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IFRS-konforme Jahresabschlüsse im Mittelstand: Vor- und Nachteile der IFRS-SME gegenüber den Vorschriften des HGB

©2013 Bachelorarbeit 57 Seiten

Zusammenfassung

Globalisierung und Internationalisierung gehören zwischenzeitlich zum Wirtschaftsgeschehen. Längst sind nicht nur große Unternehmen grenzüberschreitend tätig, auch der Mittelstand will die Chancen des globalen Handels für sich eröffnen. Doch weltweiter Handel erfordert auch internationale Spielregeln.
Aus diesen Gründen gewinnt die internationale Rechnungslegung bei kleinen und mittleren Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Die KMU haben volks- und gesamtwirtschaftlich einen eminenten Stellenwert, auf Grund ihrer heterogenen, spezifischen Merkmale jedoch besondere Anforderungen an die Rechnungslegung. Diese Arbeit zeigt die speziellen Bedürfnisse der KMU an die Jahresabschlüsse sowie die Unterschiede der nationalen und internationalen Richtlinien.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2 Auswirkungen der Veränderungen in den Rechnungslegungssystemen auf den Mittelstand

2.1 Definition von kleinen und mittleren Unternehmen

Der Mittelstand umfasst gemäß den Publikationen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn insgesamt 99,6 % der Unternehmen in Deutschland. Diese Unternehmen beschäftigten im Jahr 2010 60,2 % der Arbeitnehmer und ihr Umsatz umfasste 37,1 % des gesamten erwirtschafteten Umsatzes.[1] Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass dem Mittelstand eine so enorme Bedeutung zugesprochen wird. Er steht für Innovation, Beschäftigung und Motor der gesamten Volkswirtschaft.[2]

Häufig wird der Begriff Mittelstand, kleine und mittlere Unternehmen sowie Familienunternehmen in demselben Kontext genannt. Doch wie kann der Mittelstand genau definiert und von anderen Unternehmen abgegrenzt werden? Grundsätzlich lassen sich zwei Ansätze zur Differenzierung darstellen. So sind die quantitative Klassifizierung sowie eine qualitative Segmentierung üblich.[3]

Im Rahmen der quantitativen Bestimmung wird zumeist die Definition der EU-Kommission aus dem Jahr 2005 herangezogen. Sie verdeutlicht ebenfalls die Begrifflichkeiten „kleiner“, „mittlerer“ oder „mittelständischer“ Unternehmen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: KMU Definition gemäß dem IfM Bonn[5]

Die quantitative Einteilung wird häufig kritisiert, da die Festlegung der Grenzen eine gewisse Willkür vermuten lässt. Neben den Unternehmen, die diese starren Kriterien einhalten, gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die die Grenzen übersteigen, sich jedoch weiterhin dem Mittelstand zugehörig fühlen.[6]

Die Betrachtung der Größenkriterien alleine erlaubt keine Einbeziehung der besonderen Charakteristika mittelständischer Unternehmen, wie Eigentümerverhältnisse, Unabhängigkeit von weiteren Unternehmen oder Besetzung der Managementfunktionen. Da diese charakteristischen Merkmale für eine treffende Abgrenzung des Mittelstands nicht zu vernachlässigen sind, ist die Festlegung von qualitativen Kennzeichen unumgänglich.[7]

Der Hauptaspekt in der qualitativen Betrachtung wird in der Verbundenheit von Eigentum und Leitung sowie der Verantwortung für die unternehmensrelevanten Entscheidungen gesehen. Es zeigt sich hierin eine enge Verknüpfung des Unternehmers mit dem Unternehmen selbst. Daraus ergibt sich auch ein weiteres kennzeichnendes Attribut für die Einhaltung der qualitativen Kriterien, die Konzernunabhängigkeit.[8]

Diesen Sachverhalten ist es geschuldet, dass sich das International Accounting Standards Board (IASB) bei der Festlegung des Anwenderkreises der KMU-IFRS auf eine strikt qualitative Abgrenzung beschränkt. Der Standard richtet sich an Unternehmen, die ohne öffentliche Rechenschaftspflicht (public accountability) Jahresabschlüsse erstellen, um externe Adressaten über ihre Finanz- und Ertragslage zu informieren. Durch diese sehr weit gefasste Definition umfasst der Anwendungsbereich eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen.[9] Eine quantitative Einschränkung würde die geplante weltweite Anwendung, die der Konzeption der IFRS for SME zugrunde liegt, nur zusätzlich erschweren. Mit der so verankerten Konkretisierung des Anwenderkreises umfasst die Rechnungslegungsvorschrift sowohl weltweit tätige Unternehmen wie auch Kleinstunternehmen. Sofern in einzelnen Ländern eine größenbezogene Einschränkung der Unternehmen gewünscht wird, obliegt dies den nationalen Normensetzern.[10]

2.2 Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland

2.2.1 Nationale Rechnungslegung BilMoG und HGB

Die deutsche Rechnungslegung zeichnete sich im Zeitverlauf durch Konstanz und damit verbunden nur wenigen Reformen aus. Um den Anforderungen der Globalisierung gerecht zu werden, war die Forcierung der Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung erforderlich.

Im Zuge der internationalen Entwicklungen wurde nach der EU-Verordnung vom 19.07.2002 das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) erlassen. Neben der verpflichtenden Einführung des IFRS-Konzernabschlusses für kapitalmarktorientierte Unternehmen wurde in diesem Zusammenhang auch ein Wahlrecht für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen erlassen. Für die Vermittlung von Informationen ist es seither den nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen erlaubt, einen IFRS-Einzelabschluss zu erstellen. Das Gebot zur Aufstellung eines HGB-Jahresabschlusses blieb hiervon unberührt.[11]

Eine weitere Assimilation wurde im BilReG bereits angekündigt und trat mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Mai 2009 in Kraft.

Der Fokus des BilMoGs lag in der Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der Fortentwicklung des Informationsgehalts der HGB-Jahresabschlüsse. Das Hauptanliegen der umfangreichen Umgestaltung war es, das HGB anschließend als eine hochwertige, einfache und kostensparende Alternative zu den IFRS und den ebenfalls 2009 verabschiedeten IFRS for SME zu präsentieren.[12]

Durch die Aufhebung des Aktivierungsverbots für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, einer erhöhten Offenlegungspflicht und Rücknahme zahlreicher Wahlrechte wurde versucht, eine Annäherung an die IFRS zu verwirklichen. Diese Reform zeigt, dass für den deutschen Gesetzgeber die Zeit für einen vollständigen Verzicht auf das nationale HGB-Rechnungslegungsrecht zugunsten der internationalen Standards noch nicht erreicht ist.[13]

2.2.2 IFRS und IFRS SME

Unumstritten orientiert sich die Konzeption der IFRS primär auf Erfüllung der Belange des Kapitalmarktes.[14] Dennoch darf nicht vernachlässigt werden, dass der überwiegende Teil der Unternehmen in Deutschland nicht kapitalmarktorientiert ist. Dies erkannte auch das IASC und so entbrannte im Jahr 1998 in einem sterring committee die Diskussion, ob für kleine und mittlere Unternehmen eine Anpassung oder ein eigener Standard erforderlich ist. Ende des Jahres 2000 stellte das IASB endgültig fest: „A demand exists for a special version of International Accounting Standards for Small Enterprises“[15]. Diese Tatsache führte ab 2003 zur Entwicklung eines eigenständigen Standards für mittelständische Betriebe. Bereits ein Jahr später präsentierte das IASB ein Diskussionspapier. Die erste Resonanz zeigte einen deutlichen Bedarf nach spezifischen Anpassungen für die Zielgruppe. Durch detaillierte Fragebögen wurde die Notwendigkeit der Erleichterungen und Modifikationen in den Ansatz- und Bewertungsvorschriften präzisiert.[16] Auf Basis dieser Grundlagen konnten in den folgenden Sitzungen die wichtigsten Vorentscheidungen getroffen werden. Letzte Erkenntnisse gewann das IASB aus dem Praxistest, der auf die Veröffentlichung des Exposure Draft folgte. Nach umfangreichen Gesprächen und einer weiteren Überarbeitung wurde der endgültige Standard im Jahr 2009 veröffentlicht.[17]

Die IFRS for SME, wie auch ihr großer Bruder die Full-IFRS, sind auf eine weltweite Anwendung ausgerichtet. Sie präsentieren sich als ein eigenständiges, hochwertiges, an den Bedürfnissen des Mittelstandes ausgerichtetes, international vergleichbares Regelwerk. Es wurde jedoch auch deutlich, dass trotz dem Bestreben des IASB, einen an den charakteristischen Merkmalen der SME ausgerichteten Standard zu entwickeln, die Konzeption der IFRS for SME einem Top-down-Ansatz unterliegt. So wurde häufig lediglich die Komplexität der Full-IRFS reduziert.[18] Auch wenn der Standard keine Größenklassifizierung für den Anwenderkreis vornimmt, konzentrierte sich der IASB bei der Entwicklung auf ein Unternehmen mit ca. 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 10 Mio. EUR.[19]

3 Aktueller Kenntnisstand der kleinen und mittelständischen Unternehmen zur internationalen Rechnungslegung

Mit Verabschiedung der für kapitalmarktorientierte Konzerne bindenden EU-Verordnung im Jahr 2002 begann ein reger Wandel in den Rechnungslegungssystemen. Auch der Mittelstand zeigte ein zunehmendes Interesse an den IFRS und deren Auswirkungen auf den eigenen Jahresabschluss. Diese Entwicklungen führten dazu, dass KPMG und die FH Münster weitere Recherchen anstellten. Gemeinsam führten sie im Jahr 2004 und 2006 Befragungen mittelständischer Unternehmen durch. Ziel der Erhebung war es, den aktuellen Kenntnisstand des Mittelstands zu den IFRS zu erfassen. Nach der Reformierung des HGB stellte sich daher einmal mehr die Frage, ob die inzwischen veröffentlichten IFRS for SME bzw. die Full-IFRS weiterhin relevant für die kleinen und mittleren Unternehmen sind oder ob sich die Unternehmen eindeutig zum BilMoG bekannt haben.[20]

Für die Befragung wurden im Dezember 2010 und März 2011 Fragebögen an 4.564 ausgewählte Unternehmen versandt. Die Auswahl der Betriebe erfolgte anhand der nachfolgenden drei Kriterien[21]:

- Umsatz > 20 Mio. EUR
- Sitz in Nordrhein-Westfalen
- Keine Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleister

Da im Vorfeld der Studie gezielt Firmen ausgewählt wurden, sind die Resultate der 417 zurückgesandten Bögen nicht für den gesamten deutschen Mittelstand repräsentativ. Das zeigte sich z.B. deutlich in der Verteilung der Rechtsformen. Die Aktiengesellschaft war mit 12 % stärker und die GmbH mit 57 % schwächer vertreten, als es die Grundgesamtheit vermuten ließ (siehe Abb. 3). Die Selektion der Unternehmen nach dem Umsatz äußerte sich auch darin, dass vergleichsweise viele mit einem Jahresumsatz über 250 Mio. EUR an der Erhebung teilgenommen haben (siehe Abb. 4). Gleichwohl konnten für den gehobenen Mittelstand in Nordrhein-Westfalen bzw. in ganz Deutschland Tendenzaussagen über das Stimmungsbild abgeleitet werden.[22]

Zur Ermittlung des Grads der Internationalisierung wurden die Firmen gebeten, ihre ausländischen Kontakte aus einer Liste potenzieller Handelspartner auszuwählen. Auffallend war, dass die deutlich überwiegende Mehrheit (81 % der befragten Betriebe) mindestens mit zwei Personengruppen im Ausland Kontakt unterhält und somit als Unternehmen mit internationaler Ausrichtung gesehen wird. Bei diesem Anteil der Befragten wurde deutlich, dass sie eine Vielzahl von potenziellen Interessenten für ihre Geschäftsabschlüsse aufweisen (siehe Abb. 5). Ebenfalls manifestierte sich bei Unternehmen mit geringer internationaler Ausrichtung eine häufig auftretende internationale Kunden- und Lieferantenbeziehung (siehe Abb. 6).[23]

Die Analyse der faktischen Anwendung der IFRS zeigte, dass sich das Management der Betriebe seit der letzten Befragung explizit mit der Thematik auseinandergesetzt hat. Daher sind nur noch 10 % der nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen unsicher hinsichtlich der künftigen IFRS-Anwendung (siehe Abb. 7). Im Zeitvergleich mit den Ergebnissen der Befragung aus 2005/2006 wird deutlich, dass sich ein Teil der ehemals unentschlossenen Firmen nunmehr gegen die Anwendung entschieden haben. Weiterhin ist es nicht verwunderlich, dass die Konzernzugehörigkeit maßgeblichen Einfluss auf die IFRS-Anwendung nimmt. Tochterunternehmen, deren Mutterkonzern nach HGB bilanziert, wenden somit die IFRS nicht an. Sofern der Mutterkonzern jedoch den Abschluss nach IFRS aufstellt, bilanzieren erwartungsgemäß auch 94 % der Tochterunternehmen IFRS-konform.[24]

Im Rahmen der Analyse zeigte sich, dass die Hälfte der Betriebe, trotz ihrer aktuellen Einstellung pro oder contra IFRS, unzureichende Kenntnisse der IFRS aufweisen (siehe Abb. 8). Diese Unsicherheit wurde auch bei den Fragen zu den IFRS for SME deutlich. Zwei Jahre nach Herausgabe der IFRS für den Mittelstand waren sich immer noch 18 % der Firmen unklar, was die Inhalte betraf. Immerhin gaben 35 % der Befragten, die sich zu diesem Zeitpunkt gegen die Anwendung der Full-IFRS entschieden haben an, nochmals über die Anwendung der IFRS-SME nachzudenken (siehe Abb. 9).[25]

Auch die Verabschiedung des BilMoG im Jahr 2009 hatte keinen signifikanten Einfluss auf die Wechselfreudigkeit der Rechnungslegung von HGB zu IFRS. So berichteten 59 % der Befragten, dass sich für sie keine Änderung der Wechselbereitschaft ergeben hat, 18 % machten hierzu keine Angaben. 11 % tendieren nunmehr eher zu einem IFRS-konformen Abschluss, während 12 % die Anwendung ablehnen. Ergo lässt sich festhalten, dass mit der Verabschiedung des BilMoG‘s die bestehende Entscheidung der Unternehmer für ihre bereits angewandte Rechnungslegung verstärkt wurde (siehe Abb. 10).[26]

Bei der Befragung sollten die Firmen zudem eine Bewertung der häufig diskutierten Vorteile vornehmen. Die Relevanz wurde allgemein und unternehmensspezifisch ermittelt. Eminent erschien in diesem Zusammenhang, dass die Befragten die allgemeine Signifikanz stets höher einschätzten, als die Bedeutung für ihren eigenen Betrieb (siehe Abb. 11). Insgesamt wurden die positiven Auswirkungen unternehmensindividuell jeweils nur als gering bis mittel eingeschätzt. Diese Tatsache konnte damals wie heute damit begründet werden, dass beispielsweise der leichtere Zugang zu internationalen Kreditgebern für den Großteil des Mittelstands keine Bewandtnis hat, da sie keine Geschäftsbeziehung zu ausländischen Kreditgebern unterhalten und diese angesichts fehlender Notwendigkeit aktuell nicht beabsichtigen. Neben den Vorteilen sind auch die negativen Aspekte der IFRS-Anwendung zu beachten. Zu den gravierendsten Nachteilen zählen gemäß der Literatur die Komplexität der Vorschriften, die Kosten für die Umstellung und die zunehmende Volatilität aufgrund der Fair-Value-Betrachtung. Diese Einschätzung wurde erwartungsgemäß bestätigt (siehe Abb. 12). Die Komplexität, sowie die mit einer Umstellung verbundenen Kosten, stellen allgemein und auf die Unternehmen selbst bezogen die größten Nachteile dar.[27]

Die Umfrage mit den dargelegten Auswertungen entsprach infolgedessen den Erwartungen aus den vorherigen Befragungen sowie den Ergebnissen anderer Untersuchungen. Auch in der Umfrage der PwC und DIHK im Jahr 2005 wurden die Umstellungs- und Folgekosten zusammen mit der Komplexität als die bedeutendsten Nachteile angegeben (siehe Abb. 13).[28]

Obwohl die IFRS-Kenntnisse der Unternehmen noch gering sind und gemäß der durchgeführten Umfrage die Nachteile der IFRS-Umstellung die positiven Aspekte überwiegen, macht der Wandel der Rechnungslegungssysteme vor dem Mittelstand nicht halt. Daher werden im nachfolgenden Teil die charakteristischen Bedürfnisse des Mittelstands betrachtet, um anschließend eine kritische Würdigung der IFRS for SME vornehmen zu können.

4 Spezielle Anforderungen der SME an die Jahresabschlüsse

Die primäre Intention einen Jahresabschluss zu erstellen ist es, den Adressaten ein aussagekräftiges Bild über die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.[29] Kleine und mittlere Unternehmen haben infolge des begrenzten Eigentümerkreises, der meist vorherrschenden traditionellen Finanzierungsstruktur und den langfristig ausgerichteten strategischen Zielen häufig einige spezielle Anforderungen. Im folgenden Abschnitt werden diese detaillierter betrachtet.

4.1 Adressaten und deren Bedürfnisse an die übermittelten Informationen

Wie bereits bei der Abgrenzung des Mittelstandsbegriffs aufgezeigt wurde, unterscheiden sich die Jahresabschlussadressaten kapitalmarktunabhängiger Unternehmen (Familienunternehmen und KMU) von kapitalmarktabhängigen. Diesem Tatbestand ist auch bei der Informationsvermittlung Rechnung zu tragen. Informationen können ausschließlich dann zur Entscheidungsfindung beitragen, wenn sie den Bedürfnissen und Zielen der jeweiligen Adressaten entsprechen. Daher ist es nur stringent, die Adressaten der Rechnungslegung zu determinieren.[30]

Zu den wichtigsten Rechnungslegungsadressaten im Mittelstand zählen Eigentümer und Geschäftsleitung, finanzierende Banken, Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) und der Fiskus. Daneben existieren, wie auch bei größeren Firmen, noch weitere Interessenten, auf deren Interessen hier jedoch nicht weiter eingegangen wird. Aus der unterschiedlichen Beziehung zum Betrieb resultieren auch differente Ziele und Informationsbedürfnisse.[31]

Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben oft viele, teilweise anonyme, Investoren. Mittelständische Betriebe hingegen besitzen einen begrenzten Kreis von Eigentümer. Die Eigentümer und Eigentümerfamilien sind häufig in die Geschäftsführung eingebunden, sodass sie bereits ohne den Einblick in die Bilanzen über eine solide Informationsbasis verfügen. Daher ist es verständlich, dass ihrerseits nur ein eingeschränktes Interesse an einer umfangreichen, aussagekräftigen Rechnungslegung besteht.[32]

Kreditinstitute haben bei KMU‘s eine eminente Bedeutung inne. Die Firmeninhaber, mit ihrem Wunsch nach unternehmerischer Unabhängigkeit und ihrer Abneigung gegen Mitspracherechte Dritter, wie sie beispielsweise bei Private-Equity-Beteiligungen üblich sind, favorisieren die Innenfinanzierung sowie klassische Fremdkapitalfinanzierungen. Aus diesem Grund sind sie bei einem Großteil der Investitionen auf Banken angewiesen. Die Entscheidung der Finanzinstitute, einen Kredit zu gewähren, aufrechtzuerhalten oder zu kündigen, kann über den Fortbestand des Unternehmens entscheiden. Daher ist evident, dass Betriebe bestrebt sind, die Anforderungen der Kreditinstitute an die Jahresabschlüsse zu erfüllen.[33]

Seit der Einführung von Basel II ist die Kreditkondition vom Rating abhängig. Um das Vertrauen der Banken in die Kreditwürdigkeit zu steigern, sind die Firmen bemüht die kommunizierten Informationen detailliert und transparent darzustellen.[34] Anhand der Jahresabschlussinformationen versuchen die Institute im Rahmen einer retrospektiven Bonitätsanalyse, aussagekräftige Prognosen über die künftige Entwicklung des Unternehmens zu treffen.[35] Hierbei ist es hilfreich, wenn der gewählte Rechnungslegungsstandard möglichst wenig bilanzielle Wahlrechte beinhaltet, da diese dem Bilanzanalysten eventuell nicht bewusst sind.

Im Rahmen der Internationalisierung und Globalisierung werden weltweite Geschäftsbeziehungen immer bedeutender. Bereits beim Eingehen einer langfristigen Geschäftsverbindung oder der Gewährung von Zahlungszielen fordert eine Vielzahl von Unternehmen die Einreichung eines Jahresabschlusses. Es ist somit notwendig, qualitativ hochwertige, explizite Informationen zu vermitteln, um die Zukunftsfähigkeit und Solvenz des Unternehmens zu verdeutlichen.[36]

Für jedes Unternehmen ist es zudem unerlässlich, einen Abschluss zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage zu erstellen. Der Fiskus als Empfänger der Steuerbilanz verlangt hierbei die Angaben gemäß dem nationalen Recht. Internationale Standards können diese nationalen Besonderheiten nicht abdecken.[37]

Wie sich zeigte, besitzt der Jahresabschluss auch im Mittelstand eine Vielzahl von Informationsfunktionen. Die Wahl des „richtigen“ Rechnungslegungsstandards können Unternehmen nicht leichtfertig treffen. Gerade bei der Überlegung zur Umstellung auf die IFRS for SME ist zu beachten, dass ein IFRS for SME konformer Abschluss ein sog. „general purpose financial statement“ ist. Er beinhaltet somit keine konkrete Ausrichtung auf bestimmte Empfänger; vielmehr soll er einen weiten Adressatenkreis informieren.[38]

4.2 Anforderungen an die Komplexität der Abschlusserstellung

Die personelle Ausstattung des Rechnungswesens und Controllings ist in mittelständischen Betrieben eher unterdurchschnittlich ausgeprägt. Um mit dieser limitierten Personalausstattung erfolgreich wirtschaften zu können, werden einfache und konsistente Vorschriften präferiert. Dementsprechend stehen die Ermittlung der Ausschüttungen an die Eigentümer und die Bemessung der Steuer weiterhin im Vordergrund des Rechnungswesens. Unter Berücksichtigung dieser Tatbestände ist es nicht verwunderlich, dass als großer Hinderungsgrund für die Umstellung auf ein neues Rechnungslegungssystem die dadurch entstehenden Kosten für die Erarbeitung und Aufrechterhaltung des erforderlichen Spezialwissens aufgeführt werden.[39]

Für die Anwendung der IFRS sind teilweise sehr komplexe Fachthemen zu berücksichtigen. Bereits für die Implementierung der neuen Bilanzierungsrichtlinie müssen Kosten für die externe Beratung, notwendige Kommunikationskosten zur Verbreiterung des IFRS-Wissens und IT-Leistungen berücksichtigt werden. Zudem werden in den Jahren nach der Umstellung weitere Folgekosten entstehen.[40] Ursächlich hierfür ist nicht nur die Notwendigkeit eines zusätzlichen HGB-Abschlusses zur steuerlichen Gewinnermittlung, sondern auch die regelmäßige Überarbeitung der Standards in einem Abstand von drei Jahren, teilweise notwendige Personalaufstockungen sowie die Tatsache der in englischer Sprache abgefassten Vorschriften.[41] Aus diesen Gründen steht der Mittelstand den IFRS for SME nach wie vor eher ablehnend gegenüber.[42]

4.3 Harmonisierung des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen in deutschen Unternehmen wird üblicherweise in ein internes und ein externes segmentiert. Die externe Rechnungslegung ist in erster Linie ausgerichtet auf Kapitalerhaltung. Durch die Fokussierung auf externe Adressaten ist sie geprägt durch das Vorsichtsprinzip. Diese Maxime steht im Widerspruch zu einem erforderlichen Management, das vorausschauend Planungs-, Kontroll- und Steuerungsaufgaben durch das Controlling als internes Rechnungswesen wahrnehmen lässt.[43]

Aufgrund der unterschiedlichen Zwecksetzung der beiden Rechenwerke ist es erforderlich, die meisten Geschäftsvorfälle doppelt zu erfassen.[44] Die parallele Führung zweier Rechnungswesen ist gerade für mittelständische Betriebe häufig zu zeit- und kostenintensiv. So wird bislang die interne Steuerung vernachlässigt, was jedoch bei zunehmender Internationalisierung und komplexeren Geschäftsvorfällen ein erhöhtes Risiko darstellt. Eine Harmonisierung der Rechnungslegung würde bedeuten, dass mit den Daten des externen Rechnungswesens auch die interne Steuerung der Unternehmen ermöglicht werden kann. Dies könnte die Informationsbasis stärken und das Management durch finanzielle Kennzahlen bei Entscheidungen unterstützen.

4.4 Kontinuität der Ergebnisse

Der Mittelstand in Deutschland steht für Wachstum, Stabilität und Innovation. Der Jahresabschluss soll diese Charakteristika auch den interessierten Adressaten vermitteln. Die Kontinuität der Ergebnisse ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl eines adäquaten Rechnungslegungssystems.

Das HGB, mit seinem Bestreben den Gläubigerschutz in den Vordergrund zu stellen und das Niederstwertprinzip zu berücksichtigen, erfuhr in der Vergangenheit nur wenige grundlegende Neuerungen. Nach der letzten konstitutiven Reform, dem BilMoG im Jahr Mai 2009, präsentiert sich das HGB als vollwertiger, kostengünstiger und einfacher Bilanzierungsstandard, der mit den IFRS mithalten kann. Durch den seltenen Überarbeitungsturnus müssen Unternehmen somit vorerst keine weiteren tief greifenden Transformationen befürchten.[45]

Die IFRS hingegen sind geprägt durch Schnelllebigkeit und stetige Anpassungen.[46] Um dem Wunsch des Mittelstands nach Konsistenz zu entsprechen, plant das IASB bei den IFRS-SME nur in einem Drei-Jahresrhythmus Modifikationen vorzunehmen.[47] So kann dem Mittelstand eine gewisse Konstanz vermittelt werden. Auch wenn durch diese Einschränkung die Änderungsdynamik reduziert wurde, kann bei der Betrachtung nicht außer Acht gelassen werden, dass dennoch alle drei Jahre Umstellungen der EDV bzw. Mitarbeiterschulungen notwendig werden können. Zudem wird der gebräuchliche Zeitvergleich der Bilanzanalyse durch die Abwandlungen erschwert.[48] Ohne gute Kenntnisse der IFRS for SME ist es für den Bilanzleser nicht ersichtlich, ob die veränderten Ergebnisse Auswirkungen der unternehmerischen Entscheidungen oder der modifizierten Rechnungslegungsvorschriften sind.

5 Betrachtung der bilanziellen Aspekte bei der Abschlusserstellung nach IFRS-SME und HGB

5.1 Unterschiedliche Ausrichtung der Berichtsgrundsätze

Bereits die Ausgestaltung eines Rechnungslegungsstandards mit Fokus auf ein definiertes Ziel würde Herausforderungen mit sich bringen. Die HGB-Rechnungslegung hingegen erfüllt eine Vielzahl von Funktionen. Diese Zweckvielfalt birgt im Hinblick auf die Beziehung der Ziele zueinander auch Spannungen. Hauptziel des HGB-Abschlusses ist es „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“[49] zu vermitteln. Somit wird deutlich, dass die handelsrechtliche Rechnungslegung nicht nur Rechenschaft über die stattgefundenen Geschäftstätigkeiten ablegen soll, sondern auch der Kommunikation zukunftsorientierter Informationen dienen soll.[50]

Daneben dient der HGB-Abschluss der Sicherung des investierten Vermögens. Der handelsrechtlich ermittelte Gewinn ist die Grundlage zur Bemessung der zu entrichtenden Steuer und gleichzeitig auch eine Begrenzung der Ausschüttungen an die Shareholder. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist es nachvollziehbar, dass bei einer vorsichtigen Bilanzierung und gleichzeitiger Beachtung des Imparitätsprinzips sowie des Gläubigerschutzes, die Abbildung der realen Situation des Unternehmens schwer darstellbar ist.[51]

Der HGB-Abschluss enthält Informationen, die von den verschiedenen Adressaten genutzt werden. So berechnet der Fiskus aus dem dargelegten Ergebnis die Steuerschuld und die Investoren treffen anhand der Daten die Entscheidung, weiterhin zu investieren, oder sich aus dem Engagement zurückzuziehen. Die beiden Empfänger verfolgen somit nicht nur unterschiedliche Zwecke, sondern erfordern auch differente Informationen. Das HGB beinhaltet weiterhin den Maßgeblichkeitsgrundsatz. Gemäß diesem Grundsatz sind steuerliche Wahlrechte ebenfalls für den Ansatz in der Handelsbilanz anzuwenden.[52] Daher ist es folgerichtig, dass das HGB nur einen Gewinnausweis tatsächlich realisierter Gewinne ermöglicht. Bei langfristigen Fertigungsaufträgen bedeutet dies, dass Investoren in der Bilanz nicht über bereits erwirtschaftete, jedoch noch nicht vereinnahmte Gewinne informiert werden können. Zudem beinhaltet das HGB weit strengere Ansatzkriterien als die IFRS. Der wahrscheinliche künftige Nutzen alleine berechtigt die Unternehmen daher nach den nationalen Richtlinien nicht zur Aktivierung des Vermögenswertes.[53] Diese Tatsachen führen dazu, dass in der IFRS-Welt Gewinne und Vermögenswerte früher bilanziell erfasst werden können, als dies die Richtlinien des HGB erlauben.[54]

Betrachtet man hingegen die IFRS for SME zeigt sich, dass der Fokus in der vorwiegenden Informationsvermittlung liegt. Ihr alleiniger Rechnungslegungszweck ist die Bereitstellung von informativen Abschlüssen für einen weiten Adressatenkreis.[55] Die Abschlüsse sollen einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, sowie Veränderungen im Zeitablauf aufzeigen und somit die Adressaten bei ihren wirtschaftlichen Entscheidungen unterstützen. Weitere Intention ist die Vermittlung von Informationen, die eine Beurteilung des Managements und seiner Leistungen ermöglicht.[56]

5.2 Vergleich wesentlicher Bilanzpositionen bei der Anwendung der unterschiedlichen Regelwerke

Eine kritische Bewertung eines Rechnungslegungssystems erfordert konsequenterweise eine vergleichende Gegenüberstellung mit einem alternativen System. Erst durch die Kontrastierung wird eine Herausstellung der Unterschiede darstell- und interpretierbar.

Für die Würdigung der IFRS for SME wurden einige Bilanzpositionen selektiert, die für die meisten Unternehmen des Mittelstandes eine hohe Signifikanz aufweisen. Wie bereits erläutert (3.1 Adressaten der Jahresabschlüsse) richten sich Bilanzen vorrangig an externe Adressaten. Diese sollen mit den übermittelten Daten einen realistischen Eindruck des Unternehmens und seiner aktuellen Situation erhalten. KMU finanzieren sich auch heute noch überwiegend durch Banken. Daher ist es verständlich, dass die Jahresabschlüsse vorrangig darauf abzielen, die Belange der Fremdkapitalgeber und deren Ratingsystemen zu erfüllen.

Bedeutende Bilanzkennzahlen im Rahmen einer Bonitätseinschätzung der Kreditinstitute sind die Eigenkapitalquote und die Anlagenintensität. Zur Ermittlung dieser Kennzahlen wird entweder das Anlagevermögen oder das Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt. Im Folgenden werden daher die Bilanzpositionen betrachtet, die eine Veränderung der Kennzahlen bewirken können.

5.2.1 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögensgegenstände stellen eine der drei Hauptgruppen des Anlagevermögens dar. Diese Bilanzposition beinhaltet zum Beispiel selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wie beispielsweise Patente, die im Unternehmen entwickelt wurden.[57]

Initial werden die Vorgaben der Full-IFRS betrachtet. Dieses Regelwerk verlangt die Aktivierung der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte in Höhe der angefallenen Entwicklungskosten.[58] Die Aktivierung erfordert hier jedoch ebenso wie bei anderen Bilanzpositionen die kumulative Erfüllung einiger Merkmale. Schwierig erweist sich häufig gerade die Entscheidung, ob und ab wann die erforderlichen Bilanzierungsmerkmale erfüllt werden. Dieser Zeitpunkt ist bedeutend, da erst ab Erfüllung aller entscheidenden Kriterien die Aktivierungspflicht das Aktivierungsverbot ersetzt (siehe Abb. 13).[59]

Durch das BilMoG wurde die HGB-Rechnungslegung den IFRS angeglichen. So beinhaltet das HGB heute ein Aktivierungswahlrecht für entstehende Entwicklungskosten bei der Herstellung von immateriellen Vermögenswerten.[60] Diese Anpassung ermöglicht eine Annäherung an die internationalen Standards.

Auch wenn die IFRS for SME, hinsichtlich der Bilanzierung des immateriellen Anlagevermögens, deutliche Parallelen zu den Full-IFRS aufweisen, wurden im Rahmen der Komplexitätsreduzierung Vereinfachungen vorgenommen. In erster Linie betrifft dies die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte, so erlauben die IFRS for SME keine Aktivierung. Sämtliche Forschungs- und Entwicklungskosten sind aus diesem Grund sofort aufwandswirksam zu erfassen.[61]

5.2.2 Sachanlagen

Sachanlagen sind in den meisten Betrieben unerlässlicher Bestandteil, um erfolgreich zu wirtschaften. Sie umfassen den Maschinenpark, Grundstücke, Gebäude sowie Büro- und Geschäftsausstattung.[62] Eine wichtige Frage ist daher, wann Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung aktiviert werden können und wann sie direkt den Erfolgsbeitrag belasten.[63] Die IFRS for SMEs entsprechen bei den Sachanlagen im weitesten den Vorschriften der IFRS. Gemäß IFRS-SME Abschnitt 17 werden die Kosten für einen Vermögenswert aktiviert, wenn diese verlässlich ermittelt werden können, dem Unternehmen ein wahrscheinlicher Nutzen aus der Anschaffung zufließen wird und der Gegenstand dem Unternehmen länger als eine Periode zur Verfügung steht.[64] Zudem beinhaltet das Regelwerk den Vollkosten- und Komponentenansatz. Somit umfasst die Bemessungsgrundlage die produktionsbezogenen Herstellungs- und Anschaffungskosten, die direkt zurechenbaren Kosten, sowie eventuelle Aufwendungen für die zukünftige Entsorgung.[65]

Unterschiede zeigen sich hingegen in der Folgebewertung. Die Full-IFRS erlauben in den folgenden Perioden die Neubewertung des Vermögenswertes sowie den Ansatz zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die sehr umfangreichen Angaben und Regelungen des Neubewertungsmodells wurden nicht in die IFRS for SME übernommen.[66] Des Weiteren gestatten diese keine Aktivierung der Fremdkapitalkosten.[67]

Die Internationalisierung und das BilMoG führten auch im HGB zu deutlichen Veränderungen und Anpassungen hinsichtlich der ansetzbaren Höhe der Herstellungskosten. Infolgedessen erlaubt das reformierte HGB eine Aktivierung der produktionsbezogenen Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Zwecke.[68] Eine eindeutige Angleichung erfolgte jedoch weiterhin nicht. Dementsprechend stellen Entsorgungs- bzw. Rekultivierungsverpflichtungen auch keinen Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß dem HGB dar.[69] Bei der Folgebewertung konzediert das BilMoG ebenso wie die IFRS for SME nur die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten.[70]

5.2.3 Eigenkapital

Das Eigenkapital der Unternehmen ist nicht ausschließlich in der Bilanzanalyse ein eminenter Posten. Es ist notwendig, um Verluste auszugleichen und indiziert das Haftungspotenzial des Unternehmens. Die Kapitalabgrenzung hat zudem direkte Auswirkung auf die Ertragslage des Unternehmens. Die Zinszahlungen für das aufgenommene Fremdkapital sind sofort aufwandswirksam zu verbuchen, die Erfolgszahlungen an die Eigenkapitalinstrumente hingegen gelten als Gewinnverwendung.[71]

Bis zur Neufassung der IFRS im Jahr 2008 waren vor allem Personengesellschaften benachteiligt. Durch das Recht auf Kündigung der Gesellschaftsanteile und der damit verbundenen Abfindungszahlung wurden große Teile des eingebrachten Eigenkapitals nicht als solches, sondern als Verbindlichkeit bilanziert. Diese Diskriminierung wurde zwischenzeitlich durch die Intervention auf deutscher und europäischer Ebene aufgehoben. Heute enthalten die Full-IFRS sowie die IFRS for SME Ausnahmetatbestände, die auch Personenhandelsgesellschaften die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital ermöglichen.[72]

So wird Eigenkapital gemäß Abschnitt 22 der IFRS for SME als Residualgröße verstanden[73] und als Überschuss der Vermögenswerte nach Abzug aller Schulden ermittelt. Hieraus zeigt sich die eminente Bedeutung der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.[74] Zusätzlich müssen Finanzinstrumente mit einem Kündigungsrecht noch eine Vielzahl kumulativer Kriterien erfüllen, um per definitionem als Eigenkapital anerkannt zu werden.[75]

Diese Eigenkapitalabgrenzung war ein erster Schritt in die richtige Richtung und eine pragmatische Lösung. Mittelfristig soll in einem Projekt des Financial Accounting Standards Board (FASB) und des IASB eine durchgängige Reform der Kapitalabgrenzung unter Berücksichtigung des ökonomischen Gehalts der Kapitalüberlassung angestrebt werden.[76]

Auch wenn die Abgrenzungskriterien als Übergangslösung angesehen werden, wurden diese unverändert in die IFRS for SME übernommen. Somit sind bei Personenhandelsgesellschaften die kumulativen Kriterien zu prüfen. Des Weiteren ist es für Unternehmen erforderlich, neben der Bilanz, der Gewinn- und Verlust-Rechnung und dem Anhang, eine Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung zu erstellen.[77] Sofern ein Betrieb nach den Full-IFRS bilanziert und kündbare Finanzinstrumente als Eigenkapital ausweist, muss der Anhang ebenfalls Aussagen über die Gesamthöhe der potenziellen Zahlungsabflüsse und die Berechnungsmethode enthalten. Diese Angabepflichten enthalten die IFRS for SME nicht. Ob in Zukunft diese Angaben auch für KMU Pflicht werden, wird erst die Anwendungspraxis zeigen.[78]

Für die Unternehmen und die Adressaten der Rechnungslegung weist die Kapitalabgrenzung eine exorbitante Bedeutung auf. Das HGB schreibt dennoch keine Legaldefinition des Begriffes Eigenkapital vor, sodass die Auslegung unter Berücksichtigung des Rechnungslegungszweckes deduziert werden musste. Zwischenzeitlich haben sich im HGB allgemein akzeptierte Attribute gebildet, um Eigen- von Fremdkapital zu unterscheiden.[79] Als kumulierende Eigenkapitalcharakteristika werden daher die Verlustteilnahme und die Nachrangigkeit genannt. Weiter konkretisiert wurde dies durch die Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) im Hauptfachausschuss 1/1994. „Zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften“[80]. Obschon sich die Ausführungen speziell auf Genussrechte bezogen haben, ermöglichen Nachrangigkeit, langfristige Kapitalüberlassung, erfolgsabhängige Vergütung und Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe auch bei der klassischen Abgrenzung von überlassenem Kapital den Ausweis als Eigenkapital.[81] Diese an der ökonomischen Funktion des Eigenkapitals ausgerichteten Abgrenzungsattribute führen sonach zu einer sachgerechten Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung.[82]

5.2.4 Ertragsrealisation bei langfristigen Fertigungsaufträgen

Bei den meisten Dienstleistungen und Gütern findet die Ertragsrealisation bei Abnahme statt. Doch wann werden die Erträge realisiert, wenn es erforderlich ist, über Jahre hinweg Leistungen zu erbringen und der Kaufpreis erst nach vollständiger Fertigstellung gezahlt wird? Die Herstellungsverträge für komplexe Individualsoftware, Flugzeuge, Kraftwerke, Hoch- und Tiefbauprojekte sowie Schiffe gehören infolge des langen Produktionsprozesses zu den langfristigen Fertigungsaufträgen.[83] Die klassische Erfolgsrealisation bei Übergabe würde bei diesen Verkaufsgütern dazu führen, dass über Jahre hinweg Aufwendungen verbucht werden müssen und das bereits hergestellte Projekt im Umlaufvermögen aktiviert werden könnte. Erst bei Übergabe der Ware würde die Gewinnrealisation stattfinden. Dieses Vorgehen würde in der Periode der Abnahme regelmäßig zu sprunghaften Gewinnausweisen führen.[84]

Unter Beachtung der verschiedenen Zielsetzungen der Rechnungslegungssysteme ist es nicht verwunderlich, dass sich die Bilanzierungsregeln der IFRS-SME und des HGB unterscheiden. Ziel der internationalen Rechnungslegung ist es, die Ertragskraft der Unternehmen realistisch darzustellen. So erfordern diese Regeln, dass für ein Fertigungsprojekt bei dem insgesamt ein Gewinn erwartet wird, dieser nicht erst zum Zeitpunkt des Verkaufs, sondern bereits anteilig in den Fertigungsperioden zu erfassen ist.[85]

Die IFRS for SME erlauben für die Gewinnrealisierung grundsätzlich zwei Verfahren (siehe Abb. 14). Sofern angefallene Kosten und Erlöse verlässig geschätzt werden können, ist die Percentage-of-Completion-Methode anzuwenden.[86] Ist es hingegen nicht möglich, das Ergebnis des Fertigungsauftrags verlässlich zu bestimmen, erfolgt die Ertragsrealisation nur in
Höhe der bereits angefallenen und vermutlich gedeckten Kosten. Dieses Verfahren wird als modifizierte Completed-Contract-Methode bezeichnet.[87]

Die Vorschriften des HGB sind geprägt vom Realisationsprinzip. Auch das BilMoG brachte keine Sonderregelung, sodass eine anteilige Gewinnrealisation nicht toleriert wird. Der Gewinn darf erst im Zeitpunkt der Auftragsabnahme realisiert werden (Completed-Contract-Methode).[88] Die strikten Vorschriften veranlassen nach HGB bilanzierende Unternehmen häufig dazu, langfristige Fertigungsaufträge in voneinander ungebundene Teilaufträge aufzuteilen.[89]

5.2.5 Würdigung der dargestellten Bilanzpositionen nach IFRS-SME sowie BilMoG

Die oben genannten Positionen zeigen, dass sich die beiden Bilanzierungsvorschriften weiterhin deutlich unterscheiden.

Die Heterogenität der Unternehmen sowie deren Anforderungen an die Bilanzierung ermöglicht insofern keine eindeutige Bewertung und Herausstellung eines ausnahmslos überlegenen Rechnungslegungssystems.[90]

5.3 Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Bilanzpolitik

Während das HGB bereits vor seiner umfangreichen Reform große Kritik für die Vielzahl an Bilanzierungswahlrechten erfuhr, versprachen die IFRS for SME einfache Richtlinien ohne diesen Spielraum.[91] Das Ziel der Reform des HGB war daher die Annäherung an die internationalen Standards (siehe auch Punkt 1.2.1).

Die vorangegangene Betrachtung ausgewählter Bilanzpositionen zeigt jedoch, dass das modernisierte HGB nach wie vor eine Vielzahl von Bilanzierungswahlrechten enthält. Es wird zudem offensichtlich, dass die IFRS for SME den Unternehmen ebenfalls Interpretationsspielraum ermöglichen. Dieser zeigt sich durch Ermessensspielräume der Unternehmensführung hinsichtlich Schätzungen und Absichten, die in der internationalen Rechnungslegung ein deutlich höheres Gewicht innehaben.[92] Das HGB präsentiert Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte, die beispielsweise selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, latente Steuern oder auch Rückstellungen betreffen. Die Vorschriften der IFRS hingegen gestatten keine expliziten Ansatzwahlrechte. Die verdeckten Ermessenspielräume der IFRS zeigen sich jedoch in den Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Schulden. Eine Schuld ist beispielsweise nur ansatzfähig, sofern ein Abfluss von Mitteln wahrscheinlich ist und die Höhe des Abflusses verlässlich geschätzt werden kann. Hierbei wird deutlich, dass Risikoneigung und persönliche Einschätzung der Unternehmensleitung maßgeblichen Einfluss auf die Bilanzierung haben.[93]

Aus den vorausgehenden Ausführungen wird ersichtlich, dass Unternehmen durch den Wechsel des Rechnungslegungssystems einige Bilanzierungswahlrechte verlieren, gleichzeitig können sie durch Ermessensspielräume bilanzpolitisches Gestaltungspotenzial aufrechterhalten.[94] Erst die Zukunft wird aufzeigen, ob die IFRS for SME unter Berücksichtigung dieser Ausführungen tatsächlich durch die geringeren Spielräume die Vergleichbarkeit der Abschlüsse steigern können.

5.4 Auswirkungen auf die Kontinuität der Jahresabschlussinformationen

Verständlichkeit, Relevanz, Wesentlichkeit, Verlässlichkeit, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Vorsicht, Vollständigkeit, Zeitnähe, Abwägung zwischen Kosten und Nutzen sowie Vergleichbarkeit sind die Manifeste der IFRS for SME und vermitteln die Qualitätsansprüche an die Jahresabschlüsse.[95]

Für kleine und mittelständische Betriebe hat die Vergleichbarkeit der Informationen eine exorbitante Bedeutung. Unternehmen sowie Banken nutzen den Zeitvergleich um die unternehmerische Entwicklung zu untersuchen und Prognosen für die Zukunft zu erstellen. Zudem ermöglichen die ermittelten Daten einen Betriebsvergleich. Für eine anschauliche Gegenüberstellung der Daten im Zeitvergleich oder von verschiedenen Unternehmen sind äquivalente Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Rechnungsabschlüssen erforderlich. Da die IFRS kontinuierlich weiterentwickelt und modifiziert werden, stellt sich die Frage inwieweit die IFRS for SME eine Kontinuität ermöglichen können. Konstanz entsteht aus gleichbleibenden Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinien. Aus diesem Grund verlangen die IFRS-SME im Abschnitt 10.7 eine stetige Anwendung der angewandten Vorschriften. Grundsätzlich ist eine Änderung der bisher angewandten Methoden nur gestattet, sofern Änderungen der IFRS for SME Standards dies erfordern oder die Veränderung zu verlässlicheren und relevanteren Informationen führt.[96] Welche Auswirkung sich hinter diesem Abschnitt der IFRS verbirgt, wird erst bei genauerer Betrachtung ersichtlich. So erfordern Änderungen, die in Übereinstimmung mit der Rechnungslegung übernommen werden, nicht nur im Jahr der Anwendung Anpassungen. Ebenfalls sind die Altsachverhalte an die neuen Anforderungen anzugleichen. Auf dieses aufwendige Vorgehen darf trotz Anhangangaben nur verzichtet werden, sofern die rückwirkende Anpassung undurchführbar ist.[97]

Da bereits vor der Veröffentlichung des Regelwerks für KMU‘s die fortwährende Umgestaltung der Full-IFRS in die Kritik geriet, versprachen die IFRS for SME eine lösungsorientierte Modifikation. Um dem Wunsch nach erhöhter Konstanz zu entsprechen, werden die IFRS for SME nur alle drei Jahre reformiert. Dieser längere Anpassungszyklus wurde daher in der Einleitung der Standards verankert.[98]

6 Positive und negative Auswirkungen auf ein KMU durch die Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften der IFRS for SME

6.1. Kosten für die Abschlusserstellung und Anforderungen an die Mitarbeiter

Unternehmen müssen sich an veränderte konjunkturelle Bedingungen, Steuergesetze und vieles mehr anpassen. Hinzu kommen bei der Anwendung der IFRS for SME regelmäßige Veränderungen der Rechnungslegung. Dies belastet Unternehmen gleich mehrfach. Bereits die Umstellung auf die internationale Rechnungslegung bedeutet einen hohen finanziellen Aufwand. Dieser bezieht sich jedoch nicht nur auf die einmaligen Kosten für die Umstellung, sondern umfasst auch hohe Folgekosten durch die Änderungsdynamik der Standards. Die periodischen Anpassungen verursachen aus einer Vielzahl von Gründen weitere Ausgaben. Die Umsetzung der Neuerungen erfordert kontinuierliche Weiterbildung und Beratung des Personals sowie Anpassungen der EDV-Systeme.[99] Weiterhin ist eine Abschlussprüfung durch einen qualifizierten Abschlussprüfer erforderlich. Durch das umfangreiche Know-how der Prüfer sind deren Honorare häufig höher als die der bisherigen Berater.[100]

Bei einer Kosten-Nutzen-Abwägung muss weiterhin berücksichtig werden, dass die internationalen Standards keine Maßgeblichkeit beinhalten. Die Zwecke der Rechnungslegung und der steuerlichen Gewinnermittlung driften zu weit auseinander. Dieser Tatsache ist es geschuldet, dass die Unternehmen einen IFRS-konformen Jahresabschlusses und auch eine eigenständige Steuerbilanz erstellen müssen.[101]

Des Weiteren werden die IFRS for SME in englischer Sprache abgefasst. Auch wenn die IFRS Foundation eine Vielzahl von Übersetzungen anbietet, wird bis heute keine deutsche Übersetzung zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund zeigt sich, dass die Vorschriften nicht nur ständige Lernbereitschaft, sondern zudem gute Englischkenntnisse des Personals erfordern.[102]

Das Management muss sich bei der Entscheidungsfindung zur Wahl eines Rechnungslegungssystems ausführlich mit Anforderungen der IFRS, der unternehmensspeziellen Personal- und IT-Ausstattung sowie der Kostenstruktur befassen.

6.2. Akquisition von Geschäftsverbindungen

Bei der Aufnahme einer dauerhaften Geschäftsbeziehung sieht sich das Management einer Vielzahl von Unsicherheitsfaktoren gegenüber. Handelt es sich zudem um grenzüberschreitende Beschaffungs- und Absatzaktivitäten, um Geschäftsbeziehungen, die ein Großteil des Unternehmensbedarfs abdecken oder deren Absatzvolumen eine hohe Bedeutung hat, so potenziert sich das Interesse der Abnehmer oder Lieferanten an einer langfristigen Stabilität der Geschäftsverbindung.[103]

Zukünftige Geschäftspartner benötigen Informationen über die Beständigkeit, die bisherigen Entwicklungen und die Zukunftsaussichten des Unternehmens, um die Chance des Fortbestehens des Unternehmens ebenso wie das Risiko einer Insolvenz abschätzen zu können. Sofern Lieferanten Zahlungsziele gewähren, entsteht hieraus eine Gläubigerbeziehung und somit gleichen die Informationsforderungen denen der Kreditinstitute.[104]

Im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung stellen Unternehmen erwartungsgemäß keine sensiblen Daten des internen Rechnungswesens zur Verfügung. Diese Daten würden Gewinnmargen ebenso wie eventuelle Wettbewerbsvorteile aufzeigen und die Verhandlungsbasis des informierenden Unternehmens im Hinblick auf die Einkaufs- oder Verkaufspreise schwächen. Somit erweisen sich Rechnungsabschlüsse oftmals als einzige Informationsquelle.[105] Während HGB-Abschlüsse umfangreiche Wahlrechte und die Bildung von stillen Reserven ermöglichen, ist das höchste Ziel der IFRS-konformen Jahresabschlüsse die Vermittlung von hochwertigen, transparenten und international vergleichbaren Informationen. Daher stärkt die Vorlage verständlicher Rechnungsabschlüsse gemäß den internationalen Standards die eigene Position und erhöht die Wahrscheinlichkeit des Eingehens neuer Geschäftsbeziehungen.[106] Kritisch ist allerdings zu bewerten, wie viel Nutzen immer umfangreichere Zusatzinformationen bieten.[107] Es ist unwahrscheinlich, dass Lieferanten die Kreditfähigkeit der Geschäftspartner ausschließlich anhand einer Bilanz feststellen. Deutlich praktikabler als das aufwendige Einlesen in die Abschlussunterlagen erscheint der Einsatz von Kreditversicherungen oder die Beauftragung von Auskunfteien.[108]

6.3 Erweiterte Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierungen

Eigenkapital und Fremdkapital stellen die typischen Formen der Finanzierung von Unternehmen dar. Die Gewinnung neuer Geldmittel ist die Grundlage für erfolgreiches Wirtschaften und jegliches Wachstum. Sofern Rechnungslegung die Beschaffung von Finanzmitteln erleichtern kann, ist der Optimierung der Abschlüsse besondere Bedeutung zu zugestehen. Die verschiedenen Finanzierungsformen ermöglichen im Großen und Ganzen dieselben Investitionen. Die Kapitalgeber hingegen fordern häufig differente Informationen. Dies resultiert nicht zuletzt aus stark divergenten Mitspracherechten und Rückzahlungsmodalitäten.

Kleine und mittlere Unternehmen zeichnen sich durch eine enge Bindung zwischen Eigentum und Unternehmensleitung aus. Diese Bindung ermöglicht eigenverantwortliches Handeln und Unabhängigkeit bei strategischen Entscheidungen. Um diese Eigenständigkeit aufrechtzuerhalten, bevorzugen viele mittelständische Betriebe klassisches Fremdkapital, das von Kreditinstituten bereitgestellt wird. Die gewährten Darlehen bedingen Zins- und Tilgungszahlungen, beinhalten jedoch im Regelfall keine Mitspracherechte. Die Interessen der Banken beziehen sich vorwiegend auf die Fähigkeit des Unternehmens, seine Verpflichtungen fristgerecht erbringen zu können bzw. auf den Verwertungserlös der als Kreditsicherung dienenden Vermögenswerte.[109] Im Rahmen der Bonitätsprüfung verwenden Banken Ratingverfahren, um die Ausfallwahrscheinlichkeit der Kredite zu prognostizieren. Hierfür werden Jahresabschlussinformationen ausgewertet und um weitere qualitative Informationen wie Unternehmensstrategie, Steuerungsinstrumente oder auch Qualität des Managements ergänzt.[110] Sofern Gläubiger das Kreditrisiko durch verpfändete Vermögenswerte sowie abgetretene Zahlungsansprüche dezimieren konnten, bedingt diese Sicherungsvereinbarung ein großes Interesse an der Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswertes. Eher untergeordnete Beachtung findet die Ermittlung des maximalen Kreditausfalls. Zu gering sind die Verwertungsquoten der einzelnen Gläubiger im Insolvenzfall.[111] Rechnungslegung erhält bei der Auswertung der retrospektiven Bonitätsanalyse eine herausragende Bedeutung. Durch die Ermittlung verschiedener Kennzahlen können relativ valide Aussagen über das Insolvenzrisiko eines Unternehmens getroffen werden. Hierzu wird die Rentabilitäts- und Liquiditätssituation ebenso wie die Kapitalstruktur betrachtet.

So ist es nicht verwunderlich, dass Betriebe diejenige Rechnungslegungsvorschrift wählen, die es ermöglicht, die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der eigenen Firma positiver darzustellen. Die Erhöhung der Eigenkapitalquote sowie des Ergebnisses vor Steuern sind vorwiegende Stellgrößen. Die Aktivierung halbfertiger Erzeugnisse, selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte, sowie die Einschränkung der Rückstellungsbildung führen beispielsweise zu einem höheren Ausweis der Aktiva und zu insgesamt verbesserten Kennzahlen.[112]

Ein weiterer Grund für die Präferenz einer Bilanzierungsvorschrift ergibt sich aus den Anforderungen der Kreditinstitute an die Abschlüsse. Transparente, aussagekräftige und realitätsnahe Informationen ermöglichen Banken eine bessere Einschätzung der Unternehmenslage. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Kreditinstitute sowie Ratingagenturen gut informierte Marktpartner repräsentieren. Sie sind durch ihre Fachkenntnisse in der Lage, divergente Bilanzausweise unterschiedlicher Bilanzierungsrichtlinien zu bewerten. Positive Einmaleffekte, die durch die Umstellung des Rechnungslegungssystems entstehen, relativieren sich zudem im Laufe der Abschlussperioden und der Wechsel des Standards bedingt nicht grundsätzlich eine Verbesserung der Verhandlungsposition oder des Ratings.[113]

Auch wenn durch die Anwendung der IFRS for SME keine Vorteile bei der Beschaffung von Fremdkapital entstehen, können sie doch den Zugang zu weiterem Eigenkapital eröffnen.[114] Die Generierung von alternativen Finanzierungsformen gewinnt vor dem Hintergrund erhöhter Eigenkapitalanforderungen immer größere Bedeutung. Hier überzeugen die IFRS durch die investorenorientierte Ausgestaltung. Neben vergangenheitsorientierten Daten werden zusätzlich Zukunftschancen und Entwicklungspotenziale offengelegt. Insbesondere die Teilnehmer an den organisierten Kapitalmärkten verlangen von Betrieben realitätsnahe und transparente Berichterstattung, um anhand der dargelegten Rentabilität eine Investitionsentscheidung treffen zu können. Kritisch ist diese positive Auswirkung jedoch dahin gehend zu betrachten, da in der Mittelstandsfinanzierung alternative Finanzierungsformen kaum Bedeutung erlangen. Der erforderliche Kapitalbedarf der Betriebe liegt häufig unter dem für Kapitalbeteiligungsgesellschaften rentablen Investitionsvolumen. Zudem beinhaltet die finanzielle Beteiligung eines Investors wie einer Private-Equity-Gesellschaft auch Mitspracherechte. Aufgrund des ausgeprägten Unabhängigkeitsbestrebens des Mittelstands stellt dies ein nicht zu unterschätzendes Hindernis dar. Sollte sich ein Unternehmen dennoch für eine private Kapitalbeteiligung entscheiden, so verliert die Aussagekraft des Jahresabschlusses an Bedeutung. Die Investoren erhalten während der Dauer der Beteiligung weitreichende Informations- und Mitspracherechte, sodass die Bilanz nicht mehr als einziges Informationsinstrument fungiert.[115]

Insgesamt lässt sich für die Unternehmensfinanzierung kein überwiegend positiver Effekt der IFRS-Anwendung herausstellen.

6.4 Harmonisierung des internen und externen Rechnungswesens

Wie bereits aus den Ausführungen im Punkt 3.3 ersichtlich wurde, ist ein wesentliches Ziel des Mittelstandes die Annäherung des internen und externen Rechnungswesens. Ursächlich für die bisher übliche Differenzierung in das Rechnungswesen und das Controlling ist die antagonistische Zielsetzung der beiden Rechenwerke.[116]

Für die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Daten benötigt das Controlling eine aussagekräftige, zukunftsorientierte Datenbasis. Dies ist jedoch nicht mit der Konzeption der handelsrechtlichen externen Rechnungslegung vereinbar.[117] Erst durch die Anwendung der internationalen Standards kann ein Jahresabschluss, der den tatsächlichen Verhältnissen über die Lage des Unternehmens weitgehend entspricht und damit eine vergleichbare Zielsetzung mit dem Controlling aufweist, erstellt werden. Die Diskrepanz zwischen interner und externer Datenbasis wird durch den Wechsel auf die IFRS for SME vermindert, sodass die Information der Rechnungslegung gleichermaßen für die Ermittlung der internen steuerungsrelevanten Größen verwendet werden kann.[118]

Die Harmonisierung der beiden Kreisläufe ermöglicht einen weitgehenden Verzicht auf die doppelte Erfassung der Geschäftsvorfälle und bewirkt somit zusätzlich zur Zeit- und Kostenersparnis eine Verminderung der Erfassungsfehler.[119] Von diesen Vorteilen profitieren nicht ausschließlich die größeren Mittelstandsbetriebe. Gerade kleinere Unternehmen mit begrenzten personellen Ressourcen werden hierdurch befähigt, ein integriertes Controllingssystem zur Steuerung der Geschäftstätigkeiten und zur Unterstützung der Entscheidungsfindung zu implementieren.

Nicht zuletzt unterstützt die Applikation der IFRS im gesamten Konzern die Einführung eines kalkulatorischen Rechnungswesens in Tochtergesellschaften. Informationen der ausländischen Konzernbereiche können ohne Überleitungsrechnung in das Controlling integriert werden. Dies vermindert den bisherigen Koordinationsaufwand und aufgetretene Verständigungsschwierigkeiten erheblich. Zudem kann mit diesen Maßnahmen die Implementierung einer konsequenten und widerspruchsfreien Geschäftspolitik im gesamten Konzern vorangetrieben werden.[120]

6.5 Imagewirkung

Die deutsche Rechnungslegung erscheint ausländischen Betrachtern häufig undurchsichtig und verworren.[121] Eine Vielzahl von Wahlrechten, unzureichende Offenlegung im Anhang, wenig detaillierte Regelungen im Einzelfall und Ermessensspielräume erschweren ausländischen Adressaten den transparenten Einblick. Wirtschaftliche Entscheidungen angesichts der HGB-Abschlüsse zu treffen, ist durch die steuerliche Maßgeblichkeit sowie umfangreichen Möglichkeiten zur Bildung und Auflösung stiller Reserven impraktikabel.[122]

Jahresabschlüsse fungieren zwischenzeitlich nicht nur als Instrumentarium der Steuerbemessung; vielmehr präsentieren sie sich als Kommunikationsmedium mit Investoren, Lieferanten und Kunden. So ist es speziell für international ausgerichtete Unternehmen essenziell, eine allgemein verständliche Sprache zu wählen.[123] Im Vergleich zum HGB offerieren die IFRS eine Ausrichtung an betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Ebenfalls beziehen sie Marktpreise und aktuelle Entwicklungen in die Bewertung mit ein.

Dieser Tatsache ist es geschuldet, dass IFRS-konforme Unternehmensabschlüsse eine gewisse Progressivität und Aufgeschlossenheit gegenüber einer zeitgemäßen, innovativen Rechnungslegung vermitteln. Unternehmen, die sich freiwillig für die Anwendung internationaler Standards entscheiden, signalisieren glaubwürdige Rechnungslegung, Zukunftsorientierung und Kompetenz. War bisher der Vergleich international operierender Unternehmen infolge fehlender vergleichbarer Jahresabschlüsse kaum darstellbar, so zeigen sich Betriebe, die nach den internationalen Vorschriften bilanzieren, offen und ermöglichen den Adressaten eine vereinfachte Interpretation.[124] Diese Zusammenhänge wirken sich positiv auf das Unternehmensimage aus.[125]

6.6 Konzernabschlüsse

Unter einem Konzern versteht man einen Verbund wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen, die von einem Mutterkonzern beherrscht werden. Der Konzernabschluss umfasst Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme der einzelnen Unternehmen und stellt diese gemeinsam dar, als würde es sich wirtschaftlich um ein Unternehmen handeln.[126]

Ein Konzernabschluss ist zu erstellen, sobald ein (Mutter-) Unternehmen ein (Tochter-) Unternehmen beherrscht. Unter Beherrschung versteht man in diesem Kontext die Möglichkeit der direkten oder indirekten Einflussnahme auf die Finanz- und Geschäftspolitik sowie die Tatsache, dass das Unternehmen Nutzen aus der Tätigkeit des anderen zieht.[127]

Die Erstellung eines Konzernabschlusses kann durchaus auf Basis völlig isolierten und autarken Buchführungssystemen erstellt werden. Dies bedeutet jedoch einen immensen Aufwand für umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen. So ist es erforderlich, die Einzelabschlüsse aufzubereiten und zu einem Summenabschluss zu verdichten. Daraus folgt, dass Abschlussstichtage, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugleichen, Währungsumrechnungen vorzunehmen und konzerninterne Transaktionen zu eliminieren sind.[128]

Vielfach wird kritisch hinterfragt, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, dass ein global agierendes mittelständisches Unternehmen mit weltweiten Töchterunternehmen für den Konzernabschluss die Rechnungslegungsvorschriften des Geschäftssitzes des Mutterunternehmens wählt. Die ausländischen Tochterunternehmen müssen somit ihren Jahresabschluss an die Standards eines Staates anpassen und hierbei häufig Besonderheiten des betreffenden Landes berücksichtigen. Anders verhält es sich, wenn die IFRS for SME als konzerneinheitliche Bilanzierungsrichtlinie gewählt werden. Sofern der Sitzstaat der Tochterunternehmen die IFRS als nationale Bilanzierungsvorschrift akzeptiert, kann zudem auf sehr zeit- und kostenintensive Überleitungsrechnungen verzichtet werden.[129] Weiterhin vermeiden die internationalen Vorschriften Missverständnisse, die durch die Übersetzung der nationalen Vorschriften in die Landessprache entstehen.

6.7 Internationale Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse

Bislang ist die internationale Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse und der Finanzkennzahlen durch Bilanzierungswahlrechte sowie teilweise differenter Ansatz- und Bewertungsvorschriften beeinträchtigt. Im Rahmen der Internationalisierung streben immer mehr mittelständische Betriebe den Zugang zu internationalen Geld- und Kapitalmärkten an. Hierbei müssen sie berücksichtigen, dass global tätige Investoren und Finanzanalysten auf international vergleichbare Jahresabschlüsse angewiesen sind. Daher fordern sie eine einheitliche Finanzberichterstattung.[130]

Wie bereits unter Punkt 5.2 erörtert, kann die Unsicherheit bei Eingang einer neuen Geschäftsbeziehung oder auch der Investition nur durch transparente, realistische und verständliche Rechnungslegung verringert werden. Aussagen wie „German accounting is arcane and absture, but the Germans like it that way“[131] oder „It takes years to make sense of German accounting. Indeed, the more sceptical say it can never be done – that the very term German accounting is a contradiction in terms”[132] legen nahe, dass das Handelsrecht diesen Anforderungen nicht gerecht wird.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Anwendung global anwendbarer Bilanzierungsrichtlinien gerade für international tätige Betriebe interessant.[133]

[...]


[1] Vgl. IfM Bonn (Hrsg.) (2013), S. 1

[2] Vgl. Janssen (2009), S. 8 ff.

[3] Vgl. Reuther (2011), S. 25

[4] Abbildung in Anlehnung an Europäische Kommission (Hrsg.) (2006), S. 14

[5] Abbildung in Anlehnung an Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Hrsg.) (2013), S. 1

[6] Vgl. Janssen (2009), S. 10-11

[7] Vgl. Ull (2006), S. 20

[8] Vgl. Lühr (2010), S. 27-28

[9] Vgl. Prasse (2007), S. 32 sowie Kußmaul/ Henkes (2006), S. 2237

[10] Vgl. Haller/ Beiersdorf/ Eierle (2007), S. 543-544; Kirsch/ Meth (2007), S. 8

[11] Vgl. Kirsch (2012), S. 10

[12] Vgl. Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 53

[13] Vgl. Kunz (2011), S. 86-98

[14] Vgl. Oehler (2005), S. 1

[15] Kirsch (2009); S.1; i.V.m. IFRS-SME.BC 1

[16] Vgl. IFRS (Hrsg.) (2013), S. 1

[17] Vgl. Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 1026 sowie Kirsch (2009) S. 1-3

[18] Vgl. Haller/ Beiersdorf/ Eierle (2007), S. 540-541

[19] Vgl. Kirsch (2012), S. 420; Eispert/ Wieske (2010), S. 2; Kußmaul/ Henkes (2006), S. 2238

[20] Vgl. von Keitz/ Stibi/ Klaholz (2011), S. 1

[21] Vgl. von Keitz/ Stibi/ Klaholz (2011), S. 1

[22] Vgl. von Keitz/ Stibi/ Klaholz (2011), S. 2-3

[23] Vgl. von Keitz/ Stibi/ Klaholz (2011), S. 3

[24] Vgl. von Keitz/ Stibi/ Klaholz (2011), S. 4-5

[25] Vgl. von Keitz/ Stibi/ Klaholz (2011), S. 8-10

[26] Vgl. von Keitz/ Stibi/ Klaholz (2011), S. 9

[27] Vgl. von Keitz/ Stibi/ Klaholz (2011), S. 11-14

[28] Vgl. DIHK/ PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2005) S. 28-29

[29] Vgl. Kümpel (2012), S. 2

[30] S. IFRS for SMEs (2009), Section 2.1

[31] Vgl. Kußmaul/ Henkes (2006), S. 2238

[32] Vgl. Kirsch/ Meth (2007), S. 9-10

[33] Vgl. Janssen (2009), S. 58-60; sowie Kirsch/ Meth (2007), S. 9

[34] Vgl. Lühr (2010), S. 63 und Wielenberg (2007), S. 732

[35] Vgl. Janssen (2009), S. 93

[36] Vgl. Winkeljohann/ Ull (2006), S. 16-18, sowie Kußmaul/ Henkes (2006), S. 2239

[37] Vgl. Lühr (2010), S. 304-307; Vinken (2010), S. 13

[38] S. IFRS (Hrsg.) (2013), P5 i.V.m. P7 und P12

[39] Vgl. Schildbach (2007), S. 120-121

[40] Vgl. Kunz (2011), S. 115

[41] Vgl. Tomaszewski/ Blome (2006), S. 150 -153

[42] Vgl. DIHK/ PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2005), S. 28

[43] Vgl. DIHK/ PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2005), S. 19; Janssen (2009), S. 69

[44] Vgl. Kunz (2011), S. 258 ff

[45] Vgl. Ruhnke (2012), S. 678

[46] Vgl. Kümpel (2012), S. 10

[47] S. IFRS for SMEs (2009) P 17

[48] Vgl. Küting (2013), S. 23

[49] S. HGB § 264 (2)

[50] Vgl. Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 13

[51] Vgl. Kunz (2011), S. 44-46

[52] Vgl. Lühr (2010), S. 44-45; Kunz (2011), S. 172-173 und S. 301-302

[53] Vgl. Lühr (2010), S. 116-127 und Kunz (2011), S. 194

[54] Vgl. Ruhnke (2012), S. 678

[55] Vgl. Janssen (2009), S. 82

[56] Vgl. Hoffmann/ Lüdenbach (Hrsg.) (2012), S. 11 sowie IFRS for SMEs (2009), P 7 i.V.m. 2.2 und 2.3

[57] Vgl. Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 317

[58] Vgl. Beller/ Kröger (2011), S. 104 ff

[59] Vgl. Kirsch (2012), S. 40

[60] Vgl. Beller/ Kröger (2011), S. 133

[61] Vgl. Eispert/ Wieske (2010), S. 110

[62] Vgl. Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 340

[63] Vgl. Schäfer (2011), S. 137

[64] S. IFRS for SMEs (2009), Section 17

[65] Vgl. Kirsch (2012), S. 53-55 sowie Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 341-347

[66] Vgl. Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 350-360

[67] S. IFRS for SMEs (2009), Section 17.11; vgl. Winkeljohann/ Morich (2009), S. 1632

[68] Vgl. Janssen (2009), S. 148

[69] Vgl. Schäfer (2011), S. 156

[70] Vgl. Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 360

[71] Vgl. Janssen (2009), S. 206 ff

[72] Vgl. Kümpel (2012), S. 7 sowie Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 486

[73] S. IFRS for SMEs (2009), Section 22.3

[74] Vgl. Kirsch (2009), S. 120

[75] Vgl. Truxius (2011), S. 397 ff

[76] Vgl. Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 486 sowie Janssen (2009), S. 211-215

[77] Vgl. Janssen (2009), S. 20

[78] Vgl. Kunz (2011), S. 206-219

[79] Vgl. Janssen (2009), S. 206

[80] BVW (Hrsg.) (2013), S. 1

[81] Vgl. Zülch/ Erdmann/ Clark (2006), S. 227

[82] Vgl. Janssen (2009), S. 216

[83] Vgl. Dr. Röver & Partner (Hrsg.) (2007), S. 205

[84] Vgl. Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 256

[85] Vgl. Stegelmann (2011), S. 277 ff sowie Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 260

[86] Vgl. Janssen (2009), S. 175

[87] S. IFRS for SMEs (2009), Section 23.14ff; vgl. Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 263-273

[88] Vgl. Janssen (2009), S. 174, Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 278-279

[89] Vgl. Stegelmann (2011), S. 291-292

[90] Vgl. Janssen (2009), S. 238-243

[91] Vgl. Kirsch (2012), S. 17-18

[92] Vgl. Kirsch (2009), S. 21 ff sowie Oehler (2005), S. 120-121

[93] Vgl. Oehler (2005), S. 121-125

[94] Vgl. Kirsch (2012), S. 31-35

[95] Vgl. Lühr (2010), S. 110

[96] S. IFRS for SMEs (2009), Section 10.7; sowie vgl. Kirsch (2009), S. 17

[97] S. IFRS for SMEs (2009), Abschnitt 10.12; vgl. Pellens/ Füllbier/ Gassen/ Sellhorn (2011), S. 874 sowie
Theile (2011), S. 55-56

[98] S. IFRS for SMEs (2009), P 17

[99] Vgl. DIHK/ PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2005), S. 23-24

[100] Vgl. Kunz (2011), S. 240-241 sowie Janssen (2009), S. 73-75

[101] Vgl. Lühr (2010), S. 304 ff

[102] Vgl. IFRS Foundation (Hrsg.) (2013), S. 1

[103] Vgl. Winkeljohann/ Ull (2006), S. 17

[104] Vgl. Janssen (2009), S. 95

[105] Vgl. Janssen (2009), S. 95

[106] Vgl. Winkeljohann/ Ull (2006), S. 17-18

[107] Vgl. Diethelm (2005), S. 2

[108] Vgl. Vinken (2010), S. 13

[109] Vgl. Kußmaul/ Henkes (2006), S. 2239; Janssen (2009), S. 92-93

[110] Vgl. Winkeljohann/ Ull (2006), S. 7

[111] Vgl. Janssen (2009), S. 92-93

[112] Vgl. Kunz (2011), S. 248-249

[113] Vgl. Wielenberg (2007), S. 733-735

[114] Vgl. DIHK/ PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2005), S. 18

[115] Vgl. Kunz (2011), S. 253-257

[116] Vgl. Oehler (2005), S. 211 sowie Janssen (2009), S. 69

[117] Vgl. Lühr (2010), S. 164 ff

[118] Vgl. DIHK/ PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2005), S. 19

[119] Vgl. Janssen (2009), S. 70

[120] Vgl. Kunz (2011), S. 262-263

[121] Vgl. Wiedmann/ Beiersdorf/ Schmidt (2007), S. 326

[122] Vgl. DIHK/ PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2005), S. 22-23

[123] Vgl. Kunz (2011), S. 25

[124] Vgl. DIHK/ PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2005), S. 21-22

[125] Vgl. Winkeljohann/ Ull (2006), S. 18

[126] Vgl. Kirsch (2012), S. 173

[127] Vgl. Kümpel (2012), S. 9 sowie Kirsch (2007) S. 8

[128] Vgl. Antonakopoulos/ Fink (2011), S. 681 sowie Kümpel (2012), S. 9

[129] Vgl. Winkeljohann/ Ull (2006), S. 15

[130] Vgl. von Keitz/ Stibi/ Klaholz (2011), S. 11 sowie Winkeljohann/ Ull (2006), S. 16

[131] Reuter Textline Computergram vom 23. Mai 1995 in Bezug auf die Weigerung der Mannesmann AG, nach
US-GAAP zu bilanzieren, zitiert nach Luttermann (1997), S. 489

[132] Artikel aus Financial Times vom 19.03.1992, zitiert nach Wagenhofer (2009), S. 26

[133] Vgl. Heintges/ Dräger/ Ull (2006), S. 126

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2013
ISBN (PDF)
9783956845529
ISBN (Paperback)
9783956840524
Dateigröße
783 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,3
Schlagworte
Rechnungslegung Mittelstand mittelständische Unternehmen kleine Unternehmen KMU

Autor

Tanja Dolderer wurde 1984 in Stuttgart geboren. Nach ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau und der Weiterbildung zur Bankbetriebswirtin entschied sich die Autorin ihre Kenntnisse durch die Aufnahme eines nebenberuflichen Studiums mit dem Schwerpunk Finance zu erweitern. Das Bachelorstudium an der Sparkassen-Hochschule schloss sie im Jahr 2013 erfolgreich ab.
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Titel: IFRS-konforme Jahresabschlüsse im Mittelstand: Vor- und Nachteile der IFRS-SME gegenüber den Vorschriften des HGB
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