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Aggression bei psychischen Störungen: Eine polizeipsychologische Betrachtung

©2005 Diplomarbeit 61 Seiten

Zusammenfassung

Der polizeiliche Alltag ist geprägt von aggressiven Situationen mit Personen im Ausnahmezustand.
In diesem Buch wird die Problematik der Erkennung und des Umgangs mit psychischen Störungen in Bezug auf Aggressionen näher betrachtet. Die Arbeit konzentriert sich auf die Kontakte der Schutzpolizei mit dem Bürger, da uniformierte Polizeivollzugsbeamte in der Regel als erste eingesetzte Kräfte auf aggressive psychisch Gestörte treffen werden. Auch Vollzugsbeamte der Kriminalpolizei können als Kriminaldauerdienst oder im Rahmen von Ermittlungen mit Bürgern in Erstkontakt treten, die sich in eine Phase akuter Aggression hinein begeben oder bereits befinden, und dessen Hintergrund psychische Erkrankungen darstellen. Wichtigstes Mittel, um eine Situation gewaltfrei zu klären, ist die Kommunikation mit dem psychisch Gestörten durch eine kooperative Gesprächsführung und eine flexible Verhaltensweise. Ziel dieses Buches ist es, die Frage zu beantworten, ob eine erhöhte Aggressionsbereitschaft bei psychischen Störungen vorhanden ist, und ob Polizeibeamte im Einsatz die Aggressionen erkennen und kontrollieren können.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


4.1.1 Alkohol

Der alkoholische Bestandteil Ethylalkohol wirkt dämpfend auf das zentrale Nervensystem (ZNS), das die Urteilsfähigkeit und die Hemmung steuert. Während der Einnahme wird der Konsument ungezwungener in seinem Verhalten, kontaktfreudiger, im weiteren Verlauf aber auch distanzlos. Oft wird das eigene körperliche und intellektuelle Vermögen im alkoholisierten Zustand überschätzt. Je nach Konsument und Menge des Ethylalkohols werden viele Menschen laut, aggressiv, in ihren Emotionen verwirrt und labil, bis hin zu Intoxikationen mit tiefer Bewusstlosigkeit ohne Reaktionen auf Schmerzreize. In dieser Phase können auch andere Hintergründe für eine Bewusstlosigkeit verantwortlich sein, die ihren Beginn in dem Konsum von Alkohol haben. PVB, die auf bewusstlose, nach Alkohol riechende Personen treffen, sollten den Rettungsdienst unverzüglich hinzuziehen, da ein Schädelhirntrauma mit Hirnblutung oder ein stoffwechselbedingter, komatöser Zustand vorliegen kann[1], und nicht nur „ein Vollrausch“.

Polizeibeamte sehen häufig das aggressive Verhalten isoliert, d. h. nicht an eine Suchtkrankheit gebunden, obwohl statistische Daten einen Zusammenhang zwischen Alkoholgenuss, Suchtkrankheit und Gewaltverbrechen aufweisen und der Zusammenhang zwischen Alkoholgenuss und aggressivem Verhalten eindeutig ist.[2]

Aggressive alkoholisierte Personen werden am ehesten durch permanentes, freundliches Zureden, sogenanntes Talk down, beruhigt.[3] Eine bereits renitent aggressive Person, deren Psyche durch den Ethylalkohol gestört ist, kann aber durch ein ruhiges Zureden noch aggressiver werden.[4] Klare Verhaltensanweisungen und entsprechende Maßnahmen der Eigensicherung sind dann erforderlich. In der Regel sind jedoch mit einer für die emotionalen Belange des Alkoholisierten verständnisvollen Kommunikation, die sprachlich auf der Ebene des Betroffenen geführt wird, am wenigsten Konflikte zu erwarten. Den eingesetzten Beamten muss die veränderte Emotionalität und die eingeschränkte Wahrnehmung dieser Personen immer bewusst sein.

Zu Konflikten ist es in Zusammenhang mit Alkohol, wenn die Polizei gerufen wird, jedoch oftmals schon im Vorfeld gekommen. Laut der PKS aus dem Jahr 2001 wurden 29,2% der aufgeklärten Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung und 26% aller aufgeklärten Fälle von Gewaltdelikten unter Alkoholeinfluss verübt.[5] Bei Personen, die unter Alkoholeinfluss eine Straftat ausführen, ist im polizeilichen Einsatz größte Vorsicht geboten. Neben dem Stress, mit der Polizei konfrontiert zu sein, führen Selbstüberschätzung und Enthemmung zu verstärkten Aggressionen.

Mit einem Alkoholentzugssyndrom oder Delir von schwer alkoholkranken Personen geht häufig ein typisches Szenario von Verwahrlosung der Person und der von ihr bewohnten Räume einher. Symptome wie Ängstlichkeit, Reizbarkeit, optische, akustische und taktile Halluzinationen sind zu erwarten. Diese psychisch Gestörten können aufgrund eines völligen Realitätsverlustes in den eingesetzten PVB bspw. bösartige Wesen sehen, die ihnen nach dem Leben trachten. Übelste Beschimpfungen von den psychisch Gestörten sind zu erwarten. Ein Vermeidungsverhalten gegenüber solchen Einsätzen liegt nahe, darum ist es wichtig, die eigene Wahrnehmung zu überprüfen und sich objektiv um die Lösung des Sachverhaltes zu bemühen. Eine Absprache mit dem eingesetzten Rettungsdienstpersonal, mit dem Ziel der schnellen, medikamentösen Behandlung des psychisch Gestörten unter Berücksichtigung der Eigensicherung aller Einsatzkräfte hat oberste Priorität.

Alkohol besitzt eine hohe Griffnähe, ist legal zu erwerben und der Konsum ist gesellschaftlich akzeptiert.

[...] ist festzustellen, dass der alkoholkranke Patient im Bereich der Suchterkrankungen immer noch die häufigste psychiatrische Notfalleinsatzindikation in Ballungsräumen darstellt.[6]

Für die Polizei ist hieraus eine entsprechende Häufigkeit für derartige Situationen abzuleiten und es ist regelmäßig eine erhöhtes Aggressionsrisiko zu erwarten[7], wenn es zu Einsätzen mit alkoholisierten Personen kommt.

4.1.2 Andere Substanzen

Für den polizeilichen Einsatz im Hinblick auf Aggressionen ist es nicht notwendig zu wissen, welche Beschaffenheit eine Substanz oder welche Auswirkungen sie auf die Physiologie des Menschen hat. Wichtig ist, das Verhalten des Konsumenten richtig zu beobachten und zu interpretieren, entsprechend in Kontakt mit ihm zu treten und zu wissen, dass deviantes Verhalten einen krankhaften Hintergrund haben kann. Die Frage, welche Substanz eingenommen wurde, wird sich erst im Verlauf des Einsatzes beantworten lassen, wenn überhaupt. Um darzustellen, welche Symptome der PVB bei bestimmten substanzinduzierten Störungen zu erwarten hat, soll eine grobe Einteilung der, in der Regel illegalen, von einer minderen Griffnähe betroffenen Substanzen, erfolgen.

Für die Praxis hat sich eine Einteilung nach der Wirkung in sedativ, analeptisch und halluzinogen bewährt.[8] Sedative Substanzen machen den Konsumenten müde und schläfrig.

Die Sedativa, auch „downer“ genannt, verlangsamen die Aktivität des Körpers und mindern die Reaktionsbereitschaft.[9]

Hierzu zählt die Gruppe der Opiate. Als häufig vorkommendes Opiat ist Heroin hervorzuheben. Im Kontakt mit Heroinkonsumenten ist es hilfreich zu wissen, dass es einen typischen Tagesablauf bei Heroinabhängigen mit unterschiedlichen Stadien gibt.

Kurz nach der Verabreichung von Heroin ist der Konsument in dem erwünschten, normal bis euphorischem Glückszustand, in dem alle Probleme ausgeblendet werden. Nach wenigen Stunden beginnt das Gefühl einer erhöhten Wachheit und Reizbarkeit, dass wenig später in den beginnenden Entzug mit starker Unruhe und extremer Wachheit mündet. Der Konsument legt alles Gesagte auf die Waagschale und kann gegenüber PVB, dem klassischen Feindbild, sehr distanziert und unfreundlich sein. Ein späteres Entzugssymptom ist das ausgeprägte Gefühl von Schmerz. Schon das Berühren der Kleidung am Arm kann zu einem Aufschrei führen und entsprechend aggressive Reaktionen auslösen. Weitere Symptome sind Schwindel, Schwitzen und eine reizbar dysphorische Grundstimmung. Die Einteilung der unterschiedlichen Stadien soll nur einen Anhaltspunkt darstellen.[10]

Aus eigener Erfahrung wurde beobachtet, wie ein imponierendes auto- und fremdaggressives Verhalten entstehen kann. Im Rahmen eines Rettungseinsatzes wurde eine akute Heroinintoxikation bei drohendem Atemstillstand durch die Gabe des Antidots Naloxon behandelt. Der aktuelle Rauschzustand im noch intakten Bewusstsein des Konsumenten wurde jäh unterbrochen und führte dazu, dass dieser sich Tubus und Venenverweilkanülen aus dem Körper riss und auf die Rettungskräfte einschlug. Nach einigen Minuten wurde der Konsument aufgrund des Opiatüberhangs, nachdem die Wirkung des Antidots nachließ, wieder bewusstlos und trat in eine Schlafphase ein. Dies zeigt die Vielfältigkeit des psychischen Erlebens, die der Umgang mit einer Substanz, in diesem Fall Heroin, nach sich ziehen kann und sowohl beim Konsumenten als auch bei Einsatzkräften Spuren hinterlässt.

Analeptische Substanzen wirken auf das sympathische Nervensystem und haben Einfluss auf Neurotransmitter wie Adrenalin, Noradrenalin, Dopamin oder Serotonin, die auf natürliche Weise dann ausgeschüttet werden sollen, wenn der menschliche Körper bspw. für einen Angriff oder eine Flucht bereitgemacht wird und Stress erfährt. Sie steigern die Aktivität des ZNS und damit den Blutdruck und die Herzfrequenz. Ein aktives, überdrehtes Verhalten ist zu beobachten. Bekannte Substanzen wie Kokain oder Amphetamine wie Ecstasy puschen den Anwender durch die Wirkung auf diese Neurotransmitter künstlich auf und machen ihn leistungsfähiger.

Ist die eingenommene Dosis Kokain sehr hoch, führt die Überstimulation des ZNS zu schlechter Muskelkoordination, Größenwahn, nachlassendem Urteilsvermögen, Aggression, zwanghaftem Verhalten und Affektlabilität [...].[11]

Im Rahmen eines Einsatzes können die Konsumenten von Kokain, egal wie viel konsumiert wurde, schwer verbal zu führen sein. Man benötigt ein sprachliches Feingefühl und wird trotzdem häufig nicht „den richtigen Ton“ treffen, da man dem Omnipotenzgefühl des psychisch gestörten Konsumenten selten gerecht wird. Aggressives Verhalten gegenüber einzelnen PVB ist vorprogrammiert, da sich diese Konsumenten durch polizeiliche Maßnahmen schnell gekränkt fühlen. Eine Möglichkeit, aufkommenden Aggressionen zu begegnen besteht darin, dass sich ein PVB den verbalen Ausfällen aussetzt, während der andere in kooperativer Kommunikation die Situation im Rahmen hält. Der aufgrund von Kokain psychisch Gestörte hat die Möglichkeit, seinen Empfindungen von ungerechtfertigter Behandlung seitens der Polizei verbal etwas entgegensetzen zu können und er hat das subjektive Gefühl von Kontrolle über die Situation. Maßnahmen wie eine Identitätsfeststellung oder eine Blutprobe können so mit viel Geschrei, aber ohne Eskalation durchgeführt werden.

Trotzdem ist höchste Vorsicht geboten und es müssen die Grundsätze der Eigensicherung beachtet werden, da die Affektlabilität und die Selbstüberschätzung jederzeit zu überraschenden Angriffen seitens des Kokainkonsumenten führen können. Sollte in einer ruhigen Gesprächsführung den polizeilichen Maßnahmen nicht Folge geleistet werden, können dem psychisch Gestörten Alternativen durch die Anwesenheit einer personalen Übermacht dargelegt werden. Dies wäre eine letzte Möglichkeit, die verbal unmissverständlich und doch kooperativ angeführt werden muss, bevor tatsächliche körperliche Eingriffsmaßnahmen durchgeführt werden, die immer ein höheres Risiko von Verletzungen für alle Beteiligten beinhalten.

Die Komplikationen einer Amphetaminintoxikation sind die gleichen wie bei einer Kokainintoxikation, häufiger sind jedoch extreme Selbst- und Fremdgefährdung im agitierten Erregungszustand.[12] Symptomatisch sind die Einnahme und die damit verbundenen psychischen Störungen durch Amphetamine wie Ecstasy oder Speed sehr ähnlich, sie wirken ebenfalls auf die gleichen Neurotransmitter wie Kokain.

Gelegentlich kann der Konsum hoher Dosen [von Amphetaminen] zu so starkem Argwohn und Aggressivität führen, dass der Betroffene eine Gefahr für seine Umgebung darstellt.[13]

Halluzinogene Substanzen wie LSD oder das in Haschisch und Marihuana enthaltene Cannabis führen dazu, dass der Konsument Dinge sieht, hört, fühlt oder schmeckt, die in der Realität nicht existent sind. Bei LSD kann es zu sogenannten „bad trips“ kommen, die Panikreaktionen mit Verfolgungswahn und Selbstüberschätzung hervorrufen, bei denen der Betroffene zu aggressivem Verhalten neigt.

Durch Cannabiskonsum kann sowohl Antriebsverlust als auch Ruhelosigkeit entstehen, ein aggressives Verhalten ist in der Regel nicht zu erwarten. Durch ein Talk-down kann gut Kontakt zu dem Cannabiskonsumenten aufgenommen werden. Eine differenzierte Beobachtung der Situation ist trotzdem erforderlich. Besteht eine schizophrene Vorerkrankung bei erhöhtem Cannabiskonsum, können Wahnvorstellungen, Halluzinationen und Denkstörungen erheblich verstärkt werden.[14]

Für alle Substanzen gilt, dass eine klare Trennung der Wirkungen nicht möglich ist. Sie hängt von vielen Faktoren ab. Der Konsument, Erwartungshaltung des Konsumenten und das Umfeld, in dem die Substanz konsumiert wird, sind entscheidend.[15]

Die Beobachtungsgabe des eingesetzten PVB ist gefordert, die Persönlichkeit, die Stimmung und das Umfeld des aufgrund substanzinduzierter Störungen beeinträchtigten Konsumenten, mit dem er konfrontiert wird, zu erkennen. Ein am Rande der Gesellschaft lebender Heroinkonsument wird ein anderes Verhaltensmuster aufweisen, als der gelegentlich Kokain konsumierende Yuppie oder der cannabiskonsumierende Jugendliche. Die Aufzählung ist nur beispielhaft. Selten hat eine Substanz nur eine Wirkung, und aggressives Verhalten darf bei psychotrop wirkenden Substanzen nie völlig ausgeschlossen werden. Hinzu kommt, dass oft ein Mischkonsum verschiedener Substanzen vorliegt.

4.2 HOPS- Das hirnorganische Psychosyndrom

Eine psychische Störung, die sowohl exogene als auch endogene Ursachen hat, stellt das hirnorganische Psychosyndrom dar. Es handelt sich um ein Psychosyndrom, dass in erster Linie mit einer Hirnleistungsschwäche einhergeht und zu Persönlichkeitsveränderungen führt. Exogene Ursachen sind Hirnverletzungen durch Traumata, Entzündungen oder Intoxikationen durch bspw. chronischen Alkoholabusus. Endogen können altersbedingte Abbauprozesse oder Gefäßerkrankungen im Hirnbereich zu einem HOPS führen. Durch ein HOPS kann es bei den Betroffenen zu einer Affektlabilität kommen, die in ungezielte, wahnhaft begründete Aggressionen münden. In einer Studie zu Aggressionen von psychiatrischen Patienten gegenüber Personal wurden Hirnorganische Psychosyndrome mit 12 % an dritter Stelle erforscht.[16]

Aus eigener Erfahrung in Rettungseinsätzen mit verwirrten alten Menschen wurden häufig Situationen erlebt, bei dem sich Betroffene im Gespräch zunehmend unkooperativ verhielten und ungezielte körperlichen Angriffe auf eingesetztes Personal anwendeten. Eine beruhigende Gesprächsführung, die ein besonderes Maß an Einfühlungsvermögen und gerontopsychiatrischem Sachverstand erfordert[17], und die Zuführung zu medizinischem Personal sollte hier im Falle eines polizeilichen Einsatzes angestrebt werden.

4.3 Schizophrenie

Die Person, die uns einfällt, wenn wir über „echte“ psychische Störungen nachdenken, über „Verrücktheit“, Psychose oder Wahn, ist eine Person, die an Schizophrenie leidet.[18]

Da es viele Erscheinungsformen dieser Erkrankung gibt, spricht man von Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises oder der Gruppe der Schizophrenien.

Symptome der Schizophrenie können in drei Klassen unterteilt werden, die positiven, negativen und psychomotorischen Symptome. Positive Symptome produzieren Wahnvorstellungen, desorganisiertes Denken und unzusammenhängende Wortwahl beim Sprechen, bzw. unsinnige Wortneubildungen, Halluzinationen und inadäquate, oftmals gegenteilige Emotionen. Sie äußern sich in bizarren Verhaltensweisen.

Negative Symptome sind das Gegenteil, der Kranke ist abgestumpft und flach in seinen Emotionen, interesselos an seiner sozialen Umwelt und dementsprechend spracharm und sozial zurück gezogen.

Psychomotorische Symptome sind eine Bewegungsspontaneität, das Bilden seltsamer Grimassen oder Gesten. In ihrer extremsten Form stellen sie die Katatonie dar, die völlige Körpererstarrung. Sie kann schlagartig in einen Raptus, einen unkontrollierten Erregungszustand mit stark aggressiven Reaktionen auf Umwelteinflüsse, übergehen. Jeder an Schizophrenie Erkrankte hat aufgrund seiner Persönlichkeit und seiner Lebensgeschichte seine eigene, typische Ausprägung der Symptome. Die Polizei hat oft Kontakte mit schizophren Erkrankten aufgrund einer floriden schizophrenen Episode.[19]

In erster Linie werden in Phasen akuter Wahnvorstellungen dem psychisch Gestörten nahe stehende Angehörige oder Personen, die aufgrund einer Therapie in engem Kontakt zu ihm stehen, Zielscheibe von Gewaltausbrüchen sein. Es sind jedoch auch Personen des öffentlichen Lebens, die in das entsprechende Wahnsystem einbezogen werden.

Interessant für den polizeilichen Kontext ist, dass es sich oft um psychisch Gestörte handelt, die in Therapie sind. In Deutschland wird bemängelt, dass aufgrund schlechter Finanzlagen eine „Drehtürpsychiatrie“ entstanden ist, in der Patienten zu früh entlassen werden.

Noch immer muss jeder zweite Schizophreniekranke innerhalb eines Jahres nach Klinikentlassung wegen einer psychotischen Exazerbation erneut über zwei bis drei Monate stationär behandelt werden.[20]

Hinzu kommt eine seit Jahren bestehende Tendenz weg von einer stationären psychiatrischen hin zu einer ambulanten Behandlung. Die Frage ist, ob jede Arztpraxis für Nervenheilkunde geeignet ist, psychische Erkrankungsmuster mit Beteiligung von Aggressionen adäquat zu behandeln, und ob eine lückenlose Therapieabsprache mit den Kliniken erfolgt.[21] Die Gefahr besteht, dass eine effiziente Struktur der psychiatrischen Versorgung nicht für jeden psychisch Gestörten adäquat vorgehalten wird.

Diese Vermutung wird unterstützt durch eine Studie zu Zwangseinweisungen in Südniedersachsen. Eine Ursache für den beachtlichen Anstieg von Zwangseinweisungen ist, neben gesetzlichen Änderungen, dass die Versorgungsrealität in manchen Bereichen im letzten Jahrzehnt schlechter geworden ist, weil die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus deutlich gesunken ist und die psychisch Gestörten frühzeitiger entlassen werden.[22]

Unter den für die Zwangseinweisung maßgeblichen Hauptdiagnosen finden sich Schizophrenien mit 27 % an zweiter Stelle.

Eine Zwangseinweisung wird unumgänglich, wenn eine psychische Erkrankung oder Behinderung einer Person eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich oder andere darstellt und die Gefahr anders, bspw. durch eine ambulante Behandlung, nicht abwendbar ist. Im Extremfall führt diese Versorgungslücke zu Gewalttaten, wenn schizophren Erkrankte mit psychotischer Symptomatik nicht ausreichend behandelt werden und die Flucht in Alkohol- und Drogenabusus suchen. Diese Substanzen potenzieren die Gewaltbereitschaft.

Ein Beispiel für diese Entwicklung, die ebenfalls im europäischen Ausland diskutiert wird, stellt das Attentat an der schwedischen Politikerin Anna Lindh dar. Vermutungen gehen dazu über, dass sie Opfer eines an Schizophrenie erkrankten Mannes wurde, dessen Erkrankung im Rahmen von ambulanter Behandlung nicht ausreichend erkannt und versorgt wurde. Wahnvorstellungen wurden durch die unkontrollierte Selbsteinnahme von Medikamenten noch verstärkt.[23]

Ein Dokumentarfilm[24] zu dem Mord an Lindh wirft die Frage auf, ob der damalige politische Wahlkampf um die Einführung des Euro und die damit verbundene Präsenz der Politikerin auf Plakaten in der gesamten Stockholmer Innenstadt dazu führten, dass der psychisch Kranke die Politikerin in sein Wahnsystem mit einbezog und imperative Stimmen ihm schließlich befahlen, Lindh zu töten.

Diese Aggression ist ein Krankheitszeichen und keine nüchtern kalkulierte Strategie.[25]

Durch soziale Reizüberflutung beginnen akute Wahnvorstellungen dem psychisch Gestörten Angst zu machen. Es sind keine Lösungsstrategien für das subjektiv empfundene Problem vorhanden, bei vielen Wahnvorstellungen besteht zusätzlich ein Bedrohtheitsgefühl, das von den eingesetzten PVB sehr ernst genommen werden muss, da es der psychisch Gestörte als real empfindet. Die Angst wird durch das Auftreten von PVB erheblich gesteigert, wenn sie als bedrohlich empfunden werden. Heftige emotionale Reaktionen können ihnen entgegen gebracht werden. Die Wahnvorstellung ist durch rationale Erklärungen nicht zu beeinflussen, darum sollte der Versuch, das Gegenteil beweisen zu wollen, unterbleiben.

Die Bestätigung der Wahnvorstellungen durch PVB, um so in Kontakt zu dem Gestörten zu gelangen, ist ebenfalls problematisch, da in der Langzeittherapie diese Wahnvorstellungen schwieriger zu bewältigen sind, wenn sie in der akuten Phase quasi bestätigt wurden.[26] Aggressionen bei psychisch Gestörten, die erkennbar auf der Grundlage von Wahnvorstellungen beruhen, sollten allergrößte Vorsicht hervorrufen, auch wenn z. B. verbale Schimpftiraden belustigend anmuten. Der psychisch Gestörte ist nicht routiniert in Auswahl und Einsatz seiner aggressiven Methoden, umso überraschender kann ein Angriff auf Einsatzkräfte erfolgen. Eine ruhige und kontrollierte Haltung dem Gestörten gegenüber, auch wenn er erregt und verbal aggressiv ist, gibt dem Gestörten durch unterbewusstes Coping Sicherheit.

Eine konfrontierende Gesprächsführung ist zu vermeiden; die Äußerungen des Patienten sind so anzunehmen, wie sie seiner subjektiven Wahrnehmung und seiner Realität entsprechen.[27]

Mit Bewertungen oder Kommentaren zu dem wahnhaften Verhalten sollte man sich im Gespräch mit dem psychisch Gestörten sehr zurück halten, da zwar ein unrealistisches Wahnverhalten vorliegt, aber der Gestörte häufig noch orientiert zu Ort und Zeit ist und gegenüber Kränkungen aus seiner Umwelt sehr empfindsam reagiert, so dass der Erregungsgrad noch erhöht wird.

Verschiedene Studien führen zu der Erkenntnis, dass schizophrene Psychosen ein statistisch erhöhtes Gewalttatenrisiko aufweisen, vor allem bei paranoider Schizophrenie mit Verfolgungswahn.[28] Eine dreimonatige Studie zu aggressivem Verhalten von Patienten in einer psychiatrischen Abteilung ergab, dass sich schizophrene Patienten am häufigsten aggressiv verhielten.[29]

Wenn man bedenkt, dass sich das Patientenklientel in einer Klinik von denen „draußen“ dadurch unterscheidet, dass Klinikpatienten sich unter einer aktuellen Therapie und medikamentösen Behandlung befinden und psychisch Gestörte außerhalb der Klinik unter Umständen in keiner Weise in Behandlung sind, wird die Studie umso deutlicher im Hinblick auf das Aggressionspotential von Schizophrenien.

4.4 Affektive Störungen

Affektive Störungen beziehen sich auf die Gemütslage eines Menschen. Es werden unipolar depressive von bipolaren Störungen unterschieden. Erkrankte mit einer bipolaren Störung weisen depressive und manische Phasen auf. Grundsätzlich ist es bei affektiven Störungen möglich, dass psychotische Phänomene auftreten, die bspw. bei einem depressivem Wahn in eine Suizidgefährdung münden oder bei manischen Phasen zu Erregungszuständen führen und einen Polizeieinsatz notwendig machen. Die Ursachen für affektive Störungen liegen vermutlich in einem Gefüge von neurobiochemischen, psychologischen und genetischen Anteilen. Ein Mangel an Noradrenalin und Serotonin als Neurotransmitter werden bei der endogenen Depression als Ursache angeführt, während es sich bei der endogenen Manie um eine Überaktivität des Neurotransmitters Dopamin, ähnlich wie bei der Schizophrenie, handelt.

4.4.1 Depressionen

Depressionen sind differenziert zu betrachten, es werden somatogene, neurotische und endogene Depressionen unterschieden.[30] Die beiden erstgenannten Formen werden hier nicht näher betrachtet. Symptome einer Depression sind eine tiefempfundene Hoffnungslosigkeit, die zu einer subjektiven Gefühllosigkeit führen kann, in der weder Trauer noch Freude (Anhedonie) erlebbar sind. Grübelzustände und Verzweiflung über ein als ausweglos empfundenes Dasein können zu autoaggressiven Handlungen in Form von Suizidversuchen führen.

Bei der endogenen Depression beschuldigt sich der Gestörte eher selber, bei anderen Wahnstörungen (vor allem der Schizophrenie) mehr seine Umgebung. Allerdings kann es im Rahmen von Depressionen zu sogenannten „unoffenen“ Aggressionen gegenüber anderen kommen. Dies äußert sich in einem Negativismus bspw. gegenüber dem Partner, der Demonstration des eigenen Elends und dem Tyrannisieren durch das „Kranksein“, was bis zu aggressiven Suizidandrohungen führen kann.

Der erweiterte Suizid stellt die schlimmste Form vor allem bei einer endogenen Depression dar und zeigt, welche verzweifelten Aggressionstaten möglich sind, bei dem der psychisch Kranke einen oder mehrere Personen gegen ihren Willen mit in den Tod reißt, z.B. der erweiterte Suizid einer depressiven Mutter mit ihren Kindern.[31]

Im Einsatz mit depressiven psychisch Kranken sind wenig fremdaggressive, auf die Einsatzkräfte gerichtete Aggressionen zu erwarten, trotzdem ist Vorsicht geboten. Zum einen ist in einer dynamischen Situation, in der zunächst von einer autoaggressiven Handlung ausgegangen wird, nie auszuschließen, dass aufgrund von Wahnvorstellungen und höchster Erregung auch Einsatzkräfte zur Zielscheibe von Aggressionen werden. Zum anderen ist das Leben des psychisch Kranken in Gefahr.

Hinweise zum Umgang mit depressiven psychischen Störungen werden im Kapitel zur Suizidalität erläutert, da primär depressiv Erkrankte die höchste Suizidmortalität im Krankheitsverlauf aller psychiatrischen Erkrankungen aufweisen.[32]

[...]


[1] Vgl. Backmund, 2000, S. 398.

[2] Ito, Miller, 1996, zitiert in: Hermanutz, 1999, S. 69.

[3] Vgl. Backmund, 2000, S. 398.

[4] Vgl. Hermanutz, 1999, S. 69.

[5] Vgl. Schwind, 2003, S. 523.

[6] Fehn/ Selen, 2003, S. 106.

[7] Vgl. Schmalzl, 2004, S. 25.

[8] Vgl. Bastigkeit, 2003, S. 51.

[9] Davison/ Neale, 1996, S. 340.

[10] Vgl. Fehn/ Selen/ König, 2003, S. 107.

[11] Comer, 2003, S. 317.

[12] Vgl. Backmund, 2000, S. 404.

[13] Davison/ Neale, 1996, S. 343.

[14] Vgl. Bastigkeit, 2005, S. 40.

[15] Vgl. Bastigkeit, 2003, S. 55.

[16] Vgl. Grewe/ Wolpert, 2001, S. 79.

[17] Vgl. Hermanutz, 1999, S. 71.

[18] Zimbardo/ Gerrig, S. 620.

[19] Vgl. Litzcke, 2003, S. 21.

[20] Blaeser-Kiel, 2003, S. 265 ff.

[21] Vgl. Heim, 2002, S. 762 und Comer, 2001, S. 398 ff.

[22] Vgl. Müller, 2004, S. A2796.

[23] Vgl. Gatermann, 2004, S. 314 ff.

[24] Vgl. Anna Lindh und ihr Mörder, 2004.

[25] Es wurde zunächst diskutiert, den Täter in einer geschlossenen Psychiatrie unterzubringen. Im März 2004 wurde er zu einer lebenslänglichen Freiheits- strafe verurteilt, ein psych. Gutachten bescheinigte ihm zum Tatzeitpunkt geistige Zurechnungsfähigkeit. Vgl. hierzu den Anhang S. d - i.

[26] Vgl. Sticher-Gil, 2003, S. 256.

[27] Bauer/ Berger, 1997, S. 181.

[28] Vgl. Faust/ Steinert, 1998, S. 13 und 2005, S. 350ff.

[29] Vgl. Grewe/ Wolpert, 2001, S. 77.

[30] Vgl. Stepan, 2001, S. 304.

[31] Faust/ Steinert, 1998, S.18 ff.

[32] Vgl. König, 2000, S. 393.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2005
ISBN (PDF)
9783956849992
ISBN (Paperback)
9783956844997
Dateigröße
4.9 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Schlagworte
alkoholisierte Person psychischer Ausnahmezustand Persönlichkeitsstörung Eigensicherung aggressiver Hinweisreiz Hinweisreiz
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