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Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit im chinesischen Arbeitsrecht: Konfuzianische Abneigung gegen Rechtsprozesse?

©2012 Bachelorarbeit 62 Seiten

Zusammenfassung

Das chinesische Rechtssystem und die damit verbundene Rechtskultur befinden sich seit rund einem Jahrhundert in einem andauernden Reform- und Modernisierungsprozess, auf dem Wege von einer „traditionellen“ Ordnung hin zu einer „modernen“ Existenz. Das ‚spezifisch chinesisch sozialistische Rechtssystem’ weist eine ganz eigene Prägung auf. Der Transformationsprozess seit Ende der 70er Jahre, von einer sozialistischen Planwirtschaft hin zu einer sozialistischen Marktwirtschaft und die damit einhergehende ökonomische Entwicklung, resultierten jedoch in westlichen und innerstaatlichen Impulsen. Diese erzeugten einen Veränderungsdruck auf die rechtliche Ordnung des Landes. Reaktionen auf diesen sozioökonomischen Wandel äußern sich unter anderem in einem kontinuierlichen Reformprozess des chinesischen Rechts und der Verabschiedung neuer sozialer Gesetze.
Im Kontrast zu den vielfältigen Sanktionen des chinesischen Arbeitsrechts stehen Berichte von Arbeitern aus chinesischen Manufakturen. Wanderarbeiter beklagen schwerste arbeitsrechtliche Verstöße sowie rabiate Menschenrechtsverletzungen. Diese geben Anlass eine nicht unbeträchtliche Diskrepanz zwischen Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit zu vermuten.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1.2 Aufgaben und Anwendungsbereich

Um die Grundzüge des chinesischen Arbeitsrechts darzustellen, ist es zunächst notwendig fest­zuhalten, welche Aufgaben der Gesetzgeber dem Arbeitsgesetz zuteilt und auf welche Gruppen diese Gesetze Anwendung finden sollen. Grundsätzlich wird das Arbeitsrecht, wie in Deutschland auch, als Arbeitnehmerschutzrecht verstanden. § 1 ArbG[1]definiert diese Zielsetzung und die Auf­gaben der Arbeitsgesetze.

【立法目的】为了保护劳动者的合法权利,调整劳动关系,建立和维护适应社会主义市场经济的劳动制度,促进经济发展和社会进步,根据宪法,制定本法。[2]- Ziel der Gesetzgebung: Um die legalen Rechte der Arbeitenden zu schützen, die Arbeitsbeziehungen zu regeln, eine der sozialistischen Marktwirtschaft entsprechende Arbeitsordnung zu errichten und zu schützen und die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Fortschritt zu fördern, wird gemäß der Verfassung dieses Gesetz bestimmt.

§ 2 ArbG definiert, auf welche natürlichen und juristischen Personen das ArbG Anwendung findet.

【适用范围】在中华人民共和国境内的企业,个体经济组织(以下统称用人单位)和与之形成劳动关系的劳动者,适用本法。- Geltungsbereich: Auf die Unternehmen und die Organisationen der Individualwirtschaft innerhalb der VR China (im Folgenden bezeichnet als Arbeitgebereinheiten) und die Arbeitenden, die mit ihnen Arbeitsbeziehungen bilden, wird dieses Gesetz angewandt.

国家机关、事业组织、社会团体和与之建立劳动合同关系的劳动者,依照本法执行。- Gegenüber Staatsorganen (Behörden), institutionellen Einheiten und gesellschaftlichen Körperschaften und denjenigen Arbeitenden, die mit ihnen Arbeitsvertragsbeziehungen bilden, wird dieses Gesetz entsprechend angewandt.

Im § 3 ArbG werden die Gleichberechtigung und die Rechte der Arbeitenden festgehalten und aufgelistet. Aus diesem Paragraphen ergeben sich in folgenden Kapiteln des ArbG nähere Definitionen der genannten Ziele.

【劳动者权利】劳动者享有平等就业和选择职业的权利、取得劳动报酬的权利、休息休假的权利、获得劳动安全卫生保护的权利、接受职业技能培训的权利、享受社会保险和福利的权利、提请劳动争议处理的权利以及法律规定的其他劳动权利。- Die Rechte der Arbeitenden: Die Arbeitenden genießen das Recht gleichberechtigter Beschäftigung und freier Berufswahl, das Recht, Arbeitsentgeld zu erhalten, das Recht auf Ruhezeiten und Urlaub, das Recht, Schutz der Arbeitssicherheit und Gesundheit zu erhalten, das Recht, berufstechnische Ausbildung zu erhalten, das Recht, Sozialversicherung und Sozialleistungen zu genießen, das Recht, die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten zu beantragen, sowie andere vom Gesetz bestimmte Rechte.

Die Durchsetzung der oben genannten Rechte soll durch Gewerkschaften als Form der Interessenvertretung geschützt werden. § 7 Abs. 2 ArbG definiert diese Aufgabe.

工会代表和维护劳动者的合法权益,依法独立自主地开展活动。 - Die Gewerkschaft vertritt und schützt die legalen Rechte und Interessen der Arbeitenden und wird nach dem Gesetz unabhängig und autonom tätig.

1.3 Arbeitsvertrag

Zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses und der damit verbundenen Wahrnehmung von Rechten wird gesetzlich ein Arbeitsvertrag vorausgesetzt.[3]Dieser wird in §§ 16 - 35 ArbG näher definiert.

【劳动合同】劳动合同是劳动者与用人单位确立劳动关系,明确双方权利和义务的协议。- Der Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag ist eine Übereinkunft, welche eine Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitendem und Arbeitgebereinheit errichtet und beidseitige Rechte und Pflichten festlegt.

建立劳动关系应当订立劳动合同。- Zur Errichtung einer Arbeitsbeziehung muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Für das westliche Rechtsverständnis erscheint der Satz 2 zunächst nicht weiter erwähnenswert. Die Tatsache, dass für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses der Abschluss eines Arbeitsvertrages erforderlich ist, stellt für das europäische Rechtsverständnis schon lange eine Selbstverständlichkeit dar.[4]Vor dem Hintergrund, dass China mehrere jahrzehntelang durch eine beamtenähnliche Unter­ordnung oder aber von nur faktischen Arbeitsbeziehungen ohne staatliche Anerkennung geprägt war und Arbeitsverträge bis 1986 nicht vorhanden waren[5], wird dieser Rechtssatz jedoch interessant. Die Abkehr von diesem alten System bedeutete zugleich die Abkehr von einer staatlich gelenkten Arbeitsvermittlung, welche eher einer Zuweisung entsprach und keinerlei Verträge bedarf. Erst die Einführung des Arbeitsvertrages in das Arbeitsgesetz 1995 führte zur Abkehr der planwirtschaft­lichen Arbeitskräfteverwaltung (劳动制度) und damit zur faktischen Einführung eines freien Arbeitsmarktes (自由劳务市场).[6]Die folgenden Paragraphen dieses Kapitels des ArbG definieren Form, Dauer und Bedingungen zur Auflösung von Arbeits- und Kollektivverträgen. Auffällig ist hier, dass, obwohl § 19 ArbG besagt, „Arbeitsverträge müssen in Schriftform geschlossen werden“ (劳动合同应当以书面形式订立), regionalbedingte Ausnahmen existieren. So stellen beispielsweise die ab 01.05.2002 geltenden Arbeitsvertragsregeln der Stadt Shanghai klar, „dass ein Arbeitsverhältnis ohne Abschluss eines Arbeitsvertrages entsteht, wenn der Arbeitnehmer auf Anweisung des Arbeitgebers Arbeitsleistungen erbringt.“[7]Faktische Arbeitsbeziehungen führen also in Shanghai zur Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Bestimmungen.[8]Diese Regelungen komplementieren nicht nur das ArbG, sondern widersprechen diesem.

1.4 Löhne

In der Theorie „soll sich die Lohngerechtigkeit an dem Grundsatz der Verteilung der Arbeit und dem Grundsatz gleichen Lohns für gleiche Arbeit orientieren.“[9]Diese Prinzipien werden in besonderem Maße vom ‚White Paper on Labor and Social Security’ 中国的劳动和社会保障状况白皮书 von 2002 untermauert.[10]Im ArbG wird das Kapitel zur Zahlung von Löhnen in nur 6 Paragraphen abge­handelt. Auch hier definiert § 46 ArbG „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ (同工同酬). Allerdings wird den Unternehmen in § 47 ArbG ein „Selbstentscheidungsrecht für die Lohnverteilung“ eingeräumt.

【工资分配方式、水平确定】用人单位根据本单位的生产经营特点和经济效益,依法自主确定本单位的工资分配方式和工资水平。- Formen der Lohnverteilung und Festlegung des Lohnniveaus: Die Arbeitgebereinheit bestimmt, gemäß den Besonderheiten von Produktion und Betrieb dieser Einheit und ihrer wirtschaftlichen Effizienz, nach dem Gesetz autonom die Formen der Lohnverteilung dieser Einheit und ihr Lohnniveau.

„Der Staat übt eine Makrokontrolle des Gesamtlohnes aus“ (国家对工资总量实行宏观调控“) (§ 46 Abs. 2 ArbG) und „garantiert einen Mindestlohn.“ (国家实行最低工资保障制度) (§ 48 Abs. 1 ArbG)

Konkrete Sätze für den Mindestlohn werden von der Volksregierung für Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten festgesetzt und beim Staatsrat gemeldet. Die folgende Tabelle zeigt die Mindestlöhne in Chinas größten Wirtschaftsregionen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Mindestlöhn

Quelle: Zhang:Region Specific Minimum Salary. In: Study on Policy Evaluation and recommendation for flexible employment in China, 2005, S. 47.[11]

Der ausbezahlte Lohn darf laut § 48 ArbG unter keinen Umständen unter dem örtlichen Mindestlohn liegen. Ergänzend verbietet § 50 ArbG Abzüge vorzunehmen oder die Auszahlung zu verzögern.

【工资支付形式】工资应当以货币形式按月支付给劳动者本人。不得克扣或者无故拖欠劳动者的工资。- Form der Auszahlung von Löhnen: Der Lohn muss monatlich in Form von Geld dem Arbeitenden selbst ausgezahlt werden. Es ist nicht zulässig, Abzüge vorzunehmen oder die Auszahlung des Lohnes des Arbeitenden grundlos zu verzögern.

1.5 Arbeitszeiten

Die §§ 36 – 45 ArbG regeln die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Die maximale Arbeitszeit, täglich und wöchentlich, wird direkt im § 36 ArbG definiert.

国家实行劳动者每日工作时间不超过八小时、平均每周工作时间不超过四十四小时的工时制度。- Der Staat regelt die Arbeitszeiten der Arbeitenden so, dass eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden und eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 44 Stunden nicht überschritten wird.

Zudem muss den Arbeitenden wöchentlich mindestens ein Ruhetag gewährt werden (§ 38 ArbG). Beide Grundsätze werden vom § 39 ArbG relativiert, indem Betrieben, die sich aus Produktionsgründen nicht an diese Gesetze halten können, die Möglichkeit von Sonderregelungen gewährt wird. Diese bedürfen jedoch einer Genehmigung der Arbeitsverwaltungsabteilung. Überstunden dürfen laut § 41 ArbG geleistet werden, falls die Umstände des Betriebes dies erfordern. Diese „dürfen in der Regel täglich eine Stunde nicht überschreiten“ (一般每日不得超过一小时); soweit die Gesundheit der Arbeitenden nicht gefährdet ist, „können bis zu maximal 36 Überstunden im Monat geleistet werden“ (每月不得超过三十六小时). Jegliche von diesen Gesetzen abweichenden Regelungen werden im § 43 ArbG ausdrücklich verboten.

【禁止违法延长工作时间】用人单位不得违反本法规定延长劳动者的工作时间。- Verbot von gesetzeswidrigen Überstunden: Die Arbeitgebereinheit darf keine gegen diese Gesetze verstoßenden Überstunden der Arbeitenden einrichten.

Sollten Überstunden geleistet werden, muss 150% des Lohnes gezahlt werden, bei Arbeit an Ruhetagen 200% und an gesetzlichen Feiertagen sogar 300% des Lohnes.

2. Die Durchsetzung der Arbeitsgesetze (Mikroperspektive)

Laut Harro von Senger besteht in der VR China eine erheblich Diskrepanz zwischen geschriebenem und tatsächlich angewandtem Recht.[12]Eine sinnvolle Betrachtung der chinesischen Rechtsprechung darf sich somit nicht nur auf die Darstellung abstrakter Rechtsvorschriften beschränken, sondern muss auch die jeweilige Rechtswirklichkeit berücksichtigen, denn „nichts ist bedeutungsloser als eine nur auf dem Papier vorhandene, aber nicht der Wirklichkeit entsprechende Norm.“[13]Arbeitsrechtliche Normen sind in ihrer Bedeutung immer daran zu messen, wie es in den Betrieben tatsächlich aussieht, und unter welchen Bedingungen Menschen in Fabriken und auf dem Land arbeiten.

Nachdem im vorangestellten Kapitel die vom Gesetzgeber geschaffenen Rahmenbedingungen dargelegt wurden, folgt in diesem Kapitel eine Betrachtung der tatsächlichen Durchsetzung dieser Rechtsnormen. Dieses Kapitel beschränkt sich auf die Mikroperspektive und soll anhand von Erzählungen von Arbeitern und brisanten Zeitungsberichten auf Einzelschicksale aufmerksam machen, in denen die Rechte der Arbeitnehmer gleich mehrfach und in extremster Weise verletzt werden.[14]

Kurz nach der Einführung des Arbeitsgesetzes 1995 wendeten sich eine ganze Reihe von Arbeitern an Arbeitsverwaltungen und Zeitungen, um Rechtsverstöße zu beklagen. Bis dato wurden derartige Fälle in der Öffentlichkeit kaum diskutiert. Ein Jahr später veröffentlichte dieGongren ribao工人日报, nach Genehmigung der Regierungszentrale in Peking, einen brisanten Brief von Arbeitern einer Schuhfabrik in Guangdong.

编辑同志: 我们是广东省肇杰鞋业有限公司的员工。公司随意克扣员工工资、扣压押金、无端打骂侮辱我们。肇杰鞋业公司是一家合资企业。公司派人到四川、河南和湖南等偏僻农村招工,未满16岁的未成年人也是他们的招工对象。 我们这些外乡人到这里后,方知上当。现实与招工说的不一样,想走已不能,因为押金和暂住证都不退, 务工的工资也不发。这家鞋厂养着100多名保安,还设巡逻队,员工想逃插翅难飞。想走的唯一办法是说服主管批准辞职。一个河南籍员工要辞职,但主管不同意,他翻墙跳出去逃走,被火车轧死了。就是这样,每年仍约有千名员工宁肯不要押金和工资,以及被扣下的暂住证,也要离开这里。打骂体罚员工是家常便饭。罚员工站在凳子上示众、晒太阳、面墙思过、立马步等。 员工们常要从早上7点干到深夜12点,许多人积劳成疾。员工平时不准出厂门,出厂须有主管的签字,工作时喝口水都难得到恩准。

广东肇庆市肇杰鞋业公司杨双齐、李晓华等20余人(签名)

- „Sehr geehrter Redakteur: wir sind Arbeiter der Zhaojie Schuhfirma in Guangdong. Die Firmeninhaber behalten nach Belieben unsere Löhne und Kautionen ein und schlagen, beschimpfen, beleidigen und demütigen uns grundlos. Die Zhaojie Schuhfirma ist ein Joint-Venture. Es werden Beauftragte im Namen der Gesellschaft nach Sichuan, Henan und Hunan oder andere ländliche Gegenden geschickt, um Arbeiter zu rekrutieren. Dabei zielen sie auch auf Kinder unter 16 Jahren ab.

Wir sind Arbeiter aus einem anderen Teil des Landes und wissen seit unserer Ankunft hier, dass wir betrogen worden sind. Die Realität entspricht nicht dem, was uns im Stellenangebot (bei der Rekrutierung) erzählt wurde, und selbst wenn wir die Fabrik verlassen wollen, ist es uns nicht möglich, weil sie uns unsere Kautionen und Aufenthaltsgenehmigungen nicht aushändigen, ganz abgesehen von unseren Löhnen. Die Schuhfabrik beschäftigt über 100 Sicherheitskräfte, welche gruppenweise patrouillieren. Selbst wenn uns Flügel wachsen würden, könnten wir nicht entfliehen. Die einzige Möglichkeit ist, den Fabrikleiter zu überreden, eine Kündigung zu genehmigen. Ein Arbeiter aus Henan wollte kündigen, doch der Fabrikleiter war nicht einverstanden, daraufhin flüchtete er über eine Mauer und wurde von einem Zug tödlich erfasst. Genau so ist es, jedes Jahr fliehen weiterhin noch rund 1.000 Arbeiter und ziehen es vor, auf Kaution und Lohn sowie die eingezogene Aufenthaltsgenehmigung zu verzichten und trotzdem diesen Ort hier zu verlassen. Schläge, Beleidigungen und Körperstrafen sind hier an der Tagesordnung. Bestrafte Arbeiter stehen, für jedermann sichtbar, auf einem Stuhl, werden von der Sonne gebraten und starren eine Wand an, um Fehltaten zu überdenken. Wir Arbeiter arbeiten oft von 7 Uhr morgens bis 12 Uhr in der späten Nacht, viele von uns sind bereits erkrankt. Arbeitern ist es nicht mal erlaubt, das Fabrikgelände zu verlassen. Dafür benötigt man die Unterschrift des Fabrikleiters. Selbst während der Arbeitszeit einen Schluck Wasser zu trinken ist kaum denkbar.

Unterzeichnet: Guangdong Zhaoqing City Zhaojie Company, Yang Shuangqi, Li Xiaohua und über 20 weitere.“[15]

Der oben zitierte Brief stellte in der zensurgeprägten Medienlandschaft Chinas eine absolute Neuerung dar und veranlasste erstmals auch andere Zeitungen und der Partei untergeordneten Institutionen wie z.B. All China Womens Federation中华全国妇女联合会 undCommunist Youth League中国共产主义青年团 zur Veröffentlichung von Recherchen. Diese vertreten eine äußerst liberale Einstellung und gehen seitdem bis an die Grenzen der staatlichen Zensur. In chinesischen ‚Business Magazinen’ hingegen lassen sich bezeichnenderweise keine kritischen Berichte finden.

Neben Zeitungen beschäftigen sich auch unzählige Menschenrechtsorganisationen mit den Arbeitsbedingungen in chinesischen Manufakturen. Besonders hervorzuheben sind die Berichte von Anita Chan, welche sich seit über 20 Jahren mit der Situation von Wanderarbeitern beschäftigt und diese, durch zum Teil verdeckte Ermittlungen, recherchiert und beschrieben hat. Diese Berichte bestätigen die körperlichen und mentalen Demütigungen sowie extremste Verletzungen von Menschenrechten, welche oben von den Arbeitern beklagt wurden.[16]Derartige Darstellungen der Arbeitsbedingungen in China sind zwar ein Motiv dieser Arbeit, die folgende Untersuchung soll sich jedoch auf die Verletzung der im Kapitel 1 genannten Arbeits- und Gewerkschaftsrechte beschränken.

Ein Fall, der die Verletzungen jener Rechte darstellt, wurde z.B. aus Shenyang berichtet: Im Juli 2006 kletterte erstmals eine Gruppe von Wanderarbeitern auf ein Dach einer Baustelle und drohte, sich von diesem herunterzustürzen, falls der Arbeitgeber die ausstehenden Löhne in Höhe von 1,2 Millionen Yuan nicht ausbezahlen sollte. Diese Praxis des Gruppenselbstmords durch das Springen von einem Fabrikgebäude (跳楼争议) ist seitdem unter Wanderarbeitern sehr verbreitet, um auf Missstände innerhalb des Betriebes aufmerksam zu machen. Die chinesische NachrichtenagenturXinhuaberichtet von unzähligen solcher Selbstmorde unter Wanderarbeitern, die trotz monate­langer Arbeit ihren versprochenen Lohn nicht erhielten.[17]Trotz unzensierter Berichterstattung gehen solche Fälle oft mit Repressalien seitens der Behörden einher. So wird lokalen Polizeistationen die Anweisung durch örtliche Sicherheitsbehörden gegeben, Selbstmorde gegenüber den Medien möglichst zu verschleiern.[18]Während die Zentrale in Peking also versucht, durch nationale Berichterstattung auf Missstände aufmerksam zu machen, wird auf lokaler Ebene versucht, jene zu verheimlichen.[19]Ein weiterer skandalöser Fall trug sich in Ningxia zu, in dem ein Wanderarbeiter, nach vergeblichen Versuchen ausstehende Löhne zu erhalten, seinen Fabrikchef und dessen Familie mit einem Messer tötete. Zuvor hatte er versucht, Unterstützung durch Gerichte und Arbeitsverwaltungen zu erhalten, jedoch ohne Erfolg. Nach eigenen Aussagen benötigte er das Geld, um seinen kranken Vater mit Medikamenten zu versorgen. Dieser Fall sorgte in den Medien für großes Aufsehen, und dem Arbeiter wurde teilweise öffentliches Verständnis entgegen­gebracht.[20]China Dailybeschrieb diesen Fall als sehr bezeichnend, da er erneut aufzeigte, wie schwer es für Wanderarbeiter ist, Rechte auf legale Weise einzufordern. „This case is significant because it sheds light on the lack of effective legal remedies for the underprivileged group of migrant workers.“[21]

Auch in sozialen Onlinenetzwerken sorgen brisante Berichte regelmäßig für Aufsehen. Besonders hervorzuheben ist die PlattformSina Weibo新浪微博. Sina Weiboverfügt über 250 Millionen[22]an­gemeldete User (Stand: 01.01.2012) und ist damit das wohl größte moderne Sprachrohr[23]der Chi­nesen und als ein solches Massenmedium keinesfalls zu unterschätzen.[24]Im Gegensatz zu anderen Medien unterliegen hier veröffentlichte Beiträge und Fotos nichtex anteder staatlichen Zensur.

Eine Thematisierung der rechtlichen Sicherung chinesischer Arbeitnehmer, sei es in Gesellschaft oder Politik, scheint unausweichlich.

3. Die Durchsetzung der Arbeitsgesetze (Makroperspektive)

Die oben genannten Berichte geben Anlass zu der Vermutung, dass im chinesischen Arbeitsrecht eine nicht unbeträchtliche Diskrepanz zwischen Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit bestehen könnte. Die folgenden Ausführungen sollen anhand von Statistiken, empirischen Untersuchungen von Menschen- und Arbeitsrechtsorganisationen sowieXinhuaBerichten aufzeigen, ob es sich hierbei um Einzelfälle handelt oder sich derartige Rechtsverletzungen in einem beträchtlichen Anteil der Arbeitsverhältnisse ausfindig machen lassen.

„Inhaltlich unterliegt das chinesische Arbeitsrecht vielfältigen Sanktionen“.[25]Dabei ist jedoch zu erörtern, auf welche Art und Weise diese Sanktionen in der Realität auch tatsächlich greifen. Bereits 1994 zitierte Harro von Senger in seiner „Einführung in das chinesische Recht“ eine Ein­schätzung der Pekinger Volkszeitung, wonach nur etwa 20% des chinesischen Gesetzesrechts „tatsächlich durchgesetzt“ werden.[26]

3.1 Arbeitsvertrag

Wie im Kapitel 1 festgestellt, bilden schriftliche Arbeitsverträge[27]die Grundlage zur Errichtung eines Arbeitsverhältnisses und der damit verbunden Sicherheit durch das Arbeitsgesetz. In den meisten ausländischen Unternehmen und auch in vielen Staatsbetrieben sind Verträge in Schriftform durchaus verbreitet.[28]Im Kontrast dazu stehen arbeitsintensive Manufakturen. Hier werden meist Wanderarbeiter beschäftigt, mit denen häufig keine oder aber gesetzeswidrige Verträge abgeschlossen werden. Eine in derZhongguo qingnian bao中国青年报 veröffentlichte Untersuchung stellte fest, dass von rund 6.500 befragten weiblichen Migranten lediglich 40 % einen Vertrag in Schriftform abgeschlossen haben.[29]Claudia Wüllner kommt in ihrer empirischen Untersuchung sogar auf den erschreckend geringen Anteil von 21,1 %.[30]Auch eine Untersuchungskommission der Arbeitsverwaltung in Zhejiang stellte heraus, dass von drei Millionen Wanderarbeitern lediglich 1,2 Millionen schriftliche Arbeitsverträge abgeschlossen haben. Die Mehrzahl der Arbeiter wurde somit illegal beschäftigt. Hinzu kommt, dass viele der abgeschlossenen Verträge eher einem ‚Regelbuch’ glichen als einem Vertrag zwischen zwei Parteien.[31]Besonders häufig war die rechtswidrige Klausel der Kautionszahlung anzufinden. Das InternetportalZhilian Zhaopin智联招聘 hat in Zusammenarbeit mitSina新浪 Arbeitssuchende über potentielle Risiken auf dem Arbeitsmarkt befragt. 28,16 % nannten hier die Praxis der Kautionszahlungen, wobei 27,89 % diese Erfahrung in ihrer eigenen Arbeitgebereinheit gemacht haben. Interessant ist der Umgang mit dieser illegalen Praxis: Nur 15,26 % der Befragten würden jene melden oder zur Anzeige bringen, wohingegen 32,63 % diese Praxis akzeptieren würden.[32]Diese Kautionszahlungen sollen den Arbeitnehmer in der Praxis von einer möglichen Flucht oder zumindest von einer Kündigung abhalten.[33]In direktem Zusammenhang verboten andere illegale Klauseln das Verlassen des Fabrikgeländes, auch außerhalb der Arbeitszeit. In entsprechenden Klauseln der Verträge werden Kautionen rechtswidriger Weise als „freiwillige Bürgschaften“ (自愿保证金) zum angeblichen Vorteil der Arbeitnehmer festgehalten.[34]Hinzu kommt die Tatsache, dass Arbeitsverträge in vielen Fällen nicht dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden und im alleinigen Besitz des Arbeitgebers bleiben. In solchen Fällen darf der Arbeiter teilweise nicht einmal einen Blick auf das von ihm unterzeichnete Dokument werfen.[35]Ergänzende ‚Regeln’ werden in Betriebsordnungen festgehalten.[36]

Für die Nichtverbreitung von Arbeitsverträgen gibt es vielfältige Gründe. Wang Gensheng 王根生, ehemaliger Chef der Arbeitsverwaltung in Zhejiang, verweist hier zunächst auf Kostengründe. Ohne einen gültigen Arbeitsvertrag müssen die Firmen keine Sozialversicherungsbeiträge leisten.[37]Hinzu kommt die Tatsache, dass viele Arbeiter auch ohne Arbeitsvertrag bereit sind zu arbeiten. Ein Wanderarbeiter formuliert dies wie folgt: „Falls wir einen schriftlichen Arbeitsvertrag fordern, wird der Chef uns gehen lassen, da es viele andere gibt, die diesen Job gerne machen würden und dabei keinen Ärger mit der Frage nach Verträgen machen.“[38]Auf der anderen Seite ist ein Vertrag gerade aus Arbeitnehmersicht eine mögliche Einschränkung, um den Arbeitsplatz aus oben genannten Gründen schnellstmöglich zu verlassen.[39]

Aus Arbeitnehmersicht ist die Nichtverbreitung von Arbeitsverträgen ein zweischneidiges Schwert. Zum einen erleichtert es den Unternehmen Gesetze zu missachten, und Rechtsansprüche seitens der Arbeitnehmer können kaum durchgesetzt werden.[40]Umgekehrt wird es den Arbeitern in vielen Fällen so schwer wie möglich gemacht, einen Arbeitsvertrag zu beenden. Es werden Restriktionen vorgenommen, die ein Verlassen der Firma nahezu unmöglich erscheinen lassen.[41]

Abschließend ist festzustellen, dass Soll- und Istzustand in Bezug auf Arbeitsverträge nicht übereinstimmen. Ein Arbeitsvertrag soll, wie im Kapitel 1 dargestellt, eine Sicherung der Arbeit­nehmerrechte gewährleisten. Betrachtet man die Situation von Migranten in arbeitsintensiven Manufakturen, so scheint der gesetzlich vorgeschriebene, schriftliche Arbeitsvertrag nicht weit genug verbreitet. Zudem ist auch ein vorhandener Vertrag kein Garant für Rechtssicherheit, da Vertragsabsprachen häufig rechtswidrig sind.

3.2 Löhne

Laut Zeitungsberichten und eigenen Aussagen der Arbeiter (siehe Kapitel 2) ist eine häufige Rechtsverletzung, trotz des Verbots in § 48 ArbG, die Unterschreitung des gesetzlichen Mindest­lohns. Laut einer Untersuchung derGuangdonger Gewerkschaftlagen die Löhne von 32 % der befragten Arbeiter z.T. weit unter dem Mindestlohn.[42]Des Weiteren beklagen viele Arbeiter das Zurückhalten von Löhnen seitens des Arbeitgebers. Die ehemalige Vizepräsidentin der Aufsichts­behörde für soziale Sicherheit, He Luli 何鲁丽, kam zu dem Ergebnis, dass 41 % der Arbeits­rechtsverstöße in die Kategorie der Zurückhaltung oder Nichtzahlung von Löhnen fielen.[43]Die Arbeitsverwaltung der Provinz Guangdong meldete, dass im Jahre 2005 1,27 Mio. schriftliche Beschwerden über nicht ausgezahlte Löhne vorlagen. Nachfolgende Untersuchungen bei 16.900 Unternehmen haben zu Nachzahlungen von 1,2 Mrd. Yuan geführt. Es ist zu beachten, dass es sich hierbei nur um gemeldete Fälle handelt; die tatsächliche Summe der Fälle kann weitaus höher vermutet werden. DieZhongguo qingnian bao中国青年报 befragte 2006 in einer Untersuchung 80 Wanderarbeiter in Bezug auf die Zahlung ihrer Löhne. Hier sagten 72,5 % von ihnen, dass sie ihre Löhne in der Regel nicht pünktlich erhielten.[44]

Auch bei der Betrachtung der Zahlung von Löhnen gelangt man zu dem Ergebnis, dass Recht­ansprüche, die sich aus den Arbeitsgesetzen ergeben, in der Praxis nicht ausreichend durchgesetzt werden.

3.3 Arbeitszeiten

Arbeitszeiten sind im chinesischen Arbeitsgesetz klar geregelt. Eine Arbeitszeit von acht Stunden täglich und maximal 44 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Überstunden sind zulässig, jedoch reglementiert.[45]Eine Untersuchung desChinaHuman Resources Development Network中国人力资源开发网[46]in 683 Unternehmen zeigte auf, dass 80 % aller befragten Mitarbeiter regelmäßig Überstunden leisten. Nur 30 % der Unternehmen haben diese Überstunden zusätzlich vergütet, jedoch weit unter den gesetzlichen Mindeststandards. 35,5 % der Unternehmen haben nicht einmal eine Regelung, welche sich mit der Bezahlung von Überstunden beschäftigt.[47]In diesem Zusammenhang ergibt sich, dass 43,1 % der Arbeitnehmer Überstunden nicht freiwillig leisten, sondern sich dazu genötigt sahen. Besonders besorgniserregend scheint die Tatsache, dass nur 26,54 % der Arbeitnehmer der Meinung sind, die Arbeitgebereinheit beachte beim Durchsetzen von Überstunden den gesundheitlichen Zustand der Arbeitnehmer: „Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass nur ein Viertel der Unternehmen gesundheitliche Probleme der Arbeiter ernst nimmt, der Großteil der Unternehmen steht der Gesundheit der Arbeiter gleichgültig gegenüber.“ (调查结果显示,只有四分之一的企业很重视员工的健康问题,多数企业对员工的健康不重视.)[48]

Eine andere Untersuchung derGuangdonger Gewerkschaftsverbändestellte fest, dass 35 % der Arbeiter nicht extra für Überstunden bezahlt werden. Falls sie doch bezahlt wurden, schafften es Arbeiter nur durch Überstunden, überhaupt den gesetzlichen Mindestlohn zu erhalten.[49]Reden zitiert hierzu einen Fabrikleiter aus Shenzhen: „Überstunden sollen unentgeltlich geleistet werden. Es winkt Beförderung.“[50]Die folgende Tabelle zeigt die realen Arbeitsstunden pro Tag laut einer Untersuchung von Claudia Wüllner 1999 in Beijing, Shanghai und Guangzhou:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Arbeitszeiten Quelle: Eigene Erstellung[51]

Obwohl gesetzeswidrig, scheinen unbezahlte Überstunden eher die Regel denn eine Ausnahme zu sein. Weit über die Hälfte der Arbeiter arbeiten mehr als 10 Stunden täglich, knapp 30 % sogar mehr als 12 Stunden täglich. Anita Chan kommt in ihren Untersuchungen zu denselben Ergeb­nissen. So ist es keine Ausnahme, im Monat nur ein oder zwei freie Tage zu erhalten.[52]

Eine Untersuchung derNanfang dushi bao南方都市报 beschreibt die Situation wie folgt:

工人被要求一月至少工作28天,每天至少13小时。加班费只是在每天工作超过10小时以后才有。不但如此,工人的工资每小时低于法定工资1到1.2元。对于计件工人而言则根本没有加班费。[53]- Von den Arbeitern wurde verlangt, 28 Tage im Monat zu arbeiten, jeden Tag mindestens 13 Stunden. Eine Bezahlung von Überstunden gab es nur, wenn eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden überschritten wurde. Außerdem lag der Lohn der Arbeiter 1-1,2 Yuan/Stunde unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Nach Aussagen von Akkordarbeitern gab es überhaupt keine Bezahlung von Überstunden.

2006年12月工人工作了227小时(被认为是正常上班时间),外加114,5小时加班。2007年1月,工作了266小时,外加87,5小时加班。[54]- Im Dezember 2006 arbeiteten die Arbeiter (durchschnittlich) 227 Stunden (verrechnet als normale Arbeitszeit), hinzu kamen 114 Überstunden, von denen fünf bezahlt wurden. Im Januar 2007 arbeiteten sie 266 Stunden, hinzu kamen 87 Überstunden, von denen fünf bezahlt wurden.

DieChongqing chenbao重庆晨报 berichtete 2006 von einem Fall, in dem eine Wanderarbeiterin starb, nachdem sie über 20 Stunden durchgearbeitet hatte. Daraufhin erklärten andere Mitarbeiter gegenüber der Zeitung, dass Arbeitszeiten von mehr als 20 Stunden die Regel seien und anderenfalls Strafen durch das Managements drohen.[55]

Bei der Arbeitszeiteinhaltung wurde beklagt, dass eine effektive Rechtsdurchsetzung kaum vorhanden sei und Überstunden eher Regel denn Ausnahme seien. Eine Makrobetrachtung durch statistische Untersuchungen bestätigte diese Annahme ebenso wie bei der Durchsetzung von Regelungen zum Arbeitsvertrag oder zu Löhnen.[56]

4. Mögliche Gründe für die Diskrepanz zwischen Gesetz und Rechtswirklichkeit

Im ersten Kapitel dieser Arbeit wurden die verbindlich geltenden Arbeitsgesetze vorgestellt. Es folgten brisante Einzelfälle in Form von Zeitungsberichten und Erzählungen von Arbeitern, welche die Vermutung des Abweichens von Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit begründeten. Im dritten Kapitel wurde diese Vermutung hinreichend bestätigt. Dieses Ergebnis bedarf einer Interpretation. Für die defizitäre Durchsetzung der Arbeitsgesetze gibt es eine Vielzahl von möglichen Gründen, welche im folgenden Kapitel dargestellt werden sollen.

4.1 Die traditionelle Vorstellung der ‚Abneigung gegen Prozesse’

Die zunehmende Thematisierung in den Medien veranlasst sowohl Wissenschaft als auch Politik, nach möglichen Gründen für die defizitäre Durchsetzung der Gesetze zu suchen. In China neigt man gerne dazu, aktuelle gesellschaftliche Phänomene historisch kulturell zu begründen und darauf zu verweisen, dass Zustände „schon immer so gewesen sind“[57](一向如此). Auch der Sinologe Robert Heuser verweist darauf, dass sich eine Rechtsdarstellung notwendigerweise nicht nur auf Rechtsinstitute und Rechtstechniken beschränken darf, auch die eigene Rechtskultur muss hinreichend dargestellt und in Untersuchungen einbezogen werden.[58]Ohne hinreichende Rechtsüberzeugungen innerhalb der Gesellschaft, bleibt es laut Heuser bei einem formalisierten Rechtssystem ohne praktische Durchsetzung.[59]

Die Gesetzgebung im vormodernen China beschränkte sich in weiten Teilen auf Straf- und Verwaltungsrecht, und es entstand ein Defizit im Zivilrecht. Das Volk erschien in erster Linie als Verwaltungsmasse, Gesetze für Rechtskonflikte der Bürger untereinander waren kaum vorhanden[60]und ergaben sich aus einem autonomen Gewohnheitsrecht. Gesetze galten, im Gegensatz zu Europa, nicht dem Individuum, aus dem dieser subjektive Rechte herleiten könnte, was zur Folge hatte, dass Verantwortung bei sich selbst und nicht bei anderen gesucht wurde. Diese Bewusstseinshaltung ist laut Heuser einer der Prägefaktoren der chinesischen Rechtskultur[61]und lässt sich bis auf die Konfuzianisierung des Rechts[62]zurückverfolgen. So heißt es in den Ge­sprächen des Konfuzius: „Der Meister sprach: ‚Im Anhören von Klagen bei Gericht bin ich nicht besser als irgendein anderer. Es ist jedoch notwendig zu bewirken, dass es gar keine gerichtlichen Klagen gibt.“[63](子曰:听讼吾犹人也,必也使无讼乎)[64]Diese konfuzianische Idealvorstellung des „Vermeidens von Prozessen“ (无讼) wird gerne als Begründung der heute in der Gesellschaft verbreiteten „Abneigung gegenüber Prozessen“ (厌讼) herangezogen. Während der konfuzianische Begriffwusong(无讼) noch sehr schwer greifbar scheint und nicht genau feststeht, was wirklich gemeint war, ist der neuzeitliche Begriffyansong(厌讼) hingegen in der Rechtswissenschaft sehr verbreitet. Song Sibei 宋四辈 definiertyansongwie folgt: „‚Abneigung gegen Prozesse’ bedeutet, dass man nicht bereit ist oder nicht aus eigener Initiative die Methode gerichtlicher Prozesse zur Lösung von Streitigkeiten zwischen sich selbst und anderen nutzt.“[65](厌讼就是人们不愿意或不积极主动地用诉讼方式来解决自己与他人之间的争端)

Fan Zhongxin 范忠信 hingegen verweist darauf, dass die chinesische Gesellschaft der Rechtsprechung seit jeher mit Angst und Abneigung, jedoch auch mit Desinteresse begegnete: „Die ‚Abneigung gegen Prozesse’ (yansong) ist eigentlich das Fürchten von Prozessen und ist somit faktisch eher eine ‚Angst vor Prozessen’ (kongsong).“[66](‚厌讼’,其实质是害怕诉讼,实为’恐讼’)

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die chinesische Gesellschaft kaum Streitigkeiten kannte und grundsätzlich auf Harmonie ausgerichtet ist:

在我国古代社会中[...]没有事实上的冲突、对立行为,也就难以产生思想上争讼的念头,久而久之便形成了一种厌讼心理。[67]- In der Gesellschaft des alten Chinas gab es praktisch keine Konflikte, keine sich widersetzenden Handlungen, es entstand auch kaum der Gedanke von Streitigkeiten vor Gericht. So bildete sich im Laufe der Zeit eine ‚Abneigung gegen Prozesse’.

Zu den Besonderheiten der chinesischen Rechtskultur gehörte es also, „dass Konflikte generell intern ausgetragen und geregelt werden: Zwischen Freunden und Geschäftspartnern direkt, in der Familie unter Einschaltung des Oberhauptes und in anderen sozialen Einheiten durch ähnliche Vertrauenspersonen mit entsprechender Kompetenz und Autorität.[68]Die Anrufung des Gerichts ist keine juristische ‚ultima ratio’, sondern eine kulturelle.“[69]

Der Rechtswissenschaftler Yu Jing 余晶 beschreibt die Situation in seinem Aufsatz zu diesem Thema wie folgt:

在厌讼思想的影响下,公民的权利意识与法律意识淡薄。由于厌讼思想在人们心中已经深深地打上了烙印,致使人们在发生纠纷时候,大部分人都心甘情愿地妥协退 让,放弃自己该有的权利,不把权利当做自己的所有物看待,甚至认为这是一种“忍让”的美德,重义轻利的君子风范。在今天,即使大多数公民在“依法治国”理念的熏陶下都具有较强的权利意识和法律意识,但是在广大农村和偏远地区,这些意识仍然很淡薄,厌讼思想仍然在这些地方有着广阔的影响。[70]- Durch den Einfluss der ‚Abneigung gegen Prozesse’ ließ das Bewusstsein der Bürger für Recht und Gesetz nach. Da die Bewusstseinshaltung der ‚Abneigung gegen Prozesse’ bereits zutiefst in die Herzen der Bevölkerung eingebrannt wurde, führt dies beim Aufkommen von Streitigkeiten dazu, dass die Vielzahl der Menschen bereitwillig Kompromisse eingeht, Zugeständnisse macht und eigentlich vorhandene Rechte aufgibt und somit ihre Rechte nicht als ‚eigenes Gut’ achtet. Dies geht sogar soweit, dass man dieses Verhalten für eine wertvolle Tugend des ‚Nachsicht-Übens’ hält. DerJunzi[71]sollte Gerechtigkeit wertschätzen und den eigenen Vorteil vernachlässigen. Heutzutage, auch wenn die Mehrzahl der Bürger durch die Förderung des Konzepts ‚durch Gesetz das Land regieren’ ein vergleichsweise starkes Rechts- und Gesetzesbewusstsein hat, ist es aber in großräumigen ländlichen Gegenden und abgelegenen Regionen so, dass dieses Bewusstsein nur sehr schwach entwickelt ist. Die Haltung der ‚Abneigung gegen Prozesse’ hat in diesen Gegenden immer noch einen großen Einfluss.

Yu ist, wie viele andere chinesische Wissenschaftler, der Meinung, dass in der chinesischen Rechtskultur, welche lange Zeit in erster Linie aus Riten und Moralvorstellungen bestand, moderne Gesetze unweigerlich zu einem Konflikt führen.

在厌讼思想的影响下,法律体系的发展步履维艰,法律权威下降。在古代社会,社会关系的调整主要依靠礼仪和道德,法律只是作为统治者控制社会的附庸,并不占 主导地位。在这样的大形势之下,有了纠纷,法律当然不会是首选,也不是最佳维权的路径,这对于法律体系的发展是很不利的。既然人们普遍厌讼,那势必也不会去好好遵守法律和维护法律的权威。人们推崇的是礼治,宗法的,人情的东西都凌驾于法律之上,这些无疑与法治的核心思想相冲突。[72]- Durch den Einfluss der Haltung der ‚Abneigung gegen Prozesse’ wird der Gang der Entwicklung des Rechtssystems weiterhin erschwert und die Autorität des Gesetzes gemindert. In der Gesellschaft des Altertums verließ sich die Ordnung der sozialen Beziehungen in erster Linie auf Riten und Moral, Gesetze dienten nur den Herrschenden zur Kontrolle über das Volk und hatten keinesfalls eine führende Position. Hatte man in derartigen Umständen Streitigkeiten, war das Gesetz selbstverständlich nicht die erste Wahl und auch nicht der beste Weg zur Sicherung der eigenen Rechte. Diese Umstände sind für ein Rechtssystem alles andere als vorteilhaft. Da die Leute im allgemeinen eine ‚Abneigung gegen Prozesse’ haben, schenken sie dem Gesetz zwangsläufig keinerlei Beachtung und wahren nicht die Autorität des Gesetzes. Die Menschen schätzen die Ordnung durch Riten und das patriarchalische Clansystem, die Menschlichkeit steht über dem Gesetz. Dies führt unweigerlich zu einem Konflikt mit dem Kerngedanken des ‚Regierens durch Gesetze’.

Auch Schneider schreibt in seinerDarstellung des chinesischen Arbeitsrechts,dass es „zu den Besonderheiten des chinesischen Rechtssystems gehört, bei Streitigkeiten immer zunächst eine außergerichtliche Einigung zu suchen und Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden.“[73]

Song Sibei 宋四辈 verweist jedoch darauf, dass die Situation und damit die Rechtslage im vormodernen China selbstverständlich nicht die Selbe war. Dadurch, dass Streitigkeiten intern durch Personen mit entsprechender Autorität geklärt wurden, gab es von vornherein gar keine Notwendigkeit für gerichtliche Prozesse: „‚Abneigung gegen Prozesse’, diese Generalisierung ist etwas voreingenommen, ich halte ‚keine Notwendigkeit für Prozesse’ für sachlicher.“ („厌讼“这一概括有点偏颇,以“非必要诉讼”一词概括则更为客观)[74]Schlichtungen durch ‚Dorfälteste’ oder andere Personen höherer Autorität sind heute nicht mehr vorhanden, und es stellt sich die Frage, ob ländliche Arbeiter Streitigkeiten wirklich vermeiden wollen oder nur keinen Vertreter ihrer legalen Rechte kennen. So ist laut Geffken die traditionelle Vorstellung, dass Chinesen eine „Zurückhaltung“ in Fragen der „Wahrnehmung von Individualrechten“ an den Tag legen würden, nicht mehr zeitgemäß.[75]

Die Bereitschaft der chinesischen Gesellschaft, individuelle Rechte wahrzunehmen, ist zwar kulturell begrenzt[76], wird jedoch durch externe Gegebenheiten massiv verstärkt. Dies gilt besonders für die chinesischen Wanderarbeiter.[77]Um die Abweichung zwischen Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit hinreichend zu betrachten und zu begründen, genügt die Erklärung, ‚Zustände seien schon immer so gewesen’, nicht. Im Folgenden soll die Gruppe der in ihren Rechten verletzten Arbeiter genauer differenziert werden, um schlussendlich zu entscheiden, ob Arbeiter wirklich aus kultureller Überzeugung gerichtliche Prozesse ablehnen oder eventuell externe Faktoren andere Wege zur Lösung von Streitigkeiten begünstigen.

[...]


[1]ArbG wird im Folgenden als Abkürzung für Arbeitsgesetz genutzt.

[2]Bei allen eingerückten Zitaten in diesem Kapitel handelt es sich um die Gesetzestexte im Originallaut aus dem chinesischen Arbeitsrecht. Siehe: Zhonghuarenmingongheguo:Laodong he shehui baozhang fagui quanshu, 2011.

[3]Seit 2008 existiert in China neben dem Arbeitsgesetz auch ein Arbeitsvertragsgesetz (ArbvG).

[4]Vgl. Geffken, 2005, S. 49.

[5]Ebd.

[6]Vgl. Geffken, 2004, S. 55.

[7]Lauffs / Chia, 2002, S. 11.

[8]Vgl. Chen, 2003, S. 82.

[9]Geffken, 2005, S. 54.

[10]Vgl. Guowuyuan xinwen bangongshi, 2002, S. 6.

[11]Vgl. Zhang, 2005, S. 47. Es ist anzumerken, dass es sich um eine Publikation aus dem Jahre 2005 handelt. Mindestlöhne haben sich inzwischen erhöht. Aktuell im Internet publizierte Zahlen werden jedoch von mir als weniger verlässlich eingestuft. Für einen Vergleich der Zahlen siehe: Anhang, Abb. 1.

[12]Vgl. von Senger, 1994, S. 308.

[13]Geffken, 1999, NZA, S. 691.

[14]Vgl. Chan, 2001, S. 8.

[15]Übersetzung aus dem Zeitungsartikel: Liu, Xinhua:Zhaojie xieye gongsi kedai yuangong shou chachu. In:Gongren ribao, 17.04.1996.

[16]Vgl. Chan, 2001.

[17]Vgl. Yan, Xinhua, 13.11.2006.

[18]Vgl. Pan, Washington Post, 13.02.2003.

[19]Mehr zum Konflikt zwischen Regional- und Zentralstaat in Kapitel 4.5.

[20]Vgl. China Daily, 21.09.2005.

[21]Ebd.

[22]Vgl. Ding, in:Shanghai Daily上海日报 16.01.2012.

[23]Täglich werden hier rund 90 Millionen Beiträge veröffentlicht.

[24]Für ein aktuelles Beispiel, in dem Arbeiter überSina Weiboauf arbeitsrechtliche Missstände aufmerksam machen, und Übersetzungen entsprechender Netzreaktionen siehe: Anhang, Abb. 2.

[25]Geffken, 2004, S. 94.

[26]von Senger, 1994, S. 38.

[27]§ 19 ArbG schreibt die Schriftform für Arbeitsverträge vor.

[28]Häufig wird ein Einjahresvertrag gewählt, der bedarfsorientiert verlängert werden kann. Vgl. Gallagher, 2005, S. 79.

[29]Die Untersuchung wurde von derAll China Women Federation中华全国妇女联合会 durchgeführt. Vgl. Zhongguo qingnian bao,22.11.2006.

[30]Vgl. Wüllner, 2000b, S. 25.

[31]Vgl. Xinhua, 06.09.2003.

[32]Vgl. Zhilian Zhaopin, 2005. Für eine grafische Darstellung der Befragung siehe: Anhang, Abb. 3-5.

[33]Siehe dazu: Kapitel 2.

[34]Für eine Fotographie und Übersetzung eines rechtswidrigen Arbeitsvertrags siehe: Anhang, Abb. 6.

[35]Vgl. Lee, 2002, S. 13.

[36]Vgl. Reden, 2002, S. 89ff. Für einen Auszug aus einer solchen Betriebsordnung siehe: Anhang, Abb. 7.

[37]Diese betragen bis zu 120 Yuan monatlich pro Mitarbeiter. Vgl. Geffken, 2004, S. 82.

[38]Vgl. Yan, 13.11.2006.

[39]Vgl. Xinhua, 06.09.2003.

[40]In einem Fall aus Jianggan versuchten 30 Migranten, ihren Mindestlohn bei der Arbeitsverwaltung einzuklagen. Ohne Arbeitsverträge sah diese jedoch keine Möglichkeit zu ermitteln. Vgl. Reden, 2002, S. 87.

[41]Zwar gilt laut § 26 ArbG eine Kündigungsfrist von nur 30 Tagen, es werden jedoch Vertragsstrafen vereinbart, oder erhaltene Fortbildungsmaßnahmen müssen zurückerstattet werden. Zusätzlich wird die Herausgabe wichtiger Arbeitspapiere absichtlich verzögert. Vgl. Gallagher, 2005, S. 80ff.

[42]Vgl. Gransow ,1999, S. 263f.

[43]Vgl. Meng/Fan, Xinhua, 28.12.2005.

[44]Vgl. Zhongguo qingnian bao, 22.11.2006.

[45]Vgl. Kapitel 1.5.

[46]Vgl. Internetartikel desChina Human Resources Development Network.

[47]Vgl. Xinhua, 15.08.2006.

[48]China Human Resources Development Network, 2006. Für eine grafische Darstellung der Untersuchung, siehe: Anhang, Abb. 8 und Abb. 9.

[49]Betrachtet man Überstunden in Relation zum Arbeitslohn, so werden Arbeiter unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Vgl. Chan 2001, S. 10ff.

[50]Reden, 2002, S. 110.

[51]Vgl. Wüllner, 2000a, S. 25

[52]Vgl. Chan, 2001, S. 13.

[53]Nanfang dushi bao, 25.07.2007.

[54]Ebd.

[55]Vgl. Chongqing chenbao, 24.08.2006.

[56]Eine Untersuchung von May Wong und demAsia Monitor Ressource Centerverdeutlicht auf einen Blick Rechtsverletzungen in allen drei Bereichen: Arbeitsverträgen, Löhnen und Arbeitszeiten. Siehe hierzu: Anhang, Abb. 10.

[57]Zhang, 2003, S. 8.

[58]Vgl. Heuser, 1999, S. 29.

[59]Vgl. Heuser, 1999, S. 175f.

[60]Vgl. Ding, 2010, S. 24ff.

[61]Vgl. Heuser, 1999, S. 24.

[62]Unter Konfuzianisierung des Rechts kann man die Aufnahme konfuzianischer Normen in die Gesetzbücher, also die Sanktionierung der konfuzianisch geprägten Verhaltensregeln, verstehen. Mit Beginn der Han Zeit (206 v. Chr. bis 220 n. Chr.) begann eine allmähliche Vergesetzlichung der konfuzianischen Morallehre. Über einen Zeitraum von 2000 Jahren bedeutete dies, dass in China kein Unterscheid zwischen Gesetzen und Morallehre bestand.

[63]Zum Vergleich eine wissenschaftlich verifizierte Übersetzung von James Legge: „The Master said, in hearing litigations, I am like any other body. What is necessary, however, is to cause the people to have no litigations.“ Legge, 2009, S. 257.

[64]Yang, 1957, S. 210.

[65]Song, 2009, S. 36.

[66]Fan, 2001, S. 243.

[67]Qu, 2004, S. 420.

[68]Vgl. Su / Yang, 2006, S. 655f.

[69]Geffken, 1999, S. 691.

[70]Yu, 2011, S. 4.

[71]Der konfuzianische BegriffJunzi(übers.: Der Edle), beschreibt den ethisch und moralisch idealen Menschen.

[72]Yu, 2011, S. 5.

[73]Schneider, 1998, NZA, S. 746.

[74]Song, 2009, S. 34.

[75]Geffken, 2005, S.86.

[76]Vgl. Heuser, 1999, S. 182f.

[77]Vgl. Geffken, 2004, C VII, Nr.6.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2012
ISBN (PDF)
9783955495121
ISBN (Paperback)
9783955490126
Dateigröße
2.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Hamburg
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1
Schlagworte
China Wanderarbeiter Recht Arbeitsrecht Menschenrechtsverletzung

Autor

Der Autor Björn Burg, I.B.A., wurde in Flensburg geboren. Sein Studium der Sinologie an der Universität Hamburg schloss er im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Bachelor Studiums verbrachte der Verfasser über ein Jahr in Shanghai. Unzählige Bauprojekte und die allgegenwärtige Präsenz der Wanderarbeiter gaben Anlass zu hinterfragen, unter welchen arbeitsrechtlichen Bedingungen diese Arbeitnehmer leben. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zog es den Autor zurück nach Shanghai um seine akademische Laufbahn an der Fudan Universität fortzusetzen.
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Titel: Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit im chinesischen Arbeitsrecht: Konfuzianische Abneigung gegen Rechtsprozesse?
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