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Private und staatliche Förderschulen: Unterschiede zwischen privaten und staatlichen Förderschulen in Sachsen-Anhalt mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

©2013 Bachelorarbeit 56 Seiten

Zusammenfassung

Wahrscheinlich jede Familie mit einem Kind, das den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung diagnostiziert bekommen hat, steht vor der Entscheidung, welche Schulform für ihr Kind die Beste sei. Soll es eine Schule in privater Trägerschaft sein oder lieber doch die öffentliche Schule? Seit kurzem steht diese Frage mehr denn je im Raum, denn unter der neuen Wegweisung der Inklusion werden zunehmend öffentliche Förderschulen geschlossen, dafür bekommen private Förderschulen einen kleinen Aufschwung. Das Gefühl kommt auf, Privatschulen seien die besseren Schulen, da sich diese vermehrt verbreiten. Doch macht sich die allgemeine Meinung breit, Privatschulen seien nur für die Oberschicht und viel zu teuer durch die hohen Elternbeiträge. Niemand weiß so recht, ob diese allgemeine Meinung der Wahrheit entspricht und worin eigentlich der Unterschied einer Förderschule in privater Trägerschaft und einer staatlichen Förderschule besteht.
In dieser Arbeit soll der Frage auf den Grund gegangen werden, welche Unterschiede es zwischen Förderschulen in privater und staatlicher Trägerschaft in Bezug auf materielle und personelle Ressourcen gibt. Dabei soll sich nur auf Schulen in Sachsen-Anhalt bezogen werden, denn zwischen den einzelnen Bundesländern herrschen jeweils Abweichungen.
Anfangs wird kurz das föderalistische Schulwesen der BRD erläutert, dann wird fortgefahren mit den spezifischen Besonderheiten in Sachsen-Anhalt. Danach folgen Ausführungen zu den beiden einzelnen Schulformen, d.h. der Förderschule in privater und öffentlicher Trägerschaft. Dabei werden, wie bereits in der Fragestellung angesprochen, personelle und materielle Ressourcen genauer betrachtet, welche Grundlagen das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dazu vorgibt und welche Möglichkeiten die jeweiligen Schulen haben. Um aber nicht nur einen Blick auf die Theorie zu werfen, ist ein weiterer Bestandteil dieser Arbeit einen Blick auf die Praxis zu richten. Dazu werden Leitfadeninterviews mit zwei verschiedenen Personen durchgeführt, welche auch als Experten auf ihrem Gebiet gelten können, da sie Schulleiter einer privaten und einer öffentlichen Schule sind und mit dem Schulgesetz gut vertraut sind. Diese Interviews werden mit Hilfe der Methode der Grounded Theory ausgewertet, interpretiert, um daraus einen Rückschluss auf die ausgearbeitete Theorie ziehen zu können.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1.2. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in privater Trägerschaft

Laut dem statistischen Bundesamt gab es im Schuljahr 2011/2012 69% mehr private Schulen in Deutschland, als es noch 1992/1993 der Fall war. Im früheren Gebiet der BRD gab es demzufolge ein Zuwachs von 31%, wohingegen sich die Privatschulen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR mehr als verfünffacht haben. Dieser Trend stagniert aber in den neuen Bundesländern keineswegs. Während die Gesamtzahl aller Schulen in den 90er Jahren durch die dramatisch gesunkene Geburtenzahl verringert wurde, stieg der Anteil der Privatschulen kontinuierlich. In den Jahren von 2000 bis 2011 sank die Zahl der öffentlichen Schulen auf den Gebieten der ehemaligen DDR um 29,3%, die Anzahl der Privatschulen stieg im gleichen Zeitraum jedoch um 85,7%.[1]

Privatschulen hatten ursprünglich den Zweck, die öffentlichen Schulen zu ergänzen. Durch ein breit gefächertes Angebot konnten sie das leisten, wozu öffentliche Schulen aufgrund mangelnden Personals und fehlender finanzieller Mittel nicht im Stande waren. Gerade im Bereich der Ganztagsschulen, Förderschulen oder im bilingualen Unterricht bildeten sich daher viele Privatschulen. In ländlichen Gegenden zum Beispiel sind Privatschulen von enormer Bedeutung, da die nächste öffentliche Schule häufig eine lange Bus- bzw. Autofahrt bedeutet. So wird der Erhalt von wohnortsnahen Bildungsangeboten durch private Schulen gesichert. Nicht selten aber sind konfessionelle und weltanschauliche Prägungen der Grund für die Errichtung von Privatschulen. So kommt der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Jahr 2004 auf einen Wert von 214 Förderschulen in Deutschland (Gesamtzahl der Schulen in evangelischer Trägerschaft in Deutschland beträgt 988). Somit sind 21,66% aller Förderschulen in Deutschland in evangelischer Trägerschaft.[2]

Bemerkenswert ist, dass allein in Sachsen-Anhalt seit 1991/92 bis 2012/2013 einundzwanzig öffentliche Förderschulen geschlossen wurden, im Gegensatz aber dazu insgesamt vier neue Förderschulen in privater Trägerschaft gegründet wurden. Dies spiegelt einen Abbau von 132 auf 111 öffentliche Förderschulen und einen Aufbau von 3 auf 7 private Förderschulen wieder.[3]

Was genau macht nun aber eine private Förderschule so attraktiv, dass sie sich immer weiter unter den privaten Trägern verbreiten?

Um einen kleinen Einblick in die Beliebtheit zu bekommen, muss das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hinzugezogen und genauer betrachtet werden. So besagt das Schulgesetz in §14 Abs. 2, dass den Schulen in freier Trägerschaft die Schulgestaltung obliegt, „ insbesondere die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Lehrinhalte sowie die Organisation des Unterrichts, auch abweichend von den Vorschriften für die staatlichen Schulen, soweit diese nichts anderes bestimmen.“[4] Das heißt dementsprechend, dass Privatschulen nicht direkt an den Lehrplan der Landes Sachsen-Anhalt gebunden sind. Zwar bilden die Lehrpläne für jede Schulform eine Art Rahmen, dennoch sind Privatschulen etwas ungebundener bei der Erfüllung spezieller Kompetenzen. So kann es auch vorkommen, dass Kompetenzen früher oder eben auch später vom Schüler erreicht werden. Jeder Schüler lernt individuell anders und erreicht manche Ziele schneller, aber einige auch langsamer. Das Gesetz verschafft vielen Lehrkräften die Möglichkeit einer relativ freien Gestaltung des Unterrichts. Diese Art der freien Gestaltung und der individuellen Förderung der Schüler gibt den Eltern das Gefühl, dass ihr Kind an einer Privatschule am besten aufgehoben sei und dort optimal gefördert würde.

Nun entsteht aber die Frage, ob denn auch die Ausbildung der Lehrkräfte eine andere sei, als die der Lehrkräfte an staatlichen Schulen? Auch hier gibt das Land Sachsen-Anhalt eine klare Richtlinie vor, die im Schulgesetz festgehalten ist. Im §16a Abs. 1 steht dazu geschrieben: „ Die Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrerinnen und Lehrer an entsprechenden öffentlichen Schulen im Werte gleichkommen oder in Ausnahmefällen die wissenschaftliche und pädagogische Eignung durch gleichwertige Leistungen nachgewiesen wird.“[5] Es ist somit vorgeschrieben, dass auch Lehrkräfte an privaten Schulen eine adäquate Ausbildung haben müssen, wie Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Somit ist auch eine optimale Förderung durch das Lehrpersonal gegeben. Aktuell ist es dem Förderpädagoge an einer Privatschule nicht gestattet eine Förderdiagnostik durchzuführen. Dies bleibt einzig und allein einem Förderpädagogen einer staatlichen Schule bzw. eines Förderzentrums überlassen.[6] Obwohl beide dieselbe Ausbildung genossen haben, wird eine Lehrperson aus der staatlichen Schule dazu befähigt, eine Diagnose aufzustellen, der Förderpädagoge aus der Privatschule hat darüber jedoch keine Handhabe, obwohl er mit dem Schüler bereits Kontakt hat, mit ihm zusammen arbeitet und womöglich besser einschätzen kann, welche Kompetenzen der Schüler besitzt und welche eben Gegenstand für einen Förderplan werden könnten. Dementsprechend besteht die Möglichkeit einer Fehldiagnose seitens des staatlich beauftragten Förderpädagogen, die unter Umständen zu einem festgestellten Förderbedarf führen kann, den der Schüler eventuell nicht benötigt. Dennoch kann eine Einschulung in eine Schule mit dem Förderschwerpunkt geistiger Entwicklung nicht stattfinden, wenn die entsprechende Diagnose diesen Förderbedarf nicht herauskristallisiert hat.

Bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz an einer Schule ist es den Privatschulen überlassen wen sie einstellen und wen nicht, denn Lehrkräfte, die nicht an öffentlichen Schulen arbeiten, stehen nicht im direkten Dienstverhältnis zum Land, sondern zum privaten Schulträger.[7] Privatschulen können über verschiedene Medien eine Ausschreibung starten und sich Bewerbungen einholen. Lehrkräfte, die sich gegen einen Beruf in staatlicher Hand entscheiden, können sich daraufhin an Privatschulen bewerben und durchlaufen das übliche Bewerbungsverfahren. Nun sind die Anstellungsverhältnisse an Privatschulen aber nicht zu vergleichen mit ebendiesen an staatlichen Schulen, denn die Angestellten haben kein Anrecht auf den Beamtenstatus, der hierzulande an Lehrkräfte an staatlichen Schulen vergeben wird, sondern sind „nur“ Angestellte.[8]

Ein weiterer Punkt, der Eltern dazu führt, sich für eine Privatschule zu entscheiden, ist darüber hinaus häufig, die recht niedrige Klassenstärke und die relativ hohe Anzahl der Lehrkräfte. Auch hier gibt es einen festgeschriebenen Satz, der genau festlegt, wie viele Klassen bei einer bestimmten Anzahl von Schülern zu bilden sind und wie viel Lehrpersonal dann pro Klasse zur Verfügung stehen muss. An einem Beispiel wird versucht, dies zu verdeutlichen.

Hat eine Privatschule 42 Kinder mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung, so muss diese Anzahl laut Erlass von Sachsen-Anhalt durch 7,0 geteilt werden. Diese Zahl ist abweichend zu anderen Schulformen. Bei Grundschulen ist dieser Divisor mit 17,9 festgeschrieben. Rechnet man also 42 Schüler geteilt durch 7,0, erhält man die Anzahl der Klassen, in diesem Falle 6. Darüber hinaus ist auch festgeschrieben, wie viel Personal einer Klasse zuzuordnen ist. Dieser Faktor ist 2,4 und muss mit den 6 Klassen multipliziert werden. Dementsprechend hat man Anspruch auf eine Personalstärke von 14,4 Stellen.

Bei der Einstellung ist es aber dem Arbeitgeber überlassen, ob er die 14,4 Stellen mit Vollzeitstellen besetzt oder ob er dafür lieber 28,8 halbe Stellen vergibt. Auch ist es ihm möglich, mehr Stellen zu vergeben. So kann je nach Bedarf und über die eigentliche Stellenanzahl hinaus eingestellt werden. Aber an dieser Stelle herrscht die Auffassung, dass eben genau diese Lehrkräfte zu viel Geld kosten und deshalb von den Privatschulen eine recht hohe Summe an Schulgeld verlangt wird. Das ist ganz klar ein Trugschluss, denn dieses Klischee wird allenfalls von Eliteinternaten erfüllt, bei denen sich die Kosten leicht auf bis zu 30000 Euro im Schuljahr aufaddieren können.[9] In der Regel ist ein Schuldgeld seitens der Eltern an die privaten Förderschulen in Sachsen-Anhalt nicht zu leisten, denn Privatschulen bekommen Unterstützung seitens des Staates, die es den Schulen ermöglicht auf eine solche Forderung zu verzichten. Diese Unterstützung erhalten nur anerkannte Ersatzschulen. Wie man diesen Status der Anerkennung verliehen bekommt, beschreibt §17 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt: „Einer Ersatzschule, die die Gewähr dafür bietet, dass sie dauernd die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, ist auf ihren Antrag die Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule zu verleihen. Davon ist nach dreijährigem ununterbrochenem Betrieb dieser Ersatzschule auszugehen. […]“[10] In aller Regel ist es so, dass die freien Träger nicht in der Lage sind den Schulbetrieb aus eigener Kraft aufrecht zu erhalten. Lediglich die dreijährige Frist, die sie erfüllen müssen, um gemäß §17 Abs. 1 des Schulgesetzes die Anerkennung als gleichwertige Ersatzschule zu erhalten, wird eingehalten. Danach ist das oftmals vorgeschossene Budget der freien Träger erschöpft und die Schulen sind unter anderem auf die Finanzhilfe des Staates angewiesen. Dementsprechend haben die Länder das Recht, Kriterien zur Genehmigung der Schulen in freier Trägerschaft zu formulieren, aber gleichzeitig ist das Land dazu verpflichtet den Schulen zur Erfüllung dieser Kriterien zu helfen. Das heißt wiederum nicht, dass damit die freien Träger vor dem Ruin stehen. Eher ist das Gegenteil der Fall. Die tatsächlichen Kosten der Schule werden dem Land nachgewiesen, dann um den Eigenanteil des Trägers gemindert und erstattet. Dieses Prinzip ist für den Träger einer freien Schule das komfortabelste, denn Kosten die bei öffentlichen Schulen in dieser Form nicht anfallen, wie zum Beispiel das therapeutische Reiten oder Schwimmen, da in der Regel ein Komplex hinter der Schule steht, der diese Angebote in seinen Reihen hat. Außerdem können diese Angebote vom freien Träger in die Finanzhilfe mit einberechnet und erstattet werden. Weiterhin gewährt das Land Sachsen-Anhalt gemäß §18 des Schulgesetzes eine Finanzhilfe zur Personal- und Sachkostendeckung. Allerdings darf diese Hilfe nicht zum Zwecke erwerbswirtschaftlicher Gewinne genutzt werden. Versucht eine Privatschule also einen Gewinn mit der Finanzhilfe zu erzielen, so kann diese gestrichen werden. Auch die Höhe des Personalkostenzuschusses für Lehrkräfte ist im Schulgesetz festgeschrieben. Dieser Zuschuss errechnet sich mit einer wie folgt lautenden Gleichung:

Der zu erhaltene Sachkostenzuschuss beträgt nach §18 Abs. 5 26,5% des Personalkostenzuschusses. Da nun eine ausreichende Deckung der Personal- und Sachkosten durch finanzielle Unterstützung seitens Staates geschieht, kann dies bei der Haushaltsplanung berücksichtig werden. Aber nicht nur die Personal- und Sachkosten werden dadurch zum Großteil gedeckt, sondern auch Teile für die Strom- und Wasserversorgung und die Heizungskosten. Somit bleibt auch Geld übrig, welches für besondere Projekte genutzt werden kann. Dazu zählen zum Beispiel Angebote wie das therapeutische Reiten, Schwimmen oder eine umfangreiche Hortbetreuung. Eine Schule ist dementsprechend mit einem wirtschaftlichen Unternehmen zu vergleichen, das bei guter finanzieller Position die Angebote erweitern kann. Schulen in freier Trägerschaft beziehen damit den Großteil ihres Budget aus den Geldern der Finanzhilfe, der noch fehlende Teil erfolgt aus Spenden und der Unterstützung der freien Träger, die nach wie vor hinter der Schule stehen. Privatschulen haben mit diesen Geldern ein Budget, mit dem sie das gesamte Schuljahr über haushalten müssen. Da private Förderschulen in Sachsen-Anhalt oft einem größeren Komplex angehören, wie zum Beispiel die „Johannenschule“ in Neinstedt zu den Neinstedter Anstalten gehört oder die „Christopherusschule“ in Sangerhausen zu dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. (CJD), obliegt die Verwaltung des Budgets meist der nächst höheren Instanz, wie etwa einer Finanzabteilung oder ähnlichem. Damit ist eine komplette Freiheit bei der Budgetverteilung nicht gegeben, jedoch sind die Möglichkeiten, welche die Privatschulen dadurch haben, breiter gefächert und können womöglich11 eher durch die Verwaltung abgesegnet werden.

Weiterhin wird nun versucht das System staatlicher Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung zu skizzieren. Dabei soll auch unter anderem wieder auf personelle und materielle Ressourcen eingegangen werden, um in einer anschließenden Zusammenfassung die Unterschiede, aber auch mögliche Gemeinsamkeiten zwischen beiden Schulformen zu resümieren.

1.3. Staatliche Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Staatliche Schulen oder auch öffentliche Schulen genannt, sind das Pendant zu privaten Schulen. Sie sind der Grundbaustein unseres Schulwesens und sind in der BRD die häufigste Schulform. Öffentliche Schulen gibt es für alle Klassenstufen von der Grundschule über die Sekundarschule bis hin zum Gymnasium. Auch hier ist zu beobachten, dass es kein einheitliches Schulsystem gibt. Von Bundesland zu Bundesland sind die Schulformen verschieden. So gibt es in einigen Bundesländern keine Gesamtschulen oder Hauptschulen. Lediglich das Gymnasium ist allen Bundesländern gemein.[12]

Allein das Land Sachsen-Anhalt ist für seine öffentlichen Schulen zuständig. Alles läuft über das Land und alles muss dem Land zugetragen werden. Dementsprechend gibt es nur einen Weg sich für eine Lehramtsstelle zu bewerben. Um zum Bewerbungsverfahren überhaupt zugelassen zu werden, ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium die Voraussetzung. Das heißt, dass alle neu eingestellten Lehrkräfte dasselbe Studium absolviert haben und dementsprechend gleiche Kompetenzen aufweisen sollten. Privatschullehrer stehen Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Nichts nach.[13] Lehrpersonen, die an öffentlichen Schulen unterrichten möchten, müssen eine zweite Staatsprüfung absolvieren. Diese Prüfung wird in Sachsen-Anhalt nach 16-monatigem Vorbereitungsdienst oder auch Referendariat genannt, angesetzt und bei bestehen wird eine Unterrichtsgenehmigung erteilt.[14] Die oberste Schulbehörde ist aber nicht nur für die Lehrpersonen der öffentlichen Schulen, sondern auch für die der privaten Schulen zuständig. So ist eine Genehmigung der Lehrkräfte an Privatschulen auch nur dann gültig, wenn die Schulbehörde nach §16a Abs. 1 die wissenschaftliche und pädagogische Eignung festgestellt hat.[15] Im Gegensatz zu Lehrkräften an privaten Schulen können sich die Lehrkräfte an staatlichen Schulen nicht „aussuchen“, wo sie arbeiten möchten. Auch hier ist es die Schulbehörde, die entscheidet an welcher Schule das Referendariat absolviert werden muss. Meist werden diese Stellen an Schulen in den Städten Halle und Magdeburg vergeben, da dort auch die weiterbildenden Seminare stattfinden. In Härtefällen kann ein Referendariat aber auch an Schulen absolviert werden, die zum Beispiel in der Nähe des Wohnortes liegen. Wurde die zweite Staatsprüfung erfolgreich absolviert und hat die Lehrperson eine Lehrgenehmigung erhalten, so liegt es wieder im Ermessen der Schulbehörde, wohin diejenige Lehrperson abgeordnet wird, denn Lehrpersonen stehen laut §30 Abs. 2 des Schulgesetzes „in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land.“[16] Das heißt also, dass sie bei Bedarf an eine andere Schule abgeordnet werden können. In der Regel ist dies aber nur selten der Fall, denn dadurch werden meistens auch bestehende Familien zerrissen, was sich in weiterer Zukunft nicht nur auf das Lehrpersonal auswirken kann, sondern auch auf die Kinder. Lediglich bei Singlehaushalten kommt es häufiger zur Versetzung an eine andere Schule.

Das Lehrkräfte im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt stehen bedeutet aber auch, dass sie keinerlei Streikrecht haben. Das hängt allerdings damit zusammen, dass diese Lehrpersonen nach erfolgreicher Absolvierung der zweiten Staatsprüfung sofort den Beamtenstatus erhalten und dem Dienstherren, dem Land Sachsen-Anhalt die Treue schwören müssen. Trotzdem gibt es aber noch Lehrkräfte, die keinen Beamtenstatus besitzen, jedoch an öffentlichen Schulen tätig sind. Meist sind dies aber Personen, die ihr Lehramtsstudium in der ehemaligen DDR absolviert haben. Bei diesen Personen kann es mitunter zu Anerkennungsschwierigkeiten kommen und daher erhalten sie keinen Beamtenstatus.[17] Dennoch werden auch diese Personen tariflich vom Land bezahlt, so wie es auch mit den Lehrkräften der Privatschulen geschieht.

Die Schulbehörden sind nahezu an allen Dingen beteiligt, die die Schulen betreffen. Sie sind gemäß §82 Abs. 2 des Schulgesetzes „das für Schulwesen zuständige Ministerium als oberste Schulbehörde und das Landesschulamt.“[18] Ihre Aufgaben sind in §83 Abs.1 ausgiebig beschrieben und festgelegt. Sie umfasst unter anderem „1. die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, organisatorischen und planerischen Gestaltung sowie personellen Untersetzung des Schulwesens, 2. die Beratung und Unterstützung der Schulen sowie die Förderung ihrer Selbstständigkeit […], 7. Die Fort- und Weiterbildungen, […]“[19]

Demnach ist die oberste Schulbehörde dafür verantwortlich, dass das Land über eine ausreichende Auswahl an Schulen verfügt, dementsprechend genügend Lehrpersonen zur Verfügung stellt und noch wichtiger, es ist für die Wirtschaftlichkeit der Schulen zuständig. Letzten Endes ist die Institution Schule ein Betrieb, der bei beispielsweise schlechten Schülerzahlen geschlossen werden kann, da er sich nicht mehr rentieren würde. Jedoch hat die Schulbehörde nur eine Metafunktion. Sie ist diejenige Instanz, von der alles verwaltet wird, denn die eigentlichen Schulträger sind die Gemeinden (bei Grundschulen) bzw. die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Schulbehörde überträgt die Schulträgerschaft den kreisangehörigen Gemeinden eines Landkreises, sofern die Übertragung den Zielen der Schulentwicklungsplanung entspricht.[20]

Die Finanz- und Verwaltungskraft, um Förderschulen zu eröffnen oder fortzuführen, liegt nun bei den Landkreisen. Sollte es dennoch passieren, dass sich eine Schule aufgrund von mangelnder Schülerzahl nicht mehr lohnt und sie somit droht geschlossen zu werden, schaltet sich die Schulbehörde ein und kann eine Aufnahme auswärtiger Schüler anordnen. Zudem ist laut §66 auch ein Zusammenschluss von Schulträgern möglich, jedoch nur durch Zustimmung seitens der Schulbehörde. Somit ist die oberste Schulbehörde eine unumgängliche Instanz. Trotz der großen Präsenz aber, laufen finanzielle Angelegenheiten nicht über jene Behörde. Diese betreffen lediglich das Land und die Schulträger.[21]

Wie bereits erwähnt heißt es in §30 Abs. 2, dass Lehrpersonen in einem Dienstverhältnis zum Land stehen. Daraus folgt, dass sie auch vom Land Sachsen-Anhalt bezahlt werden, so §69: „Das Land trägt die Personalkosten für die Lehrerinnen und Lehrer, für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Betreuungspersonal an allen öffentlichen Schulen. “[22] Da der Beamtenstatus an Förderpädagogen öffentlicher Schulen sofort vergeben wird, beziehen sie auch kein Gehalt, sondern einen Sold. Die Besoldung von Beamten ist im Landesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben. Das Statistische Bundesamt errechnete in den Flächenländern der östlichen Republik (ehemalige DDR) im Jahr 2008 Kosten von 6400 Euro pro Schüler. Allein 5200 Euro davon waren Personalausgaben. Wenn man nun bedenkt, dass im Schuljahr 2011/2012 laut Statistischem Bundesamt 12.111 Schüler (nur Förderschulen) gezählt wurden, so ergibt das Personalkosten von rund 62Mio. Euro, die das Land Sachsen-Anhalt zu tragen hat.[23] Bei den Sachkosten verhält es sich etwas anders. Diese müssen gemäß §70 Abs. 1 vom Schulträger übernommen werden. Darunter fällt unter anderem der Kauf von Lehrmitteln, die Heizkosten und die Miete der jeweiligen Schulgebäude.[24]

Grundsätzlich steht im Schulgesetz §72 Abs. 1 geschrieben, dass Erziehungsberechtigte von den Kosten der Lernmittel entlastet werden sollen.[25] Die Schulen bekommen auch hier ein festgeschriebenes Budget zugewiesen, welches sich anhand der Schülerzahl ausrechnen lässt und welches die Schulen ebenfalls entlasten soll. Die oberste Schulbehörde legt den Multiplikator fest, der mit der Anzahl der Schüler einer Schule multiplizier wird. In den Förderschulen beträgt dieser Wert 26 Euro.[26]

Den Erziehungsberechtigten steht es frei, ob sie ein Exemplar eines Lehrbuches kaufen oder von der Schule leihen wollen.[27] Die Lehrmittel für Schulen sind theoretisch frei wählbar, das heißt, dass die Schulen selbst bestimmen können, welche Lehrmaterialien sie besorgen und zur Verfügung stellen, allerdings unterliegt die Auswahl bestimmten Kriterien, die eingehalten werden müssen. So „ dürfen nur solche Lernmittel verwendet werden, die a) nicht gegen allgemeine Verfassungsgrundsätze oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen“ und „ c) mit den im Land verbindlichen Rahmenrichtlinien und KMK-Rahmenlehrplänen vereinbar sind […]“[28] Dieser Beschluss bezieht sich nicht nur auf Lehrbücher, sondern auf alle Lernmittel. Jedoch muss dabei beachtet werden, dass das im Haushaltsplan festgelegte Budget, welches mit dem Träger vereinbart wurde, nicht überschritten wird. Es wird also ein Jahr im Voraus, sozusagen am Ende eines Schuljahres geplant, was im nächsten Schuljahr benötigt wird. Dazu zählt alles, was mit der Ausstattung der Schule zu tun hat, seien es Spiele, Tische oder gar das therapeutische Reiten. Es wird ein Budget innerhalb der Schule veranschlagt, dieses wird an den Träger (den Landkreisen) weiter gereicht, dort wird geprüft, ob das Budget in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden kann oder ob es zu Problemen mit der eigenen Haushaltsplanung kommt. Oft ist es so, dass das veranschlagte Budget über die Haushalte der Landkreise hinausgeht und dementsprechend weniger finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, als gefordert bzw. benötigt wird.

1.4. Zusammenfassung

Theoretisch kann festgestellt werden, dass Schulen in privater Trägerschaft etwas größere Freiheiten haben, als öffentliche Schulen. Auch sie sind zwar in gewisser Weise abhängig vom Land und dessen finanzielle Unterstützung, jedoch obliegt es allein den Schulen, ob sie beispielsweise Personal einstellen oder ob sie ein bestimmtes Produkt für den Unterricht brauchen und es sich dementsprechend besorgen. Auch haben sie, was die Unterrichtsplanung und –gestaltung angeht, mehr Freiheiten, da sie zwar auch an den Lehrplänen gebunden sind, diese aber möglicherweise anders umsetzen können. Nur so ist es erklärbar, dass Privatschulen meist die Vorreiter einer bestimmten Unterrichtsmethode sind und die staatlichen Schulen versuchen diese nachzuahmen. Wo sich staatliche Schulen mit der Umsetzung schwer tun, da ihnen die Zeit oder auch die finanziellen Mittel fehlen, wird es an privaten Schulen angegangen und geschaut, ob es auf fruchtbaren Boden fällt. Auch wird oft darauf geachtet, dass das Kollegium sehr gut harmoniert, denn den Privatschulen ist es möglich ihre Bewerber genauer unter die Lupe zu nehmen, wohingegen staatliche Schulen eine frisch ausgebildete Lehrkraft zugeordnet bekommen, ohne diese je zuvor kennengelernt zu haben.

Durch die Finanzhilfe, welche den Privatschulen nach drei Jahren zusteht, sind Personal- und Sachkosten nahezu gedeckt und es kann sich auf andere Dinge fokussiert werden, die eventuell einen höheren Stellenwert haben. Meist werden dann Beschaffungen durch eine Finanzabteilung der jeweiligen Trägerschaft geprüft und stattgegeben. Da sie Monat für Monat ihr Budget beziehen, können sie auch Monat für Monat neu mit dem Budget planen. Dagegen haben staatliche Schulen ein festgeschriebenes Budget, womit sie alles finanzieren müssen. Allerdings haben staatliche Schulen auch keine Personalkosten, die auf sie zukommen, da das Land diese übernimmt.

Im Vergleich ist zu erkennen, dass die Privatschulen gegenüber der staatlichen Schule leichte Vorteile haben, was die Freiheit in gewissen Punkten angeht. Beiden gemein sind jedoch die Beschlüsse, Verordnungen und Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt, die für beide Schulformen gelten. Aus diesen Gesetzestexten beziehen alle Schulen ihre Grundlagen, nach denen sie zu arbeiten haben.

2.Empirischer Teil

2.1. Die Erhebungsmethode

Um die Thematik und die Theorie besser beleuchten zu können, musste ich mir ansehen, wie die bis hierher dargestellte Theorie in der Praxis umgesetzt wird. Somit war es mein Anliegen in einige ausgewählte Schulen zu gehen und die direkt betroffenen Personen zu befragen. Für diesen Teil der Arbeit verwendete ich die qualitative Sozialforschung. Mittels dieser Forschung werden sprachliche Daten ermittelt und subjektive Aussagen können über bestimmte Themen getroffen werden. Sie arbeitet also im Feld der Wirklichkeit.

Da ich für mein Thema möglichst viele Informationen der jeweiligen Personen erfahren möchte, habe ich mich für die Methodik des Interviews entschieden. Das Interview ist keine standardisierte Befragung und ermöglicht individuelle Antworten auf die gestellten Fragen. Denn im Gegensatz dazu gibt die standardisierte Befragung eine Strukturierung der Kommunikation im Rahmen des relevanten Themas vor.[29] Nun gibt es in dem Feld der Interviews recht viele Möglichkeiten, welche Art man wählt, um an die benötigten Informationen zu gelangen. Ich habe mich aufgrund der Thematik für das Leitfadeninterview entschieden.

Diese Art des Interviews ist, wie der Name bereits sagt, wie eine Art Leitfaden aufgebaut. Aber auch innerhalb dieser Form gibt es zwei Optionen, wie man ein solches Interview führen kann. Zum einen hat man die Option, den Befragten viel Raum für seine Antworten zu geben. Man verwendet nur wenige Fragen, die aber sehr offen und weit sind. Der gewünschte Redeanteil liegt dann natürlich beim Befragten und nicht beim Interviewer selbst. Der Leitfaden hat hier lediglich die Funktion der Beobachtung, dass die Themen auch wirklich im Interview angesprochen und behandelt werden. Den interviewten Personen obliegt es dann allein, wie, wann und auf welche Weise sie auf die Fragen antworten, wichtig ist nur, dass sie beantwortet werden. Die zweite Möglichkeit des Leitfadeninterviews ist das so ziemlich genaue Gegenteil der ersten Variante. Hier bedient sich der Interviewer eines sehr exakten und gut durchdachten Fragenkatalogs. Es gibt immer eine Hauptfrage und dazu dann mehrere Unterfragen, die detailliertere Antworten hervorrufen. Auch hier ist wieder darauf zu achten, dass die Fragen möglichst offen sind und die Befragten auch durchaus weit ausholen können, um diese Frage zu beantworten. Zudem kommt die Beachtung dessen, dass das Interview möglichst erzählgenerierend und hörgenerierend ist. Diese Art des Leitfadeninterviews steuert das Gespräch wesentlich stärker, als die vorherige Variante.[30]

Ich entschied mich aufgrund der detailreichen Informationen, die ich benötigte, für die zweite Variante des Leitfadeninterviews. Ich musste also möglichst viele, aber auch möglichst offene Fragen entwickeln, damit ich so viele Informationen bekomme, wie ich brauchte.

2.2. Das Erhebungsinstrument

Um ein Leitfadeninterview zu erstellen, benötigt man Fragen, die ich mittels Mind Map sammelte und sortieren konnte. Dadurch, dass ich ein sehr strukturiertes Interview führen wollte, war es mir möglich viele Fragen zu behalten, die sehr tief in die Thematik drangen und dennoch genug Platz ließen, um darauf sehr umfangreiche Antworten zu geben. Ich erstellte daraufhin Hauptfragen, die ein bestimmtes Thema anrissen, um dann inhaltliche Fragen folgen zu lassen, die sich näher mit der Hauptfrage auseinandersetzten. Zudem habe ich noch Ad-Hoc-Fragen entworfen, die ein stockendes Gespräch wieder ins Rollen bringen sollen und zusätzlich gestellt werden können, falls eine Antwort zu knapp oder informationsarm ausfallen sollte. Im Anschluss wurden die Fragen geordnet und zu einem sinnvollen Leitfaden zusammengetragen.

Begonnen habe ich das Interview mit einer Frage zum Gemütszustand, um abschätzen zu können, wie das Gespräch verlaufen würde und um mich auf das Gespräch einzustellen. Ich sah vor, zuerst die Frage zu den personellen Ressourcen zu stellen, um dann auf die Fragen zu den materiellen Ressourcen überzugehen. Ich habe die Fragen so konzipiert, dass sie sowohl von Lehrern der staatlichen Förderschule, als auch von Lehrern der privaten Förderschule beantwortet werden können. Dabei war jedoch von vornherein klar, dass die Fragen zu den personellen Ressourcen mit unterschiedlicher Länge beantwortet würden, denn es gibt erhebliche Unterschiede bei den Einstellungsverfahren und Auswahlkriterien.

Gewünscht war ein stark strukturiertes Interview. Der Redeanteil der befragten Personen sollte deutlich höher ausfallen, als mein Anteil. Der Interviewer nimmt hierbei eine sehr neutrale Haltung ein. Mimik und Gestik sollten stets zu unterlassen sein. Auch Zwischenlaute, die zum Ausdruck des Verständnisses der gegebenen Antwort dienen, sollten vermieden werden. So ist eine Beeinflussung der zu befragenden Person ausgeschlossen und ermöglicht weitschweifende Antworten. Zwischen der Antwort und der nächsten Frage sollte möglichst eine Pause gesetzt werden. So hat die antwortende Person Zeit nochmal über das Gesagte nachzudenken und gegeben falls weitere Ergänzungen vorzunehmen.

Zum Schluss des Interviews fragte ich die jeweilige Person, ob sie denn von sich aus noch etwas zu ergänzen hätte, was im Interview nicht angesprochen wurde. Auf diese Frage konnten weitere Ergänzungen vorgenommen werden oder gar ein Thema angesprochen werden, was nicht im Interview enthalten war.

2.3. Die Stichprobe

In Anlehnung an mein Thema habe ich mich dazu entschieden, an der jeweils behandelten Schulform einen Interviewpartner zu suchen. Demnach entschied ich mich für eine staatliche Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in H. und für eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in privater Trägerschaft in N. Da ich zu beiden Schulen bereits Kontakt hatte, waren meine Anfragen auf fruchtbaren Boden gefallen. Am geeignetsten empfand ich dafür die Schulleiterin und den Schulleiter der jeweiligen Schule, da beide das Bindeglied zwischen der administrativen und der exekutiven Ebene bilden. Beide können aus langjähriger Erfahrung sprechen und kennen sich gut mit den Gesetzen des Landes Sachsen-Anhalts aus. Aus Gründen der Zeit blieb es auch bei diesen beiden Vertretern.

Der Kontakt verlief reibungslos. Da ich an beiden Schulen bereits ein Praktikum absolviert hatte, reichte eine Anfrage per Telefon aus. Eine baldige Terminvereinbarung war zudem von Nöten, da die Sommerferien des Landes Sachsen-Anhalts nahten und die Schulleiter unter Umständen stärker eingebunden waren, als normal.

Schon in der Erscheinung unterscheiden sich beide Schulen. Während die öffentliche Schule mit circa 100 Schülern und insgesamt 13 Klassen eine recht große Institution ist, erscheint die Schule in privater Trägerschaft mit knapp 45 Schülern und gerade einmal 6 Klassen als recht kleine Schule. Das Schulgebäude der öffentlichen Schule ist seit 1991 angemietet und wurde seitdem nur bedingt saniert und modernisiert. Ein Innenhof und eine anliegende Turnhalle, sowie ein kleiner Sportplatz, welche allerdings von der Stadt getragen werden, können benutzt werden. Die private Einrichtung hingegen wurde 2007 komplett saniert und modernisiert und verfügt über eine angrenzende Turn- und Schwimmhalle, sowie über einen Reiterhof und einen neuen Spielplatz, welche allesamt zur komplexen Einrichtung gehören, wozu auch die Schule gehört.

Beide Interviewpartner haben mich Vorfeld darum gebeten, ihnen zur Vorbereitung auf das Interview meine Fragen zu schicken. Da ich nicht auf spontane Antworten angewiesen war, sondern einfache Fakten zum Ablauf in den Schulen brauchte, war dies kein Problem. Im Gegenteil, die jeweiligen Personen konnten sich gezielt auf alle Fragen vorbereiten und es konnte noch etwas tiefer ins Detail gegangen werden. Es ermöglichte mir aber auch, spontane Fragen, die mir während des Interviews einfielen zu stellen.

2.4. Die Datenerhebung

Das erste Interview fand am 17. Juni in der öffentlichen Förderschule statt. Nach einer kurzen Begrüßung gingen wir in das Büro der Schulleiterin, da wir dort ungestört sein würden. Die Schulleiterin war etwas kränklich, kam gerade selbst aus dem Unterricht, aber machte auf mich einen sehr wachen und neugierigen Eindruck. Da wir uns bereits vorher kurz unterhalten hatten, war die erste Frage nach ihrem Befinden eher eine Suggestivfrage. Das Interview dauerte circa zwanzig Minuten. Da die Fragen vorher bekannt waren und die Schulleiterin sich gut vorbereitet hatte, fiel es mir nicht schwer dem Leitfaden der Fragen zu folgen. Auch war es mir so möglich, mich voll und ganz auf das Gesagte zu konzentrieren und bei Gelegenheit dazu noch weitere Fragen zu stellen, die mir in den Sinn kamen und nicht vorher bekannt waren.

Der Redebeitrag war wie gewünscht auf der Seite der Befragten. Zwar konnten einige Fragen recht kurz und knapp beantwortet werden, aber das war mir bereits im Voraus klar, da ich mit der gesetzlichen Grundlage des Landes Sachsen-Anhalts vertraut war und ungefähr wusste, welche Antwort mich erwarten würde.

Das zweite Interview fand am folgenden Tag statt und dauerte circa dreißig Minuten. Auch hier kam es bereits bei der Begrüßung vor dem Interview schon zu einem Gespräch, was somit die erste Frage wieder zu einer Suggestivfrage machte. Der Schulleiter der privaten Förderschule schien mir auch sehr entspannt zu sein, aber ich spürte auch eine Vorfreude auf das kommende Interview. Der Redeanteil des Befragten war auch hier wieder deutlich höher. Allerdings schien diese Person sich nicht so intensiv mit den Fragen befasst zu haben, denn viele Antworten waren mit kurzen Überlegungspausen verbunden und schienen mir noch recht spontan. Dies stellte aber keinerlei Problem für mich dar und ich konnte mich auch hier wieder auf Detailfragen konzentrieren, die mir während des Interviews in den Sinn kamen. Der Leitfaden wurde erneut exakt eingehalten, was mir im Endeffekt die Auswertung erheblich erleichterte, denn alle Antworten waren bereits sortiert.

Ich war sehr darauf bedacht beiden Personen dieselben Fragen zu stellen, damit ich am Ende genauer beobachten konnte, wo sich Unterschiede und auch Vor- bzw. Nachteile für eine der Schulen ergaben. Genau aus diesem Grund fielen die Antworten der Schulleiterin der öffentlichen Förderschule recht knapp aus, weil vieles durch die Gesetzeslage festgeschrieben ist und eingehalten werden muss, wohingegen der Schulleiter der privaten Förderschule auf etwas mehr gesetzliche Freiheiten zurückgreifen konnte. Dementsprechend fielen seine Antworten länger aus.

Alles in Allem waren es zwei sehr informative und angenehme Interviews, die ohne Probleme abliefen. Am Ende der jeweiligen Interviews kam es nochmals zu einem Gespräch, welches aber nichts mit dem Interview davor zu tun hatte.

2.5. Die Datenanalyse

Die Datenanalyse wurde mittels der Grounded Theory von Barney G. Glaser und Anselm L. Strauss angefertigt. Die Grounded Theory wird dazu genutzt, um eine systematische Auswertung von Daten, wie zum Beispiel von Interviewtranskripten oder Beobachtungsprotokollen, vorzunehmen. Dabei ist es das Ziel eine Theorie zu entwickeln, die möglichst realitätsnah ist und diese für die Praxis anwendbar zu machen. Nach Glaser und Strauss bestehen die miteinander verknüpften Aufgaben von Theorie darin: „1. die Vorhersage und Erklärung von Verhalten zu ermöglichen; 2. den theoretischen Fortschritt der Soziologie zu unterstützen; 3. für praktische Anwendung brauchbar zu sein (d.h. Vorhersage und Erklärung sollten dazu taugen, den Praktiker Situationen verstehen und in Ansätzen kontrollieren zu lassen); 4. Verhalten überhaupt begreiflich zu machen (d.h. eine Wertung der Daten vorzunehmen); und 5. die Untersuchung besonderer Verhaltensbereiche anzuleiten.“[31] Die Grounded Theory suggeriert, selbst eine Theorie zu sein, jedoch ist es lediglich eine Methode, um anhand von erhobenen Daten eine eigene Theorie zu erstellen, die genau diesen Aufgaben von Glaser und Strauss entspricht.

Um die erhobenen Daten auszuwerten wurde das Programm MAXQDA verwendet. Dies ist ein Programm zur Erstellung von Interviewtranskripten. Mithilfe von MAXQDA können einzelne Interviewpassagen kodiert werden, wobei die Kodes nicht wie bei anderen Analyseverfahren bereits feststehen, sondern erst im Laufe des Analyseprozesses entwickelt und verfeinert werden.[32]

Für meine Datenanalyse verwendete ich das offene Kodieren. Es ist eine Variante des Kodierens, bei der Äußerungen herausgesucht werden, die in eine gemeinsame Kategorie eingegliedert werden können. Meine Einteilung der Kodes ist relativ einfach gehalten, da das Leitfadeninterview bereits so gegliedert war, dass beide Interviewpartner dieselben Fragen an derselben Stelle bekamen. Somit blieb eine erneute Zerstückelung des Interviews aus und ich konnte mich während der Transkription auf die Kodes konzentrieren. Da das Thema von vornherein die Unterschiede der privaten und öffentlichen Förderschulen in Bezug auf personelle und materielle Ressourcen zu untersuchen versucht, war eine Einteilung in genau diese beiden Kategorien angebracht. Bevor ich die Einteilung in die Kategorien vornehmen konnte, musste ich überprüfen, inwieweit die Antworten tatsächlich in eine Kategorie zusammenzuführen sind. Da die Fragen aber identisch für beide Befragten waren, fielen dementsprechend auch die Antworten so aus, dass sie größtenteils problemlos in eine doch recht grobe Kategorie sortiert werden konnten. Diese beiden Kategorien waren die der personellen Ressourcen und die der materiellen Ressourcen. Wenn man dann die Analyse tiefer betrachtet, stellt man fest, dass sich die Antworten doch erheblich unterscheiden und sich in keinerlei gemeinsamen Unterkategorien einordnen lassen. Aber das ist in meinem Fall der Datenanalyse sogar vom Vorteil, denn für mich sind die Fakten entscheidend, die
erhebliche Unterschiede zwischen beiden Schulformen aufweisen.

Eine Übereinstimmung gibt es allerdings. Während die Schulleiterin und ich nach dem Interview noch ins Gespräch kamen, erzählte sie mir ein wenig über die Finanzierung der privaten Schulen. Diese würde über die sogenannten Schülerkostensätze geschehen, die durch das Land jährlich festgelegt werden. Auch der Schulleiter sprach von diesen Schülerkostensätzen, aber an einer anderen Stelle und auf eine bestimmte Frage. Diese Ankerbeispiele finden sich im Anhang. Im ersten Interview mit der Schulleiterin sind sie in Absatz 80 zu finden. Im zweiten Interview findet man eine ähnliche Aussage dazu in den Absätzen 41 bis 44. Darin heißt es laut der Schulleiterin: „ […] und sie kriegen vom Land auch noch Zuschüsse, die sogenannten Schülerkostensätze sind das dann, em da gibt´s dann eine feste Größenordnung, das ist auch festgeschrieben weiß ich, wenn sie pro Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder so kriegen sie pro Jahr so und so viel Euro vom Land sozusagen als Schülerkostenzusatz oder wenn sie einen Schüler haben mit einer geistigen Behinderung gibt´s mehr und ich glaube den höchsten Schülerkostensatz kriegen sie bei autistischen Kindern […]“[33] Im zweiten Interview kommt diese Aussage etwas früher, nämlich bereits auf eine von mir gestellte Frage. So antwortet der Schulleiter: „ […] Jeder Schüler wird über einen Schülerkostensatz, den das Land jährlich neu festlegt, refinanziert, ohne dass ich jetzt genaue Zahlen nennen muss, äh das sind so ungefähr 20000 Euro für geistig behinderte Kinder in Sachsen-Anhalt, etwas mehr und anhand dieser Kinder gibt es einen Schlüssel in Sachsen-Anhalt, der Teiler ist 7. Ich sage es mal, wir haben also jetzt für das neue Schuljahr 45 Kinder, wenn ich die durch 7 teile, kommt also 6 Komma raus, das heißt für uns verpflichtend, wir müssen 6 Klassen bilden. 6 Klassen und das ist auch festgeschrieben sind 2,4 mal Personal zuzuordnen […]“[34] Weiter sagt er: „Diese Schülerkostensätze, die summieren sich, ähh ich sage mal irgendwie bei etwa über eine Million. Das wird dann durch 12 geteilt und das sind dann die monatlichen Beträge, die die Einrichtung überwiesen bekommt, damit sie davon auch natürlich Personal- und Sachkostenleistungen abdecken kann.“[35]

Weitere Ankerbeispiele, die sich nach dem Prinzip des offenen Kodierens ähneln, folgen im fortlaufenden Text.

[...]


[1] Vgl. Statistisches Bundesamt ( 2012), In: URL: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Schulen/PrivateSchulen2110110127004.pdf?__blob=publicationFile (letzter Zugriff: 14.08. 17:31 Uhr)

[2] Vgl. Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (2008), In: URL: http://www.ekd.de/download/handreichung_evangelische_schulen.pdf (letzter Zugriff: 14.08. 17:32 Uhr)

[3] Vgl. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2013), In: URL: http://www.stala.sachsen-anhalt.de/Internet/Home/Daten_und_Fakten/2/21/211/21111/Schulen_nach_Schulformen_und_Rechtsstatus.html (letzter Zugriff: 14.08. 17:33 Uhr)

[4] In: Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt, §14 Abs. 2

[5] In: Ebd. §16a Abs. 1

[6] In: Ebd. §8a Abs. 2

[7] Vgl. Verband Deutscher Privatschulverbände e.V., In: URL: http://www.privatschulen.de/presse-journalisten-pressemitteilung/wissenswertes-faq-mainmenu-53.html#9 (letzter Zugriff: 14.08. 17:35 Uhr)

[8] Vgl. Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (2008), In: URL: http://www.ekd.de/download/handreichung_evangelische_schulen.pdf (letzter Zugriff: 14.08. 17:36 Uhr)

[9] Vgl. Brenner, Peter J.: Wie Schule funktioniert; S. 223

[10] In: Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt, §17 Abs. 1

[11] Es gelten folgende Maßgaben: 1. Wochenstundenbedarf je Klasse; dabei wird die für den einzügigen Bildungsgang an entsprechenden öffentlichen Schulen geltende Stundentafel aus den Unterrichtsorganisationsvorgaben des vorangegangenen Schuljahres zugrunde gelegt. Es findet das arithmetische Mittel der Stundenzahlen aller Schuljahrgänge Anwendung. Darüber hinaus gehende zusätzliche Stun-den für Klassenteilungen, Lerngruppenbildungen und Zusatzbedarfe, sofern diese Stunden alle entsprechenden öffentlichen Schulen betreffen, werden durch eine festgesetzte Stundenpauschale abgegolten. Die Festsetzung erfolgt für einen Zeitraum von zwei Jahren; 2. Wochenstundenangebot je Lehrkraft; dabei wird die an entsprechenden öffentlichen Schulen geltende Regelstundenzahl des laufenden Schuljahres für die Arbeitszeit der Lehrkräfte verwendet; 3. Klassenfrequenz (Schüler je Klasse); dabei wird der Landesmittelwert der Klassenfrequenz aus der Schulstatistik des jeweils vorangegangenen Schuljahres für die entsprechenden öffentlichen Schulen verwendet. Förderschulen im Sinne von § 8 Abs. 3 mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten können zusammengefasst werden. Das gilt auch für Schulformen im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 und für Bildungsgänge im berufsbildenden Bereich; 4. Jahresentgelt ist das Bruttoentgelt einer angestellten Lehrkraft zuzüglich der pauschalierten Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungszweigen sowie zur Zusatzversorgung an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im jeweils laufenden Schuljahr. Maßgeblich für die Festsetzung sind die für Lehrkräfte an den entsprechenden öffentlichen Schulen geltenden Entgeltgruppen gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Bei der Festsetzung können je Schulform verschiedene Entgeltgruppen herangezogen werden. Ersatzschulen, die bis zum 1. August 2007 den Schulbetrieb aufgenommen haben, wird bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 ein in gleichmäßigen Teilen abzuschmelzender Ausgleichs-betrag für die für einen Übergangszeitraum gemäß Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und zur Regelung des Übergangsrechts zu zahlenden Besitzstandszulagen bei der Entgeltberechnung gewährt; 5. der Faktor F1 berücksichtigt pauschal Anrechnungen und Ermäßigungen sowie die Zulagen für Funktionsstellen. Er beträgt bei Grundschulen 1,086, Sekundarschulen 1,070, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen 1,087, Gymnasien 1,103, Förderschulen 1,080 und bei berufsbildenden Schulen 1,090. Der Faktor F2 berücksichtigt pauschal eine Vertretungsreserve und beträgt für alle Schulformen 1,025; 6. für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wird an Stelle der Größe „Wochenstundenbedarf je Klasse/Klassenfrequenz“ die Größe „Lehrerwochenstunden je Schüler“ des vorangegangenen Schuljahres der entsprechenden öffentlichen Schule verwendet. In: Ebd. §18a Abs. 3

[12] Vgl. Klemm, Klaus/ van Ackeren, Isabell: Entstehung, Struktur und Steuerung des deutschen Schulsystems, S. 50

[13] Ebd., S. 107

[14] Vgl. Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt in Sachsen-Anhalt, §3 Abs. 2/ §4 Abs. 1

[15] Vgl. Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt, §16a Abs. 1

[16] In: Ebd., §30 Abs. 2

[17] Vgl. Ebd., §16a Abs. 1

[18] In: Ebd., §82 Abs. 2

[19] In : Ebd., §83 Abs.1

[20] Vgl. Klemm, Klaus/ van Ackeren, Isabell: Entstehung, Struktur und Steuerung des deutschen Schulsystems, S. 106- 107

[21] Vgl. Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt, §66

[22] In: Ebd., §69

[23] Vgl. Statistisches Bundesamt (2012), In: URL: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Schulen/BroschuereSchulenBlick0110018129004.pdf?__blob=publicationFile (letzter Zugriff: 14.08. 17:40 Uhr)

[24] Vgl. Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt, §70 Abs. 1

[25] Vgl. Ebd., §72 Abs. 1

[26] Vgl. Lernmittel an den Schulen in Sachsen-Anhalt, Anlage 1

[27] Vgl. Ebd., Abschnitt II, II. Durchführung des Lernverfahren, 6.1

[28] In: Ebd., Abschnitt I, I. Grundsätze, 4.

[29] Vgl. Kruse, Jan: Reader „Einführung in die Qualitative Interviewforschung“, S. 44

[30] Vgl. Ebd., S. 48-49

[31] Glaser, Strauss, Grounded Theory S. 21

[32] Vgl. Hülst, Dirk (2010) In: URL: http://www.fallarchiv.uni-kassel.de/lernumgebung/methodenlernpfade/grounded-theory/2/ (letzter Zugriff: 14.08. 17:41 Uhr)

[33] In: Interview 1, Absatz 80

[34] In: Interview 2, Absatz 42

[35] In: Interview 2, Absatz 44

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2013
ISBN (PDF)
9783958206151
ISBN (Paperback)
9783958201156
Dateigröße
1.9 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Erfurt
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,3
Schlagworte
private Förderschule staatliche Förderschule Geistige Behinderung Sachsen-Anhalt Förderschule
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Titel: Private und staatliche Förderschulen: Unterschiede zwischen privaten und staatlichen Förderschulen in Sachsen-Anhalt mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
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