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Hintergründe der geringen Konvergenz europäischer Sozialpolitiken

©2011 Bachelorarbeit 63 Seiten

Zusammenfassung

‘Wir müssen die Herausforderungen im sozialen Bereich und bei der Beschäftigung früher entgegentreten, anstatt zuzusehen, dass sich die Unterschiede innerhalb der EU weiter vertiefen’ (EU-Sozialkommissar Laszlo Andor am 02.10.2013 in Brüssel)
Wie Herr Andor macht sich die EU – Kommission immer wieder für eine gemeinsame Sozialpolitik stark, und auch im diesjährigen Bundestagswahlkampf der CDU war ‘gemeinsam’ das große Schlagwort. Zwar wurde im deutschen Wahlkampf die EU-Politik nur am Rande erwähnt, doch ist mit Blick auf Frau Merkels bisheriges Wirken und Reden eindeutig, dass auch sie ähnliche Pläne für Europa hegt wie die Herren Lazlo und Barroso.
Tatsächlich gibt es seit Ende der 1990er Jahre konkrete Pläne für eine Angleichung der Sozialpolitiken zwischen den EU-Staaten. Es bedarf keiner aufwendigen wissenschaftlichen Recherche um herauszufinden, dass sich in den vergangenen 13 Jahren nicht viel in diesem Bereich getan hat.
Die vorliegende Arbeit hat zur Aufgabe die Annäherungen auf diesem Gebiet zu untersuchen und Hintergründe für ihren zögerlichen Verlauf zu ermitteln.
Diesem Ziel wird sich die Arbeit mit einer vergleichenden Betrachtung nähern. Hier-für dienen Daten der OECD und Eurostat als Grundlage für grafische Auswertungen, welche vor allem der Verdeutlichung der zeitlichen Entwicklung dient. Als theoretische Grundlage dienen die Dokumente der Europäischen Kommission sowie Kategorisierung von Wohlfahrtsregimen nach Esping-Andersen.
In diesem Sinne wird zunächst einmal betrachtet, welche Stellung eine gemeinsam Sozialpolitik überhaupt in den europäischen Dokumenten einnimmt. Hierbei wird vor allem die Lissabon-Strategie, weniger die aktuelle Europa 2020-Strategie, einbezogen, da es für diese noch keine nachvollziehbaren Ergebnisse gibt. Ferner wird die europäische Beschäftigungsstrategie besondere Erwähnung finden, da sie den Grundstein für eine europäische Zusammenarbeit in einem sozialen Politikbereich gelegt hat.
Zuketzt wird detaillierter auf die angewandte Methode eingegangen, um zu erkennen, ‘wie’ die Angleichung der Politiken stattfinden soll und inwiefern die zugrunde liegenden Politikprozesse supranational koordiniert werden.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Anschließend wird eine klassische Kategorisierung von Sozialpolitiken nach Gøsta
Esping-Andersen vorstellt, mit dem Ziel diese für einen nachfolgenden Vergleich zu
nutzen. Da Esping-Andersen Betrachtung aus dem Jahr 1980, und damit weit vor
der Entwicklung gemeinsamer Leitlinien, soll hier noch eine kurze Literaturbetrach-
tung hinzugefügt werden.
Der Hauptteil dieser Arbeit ist eine vergleichende Betrachtung, welche sich reprä-
sentativ mit der Sozialpolitik in den vier europäischen Staaten Deutschland, Italien,
Großbritannien und Dänemark befassen wird. Hierfür werden drei Sozialpolitikbe-
reiche mit Fokus auf Verfahrens- und Ergebniskonvergenz (nach Fehmel 2012:1)
verglichen. Die gewählten Politikbereiche sind Arbeitsmarktpolitik, Altersversor-
gung und Gesundheitspolitik. Jeder dieser Bereiche steht ist in besonderer Weise an
den Arbeitsmarkt gekoppelt. Diese Auswahl wurde getroffen, da Sozialpolitiken ur-
sprünglich dem Schutz der Arbeitenden dienten und gleichzeitig auf eine möglichst
hohe Zahl selbiger angewiesen. Folglich sollte die arbeitende Bevölkerung die
Hauptzielgruppe der Sozialpolitiken darstellen, auf europäischer Ebene gilt dies
insbesondere, da hier vor allem die Beschäftigung als staatsübergreifend relevant
angesehen wird.
Betrachtet wird zunächst jeder Politikbereich in jedem Land für sich, allerdings un-
ter Zuhilfenahme von Länderübergreifenden grafischen Analysen, welche zusätzlich
einen länderübergreifenden Vergleich des Politikbereichs ermöglichen.
Abschließend werden die Betrachtungen aus Kapitel 5 mit den vorherigen theoreti-
schen Ausführen verknüpft, in dem die untersuchten Indizes den Esping-
Anderschen Wohlfahrtsregimen zugeordnet und Entwicklungen auf Strategie und
Methode zurückgeführt werden.
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2. Sozialpolitiken auf europäischer Ebene
Da die Europäische Gemeinschaft, und später die Europäische Union zunächst aus-
schließlich das Erreichen des gemeinsamen Binnenmarktes zum Ziel hatten, war die
Sozialpolitik, und mit ihr die Beschäftigungspolitik, lange Zeit kein Thema auf der
europäischen Agenda. Zunächst einmal wurden sozialpolitische Themen nur behan-
delt insofern sie den gemeinsamen Markt gefährdeten jedoch kaum darüber hinaus.
Erst 1993 wurde die Beschäftigung in Europa, und damit ein sozialpolitischer Be-
reich, zum ersten Mal Bestandteil eines EU-Dokumentes.
,,Auf Grundlage des von der Kommission vorgelegten Weißbuchs, Wachs-
tum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung` einigte sich der Europäische Rat
in Essen (1994) auf ein Verfahren, das bereits den Kern der späteren OMK [
1
]
enthielt: Die Vereinbarung gemeinsamer Ziele, die Überwachung und Bewer-
tung der Umsetzung anhand einheitlich definierter Indikatoren und den In-
formationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten." (Schafer 2006:541)
Mit dieser Beschäftigungsstrategie war der Grundstein für eine zukünftige Zusam-
menarbeit in den Sozialpolitiken, über den Binnenmarkt hinaus, geschaffen.
Angesichts steigender Beschäftigungsquoten, die allgemein der erfolgreichen Be-
schäftigungsstrategie zugerechnet wurden, sprachen sich vor allem die sozialdemo-
kratisch regierten Staaten für eine gemeinsame Problemlösung aus, während vor
allem die deutsche Regierung starke Vorbehalte gegen eine weitere Kompetenzaus-
weitung der EU hatte. Ergebnis der Debatte war die ,,Lissabon-Strategie, die ,,wirt-
schaftlichen Erfolg und sozialen Fortschritt verbinden sollte" (Schafer 2006:540)
mit dem Ziel, wettbewerbsfähigster Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Die Be-
schäftigungsstrategie wurde in die Lissaboner Strategie integriert und es gehörten
nun weitere sozialpolitische Themen zum europäischen Gesprächsfeld, wobei die
neu aufgenommenen Politikfelder hauptsächlich eine Unterstützung oder Vertiefung
der Beschäftigungsstrategie darstellen. Es folgten weitere Leitgedanken, welche un-
ter Anwendung der bereits bekannten, nun offene Methode der Koordinierung ge-
nannten, Vorgehensweise erreicht werden sollten. Die Auswahl der Methode erfolgte
vorwiegend unfreiwillig, die Weigerungen der Staaten zur weiteren Kompetenzab-
gabe ermöglichte nur eine derartig lockere Zusammenarbeit.
Von Beginn an gab es kritische Standpunkte bezüglich der Lissabon- und der Be-
schäftigungsstrategie, zum einen waren sie nach wie vor der Erreichung des Bin-
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OMK = offene Methode der Koordinierung
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nenmarktes untergeordnet und sollte damit von Anfang an schwer vereinbar oder
gar widersprüchliche Ziele verfolgen (Busch 2006:7) zum anderen fehlten ihr In-
strumente, um verbindliche Entscheidungen treffen zu können, Bosch nennt sie,
sowie ihre Nachfolgestrategie ,,Europa 2020", einen ,,Ausdruck von Hilflosigkeit".
(Schäfer u.a. 2012:374).
Die Lissabon-Strategie hatte Sozialpolitische Ziele für die nächsten 10 Jahre, also bis
2010 vorgestellt, unter anderem die Beschäftigungsquote auf 70% zu erhöhen, die
von älteren Arbeitnehmern auf 50% und die von Frauen wenigstens auf 60%. Des
Weiteren sollten die Investitionen in Aus- und Weiterbildung verstärkt werden.
Formuliert waren diese Ziele in Form von Leitlinien und Querschnittszielen zu de-
ren Erreichung die Staaten im Sinne der offenen Methode der Koordination indivi-
duelle Strategien entwickeln sollten. Die EU sollte über eine bloße Wirtschaftsunion
hinauswachsen, dennoch bestand der Fokus weiterhin auf dem Binnenmarkt, die
Verbesserung des Sozialschutzes diente lediglich dem Abbau von Beschäftigungs-
hemmnissen. (Schafer 2006:542­543)
Mit Auslaufen der Lissabon - Strategie im Jahr 2010 wurde eine neue Strategie, Eu-
ropa 2020, vorgestellt. Sowohl die Vorgehensweise als auch die Inhalte sind ähnlich.
Die Strategie stellt Leitlinien vor, die bis zum Jahr 2020 unter Anwendung der offe-
nen Methode der Koordination erreicht werden sollen. Im Fokus der Strategie steht
erneut starkes Wirtschaftswachstum, im Bereich Beschäftigung wird nun eine Quote
von 75% angestrebt. Auf Grund der, im Folgenden genannten Probleme, gibt es seit
2013 einen Fortschrittsanzeiger der darüber informiert, wer die Empfehlungen be-
folgt und wer nicht. Laut Klodt könnte dieser die gewünschte Wirkung erzielen, falls
er anzeigt ,,dass die Arbeitsmarktbilanzen vor allem dort so miserabel ausfallen, wo
man die Empfehlungen der Kommission in den Wind schlägt" (Schäfer u.a.
2012:368). Dieser sowie andere Autoren werfen Europa 2020 Unglaubwürdigkeit
vor, da sie teilweise Vorgehen vorbringe, die bereits in den nationalstaatlichen Poli-
tikkatalogen zu finden sind. (Schäfer u.a. 2012:368), Schneiders Tipp für die vorlie-
gende Strategie ist gar: ,,Da hilft am Ende nur Eines: einfach ignorieren!" (Schäfer
u.a. 2012:377)
Neben der übergeordneten Strategie gibt es für jeden Politikbereich weitere Arbeits-
papiere, welche mehr oder weniger konkret, Kurzzeitziele definieren. Obwohl sie
ihrer Unterstützung dienen harmonieren kurzfristige Arbeitspapiere Nicht immer
mit der übergeordneten Strategie.
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3. Methode der offenen Koordinierung
,,Die wichtigste Daseinsberechtigung der Methode liegt darin begründet, dass die
Ziele der Lissabon-Strategie zum Großteil Bereiche berühren, für die die Kompeten-
zen weitgehend bei den Mitgliedsstaaten liegen, so dass auf diese die Gemein-
schaftsmethode nicht angewandt werden kann" (Busch 2006:5)
Mit der Einführung der Beschäftigungsproblematik in den EU-Katalog drängte sich
unweigerlich die Frage nach der zu verwenden Methode auf. Die Gemeinschaftsme-
thode konnte nicht angewandt werden, da hierfür die, wie das Zitat ausdrückt, not-
wendigen Kompetenzen fehlten, eine Festlegung auf Mindeststandards schien un-
vorteilhaft da dies mit der Befürchtung verbunden wurde, dass es zu einer Abwärts-
spirale in den weiterentwickelten Staaten (Schafer 2006:540)kommen würde. Die
einzige Alternative war also eine unverbindliche Zusammenarbeit auf freiwilliger
Basis.
Die offene Methode der Koordination ist ein vierstufiger Politikzyklus. Am Anfang
stehen gemeinsame Ziele, Leitlinien sowie ein Zeitplan. Anschließend wird festgelegt
anhand welcher Indikatoren die zu erreichenden Ziele gemessen werden sollen. Un-
ter zur Hilfenahme selbiger, werden nationale Pläne zur Umsetzung der Ziele er-
stellt. Am Ende des Prozesses steht eine Überprüfung aus welcher korrigierten Leit-
linien folgen und der Prozess beginnt von vorn. Maßnahmen zur Sanktionierung gibt
es keine. (Scharpf 2002:8)
Das Zitat der Kommission drückt die offensichtlichen Vorbehalte, welche von zahl-
reichen Autoren geteilt werden, gegenüber der Methode aus. Nahezu alle Autoren
einig, worin das Grundproblem der Methode besteht: fehlende Verbindlichkeit und
damit Abhängigkeit vom Wille der Staaten. Des Weiteren wird die Einbettung in den
wirtschaftlichen Kontext kritisiert (Busch 2006:6), denn, so die Autoren, Entschei-
dungen würden stets voranging aus ökonomischen Gründen getroffen, Sozialpolitik
ist noch immer ein Mittel zum Zweck. Diese Argumente sind zweifelsfrei berechtigt,
jedoch ist dies unvermeidbar, ist die Methode doch gerade aufgrund mangelnder
Verbindlichkeit entstanden und soll im Kontext der Europäischen Union, welche
noch immer vorrangig Wirtschaftsunion ist, angewandt werden.
Darüber hinaus fehlt es der Methode, beziehungsweise der Strategie in die sie einge-
bettet ist, auch an öffentlicher Wahrnehmung. Wie das Beispiel der Pisa-Studie der
OECD zeigt, wäre es durchaus möglich eine solche zu erzeugen. Mehr öffentliche
Wahrnehmung wäre wünschenswert, da weiche Koordinierungsverfahren, wie die
offene Methode der Koordinierung, auf die Unterstützung der Bevölkerung angewie-
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sen sind, um Druck auf die Regierungen ausüben zu können, gibt es doch keine
übergeordneten Druckmittel. (Schafer 2006:542).
Weiterhin fällt die Inklusion kurzfristiger Leitlinien in langfristige Prozesse negativ
auf. So stellt die Lissaboner Strategie zwar Leitlinien für 10 Jahre vor, die jeweiligen
Arbeitspapiere werden allerdings alle paar Jahre geändert und damit auch die kurz-
fristigen Ziele. Dies wurde allerdings mit ,Europa 2020` weitestgehend korrigiert
und Verbesserung angestrebt. (Schäfer u.a. 2012:365) Schäfer et al merken zu dem
an, dass Lösungen nicht unbedingt übertragbar sind (Schäfer u.a. 2012:367), insge-
samt ist es kaum zu analysieren welche Maßnahmen zu einem bestimmten Politi-
kergebnis geführt haben, geschweige denn sie einer übergeordneten Strategie zuwei-
sen. (Schäfer u.a. 2012:365)
Neben all der Kritik und dem Zweifel an der Methode gibt es jedoch auch positive
Aspekte die die Weiterführung der Methode rechtfertigen. So ist sie wohl eine von
wenigen Politikmethoden, welche in der Lage ist die Diversität aller Beteiligten zu
wahren und zu respektieren. Ferner können durch die ständige Überwachung und
Auswertung Fehler vermieden sowie, wichtiger noch ,best practices` gelernt werden.
Auch wenn diese vielleicht nicht gänzlich und unreflektiert auf einen anderen Staat
übertragen werden können, so sind die erzielbaren Lerneffekte doch nicht zu ver-
achten. (Scharpf 2002:9) Als besonders positiv zu erwähnendes Beispiel, für ein
Ergebnis der beschrieben Prozesse nennt die Literatur den verbesserten Zugang zu
ausländischen Arbeitsmärkten mithilfe des EURES-Programmes. (Schäfer u.a.
2012:367)
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4. Wohlfahrtsregime nach Esping ­ Andersen
Der dänische Wissenschaftler Gøsta Esping-Andersen führte 1989 eine vergleichen-
de Analyse durch mit dem Ziel Cluster innerhalb untersuchter Sozialstaaten zu er-
kennen, denn alle bisherigen Ansätze zur Untersuchung von Wohlfahrtspolitiken
schienen ihm unzureichend:
,,Während strukturfunktionalistische Ansätze wohlfahrtsstaatliche Konvergen-
zen ausmachen und das Klassenmobilisierungs-Paradigma große, aber linear
verteile Unterschiede in der wohlfahrtsstaatlichen Entwicklung sieht, richtet sich
ein interaktives Modell wie der Koalitionsbildungs-Ansatz seine Aufmerksamkeit
auf spezifische Wohlfahrtsstaatliche Regime" (Esping-Andersen 1998:31)
Er kritisierte zudem die starke Konzentration auf Sozialausgaben, den, ,, Sozialaus-
gaben sind nur Begleiterscheinungen [...] Indem wir Wohlfahrtsstaaten nach ihren
Ausgaben einordnen, nehmen wir an, daß Sozialausgaben gleich Sozialausgaben
sind." (Esping-Andersen 1998:33; Esping-Andersen 1998).
Folglich entwickelt er, auf Basis von früheren Studien Tismuss', dessen Ansatz in der
Unterscheidung von residualen und institutionellen Wohlfahrtsstaaten besteht, eine
neue Betrachtungsweise von Wohlfahrtstaaten, welche die Diskussion in diesem
Bereich maßgeblich geprägt hat. Dabei führt er den Ansatz zur Unterscheidung un-
terschiedlicher Typen fort, und riskiert dabei den von Tismuss geforderten Blick in
die ,black box der Staatsausgaben` (Siegel 2007:261; Esping-Andersen 1998:34­35)
Anstelle der Staatsausgaben nennt er 3 wichtige Grundelemente eines Wohlfahrts-
staates: den Grad der Dekommodifikation, den Grad der Strafizierung sowie die Ver-
flechtung von Markt, Staat und Familie.
Dekommodifzierung drückt dabei aus, inwiefern das Einkommen vom Markt unab-
hängig ist. Genauer gesagt, inwiefern das Individuum auch bei Verlust des Arbeits-
platzes seinen Lebensstandard erhalten kann. Eine sehr niedrige Grundsicherung
gilt also nicht als dekommodifizierend. (Knecht 2005:7; Baum-Ceisig 2008:39)
Vollkommen dekommodifizierte Staaten existieren in der Realität nicht, denn
,,Eine minimalistische Definition derselben müsste beinhalten, daß ihre Bür-
ger ungehindert und ohne drohenden Verlust des Arbeitsplatzes, ihres Ein-
kommens oder überhaupt ihres Wohlergehens ihr Arbeitsverhältnis verlas-
sen können, wann immer sie dies aus gesundheitlichen Gründen oder auch
solchen der eigenen Weiterbildung für notwendig erachten; sprich: wenn sie
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dies für geboten halten, in angemessener Weise an der sozialen Gesellschaft
teilzuhaben." (Esping-Andersen 1998:38)
Stratifizerung gibt an, in wie fern Ungleichheiten durch den Wohlfahrtstaat ausge-
glichen werden. (Baum-Ceisig 2008:40; Knecht 2005:7)
Staaten mit ähnlichen Ausprägungen in diesen 3 Aspekten fasst er zu einem Typ
zusammen und bezeichnet sie als Wohlfahrtsregime. ,,Den
Regimebegriff
wählt Esping-Andersen, um auf die internen Strukturen und Interdependenzen
wohlfahrtsstaatlicher Programme und Arrangements hinzuweisen, auf die "systema-
tische Verwobenheit" institutioneller und inhaltlicher wohlfahrtstaatlicher Politikar-
rangements und deren Auswirkungen auf die soziale Schichtung allgemein und be-
schäftigungsstrukturellen Merkmale im Besonderen[...]" (Siegel 2007:261) Nach
ausführlicher Betrachtung dieser Aspekte kommt er zu dem Schluss, dass es 3 Wohl-
fahrtsregimes gibt, deren Bezeichnungen bewusst an ideengeschichtliche Strömun-
gen angelehnt sind. (Siegel 2007:262)
Tabelle 4 stellt die drei Wohlfahrtsregime tabellarisch dar.
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4.1. Liberaler Wohlfahrtsstaat
Liberale Wohlfahrtsstaaten sind geprägt von minimaler Dekommodifzierung. In der
Regel orientieren sie sich am Fürsorgeprinzip: Es gibt nur minimale Grundsiche-
rung, die Bedürftigsten der Bevölkerung können zusätzliche, bedarfsgeprüfte Unter-
stützungen erhalten, folglich werden starke Ungleichheiten am Markt produziert
und reproduziert.
Der Markt hat üblicherweise Vorrang vor staatlichen Eingriffen, das soziale Siche-
rungssystem ist daher eher gering ausgeprägt. Die Bevölkerung wird vor allem zum
Rückgriff auf private Alternativen angeregt in dem die Zugriffe auf staatliche Ver-
sorgungen stark limitiert sind und diese Auflagen strikt geprüft werden. Häufig tre-
ten in liberalen Wohlfahrtsstaaten wachsende Gruppen von Geringverdienern auf.
(Siegel 2007:262­263; Baum-Ceisig 2008:41; Esping-Andersen 1998:43)
Typische Vertreter dieses Typs sind vor allem in angelsächsischen Ländern, wie
Großbritannien zu finden.
4.2.
Sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaat
Der sozialdemokratische Wohlfahrtstypus ist das Gegenteil vom eben beschriebenen
liberalen Typ. So sind ein hoher Grad der Dekommodifikation und ein hohes
Gleichheitsniveau zentrale Elemente dieses Typs. Durch generöse, meist steuerfi-
nanzierte Leistungen ohne Bedarfsprüfungen wird sichergestellt, dass weite Bevöl-
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kerungsteile verhältnismäßig unabhängig vom Arbeitsmarkt sein können. Da dieser
Typ jedoch von hohen Beschäftigungsraten abhängig ist gibt es in der Regel umfang-
reiche Maßnahmen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik. (Siegel 2007:265­266; Baum-
Ceisig 2008:42; Esping-Andersen 1998:45­46)
G
østa Esping-Andersen beschreibt diesen, vor allem in skandinavischen Staaten
anzutreffenden, Wohlfahrtstyp als eine Art Idealtypus. Neben den bereits genann-
ten Aspekten sind Frauen in der Regel relativ gleich berechtigt auf dem Arbeits-
markt, da Dienstleistungen wie Kinderbetreuung vom Staat garantiert werden, dar-
über hinaus stehen der Bevölkerung oftmals diverse soziale Dienstleistungen zu Ver-
fügung.
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4.3. Konservativer Wohlfahrtsstaat
Man könnte den konservativen Wohlfahrtsstaat als Zwischenweg zwischen liberalem
und sozialdemokratischem Typ bezeichnen.
Bezeichnend ist hier vor allem, dass Leistungen in der Regel an Beiträge gekoppelt
sind, und daher nahezu keine Stratifizerung vorzufinden ist. Häufig sind die Sozial-
versicherungen zusätzlich nach Berufsgruppen gegliedert und verstärken somit zu-
sätzlich die gehaltsspezifischen Ungleichheiten.
Aufgrund mittelmäßiger Dekommodifikation spielt der Markt als Bereitsteller von
Wohlfahrtsleistungen eine eher untergeordnete Rolle. Typischerweise wurde die
Entstehung dieses Regimetypes in der Vergangenheit stark durch die katholische
Kirche geprägt, sodass noch heute Anreize für die Reproduktion der traditionellen
Familienstrukturen zu erkennen sind. Staatseingriffe finden erst statt, wenn die Fa-
milienstrukturen erschöpft sind.
4.4.
Kritik
Wenn gleich Esping-Andersens Studie zu weitreichenden Veränderungen in der Be-
trachtung der Sozialpolitiken geführt hat, so gab und gibt es auch zahlreiche Kriti-
ker. Unter anderem werden häufig die zugrunde liegenden Voraussetzungen be-
mängelt. Gelissen und Arts merken beispielsweise an, dass ein Wohlfahrtsstaat weit
mehr als eine Aufsummierung seiner Sozialpolitiken ist. (Arts & Gelissen 2002:139).
Des Weiteren kritisieren einige Autoren, dass Esping-Andersen eine außerordentli-
che Starrheit der Politik voraussetzt, so kann die Studie bestenfalls eine Moment-
aufnahme der Situation aus dem Jahr 1980 sein, da reelle Entwicklungen bei Wei-
tem nicht so pfaddeterminiert und träge verlaufen sind wie er sie vorausgesetzt hat-
te. (Siegel 2007:274­275; Baum-Ceisig 2008:48­49)
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Darüber hinaus, wird der Fokus auf ausgewählte Aspekte negativ beurteilt, so er-
scheinen den Kritikern die betrachteten Indizes von Dekommodifikation und Strati-
fikation als unzureichend, vor allem die Vernachlässigung von Genderaspekten wur-
de mehrfach stark kritisiert. (Siegel 2007:275; Baum-Ceisig 2008:43; Arts
& Gelissen 2002:138)
Zu guter Letzt sehen die Autoren nicht nur die Vermischung von realtypisierender
Methode mit idealtypisierender Methode als problematisch, sondern erkennen vor
allem in der idealtypisierenden Methodik selbst eine Schwierigkeit. Begründet ist
dies darin, dass es in der Realität ausschließlich Mischformen gibt und die Zuord-
nung zuweilen eher zweideutig ausfällt. (Arts & Gelissen 2002:138; Baum-Ceisig
2008:43; Siegel 2007:272)
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4.5. Erweiterungen
Aufbauend auf diesen Kritiken gab es relativ schnell Erweiterungen von Esping-
Andersens Studie. Zunächst einmal betrachteten zahlreiche Autoren es als notwen-
dig, zusätzliche Regime hinzuzufügen. So setzte sich vor allem ein mediterranes,
oder auch rudimentäres Wohlfahrtsregime schnell in der Literatur durch.
Dabei handelt es sich vor allem um Länder ohne Vollbeschäftigung mit minimaler
Wohlfahrtspolitik, häufig mit längeren Abschnitten autoritärer Epochen in der Ver-
gangenheit. Die tragenden Rollen von Kirche und Familie sind noch heute überaus
evident, Korruption und politscher Klientismus sind in diesen Staaten besonders
häufig. Gewöhnlich existiert kein gesetzliches Mindesteinkommen, Gesundheitsver-
sorgung ist jedoch als universalistisches Bürgerrecht etabliert. Unter anderem Süd-
italien gehört demnach zu diesem Regime. (Knecht 2005:9; Baum-Ceisig 2008:44)
Darüber hinaus hat Schmidt den Einfluss von Staatsaufbau und Vetopunkten auf die
Wohlfahrtsregime untersucht und erkannt, dass konservative Parteien die Entwick-
lung von sozialen Politiken eher hemmen und föderalistische Staaten tendenziell
stärker dekommodifiziert sind als nicht-föderalistische Staaten. (Siegel 2007:269­
272)
Abschließend hat Esping-Andersen seinen Ansatz selbst weiterentwickelt, indem er
sektorspezifische Regime eingeführt hat. Dabei beachtet er die Möglichkeit der Her-
ausbildung unterschiedlicher Wohlfahrtregime je Politikbereich, des Weiteren fügt
er soziale Risiken und das Risikomanagement selbiger als zu bewertende Kriterien
hinzu. (Baum-Ceisig 2008:45)
10

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5. Vergleichende Betrachtung
Im folgenden Abschnitt sollen die Sozialpolitiken von vier Ländern exemplarisch
betrachtet werden. Dafür werden in 3 Politikbereichen jeweils Methoden und Er-
gebnisse betrachtet.
Es werden Dänemark, Deutschland, Großbritannien und Italien untersucht. Die
Wahl fiel auf diese Länder, da jedes von ihnen einem anderen Wohlfahrtsregime
entspricht und es in Anbetracht der Untersuchung auf Annäherung am zielführends-
ten scheint, möglichst divergente Länder zu untersuchen. Italien nimmt dabei eine
Sonderrolle ein, da es einerseits zu dem konservativen Wohlfahrtsregime zählt, an-
dererseits der südliche Teil des Landes eher dem mediterranen Typus zuzuordnen
ist. Es wird sich zeigen, ob ein Land ,,zwischen" den Regimen mehr Tendenz zur An-
näherung in die eine oder andere Richtung hat als die ersten 3 Länder welche relativ
typische Vertreter ihres Regimes darstellen.
Neben dem Arbeitsmarkt, auf welchen in der Lissabon-Strategie direkt Bezug ge-
nommen wird, sollen auch Gesundheitspolitik und Altersversorgung betrachtet wer-
den, da diese in wechselseitiger Verbindung mit dem Arbeitsmarkt stehen, und
gleichzeitig Quellen von Ungleichheiten darstellen können.
G
østa Esping-Andersens Anregung folgend, beinhalten die Betrachtungen eine Viel-
zahl von Indizes über die Ausgaben hinaus sowie eine Analyse einzelner Politikfelder
anstelle ganzer Wohlfahrtstaaten.
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5
5.1. Gesundheitspolitik
Neben der Ausgabenhöhe, sowohl öffentlich als auch privat, gehen in die Betrach-
tung der Gesundheitspolitik die Ergebnisse der Politik, gemessen an durchschnittli-
cher Lebenserwartung, Erwartung gesunder Lebensjahre und Säuglingssterblichkeit
ein. Darüber hinaus wird die Anzahl der Krankenhäuser und praktizierenden Ärzte,
welche den Grad der Konzentration auf den stationären Bereich ausdrückten, be-
trachtet.
Ein Auslöser für stetig steigende Kosten in diesem Bereich ist in allen Ländern ne-
ben der Überalterung der Bevölkerung auch der medizinische Fortschritt, ist es doch
schwerlich möglich der Bevölkerung einmal entwickelte Medikamente oder Be-
handlungsmethoden vorzuenthalten. (Giaimo 2001:336)
Die Zusammenarbeit in diesem Bereich erfolgt über das Weißbuch für Gesund-
heitspolitik auf Gemeinschaftsebene
2
, in diesem stellt die Kommission für europäi-
sche Gemeinschaften auf Grundlage allgemeingültiger Prinzipen 3 Ziele vor, die vol-
len allen europäischen Staaten verfolgt werden sollten:
1) Förderung der Gesundheit in einem alternden Europa
2) Schutz der Bürger vor Gesundheitsgefahren
3) Förderung dynamischer Gesundheitssysteme und neuer Technologien.
Zur Erreichung dieser Ziele soll die bekannte Methode der offenen Koordination
genutzt werden: ,,Die Kommission wird einen Mechanismus zur strukturierten Zu-
sammenarbeit vorschlagen" (Kommission der Europäischen Gemeinschaften
2007:12)
5.1.1. Dänemark
Das dänische Gesundheitssystem ist ein staatliches reguliertes und dennoch dezent-
rales System. Auf nationaler Ebene werden lediglich die Rahmenbedingungen fest-
gelegt, für die Umsetzung sind die verschiedenen Regionen zuständig. Leistungen,
die nicht durch das nationale Gesundheitssystem getragen werden, werden von den
Kommunen organisiert. (Vrangbaek 2012:26; Baur, Heimer & Wieseler 2001:23)
Jeder Däne ist in der dänischen Krankenversicherung
,Sygesikring
` pflichtversi-
chert, der Beitragssatz beträgt 8% Einkommenssteuer. Im Gegenzug hat er Zugang
2
Weissbuch - Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-
2013:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52007DC0630:DE:NOT
12

zu einem nahezu zuzahlungsfreien Gesundheitssystem, einzig Medikamente müssen
relativ umfangreich zugezahlt werden.
Ein Patient muss zunächst den Hausarzt aufsuchen bei dem er registriert ist, sollte
er bisher bei keinem registriert sein, so muss er dies bei einem in einem Umkreis
von zehn Kilometern ansässigen Arzt nachholen. Ein Arzt darf maximal 2096 Pati-
enten betreuen, eine neue Praxis im Umkreis darf eröffnet werden sobald die vor-
handenen Ärzte mehr als 1325 Patienten verzeichnen. Ähnlich wie Ärzte sind auch
Apotheken räumlichen Beschränkungen unterlegen. (Baur, Heimer & Wieseler
2001:28,30)
Ärzte sind bei den Regionen angestellt und bekommen ein Gehalt, welches sich zu
einem Drittel aus einer Pro-Kopf-Pauschale und zwei Dritteln Gebühren für be-
stimmte Behandlungen zusammensetzt. Fachärzte sind in der Regel Krankenhäu-
sern untergeordnet, welche von den Regionen verwaltet werden, und erhalten daher
ein festes Gehalt.
Das dänische Krankenversicherungssystem unterscheidet zwei Kategorien, wobei
ein Großteil (98% ) der Bevölkerung in Kategorie I versichert ist. Typ II- Versicherte
erhalten zwar mehr Wahlfreiheit und andere Zuzahlungsraten, müssen dies aber
auch entsprechend bezahlen, daher ist das System sehr unattraktiv. (Baur, Heimer
& Wieseler 2001:24) Obwohl Privatversicherungen in Dänemark allgemein einen
sehr niedrigen Stellenwert haben, erhöht sich in den letzten Jahren ihre Versicher-
tenzahl, hauptsächlich liegt dies darin begründet, dass Arbeitnehmer Privatversiche-
rungen als Lohnnebenleistungen anbieten. Diese Zusatzversicherungen übernehmen
üblicherweise die Kosten der Zuzahlungen. (Vrangbaek 2012:27)
Alle Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen werden aller 3 Jahre durch externe
Instanzen überprüft, die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht, damit Pati-
enten sie in ihre Wahl einbeziehen können. Kostenkontrolle erfolgt über feste Bud-
gets und Richtlinien zur Arzneimittelausgabe, so sind Apotheken verpflichtet, stets
das günstigste Arzneimittel mit einem bestimmten Wirkstoff auszugeben. Warte-
zeitgarantien und feste Behandlungspakete limitieren den Kontrollrahmen aller-
dings erheblich. (Vrangbaek 2012:29)
Die grafische Auswertung zeigt dass Dänemark, trotz verhältnismäßig hoher Ausga-
ben im Gesundheitsbereich, eher im unteren Bereich der betrachten Länder liegt.
Die Gesamtausgaben (Anhang VII ) konnten zwar aufgrund des fortgeführten Ab-
baus stationärer Betreuung (Anhang V) relativ konstant gehalten werden. Aller-
13

dings gibt es trotz hoher Ärztedichte (Anhang VI) nur unterproportionale Verbesse-
rungen der Gesundheitsqualität (Anhang I ­ IV) . So steigt die Lebenserwartung
verhältnismäßig langsam, während die voraussichtlichen gesunden Lebensjahre von
Frauen in letzter Zeit sogar gesunken sind. Auch die Säuglingssterblichkeit ist in der
nahen Vergangenheit gestiegen. Trotz allem hat Dänemark die im Vergleich höchs-
ten Pro-Kopf Gesundheitsausgaben (Anhang X).
Diese Ergebnisse benötigen eine weitere Analyse, welche im Umfang dieser Arbeit
nicht möglich ist, um zu klären warum in diesem Fall relativ starke Ressourcenver-
teilung mit eher mäßigen Ergebnissen einhergeht.
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5.1.2. Deutschland
Das deutsche Gesundheitssystem konnte seine ersten Kostenprobleme in den 80er
Jahren relativ gut lösen ohne das Prinzip des universellen Zugangs aufgeben zu
müssen oder die Last der Finanzierung zu stark auf die Schwächsten der Bevölke-
rung zu legen. (Giaimo 2001:335) Weitere Reformen, welche das heutige System
grundlegend geformt haben, wurden vor allem durch die Regierung Kohl in den
90er Jahren durchgeführt. (Giaimo 2001:353­354)
Deutschlands` Gesundheitssystem basiert heute auf einem verpflichtenden Eintritt
in eine der nicht-staatlichen Krankenkassen für die meisten Bevölkerungsteile. Aus-
nahmen stellen vor allem Staatsdiener und Besserverdienende dar, diese dürfen
beziehungsweise müssen sich privat versichern. Zusätzlich können sich alle Bewoh-
ner privat zusatzversichern, dadurch werden bestimmte Kosten übernommen oder
Zugang zu zusätzlichen Leistungen ermöglicht. Pflichtversicherungen werden in
etwa zur Hälfte jeweils von Arbeitnehmern und Arbeitgeber gezahlt, Privatversiche-
rungen werden über risikobasierte Prämien finanziert. (Blümel 2012:46)
Grundsätzlich ist es in Deutschland zwar nicht verpflichtend zunächst bei einem
Hausarzt vorstellig zu werden, allerdings haben einige Krankenversicherungen Pro-
gramme eingeführt, die dieses Verhalten belohnen. Alle Hausärzte und Spezialisten
sind Mitglieder einer Ärztevereinigung, welche mit den Krankenkassen Gehälter und
Budgets aushandelt. Diese Budgets sehen eine maximale Anzahl an Patienten und
kostenpflichtigen Behandlungen pro Patient vor, allerdings gibt es teilweise Proble-
me bei der Einhaltung dieser Beschränkungen. (Blümel 2012:48; Giaimo 2001:351­
352)
Wie bereits angedeutet, ist wird die Verantwortung für das Gesundheitssystem stark
delegiert, eine überaus wichtige Rolle spielen die Krankenkassen, aber auch die
14

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2011
ISBN (PDF)
9783956849091
ISBN (Paperback)
9783956844096
Dateigröße
851 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
2,8
Schlagworte
Altersversorgung Arbeitsmarktpolitik Gesundheitspolitik Wohlfahrtsregime
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Titel: Hintergründe der geringen Konvergenz europäischer Sozialpolitiken
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