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Die ökonomische Theorie der Kriminalität: Eine kritische Betrachtung des Rational-Choice-Ansatzes zur Erklärung kriminellen Verhaltens

©2013 Bachelorarbeit 39 Seiten

Zusammenfassung

Der wesentliche Inhalt dieses Buchs liegt in der Beantwortung der Fragen: ‘Bietet die ökonomische Kriminalitätstheorie mit dem Rational-Choice-Ansatz ein sinnvolles Handlungskonzept zur Erklärung kriminellen Verhaltens? Und bietet die Theorie nach Becker die versprochene Lösung für das Handlungsdilemma der soziologischen Theorien?’, und der Untersuchung der These: ‘Wenn kriminelle Handlungen auf Grundlage rationaler Wahlentscheidungen getroffen werden, dann sollte eine Erhöhung/Verringerung des Strafmaßes den Nettonutzen einer Tat senken/erhöhen und so zu einer Verringerung/Steigerung von Kriminalität führen.’.
Nach einer Einführung der wichtigsten Begrifflichkeiten erfolgt eine kurze, schematische Darstellung ausgesuchter Kriminalitätstheorien und ihrer Abgrenzung zu einander. Es folgt eine Darlegung der Schwächen sozialwissenschaftlicher Theorien zur Erklärung delinquenten Verhaltens und der Implementierung der Rational-Choice-Theorie nach Becker als eine mögliche Lösung. Im weiteren Verlauf wird zusätzlich zum Grundmodell die Unterscheidung der Faktoren Risiko und Unsicherheit und ihre potentiellen Auswirkungen auf die Erklärung kriminellen Verhaltens untersucht. Nach einer kritischen Auseinandersetzung bezüglich der theoretischen Aussagekraft und Berücksichtigung empirischer Untersuchungen nach Entorf und Spengler sowie Kerner, Eikens und Hartmann, beschließt der Autor diese Arbeit mit einem persönlichen Fazit.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1.1

1.2 Definitionen

Kriminologie und Kriminalistik: Beide Begriffe klingen auf den ersten Blick ähnlich und wenig unterschiedlich. Bei genauer Betrachtung zeigen sich jedoch markante Unterschiede. Während sich „Kariminalistik“ u. a. folgendermaßen definiert „Kriminalistikwird als Wissenschaft von der Strategie und Methodik der Aufdeckung und Aufklärung, der Täterermittlung und –überführung, vom taktischen und technischen Vorgehen bei der Kriminalitätsbekämpfung bezeichnet. In diesem Kontext umfasst sie das Wissen um die Methoden und Mittel der Verhütung, Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten, einschließlich der Fahndung nach Personen und Sachen sowie der Erlangung gerichtlicher Beweise.“ (Forker, 2000, S. 53 f.); wird unter „Kriminologie“ eine empirische und interdisziplinäre Wissenschaft verstanden die sich mit dem Zustandekommen, den Ursachen der Begehung und der Verhinderung bekannter und noch unbekannter Verbrechen beschäftigt und nicht der (praktischen) Aufklärung(sarbeit) von Verbrechen dient. (vgl. Schmelz, 1997, S. 573)

Kriminalität: Unter Kriminalität wird ein von den jeweiligen gesellschaftlichen Normen und Rechten abweichendes, strafbares Verhalten verstanden. Kriminalität ist ein eindeutig negativ assoziierter Begriff welcher u. a. dazu dienlich ist sozial abweichendes Verhalten innerhalb einer Gesellschaft verbal und inhaltlich kenntlich zu machen. Eine weitere, juristische Definition lautet wie folgt: „ Kriminalität im juristischen Sinn ist ein Verhalten (Tun oder Unterlassen), das gegen das Strafgesetz verstößt.“ (Hellmer, 1966, S. 11)

Ökonomie des Rechts / Rechtsökonomik: „ Betrachtet das Recht als ökonomischen Gegenstand. Vornehmlich Institutionen, Grundlagen und Strukturen des Rechts sowie Fragestellungen rechtlicher Natur werden vom Standpunkt der Volkswirtschaftslehre aus untersucht. […] Dabei bedient sich die ökonomische Analyse des Rechts einer beachtlichen Breite an wirtschaftstheoretischen Ansätzen, insbesondere der Allgemeinen Gleichgewichtstheorie des Marktes, der Wohlfahrtsökonomik, der ökonomischen Theorie der Regulierung, […] und der Verhaltensökonomik, und ist grundsätzlich allen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen empirischen Methoden zugänglich.“ (Schöbel, 09.12.2012, 12.57 Uhr)

Ökonomie der Kriminalität: Die Ökonomie der Kriminalität ist ein Teilgebiet der Ökonomie des Rechts und beschäftigt sich vornehmlich mit Entscheidungsvorgängen bei (potentiellen) Tätern, der Wirkung von Strafe, und der effizienten Bereitstellung von Sicherheit. Als Frage formuliert könnte der Begriff der „Ökonomie der Kriminalität“ folgendermaßen ausgedrückt werden: Wie viel Kriminalität sollte man zulassen, d.h. wie viel Ressourcen und welche Bestrafung sollte eingesetzt werden, um das Verbrechensaufkommen so weit wie möglich einzuschränken? (vgl. Entorf, 1999, S. 1)

1.3 Zuordnung und Abgrenzung der Rational-Choice-Theorie

Um Kriminalität und kriminelles Handeln wissenschaftlich und möglichst vorurteilsfrei deuten zu können bedienen sich Kriminologen, Psychologen, Pädagogen, Soziologen und Juristen neben empirischen Erhebungen einer Vielzahl von Theorien und Ansätzen aus den Disziplinen Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Medizin/Biologie und Ökonomie. Diese Kriminalitätstheorien lassen sich u. a. nach ihrem jeweiligen Untersuchungs- und Aussageschwerpunkt unterscheiden und können so entsprechenden Theoriekomplexen zugeordnet werden. Demnach ist es möglich Theorien entsprechend ihrem Inhalt entweder zu den ätiologischen, den konstruktivistischen oder den Abschreckungs-Theorien zu zählen, wobei einige dieser Komplexe noch weiter unterschieden werden können. Ätiologische Theorien (Ursachen-Theorien) lassen sich weiterhin nach ihren soziologischen z.B. Anomietheorie, psychologischen oder biologischen Ursachen z.B. Neurophysiologischer Ansatz unterscheiden; während konstruktivistische Theorien (Normsetzungs-Theorien) wie Beispielsweise der Labeling-Approach-Ansatz von konstruktivistischen Lerntheorien z.B. Lerntheorie nach Bandura differenziert werden können. Einzig bei den Abschreckungstheorien zu denen der Rational-Choice-Ansatz von Becker/Ehrlich zählt scheint eine weitere Unterscheidung derzeit nicht möglich. Siehe hierzu Graphik Nr. 1.

Eine Zuordnung einzelner Theorien und Ansätze bedeutet auch gleichzeitig eine Abgrenzung zu denjenigen Theorien welche nicht im jeweiligen Komplex enthalten sind. So ist der Rational-Choice-Ansatz als eine Abschreckungstheorie etwa von der Anomietheorie oder der Subkulturtheorie, die beide den Ursachentheorien zugeschrieben werden abzugrenzen und zu unterscheiden. Eine weitere mögliche Abgrenzung ist die Abgrenzung dieser (modernen) Theorien zu den „klassischen“ Theorien des 18. Jh. eines Cesare Beccari oder Jeremy Bentham. (KrimLex, 09.12.2012, 18:35 Uhr)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Graphik Nr. 1: Übersicht über die Kriminalitätstheorien, eigene Darstellung, 2012

2 Die theoretische Basis – Von Ursachen und Lösungsstrategien

2.1 Das Dilemma der kriminologischen Theorien…

Geht es um Theorien zur Erklärung von sozial abweichenden Verhalten wird innerhalb der Kriminologie zuweilen der Ausdruck der „Dominanz von Theorien mit mittlerer Reichweite“ verwendet um die begrenzte Aussagekraft einzelner Ansätze zu verdeutlichen. Dieser Ausdruck besagt, dass sich Kriminalitäts-Theorien auf einen begrenzten Untersuchungsbereich konzentrieren und meist nur wenige, ausgewählte Aspekte untersuchen die in einem engen Zusammenhang zur Kriminalität stehen. Dabei ist zu betonen dass der Begriff des Zusammenhangs augenscheinlich eine feste Kausalität von Ursache und Wirkung z.B. Schichtzugehörigkeit und Kriminalität vortäuscht, letztlich aber „nur“ eine Erhöhung oder Verringerung der Wahrscheinlichkeit beschreibt kriminell zu werden. (vgl. Jung, 2007, S. 73) Neben diesem eingeschränkten Untersuchungsspektrum gesellt sich, wie bereits zu Beginn erwähnt, das Problem eines fehlenden Handlungskonzeptes für kriminelles Handeln. Das Dilemma der Aussagekraft von kriminologischen Theorien wird verdeutlicht bei der exemplarischen Betrachtung der beiden folgenden Ursachen-Theorien.

2.1.1 … am Beispiel der Anomie-Theorie nach Merton

Aufbauend auf Durkheims Begriff der Anomie, der sich durch Regellosigkeit bezüglich gesellschaftlicher Schranken, Regeln und Normen auszeichnet; bezeichnet der Anomiebegriff nach Merton Zusammenbrüche von kulturellen und gesellschaftlichen Strukturen aufgrund von ungenügenden Übereinstimmungen gesellschaftlicher Werte auf der einen Seite, und den (sozial) erreichbaren Möglichkeiten andererseits. Merton schreibt, dass je nach Schicht- oder Milieuzugehörigkeit, unterschiedlich mit der Diskrepanz zwischen den erwünschten, zu erreichenden Zielen und der Wahl der hierfür notwendigen legitimen und illegitimen Mittel umgegangen wird. Dieses führt dazu, das weniger begüterte Schichten aufgrund ihres Mangels an legitimen Mitteln eher bereit zu sein scheinen auf illegitime Mittel zurückgreifen und somit anfälliger für Kriminalität sind. (Merton, 1995, S. 127 ff.) Zur besseren Erläuterung dient das folgende Schema der Anpassungstypen nach Merton:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Typologie der Arten individueller Anpassung, Merton, 1995, S. 293

Tabelle 1 zeigt in Zeile zwei, dass bei gegebenen kulturellen Zielen und fehlenden institutionellen Mitteln der Mensch laut Merton dazu neigt innovativ zu sein um diesen Mangel auszugleichen. Überschreitet der Mensch dabei die rechtlichen Grenzen der „Innovation“ bedient er sich illegitimer Mittel und wird kriminell.

Die Anomietheorie führt eine überschaubare Menge an Ursachen an, die je nach Schichtzugehörigkeit, dazu führen können dass eine Person mehr oder weniger stark gefährdet ist kriminell zu handeln. Sie zeigt nicht, welche Handlungsprozesse im Einzelnen ablaufen oder welche anderen Gründe verantwortlich dafür sein könnten, das eine Person durchaus innovativ aber nicht kriminell handelt wenn seine Mittel zur Zielerreichung nicht ausreichen.

2.1.2 … am Beispiel der Kontrolltheorie nach Hirschi

Ähnlich der Anomie-Theorie gehört auch die Kontrolltheorie nach Hirschi zu den ätiologischen Theorien die nach den soziologischen Zusammenhängen von Kriminalität und Gesellschaft fragen. Allen Kontrolltheorien ist gemein, dass Kriminalität eine Folge von schwachen oder nicht vorhandenen Bindungen und mangelhafter Kontrolle durch die Gesellschaft ist. Speziell bei Hirschi kommt noch ein individueller Aspekt hinzu, bei dem die Abweichung von der gesellschaftlichen Bindung insbesondere dann zustande kommt, wenn die innere individuelle Akzeptanz zu Normen und Regeln gering ist. Im Gegensatz zur Anomietheorie fragt Hirschi nicht nach Gründen für kriminelles Verhalten, sondern ausdrücklich nach den Gründen warum sich Menschen nicht kriminell verhalten. Hirschi unterstellt den Menschen zudem eine asoziale, amoralische, aggressive und impulsive Natur. Der Mensch gelangt nach Hirschi auf den rechten Weg durch Normen und Regeln die das Bindemittel an die Gesellschaft darstellen. Insgesamt gibt es vier Bindungen: die emotionale Bindung an nahestehende Personen und Institutionen (Eltern, Schule, Verein); den gesellschaftlichen Status den eine Person inne hat oder erreichen möchte, die Einbindung in gesellschaftliche Strukturen (Schule, Arbeit, Sport, etc.) und der Glaube etwa an Moralvorstellungen, religiöse Anschauungen etc.. Je stärker alle vier Bindungen bei einem Individuum ausgeprägt sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit kriminell zu handeln. Umgekehrt, je schwächer alle vier Bindungen sind bzw. wenn einzelne Bindungen ganz wegfallen, desto größer die Wahrscheinlichkeit zu kriminellen Aktivitäten. Gleichfalls können sich einzelne Bindungen verstärken oder aufheben. Eine sozial schwache Bindung an das Elternhaus die als kriminalitätsfördernd angesehen wird kann etwa durch eine starke gesellschaftliche Einbindung, durch die Verlustangst von Status und/oder den Glauben an bestimmte Moralvorstellungen aufgewogen werden. (Hirschi, 1993/98, S. 289 – 301) Siehe hierzu Graphik Nr. 2.

Die Kontrolltheorie von Hirschi fokussiert sich im Gegensatz zur Anomietheorie auf Elemente welche die Wahrscheinlichkeit für delinquentes Handeln verringern, vernachlässigt dabei jedoch nach den Ursachen für Delinquenz zu forschen, mit dem Ergebnis, dass auch diese Theorie eine „begrenzte Reichweite“ zur Erklärung kriminellen Verhaltens vorzuweisen hat. Bezüglich eines Handlungskonzeptes über Entscheidungen gegen oder für kriminelles Handeln muss auch diese Theorie passen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Graphik Nr. 2: Vier Bindungen und krim. Verhalten nach Hirschi, eigene Darstellung, 2012

2.2 Der Rational-Choice Ansatz als Lösung aus dem Dilemma

„Der Mensch ist ein vernunftbegabtes Wesen, das immer dann die Ruhe verliert, wenn von ihm verlangt wird, dass es nach Vernunftgesetzen handeln soll.“ Oscar Wilde

2.2.1 Das Rational-Choice-Model nach Becker

Schwerpunkt der Becker´schen Theorie ist die wohlfahrtsökonomische Überlegung „Wie viel Ressourceneinsatz und welches Strafmaß ist unter ökonomischen Gesichtspunkten in einer Gesellschaft optimal?“. Um diese Frage beantworten zu können schließt Becker von einem individuellen Handlungskonzept, basierend auf der Rational-Choice-Theorie, über eine individuelle Kriminalitätsangebotsfunktion auf eine aggregierte Angebotsfunktion mit deren Hilfe letztlich das optimale Maß an Kriminalität bestimmt werden kann. Die grundlegenden Annahmen in Beckers Modell sind (Becker, 1968, S. 172 ff.):

- Nutzenmaximierendes Verhalten der Akteure;
- Marktgleichgewicht, von Kriminalitätsnachfrage und -Angebot;
- Präferenzstabilität, welche keine wechselnden Präferenzen bezüglich des Nutzes der zur Wahl stehenden Alternativen zulässt.

Das für diese Arbeit relevante Handlungskonzept beschreibt was einen Menschen dazu bewegt sich für oder gegen kriminelle Aktivitäten oder zwischen mehreren zur Auswahl stehenden kriminellen Alternativen zu entscheiden. Basierend auf den grundlegenden Prämissen des allgemeinen Rational-Choice-Ansatzes gilt für Beckers Ansatz (Becker, 1982, S. 48 ff.):

- Kriminelle verfügen über vollständige Informationen bezüglich der Handlungsalternativen, der Umwelt und des zu erwartenden Nettonutzens (des Ziels/Ergebnisses);
- Unvollständige Informationen werden als Kosten/Aufwendungen betrachtet und entsprechend berücksichtigt;
- Wahl zwischen legalen und illegalen Handlungsalternativen;
- Entscheidung zwischen den Handlungsalternativen unterliegt einem gewissen „Risiko“, ausgedrückt in Verurteilungs- bzw. Nichtverurteilungswahrscheinlichkeit.

In dem Model gibt es keine Unterscheidung zwischen Wahlhandlungen von kriminellen oder Nicht-Kriminellen und der Wahl zwischen zwei legalen oder einer legalen und einer illegalen Handlung. Entscheidend ist, bei allen zur Wahl stehenden Handlungsalternativen, dass letztlich ein Ertrag „erwirtschaftet“ werden muss, der größer ist als der zu erwartende Aufwand (inkl. Strafe). Gibt es mehrere zur Auswahl stehende alternativen mit positiven Ertrag wird dem ökonomischen Prinzip zu folge die Handlungsalternative gewählt, welche den größten Nettoertrag verspricht (Prämisse der Nutzenmaximierung). Vereinfacht ausgedrückt in den folgenden beiden Trivialgleichungen:

Generell:

Ertrag – Kosten = Nettoertrag

Spezifisch:

Tatertrag - Aufwend. für Tatbegehung - erwartete Strafe = Nettoertr.

Der Tatertrag entspricht dem Gewinn aus der Beute, welcher durch Aufwendungen (z.B. Objektaufklärung, Anschaffung spezieller Werkzeuge, etc.) und der zu erwartenden Strafe (inklusive psychischer Kosten) verringert wird. Der Täter wird sich nur dann für eine illegale Aktivität entscheiden wenn der Nettoertrag positiv und größer ist als der Ertrag einer legalen Alternative.

In Formaler Schreibweise ausgedrückt lässt sich das Handlungsprinzip folgendermaßen beschreiben (Becker, 1968, S. 177):

Erwarteter Nutzen aus Tat: EUi= (1-pi) Ui(Yi) + piUi (Yi-fi)

Wobei (EU) für den erwarteten Nutzen aus (illegalen) Handlungen einer Person (i), (Yi) für den (positiven oder negativen) Ertrag, pi für die Verurteilungswahrscheinlichkeit, (1-pi) für die Nichtverurteilungswahrscheinlichkeit und (fi) für die zu erwartende Strafe (in Geldeinheiten) steht. Bei Ableitung nach Verurteilungswahrscheinlichkeit (pi) und erwarteter Strafe (fi):

Verurteilungswahrscheinlichkeit: ∂EUi/∂pi = Ui(Yi-fi) – Ui(Yi) < 0

Erwartete Strafe: ∂EUi/∂fi = -piU´i (Yi – fi) < 0

wird ersichtlich dass eine höhere Strafe und/oder Verurteilungswahrscheinlichkeit zu einem verringerten Nettonutzen der illegalen Aktivität führt. Letztlich bedeutet ein verringerter oder negativer Nettonutzen einen Rückgang an Kriminalität auf der individuellen und somit auf der aggregierten Kriminalitäts-Angebotsfunktion.

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2013
ISBN (PDF)
9783955497361
ISBN (Paperback)
9783955492366
Dateigröße
201 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
2
Schlagworte
Kriminologie Delinquenz Entscheidungstheorie Handlungsmodell sozial abweichendes Verhalten

Autor

Stephan Ackerschott wurde 1973 in Düsseldorf geboren. Sein Studium der Volkswirtschaftslehre und Sozialwissenschaft schloss der Autor im Jahre 2013 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) erfolgreich ab. Zuvor absolvierte er eine kaufmännische Ausbildung, verbrachte einige Zeit vor und während des Studiums in Asien (insbesondere V.R. China) und erwarb nebenbei einige Zusatzqualifikationen etwa in chinesischer Sprache und internationalem Energie- und Umweltrecht. Seine eigentliche Leidenschaft galt jedoch seit langem der Frage, was Menschen dazu bewegt (kriminell) zu handeln. Mit dem Studium der Sozialwissenschaft und seiner Bachelorarbeit erhielt er die Möglichkeit diese Frage in einem überschaubaren Rahmen wissenschaftlich und anhand der ökonomischen Theorie der Kriminalität zu untersuchen. Es ist zu erwarten, dass sich der Autor weiterhin diesen oder ähnlichen Themen widmen wird.
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