Vandalismus in öffentlichen Verkehrsmitteln und -einrichtungen
Zusammenfassung
Die Arbeit geht auf verschiedene Formen der Beschädigung sowie unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, die Vandalismus zu verantworten haben, ein. Darüber hinaus geben empirische Befragungen einen Einblick in den Umgang mit Vandalismus in Verkehrsunternehmen. Bereits vorhandene Lösungsansätze zur Bekämpfung des Vandalismus bei den öffentlichen Fortbewegungsmitteln werden beschrieben und alternative Projekte zur Problemlösung aufgezeigt.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
2. Straftatbestand des Vandalismus
Gemäß § 125 StGB[1] zählt Zerstörung bzw. Beschädigung fremden Eigentums zu den Tatbeständen, die mit Strafe geahndet werden. Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Schwere Sachbeschädigung ist in § 126 StGB definiert, wobei die Freiheitsstrafe hier bis zu zwei Jahren betragen kann. Explizit ist die Beschädigung an Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs in § 126 Abs 1 Ziffer 5 StGB geregelt. Wer einen Schaden über Euro 50.000,-- herbeiführt, ist mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren gemäß § 126 Abs 2 zu bestrafen.
Vandalismus äußert sich nicht nur in Sachbeschädigungen, sondern auch in Diebstählen an öffentlichen Verkehrsmitteln und –einrichtungen. Durch Kupferdiebstähle konnten die Bahnen ihre angebotene Leistung nicht ordnungsgemäß erbringen. § 129 StGB setzt hier mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren an, während gewerbsmäßiger Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung mit sich zu verschaffenden Einnahmen in § 120 StGB definiert ist. Wobei zu erwähnen ist, dass eine kriminelle Vereinigung ein Zusammenschluss von mehr als zwei Personen ist und auf längere Zeit angelegt ist – so beschreibt dies § 278 StGB.
Es stellt sich nun die Frage, was genau unter Sachbeschädigung bzw. unter Diebstahl einzuordnen ist. Geht man von Kaugummibeklebungen an Sitzbänken in Bussen oder Bahnen aus oder von Scheiben einschlagen, Verunreinigungen durch Essens- oder Getränkereste in den Fahrgastbereichen, so fallen diese Taten unter den Straftatbestand der Sachbeschädigung.
Was aber ist mit Graffitis oder Etching? Man muss sich hier sicherlich erst einmal die geschichtliche Entwicklung der Graffitis anschauen. Die Anfänge findet man in den 60iger bzw. frühen 70iger Jahren in den USA, wo vor allem junge Menschen die sogenannten Tags entwickelt haben, das sind Schriftzüge, die anfänglich aus drei bis sieben Buchstaben bestanden.[2] Häufig hatten diese Kurzworte einen Bezug zur schreibenden Person oder die Jugendlichen suchten nach Synonymen ihres Namens, die sie gestalterisch verewigen konnten. Sie wollten sich damit der Autorität der Erwachsenen widersetzen, zum Teil auch ihre eigenen Aggressionen und den Frust aus ihrem Umfeld abbauen. Die Affinität zu Graffiti findet man bereits bei den Achtjährigen, wobei sich Graffiti-Cliquen ab dem elften Lebensjahr formieren und etwa bis zum 25. Lebensjahr Bestand haben. In den Gruppen setzen sich eher die männlichen Kollegen durch, die verschiedenste Motive an Wände oder eben Autokarosserien oder Seitenflächen der öffentlichen Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen aufbringen. Während die wenigen weiblichen Kolleginnen sich eher der „BubbleGum“-Dynastie verschrieben haben, wobei sie auch immer wieder in den Schriftzügen ihre eigenen Namen einbringen. Diese Jugendlichen reflektieren häufig soziale Probleme oder Rassismus. Bevor sie sich an die Öffentlichkeit wagen, wird hart trainiert und geübt. Wenn sie ihr Übungsbuch voll haben, geht es an die öffentlichen Bereiche. Von großer Herausforderung sind Wände, Mauern, usw., die nicht so leicht zu erreichen sind. Meist treffen sich die Sprayer in den Abendstunden, um gemeinsam ans Werk zu gehen. Nach perfekten Performances wagen sie sich an schwierigere Objekte, eben auch an - von dem Mitmenschen verpönt - öffentliche Verkehrsmittel. Und hier nehmen sie mit Vorliebe die Seitenflächen der Autobusse oder der Bahnen, diese sind glatt, und somit als Untergrund bestens geeignet. Der große Vorteil findet sich aber in der Beweglichkeit dieser Objekte, sodass die Künstler sicher sein können, dass ihre Werke gratis einem breiten Publikum vorgestellt werden. In Russland gibt es seit 2011 ein eigenes Graffiti-Geschäft, wo man so gut wie alle erforderlichen Hilfsmittel für die Graffitis bekommt.
Wie betrachtet man nun ein Graffiti? Als Kunst? Oder ist es als kriminelle Handlung zu werten? Vermutlich eher letzteres, da hier ohne Erlaubnis ein Eingriff in fremdes Eigentum erfolgt. Es werden den Menschen Bilder, Schriftzüge aufgezwängt, die sie einfach hinnehmen müssen, wenn sie in die Bahn oder den Bus einsteigen. Eine Kunstausstellung ist es sicher nicht, weil man diese freiwillig besucht.
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Abbildung 1[3]: Graffiti/Zug
Durch teilweises Übermalen von Graffitos entstehen neue Bilder, diese Technik nennt man „Crossen“. Das alte Bild wird dadurch zerstört.[4]
Wenn das alte Bild völlig übermalt wird, bezeichnet man dies als „Covern“. Oft wird das vorherige Graffiti aus Böswilligkeit oder Ärger über Graffitiverbote nur überschmiert. In London ist dies häufig auf U-Bahnen zu sehen.
Schmutzige Oberflächen werden beim Reverse Graffiti solange mit Wasser, Seife und einer Bürste gereinigt, bis das ursprüngliche Graffiti zum Vorschein kommt.
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Abbildung 2[5]: Reverse Graffiti/LKW
Eine andere künstlerische Betätigung ist Etching, wobei hier mit hochgiftiger Fluorwasserstoffsäure geätzt wird. Vorwiegend werden Glasscheiben als Betätigungsfeld benutzt. Die Künstler verwenden dafür eigens konstruierte Hilfsmittel, um die Glasscheiben optimal zu bearbeiten. Diese Betätigung ist nicht ganz ungefährlich, da auch unbeteiligte Mitmenschen den Gefahren der ätzenden Chemikalien ausgesetzt sind. Die geetchten Bilder können nur mit aufwendiger Spezialbehandlung wieder entfernt werden, sodass man hier sehr wohl von einer erheblichen Beschädigung sprechen kann.
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Abbildung 3[6]: Etching/Bus
Eine dritte Gruppe bilden die Scratcher, die mit Hilfe von Sandpapier oder Steinen die Fensterscheiben der Busse oder aber mit Schlüsseln die Seitenflächen der lackierten Straßenbahnen ritzen. Wobei man hier bereits von schwerer Sachbeschädigung ausgehen kann, da eine neue Lackierung eines Straßenbahnwaggons enorme Kosten verursacht.
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Abbildung 4[7]: Scratching/S-Bahn
3. Ursachen
Wenn es nach den Sozialforschern geht, ist Vandalismus zum Volkssport geworden.[8] Nahezu zwei Drittel der Jugendlichen haben in ihrem Leben schon schwere Sachbeschädigung begangen. Oft fehlt den Jugendlichen der familiäre Rückhalt, das Gespräch und die Akzeptanz in der Familie und auch bei Freunden, sodass die Gefahr relativ groß ist, in sogenannte Peer Groups abzurutschen. In diesen Gruppen finden dann soziale Prozesse statt, die zu gewalttätigen Handlungen führen. Potenziert wird das Ganze durch Internet und Fernsehen. Die Aktivität des Zerstörens wird zunehmend als Unterhaltung betrachtet.
Der Kriminalpsychologe Füllgrabe[9] hat sich eingehend mit dem Täter-Auslöser Motiv beschäftigt und kam zu dem Schluss, dass viele Zerstörer mit einem Vandalismus-Akt ihr Selbstwertgefühl erhöhen wollen. Sie vermissen dieses, weil sie in der Monotonie von eintöniger Arbeit und Wohnen im Plattenbau gefangen oder gar arbeitslos sind. Es fehlen ihnen die Statussymbole und die Anerkennung der Mitmenschen.
Oder aber es wird der Adrenalin-Kick gesucht und die vandalistische Tat dadurch selbst gerechtfertigt. Brutale Vorgehensweise und schwere Sachbeschädigung steigern bei diesen Menschen das Befriedigungsgefühl.
Ein interessantes Experiment von Prof. Philip Zimbardo[10] setzt sich mit der Filtering-Down-Theorie auseinander, wonach sich das Sozialverhalten der Menschen mit dem Zustand der Umgebung verschlechtert. Lebt man in einem verlotterten Stadtteil, so ist die Hemmschwelle für Beschädigungen, Zerstörungen, Verwüstungen wesentlich niedriger als in einem exklusiven Stadtviertel. Einer der Hauptfaktoren für Vandalismus ist Neid. Attraktivere Gegenstände, die sich z.B. schlechter zerstören lassen oder nur unter extremen Bedingungen beschädigen lassen, sind wesentlich beliebter als alles, was einfach zu haben ist.
Mittlerweile werden nicht nur Gegenstände ins Visier genommen, sondern auch Menschen in U-Bahn-Stationen oder Bussen.[11] Sie werden halbtot geprügelt, einer der Täter filmt das Geschehen und kommuniziert dies über sein Handy oder über das Internet an seine Freunde. „Happy Slapping“ heißt diese brutale Vorgangsweise, bei der sich die jugendlichen Schläger einen schnellen Ruhm in der Gesellschaft erkämpfen wollen. Die Täter sind zum Teil in der Schule ausgegrenzt und suchen unbarmherzig nach Anerkennung.
4. Zielobjekte des Vandalismus
Um die Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen, müssen technische Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie Errichtung von Straßen, Schienentrassen sowie Parkmöglichkeiten, Haltestellen und Bahnhöfe. Ein Großteil der Bevölkerung arbeitet in den Wirtschaftsmetropolen in Europa, viele Menschen pendeln von den Randgebieten in die Innenstädte, ein Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel wird gefordert bei gleichzeitiger Knappheit von Grund und Boden. Auf nationaler Ebene, besonders in Wien, ist das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln vielfältig und effizient. Um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, hat man die Möglichkeit, auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie für jedermann zugänglich und benutzbar sind. Heute wird neben den Straßenbahnen, Bussen, Fähren auch CarSharing und Citybike geboten, um nur einige der neueren Mobilitätsobjekte zu nennen. Höchste Ansprüche der Benutzer werden berücksichtigt. Doch wie werden die angebotenen Verkehrsobjekte erlebt, wie werden sie von den Menschen wahrgenommen? Es wird als selbstverständlich erachtet, dass man pünktlich von A nach B gelangt und das zu bester Qualität, wobei sich die Qualität hier auf die Ausstattung, den Komfort und vor allem auf die Sauberkeit bezieht. Doch kann man diesen hohen Anforderungen nicht immer gerecht werden, besonders dann nicht, wenn Zerstörer am Werk sind. Oft beeinträchtigt sinnlose Zerstörungswut einiger Mitbürger den Komfort der anderen. Nicht nur die Verkehrsobjekte werden von Vandalen heimgesucht, sowohl die Infrastruktur, wie Schienen, Oberleitungen, Bahnhöfe als auch Kontrolleinrichtungen wie Radarkästen, Ticketautomaten und dergleichen.
4.1. Öffentliche Verkehrsmittel
In Zügen hat sich in den vergangenen Jahren das „Ripping“ durchgesetzt, das Zerschneiden von Sitzen. Nicht selten wird dafür ein Butterfly-Messer von Jugendlichen verwendet.[12]
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Abbildung 5[13]: Ripping/S-Bahn
Straßenbahnunternehmen monieren immer öfter, dass sie von Beschädigung heimgesucht werden, wobei die Schädiger entweder die Waggons mit Farbe beschmieren oder sogenannte Graffitis anbringen.[14]
Kaugummiverklebungen sind nach wie vor anzutreffen, kein öffentliches Verkehrsmittel wird davon verschont, sogar Flugzeuge, wobei in diesen durch die Lederbestuhlung die Kaugummireste einfacher zu beseitigen sind.
Nachdem einem alkoholisierten Fahrgast die Beförderung in einem Linien-Bus verweigert wurde, schlug er die Scheibe der hinteren Fahrzeugtüre ein.[15]
In einem Stadtbus nahm sich ein Fahrgast den buseigenen Feuerlöscher, attackierte damit die anderen Fahrgäste und beschädigte die Inneneinrichtung.[16]
Die Zerstörungswut einiger Fahrgäste kennt auch während einer Taxifahrt keine Grenzen, angefangen vom Aufkleben der Kaugummis auf die Fahrzeugsitze, vor allem auf die Rücksitzbänke, über Aufschlitzen der Sitzpolster, Abmontieren der Fensterhebel. Einige Kunden lassen Taxis vorfahren, um sich zu einem FastFood-Restaurant bringen zu lassen. Wenn Taxilenker ihren Kunden dann das Essen im Fahrzeug verbieten, rasten diese gerne aus und zerstören den Innenbereich des Fahrzeuges, indem sie die Fahrzeugverkleidung einfach abreißen und auf den Fahrer tätlich losgehen.[17] Ein Sachschaden von € 250,-- war in diesem Fall zu beklagen, die Täter wurden zu dem auch noch wegen Körperverletzung angezeigt.
4.2. Kontrolleinrichtungen
Radarkästen sind oft, aus Wutausbrüchen, den Attacken der Autofahrer und auch der Beifahrer ausgesetzt. Manchmal werden die Radarkästen mit Steinen oder Metallstangen zerstört, aber auch mit Glasscherben die Kamera beschädigt. In der Schweiz wurde vor einigen Jahren auf Radarkästen immer wieder geschossen.[18] Manchmal werden die Täter trotzdem geblitzt, weil die Kamera noch funktionierte. In den meisten Fällen ist der Vandalismus an Radarkästen durch Zeigen des Stinkefingers oder des Hinterteils harmlos. Als Beamtenbeleidigung gewertet und geahndet wird der Stinkefinger & Co. nur, wer von einem Polizisten, der mit einem beweglichen Radargerät bzw. Radarpistole die Geschwindigkeit misst, aufgenommen wird. Der Täter muss mit einer Anzeige rechnen.
4.3. Infrastruktur
An Haltestellenhäuschen können zerschlagene Glasvitrinen zu schweren Schnittverletzungen führen. Verbogene, abgeknickte, beschmierte Haltestellenschilder, sowie beschädigte, beschmierte Fahrplantaschen sind an der Tagesordnung.[19]
Mit Steinen wurden an einer Fußgängerunterführung an einem Bahnhof die Glasscheiben eingeschlagen.[20]
In Bahnhofsaufzügen wurden speziell die Türen durch Vandalen beschädigt, aber auch durch achtlose Fahrgäste, die mit ihren Gepäckswagen dagegen schrammen, sind etliche Beschädigungen entstanden. Mittlerweile ist man in Europa dazu übergegangen, Vandalismus sichere Aufzugstüren einzubauen. Für viele U- und S-Bahnen gibt es nun hohe Anforderungen an die Hersteller der Aufzugskomponenten.[21]
Etching sieht man nicht nur an Verkehrsobjekten wie U-Bahnen oder Bussen, sondern findet man immer wieder auch an Busstationen, wie dieses Beispiel zeigt.
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Abbildung 6[22]: Etching/Busstation
In den letzten Jahren hat sich regelrecht eine Sucht breitgemacht, öffentliche Sachen zu beschädigen, zu zerstören oder sogar einzelne Teile zu stehlen, diese dann auch noch zu verwerten.[23] Hier seien die Kupferdiebstähle zu erwähnen, wobei diese rasant zunehmen. Allein in Tirol geht die Polizei von einer Steigerungsrate um die 30 % aus. An Baustellen von Bergbahnen, Straßenbahnen und Tunneln wird stark geräubert. Nicht nur Stromkabel oder Kupferdrähte werden entwendet, ganze Kabeltrommeln verschwinden auf Nimmerwiedersehen, wie auch abgestellte Altmetallbehälter. Sogar
Metallschilder, Regenrinnen, Fensterbänke und Sockelverkleidungen werden abmontiert und wegbefördert. Selbst Gullydeckel werden gestohlen. Metalldiebe haben sogar Teile der Oberleitungen von Bahnen weggeschnitten, sodass der Betrieb der Bahn auf einigen Strecken zum Erliegen kam.
Buntmetalldiebe hatten im vergangenen März bei der Österreichischen Bundesbahn auf der Südbahnstrecke zugeschlagen. Auf mehreren Kilometern wurden Kupferdrahterdungskabel demontiert und entwendet.[24]
Da sich die Fälle mittlerweile häufen, hat man Lösungen gefunden, damit der bereitgestellte Schienenersatzverkehr trotzdem einwandfrei funktioniert.
Auch vor Ticketautomaten machen die Beschädigungen nicht halt.[25] Die erbeutete Geldsumme ist im Vergleich zur Beschädigung am Automaten vergleichsweise gering. Nicht selten wird an den Stellen, wo der Ticketautomat zerstört wurde aus Kostengründen kein neuer Automat mehr aufgestellt, sodass hier die Bevölkerung die Leidtragende ist.
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Abbildung 7[26]: Beschädigter Ticketautomat
In U-Bahn-Stationen und Busstationshäuschen machen nicht nur Hundekot und –urin ein angenehmes Ambiente fast unmöglich, sondern auch manchmal menschliche Exkremte.
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Abbildung 8[27]: Hundekotsackerl
Während für Hunde eine Kampagne im Jahr 2006 gestartet wurde, um die Menschen zu sensibilisieren, ist bis heute noch nichts gefunden worden, um die Menschen auf ihr Missverhalten aufmerksam zu machen. Sie übergeben sich ungeniert an nahezu jeder Ecke in U-Bahn-Einrichtungen, sowie auch vorwiegend an Haltestellenhäuschen. Das Urinieren in diese Art von Einrichtungen wird schon längst nicht mehr als Kavaliersdelikt erachtet. Dass solche Sachen nicht nur in Europa ein weitreichendes Problem darstellen, zeigt sich auch auf den anderen Kontinenten, wie z.B. in Brasilien, wo Frauen auf fahrende Metro-Rolltreppen urinieren.[28]
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Abbildung 9: Arten des Vandalismus
[...]
[1] Vgl. W. Doralt, Kodex des österreichischen Rechts, StGB36 (2012), § 125 ff., BGBl I 2001/130
[2] Vgl. Vandal Watch (2012) , http://www.vandalwatch.citysoup.ca/Graffiti
[3] Vgl. Bahnaktuell (2010) , http://bahnaktuell.net
[4] Vgl. Graffiti-Lexikon (2010), http://www.swiss-aerosol.ch
[5] Vgl. P. Moose Curtis (2008), http://de.academic.ru
[6] Vgl. FlickReview (2009), http://www.flickr.com
[7] Vgl. Wikimedia(2012), http://commons.wikimedia.org
[8] Vgl. H. Relssienk (2012) , http://www.pm-magazin.de
[9] Vgl. U. Füllgrabe (2012), http://www.uwe-fuellgrabe.de
[10] Vgl. Ph. G. Zimbardo (2011), http://www.zimbardo.com
[11] Vgl. G. Barnfield (2005), http://www.sueddeutsche.de
[12] Vgl. H. Relssienk (2012) , http://www.pm-magazin.de
[13] Vgl. Zeitungsverlag tz München GmbH & Co.KG (2010), http://www.tz-online.de
[14] Vgl. Rostocker Straßenbahn AG (2012), http://www.rsag-online.de
[15] Vgl. Allgäuer Nachrichten (2012), http:// http://www.all-in.de/nachrichten
[16] Vgl. Allgäuer Nachrichten (2012), http:// http://www.all-in.de/nachrichten
[17] Vgl. Allgäuer Nachrichten (2012), http:// http://www.all-in.de/nachrichten
[18] Vgl. Zug ist online (2006) http://www.zio.ch
[19] Vgl. Bamimer Busgesellschaft“ (2011), http://www.bbg-eberswalde.de
[20] Vgl. Allgäuer Nachrichten (2011), http:// http://www.all-in.de/nachrichten
[21] Vgl. Meiller Türen (2008), http://www.meiller-aufzugtueren.com
[22] Vgl. C. Gross (2009), http://old.gothamgazette.com
[23] Vgl. ORF (2012), http://tirol.orf.at/news
[24] Vgl. Der Standard (2012), http://derstandard.at
[25] Vgl. Stadt Leipzig (2012), http://www.leipzig.de
[26] Vgl. 20 Minuten AG (2012), http://www.20min.ch
[27] Vgl. Wien-Konkret (2006), www.wien-konkret.at
[28] Vgl. K.Hart in „Brasilientexte“ (2011), http://www.hart-brasilientexte.de
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Erstausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2012
- ISBN (PDF)
- 9783958206212
- ISBN (Paperback)
- 9783958201217
- Dateigröße
- 1.3 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Wirtschaftsuniversität Wien
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Februar)
- Note
- 2
- Schlagworte
- Straftatbestand Straftat Verkehrsmittel Infrastruktur Kontrolleinrichtung
- Produktsicherheit
- BACHELOR + MASTER Publishing