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Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung: Pro und Contra unter Berücksichtigung des deutschen Sozialstaatsmodells

©2008 Seminararbeit 28 Seiten

Zusammenfassung

Der Begriff der ‘Zwei-Klassen-Medizin’ wird häufig von den Medien als politische Provokation oder als Angriff auf die Politik verwendet. Die Bürger, welche für die gegenwärtige Entwicklung des Gesundheitssystems stimmen, leugnen dagegen die Existenz der Zwei-Klassen.
Gerade in der heutigen Zeit stellen die beiden Systeme GKV und PKV Diskussionsthemen in der Gesundheitspolitik dar. Ferner ergibt sich die Frage der Entwicklung hin zu einer ‘Zwei–Klassen-Medizin’ und die bevorstehende Einrichtung eines Gesundheitsfonds in den Krankenkassen.
Das Aufgreifen des Begriffs des ‘deutschen Sozialstaatsmodells’ und der ‘sozialen Sicherung’ leitet den Übergang zur Darstellung der jeweiligen Systeme GKV und PKV ein, sowie die Darlegung deren Unterschiede im Vergleich.
Beantwortet werden Fragen zu den herrschenden Strukturen und Prinzipien in den Krankenversicherungen sowie zur Auswahl ihrer jeweiligen Mitglieder. Auch eine konkrete Gegenüberstellung erfolgt im Hauptteil dieser Arbeit. Interessant sind zudem die Auswirkungen auf die kranken Versicherungen durch den demographischen Wandel, sowie in naher Zukunft geplanten Reformen im Gesundheitswesen, die im letzten Abschnitt aufgezeigt werden.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Einleitung

„Wir bilden uns ein, dass die Einkommensschwachen und die Einkommensstarken den gleichen Zugang zu Gesundheit und Bildung haben; gleichzeitig aber organisiert der Staat die sozialen Sicherungssysteme so, dass es doch darauf hinausläuft, dass der Privilegierte eine bessere Versorgung bekommt“.

Der Begriff der „Zwei-Klassen-Medizin“ wird häufig von den Medien als politische Provokation oder als Angriff auf die Politik verwendet. Die Bürger, welche für die gegenwärtige Entwicklung des Gesundheitssystems stimmen, leugnen dagegen die Existenz einer „Zwei-Klassen-Medizin“.

Gerade in der heutigen Zeit stellen die beiden Systeme GKV und PKV Diskussionsthemen in der Gesundheitspolitik dar. Ferner ergibt sich die Frage der Entwicklung hin zu einer „Zwei–Klassen-Medizin“ und die bevorstehende Einrichtung eines Gesundheitsfonds in den Krankenkassen.

Die folgende Arbeit soll helfen, sich ein eigenes Bild über die momentane Situation in der Gesundheitspolitik zu verschaffen und die prekären Fragen nach eigenem Ermessen zu beantworten.

Das Aufgreifen des Begriffs des „deutschen Sozialstaatsmodells“ und der „sozialen Sicherung“ leitet den Übergang zur Darstellung der jeweiligen Systeme GKV und PKV ein. Die vorliegende Arbeit mit dem Thema „Ein Vergleich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV), unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Sozialstaatsmodells“ befasst sich insbesondere mit der Darstellung beider Versicherungstypen sowie deren Unterschiede im Vergleich.

Beantwortet werden im Verlauf Fragen zu den herrschenden Strukturen und Prinzipien in den Krankenversicherungen sowie zur Auswahl ihrer jeweiligen Mitglieder. Auch eine konkrete Gegenüberstellung erfolgt im Hauptteil dieser Arbeit. Interessant sind zudem die Auswirkungen auf die kranken Versicherungen durch den demographischen Wandel, sowie in naher Zukunft geplanten Reformen im Gesundheitswesen, die im letzten Abschnitt aufgezeigt werden. Ziel dieser Arbeit ist es, eine ausführliche Information über die gesetzliche beziehungsweise die private Krankenversicherung zu vermitteln, um sich ein Bild über aktuelle Bewegungen im Gesundheitssystem machen zu können.

2. Eine Ableitung: Vom Sozialstaatsmodell zur Krankenversicherung

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Der führende Grundsatz aller staatlichen Handlungen ist die stetige Forderung nach sozialer Gerechtigkeit. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat zur sozialen Gerechtigkeit in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Verankert sind diese Grundsätze in Art. 20 Abs. 1 GG (siehe oben) und Art.28 Abs. 1 Satz 1 GG.

„ Die >> Sozialstaatsklausel <<des GG fordert nicht die Einrichtung eines totalen Wohlfahrtsstaates; […]. Sie erstrebt aber die annähernd gleichmäßige Förderung des Wohles aller Bürger und die annähernd gleichmäßige Verteilung der Lasten.“

Eine unumgehbare Spannungslage entsteht jedoch zwischen dem ebenfalls in der Verfassung verankerten und unabdingbaren Schutz der persönlichen Freiheit des Einzelnen und dem geforderten sozialstaatlichen Pflichtgebot. So hat die gesetzgebende Gewalt stets dann gewisse Freiheiten, wenn sie Entscheidungen zwischen den beiden o.g. Prinzipien zu treffen hat.

Aus dem Sozialstaatsprinzip resultiert eine Zwangsversicherung bestimmter Gruppen als Vorsorge für Krankheit, Unfall, Alter, etc.. Ferner sichern die sozialen Hilfen das Existenzminimum und garantieren ein menschenwürdiges Dasein.

Die Sozialstaatlichkeit beinhaltet folglich drei wesentliche Aspekte:

- das Streben nach sozialer Gleichheit
- ein Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit
- ein Höchstmaß an sozialer Sicherheit für alle Mitglieder der Gesellschaft

Um die soziale Sicherheit zu gewähren, stellt der deutsche Sozialstaat dem sozialen Sicherungssystem den institutionellen Rahmen. Die erste Säule und insofern auch Kernstück hierbei ist die soziale Vorsorge, genauer die Sozialversicherung. Daneben wird die soziale Sicherheit noch von zwei weiteren Säulen getragen: „Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden“ und „Soziale Hilfen“. Ergänzend baut sich schließlich noch die „private Vorsorge“ auf. (siehe Abb.1)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Abb.1 )

Vorerst möchte ich an dieser Stelle auf die erste der drei bzw. vier Säulen eingehen. Die Sozialversicherung als die oben erwähnte Zwangsversicherung verhindert, dass sich der Einzelne auf Grund einer prekären finanziellen Lage gesundheitlich nicht genügend versorgen kann.

Folgende Versicherungen sind in dieser sozialstaatlichen Stütze enthalten:

- gesetzliche Krankenversicherung,
- soziale Pflegeversicherung,
- gesetzliche Unfallversicherung,
- gesetzliche Rentenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung als Bestandteil des Systems der Arbeitsförderung.

Des Weiteren greife ich die private Vorsorge auf.

Zu der unantastbaren Würde des Menschen gehört ebenfalls auch „…das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, […],, . Der Einzelne darf durch den Sozialstaat nicht völlig bevormundet werden, sondern soll auch die Möglichkeit auf autonome Eigenversorgung haben.

Den Bereich der privaten Vorsorge sichert jeder einzelne Bürger nach seinem Ermessen, also nach seinen eigenen Bedürfnissen, ab.

Als Beispiel privater Versicherungen seien zu nennen:

- Lebensversicherung,
- private Rentenversicherung,
- private Unfallversicherung,
- private Pflegeversicherung,
- private Krankenversicherung,

sowie: Sachversicherungen, Vermögensversicherungen, private Haftpflichtversicherung und Rechtschutzversicherung.

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2008
ISBN (PDF)
9783956847882
ISBN (Paperback)
9783956842887
Dateigröße
6.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Darmstadt
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,7
Schlagworte
GKV PKV Krankenkasse Gesundheitsreform Gesundheitsfonds Versicherung Zwei-Klassen-Medizin

Autor

Linda Karkas, M.A., wurde 1987 in Hanau geboren. Ihr Studium der sozialen Arbeit (Bachelor und Master) an der Hochschule Darmstadt schloss die Autorin im Jahre 2013 mit dem akademischen Grad des Master of Arts Soziale Arbeit erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte die Autorin umfassende praktische Erfahrungen in der sozialpädagogischen Branche. Fasziniert von administrativen Bereichen dieser Arbeit aber auch gleichzeitig der praktischen Arbeit z.B. mit tiertherapeutischer Begleitung, sammelte die Autorin in verschiedenen Tätigkeiten und Praktika Erfahrungen und Wissen um u.a. die vorliegende Arbeit zu verfassen.
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