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Kapitalanlagen im Lichte der Abgeltungsteuer: Auswirkungen auf Bankeinlagen, Wertpapiere und Lebensversicherungen

©2012 Bachelorarbeit 60 Seiten

Zusammenfassung

Die beliebtesten Kapitalanlageformen deutscher Privatanleger stellen klassische kurz- und mittelfristige Anlagen bei Kreditinstituten und Bausparkassen sowie Wertpapiere (insbesondere Investmentfonds und Aktien) und Lebensversicherungen in Form von Kapital- und Rentenversicherungen dar. Die Abgeltungsteuer hat auf alle diese Anlageformen Auswirkungen, die bei Kapitalanlageentscheidungen berücksichtigt werden sollten.
Auf der einen Seite wird durch eine Vorstellung der jeweiligen grundsätzlichen Ausgestaltungen, Eigenarten und Varianten dieser Anlageprodukte ein Eindruck von deren individuellen Vor- und Nachteilen sowie Einsatzmöglichkeiten verschafft. Auf der anderen Seite wird über eine Darstellung der grundlegenden Funktionsweisen und gesetzlichen Grundlagen, der potenziellen Kapitaleinkünfte sowie der Ermittlungsweise dieser Einkünfte die Abgeltungsteuer überblicksartig beschrieben.
Mittels einer Verknüpfung der verschiedenen Formen von Kapitalanlagen und Kapitaleinkünften erfolgt die Erarbeitung von Besonderheiten sowie Vor- und Nachteilen der Besteuerung von laufenden Einkünften und Gewinnen aus der Veräußerung von klassischen Bankanlageprodukten, Wertpapieren und Lebensversicherungen. Hieraus werden wiederum erste grundlegende Überlegungen für steueroptimierte Kapitalanlagen gezogen, welche Privatanlegern als Orientierungshilfe für Anlageentscheidungen dienen können. So werden unter steuerlichen Gesichtspunkten beispielsweise einerseits Sparbriefe mit nachträglicher Zinszahlung mit anderen Bankanlageprodukten sowie Anlagen in Investmentfonds mit Direktanlagen in Aktien und Immobilien verglichen. Andererseits werden aber zum Beispiel auch steuerlich relevante Unterschiede von Lebensversicherungen hinsichtlich Altvertrags- und Begünstigungsregelungen dargestellt.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


I
Abkürzungsverzeichnis
a.F.
alte
Fassung
AbgSt
Abgeltungsteuer
Abs.
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
AO
Abgabenordnung
BdSt
Bund der Steuerzahler e.V.
BStBl
Bundessteuerblatt
Buchst. Buchstabe
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
EStG
Einkommensteuergesetz
FiFo
first-in-first-out
FSA
Freistellungsauftrag
EU
Europäische
Union
EWR
Europäischer
Wirtschaftsraum
GmbH
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung
Hs.
Halbsatz
InvStG
Investmentsteuergesetz
KESt
Kapitalertragsteuer
KI
Kreditinstitut
KiSt
Kirchensteuer
KStG
Körperschaftsteuergesetz
Nr.
Nummer
NVB
Nichtveranlagungsbescheinigung
SolZ
Solidaritätszuschlag

II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufteilung des durchschnittlichen Bruttogeldvermögens je Haushalt 2008 ... 44
Abbildung 2: Wertpapieranteile am Durchschnitts-Bruttogeldvermögen 2008 ... 44
Abbildung 3: Gestaltungsmöglichkeiten von Investmentfonds auf verschiedenen Ebenen ... 45
Abbildung 4: Gesamtbelastung durch die Abgeltungsteuer (inkl. SolZ & KiSt) ... 46
Abbildung 5: Schema zur Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ... 47
Abbildung 6: Fallbeispiel zur Systematik der Verlustverrechnung ... 48
Abbildung 7: Matrix ausgewählter Kapitalanlageformen und Kapitaleinkunftsarten ... 49

3
1
Einleitung
Die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer (AbgSt) stellt sowohl für Anleger, als auch für Kredit-
institute (KI) eine grundlegend veränderte Besteuerung von Kapitalerträgen und Veräuße-
rungsgewinnen dar. Weiterhin ging die Einführung mit einer starken Ausweitung der einbe-
zogenen Kapitaleinkünfte einher.
1
Dies ist für Anleger relevant, da steuerliche Aspekte
mittels Steueroptimierungen eines der vier allgemeinen Kapitalanlageziele darstellen.
2
Die Abgeltungsteuer war erklärtermaßen darauf ausgerichtet, eine einfachere Besteuerung
von Kapitalerträgen zu gewährleisten. Doch bis hinein in das Jahr 2012 sind Zweifelsfragen
und Schwierigkeiten geblieben.
3
Auch die Einnahmen der Bundesrepublik Deutschland aus
Kapitalerträgen sind von 2008 bis 2010 um ca. 4,8 Mrd. gefallen. Zu den Gründen hierfür
gibt es unterschiedliche Erklärungsversuche, die auch die Abgeltungsteuer mit einbeziehen.
4
Die vorliegende Arbeit nun thematisiert die Auswirkungen der Abgeltungsteuer in Form ihrer
Funktionsweisen sowie anlagespezifischen Eigenarten auf die in Deutschland meistgenutzten
Kapitalanlageformen aus Sicht von Privatanlegern.
Das durchschnittliche Bruttogeldvermögen eines privaten Haushalts in Deutschland beträgt
nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes 47.700 und setzt sich wie folgt zusam-
men:
5
Die am stärksten genutzten Anlagen sind mit 14.100 und damit knapp 30% des
Gesamtbetrages Wertpapiere. Dieser Betrag setzt sich wiederum zum größten Teil aus
Investmentfonds (6.700 ) und Aktien (4.000 ) zusammen, während Rentenwerte sowie
sonstige Wertpapiere und Vermögensbeteiligungen nur in geringerem Maß genutzt werden.
Gut ein weiteres Viertel (12.400 ) ist in Lebensversicherungen investiert, während sonstige
Anlagen bei Banken/Sparkassen knapp 23% (10.800 ) und Sparguthaben 14% (6.700 ) auf
sich vereinigen. Bausparguthaben sowie an Privatpersonen verliehenes Geld kommt nur noch
eine untergeordnete Bedeutung zu.
6
Die in deutschen Privathaushalten am intensivsten
genutzten Anlageformen sind also Wertpapiere (insbesondere Investmentfonds und Aktien),
Lebensversicherungen sowie Sparguthaben und sonstige Anlagen bei Banken und Sparkassen.
Als Ausgangsbasis werden im folgenden Kapitel diese für Privatanleger relevantesten Arten
der Kapitalanlage erläutert. Darauf folgend wird im Kapitel 3 die Systematik der Abgeltungs-
teuer überblicksartig erarbeitet. Der Fokus liegt hierbei auf der Grundkonzeption inklusive der
1
Vgl. Lindmayer (2008), S. 418.
2
Vgl. Lindmayer (2012), S. 1 ff.
3
Vgl. Rhodius/ Lofing (2012), S. 5.
4
Vgl. Harenberg/ Zöller (2012), S. 7.
5
Siehe hierzu auch die Aufteilung des durchschnittlichen Bruttogeldvermögens je Haushalt im Anhang I.
6
Vgl. Statistisches Bundesamt (2010), S. 13.

4
gesetzlichen Grundlagen der Abgeltungsteuer, der Vorstellung der von dieser Steuer erfassten
Formen von Kapitalerträgen sowie dem Werbungskostenabzug und der Einkünfteermittlung.
Im anschließenden Kapitel 4 werden dann die aus Anlegersicht relevanten Eigenarten,
Besonderheiten sowie Vor- und Nachteile der Besteuerung der einzelnen Anlageformen
schwerpunktmäßig beleuchtet. Während der Abschnitt 4.1 sich mit der Abgeltungsteuer in
Verbindung mit Spar- und Bausparguthaben, Sparbriefen sowie Fest-, Termin- und Tagesgel-
dern auseinandersetzt, wird im Abschnitt 4.2 die Besteuerung von Wertpapiererträgen
analysiert. Hier werden zunächst die Verlustverrechnung, Depot- und Wertpapierüberträge
sowie die Gewinnberechnung bei unbekannten Anschaffungskosten untersucht. Im Anschluss
wird sowohl die Ausschüttung von Dividenden betrachtet, als auch die Veräußerung von
Aktien, Dividendenscheinen und Bezugsrechten unter steuerlichen Gesichtspunkten erörtert.
Auch der Umgang der Abgeltungsteuer mit Investmentfonds, als den von Privatanlegern
meistgenutzten Wertpapieren, wird einer Untersuchung unterzogen. Hier werden zunächst
ausgeschüttete und thesaurierte Erträge beleuchtet und voneinander abgegrenzt. Neben der
steuerlichen Betrachtung von Zwischengewinnen wird auch die Besteuerung von Veräuße-
rungen und Rückgaben von Investmentfondsanteilen herausgearbeitet. Darüber hinaus werden
die steuerlichen Auswirkungen auf Fondssparpläne sowie die sogenannte FiFo-Methode
dargestellt. Abschließend wird auf die steuerlichen Besonderheiten der in der genannten
Erhebung gesondert ausgewiesenen Arten von Investmentfonds (Aktien-, Immobilien-
Renten- und Geldmarktfonds) insbesondere gegenüber entsprechenden Direktanlagen,
eingegangen.
Im darauf folgenden Abschnitt 4.3 betrachtet die vorliegende Arbeit dann die steuerliche
Behandlung von Alt- und Neu-Lebensversicherungsverträgen. Es werden die steuerlichen
Auswirkungen der auch in Deutschland verbreiteten Praxis des vorzeitigen Verkaufs von
Lebensversicherungen ebenso betrachtet, wie die steuerlichen Besonderheiten fondsgebunde-
ner Policen und des sogenannten Lebensversicherungsmantels. Zum Ende der vorliegenden
Arbeit wird ein Resümee gezogen, dass einerseits eine kurze Zusammenfassung der Auswir-
kungen, Besonderheiten sowie Vor- und Nachteile der Abgeltungsteuer bezüglich wichtiger
Kapitalanlageformen für Privatanleger vornimmt und andererseits einige grundlegende und
einfache Gestaltungsansätze zur steueroptimierten privaten Kapitalanlage anbringt.
Das Ziel der Arbeit ist somit die Darstellung der aus Privatanlegersicht wesentlichsten
Kapitalanlageformen sowie der Grundlagen der Abgeltungsteuer und deren Auswirkungen
auf diese Formen der Kapitalanlage. Es sollen somit, unter Bezugnahme auf wichtige Formen
der Kapitalanlage, die für Privatanleger interessanten Grundzüge, Besonderheiten, Vor- und
Nachteile der Abgeltungsteuer herausgearbeitet werden.

5
2
Grundlagen ausgewählter Kapitalanlageformen
Bevor auf die Funktionsweisen und Besonderheiten der Abgeltungsteuer, hinsichtlich der in
der Einleitung herausgearbeiteten einzelnen Arten der Kapitalanlage, näher eingegangen wird,
sollen zunächst die für diese Arbeit relevanten Anlagearten in ihren Grundzügen und unter-
schiedlichen Erscheinungsformen vorgestellt werden.
Die Anlage von Kapital kann grundsätzlich als Geldwert- oder Sachwertanlage erfolgen. Bei
einer Geldwertanlage erwirbt der Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines festgelegten
Betrages zu einem im Voraus bekannten Termin. Während Anleger bei Geldvermögensanla-
gen auf der einen Seite mit festen oder zumindest kalkulierbaren Erträgen rechnen können
und die Anlagen in der Regel schneller liquidieren können als bei Sachwertanlagen, beein-
flussen auf der anderen Seite Kaufkraftverluste durch Inflation diese Anlageformen meist
negativ. Beispiele für Geldvermögensanlagen sind unter anderem Einlagen bei Kreditinstitu-
ten (Sparbriefe, Sparguthaben, Fest- und Tagesgelder), Geldmarktfonds oder auch Anleihen.
Sachwertanlagen dienen primär der Substanzwerterhaltung und bieten Wachstumschancen.
Der Ertrag, der ausgeschüttet wird, ist allerdings oft niedriger als bei Geldwertanlagen und
steht normalerweise bei Erwerb der Anlage nicht fest. Sowohl Chancen, als auch Risiken sind
hier im Durchschnitt höher als bei Geldwertanlagen, da der Anlagewert von Angebot und
Nachfrage abhängig ist. Beispiele für Sachwertanlagen sind Grundstücke und Gebäude,
Aktien- und Immobilienfondsanteile sowie Aktien und gewerbliche Beteiligungen.
7
Für die weitere Arbeit wird die Auflistung des Statistischen Bundesamtes für Geldvermögen
zu Grunde gelegt. Diese umfasst, neben dem kompletten Bereich der Geldwertanlagen, die
Sachwertanlagen (mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden), an Privatpersonen
verliehenes Geld sowie Versicherungsguthaben.
8
Der Begriff ,,Kapitalanlageformen" wird im
weiteren Verlauf der Arbeit für den Begriff ,,Geldvermögensarten" synonym verwendet.
2.1
Spar- und Bausparguthaben, Sparbriefe, Fest-, Termin- und Tagesgelder
Sparguthaben sowie sonstige Guthaben bei Kreditinstituten und Bausparkassen umfassen mit
20.400 zusammen über 42 % des Durchschnitts-Geldvermögens eines privaten Haushalts.
9
Sparguthaben (beziehungsweise -einlagen) bezeichnen Gelder, die zum einen weder für den
Zahlungsverkehr bestimmt sind, noch für eine festgelegte Dauer angelegt werden und für die
zum anderen eine Sparurkunde ausgestellt wird. Sparkonten dienen der Reservehaltung von
7
Vgl. Lindmayer (2012), S. 1.
8
Vgl. Statistisches Bundesamt (2012a), reine Internetquelle.
9
Vgl. Statistisches Bundesamt (2010), S. 13.

6
kleineren Beträgen aus Dispositionsgründen. Sie kommen in vielerlei Varianten mit verschie-
denen Verzinsungen vor, auf die im Rahmen dieser Arbeit nicht näher eingegangen wird.
10
Die hier betrachteten Bausparguthaben schließen neben Guthaben auf noch nicht ausgezahlten
Bausparverträgen auch sonstige Privatguthaben bei Bausparkassen ein.
11
Bausparen dient dem
Zweck, durch Ansparung von Guthaben nach Erfüllung bestimmter Kriterien die Bauspar-
summe ausgezahlt zu bekommen, die sich wiederrum aus dem ersparten Guthaben und einem
Bauspardarlehen zusammensetzt. Obwohl diese Darlehen in vielen Fällen erst Jahre später in
Anspruch genommen werden, sind die Konditionen bereits bei Vertragsbeginn fest vereinbart.
Hiermit sichert sich der Sparer gegen steigende Darlehenszinsen ab.
12
Unter den sonstigen Anlagen bei Banken und Sparkassen werden Sparbriefe, Fest- und
Termingelder, sowie Guthaben auf Tagesgeldkonten zusammengefasst.
13
Diese Anlagen
lassen sich folgendermaßen beschreiben:
x Sparbriefe laufen meist zwischen zwei und sechs Jahren. Sie werden nicht an der Bör-
se gehandelt und können vor Laufzeitende weder zurückgegeben noch ausgezahlt
werden. Bezüglich der Verzinsung werden Sparbriefe mit jährlicher und nachträgli-
cher Zinszahlung unterschieden. Bei Sparbriefen mit nachträglicher Zinszahlung er-
folgt der Zinszufluss erst bei Fälligkeit der Anlage. Während bei sogenannten abge-
zinsten Sparbriefen bei Ausgabe ein Abzug des Zinsbetrages vom Nennbetrag erfolgt,
wird dieser bei aufgezinsten Sparbriefen am Ende dem Nominalbetrag zugeschlagen.
14
x Fest- und Termingelder sind kurzfristig (Anlagedauer zwischen einem und zwölf Mo-
naten) auf Konten angelegte Gelder, deren Zinserträge nach Ablauf des Anlagezeit-
raums gutgeschrieben werden. Zu beachten ist, dass man mit Durchschnittszinsen von
Fest- und Termingeldern, aber auch von den unten erläuterten Tagesgeldern vielmals
nicht über der Inflationsrate liegt.
15
x Guthaben auf Tagesgeldkonten sind grundsätzlich täglich fällig und werden in der
Regel höher verzinst als auf Girokonten. Die höheren Zinssätze stehen allerdings in
vielen Fällen nur Neukunden beziehungsweise Kunden mit Neuanlagen zur Verfü-
gung. Es werden darüber hinaus oft Mindestanlagebeträge vorausgesetzt und der Zins
steigt oftmals mit zunehmender Anlagedauer.
16
10
Vgl. Lindmayer (2012), S. 68 f. Zur weiterführenden Betrachtung vgl. Lindmayer (2012), S. 69.
11
Vgl. Statistisches Bundesamt (2012a), reine Internetquelle.
12
Vgl. Lindmayer (2012), S. 81.
13
Vgl. Statistisches Bundesamt (2012a), reine Internetquelle.
14
Vgl. Lindmayer (2012), S. 77 f.
15
Vgl. Lindmayer (2012), S. 68.
16
Vgl. Lindmayer (2012), S. 67. Es existieren auch terminierte Tagesgelder mit bis zu 30 Tagen Laufzeit.

7
2.2
Wertpapiere
Die Gruppe der Wertpapiere wird nach der bereits in der Einleitung erwähnten Erhebung des
Statistischen Bundesamtes in Aktien, Rentenwerte
17
, Investmentfonds
18
sowie sonstige
Wertpapiere und Vermögensbeteiligungen unterteilt. Da deutsche Privatanleger aus dieser
Gruppe vornehmlich Investmentfonds und Aktien nutzen, wird im Rahmen dieser Arbeit auch
nur auf diese Formen der Wertpapieranlage näher eingegangen.
19
Der RatgeberService der Sparkassen-Finanzgruppe definiert Aktien wie folgt:
,,Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschafts-
recht des Aktionärs an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde verbrieft. Der
Aktionär wird Teilhaber am Aktienkapital und damit Mitinhaber des Gesellschafts-
vermögens."
20
Mit einer Anlage in Aktien wird der Anleger also zum Miteigentümer der jeweiligen Aktien-
gesellschaft (AG) und nicht zum Gläubiger, wie beispielsweise bei den bereits vorgestellten
Spar- oder Termineinlagen. Die Erträge einer Anlage in Aktien werden hauptsächlich aus
zwei Quellen generiert. Auf der einen Seite kann der Anleger bei steigenden Kursen Kursge-
winne generieren. Diese sind allerdings nicht garantiert, da die Aktie ein Risikopapier ist,
dessen Kurs von Angebot und Nachfrage abhängt. Auf der anderen Seite steht dem Aktionär,
wenn die Ausschüttung einer Dividende erfolgt, hiervon ein Anteil zu. Auch Dividenden
werden allerdings in der Regel nicht garantiert.
21
Investmentfonds wiederrum lassen sich folgendermaßen charakterisieren:
,,In
einem
Investmentfonds bündelt eine Kapitalanlagegesellschaft oder eine Invest-
mentaktiengesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie nach dem Prinzip der Risi-
komischung in verschiedenen Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumen-
ten, Bankguthaben, derivativen Instrumenten, Immobilien) anzulegen und fachmän-
nisch zu verwalten. ,,Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist damit die Bezeich-
nung für die Gesamtheit der von Anlegern eingezahlten Gelder und der hierfür an-
geschafften
Vermögenswerte."
22
17
Für Definition und Erläuterungen vgl. RatgeberService der Sparkassen-Finanzgruppe (2007), S. 14 ff.
18
Diese werden hier wiederum untergliedert in Aktien-, Immobilien-, Renten-, Geldmarkt- und sonstige Fonds.
19
Vgl. Statistisches Bundesamt (2010), S. 13.
20
Vgl. RatgeberService der Sparkassen-Finanzgruppe (2007), S. 32.
21
Vgl. RatgeberService der Sparkassen-Finanzgruppe (2007), S. 32.
22
Vgl. RatgeberService der Sparkassen-Finanzgruppe (2007), S. 56.

8
Da der sogenannte offene Publikumsfonds der von deutschen Privatanlegern deutlich am
stärksten genutzte Grundtyp von Investmentfonds ist, wird im Folgenden der Begriff ,,In-
vestmentfonds" (oder auch ,,Fonds") synonym für diese Variante verwendet.
23
Die im
Regelfall verbrieften Anteile an einem Investmentfonds bieten dem Anleger insofern ein
professionell gemanagtes Depot, das nach dem Prinzip der Risikomischung geführt wird. Je
nach Anlage des Kapitals der Fondsanteilsinhaber in verschiedene Vermögensgegenstände
(Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate) werden
verschiedene Arten der Zusammensetzung von Fondsvermögen
24
unterschieden.
25
Neben der
Einteilung nach der Zusammensetzung des Fondsvermögens werden Investmentfonds unter
anderem auch hinsichtlich ihres Ausschüttungsverhaltens unterteilt. Während Ausschüttungs-
fonds dem Anleger regelmäßig eine jährliche Ausschüttung bieten (der Fondspreis reduziert
sich entsprechend am Ausschüttungstag) werden bei thesaurierenden Fonds die Erträge nicht
ausgeschüttet, sondern zum Erwerb zusätzlicher Vermögenswerte genutzt.
26
2.3
Lebensversicherungen
Lebensversicherungen lassen sich im Grundsatz in Kapital(lebens)- und in Rentenversiche-
rungen aufteilen, welche sich folgendermaßen beschreiben lassen:
27
,,Eine sehr bekannte Form der Lebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung.
Sie sichert die Hinterbliebenen ab und sorgt gleichzeitig für den Ruhestand vor: Stirbt
der Versicherte vor Ablauf des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen die garantierte
Versicherungssumme zuzüglich der fälligen Überschussanteile. Erlebt der Versicherte
den vereinbarten Zeitpunkt, bekommt er selbst den Betrag auf sein Konto überwie-
sen."
28
,,Die Rentenversicherung ist eine Variante der Lebensversicherung, bei der eine le-
benslange Rente in vereinbarter Höhe garantiert wird. Wie der Versicherungsschutz
im Einzelnen gestaltet sein soll, entscheidet der Kunde."
29
23
Offene Publikumsfonds halten eine unbegrenzte Anzahl an Anteilen vor, die öffentlich angeboten werden.
Vgl. RatgeberService der Sparkassen-Finanzgruppe (2007), S. 58. Für detaillierte Informationen siehe S. 57 f.
24
Siehe hierzu auch die Übersicht zu Gestaltungsmöglichkeiten von Investmentfonds im Anhang II.
25
Vgl. RatgeberService der Sparkassen-Finanzgruppe (2007), S. 56 ff. Zu steuerlichen Besonderheiten
verschiedener Formen von Investmentfonds siehe Abschnitt 4.2.5.5.
26
Vgl. RatgeberService der Sparkassen-Finanzgruppe (2007), S. 64. Siehe hierzu auch Abschnitt 4.2.5.1.
27
Vgl. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (2009), S. 351.
28
Vgl. ZUKUNFT klipp + klar Informationszentrum der Deutschen Versicherer (2008), S. 14.
29
Vgl. ZUKUNFT klipp + klar Informationszentrum der Deutschen Versicherer (2008), S. 9.

9
Bei den an dieser Stelle betrachteten Lebensversicherungen wird jeweils der Rückkaufswert,
inklusive des der versicherten Person zustehenden Überschussguthabens, zu Grunde gelegt.
Gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes umfasst die Kategorie der Lebensversiche-
rungen die Versicherungsguthaben aus Lebens- und privaten Rentenversicherungen (egal ob
mit oder ohne integrierte Zusatzversicherungen
30
).
31
Grundsätzlich lassen sich Lebensversi-
cherungen, wie erwähnt, in Kapitalversicherungen und Rentenversicherungen einteilen.
Während bei Kapitalversicherungen der Versicherer seine Leistung durch eine einmalige
Zahlung erbringt, leistet das Versicherungsunternehmen bei Rentenversicherungen regelmä-
ßig wiederkehrende Zahlungen.
32
Im hier herangezogenen Versicherungsguthaben sind folgende Lebensversicherungsvarianten
berücksichtigt, die an dieser Stelle auch jeweils kurz beschrieben werden sollen:
33
x Kapitallebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall (,,Gemischte Versiche-
rungen") stellen ca. 75% der in Deutschland abgeschlossenen Lebensversicherungen
dar. Die Fälligkeit der Versicherungsleistung liegt spätestens bei Ablauf der vertragli-
chen Versicherungsdauer oder aber bei Tod der versicherten Person vor und stellt so-
mit einen Baustein sowohl für die Altersvorsorge, als auch für die Hinterbliebenenver-
sorgung dar. Die Erlebensfallleistung wird dabei durch die in der Vertragslaufzeit vom
Anleger eingebrachten Sparanteile des Versicherungsbeitrages gespeist.
34
x Kapitallebensversicherungen für ,,zwei verbundene Leben" stellen eine Sonderform der
Gemischten Versicherung dar, bei der die Versicherungsleistung beim Tod der ersten der
beiden versicherten Personen, jedoch wieder spätestens zum Vertragsende fällig wird.
35
x Fondsgebundene Lebensversicherungen (Fondspolicen) basieren mindestens teilweise
oder auch komplett auf Basis von Investmentfondsanteilen
36
, in welche die Sparanteile
der Versicherungsbeiträge fließen. Einerseits bieten sich dem Anleger hieraus größere
Wertzuwachsmöglichkeiten als bei Lebensversicherungen mit Garantiesumme. Ande-
rerseits geht der Anleger mit dieser Anlageform auch das Risiko von Wertminderungen
ein. Auf den Grad des Risikos, das eingegangen werden soll, kann der Anleger über die
Wahl des Versicherungsunternehmens sowie des Fondstypen Einfluss nehmen.
37
30
Beispiele für Zusatzversicherungen sind Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Pflegerenten-Zusatzversicherungen.
Für weitergehende Informationen hierzu vgl. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft
(BWV) e.V. (2009), S. 367 ff.
31
Vgl. Statistisches Bundesamt (2012b), reine Internetquelle.
32
Vgl. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (2009), S. 351 f.
33
Vgl. Statistisches Bundesamt (2012b), reine Internetquelle.
34
Vgl. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (2009), S. 355.
35
Vgl. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (2009), S. 356.
36
Zur Ausgestaltung von Investmentfonds siehe Abschnitt 2.2.
37
Vgl. Lindmayer (2012), S. 205 f. Zu steuerlichen Besonderheiten von Fondspolicen siehe Abschnitt 4.3.3.

10
x Vermögensbildende Lebensversicherungen bieten wie Kapitallebensversicherungen
Leistungen im Erlebens- und im Todesfall. Diese Lebensversicherungsform speist sich
allerdings mindestens teilweise oder auch ganz aus tarifvertraglich geregelten Arbeit-
geberleistungen. Die Anleger können zusätzliche Eigenleistungen beisteuern.
38
x Sterbegeldversicherungen sollen die Kosten einer Bestattung der versicherten Person
decken und werden bei deren Tod fällig. Daneben sind Vereinbarungen möglich, die
vorsehen, dass die Leistung bei Erreichen eines festgelegten Alters des Versicherten
fällig wird, was praktisch eine Gemischte Versicherung darstellen würde.
39
x Ausbildungsversicherungen sollen einem Bezugsberechtigten Mittel für eine Hoch-
schul- beziehungsweise berufliche Ausbildung oder die Begründung einer Selbstän-
digkeit bereitstellen. Die Versicherungssumme wird fällig zum vereinbarten Ablauf-
termin, unabhängig davon, ob die versicherte Person zu diesem Termin noch lebt.
40
x Aussteuerversicherungen sind Versicherungen für den Heiratsfall. Hier wird die Ver-
sicherungsleistung fällig bei Heirat eines mitversicherten Kindes oder spätestens zum
vereinbarten Ablauftermin.
41
x Lebensversicherungen mit Teilauszahlungen sind eine Form der Kapitallebensversi-
cherung. Sie sehen im Erlebensfall schrittweise Teilauszahlungen des Vorsorgekapi-
tals zu festgelegten Zeitpunkten vor, während die Versicherungssumme für den To-
desfall bis zum Versicherungsende unverändert bleibt.
42
38
Vgl. ZUKUNFT klipp + klar Informationszentrum der Deutschen Versicherer (2008), S. 17.
39
Vgl. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (2009), S. 353.
40
Vgl. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (2009), S. 358.
41
Vgl. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (2009), S. 359.
42
Vgl. ZUKUNFT klipp + klar Informationszentrum der Deutschen Versicherer (2008), S. 14.

11
3
Die Abgeltungsteuer im Überblick
Nachdem im vorangegangenen Kapitel die verschiedenen, dieser Arbeit zu Grunde liegenden
Anlageformen umrissen wurden, stellt dieses Kapitel nun zum einen dar, wie sich die Abgel-
tungsteuer grundsätzlich auswirkt und wie sie aufgebaut ist sowie auf welchen einschlägigen
Gesetzesquellen diese Steuer im Wesentlichen aufbaut. Zum anderen werden die verschiede-
nen Formen von Kapitaleinkünften vorgestellt und auf die Abzugsmöglichkeiten von Wer-
bungskosten sowie auf die Ermittlungsweise von Kapitaleinkünften eingegangen.
3.1
Grundkonzept und gesetzliche Grundlagen der Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer wurde in Deutschland zum 01.01.2009 eingeführt. Sie ist allerdings
keine neue Steuer, sondern lediglich eine neue Form der Steuererhebung auf Kapitaleinkünfte
(Kapitalertragsteuer (KESt)). Noch bis Ende 2008 mussten Steuerpflichtige ihre Erträge aus
Kapitalerträgen in der Einkommensteuererklärung angeben.
43
Die Zinsabschlag- und die
Kapitalertragsteuer, die bis dahin von Banken, Investmentgesellschaften oder ausschüttenden
Unternehmen einbehalten wurden, stellten insofern nur Vorauszahlungen auf die endgültig zu
zahlende Einkommensteuer dar.
44
Die Abgeltungsteuer hat diese Besteuerungspraxis nun dahingehend geändert, dass dem
Privatvermögen einer natürlichen Person zufließende Kapitalerträge regelmäßig eine Besteue-
rung mit einem Steuersatz von 25% erfahren (§ 32d Einkommensteuergesetz (EStG)). Der
gesonderte Steuertarif nach § 32d Absatz (Abs.) 1 EStG ist grundsätzlich auf Erträge aus
Kapitalvermögen anzuwenden. Lediglich wenn diese Erträge den Einkünften aus Land- und
Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und
Verpachtung zugehörig sind, ist die Kapitalertragsteuer weiter als Vorauszahlung auf die
Einkommensteuer anzusehen und wird der jeweiligen Einkunftsart zugerechnet (§ 20 Abs. 8
EStG). In der Folge beschäftigt sich die vorliegende Arbeit ausschließlich mit dem Regelfall
des gesonderten Steuertarifs für Kapitaleinkünfte von 25%, welcher dafür sorgt, dass die
Steuerschuld durch diesen steuerlichen Abzug tatsächlich abgegolten ist (§ 43 Abs. 5 EStG).
Dies hat zur Konsequenz, dass Kapitalerträge, die bereits mit der Abgeltungsteuer belegt
wurden, nicht mehr zusammen mit den anderen Einkünften (wie beispielsweise denen aus
nichtselbständiger Arbeit) über eine Steuererklärung veranlagt werden müssen.
45
Daraus
43
Vgl. Harenberg/ Zöller (2012), S. 29.
44
Vgl. Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH (2008), S. 247 ff.
45
Vgl. Djanani/ Brähler/ Lösel (2010), S. 37.

12
folgt, dass die Besteuerung von Kapitalerträgen nicht mehr von dem individuellen und
progressiven Steuersatz eines Anlegers abhängig ist.
46
Der steuerliche Abzug wird bei Dividenden und artverwandten Ausschüttungen von Gewin-
nen in Form des Quellenabzugsverfahrens an der Quelle, das heißt durch beispielsweise die
AG oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sowohl einbehalten, als auch an
das Finanzamt überwiesen. Bei Zinsen oder Kursgewinnen erfolgt der Steuerabzug durch das
Zahlstellenabzugsverfahren. Hierbei führen zum Beispiel Kreditinstitute, Bausparkassen oder
Investmentgesellschaften als auszahlende Stellen die Abgeltungsteuer anonym an das Finanz-
amt ab. Dem Anleger werden in der Folge seine Kapitalerträge bereits um die Abgeltungsteu-
er, aber auch um den Solidaritätszuschlag (SolZ) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (KiSt)
vermindert gutgeschrieben. Sowohl der Solidaritätszuschlag, als auch die Kirchensteuer
gelten mit dem Einbehalt durch beispielsweise das Kreditinstitut ebenfalls als abgegolten.
47
Der Solidaritätszuschlag schlägt für den Anleger mit 5,5% auf die Abgeltungsteuer zu Buche,
so dass die Gesamtbelastung aus Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag bei 26,38% des
Kapitalertrages liegt.
48
Die Sätze der Kirchensteuer liegen bundeslandabhängig bei acht beziehungsweise neun
Prozent der abzuführenden Abgeltungsteuer und erhöhen damit zunächst nochmals die
Abgabenhöhe für Privatanleger. Dessen unbeschadet wirkt sich die vorhandene Abzugsfähig-
keit der Kirchensteuer als Sonderausgabe über die Berechnungsformel des § 32d Abs. 1 EStG
wiederrum direkt mindernd auf den Abgeltungssteuersatz aus. Und zwar in Höhe eines
Viertels der Kirchensteuer, die auf die Kapitalerträge entfällt. Die Kirchensteuer kann
allerdings nur dann erhoben werden, wenn der steuerabführenden Stelle die Religionsgemein-
schaft des Anlegers bekannt ist. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 kann im Übrigen nach
§ 10 Abs. 1 Nummer (Nr.) 4 EStG in Verbindung mit § 52 Abs. 24a Satz 1 EStG kein
(darüber hinausgehender) Sonderausgabenabzug von Kirchensteuer, die ,,als Zuschlag zur
Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Absatz 1
ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurde"
49
mehr über die Steuererklärung in Anspruch
genommen werden. Im Ergebnis wird der Anleger durch Abgeltungsteuer, Solidaritätszu-
schlag und Kirchensteuer mit maximal 28% steuerlichen Abzügen auf seine Kapitalerträge
belastet (gerundet gemäß Rundungsregeln
50
zur Berechnung von Abgeltungsteuer, Solidari-
tätszuschlag und Kirchensteuer).
51
46
Vgl. Harenberg/ Zöller (2012), S. 29.
47
Vgl. Harenberg/ Zöller (2012), S. 29 f.
48
Vgl. Lindmayer (2012), S. 69.
49
Vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
50
Vgl. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR (2010), S. 225 f und S. 233 f.
51
Vgl. Lindmayer (2012), S. 291 f. Siehe hierzu im Anhang III eine Beispielberechnung der Gesamtbelastung.

13
Der Gesetzgeber sieht für Steuerpflichtige, deren individueller Steuersatz unterhalb des
Abgeltungsteuersatzes liegt, die Option vor, durch einen Antrag die Besteuerung ihrer
Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz zu erwirken. Diese Veranlagungsoption regelt
§ 32d Abs. 6 EStG. Der diesbezügliche Antrag kann im Rahmen der Einkommensteuererklä-
rung zum einen für alle Kapitalerträge und zum anderen für zusammenveranlagte Ehegatten
nur einheitlich gestellt werden. Nimmt der Steuerpflichtige diese Option in Anspruch, führt
das zuständige Finanzamt durch die sogenannte Günstigerprüfung eine Vergleichsrechnung
durch. Ergibt diese Rechnung, dass der individuelle Steuersatz größer ist als der Abgeltungs-
teuersatz, dann wird der Antrag als nicht gestellt angesehen. Anleger mit niedrigerem persön-
lichem Steuersatz können ihre Kapitaleinkünfte den allgemein gültigen Regeln zur tariflichen
Einkommensteuerermittlung nach § 2 Abs. 5b Satz 2 EStG unterstellen und diese dann mit
dem geringeren Satz besteuern lassen.
52
Den darüber hinaus für die Abgeltungsteuer wesentlichen gesetzlichen Regelungen des § 20
EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen widmet sich der nächste Abschnitt der Arbeit.
Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit tatsächlicher Werbungskosten soll an dieser Stelle aller-
dings bereits erwähnt werden, dass diese bei Kapitaleinkünften seit Einführung der Abgel-
tungsteuer grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig sind.
53
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass drei charakteristische Elemente der Abgeltungsteuer
die abgeltende Wirkung der Kapitalertragsbesteuerung, der einheitliche Steuersatz von 25%
und die grundsätzlich fehlende Abzugsfähigkeit von Werbungskosten sind.
54
3.2
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Wie bereits im vorigen Abschnitt kurz angeschnitten, führt § 20 EStG auf, welche Kapitaler-
träge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen. Diese lassen sich einteilen in die
laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 EStG) und die Gewinne, die aus der
Veräußerung von Kapitalvermögen entstehen (§ 20 Abs. 2 EStG).
55
In § 43 EStG wird
abschließend aufgezählt, welche Besteuerungstatbestände beziehungsweise Kapitaleinkünfte
nach § 20 EStG von der Kapitalertragsteuer mit grundsätzlich abgeltender Wirkung gemäß §
32d EStG erfasst werden. Durch die Hinzunahmen unter anderem von Veräußerungsgewin-
nen und ausländischen Dividendenerträgen sind diese Tatbestände erheblich ausgeweitet
worden. Die neuen Kapitalertragsteuertatbestände finden sich in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 8-
52
Vgl. Harenberg/ Zöller (2012), S. 137; Olfert (2011), S. 235 f.
53
Vgl. Harenberg/ Zöller (2012), S. 32. Der Thematik widmet sich eigens der Abschnitt 3.3 dieser Arbeit.
54
Vgl. Recnik (2011), S.25.
55
Vgl. Jachmann/ Strohm (2011), S. 20.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2012
ISBN (PDF)
9783955497118
ISBN (Paperback)
9783955492113
Dateigröße
3.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,3
Schlagworte
Bankeinlage Wertpapier Lebensversicherung Laufende Einkünfte Veräußerungsgewinn

Autor

Robin Rieksneuwöhner (B.Sc.) wurde 1985 in Verl geboren. Sein Studium der Finanzen mit dem Schwerpunkt Bankbetriebslehre an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe in Bonn schloss der Autor im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Science erfolgreich ab. Bereits vor und während des Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in der Finanzbranche. Stark interessiert an für Kapitalanlagen relevanten steuerlichen Fragestellungen durchlief der Autor parallel zu seinem Studium ein Trainee-Programm bei einer ostwestfälischen Sparkasse. Seine Tätigkeit unter anderem im Vermögensmanagement und Vertrieb dieser Sparkasse motivierte ihn, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.
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Titel: Kapitalanlagen im Lichte der Abgeltungsteuer: Auswirkungen auf Bankeinlagen, Wertpapiere und Lebensversicherungen
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