Lade Inhalt...

Der gesetzgeberische Handlungsbedarf im Bereich Corporate Social Responsibility

©2013 Bachelorarbeit 64 Seiten

Zusammenfassung

Das CSR trägt zur Entwicklung, Unterstützung und Durchsetzung von nachhaltigen Maßnahmen und Konzepten von Unternehmen bei. Die Europäische Union hat dazu aufgerufen, an der Entwicklung eines gesetzlichen Rahmens mitzuwirken, der das nachhaltige Wirtschaften in Europa harmonisieren und reglementieren soll. Ziel ist die Entwicklung von Handlungsempfehlungen, die entsprechende Schutzvorschriften für die Ökonomie, die Ökologie und die Soziologie bieten sollen.
Der zentrale Gedanke dieser Arbeit ist demnach: Wie stark bedarf es eines gesetzlichen Rahmens für die Ausgestaltung des CSR? Diese Frage wird mit Hilfe von Definitionen, Beispielen aus der Praxis, unterschiedlichen Interessengruppen und gesetzlichen Vorschriften näher erläutert.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2. Definition CSR

2.1 Historische Entwicklung bis zum Begriff CSR

Der Begriff Corporate Social Responsibility hat seinen Ursprung im angloamerikanischen Sprachraum[1] und ist seit jeher dem Bereich der Unternehmensethik zu zuordnen.[2] Umgesetzt wird die Unternehmensethik in der Unternehmensmoral. Eine klare Abgrenzung zwischen den Begriffen Ethik und Moral ist einem Fundament und dem zu bauendem Haus gleichzusetzen. Etwas Ethisches ist als grundlegende Theorie für den Bau der Moral zu verstehen. Die Moral ist demnach die Verhaltensweise, die sich aus der Ethik ergibt.[3]

Bereits frühzeitig haben sich große Visionäre und Industrielle der Moral verschrieben, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Die ersten Unternehmer die Maßnahmen ergriffen haben, waren Henry Ford (Gründer des Automobilherstellers), Andrew Carnegie (amerikanischer Stahl-Tycoon und Friedensnobelpreisträger) und George Cadbury (britischer Süßwarenfabrikant).[4] Sie zählten Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu den einflussreichsten Unternehmern der Welt und nutzen ihren Einfluss für die Förderung sozialer Gerechtigkeit. So implementierten sie z.B. Gesundheitsprogramme für Mitarbeiter und deren Familien oder stellten ausreichend Wohnraum für eben diese zur Verfügung. Hierbei nahm auch Deutschland eine Vorreiterrolle ein. Nicht nur Industrielle sondern auch Politiker setzten durch ihr Empfinden für soziale Gerechtigkeit bis heute geltende Maßstäbe. Otto von Bismarck führte während seiner Amtszeit von 1880 – 1890 als Handelsminister in der Weimarer Republik, im Rahmen seiner Sozialpolitik, die noch heute bestehende Unfall-, Kranken-, Invaliden-, und Rentenversicherung ein. Auch Berufsgenossenschaften sind auf das Handeln Bismarcks zurückzuführen.[5] Eine politische Grundlage für die gesellschaftliche Verantwortung der Arbeitgeber war somit geboren.[6]

Erstmalig fiel der Ausdruck Corporate Social Responsibility (CSR) 1953 in den USA. Der Wirtschaftsprofessor Howard R. Bowen veröffentlichte 1953 ein Werk namens „Social Responsibilities of the Businessmen [7] [8] in dem er erstmals an das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmer appelliert und eine unternehmerische Ausrichtung mit den Erwartungen, Zielen und Werten der Gesellschaft knüpft. Somit entstand die Idee eines ersten Konzeptes von der unternehmerischen Verantwortung.[9]

2.2 Heutiges Anwendungsgebiet des CSR

Heutzutage ist das CSR ein weit gefasster Begriff, der sich hauptsächlich den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Sozialem zuordnen lässt. Diese drei Bereiche werden auch als das „Drei-Säulen-Modell“ der Nachhaltigkeit bezeichnet.[10] In der deutschen Literatur wird das Kürzel CSR häufig mit dem Wort Nachhaltigkeit gleichgesetzt[11]. CSR steht für die moderne und internationalisierte Beschreibung für nachhaltige Unternehmensführung. Eine nachhaltige Unternehmensführung beinhaltet demnach neben der Integration eine ganzheitliche Betrachtungsweise der unternehmensinternen (direkten Handlungsfeldern) sowie der unternehmensexternen (indirekte Handlungsfelder) Vorgängen. Beide Sichtweisen sind für ein ausgewogenes CSR unverzichtbar.

Die Motivation für einen Unternehmer oder einen Konzern sich dem CSR anzunehmen sind ganz unterschiedlicher Natur. Vorwiegend liegt ein gesteigertes Interesse an Umsatz- oder Gewinnzuwächsen vor.[12] Die Möglichkeit, einen verpflichtenden Beitrag zur Gesellschaft leisten zu können, bildet hingegen nur ein sekundäres Interesse. Auch Anteilseigner, die Politik, Nicht-Regierungs-Organisationen (NRO) und Arbeitnehmer haben eigene Interessen und Motivationen um das CSR umzusetzen. Für eine neutrale Definition, die die Allgemeingültigkeit für alle Betroffenen wiedergibt, werden Motivationen und Umsetzungsmöglichkeiten in der folgenden Definition außer Acht gelassen. Betroffene und Teilhaber des CSR werden als Stakeholder[13] bezeichnet.

Nachhaltige Unternehmensführung ist, wie zuvor erwähnt, nur im deutschsprachigen Raum als Begriff vorhanden. International wird die Nachhaltigkeit durch das CSR ausgedrückt. 2009 hat das Deutsche CSR-Forum die Gemeinsamkeiten zwischen der Nachhaltigkeit und dem CSR folgendermaßen beschrieben: „ CSR steht für nachhaltige Unternehmensführung im Kerngeschäft, die in der Geschäftsstrategie des Unternehmens verankert ist.“ [14] Die Europäische Kommission hat das CSR in dem 2001 erschienenen Grünbuch als Konzept beschrieben „[…] das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit Stakeholdern zu integrieren.“ [15]. Der Wirtschaftsrat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) geht in seiner Definition sogar noch einen Schritt weiter. Er sieht „die Unternehmen in der sozialen Pflicht ökonomischen Profit zu erwirtschaften, um die Aufgabe, einen Beitrag zum Wohlergehen der Gesellschaft zu leisten unter der Berücksichtigung von sowohl sozialen als auch ökologischen Aspekten. “.[16]

Diese Definitionen verdeutlichen die umfangreichen Tätigkeitsfelder des CSR. Alle Bereiche der Wertschöpfungsprozesse, jeder Abteilung, eines Unternehmens sind davon betroffen. Nach herrschender Meinung beschreibt das CSR die Verfolgung von Zielen, die langfristige Profitabilität schaffen.[17] Dabei wird die eigene Macht verantwortungsbewusst eingesetzt und soziale Abwägungen in Entscheidungen einbezogen. Der Grundgedanke sich für eine harmonisierte Gesellschaft einzusetzen rundet die Handlungen ab. Daraus resultieren fünf Grundsätze für eine nachhaltige Unternehmensführung:

1. Die langfristige Aufrechterhaltung des Unternehmens ist Ziel einer nachhaltigen Unternehmensführung.
2. Das strategische und operative Geschäft muss von Nachhaltigkeit geprägt sein.
3. Unternehmen müssen sich freiwillig Statuten unterwerfen um eine Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
4. Compliance [18] und Nachhaltigkeit gelten als Maßstab für nachhaltige Unternehmensführung.
5. Grundlage für die Nachhaltigkeit sind Solidarität, Transparenz und Risikomanagement.[19]

In der klassischen Wirtschaftswissenschaft wird die Verantwortung hauptsächlich an der Einhaltung gesetzlicher und ethischer Standards gemessen, die für den gewinnbringenden Einsatz von Ressourcen gelten. Aus diesem Grund sind Gesetze und strenge Regularien unerwünscht. Das langfristige Ziel ist hierbei der Schutz der Profite, die Erhöhung des Shareholder-Value [20] sowie der Erhalt oder die Stärkung der Marktposition.[21] Diesen Zielen steht die 2008 eingesetzte internationale Finanz- und Wirtschaftskrise gegenüber. Diese hat bewiesen, dass eine reine Fokussierung auf Shareholder-Interessen nicht unbedingt durchsetzbar ist, sondern eine ganzheitliche Betrachtungsweise aller an dem Wirtschaftskreislauf beteiligten Individuen wichtig ist.[22]

Anhänger der sozialen Marktform setzen sich deshalb verstärkt dafür ein, Unternehmen und Gesellschaft miteinander zu verknüpfen. Die gängigsten Methoden sind hierbei Sponsoring oder Spenden.[23] Originäre wirtschaftliche Interessen der Unternehmen werden durch freiwillige und hilfsbereite Leistungen ergänzt und die Verknüpfung ergibt für beide Parteien einen Vorteil. Das Unternehmen profitiert z.B. durch einen Imagegewinn, sofern die Zuwendungen nicht anonym abgewickelt werden und soziale Projekte sichern sich die Finanzierung.[24]

Im Rahmen der Globalisierung und der zunehmenden Entstehung multinationaler Großkonzerne verdeutlicht sich, dass eine soziale Betrachtungsweise der Marktwirtschaft nicht ausreicht. Vertreter der globalen Marktwirtschaft fordern von den Unternehmen neben den wirtschaftlichen Aktivitäten auch politisches Engagement. Mit dem zielgerichteten Engagement soll der Einfluss der Wirtschaftselite positiv auf Gesetzgebungsverfahren einwirken. Beispielsweise kann der hohe Umweltschutzstandard der Europäischen Union (EU) auf Drittstaaten wie China, Indien, Brasilien, Russland oder andere übertragen werden. Deshalb spricht man hier auch von den sogenannten Global Citizen.[25] [26] Hierbei stehen den Konzernen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen können sie ihren Einfluss auf die Politik geltend machen. Hierbei ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Einfluss und einem möglichen Machtmissbrauch der Unternehmen auf die Gestaltung junger Demokratien besonders wichtig. Zudem sollte Engagement immer eine Win-Win-Situation herbeiführen und Macht nicht einseitig festigen. Gesellschaft und Unternehmen sollten gleichermaßen vom Engagement profitieren. Auf der anderen Seite können unternehmensinterne Vorschriften für den Umweltschutz weltweit auf dem höchsten Standard angeglichen werden, sodass auch Fabriken in China sich an deutsche Regularien halten. Investitionen in ökologisch unterentwickelten Regionen könnten sich dadurch zwar erheblich verteuern, jedoch ist die nachhaltige Wirkung für die Region und ortsansässige Menschen positiv zu bewerten. Um finanzielle Belastungen für die Unternehmen möglichst gering zu halten sind hier beispielsweise reduzierte Steuersätze durch den gastgebenden Staat ein Entgegenkommen.[27]

2.3 Stakeholder

Stakeholder sind die Treibende Kraft hinter den Interessen aller in einer Gesellschaft lebenden Menschen oder Vereinigungen. Dazu gehören unter anderem die NRO, politische Parteien, Investoren, Konsumenten, betroffene Staaten und die Unternehmer.[28]

Heutzutage werden dem CSR die unterschiedlichsten Elemente zugesprochen. Soziale und ökologische Belange bilden hierbei in der öffentlichen Wahrnehmung weiterhin den Fokus. Für jeden Bereich gibt es eine bestimmte Branche, Organisation oder Person die als Stakeholder auftritt. Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, Umwelt und Wirtschaftsskandale werden besonders häufig medial kritisiert und stehen somit unter verstärkter öffentlicher Aufmerksamkeit. Jede Gruppe der Stakeholder definiert ihren Fokus anders.[29] So fordern Menschenrechtsorganisationen, wie Amnesty International , vornehmlich das Verbot von Diskriminierung, Sklaverei und Folter sowie die Förderung der Religions- und Meinungsfreiheit. Der World Wide Fund For Nature (WWF) verbindet besonders ökologische Standpunkte mit dem CSR.[30] Eine andere Gruppe, die Investoren, wiederum hat einen vollkommen anderen Standpunkt zur Fokussierung innerhalb des CSR. Wie die Bezeichnung Investor schon sagt, haben diese Menschen in eine Unternehmung investiert und erhoffen sich aus der getätigten Investition, nach geraumer Zeit, einen Gewinn zu erwirtschaften, zumindest soll die Investition ohne Verlust beendet werden. Hierfür stehen zentrale Forderungen im Interesse der Investoren. Sie treten für eine Beachtung der Corporate Governance[31] Prinzipien und teilweise auch für Erweiterung von Transparenz ein. Durchschaubarkeit ist aus Sicht vieler Investoren ein geeignetes Mittel das unternehmerische Risiko besser einschätzen zu können.[32] Das Wissen, dass Konkurrenten mit einem ähnlichen Konzept Gewinne einfahren oder mit den gleichen Problemen kämpfen, kann das Bewusstsein für das Risiko schärfen. Natürlich sind Investoren gegen eine totale Offenlegung, wobei unternehmensinternes Know-How für Mitbewerber zugänglich wird. Entscheidend ist die Schaffung einer Balance zwischen den jeweiligen Interessen zu finden. Darüber hinaus verfügen Konsumenten über eine herausragende Rolle innerhalb des CSR Diskurses.[33] Mit gezielten Einkäufen oder dem organisierten Boykott können sie unternehmerische Verhaltensweisen fördern oder abstrafen. Am Beispiel des Mobiltelefon-Herstellers Nokia wird deutlich, wie der Endverbraucher auf unternehmerische Entscheidungen eingewirkt hat. 2008 kündigte der damalige Nokia Chef Olli-Pekka Kallasvuo an das Bochumer Nokia-Werk zu schließen und die Produktion nach Rumänien zu verlegen. Pikant hierbei war, dass Nokia für den Erhalt des Werks gleichkommend mit der Arbeitsplatzsicherung 1993 einer Subvention von rund 88 Millionen Euro erhalten hat. Kurz nachdem von der Konzernleitung die Schließung des Werkes bekannt gegeben wurde, sind die Verkaufszahlen von Nokia in Deutschland dramatisch eingebrochen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2007 verkaufte Nokia circa 20% weniger Handys.[34] [35] Der deutsche Verbraucher hat seinen Einfluss auf die Geschäftspraktik hier geltend gemacht und Nokia für das Vorgehen abgestraft. Positive wie negative Berichterstattung durch die Medien stellt demnach eine enorme Macht dar. Im Fall Nokia hat eine negative Berichterstattung zu einem Absatzeinbruch von Neugeräten geführt. Entscheidend beeinflusst werden die Konsumenten bei ihrer Urteilsbildung von den Medien. Ohne diese ist es dem Konsumenten nicht möglich von einer Vielzahl solcher Vorgänge zu erfahren.[36]

Weitere Interessentreiber sind die Unternehmer oder Unternehmen selbst. Unternehmen können sich durch positive Berichterstattungen über besonders innovative und umweltfreundliche Technik einen Imagegewinn verschaffen. Bestehende CSR-Prinzipien können an die Unternehmensstrategie angeglichen werden oder es können gar neue CSR-Prinzipien durch ein besonderes Engagement der Wirtschaft geschaffen werden. Hierbei stellt sich vorwiegend die Frage wie strikt CSR Regelungen umgesetzt werden müssen. Damit einhergehend erhält der letzte noch verbliebene Akteur im CSR Diskurs seinen Einfluss. Die Politik hat mit seinen gewählten Volksvertretern und der Gesetzgebungskompetenz einen herausragenden Einfluss auf die Aktivität und die Effektivität von CSR Maßnahmen. Die zentrale Fragestellung hierbei ist, ob und wie stark der Staat hier regulieren sollte oder ob bereits vorhandene Gesetze zu Gunsten der unternehmerischen Freiheit abgeschafft werden sollten. Aktuell bekleidet der deutsche Staat eine Art Vermittlerrolle zum Dialog zwischen allen Beteiligten. Zudem treibt die Bundesregierung dieses Thema, ähnlich wie die EU, mit ihrem Multi-Stakeholder-Forum (CSR EMS Forum) in die Öffentlichkeit. Das CSR EMS Forum ist eine durch die Europäische Kommission (KOM) geführte Institution, welche erstmals 2002 Unternehmen, NRO und Gewerkschaften an einen runden Tisch versammelt hat.[37] Diese Vorgehensweise ermöglicht die Förderung bestehender CSR-Verhaltensweisen auf dem Gebiet der Innovationen, Annäherungen und Transparenz. Auf nationaler Ebene heißt das Forum Deutsches CSR-Forum.[38] [39]

Die folgende Grafik veranschaulicht dem Leser wie die unterschiedlichen Stake­holder ihren Einfluss auf den CSR-Diskurs geltend machen.[40] [41]

2.4 Untergeordnete Konzepte des CSR

Vielfältig formuliert sind nicht nur die Begriffsdefinitionen des CSR und der Stakeholder, sondern auch die Konzepte, die in das CSR einfließen. Das CSR kann als Oberbegriff einer Vielzahl von Konzepten verstanden werden. Eine vollständige Betrachtung des CSR erfordert die Erfassung von verwandten Konzepten. Im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit werden in der Literatur insbesondere das Corporate Citizenship (CC) und das Corporate Governance (CG) erwähnt. Das deutsche CSR Forum übersetzt das CC als unternehmerisches Bürgerengagement und definiert Unternehmen nicht als private, sondern öffentliche Einrichtungen.[42] Das bedeutet, dass von Unternehmen und Mitbürgern der gleiche Beitrag zur funktionierenden Gesellschaft erwartet wird. Die KOM definiert das CC ähnlich, nämlich als „ Gestaltung der Gesamtheit der Beziehungen zwischen einem Unternehmen und dessen lokalem, nationalem und globalem Umfeld“ [43]. Das CC stellt ein untergeordnetes Konzept zum CSR dar, weil es sich auf gesellschaftliche Aktivitäten einer Unternehmung und der taktischen Richtung zur Erreichung von internen Zielen bezieht. Demgegenüber steht das CSR, wobei sich die Verantwortung für Unternehmen auf alle Teilbereiche des Unternehmens erstreckt. Zu den Teilbereichen gehören unter anderem der Wertschöpfungsprozess, der Zulieferer, der Arbeitnehmer und das Allgemeinweisen.[44]

Das CG und das CSR überschneiden sich bei der Reduzierung von Risiken im Unternehmen. Unterschiede lassen sich bei beiden in der Durchführbarkeit und den Konzeptadressaten finden. Das CG richtet sich in erster Linie an die Führungs-, die überwachenden und die kontrollierenden Organe.[45] Hierbei findet eine intensive Auseinandersetzung mit Anreizen und Kontrollmechanismen statt, um Fehlern in der Führungsetage vorzubeugen. Arbeitnehmervertreter sind besondere Interessentreiber des CG, da ein fehlerhaftes Management negative Auswirkungen für alle Beteiligten zur Folge haben kann. Das CSR ergänzt das CG dadurch, dass auch Prozesse und Abläufe einem besonderen Kontrollsystem ausgesetzt werden und sich somit über die Führungsebene hinaus mit unternehmensinternen Bereichen befasst.[46]

Zusammenfassend stellt das CSR ein lebhaftes Konzept dar, mit dem eine gesellschaftlich angestoßene Diskussion mit Inhalt gefüllt werden kann. Dadurch können moralische, soziale, ökologische und ökonomische Aspekte gegenübergestellt und eine objektive Reflektion von Prozessen, Organen und Auswirkungen für die Stakeholder gegeben werden. Untergeordnete Konzepte sind sinnvoll, falls sich Unternehmen nicht dazu entschließen können dem vollen Spektrum des CSR entgegen zu treten, sondern sich nur auf bestimmte Ansätze konzentrieren wollen.[47]

3. Das Grünbuch der Europäischen Kommission

3.1 Entwicklung des Grünbuches

Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen ist seit Beginn der Jahrtausendwende zu einem zentralen Thema in der europäischen Wirtschaftspolitik geworden. Ein erster Fahrplan der Europäischen Union ist in einem sogenannten Grünbuch niedergeschrieben.[48]

Am 18.07.2001 veröffentlichte die KOM das Grünbuch zum Thema CSR unter dem Titel „Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen .[49] Als Grünbuch wird ein schriftlicher Entwurf bezeichnet der die Diskussionsgrundlage für unterschiedlichste Thematiken bildet. Die Europäische Kommission entwirft regelmäßig Grünbücher zu aktuellen Diskursen, die als Vorlagen für Richtlinien (RL) und Verordnungen (VO) dienen. Durch diese Vorlage macht die Kommission aktuelle Diskussionen über die politischen Akteure hinweg auch für die Öffentlichkeit und Wissenschaft zugänglich. Verfasst werden darin eine Reihe von Fragen und Ideen, die einzelne Interessierte oder Organisationen zum Mitmachen anregen sollen. Darauf folgend wird ein sogenanntes Weißbuch mit gesammelten Vorschlägen und Verfahrensweisen verfasst.[50] Bisher ist zum Thema CSR kein Weißbuch entstanden, da die Überarbeitung des Grünbuches durch die KOM erst 2014 fertiggestellt wird.

Für eine ausgewogene soziale Verantwortung von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft sieht die KOM zahlreiche Faktoren, die maßgeblich sind um einen sozialen Wandel in der Wirtschaft herbeizuführen. Die vier Hauptaussagen lauten:

- Beteiligte Bürger, Verbraucher, Behörden und Investoren haben erhöhte Erwartungen an eine globalisierte Welt.
- Investitionen werden zunehmend durch soziale Aspekte beeinflusst, die von Verbrauchern und Investoren erwartet werden.
- Der Klimawandel und andere Umweltschädigungen erfahren eine immer größer werdende Ablehnung in der Bevölkerung.
- Die Transparenz wird durch moderne Medien, neue Informationstechnologie (IT) und Kommunikationstechnik vorangetrieben.[51]

Diese Hauptaussagen bestätigen die KOM darin, dass eine nicht mehr zu trennende Verknüpfung zwischen Wirtschaft und verschiedenen CSR-Bereichen vorliegt. Eine bewusstere Wahrnehmung dieser Anliegen einer globalisierten Gesellschaft können unmittelbare Werte für die Wirtschaft darstellen. EU-weite Regelungen führen außerdem dazu den Binnenmarkt weiter zu harmonisieren.[52]

Erste politische Impulse für das CSR wurden vom Europäischen Rat (Rat) in Lissabon an die Wirtschaft gesendet. Der Rat hat an die Unternehmen appelliert, den dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt durch ein gesundes unternehmerisches Verantwortungsgefühl zu festigen. Insbesondere die Bereiche lebenslanges Lernen, Chancengleichheit, Arbeitsschutz, soziale Gleichberechtigung und nachhaltige Entwicklung wurden durch den Rat erwähnt. Im Ergebnis wurde die erste Europäische Sozialagenda der Kommission im Dezember 2000 durch den Rat verkündet. Diese sah verbindliche Ziele vor, die Europa bis zum Jahr 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ [53] machen sollte, zu einem „Wirtschaftsraum, der fähig ist ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialem Zusammenhalt zu erzielen.“ [54] Dieses Ziel sollte mit Hilfe der Sozialagenda und der darin vereinbarten Ziele umgesetzt werden. Die Agenda sah es vor, die Schaffung von Arbeitsplätzen mit Hilfe der EU-Beschäftigungspolitik quantitativ und qualitativ zu verbessern, ein Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Rahmen der Flexicurity [55] [56] zu schaffen, die Beseitigung von Diskriminierung zu verstärken und die EU-Gleichstellungspolitik zu fördern. Zudem eine stärkere Beachtung der sozialpolitischen Punkte bei der Erweiterung der Europäischen Union sowie ein verstärkter Einsatz für soziale Gerechtigkeit bei Organisationen wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der World Trade Organisation (WTO)[57]. Da der EU zur Gesetzgebung in der Sozialpolitik nicht ausreichende Kompetenzen von den Mitgliedstaaten übertragen wurde, konnte sie bis dato nur eine koordinierende Rolle bei der Realisierung einnehmen und das Grünbuch veröffentlichen. Die Umsetzung war zu diesem Zeitpunkt nur durch die Unterstützung freiwilliger Aktionen und die Verbreitung der Themen durch Mitgliedstaaten möglich. Demnach musste sich die EU für eine rasche Umsetzung und Realisierung des ambitionierten Programms anderer Möglichkeiten bedienen, die ihr Entscheidungsbefugnisse einräumten. Im Allgemeinen gilt, dass die EU nur dort Recht setzen kann, wo sie über eine Kompetenz in den Europäischen Verträgen verfügt.[58] Für sie bestand die einzige Möglichkeit an der Gestaltung unternehmerischer Verantwortung mitzuarbeiten darin, Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der internationalen Zusammenarbeit für Entwicklung und des Handels durchzusetzen. Der europäische Gedanke von einer gerechteren Wirtschaft musste sich im Rahmen der bestehenden Konzepte, verschiedener internationaler Organisationen, bedienen.[59]

3.2 Bestehende internationale Vereinbarungen

Die EU bezieht sich in dem Grünbuch auf einige internationale Vereinbarungen. Zu den größten gehören der Global Compact (GC) der Vereinten Nationen (UN) von 1999, die Trilaterale Erklärung zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) von 1977 und die Richtlinien für multinationale Unternehmen der OECD von 2000. Neben den Vereinbarungen ist die Qualitätsmanagementnorm ISO 9000 von 1987 für die internationale Standardisierung von Bedeutung.[60]

3.2.1 Global Compact

Der Global Compact beinhaltet eine freiwillige Erklärung von Unternehmen, die sich unter anderem der Einhaltung von Menschenrechten, der Förderung von gewerkschaftlicher Arbeit, Abschaffung von Kinderarbeit und Diskriminierung, prophylaktische Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Umwelt oder des ökologischen Bewusstseins sowie dem Kampf gegen die Korruption verschrieben haben.[61] Weltweit haben sich seit 1999 circa 7.000 Unternehmen und Organisationen zusammengeschlossen, um an dem Vorhaben mitzuwirken.[62] Ähnlich wie es bei dem CSR vorgesehen ist, sind im Global Compact eine Vielzahl von unterschiedlichen Interessenten vertreten. Daher spricht man auch hier von einer Multi-Stakeholder Organisation. Seit 2001 existiert ein deutscher Ableger des Global Compact, welcher sich insbesondere darum bemüht deutsche Konzerne dazu zu bringen sich zu beteiligen.[63] Kritiker werfen dem Global Compact vor, dass es sich bei der Ziel- und Umsetzung stets um Minimalziele handelt und diese konsequent dem „schwächsten“ Teilnehmer angepasst werden. Eine wirkliche Verpflichtung sich an Vereinbarungen des GC zu halten besteht nicht. So können Unternehmen durch den Beitritt zum Global Compact durchaus das eigene Image verbessern, ernsthafte Konsequenzen müssen Unternehmen bei Verstößen jedoch nicht befürchten. Die schärfste Konsequenz ist, dass die Teilnahme an dem Projekt von Seiten des GC als beendet erklärt wird. Sobald die Zusammenarbeit beendet wurde, können Unternehmen dem GC allerdings jederzeit erneut beitreten. In diesem Zusammenhang stellen Kritiker die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung in Frage. Ein weiterer Nachteil ist, das schnelle Akquirieren neuer Mitglieder zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Initiative. Die Zugangsbarrieren zum GC werden künstlich niedrig gehalten und unter Umständen treten auch Unternehmen bei, die offensichtlich gegen die einzelne Ziele des GC verstoßen. Eine rechtliche Verbindlichkeit für unterzeichnende Unternehmen besteht nicht. Sie sind lediglich dazu verpflichtet einen jährlichen Bericht zur Situation im eigenen Unternehmen zu verfassen. Eine Kontrolle des Berichts oder eine Untergrenze für erbrachte Leistungen existiert nicht.[64] [65]

3.2.2 Trilaterale Erklärung der IAO

Die trilaterale Erklärung zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wurde 1977[66] in Genf beschlossen. Es handelt sich um ein Abkommen das, im Gegensatz zu der Multi-Stakeholder Organisationen, vornehmlich den Arbeitnehmern und den Gewerkschaften unterstützend zur Seite steht. Ziele, dieser zur UNO gehörigen Sonderorganisation, sind Chancengleichheit, Beschäftigungsförderung, Sicherheit der Beschäftigten, gerechte Rahmenbedingungen in den Arbeitsverträgen (Arbeitszeit, Entgelt, Mindestalter, Arbeitsschutz) und Förderung der Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer. Angehörige und Kritiker bemängeln in diesem Zusammenhang, dass Instrumente die den Interessen der Arbeitnehmer dienen sollen häufig zu wenig genutzt werden. Den Gewerkschaften und Arbeitnehmern stehen keine rechtlich verbindlichen Möglichkeiten zu, auf die, in dem Abkommen verfasste Grundsätze, zu bestehen. Allerdings können problematische Zustände mit Hilfe der IAO in Fachzeitschriften publiziert werden. Indessen müssen die teilnehmenden Gewerkschaften nur jedes zweite Jahr einen Bericht bei der IAO vorlegen. Auch hier finden sich Ansatzpunkte für Kritik. Der Umfang des Berichts und der Zyklus der Erscheinung müssten für eine gute Vergleichbarkeit deutlich erhöht werden. Einheitliche Vorschriften bei der Anfertigung des Berichts würden die Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg zudem erheblich verbessern. Dies würde dazu führen, dass die Ergebnisse länderübergreifend verwendet und verglichen werden können. Vorteile ergeben sich aus der daraus entstehenden Transparenz und Vergleichbarkeit, indem die Position bei Verhandlungen mit Arbeitgebern gestärkt wird.[67]

3.2.3 EN ISO 9000

Die EN ISO 9000, kurz ISO 9000[68], ist eine Norm des Qualitätsmanagements, die 1987 erstmalig publiziert wurde. Mittlerweile ist sie durch zahlreiche Nachfolgenormen immer wieder aktualisiert worden. Die aktuellste Bezeichnung ist EN ISO/IEC 17021. Bezüglich der CSR Thematik gewinnt die ISO 9000, bzw. ihre Nachfolger, immer dann an Bedeutung, wenn es bei den im Unternehmen ergriffenen Maßnahmen um eine Zertifizierung gegenüber Dritten gehen soll. Eine Zertifizierung unterstützt anwendende Unternehmen dabei selbstauferlegte oder auch durch ein Abkommen vereinbarten Ziele mit weltweit gleichen Maßstäben zu bewerten. So tritt die ISO 9000 in Erscheinung, wenn in einem Unternehmen vergleichbare Qualitätsstandards gesetzt und offiziell bestätigt werden sollen. Vergeben wird die Zertifizierung durch unabhängige und seriöse Zertifizierungsstellen. In Deutschland können sich Unternehmen für eine Zertifizierung an den Technischen Überwachungsverein (TÜV), die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) sowie den Germanischer Lloyd wenden.[69]

Die ISO 9000 bietet jedoch keinesfalls rechtliche Verbindlichkeit oder Schutz. Ein Vorteil der Norm gegenüber den Abkommen besteht lediglich darin, dass sie nahezu weltweit anerkannt ist und seit vielen Jahren als verlässliche Norm bekannt ist. Wie bei anderen Abkommen oder Initiativen, verschafft die ISO 9000 nur Untergrenzen für die jeweiligen Qualitätsmanagementmerkmale, da ausschließlich die Minimalziele im Ergebnis mit allen Anwendern verglichen werden können.[70]

3.2.4 OECD Leitlinien

Abschließend hat sich die EU in ihrem Grünbuch und bei der Förderung von CSR Maßnahmen auf die „OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen“ aus dem Jahr 1976 berufen. Diese wurden seit 1998 generalüberholt und wegen eines gescheiterten internationalen Investitionsabkommens stark ausgebaut. Neben den Tätigkeitsfeldern des GC und der Trilateralen Erklärung sowie der ISO Norm treten bei der OECD auch der Verbraucherschutz, Regeln zum internationalen Wettbewerb, nachhaltige Entwicklung, Technologieaustausch und Steuerthemen in Erscheinung.[71] Insgesamt umfassen die OECD Leitlinien demnach eine weitaus größere Ansammlung von Themengebieten, was die Pluralität und den Bekanntheitsgrad der OECD Leitlinien erklärt.[72]

Die Richtlinien der OECD verfügen international über die stärkste Bedeutung im Bereich der Arbeitsbedingungen. Hintergrund ist die enge Zusammenarbeit mit den United Nations (UN) der zurzeit 193 Staaten angehören. Bislang wurden die Leitlinien der OECD von rund 41 Staaten unterzeichnet, die sich somit verpflichtet haben eine Nationale Kontaktstelle (NKS) einzurichten. Mit Hilfe dieser Kontaktstelle, die häufig an das Wirtschaftsministerium angebunden ist, wird in den jeweiligen Staaten die Umsetzung der vorgegebenen Leitlinien überwacht und gefördert. Für alle im Staat angesiedelten Unternehmen sind die Leitlinien verpflichtend. Dies gilt sowohl für Haupt-, als auch für Zweitsitze eines Unternehmens. Außerdem sind auch die Zulieferer der verpflichteten Unternehmen erfasst, um ebenfalls eine große Präsenz in Entwicklungs- und Schwellenländern zu schaffen. Sollten Unternehmen gegen eine Leitlinie verstoßen, prüft die Kontaktstelle ein Verfahren gegen das Unternehmen. Allerdings müssen Unternehmen nach einem erfolgreich durchgeführten Verfahren keine ernsthaften Konsequenzen befürchten. Dies hätte lediglich zur Folge, dass eine Rüge gegen das entsprechende Unternehmen ausgesprochen würde. Bei den Zuliefererbetrieben, die ihren Sitz in Ländern haben, welches die Leitlinien der OECD nicht unterschrieben hat, fällt die Rüge auf das belieferte Unternehmen zurück. Dadurch soll eine aktive Mitgestaltung von Unternehmen, die ihren Sitz in einem Unterzeichnerstaat haben, am CSR erreicht werden.[73]

Der Entscheidende Vorteil der OECD Leitlinien liegt in der Vielfalt ihrer Vorschriften. Durch die Leitlinien der OECD werden die Ideen und Absichten vieler Abkommen vereint und umgesetzt. Des Weiteren liegt eine sehr starke Bindung zu den nationalen Regierungen vor. Vorteilhaft ist die Möglichkeit, neben der öffentlichen Rüge, ebenfalls ein Beschwerdeverfahren einleiten zu können, welches zur Rüge führen kann. Nicht jedes Abkommen hat die Kapazitäten ein solches Verfahren und Kontrollprozesse zu bewältigen, sowie Beschwerden einzelner Stakeholder wahrzunehmen. Zudem können sich die Unternehmen auch nicht mit einem Austritt aus einer Vereinbarung dieser Maßnahme entziehen, da sie faktisch an die Richtlinien gebunden sind, sobald der Heimatstaat diese unterzeichnet hat.[74]

3.3 Praktische Ansatzpunkte der KOM

Laut dem Grünbuch impliziert soziale Verantwortung nicht nur die Beachtung des geltenden Rechts. Vielmehr sind Stakeholder dazu aufgefordert, über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, Eigeninitiative zu zeigen. Hauptverantwortlich sind dem Grünbuch nach die Unternehmer. Wie sich aus der Bezeichnung ableiten lässt, hat diese Gruppe den größten Einfluss auf das Unternehmen an sich. Der KOM möchte jedoch aufzeigen, dass die Eigeninitiative der Unternehmer nicht als Ersatz für Rechtsvorschriften gelten kann. In Ländern, in denen ein nicht ausreichender gesetzlicher Rahmen besteht, muss dieser von der Politik geschaffen werden und darf nicht dem Unternehmer überlassen werden. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung zählen z.B. Bulgarien, Estland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, die Tschechische Republik und Zypern[75] zu diesen Ländern. Belgien, Deutschland, die Niederlande, Schweden und Dänemark sind in einem EU-weiten Vergleich bezüglich der Nachhaltigkeit der Abfallwirtschaft besonders gut benotet worden.[76] Länder, die bereits einen gesetzlichen Rahmen bieten, können demnach Standards neu definieren um den Umweltschutz nachhaltiger zu gestalten bzw. zu verbessern.[77]

Wie bei den Nationen ist auch ein Vergleich zwischen großen sowie kleinen- und mittleren Unternehmen (KMU) möglich, dabei können jedoch gravierende Unterschiede festgestellt werden.[78] Bisher werden CSR-Konzepte vor allem von großen multinationalen Firmen umgesetzt oder unterstützt und kleine Betriebe haben wenig dazu beigetragen. Unternehmen die bereits CSR betreiben teilen laut dem Grünbuch schon heute die Ansicht, dass eine soziale Gestaltung des betrieblichen Ablaufes die Leistungsfähigkeit und damit einhergehend die Gewinne und das Wachstum fördern können. Hierbei werden zwei zentrale Felder unterschieden: Zum einen müssen sich direkte Folgen einer veränderten Denkweise ergeben. Dazu zählt in erster Linie die Schaffung eines angenehmen Arbeitsumfeldes, welches die Motivation und die Ertragsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie die effektive Nutzung von Ressourcen erhöht. Da der Unternehmer Einfluss auf die Faktoren hat, handelt es sich hierbei um direkte Folgen. Dem gegenüber stehen die indirekten Folgen. Ein zunehmendes Interesse der Verbraucher, der Kunden oder Geldgeber sind hier nach dem Grünbuch der KOM mit den verbesserten Marktchancen gleichzusetzen. Verbesserte Marktchancen ergeben sich allerdings nur bei positiven Folgen und nicht bei negativen Veränderungen.[79] [80]

3.3.1 Direkte Einflussgrößen

Direkte Einflussgrößen sind Maßnahmen, die ergriffen werden können, indem das Unternehmen durch Vereinbarungen oder Gesetze an eine bestimmte Verhaltensweise gebunden ist.

3.3.1.1 Personalmanagement

Besonders in Anbetracht des häufig prognostizierten Fachkräftemangels, bilden Personalabteilungen einen großen Ansatzpunkt für Veränderungen. Neben den typischen personalpolitischen Aufgabenfeldern, wie beispielsweise der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Frauenquote, der Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer und die allgemeine Sicherheit des Arbeitsplatzes, hat sich die EU 1997 eine eigene Beschäftigungsstrategie als Maßstab für politisches Handeln gesetzt. Die EU konnte im Rahmen der ihr übertragenden Kompetenzen aus den Artikeln 5, 9 und 145 bis 157 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) rechtsverbindliche Leitlinien für die Mitgliedsstaaten der EU erlassen. Diese Leitlinien werden regelmäßig überprüft und angepasst. So wurden im April 2012 die Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wiederherstellung der Dynamik der Arbeitsmärkte und die stärkere Steuerung der Beschäftigungspolitik zu zentralen Themen.[81] In Deutschland sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit der Umsetzung der Leitlinien beauftragt.

Unternehmen werden demnach durch die Leitlinien der EU mit einem Handlungsrahmen versehen. Es besteht die Möglichkeit, die Vorgaben der EU als Unternehmenspolitik zu übernehmen und darüber hinaus eigene Ziele zu verfassen. Das Accreditation of Prior and Experiential Learning (APEL) Abkommen ist eine dieser Optionen. Unternehmen können sich hier freiwillig dazu bereit erklären, Beschäftigten ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen und auch Arbeitnehmer mit einem niedrigeren Bildungsniveau eine Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten.[82]

3.3.1.2 Arbeitsschutz

Ein weiteres Ziel des Grünbuches ist die Verbesserung des Arbeitsschutzes. Etwaige Gütesiegel dienen diesbezüglich als Ansatzpunkte. Sie können durch die EU oder nationale Gesetzgeber verpflichtend oder eben durch Arbeitgeber freiwillig eingeführt werden. Beispiele für solche Gütesiegel finden sich unter anderem in Schweden und Dänemark. Schweden hat eine freiwillige Kennzeichnung (TCO Labelling Scheme) für besonders ergonomische Büroausstattung erarbeitet. Damit können die Hersteller ihre Produkte wirksam vermarkten und zugleich können Unternehmer ihren Mitarbeitern gesunde und schonende Möbel zur Verfügung stellen. Der dänische Ansatz beschränkt sich nicht auf ein Feld, sondern soll vielmehr den Arbeitsschutz der Arbeitgeber insgesamt beurteilen. Mit der Dutch Safety Contractors Checklist (SCC) können Arbeitsschutzmanagementsysteme bewertet und zertifiziert werden. Dies verschafft potentiellen Bewerbern einen Überblick über die vom Arbeitgeber ergriffenen Maßnahmen zum Schutze der Belegschaft. Überwiegend wird dieses Verfahren zurzeit von der chemischen Industrie verwendet.[83]

Die europaweite Standardisierung eines bewertenden Siegels würde, der KOM zufolge, eine erhöhte Transparenz bei der Auswahl der geeigneten Arbeitgeber nach sich ziehen. Arbeitnehmer können sich, sofern Interesse besteht, bei der Arbeitsplatzauswahl auf Arbeitgeber konzentrieren die zertifizierte Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen. Auch ohne gesetzliche Regelungen könnte ein Wettbewerb zwischen Arbeitgebern entstehen und zu einer freiwilligen Einführung solcher Siegel führen.[84]

3.3.1.3 Sozialverträgliche Umstrukturierung

Eine sozial ausgewogene Umstrukturierung oder Fusion eines Unternehmens bedeutet alle Stakeholder in den Umstrukturierungsprozess mit einzubeziehen. Neben gängigen Gründen, wie z.B. Kostensenkung, Produktionssteigerung und Verlagerungen ins Ausland, sind vermehrt auch soziale Aspekte in die betrieblichen Veränderungen einzubeziehen[85]. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass große Umstrukturierungen in der ost- und mitteleuropäischen Eisen- und Stahlindustrie mit der Kooperation beteiligter Behörden, Unternehmen und Arbeitnehmern gut gelingen kann. Die KOM hat bereits 1998 die Mitteilung KOM (98) 222 erlassen um Umstrukturierungen sozialverträglicher zu gestalten. Hierin teilt sie dem Rat mit, dass der Dialog zwischen den Beteiligten gefördert werden soll und die EU insbesondere bei der Vermittlung zwischen den Mitgliedsstaaten und den Beitrittskandidaten hilft.[86]

Daneben sollen Arbeitgeber dazu angehalten werden, durch Partnerschaften mit anderen Unternehmen die sozialen Folgen einer Umstrukturierung für die Arbeitnehmer abzumildern oder ggf. zu verbessern. Partnerschaften können Austauschprogramme der Belegschaften sein, die die eigenen Mitarbeiter dabei unterstützen, sich frühzeitig an ein neues Arbeitsumfeld zu gewöhnen. Es kann sich dabei aber auch um eine Förderung der KMU durch Großunternehmen handeln. Die Stiftung Unternehmen und Gesellschaft wird durch den Europäischen Sozialfonds[87] (ESF) gefördert wird und trägt aktiv dazu bei Partnerschaften zwischen Unternehmen aufzubauen. Solche Partnerschaften sind Bestandteil des ESF und durch den Art. 6 ESF legitimiert. Der Artikel sechs sieht eine finanzielle Förderung sogenannter Pilotprojekte vor, die inhaltlich oder organisatorisch die Ansätze der Beschäftigungspolitik der EU unterstützen.[88] [89]

3.3.1.4 Schonende Nutzung natürlicher Ressourcen

Umweltbelastungen, Schadstoffausstöße, Emissionshandel, Ressourcen und Abfallbeseitigung sind nur einige Schlagworte die mit der schonenden Nutzung der vorhandenen Ressourcen einhergehen. Viele Unternehmen haben unlängst erkannt, dass eine bewusste Investition in die Umwelt kurzfristig zwar Kosten verursacht, aber langfristig Kosten einspart. Das EU-Projekt ÖKOPROFIT , das Unternehmen beim ökologischen Wirtschaften unterstützt konnte feststellen, dass solche Investitionen sich durchschnittlich nach zwei Jahren amortisieren.[90] Laut der KOM können Investitionen in die Umwelt auch als gewinnbringend für Mensch und Natur angesehen werden. Schon vor der Erscheinung des Grünbuches trat das Umweltaktionsprogramm der EU für die Bewusstseinsveränderung zum Schutz der Umwelt bei Arbeitgebern ein. Das Grünbuch knüpft hier an bereits zuvor angelegte Strukturen an. Begründet ist das Engagement der EU in der ihr übertragenden Kompetenznorm Art. 192 III AEUV. Neben der Bewusstseinsveränderung unterstützt die EU Unternehmen auch bei der Umsetzung und Einhaltung der Umweltschutzvorschriften.[91]

Zudem wird durch das Projekt Integrierte Produktpolitik (IPP) eine ganze Wertschöpfungskette sowie der Produktlebenszyklus auf die Umweltverträglichkeit begutachtet. Dies erfolgt im Rahmen der Europäischen Ökoeffizienz-Initiative (EEEI). Sie ist ein Zusammenschluss der europäischen Initiativen für die Umwelt mit der KOM. Ziel der KOM ist es hierbei, eine Verpflichtung für Unternehmen zu schaffen, in der eine Ökoeffizienzanalyse für Produkte vorgeschrieben ist. Ein gesetzlicher Rahmen dazu wurde am 18. Juni unter dem Thema „ Integrierte Produktpolitik – Auf den ökologischen Lebenszyklus-Ansatz aufbauen“ (KOM (2003) 302) in einem Weißbuch veröffentlicht und weiterverfolgt.[92]

3.3.2 Indirekt Einflussgrößen

Indirekte Einflussgrößen beschäftigen sich mit Maßnahmen, die ergriffen werden können, indem Geschäftspartner, Lieferanten, Abnehmer, Verbraucher, Behörden oder Organisationen durch Vereinbarungen an eine bestimmte Verhaltensweise gebunden werden.[93]

3.3.2.1 Lokale Gemeinschaften

Standortentscheidungen, nach denen sich Unternehmen ansiedeln, unterliegen wie jede andere Entscheidung eines Unternehmers bestimmten Kriterien. Für die geeignete Standortwahl ziehen Arbeitgeber z.B. die örtliche Infrastruktur, das Fachkräftepotential, die intakte Umwelt und das Steueraufkommen zur Entscheidungsfindung heran. Durch diese Kriterien wird ein Wechselspiel zwischen Unternehmen und Region deutlich. Ein Unternehmen muss sich den Gegebenheiten anpassen oder kann sie zu Gunsten seiner geschäftlichen Belange verändern. Gerade KMU sind überdurchschnittlich oft an die lokalen Gegebenheiten gebunden. Die Absatzmärkte erstrecken sich häufig nur über die unmittelbare, gegebenenfalls die mittelbare, Umgebung. Eine Förderung oder Entwicklung der Gemeinschaften steht für die KOM als ein wichtiges Indiz für soziale Ausgewogenheit. Aus diesem Grund berät das European Centre of Enterprises with Public Participation and of Enterprises of General economic Interest (CEEP) die KOM in Fragen, bei denen Unternehmen betroffen sind, die ihr Hauptabsatzgebiet in der Region vorhalten, in welcher sie selbst ihren Sitz haben.[94] Ein Beispiel für eine erfolgreiche Beratung ist die Mitwirkung des CEEP an der Elternzeitrichtlinie (RL 2010/18/EU), die am 8. März 2010 von der KOM verabschiedet wurde.[95] Das CEEP fördert darüber hinaus, als Instrument der EU, den Dialog zwischen Firmen und regionaler Politik, um ein Verständnis für die soziale Verantwortung der Unternehmen herbeizuführen. Die EU bestrebt mit einem gesetzlichen CSR Rahmen eine Charta für Dienstleistungen, die dem allgemeinen Interesse unterliegen. Der erste Entwurf der Charta sieht vor, dass Zuwendungen von Unternehmen an die Gesellschaft oder Zuwendungen der Behörden an die Unternehmen weitestgehend unterstützt werden sollen, sofern ein gemeinschaftlicher Nutzen erfüllt wird. Dies schließt die Verbesserung des Bildungswesens, die Implementierung von Arbeitsvermittlungsagenturen, Einrichtungen der Sozialversicherung sowie Gesundheitsdienste ein.[96] [97]

3.3.2.2 Stakeholder der Wertschöpfungskette

Von der Produktion bis zum Verbrauch sind eine Vielzahl von Stakeholdern an einem Geschäftsvorhaben beteiligt. Zwischen zwei Partnern, die sich auf einer Stufe befinden (z.B. Produzent und Produzent oder Zulieferer und Zulieferer) sind strategische Partnerschaften schon heute ein alltägliches Bild.[98] Allianzen, Joint-Ventures[99] oder Franchising[100] erstreckt sich jedoch nicht nur über eine Wertschöpfungsstufe, sondern über eine Reihe von Ebenen hinweg. Ein erhöhtes Verständnis von der Arbeitsweise der Beteiligten, welche vor oder nach einem selbst in der Wertschöpfungskette liegen, kann die Entscheidungsfindung für die Partnerwahl verändern. Ein Verständnis, das über die finanziellen Ansichten hinaus, bis hin zu den sozialen oder gesellschaftlichen Leistungen schaut, bedeutet oftmals sozialeres und nachhaltigeres Handeln. Laut der KOM muss das Verhalten der Geschäftspartner unmittelbare Auswirkungen auf das eigene Erscheinungsbild haben. Jüngstes Beispiel sind die vermehrten Einstürze von Fabriken in Bangladesch und die damit verbundenen Auswirkungen auf die dort produzierenden Unternehmen. Viele der Unternehmen haben sich mittlerweile der Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) angeschlossen, die in Billiglohnländern Aufklärungsarbeit zu den Themen Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechte verbessern soll. Konzerne wie Aldi, C&A, H&M, Tchibo, Rewe und KIK partizipieren bereits.[101] [102]

Um einen geeigneten Rahmen für betroffene Unternehmen zu konstruieren fördert die KOM das Corporate Venturing. Damit sollen Großunternehmen Beteiligungen an kleinen Unternehmen erwerben und so den Zugang zu finanziellen Mitteln erleichtern. Großunternehmen sichern sich so zudem den Zugang zu innovativer Technik und neuen Ideen, ohne dabei eigene Projekte gründen zu müssen.[103]

3.3.2.3 Menschenrechte

Für die KOM sind die bereits bestehenden Abkommen und Kodexe zu Gunsten der Menschenrechte eine sehr willkommene Entwicklung. Die Problematik bei den Abkommen besteht, wie zuvor erwähnt, bei der Verpflichtung derer, die sich freiwilligen Initiativen anschließen. Im Januar 1999 hat die Europäische Union einen Entschluss zum Thema „EU-Normen für in Entwicklungsländern tätige europäische Unternehmen im Hinblick auf die Entwicklung eines europäischen Verhaltenskodex“ gefasst.[104] Mit Hilfe dieses Entschlusses werden im Grünbuch Vorschläge gemacht, bestimmte freiwillige Abkommen einer gewissen gesetzlichen Verpflichtung zu unterziehen. Betroffen von einer Verpflichtung wären vor allem Initiativen, deren Ziel die Einhaltung von Menschenrechten ist. Die EU möchte dabei die Abkommen nicht mitgestalten, sondern vielmehr Regelungen vorgeben, nach welchen Unternehmen Bericht über die Entwicklung erstatten müssen. Die Einhaltung der Gewährleistung von Menschenrechten muss ständig überwacht werden, um einen dauerhaften Erfolg herbeizuführen. Häufig engagieren sich Unternehmen zu Beginn des Beitritts zu einem Abkommen stark und lassen in den darauffolgenden Jahren das Engagement abklingen. Eindeutig formulierte Vorschriften, nach denen sich alle Unternehmen und Initiativen richten müssen, stellen sicher, dass die Unterzeichnung der Abkommen nicht nur reine Marketingmaßnahmen darstellen, sondern einen gesellschaftlichen Zweck verfolgen. Berichterstattungen zu sozialen Themen werden auch als Sozialaudtis beschrieben. Ein Sozialaudit sollte laut der KOM immer allen Stakeholdern die Möglichkeit bieten, unterschiedliche Sichtweisen in den Bericht einfließen zu lassen. Kooperationen von NRO, Behörden, Arbeitnehmern, Unternehmern und anderen fördern demnach die Transparenz und sorgen für eine realistischere Darstellung der vorliegenden Gegebenheiten. Mit einer gesetzlichen Initiative ist frühestens nach 2014 zu rechnen, da bis zum Ende der Bearbeitungszeit des Grünbuches keine weiteren Schritte zu erwarten sind.[105]

3.3.2.4 Transparenzberichte

Große Unternehmen nehmen seit geraumer Zeit die Möglichkeit wahr, Sozialaudits zu bestimmten Themen zu verfassen. Soziale Verantwortung wurde in der Vergangenheit vor allem in den Bereichen des Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes gezeigt. Andere Bereiche, wie die Menschenrechte oder die Problematik der Kinderarbeit, wurden häufig in den Hintergrund gerückt. Die Gründe für die Fokussierung lassen sich nur erahnen. Viele multinationale Konzerne produzieren in sogenannten Billiglohnländern, in denen auf Kinderarbeit und Menschenrechte häufig wenig Rücksicht genommen wird. Eben diese Konzerne rühmen sich oftmals damit in industrialisierten Ländern, viel für den Umweltschutz und den Arbeitsschutz zu unternehmen. Hierbei beschränken sie sich auf Themengebiete die zwar grundsätzlich von dem Gesetzesgeber reglementiert werden, aber mit einfachen Mitteln deutlich verbessert werden können. Aus Imagegründen wird das Engagement über die bestehenden Gesetze auch von deutschen Unternehmen gerne ausgenutzt.[106]

Eine wirksame Gestaltung von Transparenzberichten erfordert ein länderübergreifendes Konzept, in dem klar geregelt ist, wie Berichte aufgebaut sein müssen. 1998 wandten sich der Europäische Rat und beratene Fachleute erstmalig an Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern und forderten die auf, solche Berichte zu entwerfen.[107] Für die Erstellung des Berichtes ist ein vager Rahmen, in Form einer Empfehlung, vom Rat vorgegeben worden. So sollen u.a. Arbeitnehmer und nationale Behörden beim Erstellungsprozess mit eingebunden werden. Inhaltlich wurden folgende Themenfelder vorgeschlagen: Unternehmenspolitik, Maßnahmen und Qualität der Beschäftigung und der Arbeitsbedingungen, Kommunikation im Unternehmen, Visionen, Mitarbeitermitbestimmung, Chancengleichheit und die berufliche Aus- und Weiterbildung. Diese Vorgaben wurden von einem Entwurf der Internationalen Arbeiterorganisation aus dem Jahr 1998 übernommen.

Der vom Rat und einem Expertengremium entwickelte Rahmen für die Erstellung eines Berichtes wurde weitestgehend von der KOM angenommen. Die KOM ergänzte diesen Vorschlag mit der Idee, eine europäische Aufsichtsstelle einzurichten, die die Erstellung sowie die Form der Berichte überprüft und neue Unternehmen für das Vorhaben gewinnt. Festgeschrieben wurde der Leitgedanke in der Sozialagenda vom Dezember 2000.[108] Neben der Verankerung in der Sozialagenda, haben die Franzosen mit ihrem Artikel 64 des Gesetzes für die neuere Wirtschaftsordnung, eine Vorreiterrolle in dieser Thematik angenommen. Französische und ausländische Unternehmen, die in Frankreich wirtschaften und mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen, müssen demnach seit 2002 einen jährlichen Bericht veröffentlichen. In Dänemark gibt es ähnliche, aber weniger normative Ansätze. Das Ministerium für soziale Angelegenheiten hat dort einen sogenannten Sozialindex eingeführt. Arbeitnehmer und andere Stakeholder, bis auf das Unternehmen selbst, können ein bestimmtes Unternehmen mit Punkten von 0 – 100 benotet und so die Übernahme der sozialen Verantwortung bewerten.[109]

3.3.2.5 Gütesiegel

Die KOM unterstützt in ihrem Grünbuch auch die bereits erwähnten Gütesiegel und nennt dabei einige Beispiele. Laut der KOM haben Umfragen aus dem Jahr 2000 ergeben, dass Konsumenten neben der Qualität auch zunehmend einen Wert auf die soziale Ausgewogenheit der Produkte legen. Besonders wichtig sind den Verbrauchern die sozialverträgliche Produktionsweise und die faire Behandlung der Zulieferer. Seit 2002 existiert mit dem international anerkannten Logo FAIRTRADE ein solches Siegel.[110] Auch der Aufschwung der Bioprodukte und dem damit verbundenem Siegel, BIO, ist ein weiteres Beispiel für ein Qualitätsabzeichen, welches Unternehmen dazu anregt Geschäftspraktiken zunehmend sozialverträglicher und nachhaltiger zu gestalten.[111] Beide Abzeichen basieren auf einer von der KOM eingeführten Aktion, die als Europäisches Umweltzeichen begann und mit der VO 1980/2000/EG etabliert wurde.[112] Das Umweltzeichen zeichnete zu Beginn besonders ökologisch produzierte Produkte aus und ist im Laufe der Jahre zu einem immer größer werdenden Dachsiegel für Qualitätsabzeichen verschiedenster Gebiete geworden. Mittlerweile gibt es Bestrebungen, mit denen die hohe Anzahl der Gütesiegel in Europa wieder reduziert werden soll, da die Vielfalt häufig Unübersichtlichkeit für den Verbraucher schafft. Aktuell sind allein in Deutschland mehr als 500 solcher Siegel zu finden. Ziel der KOM ist nicht nur die Reduktion der Siegel und die Vereinheitlichung ihrer, sondern auch die Durchführung von Qualitätskontrollen durch eine unabhängige Einrichtung.[113]

3.4 Mitteilung der KOM

Oktober 2011, über 10 Jahre nach der Vorlage des Grünbuches, hat die KOM zum letzten Mal eine Mitteilung zum Thema CSR verfasst. Zuvor sind bereits 2002 und 2006 Mitteilungen erschienen, die die Ziele des CSR immer wieder ergänzt haben. Unter dem Titel „ A renewed EU strategy 2011 - 14 for Corporate Social Responsibility“ (KOM 2011 (681) bekräftigt die KOM erneut die Umsetzung einer gesetzlichen Rahmenbedingung für die unternehmerische Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, welche zugleich die Anmerkungen der bisherigen Mitteilungen beinhaltete. Seit Beginn der Veröffentlichung haben sich Ansätze und Initiativen zum Thema CSR durch aktuelle Entwicklungen immer wieder verändert. So hat die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise zunehmend einen Blick auf die Finanzbrache geworfen.[114] Deshalb nahm die KOM für die drei Jahre bis 2014 acht zentrale Bearbeitungspunkte auf die Agenda:

- CSR soll weiter in den öffentlichen Fokus rücken und branchenspezifische Fortschritte sollen weiter beleuchtet werden.
- Das Vertrauen in Firmen soll durch einen Dialog mit Bürgern verbessert und für die Vergleichbarkeit dokumentiert werden.
- Erstmals soll ein rechtsverbindlicher EU-Verhaltenskodex für die Selbstregulierung entworfen werden.
- Die EU soll bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Unternehmen mit einem CSR Hintergrund stärker beachten.
- Transparenz der sozialen und ökologischen Informationen sollen gesetzlich geregelt werden.
- Eine stärkere finanzielle Zuwendung für Forschungen zum Thema CSR soll bereitgestellt werden.
- Alle Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, eigene Pläne für die CSR Förderung zu entwickeln.
- Internationale Abkommen und Initiativen sollen mit den Ideen der EU besser harmonisiert werden.[115]

Die Aktualisierung der Themen und die Fokussierung auf bestimmte Ziele wird nach dem Wunsch der KOM im Jahr 2014 einem Fazit unterzogen.

[...]


[1] Bassen, Jastram, Meyer, Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, 2005, S. 231 (231).

[2] Schneider, Reifegradmodell CSR – eine Begriffserklärung und -abgrenzung, 2012, S. 17 (27).

[3] Höffe, Lexikon der Ethik, 2008, S. 7 (14).

[4] Bassen, Jastram, Meyer, Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, 2005, S. 1 (1).

[5] Nipperdey, Deutsche Geschichte: 1866 – 1918. Arbeitswelt und Bürgergeist, 1994, S. 9 (342 ff.).

[6] Hiß, Corporate Social Responsibility – Innovation oder Tradition, 2009, S. 287 (291).

[7] Bassen, Jastram, Meyer, Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, 2005, S. 1 (1).

[8] Bippes, CSR as challenge for the state and companies, o.J., S. 1 (4).

[9] Bippes, CSR as challenge for the state and companies, o.J., S. 1 (3 - 6).

[10] Schneider, Reifegradmodell CSR – eine Begriffserklärung und -abgrenzung, 2012, S. 17 (23).

[11] Bassen, Jastram, Meyer, Corporate Social Responsibility: Eine Begriffserläuterung, 2005, S. 1 (3).

[12] Meyer, Nachhaltigkeit in kleinen und mittleren Unternehmen, 2011, S. 315 (320).

[13] Engl. für alle ökonomischen Teilnehmer.

[14] Nationales CSR-Forum, Gemeinsames Verständnis von Corporate Social Responsibility (CSR) in Deutschland, 2009, S. 1 (1).

[15] Europäische Kommission, Grünbuch - Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (7).

[16] Bassen, Jastram, Meyer, Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, 2005, S. 231 (231).

[17] Jonker, Stark, Tewes, Corporate Social Responsibility – Einführung, Strategie und Glossar, 2011, S. 3 (209).

[18] Engl. für Regelkonformität.

[19] Günther, Ruter, Grundsätze nachhaltiger Unternehmensführung, 2012, S. 6 (16).

[20] Engl. für Aktionärswert.

[21] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (8).

[22] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (8 ff.).

[23] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (13).

[24] Europäische Akademie, Finanzierung öffentlicher Einrichtungen durch Sponsoring, 2013, S. 1 (2).

[25] Meckling, Netzwerkgovernance: Corporate Citizenship und Global Governance, 2003, S. 8 (15, 16).

[26] Engl. für Weltbewohner

[27] IHK Nürnberg, CSR – Die gesellschaftliche Unternehmensverantwortung von A-Z, 2012, S. 8 (8, 12, 15, 70).

[28] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (3).

[29] Bippes, CSR as challenge for the state and companies, o.J., S. 1 (7).

[30] Bippes, CSR as challenge for the state and companies, o.J., S. 1 (8).

[31] Engl. für Grundsätze der Unternehmensführung.

[32] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (15).

[33] Bippes, CSR as challenge for the state and companies, o.J., S. 1 (9).

[34] Heise-Online, Wilkens, Nokia verliert in Deutschland überdurchschnittlich viele Marktanteile, 2008, ohne Seite.

[35] Wirtschaftswoche, Schumacher, Berke, Brück, Steinkirchner, Voß, Nokia-Boykott: Aus dem Nichts, 2008, ohne Seite.

[36] Stiftung Jugend und Bildung, Mit Verantwortung sozial und ökologisch handeln, 2012, S. 1 (1, 2).

[37] CSR EMS Forum, European Multi Stakeholder Forum on CSR, 2004, S. 3 (3 f.).

[38] Bassen, Jastram, Meyer, Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, 2005, S. 231 (231, 232).

[39] Beckmann, CSR und Corporate Citizenship, 2007, S. 1 (4, 5).

[40] Bassen, Jastram, Meyer, Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, 2005, S. 231 (232).

[41] Bippes, CSR as challenge for the state and companies, o.J., S. 1 (9).

[42] Beckmann, CSR und Corporate Citizenship, 2007, S. 1 (5).

[43] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (28).

[44] Beckmann, CSR und Corporate Citizenship, 2007, S. 1 (6, 7).

[45] Bippes, CSR as challenge for the state and companies, o.J., S. 1 (6).

[46] Coni-Zimmer, Rieth, Schmidpeter, Schneider, CSR verantwortungsvolle Unternehmensführung in Theorie und Praxis, S. 709 (710 f).

[47] Bippes, CSR as challenge for the state and companies, o.J., S. 1 (6,7).

[48] Beckmann, CSR und Corporate Citizenship, 2007, S. 1 (41).

[49] Europäische Kommission, Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (1).

[50] Stuber, Dokumentation der Informationsveranstaltung Europa und Kommunen, 2004, S. 3 (7).

[51] Europäische Kommission, Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (4).

[52] Europäische Kommission, Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (4, 5).

[53] Rat der Europäischen Union, Europäische Sozialagenda, 2000, S. 4 (4, 5).

[54] Europäische Kommission, Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (3).

[55] Europäische Kommission, Mitteilung zur Flexicurity, 2007, S. 3 (4).

[56] Kompromiss der Arbeitsplatzsicherheit und Flexibilität garantieren soll.

[57] Rat der Europäischen Union, Europäische Sozialagenda, 2000, S. 4 (21).

[58] Europäische Kommission, Bessere Rechtsetzung – einfach erklärt, 2006, S. 3 (3 ff.).

[59] Europäische Kommission, Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (5 - 7).

[60] Europäische Kommission, Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (6, 17).

[61] United Nations, Die zehn Prinzipien des Global Compact, o.J., S. 1 (1).

[62] Deutsches Global Compact Netzwerk, UN Global Compact, o.J., ohne Seite.

[63] Riess, Schmidpeter, Schneider, CSR verantwortungsvolle Unternehmensführung in Theorie und Praxis, S. 779 (781).

[64] Pries, Erwerbsregulierung in einer globalisierten Welt, 2010, S. 15 (196 ff.).

[65] Von Schorlemer, Praxishandbuch Uno, 2003, S. 507 (507 f.).

[66] Steiert, Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, o.J., S. 44 (45).

[67] Steiert, Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, o.J., S. 44 (48, 49).

[68] Aus stilistischen Gründen wird im folgenden Verlauf durchgehend die Bezeichnung ISO 9000 verwendet.

[69] Schmiedeknecht, Wieland, Schmidpeter, Schneider, CSR verantwortungsvolle Unternehmensführung in Theorie und Praxis, S. 259 (259 - 262).

[70] IHK Schleswig-Holstein, Fragen und Antworten zum Qualitätsmanagement, 2012, S. 3 (13).

[71] OECD, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, 2011, S. 9 (36 ff.).

[72] Europäische Kommission, Grünbuch - Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (14, 15).

[73] OECD, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, 2011, S. 9 (81 – 84, 88 - 98.).

[74] Haufe-Online, N.A., Machen multinationale Unternehmen genug?, 2013, ohne Seite.

[75] Europäische Kommission Online, Umwelt: Belgien erntet gute Noten für seine Abfallbewirtschaftung, 2012, ohne Seite.

[76] Europäische Kommission Online, Umwelt: Belgien erntet gute Noten für seine Abfallbewirtschaftung, 2012, ohne Seite.

[77] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (8).

[78] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (7).

[79] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (7).

[80] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (8).

[81] Europäische Kommission Online, Europäische Beschäftigungsstrategie, o.J., ohne Seite.

[82] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (9).

[83] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (9, 10).

[84] Öko-Institut e.V., Untersuchung zur möglichen Ausgestaltung und Marktimplementierung eines Nachhaltigkeitslabels zur Verbraucherinformation, 2009, S. 11 (27, 28).

[85] Statistisches Bundesamt, Verflechtung deutscher Unternehmen mit dem Ausland, 2009, S. 5 (15).

[86] Europäische Union, Umstrukturierung der Industrie in den mittel- und osteuropäischen Ländern: Eisen und Stahl, 1998, S. 1 (1 f.).

[87] Der ESF ist ein Ergebnis der europäischen Beschäftigungspolitik.

[88] BMAS, Leitfaden für Staatliche Beihilfen für Förderungen im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfonds, 2011, S. 2 (7 ff.).

[89] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (10, 11).

[90] Fokusthemen, Ökoprofit, 2010, S. 1 (38,39).

[91] Der Umfang der finanziellen Hilfen konnte dem Autor nach Anfrage an die KOM und das Bundesministerium für Umwelt nicht abschließend klären.

[92] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (12).

[93] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (12).

[94] CEEP Online, Our Mission, o.J., ohne Seite.

[95] Amtsblatt EU, Richtlinie 2010/18/EU, 2010, S. 1 (1).

[96] Europäische Kommission, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa, 2004, S. 3 (20 - 29).

[97] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (12,13).

[98] Rathje, Bertelsmann Stiftung, Mit denen können wir gut!, o.J., S. 1 (3).

[99] Engl. für Gemeinschaftsprojekt.

[100] Engl. für Lizenznehmer oder Konzessionsverkauf.

[101] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (13, 14).

[102] Cleanclothes Kampagne Online, Firmen Check, 2011, ohne Seite.

[103] Wunderlin, Corporate Venturing, o.J., S. 1 (1).

[104] Amtsblatt europäische Gemeinschaft, Verhaltenskodex für Unternehmen, 1999, S. 1 (1 f.).

[105] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (13 - 18).

[106] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (18 - 20).

[107] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (19).

[108] Rat der Europäischen Union, Europäische Sozialagenda, 2000, S. 4 (13).

[109] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (18 - 20).

[110] Schmelzer, Studie zu den Wirkungen Fairen Handels auf Produzenten und die freie Marktwirtschaft, o.J., S. 4 (17 - 19).

[111] Köpke, Küpper, Marktanteile im Segment Bio-Lebensmittel, o.J., S. 3 (4,5).

[112] Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Vergabe eines Umweltabzeichens, 2000, S. 1 (1 f.).

[113] Europäische Kommission, Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001, S. 1 (21 - 23).

[114] Peters, CSR als strategisches Rüstzeug für die Zukunft, o.J., S. 5 (6, 7).

[115] Europäische Kommission, Eine neue EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR), 2011, S. 4 (4 ff.).

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2013
ISBN (PDF)
9783956849107
ISBN (Paperback)
9783956844102
Dateigröße
901 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Westküste Heide
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,7
Schlagworte
Nachhaltigkeit Umstrukturierung Stakeholder Europäische Union Europarecht CSR EN ISO 9000 Trilaterale Erklärung der IAO Global Compact

Autor

Malte Wilhelm, B.A., wurde 1989 in Hamburg geboren. Sein Studium ‘Wirtschaft und Recht’ an der Fachhochschule Westküste schloss der Autor im Jahre 2013 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits vor und während des Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in der Wirtschaft. Inspiriert von dem Gedanken der ehrenamtlichen Arbeit und des friedlichen Zusammenlebens, engagiert sich der Autor seit jeher in mehreren sozialen Einrichtungen und Vereinen. Seine Tätigkeiten bei verschiedenen kleinen und großen Arbeitgebern sowie die faszinierende Arbeit vieler Menschen für die Allgemeinheit motivierten ihn, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.
Zurück

Titel: Der gesetzgeberische Handlungsbedarf im Bereich Corporate Social Responsibility
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
64 Seiten
Cookie-Einstellungen