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Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe: Politische Sparmaßnahme oder fachlicher Ansatz?

©2007 Studienarbeit 33 Seiten

Zusammenfassung

Das Thema Sozialraumorientierung ist seit einigen Jahren in aller Munde. Besonders die Jugendämter und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) schreiben sich oftmals sozialräumliche Konzepte auf die Fahnen. Angesichts angespannter kommunaler Haushalte können sich Politiker gut mit dieser auf lange Sichte gesehen kostengünstigen Variante anfreunden und unterstreichen ihrerseits die neuen fachlichen Anforderungen an eine moderne und bessere Jugendhilfe.
Dass hinter der Arbeit im Sozialraum ein sinnvolle Methode steckt, ist in der Sozialen Fachwelt unbestritten. Doch werden diese Konzepte wegen der fachlichen Überzeugung umgesetzt oder handelt es sich dabei vielmehr um eine kommunalpolitische Einsparmaßnahme, um die hohen Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe in einem erträglichen Rahmen zu halten? In der vorliegenden Arbeit geht der Autor dieser Fragestellung nach.
Zu Beginn der Arbeit geht der Autor auf den im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen auf den 1990 erschienen Achten Kinder- und Jugendbericht ein, der maßgeblichen Einfluss auf die Soziale Arbeit der letzten Jahre ausgeübt hat. Eine ebenfalls einschneidende Änderung in der Jugendhilfe war das im gleichen Jahr in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), welches ebenfalls Erwähnung findet. Danach werden der Begriff der Sozialraumorientierung sowie die speziellen Methoden und Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe erläutert und es wird der Frage nach den Gründen nachgegangen. Anhand von einem sozialräumlichen Beispiel wird zudem die Arbeit des ASD im Rems-Murr-Kreis genau beleuchtet.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


4. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Die Grundlage für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfelandschaft bildet das Kinder und Jugendhilfegesetz, welches am 3. Oktober 1990 in den neuen und am 1. Januar 1991 in den alten Bundesländern in Kraft getreten ist.[1]

Als Leitnorm für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe gilt § 1 Abs. 1 KJHG: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“[2]

Mit den Hilfen zur Erziehung (§§ 27-35 KJHG) hat der Gesetzgeber einen Leistungskatalog mit Rechtsanspruch geschaffen, dessen Angebote wahrgenommen werden können, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. [3]

Die folgende Grafik zeigt die Palette an Hilfeangeboten nach § 27 KJHG.

Bei dieser Aufzählung handelt es sich nicht um starre und abgrenzbare Hilfen. Vielmehr soll dabei die nach § 27 KJHG Absatz 1 und 2 sinngemäße, individuelle und geeignete Maßnahme für die jeweilige Person unter Einbezug des engeren sozialen Umfelds gefunden werden.[4] Zusätzlich nimmt die Erschließung der Ressourcen im Sozialraum der Kinder und Jugendlichen eine tragende Rolle ein und unterstreicht damit den sozialraum- und lebensweltorientierten Ansatz des KJHG.[5]

5. Sozialraumorientierung

5.1 Der Sozialraum

„Der Begriff des Sozialraums bezieht sich zunächst auf einen sozialgeografischen abgrenzbaren Lebensraum – einen Stadtteil, ein Viertel, ein Dorf, einen Lebensraum von Menschen, der durch strukturelle oder soziale Merkmale abgrenzbar ist.“[6]

Daher ist der Sozialraum ein zentraler Ort, in dem sich die Bewohner auskennen, sie über Beziehungen und Ressourcen verfügen und der somit den Lebensmittelpunkt darstellt. Dies kann z.B. die Familie, die Nachbarschaft, eine Straße oder eine Institution sein. Dadurch wird deutlich, dass jeder Mensch seinen eigenen individuellen Sozialraum hat, der sich von anderen unterscheidet aber auch übereinstimmen kann. Unterschiede kommen durch die verschiedenen Bedarfslagen und Ressourcen der dort lebenden Gruppen zustande. Der Sozialraum eines Kindes wird z.B. anders erlebt, wie der eines alten Menschen. In diesem Raum gibt es allerdings auch Konflikte, die im alltäglichen Leben bewältigt werden müssen. Außerdem finden die Menschen in diesem begrenzten und überschaubaren Raum auch Bezugspunkte, die ihnen helfen Lösungsstrategien für ihre Probleme zu finden. Der Sozialraum ist für Menschen daher als ein wesentlicher Teil ihres Lebens anzusehen.

Dies wiederum ist der Ansatzpunkt der Kinder- und Jugendhilfe, die unter dem Begriff Sozialraum die infrastrukturellen und institutionellen Sozialisations­bedingungen sowie das soziale Umfeld von Kindern und Jugendlichen versteht. In diesem vertrauten Rahmen lassen sich die Betroffenen leichter erreichen, da sie eine unmittelbare Verbindung zu Problemen und Lösungen herstellen können.

Mit Hilfe einer so genannten „Sozialraumanalyse“ können Bedürfnisse, Defizite, Handlungsmöglichkeiten und die speziellen Lebenslagen aufgezeigt werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird eine zielorientierte Gestaltung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Begriff „Sozialraum“ sowohl eine geographisch, als auch subjektbezogene Bedeutung hat und dass Sozialräume sehr unterschiedlich gestaltet sind.[7]

5.2 Begriff der Sozialraumorientierung

Trotz der langen Tradition und der Aktualität von „Sozialraumorientierung“ (SRO) existiert kein einheitliches Begriffsverständnis. Daher möchte ich den Blick auf das sozialräumliche Konzept nach HINTE richten, der seit vielen Jahren zahlreiche Publikationen veröffentlicht hat und in Fachkreisen als der Experte schlechthin gilt.

Die Grundlagen der Sozialraumorientierung lassen sich in der Gemeinwesenarbeit der 60er Jahre finden und haben bis heute folgende methodische Prinzipien:

- „konsequente Orientierung am Willen (nicht: an den Wünschen) und den Interessen der Betroffenen
- aktivierende Arbeit statt Betreuung und vorgehaltener Leistungen (wir tun möglichst nichts für die Leute, sondern immer nur mit den Leuten)
- Aktivitäten und Hilfen nutzen die Ressourcen:
- der im Quartier lebenden Menschen und
- des sozialen Raums
- Die Arbeit ist immer zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt
- Kooperation und Vernetzung vorhandener Leistungen sind Grundlage sämtlicher Strukturen und Abläufe “[8]

Der wesentliche Inhalt eines sozialräumlichen Konzepts ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von Bewohnern in ihrem jeweiligen Sozialraum (z.B. Stadtteil) mit Hilfe ihrer Eigenverantwortung und Aktivität, wobei die Rechte und der Wille der Betroffenen im Vordergrund stehen. Die Sozialraumorientierung macht sich daher zur Aufgabe, dass die Ressourcen, die sowohl soziale als auch strukturelle Charaktere haben können in einem bestimmten Sozialraum in Zusammenarbeit mit den Bewohnern gefördert, unterstützt und ausgebaut werden. Die dort lebenden Menschen werden nicht als passive und hilflose Subjekte angesehen, sondern als aktive Klienten, die im Sinne einer für sie zufrieden stellenden persönlichen Lebensführung in Aktion treten und die zur Verfügung stehenden Ressourcen in ihrem Sozialraum nutzen. Ressourcen des sozialen Raums können z.B. Sachkenntnisse von Bewohnern, Ehrenamtliches Engagement, Nachbarschaftliche Kontakte, Cliquen oder auch Räumlichkeiten für Versammlungen sein.[9] Die Orientierung am sozialen Raum gewinnt dadurch gegenüber der Einzelfallarbeit der klassischen Jugendhilfe enorm an Bedeutung („Vom Fall zum Feld“).[10]

5.3 Wurzeln und Geschichte der Sozialraumorientierung

Die Wurzeln der Sozialraumorientierung sind in der Gemeinwesenarbeit zu finden, die neben der Einzelfall- und Gruppenarbeit zu den drei Methoden der Sozialen Arbeit gehört. Der Gemeinwesenarbeit lag schon in der Vergangenheit viel daran, die Menschen und ihre individuellen Lebenssituationen in den Hilfeprozess mit einzubinden.

Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelten englische Pfarrer das Prinzip des „friendly visiting“, welches sich auf die Kontrolle der Bedürftigkeit der betroffenen Familien reduzierte. Zur Überprüfung wurde die Stadt in Armutsquartiere eingeteilt, für die ein angesehener Bürger ehrenamtlich verantwortlich war. Seit dem Beginn des 20. Jh. wurde diese Tätigkeit professionell, d.h. mit Ausbildung und gegen Bezahlung durchgeführt. Als Vorreiterin ist dabei Mary Richmond (1861-1928) zu nennen, die als Geschäftsführerin einer Wohlfahrtsorganisation für die soziale Einzelfallhilfe richtungs-weisende Funktion hatte.

Gegen das Arbeitsprinzip der Einzelfallhilfe stand das Prinzip von Gemeinwesen und Stadtteil-Arbeit, welches von der Nobelpreisträgerin Jane Addams (1860-1935) in Chicago praktiziert wurde. 1889 gründete sie zusammen mit anderen Frauen das „Hull House“, eine Wohngemeinschaft in einem Armutsviertel von Chicago. Der Fokus dieser Hilfeform lag dabei auf der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den unterentwickelten Quartieren der Stadt.

Sicherlich ist es daher kein Zufall, dass nur zwei Jahrzehnte später in der gleichen Stadt die „Chicago School“ erstmals einen sozialökologischen Forschungsstil entwickelte, der sich als Anfang der empirischen Sozialforschung ansehen lässt. Der Forschungsauftrag bestand nicht darin, spezifische Gruppen zu untersuchen oder den Gesamt-gesellschaftlichen Einblick zu erlangen, sondern den Lebensraum Großstadt und die darin vorherrschenden Verhaltensweisen der Menschen genauer zu beleuchten.[11]

Als 3. Methode wurde in den 60er Jahren die GWA in Deutschland als neue Form der sozialen Arbeit aus anderen Ländern wie z.B. der USA oder auch den Nieder-landen übernommen. Während sich die zwei bisherigen Methoden hauptsächlich auf Subjekte konzentrierten setzt Gemeinwesenarbeit den Schwerpunkt auf die räumliche Orientierung. Die Aktivierung und Beteiligung der Bewohner sowie diverse sozialräumliche Untersuchungsverfahren sind bis in die Gegenwart feste Bestandteile der GWA und daher die Wurzeln der aktuell diskutierten Sozialraumorientierung.[12]

5.4 Methoden der Sozialraumorientierung

Die folgenden methodischen Grundsätze bilden den Kern der Sozialraumorientierung und dienen der sozialen Arbeit als individuell auszufüllendes Rahmengerüst.

Orientierung am Willen/Interessen: Der Wille (nicht der Wunsch!) und die Interessen der Klienten sind entscheidend. Im Gegensatz zum Wunsch bezieht sich der Wille auf Ziele, die sich aus eigener Kraft realisieren lassen und für dessen Erfüllung nicht andere Personen zuständig sind.

Hilfe zur Selbsthilfe: Sozialräumlich gute Arbeit wird dann abgeliefert, wenn auf Basis der Interessen und Willen, die Klienten dazu befähigt werden ihre eigenen Möglich-keiten auszuschöpfen, ohne ihnen dabei Aufgaben abzunehmen, die sie selbst bewerkstelligen können. Sie sollen in ihrem Glauben an sich selbst und ihren Kräften gestärkt und nur soweit angeleitet werden, wie es die individuelle Situation verlangt.

Ressourcenorientierung: Die sozialräumliche Denkweise distanziert sich vom defizitären Blick und legt ihren Fokus auf die vorhandenen Stärken der Betroffenen. Im Alltag wird leider zu wenig der Blick auf die Kompetenzen gerichtet. Daher ist es auf jeden Fall notwendig, dass die Fachkräfte ihren Klienten gewisse Fähigkeiten zuschreiben. Ressourcenorientierung beschränkt sich aber nicht nur auf Personen, sondern schließt auch Räume bzw. Regionen mit ein.

Zielgruppen- und Bereichsübergreifend: Der sozialräumliche Blick konzentriert sich nicht ausschließlich auf einzelne Personen, sondern schließt den umgebenden Sozialraum (Wohnviertel) und die Bewohner mit ein. Außerdem wird der Mensch nicht als Mitglied einer bestimmten Zielgruppe gesehen, dem man gewisse Eigenschaften zuschreibt. Vielmehr stellt er eine Person dar, bei dem im Gegensatz zu der restlichen Bevölkerung sehr unterschiedliche Interessen und Ressourcen zu finden sind.

Vernetzung und Kooperation: Wie bereits in der zielgruppen- und bereichsüber-greifenden Methode beschrieben, gilt auch für das Prinzip der Vernetzung und Kooperation eine ganzheitliche Sichtweise an den Tag zu legen. Der Kernpunkt sozialräumlicher Konzepte bildet der intensive Kontakt und die Vernetzung zwischen den beteiligten Gruppen in einem Quartier.[13]

[...]


[1] Vgl. MERCHEL 2003, S.11.

[2] SGB VIII 2005, S.1030.

[3] SGB VIII 2005, S.1041.

[4] Vgl. KLATETZKI 1994, S.42.

[5] Vgl. HINTE 2001, S.11.

[6] DEINET 1999, S.31.

[7] Vgl. HAMBERGER 2000, S.16f.

[8] HINTE 2006, S.21.

[9] Vgl. HINTE 1999, S.106.

[10] Vgl. HINTE 2006, S.31.

[11] Vgl. MÜLLER 2002, S.31f.

[12] Vgl. RIEGE 2005, S.20f.

[13] Vgl. HINTE 2007, S.45ff.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2007
ISBN (PDF)
9783956849770
ISBN (Paperback)
9783956844775
Dateigröße
6.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,7
Schlagworte
Erziehungshilfe Soziale Arbeit Verhaltensauffälligkeit präventive soziale Maßnahme Sozialpolitik
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