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Der Gründungsprozess eines abenteuer- und erlebnispädagogischen Kindergartens

©2012 Bachelorarbeit 73 Seiten

Zusammenfassung

Aufgrund der politisch avisierten Verbesserungen im Bereich der Betreuungsangebote für Kindergärten und einer zurzeit noch unbefriedigenden Mangelsituation in der Bundesrepublik Deutschland wird das Geschäftsmodell einer privatwirtschaftlichen sozialen Dienstleistung entwickelt und vorgestellt. Hiermit wird auch für eine Umstrukturierung der Kindergartenlandschaft geworben. Durch die Verlagerung dieses Bereichs von der „Öffentlichen Hand“ hin zum innovativen Privatunternehmen verspricht sich die Autorin erhebliche Verbesserungen. Der aufgestellte Businessplan belegt die sowohl finanzielle als auch pädagogische Rentabilität ihres Gründungsvorhabens. Die Komponente einer sozialen (pädagogischen) Dienstleistung hält Einzug in den sonst eher von wirtschaftlich relevanten Daten geprägten Businessplan.
Eine Vielzahl von Faktoren wird berücksichtigt und diese belegt zunächst einmal in einem Dreijahresplan, dass die Gründung im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit durchaus ein hohes Realisierungspotenzial aufweist, obwohl gerade die umzusetzenden pädagogischen Belange dieses Ansatzes mit erheblichen Investitionen verbunden sind. Auch der geplante Einsatz akademischen Fachpersonals ist dieser Tendenz zuträglich. Als Ergebnis des Planes kristallisiert sich eine nicht voraussetzungsfreie Standortwahl für die Einrichtung heraus. Hier müssen wesentliche Faktoren beachtet werden. Sowohl die Ergebnisse des Kapitalbedarfsplans als auch des Liquiditätsplans sprechen der Autorin Mut und Zuversicht für die Neugründung zu.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


5. Das Dienstleistungsangebot

Das für die Kinder voraussetzungsfreie Dienstleistungsangebot richtet sich zunächst einmal direkt an Kinder zwischen drei und sechs Jahren mit Bewegungsdrang und insbesondere auch an Kinder mit einem diagnostizierten Aufmerksamkeitsdefizit Hyperaktivitätssyndrom, kurz ADHS (vgl. Gumpold, 2010, S.26 f). Eltern und Familienangehörige werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitgehend an der Entwicklung ihrer Kinder beteiligt.

Für pädagogische Fachkräfte eröffnet sich mit diesem Angebot ein lukratives Betätigungsfeld, in dem ihr Qualifikationsstatus auch hinreichend Berücksichtigung findet.

Das lokal bedingte kulturelle Umfeld wird ebenfalls in die Aktivitäten, die mit den Kindern praktiziert werden, einbezogen. So können sie Identifikationsmuster zu ihrem Wohnumfeld ausbilden.

Für Gemeinden und Städte (hier: die Stadt Hildesheim) ist das Gründungsvorhaben sicherlich auch von Interesse, zumal der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen immer wieder als politisches Ziel genannt wird.

Für Familien mit Kindern gilt es einen Betreuungsplatz zu schaffen, mit dem sich alle Beteiligten identifizieren können. Es ist daher bedeutsam, dass sich die Eltern verstanden fühlen und die Kinder sicher und fürsorglich betreut wissen.

Bei den pädagogischen Fachkräften spielt die berufliche Kariere eine große Rolle. Die eingestellten BetreuerInnen erhalten die Möglichkeit, eine Vollzeitstelle zu besetzen, in der sie ihrer Ausbildung entsprechend entlohnt werden.

Durch das Gründungsvorhaben wird den erklärten politischen Zielen entsprochen. Daher ist davon auszugehen, dass sich auch Investoren aus dem Bereich der „Öffentlichen Hand“ finden lassen (vgl. Knauf, 2009, S.11).

Um alle Vorteile für die Zielgruppen optimal verwirklichen zu können, verlangt dieser Gründungsprozess eine systematisch strukturierte Planung und Umsetzung. Eine Zusammenarbeit auf allen einbezogenen Ebenen ist hierfür unabdingbar.

Speziell erlebnispädagogische Aspekte wie ein Niedrig- und Hochseilgarten verheißen den Kindern Nutzungsangebote der besonderen Art. (siehe Anhang E3, S. 62), die sonst nirgendwo in adäquaten Einrichtungen zu finden sind. Durch ein Sharing dieser besonderen Ausstattungen mit beispielsweise erlebnispädagogischen Freiberuflern, Schulen oder Ähnlichem könnte eine weitere Einnahmequelle entstehen.

Um dem hohen bewegungsintensiven Anspruch der Konzeption entsprechen zu können, bieten sich Partnerschaften zu regionalen Vereinen und Institutionen wie z.B. mit der HAWK Hildesheim an. Vernetzungen mit Segelschulen, mit der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, mit der in Hildesheim ansässigen Cluster Sozialagentur oder mit ansässigen Försterinnen oder Förstern lägen im Bereich der Möglichkeiten.

5.1 Die Entwicklung der Dienstleistung

Das theoretische Konzept des abenteuer- und erlebnispädagogischen Kindergartens ist auf breiter Basis ausgereift. Der Einführung am Markt steht nichts mehr entgegen. Pädagogisch gesehen hält das Konzept Freiräume vor, die als Garant für eine in der Praxis notwendige Flexibilität stehen. Innovativen, neuen Ideen werden somit auch zukünftig gute Realisierungschancen eingeräumt. Ein Einfrieren des Status quo und ein hiermit verbundener Stillstand in der Weiterentwicklung wird vermieden (vgl. Ossola-Haring, 2001, S. 22 ff).

Ein erfolgreicher Gründungsprozess setzt eine effektive Umsetzung des Konzeptes in die Praxis voraus. Hierzu zählen:

- Die Planung des Standortes mit konkreter Standortanalyse bezogen auf die zukünftige Klientel (vgl. Ossola-Haring, 2001, S. 89).
- Das Auffinden einer Immobilie, die die Vorgaben des Gesetzgebers bautechnisch und logistisch bereits weitgehend erfüllt, damit den Verordnungen über die Mindeststandards an Kindertageseinrichtungen (1. und 2. DVO-KiTaG) so weit wie möglich bereits im Vorfeld entsprochen werden kann.
- Eine Analyse von standortnahen Konkurrenten und deren Angebot, um eine einschränkende Konkurrenz von vornherein ausschließen zu können (vgl. Wall, 2009, S. 17 – 49).

In die engere Auswahl hierfür kämen Ballungsgebiete, zum Beispiel Städte, in denen der Bedarf an Betreuungsplätzen nicht ausreichend gedeckt ist. Als möglicher Standort sei zum Beispiel die Stadt Hildesheim mit einer Betreuungsquote von 18,7 % der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren (vgl. Statistik Portal: http://www.-statistik-portal.de/statistik-portal/kita_regional.pdf, letzter Zugriff: 02.05.2012) genannt.

Dünner besiedelte Gebiete wie beispielsweise der Landkreis Schaumburg in Niedersachsen mit einer weitgehend ländlich geprägten Bevölkerung kommen weniger als Gründungsorte in Frage. Hier sind die Anfahrtswege lang und die örtlich ansässigen Kindergärten bedienen den Bedarf an Betreuungsplätzen bereits in ausreichendem Maße. Nicht die Anzahl der Kindergärten sondern die Anzahl der Kinder stellt hier den limitierenden Faktor dar (siehe Anhang E5, S. 67).

Als weiteres maßgebliches Argument für die Gründung des Kindergartens in einer Stadt gilt die herausragende Bedeutung der Abenteuer- und Erlebnispädagogik in urbaner Umgebung. Naturbezogene, ökologische und bewegungsfördernde Aspekte des Konzeptes greifen hier wirksam.

„Kindheit heute ist Stadtkindheit, eine Kauf- und Verbraucherkindheit, eine Spielplatzkindheit, eine Verkehrsteilnehmerkindheit. Ihr fehlen elementare Erfahrungen: ein offenes Feuer machen, ein Loch in die Erde graben, auf einem Ast schaukeln, Wasser stauen, ein großes Tier beobachten, hüten, beherrschen. Das Entstehen und Vergehen der Natur, die Gewinnung von Materialien zu brauchbaren notwendigen Dingen (…) werden dem Kind- wie den meisten Erwachsenen vorenthalten.“ (Henting, H. v. zit. bei: SCHE-MEL, H. – J., S. 218)

Besonders in dichtbesiedelten Wohngebieten dient die Straße als Kommunikationsknotenpunkt und Lebensraum der Kinder. Ihr Spielverhalten ist beschränkt durch die eigenen Wohnräume, den asphaltierten Bereich vor der eigenen Haustür (vgl. Lang, 2006, S.22 ff). Von Zeit zu Zeit findet eine von den Eltern initiierte Flucht aus der Stadt in die Natur mit gewissem Erholungswert am Wochenende statt.

Aus dieser Lebensweise resultieren unter anderem eine ökologische Verarmung (dafür verstärkte Nutzung elektronischer Medien), soziale Isoliertheit und fein- und grobmotorische Schädigungen, die auf einem drastischen Bewegungsmangel basieren (vgl. Lang, 2006, S. 17).

„60 Prozent der Kinder leiden unter Haltungsschäden, 20 Prozent sind übergewichtig und 25 Prozent haben Kreislaufschwächen“ (Riexinger, 1999, S. 1).

Bewegung steht im Mittelpunkt, wenn es um die individuell zu entwickelnden Parameter sozialen Handelns der Kinder geht (vgl. Stüwe, 1998, S. 27).

Innerhalb der Anlage des Ausdrucksdrangs steht das Bildungs- und Lernziel, den persönlichen Zugang zu einer tiefen, eigenständigen und individuellen Persönlichkeit zu entwickeln (vgl. Neubert, 1990, S. 78).

Als Alternative und Ergänzung von etablierten Erziehungs- und Bildungseinrichtungen bietet die Erlebnispädagogik hier ein nachhaltiges Angebot mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, persönlichen Empfindungen Ausdruck zu verleihen und durch gezielte pädagogische Methoden und Modelle einen Platz in einer Gruppe finden zu können (z.B. Tuckman Model: Forming, Storming, Norming, Performing) (vgl. Fischer und Ziegenspeck, 2000, S. 27).

5.2 Der Dienstleistungserstellungsprozess

Die soziale Dienstleistung zielt darauf ab, eigenständiges Denken und Handeln der Kinder zu fördern. Durch bewegungsfördernde Erlebnisse sollen soziale Kompetenzen angebahnt und letztendlich entwickelt werden. Für resiliente und mit entsprechenden Qualifikationen ausgestatte Kinder ist die Schuleingangsphase mit verminderten Schwierigkeiten verbunden (vgl. Dittrich / Grenner / Groot-Wilken / Sommerfeld / Viernickel, 2004, S.15). Die Besonderheit des Dienstleistungsangebotes spiegelt sich in der Gruppengröße und der Professionalität des eingestellten Fachpersonals wider (siehe Anhang E5, S. 67).

„Bis 2020 sollte an jeder Kindertageseinrichtung mindestens eine Fachkraft mit Hochschulstudium tätig sein.“

(Aktionsrat Bildung: Uniabsolventen in Kindertagesstätten, http://www.bllv.de/BLLVRessortSchle.6507.0.html?&cHash=4f6f3751b37564cff42d6967ad4a26a&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5016, letzter Zugriff: 10.05.2012)

Ein Betreuungsschlüssel von 1:8 würde zwar ideale Verhältnisse abbilden, steht aber betriebswirtschaftlichen Kalkulationen bezogen auf die Kosten qualifizierten Fachpersonals entgegen. Hier stellt ein Betreuungsschlüssel von 1:10 einen Schritt in die richtige Richtung dar. Er kann als Kompromiss zwischen dem gesetzlich festgelegten maximalen Betreuungsschlüssel und dem angestrebten idealen Verhältnis angesehen werden.

Die Gründerin des Kindergartens arbeitet nicht ausschließlich in Leitungsfunktionen, sondern fungiert auch als Betreuerin in einer der beiden Gruppen. Dadurch wird ein respektvoller Umgang zwischen Leitung und Personal ohne Autoritätsverlust in den Teams geschaffen, der sicherlich zur Arbeitszufriedenheit beiträgt. Die geleistete Mehrarbeit der Gründerin wird durch einen finanziellen Aufschlag zum Tariflohn nach „TVöD S 11 Sozialpädagogin“ abgerechnet (vgl. (http://oeffentlicher-dienst.info /tvoe-d/sue/. Letzter Zugriff: 21. 05. 2012). Das Personal besteht aus einer weiteren Mitarbeiterin und zwei Mitarbeitern, die in Vollzeit beschäftigt werden. Der Tariflohn ist für folgende Personen ausgeschrieben:

„Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.“ (http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue/. Letzter Zugriff: 21.05.2012)

Gesetzlich sind die Angestellten in diesem Betrieb kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Das Personal ist lohnsteuerpflichtig (vgl. Weißer, 2010, S. 78).

Der Betreuungssatz, den Eltern zu entrichten hätten, läge für eine Kalkulation der ersten drei Jahre nach Gründung bei 466,91 € monatlich (siehe Kapitel 11, S.32). Sechs Prozent der Kosten der öffentlichen Kinderbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland lagen nach einem Umfrageergebnis aus dem Jahr 2011 zwischen 401€ und 500 € (Besser Betreut Report 2011, http://go.betreut.d-e/pdf/pres-semitteilungen-/Betreut-Report_2011.pdf, S. 23, letzter Zugriff: 14.05.2012). Da in den veranschlagten 466,91 € bereits 57,50 € für Ausflüge und Verpflegung enthalten sind, ergäbe sich ein Betreuungsbetrag von 408,50 €, der in Bezug auf das Preis-Leistungsverhältnis im Vergleich zu den erwähnten sechs Prozent der öffentlichen Kindergärten als preisgünstig eingestuft werden kann.

Auf Grundlage dieser Kalkulation ergäbe sich ein finanzieller Rückhalt von 10.200 € jährlich, der für Urlaubsvertretungen, Fortbildungen und die Bezahlung unvorhergesehener Kosten bereitstehen könnte.

Aufgrund der möglichen Vernetzung bei der Ausführung des abenteuer- und erlebnispädagogischen Kindergartens mit der HAWK Hildesheim, wird von Hildesheim als Standort ausgegangen.

Urlaubsvertretungen könnten in Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Firma Cluster Sozialagentur organisiert werden. Der Firmeninhaber, Herr Christian Köpper, gilt als kompetenter Ansprechpartner für diese Belange, zumal er auf einen ansprechenden Fachkräftepool zurückgreifen kann. Pädagogische MitarbeiterInnen können flexibel und zeitnah vermittelt werden (vgl. http://cluster-sozialagentur.de/, letzter Zugriff: 21.05.2012).

In Absprache mit den MitarbeiterInnen soll geklärt werden, inwieweit sie bereit sind, sich am Aufräumen und Reinigen der Gruppen- und Aufenthaltsräume unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften im Rahmen ihrer Festanstellung zu beteiligen. So ließen sich gerade im Anfangsstadium der Gründung die Kosten für Reinigungspersonal gering gehalten, zumal es sich um einen kleinen Kindergarten handelt.

Ein weiterer Aspekt des Dienstleistungserstellungsprozesses betrifft die Vernetzung mit einer regionalen Cateringfirma zur Gewährleistung des Mittagsessens für Kinder und Personal.

Die Außendarstellung mit allen notwendigen marketingstrategischen Ausführungen wie beispielsweise einem Internetauftritt in Form einer Homepage, Informationsbroschüren, Werbung durch Giveaways, Ankündigung von Großereignissen in regionalen Printmedien wird situationsbedingt erfolgen

Die Öffnungszeiten der Einrichtung werden so gestaltet, dass sich die Betreuungszeit pro Woche auf 38 Stunden beläuft.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Leitung wird eine vom Landesrecht Niedersachen gesetzlich vorgeschriebene Verfügungszeit von insgesamt 7,5 Stunden pro Woche zugesprochen, die im §5 Absatz 2 des KiTa G zu finden ist.

„Der Gruppenleitung und den zweiten Kräften in den Gruppen ist eine Verfügungszeit von insgesamt mindestens 7,5 Stunden je Gruppe wöchentlich für die Vor- und Nachbereitung der Gruppenarbeit sowie für die Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätte untereinander, mit den Erziehungsberechtigten, Schulen und anderen Einrichtungen sowie für die Mitwirkung bei der Ausbildung zu gewähren.“ (Wall, 2009, S. 35)

Die Verfügungszeit bietet auch Raum und Zeit für gegenseitige Absprachen und die Planung von gemeinsamen Erziehungsmaßnahmen. Hier stehen beispielsweise Dienstbesprechungen, Entwicklungsberichte, Kontaktgespräche mit Eltern, Praktikantenanleitungen und Elternabende im Plan. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden 20 freiwählbare Urlaubstage zugestanden.

Mindestens drei Tage im Jahr ist eine Fortbildungsphase für die MitarbeiterInnen vorgesehen, die auch fest im KiTa Gesetz des Landes Niedersachsens unter §5 Absatz 5 festgeschrieben ist (vgl. Wall, 2009, S. 35).

Die für die Gründung erforderlichen Finanzierungsmittel werden durch Aufnahme eines Kurzkredites der Gründerin im Umfang von 70.000 € zur Deckung der Kosten in der Anfangsphase vorgehalten. Um eine mögliche frühzeitige Insolvenz zu verhindern, muss sichergestellt sein, dass die Zinslast für zu tätigende Investitionen unter dem Unternehmensgewinn liegt. Geht man von einem effektiven Jahreszins von 5 % aus würde sich ein monatlicher Zins von ca. 300€ ergeben, der einer kalkulierten Gewinnerwartung von 875€ gegenübersteht. Es ist vorgesehen, verschiedene Investoren (z.B. Outdoor Industrie, Sportvereine, Hochschulen, liquide Privatpersonen, größere Betriebe in der Nähe) für das Projekt zu gewinnen.

5.3 Kundenvorteile und Kundennutzen

Durch die privatisierte Kindergarteninitiative erwachsen für interessierte Personen diverse Vorteile und Privilegien für ihre Kinder. Kleine Gruppengrößen gewährleisten intensive und persönliche Kontakte zwischen dem Betreuungspersonal und den Kindern (siehe Anhang A7, S. 55), jedes einzelne Kind erfährt ein Mehr an Betreuung.

Die geplante Männerquote sorgt für das adäquate Präsentsein beider Geschlechter. Die Autorin verspricht sich hiervon ein intensives pädagogisches Erleben für die Kinder, aus dem ein verstärktes Wohlfühlempfinden resultiert.

Die abenteuer- und erlebnispädagogischen Aspekte prägen nachhaltig die Motorik und unterstützen ein selbstwirksames Lernen.

„(…) die Komplexität von Erziehungs- und Lernprozessen ist so groß, dass sie sich im Grunde einer Steuerung entziehen. Trotz fehlender Steuerungsmöglichkeiten bleiben Erlebnisse aber nicht wirkungslos. Durch die Aufbereitung ist es möglich, dass einzelne Erlebnisse in den biographischen Erfahrungskontext integriert und somit über die konkrete Situation hinausgehend in ihrem Lern- und Erfahrungsgehalt generalisiert werden. Aus Erlebnissen werden so Erfahrungen.“ (Lakemann, 2005, S. 15)

Lernen für´s Leben – Lernen mit Herz und Hand “ (Fischer und Ziegenspeck, 2000, S. 34) ist in diesem Kindergarten Programm. Impliziert wird eine Auseinandersetzung mit allen Sinnen, mit Bezug zur Realität und einer Vernetzung zur Lebenspraxis (vgl. ebd.).

Bei den pädagogischen Prinzipien handelt es sich immer um Lernerfahrungen auf der Grundlage von intensiven Erlebnissen. Hierbei steht der Transfer des Erlebten in den Lebensalltag des Kindes im Mittelpunkt (vgl. Meier-Gantenbein, 2000, S. 16). Es wird davon ausgegangen, dass Erlebnisse eine sehr starke Wirkung auf der erzieherischen Ebene auslösen, weil sich jedes Individuum von selbst weiterbildet, erfahren kann und sich somit auch eigenständig erzieht (vgl. Meier-Gantenbein, 2000, S. 17). Die Möglichkeiten, die die naturnahe Erlebnispädagogik bietet, schließen vor allem die sportpädagogischen Mittel mit ein. Durch die körperliche Ertüchtigung gelingt sowohl eine Neuausrichtung auf gesetzte Ziele, als auch eine Neueinführung von gewünschten Verhaltensmustern, die in Übungen vermittelt werden (vgl. Becker, 2007, S. 263).

Im Hinblick auf die spezifischen frühkindlichen Entwicklungsphasen des Kindes wird das freie Spielen mit einer bedeutenden Funktion in den Vordergrund der Überlegungen gestellt (vgl. Bauer, 2001, S. 58). Das Prinzip des freien und kreativen Spielens dient der Erlangung explorativer Lernerfahrungen. Die Spiele und Aktionen, mit denen sich die Kinder in den Freispielphasen beschäftigen, werden selbstständig von ihnen ausgewählt.

Den Kindern wird ein spielerisches Angebot unterbreitet, das sich in der dargelegten Art und Weise in keinem öffentlichen Kindergarten realisieren ließe. Damit haben beispielsweise vollzeitberufstätige Eltern die Chance, ihrem Kind eine alle Facetten berücksichtigende Rundumbetreuung zu ermöglichen.

Da durch vielfältige Aktivitäten während des Kindergartenbetriebes (sportliche, musische, künstlerische und naturbezogene) der elternhausbezogene Anteil hierfür stark entlastet wird, können die Eltern zuhause direkt mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Zudem machen die Kinder ihre Erfahrungen im Team mit ihren Freundinnen und Freunden innerhalb ihrer Peergroup.

Sie haben die Möglichkeit, sich in Interessengemeinschaften zu finden (siehe Anhang A1, S. 45 und A2, S. 46). Hier sind vier unterschiedliche Neigungsbereiche im Angebot: Sport und Bewegung, Musik und Rhythmus, Gestalten und Werken, Natur und Technik.

Der obligate monatliche Ausflug trägt zur Förderung der Gemeinschaft, zur Erhöhung sozialer Kompetenzen und zur Steigerung des Erfahrungswertes bei.

Die Geschäftsidee stellt ein Novum in der Kindergartenszene dar. Es werden viele zeitgemäße ökologische Angebote im frühkindlichen Bereich unterbreitet, die es bisher so noch nicht gab. Ein Schwerpunkt wird auf die Wirksamkeit erlebnispädagogischer Aktivitäten in der elementaren Bildung und Erziehung gelegt (vgl. Lakemann, 2005, S. 1 fff). Es geht um

„(…) die Bedeutsamkeit des Sammelns von Erfahrungen im Hinblick auf den Erkenntnisprozess der Kinder (...). In ihrer altersspezifischen Eigenart sollen Kinder (…) das Wesen der Erscheinungen in ihrer Außenwelt erkennen.“ (Lausberg, 2007, S. 16)

Konkurrenz erhält die Unternehmung innerhalb der Kindergartenlandschaft der Stadt Hildesheim durch Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher und vereinsmäßiger Trägerschaft. Die dort angebotenen Leistungen sind bezogen auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen vergleichbar. Die geplante Gründung hebt sich hiervon aber durch die ausschließlich auf erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Angebote sowie studiertes Fachpersonal ab.

Die ausgereifte pädagogische Konzeption bietet allen Kindern die Möglichkeit einer ganzheitlichen Erfahrungs- und Lerngestaltung in pädagogisch-professionellem Umfeld.

Ein besonderes Angebot richtet sich an Eltern mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit Hyperaktivitätssyndrom) diagnostizierten Kindern, für die die Anwendung sportpädagogischer Methoden einen Beitrag zu ihrer Therapie liefern kann. Nach dem Sportwissenschaftler und Erlebnispädagogen Martin Gumpold „ (…) kann die Vermutung bestätigt werden, dass erlebnispädagogische Interventionen, positive Auswirkungen auf die Entwicklung von ADHS-Kindern haben“ (Gumpold, 2010, S. 120).

Für Eltern mit ADHS-Kindern bietet der Kindergarten die einmalige Chance einer Therapieergänzung. Dieser Aspekt verleiht dem Gründungsvorhaben im Vergleich zu anderen Kindergärten ein weiteres Alleinstellungsmerkmal am Markt.

Die angebotenen Leistungen stellen in ihrer Summe eine USP, „Unique Selling Proposition“ dar (Kollmann, 2009, S. 397).

6. Organisation und Rechtsform

Die Rechtsform des „Einzelunternehmens“ scheint der Gründung am ehesten gerecht zu werden. Niedrige Gründungskosten und ein geringes Eigenkapital sind zugelassen (vgl. Scheibe-Jaeger, 1999, S.135). Der Inhaberin und alleinigen Eigentümerin obliegen die Entscheidungsbefugnisse. Ausnahmen können geltend gemacht werden, wenn durch Fremdgelder für die Finanzierung eine gewisse Abhängigkeit ins Spiel kommt, zum Beispiel durch Sicherheiten für einen Bankkredit (vgl. Peters / Brühl / Stelling, 2000, S. 43). Die Einzelunternehmerin haftet vollkommen mit ihren gesamten Kapitaleinlagen. Verfassungsrechtlich und haftungsmäßig wird bei dieser Rechtsform auch nicht zwischen Privat- und Geschäftsvermögen unterschieden. Da die Verantwortung der betrieblichen Beschäftigung allein der Einzelunternehmerin zugesprochen wird, bürgt sie auch im Falle von auftretenden finanziellen Schwierigkeiten. Im Umkehrschluss steht ihr dafür auch der gesamte Gewinn der Unternehmung zu (vgl. ebd.). Ein Startkapital ist bei dieser Rechtsform nicht vorgeschrieben. Ein wesentlicher Aspekt ist die unternehmerische Selbstbestimmtheit, den diese Rechtsform bietet.

Der Geltungsbereich der Haftung für die Kinder und das Personal ist durch das Land Niedersachsen gegeben, wenn für die Unternehmung eine Betriebserlaubnis vorliegt. Die Betriebserlaubnis wird vom Jugendamt nach vorheriger Antragstellung bearbeitet. Die Aufsicht für Kindertagesstätten leitet den Antrag an das Niedersächsische Sozialministerium weiter, von dem die Betriebserlaubnis dann erteilt oder nicht erteilt wird. Für den Antrag werden baurechtliche Genehmigungen und Pläne, die Anerkennung als Jugendhilfeträger (nach §75 SGB VIII KJHG), die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und der Nachweis zu Umfang und Ausbildung des Personals benötigt. Die Genehmigung erfolgt nur, wenn sämtliche Räumlichkeiten den Unfallverhütungsvorschriften nach DIN EN 1176 genügen. Dies betrifft auch insbesondere die Spielplatzgeräte und Spielplatzböden.

„Das Land beschränkt die Gewährung von Leistungen für Personalaufgaben auf Tageseinrichtungen, für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vorliegt“ (Wall, 2009, S. 60).

Die möglichen Zuschüsse belaufen sich auf 20 % der Personalausgaben. Die Betriebserlaubnis in Verbindung mit den zu gewährenden Zuschüssen stellt gerade zu Beginn eine wertvolle finanzielle Unterstützung dar, die im weiteren Betrieb des Kindergartens zu einer Verringerung des Betreuungssatzes führen kann, zu Beginn aber der Steigerung des finanziellen Rückhaltes dienen wird.

Ein Nachteil für potenzielle Investoren stellt ein rechtlich nicht abgesichertes Mitspracherecht in dieser Rechtform dar. Es ist daher schwieriger, geeignete Investoren anzuwerben (vgl. Opoczynski, 2006, S. 51 ff).

Steuerrechtlich zahlt es sich aus, die notwendigen Schritte einem Steuerberater zu überlassen.

Auch bietet es sich an, bezogen auf weitere rechtliche Formalitäten eng mit der HAWK Hildesheim zusammenzuarbeiten, um Fehler zu vermeiden. Hier ist an Anmeldungen beim Finanzamt, Eintragungen bei der Stadt, Erwerb eines Gewerbescheines und den Einbezug einer Rechtsanwältin, eines Rechtsanwaltes zu denken.

7. Branche und Markt

Die wirtschaftliche Situation der Branche zeichnet sich durch eine große Diversität im Vergleich einzelner Bundesländer aus. Niedersachsen steht auf einem der unteren Ränge bezüglich der Schaffung von Betreuungseinrichtungen und hat auf dem Gebiet der elementaren Bildungsarbeit noch einiges aufzuholen (vgl. Statistik Portal: http://www.-statistik-portal.de/statistik-portal /kita_regional.pdf, letzter Zugriff: 27.04.2012). In diesem Sinne steht die Gründung eines privaten Kindergartens im Einklang mit den politisch erklärten Zielen bezogen auf die Schaffung weiterer Betreuungsmöglichkeiten. Die Nachfrage an geeigneten Betreuungsplätzen ist groß, und die Stadt Hildesheim hat noch Kontingente frei. Die politische Absicht der Erhöhung der Krippenplatzkapazitäten verspricht dem abenteuer- und erlebnispädagogischen Kindergarten als innovative Nachfolgeinstitution eine vermutlich ausreichende Anzahl an Interessentinnen und Interessenten, da das Betreuungsangebot fortgeführt werden müsste (vgl. ebd).

Der Trend der Zeit in Sachen ´Bildungsarbeit in der frühen Kindheit´ ist klar ökologisch geprägt. Die Möglichkeit, Erfahrungen direkt in der Natur gewinnen zu können, kehrt verstärkt in das Bewusstsein der Eltern der jüngsten Generation zurück (vgl. Gilsdorf, 2004, S. 127 ff). Auch gewinnen Aspekte der Bewegung an Relevanz. Eine „neue Bewegungskultur“ (Heckmair / Michl, 2008, S. 303) wird beschrieben.

„Es ist pädagogisch enorm wichtig, Kinder in ihrer Wahrnehmungs- und Bewegungsfähigkeit individuell zu unterstützen. Nur so können Bewegungsfreude und Motivation bei allen Kindern aufrecht erhalten werden.“ (Lienert / Sägesser / Spiess, 2010, S. 5)

Es lässt sich ein notwendiger Handlungsraum für mehr bewegungspädagogische Angebote in der frühen Kindheit ableiten (siehe Anhang E6, S. 69).

Im Bereich der sozialen Dienstleistungen wird mit dieser Art eines privatisierten Kindergartens erstmalig Neuland im Umkreis der Stadt Hildesheim betreten.

Als Markteintrittsbarriere steht das Betreuungsgeld von 466,91 € im Fokus. Familien mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen werden die Betreuungskosten ohne Zuschüsse der „Öffentlichen Hand“ nur schwer aufbringen können. Für finanziell besser Verdienende dagegen sollte dieser Betrag keine Hürde darstellen. Die Besonderheiten des Angebots würden für diese Klientel ein motivierendes Moment darstellen, zumal ihren Kindern etwas Einmaliges, eine privilegierte Form der Betreuung geboten wird.

In einer Studie des „Betreut Report 2011“ (http://go.betreut.d-e/pdf/presse­mitteilungen/Betreut-Report_2011.pdf, letzter Zugriff: 14.05.2012) wird eine Bestandsaufnahme zur Kinderbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen. Die Trägerschaft der Kinderbetreuungseinrichtungen obliegt zu je 30% den kommunalen Trägern und Kirchen. Elterninitiativen und Zusammenschlüsse belaufen sich auf 6 %. Private Einrichtungen bilden mit 12 % einen weiteren Betreuungszweig, unbekannte und andere Institutionen belaufen sich zusammen auf 22 % (vgl. ebd.). Auch die Kosten, die für die Kinderbetreuung aufgebracht werden müssen, sind sehr unterschiedlich verteilt. 20 % der Betreuungseinrichtungen sind ohne Betreuungskosten. Die niedrigsten Preissegmente liegen im Bereich zwischen 1 € bis 300 €. Sie sind mit 57 % vertreten. Mittlere Kosten sind im Preisintervall von 301 € bis € bis 600 € mit einer Häufigkeit von 19 % anzufinden. Die Spitze der zu zahlenden Betreuungssätze beginnt bei 601 € und endet bei mehr als 1000 € mit einer Häufigkeit von 4 % (vgl. ebd.).

„Kinderbetreuung in Deutschland ist nach wie vor teuer. Fast 20% des durchschnittlichen Haushalts-Nettoeinkommens werden in die Kinderbetreuung investiert.“ (Besser Betreut Report 2011, http://go.betreut.de/pdf/pressemitteilungen/BetreutReport_2011.pdf, S. 23, letzter Zugriff: 14.05.2012)

Die avisierte Gründung liegt im mittleren Preissegment. Hiervon ausgehend hat sie eine realistische Chance auf Annahme bei der Klientel am Markt.

7.1 Analysen der Branche und des Gesamtmarktes

Nach einer amtlichen Zählung lebten am 31.12.2010 insgesamt 102.794 Menschen in Hildesheim. Der Anteil der Kinder, die unter sechs Jahren waren, betrug 4.831 Kinder. Die Stadt Hildesheim betreut zurzeit 1.162 Kinder in öffentlich geförderten Einrichtungen (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistik Portal: Kindertagesbetreuung Regional 2011, http://www.statistikportal.de/ statistikportal/k-ita_regional.pdf (letzter Zugriff: 20.05.2012).

Es existieren derzeit rund 60 Kindertageseinrichtungen, von denen 27 Einrichtungen ausschließlich Kindergärten sind (vgl. Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen:http://www.nls.niedersachsen.de/Gemeinden/G25-402-1.html, letzter Zugriff: 20.05.2012).

Einer von der Autorin angefertigten Karte im Anhang (A7, S. 55) sind die Standorte der 27 Kindergärten in Hildesheim zu entnehmen. Sie stellen die Grundlage für die Elaboration eines geeigneten Standortes für das Gründungsvorhaben dar. Die Kindertagesstätten bleiben unberücksichtigt, da ihre Angebotsstruktur keine Konkurrenz darstellt. Es wird nur Bezug auf vorhandene Kindergärten genommen, da diese eine Vergleichbarkeit in Bezug auf die Öffnungszeiten und Strukturierung der Tagesabläufe zulassen. Die Wahl des Standortes nimmt einen bedeutenden Stellenwert für die Bedarfsermittlung ein (Köppel, 2009, S. 57).

Von den Kindergärten in Hildesheim werden fünf Einrichtungen als Verein verwaltet, zwei Kindergärten sind in städtischer Hand und zwanzig Kindergärten sind in kirchlicher Trägerschaft. Ein privater Kindergarten ist bisher in Hildesheim nicht auszumachen.

Es wird zwischen „harten und weichen Standortfaktoren“ (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 2010, S. 43) unterschieden. Faktoren, die sich in Zahlen und Fakten ausdrücken lassen, wie zum Beispiel „Verkehrsanbindungen, Arbeitsmarkt, Zustand des Betriebsgebäudes“ werden den harten zugerechnet (ebd.). Schwieriger messbare Faktoren wie zum Beispiel „Wohnumfeld, Umweltqualität, Freizeitwert, Image der Kommune “ (ebd.) zählen zu den weichen.

Der Standort sollte so gewählt werden, dass er gute Verkehrsanbindungen aufweist. Hildesheim bietet ein sehr gut ausgebautes Busliniennetz. Das Straßennetz ist übersichtlich gegliedert, der Verkehrsfluss wird nach neuesten Methoden gesteuert. Von der Innenstadt aus erreicht man die äußeren Stadtgebiete wie zum Beispiel den Moritzberg, Himmelstür oder das Wohngebiet Itzum, ohne zeitliche Schwierigkeiten in Kauf nehmen zu müssen. Für die Stadtteile Ochtersum oder Moritzberg spräche ihre geringe Kindergartendichte.

Eine Stadt mit hoher Bevölkerungsdichte stellt ein größeres Angebot professionellen Personals bereit. Die Wahrscheinlichkeit hier eine den Ansprüchen genügende Immobilie zu finden, ist ebenfalls höher als im ländlichen Bereich.

7.2 Marktsegmente und Zielgruppe

Eine Segmentierung der Marktlage ergibt sich aus den Ausführungen des Kapitels 7.1. Die Privatinitiative des abenteuer- und erlebnispädagogischen Kindergartens richtet sich an die Zielgruppe überdurchschnittlich verdienender Eltern. Aus soziologischer Sicht ist dieses Anliegen durchaus kritisch zu betrachten, marktwirtschaftlich stellt es eine Notwendigkeit dar. Geplant ist aber der Einbezug eines Kontingentes von 10 Kindern mit weniger liquiden Eltern, für die fehlende finanzielle Mittel als Zuschuss zu einem gewissen Grundbetrag bei geeigneten Institutionen beantragt werden könnten. Das professionelle Fachpersonal würde bei auftretenden Fragen eine kompetente Hilfestellung anbieten.

Da es sich bei dieser Gründung um ein Dienstleistungsangebot handelt, wird aus marktwirtschaftlicher Sicht „Betreuung“ abgesetzt, deren Marktwert quantitativ nur mittelbar messbar ist. Bisher liegen keine statistischen und konzeptionellen Daten für ein ähnliches Projekt vor, da es sich um das erste dieser Art handelt. Eine positive Annahme des Angebotes bei der Klientel vorausgesetzt ließe die Hypothese einer expandierenden Betreuungszahl verbunden mit einer Aufstockung des Personalbestandes zu. Hieraus würde dann eine etwas höhere Gewinnerwartung prognostiziert werden können als in den ersten drei Jahren. Während der Zeit der Markteinführung scheint es allerdings aus Kostengründen geboten, mit einer kleineren Anzahl zu betreuender Kinder einzusteigen, um zunächst Daten über den Zuspruch bei den Eltern zu erheben. Die Gewinnerwartung wird in den ersten drei Jahren zugunsten eines niedrigeren Betreuungssatzes eingegrenzt. Der Tabelle der Drei-Jahres-Planung (siehe Kapitel 11) ist zu entnehmen, dass erzielte Gewinne in den ersten drei Jahren ausschließlich zur Rückhaltsicherung eingesetzt werden. Sie können bei der derzeit geplanten Preisgestaltung mit 10.200 € beziffert werden. Es wird davon ausgegangen, mit „Bildung und Erziehung“ auch im Kindesalter im Rahmen privater Einrichtungen künftig größere Gewinne erzielen zu können. In der Erwachsenenbildung spricht die Anzahl der in letzter Zeit eingerichteten Privat-Universitäten für sich.

„Immer mehr Studierende entscheiden sich für eine private Hochschule.Ihre Zahl hat seit 2001 laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln um mehr als 140 Prozent zugenommen.“ (http://www.zeit.de/online/2009/28/studium-in-der-nische, letzter Zugriff: 16.06.2012),

Der Bereich der privaten frühkindlichen Bildungseinrichtungen steckt noch in den Kinderschuhen. Angesichts leerer Kassen der Städte und Gemeinden ist aber eher nicht mit einem Preisverfall zu rechnen. Im Gegenteil kann davon ausgegangen werden, dass ein hochwertiges Angebot, bei dem das Preis-Leistungsverhältnis stimmt, auch eine entsprechende finanzielle Würdigung erfahren wird.

7.3 Wettbewerb

In der angewandten Erlebnispädagogik gibt es sehr viele Angebote im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung. Die Lernumgebung der frühen Kindheit wird aber auf diesem Gebiet lediglich durch außerschulische Angebote und Fortbildungen für Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie ErzieherInnen bedient (vgl. bsj Marburg, http://www.bsj- marburg.de/, letzter Zugriff: 30.04.2012). Hieraus lässt sich eindeutig das Alleinstellungsmerkmal des geplanten Gründungsvorhabens ableiten. Es existiert nach Wissen der Autorin keine mit der pädagogischen Konzeption vergleichbare Einrichtung im deutschsprachigen Raum. Exemplarisch für eine privates Betreuungsangebot in „elementaren“ Einrichtungen wird auf den Kindergarten des Unternehmers Jürgen Reul verwiesen (vgl. http://www.villaluna.de/, letzter Zugriff: 30.04.2012). Herr Reul ist Geschäftsführer der bilingualen Kindertageseinrichtungskette „Villa Luna“ aus Nordrhein-Westfalen. Sein Unternehmen hat mit zehn Kindern begonnen und expandiert zunehmend. Mittlerweile existieren sechs Einrichtungen in Deutschland, in denen ausschließlich Diplom Sozialpädagoginnen und -pädagogen eingestellt sind. Zu den höheren finanziellen Beiträgen für das Dienstleistungsangebot höherer pädagogischer Qualität (1000 ) bezieht Herr Reul eine klare Position:

"Die Eltern bezahlen viel Geld und stellen automatisch einen sehr starken Dienstleistungsanspruch an uns - dem wir in jedem Fall nachkommen wollen."

(http://www.welt.de/wirtschaft/article9369690/Wie-private-Kitas-um-ihre-Existenz-kaempfen.html, letzter Zugriff: 30.04.2012)

Für das Gründungsvorhaben gelten äquivalente Maßstäbe, wenn auch nicht auf einem derart hohen Preisniveau. Eine marktfähige Idee wird im erziehungswissenschaftlichen Umfeld in die Praxis umgesetzt. Hierauf gründet die Strukturierung der Entwicklungsprozesse des Unternehmens (vgl. Merk, 1997, S. 8 f). Dem Ausbau und der damit verbundenen Gestaltung des Bildungsbereiches der frühen Kindheit wird möglichst entsprochen.

„Das heißt, dort, wo eine Nachfrage nicht durch öffentliche Angebote befriedigt werden kann, können private Anbieter auftreten und ihre Nachfrage finden.“ (Merk, 1997, S. 11)

Ein gehobenes Preisniveau legt den Grundstein für hochwertige pädagogische Arbeit und ihre Performance in der Öffentlichkeit. Die Kosten des professionell pädagogischen Betreuungsangebotes sind überdurchschnittlich hoch und erfordern daher entsprechend hohe Betreuungssätze. Betriebswirtschaftlich halten sie jedoch nach Ansicht der Autorin aufgrund des außergewöhnlichen Leistungsangebotes dem Wettbewerb um potenzielle Kunden stand. Hieraus ergibt sich eindeutig ein Wettbewerbsvorteil. Es ist zu erwarten, dass potenzielle Konkurrenten den etwas höheren Bertreuungssatz als Argument für eine mögliche Abwerbung nutzen könnten. Hier wird aber die erbrachte Leistung der Unternehmung für sich selbst sprechen.

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2012
ISBN (PDF)
9783955497293
ISBN (Paperback)
9783955492298
Dateigröße
8 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen
Erscheinungsdatum
2013 (Juli)
Note
1
Schlagworte
Kindheitspädagogik Erlebnispädagogik Abenteuerpädagogik Businessplan Sozialpädagogik Kindergarten

Autor

Viktoria Luisa Wloka absolvierte 2012 ihr Bachelorstudium im Fachbereich „Bildung und Erziehung im Kindesalter“ an der HAWK Hildesheim. Anschließend studierte die Kindheitspädagogin (BA) im Masterstudiengang an der Philipps-Universität in Marburg im Fachbereich „Abenteuer- und Erlebnispädagogik“ (MA). Sie ist eine der wenigen Abenteuer- und Erlebnispädagoginnen (MA), die einen akademischen Mastertitel vorweisen können.
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Titel: Der Gründungsprozess eines abenteuer- und erlebnispädagogischen Kindergartens
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