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Refinanzierung von revolvierenden Förderinstrumenten durch Kreditverbriefung: Eine Untersuchung der Rahmenbedingungen für Verbriefungstransaktionen zur Refinanzierung von revolvierenden EFRE Förderfonds bei Landesförderbanken in Deutschland

©2014 Bachelorarbeit 60 Seiten

Zusammenfassung

In den kommenden Jahren stehen die Förderinstitute in Deutschland vor neuen Herausforderungen. Gesetzliche Schuldenobergrenzen, das Auslaufen des Solidarpaktes und die stetig sinkenden Mittelzuweisungen aus den Förderinstrumenten der Europäischen Union haben eine Abkehr von der zuschussbasierten hin zur darlehensbasierten Förderung bewirkt. Mit den aus Mitteln der europäischen Strukturfonds aufgelegten revolvierenden Finanzierungsinstrumente stehen den Förderbanken neue Arten der Förderung zur Verfügung. Als problematisch könnten sich jedoch die begrenzten Fazilitäten dieser Fonds herausstellen, so dass Lösungen entwickelt werden sollten, welche etwaige Mittelengpässe in den revolvierenden Fonds ausgleichen können.
Die Arbeit behandelt eine denkbare Rekapitalisierungsvariante für revolvierende Fonds, welche mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gespießt wurden.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Forschungsfrage und Vorgehensweise
2.1 Forschungsfrage
2.2 Vorgehensweise

3 Landesförderbanken in Deutschland und deren Auftrag
3.1 Die Förderbankenlandschaft in Deutschland
3.2 Legitimation und Rahmenbedingungen der Landesförderbanken

4 Revolvierende Förderfonds
4.1 Definition
4.2 Vergleich der Förderinstrumente
4.3 Fondsmodelle
4.4 Verwaltungsrechtliche Grundlagen der Förderkreditvergabe und Kreditverlauf

5 Kreditverbriefung
5.1 Systematik der Kreditverbriefung und Nutzen für die Marktteilnehmer
5.2 Organisation und Struktur des Verbriefungsprozesses von Asset Backed Securities
5.3 Zweckgesellschaften
5.4 Tranchierung
5.5 Singel-Seller- und Multi-Seller-Strukturen
5.6 Sicherheitenverstärkung bei ABS Transaktionen
5.7 Bankenaufsichtsrechtliche Aspekte der Verbriefung
5.8 Bilanzrechtliche Aspekte der Verbriefung

6 Kreditverbriefung und Förderinstrumente
6.1 Kreditverbriefung zur Refinanzierung revolvierender EFRE Fonds
6.2 Struktur einer Verbriefungstransaktion aus revolvierenden Fonds

7 Problemfelder bei der Verbriefung von Krediten aus revolvierenden EFRE Fonds
7.1 Theoretischer Ansatz
7.2 Förderkreditvolumina und -anzahl
7.3 Übernahme von Risiken durch die Förderinstitute
7.4 EU / EFRE Vorschriften

8 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Funktionsweise von zuschussbasierter und revolvierender Förderung

Abbildung 2: Systematik der Wertpapierarten

Abbildung 3: Grundstruktur einer Verbriefungstransaktion

Abbildung 4: Kosten der Verbriefungstransaktion

Abbildung 5: Multi-Seller-Struktur

Abbildung 6: Beispielstruktur derartiger Verbriefungen von Förderkrediten

Abbildung 7: Verwendung der Emissionserlöse

1 Einleitung

„Förderbanken haben in der Nachkriegsgeschichte einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Wohlstand und Wachstum in Deutschland und Europa geleistet. […] Vor etwa 60 Jahren wurde in Deutschland ein neues Kapitel der Bankengeschichte aufgeschlagen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Sitz in Frankfurt am Main wurde am 16. Dezember 1948 […] gegründet. […] Seit Ihrer Gründung haben sich das Aufgabenportfolio und damit einhergehend die Struktur der KfW den sich stetig wandelnden Rahmenbedingungen und Bedürfnissen an die Förderbank der Bundesrepublik Deutschland angepasst.“[1] Auch die Landesförderinstitute, welche die regionale Förderung in dem jeweiligen Bundesland begleiten, haben einen solchen Wandlungsprozess durchlaufen. Die ursprüngliche Aufgabe den sozialen Wohnungsbau zu unterstützen wurde um die Aspekte der Wirtschafts- und Strukturförderung erweitert.

Während zu Beginn noch vorwiegend Bundes- und Landesmittel zur Förderung der verschiedenen Vorhaben genutzt wurden, erweiterte sich diese Palette mit Gründung der EU um europäische Fördermittel. Mit der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes ist die Vergabe von staatlichen Subventionen nicht mehr lediglich Angelegenheit der einzelnen Nationalstaaten, sondern unterliegt einem sehr ausführlichem EU-Regelwerk, welches die Transparenz der Märkte gewährleisten und Wettbewerbsverzerrung durch unzulässige staatliche Beihilfen verhindern soll.

Trotzdem in der EU ein grundsätzliches Beihilfeverbot besteht, wird die Vergabe von Fördermitteln mehr und mehr ein Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Neben den naheliegenden Infrastrukturen wie Straßen, Autobahnen, Schienen und Strom bietet auch die Forschungs- und Hochschulinfrastruktur eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Unternehmen, sich in einer Region anzusiedeln.

Mit dem Einsetzen der Globalisierung und in Zeiten der zunehmenden Ressourcen­knappheit sowie einer stetig steigenden Weltbevölkerung wird es für die EU und insbesondere Deutschland als exportorientiertes Land zunehmend schwieriger werden ein nachhaltiges Wachstum der Volkswirtschaften und des Wohlstandes zu generieren. Deutschland aber auch die übrigen EU-Staaten müssen sich im härter werdenden Wettbewerb mit den Schwellen- und Entwicklungsländern beweisen.

Die EU selbst aber auch die einzelnen Nationalstaaten haben zahlreiche Förder­programme entwickelt, welche die Wettbewerbsfähigkeit stärken und das wirtschaftliche Bestehen der EU-Länder sichern sollen.

„Im Rahmen der Regionalpolitik der Europäischen Union (EU) […] werden als Finanzierungsinstrumente die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds eingesetzt. Diese zielen vor allem auf die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ab. Im Zeitraum 2007-2013 stehen für die Regionalpolitik Mittel in Höhe von 348 Mrd. EUR zur Verfügung, von denen 278 Mrd. EUR auf die Strukturfonds [(EFRE und ESF)] und 70 Mrd. EUR auf den Kohäsionsfonds entfallen.“[2]

Etwa 25,5 Mrd. EUR des Budgets der Strukturfonds entfielen dabei auf die deutsche Strukturförderung.[3] Insbesondere die neuen Bundesländer profitieren von den europäischen Mitteln, da Sie aufgrund der geringen Wirtschaftskraft im Vergleich zu den alten Bundesländern überproportional an den Deutschland zugesagten Fondsmitteln beteiligt werden. So erhalten die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vor­pommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen etwa 12,4 Mrd. EUR (49%) während sich auf den Bund rd. 5 Mrd. EUR (20%) und auf die alten Bundesländer inkl. Berlin 8,05 Mrd. EUR (31%) verteilen.[4]

Mit einem Volumen von 201 Mrd. EUR in der laufenden Förderperiode (2007 – 2013) gehört der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu den wichtigsten Instrumentarien der EU.[5] "Der EFRE finanziert neben direkten Hilfen bei Investitionen von Unternehmen (besonders kleiner und mittlerer Unternehmen) zur Schaffung von dauerhafter Beschäftigung, Infrastrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Forschung und Innovation, Telekommunikation, Umwelt, Energie und Transport sowie Finanzierungsinstrumente (Risikokapitalanlage, Fonds für regionale Entwicklung) zur Unterstützung der regionalen und lokalen Entwicklung und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Städten und Regionen."[6] Das Spektrum der finanzierbaren Vorhaben zeigt, dass der EFRE ein wichtiges Instrument für die Wettbewerbsfähigkeit der jeweilgen Regionen bzw. Bundesländer ist.

Dabei wurden die EFRE Mittel in der vorherigen und in der laufenden Förderperiode in der Regel als Zuschuss vergeben und waren nicht rückzahlbar. Die Entwicklung des Fördergeschäfts in Deutschland für das Jahr 2012 weist auf einen Strukturwandel der Förderlandschaft hin. "Das Gesamtvolumen an Zuschüssen ist im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr von 7.232 auf 6.371 Mio. Euro zurückgegangen. Das Darlehensvolumen ist von knapp 60 Mrd. Euro in 2011 auf rund 62 Mrd. Euro in 2012 gestiegen. Die Bewilligungen bei den Bürgschaften und Haftungsfreistellungen sind von 2.014 Mio. Euro in 2011 auf 1.557 Mio. Euro in 2012 zurückgegangen."[7]

Die Tendenz der Länder und des Bundes langfristig die Staatsverschuldung zurückzufahren manifestiert sich in Schuldenobergrenzen für die öffentlichen Haushalte. Mit den begrenzten Budgets geht die Kürzung von Ausgaben für die Förderung einher. Zusätzlich zur Verknappung der Bundes- und Landesmittel entwickeln sich die deutschen Regionen besser und schneller als weite Teile der europäischen Union. Für die Zuteilung der EU-Mittel z.B. aus dem Fonds für Regionale Entwicklung ist das Pro-Kopf-BIP ein wichtiges Kriterium. Je höher dieses im Vergleich zu den durch­schnittlichen BIP der restlichen EU Regionen ist, desto geringer fällt die Mittelzuteilung aus. Somit werden zukünftig deutlich weniger Mittel der EU nach Deutschland fließen. Wesentlich zu dieser Entwicklung haben auch die EU-Osterweiterung sowie die schlechte Entwicklung der europäischen Peripheriestaaten während der Wirtschafts- und Finanzkrise beigetragen. Insbesondere für die neuen Bundesländer kommt eine weitere Herausforderung auf. Die Mittel aus dem Bundesprogramm Gemeinschafts­aufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-G), welche nach der Wiedervereinigung Deutschlands, zur Anpassung der Wirtschaftsverhältnisse in Ost und West sorgen sollten, laufen im Jahr 2019 aus. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verteilungsdiskussion in Bezug auf die Einnahmen des Solidarpaktes kann nicht davon ausgegangen werden, dass weiterhin Bundesmittel in dem bisher gewährten Umfang in die neuen Bundesländer fließen.

Die vorbenannte Entwicklung der Rahmenbedingungen bewirkte eine Abkehr von der Vergabe von nicht rückzahlbaren Zuschüssen hin zu Förderdarlehen, welche nach ihrer Rückzahlung erneut zur Förderung zur Verfügung stehen. Für die EU-Mittel ergab sich hieraus die Überlegung verschiedene revolvierende Fonds als Instrumente der Wirtschafts-, Infrastruktur- und Stadtentwicklungsförderung zu errichten. Die im Rahmen der Strukturfonds den Bundesländern zur Verfügung gestellten Mittel werden dabei in entsprechende Fonds eingebracht, aus denen Förderdarlehen vergeben werden. Der Fonds wird aus Zins und Tilgung wieder befüllt und ermöglicht so die erneute Vergabe von Förderkrediten.[8]

Dieser nachhaltige Einsatz der EU-Mittel bedingt jedoch auch, dass die Fonds anfangs mit ausreichend Kapital ausgestattet werden. Ist das Fondsvolumen kleiner als die Nachfrage nach den Förderdarlehen, besteht die Gefahr, dass förderwürdige Projekte nicht durchgeführt werden können.

Grade aufgrund der rückläufigen Mittel, welche die EU Deutschland bzw. den Bundesländern zur Verfügung stellt, kann es zu Interessenskonflikten in Bezug auf die Höhe der Fonds kommen. Zum Einem wird kein Bundesland völlig auf die Möglichkeit verzichten wollen, die EU-Mittel als Zuschuss statt als fondsgebundenes Darlehen zu vergeben, denn Zuschüsse stellen noch immer den höchsten Anreiz für die Durchführung eines staatlich gewollten Projektes dar. Zum Anderem haben die Bundesländer großes Interesse daran, die Fonds mit möglichst vielen Mitteln auszustatten, die die Finanzierung von kommunalen Vorhaben (Bsp. Stadtentwicklungs­vorhaben) zum Zweck haben. Denn diese Fonds können die Landeshaushalte entlasten, in dem bei Projekten der öffentlichen Hand die Ländermittel durch EU-Mittel substituiert werden. Die Einbringung der Mittel in solche Fonds steht somit in Konkurrenz zur Nutzung der Selben in Fonds zur Wirtschaftsförderung.

Ferner sind die in einen Fonds eingebrachten Mittel zweckgebunden und dürfen daher bei erneuter Ausgabe (nach Tilgung) nur für den im Rahmen der Fondsauflegung geplanten Zweck verwendet werden.

Neben diesen regulatorischen und politischen Unwägbarkeiten, kann auch ein konjunktureller Aufschwung in Verbindung mit einem deutlichen Nachfrageanstieg nach den Förderdarlehen dafür sorgen, dass ggf. geplante Jahresdarlehens­kontingente nicht ausreichen. Dies löst auch kein Vorgriff auf Kontingente der Folgejahre, da diese Mittel im späteren Verlauf wiederum zur Darlehensvergabe fehlen werden. Spätestens mit der vollständigen Bindung der Fondsmittel kann eine weitere Darlehensausreichung erst nach entsprechend hohen Tilgungs- und Zinszahlungseingängen erfolgen.

Um die Verfügbarkeit der Mittel zu Flexibilisieren und die als illiquide Aktiva im Fonds gesammelten Förderdarlehen bei Bedarf früher zurückzuführen, könnte das Instrument der Verbriefung genutzt werden. Die über die Verbriefungstransaktion gewonnen Liquidität würde den Fonds wieder zugeführt und ermöglicht so eine weitere Förderkreditvergabe. Der Wirkungsgrad der eingebrachten Fördermittel würde sich über diesen Hebel vergrößern lassen, da mit dem gleichen Volumen an staatlichen Mitteln höhere Fördervolumina möglich wären.

2 Forschungsfrage und Vorgehensweise

2.1 Forschungsfrage

Die Verbriefung von Forderung ist in der Finanzwelt, wenn auch als Finanzinnovation geltend, eine häufig und bereits seit den 1970er Jahren angewendete Refinanzierungs­art.[9] Universal- und Investmentbanken nutzen Verbriefungen aus unterschiedlichsten Beweggründen. Für Förderbanken hingegen ist der Verbriefungsmarkt neu, da diese sich zumeist über Globaldarlehen der deutschen und europäischen Förderbanken sowie über Schuldscheindarlehen refinanzieren. Ebenso unterscheiden sich die rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Förderbanken von denen der Privatbanken. Im Rahmen dieser Arbeit soll untersucht werden, welches die Rahmenbedingungen für eine Verbriefungstransaktion von Förderdarlehen aus revolvierenden EFRE Förderfonds wären und wie Verbriefungstransaktionen einer öffentlichen Förderbank strukturiert sein könnten sowie welche Problemlagen sich hieraus ggf. ergeben.

2.2 Vorgehensweise

Um eine etwaige Verbriefungsstruktur entwickeln zu können, werden im 3. Kapitel der Arbeit zunächst die Landesförderbanken und deren Rahmenbedingungen dargestellt. Darauf aufbauend sollen die Strukturen der revolvierenden EFRE Fonds sowie deren Mittelvergabe erläutert werden. Das 5. Kapitel wird sich der Kreditverbriefung als Refinanzierungsinstrument unter Einbeziehung der durch die Wirtschafts- und Finanzkrise angestoßenen Änderungen widmen, um im 6. Kapitel eine Verbriefungs­transaktion unter Berücksichtigung der speziellen Bedingungen für Förderbanken entwerfen zu können. Dem folgend soll im 7. Kapitel das Ergebnis im Hinblick auf eventuell auftretende Problemfelder untersucht und in Kapitel 8 ein Fazit der Arbeit gezogen werden.

3 Landesförderbanken in Deutschland und deren Auftrag

Der einleitende Abriss der Entwicklung der Förderbanken in Deutschland seid ihrer Gründung zeigt, dass sich das Spektrum der Aufgaben stetig verändert und Anpassung der Geschäftsmodelle notwendig werden. Dieses 3. Kapitel der Arbeit soll einen Überblick über die Förderbankenlandschaft in Deutschland geben, die wirtschafts­theoretische und rechtliche Legitimation für die Existenz solcher Institute aufzeigen sowie deren Rahmenbedingungen darstellen.

3.1 Die Förderbankenlandschaft in Deutschland

Das deutsche Bankensystem besteht aus drei Säulen, den Privatbanken, den Genossenschaftsbanken sowie den öffentlich-rechtlichen Banken. Obwohl es sich bei diesem System um ein Universalbankensystem handelt, also die jeweiligen Banken in der Regel die vollständige Palette der Bankdienstleistungen anbietet, haben sich einige Spezialkreditinstitute ausgebildet. Die Förderbanken gehören der Säule der öffentlich-rechtlichen Banken an und sind, da sie nur ausgewählte Aufgaben übernehmen, Spezialkreditinstitute.

Das System der Förderbanken ist ähnlich dem Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland föderal geordnet. Auf Bundesebene gibt es die KfW und die Landwirtschaftliche Rentenbank. Während letztere sich vollständig im Eigentum des Bundes befindet, sind an der KfW die Bundesländer mit 20% beteiligt. Auf Landes­ebene sind 17 Landesinstitute tätig, deren Eigentümerstruktur von Bank zu Bank unterschiedlich ist. Meist haben jedoch die Bundesländer direkt oder indirekt (über Beteiligungen der Landesbanken und Sparkassen) die Mehrheit der Eigentums­anteile.[10] Die KfW, welche mit einer Bilanzsumme von 517,9 Mrd. EUR und 5.440 beschäftigten die größte Förderbank Deutschlands ist, soll mit ihren bundesweiten Förder­programmen „den stetigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft mitgestalten“[11]. In Ergänzung zu dem Direktangebot an Förder­instrumenten hilft sie durch die Vergabe von Globaldarlehen an die Landes­förderinstitute bei deren Refinanzierung.

Die Landesförderbanken erfüllen „als regional und sektoral fokussierte, pro­fessionelle und zentrale Förderdienstleister ohne Gewinnerzielungsabsicht Förder­aufgaben, die sich aus den förderpolitischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer ergeben und in einschlägigen Regularien spezifiziert sind.“[12] „Förderbanken engagieren sich bei der Umsetzung ihres öffentlichen Auftrags in der Finanzierung des Mittelstands, der Wohnungswirtschaft und der Infrastruktur. Aber auch in Agrarwirtschaft und Umwelt­schutz, bei Technologie- und Innovationsfinanzierungen sowie grenzüber­schreitenden Fördermaßnahmen stehen sie für ihre Kunden mit Spezialprogrammen bereit. Dabei decken sie ein weites Spektrum bank­wirt­schaftlicher Dienstleistungen ab. Sie gewähren Darlehen und Bürgschaften, gehen Beteiligungen ein, betätigen sich aber auch im Rahmen der Bewilligung und Durchleitung staatlicher Zuschüsse, beraten in Förderungs- und Finanzierungs­fragen und können auch Geschäftsbesorgungen im öffentlichen Auftrag über­nehmen. Sie können sich am Kapitalmarkt refinanzieren, nehmen in vielen Fällen aber auch staatliche Mittel aus deutschen und europäischen Quellen in Anspruch, um entsprechende Förderprogramme zu alimentieren.“[13]

[...]


[1] Vgl. Keuper, Frank / Dieter Puchta: Strategisches Management in Förderbanken, Wiesbaden: Gabler GWV Fachverlage GmbH, 2008, S. V Geleitwort

[2] Vgl. Europäische Union: Struktur und Kohäsionsfonds http://europa.eu/legislation_summaries/glossary/structural_cohesion_fund_de.htm, abgerufen am 28.02.2014

[3] Vgl. Europäische Kommission: Verfügbares Budget 2007 - 2013 http://ec.europa.eu/regional_policy/thefunds/funding/index_de.cfm, abgerufen am 28.02.2014

[4] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Nationaler Strategischer Rahmenplan (NSRP) für den Einsatz der EU-Strukturfonds in der Bundesrepublik Deutschland 2007-2013 http://www.bmwi.de/Dateien/BMWi/PDF/foerderdatenbank/nationaler-strategischer-rahmenplan-broschuere,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf, abgerufen am 28.02.2014

[5] Vgl. Europäische Kommission: Verfügbares Budget 2007 - 2013 http://ec.europa.eu/regional_policy/thefunds/funding/index_de.cfm, abgerufen am 28.02.2014

[6] Vgl. Europäische Kommission: Die Fonds http://ec.europa.eu/regional_policy/thefunds/regional/index_de.cfm#2, abgerufen am 28.02.2014

[7] Vgl. Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands: Fördergeschäft in Deutschland 2008 – 2012, S. 2 http://www.voeb.de/download/publikation_foerderstatistik_2012.pdf, abgerufen am 28.02.2014

[8] Vgl. Keuper, Frank / Dieter Puchta: Strategisches Management in Förderbanken, Wiesbaden: Gabler GWV Fachverlage GmbH, 2008, S. 199

[9] Vgl. Christoph Andreas Weber: Die Insolvenzfeste Refinanzierung von Forderungen durch ABS, Frankfurt am Main: Deutscher Fachverlage, 2012, S. 27

[10] Vgl. Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands: Förderbanken des Bundes und der Länder http://www.voeb.de/download/grafik_foerderbanken_2013.pdf, abgerufen am: 28.02.2014

[11] Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands: Förderbanken in Deutschland, S. 10 http://www.voeb.de/download/de/themen/foerdergeschaeft/publikation_foerderbanken/publikation_foerderbanken_deutschland.pdf, abgerufen am 28.02.2014

[12] Keuper, Frank / Dieter Puchta: Strategisches Management in Förderbanken, Wiesbaden: Gabler GWV Fachverlage GmbH, 2008, S. XIV (Vorwort)

[13] Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands: Förderbanken in Deutschland, S. 6 http://www.voeb.de/download/de/themen/foerdergeschaeft/publikation_foerderbanken/publikation_foerderbanken_deutschland.pdf, abgerufen am: 28.02.2014

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783956849824
ISBN (Paperback)
9783956844829
Dateigröße
1.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,7
Schlagworte
Förderbank Refinanzierung von Förderinstrumenten Verbriefung revolvierende Fonds EFRE Fonds

Autor

Martin Brinckmann wurde 1985 in Potsdam-Babelsberg geboren. 2007 begann er eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei einer regionalen Förderbank. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung arbeitete er in verschiedenen Bereichen der Förderbank und nahm 2009 ein Abendstudium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin auf, welches er im Frühjahr 2014 abschloss.
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