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Indoktrination auf der Schulbank: Wie das NS-Regime seine Schüler auf den Krieg vorbereitete

©2012 Bachelorarbeit 35 Seiten

Zusammenfassung

Bis zum heutigen Tag lösen die Erinnerungen an den Zweiten Weltkrieg und seine insgesamt 62 Millionen Todesopfer allgemeine Betroffenheit aus. Auf die späteren Generationen wirkt es geradezu unbegreiflich, dass Hitler so viele Menschen zu einem Krieg bewegen konnte, der die ‘rassische Neuordnung Europas’ sowie die Eroberung einer deutschen Weltmachtstellung verfolgte.
Die vorliegende Arbeit widmet sich der Beantwortung der Frage, ob und wie das totalitäre System des Nationalsozialismus auch Schule und Unterricht erfasste und diese letztlich in den Dienst einer Vorbereitung auf diesen ideologisch motivierten Krieg stellte. Hierfür werden zunächst die in Mein Kampf dargelegten Vorstellungen Hitlers über den ‘völkischen Staat’ dahingehend untersucht, welche Rolle Schule und Unterricht in ebendiesem spielen sollten. Anschließend wird auf Grundlage von ab 1933 verabschiedeten schulpolitischen Erlassen, Gesetzen und Richtlinien geprüft, ob die hiermit zusammenhängenden strukturellen Veränderungen im Schulwesen auf den zu untersuchenden Zweck hindeuten. Die Arbeit schließt mit einer umfassenden Untersuchung von Lehrplänen, Handreichungen für den Unterricht und Schulbüchern.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2.2 Unterrichtsprinzipien

Für Hitler war die „erste Aufgabe des Staates […] die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der besten rassischen Elemente“[1]. Für die Verwirklichung dieser Aufgabe nahm er unter anderem die schulische Erziehung in die Pflicht. Sie sollte hierfür zwei wesentliche Prinzipien berücksichtigen: primär sollte sie die Stärkung der körperlichen Gesundheit und sekundär die geistigen Fähigkeiten fördern. Unter geistige Fähigkeiten fasste Hitler hierbei vorrangig die Förderung von Charakterstärke und nachrangig eine noch zu modifizierende wissenschaftliche Bildung.[2] Im Folgenden soll dargelegt werden, inwiefern Hitler diese Prinzipien als Mittel zur Bearbeitung der oben formulierten Aufgabe verstand.

Stärkung des Körpers

„[Der Staat] muß vor allem dafür sorgen, dass nicht eine Generation von Stubenhockern herangebildet wird“[3] forderte Hitler und machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass er die Schule als staatliche Institution in der Verantwortung sah, die körperliche Ertüchtigung ihrer Schüler zu fördern. Er kritisierte die Weimarer Verhältnisse, während welcher Schüler lediglich zwei Stunden pro Woche fakultativen Turnunterricht besuchen mussten. Das heranzuziehende Idealbild eines Menschen bestand für Hitler aus einer „trotzigen Verkörperung männlicher Kraft“ und aus „Weibern, die wieder Männer zur Welt zu bringen vermögen.“[4] Er maß in diesem Zusammenhang dem Boxen als Förderung von Angriffsgeist, blitzschneller Entschlusskraft und dem Ertragen von Schmerzen große Bedeutung bei.[5] Nun stellt sich die Frage, inwiefern die Aufwertung des Sportunterrichts und der hiermit zusammenhängenden vermeintlichen Tugenden Hitlers Ziel der „Rassenerhaltung“ zugute kommen sollte. Die Antwort hierauf liegt in seinen kriegerischen Ambitionen. In seinen Ausführungen hierzu in Mein Kampf machte er deutlich, dass das deutsche Volk für einen Krieg zur Bekämpfung der bestehenden Weltordnung bereit sein sollte.[6] Hiermit meinte Hitler, wie er an späterer Stelle deutlicher hervorhob den weltweiten Kampf der „arischen Rasse“ unter anderem gegen das Judentum.[7] Er sprach seine Zuversicht für einen erfolgreichen Ausgang dieses Krieges aus, wenn das deutsche Heer voller Selbstvertrauen aufgrund ihrer hervorragenden körperlichen Erziehung kämpfen könne.[8] Auch die schulische Erziehung sollte demnach der Erwartung des Krieges Rechnung tragen und dafür sorgen, „durch eine passende Erziehung der Jugend dereinst das für die letzten und größten Entscheidungen auf diesem Erdball reife Geschlecht zu erhalten.“[9]

Förderung von Charakterstärke

Die Förderung geistiger Fähigkeiten lag hinsichtlich ihrer Relevanz für Hitler hinter der Ausbildung körperlicher Fähigkeiten, wenngleich er ihr auch einen wichtigen Stellenwert zugestand. Er meinte hiermit jedoch nicht primär die Vermittlung von Wissen, sondern vielmehr die Schulung des Charakters. Er maß der wissenschaftlichen Schulung im Unterricht einen geringeren Stellenwert bei, weil er die Ansicht vertrat, „daß ein zwar wissenschaftlich wenig gebildeter, aber körperlich gesunder Mensch mit gutem festen Charakter, erfüllt von Entschlussfreudigkeit und Willenskraft, für die Volksgemeinschaft wertvoller [sei] als ein geistreicher Schwächling.“[10] Die Kritik an einer einseitig auf Wissensvermittlung ausgerichteten und Charakterschulung vernachlässigenden Schule übten bereits Reformpädagogen vor Hitlers Zeit. Jedoch entsprach ihre Vorstellung einer Charakterschulung dem oben beschriebenen humanistischen Bildungsverständnis, das unter einem charakterstarken Menschen eine individuelle Persönlichkeit mit verlässlicher Willensstärke und Treue gegenüber verantwortbaren Grundsätzen verstand. Für Hitler war ein charakterstarker Mensch jedoch vielmehr das Produkt einer gezielten Erziehung. Somit waren die Grundsätze, an welchen sich das Handeln eines festen Charakters auszurichten hatte, auch durch die erziehenden staatlichen Institutionen zu setzen.[11] Verschwiegenheit, Treue, Opferwilligkeit, Willens- und Entschlusskraft und das Aushalten von Schmerzen waren für Hitler hierbei Tugenden, die eine charakterliche Erziehung hervorbringen sollte. Er machte keinen Hehl aus der Absicht, die durch die Anerziehung dieser Eigenschaften verfolgt werden sollte, nämlich eine Ausbildung für den Krieg geeigneter charakterlicher Züge.[12] Es zeigt sich also, dass die beiden vorrangigen Grundprinzipien für schulischen Unterricht und Erziehung dem Zweck eines künftigen „rassischen“ Krieges unterstanden, indem körperliche und charakterliche Eigenschaften in Hinblick hierauf gefördert werden sollten.

2.3 Veränderungen der wissenschaftlichen Schulbildung

Wie bereits dargelegt, maß Hitler der Förderung geistiger Fähigkeiten durch wissenschaftliche Schulbildung einen geringeren Stellenwert zu, als man dies noch zu Weimarer Zeiten tat. Im Folgenden soll dargelegt werden, in welchen drei Punkten Hitler Veränderungen für eine solche Bildung vorschwebten.

Reduktion der Inhalte

Hitler war der Meinung, Schüler würden fünfundneunzig Prozent des in der Schule vermittelten Wissens nach ihrem Abschluss wieder vergessen und zudem keine Verwendung hierfür im späteren Leben finden. Hierauf basierend erachtete er die Vermittlung grundlegender Kenntnisse in der Schule für ausreichend. Spezialisiertes Wissen sollten sich lediglich diejenigen aneignen, die in ihrem späteren Beruf Verwendung für das jeweilige Fachgebiet fänden. Die frei werdenden zeitlichen Kapazitäten sollten laut Hitler „der Ausbildung des Körpers, des Charakters, der Willens- und Entschlusskraft zugute [kommen]“[13]. Hieran wird zunächst deutlich, dass er die Bildungsinhalte einzig unter den Zweck späterer beruflicher Verwendbarkeit stellte. Dies wiederum sollte Platz schaffen zur Verwirklichung seiner kriegerisch ambitionierten Postulate der körperlichen Ertüchtigung und Charakterschulung.

Erzeugung eines Nationalbewusstseins

Für Hitler war eine „idealistisch veranlagte Volksgemeinschaft“[14] die Vorraussetzung für wirtschaftliche und politische Entwicklung. Aufgrund dessen wertete er humanistische Fächer und in diesem Zusammenhang vor allem den Geschichtsunterricht gegenüber technisch-naturwissenschaftlichen Fächern auf, da diese seiner Ansicht nach angesichts industrieller Entwicklungen überhöht würden. Der Geschichtsunterricht sollte die Aufgabe erfüllen, durch die Hervorhebung deutscher historischer Persönlichkeiten einen Nationalstolz zu entfachen, der das gesamte Volk einen sollte. Große Kritik übte Hitler am Geschichtsunterricht der Weimarer Zeit, denn er „vermochte nicht, aus den verschiedenen Unterrichtsstoffen das für die Nation Ruhmvolle über das Niveau einer sachlichen Darstellung zu erheben und an solchen leuchtenden Beispielen den Nationalstolz zu entflammen.“[15] Die Richtlinien für das Fach Geschichte in der Weimarer Zeit riefen tatsächlich ganz im Geiste eines demokratischen Grundverständnisses dazu auf, dass sich der Unterricht am Ideal historischer Wahrheit orientieren sollte und nicht unter parteipolitische Zwecke gesetzt werden durfte.[16] Mit Hitlers Appell an die Schulen, die Deutschen zu „höchster Vaterlandsliebe“ und „fanatischer Nationalbegeisterung“ zu erziehen machte er deutlich, dass er den Unterricht nicht zwangsläufig in den Dienst einer möglichst neutralen und nüchternen Wahrheitsfindung stellte. Vielmehr sollte auch hierdurch eine geistige Grundhaltung erzeugt werden, die der allgemeinen Kriegsbereitschaft dienlich sein sollte.[17] Somit stellte Hitler letztlich auch die humanistischen Fächer unter den Zweck seiner politisch-militärischen Absichten. An späterer Stelle soll noch untersucht werden, ob diese Fächer von schulpolitischer Seite tatsächlich hierfür eingespannt wurden.

Erzeugung eines Rassebewusstseins

Hitler wollte, dass seine antisemitisch-rassistische Grundhaltung in der Schule ein wesentlicher Bestandteil der wissenschaftlichen Vermittlung wird. So schrieb er: „Die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit des völkischen Staates muss ihre Krönung darin finden, dass sie den Rassesinn und das Rassegefühl instinkt- und verstandesmäßig in Herz und Gehirn der ihr anvertrauten Jugend hineinbrennt.“[18] Hitler wünschte, dass die Jugend auch theoretisch auf den von ihm erwarteten rassischen Krieg vorbereitet wird und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Sieges entwickelt.[19] Er formulierte damit ausdrücklich eine Aufforderung zur ideologischen Indoktrination der Jugend, damit diese seine Motive für einen Krieg teilte.

2.4 Auslese der fähigsten Kräfte

Ein wichtiges Anliegen Adolf Hitlers war das Angehen gegen die Reproduktion sozialer Schichten und Klassen. Er war der Ansicht, dass schöpferische Leistungen nur aus der Verbindung von Talent und erworbenem Wissen entstünden und es daher Aufgabe der Schulen sei, die Fähigkeit ihrer Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu erkennen und sie in die entsprechenden Laufbahnen zu führen.[20] Seine abschließenden Ausführungen hierzu machen deutlich, dass er auch dieses Bestreben unter den Zweck eines künftigen Krieges stellte, indem er schrieb: „Wenn zwei Völker miteinander konkurrieren, die an sich gleich gut veranlagt sind, so wird dasjenige den Sieg erringen, das in seiner gesamten geistigen Führung seine besten Talente vertreten hat […]“[21].

3. Die Absichten nationalsozialistischer Schulpolitik

Untersucht man die schulpolitischen Richtlinien, Erlasse und Gesetze, die seit 1933 durch die Regierung der Nationalsozialisten erlassen wurden, kristallisieren sich im Wesentlichen fünf Absichten heraus, die sie mit ihren Änderungen im Schulwesen verfolgten. Im Folgenden sollen diese Intentionen und die ihnen zugrunde liegenden schulpolitischen Maßnahmen dargelegt werden. Hierbei soll der Frage nachgegangen werden, ob die Schule hinsichtlich dieser Neuerungen letztlich in den Dienst der Kriegsvorbereitung gestellt wurde.

3.1 Die Verdrängung jüdischer Lehrer und Schüler

Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.April 1933 markierte den ersten großen Einschnitt für das Leben jüdischer Beamter und somit auch Lehrer. Diese und andere politisch missliebige Beamte schieden hierdurch aus dem Schuldienst aus. Betroffen waren insgesamt 3000 Lehrer, wobei sich das Ausmaß regional stark unterschied.[22] Das Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen aus dem Jahr 1933 schränkte neben der „deutschen“ weiblichen Bevölkerung auch die Juden massiv in der Möglichkeit ein, höhere Schulen und Hochschulen zu besuchen. Im Rahmen von Erlassen zur Schülerauslese in den höheren Schulen fielen jüdische Schüler dieser Bildungsanstalt schließlich dem Postulat einer völkischen Auslese zum Opfer. Das zunehmend antisemitisch werdende Klima im nationalsozialistischen Deutschland verursachte in den ersten Jahren, dass jüdische Eltern ihre Kinder vermehrt auf jüdische Schulen schickten. Eine Stigmatisierung erfuhren diese Schüler dort jedoch dadurch, dass sie bei einem Besuch einer jüdischen höheren Schule im Jahr 1934 keine Reifeprüfungen ablegen durften. Im Jahr 1935 wurde dieses Verbot unter der Auflage aufgehoben, dass diese Reifeprüfungen entsprechend gekennzeichnet werden mussten. Noch einschneidender war jedoch ein nun auch jüdische Schüler an Volksschulen betreffendes Verbot, das in der Folge der Novemberprogrome 1938 erlassen wurde. Hiernach durften jüdische Schüler „deutsche Schulen“ überhaupt nicht mehr besuchen, sodass jüdische Bildungseinrichtungen einen noch größeren Zulauf nach 1938 erfuhren. Diese Schulen trugen den neuen Entwicklungen dahingehend Rechnung, dass sie ihre Schüler nun verstärkt auf Auswanderung und ein Leben im Ausland vorbereiteten. Eine endgültige Verdrängung der Juden aus dem Schulwesen wurde durch ein im Jahr 1942 erlassenes generelles Beschulungsverbot von jüdischen Schülern erlassen.[23] Die schrittweise Verdrängung jüdischer Schüler und Lehrer aus dem Schulwesen und somit aus der Volksgemeinschaft hatte selbstverständlich auch Auswirkungen auf die nicht-jüdischen Schüler. Durch diese Maßnahmen wurde zweifelsohne beabsichtigt, das von Hitler geforderte Bewusstsein über rassische Unterschiede und einer hierzu gehörigen feindseligen Haltung insbesondere gegenüber der jüdischen Bevölkerung zu schaffen. Im Folgenden Unterpunkt soll dargelegt werden, durch welche Maßnahmen eine Indoktrination der Schüler gezielt forciert wurde.

3.2 Indoktrination

Die nationalsozialistische Regierung verabschiedete verschiedene Erlasse, die eine weltanschauliche Prägung der Schüler forderten. Erfahrbar sollte hierbei z.B. die Idee der Volksgemeinschaft werden, indem die Bildungsanstalten dazu angehalten wurden, das Schulleben vermehrt durch Schulfeiern, Rituale und Gedenktage zu gestalten.[24] Die Propaganda ideologischer Inhalte sollte durch die „Gründung der Reichsstelle für den Unterrichtsfilm im Juni 1934 sowie die Einrichtung bzw. den Ausbau von Landes- und Kreisbildstellen zur Ausstattung der Schulen mit Dias, Filmen und Geräten“[25] gewährleistet werden. Der Einsatz dieser Medien sollte ausdrücklich „gerade bei den neuen Unterrichtsgegenständen der Rassen- und Volkskunde“[26] eingesetzt werden. Zunächst auf Landesebene wurde zudem durch die preußische Kultusverwaltung am 13. September 1933 der Erlass Vererbungslehre und Rassenkunde verabschiedet. Er forderte die Einbindung „rassenkundlicher Themen“ in die Unterrichtsfächer Biologie, Deutsch, Geschichte und Erdkunde und die Einräumung von zwei bis drei Unterrichtsstunden pro Woche für diesen Zweck. Nach der Gründung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung am 1.Mai 1934 galt der genannte Erlass schließlich reichseinheitlich. Ebenfalls von der preußischen Kultusverwaltung wurden Richtlinien für den Geschichtsunterricht verabschiedet, die sich die forcierte Förderung des Nationalstolzes zum Ziel setzten. Ähnliche Regelungen wurden in der Folge auch in anderen Ländern erlassen.[27] Somit wurden auf schulpolitischer Ebene Hitlers Vorstellungen aus Mein Kampf bezüglich der Ideologisierung des Schulunterrichts umgesetzt.[28] Welche Vorgaben sich für Schule und Unterricht jedoch konkret aus diesen Bestrebungen ergaben soll unter „4. Schulischer Unterricht im Geiste der Kriegsvorbereitung“ erörtert werden. Für die angestrebte Indoktrination mussten neben den Inhalten auch die Lehrer auf dieses Ziel „eingestellt“ werden. Der folgende Unterpunkt soll darlegen, welche Maßnahmen hierzu gefällt wurden.

3.3 Organisatorische Erfassung der Lehrerschaft

Bereits im Jahre 1929 wurde durch den republikfeindlichen Nationalsozialisten Hans Schemm der nationalsozialistische Lehrerbund [29] gegründet. Dies geschah zu dem Zweck, einen organisierten Rückhalt im Bereich der Erziehung für die Umsetzung nationalsozialistischer Ideen zu gewinnen.[30] Nach der „Machtergreifung“ kam es zu einer Gleichschaltung bzw. Selbstgleichschaltung der übrigen Lehrerverbände, sodass im Dezember 1933 bereits fünfundneunzig Prozent aller Lehrer dem NSLB angehörten. Dieser fungierte schließlich, wie von Schemm anfänglich intendiert, als Instrument zur Umsetzung nationalsozialistischer Ideale. So beabsichtigte er, durch die Herausgabe von Lehrerzeitschriften und die Organisation von verbindlichen Lagerschulungen die Lehrerschaft weltanschaulich zu prägen.[31] Neben der Erfassung der berufstätigen Lehrer durch den NSLB führten die Nationalsozialisten auch Änderungen in der Lehrerausbildung durch. So benannten sie die für die Ausbildung von Volkschullehrern zuständige „Preußische pädagogische Akademie“ in „Hochschule für Lehrerbildung“[32] um und änderten gleichzeitig ihre Zielsetzung. Durch die Hinzunahme von Lehrgebieten der Volkskunde, Wehrgeographie, Grenzlandkunde und Rassenkunde sollten die HfL „eine Lehrerpersönlichkeit […] schaffen, die – ‚wurzelnd in der nationalsozialistischen Weltanschauung’- eine ideologiekonforme Erziehung der Schüler in der Volksschule garantiere.“[33] Im Jahr 1941 wurden die HfL im Rahmen einer Reform der Volksschullehrerbildung in „Lehrerbildungsanstalten“ umbenannt und die ideologische Ausbildung nochmals verschärft. Die Ausbildung, die nun auch Absolventen von Volks- und Mittelschulen offen stand[34], fand in Internaten statt und war „durch politische Auslese und Kontrolle sowie durch die Elemente der nationalsozialistischen Formationserziehung“[35] geprägt. Ab 1936 sollte sichergestellt werden, dass auch künftige Lehrer der höheren Schulen die weltanschaulichen Ansprüche erfüllten, sodass man sie dazu verpflichtete, die ersten zwei Semester ihres Studiums an einer HfL abzuleisten. Am 7.Juni 1937 wurde zudem die Reichsordnung der Pädagogischen Prüfung erlassen, nach welcher jede angehende Lehrkraft für höhere Schulen darauf geprüft werden sollte, ob sie sich „in die Aufgaben und Grundsätze der Jugenderziehung und –bildung in der Höheren Schule im Geiste nationalsozialistischer Weltanschauung eingelebt hat“[36]. Im Falle „politische[r] Unzuverlässigkeit“[37] wurde die Prüfung demnach untersagt. Es zeigt sich also, dass die Lehrer als Multiplikatoren der nationalsozialistischen Weltanschauung in die Pflicht genommen wurden und somit alle mit der Lehrerbildung zusammenhängenden schulpolitischen Maßnahmen letztlich dem Zweck derer Indoktrination dienen sollten. Der folgende Unterpunkt soll zeigen, wie die Nationalsozialisten durch das Mittel der Vereinheitlichung erreichen wollten, dass sich auch die Schüler dieser Indoktrination nicht entziehen konnten.

3.4 Vereinheitlichung

Mit der Einrichtung des oben bereits erwähnten Reichministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung[38] am 1.Mai 1934 beschnitten die Nationalsozialisten die traditionelle Hoheit der Kultusministerien der Länder in Fragen der Bildung. Sie etablierten somit ein Instrument, mit dem die Bildungspolitik zentral gesteuert werden konnte. Es ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass das REM den Anspruch der totalen zentralen Steuerung nie verwirklichen konnte, da die Länder auf ihre Mitspracherechte in Fragen der Bildung nicht ohne weiteres verzichteten. Dennoch übte es einen maßgeblichen Einfluss auf alle Schulen des Reichs aus.[39] So erließ das REM 1938 im Rahmen des Einführungserlasses zur Neuordnung des Höheren Schulwesens und 1939 durch den Erlass über die Richtlinien für die Volksschule Vorschriften, die Leitlinien für den konkreten Schulalltag bieten sollten.[40] Weiterhin verabschiedete das REM noch Erlasse, die auf die strukturelle Vereinheitlichung der Schullandschaft zielten. Mit dem Reichschulpflichtgesetz vom 6.Juli 1938 wurde verfügt, dass fortan alle Kinder des Reiches ab dem sechsten Lebensjahr einer achtjährigen Schulpflicht unterstehen. Etwas mehr als zwei Jahre zuvor, am 4.März 1936, löste das REM per Erlass private Vorschulen auf, sodass alle Kinder die ersten vier Jahre auf einer öffentlichen und somit staatlichen Zugriffen ausgesetzten Grundschule verbringen mussten.[41] In dem durch das REM herausgegebenen Werk Erziehung und Unterricht in der Volksschule wird hierzu betont, dass der Volksschule daher die besondere Pflicht zukomme, „bei allen deutschen Kindern den Grund zum gemeinsamen Leben in der Volksgemeinschaft zu legen.“[42] Strukturelle Veränderungen erfuhr auch die Höhere Schule zunächst durch den Erlass zur Vereinheitlichung des höheren Schulwesens vom 20. April 1936 und der zwei Jahre später inhaltlich hieran anschließenden Neuordnung des höheren Schulwesens. Diese enthielt strukturelle Anordnungen, wie etwa die Verkürzung der Schulzeit von neun auf acht Jahre, die Zusammenfassung in die „Hauptform“ „Oberschule für Jungen“, deren obere drei Klassen entweder einem sprachlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig folgten. Humanistische Gymnasien wurden durch den Erlass und der Neuordnung zunächst zu „Neben-“, schließlich zu „Sonderformen“ degradiert und standen zudem nur Jungen offen. In der Folge verloren sie zunehmend an Bedeutung in der Schullandschaft.[43] Alle aufgeführten strukturellen Änderungen dienten letztlich der Vereinheitlichung und Vereinfachung des Schulwesens. Die Vereinheitlichung wiederum unterstand dem Zweck einer besseren Erfassung und Indoktrination aller Schüler und war zudem selbst Ausdruck einer Ideologie, zu deren Bestandteil ein ausgeprägter Antiindividualismus zählte.[44]

3.5 Auslese

In den schulpolitischen Maßnahmen nationalsozialistischer Zeit schlug sich auch die von Hitler in Mein Kampf dargelegte Vorstellung einer Auslese der fähigsten Kräfte nieder.[45] Unter den Begriff „Auslese“ sollen in diesem Unterpunkt jedoch auch die Schüler Berücksichtigung finden, die gemessen an Hitlers Zwecken aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen als besonders „unfähig“ gelten mussten. Im Folgenden soll dargelegt werden, wie in nationalsozialistischer Zeit die Auslese von Schülern beider Attribute gehandhabt wurde und welche Konsequenzen sich für jene hieraus ergaben.

Auslese „unbrauchbarer“ Schüler

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.Juli 1933 nahm unter anderem auch unmittelbaren Einfluss auf die Schullandschaft. In erster Linie verordnete es die Sterilisation von Menschen, die aufgrund psychischer Auffälligkeiten, körperlicher Erkrankungen oder „angeborenen Schwachsinns“ als erbkrank galten. Nach Ansicht der Nationalsozialisten unterliefen die Medizin und die Fürsorge für „erbkranke“ Menschen eine natürliche Auslese im sozialdarwinistischen Sinne. Sie beabsichtigten daher politisch Einfluss zu nehmen, um der natürlichen Auslese „nachzuhelfen“.[46] Die Sonderschule sollte in diesem Zusammenhang das „Sammelbecken“ für erbkranke Schüler bilden. So wurde die Überstellung „sozial, psychisch und physisch Abweichender[n]“[47] von den Volksschulen auf die Hilfsschulen vereinfacht.[48] Durch die am 27.April 1938 erlassene Allgemeine Anordnung in Preußen, die circa zwei Monate später im Rahmen des Reichsschulpflichtgesetzes reichseinheitlich wurde, wurden die Hilfsschulen zudem explizit in die Pflicht genommen, „erb- und rassebiologische Maßnahmen“ zu unterstützen. Daneben teilte die Anordnung ihnen die Aufgabe zu, die Volksschulen zu entlasten und ihre Schüler zu brauchbaren Mitgliedern der Volksgemeinschaft zu erziehen.[49] Hieraus ergibt sich, dass die sozialdarwinistische Dimension der NS-Ideologie sowie ihre Idee einer exklusiven Volksgemeinschaft Niederschlag in der Gesetzgebung zur Auslese beeinträchtigter Schüler fand. Dass die Überstellung „erbkranker“ Schüler auf Hilfsschulen als „Entlastung der Volksschulen“ deklariert wurde und sie gleichzeitig als vorläufig „unbrauchbar für die Volksgemeinschaft“ diffamiert wurden, muss sowohl bei den „aussortierten“ als auch bei den übrigen Schülern einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen haben. Auf diese Weise wurde schließlich verdeutlicht, was es im nationalsozialistischen Deutschland bedeutete, einer Volksgemeinschaft anzugehören. Somit waren auch diese Maßnahmen gleichzeitig Ausdruck und erfahrbare Realität der NS-Ideologie.

Auslese „brauchbarer“ Schüler

Im Jahr 1935 wurden die unter „3.1 Die Verdrängung jüdischer Lehrer und Schüler“ bereits angesprochenen Erlasse zur Schülerauslese in den höheren Schulen verabschiedet. Die Kriterien, die einer solchen Auslese zugrunde gelegt wurden, entsprachen Hitlers Programmatik für schulischen Unterricht und Erziehung. Neben dem Postulat einer völkischen Auslese forderten sie zudem eine Förderung von Schülern, die aufgrund körperlicher, charakterlicher oder geistiger Stärken besonders auffielen. Schwächen in den genannten Kategorien sollten hingegen den Besuch einer höheren Schule unmöglich machen. Die Kriterien waren wie in Mein Kampf hinsichtlich ihrer Relevanz gemäß der oben formulierten Reihenfolge gestaffelt, sodass geistige Unzulänglichkeiten durch körperliche Stärken ausgeglichen werden konnten, körperliche Unzulänglichkeiten jedoch zum sofortigen Ausschluss führten.[50]

Auf die Erkennung und Förderung von im nationalsozialistischen Sinne begabten Volksschülern reagierte man 1941 mit der Einführung der Hauptschule, die auf „Führerbefehl“ erfolgte. Kriterien waren wie in den höheren Schulen körperliche, charakterliche und geistige Eigenschaften, die die Überstellung von einer Volks- auf eine Hauptschule ermöglichen sollte. Diese neue gebührenfreie Schulform sollte es ihren Absolventen ermöglichen, bis in den Hochschulbereich aufzusteigen, damit sie letztlich der Partei als „loyale[r] mittlere[r] Führungskader“[51] dienen konnten. Wenngleich sich die Hauptschule vor dem Hintergrund des Krieges nie richtig etablierte, lässt sich die Absicht feststellen, die mit der Neugründung dieser Schule verfolgt wurde: die Auslese von für nationalsozialistische Ziele geeignete Schüler.[52] Ferner wurden bereits ab dem Jahr 1933 erste „Nationalpolitische Erziehungsanstalten“[53], ab dem Jahr 1937 erste „Adolf-Hitler-Schulen“[54] und schließlich ab 1939 die „Reichsschule der NSDAP Feldafing“ als Ausleseschulen eingerichtet. Alle Schulformen sollten zum Abitur führen und eine politische Führungsschicht für Staat und Partei bereitstellen. Hitlers Vorstellungen aus Mein Kampf entsprechend ignorierte das Aufnahmeverfahren für diese Schulformen wenigstens offiziell die soziale und wirtschaftliche Herkunft der Schüler und verpflichtete sich dem Ziel, die „besten rassischen Elemente“ auszulesen, um diese anschließend auszubilden. Diese Auslese berücksichtigte zunächst formale Voraussetzungen, wie „Erbgesundheit“, Ahnennachweis oder Betätigung der Eltern in der „völkischen Gemeinschaft“, später erfolgte sie durch einen Aufnahme- sowie einen permanenten Prüfungsprozess im Schulalltag. Hier sollten die Schüler auf körperliche, charakterliche und geistige Eigenschaften geprüft werden. Schafften Schüler die Aufnahme in eine dieser Ausleseschulen, wurden sie an den AHS unentgeltlich, an den NPEA oder der „Reichsschule der NSDAP Feldafing“ unter Zahlung eines am Einkommen der Eltern bemessenen Beitrages ausgebildet. Da es sich bei diesen Schultypen um Internatsschulen handelte, verfügten Staat und Partei über eine umfassende Kontrolle der Sozialisation ihres „Führungsnachwuchses“.[55] Es ist also festzuhalten, dass die Nationalsozialisten durch die Gründung eigener Schulen den politischen Nachwuchs gezielt erfassen und in ihrem Sinne bilden wollten.

[...]


[1] Hitler, S.451.

[2] Vgl. Hitler, S.451-452.

[3] ebenda, S. 453.

[4] Vgl. ebenda, S.455.

[5] Vgl. ebenda, S. 453-455.

[6] Vgl. ebenda, S.455-457.

[7] Vgl. ebenda, S.475.

[8] Vgl. Hitler, S.455-457.

[9] ebenda, S.475

[10] ebenda, S.452.

[11] Steinhaus, Hubert: Hitlers pädagogische Maximen. „Mein Kampf“ und die Dekonstruktion der Erziehung im Nationalsozialismus. Frankfurt am Main (u.a.) 1981 (Studien zur Pädagogik der Schule. Bd. 3), S.71-73.

[12] Vgl. Hitler, S. 460-464.

[13] Hitler, S.469 ; Vgl. den ganzen Absatz mit Hitler, S.464-469.

[14] ebenda,S.470.

[15] ebenda, S.471.

[16] Vgl. Flessau, S. 50.

[17] Vgl. Hitler, S. 473.

[18] ebenda, S.475-476.

[19] Vgl. ebenda, S. 476.

[20] Vgl. ebenda, S. 477-481.

[21] ebenda, S.482.

[22] Vgl. Link, Jörg-W.: „Erziehungsstätte des deutschen Volkes“ – Die Volksschule im Nationalsozialismus. In: Erziehungsverhältnisse im Nationalsozialismus. Totaler Anspruch und Erziehungswirklichkeit. Hrsg. v. Klaus Peter Horn und Jörg-W.Link. Bad Heilbrunn 2011, S. 81. [Im Folgenden zitiert als „Link, S.81.“]; Vgl. Kemnitz, Heidemarie und Tosch, Frank: Zwischen Indoktrination und Qualifikation – Höhere Schule im Nationalsozialismus. In: Erziehungsverhältnisse im Nationalsozialismus. Totaler Anspruch und Erziehungswirklichkeit. Hrsg. v. Klaus Peter Horn und Jörg-W.Link. Bad Heilbrunn 2011, S.113-114. [Im Folgenden zitiert als „Kemnitz & Tosch, S.113-114.“]

[23] Vgl. Kemnitz und Tosch, S.114-120.

[24] Vgl. Link, S. 82.

[25] ebenda, S.83.

[26] Unterrichtsfilm und amtliche Bildstellen vom 26.6.1934. In: Die Volksschule im NS-Staat. Hrsg. v. Apel, Hans Jürgen [u.a]. Köln 2000, S.324.

[27] Vgl. Link, S.82-84.

[28] Vgl. Unterpunkt 2.3.

[29] von jetzt an mit „NSLB“ abgekürzt.

[30] Vgl. Feiten, Willi: Der nationalsozialistische Lehrerbund.. Entwicklung und Organisation. Frankfurt am Main 1981 (Studien und Dokumentationen zur deutschen Bildungsgeschichte Bd. 19),S.41.

[31] Vgl. Link, S.81.

[32] von jetzt an mit HfL abgekürzt.

[33] Link, S.91.

[34] Die Ausbildungszeit variierte hier je nach Schulabschluss.

[35] Link, S.91.

[36] „Reichsordnung der Pädagogischen Prüfung“. Zitiert in Kemnitz & Tosch, S.119.

[37] Vgl. ebenda.

[38] Von jetzt an mit „REM“ abgekürzt

[39] Vgl. Nolzen, Armin und Schlüter, Marnie: Das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung im nationalsozialistischen Herrschaftssystem. In: Erziehungsverhältnisse im Nationalsozialismus. Totaler Anspruch und Erziehungswirklichkeit. Hrsg. v. Klaus Peter Horn und Jörg-W.Link. Bad Heilbrunn 2011, S. 351-354. [Im Folgenden zitiert als „Nolzen & Schlüter, S.351-354:“]

[40] Da die Inhalte dieser Erlasse unter „4. Schulischer Unterricht im Geiste der Kriegsvorbereitung“ noch genauer untersucht werden sollen, genügt es an dieser Stelle, auf den grundsätzlichen Anspruch einer zentralen Steuerung des Unterrichts durch das REM zu verweisen.

[41] Vgl. Link, S.90-91.

[42] Erziehung und Unterricht in der Volksschule. Berlin 1943, S. 9. [Im Folgenden zitiert als „Erziehung und Unterricht in der Volksschule, S.9:“]

[43] Vgl. Kemnitz & Tosch, S. 122-124.

[44] Vgl. Schneider, Barbara: Die Höhere Schule im Nationalsozialismus. Zur Ideologisierung von Bildung und Erziehung. Köln [u.a.] 2000 (Beiträge zur Historischen Bildungsforschung; Bd. 21), S. 437-438. [Im Folgenden zitiert als „Schneider, S.437-438.“]

[45] Vgl. Punkt 2.3

[46] Vgl. Kremer, Gabriele: Die Sonderschule im Nationalsozialismus: das Beispiel Hilfsschule. In: Erziehungsverhältnisse im Nationalsozialismus. Totaler Anspruch und Erziehungswirklichkeit. Hrsg. v. Klaus Peter Horn und Jörg-W.Link. Bad Heilbrunn 2011, S. 165-166. [Im Folgenden zitiert als „Kremer, S.165-166.“]; Vgl. Hitler, S. 444-447.

[47] Vgl. Kremer, S.165-168.

[48] Vgl. Link, S.82.

[49] Vgl. Kremer, S.169.

[50] Vgl. Kemnitz & Tosch, S.120.

[51] Keim, Wolfgang: Erziehung unter der Nazi-Diktatur. Band 2. Kriegsvorbereitung, Krieg und Holocaust. Darmstadt 1997, S.40. [Im Folgenden zitiert als „Keim, S.40.“]

[52] Vgl. Link, S.92-93.

[53] Von jetzt an mit „NPEA“ abgekürzt.

[54] Von jetzt an mit „AHS“ abgekürzt.

[55] Vgl. Klare, Anke: Nationalsozialistische Ausleseschulen – „Stätten konzentrierter und auserlesener Menschenformung“. In: Erziehungsverhältnisse im Nationalsozialismus. Totaler Anspruch und Erziehungswirklichkeit. Hrsg. v. Klaus Peter Horn und Jörg-W.Link. Bad Heilbrunn 2011, S.137-142.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2012
ISBN (PDF)
9783958206427
ISBN (Paperback)
9783958201422
Dateigröße
690 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
2
Schlagworte
Bildung Schulpolitik Mein Kampf Hitler Schulbücher

Autor

Christoph Hendrichs, B. Ed., wurde 1987 in Bamberg geboren. Sein Studium der Fächer Geschichte, Philosophie/Ethik und Bildungswissenschaften schloss er im Jahr 2012 mit dem Bachelor of Education erfolgreich ab. Voraussichtlich im September 2014 wird er den akademischen Grad Master of Education erlangen. Im Studium legte der Autor seinen Schwerpunkt auf die Geschichte des Nationalsozialismus sowie auf verschiedene Themen rund um die Bereiche ‘Schule und Unterricht’. Weiterhin arbeitete er bereits neben dem Studium als Sprachförder- und Vertretungslehrer an einer Mainzer Schule.
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