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Beziehungsgestaltung im Strafvollzug mit Hilfe des personenzentrierten Ansatzes

©2011 Diplomarbeit 51 Seiten

Zusammenfassung

Im Strafvollzug stellt sich immer wieder die Frage der Regulation von Nähe und Distanz. Durch konsequente Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes wird die professionelle Arbeitsbeziehung aufgebaut und gefestigt. Das Buch zeigt praxisnah eine andere Art von Beziehungsgestaltung mit straffälligen Menschen sowie eine Fülle von Informationen, Berichten und praktischen Hinweisen aus dem Bereich der Arbeit mit dissozialen und delinquenten Menschen. Eine professionelle Beziehungsgestaltung mit Hilfe des personenzentrierten Ansatzes ist aus Sicht des Autors im Strafvollzug förderlich für die Resozialisierung und bedeutet keinesfalls „Kuschelpädagogik" oder "Kuscheljustiz".
Schwerpunkte der Diplomarbeit sind:
• Was spricht für den Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung unter Anwendung des personenzentrierten Ansatzes?
• Welche Grundlagen sind förderlich, um eine professionelle sozialpädagogische Beziehung zu delinquenten Menschen herzustellen?
• Wie wirkt sich die Arbeitsbeziehung mit dem personenzentrierten Ansatz auf das Verhalten und die Motivation der Gefangenen aus?
• Ist das Sanktionssystem ein geeignetes Mittel, um das Verhalten eines Menschen langfristig zu verändern?

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2.4 Der Begriff „Totale Institution“ nach E. Goffman

Goffman, im Jahr 1922 in Kanada geboren, 1982 gestorben, lehrte zuletzt an der Universität von Kalifornien in Berkeley Soziologie. Sein berühmtes Buch „Asyle“ erschien im Jahr 1961. In seinem Buch zeigt er auf, wie totale Institutionen auf inhaftierte Menschen wirken und was in diesem Kontext entstehen kann.

Goffman beschreibt eine totale Institution folgendermassen: "Eine totale Institution lässt sich als Wohn- und Arbeitsstätte einer Vielzahl ähnlich gestellter Individuen definieren, die für längere Zeit von der übrigen Gesellschaft abgeschnitten sind und miteinander ein abgeschlossenes, formal reglementiertes Leben führen" (Goffman, 1973, S.11).

Die zentrale These lautet, dass der wichtigste Faktor, der einen Patienten prägt, nicht seine Krankheit ist, sondern die Institution (Personal, Infrastruktur, Regeln etc.), der er ausgeliefert ist (vgl. ebd. S. 2).

Die totale Institution aufgegliedert in fünf Gruppen

Laut Goffman lassen sich in unserer Gesellschaft fünf Gruppen von totalen Institutionen unterscheiden:

1. Fürsorgeanstalten für harmlose Menschen, z. B. Altersheime, Behindertenheime;
2. Fürsorgeanstalten für gesellschaftlich bedrohliche Menschen, z. B. Psychiatrie;
3. Einrichtungen zum Schutz der Gemeinschaft, z. B. Strafvollzug;
4. Institutionen mit dem Ziel, arbeitsähnliche Aufgaben besser durchzuführen, z. B. Kasernen, Internate, Schiffe;
5. Einrichtungen als Zufluchtsort, z. B. Klöster (vgl. Goffman, 1973, S. 16 ).

Merkmale der totalen Institution

1. Alle Angelegenheiten des Lebens finden an ein- und derselben Stelle unter ein- und derselben Autorität statt.
2. Die Mitglieder der Institution führen alle Phasen ihrer täglichen Aktivitäten in unmittelbarer Gesellschaft einer grossen Gruppe von Schicksalsgenossen aus, wobei alle weitgehend dieselben Behandlungen erfahren.
3. Funktionäre der Einrichtung überwachen die Einhaltung der Regeln. Alle Phasen des Tagesablaufs sind exakt geplant, wobei formale Regeln die Aktivitäten bestimmen.
4. Die verschiedenen erzwungenen Tätigkeiten münden in einen einzigen Plan, der angeblich dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen.
5. Es besteht eine grundlegende Trennung zwischen der grossen, gemanagten Gruppe der Gefangenen und der kleinen Gruppe des Personals.
6. Während die Gefangenen nur beschränkt Kontakt zur Aussenwelt haben, verbringt das Personal nur einen beschränkten Teil seiner Zeit in der Institution, nämlich den Arbeitsalltag.
7. Jede Gruppe sieht die andere Gruppe durch die Brille enger feindseliger Stereotypien. Die Gefangenen werden vom Personal häufig als verbittert, verschlossen und wenig vertrauenswürdig gesehen, während die Eingewiesenen das Personal als herablassend, hochmütig und niederträchtig ansehen. Die soziale Mobilität zwischen den beiden Gruppen ist sehr gering. Oftmals besteht eine grosse und oft formell vorgeschriebene soziale Distanz (vgl. Goffman, 1973, S. 17ff).

Goffman nennt die totale Institution auch Treibhäuser: "Sie sind die Treibhäuser, in denen unsere Gesellschaft versucht, den Charakter von Menschen zu verändern. Jede dieser Anstalten ist ein natürliches Experiment, welches beweist, was mit dem Ich des Menschen angestellt werden kann" (vgl. ebd. S. 23).

Stellungnahme

Ein sich positiv auf den Gefangenen auswirkender Strafvollzug lässt sich nur mit ihm gemeinsam durchführen. Eine Veränderung ist mit aktiver Beteiligung und dem Einverständnis und Willen des Gefangenen möglich. Dies erfordert von den Betreuenden, den Gefangenen schrittweise an eine Thematik heranzuführen, so dass er bereit ist sich zu öffnen, um an sich und mit dem Personal zusammen zu arbeiten. Somit ist die Grundlage geschaffen, dass beim Gefangenen die personalen und sozialen Kompetenzen gefördert werden können.

Goffman schreibt dazu, dass die Gefangenen den Aufenthalt in Institutionen als eine verlorene, vergeudete und nicht gelebte Zeit, die abgeschrieben werden kann, empfinden (vgl. Goffman, 1973, S. 71).

2.4.1 Die Welt des Personals

Menschen, die in eine Institution eingewiesen werden, haben ein Delikt begangen und sind nicht freiwillig dort, sondern aufgrund ihrer Straftat. Sie rebellieren und beschweren sich mündlich oder schriftlich, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Ihr Attributionsstil ist meistens external und global, d. h. bei Sanktionen suchen sie die Schuld vielfach bei anderen Personen und nicht bei sich. Dem Personal stehen sie oftmals nicht wohlgesonnen gegenüber. Das macht die Arbeit mit den Gefangenen anspruchsvoll (vgl. Goffman, 1973, S. 78).

Mit Drohungen, Belohnungen und Überredungen kann das Verhalten von Menschen beeinflusst oder gar gesteuert werden (extrinsische Motivation). Sie können somit bewusst zu bestimmten - aus Sicht der Institution erwünschten - Handlungen motiviert oder von unerwünschten Handlungen abgehalten werden (vgl. ebd. S. 84).

Ein wesentlicher Aspekt ist die tägliche Interaktion zwischen Personal und Gefangenen. Je nach Haltung der Personen entsteht eine positive oder negative Beziehung. Solche Beziehungen sind von Gefühlen geleitet. Gefühle können verletzt werden und bergen dadurch Gefahren. Es ist nicht einfach, eine Beziehung und damit auch eine bestimmte Nähe zu den Gefangenen zuzulassen, und trotzdem die nötige Distanz zu wahren, um in jeder Situation neutral und professionell entscheiden zu können (vgl. ebd. S. 85).

Stellungnahme

Es erfordert ein hohes Mass an Professionalität vom Betreuungspersonal, mit Gefangenen, die sich über die Angestellten schriftlich beschweren und diese oftmals bewusst provozieren, freundlich, wohlwollend aber auch sachlich begrenzend zu sein und zu bleiben, so wie es in unserem Leitbild verankert ist. Das Personal ist in solchen anspruchsvollen Situationen besonders gefordert.

Nach meinem professionellen Verständnis ist eine ständige Reflexion meiner Handlungen und der Nähe zum Gefangenen notwendig. Zudem erachte ich es als wichtig, dass ich mir bewusst bin, dass ich in einer Interaktion auch Auslöser einer Reaktion meines Gegenübers bin.

2.4.2 Das „Doppelte Mandat“ im Strafvollzug

Im zitierten Text beschreibt Goffman die Schwierigkeiten, mit dem sich das Personal im Strafvollzug auseinander setzen muss. Hinzu kommt noch das so genannte „Doppelte Mandat“ (Schneeberger Georgescu, 1996). Der sozialpädagogische Spielraum wird durch diese Doppelfunktion teilweise eingeschränkt.

Schneeberger studierte Sozialarbeit, Pädagogik und Psychologie an der Universität Freiburg. Im Rahmen ihres Studiums absolvierte sie in den Jahren 1988/1989 in der Frauenanstalt Hindelbank ein halbjähriges Praktikum als Betreuerin. Nach dem Praktikum arbeitete sie bis zum Studienabschluss im Jahr 1993 als Betreuerin auf der Mutter-Kind-Abteilung.

Schneeberger versteht unter dem doppelten Mandat die Verbindung von zwei unterschiedlichen Aufträgen in einer Berufsrolle, nämlich einerseits den helfenden und den kontrollierenden Auftrag (Resozialisierungsfunktion), andererseits die Aufsichtsfunktion. Hinter diesen Begriffen verbirgt sich die Problematik, die sich für das Betreuungspersonal aus der Tatsache ergibt, dass sie in der praktischen Arbeit unterschiedliche, unter Umständen sogar widersprüchliche Interessen vertreten und diese zu vermitteln versuchen müssen (vgl. Schneeberger Georgescu, 1996, S.13).

Bei der Betreuung im Strafvollzug ist das doppelte Mandat schon aus der Berufsbezeichnung Aufseher/Betreuer ersichtlich. Im betreuungsorientierten Gruppenvollzug kommt ein doppeltes Mandat zum Ausdruck, wie es in Qualität (Art des Konflikts) und Quantität (Schärfe und Prägnanz des Konflikts) im Bereich der sozialen Arbeit unbekannt ist. Die Strafvollzugsangestellten haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass sich der Gefangene der vom Richter angeordneten Strafe nicht entziehen kann. Das Personal ist verpflichtet, die Bedingungen der Strafe aufrechtzuerhalten und Kontrollhandlungen auszuführen. Dies kann z. B. das Einschliessen in die Zelle mit vorhergehender Zellen- und Materialkontrolle, aber auch eine Leibesvisitation sein. Der Aufseher muss aufgrund seiner Funktion Dinge tun, die sozialpädagogischen Überlegungen und dem Beziehungsaufbau widersprechen. Dies ist überall dort der Fall, wo der Aufseher die Intimsphäre und persönliche Würde der Gefangenen aufgrund seines Auftrages verletzt. Der Straffunktion des Gefängnisses entsprechend ist auch die Funktion der Betreuer nicht pädagogisch fundiert (vgl. ebd. S.17ff).

Sozialpädagogische Kriterien kommen bei der Resozialisierung der Gefangenen zum Zug. Individuell und ressourcenorientiert wird auf den Gefangenen eingegangen. In Gesprächen werden Ziele mit ihm für die Zeit im Gefängnis erarbeitet. Der in der Hausordnung enthaltene Handlungsspielraum wird aufgrund sozialpädagogischer Überlegungen genutzt (vgl. ebd. S.19).

Stellungnahme

Als Extremfall gilt für mich, wenn ich einen Gefangenen aus unserer Abteilung in den Arrest begleiten muss. In solchen Situationen steht primär die Sicherheit des Personals wie auch der Schutz des Gefangenen - nämlich, dass er durch die Ausübung der Sanktion nicht verletzt wird - im Vordergrund. Auch in diesen Situationen ist ein respektvoller Umgang mit dem Gefangenen selbstverständlich. Dazu gehört auch, dass der Betroffene, je nach Gewaltpotential, bevor oder nachdem er mit Handschellen gesichert wurde, über das weitere Vorgehen informiert wird und somit die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Weisung kennt (Verantwortungsübernahme für sein Handeln).

Solche Intervention kann eine Arbeitsbeziehung zurückwerfen. Das aufgebaute Vertrauen des Gefangen zu seiner Bezugsperson kann noch mehr Schaden nehmen, wenn die Intervention falsch angegangen wird.

Ein Beispiel:

Im folgenden Text werde ich die Anrede Herr/Herrn weglassen und nur die Initiale schreiben.

S., 68 Jahre, leidet an einer paranoiden Schizophrenie und erhält deswegen ein Medikament, das er zwingend einnehmen muss. Die Weisung unseres Abteilungsleiters wie auch der Ärztin besagt klar, dass er bei Nichteinnahme des Medikaments sowohl zum Fremd- wie auch zum Eigenschutz in den Arrest versetzt werden muss.

S. war an diesem Tag gereizt und streitsüchtig und weigerte sich auch nach wiederholter Aufforderung durch das Personal vehement, sein Medikament einzunehmen. Als Werkmeister trete ich täglich in Interaktion mit S., er akzeptiert und respektiert mich, und so versuchte ich ihn im Gespräch freundlich aber bestimmt zu animieren, das Medikament einzunehmen. S. weigerte sich partout. Ich erläuterte ihm die daraus folgenden Repressalien, wenn er an seiner Verweigerung festhalte. Auch erklärte ich ihm, dass er in wenigen Minuten vom Personal abgeholt und in den Arrest versetzt würde. Zudem wies ich ihn darauf hin, dass er dort über keinen Fernseher verfügen würde (an diesem Abend bestritt die Fussballnationalmannschaft ein Länderspiel), für mindestens dreiundzwanzig Stunden eingesperrt bliebe und nur während des einstündigen Spaziergangs rauchen dürfe (S. ist stark nikotinsüchtig). Es fruchtete nichts, S. blieb bei seiner Entscheidung.

Als seine Bezugsperson fiel es mir schwer, daran mitzuwirken, ihn zu überwältigen, in Handschellen zu legen und in den Arrest zu versetzen. Anderseits empfand ich es als wichtig dabei zu sein, um ihn so fortlaufend über die Abläufe informieren zu können, damit er durch die Ungewissheit nicht noch mehr Stress erlebte.

In solchen Situationen ist der Adrenalinspiegel hoch, die Emotionen liegen blank. Macht versus Ohnmacht. Es ist unerlässlich, dass ein Angestellter die Durchführung aus der Distanz beobachtet, um bei nicht verhältnismässigem Handeln sofort einschreiten zu können.

Als S. nach drei Tagen aus dem Arrest entlassen wurde, suchte ich ihn in seiner Zelle auf. Ich wollte den Vorfall mit ihm besprechen, denn oftmals lösen sich Spannungen im Gespräch auf. Es ist für beide Seiten wichtig zu erfahren, wie er sein Verhalten vor der Situation sah und welche Konsequenzen er aus der Sanktion lernte.

Stellungnahme

Im Leitbild steht: „Wir schränken die Rechte der Gefangenen nur so weit ein, als es der Freiheitsentzug und das Zusammenleben in der Vollzugseinrichtung erfordern. Unsere Arbeit basiert auf professionellem Denken und Handeln. Unser Umgang ist von Vertrauen, Fairness und Respekt geprägt. Wir schaffen im beruflichen Alltag grösstmögliche Sicherheit und Arbeitszufriedenheit“.

Im Strafvollzug kann ich mein pädagogisches Verständnis und meine daraus resultierenden Handlungen manchmal allgemeinen Sicherheitsaspekten anpassen. Jedoch sollten solche Ausübungen beim Gefangenen nicht mit Macht und Gewalt durchgeführt werden. Die Handlung sollte jeweils der Situation angepasst sein. Besonders bei alten und kranken Menschen braucht es einen behutsamen Umgang bei der Umsetzung solcher Repressalien. In Situationen wie im Beispiel beschrieben, tritt personenzentriertes Arbeiten in den Hintergrund, jedoch darf der Respekt und die Würde des Menschen auch in emotionsgeladenen Situationen nicht verletzt werden.

2.5 Das neue Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB)

Am 1. Januar 2007 ist der neue allgemeine Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuchs in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten wurden ebenfalls neue Bestimmungen zum Vollzugsrecht für freiheitsentziehende Strafen und Massnahmen erlassen.

Sinn und Zweck des neuen Vollzugsrechts sind nach Brägger (2007, S. 52):

- „Rechtstellung der Gefangenen soll verbessert werden";
- „Bundesrechtliche gesetzliche Abstützung für schwere Eingriffe in die Grundrechte der Gefangenen";
- „Anpassung des Rechts an die Rechtsprechung des Bundesgerichtes und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes“.

Brägger schreibt, dass wesentliche Anregungen für die Ausgestaltung des neuen Rechts aus den Sechziger- und Siebzigerjahren des vergangen Jahrhunderts stammen. Besonders der Alternativ-Entwurf eines Strafgesetzbuches, der von deutschen und schweizerischen Strafrechtslehrern verfasst wurde, hatte auf die kriminalpolitische Diskussion in der Schweiz einen sehr starken Einfluss. Im Zentrum stand nicht das Strafen, d. h. die „Übelszufügung“, im Mittelpunkt der Sanktion, sondern die Wiedereingliederung der Straftäter in die Gesellschaft. Die Sühne- und Vergeltungsgedanken des traditionellen Strafrechtsverständnisses traten somit immer stärker in den Hintergrund (vgl. ebd S. 2).

Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung fand diese kriminalpolitische Haltung ihre Bestätigung, welche die Verbrechensverhütung, die so genannte Spezialprävention, als vordergründiges Ziel des Strafrechts und die Resozialisierung als Hauptaufgabe des Strafvollzugs erklärte (vgl. ebd S. 2).

Gemäss Artikel 75 StGB Abs. 1 heisst es: „Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegen zu wirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen.“ (StGB, 2007, S. 32).

Bezüglich sozialen Verhaltens und straffreier Lebensführung schreibt Schneeberger Georgescu (1996, S.19): „Im Hinblick auf diese zweite Zielsetzung (Resozialisierung) ist der Strafvollzug - mit der sozialen Arbeit vergleichbar - eine Sozialisationsinstitution. Brägger (2007, S. 7) bringt es folgendermassen auf den Punkt:

„Das einzige Strafübel der Sanktion liegt somit im zum Teil fast gänzlichen Entzug oder einer sehr starken Einschränkung der persönlichen Freiheit der Eingewiesenen.“

Stellungnahme

Der Gesetzgeber schreibt nach Artikel 75 StGB vor, dass der Strafvollzug das soziale Verhalten des Gefangenen und die Fähigkeit, nach der Entlassung straffrei zu leben, zu fördern hat.

Tatsache ist, dass der Strafvollzug für Gefangene eine „künstliche Welt“ darstellt. Es sind kaum Reize vorhanden, wie dies ausserhalb der Mauern der Fall ist, die einen Menschen zu einer strafbaren Handlung, zu einem Delikt bewegen können. Erst wenn der Gefangene freigelassen wird, wenn also keine Reizabschirmung mehr stattfindet, zeigt sich, ob er tatsächlich fähig ist, straffrei zu leben. Bei Gefangenen, denen eine Therapie verordnet wird, kann diese unnatürliche Reizabschirmung teilweise aufgefangen werden. Ziel der Therapie ist, dass die Gefangenen z. B. mit ihren Sexual- oder Gewaltimpulsen leben lernen, ohne dass es Opfer gibt. In Therapiestunden baut der Gefangene für sich ein Warnsystem auf, das möglichst aktiviert wird, bevor es zu einem erneuten Delikt kommt.

Realität ist auch, dass im Gefängnis Kontakte mit anderen Straftätern geknüpft werden. Nach der Entlassung werden diese Beziehungen oftmals aufrechterhalten. Dieses Umfeld kann dazu führen, dass aus dem Strafvollzug entlassene Menschen erneut dazu animiert werden, eine kriminelle Handlung zu begehen.

Was im Artikel 75 StGB aus meiner Sicht fehlt ist, dass der Strafvollzug die Eigenverantwortung und die Selbständigkeit des Gefangenen zu fördern hat.

Auch sehe ich es als Nachteil an, dass im geschlossenen Vollzug zwar sowohl das externe wie auch das interne Hilfssystem (Therapeuten, Sozialarbeiter, Bezugsperson etc.) miteinander vernetzt werden können, dass jedoch das natürlich gewachsene Klientensystem, dies sind soziale Bezüge, die bereits vor der Inhaftierung bestanden haben oder in Haft nach aussen neu geknüpft werden, welches ich als ebenso wichtig für den Gefangenen erachte, zu wenig oder gar nicht einbezogen wird. Jeder Gefängnisaufenthalt bedeutet einen Rückschritt im persönlichen sozialen Umfeld eines Menschen, der oft nur sehr schwer wieder aufzuholen ist. Gerade bei jungen Gefangenen ist ein stabiles soziales Netzwerk nach der Verbüssung der Strafe wichtig. Natürlich kann der Gefangene Besuch von der Familie erhalten, eine Systemvernetzung im Sinne der Sozialpädagogik findet jedoch nicht statt.

Für eine noch bessere Umsetzung des Vollzugszieles müssten aus meiner Sicht mehr qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die nach dem personenzentrierten Ansatz arbeiten. Dies im Sinn eines respektvollen und wertschätzenden Umganges mit den Gefangenen im Bewusstsein, dass sich dies auch auf das allgemeine Klima im Strafvollzug auswirkt.

Das Personal müsste obligat laufend geschult werden, eigenes Handeln sollte immer wieder reflektiert und hinterfragt werden. Feedback von Mitarbeitern sollte einen hohen Stellenwert erhalten, damit das Bewusstsein der eigenen Funktion präsent bleibt und nicht verwässert. Monotonie, Gleichgültigkeit und hierarchisches Denken zwischen Personal und Gefangenen sind nicht vereinbar mit dem Leitbild unserer Strafanstalt.

Der Bundesgesetzgeber weist ebenfalls auf die Grundsätze hin, welche im Freiheitsentzug in der Schweiz zu respektieren sind. Die folgenden Artikel erachte ich für meine Diplomarbeit nennenswert:

Artikel 74 im StGB (Grundsatz)

„Die Menschenwürde des Gefangenen oder des Eingewiesenen ist zu achten. Seine Rechte dürfen nur so weit beschränkt werden, als der Freiheitsentzug und das Zusammenleben in der Vollzugseinrichtung es erfordern“ (StGB, 2007, S. 32).

Die Sanktion

Sanktion ist eine Reaktion auf das Abweichen von Verhaltensregelmässigkeiten, durch die demonstriert wird, dass das abweichende Verhalten nicht hingenommen wird. Im Falle der repressiven Sanktion (Strafen bei Verstössen gegen strafrechtliche Normen) wird einem Normbrecher ein Gut (z. B. Freiheit) entzogen (vgl. Schäfers, 1998, S. 294 f).

Konkret ist im Strafgesetzbuch betreffend Disziplinarsanktion Folgendes festgehalten:

Artikel 91 im StGB (Disziplinarrecht)

„Gegen Gefangene, welche in schuldhafter Weise gegen Strafvollzugsvorschriften oder den Vollzugsplan verstossen haben, können Disziplinarsanktionen verhängt werden.

Disziplinarsanktionen sind:

1. der Verweis
2. der zeitweise Entzug oder die Beschränkung der Verfügung über Geldmittel, der Freizeitbeschäftigung oder der Aussenkontakte
3. die Busse
4. der Arrest als eine zusätzliche Freiheitsbeschränkung“ (StGB, 2007, S. 39).

Dies entspricht dem gesellschaftlichen Kontext. Dieser beeinflusst die Auftragserfüllung zeitweise mehr, als die der jeweiligen Arbeit zugrunde liegenden Konzepte, Grundlagen und Leitbilder. Die Gesellschaft fordert mehr Sicherheit und härtere Sanktionen. Gerichte würden zu milde urteilen und die Vollzugseinrichtungen würden zu wenig von den Gefangenen fordern bzw. seien zu sehr auf Resozialisierung ausgerichtet. Solche Haltungen sind regelmässig in den Tageszeitungen zu lesen und haben sich teilweise etabliert. Die Forderung nach harter Bestrafung, sozusagen Abschreckung durch lange Freiheitsstrafen, nimmt zu. Einige grundlegende Entwicklungstendenzen des Sanktionsvollzugs der kommenden Jahre zeichnen sich bereits jetzt deutlich ab (vgl. Patzen in Mayer, 2009, S. 61).

Stellungnahme

Inwiefern haben Disziplinarsanktionen Einfluss auf die Resozialisierung?

Durch das Erleben negativer Konsequenzen (Bestrafung) kann ein unerwünschtes Verhalten reduziert werden. Allerdings kann als Nebenwirkung auftreten, dass die Beziehung bzw. das aufgebaute Vertrauen zum Personal beeinträchtigt wird oder beim Gefangenen negative Emotionen entstehen. Ich behaupte, dass sich Sanktionen eher kontraproduktiv auf das Kernziel, straffrei zu leben, auswirken.

Mit härteren und längeren Strafen, wie ein Teil der Gesellschaft sie fordert, entsteht eher ein Kreislauf von Mehraufwand und -kosten, da Haftverlängerungen und markante Einschränkungen Unzufriedenheit der Gefangenen schüren und sich dies negativ auf ihr Verhalten auswirken kann. Kurzum, es können Probleme entstehen, die an frühere brachiale Unterbringungen in Haftanstalten erinnern. Das Feindbild (Personal - Gefangene), wie es Goffman (1973) in Asyle beschreibt, wird dadurch bestätigt und fördert Aggressionen, Gewalt sowie Rückzug einzelner Gefangener.

Es ist eine Tatsache, dass viele Gefangenen schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Sie kennen verschiedene Arten von Sanktionen, welche aber weitere Delikte nicht verhindern konnten. Der gewünschte Erfolg eines straffreien Lebens wurde bei ihnen nicht erreicht. Daher braucht es meines Erachtens weitere Erkenntnisse und neue Gangarten.

In der folgenden Darstellung löste eine alternative Sanktion sogar ein Gespräch unter Gefangenen aus und wurde „Tagesthema mit positivem Charakter“.

Eine Sanktion kann den Zielen oder Bedürfnissen des Gefangenen angepasst werden.

Ein Beispiel:

Q. absolvierte nur die ersten zwei Schuljahre, kann demzufolge kaum lesen und schreiben, möchte dies jedoch gerne können. Er hat Mühe, sich längere Zeit auf eine Arbeit zu konzentrieren und ist ungeduldig mit sich selbst. Anweisungen von Betreuenden kann er kaum entschlüsseln, überdeckt aber seine Defizite, indem er meist so tut, als würde er alles können, verstehen und wissen.

Jeden Montag und Donnerstag begleiten wir die Gefangenen zum Einkaufen im internen Kiosk. Dabei wurde beobachtet, wie Q. für einen Mitgefangenen Tabak kaufte. Dies ist laut interner Hausordnung nicht erlaubt. Q. wurde daraufhin rapportiert. Da es sich um ein kleines Vergehen handelt, konnte die Bearbeitung des Rapportes intern durch den stellvertretenden Abteilungsleiter bearbeitet und dementsprechend eine Sanktion verfügt werden. Mit der Vergabe einer Busse wäre die Strafe schnell vom Tisch gewesen. Aber hätte der Schuldige daraus etwas gelernt? Eine sinnvolle und lehrreichere Art, Q. zu "bestrafen", bestand darin, ihn fünfzehnmal den Paragraphen schreiben zu lassen, gegen den er verstossen hatte.

Betrachtet man dieses Handeln aus Sicht eines Sozialpädagogen, stellt man Folgendes fest:

Q. hat, wie oben beschrieben, einige Schwächen. Durch die Sanktion musste er sich an drei Tagen an einen Schreibtisch setzen. Er musste sich konzentrieren, sich in Geduld üben, schreiben und lesen. Er konnte mir danach sogar den Paragraphen auswendig vortragen. Ich gehe davon aus, dass er dies nicht so schnell vergessen wird.

Q. empfand es als eine sinnvolle, gute Sanktion und schmunzelte dabei. Er meinte, dass er etwas gelernt hätte. Auch bei anderen Gefangenen kam dieses Sanktion gut an. Es wurde das Tagesthema mit positivem Charakter.

Im Sinne des personenzentrierten Ansatzes könnten leichte Vergehen vermehrt Strafen mit Wahlmöglichkeiten ausgesprochen werden. Der Gefangene könnte zum Beispiel zwischen TV-Entzug und einer alternativen Sanktionen wählen. Mit der Bezugsperson soll der Gefangene eine Entscheidung treffen und sich somit zwangsläufig mit dem Thema auseinandersetzen. Es werden weitere soziale Kompetenzen gefördert, die für ein straffreies Leben nach der Haft erforderlich sind.

Weiter Beispiele für Sanktionen im Sinne des personenzentrierten Ansatzes könnten sein:

- Anstatt einer Geldbusse, erhält der Gefangene den Auftrag, mit der Bezugsperson in einem lösungsorientierten Gespräch Bewältigungsstrategien zu erarbeiten.
- Wenn ein Gefangener zurückgezogen lebt, wäre ein sinnvoller Auftrag, dass er für einen Monat an einer Gesprächsgruppe teilnehmen muss.

Ich bin überzeugt, dass es viele gute alternative Sanktionen für die Förderung der sozialen Kompetenzen gibt. Es ist für mich vorstellbar, dass der moderne Strafvollzug in Zukunft mehr Sanktionen im Hinblick auf soziale Förderung zusammen mit den Gefangenen erarbeitet.

Aus meiner Sicht sind diese Sanktionen wesentlich nachhaltiger. Der Gefangene setzt sich sowohl mit der Thematik als auch mit sich selbst auseinander. Kreative Ideen sind gefragt.

Erheblich einfacher gestaltet sich das Bezahlen einer Geldbusse, da der Gefangene diesen Verlust kaum wahrnimmt, zumal der Geldbetrag von seinem Konto abgebucht wird.

Alternative Sanktionen, dies ist mir bewusst, können nicht bei jedem Gefangenen und jedem Vergehen angewendet werden. Wie oben beschrieben, kommt es neben der Persönlichkeit des Täters auch auf den Schweregrad des Vergehens an und in welcher Abteilung sich der Gefangene befindet.

Q. war bisher der Einzige in unserer Abteilung, dem eine solche Form der Sanktionierung auferlegt wurde. Individualismus gestaltet sich stets schwieriger als eine Norm-Lösung.

2.6 Vollzugsaufgaben: Die Förderung des sozialen und straffreien Verhaltens steht im Zentrum

„Ich muss nicht lernen, in einer Institution zurechtzukommen, denn das kann ich. Institutionen kenne ich seit meiner frühsten Kindheit. Vielmehr müsste ich lernen, wie ich mich in der Gesellschaft zu verhalten habe, so dass ich nicht wieder in eine Institution komme“ (Aussage eines Insassen in einem Zweiergespräch).

Mit dem Strafgesetzbuch gibt uns der Bundesgesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. den Auftrag im Vollzug vor. Das Leitbild verkörpert die interne Haltung, auf welche Weise dieser Auftrag umgesetzt wird.

Fragt man nach der gesamtgesellschaftlichen Funktion, dient der Strafvollzug wie auch die soziale Arbeit letztlich der sozialen Integration der Gesellschaftsmitglieder. Der Strafvollzug wirkt punitiv, das heisst seine strafende Wirkung setzt ein, nachdem eine Normverletzung stattgefunden hat. Demgegenüber steht die von den Institutionen der sozialen Arbeit ausgeübte soziale Kontrolle, die vorwiegend in Form von Prävention und Sozialisation ausgeübt wird. Für das vom Gefangenen begangene Unrecht stellt die staatlich angeordnete Freiheitsberaubung in Form des Gefangenseins eine Strafe dar (vgl. Schneeberger Georgescu, 1996, S. 18).

Der Staat fügt dem Gefangenen durch die Gefangenhaltung ein Übel zu, weil dieser selbst ein Unrecht getan hat. Die Strafe soll das begangene Unrecht vergelten und es sühnen (vgl. ebd. S. 18).

Bei der Umsetzung der Strafe ist es wichtig, sich nach dem Hauptziel zu orientieren, nämlich der Förderung des sozialen und straffreien Verhaltens des Gefangenen. Gemeinsam mit dem Gefangenen wird prozessorientiert und individuell gearbeitet (vgl. Erb in Mayer, 2009, S. 150).

Stellungnahme

In den täglich stattfindenden Interaktionen mit Gefangenen lege ich mein Augenmerk besonders auf eine wohlwollende und wertschätzende Begegnung, so wie es im Leitbild der JVA (2010) verankert ist.

Wie unter dem Punkt 2.4 ausgeführt wurde, nehmen die meisten Gefangenen gegenüber der Institution und dem Personal eine distanzierte Haltung ein. Diese Tatsache erschwert meiner Meinung nach eine Umsetzung des Artikels 75 StGB. Der Gefangene verbüsst die Strafe ohne den gewünschten Resozialisierungsprozess. Durch den beschränkten Kontakt zur Aussenwelt und dem Personal verbringt er seine Freizeit überwiegend mit Mitgefangenen. Es ist also nicht auszuschliessen, dass vor allem junge Gefangene im Extremfall mit grösserer krimineller Energie entlassen werden, als vor ihrer Einweisung vorhanden war.

Durch die Verbindung von Zwang bzw. Strafe einerseits und Erziehung anderseits entstehen oft Zielkonflikte. Eine Wiedereingliederung des Gefangenen kann nur erreicht werden, wenn er bereit ist, an diesem Ziel mitzuarbeiten. Bei einer fehlenden entsprechenden Haltung des Gefangenen kann der Strafvollzug nur die ständige Bereitschaft zu einer pädagogischen Einwirkung anbieten (vgl. Schneeberger, 1996, S. 37).

Die Ressourcen des Gefangenen wie auch die der Anstalt sollen bewirken, dass die Delikthinderungsmotivation wie auch die Steuerungsfähigkeiten erhöht werden können (vgl. Erb in Mayer, 2009, S.150).

Welche Handlungen des Strafvollzugspersonals möglicherweise gerade bei einem Gefangenen effektiv deliktverhindernd und resozialisierend wirken bzw. den Resozialisierungsprozess unterstützen, lässt sich nur schwer eruieren (vgl. ebd. S. 153).

Seitens des Personals braucht es viel Engagement und eine positive Grundhaltung, um den Gefangenen längere Zeit zu unterstützen, vor allem bzgl. der Deliktverhinderungsmotivation. Eine gute, respektvolle und motivierende Arbeitsbeziehung ist Grundvoraussetzung, um positive Veränderungen zu bewirken. Ein wichtiger Aspekt ist, dass wir kleine Teilschritte der Rückfallverminderung als (Teil-)Erfolg beobachten und dem Gefangenen positiv rückmelden können (vgl. ebd. S. 153).

Stellungnahme

Im Strafvollzug herrschen enge Strukturen, der Gefangene wird überwacht und kontrolliert. Aussagen von ihm werden kritisch hinterfragt. Zugleich ist das Ziel gesetzt, mit unserer Arbeit resozialisierend auf das Individuum einzuwirken. Dies stellt eine Herausforderung dar und kann zu Zielkonflikten führen. Auf der Basis gegenseitiger Ehrlichkeit und Offenheit kann der Gefangene Vertrauen aufbauen, das für eine positive Entwicklung förderlich ist. Soziale Kompetenzen werden langsam übernommen, wenn sie selbst auch erfahren werden (Lernen am Modell i. S. von Bandura[1] ). Der Mensch erwartet, dass das, was von ihm erwartet wird, vom Mitmenschen auch vorgelebt wird.

Bei Eintritt in unsere Institution wird jeder Gefangene zur Arbeit verpflichtet. Dies verbindet viele positive Aspekte. Der Gefangene wird abgelenkt und erlernt nützliche Grundstrukturen wie z. B. Pünktlichkeit, korrektes Arbeiten, Teamarbeit, sich einfügen, den Arbeitsplatz sauber halten oder dem Leistungsdruck ausgesetzt zu sein, (Normalisierungsprinzip). Die Arbeit kann jedoch auch ein Punkt sein, der, wie Erb (2009) beschreibt, dem Hauptziel der Förderung des sozialen und straffreien Verhaltens im Weg steht.

2.7 Die Umsetzung der Vorgaben des Gesetzgebers im sozialpädagogischen Kontext

Die Gefangen-Gruppe sieht die Betreuer-Gruppe durch die Brille enger feindseliger Stereotypien (vgl. Goffman, 1973, S. 17 f).

Während der Arbeit in meinem Werkraum oder auch beim Sport trete ich mit den Gefangenen in Interaktion. Mit einer Mischung aus Beharrlichkeit, Wertschätzung, Empathie und kongruentem Auftreten kann ich ein Fundament für die spätere tragfähige Beziehung aufbauen. Dadurch findet ein Umdenken des Gefangenen statt. Er zeigt erste Ansätze von Emotionen und kann diese verbal beschreiben. Dies erachte ich als wichtigen Grundstein, um positiv auf ein Verhalten einzuwirken (beginnende Resozialisierung, wie sie der Gesetzgeber vorschreibt).

Individuell gehe ich auf den Gefangenen ein, um mit ihm gemeinsam Ziele für die Zeit während des Gefängnisaufenthaltes zu entwickeln. Soziale Kompetenzen lernt der Gefangene im gemeinsamen "Tun" wie z. B. beim Fußballspielen, beim Musizieren, im Werkraum während der Arbeitszeit und bei der gemeinsamen Reinigung des Werkraums.

Auf spielerische, humorvolle, aber auch ernsthafte Art lernt der Gefangene, die Rechte und Grenzen anderer zu achten und zu respektieren. Ebenso lernt er in diesem Kontext, sich mit anderen Gefangenen auseinanderzusetzen, emphatisch und wertschätzend zu sein. Es gab z. B. einmal einen Streit im Werkraum. Es stand die Frage im Raum, wann und wie lange das Fenster während der Arbeit geöffnet bleiben sollte. Einen Kompromiss zu finden, der für alle stimmte, war eine Herausforderung für alle Beteiligten. Dabei wurden automatisch Umgangsformen und Konfliktlösungsstrategien geübt oder gar erlernt. Bei Problemen der Gefangenen nehme ich eine loyal beratende Funktion ein und spiegel immer wieder deren Verhalten und Wirkung auf andere. Es ist mein Bestreben, dass der Gefangene selbst die Lösung für sein Problem erkennt und Eigenverantwortung übernimmt. Der Lernerfolg ist mit dieser Methode grösser und beständiger.

3 Sozialpädagogisches Verständnis

3.1 Was verstehe ich unter Sozialpädagogik im Strafvollzug

Wie unter Punkt 1.4 beschrieben, heisst Nähe und professionelle Beziehungsgestaltung keinesfalls Kuschelpädagogik, sondern beschreibt eine Haltung, um die personalen sozialen Kompetenzen eines Menschen zu fördern. Eine stetiges Auseinandersetzen und Spiegeln ist für den Gefangenen sowie das Personal bedeutend anspruchsvoller und erfordert hohe soziale Kompetenzen. In Interaktionsprozessen mit den Gefangenen zeigt sich gut, welche Ressourcen bzw. welches Entwicklungspotential vorhanden ist. Im Strafvollzug gehen die Meinungen des Personals über die richtige Nähe-Distanz-Regulation und die Grundhaltungen und Vorgehensweisen bzgl. Förderung des Gefangenen so weit auseinander, dass es wichtig ist, sozialpädagogische Interventionsplanungen zusammen mit dem Team anzugehen und das erwünschte Ziel gemeinsam zu klären, so dass im konstruktiven Dialog zielgerichtetes Handeln möglich wird. Schlussendlich muss jeder für sich entscheiden, wie viel Nähe er zulassen kann, dass er handlungsfähig bleibt.

3.2 Nähe und Distanz, Professionelle Beziehung

Carl R. Rogers wurde 1902 in Oak Park, USA, geboren und verstarb 1987 in La Jolla, CA. Er war Professor für Psychologie an verschiedenen Universitäten. Er wandte sich von der Psychoanalyse ab und entwickelte eine eigene therapeutische Richtung, die Gesprächstherapie (vgl. Rogers, 2006, S. 4).

Rogers gehörte zu den führenden Persönlichkeiten der Humanistischen Psychologie. Von daher kommt sein Anliegen und Engagement für menschliche Begegnungen, das Wachstum der Persönlichkeit beziehungsweise die Selbstaktualisierungstendenz und das Vertrauen in die Selbstheilungstendenz.

„Da nach Rogers die innere Natur des Menschen „gut“ ist, ist es wichtig, sie dergestalt zu fördern, dass man ihm ermöglicht, sich selbst zu finden, er selbst zu werden. Dann wächst der Mensch auch gesund, glücklich und ausgeglichen. Unterdrückt man jedoch diesen „guten“ Kern im Menschen, so wird er psychisch krank. Allerdings sieht Rogers auch die irrationalen und zerstörerischen Kräfte im Menschen, er hält auch nicht den Menschen als solchen für gut, sondern dass er bei einem entsprechenden Klima dazu neigt, sich positiv zu entwickeln“ (Hobmair, 2008, S. 424 f).

Rogers schreibt über Beziehungen: „Wenn ich eine gewisse Art von Beziehung herstellen kann, dann wird der andere die Fähigkeit in sich selbst entdecken, diese Beziehung zu seiner Entfaltung zu nutzen, und Veränderung und persönliche Entwicklung finden statt" (Rogers, 2006, S. 47).

Rogers schreibt weiter, dass Individuen, die auch nur für eine verhältnismäßig begrenzte Zahl von Stunden in einer solchen Beziehung leben, in Persönlichkeit, Einstellungen und Verhaltensweisen bedeutsame Veränderungen zeigen. Der Einzelne zeigt weniger Eigenschaften, die man gewöhnlich als neurotisch oder psychotisch bezeichnet, und mehr die Eigenschaften einer gesunden, aktionsfähigen Persönlichkeit. Belastende Situationen frustrieren ihn weniger, er hat ein besseres Verständnis von sich selbst und wird offener für seine Erfahrungen. Er wird mehr der Mensch, der er sein möchte. Die Effektivität solcher Beziehungen lässt bei Rogers keine Zweifel mehr aufkommen, dass eine Persönlichkeitsveränderung stattfindet (vgl. ebd. S. 50).

Stellungnahme

Vorab kann man auch von einer einseitigen Beziehung sprechen. Die Förderung der mir zugewiesenen Gefangenen steht im Zentrum. Es geht um ihre Bedürfnisse und um die Gestaltung der Arbeit und Freizeit. Es ist nicht mein Auftrag, die Gefangenen zu bestrafen, sondern sie zu fördern. Die Strafe ist der Freiheitsentzug.

Nähe und Distanz sehe ich als eine Gratwanderung. Beziehungsaufbau und daraus resultierendes Vertrauen ist mit Nähe verbunden. Ein stetiges Reflektieren meines Handelns ist deshalb wichtig. Es muss allen Beteiligten klar sein, dass es sich um eine berufliche Arbeitsbeziehung handelt, auch wenn diese höflich und in passenden Situationen gar humorvoll ist. Zu einer professionellen Beziehung gehört auch, dass ich bei Fehlverhalten des Gefangenen angemessen reagiere, so dass der berufliche Kontext und die Rahmenbedingungen der Anstalt gewährleistet sind. Dies bedingt, dass dem Gefangenen die Rahmenbedingungen bekannt sind, und er durch mein kongruentes Auftreten erkennt, wo die Grenzen sind.

Fazit: Mit Nähe ist nicht „nett sein, alles tolerieren, Probleme nicht ansprechen“ gemeint, sondern die Möglichkeit, mit vorhandenem Vertrauen Probleme konstruktiv und kreativ angehen zu können und dem Gefangenen durch Reflexion und Hilfestellung einen Lernerfolg zu vermitteln. Nähe und Vertrauen sind unabdingbar, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen: Nach Beendigung der Freiheitsstrafe, straffrei zu leben.

3.3 Motivation des Menschen

Definitionen: „Motiv“ und „Motivation“

"Motiv wird als von aussen nicht erkennbarer Beweggrund bezeichnet, der menschliches Verhalten aktiviert und auf ein bestimmtes Ziel hin steuert" (Hobmair, 2008, S. 175).

"Motivation ist ein gedankliches Konstrukt für Prozesse, die Verhalten aktivieren und es hinsichtlich ihrer Richtung, Ausdauer und Intensität steuern" (Hobmair, 2008, S. 176).

Motive sind psychische Kräfte. Sie bewegen den Menschen, setzen etwas in Bewegung, z. B. welche Verhaltensweisen der Mensch zeigt. Treten Motive in Kraft, setzt dies einen Prozess in Gang, den wir als Motivation bezeichnen (vgl. ebd. 2008, S. 175).

"Motivation ist also ein von Motiven gesteuerter Prozess des Angetriebenseins, der in der Regel solange anhält, bis das Ziel erreicht ist." (Hobmair, 2008, S. 175).

Häufig treten im Zusammenhang mit dem Motivationsbegriff zwei weitere Fachbegriffe - Bedürfnis und Trieb - auf. Trieb bezeichnet eine generelle angeborene Energie, eine Kraft, die darauf ausgerichtet ist, Wünsche und Bedürfnisse zu befriedigen. Ein Bedürfnis kennzeichnet einen physischen und psychischen Mangelzustand. Das bedeutet, dass ein Bedarf zum Beispiel nach Zuwendung, Lob und Anerkennung vorhanden ist (vgl. ebd. S. 177).

Der Ist-Zustand wird mit dem Soll-Zustand verglichen (Regelkreis). Besteht ein Bedürfnis nach Lob und Anerkennung, wird der Mensch aktiv, bis er das gewünschte Ziel erreicht hat (vgl. ebd. S. 180).

Anders formuliert sind Bedürfnisse personeninterne Reize, die einen Menschen in Handlungsbereitschaft versetzen und auf das Ziel gerichtet sind, die Reize zu beseitigen.

Joachim Bauer ist Medizinprofessor und Psychotherapeut in der Abteilung für Psychosomatische Medizin am Universitätsklinikum Freiburg. Zu der Thematik Motivation des Menschen schreibt Bauer:

„Wir sind - aus neurobiologischer Sicht - auf soziale Resonanz und Kooperation angelegte Wesen. Kern aller menschlichen Motivation ist es, zwischenmenschliche Anerkennung, Wertschätzung, Zuwendung oder Zuneigung zu finden und zu geben" (Bauer, 2007, S. 21).

Weiter schreibt Bauer, dass das natürliche Ziel der Motivationssysteme soziale Gemeinschaft und gelingende Beziehungen in allen Formen sozialen Zusammenwirkens mit Menschen ist (vgl. ebd. S. 34). Bauer vertritt die Ansicht, dass die stärkste und beste Droge für den Menschen der andere Mensch ist (vgl. ebd. S. 52).

Bauer beschreibt es so: "Nichts aktiviert die Motivationssysteme so sehr wie der Wunsch, von Anderen gesehen zu werden, die Aussicht auf soziale Anerkennung und Erleben positiver Zuwendung" (Bauer, 2007, S. 35). Zudem meint Bauer, dass die Motivationssysteme abschalten, wenn keine Chance auf soziale Zuwendung besteht, und sie anspringen, wenn das Gegenteil der Fall ist (vgl. ebd. S. 35).

Stellungnahme

Dies erklärt die Bedeutung der Rolle einer Bezugsperson. Je stärker die Beziehung zwischen Menschen ist, desto stärker ist der Einfluss auf deren Verhalten.

Zusätzliche Verstärker durch positive Reize (Lob, Anerkennung etc.) erhöhen die Auftretenswahrscheinlichkeit eines gewünschten Verhaltens.

Beispiel: I. ist seit einigen Tagen in unserer Abteilung. In der ersten Sportstunde fiel den mitspielenden Gefangenen auf, dass er ein exzellenter Fussballspieler ist. Sein Stil jedoch war geprägt durch harten Körpereinsatz. Dies missfiel den anderen Spielern. Ich besprach dies nach der Sportstunde mit ihm. Ich lobte seine fussballerischen Fähigkeiten und sagte ihm, dass er diesen harten Körpereinsatz nicht nötig hätte. Ich erklärte ihm, es wäre toll, wenn er seine Ressourcen anderweitig einsetzten und den anderen Spielern ein paar Tricks beibringen würde. Er entgegnete, dass ihm schon aufgefallen sei, dass die Anderen sehr rücksichtsvoll spielen und sich nach grobem Körperkontakt entschuldigen würden. Dies sei doch nicht normal. Ich erklärte ihm, dass wir aus Spass spielen und es in meinen Augen mehr Konzentration brauche, um dosiert und fair Fussball zu spielen.

Bei den folgenden Fussballspielen konnte ich I. mehrmals für seine schönen Zuspiele und natürlich für seine Tore loben. Er war sichtlich stolz auf sich. Bei den folgenden vier Spielen musste ich ihn immer wieder zu mehr Rücksicht ermahnen. Danach gab es eine Wende, er fing eigens an sich zu entschuldigen, wenn er jemanden hart am Körper traf, und er spielte nunmehr ohne übermässigen Körpereinsatz. Ich empfand seinen Wandel als grossen Schritt zu mehr Respekt seinen Mitmenschen gegenüber und ich empfand es als grosse Freude, ihm dies als Lob mitzuteilen.

Als Grundlage meiner sozialpädagogischen Berufsidentität sehe ich das p ädagogische Arbeiten, indem ich Gefangene so motiviere, dass sie sich positiv verändern, indem sie für ihr Handeln Verantwortung übernehmen, eine Haltung von gegenseitigem Respekt und Achtung vor den Rechten der Anderen einnehmen und durch Lernen am Modell sozial adäquate Umgangsformen und Konfliktlösestrategien erlernen.

Trotz oder vielleicht gerade wegen meiner personenzentrierten Haltung, bin ich in der Lage, in jeder Situation die Hausordnung und die Regelungen der Anstalt durchzusetzen.

Es ist mir stets bewusst, dass diese Menschen ein Delikt begangen haben. Ich halte mir diese Tatsache immerzu vor Augen. Dies erachte ich für wichtig, damit ich mich und meine Arbeitskollegen nicht in Gefahr bringe und handlungsfähig bleibe.

Darüber hinaus reflektiere ich mein Handeln regelmässig und gebe acht, dass ich von Gefangenen nicht instrumentalisiert werde.

Für mich stehen vor allem die Bedürfnisse des Gefangenen im Vordergrund. Jeder von uns kennt das Gefühl, wenn der Vorgesetzte ein Lob ausspricht. Es wirkt befreiend, gibt ein gutes Gefühl und motiviert zusätzlich.

Wie kann ein Verwahrter, der keine Zukunftsperspektive hat, die Motivation aufbringen, täglich an die Arbeit zu gehen, kooperativ zu sein und aktiv an seinem Verhalten zu arbeiten? Der Arbeitsverdienst[2], der einmal pro Monat ausbezahlt wird, kann als „Motivationsspritze“ (positiver Verstärker) eingesetzt werden. Viel motivierender jedoch scheint mir die Befriedigung der sekundären Bedürfnisse, wie beispielsweise durch Lob, Zuwendung und Anerkennung.

Wer gibt einem Mörder ein Lob, weil er z. B. beim Fussballspielen ruhig blieb, als ihn Andere foulten, oder motiviert blieb und nicht aggressiv wurde, als seine Mannschaft 10 : 3 verlor? Als Bezugsperson ist es mir wichtig, solche Situationen in Gesprächen hervorzuheben sowie positives Verhalten wertzuschätzen und zu loben. In vielen kleinen, teilweise winzigen Teilschritten fördern wir die Gefangenen individuell im Wissen, dass nicht nur das Erreichen eines gesetzten Zieles wichtig ist, sondern dieses stetig vor Augen zu haben. Dieses zielgerichtete Vorwärtsschauen motiviert den Gefangenen. Die damit verbundene Wertschätzung durch das Personal macht ihm bewusst, dass wir seine Fortschritte und seine positive Seite sehen und würdigen.

Auch bei zum Teil unbedeutend scheinenden Angelegenheiten erweist es sich als gewinnbringend, diese beim Gefangenen positiv zu erwähnen, da sich dies äusserst förderlich auf einen gelingenden Beziehungsaufbau auswirkt.

Aus der obigen Theorie schliesse ich, dass Beziehung und Motivation sehr eng im Zusammenhang stehen. Ohne Beziehung gibt es keine dauerhafte Motivation. Zudem kann der Gefangene durch die positive Zuwendung der Bezugsperson ein besseres Selbstwertgefühl entwickeln. Dies ist wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung, für das soziale Zusammenleben und schlussendlich auch für das Selbstkonzept eines Menschen. In meiner Rolle als Sozialpädagoge nutze ich die professionelle Beziehungsgestaltung mit den Gefangenen, um sie für ein erwünschtes Verhalten zu motivieren.

Es gibt auch Gefangene, die anfänglich mit Lob nicht umgehen können, wie folgende Beispiele aus meiner Praxis auf eindrückliche Weise zeigen:

Z. ist seit einem Jahr im Hausdienst beschäftigt. Ende des Jahres habe ich, wie bei allen Gefangenen, eine Qualifikation erstellt, die in seinem Fall überdurchschnittlich gut ausfiel. Dementsprechend war ich auf seine Reaktion gespannt. Gemeinsam besprachen wir die Eintragungen. Ich lobte ihn und wertschätzte seine Arbeit. Z. zeigte keine Spur von Freude, im Gegenteil, er starrte freudlos, ohne eine Regung im Gesicht, auf das Dokument. Etwas irritiert fragte ich ihn, ob er mehr erwartet hatte. Er meinte nein, nein, es sei gut. Er gab mir die Hand und verliess mein Büro. Am Abend beim Einschliessen, als ich bei seiner Tür ankam, sprach er mit leiser, zurückhaltender Stimme: „Herr Siegenthaler, vielen Dank!“. Nun sah ich die Freude in seinen Augen, wenn auch nur für einen kurzen Augenblick. Danach zog er die Türe hinter sich zu, so dass ich nicht auf seine Worte reagieren konnte.

Andere Menschen wiederum brauchen überdurchschnittlich viel Lob und Anerkennung. So wurde mir beispielsweise R. zugewiesen, nachdem es immer wieder zu Spannungen mit dem Personal gekommen war. In der einberufenen interdisziplinären Sitzung konnte ich mir ein erstes Bild von R. machen. Ich erkannte, dass er Mühe hat, sich längere Zeit mit einem Produkt zu beschäftigen.

Im Erstgespräch klärte ich ab, was genau aus seiner Sicht zu den Spannungen geführt hatte. Es stellte sich heraus, dass er extrem viel Anerkennung braucht und sein Geltungsbedürfnis einen hohen Rang einnimmt. In der Anfangsphase nahm ich mir bewusst sehr viel Zeit und führte immer wieder personenzentrierte Gespräche mit ihm. Damit er lernen konnte, besser über seine Gefühle zu reden, bat ich ihn jeweils vor und nach dem Gespräch eine zu seiner aktuellen Verfassung passende Gefühlskarte[3] auszusuchen und seine Wahl zu begründen.

Ich erklärte ihm alles in kleinsten Arbeitsschritten, die ich so gestaltete, dass er nicht überfordert wurde und definierte Zwischenziele problemlos erreichen konnte. Auf diese Weise gelang es mir, sein Bedürfnis nach Anerkennung und Lob zu befriedigen.

Inzwischen ist er soweit, dass er Baumstämme zu Blumentrögen bearbeitet. Er hat die Herausforderung angenommen, auch bei grösseren Arbeiten konzentriert dran zu bleiben und auf seine Zwischenziele stolz zu sein. Es gibt Arbeiten, welche er zuerst lernen muss, da insbesondere bei Arbeiten mit Maschinen Fachwissen vonnöten ist.

R. kann mittlerweile die Motivation aufbringen, zuerst tagelang an Abfallholz zu üben, um nach der Einarbeitung mit Hilfe der Maschine wertvolle Materialien zu schönen Endprodukten verarbeiten zu können. Im personenzentrierten Gespräch versuche ich zu erkennen was er braucht, um neue Herausforderungen annehmen zu können.

Lob und Anerkennung kosten nichts, aber sie sind ungemein wichtig für die Motivation von Menschen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 – Teilschritte werden erarbeitet (Foto: V. Frommenwiler 21.01.2011)

[...]


[1] Das Lernen am Modell erfolgt in zwei Phasen: Die Aufnahmephase: Der Mensch nimmt das Modellverhalten und seine Wirkung wahr, speichert die Wahrnehmung und erprobt das Verhalten möglicherweise in kognitiver Form. Die Ausführungsphase: Der Mensch wird nun selbst aktiv und präsentiert das beobachtete Verhalten. Ausschlaggebend für die dauerhafte Übernahme des Verhaltens in das eigenen Repertoire sind die darauf folgende Reaktionen und deren Bewertung (vgl. Hillenbrand, 2008, S. 93).

[2] Mittels Qualifikation (Punktesystem), die der zuständige Werkmeister ausfüllt und mit dem Gefangenen bespricht, nimmt er Einfluss auf das Verhalten des Gefangenen. Je höher die Punktzahl in der Qualifikation, desto höher der Arbeitsverdienst. In der Regel wird mit einem Tagesansatz von Fr. 19.50 pro Tag begonnen. Je nach Verhalten und Qualität der Arbeit kann der Tagessatz bis max. Fr. 33.- erhöht werden. Bei entsprechendem Verhalten kann er auch geringer als Fr. 19.50 sein. Bei Arbeitsverweigerung erhält der Gefangene an diesem Tag kein Geld.

[3] Comicfiguren, die Gefühle wie Wut, Enttäuschung, Trauer, Angst oder Freude darstellen.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2011
ISBN (PDF)
9783956847813
ISBN (Paperback)
9783956842818
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Agogis - Berufliche Bildung im Sozialbereich
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Schlagworte
Pädagogik Carl Rogers Roland Siegenthaler Strafvollzug Gefangene

Autor

Seit 2001 arbeitet Siegenthaler in einem Wohnpavillon als Aufseher / Betreuer in einer geschlossenen Strafanstalt. Im Februar 2009 entstand losgelöst vom Abteilungssystem ein neuer Arbeitsbereich, den er als Leiter Wohnen/Beschäftigung für alte, verhaltensauffällige, instabile und renitente Gefangene neu Strukturierte. In diesem Bereich werden die Gefangenen in einem eigens angepassten Kontext beschäftigt und betreut. Die Gefangenen wollen oder können infolge ihres Alter oder Krankheitsbildes die vorgegebene Tagesstruktur nicht bewältigen oder verweigern jegliche Anweisungen. Siegenthaler beginnt von Grund auf mit diesen Menschen zu arbeiten. Es stehen nicht Leistung und Arbeitstempo im Vordergrund, sondern der Aufbau einer tragfähigen, zwischenmenschlichen Arbeitsbeziehung nach dem personenzentrierten Ansatz. Währen der Ausbildung zum Sozialpädagogen schrieb er die Literaturarbeit über den personenzentrierten Ansatz. Konsequent setzt er diesen mit Erfolg im Strafvollzug um. Weiterbildung: 2004-2006 berufsbegleitende Ausbildung zum: Fachmann für Justizvollzug mit eidgenössischem Fachausweis, 2008-2011 Bildungsgang Sozialpädagogik : Diplomierter Sozialpädagoge HF, 2012-2013 Modulzertifikat: Praxisausbildner inkl. SVEB- Zertifikat 1.
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Titel: Beziehungsgestaltung im Strafvollzug mit Hilfe des personenzentrierten Ansatzes
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