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Organisationen europäischer Rüstungskooperation: EDA, OCCAR und die europäische Rüstungspolitik

©2012 Bachelorarbeit 65 Seiten

Zusammenfassung

Im Jahr 2010 gaben die Staaten der Europäischen Union 197 Mrd. € für den Unterhalt ihrer Streitkräften aus - davon entfielen allerdings nur etwas mehr als 8 Mrd. € auf gemeinsame Rüstungsprojekte. Die Frage drängt sich auf, warum in einem hoch integrierten Europa die Synergieeffekte im Rüstungsbereich nicht stärker genutzt werden.
Rüstungskooperationen, wie Eurofighter, A400M und Tiger, sind dabei bekannte Begriffe. Die maßgeblichen internationalen Organisationen EDA (European Defense Agency) und OCCAR (Organisation Conjointe de Coopération en Matière d'ARmement, deutsch: Organisation für die gemeinsame Rüstungszusammenarbeit), die hinter vielen Projekten der europäischen Rüstungskooperation stehen, genießen jedoch weit weniger öffentliche Aufmerksamkeit. Dieses Buch beschäftigt sich mit jenen beiden zentralen Organisationen der europäischen Rüstungskooperation. Die EDA und die OCCAR wurden dabei mit dem Ziel gegründet, die europäische Kooperation zu intensivieren und Synergieeffekte zu erschließen. Um Gegenwart und Zukunft der europäischen Verteidigungs- und Rüstungspolitik zu verstehen, sind diese Organisationen und die ihnen zugrunde liegende Interessenkonstellation von entscheidender Bedeutung.
Daher wird in der vorliegenden Studie die Entstehungsgeschichte dieser Organisationen beleuchtet, der organisatorische Aufbau aufgezeigt und die rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert. Darüber hinaus wird das Zusammenwirken der Organisationen betrachtet und deren Aufgabenstellung und Arbeit analysiert. Mit Hilfe von spieltheoretischen und organisationsanalytischen Verfahren wird untersucht, welchen Beitrag OCCAR und EDA zur Weiterentwicklung der europäischen Rüstungskooperation leisten und welchen Problemen und Herausforderungen sich diese gegenübersehen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1.6 Einschränkungen

Die europäische Rüstungs- und Verteidigungspolitik ist ein weites Feld. Auch das Feld der Kooperation im Rüstungsbereich ist weitläufig. Daher setzt diese Arbeit einen Fokus auf die Staaten Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Deutschland, da deren kombinierte Verteidigungshaushalte mehr als Dreiviertel der Verteidigungsausgaben der EU ausmachen[1]und diese Staaten ebenfalls zu den größten europäischen Rüstungsgüterproduzenten gehören. In zeitlicher Hinsicht wird die Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht 1992 eine weitere Einschränkung bilden, da hier mit der Etablierung der GASP eine Zäsur erfolgte.

Der Einfluss der NATO und die transatlantische Rüstungskooperationen, beispielsweise mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), werden nur mit geringer Detailtiefe betrachtet und nur dort angeführt, wo diese sich als unverzichtbar erweisen.

Das Letter of Intent-Abkommen (LoI-Abkommen) zwischen den Staaten Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien und Schweden wird im Rahmen dieser Arbeit ebenfalls nicht betrachtet. Der Grund hierfür ist die fehlende Akteursqualität des Abkommens.

2 Hauptteil

Im Hauptteil dieser Arbeit werden in einem ersten Schritt die Grundlagen des Themas erarbeitet, also die Akteure vorgestellt, deren Interessen aufgezeigt, relevante militärische und volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen beschrieben und die bisherige Entwicklung der europäischen Rüstungskooperationen dargestellt. Darauf folgt dann die Betrachtung der beiden Organisationen EDA und OCCAR. Dabei werden jeweils Gründungsintention, Organisationstrukturen, rechtliche Rahmenbedingungen und weitere Aspekte betrachtet um anschließend die These zu überprüfen, ob diese Organisationen einen Beitrag zu einer verstärkten Kooperation leisten und leisten werden können.

2.1 Theoretische Grundlagen

Um das Handeln von Akteuren einordnen zu können ist es notwendig, die Rahmen­bedingungen ihres Wirkens zu verstehen. Dafür sind einige theoretische Überlegungen notwendig.

Rüstungskooperation ist Bestandteil der Rüstungspolitik. Die Rüstungspolitik wird ihrerseits als Politikbereich von drei weiteren Politikbereichen beeinflusst. Zu diesen zählen Wirtschaftspolitik, Außenpolitik und Sicherheitspolitik. Die Wirtschaftspolitik setzt durch die Wirtschaftsordnung und gesetzliche Vorgaben die Rahmenbedingungen. Grundlegendes Ziel dieses Politikbereichs ist es Wohlfahrt zu erzeugen, also beispielsweise Arbeitsplätze zu schaffen, zu erhalten oder durch Forschung und Entwicklung neue Wachstumsimpulse zu setzen. Auf der anderen Seite muss Rüstungspolitik innerhalb dieses Kontextes die Sicherheitspolitik umsetzen und den Vorgaben der nationalen Sicherheitsdoktrin[2]folgen. Die jeweiligen Sicherheitsdoktrinen fußen dabei unter anderem auf den Bedrohungs­wahrnehmungen der Gesellschaft und den politischen Eliten. Aktuelle Diskurse sehen beispielsweise die asymmetrische Kriegsführung und den internationalen Terrorismus als die größte Herausforderung für das Militär westlicher Staaten[3].

Darüber hinaus ist die Rüstungspolitik auch in die Außenpolitik miteinbezogen. Hier gilt es vor allem den außenpolitischen Gestaltungsanspruch einer Nation mit glaubhaften, militä­rischen Instrumenten zu unterstreichen, auf die im Fall des Falles zurückgegriffen werden kann[4]. Nicht zuletzt muss durch die Rüstungspolitik auch Bündnisverpflichtungen, wie Beiträgen zu militärischen Allianzen wie der NATO, und internationalen Abkommen[5]entsprochen werden.

Abbildung 1: Politikbereiche der nationalen Rüstungspolitik[6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Innerhalb dieses Dreiecks von Politikbereichen steht die Rüstungspolitik mit ihren ElementenSicherheitsdoktrin,Streitkräfte undWehrtechnische Industrievor der Aufgabe die Sicherheitsdoktrin fortlaufend anzupassen, den Bedarf an Ausrüstung für die Umsetzung der Sicherheitsdoktrin zu ermitteln, wehrtechnische Güter anforderungs- und zeitgerecht zu beschaffen, einen wettbewerbsfähigen Rüstungsmarkt aufzubauen und eine, im Rahmen der nationalen Möglichkeiten, leistungsstarke, selbstständige rüstungs­technologische und -industrielle Basis (RTIB) zu etablieren und zu sichern.

Abbildung 2: Aufgaben der Rüstungspolitik in der sicherheits- und verteidigungspolitischen Gesamtkonzeption (Idealtypisch)[7]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In der Zusammenschau lassen sich hierbei mehrere Zielkonflikte identifizieren, die im Rahmen dieser Arbeit von Bedeutung sind. Die Verfolgung des Ziels Selbstständigkeit bei der Herstellung von Rüstungsgütern steht potentiell im Widerspruch zu der wirtschafts­politischen Zielsetzung Wohlfahrt, da ineffiziente Unternehmen mit nicht konkurrenzfähigen Produkten und hohen Preisen weiter am Markt teilnehmen und dadurch die Volkswirtschaft insgesamt belasten[8]. Abhängig von der nationalen Industriestruktur kann aber auch die Marktöffnung und damit die Preisgabe des Ziels Selbstständigkeit bei der Rüstungs­produktion negative Folgen für die wirtschaftliche Wohlfahrt eines Staates haben, indem junge, noch nicht international konkurrenzfähige Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden. Andererseits widerspricht das Ziel der Sicherung eines strategischen Hoch­technologie-Sektors evtl. den normativen Vorgaben der Außenpolitik, die eine Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit vorsehen können. In diesem Spannungsfeld findet nun Rüstungskooperation statt.

In Kapitel 2.2.3 wird ausführlich auf die Gründe für und gegen Kooperation von Staaten im Rüstungsbereich eingegangen, wie hohe Kosten und sinkende Stückkosten bei Erhöhung der Stückzahlen, Autarkiebemühungen und Schutz der eigenen Industrie. Um jedoch die Situation genauer zu verstehen ist zuerst ein Rückgriff auf die Spieltheorie sinnvoll.

Das Grundproblem der Kooperation ist, dass Spielsituationen existieren, in denen die auf Eigeninteresse basierenden Entscheidungen der Spieler immer zu einem nicht-optimalen Ergebnis führen. Eine einfache Form dieses Spiels ist als Gefangenendilemma bekannt[9]. Die logische Schlussfolgerung für beide Spieler besteht hier in der Defektion, da sie jeweils fürchten müssen, dass der Mitspieler sich gegen eine Kooperation entscheidet und so das Spiel den aus eigener Perspektive schlechtesten Ausgang nimmt. Würden beide Parteien kooperieren, würde das optimale Ergebnis erreicht. Dieses Ergebnis setzt jedoch, je nach realweltlicher Situation, Kommunikation, ein hohes Maß an Vertrauen oder beides zusammen voraus.

Abbildung 3: Das Gefangenendilemma[10]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es bleibt also vorerst festzustellen, dass es zu Situationen kommt, in denen Kooperation zu bevorzugten Ergebnissen führt, eine zwingende Logik aber die Spielteilnehmer davon abhält, zu kooperieren. Diese und weitere Überlegungen wurden nun vom Neoinstitutionalismus aufgegriffen. Dieser geht davon aus, dass internationale Organisationen Staaten dabei helfen, innerhalb komplexer Interessenkonstellationen mit starken Interdependenzen, in denen sich Interessen weder vollkommen ausschließen, noch vollkommen gleichgerichtet sind, zu kooperieren. Dabei geht der Analyseansatz dercollective choice[11]davon aus, dass sich immer dann ein Bedarf an internationalen Organisationen einstellt, wenn Interdependenzbeziehungen in Interaktionsergebnisse übersetzen, die von den Staaten im Lichte ihrer Interessen als unerwünscht eingeschätzt werden. Wollen Staaten ein bestimmtes Interaktionsergebnis vermeiden, dann spricht man voncommon aversion, streben die beteiligten Staaten ein gemeinsames Ziel an, dann spricht man voncommon interest[12]. Es werden zudem insgesamt vier unterschiedliche Spielsituationen unterschieden, die im Folgenden aufgeführt sind.

Tabelle 1: Spielsituationen[13]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die vorliegende Spielsituation bestimmt dann die Art der zu gründenden internationalen, im Zusammenhang dieser Arbeit, europäischen Organisation. Bei einem Koordinationsspiel ohne Verteilungskonflikt (KoV) werden in der Regel schwache Programmorganisationen gegründet. Koordinationsspiele mit Verteilungskonflikt (KmV) führen meist ebenfalls zu Programmorganisationen, die allerdings mehr Entscheidungsautorität besitzen. Durchsetzungsfähige, operative Organisationen resultieren aus Dilemmaspielen ohne Verteilungskonflikt (DoV). Um bei Dilemmaspielen mit Verteilungskonflikt Kooperation herbeizuführen, werden durchsetzungsfähige Verbundorganisationen mit großer Bindungswirkung benötigt[14]. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass eine Organisation eines bestimmten Organisationstypus nur bestimmte Problemstellungen effektiv bearbeiten kann. Im Bereich der Rüstungskooperationen treten nun all diese vorher aufgezeigten Spielsituationen auf, wie in den später folgenden Fallbeispielen gezeigt werden wird.

Aus der Analyse der Fallbeispiele hinsichtlich des zugrundeliegenden Spieltypus und dem tatsächlichen Ergebnis lässt sich auf die Qualität – durchsetzungsfähig oder schwach – der Organisation schließen[15]. Erst durch die Ermittlung dieser Eigenschaft wird eine Projektion der zukünftigen Entwicklungen möglich.

Hinsichtlich der Effektivität von Organisationen werden zudem drei Dimensionen unterschieden: Output, Outcome und Impact[16]. Innerhalb dieser Dimensionen werden die Organisationen zudem beurteilt, ohne dabei die zentralen Kontextbedingungen von effektiven Organisationen, namentlich Kooperationsbedarf und Kooperationsbereitschaft ihrer Mitglieder[17]bzw. Leistungsempfänger, außer Acht zu lassen.

2.2 Grundlagen der Rüstungspolitik

In den folgenden Kapiteln werden die Grundlagen der Rüstungspolitik und Rüstungs­kooperation aufgezeigt und die Entwicklung und Entstehung der europäischen Sicherheits­politik betrachtet.

2.2.1 Entwicklung der europäischen Rüstungskooperation

Schon kurz nach dem 2. Weltkrieg, im Jahre 1950, wurden mit dem Pléven-Plan und der sich daraus entwickelnden Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) weitreichende Pläne zum Aufbau einheitlicher, europäischer Streitkräfte und eines gemeinsamen Rüstungsmarkts vorgelegt. Diese scheiterten letztlich an der nicht erfolgten Ratifizierung durch das französische Parlament[18]. Ein derart hohes Integrationsniveau wurde natürlich seitdem und bis heute nicht erreicht.[19]Dieser Rückschlag für die europäische Integration sollte für einige Zeit zu einem Stillstand in der organisierten Rüstungszusammenarbeit führen. Erst 1976 wurde ein erneuter Anlauf unternommen, die Zusammenarbeit neben der NATO zu organisieren. Mit der Gründung der Independent European Planning Group (IEPG), die mit der Westeuropäischen Union (WEU) assoziiert war, sollte ein Mehr an Kooperation und Integration erreicht werden. Die Arbeit dieses Forums, das vornehmlich aus nationalen Rüstungsexperten bestand, blieb jedoch zunächst hinter den Erwartungen zurück, da nennenswerte Fortschritte in der Rüstungszusammenarbeit ausblieben[20]. 1993 erfolgte daher die volle Integration der IEPG in die Strukturen der WEU und die Umbenennung in Western European Armaments Group (WEAG). Damit ging auch eine grundlegende Neustrukturierung[21]und auch erstmals eine Festlegung genauer Aufgaben einher[22]. In drei Panels sollten europäische Rüstungsprogramme entwickelt und verwaltet werden, Forschung und Entwicklung initiiert und gefördert, sowie einheitliche Beschaffungs­prozeduren etabliert werden[23]. Einzig im Panel II, das für Forschung und Entwicklung zuständig war, wurden kleinere Fortschritte erzielt. Diese wurden jedoch weiterhin in ihrer Gänze als nicht ausreichend bewertet, so dass sich die beteiligten Staaten um eine Verbesserung bemühten[24]. Auf dem 1996 stattfindenden Gipfeltreffen in Oslo wurde daher die Western European Armaments Organisation (WEAO) konstituiert. Wie auch bei der WEAG, blieb auch bei WEAO der gewünschte Erfolg, die europäische Zusammenarbeit zu verbessern, weitgehend aus. Zwar konnte die WEAO aufgrund ihrer eigenen Rechts­persönlichkeit nun Forschungsvorhaben initiieren, jedoch war auch hier der Erfolg überschaubar[25].

Nahezu gleichzeitig wurde im Rahmen eines bilateralen Entschlusses von Deutschland und Frankreich auf dem Gipfeltreffen von Baden-Baden vom Dezember 1995 die OCCAR ins Leben gerufen, die zukünftig gemeinsame Rüstungsprogramme verwalten sollte. Diese nahm ihre Arbeit noch im Juli 1997 auf, bevor überhaupt die Unterzeichnung der Verträge und die Ratifizierung durch die Parlamente der Gründungsstaaten stattgefunden hatten[26]. Damit war bereits einer der Gegenspieler geschaffen, die WEAO und WEAG beerben sollten. Die europäischen Rüstungsnationen, die mit der OCCAR einen exklusiveren Zirkel der Zusammenarbeit gründeten, starteten kurz darauf eine weitere Initiative, um ihre Märkte zu harmonisieren und bessere Bedingungen für ihre Rüstungsindustrien zu schaffen. Diese Initiative hatte die Form einer Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI), die im Juli 2000 alsRahmenübereinkommen über Maßnahmen zur Erleichterung der Umstrukturierung und der Tätigkeit der europäischen Rüstungsindustrieunterzeichnet wurde[27]. Mit dem LoI-Abkommen wurde jedoch keine Organisation geschaffen, sondern es sollte nur den Weg ebnen für einheitlichere, rechtliche Rahmenbedingungen.

Kurze Zeit später, auf dem Gipfel von Thessaloniki des Jahres 2003, wurde dem Rüstungs­kooperationsregimes ein weiterer und vorerst letzter Baustein hinzugefügt. Die Mitglieds­staaten der EU entschließen sich dazu, die Europäische Rüstungsagentur, kurz EDA, als Organi­sation innerhalb der EU-Administration zu gründen. Diese nahm Anfang 2005 ihre Arbeit auf. Be­reits in den Gründungsdokumenten der EDA[28]wurde die Inkorporation der wenig effektiven In­stitutionen WEAG und WEAO vorgesehen, die auch Mitte 2005 in die EDA überführt wurden[29].

Nach diesem kurzen, historischen Abriss der europäischen Rüstungskooperations-bemühun­gen, fasst das nächste Kapitel die aktuelle Verfassung der europäischen Rüstungsindustrie, der europäischen Streitkräfte und die rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen.

2.2.2 Rahmendaten der europäischen Rüstungspolitik

Die Staaten der EU unterhalten insgesamt Streitkräfte in einem Umfang von 1,62 Millionen Soldaten[30]und geben jährlich einen Betrag von 197 Mrd. Euro[31]für deren Unterhalt aus. Damit wurde die Anzahl der Soldaten seit 2006 um 320.000 oder 16,5 % verringert. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben für Beschaffung und Forschung und Entwicklung leicht von 38,81 auf 42,87 Mrd. Euro[32]. Es gibt also gegenläufige Trends. Ein anhaltender, unge­brochener Trend zur weiteren Verkleinerung der Truppenstärke und eine mäßige Aufstockung der Investitionen in die verbleibenden Streitkräfte.

Die festgestellte Reduzierung der Truppenstärke und die Erhöhung der Investitionen sind Anzeichen für eine fortdauernde Transformation der europäischen Streitkräfte. Diese war nach der friedlichen Beilegung des Ost-West-Konfliktes und der geänderten sicherheits­politischen Situation nach dem 11. September 2001 eingeleitet und beschleunigt worden und umfasst nahezu alle militärischen Bereiche und soll vor allem die internationale Einsatzbereitschaft und die Ausrüstung der Streitkräfte verbessern und die mit dem Vertrag von Amsterdam 1999 beschlossene Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) umsetzen. Hierzu wurden vom Rat der EU mit den Headline Goals 2003 und 2010[33]dezidierte Vorgaben gemacht, die in den letzten Jahren in Teilen umgesetzt wurden.

Darüber hinaus lässt sich in den letzten Jahren ein Trend zur Kooperation feststellen. So stieg der Betrag an durch Kooperation beschafften Rüstungsgütern von 6,67 Mrd. auf 8,02 Mrd. € in den Jahren 2006 bis 2010[34]. Das entspricht einer Zunahme von knapp über 20%.

Die wehrtechnische Industrie EU-Europas beschäftigt gegenwärtig ca. 300.000 Mitarbeiter[35]. Der Zustand des Industriesektors gilt allerdings als zersplittert und verliert kontinuierlich an Konkurrenzfähigkeit[36], vor allem gegenüber der deutlich besser finanzierten und konzen­trier­teren Konkurrenz aus den Vereinigten Staaten, welche den Weltmarkt dominiert So haben nur drei der zehn größten Rüstungskonzerne weltweit ihren Sitz in Europa.

Tabelle 2: Rüstungsunternehmen weltweit[37]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dies ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass Rüstungspolitik zuvorderst die hoheitliche Aufgabe souveräner Staaten ist. Diesem Umstand wurde innerhalb der EU mit dem Artikel 346 b) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechnung getragen. Aufgrund dieses Artikels waren Rüstungsgüter bisher von den Regeln des EU-Binnenmarktes weitgehend ausgenommen. Dies sollte die bestehende, nationale rüstungstechnologische und -industrielle Basis (RTIB) vor Konkurrenz aus dem Ausland schützen und Autonomie sichern. Um der gängigen Praxis der sehr weiten und teils missbräuchlichen Auslegung dieses Artikels[38]entgegenzuwirken und um den Aufbau eines einheitlichen Rüstungsmarktes voranzutreiben, wurde die Richtlinie 2009/81/EG erlassen. Diese Norm schränkt die Anwendung des Artikels 346 b) erheblich ein[39]und unterwirft einen Teil der Rüstungsbeschaffungen nun doch, wenn auch mit weiten Einschränkungen, dem gemeinsamen Markt.

In diesem Rahmen findet nun also Kooperation statt. Kooperation, insbesondere im Rüstungssektor, hat nun ganz eigene Problemstellungen, die im nächsten Kapitel behandelt werden.

2.2.3 Problemstellungen der Rüstungskooperation

Kooperation im Bereich von Rüstungsgütern setzt ein nahezu vollständiges Vertrauen in den Kooperationspartner dahingehend voraus, dass der gewählte Kooperationspartner nicht der Feind von Morgen ist. Dieses zentrale Problem wird im Rahmen dieser Arbeit für die Staaten der EU als gelöst betrachtet[40], da eine militärische Auseinandersetzung zwischen Staaten der EU nicht mehr denkbar scheint.

Einer der zentralen Problempunkte ist in der Sicherheitspolitik der jeweiligen Nationen begründet. Jeder europäische Staat hat eine eigene Sicherheitsdoktrin, die abschätzt, welchen Gefahren sich der Staat und seine Bürger gegenübersehen[41], wann der Einsatz militärischer Mittel gerechtfertigt ist[42]und welche militärischen Mittel und Fähigkeiten dafür benötigt werden. Aus dieser Doktrin resultiert der Bedarf der Streitkräfte an Rüstungsgütern. Unterschiedliche Anforderungen an die Streitkräfte führen zu unterschiedlichen An­forderungen an neue Rüstungsgüter. Um erfolgreich zu kooperieren, müssen sich daher Partner finden, die zur gleichen Zeit einen ähnlichen Bedarf, also auch gleiche Anforder­ungen in ihrer jeweiligen Sicherheitsdoktrin aufweisen.

Eng verknüpft mit der Sicherheitsdoktrin ist der außenpolitische Gestaltungsanspruch, der durch glaubwürdige militärische Mittel unterstrichen werden muss. Gehört es zum Selbstverständnis von Staaten weltweit, militärische Einsätze zu führen und eigene Interessen auch militärisch zu schützen oder durchzusetzen, dann ergeben sich wiederum Anforderungen an die Streitkräfte, wie Mobilität und die Fähigkeit zur Machtprojektion in entfernten Weltregionen, durch beispielsweise Flugzeugträger oder spezialisierte Einsatzkräfte[43]. Gerade hier waren und sind bisher die Unterschiede innerhalb Europas ausgeprägt. Auf der einen Seite stehen Großbritannien und Frankreich, die beiden ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, mit einem weltweiten Anspruch auf Mitgestaltung und Einflussnahme. Auf der anderen Seite stehen Länder wie Deutschland und die meisten kleineren EU-Staaten, deren außenpolitische Richtlinie militärische Einsätze außerhalb der eigenen Grenzen eher nicht vorsieht[44]. Dies führt zu einem Auseinanderklaffen der Anforderungen an neue Rüstungsgüter und erschwert damit die Zusammenarbeit.

Sind jedoch ähnliche Anforderungen an ein Rüstungsgut vorhanden, so muss zudem gewährleistet werden, dass die Beiträge jedes Kooperationspartners in gleicher Höhe als Investitionen an diesen zurückfließen, ansonsten würde der Kooperationspartner, der ja gleichzeitig ökonomischer Wettbewerber ist, einen relativen Vorteil aus der Kooperation ziehen. Dieses Verfahren ist alsJuste-Retour-Prinzip bekannt und findet sowohl im zivilen Bereich[45], als auch im Bereich der militärischen Kooperation Anwendung. Aber selbst wenn eine Anwendung desJuste-Retour-Prinzipeigentlich möglich ist, kann eine Kooperation noch an Detailfragen scheitern, da unterschiedliche Komponenten über ihren Auftragswert hinaus eine Weiterverwendung in zivilen Produkten ermöglichen oder auch als wirtschaftlich und technologisch besonders wertvoll erachtet werden und das Potential haben, in abgewandelter Form in zivilen Produkten ebenfalls zum Einsatz zu kommen. Hierzu zählen beispielsweise die hochtechnologischen Bestandteile, wie elektronische Komponenten, Sensoren, Motoren und Triebwerke.

Ein Problem, das sich aus der Kooperation und dem damit verbundenenJuste-Retour-Prinzip selbst ergibt, sind die damit einhergehenden immensen Kostensteigerungen. So wird geschätzt, dass durch die höheren Anforderungen an das Rüstungsgut, durch den steigenden Verwaltungsaufwand und durch die Verteilung der Produktion, die Kosten für das Gesamtprojekt, gegenüber der alleinigen Beauftragung im Inland, zwischen 40 und 100 Prozent steigen[46]. Um also eine Kooperation wirtschaftlich zu rechtfertigen, müssen die Skaleneffekte die Kostensteigerungen aus der Kooperation übersteigen. Um also Kooperation auch bei kleineren Vorhaben attraktiver zu gestalten, müssen die Trans­aktionskosten sinken.

Der Zeitpunkt der Beschaffung stellt ebenfalls ein wesentliches Problem der Kooperation dar. Rüstungsgüter, man denke beispielweise an Transportflugzeuge oder Kriegsschiffe, haben eine Lebensdauer von bis zu 40 Jahren[47]und mehr. Eine Gelegenheit zur Kooperation ergibt sich also nur, wenn ein Bedarf im gleichen Zeitfenster auftritt und wenn er frühzeitig erkannt wird. Berücksichtigt man zudem die langen Entwicklungszeiten von militärischer Ausrüstung, setzt erfolgreiche Kooperation also langfristige Planung zwischen den Kooperationspartnern voraus. Hieraus folgt unter anderem ein Bedarf an einer Organisation, die frühzeitig die Planungen der Kooperationspartner harmonisiert.

Demgegenüber stehen die Vorteile der gemeinsamen Rüstungsanstrengungen, wie die bereits angesprochenen sinkenden Stückkosten, der verbesserten Interoperabilität der jeweiligen nationalen Streitkräfte in gemeinsamen Einsätzen[48], der Steigerung der Wett­bewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen und der Vermeidung von paralleler Forschung. Diese Vor- und Nachteile müssen von den handelnden Akteuren in einem Aushandlungsprozess abgewogen und zum Ausgleich gebracht werden. Dabei spielen auch die OCCAR und die EDA eine gewichtige Rolle.

Das nächste Kapitel beschäftigt sich nun aber zunächst mit den Akteuren der Kooperation.

2.3 Akteure der europäischen Rüstungskooperation

Rüstungskooperation findet in Europa in einem komplexen System interagierender Akteure auf mehreren Ebenen statt. Auf der ersten Ebene stehen die Nationalstaaten. Hier werden in einem Aushandlungsprozess die Interessen von Regierung, Streitkräften, Industrie und Gesellschaft zum Ausgleich gebracht und dienen als Grundlage für Verhandlungen auf der europäischen und internationalen Ebene.

Auf der europäischen Ebene, der zweiten Ebene, treffen diese auf die Interessen und Positionen der hier angesiedelten Akteure. Zu diesen gehören vor allem die Kommission und die EDA. Weitere Aushandlungs- und Abstimmungsprozesse finden allerdings zudem auf internationaler oder zwischenstaatlicher, als dritter Ebene statt. Diese erfolgen sowohl zwischen der EU und Organisationen wie der NATO, aber auch zwischen den Nationalstaaten untereinander und internationalen Organisationen, wie beispielsweise der EDA.

Abbildung 4: Akteure des europäischen Rüstungskooperationsregimes[49]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3.1 Nationale Akteure

Wie In Kapitel 2.1 gezeigt, ist es Aufgabe der nationalen Rüstungspolitik, den Bedarf an wehrtechnischen Gütern für die Umsetzung der Sicherheitsdoktrin zu ermitteln, wehr­technische Güter anforderungsgerecht zu beschaffen, einen wettbewerbsfähigen Rüstungsmarkt aufzubauen und eine leistungsstarke, selbstständige rüstungstechnologische und -industrielle Basis (RTIB) zu sichern. Betrachtet man nun allerdings die einzelnen Akteure Exekutive, Streitkräfte und wehrtechnische Industrie, dann herrschen jeweils unter­schiedliche, partikulare Interessen.

Auf Seiten der wehrtechnischen Industrie stehen Gewinninteressen und Schutz vor internationaler Konkurrenz im Vordergrund. In einem Markt, der in vielen Fällen durch ein zweiseitiges Monopol gekennzeichnet ist, gibt es wenig Druck hin zu Rationalisierung und Preissenkung.[50]Ein eigenes Interesse an Marktöffnung, Kooperation und Vereinheitlichung besteht nur dann, wenn dadurch neue Aufträge generiert werden oder aber einzelne Rüstungsbetriebe eine starke Stellung am Markt einnehmen und sich internationaler Konkurrenz überlegen wähnen. Solche Unternehmen werden häufig auch als nationale Champions[51]bezeichnet.

Das Interesse der Streitkräfte richtet sich zuerst auf eine optimale Ausstattung, die den tatsächlichen oder aus der Sicherheitsdoktrin abgeleiteten Einsatzerfordernissen entspricht oder diese übererfüllt[52]. Damit verbunden ist das Interesse an einer Ausweitung des Budgets. Gleichzeitig kann den Beschaffungsämtern der Streitkräfte, wie allen Bürokratien, eine gewisse Beharrungstendenz unterstellt werden, was im Zweifel bedeutet, dass Kaufentscheidungen und Beschaffungsvorhaben mit den bereits bekannten, zumeist inländischen Unternehmen realisiert werden[53]. Impulse für eine verstärkte Kooperation sind von dieser Seite daher eher nicht zu erwarten.

Anders verhält es sich bei der Exekutive[54]. An dieser Stelle müssen die unterschiedlichen Binnen-Interessen zum Ausgleich gebracht werden und weitere Faktoren berücksichtigt werden. Einerseits hat auch die Exekutive ein hohes Interesse, die nationale Industrie vor ruinöser Konkurrenz zu schützen, da der Verlust von Arbeitsplätzen politisch nicht opportun ist. Andererseits kann man der Regierung ein Interesse an Kosteneinsparungen im Verteidigungshaushalt unterstellen, da Mittelverschwendung und Ausgaben für Rüstung häufig vehemente Kritik hervorrufen[55]. Aber auch normative Vorstellungen spielen hier eine Rolle. Die politischen Programme[56]und wirtschaftspolitischen Grundüberzeugungen[57]der regierenden Partei(en) beeinflussen die Ergebnisse. Je nachdem, wie die einzelnen Entscheidungsfaktoren gewichtet werden und welche Rahmenbedingungen vorherrschen, kann von der Exekutive ein Impuls für eine weitere Integration bzw. Kooperation ausgehen.

In einem Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Lage der deutschen wehrtechnischen Industrie aus dem Jahr 2003 wird die deutsche Position beispielhaft so zusammengefasst:

„Die europäischen Partner haben jedoch ein gemeinsames politisches, strategisches und wirtschaftliches Interesse, den künftigen Bedarf der Streitkräfte gemeinsam in enger Abstimmung auf der Basis der angestrebten gemeinsamen Europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu definieren und durch eine leistungs- und wettbewerbsfähige europäische Rüstungs- und Technologiebasis zu decken. Für Deutschland steht dabei die Schaffung einer effizienten und wirtschaftlichen Rüstungskooperation in Europa im Vordergrund, um die militärpolitischen Ziele zu unterstützen, die notwendige Konsolidierung der europäischen Rüstungsindustrie zu fördern und nicht zuletzt um gleichberechtigter Kooperationspartner mit den USA zu sein.

Hierfür muss Deutschland auch künftig über eigenständige Fähigkeiten sowie über eine moderne, zukunfts-, wettbewerbs- und leistungsfähige wehrtechnische Industrie auf qualitativ hohem Niveau verfügen, um die deutsche Mitsprache-, Mitgestaltungs- und Kooperationsfähigkeit im europäischen und transatlantischen Kontext zu sichern.“[58]

Geht es nun um zwischenstaatliche oder europäische Rüstungskooperation, tritt der Nationalstaat als einheitlicher Akteur auf, der jedoch zeitgleich mehrere Ziele verfolgt, kontinuierlich an mehreren Tischen verhandelt[59]und dessen Interessen und Positionen dementsprechend komplex gestaltet sind. Das nächste Kapitel betrachtet die supranationale Ebene der EU und den dort angesiedelten Akteuren.

[...]


[1]European Defence Agency. 2011. Defence Data of EDA participating Member States in 2009. Brüssel: European Defence Agency. S.2

[2]Sicherheitsdoktrinen werden meist in Weißbüchern oder ähnlichen Dokumenten ausgeführt. So gibt beispielswiese das deutsche Verteidigungsministerium in unregelmäßigen Abständen Weißbücher heraus, die sicherheitspolitische Prioritäten festlegen.

[3]Bundesministerium der Verteidigung. 2006. Weißbuch 2006. Zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr. S.8

[4]Gemeint sind militärische Fähigkeiten zur Teilnahme an friedenssichernden Maßnahmen und State Building Operationen.

[5]Hier gilt es beispielsweise das internationale Verbot von Streubomben und Landminen zu nennen.

[6]Stark modifiziert aus Rastätter, Christian R. 2006. Die EU-Mitgliedsstaaten und die gemeinsame europäische Rüstungspolitik. Warum funktioniert das Projekt einer EU-Rüstungspolitik nicht und wo liegen die Probleme im Detail? Diplomarbeit. Erlangen.

[7]Bauer, Thomas. 2006. Das Projekt einer europäischen Rüstungspolitik. InHandbuch zur europäischen Sicherheit, Hrsg. Franz Kernic und Gunther Hauser, 189–201. Frankfurt am Main; New York: Lang. S.190

[8]Samuelson, Paul A., William D. Nordhaus und Michael J. Mandel. 1998. Volkswirtschaftslehre.Frankfurt: Ueberreuter. S.787ff

[9]Axelrod, Robert. 2009. Die Evolution der Kooperation. München: Oldenbourg. S. 7f

[10]Axelrod, Robert. 2009. Die Evolution der Kooperation. München: Oldenbourg. S. 7f

[11]Olson, Mancur. 1971. The Logic of collective action. Public goods and the theory of groups. Cambridge, Mass: Harvard University Press.

[12]Rittberger, Volker und Bernhard Zangl. 1995. Internationale Organisationen. Geschichte und Politik. Hagen.

[13]Faust, Jörg und Thomas Vogt. 2006. Politikfeldanalyse und internationale Kooperation. In Vergleichende Regierungslehre. Eine Einführung, Hrsg. Hans-Joachim Lauth, 353–377. Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwiss. S.20ff

[14]Rittberger, Volker und Bernhard Zangl. 1995. Internationale Organisationen. Geschichte und Politik. Hagen. S.45f

[15]Rittberger, Volker und Bernhard Zangl. 1995. Internationale Organisationen. Geschichte und Politik. Hagen. S.45f

[16]Huckel, Carmen, Lothar Rieth und Melanie Zimmer. 2007. Die Effektivität von Public-Private Partnerships. In Macht und Ohnmacht internationaler Institutionen. Festschrift für Volker Rittberger, Hrsg. Andreas Hasenclever, Klaus Dieter Wolf und Michael Zürn, 115–144. Frankfurt [u.a.]: Campus-Verl.

[17]Hasenclever, Andreas und Peter Mayer. 2007. Einleitung: Macht und Ohnmacht internationaler Institutionen. In Macht und Ohnmacht internationaler Institutionen. Festschrift für Volker Rittberger, Hrsg. Andreas Hasenclever, Klaus Dieter Wolf und Michael Zürn, 9–37. Frankfurt [u.a.]: Campus-Verl.

[18]Fursdon, Edward. 1980. The European Defence Community, a history.New York: St. Martin's Press.

[19]Eisenhut, Dominik. 2010. Europäische Rüstungskooperation. Zwischen Binnenmarkt und zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. Baden-Baden: Nomos. S.62f

[20]Schlieper, Andreas. 2002. Rüstungsmarkt in Europa. Die Westeuropäische Union (WEAG) und der Masterplan für die Europäische Rüstungsagentur. In Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Der Weg zu integrierten europäischen Streitkräften?, Hrsg. Elmar Brok und Werner Hoyer, 269 ff. Baden-Baden: Nomos-Verl.-Ges.

[21]Priess, Hans-Joachim. 2001. Handbuch des europäischen Vergaberechts. Gesamtdarstellung der EU/EWR-Vergaberegeln mit Textausgabe. Köln: Heymanns. S.570f

[22]Vgl. Website WEU, http://www.weu.int/weag/index.html , 23.06.2012

[23]Eisenhut, Dominik. 2010. Europäische Rüstungskooperation. Zwischen Binnenmarkt und zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. Baden-Baden: Nomos. S.64f

[24]Schmitt, Burkhardt. 2004. Rüstungszusammenarbeit in Europa: Zeit für Reformen. In Die Sicherheitspolitik der EU im Werden. Bedrohungen, Aktivitäten, Fähigkeiten, Hrsg. Hans-Georg Ehrhart und Burkard Schmitt, 214 ff. Baden-Baden: Nomos.

[25]Vgl. Website WEAO, http://www.weao.weu.int, Facts & Figures , 23.06.2012

[26]Convention on the Establishment of the Organization for Joint Armament Cooperation, 1996

[27]Eisenhut, Dominik. 2010. Europäische Rüstungskooperation. Zwischen Binnenmarkt und zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. Baden-Baden: Nomos. S.77

[28]EDA steht für European Defence Agency

[29]Vgl. Website EDA, European Defence Agency Steering Board Agrees Transfer of WEAG/WEAO Activities to EDA, http://www.eda.europa.eu/news/05-04-22/European_Defence_Agency_Steering_Board_Agrees_Transfer_of_WEAG_ WEAO_Activities_to_EDA , 23.06.2012

[30]European Defence Agency. 2011. Defence Data 2010. Defence Data. Brüssel

[31]European Defence Agency 2011 – Defence Data 2010, 2011, S. 3 ergänzt um die Verteidigungsausgaben Dänemarks in Höhe von ca. 3,09 Mrd. € zum Wechselkurs vom 31.12.2010, vgl. Dänisches Verteidigungsmininsterium http://www.fmn.dk/eng/allabout/Pages/Defenceexpenditure.aspx

[32]European Defence Agency. 2011. Defence Data 2010. Defence Data. Brüssel: European Defence Agency. S.8

[33]Rat der EU. 2004. Headline Goal 2010

[34]European Defence Agency. 2011. Defence Data 2010. Defence Data. Brüssel, S.13

[35]Eisenhut, Dominik. 2010. Europäische Rüstungskooperation. Zwischen Binnenmarkt und zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. Baden-Baden: Nomos. S. 44

[36]Seibertz, Jürgen, Philipp Stähle und Thorben Hensler. 2010. Challenges for the German defence industry. CEO Agenda for 2030. Hechingen., S.9

[37]Vgl. Website Sipri, The SIPRI Top 100 arms-producing companies, http://www.sipri.org/research/armaments/production/Top100/2009 , 23.06.2012

[38]Europäische Kommission: Impact Assessment zum Vorschlag einer spezifischen Vergaberichtlinie für Verteidigungsgüter: SEC (2007)1598 vom 5.12.2007, S.52

[39]Eine detaillierte Betrachtung dieser neuen Richtlinie erfolgt im Kapitel 2.3.2 Europäische Akteure

[40]Siehe Kapitel 1.5 – Normative Überlegungen und Selbstreflektion

[41]Jonas, Alexandra und Nicolai von Ondarza. 2010. Chancen und Hindernisse für die europäische Streitkräfteintegration. Grundlegende Aspekte deutscher, französischer und britischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Vergleich. Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwiss. S.31ff

[42]Jonas, Alexandra und Nicolai von Ondarza. 2010. Chancen und Hindernisse für die europäische Streitkräfteintegration. Grundlegende Aspekte deutscher, französischer und britischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Vergleich. Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwiss. S.70ff

[43]Dazu zählen beispielsweise die Fremdenlegion (Frankreich) oder der Special Air Service (Vereinigtes Königreich)

[44]Jonas, Alexandra und Nicolai von Ondarza. 2010. Chancen und Hindernisse für die europäische Streitkräfteintegration. Grundlegende Aspekte deutscher, französischer und britischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Vergleich. Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwiss. S.169f

[45]Airbus mit seiner komplexen, über Europa verteilten Fertigung ist hier das prominenteste Beispiel, vgl. Airliners.de, Airbus-Standorte in Europa - Hauptsäulen Deutschland und Frankreich, http://www.airliners.de/archiv/airbus-standorte-in-europa---hauptsaeulen-deutschland-und-frankreich/11146

[46]Hartley, Keith. 2007. Arms industry procurement and industrial policies. In Handbook of defense economics. Defense in a globalized World, Hrsg. Keith Hartley und Todd Sandler, 1139–1174. Amsterdam: Elsevier. S.1173

[47]Beleg hierfür ist beispielsweise C-160 Transall, die nunmehr seit über 40 Jahren im Einsatz ist.

[48]Dies gilt, da gleiches Material die Logistik erleichtert, Schulungen überflüssig werden und Kommunikation vereinfacht wird.

[49]Eigene Darstellung

[50]Samuelson, Paul A., William D. Nordhaus und Michael J. Mandel. 1998. Volkswirtschaftslehre.Frankfurt: Ueberreuter. S.193ff

[51]Zu diesen zählen beispielsweise in Deutschland die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG und die ThyssenKrupp Marine Systems AG

[52]Hier wird von sogenannten „Goldrandlösungen“ gesprochen, also Material, dass speziell für den Bedarf der Streitkräfte entwickelt wird, obgleich zivile Produkte zur Verfügung stehen. Vgl. hierzu Weise, Frank Jürgen Dr. h.c. 2010. Bericht der Strukturkommission der Bundeswehr Oktober 2010. Vom Einsatz her denken Konzentration, Flexibilität, Effizienz. Berlin.

[53]Bogumil, Jörg und Josef Schmid. 2000. Politik in Organisationen. Organisationstheoretische Ansätze und praxisbezogene Anwendungsbeispiele. Hagen. S.59f

[54]Die Exekutive besteht in diesem Zusammenhang aus Regierung und Verteidigungsministerium und gegebenenfalls weiteren Agenturen.

[55]Beispielsweise von pazifistischen Gruppierungen, Gewerkschaften, linken Parteien und Medien.

[56]Gemeint sind beispielsweise die Einstellung der Regierung gegenüber der europäischen Einigung

[57]Gemeint sind beispielsweise die Einstellungen der Regierungen hinsichtlich Eingriffen des Staates in die Wirtschaft

[58]BMVg. 2003. Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Lage der deutschen wehrtechnischen Industrie: BMVg. S.2

[59]Krasner, Stephen. 1983. Regimes and the Limits of Realism. Regimes as Autonomous Variables. InInternational regimes, Hrsg. Stephen D. Krasner, 355–367. Ithaca: Cornell University Press. S.26

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2012
ISBN (PDF)
9783955495299
ISBN (Paperback)
9783955490294
Dateigröße
1.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
FernUniversität Hagen
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,3
Schlagworte
Rüstungspolitik Kooperation Verteidigungspolitik ESVP Juste-Retour-Prinzip

Autor

Stefan Dietrich, B.A., wurde 1980 in Feuchtwangen geboren. Nach dem Abitur am Platen-Gymnasium und einer Ausbildung zum Kaufmann nahm er das Studium der Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Fernuniversität Hagen auf. Dieses schloss der Autor im Jahr 2012 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts ab. Einen Schwerpunkt im Studium bildete die Organisationsforschung und die deutsche Außen- und Europapolitik. Seine politische Arbeit für Parteien und Verbände, sowie persönliches Interesse an der Materie Rüstungs- und Verteidigungspolitik, führten zur Wahl des Themas für das vorliegende Buch. Eine weitere Studie zur vergleichenden Regierungssystemforschung erschien bereits 2009 mit dem Titel „Regierungssysteme Afghanistans und des Irak: Eine vergleichende Untersuchung der Stabilität der Regierungssysteme des Irak und Afghanistans“.
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Titel: Organisationen europäischer Rüstungskooperation: EDA, OCCAR und die europäische Rüstungspolitik
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