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Nichtwähler in Österreich: Eine Bedrohung für die moderne Demokratie?

©2013 Bachelorarbeit 41 Seiten

Zusammenfassung

Das zukünftige Problem der modernen Demokratie wird in diesem Buch erläutert, „der steigende Nichtwähleranteil in Österreich“. Neben der Frage, ob es ein signifikantes Ansteigen des Nichtwähleranteils auf den unterschiedlichen Ebenen des politischen System Österreichs gibt, wird auch noch die Bedrohung für das demokratische System aus dem immer größer werdenden Teil der Nichtwähler diskutiert. Die Debatte um den Nichtwähleranteil wird in den nächsten Jahren eine zunehmende Relevanz bekommen. Warum machen immer weniger Bürger von ihrem harterkämpften Recht, wählen gehen zu dürfen und somit die Gesellschaft mitgestalten zu können, Gebrauch? Das Buch „Nichtwähler in Österreich. Eine Bedrohung für das demokratische System?“ wird die Entwicklung des Nichtwähleranteils in der 2. Republik darstellen und versuchen, eine Antwort auf die Frage nach dem Anstieg des Nichtwähleranteils zu geben.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1.1.2. Indirekt und direkt demokratische Elemente EU

In der EU gibt es bis dato nur ein indirekt demokratisches Element, die Wahl zum Europäischen Parlament. Die Bevölkerung der EU-Länder wählt direkt Mitglieder zum Europäischen Parlament. Führt man sich vor Augen, dass das Europäische Parlament nur eine „bessere Nebenrolle“ im Entscheidungsprozess für einen „Gesetzesbeschluss“ im Rahmen der politischen Rechtsordnung spielt, dann ist es nicht weit hergeholt, dass ein Demokratiedefizit bei der Legislative der EU besteht.

Weitere wichtige Funktionen der EU wie zum Beispiel der Europäische Rat, der (Minister) Rat der EU und vor allem die Europäische Kommission sind demokratisch von der Bevölkerung nicht direkt legitimiert. Der Europäische Rat wird von den Regierungspräsidenten oder Bundeskanzler angeführt, diese werden auf nationalstaatlicher Ebene gewählt und nehmen somit automatisch den Platz auf dem EU-Parkett ein. Ebenso passiert dies im Ministerrat, der aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedsländer besteht.

Die Art und Weise wie diese Gremien besetzt werden, scheint diskussionswürdig, da die Bevölkerung zunächst bei Nationalratswahlen oder Bundestagswahlen Parteien wählen. Aus den Parteien mit den höchsten Wähleranteil an der Gesamtbevölkerung wird nun je nach Wahlrecht (Mehrheitswahlrecht oder Verhältniswahlrecht) direkt eine Regierung aus der Partei gebildet welche die meisten Stimmen bekommen hat (Mehrheitswahlrecht) beziehungsweise wie in Österreich jene Partei die, die meisten Stimmen bekommen hat und eine Koalition mit einfacher Mehrheit bilden kann[1],[2]. Aus der nun bestehenden Regierung werden dann automatisch der Bundeskanzler sowie die Fachminister zu den EU Gremien gesandt. Es stellt sich hierbei die Frage, inwieweit nationalstaatlich gewählte Politiker auf EU-Ebene handeln. Die nationalen Führungseliten, werden vor den Wahlen, aus politikstrategischen Gründen zunächst immer auf Interessen der eigenen Bevölkerung Rücksicht nehmen. Als bestes Beispiel kann hierbei die Handlungsweise von der ehem. österreichischen Finanzministerin Dr. Maria Fekter bei den Verhandlungen zur „Abschaffung des Bankgeheimnisses“ genannt werden. Hierbei werden nationalstaatliche Interessen vor das Gesamtwohl der EU gestellt.

Als weiteren Kritikpunkt, kann man das Initiativmonopol der Gesetzesvorlage der Europäischen Kommission diskutieren. Die EU-Kommission wird von den nationalen Regierungen bestimmt und muss vom EU-Parlament bestätigt werden. Mitglieder der Europäischen Kommission sollen das Wohl der EU als Grundmaxime haben. Nationalstaatliche Interessen sind hinten anzustellen. Ein Kritikpunkt, wonach Gremien wie die Europäische Kommission indirekt von (auch indirekt gewählten) nationalen Regierungen bestimmt werden ist ebenso ein Beispiel für das Demokratiedefizit der EU.

Die Diskussion, wonach die EU mehr bürgernähe zeigen sollte, besteht schon offiziell seit 1992 mit dem Vertrag von Maastricht[3]. Hierbei wird das „ Petitionsrecht [4] “ ebenso eingeführt wie die Schaffung eines „ Bürgerbeauftragten [5] “.

Um eben genau die Kritikpunkte, nach dem Demokratiedefizit entgegenzuwirken wurden im Vertrag von Lissabon direkte Demokratieelemente installiert. Die europäische Bürgerinitiative wurde als einzige Möglichkeit geschaffen in den Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union Einfluss nehmen zu können. Hierbei soll Gesetzesmaterien die in der Verantwortung der EU liegen aufgrund von einem verstärkten Bürgerinteresse ohne besonderen Einfluss der etablierten Parteien im Europäischen Parlament behandelt werden. Es soll somit eine Möglichkeit geschaffen werden, auch Bürgerplattformen oder internationale Zusammenschlüsse ohne Parteistruktur Gehör im System der EU zu verschaffen.

1.2. Nichtwähler-Definition

Um das Phänomen des steigenden Nichtwähleranteils bestimmen und erklären zu können ist es zunächst notwendig, eine Formel zur Berechnung des Nichtwähleranteils darzustellen. Bei Nationalratswahlen in Österreich wird die Summe der Wahlberechtigten durch die Summe der abgegebenen Stimmen dividiert um die Wahlbeteiligung bestimmen zu können.

Die Zusammenfassung von gültigen und ungültigen Stimmen führt zu einer gewissen Ungenauigkeit. Sieht man das Motiv der Nichtwähler als Protest, dann kann man auch ungültige Stimmen als aktiven Protest gegen die politische Kultur interpretieren. Somit ist die Wahlbeteiligung etwas verfälscht, da ungültige Stimmen zu einer Steigerung der Wahlbeteiligung verhelfen, welche aber auf das tatsächliche Ergebnis bei Wahlen keinen Einfluss haben.

Um nun die Diskrepanz zwischen Nichtwähleranteilmitungültigen sowie ohneungültigen Stimmen diskutieren zu können, wurde der Anteil der ungültigen Stimmen bei den Nationalratswahlen von 1945 bis 2008 errechnet. Es ist in der Abbildung 1 erkennbar, dass dieser Anteil der ungültigen Stimmen zwischen 1945 bis 2008 im Bereich von 1% bis 2,5% pendelt.

Die lineare Kurve stellt einen leichten Anstieg der ungültigen Stimmen dar. Da der Anstieg im Durchschnitt von 1,15% auf heute 1,60% zwar einen Anstieg der Wähler mit ungültigen Abstimmungsverhalten darstellt, diese Abweichung für das Gesamtphänomen des steigenden Nichtwähleranteils zu marginal ist, findet dieses Phänomen keine weitere Beachtung. Vor allem auch vor dem Hintergrund, da in den nächsten Kapitel der Anstieg des Nichtwähleranteils als Gesamtes einen viel stärkeren Anstieg über die Jahrzehnte der 2. Republik hatte, als der Anstieg der ungültigen Stimmen an den Wahlen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Differenz NWA mit ungültige Stimmen und NWA ohne ungültige Stimmen. Daten: amtliche Wahlstatistik Österreich, BMI

2. Darstellung und Analyse des Status quo auf den politischen Ebenen Österreichs

Nachfolgend wird der Status quo des Nichtwähleranteils auf den unterschiedlichen Ebenen im politischen Systems Österreichs diskutiert. Hierbei wird insbesondere Wert auf Nationalratswahlen, Bundespräsidentschaftswahlen, Landtagswahlen und Wahlen zum europäischen Parlament gelegt.

2.1. Bundesebene

Auf Bundesebene werden aufgrund der Bedeutung für die österreichische Politik insbesondere die Nationalratswahlen sowie die Bundespräsidentenwahlen analysiert. Weitere bundesweite demokratische Elemente wie zum Beispiel die Volksbefragung [6] oder auch die verbindlichere Volksabstimmung [7] sind für eine sinnvolle vergleichende wissenschaftliche Analyse zu selten erprobt worden. Bei Volksbegehren[8] hingegen kann man zumindest als allgemeinen Indikator für eine sinkende Beteiligung der Bevölkerung an partizipatorischen Elementen identifizieren. Auch wenn Volksbegehren im Gegensatz zu Nationalratswahlen ungeeignet für eine vergleichende Analyse[9] scheinen, ist die Tendenz nach einer geringeren Anteilnahme der Bevölkerung an den demokratischen Elementen zumindest schon in diesem Punkt augenscheinlich (siehe Abbildung „Stimmbeteiligung in % bei Volksbegehren“).

Abbildung 2: Stimmbeteiligung in % bei Volksbegehren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1.1. Nationalratswahlen

Bei den Nationalratswahlen ist ersichtlich, dass zwischen 1945 und 1983 die Wahlbeteiligung leicht ansteigt (von 5,7% auf 7,4%[10] ). Vergleicht man nun die Wahlbeteiligung von 1983 (7,4%[11] ) und 2008 (21,2%[12] ) dann kann man erkennen, dass der Nichtwähleranteil sich fast verdreifacht hat. Auf die Interpretation, weswegen der Nichtwähleranteil insbesondere nach 1983 so stark anstieg wird in Kapitel 2.4 näher eingegangen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Nichtwähleranteil bei Nationalratswahlen in der 2. Republik

2.1.2. Bundespräsidentenwahlen

Auch bei den Bundespräsidentschaftswahlen, ist erkenntlich, dass der Nichtwähleranteil über Jahrzehnte kontinuierlich anstieg. Beachtenswert hierbei ist, dass der sehr hohe Anstieg auf zuletzt mehr als 50%[13] anstieg. Es gibt hier vielerlei Gründe weswegen die Bundespräsidentschaftswahlen einen so geringen Zulauf in den letzten Jahrzehnten genossen. Grundsätzlich ist der Status des Bundespräsidenten, vergleicht man ihn mit anderen Politikern, extrem positiv. Der Bundespräsident hat enorme Sympathiewerte unter der Bevölkerung. Es ist erkennbar in der Abbildung 4, dass sich der Nichtwähleranteil bis auf die letzte Wahl 2010 kontinuierlich nach oben bewegt hat. Der Grund weswegen bei der Wahl 2010 zum Bundespräsidenten die Kurve stark nach oben knickt, hat zum Einen den Grund das es keinen Gegenkandidaten der ÖVP gab und zum Anderen, dass es keine Grund gab, den bisherigen Kurs aus Sicht der Bevölkerung zu ändern.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Nichtwähleranteil bei Bundespräsidentenwahlen 1951-2010

2.2. Landesebene

Der Nichtwähleranteil bei Landtagswahlen wird in der nachfolgenden Grafik präsentiert. Die Daten[14] um das Diagramm zu füllen wurden aus den amtlichen Wahlstatistiken der Bundesländer entnommen. Um eine einheitliche Basis für eine Trendlinie zu bekommen, wurde der Durchschnittswert der Wahlbeteiligung aller Bundesländer für jedes Jahr errechnet, aus diesen Werten wurde aus den 2 vorangegangenen Jahren, dem aktuellen Jahr und den zukünftigen 2 Jahren ein 5jähriges Mittel errechnet, welche sich in Abbildung 5 unten wiederspiegelt. Durch die unterschiedlichen Wahltermine der Länder wurde somit eine Darstellung entwickelt, die veranschaulichen soll, wie sich insgesamt die Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen entwickelt hat. Die Trendlinie stellt ein kontinuierliches Ansteigen des Nichtwähleranteils dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Nichtwähleranteil bei Landtagswahlen 1945-2013 5jähriges Mittel

2.3. EU-Ebene

In der Europäischen Union gibt es als einziges indirekt demokratisches Element, die Wahl zum Europäischen Parlament. Hierbei werden ähnlich wie bei nationalen Wahlen zum Bundestag (Deutschland) oder zum Nationalrat (Österreich) Listen/Parteien gewählt, die dann jene Personen auf den ersten Listenplätzen in das EU-Parlament entsenden.

Das Aufgabengebiet des EU-Parlaments erstreckt sich von der Erörterung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften in Zusammenarbeit mit dem Rat bis zu weiteren Kompetenzen wie der Kontrolle anderer EU-Institutionen – insbesondere der Kommission –, um deren demokratische Arbeitsweise sicherzustellen und der Erörterung und Verabschiedung des EU-Haushalts[15]. Interessant scheint aber, dass Gesetzesmaterien im Rahmen des „ordentlichen Gesetzgebungsprozesses“ (/Mitentscheidungsverfahren) vom Rat sowie auch vom EU Parlament angenommen werden müssen[16]. Somit ist das einzig wählbare Organ der EU immer vom EU-Rat abhängig.

2.3.1. Wahlen zum Europäischen Parlament

Abbildung 6: Nichtwähleranteil bei EU-Parlamentswahlen Österreich von 1996 - 2009

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei den Wahlen zum europäischen Parlament ist vor allem das hohe Niveau des Nichtwähleranteils bedenklich. Mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten in Österreich gingen bei den letzten EU-Parlamentswahlen nicht zur Wahlurne. Auch wenn in Österreich erst 4 EU Wahlen von statten gingen, ist das Ergebnis bei den bisherigen 4 Wahlen offensichtlich. Der Anstieg von einem Nichtwähleranteil von zunächst 32,27% (1996)[17] auf 57,57% (2004)[18] und 54% (2009)[19] ist äußerst bedenklich, vor allem auch deshalb, weil von 1995 bis 2003 circa 25 %[20] der österreichischen Gesetzgebung (insbesondere der erlassenen Gesetze) direkt abhängig von der EU Gesetzgebung waren.

Bei neuen Verordnungen ist der Anteil von EU-Verordnungen, welche somit direkten Einfluss auf die österreichische Gesetzesordnung haben, bei ca. 12%[21] relativ konstant. Die Problematik des steigenden und des vergleichsweise sehr hohen Nicht-Wähleranteil bei EU-Parlamentswahlen liegt vor allem in der Problematik zwischen dem vorhin schon erwähnten Problem des Demokratiedefizits und des mangelnden Einflusses des EU-Parlaments im tatsächlichen Entscheidungsprozesses bei der Gesetzgebung sowie auch in der mangelnden Legitimierung der Bevölkerung.

Doch dieser hohe Nichtwähleranteil ist im EU-Vergleich keine Ausnahme. In Abbildung 7 [22] ist ersichtlich, dass die Wahlbeteiligung der Österr­eicher bei EU-Wahlen relativ im Durchschnitt liegt.

Abbildung 7: Nichtwähleranteil bei EU-Wahlen von 1996-2009, Vergleich Österreich - EU Durchschnitt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] 1. Ausnahme: FPÖ-OVP Regierung 2000-2002. In diesem Fall wurde die drittstärkste Partei Kanzlerpartei und ging mit der zweitstärksten Partei eine Regierung ein.

[2] 2. Ausnahme: SPÖ – Minderheitsregierung mit Unterstützung der FPÖ, Kreisky I (März 1970-Oktober 1971)

[3] Vertrag über die Europäische Union, ABl 1992 C 191.

[4] Vertrag über die Europäische Union, ABl 1992 C 191., Art. 138 d http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11992M/htm/11992M.html, entnommen am 1.6. 2013

[5] Vertrag über die Europäische Union, ABl 1992 C 191., Art. 138 e http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11992M/htm/11992M.html, entnommen am 1.6. 2013

[6] Anm.: Die erste und bis dato einzige bundesweite Volksbefragung gab es erst 2013 mit einer Stimmbeteiligung von 52,4%. http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbefragung/Ergebnis_endg_Stimmk.aspx entnommen am 6.5.2013,

[7] Anm.: Volksabstimmungen haben eine verbindliche Wirkung, weswegen grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass die Wahlbeteiligung höher ist als bei unverbindlichen Volksbefragungen. Volksabstimmungen: - 64,1% (1973 Abstimmung für eine friedliche Nutzung von Atomkraft), http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksabstimmung/files/volksabstimmung.pdf, entnommen am 11.05.2013 - 82,3% (1995 Abstimmung für den EU-Beitritt) http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksabstimmung/files/Eu_Volksabstimmung.pdf, entnommen am 11.05.2013

[8] amtliche Wahlstatistik, http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbegehren/Alle_Volksbegehren.aspx, entnommen am 21.6.2013

[9] Anm.: Dadurch, dass bei Volksbegehren die jeweiligen Themen immer unterschiedliche Bevölkerungsgruppen mobilisieren und jene Funktion im laufenden Gesetzgebungsprozess als nicht besonders relevanter Faktor beschrieben werden kann, ist es im Vergleich zu regelmäßig abgehaltenen Wahlen mit relativ homogenen Gruppen (Parteien, Interessensgruppen) um vieles leichter eine allgemeine Tendenz auf generelle Entwicklungen zu erkennen und zu beschreiben. (Bsp. Nationalratswahlen)

[10] amtliche Wahlstatistik http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/nationalrat/NRW_History.aspx, entnommen am 14.05.2013

[11] ebd.

[12] ebd.

[13] Bundespräsidentschaftswahlstatistik seit 1951, http://www.bundespraesident.at/historisches/wahlergebnisse-seit-1951/, entnommen am 14.05. 2013

[14] Wahlstatistik der Bundesländer, http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/statwahlen/StartWahlen_OE_Bundesland.jsp?SessionID=SID-33394522-AB723590&xmlid=37294_DEU_HTML.htm Entnommen am 14.05.2013

[15] http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-parliament/index_de.htm, entnommen am 6. 5. 2013

[16] http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/0081f4b3c7/Law-making-procedures-in-detail.html, entnommen am 2. 6. 2013

[17] Wahlergebnis zum EU-Parlament 1996, http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/europawahl/1996/start.aspx, entnommen am 6.5. 2013

[18] Wahlergebnis zum EU-Parlament 2004, http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/europawahl/2004/Gesamtergebnis.aspx, entnommen am 6.5. 2013

[19] Wahlergebnis zum EU-Parlament 2009, http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/europawahl/2009/EndergebnisE.aspx, entnommen am 6.5. 2013

[20] Jenny, Marcelo/ Müller, Wolfgang C., 2010: From the Europeanization of Lawmaking to the, Europeanization of National Legal Orders: The Case of Austria, in: Public Administration 88(1), Abb.1 auf S. 38, S.44

[21] ebd. Tabelle 1 auf S. 46,

[22] http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/en/00082fcd21/Results-by-country-(2009).html?tab=19, entnommen am 4.6. 2013

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2013
ISBN (PDF)
9783958208094
ISBN (Paperback)
9783958203099
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Wien
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1
Schlagworte
Politikwissenschaft Demokratieforschung repräsentative Demokratie Non-voter Wähler Wahl

Autor

Sebastian Eisenhuber, B. A., wurde 1988 in Wels (Oberösterreich) geboren. Im Jahr 2013 machte er den Abschluss des Bachelor of Arts (Politikwissenschaft) mit den Schwrerpunkten Demokratieforschung und Internationale Krisen-Konflikt-Friedensforschung.
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