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Business Continuity Management bei Finanzdienstleistern

©2008 Diplomarbeit 72 Seiten

Zusammenfassung

Jede Unternehmung geht bereits mit den Vorbereitungen einer Geschäftsgründung Risiken ein, um mit den eingesetzten Investitionen einen Mehrwert zu erlangen. Somit ist unternehmerische Tätigkeit stets mit Unsicherheiten verbunden. Ziel eines Unternehmens ist es – vor allem kurzfristig – einen Gewinn zu erwirtschaften und – dann langfristig – die Existenz am Markt zu sichern.
Aufgrund der Forderungen vom Gesetzgeber, von den Share- und Stakeholdern sowie auch aus eigenem Interesse hat die Unternehmensleitung zunehmend versucht, den diffusen Risiken Herr zu werden, und etablierte ein Risikomanagementsystem. Ziel des Risikomanagements ist es, die Chancen und Risiken zielgerecht zu erkennen und sie gemäß der Eintrittswahrscheinlichkeit und der quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert zu bewerten. Eine Kombination der Standardstrategien - Vermeidung von Risiken, Übertragung von Risiken und Verminderung von Risiken - wurde auf ein tolerierbares Maß verringert, sodass das Restrisiko vom Unternehmen selbst getragen wurde. Diese klassische Betrachtung stellt sich allerdings in Hinblick auf die Kombination aus einer geringen Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts und dem hohen Potenzial an verursachten Schäden sehr problematisch dar, da diese existenzbedrohenden Fälle in der Realität vorkommen.
Die vorliegende Studie befasst sich kritisch mit dem Business Continuity Management bei Finanzdienstleistern.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Abgrenzung der Ungewissheitskategorien
... 1
0
Tabelle 2: Tabelle zur BCG-Matrix
... 3
4
Tabelle 3: Business Impact Analyse
... 3
8
Tabelle 4: Verfahren der Risikoidentifikation- und -bewertung
... 4
1
4

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
AktG Aktiengesetz
AT
Allgemeiner Teil der MaRisk
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BCG
Boston Consulting Group
BCM
Business Continuity Management
BIA
Business Impact Analyse
BSI
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
BT
Besonderer Teil der MaRisk
FMEA
Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse
HAZOP
Hazard and Operability Study
HGB Handelsgesetzbuch
ICB IPMA
Competence
Baseline
IEC
International Electrotechnical Commission
IPMA
International Project Management Association
ISO
International Organization for Standardization
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaH
Mindestanforderungen an das Betreiben von
Handelsgeschäften der Kreditinstitute
MaIR
Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen
Revision
MaK
Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement
5

MaRisk
VA
Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Versicherungsaufsicht
PDCA
Plan, Do, Check, Act
PMBOK
Guide
Guide to the Project Management Body of Knowledge
PRINCE2 Project in Controlled Environments
RPO Recovery
Point
Objective
RTO
Recovery Time Objective
SWOT
Strenghts, Weaknesses, Opportunities, Threats
VAG
Gesetz über die Beaufsichtigung der
Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz)
6

1 Einleitung
Jede Unternehmung geht bereits mit den Vorbereitungen einer
Geschäftsgründung Risiken ein, um mit den eingesetzten Investitionen
einen Mehrwert zu erlangen. Somit ist unternehmerische Tätigkeit stets mit
Unsicherheiten verbunden. Ziel eines Unternehmens ist es ­ vor allem
kurzfristig ­ einen Gewinn zu erwirtschaften und ­ dann langfristig ­ die
Existenz am Markt zu sichern.
Aufgrund der Forderungen vom Gesetzgeber, von den Share- und
Stakeholdern sowie auch aus eigenem Interesse hat die
Unternehmensleitung zunehmend versucht, den diffusen Risiken Herr zu
werden und etablierte ein Risikomanagementsystem. Ziel des
Risikomanagements ist es, die Chancen und Risiken zielgerecht zu
erkennen und sie gemäß der Eintrittswahrscheinlichkeit und der
quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert zu bewerten. Eine
Kombination der Standardstrategien - Vermeidung von Risiken,
Übertragung von Risiken und Verminderung von Risiken - wurde auf ein
tolerierbares Maß verringert, sodass das Restrisiko vom Unternehmen
selbst getragen wurde. Diese klassische Betrachtung stellt sich allerdings
in Hinblick auf die Kombination aus einer geringen Wahrscheinlichkeit des
Risikoeintritts und dem hohen Potenzial an verursachten Schäden sehr
problematisch dar, da diese existenzbedrohenden Fälle in der Realität
vorkommen.
In der vergangenen Zeit wurde vielen Unternehmen bei extremen
Einwirkungen klar, dass deren Existenzsicherung bezüglich Risiken
vernachlässigt worden ist. Als schmerzhaftes Beispiel ist der
Terroranschlag zu nennen, bei dem der American Airlines Flug 11 um
8:46 Uhr am 11. September 2001 in den Nordturm des World Trade
Centers in New York eingeschlagen ist.
1
1
Vgl. Schmilewki 03. 09. 2006 - 9/11 - fünf Jahre danach
Das Risiko eines solchen
Anschlags für einen einzelnen Betrieb ist marginal, allerdings trotzdem
7

nicht zu vernachlässigen. Ein funktionierendes Business Continuity
Management System verhilft, eine solche existenzielle Krise zu bewältigen
und das Fortbestehen am Markt zu gewährleisten. Hier ist es irrelevant,
wodurch die Krise herbeigeführt worden ist. Denkbare Szenarien sind
Verbrechen (terroristische Anschläge, Hackerangriffe, Sabotage oder
Diebstahl), Umweltbedrohungen (Erdbeben, Tornados, Feuer oder
Wasser), der Ausfall von Mitarbeitern aufgrund einer Pandemie, der Ausfall
der Infrastruktur (Energieversorgung, Transport/Verkehr), Bedrohungen der
IT (defekte Datenspeicher, Rechner- und Netzwerkausfälle) oder
Abhängigkeiten von Dritten (Kommunikation, externe Dienstleister).
In Deutschland herrscht diesbezüglich ein auffälliger Nachholbedarf ­ auch
in Hinblick auf das gestiegene Bewusstsein in der Politik, das sich in der
Gesetzgebung wieder findet und Rahmenbedingungen einer Notfallplanung
in Unternehmen einfordert. Bislang haben laut einer Schätzung des
Business Continuity Instituts nur zehn Prozent aller Großunternehmen ein
Kontinuitätsmanagement errichtet. In mittelständischen Unternehmen
besitzen sogar nur einzelne Betriebe ein Business Continuity Management
System.
2
Dabei soll es nur 23 % der Unternehmen, die von einem größeren
Schaden betroffen waren, gelingen, langfristig ihre volle Leistungsfähigkeit
wiederherzustellen. Mehr als drei Viertel dieser Unternehmen melden
innerhalb von drei Jahren Insolvenz an oder werden übernommen.
3
2
Vgl. Buck 13. 06. 2007 - Mittelständische Unternehmen sind kaum auf Krisen und
Katastrophen vorbereitet
3
Vgl. Götz 2007 - Business-Continuity-Management in Banken, S. 70 - 71
8

2 Einführung
2.1 Definition
Risiko
Unternehmerisches Handeln ist durch die Ungewissheit der zukünftigen
Entwicklungen stets mit Risiken verbunden. Abhängig vom Umfang und
Bereich der Risiken, dem ein Unternehmen ausgesetzt ist, kann ein
solches Risiko den Ertrag verringern oder sogar existenzbedrohend sein.
,,Unter dem unternehmerischen Risiko versteht man die Gefahr,
dass aufgrund von nicht beachteten oder falsch eingeschätzten
Störfaktoren das Ergebnis von den Erwartungen bzw. von den
Zielen abweichen wird."
4
,,Risiko = Wahrscheinlichkeit x Ausmaß"
Eine Abweichung vom Erwartungswert kann sowohl negativ als auch
positiv ausfallen. So bedeutet ein einzugehendes Risiko auch immer eine
Chance, die genutzt werden kann.
Risiko kann mathematisch definiert werden als der Erwartungswert, der
sich aus der Kombination der beiden Größen Wahrscheinlichkeit des
Schaden verursachenden Ereignisses und des Schadenausmaßes ergibt:
5
In Bezug auf die normative Entscheidungstheorie wird rationales Verhalten
des Entscheiders zugrunde gelegt, wobei Entscheidungen abhängig vom
Informationsstand und von der persönlichen Risikopräferenz getroffen
werden (zwischen risikoavers und risikofreudig). Dadurch fallen
Entscheidungen im konkreten Fall bei gleichem Informationsstand
4
Thommen, Achleitner 2006 - Allgemeine Betriebswirtschaftslehre S. 1013
5
Romeike 2004 ­ Lexikon Risiko-Management, S. 102
9

unterschiedlich aus und werden zusätzlich durch externe
Rahmenbedingungen, wie z. B. durch Gesetze, beeinflusst.
6
Ungewissheits-
kategorie
Charakteristika
Mögliche
Entscheidungsregel
1. Ordnung
Objektive Eintrittswahrscheinlichkeiten
für alle zukünftigen Umweltzustände
bekannt
Bayes-Regel (-
Prinzip),
-Prinzip,
Bernoulli-Prinzip
2. Ordnung
Subjektive Eintrittswahrscheinlichkeiten
für alle zukünftigen Umweltzustände
bekannt
Bayes-Regel (-
Prinzip),
-Prinzip,
Bernoulli-Prinzip
3. Ordnung
Art der Umweltzustände bekannt,
jedoch keine
Eintrittswahrscheinlichkeiten
Laplace-Prinzip
4. Ordnung
Weder Art der Umweltzustände noch
Eintrittswahrscheinlichkeiten bekannt
Tabelle 1: Abgrenzung der Ungewissheitskategorien
7
Unter rationalem Handeln im ökonomischen Kontext in der modernen
Portfoliotheorie von Markowitz wird verstanden, dass eine Transaktion nur
dann durchgeführt wird, wenn sie bei gleichem Risiko die höchste zu
erwartende Rendite in Aussicht stellt oder bei gleicher erwarteter Rendite
das geringste Risiko verspricht und dementsprechend auf der Effizienzlinie
liegt.
8
Im Rahmen der Entscheidungstheorie können Entscheidungen mit Hilfe
von verschiedenen Entscheidungsregeln getroffen werden. Diese Regeln
(Bayes-5HJHO GLH -Regel, das Bernoulli-Prinzip und das Laplace-
Prinzip) können in Abhängigkeit von den Umweltzuständen und der
Eintrittswahrscheinlichkeit genutzt werden (siehe
Tabelle 1: Abgrenzung
der Ungewissheitskategorien)
Risiken können in folgende klassische Risikokategorien aufgeteilt werden:
6
Vgl. Kuhn 2006 ­ Operationelle Risiken im Kontext der Gesamtbanksteuerung, S. 10
7
Vgl. Kuhn 2006 ­ Operationelle Risiken im Kontext der Gesamtbanksteuerung, S. 10
8
Vgl. Kaiser, Köhne 2004 ­ Operationelle Risiken in Finanzinstituten, S. 5
10

x Marktrisiken sind Risiken, die in den Märkten auftreten können, in
denen das Unternehmen tätig ist. Hierbei sind Beschaffungsmärkte
(wie zum Beispiel Rohstoffmarkt, Arbeitsmarkt, in dem Personal
nachgefragt wird), Absatzmärkte und Finanzmärkte zu nennen. Es
können auch Risiken hinzugezählt werden, die durch Entwicklungen
in gesellschaftlichen, technologischen, ökologischen und politischen
Bereichen entstehen. Aus aktuellem Anlass wäre hier die Situation
am US-amerikanischen Immobilienmarkt zu nennen. Hier wurden
Subprime Darlehen von Hypotheken an Kunden mit schlechter
Bonität und keinem oder geringem Eigenkapital vergeben. Durch
variable Zinssätze haben Banken versucht, das Risiko zu
begrenzen, sodass dieser Anteil von 19 % in 2004 auf 57 % in 2005
gestiegen ist.
9
Dabei erhöhte das Federal Open Market Committee
des Federal Reserve System die US-amerikanischen Leitzinsen von
1,00 % (26.06.2003)
10
auf 5,25
% (29.
06.
2006)
11
, womit die
Zinsraten für viele Hypothekenschuldner nicht mehr finanzierbar
waren. Die Folge war häufige Versteigerung von Häusern, wodurch
die Immobilienpreise immens sanken. Dies bedingte nun
Abschreibungen in Höhe von 80 Milliarden US-Dollar bei Banken.
12
x Strategische Risiken sind Risiken, die sich auf die Strategien des
Unternehmens beziehen. Als Beispiel sei die Einführung des
Phaeton von Volkswagen zu nennen. Hier bestand das Risiko, dass
sich das Management des Unternehmens für die
Marktentwicklungsstrategie aus den Produkt/Markt-Strategien nach
Ansoff entschieden hat, um neue Käuferschichten zu erschließen.
Mit dem Phaeton sollte 2002 bei der Automobilmarke VW im
Geschäftsbereich Personenkraftfahrzeuge das Hochpreissegment
angesprochen werden, doch der gewünschte Erfolg blieb aus.
9
Vgl. Gottschalck, Lange 16. 03. 2007 - Kredit-Karussell außer Kontrolle
10
Vgl. Pieper 27. 06. 2003 - Der Euro bleibt unter Druck, S. 30
11
Vgl. Häring 03. 07. 2006 - Volkswirte warnen EZB vor Übereifer, S. 1
12
Vgl. Jordan, Karp 08. 01. 2008 ­ Finanzkrise, S. 25
11

x Managementrisiken sind Risiken, die auf das Versagen des
Managementsystems, das ein Unternehmen errichtet hat,
zurückzuführen sind. Hierunter fallen sowohl Schwächen im
Planungs- und Kontrollsystem als auch das Fehlverhalten der
Unternehmensführung. Eine der bekanntesten Insolvenzen, die
durch Fehlverhalten des Managements verursacht worden sind, ist
der Konkurs von Enron. Im börsennotierten Energiekonzern wurden
systematisch Scheingeschäfte durchgeführt, durch die ein
überhöhter Konzerngewinn ausgewiesen worden ist.
13
Am
02. 12. 2001 beantragte das Unternehmen Insolvenz, worauf
innerhalb von wenigen Tagen die Enron-Aktionäre 60 Milliarden
US-Dollar verloren und 4.500 Mitarbeitern gekündigt wurde.
Infolgedessen wurde der Sarbanes-Oxley Act vom US-Kongress
verabschiedet und vom amerikanischen Präsidenten George W.
Bush am 30. 07. 2002 in Kraft gesetzt, das verschiedene Aspekte
der Corporate Governance, Compliance und der
Berichterstattungspflichten von Publikumsgesellschaften regelt.
14
x Finanzielle Risiken sind Risiken, die sich auf die Finanzziele des
Unternehmens beziehen. Im Vordergrund geht es hier um die
Rentabilität und Liquidität einer Unternehmung. Als Beispiel kann
hier das Risiko von Wechselkursen genannt werden. Bei einem
Kontrakt in einer Fremdwährung ­ abhängig von der Entwicklung
des Wechselkurses ­ sinken oder steigen die Verbindlichkeiten
gegenüber Dritten in der eigenen Währung.
x Operative Risiken sind Risiken, die aus der laufenden
Geschäftstätigkeit in den unterschiedlichen Geschäftsbereichen
resultieren.
13
Vgl. Ogger 30. 04. 2003 - Die Bilanzfälscher
14
Vgl. Bertschinger, Schaad 2002 ­ Der amerikanische Sarbanes-Oxley Act
12

,,Operational risk is defined as the risk of loss resulting from
inadequate or failed internal processes, people and systems
or from external events. This definition includes legal risk,
but excludes strategic and reputational risk."
15
Es handelt sich hierbei also um Systeme und Prozesse, die nicht
effizient durchgeführt werden oder um das Fehlverhalten von
Personen. Beispielhaft ist hier der Bankrott der Barings Bank im
Jahre 1995 aufzuführen, der durch fehlerhafte Kontrollen der
Aktivitäten des Händlers Nick Leeson verursacht wurde. Er war
zuerst für die Abwicklung und Kontrolle des Handels in Singapur
zuständig und wurde später Händler. Dadurch kontrollierte er seine
Handelsgeschäfte, sodass interne Kontrollen versagten.
16
2.2 Definition
Risikomanagement
Unter dem klassischen Risikomanagement werden sämtliche Aktivitäten,
Prozesse, Strukturen und Instrumente verstanden, die der Bewältigung der
Risiken eines Unternehmens dienen.
17
1. Risikoidentifikation
und
­analyse
Der Prozess des
Risikomanagements ist in folgende Phasen aufgeteilt:
2. Risikobewertung und ­klassifizierung
3. Risikosteuerungsmaßnahmen
4. Risikoüberwachung
und
­reporting
Bei der Identifikation der Risiken wird eine Abgrenzung von Bereichen
vorgenommen, in denen Risiken erscheinen können. In der
15
Basel Committee on Banking Supervision of the Bank for International Settlements ­
International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards, S. 137
16
Vgl, Hechenblaikner 2006 ­ Operational Risk in Banken, S. 15 - 16
17
Vgl. Thommen, Achleitner 2006 - Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 1014
13

Risikobewertung wird anhand des Schadenpotenzials und der
Eintrittswahrscheinlichkeit eine Kategorisierung der Risiken vorgenommen.
Hierzu wird sich häufig eines Risikoportfolios bedient.
Abbildung 1: Beispiel Risikoportfolio
18
In der Risikosteuerung wird entschieden, wie mit den verschiedenen
Risiken umgegangen wird. Es stehen hier die Standardstrategien
Risikovermeidung, Risikotransfer, Risikoverminderung und das
Selbsttragen bzw. Risikoakzeptanz zur Verfügung (siehe
Abbildung 2:
Strategien zur Risikobeeinflussung - 3R-S-Modell). In der Phase
,,Risikoüberwachung und Risikoreporting" geht es um das Überwachen, die
Früherkennung und das Mitteilen von Risiken, damit beispielsweise eine
Risikostrategie für neu aufgetretene Risiken von den
Risikoverantwortlichen beschlossen und umgesetzt werden kann.
18
Vgl. Thommen, Achleitner 2006 ­ Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 1019
Schadenshöhe
Eintritts-
wahrscheinichkeit
hoch
mittel
gering
gering
mittel
groß
sehr groß
Steuerverantwortung Topmanagement
Steuerverantwortung Leiter Strategische Geschäftseinheiten
Schadenshöhe
Eintritts-
wahrscheinichkeit
hoch
mittel
gering
gering
mittel
groß
sehr groß
Steuerverantwortung Topmanagement
Steuerverantwortung Leiter Strategische Geschäftseinheiten
14

Abbildung 2: Strategien zur Risikobeeinflussung - 3R-S-Modell
19
2.3 Definition
Business
Continuity
Management
Business Continuity Management ist ein Prozess, der sowohl strategische
als auch operationale Rahmenbedingungen schafft und:
x proaktiv die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens gegen
Beeinträchtigungen bei der Verfolgung ihrer Kernziele verbessert,
x einem Unternehmen nach einem Störfall ein etabliertes Verfahren
zur Wiederherstellung der Versorgung der wichtigsten Produkte und
Dienstleistungen zu einem vereinbarten Niveau innerhalb einer
vereinbarten Zeit bietet,
x eine bewährte Möglichkeit zur Bewältigung von Störfällen und zum
Schutz der Reputation des Unternehmens und deren Marken
bietet.
20
19
Vgl. Wiedemann, Minz et al. 2003 ­ Operationelle Risiken, S. 102
Risikovermeidung
Risikotransfer
Risikoverminderung
Selbsttragen
Strategien zur
Risikobeeinflussung
15

2.4 Definition
Finanzdienstleister
Für eine hoch entwickelte Volkswirtschaft besitzt die Geld- und
Kreditwirtschaft eine essenzielle Bedeutung, sodass dem Bankensystem
mit der Funktion als Kapitalsammelstelle und Finanzierungsinstitut eine
signifikante Rolle zukommt. In der Versicherungswirtschaft werden
zahlreiche Risiken materiell abgesichert, sodass dieser
Unternehmenszweig die günstige und effektive Absicherung gegen Risiken
in einem Kollektiv ermöglicht, wodurch sich private und industrielle Werte
entwickeln können.
Als Finanzdienstleister sind folgende Unternehmen zu nennen:
x Kreditinstitute bzw. Banken, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig
anbieten, zu denen das Einlagengeschäft, das Pfandbriefgeschäft, das
Kreditgeschäft, das Diskontgeschäft, das Finanzkommissionsgeschäft,
das Depotgeschäft, das Garantiegeschäft, das Girogeschäft, das
Emissionsgeschäft und das E-Geld-Geschäft gehören.
21
Ende 2007 gibt
es in Deutschland 2.277 Kreditinstitute mit 39.838 Zweigstellen.
22
x Finanzdienstleistungsinstitute, die Finanzdienstleistungen für andere
gewerbsmäßig anbieten, aber keine Kreditinstitute sind. Zu deren
Geschäftstätigkeit gehören die Anlagevermittlung, die Anlageberatung,
der Betrieb eines multilateralen Handelssystems, das
Platzierungsgeschäft, die Abschlussvermittlung, die
Finanzportfolioverwaltung, der Eigenhandel, die
20
British Standard Institution 30. 11. 2006 - Business continuity management BS 25999-
1:2006, Punkt 3.1
21
Vgl. § 1 Abs. I KWG
22
Vgl. Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 2007 ­ Jahresbericht 2007, S.
39
16

Drittstaateneinlagenvermittlung, das Finanztransfergeschäft, das
Sortengeschäft, das Kreditkartengeschäft und das Eigengeschäft.
23
x Versicherungsunternehmen, die gegen die Zahlung einer
Versicherungsprämie durch den Versicherungsnehmer im Fall des
(Nicht-)Eintritts eines bestimmten Ereignisses eine bestimmte Zahlung
leisten. In der deutschen Versicherungswirtschaft versammeln sich
Ende 2005 1.591 Versicherungsunternehmen
(Lebensversicherungsunternehmen, Pensions- und Sterbekassen,
Krankenversicherungsunternehmen sowie Schaden- und
Unfallversicherungsunternehmen) und 42
Rückversicherungsunternehmen,
24
durch die etwa 700.000 Menschen
25
beschäftigt sind.
23
Vgl. § 1 Abs. Ia KWG
24
Vgl. Statistisches Bundesamt 2007 - Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik
Deutschland 2007, S. 449
25
Vgl. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 2007 ­ Jahrbuch 2007,
S. 59
17

3 Gesetzliche Anforderungen und Standards
3.1 Gesetzliche
Anforderungen
Im Vergleich zu anderen Themengebieten gibt es kein einzelnes Business
Continuity Gesetz, in dem die Grundlagen und Methoden des Business
Continuity Managements geregelt sind. Allerdings gibt es unterschiedliche
Gesetze und Verordnungen, in denen Kontinuitätsanforderungen verlangt
werden oder aus denen sich die Notwendigkeit eines Business Continuity
Managements ableiten lässt.
3.1.1 Allgemeine gesetzliche Anforderungen
Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG), das am 05. 03. 1998 im Deutschen Bundestag verabschiedet
worden ist und am 01. 05. 1998 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber
(Aktien-) Unternehmen verpflichtet, ein Früherkennungssystem für Risiken
zu etablieren. Diese Unternehmen haben im Lagebericht ,,auf die Risiken
der künftigen Entwicklung einzugehen"
26
In § 91 Abs. 2 des AktG wird der Vorstand einer Aktiengesellschaft
verpflichtet, ,,geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein
Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der
Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden".
und somit die
Unternehmensrisiken im Lagebericht des Jahresabschlusses zu
publizieren. Das Gesetz erweitert bzw. ändert hauptsächlich das
Aktiengesetz, das die Pflichten und Rechte der auf Aktien basierenden
Kapitalgesellschaften beinhaltet und das Handelsgesetzbuch, das die
Rechtsverhältnisse von Kaufleuten regelt.
27
26
§ 289 Abs. I HGB
27
§ 91 Abs. II AktG
Da der
18

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2008
ISBN (PDF)
9783958206328
ISBN (Paperback)
9783958201323
Dateigröße
13.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,7
Schlagworte
Risikomanagement Finanzdienstleistung Kreditinstitut Versicherung Revision
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Titel: Business Continuity Management bei Finanzdienstleistern
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