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Trennbankensystem, Ring-Fencing, Volcker Rule oder Zerschlagung von Großbanken: Wie soll man Spareinlagen vor riskanten Bankgeschäften schützen?

©2013 Masterarbeit 40 Seiten

Zusammenfassung

Seit Beginn der Finanzkrise 2007 ist das Interesse an den Tätigkeiten und Geschäftspraktiken von Banken rasant gestiegen. Während der Krise mussten einige große - too big to fail - Banken mit Hilfe von Staatsgeldern vor der Insolvenz gerettet werden. Folglich wurden in jüngster Vergangenheit Vorschläge zur Umstrukturierung des Bankensystems ausgearbeitet. In Zukunft sollen vor allem Investment Banken von den klassischen Geschäftsbanken abgetrennt werden und keiner staatlichen Haftung mehr unterliegen. Um das Vertrauen in die Finanzmärkte zurückzugewinnen wird besonders der Schutz von Spareinlagen vor den riskanten Bankgeschäften akzentuiert. Die vorliegende Arbeit schließt sich dieser Diskussion an und analysiert verschiedene Vorschläge. Im zweiten Kapitel werden zunächst Grundzüge des Bankensystems sowie das Universalbanken- und Trennbankensystem dargestellt und analysiert. Kapitel drei stellt die Vorschläge der Volcker-Rule und des Ring-Fencings vor und bewertet diese. In Kapitel vier wird der Bericht der Liikanen-Gruppe untersucht und das in Deutschland beschlossene Trennbankengesetz beurteilt. Die Arbeit schließt mit einem zusammenfassenden Fazit und einem kurzem Ausblick ab.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2 Vorherrschende Bankensysteme

2.1 Grundzüge des Bankensystems

Für jede Volkswirtschaft stellen Banken eine bedeutende Funktion dar. Private Sparer können ihr überschüssiges Kapital sicher anlegen, welches wiederrum an die Unternehmen weitergeleitet wird. Somit wird die Wirtschaft mit benötigtem Geld versorgt und die Ressourcen werden effizient verteilt. Folglich wird die Wohlfahrt gesamtwirtschaftlich gesteigert.[1]

Das Bankensystem einer Volkswirtschaft unterscheidet in erster Linie Zentral- und Geschäftsbanken.

Zentralbanken steuern die Menge des Geldes eines Landes um deren Preisstabilität zu gewährleisten und wirtschaftliches Wachstum zu unterstützen. Sie refinanzieren die Geschäftsbanken und den Staat, indem sie Noten emittieren, d. h. diese in den Umlauf bringen. Daneben obliegen Zentralbanken weitere hoheitliche Aufgaben, wie z. B. die Aufsicht der Geschäftsbanken.[2] Aufgrund nationaler und supranationaler Währungs-räume sind Zentralbanken national (z. B. Deutsche Bundesbank, Federal Reserve System, Bank of England) und supranational (z. B. Europäische Zentralbank) vertreten.

Geschäftsbanken üben dagegen eine Transformationsfunktion aus. In dieser Funktion können Banken Risiken, Losgrößen und Fristen transformieren bzw. umwandeln. Dementsprechend dienen sie als bedeutender Intermediär zwischen Unternehmen und privaten Sparern.[3] Für Spareinlagen zahlt die Bank Guthabenzinsen an die Anleger, während die Kreditnehmer Zinsen für die Kredite an die Bank leisten. Die daraus resultierende Haupteinnahme-quelle der Geschäftsbanken ergibt sich aus der Differenz zwischen Guthaben- und Kreditzinsen (Zinsmarge).[4] In Deutschland werden drei Arten von Geschäftsbanken (Drei-Säulen-System) unterschieden:

- Private Banken (z. B. Deutsche Bank AG, Commerzbank AG),
- öffentliche Banken (Sparkassen, Landesbanken) und
- Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken).[5]

In einer zweiten Ebene lassen sich Geschäftsbanken in einer Volkswirtschaft in Universal- und Trennbanken untergliedern. Als direkte Folge auf die Finanzmarktkrise ab 2007 ist eine politisch-wirtschaftsrechtliche Diskussion entbrannt, welches der beiden Systeme den besseren Schutz für die Einlagen der Sparer bietet. Um sich dieser Fragestellung anzunähern werden im Folgenden beide Konzepte grundlegend dargestellt und analysiert.

2.2 Das Universalbankensystem

Charakteristisch für Deutschland ist das Universalbankensystem. Universalbanken bieten ein breites Leistungsspektrum sowohl für den privaten Sparer als auch für Unternehmen an. Sie können Risiken in den einzelnen Geschäftssparten in den meisten Fällen besser ausgleichen als stark spezialisierte Banken (z. B. Realkreditinstitute und Bausparkassen).[6] Neben den klassischen Bankgeschäften im Sinne einer Commercial Bank – wie das Einlagengeschäft und die Vergabe von Krediten[7] – treten Banken auch als Investment Bank auf. Sie agieren am Kapitalmarkt und unterstützen die Unternehmen bei der Platzierung ihrer Finanzinstrumente unter den Investoren.

Abbildung 1 zeigt einen Überblick über die Fülle der möglichen Bankgeschäfte einer Universalbank. Als Kriterien zur Abgrenzung einer Commercial Bank und einer Investment Bank sind exemplarisch die Basisprodukte, die Art der Kapitalgeber, die Obliegenheit der Bank sowie die Verteilung des Risikos dargestellt.[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 : Abgrenzung von Commercial- und Investment Banking

Quelle: Achleitner (2002), S. 11.

Die Abbildung verdeutlicht, dass eine Universalbank zugleich als Kreditgeber und Anteilseigner (Commercial Bank) sowie als Berater und Depotverwalter (Investment Bank) auftritt. Auf den ersten Blick könnte ein Interessenskonflikt zwischen den Pflichten und den Interessen einer Universalbank bestehen. Jedoch gelangte bereits eine Untersuchung in der Nachkriegszeit zur Bankenkrise 1931 zu der Auffassung, dass die ökonomischen Probleme – wie z. B. die eingeschränkte Möglichkeit der Kreditvergabe[9] – nicht auf das vorherrschende Bankensystem zurückzu-führen sind. Vielmehr hätten horrende Reputationszahlungen[10] und der Inflationsanstieg zur Bankenkrise von 1931 geführt. Seither wird das Universalbankensystem in Deutschland durch das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) reguliert. Interessenskonflikte können des Weiteren auch aufgrund der Wettbewerbssituation in der Bankenbranche weitgehend ausgeschlossen werden. Universalbanken konkurrieren ähnlich um Kunden, wie es Industrieunternehmen tun.[11] Somit sind die Banken gezwungen, den Kundennutzen sowie die Kundenzufriedenheit in allen bankgeschäftlichen Aktivitäten zu beachten, um das Abwandern der Kunden zu anderen Banken mit ähnlichem Produktportfolio zu verhindern. Eine Regulierung findet daher auch von innen heraus – also durch den Wettbewerbsdruck und somit durch die Banken selbst – statt.

2.3 Das Trennbankensystem

2.3.1 Begriffsbestimmung von Trennbanken

Nichtsdestotrotz werden seit der Finanzmarktkrise von 2007 Forderungen nach dem zweispaltigen Trennbankensystem laut. Im Gegensatz zum Universalbankensystem dürfen die Banken Produkte nur aus einem der Fachbereiche Commercial Bank bzw. Investment Bank anbieten. Beide Bereiche müssen wirtschaftlich und organisatorisch vollständig getrennt und unabhängig voneinander operieren[12], siehe Abbildung 2.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Trennbankensystem

Quelle: Eigene Darstellung.

Wie bereits im vorangegangenen Kapitel beschrieben, umfasst das klassische Bankgeschäft (Commercial Banking) die Vergabe von Krediten sowie das Einlagengeschäft.[13] Das Tätigkeitsfeld des Investment Bankings ist dagegen nicht einschlägig definiert. Im Kern besteht das Geschäft aus der Unterstützung institutioneller Kunden z. B. bei Kapitalaufnahmen durch einen Börsengang oder beim Wertpapierhandel.[14] Erstgenanntes ist einer Tätigkeit auf dem Primärmarkt zuzuordnen. Bei dem zweitgenannten wird die Investment Bank auf dem Sekundärmarkt selbst als Markteilnehmer tätig. Darüber hinaus übernimmt die Bank die Vermögensverwaltung ihrer Kunden.[15]

Das Trennbankensystem führt mit der konsequenten Trennung des Commercial Bankings und des Investment Bankings zu einer Arbeitsteilung und Unterteilung der Geschäftstätigkeiten auf mehrere spezialisierte Banken. Demzufolge sind die Leistungen dieser Banken sehr konkret definiert. Dem Kunden kann folglich nur ein spezielles Produktportfolio angeboten werden.

2.3.2 Historischer Abriss des Trennbankensystems

Schon frühzeitig war die Trennung des Commercial Bankings und des Investment Bankings in den USA verankert. Beide Funktionen durften nach dem Glass-Steagall-Act aus dem Jahre 1933 nur getrennt ausgeübt werden, indem die Einführung eines Trennbankensystems vorgeschrieben wurde. Eine Bank konnte somit nicht für ihre Kunden Geld anlegen und für ein Unternehmen Finanzinstrumente vertreiben bzw. platzieren. Sie mussten sich vielmehr entscheiden, entweder als klassische Geschäftsbank für das Einlagen- und Kreditgeschäft oder als Investment Bank für das Wertpapiergeschäft aktiv zu werden.[16]

Auslöser der Einführung des Trennbankensystems in den USA war die Bankenkrise zwischen 1929 und 1933. In dieser Zeit war das Commercial Banking und das Investment Banking in sich stark vernetzt. In dieser Krise litten die Banken unter gewaltigen Einbußen im Wertpapiergeschäft durch massive Kurseinbrüche sowie Kreditausfälle. Die Trennung der beiden Funktionen sollte schließlich eine Wiederholung derartiger Vorkommnisse verhindern.[17]

Der Glass-Steagall-Act sollte vornehmlich den Eigenhandel der Geschäftsbanken abwenden. Diese handelten vereinzelt mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung, welche nicht durch ein Kundengeschäft veranlasst wurden. Auf diese Weise waren die Geschäftsbanken den erheblichen Risiken des Investmentgeschäfts ausgesetzt. Zugleich trugen sie die Verantwortung für die Spareinlagen der breiten Öffentlichkeit, wodurch wiederum die Einlagen den Risiken aus der Investmenttätigkeit ausgeliefert waren. Dieses Manko sollte schließlich durch die Trennung in eigenständige Commercial Banks und Investment Banks behoben werden. Darüber hinaus sah der Glass-Steagall-Act einen nationalen Einlagensicherungsfonds in den USA vor, um Spareinlagen zu schützen sowie Vertrauen in das Bankensystem zu bringen und gesunde Bankpraktiken zu fördern.[18]

Die Banken suchten in der Folge nach Möglichkeiten, diese Regelungen zu übergehen. So erwarben die Banken vermehrt Beteiligungen an anderen Banken und Unternehmen durch sogenannte Holdinggesellschaften. Mit Hilfe dieses Schlupflochs konnten die Banken wieder in anderen Geschäftsbereichen tätig werden und in einer abgeschwächten Art eines Universalbankensystems agieren. Aber auch diese Problematik wurde erkannt und 1956 durch den Bank Holding Company Act behoben. Holdinggesellschaften der Banken wurden daraufhin nur die Aktivitäten im klassischen Bankengeschäft sowie an eng angrenzenden Bereichen bewilligt, wozu das Wertpapiergeschäft ausdrücklich nicht gehörte. Demzufolge war auch der Erwerb von Beteiligungen an Investment Banken untersagt.[19]

Die Banken suchten in der Folgezeit abermals nach Umgehungsstrategien. Letztendlich gelang es, den Glass-Steagall-Act aufzuweichen und eine Fülle an Ausnahmen durchzusetzen. Infolgedessen wurde 1999 der Glass-Steagall-Act durch den Gramm-Leach-Bliley Act vollständig aufgehoben. Damit wurde besonders die Wettbewerbsfähigkeit der amerikanischen Geschäftsbanken gestärkt. Der Gramm-Leach-Bliley Act gestattet die Errichtung von Financial Holding Companies, welche sowohl Kredit- und Einlagengeschäfte als auch Wertpapierhandel unter einem Dach erlaubt.[20] Obwohl das Trennbankensystem in den USA faktisch nicht aufgehoben wurde und weiterhin besteht, sind die Banken im Hinblick auf ihre Geschäftstätigkeit weniger eingeschränkt. Vielmehr sind sie deutlich konkurrenzfähiger gegenüber den Banken, die sich im Universalbankensystem bewegen.

Dagegen betrachten Kritiker die Abschaffung des Glass-Steagall-Act als Ursache für folgenschwere Entwicklungen im Finanzsektor. Investment Banken existierten zwar als gesonderte Institute weiterhin, von den fünf großen Investment Banken sind seit der Finanzmarktkrise 2008 jedoch drei nicht mehr eigenständig (Bear Stearns, Lehman Brothers, Merrill Lynch), zwei andere (Goldman Sachs, Morgan Stanley) gaben ihren Status als Investment Bank auf.[21] Ende 2008 mussten sich die letzten Investment Banken der USA in Geschäftsbanken umwandeln. Damit unterliegen auch sie einer strengeren Aufsicht, haben allerdings auch einen besseren Zugang zur Refinanzierung durch das Federal Reserve System (Fed), das Zentralbank-System der USA.[22]

2.4 Analytische Bewertung des Trennbanken- und Universalbankensystems

Bevor die konkreten Entwürfe zur Umstrukturierung des Bankensystems betrachtet werden, sollen abschließend die bedeutendsten Argumente der beiden Urformen des Universalbankensystems und des Trennbanken-systems gegenübergestellt und einander abgewogen werden.

Besonders deutlich unterscheiden sich beide Systeme in ihrer Produktvielfalt. Während eine Universalbank aus dem Vollen schöpfen kann und sowohl Einlagen- und Kreditgeschäft sowie Wertpapierhandel betreiben kann, sind Trennbanken sehr beschränkt, da sie nur eines der beiden Funktionen ausüben dürfen. Daraus ergibt sich ein immenser Kostenvorteil für die Universalbanken, deren Kunden die Vielfalt der zur Verfügung stehenden Finanzprodukte und -dienstleistungen genießen können. Das begrenzte Spektrum an Produkten der Trennbanken stellt zugleich einen Wettbewerbsnachteil in Bezug auf die Universalbanken dar. Letztere können darüber hinaus vom Fachwissen aus deren einzelnen Geschäftsbereichen profitieren.

Universalbanken können Informationen bei Bonitätsprüfungen eines Kunden für andere zukünftige Bankgeschäfte kostenlos nutzen. Aus einer dauerhaften Hausbankbeziehung entstehen sowohl für die Bank als auch für den Kunden erhebliche Vorteile.[23] Eine solche langfristige Beziehung zwischen Bank und Kunde wird vor allem durch ihre Größe und der breiten Produktvielfalt begünstigt. So kann der Kunde bei einer Universalbank Informations- und Suchkosten einsparen. Kunden mit mehreren Geschäftsbeziehungen zu verschiedenen Trennbanken müssen dagegen auf diesen Vorteil verzichten. Eine Universalbank erlangt zudem vielfältige Informationen über die Finanzlage seines Kunden, wenn dieser mehrere Finanzprodukte und -dienstleistungen bei der Bank nutzt. Die Universalbank kann den Kunden entsprechend bedarfsorientiert beraten und senkt somit ihr Haftungsrisiko.[24] Aufgrund des umfassenden und breit gestreuten Produktportfolios einer Universalbank, kann, im Ganzen betrachtet, ihr Kreditausfallrisiko verringert werden. Durch die Möglichkeit Preise auszugleichen, tragen Universalbanken zudem zur Stabilisierung des Finanzmarktes bei.

Das Trennbankensystem besitzt gegenüber dem Universalbankensystem einen großen Vorteil. Gerät die Investmentsparte einer Universalbank in Schieflage, müssen unter Umständen erhebliche Staatsgelder aufgebracht werden. Ansonsten würde auch der Geschäftsbankenteil samt aller Spareinlagen in Mitleidenschaft gezogen. Ist dagegen das erheblich risikoreichere Investment Banking vom Einlagengeschäft getrennt, sinkt einerseits das Ausfallrisiko des risikoärmeren Commercial Bankings, andererseits würden die staatlichen Kosten – in Form von Steuergeldern –für die Rettung der systemrelevanten und einlagenannehmenden Banken deutlich sinken, da nicht zusätzlich das gesamte Investmentgeschäft mitgerettet werden müsste. Eine Trennung beider Bereiche hat somit zur Folge, dass das Risiko eines Ausfalles der im Einlagengeschäft tätigen Geschäftsbank deutlich sinkt.

Zu beachten ist, dass auch Investment Banken systemrelevant sein können.[25] Ist dies der Fall, hätte auch eine Insolvenz einer solchen Investment Bank weitreichende Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzmarktes. Auch wenn dadurch keine Spareinlagen gefährdet sind, kann eine Insolvenz einer Investment Bank die Stimmung und das Vertrauen auf den Kapitelmärkten negativ beeinflussen. Es wird deutlich, dass ein Trennbankensystem in seiner Urform nicht zu befürworten ist. Vielmehr müssten Investment Banken einer stärkeren Regulierung zur Risikominimierung unterzogen werden.

In Abbildung 3 werden die jeweiligen Vorzüge des Trennbanken- bzw. des Universalbankensystems zusammenfassend dargestellt. Dabei sind die Vorzüge des einem zugleich die Nachteile des jeweils anderen Systems.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 : Vorzüge des Trenn- bzw. Universalbankensystems

Quelle: Eigene Darstellung

Abschließend kann festgestellt werden, dass ein reines Trennbankensystem den Ansprüchen der global agierenden Firmen nicht genügt. Unternehmen benötigen eine breite Palette an Finanzdienstleistungen und -produkten. Eine institutionelle Aufspaltung der Banken würde die Ausführung des klassischen Bankgeschäfts erheblich beschränken. Zudem sind derivative Absicherungen gegen Währungs- oder Rohstoffrisiken für eine Vielzahl von mittelständischen Industrieunternehmen von hoher Bedeutung. Des Weiteren spricht die Möglichkeit der besseren Anpassungsfähigkeit der Banken im Universalbankensystem auf einem sich ständig wandelnden Finanzmarkt gegen eine vollständige Trennung. Ferner ist im europäischen Raum, wie z. B. in Frankreich und Deutschland, die Struktur des Universalbankensystems langjährig gewachsen. Streng voneinander isolierte Geschäftsbereiche würden bedeutende Strukturänderung mit sich bringen, deren Auswirkungen unvorhersehbar sind.

[...]


[1] Vgl. Vargas (2012), S. 25 f.

[2] Vgl. Wildmann (2010), S. 151-152.

[3] Vgl. Betge (1996), S. 12.

[4] Vgl. Bundesbank (2012), S. 84.

[5] Vgl. Tieben (2012), S. 10-18.

[6] Vgl. Bundesbank (2012), S. 90 f.

[7] Vgl. Rümker; Winterfeld (2011), § 124 Rn. 80-84.

[8] Vgl. Achleitner (2002), S. 8-12.

[9] Vgl. Moll (2013), S. 47.

[10] Vgl. Francke; Hudson (1984), S. 9 f.; Gestrich (1930), S. 118 f. Reputationszahlungen aus dem Ersten Weltkrieg waren ab 1930 vornehmlich in (goldkonvertiblen) Devisen zu entrichten.

[11] Vgl. Bergmanns (2007), S. 245 f.

[12] Vgl. Reuther (2013), S. 28.

[13] Vgl. Rümker; Winterfeld (2011), § 124 Rn. 80.

[14] Vgl. Achleitner (2002), S. 11.

[15] Vgl. Wittmann (2010), S. 19.

[16] Vgl. Hilgers (2010) , S. 1-2.

[17] Vgl. Achleitner (2002), S. 6.

[18] Vgl. Hilgers (2010), S. 1-2.

[19] Vgl. Hilgers (2010), S. 1-2.

[20] Vgl. Mathieson; Schinasi (2000), S. 23.

[21] Vgl. Braunberger (2010).

[22] Vgl. Wiebe (2010).

[23] Vgl. Gischer; Richter (2011), S. 177.

[24] Vgl. Hein (1993), S. 231.

[25] Bspw. war die Investment Bank Lehman Brothers eine systemrelevante Bank. Mit ihrer Insolvenz im Jahre 2008 verstärkte sie die Finanzkrise massiv.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2013
ISBN (PDF)
9783956846298
ISBN (Paperback)
9783956841293
Dateigröße
692 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,7
Schlagworte
Trennbankengesetz Universalbankensystem Liikanen Investment Banking Commercial Banking

Autor

Matthias Weisbrich wurde 1985 in Halle (Saale) geboren. Sein Studium der Volkswirtschaftslehre an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg schloss der Autor im Jahre 2010 mit dem akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.) erfolgreich ab. Im Anschluss nahm er das Masterstudium in Accounting, Taxation and Finance auf. In diesem Rahmen studierte er an der University of Economics in Bratislava und an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Dieses Studium schloss der Autor im Jahre 2013 erfolgreich als Master of Science (M.Sc.) ab. Sein Zusatzstudium in Wirtschaftsrecht schloss er im Jahre 2013 mit dem Grad Master of Business Law and Economic Law (LL.M.oec.) ab.
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