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Geistig behinderte Menschen wünschen sich auch Kinder: Untersuchung des Spannungsverhältnisses von Sozialer Arbeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung

©2012 Bachelorarbeit 51 Seiten

Zusammenfassung

Ein gesellschaftliches Umdenken über Sexualität und Behinderung lässt sich in den letzten Jahrzehnten vermerken. Dennoch wird der Aspekt der Elternschaft nicht berücksichtigt und gilt daher weiterhin als erniedrigend für Menschen mit Behinderung. ‚Normale‘ Frauen müssen sich rechtfertigen, weshalb sie keine Kinder bekommen möchten. Frauen mit einer Behinderung dagegen müssen sich rechtfertigen, weshalb sie sich Kinder wünschen. Menschen mit geistiger Behinderung orientieren sich in ihrer Lebensweise zunehmend an der Normalität. Dementsprechend äußern sie den Wunsch nach einer ‚normalen‘ Familie, die in der gegenwärtigen Gesellschaft aus Vater, Mutter und Kind beziehungsweise Kindern besteht.
Durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird jedem Menschen das Recht auf Gleichheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Schutz von Ehe und Familie zugesprochen. Zu der freien Entfaltung der Persönlichkeit zählen auch Partnerschaft und Sexualität, so dass folglich keinem Menschen, egal ob dieser eine geistige Behinderung hat oder nicht, das Recht auf Elternschaft abgesprochen werden darf.
Die Arbeit zu der Aufgabenstellung‚Untersuchung des Spannungsverhältnisses von Sozialer Arbeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung‘ beginnt inhaltlich mit einer Auseinandersetzung mit dem Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung. Hierbei wird der Wunsch nach einem eigenen Kind in Bezug zur heutigen Gesellschaft gesetzt und Vorurteile gegenüber einer Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung werden aufgegriffen. Nachfolgend findet eine Betrachtung der Gründe und der Motive für einen Kinderwunsch statt.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung

„Frauen mit geistiger Behinderung müssen sich oft rechtfertigen, wenn sie sich ein Kind wünschen.“ [1]

Ein gesellschaftliches Umdenken über Sexualität und Behinderung lässt sich in den letzten Jahrzehnten vermerken, dennoch wird der Aspekt der Elternschaft nicht mitgedacht und gilt so weiter als erniedrigend für Menschen mit Behinderung.[2] ‚Normale‘ Frauen müssen sich rechtfertigen, weshalb sie keine Kinder bekommen möchten – und wie schon im einleitenden Zitat aufgeführt, müssen sich Frauen mit einer Behinderung rechtfertigen, weshalb sie sich Kinder wünschen.[3]

Menschen mit geistiger Behinderung[4] orientieren sich in ihrer Lebensweise zunehmend an der Normalität. Dementsprechend äußern sie den Wunsch nach einer ‚normalen‘ Familie, die in der gegenwärtigen Gesellschaft aus Vater, Mutter und Kind beziehungsweise[5] Kindern besteht.[6] Die beiden Autorinnen Hennies und Sasse verstärken diese Aussage in ihrer Literatur und weisen zudem darauf hin, dass das Lebenskonzept vorsieht, durch eine Partnerschaft eine Familie zu gründen.[7] Weiter sehen sie das Thema „Elternschaft“ gerade bei Menschen mit geistiger Behinderung als bedeutend in der Diskussion um Normalisierung und Selbstbestimmung.[8]

Durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird jedem Menschen das Recht auf Gleichheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Schutz von Ehe und Familie zugesprochen. Die Autorin Achilles zeigt auf, dass zu der freien Entfaltung der Persönlichkeit auch Partnerschaft und Sexualität zählen.[9] Folglich darf keinem Menschen, egal ob dieser eine geistige Behinderung hat oder nicht, das Recht auf Elternschaft abgesprochen werden. Achilles erklärt weiter, es gebe „[…] eine Reihe von Beispielen, die zeigen, dass Menschen mit geistiger Behinderung durchaus in der Lage sind, ihre Kinder kompetent zu versorgen und zu erziehen […]“[10], wenn entsprechende Hilfen in Form von einer funktionierende Anleitung und Betreuung vorhanden sind und genutzt werden.[11]

Im Jahr 1996 führten Pixa-Kettner, Bargfrede u.a. eine Forschung mit dem Titel „‘Dann waren sie sauer auf mich, daß ich das Kind haben wollte…‘ Eine Untersuchung zur Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD“ durch. In dieser bis heute noch einzigen größeren Forschung zu der Thematik um den Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung wurden 969 Elternschaften mit 1366 Kindern in Deutschland vermerkt. Es sollte der aktuelle Standpunkt der Eltern mit geistiger Behinderung und ihren Kindern kennen gelernt, sowie die bereits bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung betrachtet werden.[12]

Demnach ist die letzte große Studie zum Themenspektrum um den Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung 16 Jahre her. Aus diesem Grund wird sich die Bachelorarbeit mit der Materie um den Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung auseinandersetzen. Es soll festgestellt und aufgezeigt werden, wie das gegenwärtige Unterstützungsangebot in Deutschland ist. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen betrachtet, unter dem Aspekt, ob geistig behinderte Personen überhaupt das Recht auf eigene Kinder haben beziehungsweise ob es rechtliche Probleme für Menschen mit einer geistigen Behinderung in Hinblick auf einen Kinderwunsch geben könnte. Weiter wird das Verhältnis zwischen diesen und den vorhandenen gegenwärtigen Maßnahmen der Sozialen Arbeit aufgefasst, benannt und beurteilt.

Die Arbeit zu der Aufgabenstellung ‚Untersuchung des Spannungsverhältnisses von Sozialer Arbeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung‘ beginnt inhaltlich mit einer Auseinandersetzung mit dem Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung (Kapitel 2 dieser Arbeit). Hier wird der Wunsch nach einem eigenen Kind in Bezug zur heutigen Gesellschaft betrachtet und infolgedessen Vorurteile gegenüber einer Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung (2.1) aufgegriffen. Nachfolgend findet eine Betrachtung der Kinderwunschgründe und Kinderwunschmotive (2.2) statt. Auch soll in diesem Kapitel die vorhandene Situation anhand einer aktuellen Studie über Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung (2.3) aufgezeigt werden.

Anschließend werden die Bereiche für die Soziale Arbeit (3) beschrieben. Augenmerk wird zum einen auf den Umgang mit dem Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung (3.1) und zum anderen auf die tatsächliche Situation, wenn das Kind geboren ist, gelegt. Im Abschnitt „Mein Kind ist da… Und nun?“ – Unterstützungsmöglichkeiten (3.2) wird die Bundesarbeitsgemeinschaft „Begleitete Elternschaft“ (3.2.1) sowie weitere Angebote der Sozialen Arbeit am Beispiel unterschiedlicher Wohnformen (3.2.2) vorgestellt. Im Folgenden werden die Parameter der Sozialen Arbeit (3.3) benannt.

Die Rechtsgrundlagen (4) zur Thematik bilden das nächste Kapitel der Arbeit. Entsprechende Artikel der übergeordneten Gesetze (4.1), wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (4.1.1), die UN-Behindertenrechtskonvention (4.1.2), die UN-Kinderrechtskonvention (4.1.3) sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (4.1.4) werden Betrachtung finden. Des Weiteren soll eine Erläuterung der rechtlichen Betreuung (4.2) und Elterlichen Sorge (4.3) stattfinden, wobei im Letztgenannten auch Kriterien der Aufsichts- und Erziehungspflicht (4.3.1) sowie Merkmale um die Haftpflicht (4.3.2) aufgegriffen werden. Gesetzliche Aspekte der Sozialgesetzbücher zur Materie um die professionelle Begleitung von geistig behinderten Eltern (4.4), ebenso eine Vorstellung der Garantenpflicht (4.5) finden anschließend Platz.

Nachdem die Bereiche der Sozialen Arbeit und die Rechtsgrundlagen vertieft wurden, wird im darauffolgenden Kapitel das Verhältnis zwischen diesen ermittelt, beurteilt und im Abschnitt Darstellung des Spannungsverhältnisses (5) vorgestellt.

Um eine inhaltliche Abrundung der Thematik zu gewährleisten, wird nachfolgend eine Erhebung vorgestellt, in der die Situation der Kinder von Menschen mit geistiger Behinderung (6) rückblickend betrachtet wird.

Ein Fazit (7) zur Thematik wird abschließend erstellt.

2 Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung

Um eine spezifische Auseinandersetzung mit der Thematik zu gewährleisten, wird in diesem Kapitel kurz der Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung näher betrachtet. Zwangsläufig muss sich diese Personengruppe einer Konfrontation mit Einstellungen, geprägt durch Mythen und Klischees, die das Denken über Jahrzehnte beeinflusst haben, stellen.[13] Nachfolgend werden dementsprechend fünf Vorurteile gegen eine Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung (2.1) benannt, die Mitte der 90er Jahre von einigen australischen WissenschaftlerInnen um Llewellyn als Mythen bezeichnet wurden. Anschließend findet eine Erläuterung der Kinderwunschgründe und der Motivation ein Kind zu bekommen (2.2) statt. Weiter soll die Forschung, die schon in der Einleitung benannt wurde, betrachtet werden. Unter dem Abschnitt Aktuelle Studie über Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung (2.3) können so quantitative und qualitative Fakten über die vorhandene Situation sowie Informationen über Unterstützungsangebote aufgezeigt werden.

2.1 Vorurteile gegen eine Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung

Wie eben berichtet, wurden 1995 eine Handvoll Annahmen in Bezug auf den Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung zusammengefügt. Einige nicht nachgewiesene Grundsätze konnten aber durch die MitarbeiterInnen der Forschungsgruppe schon damals entkräftet werden. In diesem Kapitel findet neben der Benennung der Hypothesen auch eine kurze Auseinandersetzung zur Thematik statt.

Voran, und auch in der Gesellschaft noch heute verbreitet, steht die Annahme, Menschen mit geistiger Behinderung bekämen auch behinderte Kinder.[14] Doch Behinderungen sind nach damaligen und gegenwärtigen Untersuchungen nicht vererbbar.[15] Weiter wird angenommen, dass die Familien mit einem oder beiden Elternteilen mit geistiger Behinderung als Großfamilien betitelt werden sollten, denn Menschen mit geistiger Behinderung sollen besonders viele Kinder zur Welt bringen und dementsprechend Großfamilien züchten. Doch auch dieser und der folgende Mythos konnten widerlegt werden. Es wurde formuliert, dass Menschen mit Behinderung kein angemessenes Elternverhalten erlernen könnten. Außerdem wurde betont, Eltern mit einer geistigen Behinderung würden ihre Kinder missbrauchen und sogar vernachlässigen.[16] Die Autorin Pixa-Kettner artikuliert, dass zwar die zuletzt genannte Hypothese, die Kinder würden vernachlässigt werden, eine Tatsache sein könnte.[17] Vorangehend wurde zu dieser Aussage von den WissenschaftlerInnen um Llewellyn erwähnt, dass wenn eine Vernachlässigung stattfindet, diese unbeabsichtigt und aus Mangel an Wissen entsteht.[18]

2.2 Kinderwunschgründe und Kinderwunschmotivation

Nachdem im letzten Abschnitt Vorurteile gegen eine Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung dargestellt wurden, erfolgt im kommenden Teil eine Auseinandersetzung mit den Gründen zum Kinderwunsch. Weiter wird der Frage nachgegangen, was Frauen oder auch Paare mit einer geistigen Behinderung motiviert, diesen Wunsch nachzugehen. Ein tieferer Einblick in das Themengebiet wird so garantiert.

Der Kinderwunsch ist ein „Bedürfnis nach Veränderung und Neuorientierung.“[19] Groß formulierte Ende der 90er Jahre Kinderwunschmotive, die sowohl auf Frauen mit aber auch ohne geistige Behinderung zutreffen. Er beschreibt, das Begehren als vollwertige Frau anerkannt zu werden, ist ein Aspekt der Motivation nach einem eigenen Kind. Auch der Wunsch nach einer vollständigen Familie und den damit verbundenden Bedürfnissen nach Zuwendung sowie das Gefühl gebraucht zu werden, lassen sich aufzählen. Weiter steht das Verlangen, sich durch ein eigenes Kind von seinen eigenen Eltern loszulösen, im Vordergrund.[20]

„Ein eigenes Kind erwirke die Ablösung von der Welt der Behinderung und ermöglicht eine Welt der nichtbehinderten Normalität.“[21]

Frauen oder Paare mit geistiger Behinderung äußern das Bedürfnis, durch ein eigenes Kind endlich als erwachsene Personen angesehen zu werden. Sie möchten eine ‚normale‘ Familie haben und in dieser leben, so wie es in der Gesellschaft vorgelebt wird. Die Motivation ein Kind zu bekommen gestaltet sich demnach auch durch die Aspekte der Normalität und des Erwachsenseins.[22]

2.3 Aktuelle Studie über Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung

Das Kapitel Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung wurde durch kurze und präzise Vorstellungen der Vorurteile gegenüber einem Kinderwunsch sowie der Gründe für ein Kind bei Menschen mit geistiger Behinderung aufgerissen und soll nun durch eine Betrachtung einer aktuellen Untersuchung abgerundet werden.

In der Einleitung wurde die Forschung von 1996 erläutert. Unter dem Titel „‘Dann waren sie sauer auf mich, daß ich das Kind haben wollte…‘ Eine Untersuchung zur Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD“ ermittelten Pixa-Kettner, Bargfrede u.a. Aspekte um die Thematik der Elternschaft bei Menschen mit Behinderung.

Die Untersuchung in Hinblick auf die quantitativen Daten gestaltete sich mit dem Ziel, einen Überblick über die Anzahl der Elternschaften, über Lebensdaten sowie über die äußere Situation der Betroffenen zu bekommen.[23] Bei der Studie, die bundesweit durch eine schriftliche Befragung von über 1700 Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung durchgeführt wurde, konnten 969 Elternschaften mit 1366 Kindern verzeichnet werden. Weitere Elternschaften wurden zudem vermutet. Beispielsweise in Einrichtungen, die nicht geantwortet haben, denn von rund 40% kam keine Rückantwort. Wiederum in 44% der Einrichtungen waren Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung bekannt.

Auffällig war zudem, dass Familien, also Eltern mit geistiger Behinderung mit ihrem Kind beziehungsweise ihren Kindern häufiger zusammenleben als früher. Auch kann ein Anstieg der Geburtenrate in den Jahren vor der Forschung verzeichnet werden.[24]

Gesammelt wurden ebenfalls Angaben über die persönliche Sicht der Eltern mit geistiger Behinderung. Diese qualitativen Daten wurden mit Hilfe einiger Interviews erhoben. Es wurden 31 Elternschaften untersucht, wobei eine Befragung der Mütter, Väter sowie Personen aus ihrem Umfeld stattfand.[25] Festgestellt wurde, dass sich fast alle Frauen und Männer, die meist aus psychosozial belasteten Herkunftsfamilien stammen, auf ihr Kind freuten, obwohl sie im Vorfeld aus ihrem Umfeld Ablehnung gegen ihren Kinderwunsch und ihre Schwangerschaft erfahren mussten. Ebenso war die Elternschaft geprägt von Reaktionen von außen, sowie von persönlichen Gegebenheiten, sodass sich ein Angebot von adäquaten Hilfsmaßnahmen als relevant erwies. Doch der Aufbau einer positiven Beziehung von Eltern zum Kind beziehungsweise zu ihren Kindern konnte, gegen die herbeigeführten Probleme die sich boten, sowie von der Tatsache, ob die Mütter und Väter überhaupt in der Lage waren, ihre elterlichen Aufgaben zu erfüllen, gestaltet werden.[26] Deutlich wird, dass ein endloses Spektrum elterlicher Verhaltensweisen existiert und aus der Forschung keine behinderungsspezifischen Probleme im Zusammenhang mit Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung erkennbar sind. Bedeutend ist dazu der Aspekt, dass Eltern, wo ein oder beide Teile eine geistige Behinderung haben, genauso wie Elternschaften, bei denen kein Teil eine Behinderung hat, auch dann Eltern bleiben, wenn sie von den Kindern getrennt leben.[27] Die Autorin Pixa-Kettner weist außerdem darauf hin, „dass diese Eltern mit die am strengsten kontrollierte und überwachte Elterngruppe in unserer Gesellschaft sind, an die bisweilen sogar höhere Maßstäbe angelegt werden als an andere Eltern.“[28]

Einen Überblick über bereits bestehende Hilfsmaßnahmen sollte das Kapitel ‚Informationen über Unterstützungsangebote‘ in der Studie leisten, um anschließend die Möglichkeit zu öffnen, eigene konzeptionelle Überlegungen anzustellen. Hierzu wurden vier (Modell-)Einrichtungen, zwei deutsche sowie zwei ausländische, besichtigt und ihre Konzepte verglichen.[29] Langjährige Erfahrungen im In- und Ausland mit der Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung ließen sich verzeichnen, die von ambulanter bis zur vollstationären Betreuung reichten. Bedeutend in der Arbeit ist mütterliches beziehungsweise elterliches Selbstvertrauen, wie es im englischen sowie im dänischen Konzept beschrieben wurde.[30] In der eigenen Methodenüberlegung der Forschungsgruppe sollte „[…] die Notwenigkeit eines individuell angepassten und differenzierten Unterstützungsangebots sowie der Bedeutung regionalisierter Hilfesysteme hervorgehoben […]“[31] werden.

Aus dieser und einer in der Literatur kaum erwähnten und daher hier auch nicht beschriebenen Folgeuntersuchung von 2005, auch von Pixa-Kettner, Bargfrede u.a., lässt sich folgendes Ergebnis ableiten:

Etwa zwei Drittel der Familien, wo ein oder beide Elternteile eine geistige Behinderung haben, leben in einer Gemeinschaft, wovon fast die Hälfte der Elternschaften ohne professionelle Unterstützung ihr Kind oder ihre Kinder erziehen. Viele leben aber auch in ihrer eigenen Wohnung und werden ambulant begleitet. In ihren Herkunftsfamilien oder in stationären Einrichtungen leben vorwiegend alleinerziehende Mütter. In der Folgestudie wurde zudem festgestellt, dass 2005 nur noch rund sechs Prozent der Elternschaften mit geistiger Behinderung in stationären Einrichtungen leben. Weiter kann ein Zuwachs von einem Zusammenleben der Kinder mit ihren Eltern verzeichnet werden.[32]

3 Bereiche für die Soziale Arbeit

Zum Einstieg in die Thematik um den Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung wurden im Voraus neben Vorurteilen und Kinderwunschgründe auch Informationen um eine aktuelle Forschung bearbeitet. Im Folgenden findet eine Betrachtung der Bereiche für die Soziale Arbeit statt.

Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung gelten in der heutigen Gesellschaft noch immer als Tabu. Sie erfahren negative Reaktionen auf ihren Wunsch nach einem eigenen Kind, auf die Schwangerschaft und die darauffolgende Geburt. Nicht sel­ten kam es in den letzten Jahren aufgrund der Skepsis, ob Menschen mit geistiger Be­hinderung mit der elterlichen Rolle umgehen sowie in einem entsprechenden Maß nach­kommen können, zu Fremdbestimmungen in diesem Bereich. Forderungen zu Schwangerschaftsabbrüchen oder Einzüge in stationäre Einrichtungen waren die Folge. [33]

Demnach werden im ersten Abschnitt in diesem Kapitel Aussagen zum Umgang mit dem Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung (3.1) getroffen. Unterstützungsmöglichkeiten (3.2) für die Zeit ab der Geburt werden vorgestellt. Hierzu wird eine Betrachtung der Bundesarbeitsgemeinschaft „Begleitete Elternschaft“ (3.2.1) sowie eine Darstellung weiterer Angebote der Sozialen Arbeit (3.2.2) stattfinden. Abschließend folgt eine Zusammenfassung der Kerngedanken im Abschnitt Parameter der Sozialen Arbeit (3.3).

3.1 Umgang mit dem Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung

Wie bereits erwähnt, gilt der Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung als Tabu in der Gesellschaft. Bei den Eltern und Geschwistern der Menschen mit geistiger Behinderung, weitere Personen aus ihrem sozialen Umfeld, BetreuerInnen sowie gegenüber den Menschen mit geistiger Behinderung selbst wird dieses Thema gemieden.[34] Im Weiteren wird dieses untersucht und ein fachgemäßer Umgang mit dem Wunsch nach einem Kind von Menschen mit geistiger Behinderung dargestellt.

Die erwähnte Vermeidung der Thematik um den Kinderwunsch beginnt schon im Kindesalter. Im Gegensatz zu Kindern mit einer geistigen Behinderung wird mit Kindern, die keine Behinderung haben, über die Familiengründung gesprochen. Auch in der Jugendzeit und im Erwachsensein wird das Thema bei Menschen mit geistiger Behinderung ausgespart oder von vornherein verboten. Äußern sie dennoch ihr Begehren, wird dieses heruntergespielt oder nicht ernstgenommen. Es wird ihnen unterstellt, ein Kind bekommen zu wollen, um andere Ziele, die sich auf sie beziehen, zu erreichen. Oft wird ein möglicher Auszug von zu Hause benannt. Dadurch würde der betroffenen Person beispielsweise ein höheres Maß an Selbstbestimmung zufließen, welches ihre Lebensqualität erhöhen könnte.[35] Menschen mit geistiger Behinderung werden demnach keine oder wenige Möglichkeiten geboten, sich eine eigene Einstellung zu der Thematik zu bilden und damit verbundene Vor- und Nachteile abzuwägen.[36] Auf die nicht stattgefundene Auseinandersetzung zum Kinderwunsch folgt mehrfach eine ungewollte und/ oder ungeplante Schwangerschaft,[37] die beispielsweise durch Mangelhaftigkeiten bei der Verhütung, wie Fehlinformationen oder die unregelmäßige Einnahme der Pille, entstehen.[38] Dies führt dazu, dass die Schwangerschaft abgebrochen oder das Kind gleich nach der Geburt aufgrund unzureichender Hilfsangebote von den Eltern getrennt wird.[39]

Führen Menschen mit geistiger Behinderung oder auch Personen ohne Behinderung eine langjährige Partnerschaft, so äußern beide Konstellationen meist den Wunsch nach einem eigenen Kind. Für ‚normale‘ Paare wird das Ausleben des Wunsches eher unkompliziert, wobei es sich bei Menschen mit einer geistigen Behinderung schwierig gestaltet. Dennoch sollte auch ihnen die Möglichkeit gegeben werden, diesen Wunsch auszuleben,[40] denn die „ Erfüllung des Kinderwunsches kann Bestätigung der eigenen Notwenigkeit bedeuten und damit die abgelehnte Behinderung kompensieren helfen. Das eigene Kind […] öffne das Tor zur Welt der Nichtbehinderten.“[41] Das zeigt, die Auseinandersetzung mit dem Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung stellt einen wichtigen Aspekt in Bezug auf Normalisierung und Selbstbestimmung dar. Hähner vermerkt, wenn eine „ Behinderung Normalität mit anderer Ausprägung ist, muss auch der Gedanke von Partnerschaft mit Kind als normal gesehen werden […].“[42]

Der Kinderwunsch sollte folglich den Menschen mit geistiger Behinderung nicht ausgeredet, sondern akzeptiert werden, um diesen konstruktiv besprechen zu können.[43] So werden dem Paar zum einen Faktoren, was es bedeutet Eltern zu sein und der Kindeserziehung verdeutlicht und zum anderen die Möglichkeit geboten, frühzeitig Hilfsangebote nutzen zu können.[44]

Nach dieser Auseinandersetzung mit dem Kinderwunsch kann sich das Paar entweder für oder gegen ein Kind entscheiden. Beschließen die Menschen mit geistiger Behinderung, sie möchten ein Kind bekommen, muss dieser Wunsch sowohl von Eltern, Geschwistern oder weiteren Personen aus dem sozialen Netzwerk aber auch gegebenenfalls von ihren BetreuerInnen respektiert werden.[45] Anerkannt werden muss auch, wenn das Paar ihren Kinderwunsch aufgibt. Hier sollte Platz geschaffen werden, für die Trauer über den „[…] nicht erfüllbaren Lebenstraum nach eigenem Kind […].“[46] In diesem Fall muss eine Entwicklung einer alternativen Lebensperspektive für das Paar oder des Einzelnen stattfinden. Die Entscheidung gegen ein Kind entsteht oft durch eine realistische Beurteilung der Verantwortung, Anforderung und Belastung.[47]

Abschließend kann formuliert werden, dass in erster Linie den Menschen mit geistiger Behinderung eine entsprechende Auseinandersetzung mit der Thematik um den Kinderwunsch möglich sein sollte. Nachfolgend muss das Bedürfnis der geistig behinderten Personen, Eltern zu werden, angenommen und diese in ihrem Wunsch unterstützt werden.

3.2 „Mein Kind ist da… Und nun?“ – Unterstützungsmöglichkeiten

Im Vorfeld konnte festgestellt werden, dass der Wunsch nach einem Kind von Menschen mit geistiger Behinderung genauso akzeptiert werden muss, als wenn die Personen die dieses Verlangen äußern, keine Behinderung haben. Daher sollte die Entscheidung ein Kind zu bekommen unter der Beachtung der Interessen von den werdenden Eltern und denen des Kindes unterstützt werden.[48]

„Damals ging es um eine von uns betreute Frau. Sie lebte in einem unserer Wohnheime […]. Sie wollte, und wir befürworteten das, in eine Sozialwohnung ziehen. Als d ie Mitte zwanzig war, wurde sie schwanger von einem Mann, ebenfalls Mitte zwanzig, der bei uns in der Tischlerei arbeitete und auch ähnlich geistig behindert ist.

Sie hat uns von ihrer Schwangerschaft nur sehr zögernd erzählt, weil sie fürchtete, dass wir auf eine Abtreibung drängen würden. Das taten wir aber nicht.

Wir setzten uns mit ihr und ihrem Freund zusammen und beratschlagten: Was ist zu tun? Welche Möglichkeiten gibt es?“[49]

Maßnahmen zur Beratung und Unterstützung, beispielsweise in Form einer Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Kindern, wurden aufgrund der in den letzten Jahren auftretenden Diskussion um Partnerschaft und Sexualität bei Menschen mit Behinderung sowie der wachsenden Sensibilität um diese Thematik durch neue oder umstrukturierte Wohneinrichtungen sowie neugegründeten Projekten offeriert.[50] Rund 30 Institutionen sind gegenwärtig in Deutschland zu verzeichnen, die meist ambulant, aber auch stationär agieren. Hauptsächlich sind diese Einrichtungen der Bundesarbeitsgemeinschaft „Begleitete Elternschaft“ angeschlossen,[51] welche im kommenden Abschnitt (3.2.1) dargestellt wird. Weiter findet eine Erläuterung weiterer Angebote der Sozialen Arbeit in verschiedenen Wohneinrichtungen (3.2.2) statt.

3.2.1 Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Begleitete Elternschaft“

Im Folgenden wird die im Jahr 2002 aus einem Zusammenschluss von verschiedenen Institutionen, Trägern und Projekten gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft „Begleitete Elternschaft“ (BAG: „Begleitete Elternschaft“)[52] vorgestellt.

Die BAG: „Begleitete Elternschaft“ gestaltet sich aus rund 20 Institutionen aus Deutschland,[53] die zum einen das Thema Kinderwunsch beziehungsweise Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in der Öffentlichkeit publik machen wollen und zum anderen als Unterstützungsangebot für Eltern mit geistiger Behinderung agieren.[54] Demnach sollen Familien, in denen ein oder beide Elternteile eine geistige Behinderung haben, durch individuelle Unterstützungsmaßnahmen das Zusammenleben mit ihren Kindern ermöglicht sowie eine betreuungsarme oder betreuungslose Perspektive entwickelt werden. Ist aufgrund einer Gefährdung oder Verletzung des Kindeswohls eine Trennung des Kindes von den Eltern notwendig, wird auch hier die Familie künftig begleitet. Weiter muss eine Förderung der Erziehungskompetenzen der Eltern stattfinden, in der auch Fähigkeiten zur Selbst- sowie Versorgung des Kindes, beziehungsweise der Kinder, bekräftigt werden.[55]

Unter Betrachtung dieser Aufträge lassen sich folgende Arbeitsschwerpunkte ableiten: Es kann die Vermittlung von Informationen und Wissen genannt werden.

Die MitarbeiterInnen müssen im Vorfeld abwägen, welche Auskünfte für die Menschen mit geistiger Behinderung relevant sein könnten. Durch die Informationen werden die KlientInnen beraten und bekommen neue Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.[56] Ein weiterer Aspekt ist die Begleitung von Alltagssituationen. Der Umgang von den Eltern mit ihrem Kind wird miterlebt und Ressourcen, aber auch Probleme lassen sich erkennen. Die vorhandenen Kompetenzen müssen infolgedessen genutzt werden, um gezielt nach Lösungen suchen zu können.[57] Auch das Anleiten und Einüben ist erwähnenswert, denn es zielt auf eine Veränderung des Erziehungsverhaltens sowie auf das Erlernen neuer Handlungsmuster ab.[58] Die MitarbeiterInnen der BAG: „Begleitete Elternschaft“ leisten zudem eine Begleitung von Terminen und Gesprächen[59] und bieten durch die Übernahme von Tätigkeiten in Überforderungssituationen eine Art Entlastung an.[60]

Vorrangig muss ein soziales und institutionelles Netzwerk aufgebaut und koordiniert werden. Gruppenangebote der BAG: „Begleitete Elternschaft“ bieten den Eltern die Möglichkeit, weitere Familien in derselben oder in ähnlichen Situationen kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen. Es sollte weiter mit den Eltern überlegt werden, wer und in welchem Rahmen die Familie noch unterstützen könnte, mit dem Ziel, die Entwicklung des Kindes beziehungsweise der Kinder zu fördern und das Kindeswohl zu sichern.[61]

Methodisch wird in der BAG: „Begleitete Elternschaft“ nach einem systemischen ganzheitlichen Ansatz gearbeitet. Demzufolge wird die gesamte Familie mit ihren inneren und äußeren Beziehungen und Strukturen betrachtet. Weiter werden Maßnahmen aus der Einzelfallhilfe und Familienberatung als Unterstützungsmöglichkeit angeboten sowie ergänzend Mittel der Gruppenarbeit und familienübergreifende, gemeinwesenorientierte Angebote bereitgestellt.[62]

Grundsätzlich unterstützt die BAG: „Begleitete Elternschaft“ also Familien, in denen ein oder beide Elternteile eine geistige Behinderung haben, durch begleitende, beratende und unterstützende Maßnahmen und fördert somit die elterlichen Kompetenzen, stabilisiert die Eltern-Kind-Beziehung und sichert so das Kindeswohl.

3.2.2 Weitere Angebote am Beispiel unterschiedlicher Wohnformen

„Auch in vielen anderen Einrichtungen [als in denen der BAG: „Begleitete Elternschaft“] können einzelne Eltern mit ihren Kindern leben oder ambulante Unterstützung erhalten.“[63]

Im folgenden Abschnitt werden dementsprechend verschiedene Formen des Wohnens mit ihren Angeboten der Sozialen Arbeit beschrieben, die Menschen mit geistiger Behinderung und ihr Kind beziehungsweise ihre Kinder je nach Bedarf nutzen können.

Das unterstützte Wohnen bietet Familien eine ambulante Begleitung in ihrer eigenen Wohnung.[64] Die Menschen mit geistiger Behinderung sollen in ihrer elterlichen Rolle unterstützt und die dementsprechenden Kompetenzen gebildet und gefördert werden.[65] Des Weiteren finden je nach Bedarf gezielte Maßnahmen wie die Begleitung bei Behördengängen oder Unterstützungen im Haushalt statt, um eine selbständige Lebensführung der Familien anzustreben und so eine Teilhabe an der Gesellschaft zu realisieren.[66] Zu der Form des unterstützten Wohnens zählen auch betreute Wohngruppen, die in einer, durch einen Träger oder durch eine Einrichtung angemieteten Wohnung leben. Auch hier findet eine ambulante Betreuung der Familie statt, wobei sich MitarbeiterInnen der Sozialen Arbeit um persönliche Angelegenheiten der KlientInnen kümmern. Die Institution oder der Träger bearbeiten Probleme mit dem Wohnprojekt, also beispielsweise mit den VermieterInnen.[67]

Eine weitere Möglichkeit ist das Wohnen in der Herkunftsfamilie, wo wiederum auch eine ambulante Unterstützung möglich ist.[68]

Stationäre Wohneinrichtungen werden gegenwärtig oft nur noch durch einen Beschluss beziehungsweise durch eine vom Gericht angeordnete Auflage besucht, um eine Trennung von dem Kind beziehungsweise den Kindern und den Eltern zu verhindern oder, um eine Überforderungssituation entgegenzuwirken. Demnach entscheiden sich oft alleinerziehende Mütter mit geistiger Behinderung eine stationäre Einrichtung zu besuchen.[69] Auch hier agiert die Soziale Arbeit mit dem Ziel, das Wohl des Kindes zu sichern, indem Maßnahmen zur Förderung elterlicher Kompetenzen angeboten werden.[70]

Unbedeutend in welcher Wohnsituation sich die betroffene Familie befindet, muss das Angebot der Sozialen Arbeit grundsätzlich soziale Ressourcen der Kinder, der Eltern und der Familien insgesamt fördern und akzeptieren.[71] Das soziale Netzwerk in dem sich die Menschen mit geistiger Behinderung befinden, gestaltet sich als Geflecht aus vielfältigen Unterstützungsleistungen im Umgang mit ihrem Kind beziehungsweise ihren Kindern. Die Eltern oder Großeltern, Nachbarn, Freunde und Bekannte können als Hilfen im privaten Bereich gesehen werden. Professionell lassen sich Horte, Kindertagesstätten und Schulen benennen.[72]

Die soziale Unterstützung ist eine „[…] soziale Bedürfnisbefriedigung eines Individuums durch signifikant andere Mitglieder seines sozialen Netzwerkes.“[73] Doch die Hilfen werden oftmals von den Menschen mit geistiger Behinderung auch als negativ bewertet. Jede Unterstützungsleistung ist mit Erwartungen und Gegenerwartungen verbunden, die Stresselemente, wie beispielsweise das Gefühl der Abhängigkeit oder die unerwünschte Kontrolle, hervorrufen.[74] Die Soziale Arbeit sollte dennoch die sozialen Ressourcen der Familie beziehungsweise der einzelnen Familienmitglieder zulassen und durch eine Koordinierung, bei der die Hilfen auch aufeinander abgestimmt werden sollten, sich an den Bedürfnissen der KlientInnen orientieren. Die Unterstützungsleistungen operieren so als wichtiger Schutzfaktor gegen eine Überforderung der Eltern mit geistiger Behinderung, in der die fehlenden elterlichen Kompetenzen kompensiert werden.[75]

[...]


[1] Cornelsen (o.J.): 96

[2] vgl. Pixa-Kettner (o.J.): 6

[3] vgl. Cornelsen (o.J.): 96

[4] Weltgesundheitsorganisation (WHO) (2012) definiert geistige Behinderung wie folgt: „Geistige Behinderung bedeutet eine signifikant verringerte Fähigkeit, neue oder komplexe Informationen zu verstehen und neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden (beeinträchtigte Intelligenz). Dadurch verringert sich die Fähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen (beeinträchtigte soziale Kompetenz).“ § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX definiert geistige Behinderung wie folgt: „Menschen sind behindert, wenn ihre […] geistige Fähigkeit […] mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“

[5] Aufgrund der besseren Lesbarkeit des Textes wird das Wort beziehungsweise ausgeschrieben und nicht wie üblich mit bzw. abgekürzt.

[6] vgl. Cornelsen (o.J.) : 98

[7] vgl. Hennies/ Sasse (o.J.): 74

[8] vgl. Hennies/ Sasse (o.J.): 75

[9] vgl. Achilles (2010): 75

[10] Achilles (2010): 75

[11] vgl. Achilles (2010): 78

[12] Pixa-Kettner (2008): 10

[13] vgl. Lenz/Riesberg u.a. (2010): 25

[14] vgl. Llewellyn/McConnell/Bye (1995): 15

[15] vgl. Pixa-Kettner (o.J.): 8

[16] vgl. Pixa-Kettner (o.J.): 8

[17] vgl. Pixa-Kettner (o.J.): 8

[18] vgl. Llewellyn/McConnell/Bye (1995): 15

[19] Groß (1999): 139

[20] vgl. Groß (1999): 140

[21] vgl. Greving/ Niehoff (2005): 204

[22] vgl. Cornelsen (o.J.) : 98

[23] vgl. Pixa-Kettner (2008): 10

[24] vgl. Pixa-Kettner (2008): 11

[25] vgl. Pixa-Kettner (2008): 10

[26] vgl. Pixa-Kettner (2008): 11

[27] vgl. Pixa-Kettner (2008): 12

[28] Pixa-Kettner (2008): 12

[29] vgl. Pixa-Kettner (2008): 10

[30] vgl. Pixa-Kettner (2008): 12

[31] Pixa-Kettner (2008): 12

[32] vgl. Cornelsen (o.J.) : 99

[33] vgl. Röh (2009): 121

[34] vgl. Hennies/Sasse (o.J.): 75

[35] vgl. Pixa-Kettner (o.J.): 6

[36] vgl. Cornelsen (o.J.) : 96

[37] vgl. Hennies/Sasse (o.J.): 75

[38] vgl. Lenz/Riesberg u.a. (2010): 55

[39] vgl. Hennies/Sasse (o.J.): 75

[40] Specht (o.J.): 30

[41] Walter (1996): 295

[42] Hähner (1997): 217

[43] vgl. Hennies/Sasse (o.J.): 75

[44] vgl. Specht (o.J.): 30

[45] vgl. Hennies/Sasse (o.J.): 76

[46] Hennies/Sasse (o.J.): 76

[47] vgl. Hennies/Sasse (o.J.): 76

[48] vgl. Cornelsen (o.J.) : 96

[49] Achilles (2010): 77

[50] vgl. Cornelsen (o.J.) : 100

[51] vgl. Cornelsen (o.J.): 101

[52] vgl. Bargfrede (o.J.): 285

[53] vgl. Bargfrede (o.J.): 287

[54] vgl. Cornelsen (o.J.): 100

[55] vgl. Bargfrede (o.J.): 290

[56] vgl. Lenz/Riesberg u.a. (2010): 203

[57] vgl. Lenz/Riesberg u.a. (2010): 204

[58] vgl. Lenz/Riesberg u.a. (2010): 205

[59] vgl. Lenz/Riesberg u.a. (2010): 208

[60] vgl. Lenz/Riesberg u.a. (2010): 207

[61] vgl. Lenz/Riesberg u.a. (2010): 209

[62] vgl. Bargfrede (o.J.): 294

[63] vgl. Cornelsen (o.J.): 101

[64] vgl. Cornelsen (o.J.): 101

[65] vgl. Achilles (2010): 76

[66] vgl. Achilles (2010): 78

[67] vgl. Achilles (2010): 78

[68] vgl. Cornelsen (o.J.): 101

[69] vgl. Cornelsen (o.J.): 101

[70] vgl. Achilles (2010): 78

[71] vgl. Lenz/Riesberg u.a. (2010): 91

[72] vgl. Schneider (o.J.): 253

[73] vgl. Klusmann (1989): 18

[74] vgl. Klusmann (1989): 37

[75] vgl. Schneider (o.J.): 256

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2012
ISBN (PDF)
9783863419752
ISBN (Paperback)
9783863414757
Dateigröße
280 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,3
Schlagworte
Familie Gesellschaft Grundgesetz Kinderwunschmotiv Betreuung Gleichberechtigung

Autor

Carmen Schrader, B.A. Soziale Arbeit, wurde im Jahr 1989 in Northeim geboren. Bereits während ihrer Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und auch im BA-Studium entwickelte die Autorin ein besonderes Interesse an der Thematik „Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung“, sodass sie sich dieser auch in ihrer Abschlussarbeit widmete. Momentan studiert die Autorin im Master-Studiengang Soziale Arbeit an der HAWK HHG, um weitere fachliche Qualifikationen in dem Bereich ‚Soziale Problemlagen erwachsener und älterer Menschen‘ zu erlangen. Mithilfe dieser Qualifikationen möchte sie weitere Untersuchungen zur Thematik des Kinderwunsches und der Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung durchführen.
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Titel: Geistig behinderte Menschen wünschen sich auch Kinder: Untersuchung des Spannungsverhältnisses von Sozialer Arbeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung
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