Politökonomische Ansätze zur Lösung des Klimawandelproblems: Cap-and-Trade ökologischer Knappheiten
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
3. Umweltgüter – öffentliche Güter
Die in den vorangegangenen Kapiteln diskutierte Problematik der Entstehung und Wirkung externer Effekte wurde ganz allgemein aus effizienz- und allokationstheoretischer Sicht dargestellt. Das Beispiel der Wasserverschmutzung durch den Papierproduzenten ist nur eine Möglichkeit die Allokationsverzerrung durch Externalitäten aufzuzeigen. Die Umweltverschmutzung und die damit einhergehende Klimaveränderung, sowie der Schaden für die Natur und Mensch, der daraus erwachsen kann, wie es in der Einleitung überblicksmäßig vorgestellt wurde, wurde bisher nicht explizit näher erläutert. Es ist allerdings grundsätzlich wichtig, sich an dieser Stelle dem Umweltproblem näher zuzuwenden, um die umweltpolitischen Maßnahmen und Instrumente richtig einordnen und beurteilen zu können. Die meisten Umweltgüter wie Weltozeane aber auch die Luft befinden sich nicht in privatem Eigentum, sondern werden als öffentliche Güter bezeichnet. Es gelten dabei das Prinzip der sog. Nichtrivalität im Konsum und das Nichtausschlussprinzip.[1] Da von dem Konsum öffentlicher Güter niemand ausgeschlossen werden und diese auch jeder unbegrenzt konsumieren kann, ohne für deren Bereitstellung bezahlen zu müssen, liegt es nahe, dass diese Güter im besonderen Maße einer Gefährdung in ihrer Qualität ausgesetzt sind. Die verschlechterte Umweltqualität fügt dem globalen bzw. lokalen Ökosystem und nicht zuletzt dem Menschen einen gewissen Schaden zu.
Also nicht nur die Emissionen, wie etwa die Abwassermenge im vorigen Beispiel, sondern vielmehr ihre schädliche Konzentration und den Diffusionsprozess, sowie den verursachten Schaden gilt es bei der richtigen Wahl von umweltpolitischen Instrumenten zu berücksichtigen.[2] Denn je nach Eigenschaften und Auswirkungen eines bestimmten Schadstoffes auf die Umwelt müssen nicht nur die mengenmäßige Emissionssteuerung, sondern auch die räumliche und zeitliche Differenzierung berücksichtigt werden.[3] Vor allem im Falle der sog. Oberflächenschadstoffe spielt die räumliche Differenzierung sowie Emissionskonzentration und ihre schädigende Wirkung bei der Anwendung der umweltpolitischen Instrumente eine erhebliche Rolle. Es kann unter Umständen zu einer starken lokalen Schadstoffkonzentration und einer dramatischen Umweltgefährdung kommen. In der wissenschaftlichen Literatur werden solche Orte „hot spots“ genannt. Aber auch Globalschadstoffe wie u.a. CO2, können vor allem durch ihre zeitliche Konzentration zu der Entstehung von „hot spots“ führen.[4]
In der breiten Öffentlichkeit findet seit Jahren eine intensive Diskussion darüber statt, wie man dieses Problem lösen kann. Dabei ist es einleuchtend, dass der Eingriff des Staates hinsichtlich der Probleme mit den kollektiven Gütern notwendig ist. Dem Staat stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Einerseits Steuern wie z.B. die sog. Pigou-Steuer, andererseits Mengenbesteuerung, wie z.B. Zertifikate. Es gibt auch andere Instrumente deren sich der Staat bedienen kann, wie z.B. erzwungene Abgaben und Auflagen, die zwar auch als Alternative eingesetzt werden können, aber am unwahrscheinlichsten zu einer effizienten Lösung führen und daher nicht weiter vertiefend diskutiert werden.[5]
4. Instrumente der Umweltpolitik
4.1. Emissionssteuer
Die Überlegung, Fehlallokationen, die aus der Divergenz von privaten und sozialen Kosten entstehen, durch staatliche Eingriffe zu beseitigen, geht auf das Werk von A.C. Pigou zurück.[6] Er schlug vor, dass der Staat den Verursacher von negativen externen Effekten mit Steuern „bestrafen“ soll. Die Steuer, die gemeint ist, ist in der umweltökonomischen Literatur als Pigou-Steuer bekannt. Der Gedanke von der Pigou-Steuer besteht darin, den Verursacher mit einem Steuersatz zu belasten, dessen Höhe den Grenzkosten entspricht, die im sozialen Optimum entstehen würden.[7]
Zur Verdeutlichung kann man die Abbildung 4 heranziehen.[8] Sie ist ähnlich der Abbildung 3, außer, dass auf der Ordinate als Steuersatz abgetragen wird, der den externen Grenzkosten im sozialen Optimum entspricht. Solange die Schadstoffemissionsmenge der Verursacherfirma zwischen liegt, wird sie mit zusätzlichen Kosten in Höhe von belastet. Daraus lässt sich ableiten, dass ein auf Gewinnmaximierung ausgerichteter Verursacher solange seine Emissionen reduzieren wird, bis seine Grenzvermeidungskosten die Höhe des Steuersatzes erreicht haben.[9] Die Voraussetzung der Funktionsfähigkeit dieses Ansatzes ist, dass der Staat bzw. die Umweltbehörde die Schadens,- und Vermeidungskostenfunktionen jeweiliger Unternehmen kennt, damit ein zielorientiertes Umweltniveau im Sinnen der statischen Allokationstheorie erreicht werden kann.[10]
Auch eine andere Modifikation der Abgabenpolitik des Staates, wie der sog. Standard-Preis-Ansatz, wird diskutiert. Hierbei wird insbesondere die Umweltkomponente in den Fokus gestellt, denn jede Emission kann durch räumliche und zeitliche Verteilung zu unterschiedlichen Schäden führen.[11]
„Um den Zusammenhang zwischen Emission und Immission in der Schadensfunktion zu erfassen, werden sogenannte Diffusionskoeffizienten verwendet, die angeben, um wie viel das Immissionsniveau an einem bestimmten Meßpunkt steigt, wenn die Emissionen einer Quelle um eine Einheit wachsen.“[12]
Mit Hilfe der Information über den Grenzschaden und die Diffusionskoeffizienten kann der soziale Planer ohne die Kenntnis der Grenzkostenverläufe effiziente Steuersätze festlegen, was einen gewichtigen Vorteil gegenüber einer allgemeinen Pigou-Steuer bietet.[13] In der Literatur wird der Steueransatz der Internalisierung als „ first-best “ Lösung bezeichnet, weil man mit Hilfe dieses umweltpolitischen Instrumentes das Effizienzziel tatsächlich erreichen kann.[14]
4.2. Emissionszertifikate
Eine zweite und gegenwärtig kontrovers diskutierte Alternative zu der Emissionsbesteuerung stellen sog. Umweltzertifikate bzw. Emissionsrechte dar. Schon 1968 präsentierte J.H. Dales das Konzept des Zertifikathandels.[15] Dabei werden nicht die Eigentumsrechte an den Umweltgütern wie z.B. der Luft entsprechenden Individuen staatlicherseits zugewiesen, sondern vielmehr die „Verschmutzungsrechte“ in Form von handelbaren Zertifikaten vom Hoheitssubjekt ersteigert bzw. verteilt.[16] Der Emittent ist somit verpflichtet seine Schadstoffe nur in Höhe der in den Zertifikaten verbrieften Emissionsmengen, auszustoßen.
Der Handel mit den Umweltzertifikaten gehört zu den sog. marktbasierten umweltpolitischen Instrumenten. Die Rolle des Staates besteht zunächst nur darin ein bestimmtes Umweltqualitätsziel vorzugeben, z.B. die Reduktion der CO2- Emissionen bis zum Jahr 2012 um 8 %. Die Zielerreichung wird dann lediglich den Marktkräften überlassen. Der Gedanke besteht darin, für einen Schadstoff in einer begrenzten Region ein zulässiges Emissionsvolumen festzusetzen.[17]
Die Abbildung 5 zeigt wie das festgelegte Emissionsniveau der regionalen Emissionen mit Hilfe der Versteigerung der Emissionszertifikate erreicht werden kann.[18] Angenommen sei, dass die Umweltbehörde als Ziel die Halbierung der Emissionen in der betreffenden Region festlegt. Es werden Emissionseinheiten verbrieft in handelbaren Emissionsberechtigungen ausgegeben. Der Verlauf der Angebotskurve für Emissionsberechtigungen ist senkrecht, weil die Angebotsmenge exogen ist. Die Emissionsberechtigungen werden gehandelt, so dass die Nachfragekurve der Unternehmen von ihren Grenzvermeidungskosten GVK und dem Preis P für die Emissionsberechtigung bestimmt wird. Es wird ein Wettbewerbsmarkt unterstellt, d.h. der Zertifikatpreis ist ein Datum und wird von der Nachfrage eines einzelnen Unternehmens nicht beeinflusst. Für jeden beliebigen Zertifikatkurs ist es für das Unternehmen also vorteilhaft seine Emissionen so weit zu vermeiden, bis seine GVK gleich dem Zertifikatkurs sind. Für eine zusätzliche Emissionsmenge benötigt das Unternehmen die Emissionsberechtigungen.[19]
Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen kann auf zwei Wegen geschehen: über die freie Vergabe oder die Versteigerung.[20] Gegenwärtig kursieren verschiedene Meinungen welche Methode für die Erreichung der ökologischen Ziele geeigneter erscheint. Einerseits bieten die Versteigerungserlöse dem Fiskus zusätzliche Einnahmen, die anderweitig verwendet werden können,[21] andererseits soll die freie Zertifikatvergabe nach dem „ Grandfathering Prinzip “ auf der Seite der Emittenten zusätzliche Planungsunsicherheiten aus dem Weg räumen und für die Umweltbehörde leichter handhabbar sein.[22]
Es erscheint plausibel, dass die Emissionsrechte unter den Emittenten gehandelt werden dürfen. Wenn beispielsweise ein Unternehmen nicht alle in seinen Zertifikaten verbriefte Verschmutzungsrechte wahrnimmt, so kann es diese an potentielle Nachfrager verkaufen, was zu der Entstehung eines Marktes für Emissionen mit einem Gleichgewichtspreis führt.[23] Das Unternehmen, das im Besitz der Emissionszertifikate ist, wird solange die Emissionsvermeidung betreiben und die „eingesparten“ Zertifikate verkaufen, bis die Emissionsmenge erreicht ist, bei der die Grenzvermeidungskosten einer Emissionseinheit gleich dem Marktpreis der Umwelt/Emissionszertifikate sind.[24] So werden potentielle Zertifikatnachfrager bestrebt sein, nach schadstoffärmeren Technologien zu suchen, um langfristig Zertifikatkosten zu sparen.[25]
Es ist einleuchtend, dass beide umweltpolitische Instrumente, sowohl der Emissionshandel, als auch die Besteuerung von Emissionen, nicht nur zur kosteneffizienten Realisierung des vorgegebenen Umweltstandards führen, sondern auch wirksam im Hinblick auf die Förderung des technischen Fortschritts sind.[26]
4.3. Emissionszertifikate vs. Emissionssteuer – Zwischenfazit
Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Instrumenten liegt in der Tatsache, dass die Zertifikatlösung den sozialen Planer von der Suche nach der richtigen Information über die Vermeidungskosten aller Unternehmen zur Festlegung des richtigen Steuersatzes entbindet und gleichzeitig massive Anreize schafft, um in die Entwicklung sauberer Technologien zu investieren.
„Jede Einsparung, die zu Kosten unter dem Zertifikatpreis realisiert wird, lässt sich durch Verkauf der dann frei werdenden Zertifikate versilbern.“[27]
So scheitert die auf Emissionssteuer basierte Umweltpolitik daran, dass die Informationen über die Schadens- und Vermeidungskostenfunktionen dem Staat nicht bekannt sind.[28] Sollte es trotzdem möglich sein den richtigen Steuersatz zu wählen, so werden sich die Unterschiede im Punkt Implementierungskosten ergeben. Eine dynamische Anpassung des Steuersatzes im Fall des Standard-Preis-Ansatzes führt zu höheren Gesamtkosten der Vermeidungsaktivität, als dies bei der freien Vergabe der Emissionszertifikate der Fall wäre. Aber auch die ökologische Treffsicherheit des Zertifikat-Konzepts ist gegenüber der Emissionssteuer effektiver zu erreichen, solange es sich um die Emissionen sog. Globalstoffe, wie z.B. CO2 handelt. Die ausgegebenen Zertifikate kontrollieren die Emissionsmengen direkt und stellen somit eine Mengenrestriktion für die Emittenten dar.[29]
Die Zertifikate-Lösung scheint aus der theoretischen Sicht das geeignetste umweltpolitische Instrument zur Behebung externer Effekte zu sein, die vor allem von den öffentlichen Gütern verursacht werden. Ein funktionierender Markt für Umweltzertifikate, der sich durch fairen Wettbewerb und eine Vielzahl von Teilnehmern auszeichnet, führt zur kosteneffizienten Realisierung des vorgegebenen Umweltstandards als ökologisches Ziel mit starken dynamischen Anreizen.[30]
5. Cap-and-Trade
5.1. Das Cap-and-Trade System als Ausgestaltung des Zertifikathandels
Die Implementierung des Zertifikathandels kann mit Hilfe des sog. Cap-and-Tradesystems erfolgen. Als erstes wird ein für alle Teilnehmer des Systems verbindliches Emissionsziel festgelegt. Dabei kann man nach dem Top-Down bzw. Bottom-up Ansatz verfahren. Der Top-Down Ansatz bedeutet nichts anderes, als dass die Emissionsreduktionsziele durch eine übergeordnete politische Institution oder ein Gremium, z.B. die internationale Umweltkonferenz oder die nationale Umweltbehörde die nationale Allokationsbasis darstellen, vorgegeben werden. Beim Bottom-up Ansatz sind die Emissionen der handelnden Unternehmen für die sektoralen, branchenspezifischen oder nationalen Reduktionsbemühungen ausschlaggebend.[31] Das festgelegte Emissionsziel stellt gleichzeitig den cap bzw. eine Obergrenze dar. Um das Ziel einzuhalten, werden Emissionsberechtigungen erteilt, die quantitativ die Emissionsmenge eines Schadstoffes verbriefen, z.B. der Besitz eines handelbaren Zertifikates berechtigt zur Emission 1 Tonne CO2. Die handelbaren Emissionsberechtigungen werden anschließend gemäß Allokationsplan an die Handelsteilnehmer verteilt, dabei darf die Anzahl der verteilten Emissionsberechtigungen die festgelegte Emissionsgrenze nicht überschreiten. Es ist üblich, dass die Umweltzertifikate nur für die Dauer einer Periode z.B. eines Jahres gültig sind. Für jede neue Periode wird die Anzahl der Emissionsrechte reduziert, somit kann man das Erreichen der festgelegten Emissionsziele gewährleisten.[32]
5.2. Cap-and-Trade am Beispiel der USA
Für den Handel mit Umweltzertifikaten, als Lösung des Klimaproblems gibt es eine Reihe von historischen Beispielen. An dieser Stelle werden nur die meist zitierten und bekannten Programme kurz präsentiert und auf deren Wirkung hingewiesen. Die Idee den Zertifikathandel ins Leben zu rufen, kam 1990 aus den USA, und wurde unter dem Namen „Acid Rain Program“ und „NOx Budget Trading Programm“ bekannt. Die U.S. EPA wurde durch das Clean Air Act bevollmächtigt, die nationale Luftqualität durch die Reduktion von SO2 und NOx zu verbessern und aufrecht zu erhalten.[33] Die Ursache hierfür war die Belastung der Umwelt durch den sauren Regen, der durch übermäßige Konzentration von SO2 und NOx hervorgerufen worden ist. Die Niederschläge verursachten weiträumige Waldschäden und Flussverunreinigungen im Norden der USA und südöstlichen Teilen Kanadas.[34] Um einer solchen negativen Auswirkung der Schadstoffe entgegenzuwirken wandte man das sog. umweltpolitische Cap-and-Trade Instrument an.[35] Es wurden Emissionsrechte in Form von Zertifikaten ausgegeben, deren Anzahl durch eine Obergrenze cap beschränkt war. Es gelang insgesamt SO2-Emissionen um fast 40 % und NOx-Emissionen um 3.4 Tonnen seit 1990 zu reduzieren. Eine erfolgreiche regionale Umsetzung des Cap-and-Trade Handelssystems in den USA wurde auch in vielen Ländern der Welt u.a. Chile, Slowakei, Polen und China in Erwägung gezogen oder in Dänemark, U.K und der Europäischen Union sogar mit dem Ziel der Emissionsbegrenzung bestimmter Treibhausgase umgesetzt.[36]
6. Globale Umweltpolitik
6.1. Das Kyoto-Protokoll
Es wurden einige umweltpolitische Instrumente diskutiert. Man ist zum Schluss gekommen, dass es zwei Instrumente gibt, die das ökologische Ziel, unter Berücksichtigung aller Vergleichskriterien am effizientesten erreichen können, wobei man sich die Reduktion der Treibhausgase, im Besonderen, aus Einfachheitsgründen als lokales Problem definiert hat. Aber sind diese Instrumente wirklich geeignet? Ist einst regional praktizierte Politik von Cap-and-Trade, wie beispielsweise in den USA, im globalen bzw. multinationalen Kontext die richtige Antwort auf die Klimaänderung?[37] Tatsächlich ist die Klimaänderung ein globales Problem. Wie es einleitend angeführt wurde, stellt das Wachstum der CO2-Konzentration in der Atmosphäre ein erhebliches Problem für den ganzen Planeten dar. Daher kommt die Frage auf, welche institutionellen Bemühungen um den Klimaschutz mit welchen Zielsetzungen und Ergebnissen es gegeben hat und welche Rolle der Zertifikathandel bei ihrer Umsetzung gespielt hat.
Den Ausgang der internationalen Kooperation in Fragen Klimaschutz markiert die Konferenz in Rio de Janeiro (1992).[38] Das Ziel der Konferenz war es die Treibhausgase auf einem Niveau zu stabilisieren, „das einen gefährlichen Einfluss der menschlichen Aktivität auf das Klimasystem verhindert“.[39] Als Resultat der Konferenz wurde eine Rahmenkonvention von 189 Staaten unterzeichnet, die sich verpflichten, die im Artikel 2 festgelegten Ziele zu erreichen.
Das 1997 in Kyoto verhandelte Protokoll zur Klimakonvention, beinhaltet konkrete Minderungsziele der Treibhausgase und Zeithorizonte für die Vertragsstaaten und macht Vorschläge zu umweltpolitischen Instrumenten. Der Vertrag wurde nach einigen Modifikationen im Jahr 2008 von 181 Staaten unterzeichnet. China und Indien haben den Vertrag zwar unterschrieben und ratifiziert, waren aber von den Beschränkungen ausgenommen.[40]
„[…]um ihnen nicht die Möglichkeit der wirtschaftlichen Entwicklung zu nehmen“[41]
Die USA haben den Vertrag unterzeichnet aber nicht ratifiziert. So waren 2008 etwa 30 % der globalen CO2-Emissionen von entsprechender Beschränkung erfasst[42]. In der ersten Periode verpflichten sich die Industriestaaten bzw. Anlage-B-Staaten, ihre Emissionen der Treibhausgase im Zeitraum 2008 bis 2012 um mindestens 5% unter das Niveau von 1990 zu reduzieren.[43] Die Industrieländer haben unterschiedliche Begrenzungsziele akzeptiert.[44] Die EU-15 verpflichteten sich damals z.B. auf ein kollektives Reduktionsziel von 8%. In der heutigen Konstellation der EU gibt es kein gemeinsames Reduktionsziel, wobei alle neuen EU-Mitglieder mit Ausnahme von Malta und Zypern eine individuelle Reduktionsverpflichtung von 8 bzw. 6% im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangen sind.[45]
Die vereinbarten Instrumente zur möglichst kostengünstigen Erreichung der im Kyoto-Protokoll gestellten Emissionsziele sind:
- Clean-Development-Mechanism.
Dieses Instrument erlaubt den Industrieländern Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern zu implementieren.[46] Die Finanzierung eines entsprechenden Projektes wird vom Industrieland übernommen. Als Gegenleistung erhält der betroffene Industriestaat Emissionsgutschriften in Höhe der durch das Projekt gesparten Emissionen im Entwicklungsland.[47]
- Joint Implementation
Joint Implementation erlaubt den in der Anlage B aufgelisteten Staaten Klimaschutzmaßnahmen gemeinsam durchzuführen. Die Funktion von JI ähnelt der CDM-Funktion, der Unterschied besteht lediglich in der Tatsache, dass die Projekte in den Industrieländern von Industrieländern durchgeführt werden. Die erreichte Emissionsreduktion wird in Form des Emissionsrechtes vom Industriestaat, in dem das Projekt staatfindet abgezogen und dem finanzierenden Staat gutgeschrieben.[48]
- Handel mit Emissionsrechten
Der Handel mit Emissionszertifikaten, genannt AAU, erlaubt den in Anlage B aufgeführten Staaten gemäß Artikel 17 des Kyoto-Protokolls Emissionsrechte über die sie verfügen und „gespart“ haben, zu verkaufen, und bei Nichteinhaltung der Emissionsbeschränkung diese zu kaufen.[49]
Der Emissionshandel soll sich gemäß Kyoto Beschlüsse auf die im Anhang A aufgeführten Treibhausgase erstrecken. Auf Grund des unterschiedlichen Treibhauspotenzials werden diese in einer einheitlichen „Währung“ dem „CO2-Äquivalent“ definiert.[50] Im Zuge der Verhandlungen, insbesondere bei der 6. Klimakonferenz in Den Haag, haben die Länder der EU zusammen mit einigen Entwicklungsländern für eine restriktive Politik bei der Ausgestaltung der internationalen Emissionshandelsregeln Partei ergriffen. Sie bestanden auf der Einführung einer Obergrenze oder cap für die handelbaren Zertifikate mit dem Argument, dass: „[…][diese] Anreize für Innovationen im Bereich der Reduktionstechnologien und der erneuerbaren Energie für eine langfristige Klimaschutzstrategie unabdingbar seien.“[51]
[...]
[1] Brümmerhoff, Dieter, S.79
[2] Weimann, Joachim, S.132
[3] Cansier, Dieter (1993): Umweltökonomie, Jena, S.181
[4] Weimann, Joachim, S.135
[5] Weimann, Joachim, S.103
[6] Pigou, Arthur C. (1932): The Economics of Welfare, 4th Edition, London: Macmillan and Co.
[7] Enders, Alfred, S.94
[8] Abbildung 4
[9] Enders, Alfred, S.96
[10] Cansier, Dieter, S.178
[11] Cansier, Dieter, S.179
[12] Weimann, Joachim, S.138
[13] Weimann, Joachim, S.139
[14] Weimann, Joachim, S.109
[15] Cansier, Dieter, S.192
[16] Weimann, Joachim, S.173
[17] Zwingmann, Katja (2001): Ökonomische Analyse der EU-Emissionshandelsrichtlinie, 1. Auflage, Wiesbaden, S.95-96
[18] Abblidung 5
[19] Enders, Alfred, S.127-130
[20] Cansier, Dieter, S.192
[21] Sinn, Hans-Werner, S.101
[22] Weimann, Joachim, S.161
[23] Weimann, Joachim (2009): Die Klimapolitik – Katastrophe: Deutschland im Dunkel der Energiesparlampe, 2. Auflage, Marburg, S.167
[24] Weimann, Joachim, S.157-158
[25] Enders, Alfred, S.113
[26] Weimann, Joachim, die Klimapolitik–Katastrophe, S.169
[27] Weimann, Joachim, die Klimapolitik–Katastrophe, S.168
[28] Cansier, Dieter, S.178
[29] Weimann, Joachim, S.172-173
[30] Hansjürgens, Bernd (2008): Internationale Klimapolitik nach Kyoto: Architekturen und Institutionen, in: Zentrum für Umweltforschung, UFZ-Diskussionspapiere, Leipzig, S.25
[31] Zwingmann, Katja, S.105-108
[32] Enders, Alfred, S.264
[33] http://www.epa.gov/air/caa (gesehen am 01.11.2010)
[34] http://www.epa.gov/acidrain (gesehen am 01.11.2010)
[35] Benkovic, Stephanie and Kruger, Joseph (2001): To trade or not to trade? Criteria for applying cap and trade, in: The Scientific World Journal, Volume 1, S.954
[36] Benkovic, Stephanie and Kruger, Joseph, S.955
[37] Weimann, Joachim: die Klimapolitik–Katastrophe, S.177
[38] Hansjürgens, Bernd, S.11
[39] Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Art. 2 Abs.3
[40] Hansjürgens, Bernd, S.11
[41] Sinn, Hans-Werner, S.64
[42] Sinn, Hans-Werner, S.65
[43] Enders, Alfred, S.261
[44] Das Kyoto Protokoll, Anlage B
[45] Sinn, Hans-Werner, S.65
[46] Hansjürgens, Bernd, S.11
[47] Kyoto Protokoll, Artikel 12
[48] Enders, Alfred, S.261; Kyoto Protokoll, Artikel 6
[49] http://unfccc.int/kyoto_protocol/mechanisms/emissions_trading/items/2731.php (gesehen am 1.11.2010)
[50] Enders, Alfred, S.262
[51] Enders, Alfred, S.264
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Erstausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2010
- ISBN (PDF)
- 9783955496920
- ISBN (Paperback)
- 9783955491925
- Dateigröße
- 1.2 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Februar)
- Note
- 1,3
- Schlagworte
- Emissionssteuer Emissionszertifikat Europäischer Emissionshandel internationale Umweltpolitik externer Effekt
- Produktsicherheit
- BACHELOR + MASTER Publishing