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Märkte in Wien: Historischer Rückblick - Aktuelle Situation - Mögliche Zukunft

©2011 Bachelorarbeit 62 Seiten

Zusammenfassung

Die Märkte in Wien sind für das Stadtbild unersetzbar. Sie haben eine lange Tradition und Geschichte. Zudem dienen sie neben ihrer Funktion als Lebensmittelmittelversorger auch als wichtige Orte der Kommunikation und der Identifikation. Die Wiener Märkte haben eine große Auswirkung auf die städtebauliche Entwicklung, vor allem auf die der umliegenden Viertel.
Es ist schwer, die Märkte mit nur einem Wort zu beschreiben, vielmehr können viele unterschiedliche Charakteristika genannt werden: bunt, laut, lebhaft, anziehend, pulsierend, fröhlich, anregend, duftend, vielfältig …
All diese verschiedenen Eigenschaften verleihen den Wiener Märkten eine einzigartige und besondere Atmosphäre, die nicht nur von vielen WienerInnen sondern auch von TouristInnen sehr geschätzt werden.
Doch die Wiener Märkte müssen sich heutzutage einer großen Herausforderung stellen. Von Jahr zu Jahr schrumpft ihre Anzahl, denn sie stehen in einem harten Konkurrenzkampf mit den boomenden Einzelhandelsgeschäften und Einkaufszentren. Viele Märkte verfallen, Marktstände sind schlecht erhalten, die Gegend ist unattraktiv und es fehlt an Infrastruktur.
Dieses Buch soll dem Leser die Vielfalt und Buntheit der Wiener Märkte näher bringen. Dabei sollen nicht nur die sicht- und erlebbaren Eigenschaften der Märkte erwähnt werden, sondern auch die Problemen, mit denen die Märkte heutzutage zu kämpfen haben und wie unsicher das Fortbestehen vieler Märkte in Wien ist.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2.3. Marktordnung

Die Marktordnung enthält die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Märkte.

Die älteste erhaltene Marktordnung vom Jahre 1250 regelte Preisfestsetzungen, Qualitäts- und Gewichtsvorgaben sowie Strafen für das Vergehen gegen die Marktordnung (Lawson 1989: S. 18).

Die Marktordnung wurde zuletzt im Jahre 2006 novelliert. Sie regelt die Wiener Märkte „im Sinne der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 15/2006“ (Marktordnung 2006, §1 Geltungsbereich).

In der Marktordnung sind folgende Punkte angeführt und genau festgelegt:

- Eine Auflistung der Märkte sowie deren Marktgebiet, Markttage und Marktzeiten
- Marktgegenstände: welche Gegenstände dürfen auf Märkte verkauft werden und welche nicht. Dies kann je nach Markt unterschiedlich sein. Grundsätzlich ist es erlaubt, Waren aller Art zu verkaufen außer „[…] militärischer Kampfausrüstung, Waffen, pyrotechnischen Artikeln, […] lebenden Tieren, ausgenommen Fische, Krusten- und Schalentiere […]“ (Marktordnung 2006, §5 Z1 Einschränkungen der Marktgegenstände).
- Gastronomie: darf auf Marktplätzen betrieben werden, solange die dazu erforderlichen Einrichtungen verfügbar und dafür geeignet sind, diese den Marktbetrieb nicht stören und höchstens nur ein Drittel der Marktfläche für den Gastronomiebetrieb verwendet wird.
- Marktparteien: jene Personen, die dazu berechtigt sind, Waren auf den Märkten zu verkaufen
- Vorschriften zu Vergabe und Verlust von Marktplätzen und Markteinrichtungen: Die Vergabe erfolgt durch Verträge, Zuweisung oder auf Anlassmärkten durch eine/n OrganisatorIn. Der Verlust kann durch Erlöschen, Verzicht oder Widerruf geschehen.
- Gemeinsame Bestimmungen wie zum Beispiel ProduzentInnennachweis
- Marktbehördliche Bewilligungen und Aufträge: regelt Bewilligungspflicht durch die Marktverwaltung, Bedingungen und Auflagen, Instandhaltungen, Wasserversorgungen etc.
- Marktpolizeiliche Bestimmungen: enthalten die Rechte der Marktaufsichtsorgane, Pflichten der Marktparteien, Angaben zur Abfallentsorgung und Strafbestimmungen etc.

(Marktordnung 2006: http://www.wien.gv.at/)

3. Historische Entwicklung der Wiener Märkte und des Wiener Marktamtes

3.1. Geschichte der Märkte

Märkte entstanden vor allem dort, wo die ansässige Bevölkerung sich nicht mit den täglichen Nahrungsmitteln durch Subsistenzwirtschaft versorgen konnte. In solchen Fällen benötigten die Bewohner einer Siedlung einen Ort bzw. Platz, wo sie einen Warenaustausch vollziehen konnten. Zu Beginn fand dieser Warenaustauch nur gegen Naturalien statt, später tauschte man hauptsächlich nur noch gegen Geld.

So wurden Märkte in einer Zeit der ständig steigenden Arbeitsteilung zwischen der Bevölkerung auf dem Land und der Stadt, durch Wirtschaftswachstum, institutionelle Veränderungen und einem stark wachsenden Anteil der im Industrie- und Dienstleistungssektor tätigen Bevölkerung immer wichtiger (Bauer 1996: S.10f und Hardach, Schilling 1980: S. 68). Daher stieg die Wichtigkeit eines regelmäßigen und geregelten Austausches von Waren jeglicher Art. Am Anfang kamen die Bauern an bestimmten Tagen oder Jahreszeiten in die Stadt, um dort ihre Waren zu verkaufen Aber auch um für sich selber verschiedenste Dienstleistungen und Besorgungen zu erledigen.

Durch die wachsende Bevölkerung und die somit steigenden unterschiedlichen sozialen Schichten, stiegen die Wünsche nach bestimmten Luxus- und Prestigegütern, welche meistens nur aus weiter entfernten Regionen bzw. Ländern erhältlich waren (Hardach, Schilling 1980: S. 68).

Die Märkte entstanden daher an jenen „verkehrswichtigen“ und –„günstigen“ (Bauer 1996: S. 10) Orten, wo viele Menschen unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft zusammentrafen. Dies war insbesondere an „[…] Schnittpunkten überregionaler Handelsstraßen, an Pässen und Flußübergängen, an Wallfahrtsplätzen oder am Sitz der Stadt- und Gerichtsbehörden […]“ (ebd.). Oft entwickelte sich die Stadt auch erst um einen Markt herum. Deswegen ist der Markt mit seinen Vorrechten wie dem Marktrecht und Marktfrieden (Lawson 1989: S.16) für eine Stadt sehr bedeutungsvoll. Der Markt prägt die „[…] Entwicklung der Stadt als Siedlungs- und Wirtschaftsform […]“ (Hardach, Schilling 1980: S. 114) erheblich. In der Stadt ist der Markt „[…] der Kern des städtischen Wirtschaftslebens […]“ (ebd. S. 120) und hat eine wichtige zentrale Funktion.

Es werden dort verschiedenste Produkte ausgetauscht und gehandelt, wodurch der Markt zum Zentrum des Wirtschaftslebens wird. Besonders durch den Markt und verschiedenste andere kulturelle und politische Raumfunktionen grenzt sich die Stadt vom Umland ab und erhält somit seine zentrale Wichtigkeit (vgl. ebd.).

Wesentlich für die Entwicklung der Märkte war auch der den Käufern und Händlern zugeteilte „Friede und Rechtsschutz“ (Lawson 1989: S. 16), welches für die Sicherheit und die regelmäßige Durchführung wichtig war.

Die Märkte waren auch für die Herrscher in jenem Gebiet von großer Wichtigkeit. Denn dadurch erhielten diese große Mengen an Steuereinnahmen.

Um den friedlichen Verlauf auf dem Markt zu erhalten und auch ausländische Händler anzulocken, erstellte man bestimmte Marktrechte und Privilegien (Bauer 1996: S. 10ff). Für das friedliche Zusammensein galt auf dem Marktplatz der Marktfrieden. Zusätzlich gab es noch Gesetze zum Schutz der Konsumenten, das Stapelrecht (siehe Kapitel 3.2. „Entwicklung der Wiener Marktordnung und des Marktamtes“, S. 12) und das Verbot des Fürkaufs (siehe Kapitel 3.2. „Entwicklung der Wiener Marktordnung und des Marktamtes“, S. 13)

3.2. Entwicklung der Wiener Marktordnung und des Marktamtes

Bauer (1996: S. 11) erwähnt in seinem Buch „Die Wiener Märkte“, dass Wien das erste Mal im Jahr 1137 als „civitas“ (ebd. S. 11) (lat.: Stadt, Gemeinde) (Langenscheidt: S. 93) bezeichnet wird. Es lässt sich schwer beweisen, dass die Stadt Wien davor schon als Marktort galt, doch BAUER (1996: S. 11) vermutet, dass in Wien damals schon ein Markt existierte. Ab dem 13. Jahrhundert ist das Marktwesen anhand von damaligen Dokumentationen belegt und begann zu wachsen.

Im Jahre 1192 gewährte Herzog Leopold V. den Kaufleuten von Regensburg ein Handelsprivileg. Im Oktober 1221 wurden 24 Geschworene mit der Aufgabe, verschiedenste Marktangelegenheiten zu beaufsichtigen, bestimmt. Somit erhob man die Kontrolle des Marktes zu einer der Hauptaufgaben in der damaligen Stadtverwaltung. Auch führten die damaligen Landesfürsten das sogenannte Stapelrecht ein. Durch dieses wurden durchreisende Händler gezwungen, ihre Ware für einen bestimmten Zeitraum der ortsansässigen Bevölkerung zum Verkauf anzubieten bevor sie mit ihren Waren weiter reisten oder mit GeschäftspartnerInnen Handel betrieben (vgl. ebd. S. 11ff). Dieses Gesetz erhob Wien zu einem wichtigen „Zwischenhandelsmonopol“ (Lawson 1989: S. 18), was für das weitere Wachstum Wiens sehr ausschlaggebend war.

Die älteste erhaltene Marktordnung von 1250 regelte die Preisfestsetzungen, Qualitäts- und Gewichtsvorgaben sowie Strafen für verschiedenste Vergehen (vgl. ebd. S. 18). All dies wurde vom Marktaufseher, vergleichbar mit den heutigen Aufsichtsorganen, strengstens kontrolliert. Er bekam als Entlohnung und Motivation die Hälfte des Strafgeldes (Bauer 1996: S. 11ff).

Neben Geldstrafen gab es auch noch andere barbarische Strafen wie Schläge, Arrest, Einziehung der Ware, „[…] schmerzhafte[s] Spannen ans Kreuz und […] Ausstellen auf der Schaubühne […]“ (ebd. S. 15) oder auch die verheerende Entziehung der Gewerbeberechtigung für einige Monate, welche schwere existenzielle Folgen für die MarktstandbetreiberInnen mit sich brachte.

Seit dem Ende des Mittelalters (ca. 16. Jahrhundert) hatte sich die Stadt Wien verändert. Sie wurde „[…] eine Stadt des Adels und der Beamten […]“ (ebd. S. 20f), in der die „[…] Paläste und Behörden die Gärten und Felder fast völlig verdrängt hatten […]“ (ebd.). Auch politisch hatte sich Wien verändert. Die „[…] eigenständige[n] Wirtschafts- und Marktpolitik Wiens […]“ (ebd. S. 275f) wurde von der „absolutistischen Stadtordnung Ferdinand I.“ (ebd.) abgelöst. Von da an vollzog die Regierung die gesamte Stadtverwaltung.

Während des 17. Jahrhunderts entwickelte sich ein neuer Trend im Bereich der Nahversorgung. Hausbesitzer zogen vom Erdgeschoss in den ersten Stock und vermieteten die freigewordenen Räume als Verkaufsräume an Handwerker oder an sogenannte „Greißler“ (ebd. S. 24).

Greißler sind Kleinhändler, welche „[…] auf wenig Verkaufsfläche Lebensmittel aller Art anbieten […]“ (Hatz, Schwarzenecker 2009: S. 272). Das Wort Greißler leitet sich vom „[…] ‚Griesler‘, dem Grießhändler […]“ (Bauer 1996: S. 48) ab.

Die Greißler und die Marktleute standen in Konkurrenz zueinander. Ebenfalls große Konkurrenz boten die fahrenden Händler. Sie verkauften ihre Waren nicht auf festen Standplätzen, sondern zogen mit ihren Körben und Wagen durch die Straßen. Die Nachfrage nach fahrenden Händlern war groß, denn die Märkte lagen oft weit auseinander und es fehlte an öffentlichen Verkehrsmitteln (vgl. ebd. S. 50).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Markt auf der Freyung im 18. Jahrhundert

Quelle: MA 59_b: http://www.wien.gv.at

Durch das starke Bevölkerungswachstum kam es zu Versorgungsengpässen. Die kleinen Eigenproduzenten, welche im Stadtumland wohnten, wurden von marktfahrenden Zwischenhändlern ver­trieben und Tagesmärkte wurden durch Wochenmärkte ersetzt. Durch den starken Anstieg der Lebensmitteleinfuhren wurde ein Marktrichter eingeführt, um eine bessere Inspektion der Märkte zu gewährleisten. Zu seinen Aufgaben zählten das Abkassieren der Marktgebühren und das Unterbinden des Fürkaufs (vgl. ebd. S. 21).

Fürkauf bezeichnet einen Zwischenhandel, bei dem die Waren gekauft und dann absichtlich zurückgehalten werden. So wird versucht eine Preiserhöhung zu erzielen (vgl. ebd. S. 12).

Am 24. April 1792 wurde die „Allgemeine Marktordnung für die Haupt- und Residenzstadt Wien und ihre Vorstädte“ (ebd. S. 276) verordnet, welche der genauen Regelung der Marktverhältnisse diente. „Die Kompetenzen und Kontrollfunktionen […]“ (ebd. S. 22) auf den Wiener Märkten teilten sich jedoch auf verschiedenste Ämter auf, von der „[…] Institution eines Marktamtes […]“ (ebd. S. 22) konnte noch nicht die Rede sein.

Die Tätigkeit eines Marktrichters war überaus strapaziös und ging mit viel Korruption einher (vgl. ebd. S. 27f). Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war die Kontrolle der Märkte in Wien auf mehrere unterschiedliche Beamten verteilt. Die wichtigsten waren der „Marktrichter, die Fleisch-, Fisch-, Mehl- und Brotbeschauer“, die „Metzenleiher“ und der „Krebsenrichter“ (ebd. S. 46). Diese Organisationsstruktur bewies sich nicht gerade als effizient.

Als 1838 Ignaz Freiherr von Czapka, Ritter von Winstetten, Bürgermeister von Wien wurde, gründete er 1839 das Wiener Marktamt. Dadurch wurden schlussendlich die verschiedenen „[…] Marktaufsichtsbehörden zu einer einheitlichen Körperschaft vereinigt […]“ (ebd. S. 277) und die Stadt Wien erhielt „[…] die uneingeschränkte Marktaufsicht und das gesamte Approvisionierungswesen […]“ (ebd.). Zu dieser Zeit zählte Wien ca. „350.000 Einwohner“ (ebd.).

Im Jahr 1845 zog Bürgermeister Czapka die Vororte von Wien in die Zuständigkeit des Wiener Marktamtes mit ein. So wurde die Grundlage der Versorgung für die schnell wachsende Stadt erweitert und gesichert.

Mit dem Zeitalter der Industrialisierung und des starken Bevölkerungswachstums vergrößerten sich auch Aufgabenkreis und Personalstand des Marktamtes. Zur Marktordnung gehörten im Jahre 1884 nachstehende Agenden: Marktpolizei, Marktgebühren, Sanitäts- und Veterinärpolizei, Lebensmittel-, Gewerbe-, Straßen-, Feuer- und Strompolizei.

Im Jahre 1884 wurde auch der Bau des zentralen Viehmarktes in St. Marx fertiggestellt (Lawson 1989: S. 49).

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Bezirke 11 bis 19 eingemeindet. Daraufhin erweiterten sich die Aufgaben des Marktamtes. Zu den wichtigsten Aufgaben zählten nun die Verwaltungstätigkeit, die Marktaufsicht und die Lebensmittelkontrolle. Letzteres legte das Lebensmittelgesetz von 1896 und den „Codex Alimentarius Austriacus“ (Bauer 1996: S. 66) von 1911 fest. Der Codex Alimentarius Austriacus galt als Grundlage für das „[…] strenge[n] österreichische[n] Lebensmittelrecht[s] […]“ (ebd.) und bliebt bis 1975 in der ursprünglichen Form gültig. Der Codex beinhaltete die „[…] Mindeststandards für Lebensmittel […]“ (MA 59_b: http://www.wien.gv.at). Er wurde ab 1975 durch die Einführung des Lebensmittelgesetzes neu überarbeitet und veröffentlicht (vgl. ebd.).

Bevor der 1. Weltkrieg ausbrach, erlangte Wien die Zwei-Millionen-Einwohnergrenze. Zu diesem Zeitpunkt waren 156 Marktbeamte beim Marktamt beschäftigt (Bauer 1996: S. 281f).

3.2.1. Der Erste Weltkrieg (1914 – 1918)

Der Erste Weltkrieg hatte verheerende Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung der Wiener Bevölkerung. Der Krieg führte zu erheblichen Versorgungsengpässen und trieb die Preise extrem in die Höhe. Die Folgen waren eine hungernde und frierende Bevölkerung. Lebensmittel wurden verfälscht und gestreckt. Zum Beispiel fügte man den Würsten „[…] Stärke und Farbe […]“ (ebd. S. 67) hinzu, den Rum färbte man mit Tannin schwarz oder man verwendete Margarine, um die Butter zu strecken (vgl. ebd. S. 67). Der Stadthalter befahl aufgrund der Lebensmittelknappheit eine größere Sparsamkeit beim Verzehr von Brot und anderen wichtigen Lebensmitteln (MA 59_b: http://www.wien.gv.at/).

Nach dem ersten Weltkrieg war nichts mehr so wie es war. Die Stadt Wien war nicht mehr „[…] das Zentrum einer europäischen Großmacht […]“ (Bauer 1996: S. 67), sondern galt als unbeliebter Kleinstaat. Dies führte dazu, dass beliebte Produkte aus der früheren Monarchie nicht mehr verfügbar oder nur noch teuer aus dem Ausland erhältlich waren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Naschmarkt, Anfang der 30er

Quelle: MA 59_b: http://www.wien.gv.at

Trotz allem waren die Märkte in Wien für die städtische Bevölkerung die wichtigste Quelle um Lebensmittel zu kaufen, da es an anderen Einkaufsmöglichkeiten (wie Lebensmittel- oder Einzelhandelsgeschäften) mangelte (vgl. ebd. S. 67f).

3.2.2. Der Zweite Weltkrieg (1938 – 1945)

Während des Zweiten Weltkrieges erfuhr das Wiener Marktamt eine institutionelle Veränderung.

Schon wenige Tage nach dem Anschluss an das Dritte Reich starteten auf den Wiener Märkten antisemitische Eingriffe wie zum Beispiel wüste Beschimpfungen jüdischer MarktstandbetreiberInnen. Auch begannen zum Teil heftige Arisierungen (Keller 2004: S. 9ff). Es erfolgte auf dem Wiener Marktamt eine totale Umorganisation bei der fast die gesamte Besetzung des Marktamtes ausgetauscht wurde (MA 59: http://www.wien.gv.at/).

Bei den darauffolgenden drastischen Arisierungen wurden ca. 116 MarktfahrerInnen (das entsprach etwa 42,6 % der insgesamt 272 in Wien sesshaften MarktfahrerInnen) die Platzzuweisung und somit die Existenzgrundlage entzogen. Das Marktamt begründete solche Aktionen durch die „[…] Störung der öffentlichen Ordnung […] [durch] nicht-arische Marktfahrer“ (Keller 2004: S. 22). Weiters erhoffte man sich einen wirtschaftlichen Profit, da nun die arischen MarktfahrerInnen „[…] ungefähr doppelt so oft daran kommen […]“ (ebd. S. 22f). Auch die Markstände wurden durch Entzug der Platzzuweisung arisiert und an arische MarktbetreiberInnen vergeben.

Bereits Mitte Mai 1938 hatte das Wiener Marktamt auf allen Märkten die Standentziehungsverfahren rechtsgültig abgeschlossen (vgl. ebd. S. 21ff). Insgesamt wurden 498 jüdischen MarktbetreiberInnen die Berechtigung zur Bertreibung eines Marktstandes entzogen (MA 59: http://www.wien.gv.at/).

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Abb. 4: Propaganda für die Volksabstimmung zum Anschluss

Quelle: MA 59_b: http://www.wien.gv.at

Alle betroffenen Magistratsabteilungen handelten außerordentlich schnell und aufeinander abgestimmt, was zu der Zeit von anderen Abteilungen nicht behauptet werden konnte (Keller 2004: S. 25).

Ca. 81,3 % der von Arisierung betroffenen Marktstände befanden sich auf fünf Märkten:

- Blumengroßmarkt 1. Bezirk (6 Marktstände),
- Zentralfischmarkt, 2. Bezirk (4 Marktstände),
- Markt im Wird, 2. Bezirk (heute Karmelitermarkt genannt) (74 Marktstände),
- Volkertmarkt, 2. Bezirk (32 Marktstände) und
- Naschmarkt, 4. Bezirk (132 Marktstände).

Gründe dafür war die Konzentration jüdischer MarktbetreiberInnen auf diesen wenigen Märkten. Die jüdischen Kaufleute erhielten zwar meistens eine Entschädigungszahlung, diese war aber durchschnittlich 64,8 % niedriger als jene, die an arische MarktbetreiberInnen ausgezahlt wurden (vgl. ebd. S. 25ff).

Im Mai 1938 „[…] gründete das österreichische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit […] mit der Vermögensverkehrsstelle […] eine staatliche Zentralinstanz für die ‚gesetzliche‘ Enteignungspolitik nach den Bestimmungen des Gesetzes über kommissarische Verwalter und kommissarische Überwachungspersonen […]“ (ebd. S. 43). Erst durch diese Zentralinstanz wurden die Arisierungen legal. Das Marktamt war zu dieser Zeit allen anderen Behörden weit voraus. Gründe für diese schnelle „[…] Umsetzung der nationalsozialistischen Ziele […]“ (ebd. S. 45) auf diesem Gebiet war das Vorhandensein eines effizienten bürokratischen Apparates „[…] mit Wirtschaftskompetenz in Gestalt des Wiener Marktamtes […], der Magistratsabteilung 42 (Verwaltung des Betriebes Markt- und Schlachthöfe) und des Besonderen Stadtamtes III (Gewerbe-, Markt-, Sanitätsrechts- und Naturschutzangelegenheiten, Zentralgewerberegister), deren Funktionserfordernis – ein erprobtes System von Verbindlichkeiten und Abhängigkeiten – durch politische Eingriffe sowie die wenigen aus politischen und ‚rassischen‘ Gründen erfolgten Pensionierungen […] kaum gestört wurden.“ (ebd. S. 45f).

3.2.3. Nach dem Zweiten Weltkrieg (ab 1945)

Besonders schlimm traf es die Wiener Märkte am Ende des 2. Weltkrieges. Viele der Märkte waren komplett zerstört oder von den Besatzungsmächten übernommen worden. Überall waren Bomben- und Granatenschäden vorzufinden und manche Märkte waren sogar zur Gänze niedergebrannt. Besonders schlimm traf es den „[…] Margaretner Markt, […] Viktor-Adler-Markt, […] Floridsdorfer Markt, […] Märkte im Werd und am Volkertplatz, […] Augustinerplatz, […] Simmeringer Markt, […] Hannovermarkt und […] [den] Markt an der Brigittenauer Lände […]“ (Bauer 1996: S. 72).

Auch die Versorgung der Wiener mit Waren des täglichen Bedarfs war in diesen Monaten sehr limitiert. Die noch vorhandenen Lebensmittel wurden unter strenger Kontrolle verteilt. Auch gab es viele Plünderungen. Am 17. Mai 1945 begann Bürgermeister Theodor Körner mit einer Neubesetzung der Dienststellen des Wiener Magistrates. Bei dieser Umstrukturierung gründete man die „Verwaltungsgruppe V Ernährungswesen“ (Keller 2004: S. 78), zu welcher das Marktamt hinzugefügt wurde. Dadurch endete die Angehörigkeit „[…] der Marktamtsaußenstellen an die magistratischen Bezirksämter […]“ (ebd.), welche sich bis dahin um die Personalangelegenheiten kümmerten.

Im August 1945 wurde gegen alle NSDAP Mietglieder ein Standentziehungsverfahren angeordnet. Der Grund war ein ähnlicher wie damals bei den Arisierungsvorgängen: Störung der Ruhe und Ordnung auf dem Markt und der Öffentlichkeit. Jedoch traf dieser Bescheid damals fast kein/e StandbetreiberIn, da die wirklich schwer Beschuldigten schon nach Südamerika geflüchtet waren. Teilweise erfolgte bei im Lande verbliebenen NSDAP Mitgliedern eine Standumschreibung auf politisch weniger stark belastete Verwandte.

Zwischen 1945 – 1947 erfolgte der Wiederaufbau der zerstörten Wiener Märkte. Jedoch mussten die HändlerInnen für die an den Ständen entstandenen Schäden größtenteils selber aufkommen.

3.2.4. Zwischen 1947 – 1980

Im Laufe der Jahre verbesserte sich die Versorgungslage der Wiener Bevölkerung wieder.

Der Naschmarkt (4. Bezirk), damals noch „Detail- und Großhandelsmarkt für Obst, Gemüse und Südfrüchte“ (Bauer 1996: S. 72), wurde allmählich zu klein und man suchte einen neuen Standort zur Errichtung eines Zentralgroßmarktes. Im Jahre 1966 wählte man dafür ein „[…] 416.000 Quadratmeter großes Grundstück in Wien-Inzersdorf […]“ (ebd. S. 74) aus und begann ein Jahr später mit dessen Bau.

Auch der Fleischgroßmarkt (damals noch im 3. Bezirk) wurde im Jahre 1972 in eine neu gebaute Marktanlage nach St. Marx verlegt.

Nach weiteren unzähligen Um- und Neubauten wurde 1973 eine neue Gewerbeordnung festgelegt und im Jahre 1975 ein neues Lebensmittelgesetz entworfen. Durch eine wachsende Bevölkerung in den 70er und 80er Jahren wurden einige neue Stadtrandsiedlungen errichtet, was die Gemeinde dazu veranlasste, zeitweilig mehrere Märkte zu errichten um die Versorgung auch dort zu sichern (vgl. ebd. S. 71 ff).

3.2.5. Wiener Märkte in den 80er und 90er Jahren

Über Jahrhunderte hinweg hat sich am eigentlichen Zweck der Märkte nicht viel verändert. Ihre Funktion besteht noch immer darin, die Bevölkerung mit frischen und günstigen sowie etwas exotischeren Lebensmitteln zu versorgen (Lawson 1989: S. 79).

Im Laufe der 80er Jahre ereignete sich ein Wandel im Konsumverhalten. BAUER (1996: S. 75) bezeichnet diesen als „[…] eine Art von Renaissance […]“ (ebd.). Auch LAWSON (1989: S. 98) erwähnt eine „[…] wahre Renaissance der Straßenveranstaltungen […]“ (ebd.). Bei der jungen urbanen Bevölkerung galt es „[…] durchaus als schick, am Samstagvormittag am Naschmarkt oder am Brunnenmarkt einkaufen zu gehen […]“ (Bauer 1996: S. 75). Besonders die „[…] Gelegenheitsmärkte, […] Advent- und Weihnachtsmärkte, Oster- und Frühjahrsmärkte, Floh- und Kirchweihmärkte […]“ (ebd.) erfreuten sich einer immer größeren Beliebtheit (vgl. ebd.).

LAWSON (1989: S. 79) spricht davon, dass die kleinen Einzelhandelsbetriebe sehr unter den großen, oft peripheren Einkaufszentren zu leiden haben und von einem starken Rückgang betroffen sind. Dahingegen erfüllen die Detailmärkte noch immer ihre wichtige Funktion als Nahversorger (vgl. ebd.). Ihr Wettbewerbsvorteil liegt in ihrem großen traditionellen Angebot, den günstigen Preisen, frischen Produkten und der zentralen Lage. Dies hat auch Auswirkungen auf die umliegenden Geschäfte und Märkte. Es kommt zu Preissenkungen in der Marktumgebung, um mit den Preisen des Marktes mithalten zu können.

Im Laufe der Jahre wird sich diese Situation jedoch ändern. Dies wird in einem späteren Kapitel (4.3. „Die Rolle der Märkte als Nahversorger“, S. 30) genauer erläutert.

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Abb. 5: Große Auswahl an frisches Obst und Gemüse auf dem Naschmarkt

Quelle: Eigene Aufnahme

Wichtig ist das Vorhandensein eines „[…] gut funktionierende[n] Wettbewerbsverhältnisse[s] […]“ (ebd. S. 80) auf den Märkten. Dabei hat das Marktamt durch die von ihnen durchgeführte Zuteilung der Marktplätze einen großen Einfluss auf die Konkurrenzsituation. Die Zuteilung erfolgt nach den Vorschriften der Marktordnung. (Mehr dazu siehe Kapitel 4.2. „Das Wiener Marktamt heute und seine Aufgabenfelder“, S. 27) Zudem ist ausschlaggebend, welche Art von Waren verkauft werden. So versucht das Marktamt auf den Märkten eine große Vielfalt von verschiedensten Waren wie Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln zu ermöglichen. In den 80er Jahren wurden in Wien auf ca. 30 % der festen Marktstände verschiedenstes Gemüse und Obst verkauft. Andere Lebensmittel wie Wurst, Fleisch, Käse etc. wurden auf ca. 25 % der Marktstände angeboten. Dies schafft eine wichtige „[…] Voraussetzung für einen positiven, preisregulierenden Wettbewerb […]“ (ebd.).

In den 90er Jahren wurden einige „[…] Pläne zur Umgestaltung und Revitalisierung […]“ (Bauer 1996: S. 75) (siehe Kapitel 4.4. „Aufwertungsmaßnahmen der Stadt Wien“) von verschiedensten Märkten wie z.B.: der Brunnenmarkt, Viktor-Adler Markt, Hannovermarkt und der Flohmarkt beim Naschmarkt aufgestellt und realisiert (vgl. ebd.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Großes Angebot an Käse auf dem Brunnenmarkt

Quelle: Eigene Aufnahme

Das vorrangige Ziel des Marktamtes ist es, weiterhin dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung mit Lebensmitteln versorgt wird. Die Lebensmittel werden vom Marktamt qualitativ und quantitativ rechtsmäßig kontrolliert und überwacht (Lawson 1989: S. 102).

Ein Beispiel für die Qualitätssicherung kann anhand des Glycol-Skandals in Österreich im Jahre 1985 gezeigt werden. Bei diesem Weinskandal wurden hohe Mengen von Diethylenglycol in gepanschten österreichischen und deutschen Weinen gefunden. Das Marktamt führte sofort verstärkte Weinprobenziehungen durch, ohne die Aufforderungen des „Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz“ (ebd. S. 110) abzuwarten.

Diethylenglycol fand man aber nicht nur in Weinen, sondern auch in Fruchtsäften und anderen Süßigkeiten. Bei letzterem gelangte die gesundheitsgefährdende Chemikalie durch die Verpackung in die Produkte. Durch Kontrollarbeiten wurden ca. 215.000 Liter Wein, 15.240 Packungen Gummibonbons und 14,5 Tonnen Geleezuckerln beschlagnahmt (vgl. ebd. S. 110).

Auch der Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 verursachte dem Marktamt einen deutlichen Mehraufwand an Kontrollleistungen. Das Marktamt arbeitete auch hier wieder eng „mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz“ (ebd. S. 110) zusammen, welches diverse neue Gesetze bezüglich des Strahlenschutzes anordnete. Verschiedenste Lebensmittel, auch inländische, wurden auf Strahlenbelastung untersucht. Auch heutzutage werden Lebensmittel noch stichprobenartig auf Radioaktivität untersucht (vgl. ebd. S. 110f).

Diese Beispiele zeigen unter anderem, wie weitreichend und bedeutungsvoll doch die Aufgaben des Wiener Marktamtes sind. Für KonsumentInnen bleibt es oftmals intransparent, wie wichtig das Marktamt für das Gemeinwohl ist.

4. Aktuelle Situation der Märkte in Wien

Folgendes Kapitel handelt über die aktuelle Situation der Wiener Märkte. Zuerst folgt eine Bestandsaufnahme der in Wien vorhandenen Märkte, gegliedert nach ihrer Art. Weiters wird das heutige Aufgabenfeld des Wiener Marktamtes genauer erläutert und anschließend folgt eine Beschreibung verschiedenster Maßnahmen, um die Wiener Märkte attraktiv zu halten.

4.1. Bestandsaufnahme

Dieses Kapitel soll nun einen kleinen Überblick geben, welche Märkte es in Wien zurzeit gibt und wo sich diese befinden. Dabei werden die verschiedenen Arten von Märkten kurz erläutert und beschrieben.

Laut der Marktordung 2006 (§2 Märkte) werden in Wien folgende Märkte abgehalten: Großmarkt, ständige Detailmärkte, temporäre Märkte, Flohmarkt, Antiquitätenmärkte, Christbaummärkte, Neujahrsmärkte, Allerheiligenmärkte und Anlassmärkte.

Großmarkt Wien-Inzersdorf:

Der einzige Großmarkt in Wien liegt im 23. Bezirk, Laxenburger Straße, an einer verkehrsgünstigen Lage im Süden von Wien. Der Markt hat eine Größe von 300.000 m² und ist somit flächenmäßig der Größte in Wien. Ein Teil dieses Marktes wird auch Blumengroßmarkt genannt. Dort werden Blumen, Pflanzen und verschiedenstes Zubehör und Bedarfsgüter für den Garten verkauft. Auf dem anderen Teil des Marktes werden unterschiedliche Lebensmittel wie Gemüse und Obst zum Kauf angeboten. Der Verkauf von Waren durch Importeure, GroßhändlerInnen und landwirtschaftliche ProduzentInnen erfolgt nur in großhandelsüblichen Mengen. BestandnehmerInnen, LieferantInnen und KundInnen benötigen für das Betreten des Großmarktes eine Zutrittsberechtigung, welche von der Marktverwaltung ausgestellt wird.

(MA 59_b, Marktordnung 2006: http://www.wien.gv.at/)

Ständige Detailmärkte:

In Wien gibt es insgesamt 18 ständige Detailmärkte. Auf ihnen werden Werktags und an Samstagen verschiedenste Lebensmittel verkauft. Ebenso ist es erlaubt, Waren jeglicher Art zu verkaufen, solange diese nicht in den „Einschränkungen der Marktgegenstände“ laut § 5 der Marktordnung verboten sind. Dies betrifft unter anderem Spielapparate, militärische Kampfausrüstung, Waffen, pyrotechnische Artikel und lebende Tiere (außer Fisch, Krusten- und Schalentiere). Zusätzlich ist der Verkauf von gebrauchter Bekleidung, Schuhwerk, Textilien, Strick- und Wirkwaren untersagt. Nach §4 Z2 ist das Anbieten von Speisen und Getränken und nach Z3 lit. a und b das Durchführen von Dienstleistungen erlaubt (Marktordnung 2006: http://www.wien.gv.at/).

Den Marktparteien ist es erlaubt, jeweils eine Stunde vor Marktbeginn jene Marktflächen zu beziehen, welche nicht mit standfesten Bauten ausgerüstet sind. Am Ende jedes Markttages sind sie verpflichtet, spätestens eine halbe Stunde nach Ende der Marktzeiten die Flächen wieder aufgeräumt und gereinigt zu verlassen. Die Marktzeiten, welche in der Marktordnung festgelegt sind, variieren minimal von Markt zu Markt. Die Öffnungszeiten an Werktagen sind von 6:00 bis 19:30 Uhr, am Samstag von 6:00 bis 17:00 bzw. 18:00 Uhr. Die Gastronomie auf dem Marktgelände hat von Montag bis Samstag ab 6:00 Uhr geöffnet und schließt je nach Markt zwischen 21:00 bis 23:00 Uhr (vgl. ebd.).

In Wien gibt es folgende 18 ständige Detailmärkte:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Temporäre Märkte:

Die temporären Märkte in Wien finden zu unterschiedlichen Zeiten während des Jahres statt. Manche Märkte, z.B. Freyung, werden nur in bestimmten Monaten des Jahres abgehalten, andere Märkte, wie am Vorplatz der Kirche „Maria Hilf“, finden viermal in der Woche statt, oder andere, wie der Markt in der Wacquantgasse, jeden Freitag. Die zum Verkauf gestatteten Waren sowie der Auf- und Abbau auf dem Marktgelände sind je nach Markt unterschiedlich (vgl. ebd.).

In Wien gibt es folgende vier temporäre Märkte:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Flohmarkt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: reges Treiben am Flohmarkt

Quelle: MA 59_b: http//www.wien.gv.at

Der einzige in der Marktordnung 2006 aufgelistete Flohmarkt liegt gleich neben dem Naschmarkt stadtauswärts im 6. Bezirk zwischen der Linken Wienzeile und der U-Bahnlinie U4. Zum ersten Mal wurde der Flohmarkt am 18. November 1972 auf dem Platz am Hof zur Belebung des 1. Bezirkes durchgeführt. Aufgrund von steigenden Besucherzahlen und steigender Anzahl der AnbieterInnen wurde das Gebiet auf den Schulhof erweitert. Im Jahre 1977 wurde schließlich der Flohmarkt auf seinen heutigen Platz neben dem Naschmarkt verlegt (MA 59_b: http://www.wien.gv.at).

Dieser Flohmarkt findet jeden Samstag statt und es werden verschiedenste Gegenstände wie Kunst, gebrauchte Bücher, Schriften, Fotos, Textilien und Schuhe, Altwaren, Münzen und Medaillen verkauft (Marktordnung 2006: http://www.wien.gv.at/).

Auf dem Flohmarkt können auch Personen, welche keine dafür gültige Gewerbeberechtigung besitzen durch eine Platzreservierung beim Marktamt einen Tagesplatz mieten. Diese können bis zu sechs Wochen im Vorhinein reserviert werden und kosten 19,36 Euro für einen kleinen Platz (1,60 x 2 m) oder 38,72 Euro für einen großen Platz (3,20 x 2 m) (MA 59_b: http://www.wien.gv.at/).

Antiquitätenmärkte:

In der Wiener Innenstadt gibt es zwei Antiquitätenmärkte, welche nicht das ganze Jahr über gehalten werden. Auf ihnen werden hauptsächlich Kunstgegenstände, Kunsthandwerk, Antiquitäten aber zum Teil auch Lebensmittel wie Obst, Früchte, Süßwaren, Wurst, Käse etc. verkauft (Marktordnung 2006: http://www.wien.gv.at/).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Weiters gibt es in Wien noch verschiedenste Gelegenheits- und Anlassmärkte.

Unter Gelegenheitsmärkte fallen die Christbaummärkte, Neujahrsmärkte und Allerheiligenmärkte. Diese finden immer zu bestimmten Feiertagen statt und werden an mehreren Orten in Wien abgehalten. Eine Auflistung der Orte kann aus der Marktordnung 2006 entnommen werden (vgl. ebd.).

Als Anlassmärkte zählen vom Marktamt genehmigte Privatveranstaltungen. Die MA59 ist für ihr tatsächliches Stattfinden nicht verantwortlich.

Zur Bewilligung eines solchen Marktes muss ein Antrag gestellt und zudem bestimmte Kriterien erfüllt werden. Zum Einen soll im Antrag der Anlass für den Markt genannt werden und eine Darstellung für die geplanten Marktplätze und Gehflächen angeführt sein. Zusätzlich muss auch ein Konzept über die zum Verkauf beabsichtigten Waren und über die Energieversorgung vorgelegt werden. Beispiele für solche Anlassmärkte sind das am 20. Mai 2011 stattgefundene Straßenfest in der Alser Straße im 8. Bezirk oder der am 2. bis 5. Juni abgehaltene Maurer Kirtag auf dem Maurer Hauptplatz im 23. Bezirk (MA 59_b und Marktordnung 2006: http://www.wien.gv.at/).

Die Adventmärkte zählen ebenfalls zu den Anlassmärkten. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 20 Adventmärkte in Wien abgehalten. Dies bedeuten für das Marktamt einen großen Arbeitsaufwand. Denn jeder dieser Adventmärkte muss im Vorhinein durch das Marktamt MA59 genehmigt werden. Zusätzlich werden die Märkte auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienestandards kontrolliert und Lebensmittelproben werden entnommen (RK 09.11.2010: http://www.wien.gv.at).

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Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2011
ISBN (PDF)
9783955495312
ISBN (Paperback)
9783955490317
Dateigröße
7.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Wien
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
2
Schlagworte
Stadtentwicklung Marktamt Aufwertung Naschmarkt Brunnenmarkt
Produktsicherheit
BACHELOR + MASTER Publishing

Autor

Katharina Jutz, B.A., wurde 1988 in Bludenz, Vorarlberg geboren. Ihr Bachelorstudium Geographie an der Universität Wien schloss die Autorin im Jahre 2011 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts erfolgreich ab. Fasziniert von dem Flair der Wiener Märkte entschied die Autorin, sich mit den Zusammenhängen dieser und der städtebaulichen Entwicklung genauer zu beschäftigen.
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Titel: Märkte in Wien: Historischer Rückblick - Aktuelle Situation - Mögliche Zukunft
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