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Reformen als Unmöglichkeit der Verteidigungspolitik? Die Verteidigungspolitischen Richtlinien aus dem Jahre 2003 und die Folgen

©2011 Bachelorarbeit 71 Seiten

Zusammenfassung

Seit der Gründung der Deutschen Bundeswehr im Jahre 1955 und ihrer Aufstellung im darauffolgenden Jahr waren die Struktur, der Umfang, die Ausbildung, die Ausrüstung und der Auftrag auf die Verteidigung der Landesgrenzen ausgerichtet. Mit dem Wandel der politischen Rahmenbedingungen seit den 1990er Jahren wandelte sich zugleich auch der Auftrag der deutschen Streitkräfte. Eine direkte Bedrohung der Staatsgrenzen war nicht mehr präsent und auch die NATO überarbeitete ihr konzeptionelles Vorgehen. Konflikte, wie sie auf dem Balkan stattfanden, führten dazu, dass sich die Bundeswehr einem neuen Aufgabenfeld stellen musste – doch immer noch in ihren alten Strukturen, die auf die Landesverteidigung ausgelegt waren.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien 2003 und ihrer Umsetzung. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Analyse von vier Kategorien: Fähigkeiten, Personal, Struktur und wirtschaftliche Kooperationen. Genauer sollen hierbei die Ursachen für die nicht stattgefundene Umsetzung bestimmter Zielvorgaben und das Eintreten nichtintendierter Sekundäreffekte in den vier Bereichen untersucht werden. Dem theoretischen Analyserahmen liegt hierbei der Akteurzentrierte Institutionalismus nach Renate Mayntz und Fritz W. Scharpf sowie das Vetospielertheorem nach George Tsebelis zu Grunde.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


4. Von der Verteidigungs- zur Einsatzarmee – Die Transformation der Bundeswehr

4.1 Die Ausgangslage der Bundeswehr

Seit der Gründung der Bundeswehr im Jahre 1955 und ihrer Aufstellung im darauffolgenden Jahr waren die Struktur, der Umfang, die Ausrüstung, die Ausbildung und der Auftrag der deutschen Streitkräfte auf die Bedrohung durch den Warschauer Pakt ausgerichtet. Auf Grund der weltpolitischen Entwicklungen in den Jahren 1989 und 1990 wandelten sich die sicherheitspolitische Lage für die Bundeswehr nach der Wiedervereinigung Deutschlands und demzufolge auch ihr hauptsächlicher Auftrag. Eine direkte Bedrohung an den eigenen Grenzen war nicht mehr präsent.[1] Nach der Integrierung der Nationalen Volksarmee (NVA), der Armee der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR), in die Bundeswehr, wuchs ihre Stärke im Oktober 1990 auf 585.000 Soldaten an. Im Gegensatz hierzu stand allerdings der im März 1991 in Kraft getretene so genannte Zwei-plus-vier-Vertrag (amtliche Bezeichnung: Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland), der eine Beschränkung der maximalen Truppenstärke von 370.000 Soldaten bis zum Jahre 1994 für der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen hat. In Folge der Entlassungen der ehemaligen NVA-Angehörigen, bis auf 19.500 Soldaten, reduzierte sich die Zahl wieder.[2] Im Jahre 1992 lautete der Auftrag der Bundeswehr mittlerweile schon „1. Deutschland als Teil des Bündnisgebietes zu verteidigen, 2. Im Bündnisgebiet Beistand zu leisten, 3. Sich an Krisenbewältigung und Konfliktverhinderung zu beteiligen und 4. Menschen aus Notlagen und Katastrophen zu retten“.[3]

Mitte der neunziger Jahre erfolgte nach dem Einsatz des Deutschen Unterstützungsverbands Somalia zwischen März 1993 und März 1994 als Blauhelmsoldaten der Vereinten Nationen (UNOSOM II) und der Beteiligung an AWACS-Überwachungsflügen über dem ehemaligen Jugoslawien und der Adria die Debatte über den Einsatz der Bundeswehr jenseits der eigenen Grenzen und des NATO-Vertragsgebietes – den so genannten Out-of-Area – Einsätzen. Daraufhin entschied das Bundesverfassungsgericht am 12. Juli 1994, dass die Beteiligung der Bundeswehr an Out-of-Area – Einsätzen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichwohl ist die Bundesregierung auf Grund des Prinzips der parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr bei der Entsendung bewaffneter Streitkräfte von einer Zustimmung des Deutschen Bundestages abhängig (konstitutive Beteiligung des Parlaments). Die Verwendung der Bundeswehr für Hilfsleistungen im Ausland bedarf jedoch keiner parlamentarischen Zustimmung.[4]

Eine weitere haushaltsbedingte Reduzierung des Streitkräfteumfangs sah im Jahre 1995 durch das Personalstrukturmodell 1995 eine Stärke von 340.000 Soldaten vor. Um trotz einer verringerten Zahl an Personal handlungsfähig zu bleiben, ging die Bundeswehr multinationale Bündnisse ein.[5] Um den Begleiterscheinungen von Einsätzen gerecht zu werden, wurde die Bundeswehr im Zuge des Personalstrukturmodells 1995 in drei Gruppen klassifiziert: Hauptverteidigungskräfte (HVK), Krisenreaktionskräfte (KRK) und Militärische Grundorganisationen (MGO).[6] Auch an diesem Modell ist an Hand de HVK noch erkennbar, dass die Bundeswehr von ihrer Struktur her für die Verteidigung der eigenen Grenzen und des Bündnisgebietes ausgelegt ist. Bis zum Ende der neunziger Jahre erfolgte der Einsatz der Bundeswehr im beschränkten Maße, da die Bundesrepublik Deutschland eine „Kultur der militärischen Zurückhaltung“ pflegte.[7]

Zwar erkannte man Anfang der neunziger Jahre keine Bedrohung mehr an den eigenen Landesgrenzen, jedoch kristallisierte sich mit der Intensivierung der Konflikte in der ehemaligen Republik Jugoslawien ein Krieg vor den Toren Europas heraus. In den Jahren 1995 und 1996 beteiligte sich die Bundeswehr an der NATO-Operation Implementation Force (IFOR) und der ab Dezember 1996 anschließenden Stabilisation Force (SFOR) in Bosnien und Herzegowina. Auftrag der Einsätze waren die Überwachung und notfalls auch militärische Durchsetzung des Friedensvertrages und der zwischen den Konfliktparteien vereinbarten Verpflichtungen (Dayton Peace Accord, DPA).[8]

Dem folgte im Jahre 1999 unter der rot-grünen Bundesregierung mir Bundeskanzler Gerhard Schröder die Beteiligung an der NATO-Luftoperation Operation Allied Force gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien, an der sich die Luftwaffe mit 14 Jagdflugzeugen vom Typ Tornado beteiligte und etwa 500 Einsätze flog. Dieser Einsatz führte zu einer regen Debatte in Deutschland, da er nicht durch ein Mandat der Vereinten Nationen (UN) legitimiert war. Der Operation Allied Force folgte im Juni 1999 die UN-mandatierte und von der NATO durchgeführte Kosovo Force (KFOR), an der sich die Bundewehr zeitweise mit bis zu 3.100 Soldaten beteiligte und auch heute noch mit etwa 1.400 Soldaten präsent ist und das größte Kontingent im Kosovo stellt.[9]

Auch der Beginn des Einsatzes im Kosovo erfolgte noch unter den Strukturen des Personalstrukturmodells 1995. „Noch vor der vollständigen Umsetzung […] im Jahr 2000 legte die Beteiligung der Bundeswehr […] auf dem Balkan die Grenzen ihrer Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit offen“.[10] Der Umfang der angesprochenen KRK war für die zeitgleiche Beteiligung an zwei Auslandseinsätzen (SFOR und KFOR) zu gering. Die Folge war eine längere Verwendung der einzelnen Soldaten im Einsatzgebiet (Stehzeit) und auch eine häufigere Verwendung in einem bestimmten Zeitintervall. Das BMVg erkannte die Mängel und stellte auf Grund der Bestandsaufnahme aus dem Jahre 1999 fest, dass „die bisherige Struktur der Bundeswehr nicht […] dafür ausgelegt [war], die notwendige Rotation zwischen Ausbildung, Einsatz und Regeneration zu gewährleisten. Der unzureichende Umfang der Krisenreaktionskräfte führte zu fehlender Durchhaltefähigkeit und überdurchschnittlicher Belastung bestimmter Spezialisten und Truppenteile“.[11]

Der Bundeswehr fehlte es folglich an elementaren Fähigkeiten, ihren Auftrag angemessen auszuführen und die Krisenbewältigung im Rahmen von Einsätzen mühelos wahrzunehmen. Im Juni 2000 legte daher der damalige Bundesminister der Verteidigung Rudolf Scharping das Papier „Die Bundeswehr - sicher ins 21. Jahrhundert – Eckpfeiler für eine Erneuerung von Grund auf“ vor, dass auf Basis der Ergebnisse der so genannten „Weizsäcker-Kommission“ erstellt und noch im selben Monat von der Bundesregierung gebilligt wurde. Ziele waren hier unter Anderem die Anpassung des personellen, strukturellen und materiellen Rahmens, die Reduzierung der Bundeswehr auf 282.000 Soldaten, die Gliederung in 150.000 Einsatzkräfte (HVK + KRK) und 108.000 Personen für die MGO, sowie die Reduzierung der Grundwehrdienstleistenden. Darüber hinaus sollte die Bereitstellung von ausreichend Soldaten für die Durchführung einer großen, oder zwei mittlerer und mehrere kleinere Operationen sichergestellt werden.[12] Deutlich erkennbar ist eine weitere Orientierung hin zu der Wahrnehmung von Auslandseinsätzen, da der Umfang und die Stellung der Einsatzkräfte erhöht wurden.

Im November 2001 erfolgte auf Grund der Terroranschläge vom 11. September 2001 und der Feststellung des NATO-Bündnisfalles nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages die Beteiligung an der Operation Enduring Freedom (OEF), die durch die Operation Active Endeavour (OAE) abgelöst wurde, im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.[13] Kurz darauf, im Januar 2002, begann die Teilnahme an der NATO-geführten International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan, bei der Deutschland zu einem der größten Truppensteller der ISAF zählt.[14]

Die Anforderungen an der Bundeswehr haben durch die Teilnahme an weiteren Einsätzen deutlich zugenommen. Die Pläne der Eckpfeiler für eine Erneuerung von Rudolf Scharping führten in der Situation 2003 zu einem Mangel an Einsatzkräften und in dem Bereich militärischer Unterstützung zu einem unnötigen Zurückhalten von erforderlichen Kräften. Die Folge war das Erreichen der Belastbarkeit der Bundeswehr, die zu dem Zeitpunkt etwa 10.000 Soldaten im Auslandseinsatz hatte.[15] Vergleicht man das Vorhaben in Scharpings Eckpfeilern, zwei mittlere Einsätze mit jeweils 10.000 Soldaten durchzuführen, mit der Situation 2003 und, dass die Bundeswehr mit einem Gesamtanteil von 10.000 Soldaten im Einsatz an den Belastungsgrenzen angelangt ist, wird schnell deutlich, dass die bestehenden Strukturen nicht ausgereicht haben. So stellte der damalige Verteidigungsminister Dr. Peter Struck fest, dass trotz jahrelanger Umstrukturierung die Lücke zwischen dem Anforderungsprofil und dem tatsächlichen Fähigkeitsprofil der Bundeswehr immer größer geworden ist.[16] Die Folge dieser Diskrepanz und der veränderten politischen Rahmenbedingungen, mit einer verstärkten Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr, war der Erlass der Verteidigungspolitischen Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung durch den damaligen Bundesminister der Verteidigung Dr. Peter Struck im Mai 2003.

4.2 Reformvorhaben 2003/2004

Bei der Veröffentlichung der Verteidigungspolitischen Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung im Jahre 2003 hatte die Bundeswehr einen durchschnittlichen Umfang von 284.000 Soldaten, von denen 190.000 Zeitsoldaten waren.[17]

Als Vorbild für die Transformation der Bundeswehr dienten die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, die ihre Streitkräfte in dem Maße umstrukturierten, sodass bis zum Jahre 2015 die einzelnen Teilstreitkräfte mit internationalen Partnerstaaten und einer vernetzten Operationsführung zusammenarbeiten können. Die NATO übernahm dieses Konzept im Jahre 2002 in ihre Kommandostruktur und gründete ein entsprechendes Hauptquartier, das Allied Command Transformation im US-amerikanischen Norfolk. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien 2003 stellten nach 1972, 1979 und 1992 das vierte Papier dieser Art dar und brachte eine entscheidende Wende in der Ausrichtung der Bundeswehr mit sich. Nachdem zwischen den Jahren 1990 und 2003 es sich zwar immer deutlicher herausstellte, dass sich die Bundeswehr von ihrer ursprünglichen Konzeption der Landesverteidigung abwandte und sich auf die Wahrnehmung von internationalen Einsätzen konzentrierte, wurde ihr mit dem Erlass der Verteidigungspolitischen Richtlinien auch offiziell dieser Wandel zugeschrieben. Bis dato agierte man in den Strukturen einer Armee für die Verteidigung des eigenen Territoriums und das der Bündnispartner, was sich von nun an ändern sollte. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien 2003 legen allgemeine Grundsätze in der Verteidigungspolitik fest und bestimmen somit den Auftrag, die Struktur und die Entwicklung der Bundeswehr.[18]

Das vorrangige Ziel der Verteidigungspolitischen Richtlinien war, „Aufgaben, Struktur, Ausrüstung und Mittel der Bundeswehr in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen“.[19] Der Fokus soll hierbei auf der „Konzentration auf Erhalt und Verbesserung militärischer Kernfähigkeiten“ liegen.[20]

„Militärische Kernfähigkeiten umfassen alle zur Erfüllung von Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr erforderlichen Fähigkeiten, über die die Streitkräfte aufgrund gesetzlicher Vorschriften, politischer Vorgaben oder militärisch unabdingbarer Erfordernisse verfügen müssen und/oder für die eine Leistungserbringung durch Dritte nicht zur Verfügung steht.“[21]

Hierbei dienen die Verteidigungspolitischen Richtlinien als eine verbindliche, konzeptionelle Grundlage für die Verteidigungspolitik im Geschäftsbereich des Bundesministers, auf deren Basis dem Generalinspekteur der Bundeswehr die Umsetzung der Reform obliegt. Die vorherigen Richtlinien wurden für einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren angelegt, allerdings die aus dem Jahre 2003 wird auf Grund der Dynamik in der Sicherheitspolitik ständigen Weiterentwicklungen unterworfen sein.[22]

Zwar bekräftigte Peter Struck, dass die seit 1999 andauernde Reform der Bundeswehr überfällig war und eine notwendige Konsequenz darstellt, jedoch ist es eindeutig, dass die Veränderungen zu keinem Einklang in Sachen Auftrag, Aufgaben und Mittel der Bundeswehr geführt haben. Aus diesem Grund wurden mit Weisung von Ende 2002 die Verteidigungspolitischen Richtlinien im Planungsstab des Bundesministers erarbeitet.[23]

Im Bezug auf die Veränderung der sicherheitspolitischen Lage lautet die Kernaussage des Dokumentes, dass eine direkte Gefährdung des deutschen Staatsgebietes durch reguläre Streitkräfte nicht mehr vorhanden ist; weder derzeit, noch auf absehbarer Zeit.[24] Hieran knüpft die häufig zitierte Aussage Peter Strucks vor dem Deutschen Bundestag an:

„Unsere Sicherheit wird nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt, wenn sich dort Bedrohungen für unser Land wie im Fall international organisierter Terroristen formieren. Im Übrigen wird unsere Sicherheit – um auf den Kollegen Schmidt einzugehen – natürlich auch in Hindelang verteidigt. Ich kann allerdings gegenwärtig dort beim besten Willen keine aktuelle Bedrohung erkennen.“[25]

Die drei bestimmenden Faktoren für die Verteidigungspolitik finden sich in der multinationalen Einbindung der Bundeswehr im Zuge europäischer und transatlantischer Partnerschaften, sowie in der globalen Verantwortung, dem veränderten Einsatzspektrum und den daraus resultierenden internationalen Einsätze und in den verfügbaren Ressourcen wieder. Hieraus lassen sich drei Schlussfolgerungen ableiten. Auf Grund des veränderten internationalen Umfeldes werden Streitkräfte, die hauptsächlich der Landesverteidigung dienen, nicht mehr benötigt. Darüber hinaus ist es für die Bundeswehr wichtig, dass sie sich auf Fähigkeitsbereiche konzentriert, die für die Wahrnehmung der Einsätze besonders wichtig sind, wie beispielswiese die Verbesserung der Interoperabilität, also der Fähigkeit, mit anderen Streitkräften bezugnehmend auf gemeinsame Standards zusammenzuarbeiten. Die dritte Schlussfolgerung bezieht sich auf eine Überprüfung und Anpassung der Rahmenvorgaben bei der Wahrnehmung von möglichen Operationen, um die hohe Belastung und mitunter Überbelastung einzelner Truppenteile abzubauen.[26]

Um die vorhandenen Ressourcen zu nutzen sieht Struck eine Umschichtung im Einzelplan 14, dem Verteidigungshaushalt, vor. Das bedeutet einen Abbau der Personalkosten, um mehr Investitionen tätigen zu können. Darüber hinaus zählt die Konzentration auf militärische Kernfähigkeiten, die Effizienzerhöhung, das Eingehen weiterer europäischer und transatlantischer Rüstungskooperationen und die Schaffung eines fähigkeitsorientierten und teilstreitkräfteübergreifenden[27] Ansatzes dazu. Die Folge ist ein neuer Auftrag der Bundeswehr, der zu veränderten Aufgaben führt. Der neue Auftrag sieht die Sicherung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit, die Beitragsleistung zur Wahrung der Stabilität im europäischen und globalen Raum, die Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Verteidigung der Verbündeten Staaten, sowie die Förderung der Integration und multinationalen Zusammenarbeit vor. Die hieraus abgeleiteten Aufgaben für die Bundeswehr sind die internationale Krisenbewältigung und Konfliktverhütung, die Unterstützungsleistung an Bündnispartnern, den Schutz der Bundesrepublik Deutschland samt seiner Bürger, die Rettung und Evakuierung von Personen, die Kooperation und Partnerschaft und das Ausführen von Hilfeleistungen.[28]

Damit die Bundeswehr ihrem neuen hauptsächlichen Aufgabenspektrum gerecht werden kann, sind konzeptionelle Veränderungen in zahlreichen Bereichen notwendig. Der Auftrag, die Aufgaben und die Fähigkeiten der Bundeswehr sollen an der zu erwartenden Sicherheitslage ausgerichtet und dabei die Ressourcenlage beachtet, sowie die Verpflichtungen gegenüber NATO und EU eingehalten werden. Die Folge ist die Verteidigung ohne geografischer Eingrenzungen, an jedem Ort, an dem die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet ist. Zum einen soll die Vorbeugung und Eindämmung von Konflikten und Krisen eine Wahrung der sicherheitspolitischen Lage gestatten.[29] Konkret heißt es in dem Papier, dass „für die Bundeswehr […] Einsätze der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie zur Unterstützung von Bündnispartnern, auch über das Bündnisgebiet hinaus, im Vordergrund“ stehen.[30] Weiter wird darauf eingegangen, dass „die herkömmliche Landesverteidigung gegen einen konventionellen Angriff […] nicht mehr den aktuellen sicherheitspolitischen Erfordernissen“ entspricht.[31] Somit wurde nun offiziell – wenn auch schon lange Zeit praktisch so gelebt – der Wandel von der Verteidigungs- hin zu Einsatzarmee vorgenommen. In diesem Zusammenhang sprach der Generalinspekteur General Wolfgang Schneiderhahn bei einer Rede während des Forums Bundeswehr & Gesellschaft der Zeitung Welt am Sonntag am 4. November 2003 von der Transformation der Bundeswehr. [32] Mit dem Wort Transformation soll deutlich werden, dass Reformen nicht in einem absehbaren Raum im Bezug auf die Ausrüstung der Bundeswehr zu erfüllen sind, sondern es sich um einen kontinuierlichen Prozess handelt, der eine Verbindung der Fähigkeiten aller Teilstreitkräfte darstellen soll.[33]

Eine Kernaussage der Verteidigungspolitischen Richtlinien beinhaltet, dass die Fähigkeiten der Bundeswehr auf Grund der neuen sicherheitspolitischen Lage angepasst werden sollen – eines der vier Interessenfelder dieser Arbeit. Hieraus folgt eine neue Strukturierung der Truppe mit sechs schwerpunktmäßigen Fähigkeitskategorien: Führungsfähigkeit, Nachrichtengewinnung und Aufklärung, Mobilität, Wirksamkeit im Einsatz, Unterstützung und Durchhaltefähigkeit, sowie Überlebensfähigkeit und Schutz. Eine Beibehaltung der Wehrpflicht ist nach wie vor für die Aufrechterhaltung des Auftrages unabdingbar. Auch finanzielle Gründe spielen hierbei für die Bundeswehr eine Rolle.[34]

Darüber hinaus geht der damalige Bundesminister der Verteidigung Peter Struck auf die Lage der deutschen Sicherheitspolitik ein, die für diese Arbeit jedoch nicht relevant ist. Allerdings sind die daraus resultierenden Folgen wieder von Bedeutung. Unter Punkt 37 wird erläutert, dass die Freiheit, Menschenrechte, Stabilität und Sicherheit notfalls auch unter Anwendung militärischer Mittel wiederherzustellen oder durchzusetzen sind. Die Basis hierfür bilden bekanntlich das Völkerrecht und das Grundgesetz.[35] Bei der Durchführung von Einsätzen der Bundeswehr, die von humanitären Maßnahmen, über Abschreckung gegen das Verschärfen von Krisen, bis hin zu Führungsaufgaben bei multinationalen Operationen führen können, wird das Ziel der militärischen Mittel, der Ort der Handlungen, die Dauer, sowie auch die Art des Einsatzes aus dem politischen Zweck abgeleitet. Die Grenzen der unterschiedlichen Arten von Einsätzen gehen hierbei fließend ineinander über.[36] Die Folgen für die Bundeswehr zeichnen sich durch einen Wandel zu einer Armee im Einsatz ab. Demzufolge sieht die neue Struktur den Einsatz von schnell reaktionsfähigen Kräften vor, die zügig in ein Operationsgebiet verlegen können.[37] Ferner gilt es, die Bundeswehr dahingehend auszurichten, dass „ihre Fähigkeiten, Mittel und Strukturen mit denen ihrer Partner harmonisiert sind und doppelte Kapazitäten vermieden werden“.[38]

Noch am 01. Oktober 2003 erließ Dr. Peter Struck die Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr. In der Weisung werden nochmals die grundlegenden Vorhaben konkretisiert, sowie ein Zeitplan für das weitere Vorgehen angegeben. So schreibt Struck vor, das bis Ende 2003 alle wichtigen Entscheidungen getroffen worden sein sollen, sodass sich die Ergebnisse in dem Bundeswehrplan 2005 wiederfinden lassen können. Ferner spricht er von einer schrittweisen Umsetzung und Implementierung der Entscheidungen. Die Ergebnisse sollen ab den Jahren 2007/2008 erkennbar sein. Eine Grundlagenbestimmung der Weiterentwicklung solle in dem Weißbuch 2005 dokumentiert werden.[39] Allerdings erschien dieses erst in dem darauffolgenden Jahr. Weiter fordert Struck eine Reduzierung des Personalumfangs der Bundeswehr auf 250.000 Soldaten bis zum Jahre 2010 und einer entsprechenden Reduzierung des Zivilpersonals. Der Umfang der zivilen Dienstposten soll bis zum Jahre 2010 auf 75.000 Stellen angepasst werden.[40]

Für die Umsetzung der Vorgaben unterzeichnete Peter Struck am 09. August 2004 die von General Wolfgang Schneiderhahn verfasste „Konzeption der Bundeswehr“ (KdB). Aufbauend auf die Verteidigungspolitischen Richtlinien soll „die Konzeption der Bundeswehr […] den bundeswehrgemeinsamen und fähigkeitsorientierten Ansatz der Transformation“ festschreiben.[41] Als wesentliche Vorgaben für die Weiterentwicklung der Streitkräfte werden die in der VPR und der Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr formulierten Ziele gesehen. Es wird ebenfalls festgelegt, dass der Generalinspekteur der Bundeswehr den Prozess der Transformation steuern soll und das Zentrum für Transformation der Bundeswehr (ZTansfBw) Informationen und Analysen zu Verfügung stellt, sowie der ministeriellen Steuerorganisation im Bereich der Transformation zuarbeiten soll.[42] Ein großer Schwerpunkt zur Veränderung der Ablaufprozesse in der Bundeswehr stellt die Einführung der Vernetzten Operationsführung (NetOpFü) dar.

„NetOpFü bedeutet Führung und Einsatz von Streitkräften auf der Grundlage eines streitkräftegemeinsamen, führungsebenenübergreifenden und interoperablen Informations- und Kommunikationsverbundes, der alle relevanten Personen, Stellen, Truppenteile und Einrichtungen sowie Sensoren und Effektoren miteinander verbindet.[43]

Ziel ist es, das Prinzip der vernetzten Operationsführung im Zuge der Transformation hinsichtlich der Flexibilität bei der Bundeswehr zu implementieren.[44]

Ferner sieht die KdB eine Differenzierung der Bundeswehr in drei verschiedene Kräftekategorien vor, um eine gemeinsame Wirkung erzielen zu können. Hierbei handelt es sich zum einen um 35.000 Soldaten der Eingreifkräfte, die für friedenserzwingende Maßnahmen vorgesehen sind. Die Eingreifkräfte sollen streitkräfteübergreifend durch das Kommando Operative Führung Eingreifkräfte (KdoOpFüEingrKr) ausgeplant werden. Des Weiteren sollen Stabilisierungskräfte mit einem Umfang von 70.000 Soldaten aufgestellt werden, von denen sich bis zu 14.000 Kräfte gleichzeitig im Einsatz befinden können. Sie sollen der Wahrnehmung von Stabilisierungsoperationen dienen. Alle weiteren Soldaten werden den Unterstützungskräften zugeordnet. Diese umfassen 147.500 Soldaten, beinhalten 2.500 Reservisten und dienen der Unterstützung der Eingreif- und Stabilisierungskräfte sowohl im Inland, als auch im Einsatzgebiet.[45]

Ein weiterer Punkt der Neuausrichtung der Bundeswehr und den Kern der KdB stellt das angepasste Fähigkeitsprofil dar, was eines der vier Analysebereiche dieser Arbeit ist. Aufgeteilt in sechs Fähigkeitskategorien, sind sie alle miteinander verzahnt. Die sechs Punkte, Führungsfähigkeit, Nachrichtengewinnung und Aufklärung, Wirksamkeit im Einsatz, Unterstützung und Durchhaltefähigkeit und Überlebensfähigkeit und Schutz, beziehen sich alle auf die Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Als Führungsfähigkeit werden die einheitliche Führung aller Gliederungsformen der Bundeswehr und der auftragsbezogene Einsatz von Mitteln, Einrichtungen und Kräften verstanden. Eine bedeutende Voraussetzung hierfür ist die NetOpFü.[46] Die Nachrichtengewinnung und Aufklärung dient der „Sicherstellung einer eigenständigen Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit“ und wird durch das militärische Nachrichtenwesen gedeckt.[47] Verbesserungen in der Fähigkeitskategorie Mobilität sollen durch die Herstellung der strategischen Verlegefähigkeit zu Land, zu Wasser und in der Luft geschaffen werden. Die Wirksamkeit im Einsatz ist als diejenige Fähigkeit zu verstehen, die das Wirken gegen bestimmte Ziele ermöglicht. Das Spektrum reicht hierbei von der bloßen Demonstration militärischer Stärke, bis hin zum Einsatz von Waffen.[48] Der Punkt Unterstützung und Durchhaltefähigkeit wird zum einen durch die bereits angesprochenen Unterstützungskräfte erfüllt und zum anderen hängt der Teil der Durchhaltefähigkeit zum großen Teil von der bereitgestellten Ausrüstrung und Ausstattung der Soldaten und Truppenteile ab.[49] Die Überlebensfähigkeit und Schutz erstrecken sich vom persönlichen Schutz, wie der Rettungsdienst, über den Umweltschutz, bis hin zur Kampfmittelabwehr, militärischer Sicherheit und sonstigen militärischen Schutzaufgaben.[50]

Ferner fanden zahlreiche Straffungen bei den einzelnen Teilstreitkräften, Heer, Luftwaffe und Marine, sowie bei der Streitkräftebasis, dem Zentralen Sanitätsdienst und der territorialen Wehrverwaltung statt.[51] Einen wichtigen Beitrag für die neue Struktur der Bundeswehr leisten das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) und das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw) mit ihren jeweiligen nachgeordneten Dienststellen. Beide Institutionen sind für die Forschung, Beschaffung, Erprobung und Einführung neuer Technologien in der Bundeswehr verantwortlich.[52]

Im Zuge der KdB wurde das Personalstrukturmodell 2010 (PSM 2010) entwickelt. Das PSM 2010 sieht einen so genannten Grundumfang von 252.500 Soldaten inklusive 2.500 Reservisten als Zielvorstellung für das Jahr 2010 vor. Neben 195.000 Berufs- und Zeitsoldaten (BS und SaZ), sollen 25.000 freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistende (FWDL) zusammen mit 30.000 Grundwehrdienstleistende (GWDL) ihren Dienst verrichten. Zielvorgabe der zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr sind 75.000 Stellen.[53]

Vor dem Hintergrund der in den VPR 2003 verfassten Konzentration auf militärische Kernfähigkeiten wird in der KdB das Thema der Wirtschaftlichkeit der Bundeswehr aufgegriffen. Das Ziel der Senkung der Betriebskosten durch effizientere Beschaffungs- und Betriebsabläufe soll der Freisetzung von Mitteln für Investitionen dienen. Gelingen soll dies durch eine wirtschaftlichere Kooperation und Finanzierung. Hierzu zählen auch die Leistungen dritter Anbieter. Ein wesentliches Element in dieser Reihe ist die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.), bei der das Bundesministerium der Verteidigung alleiniger Eigentümer ist.[54] Die g.e.b.b. ist für die „Koordinierung und Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sowie der Erschließung zusätzlicher Investitionsspielräume“ und der „Privatisierung von bislang von der Bundeswehr wahrgenommenen Aufgabenfeldern“ verantwortlich.[55] Beispiele für Privatisierungen lassen sich in den Bereichen Fuhrpark, Bekleidung, Verpflegung und IT-Wesen finden.

Ein weiteres Dokument, das auf die VPR 2003 und die KdB aufbaut, allerdings erst nach der Kernzeit der Reformvorhaben erschienen ist, ist das Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr (im Folgenden Weißbuch 2006). Das Weißbuch 2006 greift die Erkenntnisse zur sicherheitspolitischen Lage und die Vorhaben der Umstrukturierung der Bundeswehr zusammenfassend auf und gibt ein Bild über den Stand der Bundeswehr im Jahre 2006. Interessant ist hierbei die Angabe über die Anzahl des zivilen Personals bei der Bundeswehr. Mit Stand vom 31.08.2006 waren bei der Bundeswehr noch insgesamt 117.300 zivile Kräfte beschäftigt, die sich aus 26.500 Beamten, 85.500 Beschäftigten und 5.300 Auszubildenden zusammensetzten.[56] Die Anzahl der Zivilbeschäftigten lag also vier Jahre vor dem Zielumfang von 75.000 im Jahre 2010 noch um 42.300 Stellen zu hoch.

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Abb. 2: Die Reform der Bundeswehr. Eigene Darstellung

4.3 Stand der Umsetzung 2010

Die Verteidigungspolitischen Richtlinien 2003 sollten im Jahre 2010 zum größten Teil umgesetzt sein. Hierzu zählen auch die KdB und das PSM 2010.

Ein großes Ziel war der Abbau der Personalkosten, um mehr Investitionen tätigen zu können. Die Anzahl der Soldaten sollte auf 252.500 inklusive 2.500 Reservisten reduziert, sowie die Stellen der Zivilbeschäftigten auf 75.000 angepasst werden. Laut dem Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus, wurde die Reduzierung der Truppe auf 250.000 Soldaten exklusive Reservisten erreicht.[57] Allerdings fand die Reduzierung der Zivilbeschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nicht in dem Maße statt, wie es vorgegeben war. Wie bereits erläutert beschäftigte die Bundeswehr im Jahre 2006 noch 117.300 zivile Kräfte. Im April 2009 waren es noch 108.800 Zivile Mitarbeiter.[58] Im Juni 2010, dem Jahr der Zielgröße von 75.000 Haushaltsstellen und Dienstposten waren noch 81.300 Personen im Geschäftsbereich des BMVg beschäftigt.[59] Bereits im Juni 2004 berichtete der Spiegel von internen Berichten der zivilen Ministerialbürokratie, dass der Abbau von etwa 120.000 auf 75.000 Bedienstete unmöglich sei und stattdessen eine stärkere Reduzierung der Truppenstärke vorgeschlagen werde.[60] Eine Orientierung der Personalstruktur im Bezug auf die Auslandseinsätze fand ebenfalls nicht statt. Ein Beispiel ist hierfür die Anzahl des Personals des Feldjägerwesens, der Militärpolizei. Für die Wahrnehmung der Aufträge im Inland ist die derzeitige Personalstärke ausreichend, jedoch für den zusätzlichen Betrieb im Ausland zu gering.[61]

Ein weiterer Punkt war das Eingehen weiterer europäischer und transnationaler Rüstungskooperationen. Projekte, die in der Vergangenheit beschlossen und weiterhin fortgeführt wurden sind beispielsweise das Merzweckkampfflugzeug Eurofighter Typhoon, das militärische Transportflugzeug Airbus A400M oder das Flugabwehrsystem Medium Extended Air Defense System (MEADS).

Ein Vorhaben, das auf die Fähigkeiten der Bundeswehr eingeht, ist die Schaffung eines fähigkeitsorientierten und teilstreitkräfteübergreifenden Ansatzes. Dieses Vorhaben wurde mit der Einführung von NetOpFü, einem Kernelement der Transformation, bewältigt. Allerdings muss hier festgestellt werden, dass auf Grund „politischer, bürokratischer und kultureller Faktoren“ eine Verzögerung der Implementierung stattgefunden hat.[62] Die Ursachen hierfür liegen beispielsweise in der Haushaltslage, dem Beschaffungswesen in Deutschland, wie auch in der Bevorzugung nationaler Produkte im Gegensatz zu einer raschen Einführung anderer internationaler militärischer Geräte.[63]

Ebenfalls auf der Agenda der VPR 2003 stand die Beitragsleistung zur Wahrung der Stabilität im europäischen und globalen Raum, die Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Verteidigung der verbündeten Staaten, sowie die Förderung der Integration und multinationalen Zusammenarbeit. Die Verteidigung der verbündeten Staaten fiel in dem Beobachtungszeitraum von 2003 bis 2010 nicht an, sodass hierzu auch keine Aussagen getroffen werden können. Die Beitragsleistung zur Wahrung der Stabilität im europäischen und globalen Raum, sowie im Inland, findet bei der Teilnahme an internationalen Friedenseinsätzen im Rahmen der Europäischen Union (EU), der United Nations (UN) und der NATO statt. Beispiele hierfür sind die EU-Operation ATALANTA vor der Küste Somalias, die United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) vor der Küste des Libanon und der Einsatz der NATO-Sicherheitstruppe Kosovo Force (KFOR).[64]

Ferner galt es, die Aufgaben und Fähigkeiten der Bundeswehr an die zu erwartende Sicherheitslage auszurichten. Die neue Sicherheitslage sieht, wie bereits erwähnt, keine Verteidigung der eigenen Grenzen mehr vor, da eine direkte Bedrohung an den Grenzen Deutschlands nicht mehr vorhanden ist. Allerdings stellte sich durch die Experteninterviews dennoch heraus, dass sich die Bundeswehr noch immer alter Strukturen bediene. Beispielsweise wird bei Vorfällen im Einsatz in Afghanistan auf alte Problemlösungsansätze zurückgegriffen, die geringfügig an die neue Einsatzrealität angepasst wurden, anstatt neue Konzeptionen zu entwickeln.[65] Ein Grund dafür ist, dass auch die Planung der Bundeswehr noch auf einer Konfrontation zweier Kräfte auf einem Schlachtfeld basiert. Die Ursachen hierfür liegen allerdings bei der Politik. So verfolge man zwar einerseits das Ziel, sich ähnlich, wie die britischen Streitkräfte zu entwickeln, verhalte sich aber konträr zu diesen Zielen.[66] Ein weiterer Indikator für die nicht vollständig erfolgte Ausrichtung der Bundeswehr an die neue Sicherheitslage ist die Tatsache, dass die Bundeswehr zwar seit einigen Jahren im Ausland präsent ist, aber dennoch eine ähnliche Personalstruktur aufweist, wie zu Zeiten des Auftrages der Landesverteidigung. So wird die Truppe mit Stand 2010 mit einem Umfang von etwa 250.000 Soldaten noch immer von über 200 Generälen befehligt. Die gleiche Anzahl der Generäle war auch vor der Wiedervereinigung schon vorhanden, zu deren Zeiten die Bundeswehr einen Umfang von etwa 450.000 Soldaten hatte.[67]

Im Rahmen der Neustrukturierung der Truppe wurden die bereits erläuterten sechs Fähigkeitskategorien Führungsfähigkeit, Nachrichtengewinnung und Aufklärung, Mobilität, Wirksamkeit im Einsatz, Unterstützung und Durchhaltefähigkeit, sowie Überlebensfähigkeit und Schutz geschaffen. Der Punkt der Führungsfähigkeit wird durch die Einführung der NetOpFü abgedeckt. Die Thematik der Nachrichtengewinnung und Aufklärung ist auf Grund der Informationslage nicht zu beurteilen. Fest steht allerdings, dass die Auflösung des Amtes für den Militärischen Abschirmdienstes (MAD), dem militärischen Geheimdienst, und dessen Integrierung in den Bundesnachrichtendienst (BND) und in das Bundesamt für Verfassungsschutz diskutiert werden.[68] Veränderungen bei der Mobilität sind dahingehend erkennbar, dass neue Transportkapazitäten, wie beispielsweise der Hubschrauber NH90 und das Transportflugzeug Airbus A400M mit deutlicher Verspätung eingeführt wurden und auch heute noch nicht dementsprechend einsetzbar sind, wie es vorgesehen war.[69] Allerdings wurden auch zahlreiche neue Fahrzeuge im Bereich des Heeres eingeführt, die nicht zu derartigen Problemen geführt haben, wie es bei den Luftfahrzeugen der Fall war. Die Fähigkeitskategorie Wirksamkeit im Einsatz hat sich während des Einsatzes in Afghanistan zwar stetig verbessert, allerdings liegen die Ursachen hierfür nicht in der Verwendung besserer materieller Bedingungen, sondern vielmehr in neuen Einsichten, die aus Rückschlägen resultieren.[70] Weiter spielte auch der politische Druck nach Vorfällen oder durch den Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages eine Rolle, Fortschritte in dem Bereich erzielen zu müssen. Zwar führten auch Improvisationen zu dauerhaften Lösungen, allerdings seien die Fortschritte im Bezug auf die Tatsache, dass die Bundeswehr seit zehn Jahren in Afghanistan vertreten ist, gering.[71] Die Einsatzausbildung der Soldaten hat sich ebenfalls gewandelt. Anfangs sei diese noch sehr Balkan-orientiert gewesen, was wenig zweckmäßig gewesen sei, aber wurde dann nach einigen Rückschlägen angepasst. Verbesserungen lassen sich beispielsweise bei der Schaffung von Gefechtsübungszentren (GÜZ) finden, die eine realitätsnahe Vorbereitung ermöglichen. Weitere positive Veränderungen sind in der Tatsache zu finden, dass mehr gepanzerte und geschützte Fahrzeuge zur Verfügung stehen.[72] Zwar werden teilweise neue schwere Waffen in das Einsatzland gebracht, allerdings waren diese Lieferungen häufig auf politische Entscheidungen zurückzuführen, die nach einem Vorfall eine möglichst sichtbare Veränderung hervorrufen sollten, die de facto im Einsatzgebiet aber nicht brauchbar waren. Ein Beispiel hierfür ist die medienwirksame Entsendung von Lenkflugkörpern nach Afghanistan im Jahre 2010 durch den damaligen Bundesminister der Verteidigung Karl Theodor zu Gutenberg, die allerdings vor Ort keinerlei Verwendung fanden und anschließend wieder abgezogen wurden.[73] Weiterhin wird kritisiert, dass für den Einsatz in Afghanistan keine richtige politische Strategie vorhanden ist, sondern oft abstrakte Begriffe, wie Sicherheit, Stabilität und Frauenrechte angeführt werden. Die Folge einer fehlenden Strategie ist die Unklarheit über das Erfordernis bestimmter militärischer Operationen und demzufolge der einzusetzenden Mittel und Vorgehensweisen. Dies schlägt sich anschließend in einem unterschiedlichen Vorgehen der Kommandeure vor Ort wieder.[74] Ferner führt die Anwendung eigener Regularien im Auslandseinsatz zu Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung multinationaler Operationen, da häufig nicht nach NATO-Bestimmungen verfahren wird. Die Folgen sind entweder doppelte Strukturen oder Defizite bei der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften.[75] Diese Problematik wirkt sich auch auf das Vorhaben der Harmonisierung von Fähigkeiten, Mittel und Strukturen mit Partnerstaaten aus. Die Thematik Überlebensfähigkeit und Schutz hat bei der Bundeswehr häufig etwas mit der Ausrüstung und den Folgen des Beschaffungswesens zu tun. Das Beschaffungswesen in der Bundeswehr wird häufig als langwierig und undurchsichtig bezeichnet. Ein negatives Beispiel ist die Einführung eines Knallschutzes/Gehörschutzes für die Soldaten im Einsatz durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB), die über mehrere Jahre hinweg verhindert wurde, da eine Testserie noch nicht abgeschlossen war. Bei einer privaten Beschaffung eines Knallschutzes sind die Soldaten allerdings für eintretende Schäden nicht abgesichert, was dementsprechend teilweise zu einer Nichtbenutzung eines solchen Schutzes geführt hat.[76]

Die Konzentration auf die militärischen Kernfähigkeiten, die einen Schwerpunkt in der VPR 2003 bildet, umfasst zugleich das Thema der Wirtschaftlichkeit der Bundeswehr. Ziel war die Senkung der Betriebskosten durch effizientere Betriebsabläufe und das Eingehen von wirtschaftlichen Kooperationen. Für die wirtschaftliche Beratung der Bundeswehr ist die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.) in Köln verantwortlich, die zu 100% im Besitz des BMVg ist. Wie bereits erörtert erfolgte das Eingehen von wirtschaftlichen Kooperationen teilweise schon vor der Verabschiedung der VPR 2003, wurden aber durch diese erneut bekräftigt und weiter ausgebaut. In diesem Zusammenhang wird auch von der ökonomischen Modernisierung der Bundeswehr gesprochen. Bei der Streitkräftebefragung 2005 stellte sich heraus, dass der bürokratische Aufwand seit der Einführung betriebswirtschaftlicher Methoden in der Bundeswehr subjektiv gestiegen ist. Dies gaben 71% der Befragten an. Lediglich 3% der Soldaten sind der Meinung, dass der bürokratische Aufwand geringer geworden ist.[77] Da nicht alle Bereiche in diesem Umfang betrachtet werden können, erfolgt die Konzentration hauptsächlich auf Partnerschaften in den Gebieten des Fuhrparks, der Verpflegung und des IT-Wesens. Teile des Fuhrparks wurden in die BwFuhrparkService GmbH ausgegliedert, die zu knapp einem Viertel dem BMVg gehört und zu etwa drei Vierteln der Deutschen Bahn AG – also indirekt auch dem Bund. Zwar sei die Qualität der Fahrzeuge sichtbar gestiegen, allerdings habe die Verfügbarkeit unter der Ausgliederung erheblich gelitten und auch die Anforderung eines Fahrzeuges sei deutlich bürokratischer geworden.[78] Im Dezember 2006 wurde die BWI Informationstechnik GmbH gegründet, die mehrheitlich im Besitz der Siemens AG ist. Ziel der Gründung war die Umsetzung des IT-Projektes Herkules, das die Standardisierung aller nichtmilitärischen Informations- und Kommunikationssysteme innerhalb der Bundeswehr beinhalten sollte. Allerdings hat das Outsourcing der Informations- und Kommunikationstechnik zu unflexiblen Nebeneffekten geführt. Das Unternehmen BWI ist in erster Linie ökonomisch orientiert und kann dementsprechend in einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft nicht so schnell agieren, wie es teilweise für den Betrieb der Bundeswehr notwendig ist.[79] Die Ursachen hierfür liegen aber eher bei der Bundeswehr, als bei der BWI, da die bestehenden Verträge keine zusätzlichen Leistungen beinhalten. Die Folge sind Mehrkosten, da der Bedarf anfangs zu gering kalkuliert wurde.[80] Im Nachhinein wurde deutlich, dass die gewünschte Kostenersparnis durch einem Mehraufwand an Bürokratie zu Lasten der Arbeitszeit geht.[81] So kritisiert ein Wissenschaftler des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr, dass die Bilanzen der BWI nicht einsehbar seien und dementsprechend Aussagen über tatsächliche Kosteneinsparungen nicht getroffen werden können, da dementsprechend die Vergleichsgrößen fehlen. Weiter führt er aus, dass zwar ein zivil-privatwirtschaftliches Modell bei der Ökonomisierung der Bundeswehr eine Rolle spielte, allerdings die Bundeswehr keinesfalls als ein Sicherheitsdienstleister verstanden werden dürfe. So komme es teilweise dazu, dass durch zahlreiche Projekte in der Bundeswehr Modernität suggeriert werde, jedoch intern keinerlei Überprüfungen stattfinden würden, ob daraus wirklich Vorteile für die Betriebsabläufe der Bundeswehr entstehen.[82] In einem internen Papier des BMVg heißt es in der Zeitung Handelsblatt dazu: „Niemand hält die BWI IT für einen guten industriellen Partner, der der Aufgabe gewachsen ist und flexibel genug ist, um auf die Besonderheiten seines Organisationsbereichs einzugehen.“[83]

Ein weiteres Projekt der Öffentlich-Privaten-Partnerschaften fand im Bereich des Verpflegungswesens statt. Im August 2005 begann das Pilotprojekt München II, in dem dreizehn Truppenküchen im Süden Bayerns durch ein Dienstleistungsunternehmen der Dussmann-Gruppe betrieben wurden. Allerdings wurde das Projekt bereits im Juni 2006 durch den Caterer wieder beendet, da er in der Bundeswehr keinen verlässlichen Geschäftspartner sah und zu viele Differenzen entstanden sind.[84]

[...]


[1] Vgl. Haltiner, Karl/Klein, Paul/Gareis, Sven Bernhard (2004): Seite 21.

[2] Vgl. Uzulis, André (2005): Seite 95ff.

[3] Ebda. Seite 105f.

[4] Vgl. BVerfG (1994): BVerfGE 90, 286

[5] Vgl. Haltiner, Karl/Klein, Paul/Gareis, Sven Bernhard (2004): Seite 21.

[6] Vgl. Meiers, Franz-Josef (2005): Seite 15.

[7] Heidenkamp, Henrik (2010): Seite 128.

[8] Vgl. Scharping, Rudolf (2002): Seite 7f.

[9] Vgl. Bundesministerium der Verteidigung (2010): Seite 72.

[10] Meiers, Franz-Josef (2005): Seite 16.

[11] Bundesministerium der Verteidigung (2002): Seite 29.

[12] Vgl. Meiers, Franz-Josef (2002): Seite 16f und Scharping, Rudolf (2000): Seite 13ff.

[13] Vgl. Bundesministerium der Verteidigung (2010): Seite 60.

[14] Vgl. Ebda. Seite 81ff.

[15] Vgl. Meiers, Franz-Josef (2002): Seite 17.

[16] Vgl. Struck, Peter (2003): Seite 15.

[17] Vgl. Statista (2011).

[18] Vgl. Uzulis, André (2005): Seite 109f.

[19] Struck, Peter (2003): Seite 1.

[20] Ebda. Seite 1.

[21] Schneiderhahn, Wolfgang (2004).

[22] Vgl. Struck, Peter (2003): Seite 6.

[23] Vgl. Ebda. Seite 7.

[24] Vgl. Ebda. Seite 8.

[25] Struck, Peter (2004): Seite 11.

[26] Vgl. Struck, Peter (2003): Seite 9.

[27] Die einzelnen Teilstreitkräfte der Bundeswehr, Heer, Luftwaffe und Marine, agieren hauptsächlich selbstständig.

[28] Vgl. Struck, Peter (2003): Seite 10f.

[29] Vgl. Ebda. Seite 18f.

[30] Ebda. Seite 19.

[31] Ebda. Seite 19.

[32] Schneiderhahn, Wolfgang (2003): Seite 1.

[33] Vgl. Haltiner, Karl/Klein, Paul/Gareis, Sven Bernhard (2004): Seite 24.

[34] Vgl. Struck, Peter (2003): Seite 19.

[35] Vgl. Ebda. Seite 22.

[36] Vgl. Ebda. Seite 25.

[37] Vgl. Ebda. Seite 30.

[38] Ebda. Seite 30.

[39] Vgl. Struck, Peter (2003a).

[40] Vgl. Struck, Peter (2003a).

[41] Vgl. Schneiderhahn, Wolfgang (2004).

[42] Vgl. Ebda. (2004).

[43] Luftwaffenamt (2005): Seite 5.

[44] Vgl. Schneiderhahn, Wolfgang (2004).

[45] Vgl. Ebda.

[46] Vgl. Struck, Peter (2004a): Seite 17f.

[47] Ebda. Seite 18f.

[48] Vgl. Ebda. Seite 19.

[49] Vgl. Ebda. Seite 20.

[50] Vgl. Schneiderhahn, Wolfgang (2004).

[51] Vgl. Struck, Peter (2004a): Seite 29ff.

[52] Vgl. Schneiderhahn, Wolfgang (2004).

[53] Vgl. Struck, Peter (2004a): Seite 37ff.

[54] Vgl. Ebda. Seite 48.

[55] Ebda. Seite 48.

[56] Vgl. Bundesministerium der Verteidigung (2006): Seite 155.

[57] Vgl. Königshaus, Hellmut (2011): Seite 21.

[58] Vgl. Deutscher Bundestag (2009): Seite 28.

[59] Vgl. Deutscher Bundestag (2010): Seite 51.

[60] Vgl. Der Spiegel (2004): Seite 18.

[61] Experteninterview mit „EG 6“ (SWInstBw) am 31.08.2011 in der AkBwInfoKom, Strausberg.

[62] Wiesner, Ina (2011): Seite 96.

[63] Vgl. Ebda. Seite 96.

[64] Vgl. Bundeswehr (2011).

[65] Experteninterview mit „EG 1“ (ZTransfBw) am 16.08.2011 im ZTransfBw, Strausberg.

[66] Experteninterview mit „EG 3“ (AkBwInfoKom) am 25.08.2011 in der AkBwInfoKom, Strausberg.

[67] Experteninterview mit „EG 4“ (SWP) am 29.08.2011 per Telefon.

[68] Vgl. Welt Online (2010).

[69] Vgl. Handelsblatt (2010).

[70] Experteninterview mit „EG 3“ (AkBwInfoKom) am 25.08.2011 in der AkBwInfoKom, Strausberg.

[71] Experteninterview mit „EG 4“ (SWP) am 29.08.2011 per Telefon.

[72] Ebda.

[73] Ebda.

[74] Ebda.

[75] Ebda.

[76] Experteninterview mit „EG 1“ (ZTransfBw) am 16.08.2011 im ZTransfBw, Strausberg.

[77] Vgl. Großeholz, Carsten (2007): Seite 28.

[78] Experteninterview mit „EG 2“ (SWInstBw) am 18.08.2011 in der AkBwInfoKom, Strausberg.

[79] Experteninterview mit „EG 1“ (ZTransfBw) am 16.08.2011 im ZTransfBw, Strausberg.

[80] Experteninterview mit „EG 2“ (SWInstBw) am 18.08.2011 in der AkBwInfoKom, Strausberg.

[81] Experteninterview mit „EG 3“ (AkBwInfoKom) am 25.08.2011 in der AkBwInfoKom, Strausberg.

[82] Experteninterview mit „EG 5“ (SWInstBw) am 31.08.2011 im SWInstBw, Strausberg.

[83] Vgl. Handelsblatt (2010a).

[84] Vgl. Portugall, Gerd (2011): Seite 151f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2011
ISBN (PDF)
9783955498672
ISBN (Paperback)
9783955493677
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1
Schlagworte
Transformation Akteurzentrierter Institutionalismus Vetospielertheorem Einsatzarmee Bundeswehr

Autor

Hendrik Jaeschke, B.A., wurde 1988 in Braunschweig geboren. Sein Studium der Politikwissenschaft schloss er an der Universität Duisburg-Essen im Jahre 2011 erfolgreich ab. Bereits während seines Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der Luftfahrt. Neben der Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer belegt er an der Fernuniversität Hagen einen politikwissenschaftlichen Masterstudiengang.
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Titel: Reformen als Unmöglichkeit der Verteidigungspolitik? Die Verteidigungspolitischen Richtlinien aus dem Jahre 2003 und die Folgen
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