Euro-Bonds: Fluch oder Segen zur Rettung des Euro-Raumes?
©2011
Bachelorarbeit
66 Seiten
Zusammenfassung
Die EZB prognostiziert, dass in den kommenden Jahren die Verschuldung im Gegensatz zur Wirtschaftsleistung in allen Ländern des Euro- Raumes ansteigen wird. Aufgrund von Sparbemühungen der Staaten wird die Nachfrage sinken, was sich negativ auf das Wachstum auswirken wird. Länder, die ohnehin schon kaum in der Lage sind, ihre Zahlungen zu leisten, werden eine noch höhere Belastung erfahren. Es folgt eine Spirale, aus der die Mitgliedsländer des Euro- Raumes nicht mit eigener Kraft heraus kommen können.
Im Zuge dieser Problematik werden Euro- Bonds als mögliche Maßnahme aus der Schuldenkrise diskutiert. Die Frage ist, inwieweit Euro- Bonds zu einer Disziplinierung der Länder beitragen und somit aus der Schuldenspirale heraushelfen können oder ob sie ein weiteres Instrument darstellen, welches den Ländern Zugang zu frischen liquiden Mitteln verschafft, welche sie aus eigener Kraft nicht erlangen könnten?
Im Zuge dieser Problematik werden Euro- Bonds als mögliche Maßnahme aus der Schuldenkrise diskutiert. Die Frage ist, inwieweit Euro- Bonds zu einer Disziplinierung der Länder beitragen und somit aus der Schuldenspirale heraushelfen können oder ob sie ein weiteres Instrument darstellen, welches den Ländern Zugang zu frischen liquiden Mitteln verschafft, welche sie aus eigener Kraft nicht erlangen könnten?
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
4.1
Renditen zehnjähriger Staatsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
19
6.1
10-jährige Staatsanleihen im Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
29
A.1 Staatsverschuldung des BIP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
51
A.2 Budgetdefizite der Euro-Länder
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
52
A.3 Zinsspreads in Staatsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
53
A.4 Staatsfinanzen im Vergleich: Defizitquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
54
A.5 Staatsfinanzen im Vergleich: Schuldenstandsquote . . . . . . . . . . . . . . . .
54
A.6 Inflation UK und Spanien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
56
A.7 Wachstum des Bruttoinlandsprodukt in UK und Spanien . . . . . . . . . . . .
56
IV
Tabellenverzeichnis
3.1
Die Konvergenzkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11
A.1 Die Konvergenzkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
55
V
1
Einleitung
Das 10-jährige Jubiläum zur Einführung des Euro feierte die gemeinsame Währung
noch als Erfolgsmodell. Zwei Jahre später hat sich die Einstellung gegenüber dem Euro
geändert Austritt, Spaltung oder Ausgrenzung einzelner Länder werden gefordert.
1
Die
EZB prognostiziert, dass in den kommenden Jahren die Verschuldung im Gegensatz zur
Wirtschaftsleistung in allen Ländern des Euro-Raumes ansteigen wird. Aufgrund von
Sparbemühungen der Staaten wird die Nachfrage sinken, was sich negativ auf das Wachstum
auswirken kann. Länder, die ohnehin schon kaum in der Lage sind, ihre Zahlungen zu
leisten, werden eine noch höhere Belastung erfahren, da die Wirtschaftsleistung sinkt,
während die Belastung zur Tilgung der Schulden zunehmen wird. Die Wahrscheinlichkeit
von Zahlungsunfähigkeit bis hin zum Staatsbankrott wird zunehmend real und wirkt sich auf
die Renditen der Staatsanleihen aus.
2
Es folgt eine Spirale aus der die Mitgliedsländer des
Euro-Raumes nicht mit eigener Kraft heraus kommen können. Das europäische Finanzsystem
ist im Jahr 2010 fast gescheitert. Die Frage ist, inwieweit das System des Euros an sich
eine Fehlplanung darstellt oder die Problematik aus dem falschen Umgang mit dem System
resultiert.
3
Aus diesem Anlass befassen sich die Regierung der Länder, die Institutionen des
Euros sowie bedeutende Ökonomen mit der Frage, wie dem entgegen gewirkt werden kann.
Die Länder des Euroraumes stehen nun vor der Herausforderung, einen Weg aus der
Schuldenkrise zu finden und die gemeinsame Währungsunion für die Zukunft zu stabilisieren.
Während gegenwärtig das Ziel im Fokus steht, die hoch überschuldeten Länder mit Liquidität
aus der Gemeinschaft zu versorgen, muss langfristig eine Lösung gefunden werden, um allen
Ländern die Versorgung mit Kapital vom Markt zu ermöglichen. Diese Arbeit untersucht
die Einführung des Euro-Bonds als Lösung der Schuldenkrise. Im ersten Teil wird die
Entstehung der Europäischen Währungsunion mit den dazugehörigen Reglements beschrieben,
um im anschließenden Teil eine Analyse der derzeitigen Schuldensituation im Europäischen
Wirtschaftsraum vorzunehmen. Daraus resultiert eine Zusammenfassung der Voraussetzungen
für eine gut funktionierende Währungsunion. Im dritten Teil erfolgt eine Darstellung des
Euro-Bonds nach den Vorstellungen von Delpla und Weizsäcker, indem die Ausgestaltung
beschriebenwird.
Darauffolgend werden einzelne Kriterien der Einführung dieser Maßnahme auf ihre Vor- und
Nachteile sowie deren Wirkungsweise untersucht. Im letzten Teil werden die Wirkungskräfte
1
Vgl. G
LOMB
, W. (2011c), S. 2.
2
Vgl. H
ILD
, T. (2011), o.S.
3
Vgl. H
ARMS
, P. (2010), S. 3.
1
der Märkte auf Länder eines gemeinsamen Währungsraumes im Gegensatz zu alleinstehenden
Ländern und das Verhalten der Nationen in einem Währungsraum aufgezeigt, um die Wirkung
des Euro-Bonds zu untersuchen. Ziel dieser Arbeit ist es, zu bewerten, inwiefern der Euro-Bond
zur Lösung der Schuldenkrise beitragen kann bzw. den zukünftigen Kapitalbedarf der Länder
sichert.
2
2
Die Entstehung der Europäischen Währungsunion
Im Jahre 1962 wurden erstmals Vorschläge zur Schaffung einer Wirtschafts- und
Währungsunion unterbreitet. Aufgrund zunehmender Spannungen im Weltwährungssystem
gewann diese in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre an Bedeutung. Es folgte 1969 eine
Ausarbeitung, die 1971 als Grundsatzentscheidung verabschiedet wurde und in drei Stufen bis
1980 verwirklicht werden sollte. Die Umsetzung kam jedoch nicht zustande, da keine Einigung
bezüglich der gemeinsamen Stabilitätspolitik erreicht werden konnte.
4
Des Weiteren scheiterte
in den 1970er Jahren das Währungssystem des Bretton Woods, welches 1944 gegründet
wurde. Hierbei handelte es sich um ein Modell mit einem vereinbarten Währungssystem
fester Wechselkurse mit dem Dollar als Leitwährung. Es sollte verhindert werden, dass
Länder ihre Währung abwerten, um dadurch einen Beschäftigungsvorteil zu erlangen und eine
Vollbeschäftigungsgarantie zu erzielen. Das Preis- sowie Zinsniveau bei hoher Kapitalmobilität
wurde durch das Regime vorgegeben, um das Gleichgewicht zu sichern. Dieses System versagte
an der Beschleunigung des inflatorischen Prozesses mit überhöhten Verteilungsansprüchen.
Nach dem Scheitern des Währungssystems einigte man sich auf ein System mit flexiblen
Wechselkursen.
5
2.1
Der Maastrichter Vertrag
Am 07.02.1992 wurde der Maastrichter Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet,
der am 01.11.1993 in Kraft trat. Der Vertrag umfasst ein Regelwerk für eine Wirtschafts- und
Währungsunion sowie die Maßnahmen zu einer politischen Integration.
6
Des Weiteren enthält
der Beschluss sowohl den Zeitplan als auch die Bedingungen für den Eintritt in die Europäische
Union und basiert auf drei Säulen.
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Verstärkte Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Ziel war die Schaffung einer europäischen Währungsunion, in der eine einheitliche
Währung zu einer einheitlichen europäischen Geldpolitik führen sollte. Außerdem wurden
einheitliche Richtlinien geschaffen bezüglich sozialpolitischer Aktivitäten, wie z.B. sozial-
4
Vgl. G
ÖRGENS
, E. et al. (2004), S. 6.
5
Vgl. T
OMANN
, H. (1997), S. 62f., S. 241.
6
Vgl. G
ÖRGENS
, E. et al. (2004), S. 6.
3
und arbeitsrechtliche Bestimmungen.
7
Die Festlegung eines Drei-Stufenplans sollte dazu
beitragen, die im Maastrichter Vertrag vereinbarten Maßnahmen zu implementieren. Die
erste Stufe stellte dabei die Eingangsphase dar, welche am 1.7.1990 begann. Im Fokus
standen eine gemeinschaftliche Koordinierung der Geld- und Fiskalpolitik mit dem Ziel
einer besseren Staatshaushaltspolitik sowie die Stabilität des Geldwertes. Des Weiteren
wurde ab 1993 ein gemeinsamer Binnenmarkt geschaffen. Die zweite Stufe wurde als
Übergangsphase verstanden und wird den Jahren 1994 bis 1999 zugeordnet. Ab diesem
Zeitraum galt ein Verbot notenbankfinanzierter Staatskredite für die Mitgliedsstaaten (Art.
104, Abs.1 des EU-Vertrages). Außerdem wurde ein bis heute geltender Haftungsausschluss
festgelegt. Die ,,No-Bailout" Klausel regelt, dass weder die Mitgliedsstaaten, noch die
Europäische Zentralbank verpflichtet sind, für die öffentlichen Schulden eines Landes der
Europäischen Wirtschaftsunion zu haften.
8
Zusätzlich wurde an einer weiteren Koordinierung
der gemeinsamen Wirtschafts- und Geldpolitik gearbeitet. Die Geldpolitik wurde in diesem
Zeitraum noch dem Aufgabenbereich der nationalen Zentralbanken zugeordnet, wobei bereits
ein Vorläufer der Europäischen Zentralbank im gemeinschaftlichen Interesse agierte. Die
Aufgaben des EWI lagen primär im technischen und organisatorischen Vorarbeiten der
gemeinsamen Währung. Des Weiteren mussten die Länder definierte Konvergenzkriterien
erfüllen, um als geeignet anerkannt zu werden, der EWWU beizutreten. Die in Maastricht
beschlossenen Zugangsvoraussetzungen beinhalten folgende Kriterien.
9
das Budgetdefizit darf 3 Prozent des BIP zu Marktpreisen nicht übersteigen
die gesamte Staatsverschuldung darf 60 Prozent des BIP zu Marktpreisen nicht
übersteigen
die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei
Länder mit dem geringsten Preisanstieg liegen
der langfristige Zinssatz darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem der drei Länder
mit dem geringsten Preisanstieg liegen
der Wechselkurs muss in den letzten zwei Jahren ohne Abwertung im normalen Niveau
des EWS liegen
Im Vertrag wurden noch weitere nicht quantifizierbare Kriterien festgelegt, wie z.B. die
Integration der Märkte, die Leistungsbilanzen oder Preisindize, wie die Entwicklung der
Lohnkosten. Um eine homogene Gemeinschaft zu bilden, die eine Preisstabilität gewährleisten
kann, müssen die Länder ihre Leistungsfähigkeit durch die Konvergenzkriterien unter Beweis
stellen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit, die
ebenfalls als Bewertungsgrundlage einbezogen werden.
10
Hieraus folgt ein Konflikt aus
7
Vgl. S
TOCKER
, F. (2001), S. 54f.
8
Vgl.
O
.V. (1998), S. 181.
9
Vgl. S
TOCKER
, F. (2001), S. 56.
10
Vgl. G
ÖRGENS
, E. et al. (2004), S. 19.
4
dem Maastrichter Vertrag. Inflations- und Zinsunterschiede sowie Wechselkursänderungen
sind durch die Bildung einer gemeinsamen Währungsunion ausgeschlossen, d.h. die Länder
erreichen mit Eintritt in den Euro-Raum die Konvergenzkriterien automatisch. Dies kann
wiederum negative Auswirkungen auf den Wert der Geldpolitik haben, da die Glaubwürdigkeit
nicht nur durch die Bildung einer gemeinsamen Institution wie der EZB hergestellt wird. Die
Konvergenzkriterien müssen zuvor Einfluss auf die monetäre Disziplin der Nationen haben,
um zu einer Harmonisierung beizutragen. Des Weiteren ist die Abgrenzung der Finanzpolitik
von der Geldpolitik mit strengeren Regeln belegt worden, als die allgemeine Finanzpolitik.
Somit erlaubt Artikel 104c des Maastrichter Vertrages Handlungsspielraum in Bezug auf die
Referenzwerte der Defizit- und Staatsschuldenquote. Näherungswerte und Tendenzen werden
in der Bewertung toleriert, so dass diese lediglich als Richtwert Bedeutung finden.
11
Die
Kommission und das EWI schafften mit den zur Verfügung stehenden Informationen der
Mitgliedsländer eine Datengrundlage, um diese hinsichtlich der Kriterien zu prüfen. Am
1.1.1999 trat die Europäische Währungsunion in Kraft und hatte 11 Mitgliedsländer (Belgien,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich,
Portugal und Spanien).
12
In der Endphase wurde die Realisierung der EWWU in den
Vordergrund gestellt und damit die Fixierung der Wechselkurse der Mitgliedsländer. Mittels
einer Europäischen Währungseinheit, dem ECU, wurde die eigenständige Währung Euro
geschaffen. Ab dem 1.1.1999 begann die EZB ihr Amt, deren oberstes Ziel in der Sicherung der
Preisstabilität liegt und einem strikten Verbot der Finanzierung öffentlicher Defizite unterliegt.
Dabei wurden der EZB die Aufgaben der Geld- und Währungspolitik zugetragen, während das
Budgetrecht sowie Aufgaben der Finanzpolitik weiterhin im Kompetenzbereich der nationalen
Parlamente und Regierungen geblieben sind. Als oberstes Ziel der EZB gilt die Absicherung
des Geldwertes.
13
Dieses soll unter folgenden Voraussetzungen sichergestellt werden.
14
Unabhängigkeit der EZB gegenüber der Regierung
Keine Kredite gegenüber Staaten
Vorrangiges Ziel ist die Geldwertstabilität
Keine Unterstützung der Wirtschaftspolitik
Strenge Regeln bei der Berufung des Direktoriums
11
Vgl. T
OMANN
, H. (1997), S. 274ff.
12
Vgl. S
TOCKER
, F. (2001), S. 56f.
13
Vgl. T
OMANN
, H. (1997), S. 261.
14
Vgl.
O
.V. (1992/1993), Artikel 420, 428.
5
2.2
Die Bewertung der Europäischen Währungsunion
Die Frage nach der Bewertung eines gemeinsamen Währungsraumes verhält sich zu der
Frage, ob der Nutzen bzw. die Vorteile gegenüber den Kosten und Nachteilen überwiegen.
15
Ein großer Vorteil der EWU ist die Vermeidung von Währungsschwankungen, die zu einer
höheren geldpolitischen Stabilität sowie zu einer verbesserten Ressourcenallokation beiträgt.
Währungsunsicherheiten und damit verbundene Risiken werden durch eine gemeinsame
Währung verringert, wodurch es zu einer Reduzierung der Transaktionskosten kommt, die sich
positiv auf die Wirtschaft, die Produktion und Investition auswirkt. Es wird ein Vorteil für die
Produzenten und Konsumenten erzielt. Außerdem erfolgt die Schaffung von Preistransparenz,
die sich positiv auf Entscheidungen auswirkt und die Produktion sowie die Investitionen
begünstigt. Die genannten Faktoren haben wiederum Einfluss auf das Investitionsvolumen,
welches die Beschäftigung und das Wachstum positiv beeinflusst. Der Zinssatz beinhaltet
keine Risikoprämien bezüglich der Inflationsrate, was sich affirmativ auf Länder auswirkt,
die vorher schwankende Währungen aufgewiesen haben. Staaten, die keine Probleme mit
Inflation hatten, unterliegen anfänglich einer Zinserhöhung durch die gemeinsame Währung.
Allerdings sollte diese Auswirkung durch neues Geschäft im Euroland kompensiert werden.
Transaktionskosten durch Informations-, Umwechslungs- und Kurssicherungskosten fallen
mit der Einführung einer gemeinschaftlichen Währung weg. Des Weiteren entsteht ein
einheitlicher Kapitalmarkt, der starke Wachstumssignale in die Wirtschaftswelt sendet. Der
parallel wachsende Wettbewerbsdruck sollte durch die Möglichkeit der Ausnutzung von
Skaleneffekten die Positionen der Unternehmen stärken. Der realwirtschaftliche Sektor sowie
die Produktion und der Konsum werden gefördert, da Kapitalmärkte, Finanzinnovationen und
Kostenersparnisse besser erreicht werden können und somit förderlich für die Entwicklung
sind. Die gemeinschaftliche Währung gewinnt an Bedeutung gegenüber dem vorherrschenden
Weltwährungen Dollar und Yen. Die positive Reputation macht Investoren aus den nicht
EU-Ländern aufmerksam, deren Veranlagungen in Euro zu einer Senkung des Zinses und
Stimulation des Wachstums beiträgt. Die Europäische Währung gewinnt dadurch an Stärke.
Eine einheitliche Geldpolitik schließt aus, dass es zu Unstimmigkeiten zwischen nationalen
Politiken kommt. Währungsabwertungen stellen ein finanzpolitisches Instrument dar, welches
durch die Schaffung einer einheitlichen Währungsunion durch einzelne, in die Krise geratene
Länder nicht mehr genutzt werden können. Es erfolgt ein Ausschluss von Protektionismus, der
Auswirkungen auf die Politik hat. Es wird unterstellt, dass Politiker nach Rationalität handeln.
Wenn die gesamtwirtschaftliche Stabilität den sozialen Gruppen zu viel abverlangt, wird dieses
Ziel nicht mehr mit der politischen Mehrheit verfolgt.
16
Die Einführung einer Währungsunion
15
Vgl. G
ÖRGENS
, E. et al. (2004), S. 12.
16
Vgl. T
OMANN
, H. (1997), S. 59.
6
setzt den Fokus auf die Budgetdefizite der einzelnen Länder, um den Druck zur Beseitigung der
Schwächen zu erhöhen. Es erfolgt eine Vorgabe an die Mitgliedsländer der EU, die Fiskalpolitik
zu konsolidieren und strukturelle Reformen durchzuführen, um eine verantwortungsvolle
Haushaltspolitik vorweisen zu können und die Bedingungen der Mitgliedschaft zu erfüllen.
Die Europäische Währungsunion birgt jedoch auch quantifizierbare Risiken, die zum Teil
aus den Vorteilen resultieren. Trotz der Reduzierung von Transaktionskosten aufgrund
einer einheitlichen Währung kommt es anfänglich zu volkswirtschaftlichen Übergangs-
und Umstellungskosten. Die Konvergenzkriterien, die einerseits für die Bewertung der
Anwärter-Länder dringend erforderlich sind, können sich andererseits zumindest anfänglich
negativ auswirken. Alle Länder fangen parallel an ihre Fiskalpolitik zu überarbeiten und
Ausgaben zu sparen, was negative Folgen für die Gesamtwirtschaft im EU-Raum hat. Des
Weiteren führen Umrüstungsmaßnahmen im Zuge einer neuen Währung zu zusätzlichen
Kosten, wie z.B. das Umstellen von Automaten. Unternehmen mussten mit Einbußen rechnen,
die aufgrund von Abrechnungs- und Rundungsfehlern im Rechnungswesen entstanden sind.
17
In der Endphase gab es Unsicherheiten hinsichtlich der Währungsparitäten gegenüber den
Marktfundamentalisten, die sich in Spekulation und Kapitalflucht hätten äußern können.
Außerdem wird die Unabhängigkeit der EZB sowie deren Auswirkung auf die Preisstabilität
in Frage gestellt. Fehlende Anreiz- und Sanktionsmechanismen lassen die Glaubwürdigkeit
der Banken auf den internationalen Finanzmärkten schwanken. Da eine differenzierte Geld-
und Währungspolitik auf nationaler Ebene nicht mehr möglich ist, wurden den Ländern
weniger Handlungsmöglichkeiten überlassen. Die Geldpolitik wird auf den Durchschnitt
der EU Länder ausgerichtet. Mitglieder, die eine positive Wirtschaftsentwicklung zu
verzeichnen haben, werden an Nationen angepasst, die wirtschaftliche Probleme oder Schocks
aufweisen. Während die schwächeren keine direkten Optionen haben, um auf die nationale
Situation zu reagieren, müssen die stärkeren Länder die Konsequenzen daraus tragen. Damit
dieser Zusammenhang keinen negativen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und das
Angestelltenniveau starker Länder hat, ist es von hoher Bedeutung, eine Differenzierung
in der Lohn- und Sozialpolitik vorzunehmen. Die Flexibilität von Preisen und Löhnen
muss groß genug sein, um destabilisierende Schocks auszugleichen. Länder eines optimalen
Währungsraums müssen ausreichend Flexibilität am Arbeitsmarkt gewährleisten. In dem
Fall eines negativen Schocks sollte entweder eine Senkung des Reallohns erfolgen
oder die Mobilität des Faktors Arbeit ausreichend sein, um diesem entgegenzuwirken.
18
Transferzahlungen müssen entweder durch höhere Haushaltsdefizite der leistungsschwächeren
Länder oder einem aufgeblähten EU-Haushalt getragen werden. Damit derartige Kosten
und deren Folgen verhindert werden, sollten die Länder der Europäischen Währungsunion
17
Vgl. S
TOCKER
, F. (2001), S. 60ff.
18
Vgl. T
OMANN
, H. (1997), S. 229ff.
7
eine wirtschaftliche Konvergenz aufweisen.
19
Eine Angleichung der Komponenten darf nur
im Zusammenwirken mit dem Angleichen des Produktivitätsniveaus stattfinden. Aufgrund
der vorgeschriebenen Fiskalpolitik können falsche Anreize entstehen. Ehemals schwache
Länder, sog. Weichwährungsländer, können dazu neigen, mehr Schulden anzusammeln, da
sie günstigere Zinsen für Kredite erhalten. Zwar wird die Erhöhung von Schulden aufgrund
der fehlenden nationalen Inflationspolitik teurer, aber der fallende Realzins schafft höhere
Anreize. Dies kann einen negativen Effekt auf den gemeinschaftlichen Zins haben, was sich
überwiegend nachteilig auf starke Länder auswirkt. Der Haftungsausschluss schützt die Länder
mit einer guten Bonität vor den Auswirkungen einer schlechten Haushaltspolitik anderer
Mitgliedsstaaten im gemeinsamen Währungsraum, d.h. die disziplinierten Nationen können
weiterhin von einem Zinsvorteil profitieren. Um den Anreiz der Finanzdisziplin zu schaffen,
wurde auf dem EU-Gipfel von Dublin 1996 ein Stabilitätspakt beschlossen. Dieser beinhaltete,
dass bei Nichteinhaltung der Verschuldungsgrenze Strafgelder verhängt werden. Im Fall einer
stagnierenden Wirtschaft und hoher Arbeitslosigkeit besteht entweder die Möglichkeit einer
Arbeitskräfteflucht in Länder mit hoher Beschäftigung und Löhnen oder einem fiskalischen
Ausgleichmechanismus. In beiden Fällen können politische Spannungen resultieren. Des
Weiteren würde ein Ausgleichmechanismus das Signal in die europäische Wirtschaft senden,
dass national durchgeführte Politik zu Lasten der EU-Länder geht und nicht durch die
verursachenden Parteien zu tragen sind. Institutionelle Strukturen sind maßgebend, damit
keine politischen und wirtschaftlichen Probleme aufkommen, die die Europäischen Bürger
gegeneinander aufbringen, statt sie zusammenzubringen.
20
2.3
Die Staatsverschuldung Grenzen und Handlungsmaßnahmen
Deficit Spending ist eine Defizitfinanzierung, d.h. der Staat hat höhere Staatsausgaben als
einnahmen und bewirkt ein Defizit im Staatshaushalt (Siehe Anhang 1). Diese Maßnahme hat
expansive Effekte auf das Volkseinkommen.
21
Der Spielraum für die Einkommensstabilisierung
wird durch die beschränkte Möglichkeit der Zunahme der Staatsverschuldung eingegrenzt.
Es gibt einerseits keine definierte Grenze, da kein Konkursrecht für Staaten existiert und
diese Angelegenheit politisch regelt. Allerdings nimmt das Vorgehen Einfluss auf die privaten
Akteure. Die stetig zunehmende Zinsbelastung aufgrund der wachsenden Neuverschuldung
wirkt sich kontraproduktiv auf die Privaten aus. Des Weiteren erhöht ein Ungleichgewicht
der Staatsausgaben zu den einnahmen die Inflationserwartungen. Eine Grenze tritt ein,
wenn von dem Schuldnerstaat erwartet wird, dass er seine Schulden nicht mehr begleichen
19
Vgl. B
ORELL
, R. (1996), S. 35.
20
Vgl. S
TOCKER
, F. (2001), S. 67ff.
21
Vgl. W
IRTSCHAFTSLEXIKON
24.
NET
8
kann (Siehe Anhang 2). Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ein Staat mit einer zu
hohen Verschuldung umgehen kann. Einem Primärdefizit, das sich aus dem Defizit des
laufenden Haushalts ergibt, kann durch Kreditaufnahme, Monetisierung oder dem Verkauf
von Vermögenswerten entgegengewirkt werden. Fehlendes Kapital in der Rezession wird
durch Überschüsse aus konjunkturellen Hoch-Zeiten abgedeckt. Dies scheitert häufig, da
die Disziplin für Staatsausgaben in wirtschaftlich guten Zeiten nicht ausreichend gewahrt
wird. Auch ist der Neuverschuldungsbedarf nicht nur vom Primärdefizit abhängig, sondern
ebenfalls von der Höhe der Staatsschuld, welche maßgebend für den zu leistenden Zins
ist. Die Zinsschuld muss aus dem Überschuss des Primärhaushalts erwirtschaftet werden,
um ein weiteres Steigen der Staatsschuld zu vermeiden. Ein wachsendes Volkseinkommen,
welches z.B. durch Deficite Spending bewirkt wird, führt zu höheren Steuereinnahmen, die
wiederum die Zinsen finanzieren und somit das Anwachsen der Staatsschulden verhindern.
Dieses Verhältnis kann mittels der Schuldenquote gemessen werden. Steigt die Schuldenquote
kommt es zu einer höheren Zinsbelastung, d.h. die Erhöhung der Staatsschuld wirkt sich
negativ aus. Der Staat steht in der Pflicht mittels erhöhten Steuern und gekürzten Ausgaben
der steigenden Zinsbelastung entgegenzuwirken, um die Erwartung und das Verhalten der
Akteure nicht zu verunsichern. Eine Finanzierung der Zinsen durch Aufnahme weiterer
Kredite würde keine positiven Effekte bewirken.
22
Eine Untersuchung ergab, dass eine
Defizitfinanzierung auch bei steigendem Volkseinkommen die Schuldenquote sowie den
Zinswert der Einkommensteuer an einen Grenzwert gelangen lässt, da diese Größen sowohl von
der Defizitquote als auch von der Wachstumsrate abhängig sind. Das Ergebnis der Untersuchung
ergab, dass eine wachsende Wirtschaft grundlegende Voraussetzung für eine Erhöhung der
Staatsverschuldung ist.
23
Induziert ein Land nicht mehr ausreichend Wirtschaftswachstum,
um Schulden und deren Zinsen zu begleichen, besteht die Möglichkeit einer Umschuldung
öffentlicher Kredite. Verhandlungen werden durch den Pariser Club eingeleitet und durch die
Gläubigerländer besetzt. IWF und Weltbank werden beratend hinzugezogen. Voraussetzungen
zur Einleitung sind das Bevorstehen des Zahlungsverzugs des Landes oder bereits aufgelaufene
Rückstellungen. Es werden kommerzielle Kredite von Staaten oder öffentlichen Institutionen
verhandelt, deren Amortisation und Zinszahlungen offen stehen. Das Schuldnerland muss
während dessen ein Abkommen bezüglich neuer Kredite und Auflagen mit dem IWF vereinbart
haben.
24
Ein Staat wird als bankrott definiert, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine
Zahlungsverpflichtungen zu begleichen. Dies gilt sowohl bei der Rückzahlung der Schulden
als auch beim Bedienen der Zinsen. Verliert der Staat das Vertrauen auf dem Finanzmarkt,
erfolgt eine Erhöhung der Zinsanforderung, die aus einer steigenden Risikoprämie resultiert.
Demnach wird es dem Land erschwert, seine Altschulden zu refinanzieren und es gerät in einen
22
Vgl. T
OMANN
, H. (1997), S. 146ff.
23
Vgl. D
OMAR
, E. (1944), S. 798ff.
24
Vgl. B
UNGE
, A. (2002), S. 33ff.
9
negativen Kreislauf. Hat eine Nation diesen Status erreicht, folgen Jahre schlechter Reputation
an den Kapitalmärkten. Zwar werden die Schulden teilweise erlassen, so dass die Möglichkeit
geschaffen wird, national Veränderungen zu bewirken, allerdings wird es schwer, Liquidität am
Markt zu beschaffen. Des Weiteren wird die Wirtschaft negativ beeinflusst, da Investoren ihre
finanziellen Mittel abziehen und Banken auf einen Sparmodus setzen müssen, um die wertlosen
Staatsanleihen zu kompensieren.
25
25
Vgl. S
CHÖNMANN
- F
INCK
, C. (2010), o.S.
10
3
Die Schuldenkrise in Europa
Tabelle 3.1.: Die Konvergenzkriterien
Finanzierungssaldo
Schuldenstandsquote
(Referenzwert = -3)
(Referenzwert = 60)
1992
1993
1994
1995
1992
1993
1994
1995
Belgien
-7,1
-6,7
-5,3
-4,5
131,1
137,5
135
134,5
Dänemark
-2,9
-4,5
-3,8
-2
69
80,3
75,6
73,5
Deutschland
-2,9
-3,3
-2,6
-3,1
44,1
48,2
50,2
59,2
Finnland
-5,9
-8
-5,8
-5,5
41,5
57,3
59,8
63
Frankreich
-4
-6,1
-6
-5
39,6
45,3
48,4
51,5
Griechenland
-11,7
-12,1
-11,4
-10
91,6
114,5
113
115
Großbritannien
-6,1
-7,8
-6,8
-5
41,9
48,6
50,1
52,5
Irland
-2,4
-2,4
-2,1
-2,5
94,3
97,4
91,1
86
Italien
-9,5
-9,6
-9
-7,5
108,4
119,4
125,4
125
Luxemburg
0,8
1,8
2,2
1,5
5,1
6,3
5,9
5
Niederlande
-3,9
-3,2
-3,2
-3
79,6
81,3
78
78,5
Österreich
-2
-4,1
-4,5
-5,5
58,3
63
65,7
67,5
Portugal
-3,3
-7,1
-5,8
-5,5
62,4
67,2
68,8
70
Schweden
-7,8
-13,4
-10,4
-7,5
67,1
76,2
79,7
81,5
Spanien
-4,2
-7,5
-6,6
-6
48,4
60,4
63
65
Quelle: Entnommen aus: Jahresgutachten des Sachverständigenrates
26
1995 wurden die Merkmale Preisstabilität und Zinskriterium weitestgehend von den
Anwärter-Ländern erfüllt. Fünf Länder überschritten die Inflationsrate Griechenland, Spanien,
Italien, Portugal und Großbritannien. Bezüglich des Kriteriums Zinsen waren es ebenfalls
fünf Länder, die zu dem Zeitpunkt nicht den Erwartungen entsprachen Griechenland,
Spanien, Italien, Portugal und Schweden. Die Kriterien zur Haushaltsdisziplin hat nur
Luxemburg komplett erfüllt. Alle anderen Länder scheiterten zumindest an einem Kriterium.
Auch hier gehören Griechenland, Italien, Portugal und Spanien zu den Staaten, die nicht
den Anforderungen entsprochen haben. Das Wechselkurskriterium wurde lediglich von der
Deutschen Mark, dem holländischen Gulden und der belgischen sowie luxemburgischen Franc
erfüllt, d.h. nur diese Währungen sind innerhalb von zwei Jahren stabil geblieben.
26
Vgl.
O
.V. (1996/1997), S. 248f.
11
3.1
Die Entwicklung der Schuldenkrise
In dem Zeitraum von 1995 bis 2009 verzeichneten Länder mit einem starken Kapitalimport
ein im Vergleich zu anderen Euro-Ländern hohes Wirtschaftswachstum. Der Durchschnitt in
dem genannten Zeitraum lag bei 27 Prozent, während die Wirtschaft in Irland um 105 Prozent,
in Griechenland um 56 Prozent, in Spanien um 50 Prozent und in Portugal um 30 Prozent
wuchs. Aufgrund des starken Kapitalimportes kam es zu lockeren Budgetbeschränkungen, die
sich wiederum positiv auf die Beschaffung von Krediten auswirkte.
27
Erst der Zusammenbruch
von Lehman Brothers im September 2008 deckte die Ungleichgewichte der Länder des
EWR auf. Es kam zu einer Krisensitzung der Finanzminister der Europäischen Union.
Daraus folgte der Beschluss, dass alle Finanzsysteme, deren Scheitern zur Gefährdung des
Systems führen, unterstützt würden. Da nicht alle Länder im Stande waren, diese Garantie
zu leisten, folgte eine Kapitalflucht. Dies wirkte sich entgegen der Erwartung minimal
auf das Zinsgefälle des Euro-Raumes aus. Die folgende Krise zog den Rückgang von
Steuereinnahmen nach sich sowie hohe Ausgaben für Konjunkturprogramme.
28
Die Länder
ergriffen Maßnahmen, um der Rezession entgegenzuwirken. Eine lockere Geldpolitik sowie
Bankenrettungsmaßnahmen sollten zur Stabilisierung bzw. zum Aufschwung der Wirtschaft
beitragen.
29
Das Ausgabenprogramm wurde auf das keynesianische Modell ausgelegt, welches
sich auf das Ziel bezieht, die Vollbeschäftigung zu sichern.
30
Daraus resultierte eine weitere
Staatsverschuldung, die Länder mit bereits vorhandenen Defiziten, nachhaltig schlechter
dastehen ließ (Siehe Anhang 3). Die Akteure des Finanzmarktes hatten über Jahre hinweg
ein geringes Risikobewusstsein wirken lassen, wenn es um Investitionen und Ankäufe von
Staatsanleihen ging. Die erste Hälfte des Jahres 2010 ließ den Markt jedoch plötzlich umkehren
und Staaten mit Haushaltsdefiziten sanktionieren. Es kam zu einer Regulierung durch den
Finanzmarkt, der den Renditeaufschlag für Griechenland ansteigen ließ. Andere Länder wie
Irland, Italien, Spanien und Portugal erfuhren ebenfalls eine deutliche Zinserhöhung. Ab
dem Monat Mai 2010 nahmen die Schwankungsraten dieser Länder zu und signalisierten die
Unsicherheit, die auf den Märkten herrschte. Kreditrisiken wurden höher bewertet wie auch die
Volatilität auf dem Geld- und Börsenmarkt. Dies hatte zur Folge, dass der Euro eine Abwertung
gegenüber dem Dollar und dem Yen erfuhr. Ein Schutzschirm wurde gegründet und die EZB
entschied sich, entgegen der Vereinbarung im Maastrichter Vertrag, Staatsanleihen zu kaufen.
Wären keine Maßnahmen getroffen worden, hätte das Auswirkungen auf alle Finanzinstitute
gehabt (Siehe Anhang 4). Durch den Rettungsschirm konnten die Märkte vorerst beruhigt
werden. Daraufhin wurde eine auf drei Jahre begrenzte Stabilisierungsfazilität gegründet, die
27
Vgl. C
ARSTENSEN
, K. et al. (2010), S. 7.
28
Vgl. T
RUNK
, T. (2011), o.S.
29
Vgl. S
INN
, H.-W. (2011), o.S.
30
Vgl. G
ABLER
, T. et al. (1961), o.S.
12
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Erstausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2011
- ISBN (PDF)
- 9783955497743
- ISBN (Paperback)
- 9783955492748
- Dateigröße
- 636 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Februar)
- Note
- 1,7
- Schlagworte
- Lehman Brothers Euro Griechenland Europa Finanzkrise