Es sind also die altersbedingt erhöhten kognitiven Fähigkeiten, welche protektiv wirken.[39]
Genauer betrachtet betreffen die entstehenden Schädigungen weite Bereiche der Entwicklung eines Kindes. Dabei können die Folgen einerseits externalisierend, also stark nach außen getragene Verhaltensweisen, wie beispielsweise sichtbare Aggressionen, oder andererseits auch internalisierend, also nicht direkt sichtbare, nach innen gekehrte Verhaltensweisen sein.[40] Recht deutlich sichtbar werden z. B. geringere Sozialkompetenzen oder ein Abfall der Schulleistungen durch Einbußen in der kognitiven Leistungsfähigkeit. Weniger gut sichtbar sind Folgen wie beispielsweise ein geringes Selbstbewusstsein des Kindes. Dabei ist jedoch zu beachten, dass deutlich sichtbare Reaktionen der Kinder noch gesünder für diese sind, als solche, die zunächst eher unauffällig erscheinen und weniger gut deutlich werden.[41] Dass Jungen eher ein externalisiertes Verhalten als Mädchen zeigen, wurde in verschiedenen Untersuchungen festgestellt.[42]
Sicherlich nehmen viele Aspekte Einfluss auf die Art und Weise, wie ein Kind aus der Trennung der Eltern hinaustritt. Es sind unter anderem Fähigkeiten zur Bewältigung der Situation, welche in der Individualität des Kindes selbst liegen. Es sind zum Teil sozioökonomische Faktoren, wie z. B. finanzielle Aspekte als auch soziale Rahmenbedingungen, wie ein soziales Netz aus Freunden oder anderen Verwandten. Es kommt auch darauf an, wie sehr die Eltern mit ihrer eigenen persönlichen Lebensgeschichte und den sich durch die Trennung ergebenen Problemen beschäftigt sind und wie viele Ressourcen noch für einen behutsamen und kompetenten Umgang mit den Kindern vorhanden sind. Doch am einflussreichsten ist die Beziehung der Eltern an sich. Wie die Eltern mit der Situation umgehen ist als Schlüssel dafür zu sehen, wie auch die Kinder mit der Situation zurechtkommen.[43] Sind die Eltern beide mit den getroffenen Regelungen zufrieden, so wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch das Kind damit arrangieren. So zeigte die Kölner Längsschnittuntersuchung, welche sechs Posttrennungsjahre überdauerte, dass die Belastung der Kinder mit der Zeit auch wieder abnimmt.[44] So waren drei Jahre nach der Scheidung keine Entwicklungsauffälligkeiten der betroffenen Kinder mehr sichtbar.[45] Die Virginia Longitudinal Study of Divorce and Remarriage konnte durch eine Beobachtung von Trennungskindern herausstellen, dass in der Regel der Großteil von ihnen bereits zwei Jahre nach der Scheidung gut mit der Situation zurechtkam.[46]
Wichtig ist hier aber die Besonderheit von Hochkonfliktfamilien zu nennen. Diese stellen eine besondere Problematik dar, ganz besonders, wenn das Kind bei den Konflikten thematisch im Mittelpunkt steht.[47] Demnach „kann es bei ca. einem Drittel der betroffenen Kinder zu mittel- und langfristigen Beeinträchtigungen wie z.B. einem negativen Einfluss auf die psychische Gesundheit und die Persönlichkeitsentwicklung kommen, wenn die elterlichen Konflikte anhalten und eskalieren.“[48] Unter anderem Selbstwertprobleme und Depressivität, wie auch körperliche Beschwerden sind mit den Elternkonflikten einhergehende Folgen für die Kinder.[49] Doch nicht nur die direkten Auswirkungen der Konflikte sind hier zu nennen. Einen weiteren Faktor stellt der durch die erheblichen Streitigkeiten veränderte Erziehungsstil der Eltern dar. So ist dieser umstandsbedingt von wenig Zuwendung seitens der Eltern geprägt. Auch kann es geschehen, dass sich die negativen Gefühle bezüglich des anderen Elternteils auf die Beziehung zwischen Eltern und Kind übertragen.[50] Die Folgen werden jedoch nicht immer direkt im Kindesalter sichtbar. Bei gravierenden Schädigungen im Bindungsverhalten leidet nicht nur das Vertrauen in die Ehe generell.[51] Erwachsene Scheidungskinder berichten davon, ihre eigene Beziehung sei von geringerer Qualität und minderem Vertrauen geprägt.[52] Es folgen Zweifel an der Beziehungsstabilität und eine höhere Trennungsquote.[53] Es lässt sich an dieser Stelle also sagen, dass Hochstrittigkeit ein „deutliches Risiko für das Kindeswohl“[54] darstellt. Insbesondere die von starken, anhaltenden Auseinandersetzungen der Eltern geprägten Kinder zeigen erhöhte Belastungsreaktionen und unterliegen enormen Entwicklungsrisiken.[55]
Ebenfalls negativ auf die psychische und physische Gesundheit des Kindes kann sich eine langfristig ungeklärte oder unsichere Umgangsregelung oder Regelung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht auswirken.[56] Hierbei ist zu beachten, dass bereits ein Monat in solcherlei Situation einen unerträglich langen Zeitraum darstellt, insbesondere, wenn man den Maßstab eines kindlichen Zeitempfindens anlegt. Wieso jedoch gerade die Umgangsproblematik eine große Rolle in Scheidungsprozessen spielt, wird im nächsten Kapitel dargelegt. Bisher wurde deutlich, dass es zwei Aspekte zu verringern gilt. Zum einen das Konfliktverhalten zwischen den Eltern und zum anderen eine Verwicklung der Kinder darin. Wie dies geschehen kann und welche Möglichkeiten der Einwirkung die Jugendhilfe dabei hat, soll ebenfalls folgend erläutert werden.
3 Chancen und Grenzen der Jugendhilfe
Nachdem nun die Folgen von Scheidungen oder Trennungen der Eltern auf ihre Kinder einer näheren Betrachtung unterzogen wurden, soll in diesem Kapitel ein Transfer zur Jugendhilfe stattfinden. Inwieweit ist die Jugendhilfe dazu in der Lage, Kinder während Scheidungsprozessen zu unterstützen, bzw. eine erträglichere Situation für diese zu schaffen und somit die bereits herausgestellten Folgen zu dezimieren.
Hierzu wird vorerst ein kurzer Abriss des gerichtlichen Status Quo vorgestellt. Es soll beleuchtet werden, welche Position ein Kind in einem Scheidungsprozess einnimmt und welche Rechte ihm dabei zustehen. Auch soll auf die Gefahren, die hierbei drohen, eingegangen werden.
Anschließend wird untersucht, welche Aufgaben der Jugendhilfe bei einem Scheidungsprozess zukommen und inwieweit sie intervenierend Einfluss nehmen kann. Gleichwohl werden die Grenzen der Jugendhilfe aufgezeigt.
3.1 Problematik der gerichtlichen Verhandlung
Früher verband man mit der Scheidung auch gleichzeitig das Zerbrechen der Familie. Aus diesem Grund wurde es für wichtig erachtet, den Kindern in der Regel die Mutter als primäre Bezugsperson zu erhalten. Häufig wurde auch argumentiert, das Kind benötige Ruhe und es solle zügig geklärt werden, bei wem es in Zukunft leben soll.[57] So kam es oft vorschnell dazu, dass das Gericht nur einem Elternteil die damals noch als Sorgerecht bezeichnete elterliche Sorge zusprach.[58] Dies führte in vielen Fällen zur Abwesenheit des anderen Elternteils, meist des Vaters. Es ist jedoch mehrfach belegt, dass die potentielle Anwesenheit des Vaters, seine Verfügbarkeit also, wie auch ein positives Bild bezüglich des Besuchselternteils, dem Schutz des Kindes dient. „Auch die Bindungsforschung zeigt, dass sichere Bindung nicht durch ständige Anwesenheit der Bezugsperson entsteht, sondern durch die Sicherheit, dass die pflegende Person grundsätzlich zur Verfügung steht, auch wenn sie nicht immer anwesend ist.“[59] Diese prinzipiell mögliche Verfügbarkeit von beiden Elternteilen hilft somit den Kindern in Trennungssituation.[60] Eine Verunglimpfung beispielsweise des Vaters durch die Mutter wirkt dem stark entgegen. Die Kölner Studie konnte belegen, dass eine Beziehung zum Vater als Besuchselternteil, welche als negativ empfunden wird, einen sozialen Risikofaktor darstellt.[61] So konnte auch festgestellt werden, dass Kinder weniger Auffälligkeiten zeigen, wenn sie regelmäßigen und positiven Kontakt zu ihrem Vater haben.[62] Ein sicheres Bindungsverhalten gilt somit als protektiver Aspekt für die Kindesentwicklung.[63] Ebenfalls belegt die Literatur, dass beide Eltern für die Entwicklung von Bindung ihres Kindes gleichsam wichtig sind. Sie tragen zwar unterschiedlich, aber gleichermaßen zur Entwicklung bei.[64] So ist ein auch nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehender Vater besser als gar keiner.[65] Seine regelmäßige Anwesenheit ist wichtig für die Triangulierung des Kindes.[66] Triangulierung ist die Fähigkeit des Kindes, mit Hilfe des Vaters die Beziehung zur Mutter zu regulieren. Es kann sich dadurch autonom der Mutter gegenüber verhalten.[67] Mittlerweile hat sich durch diese Erkenntnisse die Ansicht durchgesetzt, dass Kontaktabbrüche zu den Eltern eine Gefahr für die Kinder bedeutet.[68]
Auch wurde schrittweise deutlich, dass es sich bei einer Scheidung oder Trennung der Eltern nicht um eine Familienauflösung, sondern vielmehr um eine Um- und Neugestaltung der Familienkonstellation zwischen Eltern und Kind handelt.[69] Es wurde erkannt, dass „Scheidung als Transitionsprozess, also als einer Verkettung von Veränderungen innerer und äußerer Rahmenbedingungen, die – analog zu anderen Übergängen in der Familienentwickung – beträchtliche Anpassungsleistungen erfordert.“[70] Dies ist im Zuge eines Paradigmenwechsels in der Forschung geschehen. So wird heute anstatt des „Krisenmodells“ das „Reorganisationsmodell“ angelegt, bei welchem die Familienkonstellation neu durchdacht und umgestaltet werden muss.[71] Es impliziert einen auf der Systemtheorie basierenden Denkansatz und geht davon aus, dass das familiäre System auch nach einer Trennung bestehen bleibt. Es werden lediglich alternative Familienformen eröffnet.[72] Mit diesem Modell arbeitete beispielsweise auch die Kölner Längsschnittstudie, von deren Ergebnissen bereits berichtet wurde. Die genannte Transition muss auf mehreren Ebenen stattfinden und gelingen. Zunächst muss auf der individuellen Ebene jedes Elternteil für sich das Misslingen der Beziehung verkraften und überwinden. Die familiäre Ebene verlangt die Definition neuer Rollen. Es geht hierbei um die Beendigung der ehemaligen Paarebene und dem Aufbau einer zur Kooperation fähigen Elternebene. Für die Kinder stellt sich hier eine nicht weniger tiefgreifende und Kraft kostende Aufgabe. Sie müssen akzeptieren lernen, dass ihre Eltern nun keine Einheit mehr im ehemaligen Sinne bilden. Auch die Kinder müssen die Beziehung zu ihren Eltern neu ausgestalten.[73]
Im Laufe der Jahre haben diese forschungsbezogenen Erkenntnisse auch zu einer Veränderung der Gesetzgebung beigetragen und es wurde in verschiedenen Regelungen umgesetzt, dass „ein Kind für optimale Entwicklungsbedingungen nach – und gerade – im Falle einer Elterntrennung die Liebe, Zuwendung, Fürsorge und Förderung durch beide Eltern braucht.“[74] Elementar während der Trennungssituation ist ebenfalls ein möglichst konfliktarmes zu Hause und eine kontinuierliche Beziehung zu den für das Kind wichtigen Bezugspersonen.[75] Dies wird an diversen Stellen des deutschen und internationalen Rechts sichtbar. Seit dem 1. Juli 1998 erhalten Kinder mit dem neu in Kraft getretenen deutschen Kindschaftsrecht ein gesetzlich gesichertes Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, wie in § 1684 I BGB festgelegt.[76] Auch ein Aussprechen des gemeinsamen Sorgerechtes ist seither die Regel.[77] Insbesondere auf die Regelungen bezüglich des Umgangs wird in diesem Kapitel noch detaillierter eingegangen. Ferner macht der Art. 6, Abs. 2 des Grundgesetzes deutlich, dass die Eltern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder inne haben. Des Weiteren sichert der Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern durch den Schutz des Familienlebens.[78]
Das bereits eine weitere formelle Veränderung des Fokus hin zum Kind als Subjekt mit eigenen Bedürfnissen und Wünschen stattgefunden hat, verdeutlicht das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das FamFG regelt seither unter anderem Kindschaftssachen und enthält verschiedene Paragraphen, welche zu einer einvernehmlichen Einigung der Eltern bezüglich der das Kind betreffenden Angelegenheiten beitragen sollen. Die neue Regelung des familiengerichtlichen Verfahrens verdeutlicht die Besonderheit von Fällen, bei denen Familien und Kinder emotional betroffen sind. Die hier herrschenden Konflikte sind „nicht justiziabel“ und ein Verfahren vor Gericht kann die Auseinandersetzungen im Zweifel sogar noch verschärfen. Aus diesem Grund wird seit der Reform eine konfliktvermeidende Strategie verfolgt.[79] Zudem wurde das Vorrang- und Beschleunigungsverbot bei bestimmten Kindschaftssachen ebenfalls ins FamFG übernommen, auf welches im Verlauf der Arbeit noch eingegangen wird.
So ist es mittlerweile zum Normalfall geworden, dass beide Eltern die elterliche Sorge nach einer Trennung behalten.[80] Doch ein nun besonderer, stark umkämpfter Streitpunkt ist vermehrt die Frage nach dem Umgang mit den Kindern. Der Umgang ist eine von der elterlichen Sorge unabhängige Pflicht und ein Recht des Kindes. Hierbei nehmen viele Eltern das Wort „Umgangsrecht“ allzu deutlich. Sie legen es als Recht über das Kind zu bestimmen, wer mit ihm Umgang pflegen darf und wer nicht, aus. Gesetzlich besteht allerdings ein genau entgegengesetzter Anspruch. Demnach hat jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.[81]
„In Befragungen wünschen sich Scheidungskinder häufig mehr Kontakt zu ihren Vätern“[82]. Trotzdem führen Umgangsverhinderungen regelmäßig zu einem langen Kontaktabbruch zwischen einem Elternteil und dessen Kind bzw. Kindern. So konnte aber auch festgestellt werden, dass manche Kinder von sich aus den Kontakt zum Vater ablehnen. Gründe hierfür könnte ein Solidaritätsbeweis gegenüber der Mutter sein oder die als Scheidungsfolge bereits erwähnte innere Zerrissenheit durch Loyalitätskonflikte.[83] „Immer häufiger weisen Sorgerechtsentscheidungen auf Kinder hin, die in irrationaler Weise einen Elternteil ablehnen und zwar hauptsächlich durch den Einfluss des anderen Elternteils versursacht.“[84] In der Literatur wird dabei von einem induzierten Kindeswillen gesprochen.[85] Die Folge von damit einhergehenden Beeinflussungen des Kindes, von sogenannten Eltern-Kind-Entfremdungen, ist das Parental Alienation Syndrome (im Folgenden PAS genannt).[86] Dieses Konzept gilt als äußerst umstritten.[87] Daher soll es hier nur eine kurze Erwähnung finden. PAS ist geprägt von Manipulation, Abwertung, gezielten Fehlinformationen, Umgangsboykott und vielem mehr. Voraussetzung für ein Vorliegen der induzierten Entfremdung ist demnach eine Beeinflussung des Kindes durch einen Elternteil mit dem Ziel, dass die eigene ablehnende Haltung gegenüber dem anderen Elternteil geteilt wird.[88] In hohem Ausmaß kann es sogar zu psychischer und körperlicher Gewalt des Elternteils gegen das Kind kommen.[89] So bezeichnen Fachleute PAS als „psychiatrisch relevante kindliche Störung aufgrund einer psychischen Traumatisierung“[90], was auch als Kindesmisshandlung gelten kann. Als Folgen leiden diese entfremdeten Kinder im Erwachsenenalter an schweren psychischen, psychosomatischen und psychiatrischen Störungen, sind suizidgefährdet und müssen psychotherapeutisch oder nervenärztlich behandelt werden.[91] Umgangsaussetzungen können demnach ein äußerst bedrohliches Ausmaß annehmen. Es findet sich reichlich Kritik und Zweifel an der Existenz von PAS. Doch „reichliche Evidenz existiert und hat weit verbreitete Akzeptanz unter psychologischen Fachleuten erlangt, dass manche Kinder eine irrationale Entfremdung von ihren Eltern entwickeln können, die nicht durch die Historie der Eltern-Kind-Beziehung gerechtfertigt ist und die als Abweichung vom normalen Verhalten betrachtet werden soll.“[92] So wird in der Literatur die Leugnung von pathologischer Entfremdung mit der Leugnung damaliger Generationen von dem Existieren und den extremen Auswirkungen physischen oder sexuellen Kindesmissbrauchs verglichen.[93] Wichtig zu bedenken ist aber, dass vermutlich noch weitere Faktoren einen Einfluss auf die Entfremdung des Kindes haben können und es nicht einzig und allein die Handlungen eines Elternteils sein müssen.[94]
Auch die Rechtsanwälte können einen wesentlichen Einfluss auf den Verlauf der gerichtlichen Verhandlung und der damit entstehenden Familienkonstellation haben. Die Natur eines Anwalts legt nahe, dass oberste Priorität in einem Rechtsstreit die Vertretung der Interessen seines Mandanten ist. Vertritt ein Anwalt also beispielsweise die Mutter, so wird er in der Regel für ein für sie positives Urteil kämpfen. Die Terminologie allein legt hier Feindseligkeit nahe. Doch im Interesse des Kindes wäre es eigentlich, wie bereits deutlich wurde, wenn eine Konfliktbeilegung zwischen den Eltern angestrebt werden würde.[95] Zu beachten ist auch, dass ein jeder Familienanwalt gemäß den Grundrechten der Europäischen Union arbeiten muss. Nach Artikel 24 Abs. 3 bedeutet dies u. a. einen prinzipiellen Anspruch eines jeden Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen.[96] Es ist festzustellen, dass es vermehrt Rechtsanwälte gibt, welche bereits eine kooperative, konfliktvermeidende Strategie verfolgen. Statt also bis zum bitteren Ende den Sieg des eigenen Mandanten im Blick zu haben, versuchen diese Anwälte eine Lösung zu finden, welche mit der Kindschaftsreform vereinbar und zukunftsorientiert ist.[97]
Um in Kindschaftssachen eine kämpferische Atmosphäre abzumildern, hat der Gesetzgeber mit den neuen FamFG einen Terminologiewechsel angestrebt. Der § 113 Abs. 5 FamFG legt differenzierte Bezeichnungen für relevante Begrifflichkeiten fest. So gilt es nun, dass anstelle des Begriffes Rechtsstreit, das Wort Verfahren stehen soll. Statt Partei, Beteiligter, statt Kläger Antragssteller und so weiter. Gelingt es den Anwälten, dies ebenfalls in ihrer Berufsrolle zu verinnerlichen und den Erhalt der Eltern-Kind-Beziehungen anstatt den Gewinn des Verfahrens in den Fokus zu nehmen, so könnte das Ausmaß der durch die hochkonflikthaften Scheidungen entstehenden Folgen möglicherweise verringert werden.
Ein letzter hier zu erwähnender Punkt sind differentielle Bearbeitungslogiken der Richter. Eine qualitativ empirische Studie bezüglich Kindesinteressen und professionellem Handeln in Familiengericht und Jugendhilfe fand heraus, dass verschiedene richterliche Verfahrensverständnisse existieren, die je nach Ausrichtung einer Kindeswohlorientierung gerecht werden.[98] Hierzu wurden Interviews mit Familienrichtern und Familienrichterinnen geführt. Die Studie konkretisierte zwei differentielle Bearbeitungslogiken. Zum einen ergaben sich ein traditionell juristischer, institutions- bzw. entscheidungszentrierter Habitus und zum anderen ein kindzentrierter-zweckorientierter Habitus.[99] Während das erste traditionelle, kontradiktorische Verfahrensverständnis eine Entscheidungsfindung nach richtig oder falsch impliziert, richtet sich das zweite Verständnis auf die Perspektive und die Bedürfnisse der Kinder. Letztere ist demnach ein friedensstiftendes, auf eine einvernehmliche Lösung gerichtetes Selbstverständnis des Richters. Die Studie fand heraus, dass nur dieses heutzutage dem Anspruch auf Kindeswohlorientierung gerecht werden kann und das es das traditionelle Verständnis abzulehnen gilt, da es mit dem Reformziel nicht vereinbar ist.[100] Demnach wird darauf verwiesen, dass auch eine Anpassung und Erweiterung der traditionellen juristischen Ausbildung bei Verfahren in Kindschaftssachen stattfinden muss. „Die juristischen Kompetenzen müssen durch die Fähigkeit zum Perspektivwechsel in die Situation des Kindes und die kompetente Anwendung zweckorientierter, ‚friedensstiftender‘ und ‚lernprozess-fördernder‘ Strategien ergänzt werden.“[101] Es reicht nicht, dass Studenten der Rechtswissenschaft in ihrer Ausbildung lernen, einen Sachverhalt zu subsumieren oder nach dem häufig angewandten „Wer will was von wem woraus“ vorzugehen. Vielmehr muss auch psychosoziales Wissen Einzug in die akademische Ausbildung finden, wenn Juristen über das Schicksal von Eltern und ihren Kindern professionell entscheiden wollen.[102]
Welche Obliegenheiten der Jugendhilfe in Scheidungsprozessen zukommen und wie sie intervenierend einwirken kann, ist das Thema der folgenden Kapitel.
[...]
[1] Vgl. Balloff, Rainer, Kinder vor dem Familiengericht, 2004, S. 17.
[2] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 571.
[3] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 1.
[4] Vgl. Balloff, Rainer, Kinder vor dem Familiengericht, 2004, S. 17.
[5] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 571.
[6] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg / Normann, Katrin, Hochkonflikthafte Trennungsfamilien als Herausforderung für die Praxis, 2011, S. 7.
[7] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg / Normann, Katrin, Hochkonflikthafte Trennungsfamilien als Herausforderung für die Praxis, 2011, S. 7.
[8] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg / Normann, Katrin, Hochkonflikthafte Trennungsfamilien als Herausforderung für die Praxis, 2011, S. 8.
[9] Vgl. Bröning, Sonja, Charakteristika von Hochkonflikt-Familien, 2011, S. 19.
[10] Vgl. Bröning, Sonja, Charakteristika von Hochkonflikt-Familien, 2011, S. 21.
[11] Vgl. Bröning, Sonja, Charakteristika von Hochkonflikt-Familien, 2011, S. 22; Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 590.
[12] Vgl. Bröning, Sonja, Charakteristika von Hochkonflikt-Familien, 2011, S. 34.
[13] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 3.
[14] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 93.
[15] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 98.
[16] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 93.
[17] Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 5.
[18] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 579.
[19] Vgl. Hetherington, Mavis / Kelly, John, Scheidung. Die Perspektiven der Kinder, 2003, S. 19.
[20] Vgl. Hetherington, Mavis / Kelly, John, Scheidung. Die Perspektiven der Kinder, 2003, S. 19.
[21] Vgl. Walper, Sabine, Einflüsse von Trennung und neuer Partnerschaft der Eltern, 2002, S. 25.
[22] Vgl. Walper, Sabine, Einflüsse von Trennung und neuer Partnerschaft der Eltern, 2002, S. 34.
[23] Vgl. Walper, Sabine, Einflüsse von Trennung und neuer Partnerschaft der Eltern, 2002, S. 25.
[24] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 91.
[25] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 91.
[26] Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 96.
[27] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 5.
[28] Vgl. Jopt, Uwe, Die Trennungsfamilie – Eine systemische Betrachtung, 2002, S. 54.
[29] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 578.
[30] Vgl. Balloff, Rainer, Kinder vor dem Familiengericht, 2004, S. 48.
[31] Vgl. Balloff, Rainer, Kinder vor dem Familiengericht, 2004, S. 48.
[32] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 98.
[33] Vgl. Balloff, Rainer, Kinder vor dem Familiengericht, 2004, S. 48.
[34] Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 97.
[35] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 6.
[36] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 3.
[37] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 3.
[38] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 3.
[39] Vgl. Schmidt-Denter, Ulrich, Differentielle Entwicklungsverläufe von Scheidungskindern, 2001, S. 300.
[40] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 97.
[41] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 3.
[42] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 3.
[43] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 91f.
[44] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 3.
[45] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 578.
[46] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 578.
[47] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 579.
[48] Schüler, Astrid, Löhr, Ulrike, „Die Gruppe ist wie ein Versteck im Gebüsch“, 2011, S.145.
[49] Vgl. Schüler, Astrid, Löhr, Ulrike, „Die Gruppe ist wie ein Versteck im Gebüsch“, 2011, S.145.
[50] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 579.
[51] Vgl. Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 97.
[52] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 579.
[53] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 579.
[54] Walper, Sabine / Fichtner, Jörg, Zwischen den Fronten, 2011, S. 102.
[55] Vgl. Schüler, Astrid, Löhr, Ulrike, „Die Gruppe ist wie ein Versteck im Gebüsch“, 2011, S.145.
[56] Vgl. Gerber, Christine, Hochkonflikthafte Trennungen und Scheidungen aus der Sicht des Jugendamtes, 2011, S. 76.
[57] Vgl. Bode, Lutz: Change Your Mind – kindliche Beziehungen im familienrechtlichen Verfahren., 2002, S. 205.
[58] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 573.
[59] Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 8.
[60] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 8.
[61] Vgl. Schmidt-Denter, Ulrich, Differentielle Entwicklungsverläufe von Scheidungskindern, 2001, S. 302.
[62] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 6.
[63] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 7.
[64] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 7.
[65] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 8.
[66] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 8.
[67] Vgl. Hötker-Ponath, Gisela, Scheidungskinder im Blick, 2008, S. 8.
[68] Vgl. Balloff, Rainer, Kinder vor dem Familiengericht, 2004, S. 19.
[69] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 573.
[70] Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 573.
[71] Vgl. Walper, Sabine, Einflüsse von Trennung und neuer Partnerschaft der Eltern, 2002, S. 26.
[72] Vgl. Schmidt-Denter, Ulrich, Differentielle Entwicklungsverläufe von Scheidungskindern, 2001, S. 293.
[73] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 573.
[74] Gardner, Richard A., Das elterliche Entfremdungssyndrom, 2010, S. 7.
[75] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 580.
[76] Vgl. Gardner, Richard A., Das elterliche Entfremdungssyndrom, 2010, S. 7.
[77] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 581.
[78] Vgl. Gardner, Richard A., Das elterliche Entfremdungssyndrom, 2010, S. 7.
[79] Vgl. Trenczek, Thomas / Tammen, Britta / Behlert, Wolfgang, Grundzüge des Rechts, 2011, S. 306.
[80] Vgl. Gardner, Richard A., Das elterliche Entfremdungssyndrom, 2010, S. 7.
[81] Vgl. Trenczek, Thomas / Tammen, Britta / Behlert, Wolfgang, Grundzüge des Rechts, 2011, S. 303.
[82] Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 580.
[83] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 580.
[84] Warshak, Richard A., Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften, 2005, S. 186.
[85] Vgl. Trenczek, Thomas / Tammen, Britta / Behlert, Wolfgang, Grundzüge des Rechts, 2011, S. 305.
[86] Vgl. Gardner, Richard A., Das elterliche Entfremdungssyndrom, 2010, S. 7f.
[87] Vgl. Walper, Sabine / Bröning, Sonja, Bewältigungshilfen bei Trennung und Scheidung, 2008, S. 593.
[88] Vgl. Jopt, Uwe / Behrend, Katharina, Das Parental Alienation Syndrome (Teil 1), 2000, S. 224.
[89] Vgl. Gardner, Richard A., Das elterliche Entfremdungssyndrom, 2010, S. 10.
[90] Gardner, Richard A., Das elterliche Entfremdungssyndrom, 2010, S. 10.
[91] Vgl. Gardner, Richard A., Das elterliche Entfremdungssyndrom, 2010, S. 11.
[92] Warshak, Richard A., Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften, 2005, S. 200.
[93] Warshak, Richard A., Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften, 2005, S. 200.
[94] Vgl. Warshak, Richard A., Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften, 2005, S. 200.
[95] Vgl. Jopt, Uwe / Behrend, Katharina, Das Parental Alienation Syndrome (Teil 2), 2000, S. 268.
[96] Vgl. Müller, Rembert, Der Rechtsanwalt am Familiengericht – eine Gratwanderung, 2002, S. 245.
[97] Vgl. Müller, Rembert, Der Rechtsanwalt am Familiengericht – eine Gratwanderung, 2002, S. 246.
[98] Vgl. Schulze, Heike, Handeln im Konflikt, 2007, S. 517f.
[99] Vgl. Schulze, Heike, Handeln im Konflikt, 2007, S. 517.
[100] Vgl. Schulze, Heike, Handeln im Konflikt, 2007, S. 518.
[101] Schulze, Heike, Handeln im Konflikt, 2007, S. 519.
[102] Vgl. Schulze, Heike, Handeln im Konflikt, 2007, S. 519.
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Erstausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2012
- ISBN (PDF)
- 9783863419721
- ISBN (Paperback)
- 9783863414726
- Dateigröße
- 265 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Universität Potsdam
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Februar)
- Note
- 1
- Schlagworte
- Hochkonflikthaftigkeit Jugendamt Trennung Scheidungsfolgen Familiengericht