Lade Inhalt...

Raub der Seele: Missbräuchliche Verwendung fremden geistigen Eigentums und seine Konsequenzen

©2013 Bachelorarbeit 77 Seiten

Zusammenfassung

Die Diskussion hinsichtlich des Diebstahls geistigen Eigentums zeigt einerseits die Relevanz sowie andererseits die Probleme, welche die Grenzziehung zwischen unwissenschaftlichem Arbeiten und dem Diebstahl geistigen Eigentums verursacht. Dieses in der Scientific Community nicht tolerierbare Fehlverhalten kommt einer wissenschaftlichen Todsünde gleich.
Den Vorgaben folgend soll der Frage auf den Grund gegangen werden, welche Auswirkungen eine Plagiatshandlung hat, welcher Voraussetzungen es bedarf, um eine solche Handlung überhaupt zu tätigen, und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Dies geschieht einerseits aus universitärer Sicht, andererseits aus der Perspektive des Gesetzgebers und Urhebers.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2.3. „Anwendungsgebiete“ des Plagiierens

Dass Plagiate und das Plagiieren nicht auf Master- oder Doktorarbeiten beschränkt sind, liegt auf der Hand. Auch in der Literatur ist diese Unart weit verbreitet, wobei in diesem Fall zwei Arten von Plagiaten zu unterscheiden sind. Einerseits betrifft dies wortwörtliche Übernahmen, eventuell mit semantischen Adaptionen versehen, sowie andererseits die inhaltliche Übernahme der Geschichte.

Obwohl ein latentes und bekanntes Problem, hat sich vor allem letzteres als äußerst schwierig erwiesen, diese zu erkennen und in weiterer Folge juristisch zu belangen. Dabei handelt es sich um Geschichten oder Themenbereiche, welche die gleiche oder sinnähnliche Handlung betreffen, aber im Wesentlichen Übernahmen bereits existierender Handlungsstränge darstellen.[1]

Neben dem Zitat gilt es weiters, die Fälschung vom Plagiat definitorisch zu trennen. Dies ist keine getreue Kopie eines Werkes unter Verheimlichung des/r tatsächlichen Urhebers/in, sondern unterstellt vielmehr die eigene Leistung als UrheberIn.[2]

Ein Naheverhältnis zum Zitat zeigt sich weiters im Falle der Montage[3]. Hier werden vor­gefertigte Teile in ein Werk aufgenommen, deren Herkunft in der Regel nicht separat gekennzeichnet sind. Dies ist zwar auf den ersten Blick als unverdächtig zu klassifizieren, da es keine originäre Quelle dazu gibt, dennoch wird diese Technik gelegentlich als plagiatsähn­liche Herangehensweise geführt.[4]

Ein Synonym zur Montage ist der Begriff der Collage. Dieser stammt aus der bildenden Kunst, lässt sich aber auch auf die Literatur anwenden und dahingehend von Montage unterscheiden, als man diese als Kunstverfahren definiert, welche zum Kunstprodukt Collage führen kann. Eine Collage entsteht dann also, wenn der Anteil der Vorfabrikate eines Werkes dominierend ist. Da in der Kunst das Aneinanderfügen vorgefertigter Elemente tendenziell offensichtlich bleibt, kann hier eine Collage selten für eine Fälschung oder ein Plagiat gehalten werden.[5]

Eine andere Form des Plagiats ist die sogenannte Kryptomnesie. Diese umfasst die unbewusste Aneignung fremden geistigen Eigentums, welche der/die VerwenderIn später für eine Eigenleistung hält. Diese Art ist ein primär psychologisches Phänomen, welches objektiv gesehen mit dem Plagiat zusammenfallen kann. Hier ist also das Unterbewusste das ureigene Terrain des Plagiats.[6]

Ebenfalls bekannt sind Übernahmen aus dem musikalischen Bereich, ob dies nun Tonfolgen oder Textpassagen betrifft. Häufig handeln diese Streitigkeiten vom unerlaubten Kopieren oder Ausborgen von Teilsequenzen. Davon zu unterscheiden sind sogenannte Coverver­sionen, also bekannte Lieder, die durch eine/n Interpreten/in neu aufgenommen werden und diese in einen neuen Kontext bzw. musikalischen Rahmen stellen. Dabei handelt es sich jedoch im Allgemeinen um erlaubte Neufassungen, die durch die ursprünglichen Interpreten oder Rechteinhaber geduldet werden, welche auch finanzielle Kompensation erhalten.[7]

Eine Unterart des Diebstahls geistigen Eigentums beschäftigt sich mit dem Plagiieren von Markenprodukten. Dabei wird von Produzenten, einem/r RaubkopiererIn, eine täuschend echte Kopie eines Markenartikels gefertigt und verkauft. Hier wird in den meisten Fällen der originäre Markenname leicht verändert, fallweise allerdings sogar dies unterlassen und der ursprüngliche Markenname gleich mitübernommen. Dadurch spart man sich die teuren Entwicklungskosten und kann gleichzeitig beim Erfolg der Marke mit partizipieren.[8]

Häufig ist auch von Kartenplagiaten[9] die Rede. Dabei werden bereits existierende Karten abgemalt, ohne das betroffene Gebiet selbst abgemessen zu haben. Problematisch dabei ist, neben der geistigen Eigentumsverletzung, dass sich durch solche Maßnahmen oft falsche oder missverständliche Inhalte vervielfältigen lassen. Es kommt danach zu einer breiten Masse an Schriften oder Bildern falschen Inhalts, welche dadurch entstanden sind, weil sich der mutmaßliche Urheber nicht die Mühe machte, übernommene Inhalte zu verifizieren und auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen sondern hofft, dass der kopierte Inhalt korrekt und stimmig ist.[10]

2.4. Plagiate im engeren Sinn

Wie oben bereits dargelegt, ist ein Plagiat die vorsätzliche Aneignung fremden geistigen Eigen­tums, mit dem Ziel, die übernommenen Ideen als seine eigenen auszugeben. Deklariert man diese Gedanken als solche, ist auch die Bezeichnung des Plagiators gebräuchlich.[11] Dies kann die gesamte Arbeit umfassen[12] oder sich auf teilweises Einfügen fremder Inhalte beschränken.[13]

Hieraus lassen sich bereits die wesentlichen Merkmale hervorheben. Einerseits ist die Unzulässigkeit sowie das Rühmen einer fremden Leistung als eigene von Relevanz, andererseits nimmt die begriffliche Klarstellung Bezug auf die Bewusstheit des Handelns. In diesem Zusammenhang zeigen sich bereits die Kernthemen der vorliegenden Arbeit. Ist die Verwendung von Expertisen Dritter primär ein akademischer bzw. wissenschaftlicher Aspekt, finden sich in der vorsätzlichen und bewussten Annahme fremder geistiger Erfolge strafrechtlich relevante Tatbestände.

Grundvoraussetzung für ein Plagiat ist das Vorliegen eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Eine missbräuchliche Nutzung liegt gem. §23 UrhG[14] dann vor, wenn das geschützte Werk[15] ohne Zustimmung des/der Verfassers/in Anwendung findet und der/die PlagiatorIn dessen Inhalt als eigenen ausgibt.

Nicht geschützt und als solches frei und ohne Angabe des/r Urhebers/in zu zitieren sind in diesem Zusammenhang Publikationen, die zum Zwecke der Kenntnisnahme durch die Allgemeinheit vervielfältigt wurden. Beispiel für derartige – nicht-schützenswerte – Texte sind amtliche Verlautbarungen, Sachverständigengutachten, Gesetzestexte und Gerichts­entscheide. Bei freien Werknutzungen nach § 24 UrhG[16] ist eine eingeschränkte Nutzung auch geschützter Werke möglich.

Das Urheberrechtsgesetz ist dabei in einem doppelten Sinn zu verstehen. Einerseits wird damit das Urheberrechtsgesetz als Ganzes bezeichnet[17], andererseits bezieht sich dieser Begriff auf das subjektive Rechts des/r originären Verfassers/in an seinem/ihren geistigen Eigentum, sofern dieses urheberrechtlich geschützt ist. Ersteres ist auch als Urheberrecht im objektiven Sinn, letzteres als Urheberrecht im subjektiven Sinn bekannt. Aus objektiver Sicht handelt es sich beim Urheberrecht dabei um vier zusammengehörende Teilmaterien. Dies umfasst die materiellen Ansprüche und Rechte des/der Urhebers/in einer Leistung. Das Leistungsschutzrecht umfasst die Rechte der ausübenden, interpretierenden Künstler, namentlich etwa Veranstalter, Fotografen oder Hersteller von Daten- oder Tonträgern.[18]

Als dritte Teilmaterie gilt das Urhebervertragsrecht, welches Lizenzen und Rechtsübertragungen der Leistungsschutzberechtigten an Dritte regelt. Sämtliche bisherige Materien finden sich dabei im UrhG. Im Gegensatz zum Wahrnehmungsrecht, welches im Verwertungsgesellschaftengesetz geregelt ist. Diese Materie umfasst die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften zu Gunsten der Bezugsberechtigten gegenüber Nutzern.[19] [20]

Eine spezielle Form des Plagiats ist das sogenannte Selbstplagiat, gesetzlich durch §24 UrhG umfasst, welcher den Übergang von Rechten an andere regelt. Ein praktischer Anwendungsfall wäre beispielsweise, dass, basierend auf einem früheren Werk des Autors, neue Erkenntnisse in einem neuen Werk gewonnen werden. Hier würden zwar die originären Gedanken den/die gleiche/n UrheberIn zeigen, allerdings kollidiert dies mit den bereits abgetretenen Rechten an der Nutzung selbiger. Auch wenn keine Abtretung des Rechts vollzogen wurde, liegt ein Selbstplagiat vor.[21]

Ein solches wurde dem Parlamentsabgeordneten Peter Pilz beinahe zum Verhängnis. Um die Dissertation von Johannes Hahn auf Plagiate zu untersuchen engagierte er den Plagiatsjäger Stefan Weber. Dieser prüfte auch die Doktorarbeit des Auftraggebers und meinte, ein Selbstplagiat gefunden zu haben. Pilz habe eine Studie im Auftrag des Wissenschaftsministeriums erstellt, diese als Dissertation eingereicht und darauf, so Weber, nicht ausreichend hinge­wiesen. Das Problem liegt dabei nur bei einem einzigen Wort. Pilz schreibt nämlich, dass seine Dissertation auf besagter Studie fußt. Hätte er geschrieben, dies ist die Studie, gäbe es kein Problem, was allerdings die Qualität der Dissertation massiv beeinträchtigt hätte. Weitreichende Konsequenzen sind daraus allerdings nicht abzuleiten, schon gar nicht eine Aberkennung der Doktorwürden.[22]

Dies ist zwar juristisch als unproblematisch[23] zu klassifizieren, wenngleich es jedenfalls ein „wissenschaftsethisch verschieden interpretierbares Selbstplagiat wäre“.[24] Dies deshalb, da das Vertrauen in die Qualität wissenschaftlichen Arbeitens[25] erheblich verletzt ist. Darüber hinaus kann noch unethische Autorenschaft vorliegen, sollten MitautorInnen in der Bedeutung ihrer Autorenleistung gemindert werden.[26]

Publikationen, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit veröffentlicht werden, sind davon jedoch strikt zu unterscheiden. Dies daher, weil eine solche Publikationstätigkeit innerhalb der Science Community durchaus erwünscht und gefordert wird. Eine Stigmatisierung als Selbstplagiat erfolgt dabei solange nicht als eindeutig hervorgeht, wo die wissenschaftliche Arbeit unmittelbar aus der eigenen intellektuellen Aktivität[27] stammt und somit (Teil)-Ergebnisse nur zeitnäher veröffentlicht werden. Das soeben beschriebene Selbstplagiat bezieht sich demgegenüber nur auf frühere Erkenntnisse des/der gleichen Urhebers/in.[28]

2.5. Erscheinungsformen des Plagiats

Man unterscheidet zwischen Totalplagiat[29], bei dem ein kompletter Text übernommen wird, und Teilplagiat, wo dies nur für einen Textteil zutrifft.[30] Zudem gibt es Verbalplagiate, welche Formulierungen exakt übernehmen und – entsprechend schwierig nachzuweisen – Ideenplagiate, welche lediglich Gedanken übernehmen, ohne deren Urheber zu zitieren. Um sich zu rechtfertigen, geben des Plagiats Beschuldigte oft zu, den zugrundeliegenden Text zwar „irgendwann“ gelesen, die Vorlage dann aber vergessen zu haben.[31]

Bei zur Gänze übernommenen Arbeiten kann man zwischen zwei Arten unterscheiden:

- Ghostwriting: diesfalls werden Dritte gegen Entgelt mit der Erstellung einer Arbeit beauftragt und diese unter dem eigenen Namen eingereicht.[32]
- Vollplagiat: hierbei wird eine fremde Arbeit ohne Wissen oder Einverständnis der Ur­heberInnen eingereicht.

In der wissenschaftlichen Praxis überwiegen allerdings hauptsächlich teilweise übernommene Texte. Die gebräuchlisten Formen dabei sind

1. Zitate ohne entsprechenden Beleg,
2. Übersetzungsplagiate (davon spricht man, wenn zum Beispiel Auszüge einer fremd­sprachigen Arbeit in die eigene Arbeit einfließen, ohne eine namentliche Nennung der UrheberInnen vorzunehmen)
3. Selbstplagiate[33] (Arbeiten, welche vom Autor/der Autorin unverändert für mehrere Gelegenheiten eingereicht oder publiziert werden).[34]

In Geschichte und Gegenwart der Wissenschaften finden sich, wie gerade dargestellt, verschiedene Abstufungen geistiger Diebstähle, beginnend mit dem totalen Plagiat als unver­änderte Übernahme oder als Übersetzung aus einer fremden Sprache. Vollständige Übernahmen sind hierbei relativ häufig anzutreffen, am häufigsten wurden sie bei Dissertationen entdeckt.[35]

Ebenso juristisch verfolgbar und durch einschlägige Datenverarbeitungsprogramme aufzu­decken ist das partielle Plagiat. Darunter wird die Neuproduktion von Texten durch teilweise Übernahme und Zusammenschnitte verstanden. Beinahe gängige Praxis geworden ist der Klau einzelner Daten. Grundsätzlich erweisen sich die Grenzen des Plagiats zu anderen Formen von Betrug und Fälschung als eher fließend. Warum sonst wird plagiiert, als sich mit fremden Federn zu schmücken und sich hervorzuheben, auf Kosten Dritter.[36]

Zumindest hinsichtlich der Kreativität ist die Paraphrasierung eines vorliegenden Originals etwas näher an einer Eigenleistung, wohl auch ein Grund, warum es sich dabei um die häufigste Form des Plagiats handelt. Im Rahmen dieser Variante wird ein Text ohne weitere Prüfung und ohne Quellenangabe derart umgeschrieben, dass der Sinn zwar weitgehend erhalten bleibt, die wörtliche Übernahme als solche allerdings nicht mehr zu erkennen ist. Auch hier gilt das oben genannte, dass zwar sinngemäße Übernahmen erlaubt sind, diese aber gleichfalls als solche erkennbar sein müssen und keinesfalls als eigenes Gedankengut aus­gegeben werden dürfen. Ähnliches ist der Fall bei ausschließlichen Umformulierungen von Argumenten und ist ebenfalls als Plagiat zu klassifizieren. Dabei zählen nicht nur wortgetreue Kopien einzelner Textauszüge als solches, sondern Umformulierungen, Übersetzungen, Nacherzählungen sowie die bloße Übernahme von Argumenten.[37]

Eine weitere Erscheinungsform umfasst das Verwenden von Zitaten aus Sekundärliteratur. Da es primär im Bereich schwer verständlicher Literatur unzählige Kommentare anderer Autor­Innen gibt, kann sich hier die Möglichkeit ergeben, darin beschriebene Ideen oder Gedanken zu übernehmen und auch hier ohne Nennung des/r ursprünglichen Autors/in einen Plagiatsfall zu generieren. Dies ist ein eindeutiges Plagiat, da sich der Übernehmende an einer anderweitigen Quelle bedient, von dieser abgeschrieben hat, ohne dies zu bezeichnen, oftmals sogar den Namen des/r ursprünglichen Autors/in durch den eigenen ersetzt.[38]

Die letzte diesbezügliche Kategorie möglicher Plagiatsformen betrifft Übersetzungen fremdsprachiger Werke. Auch hier gilt, dass solche zwar erlaubt sind, diese aber auch zu kennzeichnen sind. Zudem muss angegeben werden, wer die Übersetzung getätigt hat.[39]

Eines der bedeutendsten Schlagwörter im sauberen wissenschaftlichen Arbeiten ist daher die „intersubjektive Überprüfbarkeit“[40] was bedeutet, dass jede/r andere WissenschaftlerIn das Zustandekommen der Arbeit[41] nachzuvollziehen in der Lage sein muss.[42] [43]

2.6. Probleme der Ein- und Abgrenzung

Die Bewertung einer Fälschung[44] hängt in erster Linie davon ab, welchen Stellenwert man dem Original einräumt. Im Mittelalter erlebte die Fälschung diesbezüglich eine Blütezeit. Laut einer Schätzung sind ca. 50% der merowingischen Dokumente nichts anderes, als reine Fälschungen. Demnach fragte man im Mittelalter nicht nach dem objektiven Tatbestand, sondern nach dem Zweck, zu dem die Fälschung angefertigt wurde. Sollte es allein persön­liches Gewinnstreben gewesen sein, so wurde sie moralisch verurteilt und juristisch verfolgt. Falls das Plagiieren allerdings im Dienste höherer Ziele stand, so galt es als gerechtfertigt und wurde somit toleriert.[45]

Während der Tatbestand der Kunstfälschung weitgehend verurteilt wird, ist es beim Umgang mit dem Plagiat etwas differenzierter. Dies steht im Zusammenhang damit, dass die Kunst­fälschung eindeutig ist. Ein Kunstgegenstand ist entweder original oder gefälscht. Demgegenüber ist das Plagiat nicht mit einer solchen Genauigkeit bestimmbar. Vielmehr ist es durch eine breite Skala von Schattierungen und Graubereichen gekennzeichnet, welche es schwierig machen, eine Grenze zum ursprünglichen Werk zu ziehen – wenn nicht sogar unmöglich.[46]

Ab wann ein Plagiat als solches gilt, war in der akademischen Welt bereits lange bekannt. Hier wurden derartige Sachverhalte bereits in alten Handbüchern zu juristischem wissenschaftlichen Arbeiten genannt. Großer Unterschied zu damals ist allerdings, dass die Möglichkeiten der Entdeckung heute ungleich größer und eindeutiger sind. Verwendete jemand früher Quellen, welche nur äußerst schwer zu erlangen waren, so bestand de Facto ein Freibrief zum Plagiieren, da ein solcher Nachweis nur äußerst schwer zu erlangen war.[47]

Aber nicht nur die Kontrollmöglichkeiten, auch die rechtlichen Rahmendbedingungen wurden dem Geist der Zeit angepasst.[48] bspw. hat auch der VwGH die Anforderungen im Gebrauch der Zitate verschärft. Wörtliche Zitate müssen demnach durchgehend mittels Anführungs­zeichen gekennzeichnet werden. Zudem hat eine Nennung in Form einer Fußnote, inklusive der dazugehörigen Seitenzahl, zu erfolgen. Früher konnte eine alternative Darstellung gewählt werden.[49]

In der Zwischenzeit hat bspw. der Doktorvater die Verpflichtung, die zu betreuende Arbeit bei einem Plagiatsvorwurf genau zu prüfen. Dies wurde mittlerweile höchstrichterlich bestätigt, was durch zwei vorhergegangene Erkenntnisse noch keineswegs verpflichtend war, dem Doktorvater also keine außerordentliche Prüfungspflicht zukam.[50]

Ausgehend von dieser grundsätzlichen Darstellung des Plagiatsbegriffs, soll im folgenden Kapitel ein historischer Abriss dargestellt werden. Woher stammen diese Begrifflichkeiten und welche Bedeutung hatte diese „Methode“ in früheren Zeiten? Dabei wird auch auf einen Vergleich zum heutigen Verständnis Bedacht genommen.

Gleichzeitig stellt sich im Rahmen dieser Ausführungen auch die Frage, inwiefern das Plagiieren im 21. Jahrhundert von Bedeutung ist und welche Relevanz – abseits der prominenten Fälle, welche durch die mediale Berichterstattung ohnedies in ausreichendem Ausmaß Beachtung finden - derartig unwissenschaftliches Verhalten hat.

Des weiteren werden die Hintergründe für diese Vorgangsweisen illustriert und gleichzeitig auf mögliche Erkennungs- und Abwehrsysteme hingewiesen.

3. Das Plagiat und seine Geschichte(n)

3.1. Historie und Entstehung des Plagiats und Plagiierens

Die heutige Vorstellung geistiger Urheberschaft ist noch verhältnismäßig jung und in Verbindung mit der Entstehung des Urheberrechts Ende des 19. Jahrhunderts zu sehen. Die Geschichte des Plagiats an sich reicht jedoch sehr weit zurück, obgleich das Übernehmen von Texten anderer bis weit ins 18. und 19. Jahrhundert als durchaus gesellschaftlich anerkannt und akzeptiert galt. Im Gegensatz zu heute, war also die Übernahme geistiger Errungenschaften Anderer früher in der Wissenschaft gang und gäbe.[51]

Der Terminus des Plagiats geht auf das römische Recht zurück, welches eine „lex de plagiaris“ kannte, die den Tatbestand der Freiheitsberaubung eines römischen Bürgers sowie den Raub von Sklaven zum Inhalt hatte. Der Historie nach soll es der Römer Martial[52] im ersten Jahrhundert nach Christus sein, welcher seinen Dichterkollegen Fidentius „plagiarius“, wortwörtlich einen Seelenräuber, genannt hatte. Grund für den Aufruhr waren Gedichte, welche Martial als sein eigenes Werk verbreitete. Er war deshalb derart erzürnt, weil er seine eigenen Werke als sein Leibeigentum, also seine Sklaven, sah und diese ihm entzogen wurden, also „plagium“ begangen wurde.[53]

Der Begriff Plagiat geht somit auf eine der ältesten bekannten Urheberrechtsverletzungen aus dem Rom des ersten Jahrhunderts nach Christus zurück. Im Unterschied zum Beispiel zur Kopie ächteten auch andere Kulturen und Zeitalter die plagiatorische Aneignung eines Werkes weitgehend. Die originäre Wortbedeutung überstand die nächsten Jahrhunderte und lebte bis ins Mittelalter weiter. In der italienischen Sprache sowie im hispanoamerikanischen Spanisch ist dies bis heute der Fall.[54]

Das Wort „Plagiat“ bürgerte sich allerdings erst äußerst spät in Europa ein. In Frankreich ist das Wort plagiaire in 1545 und Plagiat in 1715 erstmals historisch belegt, in Deutschland tauchte 1615 ein Plagiarius und 1741 ein Plagiator erstmals im Sprachgebrauch auf. Dies alles als Untermauerung der Tatsache, dass zuvor „keine Notwendigkeit vorherrschte einen literarischen Diebstahl als solchen überhaupt zu bezeichnen“.[55]

Grund dafür war, dass es zu dieser Zeit noch keine Bedeutung und begriffliche Zuordnung für geistiges Eigentum gab.[56] Es war nicht der Gedanke an Originalität das entscheidende Kriterium, sondern maßgeblich war die Übereinstimmung mit der Tradition. Laut Ackermann konnte ein tatsächlicher Gedanke nicht persönlich besessen werden, es war also ohne weiteres möglich, dass ein Dritter Inhalte des Urhebers übernahm, ohne dies – durch korrektes Zitieren bspw. – hervorzuheben.[57]

Konsequenzen zog es damals nur dann nach sich, wenn dieser Diebstahl eigennützig, also zur persönlichen Vorteilnahme herangezogen wurde, bspw. nur dazu diente, Geld zu verdienen. Bis ins 17. Jahrhundert existierte kein rechtlicher Schutz gegen Plagiateure und unrechtmäßig getätigte Urheberrechtsverletzungen, was sich im 18. Jahrhundert jedoch änderte. Die Aussage, dass der/die AutorIn EigentümerIn seines/ihres Werkes sei, wurde erstmals dem Schriftsteller Pierre Jacques Blodel im Jahr 1725 zugeschriebenen. Gesetzliche Regelungen wurden erst zu Gunsten eines Urheberrechtsschutzes in Frankreich 1793 bzw. in Deutschland überhaupt erst in 1837 verankert.[58]

Das Plagiieren und dessen Verfolgung hat aber im Gebiet der Wissenschaften eine lange Tradition. Pythagoras, Galilei, Nietzsche, Darwin, Freud oder auch der Mathematiker Bernoulli[59] waren nur einige prominente Namen, welche des Plagiierens bezichtigt oder überführt wurden.[60] Oft blieb es bei den Vorwürfen, da viele Anfeindungen eher als so­genannten Prioritätsstreitigkeiten zu bezeichnen waren oder einfach auf verletzte Eitelkeiten zurückzuführen waren. Viele WissenschaftlerInnen haben Probleme sich damit abzufinden, dass wissenschaftliche Mehrfachentdeckungen geschichtlich die Regel und nicht die Ausnahme darstellen. Zudem war es zu früheren Zeiten angesagt, sich geistigen Diebstahls zu bedienen. Damit wurde gezeigt, dass man das selbst auch könnte.[61]

Darüber hinaus wurde der Problematik als solche oft wenig Bedeutung zugemessen. Dies deshalb, weil es bei Manipulationen oder dem Entwenden von Erfindungen zu Schädigungen der UrheberInnen kommt, dies im Fall von Plagiaten allerdings nicht der Fall ist, es also – zumindest unmittelbar – hierbei zu keinem materiellen Schaden des/der geistigen Erschaffers/in kommt. Unerwähnt bleibt in diesem Zusammenhang jedoch, dass eben dieser Ruhm die Grundlage für die Motivation von WissenschaftlerInnen und somit für die Wissenschaftsgemeinde ist. Diese divergierende Auffassung ist auch Grund für das Spannungsfeld zwischen gemeinschaftlichem Prozess und individueller Belohnung wenn es um Priorität und Plagiat geht.[62]

Es hat also immer schon Plagiate gegeben und nicht erst seit dem Aufkommen des Internets. Wenngleich es nun sehr einfach geworden ist, sich fremde Texte anzueignen. Daher ist es wichtig, dass der Umgang mit fremden Texten diskutiert wird, und auch die Leichtigkeit, mit der man per Internet diese unerbetenen Textentlehnungen aufdecken kann.

Auch Shakespeare zählt zu den Plagiatoren der Literaturgeschichte, jedoch ist es, wie oben bereits erwähnt, bis zum 19. Jahrhundert üblich, in der Literatur zu plagiieren, da es das Urheberrecht noch nicht gab. Shakespeare hat beinahe alle Werke von Dritten übernommen. Dabei ist belegt, dass die Urheber von 31 von 32 identifiziert sind. Ob das letzte verbliebene Eigenwerk tatsächlich von Shakespeare stammt oder die originäre Quelle einfach noch nicht gefunden wurde ist noch nicht belegt.[63]

Wie bereits erwähnt, wurde erst mit dem Aufkommen der Vorstellung eines/r Urhebers/in und des Urheberrechts, zur Zeit der französischen Revolution, der Begriff des Plagiats einiger­maßen definiert. Dies wurde anschließen in ein Gesetz gegossen und im Jahr 1886 in der "Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst" verankert. Auf Grund der Tatsache, dass diese Übereinkunft nicht von allen Ländern ratifiziert wurde, so bspw. durch die USA, folgte eine Vielzahl bilateraler Verträge zur Urheberschaft.[64]

Heute gilt das Verständnis, dass der/die SchöpferIn oder geistige UrheberIn eines Werks das Recht auf Namensnennung hat. Diese/r kann auch über die Verbreitung und Verwertung des Werks bestimmen und entscheiden. Diese Werke sind auch verkäuflich also handelbar, weshalb somit auch andere als der/die UrheberIn Rechte geltend machen können.[65]

Ein gegen das Urheberrecht Verstoßender jüngeren Datums ist Berthold Brecht. Dies, obwohl er selbst als besonders strikt gilt, was die Weiterverwertung seiner eigenen Arbeiten an­belangt. Brecht hat in seiner „Dreigroschenoper“ einige Teile einer deutschen Übersetzung des französischen Dichters Villon entnommen. Dies alles allerdings bereits zu einer Zeit, in der der Schutz des Urheberrechts bereits als äußerst hohes Gut galt, die Tragweite der Tat also erheblich größer war als im Falle der bereits weiter oben vorgestellten Plagiatsbeispiele.

Ein Fall der jüngeren Vergangenheit betraf den Besteller von Dan Brown aus dem Jahr 2006. „Das Sakrileg“[66] soll von einem in den 1980er Jahren publizierten Sachbuch kopiert worden sein. Die Klagssumme betrug damals EUR 15 Mio., im Zuge mehrerer Gerichtsverhand­lungen wurde die Anklage jedoch fallen gelassen.[67]

3.2. Verbreitung und Durchdringung des Diebstahls geistigen Eigentums

Wie groß ist die Durchdringung von Plagiaten in der täglichen wissenschaftlichen Praxis? Ist es tatsächlich ein – abseits der bekannten prominenten Fälle – Problem oder ist es eher so, dass dieses Thema immer dann aufscheint, wenn es einen bekannten Fall gibt?

Das Ausmaß des Plagiierens reicht dabei vom Abschreiben in der Schule bis zur abgeschriebenen oder gefälschten wissenschaftlichen Publikation. Trotz zunehmender Intensivierung der Suche nach Plagiatsfällen durch eindeutige Prüfungsrichtlinien und strenge Promotions­ordnungen, nehmen diese stetig zu.[68]

Gründe dafür sind im zunehmenden Zeit- und Konkurrenzdruck[69], dem sich Studierende wie wissenschaftliche Mitarbeiter[70] ausgesetzt sehen, rasch gefunden, dies in Kombination mit der leichten Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Online-Texten.[71] Es kann aber einfach auch die Unwissenheit Grund dafür sein, einen bereits publizierten Artikel nochmals zu verfassen.[72]

2002 erschien eine Artikelserie des Magazins „Der Spiegel“ über die Plagiatskultur an deutschen Hochschulen. Dessen Autorin Debora Weber-Wulff, Professorin für Medieninformatik in Berlin, kritisiert dabei v.a. das geringe Unrechtsbewusstsein Studierender. Dies ist auch mit dem vorherrschenden Unrechtsbewusstsein an deutschen Hochschulen verbunden.

Weber-Wulff hat im Rahmen ihrer Ausführungen auch eine Anleitung zur Aufdeckung von Plagiaten verfasst. Im Rahmen diverser Verdachtsmomente, welche im Folgenden noch detaillierter vorgestellt werden, können hier plagiierende Studierende aufgedeckt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.politikwissenschaft.uni-wuerzburg.de/fileadmin/06100000/Bachelor/Selbstaendigkeitserklaerung.pdf

Um dem wachsenden Problem Einhalt zu gebieten, verlangen mittlerweile viele Einrichtungen zusätzlich zu möglichen Prüfverfahren eine schriftliche Erklärung (wie bspw. die sogenannte „Selbsterklärung“ in obiger Abbildung), dass die wissenschaftliche Arbeit selbstständig verfasst und alle verwendeten Quellen[73] uneingeschränkt angegeben wurden. Durch das Ausfüllen und Unterschreiben soll ein Problembewusstsein erzeugt werden, welches unbewussten Täuschungsversuchen entgegenwirken soll.

Wie latent und akut ist nun tatsächlich das Thema des Plagiierens an den Universitäten? Seit dem Jahr 2005, wurden an der Universität Wien gerade einmal 13[74] akademische Grade aberkannt, davon gingen drei in die berufende Instanz. Dies vor dem Hintergrund von bis zu 5.000 Masterarbeiten sowie Dissertationen jährlich laut Brigitte Kopp, Studienpräses der Universität Wien[75].[76]

Grundsätzlich gilt, dass, wer einmal abgeschrieben hat, auch persönlich und akademisch an Reputation verliert. Neben der Aberkennung des akademischen Titels wirkt sich ein solcher Einschnitt auch massiv auf die damit verbundenen Karrierechancen[77] aus. Nicht immer muss dies Ausmaße wie im Falle zu Guttenbergs annehmen, also eine Kabinettsumbildung der deutschen Bundesregierung zur Folge haben, aber wenn zum Beispiel ein Lehrer seinen Titel verliert, verliert er üblicherweise auch seine Anstellung und womöglich seine beruflichen Zukunftsperspektiven. Wurde der Titel letztinstanzlich entzogen und wird dieser ungeachtet dessen weitergeführt, droht letztlich eine Geldstrafe von bis zu EUR 15.000.[78]

Um die große Anzahl wissenschaftlicher Arbeiten zu prüfen, werden alle Diplomarbeiten und Dissertationen an der Universität Wien vor Beurteilung der jeweiligen Arbeit von zwei Softwareprogrammen gescannt. Wird dabei ein Plagiat entdeckt, bedeutet dies für den betroffenen Studierenden einen Neustart des Arbeitsprozesses. Dies beginnt mit einer neuerlichen Themenwahl sowie der Ansprache eines/r neuen Begutachters/in[79]. Vor allem letzteres scheint sich hier äußerst schwierig zu gestalten, als dies normalerweise auch dem Studien­kollegium bekannt ist und somit nur schwer ein alternative/r Betreuer/in zu finden sein wird.[80]

Stefan Weber, Medienwissenschafter und Privatdozent in Salzburg und selbsternannter „Plagiatsjäger“, kennt das Ausmaß und die Problematik des Plagiierens. Dies, als bereits seine eigenen Arbeiten mehrfach nachweislich plagiiert und konsequenterweise von ihm zur Anzeige gebracht wurden, abgesehen von nicht entdeckten Plagiaten. Erschreckend aus seiner Sicht ist dabei vor allem die Intensität des Übernehmens fremden geistigen Eigentums. Dabei spricht er seitenweises Plagiieren und wortgetreues Übernehmen vollständiger Kapitel an, was aus seiner Sicht in den letzten Jahren zunehmend toleriert wurde und entsprechend angewandt wird.[81]

In einem Fall konnte Weber die Aberkennung eines Bakkalaureats-Grades erwirken. Dennoch sieht er, im Vergleich zu anderen Staaten, die Bedrohungsszenarien in Österreich als wenig angsteinflößend. In Norwegen bspw. werden StudentInnen im Fall einer Überführung des Plagiierens, für einige Jahre gesperrt und vom akademischen Zugang ausgeschlossen. In Österreich dagegen ist die Strafe auf ein Umschreiben der irregulär eingebrachten Arbeit beschränkt.

Weber schätzt hinsichtlich des Plagiatsausmaßes, dass rund ein Drittel aller Diplom- und Doktorarbeiten in diese Kategorie fallen. 2006 befragte Sattler[82] im Rahmen seiner Magisterarbeit der Soziologie 226 Soziologie-Studenten zum Thema Plagiate in Universitäts-Hausarbeiten. Dabei, die Untersuchung fand im Rahmen eines Fragebogens statt, wurde festgestellt, dass rund 20 Prozent bereits während des Studiums plagiierten und über 50 Prozent schon in der Schulzeit. Im Zuge dieser Untersuchung wurde demonstriert, dass Plagiate primär durch fehlende Fähigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens verursacht werden.[83] Plagiate treten auch dann vermehrt auf, wenn Studierende nicht über eine internali­sierte Moral verfügen, man sich also beim Anfertigen eines Plagiats nicht schämt.[84]

Mit zunehmender Zahl wissenschaftlicher Publikationen steigt naturgemäß seit Jahren auch die Zahl der Duplikate. Dabei kommen diese aus allen Ländern und sind somit ein weltweites Phänomen. Vor allem in weniger bedeutenden Journalen finden sich hierbei solche Duplikate.

Es mag laut den Autoren durchaus sinnvoll sein, dasselbe Forschungsergebnis vielfach zu veröffentlichen, beispielsweise, um bedeutende Arbeiten einem breiteren Publikum zu öffnen, dies möglicherweise auch in anderen Sprachen. Allerdings betrafen nur 20 Prozent der analysierten Duplikate derartige Übersetzungen.

Seit kurzem fühlt sich auch die politische Elite Österreichs diesem Thema angetan. So sprach sich die Wissenschaftssprecherin der ÖVP öffentlich für ein schärferes Vorgehen gegen Plagiarismus aus. Zudem erfolgte öffentlicher Druck auf das österreichische Wissenschaftsministerium in Form der „Initiative Transparenz“, welche eine „…lückenlose […] Aufklärung jener Fälle forderte, welche […] die heimischen Medien dominierten“.[85] Darüber hinaus kündigte die damalige Wissenschaftsministerin, Beatrix Karl, im Oktober 2011 eine Statistik zu Plagiatsverdachtsfällen an Hochschulen und Universitäten an, welche durch die von ihr eingerichteten Anti-Plagiatsarbeitsgruppe[86], administriert und koordiniert werden soll. Die österreichischen Universitäten und Fachhochschulen sollen demnach dem ÖAWI über die Zahl etwaiger Verdachtsfälle, Prüfungen sowie deren Ergebnisse und Konsequenzen Auskunft geben. Darauf basierend soll es 2013 eine Evaluierung geben.

Um eine effektive Datengenerierung zu ermöglichen, wird daher auch seitens des aktuellen Wissenschaftsministers, Karlheinz Töchterle, die flächendeckende Anschaffung von Plagiatssoftware[87] unterstützt. Generell sollen die unternommenen Aktivitäten zu einer verstärkten Bewusstseinsbildung führen, wie bspw. durch entsprechende Lehrveranstaltungen und dem Erarbeiten von Richtlinien.[88]

Diese müssen, laut Weber, derart gestaltet sein, dass PlagiatorInnen eine temporäre oder lebenslange universitäre Sperre bis zu einer Geldstrafe drohen. Derzeit vergleicht er die Situation mit dem Dopingverhalten, wo des Dopings verdächtige SportlerInnen noch allerlei Schlupflöcher nutzen können und eine effiziente Bekämpfung nach wie vor nicht gewähr­leistet ist. Er schlägt vielmehr eine Art Ombudsstelle gegen wissenschaftliches Fehlverhalten an allen Universitäten vor. Vorbedingung für eine institutionalisierte Vorgangsweise wäre allerdings, dass jede wissenschaftliche Arbeit in einer allgemein zugänglichen Datenbank online abrufbar ist und zudem alle älteren Werke eingescannt sind.[89]

[...]


[1] Weber-Wulff (2004): http://plagiat.fhtw-berlin.de/ff/02geschichte/literatur.html

[2] O.A. (2011): http://www.unet.univie.ac.at/~a0301287/Faelschung.htm

[3] Der Begriff der Montage stammt ursprünglich aus der Technik. Er meint das Aufbauen oder Zusammenstellen von vorgefertigten Teilen zu einer Maschine. Im 20. Jahrhundert wurde er auf die Kunst übertragen und avancierte von dort aus zu einem konstitutiven Prinzip der künstlerischen Avantgarde.

[4] Rosenfeld (1977): S 123

[5] Ackermann (1992): S 12

[6] Ackermann (1992): S 10

[7] Weber-Wulff (2004): http://plagiat.fhtw-berlin.de/ff/02geschichte/musik.html

[8] Weber-Wulff (2004): http://plagiat.fhtw-berlin.de/ff/02geschichte/marken.html

[9] Aus aktuellem Anlass sei auf die Diskussion der tatsächlich nicht existierenden Insel „Sandy Island“ verwiesen, o.A. (2012): http://diepresse.com/home/techscience/internet/1319924/Sandy-Island_Forscher-loeste-Raetsel-um-PhantomInsel

[10] Weber-Wulff (2004): http://plagiat.fhtw-berlin.de/ff/02geschichte/karten.html

[11] Fröhlich (2011): http://science.orf.at/stories/1677607/

[12] Dies bspw. dadurch, als sich die Änderung ausschließlich auf die Autorendaten beschränkt.

[13] O.A. (2005): http://www.meduniwien.ac.at/studienabteilung/content/studium-lehre/studierendenberatung/plagiatpruefung-an-der-meduni-wien/was-ist-ein-plagiat/

[14] „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.”, O.A. (1998): http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html

[15] Verwendet ein Autor unbewusst urheberrechtlich geschützte Inhalte, entlehnt diese also unbewusst, liegt nicht zwangsläufig ein Plagiat vor. Zu solchen unbewussten Entlehnungen kann es kommen, wenn ein Autor Formulierungen verwendet, ohne zu wissen, dass sich deren ein anderer zu dem gleichen Thema bereits bedient hat. Der Urheber kann jedoch auch in diesem Fall den Vorwurf des Plagiats erheben. Waak (2011): http://bildung.germanblogs.de/archive/2011/05/06/plagiat-in-der-hausarbeit-bedeutung-und-rechtliche-folgen.htm

[16] „(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden bzw. (2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.“ O.A. (1998): http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html

[17] Im weitesten Sinne also die gesamte Rechtsmaterie.

[18] Ciresa (2009): S 14

[19] Ciresa (2009): S 14

[20] Ciresa nimmt hier eine klare Abgrenzung zum v.a. im angelsächsischen Raum vorherrschende Copyright vor. Damit ist entweder nur das englische oder amerikanische Urheberrecht gemeint oder beschränkt sich ausschließlich auf das Vervielfältigungsrecht. Da in diesem Fall das Urheberrecht jedoch auf gänzlich anderen Grundsätzen beruht als das kontinentaleuropäische Urheberrecht und Copyright wenig mit dem Urheberrecht gemein hat, wird diesfalls nicht als Urheberrecht laut österreichischer Rechtsverständnis gesprochen. Ciresa (2009): S 14

[21] O.A. (2005): http://www.meduniwien.ac.at/studienabteilung/content/studium-lehre/studierendenberatung/plagiatpruefung-an-der-meduni-wien/was-ist-ein-plagiat/

[22] Gaul / Hacker (2011): S 5

[23] Ungeachtet dessen wurde die Leiterin des Instituts für Anatomie, Histologie und Embryologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Sabine Kölle, vom Dienst suspendiert. Ihr wurde vorgeworfen, bei einer wissenschaftlichen Arbeit Passagen und Fotos aus einer ihrer früheren Publikationen verwendet und diese nicht als solche ausgewiesen zu haben. Kölle wehrte sich mit der Begründung, dass solche Selbstplagiate durchaus üblich sind. Goebel (2011): S 101

[24] O.A. (2011): http://derstandard.at/1304553955871/Unkorrekte-Zitierung-Weber-wirft-Pilz-Selbstplagiat-vor

[25] Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Gliederung und (eigene) Textteile ohne sorgfältige Zitierung, massiv wiederverwendet werden. Eine solche Vorgangweise wurde Dr. Johannes Hahn beinahe zum Verhängnis. Vgl. Lahodynsky (2011): S 34

[26] O.A. (2011): http://derstandard.at/1304553955871/Unkorrekte-Zitierung-Weber-wirft-Pilz-Selbstplagiat-vor

[27] In diesem Zusammenhang wird auch vom „standing on the shoulders of giants“ gesprochen, da die eigenen wissenschaftlichen Ausflüsse jeweils von bereits untersuchten Sachverhalten und Vorautoren ausgehen. Vgl. dazu ein Interview mit Prof. Dr. Debora Weber-Wulff, Vongehlen (2011): http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/519895

[28] Fröhlich (2011): http://science.orf.at/stories/1677607/

[29] Eine statistische Darstellung der plagiierten Teil prominenter Fälle der jüngeren Vergangenheit findet sich dabei unter o.A. (2012): http://www.zeit.de/studium/2012-10/Plagiatoren-Ranking-Schavan

[30] Diese Ansicht zeigt sich auch in einer Entscheidung des Jahres 2008, welche durch den VwGH des Landes Baden-Württemberg getroffen wurde. Dieser sieht in der Übernahme kompletter Teile eines Werkes eines Anderen, ohne diese zu kennzeichnen, eine Täuschung, welche die eigenständige Erbringung der wissenschaftlichen Leistung übersteige und somit eine Begründung für den Wegfall der akademischen Reife sieht, im konkreten Falle eines Doktortitels, so diese Herangehensweise auch einen gewissen planerischen Horizont hat und nicht nur vereinzelt auftritt. Entscheidung von 13.10.2008, 9 S 494/08: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE080003416&psml=bsbawueprod.psml&max=true

[31] Preißner (2012): S 122

[32] Zum Ausmaß solcher Tätigkeiten o.A. (2012): http://ooe.orf.at/news/stories/2529458/

[33] So zum Beispiel der bekannte Schweizer Ökonomieprofessor Bruno Frey, welcher im Juli 2011 des Selbstplagiats bezichtigt wurde. Er soll mit zwei Koautoren identische oder zumindest sehr verwandte Arbeiten mehrfach veröffentlich haben. Zudem sind seit 1986 zum gleichen Thema – dem Untergang der Titanic – fünf sehr ähnliche Arbeiten veröffentlich worden, welche allesamt nicht zitiert wurden. Dies ist umso erstaunlicher als sich Frei seit 2010 dem Thema „Betrug in der Wissenschaft“ verschrieben hat und hier ein großangelegtes, internationales Forschungsprojekt lancierte. Storbeck (2011): S 14

[34] Diese sind – in „überschaubarem Ausmaß“ angewandt – akzeptiert. Dies gilt primär für Übernahmen aus eigenen, früheren Arbeiten wie dem sogenannten „Text recycling" eigener Konferenzbeiträge und Forschungsanträge, was demzufolge zulässig ist, o.A. (2005): http://www.meduniwien.ac.at/studienabteilung/content/studium-lehre/studierendenberatung/plagiatpruefung-an-der-meduni-wien/was-ist-ein-plagiat/

[35] Siehe dazu detailliert im Kapitel „Plagiieren für Anfänger“

[36] Wagner (2010): http://www.zeit.de/campus/2010/01/studieren-tatort-uni-interview

[37] Wagner (2010): http://www.zeit.de/campus/2010/01/studieren-tatort-uni-interview

[38] Weber-Wulff (2004): http://plagiat.fhtw-berlin.de/ff/02geschichte/ueberblick.html

[39] In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass direkte englischsprachige Zitate nicht übersetzt werden müssen. Zinkner (2009): http://www.studieren.at/articles/480/1/Welche-Arten-von-Plagiaten-gibt-es/Seite1.html

[40] Fröhlich (2011): http://science.orf.at/stories/1677607/

[41] Der Philosoph Karl Popper sprach dabei regelmäßig von der „freundschaftlich-feindseligen Arbeitsteilung“ zwischen Wissenschaftlern, Fröhlich (2011): http://science.orf.at/stories/1677607/

[42] Fröhlich (2011): http://science.orf.at/stories/1677607/

[43] So bezeichnete Gerhard Fröhlich die Dissertation des deutschen Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg als „vorgegaukelte Lektürearbeit", da er zwar in einem höchst umfangreichen Ausmaß Fußnoten anführte, diese jedoch in anderen Schriften zitiert waren. Nicht zwingend als Plagiat zu bezeichnen, aber auf jeden Fall nicht gänzlich korrekt, ist laut Fröhlich, wenn bei direkten Zitaten keine Seitenzahlen angegeben werden. Dies war im Rahmen der Diplomarbeit von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser der Fall. Beiden Fällen gleich ist, dass eine externe Prüfung durch andere Wissenschaftler äußerst schwierig ist. Fröhlich (2011): http://science.orf.at/stories/1677607/

[44] Ackermann (1992): S 21

[45] Ackermann (1992): S 18

[46] Ackermann (1992): S 22

[47] Fröhlich (2011): http://science.orf.at/stories/1677607/

[48] Jakobs in Antos / Tietz (Hrsg.) (1997): S 163 f

[49] Fröhlich (2011): http://science.orf.at/stories/1677607/

[50] Siehe dazu die Erkenntnis des VwGH vom 26.06.1996 (93/12/0241): http://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_1993120241_19960626X00

[51] Eckl (2004): S 47 f

[52] In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Bezeichnung „martialisch“ nicht auf Martial zurückgeht sondern vielmehr „dem Gott Mars zugehörig“ bedeutet. Da Mars in der Antike als Kriegsgott verehrt wurde, wird das Wort auch in dementsprechenden drastischen Situationen verwendet.

[53] Scollon (1995): S 2

[54] Ackermann (1992): S 21

[55] Ackermann (1992): S 21

[56] Zur Geschichte der Entstehung von geistigem Eigentum siehe Eckl (2004): S 47 f

[57] Ackermann (1992): S 22

[58] Ackermann (1992): S 22

[59] Dieser übrigens wegen der Rückdatierung eines Buches, um der Entdeckung der Bernoullischen Gleichung durch seinen Sohn Daniel zuvorzukommen.

[60] Birkenstock (2011): http://www.dw.de/shakespeare-zwischen-genie-und-f%C3%A4lschung/a-15508659

[61] Ackermann (1992): S 18 f

[62] Ackermann (1992): S 18 f

[63] Weber-Wulff (2004): http://plagiat.fhtw-berlin.de/ff/02geschichte/literatur.html

[64] O.A. (1908): http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001746

[65] Ciresa (2009): S 25

[66] Originaltitel „The da Vinci Code“

[67] Burmeister (2006): http://www.n-tv.de/638347.html

[68] Jakobs in Antos / Tietz (Hrsg.) (1997): S 157 ff

[69] So begründete zu Guttenberg sein Plagiat mit einer „ungeordneten Arbeitsweise“, „gelegentlich chaotischen Zügen“ sowie dem verspürten Druck, seine Dissertation fertigstellen zu müssen, um weder die Erwartungshaltung seiner Familie noch die seines Doktorvaters zu enttäuschen. Male (2011): http://diepresse.com/home/bildung/universitaet/661272/print.do

[70] Dazu auch Himmelrath (2004): http://www.spiegel.de/unispiegel/jobunberuf/0,1518, druck-296403,00.html

[71] Waak (2011): http://bildung.germanblogs.de/archive/2011/05/06/plagiat-in-der-hausarbeit-bedeutung-und-rechtliche-folgen.htm

[72] Jakobs in Antos / Tietz (Hrsg.) (1997): S 163 ff

[73] Zur korrekten Quellenangabe siehe u.a. Charbel (2002): S 111 f

[74] Stand zum 30.03.2012

[75] In dieser Funktion obliegen ihr und ihrem Team die eingehenden Prüfungen sämtlicher Verdachtsfälle, welche an der Universität Wien entstehen.

[76] Thurn (2011): S 42

[77] Preißner (2012): S 118

[78] Thurn (2011): S 42

[79] Dazu auch Gröschel (2011): http://spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,237059,00.html

[80] Thurn (2011): S 42

[81] Weber (2006): http://www.die-eule.at/article.php?story=20060611135748757

[82] Sattler (2007): S 35

[83] Wohl auch ein Grund dafür, dass es mittlerweile an Universitäten üblich ist, vor Beginn einer wissenschaftlichen Arbeit eine dementsprechende Basisvorlesung verpflichtend zu absolvieren.

[84] Sattler (2007): S 35

[85] Bachler / Madner (2011): S 11

[86] Diese Arbeitsgruppe besteht aus Hochschul-, Senats-, Professoren- und ÖAWI-Vertretern.

[87] Siehe dazu auch weiter unten 3.4.

[88] O.A. (2011): http://orf.at/stories/2081841/2081827/

[89] O.A. (2011): http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/archiv/120780_Jede-dritte-Arbeit-abgekupfert.html; in diesem Zusammenhang sei auch auf die Aufforderung der Prüfungskommission im Falle zu Guttenbergs verwiesen, Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth (2011): S 38

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2013
ISBN (PDF)
9783955496661
ISBN (Paperback)
9783955491666
Dateigröße
407 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Wirtschaftsuniversität Wien
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
2
Schlagworte
Plagiat Urheberrecht Geistiges Eigentum Diebstahl Wissenschaft

Autor

Florian Schallmeiner (Mag.), Jahrgang 1978, absolvierte das Studium der Handelswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie der Helsinki School of Economics. Nach mehreren Auslandsaufenthalten ist er seit knapp 10 Jahren in der Bankenbranche tätig. Seit 5 Jahren lehrt er zudem finanz- und investitionsspezifische Fächer an diversen österreichischen Fachhochschulen in deutscher als auch englischer Sprache.
Zurück

Titel: Raub der Seele: Missbräuchliche Verwendung fremden geistigen Eigentums und seine Konsequenzen
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
77 Seiten
Cookie-Einstellungen