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Die Bad Bank als mögliches Mittel zur Bewältigung der Finanzkrise

©2010 Bachelorarbeit 50 Seiten

Zusammenfassung

Die weltweite Finanz-, Banken- und Wirtschaftskrise wurde im Jahr 2007 durch die Subprime-Krise in den USA ausgelöst. Die Folgen für die Realwirtschaft sind bis heute in vielfältiger Weise spürbar: Preisverfall an den Märkten, Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen, Zunahme der Insolvenzen und Rezession. Aufgrund der zunehmenden Unsicherheit an den Finanzmärkten verschoben sogar einige Unternehmen bereits von langer Hand geplante Börsengänge. Die Regierungen und Notenbanken der betroffenen Länder griffen zu Beginn der Krise nur fallweise ein, mussten aber im Verlauf der Krise erkennen, dass nur ein ganzheitliches Konzept zur Bekämpfung der Krise den gewünschten Erfolg bringen wird. Dabei orientierten sie sich an Maßnahmen, die schon in der Vergangenheit bei Finanzkrisen in anderen Staaten angewandt worden sind. Zu den Elementen der Rettungspakete gehören neben weitreichenden Garantieübernahmen durch den Staat, Lockerungen bilanzieller Vorschriften, direkten Beteiligungen des Staates an Unternehmen und Banken auch die Einführung sogenannten. Bad Banks.
In der vorliegenden Arbeit sollen das Modell der Bad Bank, die gesetzlichen Grundlagen und die verschiedenen Ausprägungen der Bad Bank dargestellt werden. Schwerpunkte liegen hier besonders auf den Gründen und der Notwendigkeit für die Einrichtung, den Zielen und den Alternativen zur Bad Bank. Im Verlauf der Arbeit wird kritisch das Für und Wider der Bad Bank erörtert. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es zu zeigen, ob die Bad Bank als Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung der weltweiten Krise beitragen kann oder nicht.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Die weltweite Finanz-, Banken- und Wirtschaftskrise wurde im Jahr 2007 durch die Subprime-Krise in den USA ausgelöst. Die Folgen für die Realwirtschaft sind bis heute in vielfältiger Weise spürbar: Preisverfall an den Märkten, Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen, Zunahme der Insolvenzen und Rezession. Aufgrund der zunehmenden Unsicherheit an den Finanzmärkten verschoben sogar einige Unternehmen bereits von langer Hand geplante Börsengänge, wie z.B. die Deutsche Bahn AG.[1] Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die Krise im September 2008 mit der Insolvenz von Lehmann Brothers. Kurze Zeit später folgten Insolvenzen von General Motors, Chrysler und weiteren Banken in Amerika. Infolge der Insolvenzen und durch die globale Vernetzung von Banken, Versicherungen, Unternehmen und anderen Finanzinstitutionen erreichte die Krise Europa und es drohte ein weltweiter Kollaps und Zusammenbruch der Weltwirtschaft.[2] Die Regierungen und Notenbanken der betroffenen Länder griffen zu Beginn der Krise nur fallweise ein, mussten aber im Verlauf der Krise erkennen, dass nur ein ganzheitliches Konzept zur Bekämpfung der Krise den gewünschten Erfolg bringen wird. Dabei orientierten sie sich an Maßnahmen, die schon in der Vergangenheit bei Finanzkrisen in anderen Staaten, z.B. in Japan 1989 oder in Schweden 1992[3], angewandt worden sind. Zu den Elementen der Rettungspakete gehören neben weitreichenden Garantieübernahmen durch den Staat, Lockerungen bilanzieller Vorschriften, direkten Beteiligungen des Staates an Unternehmen und Banken auch die Einführung sog. Bad Banks. Die Einführung der Bad Banks führte hierzulande zu einer langen und breiten Diskussion in der Öffentlichkeit und der Politik. Letzten Endes entschied man sich aber durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarkstabilisierung im Juli 2009[4] für die Möglichkeit der Gründung und Einrichtung von Bad Banks für Banken und Unternehmen.

In der vorliegenden Arbeit soll das Modell, die gesetzlichen Grundlagen und die verschiedenen Ausprägungen der Bad Bank dargestellt werden. Schwerpunkte liegen hier besonders auf den Gründen und der Notwendigkeit für die Einrichtung, den Zielen und den Alternativen zur Bad Bank. Im Verlauf der Arbeit soll kritisch das Für und Wider der Bad Bank erörtert werden. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es zu zeigen, ob die Bad Bank als Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung der weltweiten Krise beitragen kann oder nicht.

1.2 Aufbau und Vorgehensweise

Im ersten Teil wird sich die Arbeit kurz mit den Hintergründen und der Entstehung der Subprime-Krise beschäftigen. Das nächste Kapitel zeigt die Notwendigkeit der Bad Bank und die Gründe für ihre Einrichtung und stellt einer der Schwerpunkte der Arbeit dar. Anschließend folgen die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung. Im weiteren Verlauf werden die Finanzmarktstabilisierungsanstalt und der Finanzmarktstabilisierungsfonds näher beschrieben, welche beide eine wichtige Rolle im Modell der Bad Bank spielen. Im nächsten Schritt wird das Bad Bank-Modell an sich und seine verschiedenen Ausprägungen erläutert. Nun folgen zwei weitere Schwerpunkte der vorliegenden Arbeit. Als erstes werden die Ziele der Bad Bank dargestellt und verdeutlicht. Im weiteren Verlauf wird in einer kritischen Diskussion das Für und Wider der Bad Bank gegenüber gestellt. Der folgende Teil zeigt dann die Alternativen zur Bad Bank mit ihren Vor- und Nachteilen auf. Im letzten Kapitel werden zunächst die Fakten zur Bad Bank noch einmal zusammengefasst und die Zukunftsaussichten der Bad Bank erörtert werden. Im abschließenden Fazit wird die Fragestellung aus dem Titel der vorliegenden Arbeit beantwortet werden.

Die Schwerpunkte befassen sich mit den Gründen und der Notwendigkeit der Einrichtung der Bad Bank, den Zielen und der kritischen Würdigung des Themas. Es soll im Verlauf dieser Arbeit gezeigt werden, ob die Bad Bank, als eine der vielen Möglichkeiten, zur Bewältigung der momentanen Finanzkrise beitragen kann.

2. Die Subprime-Krise

In den Jahren vor der Krise haben sich die bis dorthin streng regulierten und eher lokalen Kreditkreisläufe durch technologische Entwicklungen, einer Vielzahl von neuen Finanzprodukten und Wertpapieren zu einem weniger leicht kontrollierbaren, internationalen Finanzsystem entwickelt. Doch diese Entwicklung beunruhigte einige Experten. Aufgrund der hohen Komplexität und des rasanten Wachstums der neuen Finanzmärkte befürchtete man, dass die Märkte nicht mehr stabil genug sind und eine Krise gravierende Ausmaße haben könnte.[5]

Die amerikanische Notenbank, die Federal Reserve Bank (Fed)[6], senkte in den Jahren von 2002 bis 2004 massiv die Leitzinsen auf das Rekordtief von knapp 1%.[7] Damit sollte nach dem Platzen der Internetblase im Jahr 2000 und den damit verbundenen Verlusten Anreize geschaffen werden, dass sich Unternehmen und Investoren durch die Senkung der Leitzinsen wieder Geld beschaffen und so die Wirtschaft wieder belebt wird.[8] Die Senkung der Leitzinsen führte nun in den folgenden Jahren zu einem starken Wachstum des amerikanischen Immobilienmarktes und der Immobilienpreise und ermöglichte höhere Hypotheken für die Besitzer der Immobilien.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung des US-Leitzinses von 2000 - 2008[9]

Der steigende Bedarf an liquiden Mitteln in Form von Hypotheken veranlasste die Banken ihrerseits nach Wegen zu suchen, um sich günstig zu refinanzieren und gleichzeitig die Ausfallrisiken aus den Hypotheken verringern zu können. Die Hypotheken wurden mittels Asset Backed Securities (ABS) über Zweckgesellschaften, den Special Purpose Vehicles (SPV), verkauft.[10] Die Zweckgesellschaft emittiert die ABS, um ihrerseits den Forderungskauf von der Bank zu finanzieren. ABS sind durch Forderungen abgesicherte Wertpapiere.[11] Das SPV wird entweder von der Bank selbst oder einem ABS-Arrangeur, z.B. einer anderen Bank, gegründet und darf nicht zum Konsolidierungskreis der Bank als Originator gehören. Wichtig in diesem Konstrukt ist der regresslose Verkauf der Forderungen an das SPV, denn nur in diesem Fall geht das Kreditausfallrisiko auf die Zweckgesellschaft über.[12] Auf diese Weise konnten sich die Hypothekenbanken günstig refinanzieren und das Ausfallrisiko der Hypotheken transferieren. Die Banken waren nun in der Lage, Vermögenswerte, die sich sonst nur schwer an den Finanzmärkten handeln ließen, in attraktive Anlagen umzuwandeln.

Die von den SPV’S emittierten ABS wurden wiederum von Structured Investment Vehicles (SIV) gekauft. Das Geschäftsmodell dieser Zweckgesellschaften besteht darin, ABS zu kaufen und sich kurzfristig mittels der Emission von Asset Backed Commercial Papers (ABCP) zu refinanzieren. Die ABCP haben jedoch nur eine Laufzeit von maximal einem Jahr und sind durch kurzfristige Forderungen abgesichert.[13] So erfolgt eine revolvierende Emission dieser kurzfristigen Wertpapiere, d.h. die Rückzahlung aus den erworbenen Forderungen werden genutzt, um neue Forderungen zu kaufen. Die Rückzahlung der nach Ablauf eines Jahres fälligen Wertpapiere wird durch die Emission neuer kurzfristiger Wertpapiere finanziert.[14] Damit diese SIV’s zu Beginn ihrer Tätigkeit überhaupt zahlungsfähig sind, werden ihnen Liquiditätslinien von Sponsoren oder Banken als Gründer dieser Gesellschaften zur Verfügung gestellt. Die Liquiditätslinien betragen aber in den meisten Fällen nicht das volle Volumen der gekauften Forderungen.[15] Letzten Endes waren die Käufer der ABCP Investoren und diese Investoren waren in den meisten Fällen Banken, Versicherungen oder andere Finanzinstitute. Im Jahr 2007 schätzte man, dass das Volumen der von den Banken gehaltenen SIV’s ca. 400 Mrd. US-Dollar betragen hat.[16]

Von Bedeutung für die Ausbreitung der Finanzkrise war neben der Anwendung risikoreicher Kreditderivate auch eine Vielzahl weiterer Ursachen. Das niedrige Zinsniveau und unzureichende Kreditwürdigkeitsprüfungen führten dazu, dass Kreditnehmer mit einer schlechten oder sogar einer unzureichenden Bonität sich Kredite für die Finanzierung von Immobilien oder Ablösung bestehender Hypotheken überhaupt erst beschaffen konnten. Diese Kreditnehmer, auch Subprime-Schuldner genannt, gaben der aktuellen Krise überhaupt erst ihren Namen.[17]

Infolge der Senkung des Leitzinses stieg die Nachfrage nach Krediten zur Finanzierung von Immobilien. Dies endete ab dem Jahr 2005, als die Fed den Leitzins wieder erhöhte. Einkommensschwache Kreditnehmer hatten immer mehr Schwierigkeiten ihre Kredite und Zinsen zu zahlen. In der Folge häuften sich die Ausfälle von Krediten und die Besitzer der Häuser sahen sich gezwungen, ihre Immobilien zu verkaufen. Aufgrund der steigenden Zahl von Immobilienverkäufen fielen die Preise und die Banken sahen sich immer mehr Krediten gegenüber, die ausfielen.

Die Banken hatten die Risiken aus den Krediten für die Hypotheken über Kreditderivate an Investoren weitergegeben. Diese Investoren, wie bereits erwähnt, waren Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute. So konnte sich die Krise, die in den USA begann, auch auf andere Länder ausbreiten.[18]

Im Zuge der Finanzkrise sahen sich auch die Ratingagenturen der Kritik ausgesetzt. Ratingagenturen bewerten anhand des Risikos die Qualität von Krediten, Schuldnern und Schuldverschreibungen.[19] Das Ergebnis der Bonitätseinstufungen wird mit Hilfe von Ratingskalen dargestellt. Je schlechter die Bonitätseinstufungen ausfallen, desto höher sind die vom Kapitalmarkt geforderten Zinssätze.[20] Durch die Komplexität und die damit verbundene Undurchsichtigkeit konnte das wahre Risiko von manchen der strukturierten Produkte nicht wirklichkeitsgetreu wiedergegeben werden. Ein weiterer Streitpunkt der öffentlichen Diskussion über die Mitverantwortlichkeit der Ratingagenturen an der aktuellen Krise war der Interessenkonflikt der Agenturen bei der Bewertung. Sie sollten auf der einen Seite eine Bewertung der strukturierten Produkte und damit einen Qualitätsnachweis liefern, damit die Produkte überhaupt erst an den Märkten gehandelt werden konnten. Auf der anderen Seite wurde sie aber eben von den Emittenten dieser Produkte bezahlt.

Im Laufe der Finanzkrise waren die Käufer wegen der zunehmenden Verschlechterung der Bonität der ABCP nicht mehr bereit, diese nach dem Ende ihrer Laufzeit erneut zu kaufen. Damit fehlte den SIV die erforderliche Liquidität, um den Kauf der längerfristigen ABS zu refinanzieren. So mussten die Sponsoren nun den SIV die vollen Liquiditätslinien zur Verfügung stellen. Eine Lösung dieses Problems wäre der Verkauf der ABCP gewesen. Zu diesem Zeitpunkt gab es an den Märkten niemand, der bereit gewesen wäre, die ABCP zu kaufen.[21]

Die Banken waren zum einen als Käufer der ABS und ABCP und als Garantiegeber der Liquiditätslinien unmittelbar von der Krise betroffen. Sie mussten die Verluste mit ihrem Eigenkapital auffangen und sehen sich heute gezwungen aufgrund mangelnder Liquidität, weniger Kredite vergeben zu können. So entstand die Krise in den USA und wurde in ihrem Verlauf zu einer globalen Finanzkrise. Die im Anhang befindliche Abbildung 5 dient der visuellen Darstellung des Ablaufes der Subprime-Krise.

3. Notwendigkeit einer Bad Bank

Laut § 1 des Kreditwesengesetzes sind Banken Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben und einen nach kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern.[22] Die Hauptaufgabe der Banken ist es dabei, als Mittler zwischen Sparern und Schuldnern aufzutreten[23] und kommt somit in unserer Volkswirtschaft einer bedeutenden Funktion gleich. Deshalb war es notwendig, dass eine Regulierung der Finanzwirtschaft eingeführt wurde. So wurde im Jahr 1988 erstmalig eine Rahmenvereinbarung zur Eigenkapitalregelung durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitet.[24] Durch die Einführung von Basel I waren international tätige Banken von nun an verpflichtet, bei der Kreditvergabe mindestens 8% des Kredites mit Eigenkapital zu unterlegen.[25] Allerdings war hier die Risikogewichtung zur Klassifizierung der Adressenausfallrisiken nur in 4 Klassen von 0%, 20%, 50% und 100% eingeteilt.[26] Kredite für Unternehmen mussten unabhängig von der Bonität des Unternehmens mit einem Risikogewicht von 100% unterlegt werden. Es bedeutet, dass die Bank die gesamte Summe des Kredites mit ihrem Eigenkapital absichern muss. Dieser Schwachpunkt von Basel I wurde durch die Verabschiedung von Basel II beseitigt. Kredite mussten zwar weiterhin mit Eigenkapital in Höhe von mindestens 8% unterlegt werden, doch wurde von nun an die Gewichtung der Risiken für die Eigenkapitalunterlegung nach der Bonität der Schuldner abgestuft. Neben dem Ausfall- und dem Marktrisiko musste von nun an bei der Vergabe von Krediten auch das operationelle Risiko beachtet werden[27], d.h. Verluste, die aufgrund von fehlerhaften internen Verfahren bei der Vergabe und der Überwachung von Krediten, menschlichen Versagens oder infolge von externen Ereignissen eintreten können.[28] Die neue Rahmenvereinbarung wurde weiterhin um zwei neue Säulen ergänzt. Die zweite Säule umfasst die Aufsicht der Banken und in der dritten Säule sollen erweiterte Offenlegungspflichten der Banken die Marktdisziplin und –transparenz fördern.[29]

Durch die Auslagerung der verbrieften Wertpapiere aus den Bilanzen in die SIV’s umgingen die Banken die Vorschriften zur Eigenkapitalunterlegung. Die SIV’s nahmen die Funktion der Fristentransformation für diese Banken war, d.h. kurzfristige Finanzierung längerfristiger Wertpapiere und die Banken mussten weniger Eigenkapital für die Risiken unterlegen. Die Banken verstießen damit jedoch gegen die goldene Bankenregel. Diese besagt, dass die gewährten Kredite einer Bank in Höhe und Fälligkeit der vorgehaltenen Einlagen entsprechen sollten.[30] Ein Verstoß gegen diese Regel führt jedoch nicht zwangsläufig direkt zur Insolvenz einer Bank, aber im Falle der Finanzkrise lag eben genau dieser Fall vor. Die steigende Zahl der Kreditausfälle und eine Verschlechterung der Bonität der ABCP führten dazu, dass eben die Anleger nicht mehr bereit waren, diese nach Ablauf der Laufzeit erneut zu erwerben. Wie bereits im zweiten Kapitel beschrieben, mussten nun die Liquiditätslinien voll ausgeschöpft werden, denn der Markt für die ABCP brach vollständig ein. Die Wertverluste aus den ABCP gingen unmittelbar in die Bilanzen der Banken ein. Infolge dessen waren die Banken gezwungen, sich neues Eigenkapital zu beschaffen, indem sie sich entweder Kapital von anderen Banken beschafften oder Vermögenswerte verkauften. Infolge des fehlenden Marktes für die ABCP war eine Preisermittlung für die Papiere kaum noch möglich. Man war gezwungen, nicht nur enorme Abschreibungen auf den Marktwert der Papiere vorzunehmen, sondern auch auf die ausgefallenen Kredite. Das Eigenkapital der Banken verringerte sich immer weiter.

Durch den Zusammenbruch von Lehmann Brothers am 15. September 2008, auch bekannt als schwarzer Freitag[31], erreichte die weltweite Finanzkrise einen neuen Höhepunkt. Im Laufe der nächsten Wochen meldeten noch weitere zahlreiche Banken und Unternehmen ihre Insolvenz an. Infolge der steigenden Zahl der Insolvenzen, auch unter den Banken, vertrauten sich die Banken untereinander nicht mehr und der Interbankenhandel kam fast vollständig zum Erliegen. Im Lauf der Zeit wurde es immer schwieriger für die Kreditinstitute, das dringend notwendige Kapital für das operative Geschäft aufzunehmen.[32] Zahlreiche Kreditinstitute gerieten aufgrund des mangelnden Vertrauens der Banken untereinander an den Rand der Zahlungsunfähigkeit. Auch unter der Bevölkerung machte sich langsam mangelndes Vertrauen in die Banken breit, nicht zuletzt wegen der fehlenden Sicherheit ihrer Einlagen bei den Banken. Als die isländische Kaupthing Bank Anfang Oktober 2008 erklärte, dass man sämtliche Auszahlungen an Kunden sowie an die ausländischen Vertretungen stoppen werde[33], befürchtete man einen Bank Run. Bei einem Bank Run ziehen Unternehmen und private Anleger aus Angst vor einer Insolvenz ihrer Bank sämtliche Einlagen aus der Bank ab und ziehen es vor, ihr Geld in Form von Bargeld zu halten. Da aber eine Bank, selbst wenn sie nicht am Rande einer Insolvenz ist, nicht die kompletten Einlagen in Form von Bargeld vorhält, können bei einem solchen Bank Run nicht alle Anleger ausgezahlt werden. In diesem Fall würde die Bank solange die Auszahlungen an ihre Anleger zurückhalten, bis sie in der Lage wäre, sämtlichen Anlegern ihre Auszahlungen zu ermöglichen.[34] Dies könnte nachhaltig das Vertrauen in die Banken zerstören.[35] Es kam jedoch nicht zum befürchteten Bank Run.

So ist einer der wichtigsten Gründe für die Einrichtung der Bad Bank in Deutschland, zunächst einmal den Anlegern wieder das Vertrauen in die Zahlungs- und Handlungsfähigkeit der Banken zurückzugeben. Neben dem Vertrauen der Anleger benötigen die Banken weiterhin neues Kapital. Durch den fast vollständigen Zusammenbruch des Interbankenhandel, ist es für die Banken schwierig geworden, sich Kapital zu beschaffen. Der Vertrauensverlust auch unter den Banken führte zu einer Verteuerung der Zinsen für die kurzfristige Refinanzierung der Banken untereinander. Mit 4,99% erreichte der Zinssatz einen neuen Höchstwert.[36] Eine Rekapitalisierung der Banken ist aber zwingend notwendig, um - wie schon im Verlauf dieses Kapitels beschrieben - das operative Geschäft der Banken aufrecht erhalten zu können. Die Gründung einer Bad Bank verschafft den Banken die Möglichkeit, sich von ihren risikobehafteten Krediten sofort zu befreien. Die Auslagerung bedeutet gleichzeitig, dass die Banken weniger Eigenkapital für die Kredite vorhalten müssen. Dieses frei gewordene Kapital kann also wieder für neue Kredite an Unternehmen weitergegeben werden, um somit die Wirtschaft wieder anzuregen. Mit der Insolvenz von Lehmann Brothers gab es keinen funktionierenden Markt mehr für den Verkauf der Wertpapiere. Deshalb wird mit der Einführung der Bad Bank auch angestrebt, dass die Banken nicht nur sofort von ihren Risiken befreit werden, sondern die Kredite auch ohne Zeitdruck verkaufen können. Sie sollen genügend Zeit haben, einen möglichst hohen Preis zu erzielen und somit ihre Verluste weitgehend gering halten zu können.

4. Die gesetzlichen Grundlagen der Bad Bank

Die Regierungen der von der Krise betroffenen Länder versuchten zu Beginn der Krise mit Hilfe von Ad-hoc-Maßnahmen, die Auswirkungen der Krise einzudämmen.[37] Nach der Insolvenz von Lehmann Brothers im September 2008 befürchtete man eine Art Dominoeffekt, bei dem nach und nach eine Bank die andere mit in die Insolvenz reißt.[38] Im weiteren Verlauf gerieten auch immer mehr Banken in Deutschland an den Rand der Zahlungsunfähigkeit, z.B. die SachsenLB, die WestLB und die BayernLB.[39] Als prominentestes deutsches Beispiel geriet die Hypo Real Estate (HRE) immer mehr in den Focus der Öffentlichkeit. Sie musste mit Hilfe von Bürgschaften, die im weiteren Verlauf stetig erweitert werden mussten, seitens der Bundesregierung am Leben gehalten werden.[40] Durch den Vertrauensverlust der Banken untereinander und der damit verbundenen Verknappung der liquiden Mittel im Interbankenhandel drohte nun ein Rückgang bei der Vergabe von Krediten.[41] Die Bundesregierung sah sich aufgrund dieser Vorgänge gezwungen, sich gegen weitere Ad-hoc-Maßnahmen zur Stützung einzelner Banken hin zu einem ganzheitlichen Rettungsprogramm zur Stabilisierung des Finanzmarktes in Deutschland zu entscheiden.[42] Infolge dieser Entscheidung wurde das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Somit konnte in einem ersten Schritt der Zusammenbruch des Finanzmarktes in Deutschland verhindert werden. Es folgten noch weitere Gesetze zur Erweiterung und Ergänzung der im FMStG beschlossenen Sachverhalte, um die Folgen der Krise noch weiter einzudämmen.

4.1 Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Am 13. Oktober 2008 legte die Bundesregierung einen ersten Entwurf des FMStG vor.[43] Kernpunkt dieses Gesetzes ist in Artikel 1 das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz mit der Gründung des Finanzmarktstabilisierungsfonds, auch Sonderfonds Finanzmarkstabilisierung genannt (SoFFin), unter der Verwaltung der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA). Der Fonds hat einen Umfang von 480 Mrd. Euro und sollte die in die Krise geratenen Banken mit Finanzierungshilfen unterstützen. Das FMStG wurde in einem Eilverfahren am 17. Oktober 2009 verabschiedet und trat am 18. Oktober in Kraft. Das Gesetz erlaubt den Kreditinstituten bis zum 31. Dezember 2009 die Hilfe des Fonds in Anspruch zu nehmen.[44] Die Funktion und die Aufgaben des Finanzmarktstabilisierungsfonds und der Finanzmarktstabilisierungsanstalt werden im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit noch näher erläutert.

4.2 Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz

Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG) wurde am 07. April 2009 beschlossen und trat dann am 09. April in Kraft.[45] Mit der Änderung des bestehenden FMStG hat nun die Bundesregierung die Möglichkeit zur Übernahme eines in die Krise geratenen Kreditinstitutes.[46] Die Anwendung des Gesetzes soll aber nur zum Tragen kommen, wenn alle anderen Maßnahmen zur Rettung einer Bank nicht den erhofften Erfolg gebracht haben. Mit Hilfe dieses Gesetzes konnte die Bundesregierung die HRE verstaatlichen und sie so vor der Zahlungsunfähigkeit bewahren, da die HRE immer mehr neues Kapital benötigte. Im Zuge der Verstaatlichung beschloss die Hauptversammlung zunächst eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien, die allerdings nur vom SoFFin bezogen werden konnten. Im weiteren Verlauf des Verfahrens unterbreitete der SoFFin den verbleibenden Aktionären ein Kaufangebot für ihre Aktien, um so die vollständige Übernahme über die HRE zu erlangen. Falls die restlichen Aktionäre diesem Kaufangebot nicht zugestimmt hätten, gäbe es durch das Inkrafttreten des FMStErgG die Möglichkeit zur Enteignung ihrer Anteile, was aber im Falle der HRE-Übernahme nicht notwendig geworden war.[47]

4.3 Das Finanzmarkstabilisierungsfortentwicklungsgesetz

Die eigentliche gesetzliche Grundlage für die Einführung der Bad Bank in Deutschland ist das Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz. Erst mit dem Erlass dieses Gesetzes am 17. Juli und dem Inkrafttreten am 23. Juli 2009[48] war es nun für Banken möglich, ihre Bilanzen durch die Auslagerung von Problemaktiva in Zweckgesellschaften weiter zu entlasten. Bei den Zweckgesellschaften werden zwei Modellvarianten unterschieden: es gibt das Zweckgesellschaftsmodell und das Konsolidierungsmodell, welches noch einmal in zwei Varianten unterschieden werden kann. Während das Konsolidierungsmodell auf den Sektor der Landesbanken abzielt, ist das Zweckgesellschaftsmodell mehr auf die privaten Banken ausgerichtet. Beim Konsolidierungsmodell können nicht nur Problemaktiva, sondern auch ganze risikobehaftete Geschäftsbereiche in die Zweckgesellschaft ausgelagert werden.[49] Das Zweckgesellschafts- und das Konsolidierungsmodell werden jeweils in separaten Kapiteln behandelt.

5. Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt

Mit dem Inkrafttreten des FMStG im Oktober 2008 wurde der SoFFin unter der Verwaltung der FMSA gegründet, welche eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist.[50] Die FMSA ist zwar bei der Bundesbank angesiedelt, jedoch organisatorisch von ihr getrennt.[51] Die Rechts- und Finanzaufsicht über die FMSA trägt das Bundesministerium der Finanzen.[52] Geleitet wird die Anstalt vom Leitungsausschuss.[53] Über die Vergabe von Finanzierungs- und Stabilisierungshilfen an Banken und ggf. damit verbundene Auflagen sowie Grundsatzfragen entscheidet der Lenkungsausschuss. Ihm gehören jeweils ein Vertreter des Bundeskanzleramtes, Bundesfinanzministeriums, Bundesjustizministeriums, Bundeswirtschaftsministeriums sowie ein Mitglied, das auf den Vorschlag der Bundesländer ernannt wird, an. In beratender Funktion gehört ein Vertreter der Bundesbank noch diesem Ausschuss an.[54] Durch die Einrichtung des Gremiums zum SoFFin behält sich die Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle über den Fonds.[55] Diesem Gremium gehören neun Mitglieder des Haushaltsausschusses an.[56] Genau wie seine gesetzliche Grundlage, das FMStG, werden auch die FMSA und der von ihr verwaltete SoFFin nur bis zum 31. Dezember 2009 bestehen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Struktur des Finanzmarktstabilisierungsfonds und der -anstalt[57]

6. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds

Der Soffin verfolgt drei Ziele bei der Bekämpfung der Finanzkrise. Eines der Ziele des SoFFin ist es, eine Hilfestellung bei der Überbrückung des Liquiditätsengpasses der Banken in Form von Garantien zu bieten.[58] Damit soll der Handel zwischen den Banken wiederbelebt werden, der zurzeit wegen des Vertrauensverlustes der Banken untereinander und der hohen Zinssätze für kurzfristige Finanzierungen fast zum Erliegen gekommen ist. Ein weiteres Ziel ist die schon im Verlauf der vorliegenden Arbeit angesprochene Rekapitalisierung der Banken. Das Eigenkapital der Banken wurde durch die hohen Abschreibungen auf der sich im Portfolio befindlichen Wertpapiere stark reduziert.[59] Dieses fehlende Kapital benötigen die Banken dringend, um zum einen ihr operatives Geschäft aufrecht erhalten zu können und zum anderen Kredite an Unternehmen vergeben zu können, die laut den Kapitalvorschriften von Basel II mit ausreichend Eigenkapital unterlegt werden müssen. Das dritte Ziel, welches der SoFFin verfolgt, ist die Übertragung von Risikopositionen aus der Bilanz an den SoFFin.[60] Damit wird die Bilanz der von der Krise betroffenen Banken ebenfalls entlastet, denn sie müssten dann diese Risikoposten in der Bilanz nicht mehr mit Eigenkapital unterlegen. Dieses nun zur Verfügung stehende Kapital kann nun in erster Linie zur Stärkung des Eigenkapitals herangezogen werden. Der SoFFin versucht durch diese drei Maßnahmen, das Eigenkapital der Banken zu stärken und gleichzeitig die Liquiditätsengpässe zu beseitigen, um so den Interbankenhandel zu beleben und das Vertrauen in die Banken zu stärken.[61] Jedoch ist keine der drei angesprochenen Maßnahmen kostenlos. Für jede Leistung des Fonds muss eine individuell ermittelte Vergütung gezahlt werden, die sich nach Vorgaben der Europäischen Kommission richtet.[62]

Die finanziellen Mittel für den Fonds wurden vom Bundeshaushalt getrennt und ein Sondervermögen eingerichtet. Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass der SoFFin damit eine größere Marktnähe besitzt und wesentlich flexibler und schneller reagieren kann. Ein weiterer Grund für die Abspaltung vom Bundeshaushalt ist auch die zeitliche Begrenzung des Fonds bis zum 31. Dezember 2009.[63] Trotz der Abspaltung vom Bundeshaushalt haftet der Bund unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Fonds.[64] Nach dem 31.Dezember 2009 wird der Fonds aufgelöst und das Schlussergebnis im Verhältnis 65:35 zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, jedoch ist die Beteiligung der Länder auf höchstens 7,7 Mrd. Euro begrenzt.[65]

Der SoFFin hat ein Finanzierungsvolumen von insgesamt 480 Mrd. Euro.[66] Hiervon können Garantien in Höhe von 400 Mrd. Euro, weitere 70 Mrd. Euro für den Erwerb von Problemaktiva und zur Rekapitalisierung verwendet werden. Falls der Haushaltsausschuss des Bundestages zustimmt, können noch einmal weitere 10 Mrd. Euro für die Aufnahme von Problemaktiva zur Verfügung gestellt werden.[67]

Die Garantieübernahme durch den SoFFin gilt nur für Verbindlichkeiten und Schuldtitel von Unternehmen des Finanzsektors.[68] Es können nur solche Verbindlichkeiten und Schuldtitel abgesichert werden, die zwischen dem Inkrafttreten des FMStG und bis zum 31. Dezember 2009 entstanden sind[69] und eine Laufzeit von maximal 60 Monaten haben.[70] Mit dieser Maßnahme soll das Fremdkapital der in die Krise geratenen Unternehmen des Finanzsektors abgesichert und somit eine Basis für mehr Vertrauen geschaffen werden, damit sich die Banken wieder kurzfristige liquide Mittel über den Interbankenhandel beschaffen können.[71] Die Übernahme von Garantien für Zweckgesellschaften wie SPV’s ist aufgrund der oftmals nicht hinreichend geklärten Konzernzugehörigkeit auf Garantien für Verbindlichkeiten beschränkt.[72] Grundvoraussetzung der Inanspruchnahme einer Garantie ist eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Unternehmen von mindestens 8%.[73]

Falls eine Garantieübernahme als erste Maßnahme zur Stabilisierung wegen einer zu geringen Eigenkapitalquote nicht möglich ist, kann beim SoFFin ein Antrag auf Rekapitalisierung eingereicht werden. Die Initiative zu diesem Schritt muss aber von der Bank oder dem Unternehmen selbst ausgehen und kann nicht als Zwangshandlung vom SoFFin auferlegt werden.[74] Ziel ist es, dass auf absehbare Zeit ein ausreichendes Maß an Eigenkapital erreicht wird und dient nicht als kurzfristiges Hilfsmittel zur Überbrückung der Krise. Die Inanspruchnahme ist an wesentlich strengere Auflagen geknüpft als bei einer Garantieübernahme und im Einzelfall auf 10 Mrd. Euro pro Antrag und Bank oder Unternehmen begrenzt.[75] Die Auflagen werden im Verlauf dieses Kapitels noch näher erläutert werden. Der SoFFin behält sich im Einzelnen das Recht vor, nach eingehender Prüfung des Antrages und der darin geknüpften Auflagen, die Höhe und die Art der Rekapitalisierung festzulegen oder auch abzulehnen.[76] Sie kann entweder in Form einer stillen Beteiligung, dem Bezugsrecht auf neu ausgegebene Aktien oder der Übernahme von Teilen des Eigenkapitals erreicht werden.[77]

Ein weiteres Mittel zur Stabilisierung der Finanzmärkte ist die Übernahme von Risikopositionen durch den SoFFin. Hier haben Unternehmen des Finanzsektors und bestimmte Zweckgesellschaften, die Risikopapiere von Unternehmen des Finanzsektors übernommen haben, die Möglichkeit, diese Wertpapiere entweder an den Fonds zu verkaufen oder sie durch den Fonds absichern zu lassen. So tritt der SoFFin als Geschäftspartner in einem Markt auf, der fast vollständig zum Erliegen gekommen ist.[78] Infolgedessen sollen mögliche Risiken, die in Form von weiteren Zahlungsausfällen noch entstehen könnten, sich nicht weiter zu Lasten der Banken und Unternehmen negativ auswirken.[79] Die Übernahme von Risikopositionen stellt also das Gegenstück zur Rekapitalisierung dar, bei der bereits verwirklichte Risiken und deren Folgen für die Unternehmen des Finanzsektors abgedeckt werden. Es können aber nur solche Risikopositionen an den Fonds übertragen werden, die vor dem 13. Oktober 2008 erworben worden sind.[80] Der Höchstbetrag für eine Risikoübernahme ist auf 5 Mrd. Euro pro beantragendes Unternehmen des Finanzsektors begrenzt. Sollte ein höherer Betrag von Nöten sein, so Bedarf es der Zustimmung des Lenkungsausschusses.[81] Neben der Zustimmung des Lenkungsausschusses muss bei einem Antrag, der die Höchstgrenze überschreitet, auch ein Umstrukturierungsplan vorgelegt werden. Ein solcher Umstrukturierungsplan muss ebenfalls vorgelegt werden, wenn die beantragte Summe mehr als 2% der Bilanzsumme ausmacht.[82] Für die Inanspruchnahme dieser Leistung muss eine Rendite an den Fonds gezahlt werden, die nicht nur dem übernommenen Risiko gerecht ist, sondern auch mindestens die Refinanzierungskosten des Fonds abdeckt.[83] Teil der Vereinbarung zwischen dem Fonds und dem beantragenden Unternehmen kann am Ende der Laufzeit entweder ein Vor- bzw. Rückkaufsrecht für das Unternehmen oder auch eine Verpflichtung zum Rückkauf der an den Fonds abgetretenen Risikoaktiva sein.[84]

Die Auflagen für die einzelnen Stabilisierungshilfen sind unterschiedlich. Die Grundvoraussetzungen bei allen drei Hilfen ist der Nachweis einer soliden und in die Zukunft gerichteten Geschäftspolitik. Bei einem Antrag auf Übernahme von Risikopositionen durch den Fonds müssen zusätzlich bestimmte Vergütungsregelungen eingehalten werden und es darf für den Zeitraum der Risikoübernahme keine Dividendenausschüttung erfolgen. In den Vergütungsregelungen wird festgelegt, dass das gesamte Vergütungssystem auf seine Angemessenheit zu überprüfen ist und ein Jahresgehalt von über 500.000 Euro bei der Geschäftsleitung in Zeiten der Finanzkrise als nicht angemessen betrachtet wird. Zu all den genannten Voraussetzungen wird bei Beantragung einer Rekapitalisierung durch den SoFFin geprüft, ob auch Kredite an klein- und mittelständische Betriebe vergeben werden.[85]

Mit Stand vom 09. Dezember 2009 hatte der SoFFin bereits 148,6 Mrd. Euro an Stabilisierungshilfen gewährt. Davon entfielen 117,7 Mrd. Euro auf Garantieübernahmen, 25 Mrd. Euro auf die Rekapitalisierung und 5,9 Mrd. Euro auf die Übernahme von Risiken durch den Fonds.[86]

[...]


[1] Vgl. Bundesfinanzministerium (Hrsg.), Börsengang der Bahn bei besserem Marktumfeld, www.bundesfinanzministerium.de

[2] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 117

[3] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 150

[4] Vgl. Bundesfinanzministerium (Hrsg.), Wie funktioniert das „Bad Bank“-Modell? www.bundesfinanzministerium.de

[5] Vgl. Sommer, 2008, S. 41

[6] Vgl. Sommer, 2008, S. 72

[7] Vgl. Bloss/Ernst/Häcker/Eil, 2009, S. 15

[8] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 119

[9] Selbsterstellte Grafik in Anlehnung an www.federalreserve.gov/releases/H15/data/Annual/H15_FF_O.txt

[10] Vgl. Becker, 2009, S. 315

[11] Vgl. Becker, 2007, S. 230

[12] Vgl. Becker, 2007, S. 235

[13] Vgl. Becker/Peppmeier, 2008, S. 208

[14] Vgl. Becker/Peppmeier, 2008, S. 207

[15] Vgl. Becker, 2009, S. 316

[16] Vgl. Sommer, 2008, S. 68

[17] Vgl. Bloss/Ernst/Häcker/Eil, 2009, S. 20

[18] Vgl. Becker, 2009, S. 316

[19] Vgl. Becker, 2007, S. 160

[20] Vgl. Becker/Peppmeier, 2008, S. 124

[21] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 120

[22] Vgl. Becker/Peppmeier, 2008, S. 14

[23] Vgl. Mankiw, 2004, S. 615

[24] Vgl. Becker/Peppmeier, 2008, S. 48

[25] Vgl. Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann, 2005, S. 20

[26] Vgl. Übelhör/Warns, 2004, S. 18

[27] Vgl. Übelhör/Warns, 2004, S. 21

[28] Vgl. Übelhör/Warns, 2004, S. 31

[29] Vgl. Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann, 2005, S. 21

[30] Vgl. Becker/Peppmeier, 2008, S. 113

[31] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 117

[32] Vgl. Bloss/Ernst/Häcker/Eil, 2009, S. 27

[33] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Hrsg.), Fragen und Antworten zur Kaupthing Bank, Niederlassung Deutschland, www.bafin.de

[34] Vgl. Mankiw, 2004, S. 695

[35] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 1

[36] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 128

[37] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2009, S. 119

[38] Vgl. Bundesfinanzministerium (Hrsg.), Wie wir die Finanzmärkte stabilisieren, www.bundesfinanzministerium.de

[39] Vgl. Becker/Mock, 2009, S. 4

[40] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S. 3

[41] Vgl. Becker/Mock, 2009, S. 4

[42] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2009, S. 119

[43] Vgl. Becker/Mock, 2009, S. 5

[44] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S. 3

[45] Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStErgG) vom 08.04.2009, BGBL I, S. 725

[46] Vgl. Bundesfinanzministerium (Hrsg.), Wie wir die Finanzmärkte stabilisieren, www.bundesfinanzministerium.de

[47] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Pressemitteilung vom 02.06.2009, SoFFin hält nach Kapitalerhöhung 90 Prozent an Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Die vollständige Übernahme der Gesellschaft wird vorbereitet, S. 1, www.soffin.de

[48] Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vom 22.07.2009, BGBL I, S. 1980

[49] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2009, S. 127

[50] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S. 5

[51] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Struktur des Fonds, www.soffin.de

[52] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 157

[53] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S. 5

[54] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Struktur des Fonds, www.soffin.de

[55] Vgl. Becker/Mock, 2009, S. 15

[56] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Struktur des Fonds, www.soffin.de

[57] Selbsterstellte Grafik in Anlehnung an http://www.soffin.de/fonds_orga.php?sub=2

[58] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 157

[59] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S. 11

[60] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 157

[61] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Ziele des Fonds, www.soffin.de

[62] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Gebührengestaltung für Stabilisierungsmaßnahmen, www.soffin.de

[63] Vgl. Becker/Mock, 2009, S. 23

[64] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S.54

[65] Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) vom 17.10.2008, BGBL I, S. 1985

[66] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 157

[67] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Finanzierung des Fonds, www.soffin.de

[68] Vgl. Becker/Mock, 2009, S. 100

[69] Vgl. Jaletzke/ Verannemann, 2009, S. 70

[70] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Leistungen - Garantien, www.soffin.de

[71] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S. 70

[72] Vgl. Becker/Mock, 2009, S. 102

[73] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S. 55

[74] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S. 92

[75] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 159

[76] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S. 92

[77] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Leistungen - Rekapitalisierung, www.soffin.de

[78] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S. 106

[79] Vgl. Becker/Mock, 2009, S. 144

[80] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Leistungen - Risikoübernahme, www.soffin.de

[81] Vgl. Jaletzke/Verannemann, 2009, S. 120

[82] Vgl. Becker/Mock, 2009, S. 154

[83] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Leistungen - Risikoübernahme, www.soffin.de

[84] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008, S. 163

[85] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Leistungen - Auflagen, www.soffin.de

[86] Vgl. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (Hrsg.), Pressemitteilung vom 09.12.2009, Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin, www.soffin.de

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2010
ISBN (PDF)
9783958205963
ISBN (Paperback)
9783958200968
Dateigröße
4.8 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Mainz
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,3
Schlagworte
Finanzmarktstabilisierungsgesetz Zweckgesellschaftsmodell Konsolidierungsmodell Ausgleichsforderung Problemaktiva
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Titel: Die Bad Bank als mögliches Mittel zur Bewältigung der Finanzkrise
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