Professionalisierung der Sozialen Arbeit: Anforderungen und Qualitätsstandards professionellen Handelns
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Hilfe vs. Kontrolle
Die Soziale Arbeit übernimmt sowohl die Aufgabe von Hilfe als auch von Kontrolle, wenn auch je nach Fall und Kontext in einem unterschiedlichem Verhältnis. Der Kontrollaspekt wird meist aufgrund der staatlichen bzw. institutionellen Rahmenbedingung oder der Orientierung an gesellschaftlich vorgegebener Normalität begründet, also bezogen auf das doppelte Mandat (vgl. Galuske 2011: 50, Spiegel 2011: 37). Hilfe vs. Kontrolle wird bewusst nochmals als eigener Punkt aufgeführt, da der Konflikt auch unabhängig vom doppelten Mandat besteht. Kontrolle scheint insgesamt eher negativ belegt zu sein, im Sinne von Sanktionen, und wird verstärkt Arbeitsfeldern mit unfreiwilligen Nutzerinnen und Nutzern zugeschrieben (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2011: 50). Kontrolle kann jedoch auch in freiwilligen Settings stattfinden. In Form von Druck oder hilfreicher Kontrolle kann sie durchaus positiv und wichtig sein, z.B. um Grenzen zu setzen oder durch Konsequenz Verbindlichkeit herzustellen. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, sich für die geeignete Vorgehensweise zu entscheiden und zwischen Hilfe und Kontrolle abzuwägen (vgl. Heiner 2010: 37). Es bedarf eines kritischen Umgangs, da prinzipiell jegliche Hilfe oder Kontrolle unangebracht oder gerade gefragt sein kann.
Standardisierung vs. Offenheit
Im Unterschied zu anderen Berufen unterliegt das Vorgehen in der Sozialen Arbeit einer Nichtstandardisierbarkeit. Es gibt keine absolute Methode, mit der sich alle Herausforderungen bewältigen lassen (vgl. Galuske 2011: 55). Es ist nicht möglich, strikt nach Plan oder Anleitung vorzugehen. Vollkommen frei und offen zu agieren, hat hingegen nichts mehr mit geplantem und professionellem Handeln zu tun (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2011: 51). Es besteht ein Technologiedefizit, da sich keine verlässlichen Aussagen über die Wirksamkeit Sozialer Arbeit machen lassen. Die Auswirkungen von Interventionen sind immer ungewiss und lassen sich im Vorfeld nicht bestimmen. Dennoch müssen für jeden Einzelfall mögliche Wege entworfen und Vorkehrungen getroffen werden, um Ziele zu erreichen. Dabei kann es sich aber immer nur um Hypothesen und Mutmaßungen handeln (vgl. Spiegel 2011: 42 f.).
Auch die von Spiegel formulierte Paradoxie „eingeschränkte Entscheidungsbasis versus kontrollierte Risiken“ (ebd.: 88) lässt sich diesem Themenbereich zuordnen. Unter Handlungsdruck muss die Entscheidungen getroffen werden, ob in einer Situation aus dem Bauch oder einer Routine heraus oder streng anhand standardisierter Methoden gehandelt wird und ob riskante Alternativen ausgeblendet oder gewählt werden. Ebenso muss in einer aktuellen Problemsituation zwischen bloßer Momentaufnahme und biographischer Ganzheitlichkeit entschieden werden (vgl. ebd.).
In diesem Spannungsfeld liegt die Hauptursache dafür, warum es so schwierig ist professionelles Handeln klar zu bestimmen und warum es sich gleichzeitig unter dem Anspruch von Professionalität nicht vermeiden lässt strukturiert vorzugehen (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2011: 53).
Mensch vs. Arbeitskraft
Bei Inanspruchnahme von sozialen Hilfeleistungen sind Klientinnen und Klienten in der Regel als ganze Person diffus betroffen. Es kann prinzipiell alles zum Thema werden. Auch bei den Professionellen besteht eine Involviertheit als ganze Person. Sie verhalten sich aufgrund ihrer individuellen Art, mit ihren Gefühlen, Eindrücken und Befindlichkeiten, befassen sich jedoch nur spezifisch, aus einem bestimmten Grund, mit ihrem Gegenüber. Es kann nicht alles thematisiert werden und sie agieren aufgrund ihrer Rolle. Sie sind Mensch und Arbeitskraft in einem (vgl. ebd.: 57f.). Bei ihrer Tätigkeit geht es um einen „strategischen und reflektierten Einsatz (…) der eigenen beruflichen Persönlichkeit“ (Spiegel 2011: 84). Die eigene Person wird als Arbeitsinstrument oder Werkzeug benutzt. Allerdings beschränken sich der Kontakt und die Begegnung mit den Klientinnen und Klienten nicht auf die Sachebene, vielmehr handelt es sich auch um eine Beziehung zwischen zwei Menschen.
Knoll formuliert dies als „Widerspruch zwischen persönlichem Engagement und bezahltem Beruf“ (Knoll 2010: 170). Aufgrund der Bezahlung für Gefühle vergleicht er Soziale Arbeit mit Prostitution, mit dem Unterschied, dass Sozialarbeitende für die Zuwendung echter Gefühle vergütet werden. Damit beschreibt er recht treffend die spezifische Herausforderung. Auf der einen Seite sind zur Gestaltung gelingender Beziehungen ein aufrichtiges Interesse und authentische Gefühle gefragt, auf der anderen Seite ist eine gewisse Distanzierung notwendig, um rational und überlegt handeln zu können (vgl. ebd.: 170f.). Problematisch wird es, wenn Klientinnen und Klienten oder auch Professionellen dabei die Trennung schwerfällt.
Es läuft sowohl etwas schief, wenn die Tätigkeit nur aufgrund der Bezahlung ausgeführt wird (was aufgrund der enormen Höhe eher unwahrscheinlich ist) als auch, wenn jegliche Distanz aufgegeben wird und nur noch die Motivation besteht, Liebe und Wärme weiterzugeben.
Allzuständigkeit vs. Spezialisierung
Der Aktionsrahmen der Sozialen Arbeit erstreckt sich über alle Themen- und Lebensbereiche. Potentiell kann jedes Problem zum Gegenstand Sozialer Arbeit werden (vgl. Galuske 2011: 38-40). Grundsätzlich besteht eine „diffuse ,Allzuständigkeit für komplexe Probleme’ “ (Hochuli Freund/Stotz 2011: 46). Es lässt sich kein fester Bereich abstecken, in dem nur Sozialarbeitende tätig sind. Ihre Zuständigkeit lässt sich nicht klar eingrenzen. Sie variiert je nach Situation und muss fallspezifisch ausgehandelt werden (vgl. ebd.: 47). Galuske bezeichnet dies als „ fehlende Monopolisierung von Tätigkeitsfeldern.“ (2011: 41) Im Arbeitsalltag sind meist andere Fachkräfte und Laien mit involviert. Soziale Arbeit hat deshalb häufig eine vernetzende und professionsübergreifende Tätigkeit und Funktion inne. In diesem Kontext kommt ihr teilweise eine geringere Bedeutung zu oder sie wird als – mehr oder weniger notwendiger – Lückenfüller zwischen den anderen Bereichen gesehen (vgl. ebd.). Aufgrund des fehlenden Tätigkeitsmonopols ist das Problem der „ Durchsetzung von Kompetenzansprüchen unter Alltagsnähe“ (Widulle 2011: 41) durchaus nachvollziehbar. Für Außenstehende ist schwer erkenntlich, was Soziale Arbeit tatsächlich leistet und worin die besondere Expertise besteht (vgl. Galuske 2011: 42 f.). Dieses Fremdbild bleibt zu einem gewissen Anteil integraler Bestandteil der Strukturmerkmale und lässt sich somit niemals ganz aufheben. Stellenweise ist dies aber auch dem eigenen Auftreten und Selbstverständnis geschuldet und wird dadurch vermutlich noch verstärkt. Wie bereits in der Einleitung angesprochen, ist in der Sozialen Arbeit schließlich selbst nicht wirklich klar, was professionelles Handeln ist. Die Anmerkung von Galuske, die Fachlichkeit müsse im Handeln der Professionellen sichtbar werden, ist diesbezüglich berechtigt und wünschenswert, entspricht aber nicht immer der Realität (vgl. ebd.: 43).
Spezialisierung wird hier als Gegenpol zur Allzuständigkeit gesehen. Es ist nicht ersichtlich, warum hingegen von manchen Autorinnen und Autoren, Allzuständigkeit mit einer geringen Spezialisierung gleichgesetzt wird, nennen sie sogar selbst gute Argumente für eine bestehende Ausdifferenzierung (vgl. ebd.: 38). Es gibt eine Vielzahl von Arbeitsfeldern mit unterschiedlichem Klientel, verschiedenen Aufgaben und bereichsspezifschen Fähigkeiten und Kenntnissen (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2011: 29). Es existiert ein großer Fundus von rechtlichem, theoretischem und methodischem Spezialwissen. Keine Fachkraft ist in der Lage, allen diesen Anforderungen gerecht zu werden und alle Fertigkeiten zu beherrschen. Für Soziale Arbeit besteht nicht nur die Gefahr, wahllos überall aktiv zu werden, sondern auch das Leistungsangebot zu stark einzugrenzen und zu spezifizieren. Es wäre vermessen sich für alles zuständig zu fühlen, ebenso wie notwendige Hilfe durch zu starke Spezialisierung zu verweigern (vgl. Galuske 2011: 40).
Autonomie vs. Abhängigkeit
Soziale Arbeit erbringt, neben sachbezogenen, hauptsächlich personenbezogene Dienstleistungen, die davon gekennzeichnet sind, dass kein materielles Gut erstellt wird und sich kein Vorrat bilden lässt. Die Leistung kann nur gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten zeitgleich erbracht und genutzt werden. (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2011: 53 f., Spiegel 2011: 44). Dieses Phänomen wird in der Literatur als Koproduktion bezeichnet. Ein Produkt zu erstellen bzw. ein Ziel zu erreichen, ist nur in enger Zusammenarbeit möglich. Die Bereitschaft und Mitarbeit der betroffenen Person muss gegeben sein. Es besteht eine gegenseitige Abhängigkeit. Die Professionellen sind insofern abhängig, da sie nichts ohne das Mitwirken der Klientinnen und Klienten erreichen können. Wenn eine Person etwas nicht möchte oder sich verweigert, können die Professionellen unternehmen, was sie wollen, ohne irgendetwas zu verändern. Die Hilfesuchenden sind aus irgendeinem Grund nicht mehr selbst in der Lage ihre Probleme zu bewältigen und damit auf die Unterstützung der Sozialen Arbeit angewiesen (vgl. Galuske 2011: 48 f.). Das Ausmaß und die Bedeutung der Abhängigkeit unterschieden sich jedoch erheblich. Es besteht eine ungleiches Verhältnis aufgrund einer „strukturellen Asymmetrie“ (Hochuli Freund/ Stotz 2011: 56) und einem damit verbundenen Machtgefälle. Sozialarbeitende können im schlimmsten Fall nichts bewirken, Klientinnen und Klienten hingegen können hilflos ausgeliefert sein und ihr gesamtes Leben kann beeinflusst werden. Soziale Arbeit befindet sich dadurch in einer machtvollen Position und ihr kommt eine paradoxe und sensible Aufgabe zu. Durch einen Autonomieeingriff soll Autonomie wiedererlangt werden. Es ist sehr wichtig, den Umgang mit Macht zu hinterfragen, Autonomie und Partizipation zu ermöglichen und durch Berücksichtigung subjektiver Wirklichkeitskonstruktion der strukturellen Asymmetrie entgegenzuwirken (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2011: 57). Dabei wird davon ausgegangen, dass es keine objektiv darstellbare Wirklichkeit gibt, sondern jede Person ihre eigene Sicht der Dinge hat. Aufgrund der eigenen Wirklichkeitskonstruktion ist jede Wahrnehmung subjektiv und es wird auf eigene Erklärungsmuster zurückgegriffen (vgl. Spiegel 2011: 39). Deshalb ist es entscheidend verschiedene Sichtweisen und Perspektiven zu berücksichtigen und gleichwertig nebeneinander stehen zu lassen. Dies bedeutet, auch die eigene fachliche Einschätzung als subjektive Wahrnehmung zu verstehen (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2011: 57).
Auf diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, um an einem Strang in die gleiche Richtung zu ziehen. In unfreiwilligen Maßnahmen ist dies mitunter erschwert, aber auch dort unabdingbar, zumindest ein Mindestmaß an Kooperation herzustellen (vgl. ebd.: 54 f.). Es geht darum die Klientinnen und Klienten aktiv zu beteiligen, Ziele dialogisch auszuhandeln und Absprachen zu treffen, wer welche Aufgaben übernimmt. Es muss zwar bewusst Verantwortung abgegeben werden, aber dennoch im Hintergrund alles im Blick behalten werden (vgl. Spiegel 2011: 44 f.). Es bedarf einer Einschätzung und Steuerung, wann etwas ohne Hilfe geschafft werden kann und wann Soziale Arbeit reagieren oder eingreifen muss. Es besteht immer die Spannung, entweder zu früh einzuschreiten und selbständige Versuche zu unterbinden, oder zu lange abzuwarten und einer Person zu viel zuzumuten und sie zu frustrieren (vgl. ebd.: 87). Manchmal ist es notwendig Tätigkeiten zu übernehmen und als Beispiel vorzumachen. Auch dabei ist Fingerspitzengefühl erforderlich, damit einerseits Passivität und Dauerhilfe und andererseits Überforderung, aufgrund fehlender Unterstützung und Hilfestellung, vermieden werden kann (vgl. ebd.: 88 f.). Es ist insgesamt ein Konflikt zwischen der professionellen Hilfe und der eigenen Selbsthilfe oder der von sozialen Netzwerken vorhanden. Klientinnen und Klienten können erleben, dass ihre Probleme stellvertretend gelöst werden, und lernen sich darauf zu verlassen. Sie begeben sich in professionelle Abhängigkeit, statt auf ehrenamtliche Angebote oder ihre Selbsthilfepotentiale zurückzugreifen. Diese Dynamik lässt sich bis hin zu den ehrenamtlichen Organisationen selbst beobachten. Soziale Arbeit steht dauerhaft in der Gefahr, Menschen und Gruppen, statt einer Hilfe zur Selbsthilfe, zum Selbstzweck der eigenen Existenzberechtigung und des Fortbestehens abhängig zu machen (vgl. Knoll 2010: 173 f.).
Unabhängig von der Wahl der Systematisierung gibt es bei den Strukturmerkmalen der Sozialen Arbeit kaum Strittigkeiten. In der gesamten Debatte um professionelles Handeln besteht bezüglich der Spannungsfelder der größte gemeinsame Konsens. Einzige grundlegende Ausnahmen finden sich bei Oevermann, der Unfreiwilligkeit und das doppelte Mandat als Professionalisierungshindernis sieht, und bei Becker-Lenz und Müller bei der Frage der Loyalität (vgl. Becker-Lenz/Müller 2009: 384, 389, Hochuli Freund/Stotz 2011: 49, 55).
Die Strukturmerkmale zeigen die außerordentliche Komplexität der Tätigkeit der Sozialen Arbeit und machen nachvollziehbar, warum dabei manchmal von einer Kunst die Rede ist. „Die Abarbeitung an den Paradoxien des professionellen Handelns geschieht sehr häufig fehlerhaft in dem Sinne, daß (sic!) die unaufhebbaren Antinomien in den Paradoxien vom Berufsexperten nicht ausgehalten, sondern sich selbst und dem Klienten verschleiert werden.“ (Schütze 1992: 138) Es fällt leichter sich nur an einem Pol zu orientieren, statt die Spannung und Zerrissenheit auszuhalten, sich mal mehr beim einen, mal mehr beim anderen Pol zu bewegen. Es wird vergessen, dass es immer die Möglichkeit gibt, „auf zwei Seiten des Pferdes herunterzufallen“. Durch die Verschleierung der Paradoxien kommt es zu unnötigen Schwierigkeiten für Professionelle und Klientel (vgl. ebd.). Die Professionellen stehen in der Gefahr einer permanenten Überforderung und Unsicherheit, mit Selbstzweifeln aufgrund ihrer Fehler, was z.B. Burnout oder Co-Abhängigkeiten zur Folge haben kann (vgl. Knoll 2010: 175 f.). Die Klientinnen und Klienten sind unmittelbar betroffen und den Umständen ausgeliefert. Sie erleiden eventuell mehr Schaden, als dass ihnen geholfen wird.
Professionelles Handeln bedeutet zu aller erst, sich kompetent in den Spannungsfeldern Sozialer Arbeit zu bewegen und nicht zu versuchen diese aufzuheben. Jeder Versuch, ein Dilemma aufzuheben oder zu beseitigen, ist zum Scheitern verurteilt und verunmöglicht Professionalität. Lediglich die Interessen der Gesellschaft zu vertreten, jegliche Form der Kontrolle zu vermeiden oder keinerlei Standardisierung und Methodisierung vorzunehmen, wäre genauso falsch, wie nur menschlich und emotional vorzugehen, den Zuständigkeitsbereich ganz starr einzuschränken oder Menschen zu entmündigen und stellvertretend für sie zu entscheiden. Derartige Versuche gab es im theoretischen Diskurs und in der täglichen Arbeitspraxis in der Vergangenheit zu genüge und es gibt sie nach wie vor (vgl. Spiegel 2011: 90f.). Die Pendelbewegung zwischen den Polen erfolgte meist von einem Extrem ins andere, beispielsweise der Wechsel beim Professionsverständnis vom Altruisten zum Sozialingenieur (vgl. Knoll 187-191).
Dewe et al bemängeln, dass die strukturellen Besonderheiten Sozialer Arbeit in Entwürfen professionellen Handelns zu wenig berücksichtigt werden (vgl. 2001: 149). Die erste und wichtigste Anforderung an professionelles Handeln ist deshalb, die Strukturmerkmale zu kennen und diese auszubalancieren. Ebenso sollten die Spannungsfelder nach außen kommuniziert und transparent gemacht werden. Dies schafft mehr Klarheit für alle Beteiligten. Zumindest wird Soziale Arbeit realistischer dargestellt. Für die Professionellen bringt es „eine Entlastung von einseitig individuellen Selbstzweifeln“ (Knoll 2010: 177) mit sich und hilft viele Probleme auch strukturell bedingt zu verstehen.
Die Strukturmerkmale bilden die Grundlage, an der sich professionelles Handeln ausrichten muss und an der sich deshalb auch konkrete Anforderungen orientieren müssen. Aus den Paradoxien lassen sich noch viele weitere Ansprüche ableiten.
2.3. Anforderungen
Es gibt verschiedene Darstellungen zu dem, was zuvor unter „Professionelles Handeln“ gefasst wurde. Je nach Autorin oder Autor werden andere Begriffe und Definitionen verwendet. Es findet sich eine schier endlose Bandbreite an Möglichkeiten, beispielsweise Fallbearbeitung, methodisches Handeln, Prozessgestaltung, Handlungskompetenz, Kasuistik, Professionskompetenz, Fallverstehen, Professionalität oder Methodenkompetenz, um nur einige zu nennen. Zum Teil wird darunter das Gleiche, zum Teil etwas ganz Anderes verstanden. Einigkeit besteht höchstens darin, dass die Begriffe uneinheitlich verwendet und gefüllt werden. Kreft und Müller stellen fest, dass es unzählige Publikationen gibt, die zu einer regelrechten definitorischen Begriffsverwirrung führen und scheinbar „alles, was etwas mit geordnetem, planmäßigem Handeln zu tun hat“ (2010: 12), als Methode bezeichnet wird. Aufgrund der enormen Spanne ist es nicht möglich auf die Unterschiede einzugehen, da es schlichtweg den Rahmen der Arbeit sprengen würde. Einige Stimmen auf sich wirken zu lassen, ist dennoch hilfreich, um einen Eindruck von der Vielfalt zu bekommen.
Galuskes Definition weist auf die notwendige Verbindung vom eher abstrakten professionellen Handeln mit dem praktischen Handwerkszeug hin. „Methoden haben etwas mit planvollem Handeln zu tun, mit Handeln, das in gewissem Umfang standardisiert ist, das nämlich zurückgreift auf einen Fundus an mehr oder minder erprobten Hilfsmitteln.“ (2011: 26) Müller setzt das sozialpädagogische Handeln explizit in einen Fall-Kontext. Ein Fall besteht dabei aus drei Dimensionen. Er unterscheidet zwischen einem Fall von, mit dem er die Verwaltungs- und Bürokratieebene anspricht, einem Fall für, womit die Kooperation mit anderen Fachkräften und Institutionen gemeint ist, und einem Fall mit, der sich auf die Arbeitsbeziehung mit den Klientinnen und Klienten bezieht (vgl. Müller 2006: 41f.). Für ihn geht es um multiperspektivische Fallarbeit. Für Stimmer sind die Prozesshaftigkeit und das Handeln in verschiedenen Phasen ausschlaggebend, beginnend mit einem zu lösenden Problem, unter Verwendung von theoretischem Wissen, der Planung des Vorgehens, bis hin zur letztlichen Umsetzung (vgl. 2012: 25). „Methodisches Handeln (methodisches Vorgehen) ist damit die zirkulär orientierte Planung des Handelns und das konkrete Handeln selbst mit spezifischen Methoden“ (ebd.). Bei Callo „werden unter einem professionellen Handeln abrufbare und reproduzierbare Leistungen verstanden. Sie orientieren sich an Zielen, Methoden und Techniken auf der Basis ethischer Prinzipien, Normen und Werten.“ (2005: 69) Aus diesem Verständnis geht unter anderem ein Bezug zu Ethik und Haltung der Professionellen hervor.
Schon anhand einiger weniger Zitate wird deutlich, dass es etliche relevante Gesichtspunkte gibt, die für konkrete Anforderungen an professionelles Handelns zu berücksichtigen sind. Es geht um die Anwendung von Methoden, prozesshaftes Vorgehen, Fallbezug, Berücksichtigung der Verwaltung, Kooperation mit Fachkräften, Beziehungsgestaltung, Planung des Handelns, Zielorientierung, ethische Maßstäbe etc. Es sind dabei verschiedene Ebenen und Aspekte angesprochen.
2.3.1. Verschiedene Positionen
Damit möglichst alle Perspektiven erfasst und trotzdem nur die wichtigsten Informationen festgehalten werden, wird deshalb so vorgegangen, dass die erarbeiteten Anforderungen einiger Autorinnen und Autoren aufgegriffen werden, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Ihre Ergebnisse werden nicht im Detail dargestellt, sondern lediglich die wichtigsten, übergeordneten Ansprüche herausgegriffen. Die ausgewählten Positionen sollen dazu beitragen, einen Einblick zu bekommen und verschiedene Schwerpunkte und wichtige Blickwinkel aufzuzeigen. Es wird ein möglichst umfassendes Bild zusammengetragen. Anschließend werden die Ansichten gebündelt, auf die wichtigsten Anforderungen beschränkt und zu Oberkategorien zusammengefasst. Dadurch wird der begriffliche Rahmen Professionelles Handeln mit Inhalt gefüllt und die Qualitätsmerkmale definiert.
Hiltrud von Spiegel schafft einen Orientierungsrahmen, indem sie zwischen einer Fallebene und einer Managementebene in den drei Dimensionen – Können, Wissen und Berufliche Haltung – unterscheidet. Diesem ordnet sie die aus ihrer Sicht wichtigsten Handlungskompetenzen zu und fasst sie zu Oberbegriffen zusammen.
Auf der Fallebene gibt es im Bereich des Könnens verschiedene Fähigkeiten. Dazu zählen Fähigkeiten zur Kommunikation und Beziehungsgestaltung, Fähigkeiten zum Einsatz und zur Reflexion der eigenen Person und Fähigkeiten zur Anwendung von Methoden, Wissensbeständen und hermeneutischem Fallverstehen. Das Wissen wird ausdifferenziert in Beobachtungswissen zu Multiperspektivität, in theoretisches, empirisches Erklärungswissen, in Wissen zu Ethik, Normen und Werten und in Handlungswissen über Methoden und Arbeitshilfen.
Auf der Managementebene sind beim Können Fähigkeiten zur Gewährleistung von Effektivität und Effizienz, Fähigkeiten zur organisationsinternen Kooperation und Fähigkeiten zur übergreifenden Vernetzungs-, Verhandlungs- und Öffentlichkeitsarbeit aufgeführt. Beim Wissen wird unterschieden zwischen Beschreibungswissen zum Kontext, Begründungswissen zu politischen, rechtlichen und organisationalen Bedingungen und Dynamiken, Wertwissen und Interventionswissen zu Teamarbeit, Wirtschaft und Forschung.
Die Dimension der beruflichen Haltungen erstreckt sich gleichzeitig über beide Ebenen. Dabei geht es um die Reflexion der eigenen beruflichen Haltung, die Orientierung an bestimmten Grundwerten und einen reflektierten Einsatz der Haltung durch Identifikation mit Disziplin, Profession und Organisation.
Die jeweiligen Kompetenzen werden von ihr ausführlich beschrieben und in einer Übersichtstabelle anschaulich dargestellt (vgl. 2011: 94-114).
Dieter Kreft unterscheidet ebenso zwischen Haltungen, Können und Wissen, wenn auch nicht so ausdifferenziert wie bei Spiegel. Er legt vor allem Wert auf die kommunikative Kompetenz und die administrative/Management-Kompetenz. Unter der kommunikativen Kompetenz wird die Zusammenarbeit und Koordination mit Klientinnen und Klienten verstanden, sowohl organisationsintern als auch mit anderen Institutionen und Fachkräften. Für die praktische Umsetzung ist die Management-Kompetenz erforderlich d.h. die Kenntnis und der Umgang mit den bestehenden Kontextfaktoren von Politik, Recht etc. Als Grundhaltung sieht er einen hippokratischen Eid, der aus Verpflichtungen gegenüber der Profession, ethischer Prinzipien und rechtlicher Vorgaben besteht (vgl. Kreft 2010: 55 f.).
Michael Galuske geht von mehreren notwendigen Elementen sozialpädagogischer Methodenansätze aus. Seiner Ansicht nach braucht es Hilfen
- um an diverse Informationen zu gelangen und diese zu analysieren und zu reflektieren.
- zur Kommunikation und Interaktion mit Klientinnen und Klienten und ihrem Umfeld.
- zur Gestaltung von flexiblen institutionellen Settings und der Orientierung am Einzelfall.
- zur Phasierung des Hilfeprozesses in Handlungsschritte.
- zur Gewährleistung der Partizipation von Klienten und Klientinnen.
- zur Kontrolle der Folgen der Interventionen (vgl. 2011: 160).
Roland Becker-Lenz et al nennen vier existentiell notwendige Voraussetzungen als Rahmenbedingungen für professionelles Handeln. „Professionalisiertheit lässt sich eben gerade an der erwartbaren Verfügbarkeit spezifischen professionellen Wissens und professioneller Kompetenzen festmachen, sie setzt einen professionellen Habitus wie eine gelebte und lebbare professionelle Identität voraus.“ (2012: 10) Wissen, Kompetenz, Habitus und Identität sind miteinander verwobene Elemente von Professionalität, die sich nicht voneinander trennen lassen und sich gegenseitig bedingen (vgl. ebd.: 26). Reflexivität wird dabei explizit als verbindende und äußerst wichtige Komponente benannt (vgl. ebd.: 14).
In einer weiteren Arbeit wurde genauer auf die Bedeutung des Habitus eingegangen und eine Studie zu den Handlungsproblemen von Studierenden und ihrer Habitusbildung durchgeführt (vgl. Becker-Lenz/Müller 2009:73). Dabei wurden vier Hauptprobleme herausgearbeitet. Es besteht Unklarheit über den eigenen Auftrag und die Zuständigkeit (vgl. ebd.: 324f.). Die Studierenden sind aufgrund eines mangelndes Verständnisses von Diagnostik, fehlender methodischer Kompetenzen oder einer ungeeigneten Auswahl und Verwendung von Wissensbeständen kaum in der Lage, eine wissensbasierte Deutung vorzunehmen (vgl. ebd.: 325 f.). Es fällt ihnen schwer eine angemessene Beziehung zu den Klientinnen und Klienten aufzubauen und zu gestalten (vgl. ebd.: 326-329). Der Einsatz von Methoden erfolgt häufig fehlerhaft und sie werden eher beliebig ausgewählt und angewandt (vgl. ebd.: 329 f.).
Anhand der Erkenntnisse der Studie wurde das Konzept eines professionellen Habitus entwickelt. „Der Habitusbegriff soll hier als Gesamtheit einer verinnerlichten psychischen Struktur gelten, die auf der Ebene der Unbewussten zentrale Persönlichkeitsmerkmale enthält und als generative Grammatik, Wahrnehmen, Denken und Handeln bestimmt.“ (ebd.: 22) Der professionelle Habitus ist ein Teil des gesamten Habitus einer Person. Damit dieser gebildet werden kann, müssen zum einen die Haltungen bezüglich der Handlungsanforderungen bewusst gemacht werden und zum anderen die eigenen Haltungen angepasst und eine professionelle Grundhaltung verinnerlicht werden (vgl. ebd.). Durch diesen Habitus werden die Sozialarbeitenden befähigt, in der Praxis kompetent vorzugehen (vgl. ebd.: 21).
Als notwendige Grundlage dafür werden ein Berufsethos, die Fähigkeit zur Gestaltung von Arbeitsbündnissen und die Fähigkeit des Fallverstehens angesehen. Das Berufsethos besteht aus einer Berufsethik mit den zentralen Werten Sozialer Arbeit und einer ethischen Grundhaltung. Ein Arbeitsbündnis erfordert von den Professionellen, sich rollenspezifisch auf eine Beziehung einzulassen, den Klientinnen und Klienten aufrichtiges Interesse entgegenzubringen, Übertragungen zu beachten und für sie einzutreten. Beim Fallverstehen muss jeder Fall in seiner Eigenheit erfasst und bearbeitet werden. Dabei muss theoretisches Wissen einbezogen und das Vorgehen begründet werden (vgl. ebd.: 22-26).
Silvia Staub-Bernasconi führt „Fragestellungen einer allgemeinen normativen Handlungstheorie professionellen Handelns“ (2007: 204) auf und versteht den gekonnten Umgang damit als kognitive Schlüsselkompetenzen der Praxis Sozialer Arbeit. Bei den Fragen geht es, um
- die Beschreibung des Problems und der Ausgangslage.
- den Hintergrund und die Entstehung der Situation und die Klärung, welches theoretische Erklärungswissen herbeigezogen wird.
- eine Prognose und Aussage über die weitere Entwicklung.
- die Beschreibung eines Wunschzustands und Zielsetzung.
- die Bestimmung der Akteure und ihrer Funktion.
- die Ermittlung der zu Verfügung stehenden Möglichkeiten und Ressourcen.
- Entscheidungen und konkrete Planung.
- die Auswahl von zu verwendenden Handlungstheorien und Methoden.
- die Überprüfung der Ziele, der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. 2007: 204f.).
Kitty Cassée zählt fünf professionelle Fähigkeiten auf, die sie in jedem Praxisfeld der Sozialen Arbeit als erforderlich ansieht und als Basisfähigkeiten bezeichnet. Theoriebezug ermöglicht das eigene Handeln zu begründen und immer wieder neues Wissen anzueignen. Durch Methodenbewusstheit werden Methoden gezielt verwendet, ihr Einsatz hinterfragt und das Handwerkszeug erweitert. Nähe/Distanz kann im Umgang mit Klientinnen und Klienten gesteuert und reflektiert werden. Mit Kooperation/Reflexion ist die interne und externe Zusammenarbeit und die Transparenz und Auseinandersetzung des eigenen Handelns im Team gemeint. Datensammlung/Informationsverarbeitung bedeutet sowohl Informationen beschaffen zu können als auch diese digital und inhaltlich sinnvoll zu bearbeiten (vgl. 2010: 200).
Maja Heiner hat aus den Erkenntnissen von Interviews mit Fachkräften aus verschiedenen Praxisfeldern sechs berufliche Anforderungen in der Sozialen Arbeit formuliert:
- „Reflektierte Parteilichkeit und hilfreiche Kontrolle als Vermittlung zwischen Individuum und Gesellschaft
- Entwicklung realisierbarer und herausfordernder Ziele angesichts ungewisser Erfolgsaussichten in unstrukturierten Tätigkeitsfeldern
- Aufgabenorientierte, partizipative Beziehungsgestaltung und begrenzte Hilfe in alltagsnahen Situationen
- Multiprofessionelle Kooperation und Vermittlung von Dienstleistungen bei unklarem und/oder umstrittenem beruflichem Profil
- Weiterentwicklung der institutionellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen eines wohlfahrtsstaatlich nachrangig tätigen Berufes
- Nutzung ganzheitlicher und mehrperspektivischer Deutungsmuster als Fundament entwicklungsoffener Problemlösungsansätze auf empirischer Basis“ (2004: 161)
Sie ordnet jeder dieser sechs beruflichen Anforderungen verschiedene Spannungsfelder zu. Die erforderliche Handlungskompetenz besteht ihrer Ansicht nach darin, eine angemessene Positionierung zwischen den jeweiligen Polen vorzunehmen (vgl. ebd.: 161-167).
In einer neueren Publikation wird ein Handlungskompetenzmodell vorgestellt, bei dem zwischen bereichsbezogenen und prozessbezogenen Kompetenzmustern unterschieden wird, die aus jeweils drei Kompetenzbereichen bestehen. Bei den bereichsbezogenen Kompetenzmustern gibt es die Fallkompetenz, die auf das Klientensystem bezogen ist, die Systemkompetenz, die sich auf die eigene Organisation und Kooperation mit anderen involvierten Systemen bezieht, und die Selbstkompetenz, welche die eigene Persönlichkeit betrifft (vgl. Gromann 2010: 10-12). Die prozessbezogenen Kompetenzmuster setzen sich aus der Planungs- und Analysekompetenz, der Interaktions- und Kommunikationskompetenz und der Reflexions- und Evaluationskompetenz zusammen, denen jeweils noch weitere konkretere Teilkompetenzen und Anwendungsbereiche zugeordnet sind (vgl. Heiner 2010: 66). Die beiden Kompetenzmuster lassen sich miteinander in Beziehung setzen und einzelne Kompetenzbereiche können kombiniert werden.
Bernd Dewe et al nennen sechs verschiedene Handlungskomponenten:
- Umgang mit Bürokratie und den institutionellen und äußeren Vorgaben und Rahmenbedingungen
- Strategisches Vorgehen mit den bestehenden Spielräumen unter Berücksichtigung von Konflikt- und Konsensprozessen
- Flexibilität in Bezug auf Einsetzbarkeit, Problembearbeitung und Hilfsangebote, die eine Fähigkeit zur Handlungsentscheidung erfordert
- Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und Fachkräften anderer Professionen
- Analyse und Entscheidungen auf der Basis wissenschaftlicher Kenntnisse
- Selbstkontrolle, vor allem beim methodischen Vorgehen, und Einschätzung von Auswirkungen und Nebenfolgen (vgl. 1992: 144 f.)
2.3.2. Kompetenz und Grundhaltung
Die genannten Anforderungen der verschiedenen Autorinnen und Autoren werden zur besseren Übersicht zu Oberkategorien zusammengefasst, um damit einen Rahmen abzustecken, anhand dessen die konkreten Anforderungen besser strukturiert werden können und später der Beitrag der Kooperativen Prozessgestaltung überprüft werden kann. In den Publikationen wurde für die Anforderungen zum Teil eine Unterteilung in verschiedene Bereiche und Kategorien vorgenommen, beispielsweise in Können, Wissen, Haltung, Kompetenz, Habitus, Identität, Fähigkeiten, Fall- und Managementebene oder Bereichs- und Prozessbezogenheit. Eine gewisse Einteilung erscheint sinnvoll. Hier wird jedoch nur zwischen den beiden Oberkategorien Kompetenz und Grundhaltung unterschieden. Die Kompetenz wird noch weiter in Fach-, Sozial- und Selbstkompetenz aufgegliedert.
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Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Erstausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2013
- ISBN (PDF)
- 9783956847356
- ISBN (Paperback)
- 9783956842351
- Dateigröße
- 3.2 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Fachhochschule Nordwestschweiz
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Februar)
- Schlagworte
- Sozialarbeit Handlungskonzept Professionalisierung Prozessgestaltung Kooperative Prozessgestaltung