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Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum: Eine Chance für die Professionalisierung der Pflege?

©2009 Diplomarbeit 66 Seiten

Zusammenfassung

Die Versorgung mit Gesundheitsleistungen gerät besonders im ländlichen Bereich durch die starke Zunahme älterer und chronisch kranker Menschen zunehmend unter Druck. Eine Neustrukturierung der Aufgaben der Gesundheitsberufe ist langfristig gesehen unumgänglich, um eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten. Das ist Konsens. Doch wer macht was? Das ist bis heute umstritten. Die vorliegende Forschungsstudie geht der Frage nach, welche konkreten Tätigkeiten von Pflegenden hinsichtlich einer effektiven Gesundheitsversorgung künftig übernommen werden sollten. Grundlage dieser Untersuchung bildet eine empirische Studie, die anhand qualitativer Experteninterviews mit ausgewiesenen Pflegeexperten durchgeführt wurde.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2.2.3 Lebenssituation und Gesundheitslage der Bevölkerung in den neuen Bundesländern

In Kapitel 2.2.1 wurde aufgezeigt, dass periphere, ländliche Räume von den demografischen Veränderungen besonders betroffen sind. Insbesondere in den neuen Bundesländern sind dies die Regionen mit der anteilsmäßig höchsten Alterung der Bevölkerung und des größten Bevölkerungsrückgangs. Bei der Betrachtung der Situation der Gesundheitsversorgung in den neuen Bundesländern ist es jedoch auch notwendig, die Besonderheiten der Lebenssituation und Gesundheitslage der dort lebenden Menschen zu betrachten. Insgesamt hat sich die Gesundheitslage in Ostdeutschland seit der deutschen Wiedervereinigung weitgehend den westdeutschen Standards angeglichen (vgl. Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen 2000/2001: 54). Dennoch bestehen weiterhin Unterschiede. Diese zeigen sich deutlich beim Gesundheitsverhalten: In den neuen Bundesländern kommen beispielsweise Übergewichtigkeit, Alkoholkonsum und Hypertonie häufiger vor als in den alten Bundesländern (vgl. a.a.O.: 55). Dies hängt durchaus auch mit der höheren Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland zusammen, die einen negativen Einfluss auf die Gesundheitslage der Bevölkerung ausübt (vgl. a.a.O: ebd.).

Deutschlandweit ist der überwiegende Teil der ambulant allgemeinmedizinisch und internistisch betreuten Patienten über 60 Jahre alt und leidet an chronischen Krankheiten (vgl. SVR 2007: 129f). Der Organisationsaufwand der Gesundheitsversorgung dieser Patientenklientel ist hoch, da verschiedene „Disziplinen wie Prävention, Kuration, Rehabilitation und Pflege im Zusammenspiel der Kostenträger und Leistungserbringer“ (a.a.O: 131) koordiniert werden müssen. In den ländlichen Regionen Ostdeutschlands ist dieser Aufwand durch die erheblichen Auswirkungen des demografischen Wandels noch höher, was eine überdurchschnittlich hohe Belastung für niedergelassene Ärzte nach sich zieht (vgl. Reiners 2008: 1ff).

2.3 Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum

Die Auswirkungen des demografischen Wandels zeigen sich, wie bereits aufgezeigt, besonders deutlich in den neuen Bundesländern: Die Bevölkerung schrumpft dort doppelt so schnell wie in den alten Ländern und eine verhältnismäßig hohe Zahl junger, gut ausgebildeter Menschen zieht in die alten Bundesländer. Zurück bleiben ältere Menschen mit hohem medizinischen Versorgungsbedarf, deren Anteil an der Bevölkerung in diesen Regionen stark zunimmt. Gleichzeitig aber hat etwa das Land Brandenburg, das von dieser Entwicklung akut betroffen ist, die „geringste Dichte an Vertragsärzten“ (Reiners 2008: 1). Hinzu kommt, dass der Anteil von älteren praktizierenden Hausärzten in Brandenburg ebenfalls steigt. Es wird zudem immer schwieriger, Nachfolger für Hausärzte, die sich in den Ruhestand begeben, zu finden. Der Grund dafür ist, dass jüngere Mediziner die erschwerten Bedingungen in diesen Regionen meist nicht auf sich nehmen möchten (vgl. Alber 2006: 2). In Westdeutschland ist diese Situation zwar noch nicht ganz so dramatisch wie in Ostdeutschland, aber auch in den dortigen ländlichen Regionen zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab (vgl. ebd.). In Hessen beispielsweise ist der Mangel am Ärztenachwuchs immer deutlicher zu spüren. Ländliche Praxen seien heute schon immer schwerer zu besetzen (vgl. Website HR). Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) sieht den Schuldigen an dieser Entwicklung in den hessischen Krankenkassen, die aufgrund von Sparmaßnahmen in der Honorierung für die sinkende Attraktivität einer Niederlassung als Arzt in Hessen verantwortlich sind (vgl. ebd.). Unter diesen Bedingungen ist „die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Zukunft nicht in bewährter Weise sichergestellt“ (ebd.).

Die in manchen Regionen drohende oder in manchen Regionen bereits bestehende Unterversorgung von Gesundheitsleistungen erfordert laut SVR langfristig ein Umdenken. Dies betreffe auch die derzeitigen Strukturen im Gesundheitswesen bei der Kompetenzverteilung und den Kooperationsformen der Leistungserbringer. Es käme zunehmend darauf an, die vorhandenen Potentiale aller im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen effektiv und zielorientiert zu nutzen. Aufgabenneuverteilungen unter den Gesundheitsberufen seien demnach in Erwägung zu ziehen (vgl. SVR 2007: 69).

2.4 Bisherige Handlungsstrategien

Alber (2006) ist der Auffassung, dass attraktivere Arbeitsbedingungen für Ärzte und von Versorgungs-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen umgehend umzusetzen seien, um der kritischen Entwicklung entgegenzuwirken – gerade auch hinsichtlich des steigenden Frauenanteils unter den Medizinstudenten (vgl. Alber 2006: 2). Regionale Gesundheitszentren nach skandinavischem Vorbild zeigten, wie innovative Versorgungsformen für eine zielorientierte Gesundheitsversorgung in dünn besiedelten Regionen sorgten. Sie entsprächen den besonderen Bedürfnissen eines in weiten Teilen strukturschwachen Flächenlandes und auch den besonderen Bedürfnissen junger Ärzte: überdurchschnittlich gutes Einkommen und attraktive Arbeitsbedingungen wie eine 40-Stunden-Woche und gute Möglichkeiten der Kinderbetreuung (vgl. ebd.). Ebenso sei wichtig, medizinische Zentren unter Einbindung der Krankenhäuser zu etablieren, die die gesamte ambulante und stationäre Versorgung sicherstellen (vgl. a.a.O.: 7).

Die Landesregierungen der von medizinischer Unterversorgung bedrohten Bundesländer haben den Ernst der Lage erkannt. Laut Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) stellt „insbesondere die ambulante medizinische Versorgung in den ländlichen, von Bevölkerungsrückgang betroffenen Regionen eine, wenn nicht die zentrale gesundheitspolitische Herausforderung der nahen Zukunft“ (ebd.) dar. Es wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Situation zu entschärfen. Im Folgenden werden diese exemplarisch aufgeführt (vgl. Reiners 2008:1; Alber 2006: 4):

- Das GKV-Modernisierungsgesetz bietet Krankenkassen und Leistungserbringern künftig mehr Flexibilität bei der Vertragsgestaltung.
- Die KV in Brandenburg und Sachsen bietet jungen Ärzten Investitionszuschüsse, wenn sie sich in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen mit einer Praxis niederlassen. Demnach erhält ein Arzt 20.000 bzw. 30.000 Euro, wenn er eine Praxis eröffnet oder übernimmt. 10.000 bzw. 15.000 Euro bekommt der, wer eine Praxis als Zweigpraxis führen möchte. Zusätzlich bietet die KV Umsatzgarantien für bis zu acht Quartale.
- Mittels einer Informationskampagne erhalten Ärzte Unterstützung, wenn sie sich mit einer Praxis niederlassen möchten. Dies betrifft Fragen der Finanzierung und der Räumlichkeiten sowie auch der persönlichen Lebensplanung.
- Mittels Modellprojekten ist der Einsatz von Pflegekräften und MFA, die auf Delegationsbasis ärztliche Routinetätigkeiten bei Hausbesuchen der Patienten durchführen, zur Entlastung von niedergelassenen Ärzten erprobt worden (vgl. Kapitel 4.1).

2.5 Resümee

Eine Vielzahl von Faktoren hat zu der kritischen Situation der Gesundheitsversorgung in peripheren, ländlichen Räumen geführt. In erster Linie ist diese Entwicklung auf zum Teil ineffiziente Strukturen in der Organisation der Gesundheitsversorgung, den demografischen Wandel und die besondere Gesundheitslage und Lebenssituation der in den neuen Bundesländern lebenden Menschen zurückzuführen. Es wurde aufgezeigt, dass ländliche Regionen in den neuen Bundesländern von dieser Entwicklung besonders betroffen sind. In Westdeutschland sind zwar langfristig ähnliche Tendenzen erkennbar, jedoch nicht in dem Ausmaß wie in Ostdeutschland. Einige Handlungsstrategien wurden seitens der Politik und der Ärzteschaft umgesetzt. Darunter zählt auch Modellprojekt AGnES. Hier führen Pflegende und MFA ärztliche Routinetätigkeiten auf Delegationsbasis bei Hausbesuchen aus. Das Konzept dient somit der Arztentlastung. Zu klären ist, ob die bisherigen Handlungsstrategien ausreichen, um die bestehenden Probleme zu lösen.

3 Zur Professionalisierung der Pflege in Deutschland

Ist Pflege eine Profession? Benötigt Pflege überhaupt eine Professionalisierung? Wie lässt sich die Professionalisierung in der Pflege festmachen? – Fragen der Professionalisierung der Pflege werden seit einigen Jahren im Gesundheitswesen kontrovers diskutiert. Bis in die 1980er Jahre wurde die Pflege bestenfalls als Semi-Profession[1] verstanden. Seit der Etablierung der Akademisierung der Pflege und dem zunehmenden Einzug einer pflegewissenschaftlichen Infrastruktur hat die Professionalisierung jedoch beachtliche Fortschritte gemacht. In diesem Kapitel soll der Ursprung, die Entwicklung und der heutige Stand der Professionalisierung der beruflichen Pflege erörtert werden.

3.1 Der Begriff der Professionalisierung Soziologisch-theoretische Grundlagen

Der Begriff der Professionalisierung wurde im angloamerikanischen Raum erstmals Anfang des 20. Jahrhunderts von Sozialwissenschaftlern diskutiert. In Deutschland wurde es in den 1970er Jahren in die allgemeine Berufsdiskussion eingeführt und weiterentwickelt. Seitdem ist eine Vielzahl von Veröffentlichungen und Ansätzen zum Thema erschienen. Auffällig ist, dass die Begriffe der Profession und Professionalisierung darin uneinheitlich und undifferenziert gebraucht werden (vgl. Albert 1995: 25). Es existiert eine Vielzahl von Professionalisierungsansätzen, wobei die „Troika von Wissenschaftlichkeit, Autonomie und Zentralwertbezug“ (Krämer 2005: 160) als wesentliche Charakteristika einer Profession in fast allen Theorien enthalten ist: systematisches Wissen (meist akademisch erworben), ein am Gemeinwohl orientiertes Handeln der Professionsangehörigen und eine autonome Berufsausübung und Ausbildung (vgl. ebd.). Kellnhauser (1994) erweiterte die Troika nach Krämer um weitere Merkmale: „Universitäre Ausbildung, rationale Systematisierung des Wissens zur Wissenschaft, soziale Dienstorientierung, Berufsethik, Selbstverwaltung, Handlungsmonopol, Berufsprestige, Berufsorganisation“ (Kellnhauser 1994: 44f).

Bei Professionen handelt es sich um Berufsgruppen, denen „aufgrund [ihrer] für die Gesellschaft nützlichen Funktionen von dieser eine gesellschaftliche Sonderstellung durch bestimmte ihnen zuerkannter Privilegien eingeräumt“ (Kellnhauser 1994: 42; eigene Ergänzung) werden. Zu den anerkannten Professionen zählen unter anderem Mediziner, Juristen, Theologen und Architekten (vgl. Lauber 2001: 103). Der Weg eines Berufs zu einer Profession wird als ein kontinuierlicher Prozess verstanden. Diesen Weg bezeichnet man als Professionalisierung, in dessen Verlauf sich eine Weiterentwicklung eines Berufs zu einer Profession vollzieht (vgl. ebd.; Löser 1995: 24).

Professionalisierung in der Pflege

Wie können diese soziologisch-theoretischen Ansätze auf die Pflege übertragen werden? Um sich der Beantwortung dieser Frage zu nähern, muss zunächst der Weidnersche Ansatz der Professionalisierung Erwähnung finden, da dieser in der Pflegefachliteratur in den letzten Jahren häufig aufgegriffen wurde. Ein professionell Pflegender zeichnet sich im Weidnerschen Ansatz dadurch aus, dass er auf Grundlage eines in einer spezifischen Ausbildung erworbenes Fachwissen in der Lage ist, die Bedürfnisse des Klienten hermeneutisch zu deuten und adäquat darauf zu reagieren. Die Lebenswelt und die individuellen Bedürfnisse des Klienten stehen dabei im Vordergrund und die Pflege orientiert sich daran (vgl. Krämer 2005: 161). Der Weidnersche Professionalisierungsbegriff geht also über die klassischen soziologisch-theoretischen Ansätze hinaus, da er sich auf die Situation der Pflege bezieht. Weidner macht in seinem Ansatz deutlich, dass das Streben nach Wissenschaftlichkeit und Autonomie den Patienten/Heimbewohnern mittels einer Optimierung der Pflege zugute kommen muss.

Auch Harms/Schwank (2006) betrachten die Erhöhung der pflegerischen Versorgungsqualität als das primäre Ziel der Professionalisierung der Pflege. Dies kann ihrer Meinung nach nur dann erreicht werden, wenn auf der Basis eines wissenschaftlichen Fundaments „ein bestimmtes einheitliches Qualitätsniveau der Pflege erreicht wird“ (Harms/Schwank 2006: 399). Noch habe die Pflege nicht alle Kriterien einer Profession erreicht und befinde sich noch im Prozess der Professionalisierung (ebd.). Dies stützt die Auffassung von Krämer (2005), der auf Grundlage des funktionalistischen Professionalisierungsverständnisses – Wissenschaftlichkeit, Autonomie und Zentralwertbezug – die noch bestehenden Defizite der Pflege als Profession benennt. Die Akademisierung der Pflege seit Ende der 1980er Jahre als „Grundlegung einer wissenschaftlichen Wissensbasis“ (Krämer 2005: 163) sieht er als „Weg zum Erwerb von Wissenschaftlichkeit“ (a.a.O.: 162) an. Der in den letzten zwanzig Jahren begangene Weg sei seiner Ansicht nach der Richtige, wobei beachtet werden muss, dass die Pflege die – verglichen mit den angloamerikanischen und skandinavischen Ländern – jahrzehntelange Verzögerung der Akademisierung nicht in wenigen Jahren aufholen könne. Zudem merkt er an, dass es bei dem Erwerb von Wissenschaftlichkeit in der Pflege wichtig sei, sich „losgelöst von der Medizin und eher auf dem Boden der Sozialwissenschaften, […] eine eigene wissenschaftliche Basis zu schaffen, die andere Fakultäten anerkennen“ (ebd.; eigene Auslassung). Er begründet dies mit dem Wunsch, die Pflege von der Medizin abzugrenzen. Zudem sei eine starke Anbindung der Pflege an die Sozialwissenschaften erkennbar (ebd.). Besonders im Bereich der Autonomie sieht Krämer Defizite bei der Professionalisierung der Pflege. Der Wunsch einer Pflegekammer und die ersten Initiativen und Bestrebungen, die in diesen Weg zeigen, seien jedoch ein wichtiger und vielversprechender Schritt in die richtige Richtung. Ebenso sei es wichtig, dass sich die Pflege künftig als gleichberechtigter Partner im Gesundheitswesen behaupten kann (vgl. ebd.). Krämer merkt an, dass sich die Pflege den Zentralwertbezug der Gesundheit mit der Medizin teilt. Pflege solle ihr Augenmerk aber verstärkt auf den Bereich der Gesundheitsförderung und -beratung legen – sich also stärker an der ganzheitlichen Pflege orientieren, die „die Gesundheit des gesamten Menschen im Auge hat“ (a.a.O.: 163).

Resümee

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die meisten Autoren die Professionalisierung der Pflege als wichtigen Faktor für die Weiterentwicklung der beruflichen Pflege betrachten. Wichtig ist nach Ansicht der Autoren, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Pflege müsse ihre eigenen originären Aufgaben, abgegrenzt von anderen Berufsgruppen, klar definieren und im Auge behalten. Diese seien weniger in der Ausübung medizinischer Tätigkeiten, sondern primär im typisch Pflegerischen anzusiedeln: „Das Ansetzen an der Leiblichkeit (und nicht nur am Körper) und eine die Existenz umfassende, heilende, Anteil nehmende und fürsorgende Hilfe und Unterstützung in krisenhaften, oftmals sehr verletzlichen Situationen sind die pflegerische Domäne und grenzen sie ab von den anderen Professionen“ (Darmann-Finck/Friesacher 2009: 1). Konkret bedeute dies, pflegerisch-grund­lagen­theo­retische Aspekte pflegerischen Handelns und die pragmatischen klinischen Tätigkeitsinhalte zu integrieren und für die Professionalisierung von Pflege zu nutzen. Es sei nötig, Strukturen zu schaffen, die eine angemessene und menschenwürdige Pflege möglich machen, wie die Schaffung eines angemessenen Stellenschlüssels und einem angemessenen Verdienst von Pflegenden. Das primäre Ziel der Professionalisierung muss nach Ansicht der Autorewn eine höhere Qualität der pflegerischen Versorgung sein (vgl. ebd.; Krämer 2005: 159ff; Harms/ Schwank 2006: 398ff; Schaeffer 1998: 6ff).

3.1 Entwicklung der Professionalisierung der Pflege in Deutschland

In den nachfolgenden Ausführungen wird die Entwicklung der Pflegeberufe in Deutschland dargestellt – von den ersten Bestrebungen der Etablierung der Krankenpflege als anerkannten Beruf im 19. Jahrhundert bis zum heutigen Stand der Professionalisierung.

3.1.1 Erste Impulse im 19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert wurden für bestimmte Berufe erstmals gesetzliche Regelungen zur Ausübung geschaffen. Klare Regelungen zur Ausbildung und Berufsausübung in der Pflege fehlten aber völlig, so dass Pflege weiterhin von jedermann ausgeübt werden konnte. Das öffentliche Ansehen der Pflege als Beruf war dementsprechend gering (vgl. Möller/Hessel­barth 1994: 57). Erste Impulse zur Professionalisierung der Pflege waren dennoch bereits erkennbar: Theodor Fliedner, ein evangelischer Pastor, gründete 1836 die Kaiserswerther Diakonissenanstalt, mit der er den Anstoß zur Berufskrankenpflege gab (vgl. ebd.). Seine Ausbildung erfolgte im Sinne eines medizinischen Assistenzberufs: Er „führte eine qualifizierte Ausbildung der ´Diakonissen´ als Helferinnen des Arztes in Theorie und Praxis ein“ (Oelke 2008: 494).

Bemerkenswert ist ebenfalls, dass Rudolf Virchow, der als Begründer der modernen Pathologie gilt, bereits im Jahr 1869 Krankenpflegeschulen forderte. Die Ausbildungsstätten sollten seiner Ansicht nach staatlich geregelt sein. Der Staat betrachtete eine staatliche Regelung der Krankenpflege jedoch als unnötig. Vielmehr sei die Krankenpflege eine Angelegenheit der Kirchen, da es sich nach Ansicht des Staates vornehmlich um eine karitative Tätigkeit handelte. (vgl. Rau 2001: 36).

3.1.2 Entwicklung der Pflegeausbildungen

Krankenpflegeausbildung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts

Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts forderte die Krankenschwester Agnes Karll eine dreijährige Krankenpflegeausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung (vgl. ebd.; Möller/Hessel­barth 1994: 166). Ein wichtiger Erfolg des von ihr gegründeten Berufsverbandes war es, die Krankenpflege durch erste gesetzliche Regelungen zu einem anerkannten Beruf zu machen: 1906 beschloss der Bundesrat des Deutschen Reiches, die Krankenpflege als Ausbildungsberuf mit Abschlussprüfung gesetzlich zu regeln. Vorgesehen war zunächst eine einjährige Ausbildung. Diese ersten gesetzlichen Regelungen hatten für die verschiedenen Bundesstaaten jedoch einen eher empfehlenden statt verbindlichen Charakter (vgl. Rau 2001: 37). Als Preußen 1921 die Ausbildungsdauer auf zwei Jahre anhob, folgten mehrere Bundesstaaten diesem Beispiel (vgl. a.a.O.: 38). Durch die ersten Gesetze zur Ausbildung in der Krankenpflege veränderten sich das Selbstbild der Pflegenden sowie das Ansehen des Krankenpflegeberufs in der Öffentlichkeit zum Positiven (vgl. Möller/Hesselbarth 1994: 166). 1938 gab es erstmals eine reichseinheitliche Regelung der Krankenpflegeausbildung. Die Krankenpflegeschulen wurden von Ärzten geleitet und Krankenhäusern angegliedert. Die Ausbildung dauerte eineinhalb Jahre, ab 1943 zwei Jahre. Die Ausbildung wurde mit einer staatlich geregelten Prüfung abgeschlossen. (vgl. Rau 2001: 38f).

Gesetz

Entwicklung der Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung ab 1957

In der Bundesrepublik regelte ab 1957 ein einheitliches Krankenpflegegesetz (KrPflG) die Ausbildung. Die Ausbildungsdauer wurde auf drei Jahre ausgeweitet, die sich aus einem zweijährigen Lehrgang und einem einjährigen Praktikum zusammensetzten. Für den Unterricht waren mindestens 400 Stunden vorgeschrieben. Nach zwei Jahren fand eine theoretische und eine praktische Prüfung statt (vgl. Metzger/Zielke-Nadkarni 1998: 92). Nach einer „z. T. sehr kontrovers geführten, ca. 15-jährigen Diskussion“ (Möller/Hesselbarth 1994: 166), ob die Krankenpflegeausbildung in das allgemeine Bildungssystem eingeführt werden soll, wurde 1985 ein novelliertes KrPflG verabschiedet. Die Krankenpflege wurde vom Gesetzgeber in ihrem Stellenwert angehoben: „Die gesamte Ausbildung umfasst jetzt 1600 Stunden Theorie und 3000 Stunden Praxis. Die Anzahl der Unterrichtsstunden in Krankheitslehre wurde von 420 auf 360 reduziert. Dafür wurde die Stundenzahl für die Krankenpflege von 250 auf 420 Stunden angehoben“ (Metzger/Zielke-Nadkarni 1998: 93). Die Ausbildungsziele in § 4 KrPflG machten deutlich, dass der Gesetzgeber als grundlegende Kompetenz der Krankenschwestern und Krankenpflegern eine umfassende, zielgerichtete, geplante und reflektierte Pflege fordert (vgl. a.a.O.: 94). Durch die Novellierung des KrPflG im Jahr 2003 wechselte die Berufsbezeichnung – von Krankenschwester und -pfleger zu Gesundheits- und Krankenpfleger/in; von Kinderkrankenschwester und -pfleger zu Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in – und es „wurden die Ausbildungsziele und -inhalte deutlich verändert. Die Ausbildungen vermitteln den Lernenden Kompetenzen, um präventives, kuratives, rehabilitatives und palliatives Pflegehandeln wissenschaftlich fundiert auszurichten“ (DBfK 2008: 13).

Aktuell gibt es die Bestrebung, die Pflegeberufe auf dem heutigen Arbeitsmarkt zukunfts- und konkurrenzfähiger zu machen, da zu erwarten ist, dass der Bedarf an Pflegekräfte aufgrund der demografischen Entwicklungen enorm steigen wird. Dies soll zum einen durch die Perspektive zu mehr Flexibilität nach Abschluss der Ausbildung erreicht werden, z. B. durch die Zusammenlegung der Pflegeausbildungen in eine generalistische Pflegeausbildung. Im Rahmen des Modellvorhabens Pflegeausbildung in Bewegung wurde diese Möglichkeit seit 2004 in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erprobt (vgl. Weidner 2006: 82ff).

An vielen Hochschulen Deutschlands bestehen zudem mittlerweile entsprechende Bachelor-Studiengänge, die sowohl eine grundständige Ausbildung in einem der Pflegeberufe als auch den Erwerb des akademischen Grad des Bachelors ermöglichen.

Altenpflegeausbildung

Der demografische Wandel und die veränderten Sozialstrukturen bewirkten ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts einen steigenden Versorgungsbedarf älterer Menschen. Es wurden daher Einrichtungen zur Versorgung pflegebedürftiger, älterer Menschen eröffnet, in denen zum größten Teil ungelernte oder angelernte Kräfte arbeiteten. In den 1960er Jahren entwickelte sich in Westdeutschland der Berufszweig der Altenpflege, der seit 1969 gesetzlich geschützt ist. Die Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen wurden bis zum bundeseinheitlichen Altenpflegegesetz im Jahr 2003 von den Ländern geregelt. Seitdem gilt deutschlandweit eine einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (vgl. Oelke 2008: 498).

Pflegeausbildung in der DDR

1946 gab es auf dem Gebiet der drei Jahre später gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erstmals eine gesetzliche Regelung zur Ausbildung von Pflegekräften. Nach der Gründung der DDR wurden Pflegekräfte in einer zweijährigen Ausbildung an Fachschulen für medizinische Fachkräfte ausgebildet. Die Ausbildung wurde 1974 durch Oberschulbildung ersetzt und auf drei Jahre ausgeweitet, um die Qualität der Ausbildung zu erhöhen. Eine Besonderheit der Krankenpflegeausbildung in der DDR war die Tatsache, dass es die Möglichkeit einer akademischen Spezialisierung gab. An der Humboldt-Universität in Berlin (Ost) wurden ab 1963 Lehrkräfte ausgebildet, die heute als Diplom-Pflegepädagogen bekannt sind. Neben dieser akademischen Ausbildung gab es parallel die Möglichkeit von Lehrmeisterlehrgängen. Ab 1982 wurde das Hochschulstudium für Lehrkräfte in der Pflege verbindlich.

1976 wurde ein Fernstudium mit der Fachrichtung Krankenpflege für medizinische Hilfskräfte, die bereits in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig waren, eingerichtet. Aufnahmekriterien waren gute Leistungen am Arbeitsplatz sowie ein guter Schulabschluss der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (vgl. ebd.).

Darüber hinaus wurde ab 1982 an der Humboldt-Universität in Berlin (Ost) ein Teilzeitstudium zur Qualifizierung als Pflegedienstleitung angeboten. Adressaten für diesen Studiengang waren Oberschwestern, die bereits in leitender Funktion an Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig waren (vgl. Löser 1995: 35f).

3.1.3 Etablierung der Akademisierung der Pflege

Laut Kellnhauser (1994) sind Angehörige einer anerkannten Profession akademisch ausgebildet. Die Ausbildung an Hochschulen ist eine der wesentlichen Übereinstimmungen, die bei allen Fachautoren bei der Diskussion der Charakteristika einer Profession zu finden seien. Die Frage der Akademisierung der Pflege ist also eng mit der der Professionalisierung verbunden. (vgl. Kellnhauser 1994: 43).

Etablierung der Pflege als Wissenschaft

Mit der Einführung der Akademisierung der Pflege in der Bundesrepublik seit Ende der 1980er Jahre hat die Pflege den Weg der Wissenschaftlichkeit und somit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Professionalisierung beschritten.

Die Pflegewissenschaft „versucht, bestehendes Wissen zu systematisieren und neues Pflegewissen zu entwickeln, damit das pflegerische Handeln auf eine begründbare theoretische Basis gestellt wird und der eigentliche Tätigkeitsbereich der Pflege definiert werden kann“ (Lauber 2001: 103). Die Entwicklung der Pflegeforschung und Pflegetheorien sind in diesem Zusammenhang wichtig zu erwähnen. In Deutschland befindet sich die Wissenschaftlichkeit der Pflege samt Pflegeforschung und Theoriebildung noch in den Anfängen. Durch die Fortschreitung der Akademisierung der Pflege habe sich infolgedessen auch die Pflegewissenschaft immer mehr etablieren können. Dies zeigt sich eindrucksvoll in der Etablierung einer pflegewissenschaftlichen Infrastruktur mit entsprechenden regelmäßig erscheinenden Fachpublikationen, Forschungsinstituten und Studienmöglichkeiten (vgl. Kellnhauser 2007: 468).

Notwendigkeit der Akademisierung

Pflegeexperten und -verbände sehen die Akademisierung der Pflege als einen essentiellen Schritt in Richtung Zukunft an. Die berufspolitischen Ziele der Pflege ließen sich nur durch die Akademisierung verwirklichen: Voraussetzung für die von den Pflegeverbänden geforderte Ausübung von Heilkunde durch Pflegenden erfordere einen Hochschulabschluss (vgl. Nolte 2007: 61).

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fasst die Gründe, die die Notwendigkeit einer akademischen Pflege erklären, wie folgt zusammen (Website DBfK):

- „Anforderungen an die Beweisbarkeit der Pflege,
- Berufsbilder, die in einem weitgehend akademisch geprägten Umfeld stattfinden,
- persönliche Weiterentwicklung,
- Verbesserung der Berufsperspektiven und finanziellen Möglichkeiten“

Entwicklung der Akademisierung der Pflege

Verglichen mit anderen Ländern, besonders denen im angelsächsischen Bereich, hat die Akademisierung der Pflege in Deutschland erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung begonnen. Während es in der DDR, wie bereits beschrieben, bereits Anfang der 1960er Jahren Ansätze einer Akademisierung der Pflege gab, dauerte es in der Bundesrepublik bis zum Jahr 1989, dass erstmals ein Pflegestudiengang an einer Hochschule angeboten wurde. Erste Versuche zur Etablierung von Pflegestudiengängen gab es in der Bundesrepublik jedoch bereits Anfang der 1970er Jahre: Der Wissenschaftsrat wies 1970 in seinen Empfehlungen zum Ausbau des Bildungswesens im Hochschulbereich nach 1970 darauf hin, dass „Hochschulen nicht nur der Vermehrung von Wissen und Erkenntnissen dienten, sondern durch die Studienangebote zur individuellen Entfaltung der Berufsfähigkeit beitragen sollten. Hochschulen sollen auch Stätten wissenschaftlicher Berufsbildung sein. Ausdrücklich wurde auch die Ausbildung im Bereich der nichtärztlichen Gesundheitsberufe genannt“ (Löser 1995: 33). Die Initiativen zur Etablierung eines Pflegestudiengangs stießen bei den Pflegeverbänden und Gewerkschaften damals auf Vorbehalte und Ablehnung. Sie sahen die Fort- und Weiterbildung von Pflegenden als ihre Aufgabe an und sahen in der Akademisierung keine Alternative (vgl. a.a.O.: 33f). Ein Modellstudiengang an der Freien Universität in Berlin (West) in den Jahren 1977 bis 1980, in dessen Rahmen Lehrer für Kranken- und Kinderkrankenpflege ausbildet wurden, konnte trotz positiver wissenschaftlicher Resonanz aufgrund von politischen und wirtschaftlichen Gründen nicht in einen Regelstudiengang überführt werden (vgl. a.a.O.: 34).

Im Laufe der 1970er Jahre setzte sich zunehmend die Auffassung durch, dass es hinsichtlich einer Akademisierung der Pflegeberufe am ehesten Sinn mache, auf Weiterbildung zu setzen und auf eine grundständige pflegerische Hochschulausbildung zu verzichten. So existierte Mitte der 1970er Jahre an der Universität Osnabrück ein Weiterbildendes Studium für Lehrpersonen an Schulen des Gesundheitswesens. Das Modellprojekt konnte in ein Regelweiterbildungsstudium überführt werden (vgl. a.a.O.: 34f).

Anfang der 1980er Jahre richtete die Katholische Fachhochschule Osnabrück ein Weiterbildungsstudium zur Qualifizierung als Pflegedienstleitung im Krankenhaus ein (vgl. a.a.O.: 35). „Der Fachhochschule Osnabrück gelang es überdies, die erste Professorinnenstelle für das Fach Pflege in der Bundesrepublik einzurichten und qualifiziert zu besetzen. Damit wurde gleichsam auch ein wichtiges Symbol geschaffen, das für neue Entwicklungsperspektiven in der Pflege stand“ (ebd.).

Seit der deutschen Wiedervereinigung sind an (Fach-) Hochschulen immer häufiger pflegespezifische bzw. pflegeverwandte Studiengänge eingerichtet worden. Gegenwärtig existieren pflegebezogene Studiengänge an mehr als 40 Hochschulstandorten in Deutschland. Pflegefachkräfte werden in diesen Studiengängen wissenschaftlich ausgebildet und auf die Berufstätigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen vorbereitet. Die Schwerpunkte sind je nach Studiengang unterschiedlich. (vgl. DBfK 2008: 13).

Einteilung der gegenwärtig existierenden Pflegestudiengänge

Der überwiegende Teil der Pflegestudiengänge lässt sich in drei verschiedene fachspezifische Studienrichtungen einteilen:

- Das Studium der Pflegepädagogik befähigt zum Unterrichten an pflegerischen Bildungseinrichtungen, unter anderem an Pflegeschulen oder an Fort- und Weiterbildungsstätten. Es sind unter anderem Qualifikationsschwerpunkte wie Beratung möglich. Die Absolventen werden als Berufspädagogen – Fachrichtung Pflege oder als Pflegepädagogen bezeichnet. (vgl. Oelke 2008: 526)
- Das Studium des Pflegemanagements befähigt Absolventen, Führungsaufgaben (z. B. Personalführung, Controlling und Qualitätssicherung) in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu übernehmen. Die Absolventen werden als Pflegewirte bezeichnet. (vgl. ebd.)
- Das Studium der Pflegewissenschaft befähigt zum wissenschaftlichen Arbeiten oder zur Tätigkeit für gehobene Aufgaben in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Absolventen werden als Pflegewissenschaftler bezeichnet. (vgl. a.a.O.: 527)

Grundständige Pflegestudiengänge

Seit wenigen Jahren gibt es zudem an zahlreichen Hochschulen die Möglichkeit, ein grundständiges Pflegestudium „als Alternative zur ´klassischen´ Pflegeausbildung“ (ebd.) zu absolvieren.

Die Evangelische Fachhochschule Berlin war 2004 die erste Hochschule in Deutschland, die mit dem Modellstudiengang Bachelor of Nursing diesen neuen Weg der Pflegeausbildung beschritt. Es handelt sich bei diesem Studiengang um ein duales Vollzeitstudium, das die staatliche Berufszulassung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in auf Grundlage des KrPflG nach sechs Semestern des vierjährigen Studiums ermöglicht und nach dem achten Semester mit dem akademischen Grad des Bachelor of Science abschließt (vgl. Köber und Rück 2007: 63f). Der theoretische Unterricht ist modular gestaltet und findet an der Fachhochschule statt. Die Lehrveranstaltungen sind in ein oder zwei Semestern gegliedert. Die Lehrinhalte entsprechen den vorgeschriebenen Richtlinien im KrPflG. Voraussetzung für die Immatrikulation für diesen Studiengang ist ein abgeschlossener Arbeitsvertrag bei einem der sieben Kooperationspartner der Evangelischen Fachhochschule Berlin (vgl. ebd.; DBfK 2007: 1017).

Die Entwicklung der Akademisierung in der Pflege ist von Fachleuten in den vergangenen Jahren häufig kritisiert worden. Görres (2008) etwa monierte, dass sich die Akademisierung der Pflege in Deutschland „lediglich auf die Schwerpunkte Management, Pädagogik und Wissenschaft beschränkt“ und „patientennahe Schwerpunkte […] bisher kaum in die Hochschulausbildung eingegangen“ sind. Der „Bedarf an spezialisierten Experten“ werde aber „genau in diesen Bereichen steigen“ (Görres 2008: 447; eigene Auslassung).

Auch der SVR merkt an, dass „die Akademisierung der Pflege […] vor allem die Leitungskräfte, aber nicht die Pflegepraxis“ (SVR 2007: 77; eigene Auslassung) erfasst. Er empfiehlt, internationale Modelle, in denen Pflegekräfte akademisch im Bereich der Pflegepraxis weitergebildet werden, bezüglich der Möglichkeit einer teilweisen Übertragung auf Deutschland zu prüfen (vgl. ebd.).

3.1.4 Entwicklung der beruflichen Fort- und Weiterbildung in der Pflege

Kontinuierlicher Wissenserwerb zählt laut Kellnhauser (1994) zu den „klassischen Professionsmerkmalen“ (Kellnhauser 1994: 43). Ein Weg, diesem Charakteristikum gerecht zu werden, besteht in der Fort- und Weiterbildung in der Pflege. Es „dient der Erweiterung oder Festigung der beruflichen Qualifikation“ (Oelke 2008: 524). Die Begriffe Fort- und Weiterbildung werden unter Berufsangehörigen der Pflege häufig undifferenziert und teils synonym zueinander verwendet. Gemeint sind aber unterschiedliche Formen der beruflichen Bildung: „Fortbildung wird als berufsbegleitendes Lernen verstanden, das der Auffrischung und Vertiefung der in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dient und Möglichkeiten der Problembewältigung für typische Alltagssituationen […] bietet. Im Gegensatz dazu versteht man unter Weiterbildung das Erlangen von zusätzlich qualifizierenden Abschlüssen, die entweder im Bereich fachlicher Spezialisierung liegen oder im Bereich des beruflichen Aufstiegs angesiedelt sind“ (Löser 1995: 18f; eigene Auslassung). Laut Löser (1995) lassen die fehlenden verbindlichen Regelungen Fortbildung als etwas Beliebiges erscheinen. Die Teilnahme und Durchführung von Fortbildungen seien weder verpflichtend, noch habe man ein Recht darauf. (vgl. Löser 1995: 19).

Auch bei der Regelung der pflegerischen Weiterbildung gestaltet es sich schwierig, da die gesetzlichen Richtlinien die jeweiligen Bundesländer vorgeben. Diese machen davon aber kaum Gebrauch, so dass die Richtlinien der Weiterbildungen von den Bildungsstätten selbst bestimmt werden. Dies führt zur Uneinheitlichkeit: „Gleiche Abschlussqualifikationen unter qualitativ völlig unterschiedlichen Bedingungen zu erwerben“ ist immer noch möglich (a.a.O.: 19f).

Für die Berufspolitik ist die Fort- und Weiterbildung notwendig für die Pflege, um den Beruf weiter zu professionalisieren: „Fort- und Weiterbildung muss für Pflegeprofis selbstverständlich sein. Mit der Freiwilligen Registrierung besteht die Möglichkeit, Fortbildungspunkte zu erwerben und so sichtbar zu machen, dass man über aktuelles Know-how verfügt“ (Nolte 2008: 54).

[...]


[1] Semi-Profession ist eine Bezeichnung für Berufspositionen, die sich zwar in einem Prozess der Professionalisierung befinden, aber nicht die gängigen Merkmale einer Profession aufweisen und daher mit den klassischen Professionen (Mediziner, Juristen, Theologen) nicht gleichgestellt werden können (vgl. Weidner 1995: 51).

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2009
ISBN (PDF)
9783955497804
ISBN (Paperback)
9783955492809
Dateigröße
226 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,1
Schlagworte
Gesundheitsleistung Ländlicher Raum Gesundheit Pflegedienst Pflege

Autor

Stephan Lücke (geb. 1979) arbeitete nach seiner Ausbildung zum Krankenpfleger sieben Jahre in verschiedenen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen; 2004 bis 2009 Studium der Pflegewissenschaft an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe. Das vorliegende Buch ist die leicht überarbeitete Fassung der Diplomarbeit des Verfassers, die 2009 am Fachbereich Heilpädagogik und Pflege unter dem Titel 'Gesundheitsversorgung in peripheren ländlichen Räumen - Eine Chance für die Professionalisierung der Pflege?' eingereicht wurde.
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Titel: Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum: Eine Chance für die Professionalisierung der Pflege?
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