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Fremdherrschaft – Diktatur – Umbruch: Tunesien als Vorreiter der Arabischen Revolution

©2012 Bachelorarbeit 71 Seiten

Zusammenfassung

Als sich im Dezember 2010 der junge Gemüsehändler Mohamed Bouazizi mit Benzin übergoss und anzündete, konnte noch niemand ahnen, dass diese Tat die gesamte arabische Welt in Aufruhr versetzen sollte.
Diese Arbeit zeigt mit Blick auf die politischen Strukturen anhand der Geschichte Tunesiens, wie es zu diesem Umbruch gekommen ist. Hierfür wird die politische, soziale und ökonomische Entwicklung Tunesiens seit seiner Zeit unter Frankreichs Herrschaft beleuchtet. Die beiden Staatspräsidenten Tunesiens und ihre autoritären Herrschaftsstrukturen werden vorgestellt. Es wird dargestellt, wie die Bevölkerung darauf reagiert hat und wie die Regime so lang bestehen konnten. Die tunesische Revolution und ihre Folgen werden in ausführlicher Form besprochen. Abschließend soll der Frage nach der Vereinbarkeit von Islam und Demokratie nachgegangen werden.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ist, als sehr hilfreich. Bei der Rekonstruktion der älteren Geschichte Tune-
siens waren die Werke und Veröffentlichungen der Politologin SIGRID
FAATH sehr aufschlussreich. Während der Recherche ist ihr Name immer
wieder aufgetaucht. Sie befasst sich scheinbar schon seit langem mit den
Maghreb-Staaten und Tunesien und so dienten ihre Bücher Tunesien. Die
politische Entwicklung seit der Unabhängigkeit 1956 ­ 1986 und Herr-
schaft und Konflikt in Tunesien. Zur politischen Entwicklung der Ära Bour-
guiba dieser Arbeit als Basis. Einen weiteren sehr wichtigen Beitrag leiste-
te die Lektüre des Buches Islamische Bildung und Erziehung und ihre
Bedeutung für die gegenwärtige Pädagogik in Tunesien, von HEDI MAA-
TOUG. Ferner wurden weitere interessante Werke und diverse informative
Internetadressen herangezogen, die in den verschiedenen Themenberei-
chen der vorliegenden Arbeit Einfluss fanden.
8

II. Tunesien unter Frankreichs Herrschaft
II. 1 Eine Zeit nationaler Bewegungen
Am 12. Mai 1881 wurde der Protektoratsvertrag, der sogenannte Ver-
trag von Bardo, zwischen Frankreich und Tunesien unterzeichnet. Somit
war Tunesien nun dem französischen Protektorat unterstellt. Im Vertrag
von La Marsa unterzeichnete der Bey
1
im Oktober 1882 eine Verpflich-
tungserklärung, alle von Frankreich ,,empfohlenen Reformen" durchzufüh-
ren. Die innertunesischen Souveränitätsrechte sollten jedoch aufrechter-
halten bleiben, indem alle Gesetze vor ihrer Rechtskräftigkeit vom Bey
gegengezeichnet werden mussten. Dass dies nur einen rein formalen
Charakter hatte, war für die tunesische Bildungselite unverkennbar. Frank-
reich baute eine neue und moderne Paralleladministration in Tunesien auf.
Die Tatsache, dass hier den gebildeten Tunesiern, trotz adäquater Ausbil-
dung, der Zugang zu diesen neuen Arbeitsplätzen verwehrt blieb, führte
bereits vor dem ersten Weltkrieg zu Protesten.
2
In den Neunzigern des 19. Jahrhunderts organisierte sich die tune-
sisch reformistische Bildungselite, deren Ziel es war, innerhalb des Protek-
toratsrahmens eine Modernisierung und Reformierung der tunesischen
Gesellschaft zu bewirken. Eine dieser Gruppierungen nannte sich nach ih-
ren türkischen Vorbildern die 'Jeunes Tunisiens'. In ihren Anliegen formu-
lierten sie Reformforderungen für das Bildungswesen, mit denen sie ab
1905 an die Öffentlichkeit traten. Sie gehörten zu der einheimischen Elite,
die sich einer zweisprachigen modernen Ausbildung erfreuen durfte. Wei-
testgehend waren sie Bürger der reichen Oberschicht und publizierten teil-
weise in französischen liberalen Zeitschriften. Auf der einen Seite fühlten
sie sich ihrer islamisch-arabischen Kultur zugehörig, sowie auch ihrer tu-
nesischen Identität. Auf der anderen Seite hielten sie jedoch die Moderni-
sierung der Gesellschaft nach europäischem Vorbild für notwendig. Dies
1 Der Titel ,,Bey" bezeichnete den monarchischen Alleinherrscher in Tunesien.
2 Vgl. Faath, Sigrid: Herrschaft und Konflikt in Tunesien. Zur politischen Entwicklung der
Ära Bourguiba, Hamburg 1989, S. 58.
9

war besonders in ihrem Entwurf des Bildungswesens, der die Zweispra-
chigkeit und moderne Lerninhalte implizierte, zu bemerken. Die 'Jeunes
Tunisiens' hatten es jedoch sehr schwer, da die konservativen Ulama
3
-Fa-
milien im Land unter anderem nicht akzeptierten, dass sich die jungen ge-
bildeten Tunesier als 'Sprecher des Volkes' sahen, da dies die traditionelle
Rolle der islamischen Gelehrten war. Ebenfalls waren sie gegen die Vor-
stellung eines säkularen, modernistischen Staates, die die 'Jeunes Tunisi-
ens' vertraten. Des Weiteren übte die reformbestrebte Gruppe öffentlich
Kritik an den konservativen Ulamas aus, die Institutionen wie z.B. die Ko-
ranschule führten, da sie deren Reform forderten. Zu Anfang des Protekto-
rats kam die Politik Frankreichs den Reformforderungen der jungen tune-
sischen Elite noch zu Gute. Nachdem die Franzosen sich jedoch aufgrund
außenpolitischer Gründe gezwungen sahen, eine repressive Innenpolitik
in Tunesien einzuleiten, war es nur ein kleiner Lohnstreik tunesischer Stra-
ßenbahnangestellter, die eine Lohnangleichung zu ihren französischen
Kollegen forderten, der im Jahre 1912 zu einem Verbot der 'Jeunes Tunisi-
ens' führte, da diese angeblich in diesen Streik verwickelt waren. Der ver-
mutlich eigentliche Grund dafür war die Angst Frankreichs vor einem von
der Gruppierung aktivierten wachsenden nationalen Bewusstsein der Tu-
nesier, das zu einem Widerstand gegen die Besatzungsmächte hätte füh-
ren können.
4
Die Periode, in der die nationalen Bewegungen noch eine Zusammen-
arbeit mit der Besatzungsmacht anstrebten, fand mit dem Ausbruch des
ersten Weltkrieges ein Ende. Nachdem der erste Weltkrieg beendet war,
begann eine neue Phase nationaler Bewegungen, die aufgrund der Ko-
operationsunfähigkeit der Franzosen in der Vergangenheit nun eine ande-
re Vorgehensweise anstrebten. Die Eingriffe der Okkupationsmacht in die
Wirtschaft und die Verwaltung des Landes haben grundlegende Verände-
rungen auf sozioökonomischer Ebene mit sich gebracht. Zu diesen für die
tunesische Bevölkerung nicht unbedingt positiven Veränderungen zählten
3 Die Ulama sind die Religionsgelehrten des Islam. Vgl. hierzu Wentker, Sybille: Fundamen-
talismus und Islamismus ­ Definition und Abgrenzung, in: Feichtinger, Walter/ Wentker, Sy-
bille (Hrsg.): Islam, Islamismus und islamischer Extremismus. Eine Einführung, Wien (u.a)
2008, S. 29.
4
Vgl. Faath: Herrschaft und Konflikt in Tunesien, S. 59f.
10

unter anderem die Umgestaltung der Besitz-, Produktions- und Familien-
verhältnisse. Grund und Boden wurden von den Europäern kurzerhand
angeeignet und zu ihrem privaten Besitz. Im Jahre 1920 waren etwa 14 ­
18% des fruchtbaren Bodens im Nordwesten des Landes im Besitz von
Europäern. Die dort ansässig gewesenen Bauern wurden in die Steppen-
region in der Mitte des Landes vertrieben, wo diese wiederum die dort nie-
dergelassenen Nomaden verdrängten. Diese Nomaden wurden gezwun-
gen sesshaft zu werden. Als Resultat daraus, dass die Bauern in den
Steppenregionen kaum fruchtbares Land hatten, gingen die landwirt-
schaftlichen Erträge der Tunesier drastisch zurück und viele waren ge-
zwungen als Tagelöhner zu arbeiten, was zu einer sozialen Differenzie-
rung der Landbevölkerung führte.
Überdies entstand in den Städten eine lohnabhängige Schicht, die im
öffentlichen Dienst, in der Industrie, dem Bergbau und als Hafenarbeiter
einen besseren Lebensstandard als die Landbevölkerung führen konnte.
Diese lohnabhängigen Arbeiter fingen an sich in den zwanziger und dreißi-
ger Jahren gewerkschaftlich zu organisieren. Zur gleichen Zeit vereinigten
sich Mitglieder der 'Jeunes Tunisiens'-Bewegung mit anderen modernis-
tisch-reformistischen Kräften, gründeten die 'Parti Destourien' (PD) und
stellten ein Parteiprogramm mit Forderungen, unter anderem nach einer
Verfassung oder einer gewählten legislativen Versammlung, an die Protek-
toratsmacht auf. Die PD schaffte es jedoch nicht für die Masse zu spre-
chen. Der Großteil seiner Anhänger stammte aus den städtischen Zentren
im Norden des Landes, und nur ein kleiner Teil aus den ärmeren Regionen
in der Mitte und dem Süden des Landes.
5
Mit einer neuen in der Protektoratszeit heranwachsenden und zwei-
sprachig erzogenen Generation, die in die Politik drängte, begann Ende
der Zwanziger Jahre die dritte Periode der nationalen Bewegungen. In die-
ser Generation strebten nun die Einwohner aus den ländlichen Gegenden,
besonders aus der Sahel-Region
6
, nach einem sozialen Aufstieg. Dies ge-
lang ihnen mithilfe der Bildung. Durch die Einführung von kompetitiven
Aufnahmeprüfungen in höhere Bildungsinstitutionen und Verwaltungsäm-
5 Vgl. Faath: Herrschaft und Konflikt in Tunesien, S. 61 ­ 64.
6 Die Sahel- Region ist die östliche Region an der Mittelmeerküste.
11

ter im Jahre 1914 wurde begabten Tunesiern, ungeachtet ihrer Herkunft,
eine soziale Mobilität ermöglicht. Kleine Grundbesitzer und Händler des
Mittelstandes versuchten ihre Söhne in den Gymnasien des Landes unter-
zubringen, besonders auf dem Collège Sadiki
7
in Tunis. Dieses Bestreben
veränderte die Zusammensetzung der neuen Bildungselite. Im Jahre 1930
waren bereits 50 Prozent der diplomierten Abgänger des Collège Sadiki
aus dem Sahel. Diese neue Formation führte zu einer neuen Bildungselite,
die nun auch die Masse der Bevölkerung außerhalb der Städte in die na-
tionale Bewegung mit einschloss. Die PD, die sich auf eine städtische Elite
beschränkte und an Forderungen konstitutioneller Reformen festhielt, wur-
de von der 'Parti Néo-Destourien' (PND), die die sozioökonomischen Pro-
bleme der Masse auf dem Land in den Vordergrund stellte, abgelöst. Ne-
ben dem Ziel, einen Wandel in der sozioökonomischen Lage zur
allgemeinen Verbesserung herbeizuführen, war ein Hauptziel der Partei
die Etablierung einer nationalen Souveränität.
8
Erst jetzt, in dieser dritten Periode der nationalen Bewegung, konnte
sich eine Massenbasis im Kampf für die Unabhängigkeit herausbilden.
Eine der dominierenden Rollen in der PND, die die provinzielle Bevölke-
rung aus dem Sahel repräsentierte, war der spätere Präsident Habib Bour-
guiba, dessen Vater ihm eine Ausbildung am Collège Sadiki ermöglichte.
Bourguiba, der eine moderne französisch-arabische Ausbildung genoss,
selbst aus dem Sahel stammte und mit der modernen Stadt vertraut war,
stellte den perfekten Vermittler zwischen traditioneller und modernisti-
scher, ländlicher und städtischer Bevölkerung, also zwischen den sozialen
Schichten dar. Seine politische Anschauung war geprägt von der Unum-
gänglichkeit der Entwicklung eines neuen Tunesiens und eines neuen Tu-
nesiers, der eine Verbindung aus Tradition, arabisch-islamischer Kultur
und Moderne in sich vereinen sollte.
9
,,Die PND-Führung, d.h. die dritte
7 Das Collège Sadiki wurde 1875 vom damaligen tunesischen Premierminister Khéred-
dine gegründet, aus ihm ,,ging die europäisch, gebildete bürgerliche Intelligenz hervor,
die [...] auf ideologischer Ebene eine Synthese aus einem bürgerlich-liberal interpre-
tierten Islam und modernem europäischen Denken zu erreichen versuchte."; vgl. hier-
zu Tibi, Bassam: Die tunesische Unabhängigkeit und ihr Werdegang im Dekolonisati-
onsprozeß. Vom Antikolonialismus zum ,,konstitutionellen Sozialismus", in: Grohs,
Gerhard /Tibi, Bassam(hrsg.): Soziologie und Dekolonisation in Afrika, Frankfurt am
Main 1973, S. 88.
8 Vgl. Faath: Herrschaft und Konflikt in Tunesien, S. 65 - 67.
9 Vgl. Faath: Herrschaft und Konflikt in Tunesien, S. 68f.
12

Generation der nationalen Bewegung Tunesiens, war geprägt von einer
Mischung aus arabisch-islamischen Kulturelementen [...] und europäi-
schem politischen Denken."
10
II. 2 Der Weg in die Unabhängigkeit
Im Jahre 1952 forderte die PND auf einem geheimen Kongress zum
ersten Mal die Unabhängigkeit, da die Franzosen nicht auf deren Reform-
forderungen eingegangen sind und diese weiterhin blockierten. Im selben
Jahr wurde Bourguiba von den Besatzern unter Hausarrest gestellt. Sie
erzwangen seine Abwesenheit bis zum 1. Juni 1955. In dieser Zeit ver-
schärfte sich die Situation in Tunesien. Am 5. Dezember 1952 wurde der
Gewerkschafts-Führer von der französischen Terrororganisation namens
'Main Rouge' ermordet. Daraufhin folgten weitere blutige Unruhen, geführt
von allen, nach Unabhängigkeit strebenden, tunesischen Kräften, die sich
zur 'Nationalen Front' verbündeten. Bewaffnete Einheiten im Landesinne-
ren und im Süden des Landes unterstützen sie. Diese kämpferischen Aus-
einandersetzungen führten dazu, dass Frankreich im Jahre 1954 auf die
internen Autonomieforderungen eingehen musste, wobei noch kein fester
Termin vereinbart wurde. Erst am 29. Mai 1955 wurde das interne Autono-
mieabkommen unterzeichnet und Bourguibas Hausarrest beendet. Nach
seiner Rückkehr im Jahr 1955 setzte er sich gegen den PND-Generalse-
kretär Salah Ben Youssef durch, der zum Nahen Osten und zur pan-arabi-
schen Ideologie tendierte - ganz im Gegensatz zu Bourguiba, der vielmehr
die Politik Europas als Vorbild anstrebte. Salah Ben Youssef wurde am 8.
Oktober 1955 vom PND-Politbüro aus der Partei ausgeschlossen und so-
mit politisch entmachtet.
Im November des Jahres 1955 sprach sich Tahar Ben Ammar, der da-
malige Präsident des Ministerrats, für eine konstitutionelle Monarchie aus.
Bourguiba sagte jedoch bereits noch vor seiner Präsidentschaft: ,,Si peu-
ple veut la république, on la proclamera."
11
Am 20. März 1956 entließ
Frankreich Tunesien offiziell in die Unabhängigkeit. Bourguiba wurde als
10 Ebd., S. 71.
11 Faath: Herrschaft und Konflikt in Tunesien, S. 79.
13

Präsident der verfassungsgebenden Versammlung eingesetzt und der Bey
vertraute ihm die Regierungsbildung an. Schon bald stellte Bourguiba die
Frage nach der Legitimität der Herrschaft des Beys und bewirkte damit
dessen Abdankung und die Ausrufung der Republik am 25. Juli 1957.
Bourguiba selbst wurde von der verfassungsgebenden Versammlung als
Staatspräsident ad interim, d.h. bis zu den angekündigten Wahlen, einge-
setzt. Dies war der Beginn seiner dreißigjährigen Herrschaft.
12
12 Vgl. Ebd., S. 77 ­ 80.
14

III. Die Ära Habib Bourguiba
III. 1 Zur Person Habib Bourguiba
Habib Bourguiba wurde am 3. August 1903 in Monastir geboren.
13
Er
war das jüngste von acht Kindern, das mit einem erheblichen Abstand zu
seinen älteren Geschwistern geboren wurde ­ 7 Jahre lagen zwischen ihm
und seiner nächst-älteren Schwester. Er hatte somit von Geburt an eine
besondere Stellung in der Familie eingenommen, was zusätzlich durch die
Namensgebung verstärkt wurde. Seine älteren Brüder trugen die Namen
Mohamed, Ahmed, M'Hamed und Mahmoud, er jedoch wurde Habib, der
'Geliebte", genannt. Aufgrund dieser Position in der Familie wurde Habib
immer von seiner gesamten Familie finanziell unterstützt. Ihm wurde es
auch als Einziger aus der Familie ermöglicht, das Collège Sadiki zu besu-
chen.
14
Noch bevor er seinen Schulabschluss hatte, ist er im Alter von 19
Jahren, im Jahre 1922, der PD beigetreten und war seither politisch ak-
tiv.
15
Bourguiba besuchte nach dem Collège Sadiki das Lycée Carnot, wo
er im Jahr 1924 sein Baccalauréat
16
erwarb. Im selben Jahr noch zog er
nach Paris um dort, dank eines Stipendiums, an einer Universität Rechts-
wissenschaften und Politik zu studieren. Während seines Aufenthaltes in
Frankreich lernte er Mathilde Lorain kennen, die er im Jahre 1927 heirate-
te. Am 9. April des selben Jahres gebar sie ihm seinen einzigen Sohn, Ha-
bib Bourguiba Jr.
17
Nachdem er 1927 seinen Abschluss in Rechtswissen-
schaften und Politik machte, zog er mit seiner neuen Familie zurück nach
13 Ob es sich hierbei um das korrekte Geburtsdatum handelt, kann nicht zu 100 % ge-
sagt werden, da zu dieser Zeit in Tunesien die Registrierung in ein Geburtenregister
noch nicht genau vorgenommen wurde; vgl. hierzu: Salem, Norma: Habib Bourguiba,
Islam and the Creation of Tunisia, London 1984, S. 29.
14 Vgl. Salem, Norma: Habib Bourguiba, Islam and the Creation of Tunisia, London 1984,
S. 29f.
15 Vgl. Faath: Herrschaft und Konflikt in Tunesien, S. 68.
16 Das Baccalauréat ist vergleichbar mit dem deutschen Abitur; Es handelt sich hierbei
um eine Hochschulzugangsberechtigung.
17 Vgl. Biography of President Habib Bourguiba, <http://www.bourguiba.com/pages/bio-
graphy.aspx> [aufgerufen am 12.02.2012].
15

Tunesien und arbeitete zunächst als Anwalt und Journalist. Im Jahre 1932
gründete er mit Gleichgesinnten seine eigene Zeitung, die 'L'Action Tunisi-
enne'. Das Hauptanliegen dieser Zeitschrift war die Darstellung der sozio-
ökonomischen Probleme Tunesiens und der tunesischen Bevölkerung. Er
ging auf die wirtschaftlich miserablen Verhältnisse der Landbevölkerung
ein.
18
Ebenfalls griff er in seinen Artikeln die französische Protektorats-
macht an, hier nur ein Beispiel: ,,...comme un Etat ne peut etre à la fois su-
jet et souverain tout traité de protectorat, en raison meme de son objet,
porte en lui son propre germe de mort... Une évolution inévitable y mettra
nécessairement un terme."
19
Bourguiba war einige Zeit Mitglied im Exekutivkomitee der PD, dessen
Ansichten er jedoch nicht mehr vertreten konnte und dazu gedrängt wurde
auszutreten, was letztendlich zur Abspaltung der PND, mit Bourguiba als
Generalsektretär, im Jahre 1934 führte.
20
Noch im selben Jahr wurde er
von den Franzosen das erste mal verhaftet. Erst im April 1936 wurde er
wieder entlassen ­ vorerst. Nach einem großen Aufstand am 9. April 1938,
bei dem viele Demonstranten und Zivilisten von den Besatzungstruppen
erschossen wurden, wurde Habib Bourguiba erneut inhaftiert. Im Mai 1940
wurde er in das Gefängnis St. Nicolas bei Marseille gebracht. Dort wurde
er im Dezember 1942 von den Deutschen frei gelassen, die ihn nur zum
Teil aus freien Stücken nach Rom gebracht haben. Hier versuchte Musso-
lini ihn als Bündnispartner zu gewinnen, jedoch vergebens. Bourguiba
kehrte nach Tunesien zurück.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges floh er jedoch vor den Fran-
zosen nach Ägypten um von dort aus für die Interessen Tunesiens in Rich-
tung Unabhängigkeit im internationalen Rahmen einzutreten. Er besuchte
diverse arabische Länder, Belgien und die Schweiz in Europa, asiatische
Länder, darunter Indien, und die USA. Am 8. September 1949 kehrte er
wieder nach Tunesien zurück um seine Partei zu reorganisieren, um seine
Politik fortzuführen und um durch den direkten Kontakt mit den Bewohnern
Tunesiens, den er bei Reisen durch das Land suchte, die Massen zu mo-
bilisieren. Er verschärfte seine Ansichten gegenüber Frankreich und rief zu
18 Vgl. Faath: Herrschaft und Konflikt in Tunesien, S. 68f.
19 Salem, S. 75.
20 Vgl. Biography of President Habib Bourguiba [aufgerufen am 12.02.2012].
16

einem bedingungslosen Widerstand und einem allgemeinen Aufstand auf.
Dies führte dazu, dass er am 18. Januar 1952 von den Franzosen ein drit-
tes Mal verhaftet wurde. Aus dieser Haft wurde er fast dreieinhalb Jahre
später am 1. Juni 1955, nachdem das interne Autonomieabkommen unter-
zeichnet wurde, wieder entlassen.
Wie bereits erwähnt, wurde Bourguiba nach der offiziellen Anerken-
nung der Unabhängigkeit Tunesiens als Präsident der verfassungsgeben-
den Versammlung eingesetzt. Nach der von ihm herbeigeführten Abdan-
kung des Beys wurde er erster Staatspräsident der am 25. Juli 1957
ausgerufenen Republik Tunesien. In seinem Amt als Präsident ließ er sich
1975 auf Lebenszeit bestätigen. Norma Salem beschreibt ihn als ,,the con-
stitutional incarnation of the Tunisian 'personnalité'"
21
. Habib Bourguiba
trug bis zum 6. November 1987, als er aus Altersgründen abgesetzt wur-
de, den Titel des Staatspräsidenten. Im Jahre 1961 lies er sich von seiner
ersten Frau, Mathilde Lorain, scheiden. Bereits ein Jahr später heiratete er
Wassila Ben Ammar, die aus einer sehr reichen Handelsfamilie stammte.
Von ihr lies er sich jedoch im Jahr 1986 scheiden.
22
Seine letzten 13 Le-
bensjahre verbrachte er unter Hausarrest in Monastir ­ bis zu seinem Tod
am 6. April des Jahres 2000.
23
21 Salem, S. 165.
22 Vgl. Eintrag "Ben Ali Bourguiba, Habib" in Munzinger Online/Personen - Internationa-
les Biographisches Archiv, <
http://www.munzinger.de/document/00000003493
> [auf-
gerufen am 13.02.2012].
23 Vgl. Biography of President Habib Bourguiba [aufgerufen am 13.02.2012].
17

III. 2. Die Politik Bourguibas
III. 2. 1 Die Verfassung Tunesiens
Nachdem die Zusammensetzung der verfassungsgebenden Ver-
sammlung nach der Wahl am 24. März 1956 feststand und Bourguiba zum
Ministerpräsidenten bestimmt wurde, kam es am 25. Juli 1957 zur Abset-
zung des Bey und zur Errichtung einer Republik, mit Bourguiba als Staats-
präsident ad interim. Habib wurde ebenfalls zum Regierungschef ernannt.
Im Prozess der Bearbeitung der Verfassung ist es islamisch-konserva-
tiven Kräften, die in der Minderheit in der verfassungsgebenden Versamm-
lung vertreten waren, gelungen, den ersten Entwurf der Verfassung zu be-
einflussen. Die Ausarbeitung der endgültigen Verfassung dauerte
allerdings noch zwei Jahre, in denen Bourguiba die konservative Gruppie-
rung entmachten konnte und somit deren weiteren Einfluss verhindert hat.
In diesen zwei Jahren folgte Bourguiba einer entschieden eisernen Linie.
Der bereits erwähnte Salah Ben Youssef wurde zwar politisch entmachtet,
ging aber mit seiner um ihn entstandenen Oppositionsbewegung zum be-
waffneten Kampf über. Diese konnte er mit Hilfe von Frankreich erfolgreich
bekämpfen. Die Gewerkschaft UGTT ('Union Générale des Travailleurs
Tunisiens') versuchte er ebenfalls durch die Absetzung des Generalsekre-
tärs, Ahmed Ben Salah, einzuschüchtern und somit auf seinen Wirt-
schaftskurs zu bestimmen. Des Weiteren versuchte er den Aufbau der tu-
nesischen Armee einzuleiten und somit seine Herrschaft und die seiner
Partei zu festigen.
24
Am 1. Juni 1959 wurde die Verfassung proklamiert. Das in ihr festge-
schriebene Recht wurde auf die Person des Staatspräsidenten, d.h. Habib
Bourguibas, ausgerichtet und begründete somit ein Präsidialsystem, das
die absolute Machtkonzentration auf den Präsidenten legitimierte. In den
ersten Wahlen, die am 8. November 1959 stattfanden, war Bourguiba der
einzige vom Parteikongress der PND nominierte Kandidat für das Amt des
Staatspräsidenten und erhielt 91,50 % der abgegeben Stimmen.
25
Bour-
24 Faath, Sigrid: Tunesien. Die politische Entwicklung seit der Unabhängigkeit 1956 ­
1986. Kommentar und Dokumentation, Hamburg 1986, S. 19f.
25 Vgl. Ebd., S. 29.
18

guiba hatte somit die uneingeschränkte exekutive Machtausübung bekom-
men. Im dritten Kapitel der Verfassung: ,,Die vollziehende Gewalt" legte Ar-
tikel 38 fest: ,,Der Präsident der Republik übt die ausführende Gewalt im
Rahmen der Verfassung aus. Er wacht über die Wahrung der Verfas-
sung."
26
Der Staatspräsident musste den Islam als seine Religion befürworten
und über 40 Jahre alt sein. Des Weiteren mussten sein Vater, sein Groß-
vater und er selbst ohne Unterbrechung die tunesische Staatsbürgerschaft
besessen haben.
In der Präambel und in Artikel 1 und 2 wurde der Islam als Staatsreli-
gion angeführt, dem ungeachtet nahm die Religion jedoch keinen beson-
deren Einfluss auf das politische System. Durch die Übertragung der rich-
terlichen Gewalt an nicht-islamische Gerichte, wie es in Artikel 54
27
festgeschrieben war, wurde die islamische Sharia-Gerichtsbarkeit been-
det.
28
Auf den religiösen Bereich der Ära Bourguiba wird jedoch in einem
extra Punkt noch vertieft eingegangen.
Der Präsident war dazu berechtigt, kontrollierend in alle Bereiche ein-
zugreifen, die Regierungsmitglieder zu ernennen und die zivilen und mili-
tärischen Ämter zu besetzen und wieder zu entlassen. Die Verfassung be-
rechtigte ihn somit direkten Einfluss auf die Struktur und
Zusammensetzung der wichtigsten Institutionen zu nehmen. Überdies leg-
te Artikel 46 fest: ,,Der Präsident der Republik ist Oberbefehlshaber der
Streitkräfte."
29
Artikel 49 bemächtigte ihn, und nur ihn, mit der Aufgabe,
Verträge zu ratifizieren und über Krieg und Frieden zu bestimmen, dies je-
doch mit der Zustimmung der Nationalversammlung. Als Unterstützung
stand ihm ein 'Cabinet Présidentiel' zur Verfügung, dessen Leiter stets
enge Vertraute Bourguibas waren. Hier ist deutlich die von Bourgiuba be-
triebene Patronage herauszulesen. Was diese Annahme noch bestärkt, ist
die Tatsache, dass das im Jahre 1963 eingerichtete 'Secrétariat Général
26 Verfassung der Republik Tunesiens, <
http://www.verfassungen.net/tn/verf59-i.htm
>
[aufgerufen am 02.03.2012].
27 ,,Die Richter werden durch Dekret des Präsidenten auf Vorschlag des Obersten Jus-
tizrates ernannt. Die Bedingungen ihrer Bestellung werden durch das Gesetz gere-
gelt." Vgl. hierzu: Verfassung der Republik Tunesiens [aufgerufen am 12.03.2012].
28 Vgl. Faath: Tunesien. Die politische Entwicklung seit der Unabhängigkeit, S. 20.
29 Verfassung der Republik Tunesiens [aufgerufen am 12.03.2012]
19

de la République' mit seinem Sohn Habib Bourguiba jr. als Generalsekre-
tär besetzt wurde.
Die Nationalversammlung wurde in der Verfassung als die gesetzge-
bende Gewalt festgelegt. Diese wurde ,,in allgemeinen, freien, unmittelba-
ren und geheimen Wahlen in Übereinstimmung mit den durch das Gesetz
festgelegten Verfahren und Bedingungen gewählt."
30
Die Nationalver-
sammlung beinhaltete vier permanente Kommissionen, die für die politi-
sche, soziale, wirtschaftliche und allgemeine Gesetzgebung zuständig wa-
ren.
31
Die tunesische Verfassung wurde in der Regierungszeit Bourguibas
einige Male verändert und neue Artikel wurden in ihr aufgenommen. Die
erste Umgestaltung fand im Jahr 1967 statt, als die Anzahl der Sitzungs-
phasen der Nationalversammlung von zwei auf eine pro Jahr reduziert
wurden. Eine weitere wichtige Erneuerung war die Einführung des Amtes
des Premierministers im Jahr 1969. Dieser übernahm im Falle der Abwe-
senheit oder der Amtsunfähigkeit des Staatspräsidenten die Staatsfüh-
rung. Eine entscheidende Modifikation der Verfassung stellte die Veranke-
rung der Präsidentschaft auf Lebenszeit dar. Bis zum Jahre 1975 war in
der Verfassung festgelegt, dass ,,der Präsident der Republik [...] in allge-
meinen, freien, direkten und geheimen Wahlen für fünf Jahre gewählt
wird. Er kann nicht mehr als dreimal hintereinander wiedergewählt wer-
den."
32
Am 19. März 1975 wurde dem Artikel 40 folgender Absatz ange-
hängt: ,,Wegen seiner außergewöhnlichen Tatkraft und in Anbetracht der
herausragenden Leistungen für das tunesische Volk um seine Befreiung
vom Joch des Kolonialismus als Oberster Kämpfer und bei der Schaffung
eines unabhängigen, seine Souveränität genießenden und modernen
Staates als Präsident, erklärt die Nationalversammlung den Präsidenten
Habib Bourguiba, zum Präsidenten der Republik auf Lebenszeit."
33
Damit
legitimierte er seine erneute Kandidatur zur Wahl des Staatspräsidenten
im Jahr 1974, die er laut offiziellen Angaben mit 99,98% gewann.
34
30 Ebd. [aufgerufen am 12.03.2012].
31 Vgl. Faath: Tunesien. Die politische Entwicklung seit der Unabhängigkeit, S. 21f.
32 Verfassung der Republik Tunesiens [aufgerufen am 12.03.2012]
33 Ebd., aufgerufen am 12.03.2012.
34 Vgl. Faath: Tunesien. Die politische Entwicklung seit der Unabhängigkeit, S.31.
20

III. 2. 2 Bourguibas Herrschaftsstruktur
Max Weber stellte 1972 unterschiedliche Varianten der traditionellen
Herrschaftsformen dar, unter anderem definierte er eine Sonderform der
patriarchalischen Herrschaft: die patrimoniale Herrschaftsform. Diese wur-
de in den Achtzigern von Francois Médard zur Deutung der afrikanischen
Herrschaftspraxis herangezogen.
35
In Anlehnung an Max Weber kann eine
Variation stattfinden und ein neuer Untertypus dieser Herrschaftsform fest-
gestellt werden: die neopatrimoniale Herrschaftsform. Diese kann als eine
Mischform aus der traditionellen patrimonialen und der rational-legalen,
bürokratischen Handlungslogik verstanden werden. Neopatrimoniale Herr-
schaft zeichnet sich vor allem durch stark personalisierte Herrschaft, Vet-
ternwirtschaft, Privatisierung des Staates, sprich öffentlicher Ressourcen,
und Selbstbereicherung aus.
36
Die politische Praxis Bourguibas und seiner Partei waren geprägt von
neopatrimonialen Strategien und moderner Staatskonzeption verbunden
mit der Fixierung und Legitimation der Herrschaft durch eine Verfassung.
37
Er führte die neu errungene Republik mit seiner Partei in einem autokrati-
schen Führungsstil. Laut Verfassung bestand zwar kein Einheitsparteien-
system, es zeigte sich jedoch bereits bei den Legislativwahlen von 1959
die Neigung der PND, unabhängige Kandidaten auszuschließen. Bereits
zu diesen Wahlen sollen zwölf unabhängige Kandidaten auf Druck der
PND und der UGTT hin ihre Kandidatur zurückgezogen haben.
38
Gegen
die einzige legale Oppositionspartei PCT ('Parti Communiste Tunisiens'),
die bereits bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung 1956
und bei der Wahl der Nationalversammlung 1959 nur eine geringe Anzahl
von Stimmen erhielt und keinen Kandidaten in die Versammlungen ent-
senden konnte, wurde massiv vorgegangen. Im Jahr 1963 wurde die PCT
dann endgültig verboten. Somit war ab diesem Zeitpunkt das Einheitspar-
35 Vgl. Faath: Herrschaft und Konflikt in Tunesien, S. 37.
36 Vgl. Meyns, Peter: Afrika zwischen Autokratie und Demokratie, S. 6,
<
http://www.bpb.de/apuz/29600/afrika-zwischen-autokratie-und-demokratie?p=5
>
[aufgerufen am 10.03.2012].
37 Vgl. Faath: Herrschaft und Konflik in Tunesien, S. 48.
38 Vgl. Faath: Tunesien. Die politische Entwicklung seit der Unabhängigkeit, S. 29.
21

teiensystem etabliert, auch wenn es, wie bereits erwähnt, nicht in der Ver-
fassung verankert war.
39
Es ist klar zu erkennen, dass die PND, die später in PSD umbenannt
wurde, mit Bourguiba an ihrer Spitze jahrelang ein autoritäres Programm
verfolgte, das keinerlei Konkurrenz zulassen wollte, um die volle Macht-
kontrolle im Staat aufrecht zu erhalten. Bourguiba selbst hatte eine sehr
starke Machtposition und versuchte jegliche Gegenstimmen zu eliminieren
­ so entließ er beispielsweise im September 1971 den liberal gesinnten In-
nenminister Ahmed Mestiri. Auf Forderungen der liberalen PSD-Kräfte, die
auf eine umfassende Demokratisierung des politischen Systems und der
Partei bestanden, ging er nicht ein. So überging er beispielsweise auf dem
VIII. PSD-Kongress im Oktober 1971 die Forderung der Majorität der Kon-
gressabgeordneten, den Nachfolger seines Amtes vom Volk wählen zu
lassen und bestimmte autokratisch Premierminister Hédi Nouira zu sei-
nem Nachfogler als Staatspräsident.
40
Bourguibas personale Herrschaftsstruktur wurde lange Zeit von der
Masse akzeptiert, da seine Führung als legitim galt. Als Erklärung hierfür
müssen die Unabhängigkeitsbewegungen personalisiert charakterisiert
werden. Der Führer (Za'im) oder der Kämpfer (al-Mujahid), in Tunesien
Bourguiba ­ der sich sogar Oberster Kämpfer (al-Mujahid al Akbar) nen-
nen ließ, wurde zum Symbol des Befreiungskampfes und darüber hinaus
zum Symbol des neuen Staates schlechthin. Er hat Tunesien in die Unab-
hängigkeit geführt. Die Anerkennung hierfür hat er in der Übertragung der
höchsten Staatsgewalt erhalten.
41
Erst im Jahr 1981 wurde die PCT wieder als legale Partei zugelassen.
Ebenfalls musste, aufgrund der in der Öffentlichkeit immer lauter werden-
den Forderungen nach einem Mehrparteiensystem, worauf später in Kapi-
tel IV noch genauer eingegangen wird, die Teilnahme anderer Parteien
und unabhängiger Kandidaten an den Legislativwahlen im November
1981 akzeptiert werden. Keine der Gruppierungen kam an die 5 % Hürde
heran, weshalb die Wahlen auch von den oppositionellen Kräften als ma-
nipuliert kritisiert wurden. Wieder zogen nur Vertreter der Nationalen Front,
39 Vgl. Ebd., S. 40.
40 Vgl. Faath: Tunesien. Die politische Entwicklung seit der Unabhängigkeit, S. 46.
41 Vgl. Faath: Herrschaft und Konflikt in Tunesien, S. 46.
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Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2012
ISBN (PDF)
9783956847967
ISBN (Paperback)
9783956842962
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Augsburg
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1
Schlagworte
Habib Bourguiba Ben Ali Islam und Demokratie? Mohamed Bouazizi Geschichte Tunesiens Arabischer Frühling Afrika
Produktsicherheit
BACHELOR + MASTER Publishing
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Titel: Fremdherrschaft – Diktatur – Umbruch: Tunesien als Vorreiter der Arabischen Revolution
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