Risikoadjustierte Bepreisung von Krediten: Risk adjusted Pricing – Credit Value at Risk
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1.3.3 Risikoadjustierte Bepreisung von Krediten
Um eine risikoadjustierte Bepreisung von Krediten oder Kreditnehmern ermöglichen zu können ist es notwendig, das Risiko einschätzen zu können. Es ist erforderlich, das die Bank das Risiko genau kennt. Aus diesem Grund muss sie Messungen anstellen und oder auf externe Daten zurückgreifen. Eine Risikoadjustierte Bepreisung ist dann gegeben, wenn das individuelle Risiko auf den Preis umgelegt wurde. Die Kosten eines Kredites beinhalten die Operativen– oder auch Prozesskosten, die Refinanzierungskosten und die Risikokosten. Die Risikokosten setzen sich aus Eigenkapitalunterlegungskosten und den Standardrisikokosten zusammen[1]. Den einzelnen Komponenten zur Bestimmung dieser Risikokosten bzw. den Verfahren zur Messung der Risikokosten kommt hierbei die Hauptbedeutung dieser Arbeit zu[2].
1.3.4 Value at Risk
Der Value at Risk (VaR) oder Wert im Risiko kann für verschiedene Assets bestimmt werden. Hier soll auf den Credit Value at Risk eingegangen werden, da der Schwerpunkt der Arbeit die Risikoadjustierte Bepreisung von Krediten ist.
Um den VaR als das zentrale Messkonzept zur Quantifizierung von Risikopotentialen einschätzen zu können, soll zuvor nochmals auf die Definition des Risikos eingegangen werden. Risiko ist demnach die negative Abweichung des tatsächlichen vom erwarteten Ergebniswert. Dabei ist die Abweichung die negative Abweichung des aktuellen zum zukünftigen Barwert des Portfolios[3]. Der VaR versucht zu erreichen, diese Abweichung darzustellen. Hiernach ist der Credit Value at Risk definiert als der geschätzte, maximale Wertverlust eines Kredits, der unter normalen Marktbedingungen für einen festgelegten Zeitraum mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintreten kann[4]. Dies ist gerade für Banken, auch im Zusammenhang mit der Eigenkapitalunterlegung (Kapitel 3.3), von großer Bedeutung.
Zur Berechnung des Credit Value at Risk gibt es unterschiedliche Methoden. Ein Weg ist auf die Ausfalldaten der Vergangenheit zurückzugreifen. Diese werden dann herangenommen um auf zukünftige Werte zu schließen. Hier wird dann zum Teil mit Simulationen gearbeitet. Ein weiterer Ansatz ist das Arbeiten mit einer Monte-Carlo-Simulation, bei der auf Wertveränderungen der Risikofaktoren eingegangen wird. Die Barwerte des Portfolios werden dann mit Hilfe von Zufallszahlen simuliert. Oft wird aber auch ein Varianz‑Kovarianz‑Ansatz gewählt indem unter der Annahme einer Normalverteilung analytische Berechnungen angestellt werden[5].
In der Bankpraxis wird der VaR oft proportional zur Standardabweichung (auf der positiven Seite) angenommen. Der Teil in der Verteilungsfunktion, der außerhalb eines vielfachen der Standardabweichung liegt, entspricht dem Risiko eines Kredits auszufallen. Dieser Teil ist dann auch als Grundlage für die Eigenkapitalunterlegung heranzuziehen[6].
Anders ausgedrückt kann mittels statistischer Modelle errechnet werden, wie hoch ein Verlust auf Grund von Schwankungen eines Kredits in einem bestimmten Zeithorizont ausfallen kann. Hierbei werden alle wertbestimmenden Faktoren untersucht. Insbesondere findet bei der Bestimmung des Value at Risk auch eine Untersuchung der Korrelationen zwischen den einzelnen Parametern des Risikos oder auch von Einzelrisiken statt[7]. Korrelationseffekte in der Gesamtbank können sich positiv auswirken[8]. Das bedeutet, dass durch Diversifikation das Risiko des Gesamtportofolios vermindert werden kann[9].
Bei der Bestimmung des VaR werden stochastische Verfahren angewandt. Es wird davon ausgegangen, dass ein Kredit ganz oder gar nicht ausfällt. Es wird nicht berücksichtigt, wie zum Beispiel die Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten den Verlust reduzieren, da dies keinen Zusammenhang zur Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits hat. Mit dem über die Standardabweichung ermittelten Ausfall kann nun über das ebenfalls errechnete Konfidenzniveau oder Konfidenzintervall der VaR definiert werden.
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Abb. Nr. 1[10]
Bei einem Konfidenzniveau von z. B. 99 % bedeutet dies, dass der Ausfall eines bestimmten Betrages mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 % außerhalb dieses Intervalls steht[11].
Hier ist anzumerken, dass die Verteilung solcher Wahrscheinlichkeiten im Zusammenhang mit Kreditausfällen nicht symmetrisch erfolgt. D.h. die Wahrscheinlichkeiten sind nicht normalverteilt. Die Verteilungen erfolgen rechtsschief. Auffallend ist, dass die Verschiebung bei kleinen Portfolios stärker ausgeprägt ist[12]. Dass die Verteilung rechtsschief ist, bringt für die Ermittlung des VaR ein Problem mit sich, da die Normalverteilung eine der Bedingungen für diesen Ansatz ist. Hier sind also weitere Methodische Überlegungen zu treffen, welche diesem Umstand Rechnung tragen. In der Praxis werden oft, trotz diesen Wissens, Normalverteilungen herangenommen und versucht mit weiteren Parametern sich an die Normalverteilung zu nähern[13].
Zur Ermittlung des Value at Risk verwenden Banken häufig Kreditportfoliomodelle. Diese berücksichtigen die zuvor genannten Effekte und ermöglichen zusätzlich eine Steuerung der Risiken[14] (siehe hierzu auch Kapitel 3.6).
2. Die Notwendigkeit einer Risikoadjustierten Bepreisung von Krediten
Kredite risikoadjustiert zu Bepreisen kann aus verschiedenen Intensionen heraus erfolgen. Zum einen sind Banken auf Grund gesetzlicher Bestimmungen dazu verpflichtet und zum anderen haben sie ein großes eigenes wirtschaftliches Interesse daran, ihre Kredite am Risiko orientiert zu bepreisen. Diese zwei maßgeblichen Gründe sollen nun erläutert werden.
2.1 Risikoadjustierte Bepreisung von Krediten auf Grund Basel II und MaRisk
Zum 20. Dezember 2005 wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) festgelegt. Gemäß den neuen MaRisk sind seit dem 01. Januar 2007 einheitliche Standards für Verfahren und zur Aufbau- und Ablauforganisation bei Kreditinstituten neu festgelegt worden. Ebenfalls wurden Vorgaben zur Risikosteuerung und zum Risikocontrolling in den neuen MaRisk festgelegt[15]. Die MaRisk beinhalten Punkte zum Risikomanagement indem, Vorgaben zu Strategien, Risikotragfähigkeit und internen Kontrollverfahren von Banken gemacht werden. Die Verantwortung hierbei liegt bei der Geschäftsführung.[16]. Seit Einführung der MaRisk zum 01. Januar 2007 beschäftigen sich Banken intensiv mit der Umsetzung der darin enthaltenen Vorgaben. Angesiedelt ist die Verantwortung hierbei wie gesagt beim Vorstand oder der Geschäftsleitung selbst. Hier wird die Bedeutung zur Umsetzung klar. Die Umsetzung wird auch in aufsichtsrechtlichen Prüfungen zum Inhalt gemacht.
Zur Entstehung der MaRisk soll kurz auf Basel II eingegangen werden. Zur Stabilisierung des Finanzsektors wurde 1975 von den Präsidenten der Zentralbanken der G10 Staaten der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gegründet. Diese Vertreter tagen in der Regel alle drei Monate. Im hier entwickelten Baseler Akkord wurden Richtlinien zur Eigenkapitalunterlegung und Instrumente zur Risikosteuerung entwickelt[17]. Die deutsche Kreditwirtschaft ist seit den 90er Jahren damit beschäftigt, sich auf die Vorgaben der im Juni 2004 veröffentlichten Baseler Eigenkapitalrichtlinien, auch Basel II genannt, vorzubereiten[18]. Schwerpunkt war hierbei die Verfeinerung der bereits bestehenden Ratingverfahren. Dies war vor allem im Zusammenhang mit der erforderlichen Eigenkapitalunterlegung notwendig. Dies ist eine der Vorgaben aus Basel II.
Basel II gibt verschiedene Richtlinien vor und ist im Grundsatz in drei Säulen gegliedert (siehe auch Abb. 2).
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Abb. Nr. 2[19]
Die erste Säule beinhaltet die bereits genannten Vorgaben zur Eigenkapitalunterlegung. Man ist hier von der pauschalen Hinterlegung von 8 % aus Basel I abgekommen und differenziert nun genauer nach Bonität und Risiko des Schuldners[20]. Die geforderte Eigenkapitalunterlegung ist beispielsweise in Deutschland im Kreditwesengesetz in § 10 geregelt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 KWG sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, im Rahmen des Gläubigerschutzes entsprechend Eigenkapital vorzuhalten[21]. Die Eigenkapitalhinterlegungsvorgaben für Banken sind mit unter der wichtigste Teil aus Basel II[22].
In der ersten Säule wird das Kreditrisiko, die operationellen Risiken und Marktrisiken betrachtet. Dies im Zusammenhang mit der zweiten Säule und dem dort geforderten Risikomanagement macht eine Bepreisung am Risiko orientiert erst möglich[23]. Genau hier soll der Schwerpunkt der Arbeit angesetzt werden. Die zwei weiteren Säulen werden der Vollständigkeit halber genannt und kurz erläutert.
Die zweite Säule macht unter anderem Vorgaben zur Thema Bankenaufsicht. Hier werden Angaben zur internen und externen Bankenaufsicht gemacht. Wie können z. B. bankinterne Verfahren zur Analyse von Risiken und das Risikomanagement verbessert werden oder kann wie mit externen Einflüssen wie Konjunkturschwankungen umgegangen werden.
Zusätzlich findet man in diesem Regelwerk auch Angaben dazu, wie der Dialog zwischen den Banken und den Aufsichtsbehörden wie der BaFin geregelt ist[24].
In der dritten Säule wird das Thema der Marktdisziplin behandelt. Durch mehr Markttransparenz soll Basel II abgerundet werden. Kreditinstitute werden dazu verpflichtet, durch weitere Offenlegungspflichten das Vertrauen der Marktteilnehmer zu stärken. Es soll damit erreicht werden, dass die risikobewussten Kunden durch die Transparenz automatisch eine Bank mit einem ausgereiften bzw. guten Risikomanagement vorziehen. Ein Problem hierbei ist sicher, dass es einen Konflikt zwischen Markttransparenz und dem Schutz vertraulicher Informationen gibt. Der Bereich der Offenlegung umfasst: die Anwendung der Eigenkapitalvorschriften, Angaben über eingegangene Risiken, sowie die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung. Konflikte können auch mit den nationalen Rechnungslegungsvorschriften entstehen. Diesem Problem ist man sich bewusst und es wird ständig daran gearbeitet.[25].
Die Anforderungen aus Basel II werden in Deutschland in Form der MaRisk umgesetzt und sind im Kreditwesengesetz verankert (siehe Tabelle 1).
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Tab. Nr. 1[26]
2.2 Risikoadjustierte Bepreisung von Krediten aus eigenem Interesse der Banken heraus
Wie bereits angesprochen erfolgt, die Risikoadjustierte Bepreisung auch aus eigenem Interesse der Banken heraus. Zum einen, weil die Bank ein eigenes ökonomisches Interesse daran hat und zum anderen kann die Bepreisung am Risiko orientiert auch als Instrument zur leistungsorientierten Vergütung herangezogen werden. Diese beiden Aspekte sollen nun erläutert werden.
2.2.1 Risikoadjustierte Bepreisung von Krediten aus ökonomischer Sicht
Insolvenzwellen sind bei uns ebenso zu beobachten, wie in anderen Ländern. Firmenkreditkunden fallen häufiger aus und stehen somit im Mittelpunkt des Risikomanagements[27].
Die Aufgabe einer Bank besteht darin, das Geld vom Sparer zum Investor zu transferieren. Der direkte Transfer findet deswegen nicht statt, da die Bank durch die Bündelung der Geschäfte das Risiko besser einschätzen und streuen kann. Genau hier besteht die Kernkompetenz einer Bank. Die Bank hat also die Aufgabe, das Risiko im Vergleich zur Direkttransaktion zu reduzieren. Die Wertschöpfung holt die Bank dabei aus der Erkennung, der Messung und des Managements des Risikos. Diese Aufgabe ist eine wesentliche Aufgabe der Bank. Zu zwei Drittel ist das Kreditrisiko am Gesamtrisiko der Bank der wichtigste Faktor. Die Bank hat also die Aufgabe, den guten vom schlechten Schuldner zum Zeitpunkt der Kreditanfrage, oder auch später zu unterscheiden.
Nicht jede Bank ist sich heute genau darüber im klaren, an welcher Stelle Risikokosten entstehen und wie diese mit den Zinsmargen in Einklang gebracht werden sollen[28].
Es muss im Interesse einer Bank sein, genau dies einschätzen zu können. Eine Bank kann am Markt nur dann bestehen, wenn Sie ihre Risikokosten an der Stelle in den Preis einfließen lässt, an der auch das Risiko entsteht. Die Einführung der hierfür erforderlichen Systeme bringt anfangs erhebliche Kosten mit sich. Es werden jedoch hohe Potentiale im speziellen bei der Entscheidungsfindung auf Ebene der Kreditgeschäfte freigesetzt, welche die anfänglichen Kosten weit übersteigen[29]. Wichtige Instrumente um Risiken einschätzen zu können sind Ratingsysteme. Auf den Ratingprozess wird aus diesem Grund später noch weiter eingegangen.
Bei einer Bank, welche ihre Risikokosten pauschal verteilt, also bei jedem Kunden den gleichen Aufschlag anwendet, wird sich im Laufe der Zeit das Portfolio negativ entwickeln. Kunden welche wenig Risiko mitbringen erhalten zu hohe Aufschläge und werden bei nächster Gelegenheit abwandern. Dem entgegen werden Kunden mit hohem Risiko bleiben, da für sie der Preis im Verhältnis recht niedrig ist. Dieses Phänomen wird auch als Quersubventionierung bezeichnet[30]. Diese Verschiebung des Kreditportfolios wird sich auf Dauer keine Bank leisten können. Das bedeutet der Preis muss am Risiko adjustiert werden.
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Abb. Nr. 3[31]
Die Tatsache, dass eine Bank ihre risikoadjustierten Eigenkapitalkosten ermitteln sollte, kann auch aus der Warte betrachtet werden, dass der Anteilseigner aus der Finanzierungstheorie heraus ein Interesse daran hat. Der Shareholder möchte das eingesetzte Kapital, also das Eigenkapital mitverzinst haben. Hieraus entstehen Anforderungen an das Risikocontrolling, welche eine risikoadjustierte Bepreisung von Krediten erfordern. Das geforderte Eigenkapital muss ermittelt und vorgehalten werden (siehe Eigenkapitalunterlegungskosten). Hierfür entstehen Kosten, welche vom Kreditnehmer getragen werden sollen. Das Nettoergebnis aus dem Kreditgeschäft sollte demnach größer bzw. mindestens so hoch wie die Eigenkapitalkosten aus dem Kreditgeschäft sein[32].
2.2.2 Risikoadjustierte Bepreisung als Instrument zur Leistungsorientierten Vergütung (LOV)
Um eine Risikoadjustierte Bepreisung als Instrument zur Leistungsorientierten Vergütung (LOV) ermöglichen zu können muss, in der Bank eine sogenannte Profit-Center-Steuerung implementiert sein. Da eine Profit-Center-Erfolgsmessung erst das Ausüben der LOV ermöglicht, soll kurz auf die Profit-Center-Steuerung eingegangen werden.
Ein Profitcenter kann hier eine Geschäftsstelle oder auch ein einzelner Berater sein. Die Profit-Center-Rechnung kommt dem Bedürfnis nach, das Unternehmen bzw. die Bank dezentral zu steuern. Dies bringt zum Teil zwar lange Entscheidungswege mit sich, ist aber notwendig, da das Management nicht alle Entscheidungen auf Grund der Fülle selbst treffen kann. Ein weiterer Grund für die dezentrale Steuerung ist, dass so die Mitarbeiter motiviert werden. Dabei ist die Leitung dafür verantwortlich, dass Globalstrategien aufgestellt werden können. Der Marktbereich hingegen ist dagegen konsequent marktbezogen, also dezentral, aufgestellt.
Der Profit-Center-Leiter oder der Berater hat seine eigenen Kredit- oder Provisionskompetenzen. Der Profit-Center-Leiter hat hierbei den Erfolg zu verantworten. Der Erfolg wird definiert als Differenz zwischen Erlös und Kosten. Bei moderner Bankkalkulation wird idealerweise auf die laufende Marge in EUR (Konditionsbeiträge) unter Abzug der direkt zugerechneten Betriebs- und Risikokosten abgestellt. In der Bankpraxis besteht hier oft das Problem, dass der Berater nur die Erlösseite beeinflussen kann. Viele andere Faktoren können nicht direkt vom Berater selbst gesteuert werden. Zum Beispiel kann der Berater in der Regel keinen Einfluss auf die Refinanzierung seiner Geschäfte am Geld- oder Kapitalmarkt nehmen oder bei der Entscheidung von Personal- oder Sachanlagefragen mitentscheiden[33].
Nachdem solche Steuerungssysteme implementiert sind kann nun die Frage gestellt werden, was als Bemessungsgrundlage für die LOV herangezogen werden soll. Hier gibt es verschiedene Ansatzmöglichkeiten. Es kann auf die Margenbarwerte, auf die prozentuale Marge oder auch auf die Zahl der Neugeschäfte bzw. auf das Volumen abgestellt werden. Es gibt unterschiedliche Gründe für die einzelnen Bemessungsgrundlagen. Beispielsweise sind Girokonten für den Jugendmarkt in der Regel nicht mit einer positiven Marge belegt, sodass hier die Marge als Bemessungsgrundlage eher schwierig wäre. Allerdings in die Zukunft gedacht ist das Pflegen des Jugendmarktes sehr wichtig, sodass hier doch Abschlüsse getätigt werden sollen. Als Bemessungsgrundlage ist hier also gegebenenfalls die Anzahl der Neugeschäfte anzusetzen. Ob Margenbarwerte oder die prozentuale Marge als Bemessungsgrundlage zum Tragen kommen, hängt auch von verschiedenen Faktoren ab. Viel Kreditvolumen mit wenig Marge bringt absolut unter Umständen einen sehr hohen Betrag. Die Kredite könnten aber auch mit besseren Margen verkauft werden, sodass eine prozentuale Marge gegebenenfalls die bessere Variante ist[34].
Ein Problemkreis, der aus einer Profit-Center-Steuerung entsteht, ist die Erfolgskontrolle, welche somit eingeführt werden muss. Es ist darauf zu achten, dass die Erfolgsabweichungen quantifiziert werden, welche auch vom Profit-Center-Leiter zu verantworten sind. Er kann demnach nur für die Konditionsanteile verantwortlich gemacht werden, welche er auch selbst beeinflussen konnte. Ein wesentlicher Faktor, welcher die Kondition beeinflusst, ist die Risikoprämie. Hier kann der Berater sehr gut herangezogen werden, da er selbst die Kunden akquiriert und das Portfolio so direkt mitgestaltet. Der Berater kann allerdings nur richtig in die Verantwortung genommen werden, wenn die Vor- und Nachkalkulation im Controlling richtig erfolgt. Also sollten bei der Kalkulation zur Preisermittlung und bei der Nachkalkulation die gleichen Basisdaten herangenommen werden. Auf die Ermittlung der Risikoprämie wird später noch detailliert eingegangen.
Wichtig ist bei der LOV auch, dass der Mitarbeiter den Mehrwert seiner Bemühungen versteht. Zum einen muss die Einsicht bestehen, dass die aktive Portfoliogestaltung für das Gesamthaus entscheidend ist. Zum anderen soll der Mitarbeiter erkennen, dass es für ihn direkt interessant sein kann die Risiken mit zu beeinflussen. Ein direkter Anreiz könnte in Form von Höhergruppierung, bei permanent sehr guter Leistung stattfinden oder durch flexible Einmalzahlungen im Zusammenhang mit Leistungszahlungen oder Prämiensystemen[35].
3. Umsetzung und Möglichkeiten der Risikoadjustierten Bepreisung von Krediten
3.1 Faktoren zur Bestimmung der Risikoprämie
Der traditionelle Ansatz, die Risikokosten zu verteilen, war bzw. ist der Ansatz der Standardrisikokosten. Hierbei werden Ausfallrisikokosten, wie bei einer Versicherung, auf die einzelnen Kredite verteilt. Jeder Kreditnehmer erhält einen Teil der Kosten in seinem Preis, um diesen zu tragen, ähnlich einer Versicherungsprämie. Diese Kosten werden dann in der Gesamtbank als Kosten des Kreditgeschäftes einbezogen. Die Standardrisikokosten haben damit die erwarteten Verluste abzudecken[36]. Zur Abdeckung der unerwarteten Verluste ist entsprechend zusätzliches Eigenkapital vorzuhalten.
Das Problem hierbei ist, dass die ermittelten tatsächlichen Kosten immer erst im Nachgang verteilt werden bzw. aus vergangenen Perioden stammen. Es werden zum Beispiel die Kosten des Vorjahres, mit der Annahme, dass das Kreditvolumen gleich bleibt und die Ausfälle auch in gleicher Höhe stattfinden, auf die Kredite des laufenden Jahres verteilt. Der neuere Ansatz verfolgt den Gedanken, dass der die Risiken tragen soll, der sie auch verursacht bzw. in die Bank mitbringt und dies eben direkt und zeitnah. Diesem Ansatz wird nachgegangen indem ermittelt wird, wie hoch der Ausfall bei einem bestimmen Kredit sein wird und wie hoch die Kosten hierfür sind. Diese Kosten können dann direkt auf den Preis umgelegt werden[37]. So entsteht keine zeitliche Verzögerung und der Kredit wird direkt am Risiko orientiert bepreist.
Der Teil der Kosten eines Kredites, welcher das Risiko betrifft, wird Risikoprämie genannt und wird zur Risikoadjustierten Bepreisung benötigt bzw. macht gerade die Risikoadjustierte Bepreisung aus. Die Risikoprämie zur Risikoadjustierten Bepreisung besteht aus zwei Bestandteilen. Ein Bestandteil sind die Standardrisikokosten zur Abdeckung der erwarteten Verluste, sowie die Risikokapitalverzinsungskosten. In den Eigenkapitalverzinsungskosten oder auch Risikokapitalverzinsungskosten sind die Bestandteile enthalten, welche die unerwarteten Verluste abdecken.
Zur Bestimmung des erwarteten Verlustes (siehe auch Kapitel 3.2) sind verschiedene Basisgrößen notwendig. Die Bestandteile des erwarteten Verlustes werden hauptsächlich durch vier Einflussgrößen bestimmt. Diese Größen sind die Bonität (1) und die Sicherheitensituation (2) des Kunden, sowie die Laufzeit (3), die Tilgungsmodalitäten und das Volumen(4) des Kredites[38]. Auf diese vier Hauptbestandteile soll nun zuerst eingegangen werden. Auf die Risikokapitalverzinsungskosten wird danach in Kapitel 3.3 eingegangen.
3.2 Erwarte Verluste - Standardrisikokosten
Vorstehend wurden bereits die Einflussgrößen des erwarteten Verlustes genannt. Hierbei gibt es im Grundsatz drei Faktoren, welche zur Berechnung des erwarteten Verlustes notwendig sind.
Die Faktoren zur Bestimmung des erwarteten Verlustes (Expected Loss – EL) sind der Kreditbetrag zur Ausfallzeit (Exposure at Default – EAD), die Verlustquote (Loss Given Default - LGD) und die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability Default - PD )[39].
In einer Formel ausgedrückt sieht dies wie folgt aus:
EL = EAD * LGD * PD
Diese Formel wird im Verlauf der Arbeit noch ergänzt und bleibt aber der Verständlichkeit halber an dieser Stelle in der Form.
Folgendes Beispiel soll die Formel verdeutlichen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
EL = 1.080.000 x 0,4 x 0,05 = 21.600 EUR
In Prozent würde dies 2,16 % auf das nominale Kapital entsprechen .
Wie die Komponenten zur Berechnung des erwarteten Verlustes (EL) im einzelnen bestimmt werden, soll im Folgenden erarbeitet werden.
[...]
[1] Vgl. Schierenbeck 2003, S. 311
[2] Vgl. Behr, Güttler 2004, S. 40
[3] Vgl. Wiedemann 2004, S. 7
[4] Vgl. Schierenbeck, 2006, S. 15
[5] Vgl. Wiedemann 2004, S. 36
[6] Vgl. Albrecht, Maurer 2005, S. 122 - 123
[7] Vgl. Büschgen 1999, S. 248 - 249
[8] Vgl. Lange, Schulze 2005, S. 192
[9] Vgl. Schierenbeck 2006, S. 156
[10] Vgl. Rau-Bredow 2002, S. 607
[11] Vgl. Eller, Deutsch 1998 S. 205
[12] Vgl. Schierenbeck 2003, S. 315
[13] Vgl. Schierenbeck 2006, S. 155
[14] Vgl. Pfingsten 2002, S. 58
[15] Vgl. Becker, Gruber, Wohlert 2006, S. 11 u. MaRisk AT 4.3.2 Risikosteuerungs- und ‑Controllingprozesse
[16] Vgl. Becker, Kastner 2007, S 19
[17] Vgl. Überlhö, /Warns 2004, S. 185 - 186
[18] Vgl. Becker, Gruber, Wohlert 2006, S. 50
[19] Quelle: Internetseite der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA)
[20] Vgl. Überlhör, Warns 2004, S. 188
[21] Vgl. Klement 2007, S. 162
[22] Vgl. Behr, Güttler 2004, S. 19
[23] Vgl. Überlhör, Warns 2004, S. 188
[24] Vgl. Überlhör, Warns 2004, S. 199
[25] Vgl. Überlhör, Warns 2004, S. 200
[26] Vgl. Klement 2007, S. 161
[27] Vgl. Lange, Schulze 2005, S. 187
[28] Vgl. Lange, Schulze 2005, S. 217 - 218
[29] Vgl. Lange, Schulze 2005, S. 218 - 219
[30] Vgl. Lange, Schulze 2005, S. 225
[31] Eigene Darstellung
[32] Vgl. Lange, Schulze 2005, S. 191
[33] Vgl. Wimmer 2006, S. 367 - 370
[34] Vgl. Wimmer 2006, S. 373 - 374
[35] Vgl. Wimmer 2006, S. 416
[36] Vgl. Schierenbeck 2006, S. 153
[37] Vgl. Wimmer 2006, S. 328
[38] Vgl. Juncker, Priewasser 2002, S. 382
[39] Vgl. Albrecht, Maurer 2005, S. 800 - 801 und Schierenbeck 2003, S. 317
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Erstausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2008
- ISBN (PDF)
- 9783956847837
- ISBN (Paperback)
- 9783956842832
- Dateigröße
- 4.6 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- DIPLOMA Fachhochschule Friedrichshafen
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Februar)
- Note
- 2
- Schlagworte
- Kredit Basel II Basel III MaRisk Banksteuerung