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Zusammenfassung

Delinquente Jugendliche wecken auf verschiedenen Seiten ein enormes Interesse und werden vor allem gesellschaftlich sowie wissenschaftlich als soziale Problematik diskutiert. Dabei gilt das besondere Interesse am häufigsten den Ursachen für delinquentes Verhalten. Für mustergültig werden dabei Faktoren wie schlechte Freunde, Alkohol- und Drogenkonsum, Armut, ein vorhandener Migrationshintergrund usw. verantwortlich gemacht. In diesem Zusammenhang wird verbreitet auf Präventions- und Interventionsmaßnahmen gesetzt, um den Eintritt in die Delinquenz zu vermeiden und um delinquente Verhaltensmuster zu unterbrechen.
Doch was ist mit Jugendlichen (oder Kindern), bei denen derartige Interventionen keine Erfolge zeigen? Die so genannten „schweren Fälle“, die sich scheinbar gewissenlos, weder von der Justiz noch vom Jugendamt Grenzen setzen lassen und keine Hilfen annehmen? Darin liegt die Problematik der so genannten delinquenten Jugendlichen, mit der sich diese Arbeit ausgiebig beschäftigt.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1.4 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe- Im Besonderen die Hilfen zur Erziehung

[1] Das KJHG setzt sich aus den Kapiteln der allgemeinen Vorschriften (§§ 1- 10 SGB VIII), den anderen Aufgaben (§§42- 60 SGB VIII) der Jugendhilfe, dem Schutz von Sozialdaten (§§ 61- 68 SGB VIII), den Trägern der Jugendhilfe (§§ 69- 81 SGB VIII), den zentralen Aufgaben (§§ 82- 84 SGB VIII), der Kostenbeteiligung (§§ 90- 97c SGB VIII) u. a. zusammen.

Die konkreten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden in den §§ 11- 41 SGB VIII aufgeführt und erläutert. Dieses Kapitel der Jugendhilfe enthält ein breit gefächertes Angebot, dass von niedrigschwelligen Angeboten, die von der Allgemeinheit (z.B. Anspruch und finanzielle Hilfe für den Kindergartenbesuch) beansprucht werden können, bis hin zu umfassenden individuellen Hilfen in komplexen Problemlagen reicht. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind in vier Abschnitten angeordnet. Von diesen vier Abschnitten werde ich im folgenden alle benennen, jedoch im Hinblick auf mein Fallbeispiel nur die Hilfen zur Erziehung näher betrachten.

Im ersten Abschnitt geht es nach §§ 11 bis 15 SGB VIII, um die Leistungen der Jugendarbeit (Freizeitarbeit), der Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe) sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (Prävention).

Die §§ 16- 21 SGB VIII umfassen die Förderung der Erziehung in der Familie. Dazu gehören die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienbildung und– erholung), gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder, die Versorgung des Kindes in Notsituationen (Ausfall der Eltern durch Krankheit, Freiheitsentzug o.ä.) sowie die Unterstützung zur Erfüllung der Schulpflicht. Des Weiteren gehören auch Beratungen und Unterstützungen in Krisen- sowie Konfliktsituationen, bei Trennung oder Scheidung und bei der Umsetzung des Umgangsrechts zum Abschnitt Förderung und Erziehung in der Familie dazu.

Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (§§ 22- 26 SGB VIII) wird im dritten Abschnitt des Kapitels der Leistungen der Jugendhilfe geregelt. Hier geht es um eine Förderung der Kinder im Sinne des § 1 Absatz 1 SGB VIII und darum, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.

Neben der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder oder Jugendliche (§ 35a SGB VIII) und der Volljährigenhilfe (§ 41 SGB VIII), besteht der vierte Abschnitt der Leistungen der Jugendhilfe vor allem aus den Hilfen zur Erziehung (§§ 27- 40 SGB VIII). In diesen drei Bereichen sind hauptsächlich die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die von individuellen Lebensbedingungen abhängen, zu finden. Die Bereiche des vierten Abschnitts der Jugendhilfeleistungen sind in der Vorgehensweise ihrer Organisation, wie auch den Hilfearten fast identisch (vgl. Trenczek; Tammen; Behlert 2008, S. 377- 386).

Die Hilfen zur Erziehung sind eines der am meisten ausgedehnten Tätigkeitsbereiche der Jugendhilfe. Im § 27 des SGB VIII ist die gesetzliche Formulierung der Hilfen zur Erziehung zu finden (vgl. Bock 2007, S. 305). Zur Durchführung einer Hilfe zur Erziehung, muss § 27 SGB VIII erfüllt sein (vgl. Post 2002, S. 92). Dementsprechend hat ein Personensorgeberechtigter Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn dieser das Wohl seines Kindes nicht mehr gewährleisten kann (vgl. BMFSFJ 2007, S.81f.). Personen haben nur ein Anrecht auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine erzieherische Notwendigkeit für das betroffene Kind oder den Jugendlichen vorhanden ist.

Im alten JWG ging es im Gegensatz dazu nicht um den Hilfebedarf, sondern um eine Defizitorientierung in der Erziehung und eine Suche nach Störungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Indizien für Verwahrlosung.

Im Unterschied zu den anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden also nicht alle Familien angesprochen. Es richtet sich an Familien, bei denen „eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet“ (§ 27 SGB VIII) ist. In dieser Formulierung wird auf eine Defizitorientierung verzichtet, auch muss es sich nicht zwingend um eine Gefährdung des Kindeswohls handeln. Im Unterschied zum § 1666 BGB, sind Hilfen zur Erziehung nicht mit einer Intervention in das Sorgerecht der Eltern verbunden. Eine bedeutende Rolle spielt hierbei der präventive Handlungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe, wonach keine Gefährdungssituation gegeben sein muss. Das Anrecht auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung wird bereits hervorgerufen, wenn solche Benachteiligungen für Kinder oder Jugendliche bestehen, dass sie daran gehindert werden sich gesellschaftlich einzugliedern.

Wenn ein erzieherischer Bedarf unter den genannten Vorraussetzungen besteht, kommt eine Bandbreite an unterschiedlich intensiven Hilfen in Frage. In den §§ 28 bis 35 SGB VIII sind diese Hilfen aufgeführt. Im Bezug auf die Vorraussetzungen für den Anspruch auf Leistung, also den Problemlagen besteht eine Wechselbeziehung zu den Hilfsangeboten der Jugendhilfe. Der Leistungsanspruch ist also direkt an eine genaue Hilfeart gebunden. Die typischen Hilfen nach §§ 28 bis 35 sind deshalb nicht ausreichend und müssen dem genauen Bedarf entsprechend geschaffen und bereitgestellt werden. Bei jedem individuellen Fall, ist der exakte Bedarf für das Kind oder den Jugendlichen zu bestimmen und in Anlehnung dessen auch die passende Hilfeleistung, nach Art und Umfang.

Es ist ein detailliertes Handeln erforderlich, um für die komplexe Problematik der verschiedenen Adressatengruppen angemessene Leistungsangebote bereitstellen zu können (Verhältnismäßigkeitsprinzip). Vorerst ist abzuwägen, ob eine Fremdunterbringung für notwendig erachtet wird. Beispielsweise kann das bei einer Gefährdungssituation durch die Familie erforderlich sein. Bestehen beim Jugendamt Zweifel über eine Fremdplatzierung, sind ambulante Hilfen zu bevorzugen, die sich an der Lebenswelt der Betroffenen orientieren. Zu den ambulanten Hilfen gehören: die Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), die soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), der Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII), und die sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII).

Bei komplizierten familiären Verhältnissen kann ebenso ein teil- oder stationäres Hilfsangebot in Erwägung gezogen werden. Bei einer teilweisen Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen, handelt es sich um eine Tagesgruppe (§ 32 SGB). Wenn eine vorläufige oder vollständige Unterbringung angebracht ist, gibt es dafür unterschiedliche Wege. Für kleinere Kinder werden bevorzugt Pflegefamilien gesucht (§ 33 SGB VIII). Es kann auch zu einer Unterbringung in einem Heim kommen, wobei es viele verschiedene Arten gibt. Die so genannten Heime sind heute auf die Bedürfnisse der Kinder sowie Jugendlichen abgestimmt und besitzen zum Teil familiäre Strukturen. Vor allem ältere Jugendliche und Heranwachsende wohnen dabei in Wohngemeinschaften oder Jugendwohngruppen, aber auch in einzelnen Wohnungen zur Verselbständigung (§ 34 SGB VIII). Bei extrem schwierigen Kindern oder Jugendlichen besteht auch die Möglichkeit einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§35 SGB VIII).

Wie bereits oben erwähnt, können die Hilfen zur Erziehung von den Adressaten nach dem Prinzip der Freiwilligkeit angenommen oder abgelehnt werden. Die Hilfsangebote der Jugendhilfe werden jedoch von den Betroffenen zum Teil als Einmischung in das Familienleben wahrgenommen. Dies ist hauptsächlich bei Fremdunterbringungen der Fall. Bei der Ablehnung oder einem vorzeitigen Abbruch der Hilfen durch die Erziehungsberechtigten hat das Jugendamt zu prüfen, ob eine Gefährdung für das Wohl des Kindes vorliegt (§ 8a SGB VIII). Falls das Kindeswohl gefährdet ist und oder die Eltern die Zusammenarbeit zu Gunsten des Kindes verweigern, muss das Jugendamt das Familiengericht einschalten. Falls das Familiengericht es für erforderlich hält, wird den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise (Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit usw.) entzogen (vgl. Trenczek; Tammen; Behlert 2007, S. 387- 390).

Die Hilfen zur Erziehung sind nach §36 des SGB VIII dem Hilfeplanverfahren untergeordnet. Es verlangt eine engagierte und kooperative Teilnahme aller Beteiligten (vgl. Bock 2007, S. 306). Nach Post soll der Hilfeplan der fachlichen Qualifizierung des Hilfeprozesses dienen (vgl. 2002, S. 143). Zusammenarbeit ist das Fundament der erzieherischen Hilfen und wird durch den Hilfeplan realisiert . Im Fall der Heimerziehung handelt es sich um eine erzieherische Dienstleistung, die hauptsächlich für einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen wird (Günder 2007, S. 53). Die Eltern, also die Anspruchsberechtigten (§27) haben das Recht und die Pflicht auf Mitwirkung an der Planung und Durchführung der Hilfe. Aber auch der betroffene junge Mensche ist zu beteiligen (§8), ebenso auch bei der Auswahl der Einrichtung (§36 Abs. 1). Diese transparente Verfahrensweise zur Hilfeentscheidung und Hilfedurchführung stellt das inhaltliche Element des Hilfeplans und somit der Hilfe zur Erziehung dar. Die gemeinsam ausgearbeiteten Resultate der durchgeführten Beratung sind sehr förderlich für eine erfolgreiche Durchführung der Erziehungshilfe. Die transparente Kommunikation und die Beratung, bestehend aus dem Ermessen, welche Hilfen erforderlich sind, wie auch alle nötigen Änderungen, werden vom Entscheidungsprozess bis zum Ende der Hilfe, praktiziert. Im Anschluss an die Gewährung der Hilfe, findet ein Aufnahmegespräch statt.

Des Weiteren wird jedes halbe Jahr ein Hilfeplangespräch veranlasst, um den Verlauf dieser Zeit zu besprechen. Es kann nicht vorausbestimmt werden, wie sich die Situation oder die für das Kind bzw. den Jugendlichen förderlichen Ziele im Laufe der Maßnahme ändern. Deshalb wird ein Hilfeplan immer nur vorläufig für die nächsten sechs Monate festgeschrieben sowie nach diesem Zeitraum überprüft, gegebenenfalls ergänzt oder aktualisiert und fortgeschrieben. An diesem Gespräch sind die zuständige Fachkraft des Allgemeinen sozialen Dienstes des Jugendamtes, die entsprechenden Betreuer der Heimeinrichtung und die Anspruchsberechtigen anwesend. Auch andere Personen die für die Hilfe in Anspruch genommen oder förderlich sind (§36 Abs. 2), wie zum Beispiel Lehrer, Schulsozialpädagogen, Psychologen oder Bewährungshelfer, können an dem Hilfeplangespräch beteiligt werden (vgl. Post 2002, S. 143-150).

„Der Hilfeplan dokumentiert den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die Inhalte der Hilfeerbringung sowohl für das Kind oder den Jugendlichen, wie auch für die Eltern.“ (Post 2002, S. 150)[2]

2 Der Zugang zum Verständnis der Dissozialität von der psychoanalytischen Theorie psychischer Konflikte

2.1 Die Bedeutung der Lösung der Ödipalen Wende

Das Verständnis über den Entwicklungsfortschritt, den das Kind beim Durchlaufen der ödipalen Phase erreichen kann, ist besonders wichtig im Fall von Kindern/ Jugendlichen mit einer dissozial- aggressiven Problematik. Denn es kann nicht nur bei der Frühentwicklung (1. bis 4. Lebensjahr) Abweichungen von der durchschnittlichen normalen Entwicklung geben[3] - sondern oft auch im Zusammenhang mit diesen Abweichungen- konnte die ödipale Phase nicht genutzt werden für die normalen Ablösungsschritte.

Die ödipale Phase findet im Alter zwischen 4 und 6 Jahren statt. Die Bewältigung dieser Phase ist von der vorherigen Entstehung primärer Liebesbeziehungen zu Objekten (Mutter und Vater) abhängig und davon, inwieweit die Autonomie- Entwicklung gelungen ist. Die frühe Entwicklung der Autonomie kann zur Erleichterung bei der Bewältigung der ödipalen Wende beitragen. Wie am Beispiel von Elyas, kann eine unbewältigte, ausgeprägte innere Verbundenheit zur Mutter (primäres Liebesobjekt) die Überwindung der ödipalen Phase behindern. Eine solche Behinderung hätte bei Elyas nicht zwingend sein müssen, wenn es der Mutter gelungen wäre einen Wandel in der Beziehung zu ihrem Sohn zuzulassen. Dazu hätte der Vater seinen Beitrag leisten können, wenn es ihm gelungen wäre, sich in der Beziehung zwischen der Mutter, dem Sohn zu positionieren, die Triangulierung zu ermöglichen.

In der frühsten Kindheit findet eine Identifikation des Kindes mit der Mutter, als Objekt primärer Liebe statt. Durch die Idealisierung der Beziehung zur Mutter (und auch zum Vater), wird den elterlichen Bezugspersonen eine Position der Allmacht und Vollkommenheit übertragen. Die Phantasien der Allmacht der elterlichen Bezugspersonen ist für das Kind unbedingt erforderlich, weil davon die zuverlässige Versorgung und Geborgenheit, also seine Sicherheit abhängig ist.

Die Phantasien der Allmacht und Vollkommenheit bezüglich der elterlichen Bezugspersonen werden von dem Kind ebenso auf andere Phantasiegestalten übertragen, wie zum Beispiel auf den Weihnachtsmann, den Osterhasen oder den Nikolaus. Dazu auch die Allmacht der Gedanken der Kinder. Dies wird, als magisches Denken bezeichnet und führt dazu, dass das Kind in seinen ersten Lebensjahren glaubt, dass sich seine Gedanken auch auf die Realität auswirken. Gutes wird durch gute Gedanken erzeugt und Böses durch böse Gedanken.

Die Beziehung zu den elterlichen Bezugspersonen besteht also zuerst aus der primären Identifikation mit Mutter und Vater und deren Allmacht. (Das Identifizieren meint dabei die Gleichsetzung mit dem Objekt.) Als erstes identifiziert sich das Kind vollständig mit dem Objekt (ganzheitliche Identifizierung). Wenn es die Fähigkeit der Objektgetrenntheit erlangt hat, wird das vollständige Identifizieren mit der Mutter nach und nach durch eine teilweise Identifizierung ersetzt. Bei dieser Form der partiellen Identifizierung, ist das Kind zur Teilhabe fähig. Es kann sich beispielsweise Lob durch die mütterliche Bezugsperson, jedoch auch mit Untersagungen und Verboten identifizieren.

Des Weiteren besteht nun eine Beziehung aus Liebe zu den elterlichen Bezugspersonen als äußere Liebesobjekte. Dies wird durch die Hoffnung und das Vertrauen in die Eltern, als zuverlässige Versorger ihrer Bedürfnisse und Wünsche, sichtbar. Jedoch äußert sich darin ebenso das Bewusstsein des Kindes, zu seiner Bedürfnisbefriedigung eigenständig aktiv werden zu dürfen. Das Erlebnis des Kindes, selbst aktiv zu sein und etwas in Gang setzen zu können, erwächst zu einer selbständigen Bemühung der Bedürfnisbefriedigung.

Diese Erfahrung der „Selbstwirksamkeit“[4] kann aber auch von den Eltern übergangen werden. Das kann passieren, wenn die Eltern alles Verhalten des Kindes nur auf sich selbst beziehen. Damit wird dem Kind die Option genommen etwas für sich selbst zu tun, zu erreichen oder zu bewerkstelligen. Dadurch wird die Individualität des Kindes unterbunden.

Kennzeichnend für den Beginn der ödipalen Phase ist, dass die Rolle des Geschlechts an Bedeutung gewinnt und für das Kind interessant wird. Das heißt, dass der geschlechtliche Unterschied zwischen Mutter und Vater für das Kind wichtig wird. In diesem Zusammenhang wird auch die Allmacht der vollkommenen Mutter (oder des Vaters) in Frage gestellt. Sie ist nicht imstande alles allein, ohne den Vater zu bewältigen. Auch besitzt die Mutter sinnbildlich nicht alles, sie hat ein anderes Geschlecht als der Vater und der Sohn. Die Unsicherheit des Jungen kommt vor allem in dem Bedürfnis zum Ausdruck, den zärtlichen Kontakt zur Mutter zu suchen Der Vater wird als belästigend wahrgenommen. Auch kann es zu nächtlicher Angst kommen, die schwer zu besänftigen ist. Das ist bereits die Angst die Mutter, nicht in dem Sinne, wie der Vater die Mutter besitzt, haben zu können. In der Regel hören damit die Nachtängste nicht auf und manche Kinder kommen noch Jahrelang nachts in das Bett der Eltern. Das sie an diesem Punkt psychologische Hilfe holen sollten ist den meisten Eltern nicht bewusst, wenn sie nicht durch das schwierige Sozialverhalten des Kindes im Kindergarten zu diesem Schritt motiviert werden.

Der komplizierte Anspruch an das Kind, in unserem Fall ein Junge liegt darin, dass er sich vom Trugbild der allmächtigen Mutter verabschieden muss. Dabei ist es hilfreich, wenn eine Identifizierung mit dem Vater und seiner Männlichkeit stattfindet. In diesem Zusammenhang kommt es zu dem scheinbar unbezwingbaren Hindernis, dass der Vater dem Jungen weit überlegen ist und dem Vater außerdem die Mutter gehört.

Nun kann es im Folgenden dazu kommen, dass sich die Mutter dazu verleiten lässt, ihrem Sohn vorzutäuschen ihn als Partner zu bevorzugen. Das ist jedoch eine fatale Tücke, weil er diesen Platz im Grunde genommen nicht einnehmen kann. Ein Scheitern des Sohnes ist in dieser Position im Laufe der „vorprogrammiert“. Das bedeutet, dass der kleine Junge nicht Liebespartner der Mutter sein kann- der Inzestwunsch letztendlich verdräng werden muss. Es ist aber außerordentlich wichtig, dass der kleine Junge dieses Scheitern nicht als narzisstisches Versagen erleben muss. Das heißt, wenn die Mutter ihn zurückweißt, dann sollte er es nicht so empfinden, dass er sie nicht will weil er zu klein und nicht genug wert ist, sondern er muss erleben können, dass es andere Gründe gibt, warum er verzichten muss. Das narzisstische Versagen würde für ihn zu einem destruktiven Erlebnis, nämlich dem Gefühl wertlos zu sein. Der Junge muss mit Hilfe der Eltern einen anderen Ausweg finden.

Wie gesagt letzen Endes, kann der Sohn dem Vater den Platz an der Seite der Mutter nicht wegnehmen. Für die Überwindung dieses ödipalen Konfliktes, ist zwar das konkurrierende Verhältnis zum Vater kompliziert, jedoch ist es am Ende die wirkungsvollste Hilfe für den Sohn. Während der Rivalität, behindert der Vater die Wünsche des Sohnes im Verhältnis zur Mutter. Dadurch werden in ihm Aggressionen gegen den Vater ausgelöst. Das hat zur Folge, dass der Sohn Angst vor Bestrafung oder einem „Gegenangriff“ des Vaters hat. Die zugleich bestehende Identifizierung mit dem nicht vollkommenen Vater, der auch einmal Kind war und erst wachsen musste, um alles zu können, ermöglicht die Anerkennung der Vormachtsstellung des Vaters. Der Junge kann sich mit seinem Vater identifizieren und das Klein Sein bedeutet nicht ein Versagen im narzisstischen Sinne. Es meint hingegen ein noch- nicht, im Sinne der Möglichkeit, dass der Junge alles das, was er noch nicht ist/ kann, werden/ lernen zu können. Somit hat das Kind eine individuelle Zukunft, aber auch eine neue Fähigkeit des Denkens erworben. Im Gegensatz zu den Allmachtsphantasien richtet sich das Denken nun auf die Realität und die Effekte der eigenen Tätigkeiten.

Der ödipale Komplex ist beendet, wenn mit der Verdrängung des Inzestwunsches die Konflikte sich gelöst haben. Das Kind ist „frei“, wenn seine Bestrebungen, Wünsche und sein Tun nicht mehr mit den elterlichen Bezugspersonen verflochten sind. Seine Bestrebungen richten sich separat von der Beziehung zu den Eltern, auf andere weitere Personen, auf die eigene Wünsche, Zukunft und andere nicht familiäre Interessengebiete. Gelingt die ödipale Wende, besitzt das Kind am Ende ein zuverlässiges und stabiles Ich (vgl. Kipp 2012, S.1- 5).

2.2 Die Ich-Störung

Im Verhältnis zu den normal gesellschaftlich eingegliederten Menschen, besitzen dissozial- aggressive Kinder oder Jugendliche ein schwaches Ich. Nach psychotherapeutischer Beurteilung haben diese eine Ich- Störung [5] .

Eltern, Erzieher, Lehrer etc. wenden sich stets an die Vernunft von Kindern (oder Jugendlichen), sich zu benehmen und zu gehorchen. Dies ist ein Appell an das realitätsnahe Ich. Das Ich oder auch das Vernunft- Ich hat die Funktion, ein harmonisches Verhältnis zwischen den persönlichen impulsiven Wunschregungen und den vielfältigen Ansprüchen der Realität herzustellen.

Vorraussetzung dafür ist, das impulsive Gesten teilweise zurückgehalten und untergeordnet werden müssen. Wenn Kinder beispielsweise während der Mahlzeit still am Tisch sitzen sollen, obwohl sie lieber spielen möchten, ordnen sie sich den realen Anforderungen unter oder verschieben ihren Wunsch auf einen späteren, geeigneten Zeitpunkt, etwa nach dem Mittagsschlaf. Außerdem besitzt das Ich noch eine Option, nämlich die nicht realitätsgerechten impulsiven Regungen zu verschieben. Diese werden dabei auf zulässige und angemessene Beschäftigungen verlagert. Wenn Kinder beispielsweise nicht kochen, Motorrad fahren oder einkaufen dürfen, verlagern sich diese Tätigkeiten auf eine spielerische Ausübung (Phantasien, Zeichnungen, Rollenspiele…).

Die unbändige Suche nach der Erfüllung von impulsiven Gefühlen kann häufig nicht vom Ich zurückgehalten oder bezwungen werden. Folglich wird das Ich durch die inneren Triebe zu Handlungen gedrängt, die das betroffene Kind oder der Jugendliche unter Umständen nicht möchte. Das bedeutet, dass das Ich seitens der Triebwünsche und deren Folgen sowie seitens der äußeren Ansprüche und durch seine Objektbeziehungen unter Druck gerät.

Bei der Störung des Ichs, liegt ein schwaches Ich die äußeren Anforderungen betreffend vor. Auch kann das schwache Ich im Hinblick auf Triebregungen und psychische Konflikte dazu führen, dass der Betroffene seinen aufsteigenden impulsiven Wunschempfindungen rücksichtslos ausgeliefert ist. Auch den aggressiven Gefühlregungen ist das Kind oder der Jugendliche unter Umständen ausgeliefert. Ebenso wenn es weiß was es tut, kann es seine unbezähmbaren Wutanfälle gegen die Eltern oder in der Schule nicht steuern. Da das Ich überwältigt wird, fehlt auch der Spielraum um sich mit den Ursachen seiner Wut auseinanderzusetzen, so ist das Ich nicht nur schwach gegenüber den impulsiven Regungen, sondern kann auch seine Funktion, Ursache und Folge des Handelns zu durchdenken, nicht wahrnehmen und erwirbt auch keine Übung. Deshalb erscheinen Menschen mit einer Ich- Störung eingeschränkt in ihrer Denk- und Lernfähigkeit. Sie sind deshalb angewiesen auf Abwehrmechanismen.

Die Abwehrmechanismen unterstützen das Ich, um innere und äußere Konflikte bewältigen zu können. Dabei wird psychoanalytisch zwischen nützlichen Abwehrmechanismen, die der Entlastung dienen und archaischen Abwehrmechanismen differenziert. Archaische Mechanismen der Abwehr haben ihren Ursprung in der primärenfrühkindlichen Entwicklungsphase. Kommen größere Kinder oder Jugendliche (und Erwachsene) mit Schwierigkeiten nicht klar, so sind sie dazu gezwungen sich auf archaische Abwehrmechanismen zu berufen. Das ist ein Anzeichen für eine bedrohliche Regression und das betroffene Kind oder der Jugendliche erleidet im Großen und Ganzen einen Verlust des Realitätskontaktes.

Zu den frühkindlichen Abwehrmechanismen gehören beispielsweise das Leugnen, die Realitätsflucht (Sucht) und die Abwehr der Spaltung (Spaltung der Umwelt in Gut und Böse.

In diesem Zusammenhang sollte sich nach Rauchfleisch die therapeutische (und auch sozialpädagogisch) Arbeit auf eine Stärkung des Ichs (Ich- Stärkung) abzielen werden. Deshalb ist es von großer Bedeutung mit dem Kind oder Jugendlichen über seine Emotionen und Erlebnisse zu reden. Die Betroffenen müssen sich so nicht der Flut von unbezähmbaren psychischen (inneren) Empfindungen und Reizen der Umwelt aussetzen. Sie erwerben das Bewusstsein dafür, was in ihnen vorgeht, können die Realität besser wahrnehmen und gemeinsam mit dem Therapeuten / Pädagogen Lösungsansätze erarbeiten. In diesem Zusammenhang kann es nützlich sein, gemeinsam mit den Betroffenen Taktiken zu entwerfen, damit sich wiederholende Schwierigkeiten in der Realität besser handhabbar sind (vgl. Kipp 2012, S. 6ff.).

2.3 Die Problematik des Über-Ichs

Das Über- Ich fordert vom Ich, sich normgerecht (je nach Kulturkreis) zu verhalten. Das Über- Ich kann auch als „Gewissen“ bezeichnet werden und dient in seiner Wächterfunktion als Hilfe, um impulsive Triebwünsche realitätsgerecht umzusetzen. Es dient als Schutz vor Konflikten in der Wirklichkeit und den damit einhergehenden Folgen, aber auch dafür, der Belastung des „schlechten Gewissens“ aus dem Weg zu gehen.

Dissozial- aggressive Kinder oder Jugendliche (auch Elyas), weisen ein scheinbar gewissenloses Verhalten gegenüber ihren Mitmenschen und gesellschaftlichen Normen auf, was bis hin zur Übertretung von Gesetzen reicht. Die „Verwahrlosten“ (Aichhorn) haben kein schlechtes Gewissen, sie geben sich bei ihren Taten häufig prahlerisch und empfinden Stolz dabei, ihre Mitmenschen zu täuschen.

Jedoch steigen bei den dissozial- aggressiven Kindern und Jugendlichen extreme Angstgefühle auf. Dies ist der Beweis dafür, dass ein archaisches Über- Ich existiert. Es kann als extrem verurteilende, strafende sowie verfolgende Instanz in der Wahrnehmung der betreffenden Kinder/ Jugendlichen in Kraft treten. Dieses archaische Über- Ich entwickelt sich schon früh uns steht in Beziehung zu den primären Triebabläufen in der oralen und insbesondere der anal- sadistischen Phase (letztere spielt sich im 2. und 3. Lebensjahr ab). Das Kind kämpft um seine Autonomie und dabei kommt es zu einer starken Ambivalenz in der Beziehung zur Mutter, die das Kind einerseits liebt und mit der es sich identifiziert, von der es sich andererseits aber aggressiv abgrenzen möchte. So kommt es zu starken Auseinandersetzungen einer dualen „Kampfsituation“ in der es um alles oder nichts geht, in der sich im Wesentlichen starke Schuldgefühle und Angst vor Vergeltung ausbilden. Hauptsächlich in der ödipalen Phase erfolgt der Aufbau des Über- Ichs beziehungsweise des bewusstseinsfähigen Gewissens- Das Kind erwirbt Normen, Regeln und die Anordnung von willkommenen und fehlerlosen Handlungsanweisungen. Wenn der Ödipus- Komplex gut überwunden werden kann wird eine Festigung des Über- Ichs erlangt (siehe 3.1). Das bedeutet, dass das Kind geschützt ist vor den Bedrohungen des archaischen Über- Ichs. Vor dem Erlangen der Fähigkeit zur Kompromissbereitschaft, das ist der Abschluss der analen Phase, geht es in dem Autonomiekampf darum, dass Allmachtsgefühl (Omnipotenz) der frühen Kindheit zu erhalten oder gar zu verteidigen. Wenn hier eine Fixierung erfolgt bleibt das Kind bedroht davon, dass ein archaisches Über- Ich wirksam wird.

Im Laufe der ödipalen Phase muss das Kind deshalb von der Allmachtsposition ablassen. Es muss darauf verzichten die elterlichen Bezugspersonen für vollkommen zu halten. Daraus folgt ein neues Empfinden, auf sich selbst und seine Fähigkeiten zu vertrauen und so die Anforderungen der Realität bewerkstelligen zu können. Gelingt die Ödipale Phase nicht (und wird die Allmachtsposition nicht aufgegeben), besteht das Risiko, dass das Kind zunehmend von der Illusion der Allmachtsposition abhängig ist und an ihr festhalten muss. Denn im Laufe der Jahre werden die Ansprüche an das Kind größer und es hat große Angst zu versagen. Das Bekenntnis, bestimmte Dinge nicht zu können, also zu versagen bedeutet für das betroffene Kind dann eine narzisstische Kränkung, eine Herabwürdigung und Hilflosigkeit.

Nur durch das Identifizieren mit den elterlichen Bezugspersonen, insofern sie auch nicht vollkommen sind und früher ebenso klein waren, ist das Kind imstande, ein Über- Ich zu entwickeln, welches das archaische Über- Ich verdrängt.

Ab da ist das Kind und später der Jugendliche und Erwachsene in der Lage den psychischen Druck von Schuldgefühlen standzuhalten und produktiv damit umzugehen. Schuldgefühle entwickeln sich, wenn Regeln und Anordnungen übertreten werden und dagegen können Menschen mit einem gesunden Über- Ich normalerweise bestimmte Maßnahmen ergreifen. Sie sind fähig die Grenzüberschreitungen zu unterlassen, Schuld anzuerkennen und eine Wiedergutmachung[6] zu leisten, um auch etwas gegen das Schuldgefühl zu tun. Dazu sind Menschen mit einem archaischen Über- Ich, bei denen der Ödipus- Komplex nicht gelöst wurde und eine Störung des Über- Ichs vorliegt nicht imstande (vgl. Kipp 2012, S. 8ff.).

2.4 Die narzisstische Störung (als Teil der dissozial- aggressiven Störung)

Beim pathologischen Größen-Selbst handelt es sich um eine überlebensnotwendige Abwehrfunktion der narzisstischen Kränkung, dem gefährlichen Gefühl von Hilflosigkeit (Ohnmacht) und „nichts wert zu sein“ bei dissozial- aggressiver Kinder und Jugendlichen. Dabei handelt es sich um einen hoch- idealisierten Abwehrmechanismus für den es kaum realitätsgerechten Ausgleich gibt. Weil die Phantasie der eigenen Größe ein so dringend notwendiger Schutz ist, gibt es nichts, was diese Abwehrform ersetzen könnte. In der pädagogischen Arbeit kann nur versucht werden, ihn in kleinen Schritten abzubauen beziehungsweise zu unterlaufen, in dem man den betreffenden Jugendlichen hilft reale Fähigkeiten aufzubauen. Diese Abwehrstrategie ist erforderlich weil das herannahende Hilflosigkeitsgefühl nicht auszuhalten wäre.

Ausgerechnet in der Schule, der Jugendwohngruppe oder sonstigen alltäglichen und gesellschaftlichen Situationen ist aber die eigene Grandiosität und damit der Mechanismus der Abwehr/ des Schutzes in extremer Gefahr. Im Speziellen an den gesellschaftlichen Orten, wo sich der Jugendliche die Anerkennung und Bekräftigung seiner Grandiosität erhofft und sich dadurch das Recht herausnimmt sich über Regeln und Verbote hinwegsetzen zu können, ist sein Schutzmechanismus bedroht. Besonders schlimme Gefühle der Kränkung und Herabwürdigung rufen dann beim betroffenen Kind oder Jugendlichen in narzisstische Wutausbrüche und Aggressionen hervor. Für Außenstehende sind die Ursachen für die Aggressionen meist nicht wahrnehmbar. Weil sie aus ihrer Sicht nichtig sind. In der langfristigen Sicht ist es für das Kind oder den Jugendlichen unumgänglich, dass dessen pathologisches Größenselbst erschüttert wird, um sich in der Gesellschaft, der Schule, also in der Gruppe zu recht zu finden oder auch um zu „überleben“. Hinter diesem Aspekt verbirgt sich ein enormer Widerspruch/ Konflikt. Denn sämtliche offenen Unterfangen oder Attacken zur Erschütterung des Größenselbst führen zur Bedrohung des kindlichen/ jugendlichen Selbstwert, der hinter dem Abwehrmechanismus steckt.

Eine weitere große Schwierigkeit in der Arbeit mit dissozial- aggressiven Kindern und Jugendlichen besteht darin, dass sie niemanden, auch die helfenden Betreuer „nicht an sich heranlassen“. Da sie den Ambivalenzkampf um Autonomie, das heißt Ablösung von den primären Bezugspersonen nicht überwunden haben, bleiben sie auf den Schutz durch die Allmacht der Eltern angewiesen. Das Versagen der Eltern, sie zu schützen, wenn sie mit der Realität außerhalb der Familie konfrontiert sind (z.B. in Schule oder Kindergarten), führt zur Wut auf die unzuverlässigen Eltern. Die Identifizierung mit den Eltern beinhaltet aber zugleich sich mit den versagenden „schwachen“ Eltern zu identifizieren. Daraus resultiert eine starke Ambivalenz zwischen Wunsch und Liebe (Sicherheit/ Anerkennung) und großer Furcht vor Abhängigkeit. Der Wunsch nach Liebe, Zuneigung und Anerkennung muss deshalb im starken Maße abgewehrt werden, weil er die Bedrohung vor neuerlicher Enttäuschung und Ohnmacht enthält. So gehören die Abwehr von Abhängigkeit und das narzisstische Größenselbst eng zusammen.

Rauchfleisch versteht die psychische Dynamik als Teil der „narzisstischen Störungskomponente“. Er nimmt an, dass durch die Arbeit am Ich und Über- Ich sowie die Bekräftigung der Fähigkeit zur Realität, die Größenphantasien des Kindes oder Jugendlichen nach und nach erschüttert werden müssen. Folglich realitätsgerechte Ausgleichsmöglichkeiten, so schwer diese auch zu finden sind gestaltet werden. Zur Herstellung dieser Ausgleichsmöglichkeiten muss versucht werden, das Ich zu stärken und die Schwierigkeiten des Über- Ichs zu befreien. Es muss in diesem Zusammenhang ebenso an und mit der sozialen Realität gearbeitet werden (vgl. Kipp 2012, S.11f.).[7] [8]

3 Fallbeispiel

3.1 Vorstellung der Familie, Diagnostik und Behandlung in der KJP und erster Kontakt zum Jugendamt

Die Familie stammt aus einem nordafrikanischen Land. Die Eltern des Jungen, den ich hier Elyas nenne, sind nach Deutschland gekommen, um der Armut zu Hause zu entkommen und in Deutschland ihre Lebenssituation zu verbessern. Sie haben hier viel und hart gearbeitet, um sich ein Existenz aufzubauen. Dabei hatten sie nicht viel Zeit, sich um ihre beiden erstgeborenen Kinder, den Bruder und die Schwester von Elyas (die 8 und 6 Jahre älter sind als er) zu kümmern. Die Eltern selbst hatten den Eindruck, dass sie die Kinder vernachlässigt haben. Tatsächlich sind aber der Bruder und die Schwester ohne Probleme groß geworden. Beide waren in der Schule erfolgreich und haben viel erreicht. Der Bruder ist in einer Ausbildung bei der Deutschen Bahn und die Schwester im Studium. Heute sind die Beiden schon erwachsen, leben aber noch in der Familie. Nach dem Eindruck des Jugendamtes ist Elyas als Nachzügler auf die Welt gekommen, weil die Eltern sich noch einmal ein Kind gewünscht haben, dem sie alle Liebe und Zuneigung geben wollte, die die großen Geschwister nicht bekommen haben. Diesem Nachzügler konnten sie nun auch materiell viel bieten, was nicht möglich war, als der Bruder und die Schwester noch Kinder waren. Man muss rückblickend vermuten, dass es nicht allein darum ging, dass die Eltern sich noch ein Kind gewünscht haben, dass unter leichteren und besseren Bedingungen aufwachsen sollte als die älteren Geschwister, sondern darüber hinaus, dass sie an diesem Kind auch wieder gut machen wollten, was in ihrer eigenen Vergangenheit gefehlt hat. Sie sind in Armut aufgewachsen und haben vermutlich selbst als Kind viel entbehrt und sich in der neuen Heimat lange Zeit sehr plagen müssen. Es scheint, dass ihre Möglichkeiten, diesen spät geborenen Sohn Elyas verwöhnen zu können, ihrem Leben noch einmal neuen Sinn geben sollte.

In den Jugendamtsakten ist nichts über einen Kindergartenbesuch vermerkt. Es ist aber anzunehmen, dass die Eltern, insb. die Mutter ihn bis zur Einschulung bei sich zu Hause behalten haben. Wenn das zutrifft, wäre Elyas das erste Mal mit Anforderungen, die normalerweise an gleichaltrige Kinder gestellt werden, konfrontiert worden, als er in die Schule kam.

In der 3. Grundschulklasse, als Elyas 8 Jahre alt ist, kommt er zum ersten Mal mit seiner Mutter zur Vorstellung in die KJP. Es scheint, dass die Vorstellung in der KJP auf Drängen der Schule zustande gekommen ist. Der Psychologe der KJP hat notiert, dass Elyas folgende Auffälligkeiten in der Schule zeigt: Leistungsverweigerung, Stören des Unterrichts und „Herumalbern“. (Da gelegentliches „Herumalbern“ bei einem Schüler in den ersten Schuljahren kaum als schwerwiegender Verstoß gesehen wird, muss es bei Elyas extrem gewesen sein). Im Intelligenztest hat Elyas nur eine unterdurchschnittliche Begabung gezeigt (sein IQ lag bei 74) und der diagnostizierte Wert für soziale Kompetenz lag bei 59. Besonders auffällig war schon bei dieser ersten Vorstellung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sein Verhalten gegenüber der Mutter. Er kommandierte die Mutter herum, ohne dass diese angemessene Konsequenzen in ihrem Erziehungsverhalten zeigte. Im Gegenteil, sie versuchte entweder, Elyas abzulenken oder gar, ihn zum Lachen zu bringen. Der Psychologe hat darin einen Rollentausch zwischen Mutter und Sohn gesehen. Außerdem hat der Psychologe notiert, dass Elyas sich einerseits selbst überschätzt, dann aber auch wieder kleinkindhaft ist und sich zum Teil weinerlich und um Entschuldigung bittend zeigt.

Der Psychologe musste schon damals erfahren, dass eine Kooperation mit den Eltern sehr schwierig ist. Er hat dem Jungen Ergotherapie verordnet, die in der Gruppe in der KJP stattfinden sollte. Es hätten eigentlich noch weitere sonderpädagogische Maßnahmen erfolgen sollen, die die Situation zu Hause betrafen. Das hat die Mutter aber kategorisch abgelehnt und letztlich untersagt. In der Gruppe der KJP war Elyas ängstlich und zeigte aggressive Reaktionen. In dem Bericht ist vermerkt, dass er Ängste hatte, den anderen ausgeliefert zu sein. Wenn er aufgrund seiner Aggressionen von den Gruppenmitgliedern abgelehnt wurde, war er traurig. Deshalb wurde in der Ergotherapie versucht, die Gruppe für ihn überschaubar zu gestalten, in dem er in eine kleinere Gruppe mit nur 4 Kindern kam. Hier konnte er bei kleineren Projekten gut mitmachen. Allerdings fehlte er in dieser motopädagogischen Kleingruppe häufig; er nahm lediglich an 7 von 18 Gruppenterminen teil. Auch die Eltern nahmen nur unregelmäßig an den Gesprächen teil, die mit dem Psychologen vereinbart waren. Sie kamen nur, wenn es eine akute Krise zuhause gab.

Der Psychologe versuchte, den Eltern Ratschläge zu geben, wie sie als Eltern die Erziehung in der Hand behalten könnten. So sollten sie sich von Elyas nicht gegenseitig ausspielen lassen, ein konsequentes Verhalten ihm gegenüber zeigen und den Gewaltausbrüchen des Achtjährigen ein körperliches Festhalten entgegensetzen. Dabei sollten sie ihn festhalten, ohne ihn zu verletzen.

Die Interventionen von Seiten der KJP hatten keinen Erfolg. Beim Abschlussgespräch der motopädagogischen Gruppe zeigte Elyas dasselbe Verhalten wie zu Beginn. Er war aufmüpfig, provozierend und dominant, wollte der Beste sein und schwärzte andere Kinder an.

Möglicherweise war die Mutter mit Elyas bereits in die KJP gekommen, weil die Grundschule gedroht hatte, den Jungen nicht länger halten zu können. Auf jeden Fall fand nun ein Schulwechsel statt, Elyas kam auf eine Schule für Lernhilfe. Kurze Zeit später hat die Mutter den Psychologen der KJP erneut angerufen. Der Psychologe hat zu diesem Gespräch protokolliert, das die Mutter weinte und berichtete, dass ihr Sohn seine Eltern geschlagen habe. Das Gespräch war dadurch unterbrochen worden, dass Elyas der Mutter das Telefon aus der Hand gerissen und aufgelegt hat. Der Psychologe war alarmiert und hat sich an die zuständige ASD[9] - Mitarbeiterin gewandt und um einen Hausbesuch bei der Familie gebeten. Die Eltern hatten nach dem missglückten Anruf die Polizei verständigt, woraufhin diese den Jungen in die KJP brachte. Dort zeigte er sich weinerlich und kleinlaut und bat, entlassen zu werden. Vermutlich haben die Eltern ihn daraufhin wieder nach Hause geholt. Nach der Aktenlage hat das Jugendamt nichts weiter unternommen.

Zwei Jahre später, 2004 mit 11 Jahren und 2 Monaten kommt es zu einer Strafanzeige gegen Elyas. Er hat versucht, einer Frau die Handtasche zu entreißen, und das ist angezeigt worden. Die Eltern sind daraufhin mit dem Kind zum Gespräch ins Jugendamt eingeladen worden. Die Eltern können die Mitarbeiterin des Jugendamtes beruhigen. Diese hat im Verlauf dieses Gespräches den Eindruck gewonnen, alles sei „okay“. Die Eltern sagen, dass sie mit ihrem Sohn gesprochen haben. Er habe aber nichts gemacht, sondern sei nur dabei gewesen. Sie versichern, dass sie keine Hilfe brauchten, da es keine Probleme mit ihrem Sohn gebe. Und auch Elyas beteuerte, dass er mit dem versuchten Handtaschenraub nichts zu tun gehabt habe.

[...]


[1] Die folgenden Ausführungen über die Kinder- und Jugendhilfe stützen sich auf:die Bücher: Trenczek; Tammen; Behlert 2008; Post 2002; Günder 2007; BMFSFJ 2007

[2] Die folgenden Ausführungen beruhen auf dem Arbeitspapier aus dem Seminar „Sozialpädagogische Arbeit mit dissozial- aggressiven Jugendlichen“ (Kipp 2012).

[3] Abweichungen sind entweder Vernachlässigung oder Verlust eines Elternteils einerseits oder der Erhalt einer zu engen Mutter- Kind- Beziehung.

[4] Siehe dazu auch Stork, Jochen (2007): Die Entdeckung des aktiven Säuglings und die Wurzlen der Individualität, in: Arbeitshefte Kinderpsychoanalyse Nr. 39, S. 79-118.

[5] Siehe dazu auch Rauchfleisch 1992, S. 147- 179 (genaue Angaben des Buches stehen im Literaturverzeichnis)

[6] Siehe dazu auch Winnicotts (2003) Beitrag „Zur Entwicklung der Fähigkeit zur Besorgnis“ aus dem Buch Aggression (genaue Angaben des Buches stehen im Literaturverzeichnis).

[7] Dieses Fallbeispiel beruht auf der Zusammenfassung von Akten der Jugendhilfe im Strafverfahren eines Jugendamtes. Ein persönliches kennen lernen mit dem Jungen fand nicht statt.

[8] Abkürzung für: K inder- und J ugend p sychiatrie

[9] Abkürzung für den A llgemeinen S ozialen D ienst des Jugendamtes

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2012
ISBN (PDF)
9783955498726
ISBN (Paperback)
9783955493721
Dateigröße
3.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Kassel
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,3
Schlagworte
dissoziale Jugendliche Aggression Strafverfahren Jugendkriminalität Sozialpädagogik
Produktsicherheit
BACHELOR + MASTER Publishing

Autor

Lydia Respondeck wurde 1988 in Apolda geboren. Ihr Studium der Sozialen Arbeit an der Universität Kassel schloss die Autorin im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte sie umfassende praktische Erfahrungen in der Jugendhilfe im Strafverfahren. Zurzeit studiert sie an der Universität Kassel Sozialrecht und Sozialwirtschaft. Dieses Studium wird die Autorin voraussichtlich 2014 mit dem akademischen Grad Master of Law abschließen.
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Titel: Delinquenz verstehen
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