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Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche ohne eigenen Wohnsitz: Ein Vergleich zwischen Deutschland und Russland

©2014 Bachelorarbeit 51 Seiten

Zusammenfassung

Die Bachelorarbeit zum Erlangen des Akademischen Grades des Bachelor of Arts (B.A.) befasst sich mit der Analyse und dem Vergleich von Hilfsangeboten für sogenannte Straßenkinder in Deutschland und Russland. Dabei geht es nicht darum, zu zeigen, welches Land die besseren Angebote macht. Die Arbeit zeigt neben Hilfsangeboten beider Länder auch Ressourcen auf. Außerdem rückt sie immer wieder in den Mittelpunkt, dass Russland im Vergleich zu Deutschland ein „junger“ Sozialstaat ist. Zudem versucht die Autorin hervorzuheben, dass Hilfsangebote sich entwickelt und verändert haben. Sie vergleicht die Entwicklungen dieser Angebote beider Länder. Die Autorin beabsichtigt mit ihrer Arbeit, nicht nur die Defizite aufzudecken, sondern auch Perspektiven und Faktoren, die zur Verbesserung der Situation beitragen (können), aufzuzeigen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


2.2. Schwierigkeiten der Definition

Wie oben erwähnt wurde, besteht möglicherweise eine formelle Meldeadresse, doch kann sie deshalb nicht zwingend als Wohnsitz der Kinder und Jugendlichen geltend gemacht werden. Es gibt verschiedene Merkmale für diese Kinder oder Jugendlichen, bei denen „ohne eigenen Wohnsitz "deutlich wird. Einige Autoren oder Experten wie z.B UNICEF, des deutschen Jugendinstituts (DJI) oder des Instituts für Soziale Arbeit (IfSA) machen bei dem Versuch einer eindeutigen Zuschreibung deutlich, dass es eine klar eingegrenzte Definition nicht gibt.

Die UNICEF definiert Straßenkinder als „wer unter 18 Jahre ist und sein Lebensmittelpunkt hauptsächlich oder größtenteils die Straße ist; doch aus Sorge vor der Lateinamerikanisierung unserer sozialen Verhältnisse bezeichnen Sozialwissenschaftler diese Definition als unbrauchbar“.[1]

Das IfSA favorisiert die Formulierung „Kinder und Jugendliche in besondern Problemlagen“ als inhaltlich besser differenziertes Pendant zu „Straßenkinder“, denn nicht alle „Straßenkinder“ leben auf der Straße.[2]

Das deutsche Jugendinstitut (DJI) bevorzugt den Terminus „Straßenkarrieren von Kindern und Jugendlichen“[3].

Es werden vom DJI folgende Merkmale für eine Definition der Straßenkinder genannt, welche einzeln oder auch kombinierbar möglich sind: (Es muss jedoch noch einmal erwähnt werden, dass es auch unter den Experten keine einheitliche Definition gibt)

- „Weitgehende Abkehr von gesellschaftlich vorgesehenen Sozialisationsinstanzen wie Familie oder ersatzweise Jugendhilfeeinrichtungen sowie Schule und Ausbildung,
- Hinwendung zur Straße, die zur wesentlichen oder auch einzigen Sozialisationsinstanz und zum Lebensmittelpunkt wird,
- Hinwendung zum Gelderwerb auf der Straße durch Vorwegnahme abweichenden, teilweise delinquenten Erwachsenenverhaltens wie Betteln, Raub, Prostitution, Drogenhandel,
- Faktische Obdachlosigkeit“.[4]

Im umgekehrten Fall heißt dies jedoch auch, dass, selbst wenn diese Merkmale zutreffen, nicht alle Kinder und Jugendlichen auch von den Medien und Experten als Straßenkinder angesehen werden. Meist wird dieser Begriff für Kinder oder Jugendliche ohne eigenen Wohnsitz hergenommen, wenn es um solche geht, die aus den Metropolen der Großstädte kommen und sich in Hauptbahnhöfen und an großen, bekannten Plätzen aufhalten wie z.B. Berlin Alexanderplatz oder am Kölner Dom etc. Wie ambivalent das Wirken der Medien in dieser Thematik sein kann, zeigt das Beispiel um die sogenannten „crash Kids“, die große Aufmerksamkeit erlangten durch illegale Autorennen mit gestohlenen Fahrzeugen, bei welchen es zu tödlichen Unfällen kam. Das mediale Interesse an Straßenkindern bewirkte einerseits, dass die Gesellschaft die Kinder und Jugendlichen ohne eigenen Wohnsitz, nicht mehr ignorieren konnten, indem Missstände öffentlich gemacht wurden, andererseits gelangten Kids zu sogenanntem „Ruhm“ innerhalb der Szene. Kinder und Jugendliche werden für die Sensationsgier instrumentalisiert und andererseits wird die Attraktivität der Szene für sie erhöht, alleine durch die hohe Aufmerksamkeit der Medien.[5]

Die Medien haben demnach ebenso eine eigene Definition, wenn es um Straßenkinder geht, wie z.B., dass sie viele als solche gar nicht anerkennen, wenngleich sie Merkmale aufweisen, wie sie beispielsweise des DJI aufführte in ihrem Versuch um eine mögliche Definition.

Zusammengefasst: Bei all den Schwierigkeiten, diese einheitlich zu bündeln, zu präzisieren und klar abgegrenzt zu definieren, wurde nach bisheriger Recherche verdeutlicht, dass dies nicht möglich ist.

Verwandte Begriffe sind auch Ausreißer, Aussteiger oder Treber, welche durch ihr Verhalten nonkonforme Merkmale aufweisen.

Es spielen das Verhalten, die Lebensweise und auch das Alter eine Rolle, und so differenziert die oben genannten Merkmale sein mögen, so sind sie dennoch lückenhaft wie u.a. das Beispiel einer Jugendlichen zeigt, welche in einem Abbruchhaus lebt, jedoch weiterhin die Schule besucht und von Mitschülern mit Lebensmitteln versorgt wird.[6]

Als definitorische Abgrenzung sind im weiteren Verlauf, wenn von Kindern- und Jugendlichen ohne eigenen Wohnsitz gesprochen wird, all jene gemeint, die als Straßenkinder – irrelevant, nach welchen Definitionskriterien und von wem diese aufgestellt wurden - und als Sozialwaisen gelten. Es sollen ferner der Einfachheit halber diese Kinder und Jugendlichen ohne eigenen Wohnsitz aus Russland und aus Deutschland nur als Kinder und Jugendliche bezeichnet werden.

3. Definition: Sozialstaat Deutschland / Russland

In Art. 20 Abs. 1 GG steht zum Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes geschrieben: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Somit garantiert die Bundesrepublik ihren Bürgern neben den freiheitlich-demokratischen Grundrechten auch die Sozialstaatlichkeit.

Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG sagt: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“

Innerhalb der Verfassung bzgl. des Sozialstaats ist die Gesetzgebung angehalten, bei der legislativen, judikativen und exekutiven Gewalt den sozialen Ausgleich zu berücksichtigen.

Im Grundgesetz, Kapitel 1 Artikel 7 der Russischen Föderation ist der Sozialstaat wie folgt definiert:

(Статья 7. Российская Федерация - социальное государство)

[Конституция] [Глава 1] [Статья 7]

1. Российская Федерация - социальное государство, политика которого направлена на создание условий, обеспечивающих достойную жизнь и свободное развитие человека.[7] Die Russische Föderation ist ein sozialer Staat, dessen Politik ausgerichtet ist, die Bedingungen zu schaffen für ein würdiges Leben und eine freie Entwicklung des Menschen.
2. В Российской Федерации охраняются труд и здоровье людей, устанавливается гарантированный минимальный размер оплаты труда, обеспечивается государственная поддержка семьи, материнства, отцовства и детства, инвалидов и пожилых граждан, развивается система социальных служб, устанавливаются государственные пенсии, пособия и иные гарантии социальной защиты.[8] „In der russischen Föderation steht Arbeit und Gesundheit unter dem Schutz des Staates. Ein Mindestlohn wird garantiert. Die staatliche Unterstützung für soziale Dienstleistungen und Renten wird den Familien in der Vaterschaft, Mutterschaft, Kinderhilfe, den Invaliden und Rentnern garantiert“.

(Übersetzt nach: Schröter, Helmut)

Dass es unterschiedliche Schwerpunkte und Ausführungen innerhalb der Sozialpolitik gibt, soll hier im Folgenden belegt werden, wenn es um die Unterschiede des deutschen und russischen Sozialstaates geht, doch dazu ist es relevant zu klären, wie sich Unterschiede überhaupt entwickeln konnten.

3.1. Unterschiede

Die neuere verfassungsrechtliche Interpretation in der Bundesrepublik bezeichnet die Aufgabe der Sozialstaatlichkeit als Gewährleistung der „sozialen Voraussetzung der Realisierung grundrechtlicher Freiheit“ und sucht, durch Bezugnahme auf die Grundintention des liberalen Staatsverhältnisses, die zunächst in den Vordergrund gestellten Spannungen zwischen Sozial- und Rechtsstaatlichkeit zu überwinden. Die Ausformulierung der sozialstaatlichen Aufgabe erfolgte auf der Verfassungsebene.[9]

Soziale Fragen spielten 2004 eine sehr untergeordnete Rolle bei der Übergabe des „Konzepts der Sozialstaaten der Russischen Föderation“ an Präsident Putin.

Die staatliche Jugendpolitik ist ein Begriff, der in Russland erst seit zehn Jahren existiert und im Gesetzbuch einen Platz gefunden hat. Es gibt im russischen Sozialstaat keinen Jugendhilfeplan wie es in Deutschland der Fall ist, (keine gesonderte verfassungsmäßige Verankerung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes und keinen Leistungsplan wie es z.B. im SGB 8 vorgesehen ist.) Da es kein dem deutschen Kinder-und Jugendhilfegesetz (KJHG) ähnliches Gesetz in der Russischen Föderation gab, begann der Aufbau der Kinder- und Jugendhilfeleistungen mit der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen.[10] Auf ihre Ausgestaltung wird nun jedoch das Augenmerk verstärkt gerichtet.

Die Effektivität der sozialpolitischen Maßnahmen, nicht einen Ressourcenmangel, nannte W. Putin als Hauptproblem. Er sieht sich nicht mit einem Ressourcen-, sondern einem Verteilungsproblem konfrontiert. Verteilerfragen sind Machtfragen und in einer Demokratie mitbestimmbar vom Volk (inwieweit und von wem wann gerechtfertigt, ist hier nicht Gegenstand der Arbeit) - in einem totalitären System, wie es bis vor geraumer Zeit in Russland bestand, absolut nicht. Die Verteilerproblematik eint beide Länder, doch unterscheiden sie sich maßgeblich voneinander in dem Größenverhältnis dieser Probleme.

Dem Sozialstaat zugrundeliegend ist das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit und Wahrung der Menschenrechte.

Der Staat ist die einzige Instanz, die einen Rechtsanspruch auf soziale Leistungen garantiert und den sozialen Ausgleich rechtsförmig durchsetzen kann.[11] Möglich ist dies unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips und der sozialen Gerechtigkeit, und darauf begründet zeigen sich mögliche Unterschiede und Ursachen, wenn es um das Eingreifen des Staates geht. Als Ursache sollen hier die unterschiedliche Definition von sozialer Gerechtigkeit gelten wie auch Mentalitätsunterschiede. Soziale Gerechtigkeit soll jedem aufgrund seines Menschenrechts gewährleistet werden,. Menschenrechte sind angeboren! Um diese zu gewährleisten, bedarf es einer gewissen Rechtsordnung und Normen, welche einer Aufschlüsselung von sozialen Gerechtigkeitskriterien unterliegen wie z.B. das Recht auf soziale Sicherheit nach Art. 22 GG. Die Mitglieder der sozialstaatlichen Gesellschaft Russlands und der Bundesrepublik erfahren eine unterschiedliche Ausübung, Auslegung und Umsetzung der Menschenrechte und damit einer Unterscheidung von sozialer Gerechtigkeit.

Soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und somit auch Freiheit erscheinen als Auslegungssache innerhalb einer Staatsform. Ein Beispiel dafür soll sein, dass der Verlust der Freiheit, wie das Kommunistische Planungsregime argumentierte, ein geringer Preis dafür sei, dass man das Grundbedürfnis nach einem menschenwürdigen Leben befriedigen könne[12] und sämtliche geplanten Maßnahmen des sozialen Bereiches auf der Grundlage der sozialpolitischen Prinzipien der Kommunistischen Partei (KPdSU), mit einem Wort: auf Grundlage der sozialen Gerechtigkeit, verwirklicht werden sollten.[13]

Um eine größere Konkretisierung in den Kontext der Mentalitätsunterschiede zu bringen, soll hier das Subsidiaritätsprinzip noch einmal aufgegriffen werden. Die Frage nach der Eigenverantwortlichkeit, also danach, welche Lasten der Einzelne zu tragen hat und welche die Gesellschaft ihm abnehmen soll, wird nach der Natur der Last beantwortet: „Ist sie nur drückend und zehrt an den Kräften, soll die Gesellschaft einspringen; ist sie zu bewältigen und lohnt sich die Anstrengung, soll der Einzelne sie tragen.“[14] Da die russische Bevölkerung über so einen langen Zeitraum in einem diktatorischen und totalitärem System gelebt hat (darauf wird in Kapitel 3.2. näher eingegangen), musste sie zwangsläufig lernen, kräftezehrende Lasten selbstständig zu tragen und nicht von einem sozialstaatlichen System aufgefangen zu werden. Der Einzelne musste bewältigen, was er an Lasten zu tragen hat. Demzufolge „kann“ die Regierung auch weiterhin zum großen Teil davon ausgehen bzw. geht davon aus, dass die Schmerzgrenze höher und die Fähigkeit sich selbst zu helfen, sich helfen zu müssen, immer noch gegeben ist. Dies ist gemeint, wenn es um die Mentalitätsunterschiede innerhalb des Subsidiaritätsprinzips geht.

Der Unterschied zu dem Sozialstaatlichen der Bundesrepublik liegt auch ganz wesentlich darin begründet, dass immer noch paternalistische Züge im russischen Sozialstaat vorhanden sind.

3.2. Entwicklung der Unterschiede

In der Verfassung der Russischen Föderation ist seit 1993 Russland als Sozialstaat deklariert. Die Bundesrepublik hatte ihren Beginn der Sozialpolitik bereits im 19. Jahrhundert und gilt als Vorreiter. Bismarck reagierte aus Sorge vor revolutionären Unruhen auf die zunehmenden Probleme der arbeitenden Bevölkerung infolge sozialer Ungerechtigkeit und aus Sorge um das Erstarken der konkurrierenden Sozialdemokarten mit der Schaffung der Sozialversicherung, und seit der Weimarer Republik begann die demokratische Staatsform in Deutschland. Die demokratische Staatsform in Russland hat ihren Ursprung mit dem Amtsantritt von B. Jelzin 1993, wenngleich die ersten Grundsteine zur Demokratisierung in der Herstellung von mehr Öffentlichkeit bestand und durch M. Gorbatschow gelegt wurden.

Beide Lände unterlagen einem totalitären System, Deutschland dem Nationalsozialismus und Russland dem Stalinismus. Nach Zerstörung des Nationalsozialismus durch den 2. Weltkrieg begann Deutschland wieder mit der sozialstaatlichen und demokratischen Staatsform, die vorher schon bestand. Russlands totalitäres System wurde von einem sozialistischen, kommunistischen System abgelöst. In relativ kurzer Zeit soll ein festgefahrenes sozialistisches System eine Entwicklung durchlaufen, die sich in Westeuropa über ein Jahrhundert hinzog.[15]

Die geschichtlichen Hintergründe sollen hier nicht weiter aufgeführt werden, es soll ausreichen zu verstehen, wie es zu den unterschiedlichen Ausführungen und Entwicklungen der beiden sozialstaatlichen Systeme gekommen ist.

Der deutsche Sozialstaat unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess bezogen auf die Ausweitung, Veränderung, Verbesserung von sozialer Gerechtigkeit und mit ihr die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfspläne. Der russische Staat ist ein recht junges sozialstaatliches System, der Entwicklungsprozess kann bei weitem nicht auf so eine lange Entwicklung bis hin zur demokratischen Sozialstaatlichkeit zurückblicken. Der Wettbewerb zwischen zwei großen und annähernd mehrheitsfähigen Sozialstaatsparteien prägte in der Sozialpolitik den sozialpolitischen Prozess und die politische Weichenstellung sehr früh..[16]

Lange konnte die Bundesrepublik an einem Ausbau der Sozialleistungen, Kinder- und Jugendschutzgesetzen, Hilfsangeboten und Kinder- und Jugendplänen arbeiten. In diesen Bereichen hatte sie die Möglichkeit, sich zu entwickeln, und tut es stetig.

Durch Presse- und Redefreiheit war es in der Bundesrepublik möglich, Missstände aufzudecken und diese anzuprangern, es war möglich, offen nach Fehlern des Systems zu fahnden und Gerechtigkeit bzw. Hilfestellung einzufordern. Die deutsche Bevölkerung hatte früh lernen können, dass sie gehört wird. Korruption bestimmt nicht den Alltag der Bundesrepublik, es war möglich, Hilfe einzuklagen, einzufordern und Missstände anzuzeigen, ohne dass den Betroffenen Probleme daraus entstanden. Es herrscht weitgehend Transparenz und Meinungsfreiheit.

Durch das Ausbleiben dessen in Russland konnten sich Missstände immer weiter manifestieren, ohne dass sie an die Öffentlichkeit drangen, ohne dass Hilfe eingefordert werden konnte. Die Freiheit und der Schutz des Einzelnen waren schon seit dem Regime Stalins eingeschränkt bzw. jeglicher Willkür unterworfen. Es konnte kein sozialstaatlicher Prozess stattfinden, sich keine Dynamik entwickeln und keine Hilfe oder Vergleiche von „außen“ eingeholt werden, da es eine strenge Aus- und Einreisemöglichkeit gab, meist Verbote dessen.

Der russische Begriff „Glasnost“ bedeutet „Stimmhaftigkeit“, und in der Tat war die Kernvorstellung weniger die einer unbegrenzten Publikationsmöglichkeit als die, dass Probleme und Defizite zur Sprache gebracht werden sollten und konnten.[17] Eine Regierungsform, die zur Öffentlichkeit, zu Transparenz aufrief, diese einforderte und bereit war zu liefern, all das liegt 20 Jahre zurück, und obwohl Russland als Sozialstaat deklariert ist, so ist es heute zum neuen Typus eins Entwicklungslandes geworden im Sinne eines sozialen Umbruchs. Die Entwicklungsform ist unter W. Putin zu einer Wiederauflage des Paternalismus aus der autokratischen Tradition geworden.[18]

Der geschichtliche Hintergrund beider Länder, die Entwicklung hin zum Sozialstaat und die unterschiedliche Dauer dieses Prozesses, machen deutlich, dass daraus zwangsläufig große Unterschiede resultieren mussten.

Heute gilt es, die Kluft der Sozialstaatlichkeit aller Länder zu minimieren, um Menschenrechte, Freiheit und soziale Gerechtigkeit einheitlicher zu definieren, und doch wird die Auslegung und Umgestaltung dessen immer eine Kluft ergeben, solange paternalistische Züge in einem System vorhanden sind.

4. Hilfe und Regularien

Die Entwicklung des Sozialstaates begann bereits im 19. Jahrhundert, sodass die deutsche Regierung die rudimentären Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche weiter auszubauen vermochte. Dies bedeutet, dass sie nicht nur im Sozialgesetzbuch verankert sind, sondern sich recht früh weiteren Entwicklungsprozessen unterworfen haben, da ein stetiger Bedarf immer weitere Formen gewinnt weil dieser Bedarf sich seit jeher nicht nur aus den finanziellen Mitteln der Regierung speist, sondern vor allem auch durch private Hilfsangebote und Organisationen. Gerade Russland war und ist im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sehr stark auf private Hilfsorganisationen und Hilfen angewiesen. Doch muss hier hinzugefügt werden, dass die russische Regierung begonnen hat, sich der Problematik zu stellen, indem sie nun auch staatliche Zuwendungen und Hilfsangebote für Kinder-und Jugendliche ohne eigenen Wohnsitz vergibt.

Dass der Bedarf weit größer ist, sowohl in Russland, als auch in der Bundesrepublik, und auch die Mannigfaltigkeit der Angebote, welche sich den Bedürfnissen versuchen anzupassen, zeigen die veränderten Hilfsmerkmale. So ging es in der Vergangenheit primär und fast ausschließlich darum, den Hunger der Kinder und Jugendlichen zu stillen, heute jedoch sehen die Hilfsangebote vor, nicht nur diese Grundbedürfnisse zu stillen, sondern auch an Zukunftsperspektiven zu arbeiten.

Die Mannigfaltigkeit der Angebote, zwischen Russland und der Bundesrepublik ist in einigen Breichen sehr different und das Verständnis der Problematik und dem Umgang mit dessen, ebenso. Diese sollen im Folgenden deutlich werden.

4.1. Staatliche Hilfen und Regularien

Staatliche Hilfsangebote einzeln aufzugliedern ist schwierig, da die Hilfsangebote sich auf verstaatlichte Träger aufteilen. Dieses gilt für die BRD sowie für Russland.

In beiden Ländern unterliegen dem Staat die Jugendhilfe, die Sozialhilfe, das Bundesamt für Arbeit sowie die Sozialämter und Krankenkassen. Die Angebote dieser Träger sind klar eingegrenzt und erlauben oftmals keine individuellen Möglichkeiten, da sie einem klar definierten Leistungssystem unterliegen, welches sich letztlich auf kommunaler Ebene verteilt. Klar definiert sind z.B. die Höhe des Kindergeldes und der Sozialhilfe. An diese Leistungen sind Erwartungen und Voraussetzungen geknüpft, die für die Kinder und Jugendlichen nicht zu erreichen sind, da sie meist nicht in das klar definierte Schema eines Leistungsträgers passen, was deshalb nicht die Zahlungs- und Hilfsangebote seitens der staatlichen Hilfen zulässt.

Bezug nehmend auf die Tagungsergebnisse der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Russland am 16. Februar 2006 wurde vermerkt, dass die Zahlungen von Unterstützungen für alle Kinder (ähnlich dem Kindergeld) eingestellt und diese Unterstützungen nur noch Kindern in armen Familien gewährt wurden, doch liegt der Prozentssatz für diesen Anspruch immer noch bei 70% der Familien. Aus diesem Grund wurde 2005 die Regulierung dieser Zahlungen und Leistungen an die Regionen übertragen, was in den ohnehin wirtschaftlich und sozial schwachen Regionen zu einer Verschlechterung der Lage für Kinder und Jugendliche führt.[19]

Dies verdeutlicht die Wichtigkeit um den hohen Bedarf an flexiblen Hilfestellungen und Hilfsmöglichkeiten, welche vor allem durch freie und private Träger zu ermöglichen versucht wird. Doch stoßen auch sie immer wieder an ihre Grenzen aufgrund von Kooperationsträgheit oder mangelnder bis fehlender finanzieller Unterstützung der staatlichen Seite.

4.1.1. Öffentliche Träger

Wenn von öffentlichen Trägern gesprochen wird, ist gleichzeitig von Trägern der staatlichen Seite die Rede wie Jugendämter, Kinder- und Familienhilfe, Sozialämter, Ämter für Sozialdienste, Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit. Öffentliche und freie Träger agieren im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip nebeneinander bzw. arbeiten Hand in Hand.

Die Aufteilungen der Zuständigkeiten erfolgt in Russland über sogenannte Komitees. Diese vergeben die Zuständigkeiten an die Bezirke der jeweiligen Städte.

Träger von vielen Kinderheimen und Erziehungsanstalten unterliegen dem Staat und seiner Finanzierung. Da der Bedarf die Kapazität bei weitem übersteigt, befinden sich die russischen Heime meist in überfüllten und katastrophalen Zuständen, doch auch in der BRD wurden, wie in Russland, viele Missstände und Missbrauchsfälle aufgedeckt (vor allem als die Heime ausschließlich staatlich geführt worden), auch gab es keine offizielle oder zuverlässige Aufsichtsbehörde. Heute unterliegen alle Heime einer staatlichen Aufsichtsbehörde, wenngleich sie freien Trägern oder Orden angehören.

Im Unterschied zu Deutschland gibt es Russland staatliche Heime, nicht nur private. Diese unterliegen wie in Deutschland der staatlichen Aufsicht und stellen sich regelmäßigen Kontrollen, von staatlichen Aufsichtsämtern.

Öffentliche Träger greifen ein, um ein Mindestmaß an Hilfe sicherzustellen, wie es das Grundgesetzt zum Schutz menschlichen Lebens vorsieht. Da viele der Kinder und Jugendlichen durch ein Raster fallen oder die Angebote nicht niedrigschwellig genug sind, oder da die meisten Kinder und Jugendlichen zahlreiche Negativerfahrungen mit den staatlichen Stellen haben, sind für sie viele Hilfsangebote nicht greifbar. Gerade wohnungslose Kinder und Jugendliche weisen multiplen Hilfebedarf auf, welchem sich die staatlichen Träger aufgrund ihrer klar definierten und eingegrenzten Möglichkeiten nicht stellen. Oftmals geht es um Schadensbegrenzung, wenn z.B. Kinder und Jugendliche aufgegriffen werden, um dann in Sammelstellen für Obdachlose, Jugendschutzstellen oder Heimen unterzukommen. Diese sind jedoch nur ein Teil der temporären und sehr kurzfristigen Hilfsmöglichkeiten.

Einrichtungen und Ausgestaltung von Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen sind unmittelbar an die Einschätzung des Jugendamtes, also der staatlichen Trägerschaft, gekoppelt.

4.1.2. Hilfsangebote

Psychosoziale Hilfen sehen vor, dass Kindern und Jugendlichen Beratung, Unterstützungsangebote, Streetwork und die Jugendhilfe mit Maßnahmen zur Verfügung stehen.[20] Diese Hilfen werden auch von staatlicher Seite gestellt, ebenso wie ambulante psycho- und sozialtherapeutische Maßnahmen.

Staatlich anerkannte Sozialarbeiter stehen beratend zu Seite, ebenso wie unterstützend, nicht nur beim Jugendamt, sondern auch in offiziellen Stellen wie dem Gesundheitsamt und den jeweiligen Arbeitsämtern. Diese Stellen seitens des Staates sind jedoch nicht flächendeckend verfügbar und für jeden zugänglich wie z.B. das Busprojekt B.O.J.E., welches seit sechs Jahren vom Gesundheitsamt der Stadt Köln als niederschwelliges Kontakt- und Hilfsangebot für junge Menschen aus dem Bahnhofsmilieu angeboten wird. Ergänzt wird dieses Angebot durch einen medizinischen Dienst, bestehend aus einem Arzt und einer Krankenschwester.[21]

Hauptaufgabe aller öffentlichen Einrichtungen seitens der Kinder- und Jugendhilfe ist die Krisenintervention. Mit öffentlichen, also staatlichen Einrichtungen sind gemeint: Schutzstellen, Aufnahmeheime, Kinder- und Jugendnotdienste. Gemeinsam ist ihnen zunächst einmal in ihrer Hauptaufgabe, der Krisenintervention, die kurzzeitige oder auch langfristige Unterbringung dieser Kinder und Jugendlichen. Im Anschluss daran hat die Weitervermittlung oder Rückführung zu den Eltern oder in Institutionen der sozialen Arbeit zu erfolgen, wobei die Zuständigkeiten bei den unter Umständen weit entfernten „Heimatjugendämtern“ liegt, doch es gibt Versuche seitens der öffentlichen Jugendhilfe, teilweise verkrustete Strukturen aufzubrechen und Straßensozialarbeit zu leisten.[22]

Gerade die lebensweltorientierten Methoden der sozialen Arbeit gewinnen immer mehr an Bedeutung bei. der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Einbindung von Streetwork und aufsuchender Jugendarbeit wurde nun auch von staatlichen Trägern der Jugend- und Sozialhilfe übernommen.

Die Unterstützung durch Streetwork und aufsuchende Jugendarbeit hat einen mehrdimensionalen Charakter. Vor allem gehört diese Methode zu den niedrigschwelligen Hilfsangeboten für die Kinder und Jugendlichen, was die Erreichbarkeit der Hilfsangebote deutlich anhebt. Sie orientieren sich in ihrem Selbstverständnis an folgenden Arbeitsprinzipien: Aufsuchen, Niedrigschwelligkeit und Flexibilität der Angebote, Bedürfnis,- Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Freiwilligkeit und Akzeptanz, Vertrauensschutz und Anonymität, Parteilichkeit und Transparenz, Verbindlichkeit und Kontinuität.[23]

In der BRD ebenso wie in Russland nimmt das Sozialgefälle immer weiter zu. Dabei ist festzuhalten, dass ca. 90% der Familien, in denen Kinder vernachlässigt werden, arm sind, und ebenso stellen Kinder und Jugendliche in der BRD das Armutsrisiko Nummer eins dar.[24] Auch in Russland gehören Kinder zu der Bevölkerungsgruppe, die unter der sozialen Lage besonders leiden.[25]

Das soziale Netz, das im sowjetischen System eher als integriertes Kontrollsystem fungierte, war bis vor kurzem nicht in der Lage, die Not der Kinder und Jugendlichen aufzufangen. Kinder und Jugendliche werden immer noch von der ansässigen Polizei aufgegriffen und zu Kinderaufnahme- und Verteilungsstellen (Детский приемник распредилитель) gebracht, von wo aus sie entweder zurück zu ihren Familien geführt oder in Heime eingeliefert werden. Straffällig gewordene Kinder unter 14 Jahren werden in eigens dafür vorgesehen Heime (Спецприюты закрытого типа) und über 14-Jährige in Untersuchungshaft gebracht, die sich offiziell auf neun Monate beschränkt, doch gibt es viele Kinder und Jugendliche, die allein in Untersuchungshaft über drei Jahre festgehalten werden. Das Innenministerium führt diese Einrichtungen.[26]

Sanktionierende Instanzen definieren diese Kinder und Jugendlichen ausschließlich über ihre Defizite.

Psychiatrische Hilfsangebote, die nicht immer freiwillig angenommen werden, sollen hier Erwähnung finden, da sich ihrer immer noch bedient wird. Psychiatrische Zwangseinweisungen werden in Deutschland wie in Russland immer noch vorgenommen - sowohl bei Kindern als auch Erwachsenen. Es soll hier zu den Hilfsangeboten gezählt werden, wenngleich die Meinung darüber zu Recht als kritisch anzusehen ist. Die staatliche Fürsorge sieht dieses Angebot unter dem Aspekt der Hilfestellung. Eine kritische Auseinadersetzung soll im Fazit Raum finden.

Stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Klinken erleben die Kinder und Jugendlichen häufiger als ambulante Behandlung. Häufig wird dieses Mittel gewählt, wenn Erziehungsberechtigte, Erzieher oder Lehrbeauftragte überfordert sind und diesen Weg als einzig möglichen sehen. Staatliche Hilfe sieht vor, dass Kinder und Jugendliche in Russland und auch in Deutschland wegen auffälligen Verhaltens, z.B. aggressiven oder selbstzerstörerischen Verhaltens, auch aus geschlossenen Heimen „zur Abklärung“ in psychiatrische Krankenhäuser überwiesen werden. Anwendungen von Psychopharmaka zur Ruhigstellung nach Einweisung in psychiatrische Kliniken haben heute immens nachgelassen und dennoch finden diese Erziehungsmethoden immer wieder Anwendung - sowohl in Russland als auch in Deutschland.

Im Gegensatz zu Russland, wo die Schulbehörde ebenso wie Heimleitungen die Befugnis haben, Kinder und Jugendliche in geschlossene psychiatrische Kliniken einweisen zu lassen bzw. diese Empfehlung auszusprechen und durch Sanktionen zu unterstreichen, indem sie z.B. den Kindern oder Jugendlichen verwehren, jemals wieder von einer Schule aufgenommen zu werden, besteht diese Möglichkeit in Deutschland nicht, denn hier hat die Schulbehörde diese Befugnis nicht. Der Großteil der minderjährigen Kinder und Jugendlichen, die gegen ihren Willen eingewiesen werden, geschieht auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten oder der Heimleitungen.

Die staatlichen Hilfsangebote der BRD und Russlands sind in einigem different, doch haben sich in Russland neuere Hilfsstrukturen bemerkbar gemacht ebenso wie in der BRD, da die Heimaufbewahrung sich nicht als ausschließliche Lösung herauskristallisiert hat. Staatliche Organe arbeiten nun mit freien Trägern zusammen. Kinder und Jugendliche ohne Wohnsitz, die aufgegriffen werden, informieren nun auch sogenannte Zentren, die von freien Trägern geführt werden, (Diese Hilfsangebote werden im Unterkapitel 4.2. näher erläutert.) um ihnen die Möglichkeit einer Unterkunft und Verpflegung zu geben. Kinder und Jugendliche, die in Heimen untergebracht werden, müssen nicht zwangsläufig in staatlich geführte Heime, sondern es werden von Jugendämtern auch Heime freier Träger in die Übernahme involviert.

Für den Beginn einer Entwicklung in Deutschland, Bezug nehmend auf veränderte Hilfsstrukturen, soll hier ein Beispiel eines staatlichen Hilfsangebotes erwähnt werden:

Das Münsterer „MASY“, eine Schlaf- und Treffeinrichtung, finanziert die Übernachtungen der Jugendlichen aus dem Fond der Stadt Münster.[27] Es ist erwähnenswert, da gerade für Mädchen ein Angebot an Notfallunterkünften gering ist. Die meisten Hilfseinrichtungen, ob staatlich oder aus privaten Zuschüssen finanziert, sind gemischtgeschlechtlich ausgerichtet. „Die Mädchen und jungen Frauen können etwas kochen und essen, eine warme Dusche nehmen und ihre Wäsche waschen, sich einkleiden in der Kleiderbörse und bei Bedarf können auch die Hunde übernachten“.[28]

Dieses Hilfsangebot kann nicht stellvertretend für alle Städte stehen, da die staatlichen Hilfsangebote je nach Bundesland, Region und Bedarf variieren.

Hinzugefügt werden muss an dieser Stelle, dass der Bedarf sich in keiner Stadt mit dem Angebot an Hilfe, seitens des Staates deckt.

[...]


[1] Holm, Karin; Dewes, Jürgen (Hg.) (1996): Neue Methoden der Arbeit mit Armen. Am Beispiel Straßenkinder und arbeitende Kinder : Dokumentation einer internationalen Tagung in der Fachhochschule Düsseldorf, 1995. Unter Mitarbeit von Jürgen Dewes. 2. Aufl. Frankfurt/Main: IKO-Verlag für Interkulturelle Kommunikation. Seite 185

[2] Rohman, Angela (2000): Straßenkinder in der Bundesrepublik. Beweggründe-Straßenkarrieren-Jugendhilfe / Junge Menschen auf der Strasse? der Versuch einer sozialpädagogischen Annäherung an ein gesellschaftspolitisches Phänomen. Frankfurt/M: IKO-Verlag für Interkulturelle Kommunikation; IKO Seite. 12

[3] Rohman, Angela (2000): Straßenkinder in der Bundesrepublik. Beweggründe-Straßenkarrieren-Jugendhilfe / Junge Menschen auf der Straße? der Versuch einer sozialpädagogischen Annäherung an ein gesellschaftspolitisches Phänomen. Frankfurt/M: IKO-Verlag für Interkulturelle Kommunikation; IKO, Seite 12

[4] Schulze, Renate (1995): "Straßenkinder" Annäherung an ein soziales Phänomen. Projektgruppe: "Straßenkarrieren von Kindern und Jugendlichen". Unter Mitarbeit von Peter Jogschies, Hanna Permien und Gabriela Zink. Hg. v. DJI. Deutsches Kinder-und Jugendinstitut e.V. Leipzig. Seite 138

[5] Lutz, Ronald; Stickelmann, Bernd; Dücker, Uwe von (Hg.) (1999): Weggelaufen und ohne Obdach. Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen. Weinheim: Juventa-Verlagag. Seite 204

[6] Seidel, Markus Heinrich (2002): Straßenkinder in Deutschland. Schicksale, die es nicht geben dürfte. München: Ullstein Seite 39

[7] Российской Федерации: Конституция Российской Федерации (РФ) [Глава 1] [Статья 7]. Online verfügbar unter http://www.zakonrf.info/konstitucia/7/, zuletzt geprüft am 09.12.2013

[8] Российской Федерации: Конституция Российской Федерации (РФ) [Глава 1] [Статья 7]. Online verfügbar unter http://www.zakonrf.info/konstitucia/7/, zuletzt geprüft am 09.12.2013

[9] Kaufmann, Franz-Xaver (2002): Sozialpolitik und Sozialstaat. Soziologische Analysen. Opladen: Leske + Budrich (Bd. 1) Seite 307

[10] Burkova, Olga (2007): Kinder-und Jugendhilfe in der Russischen Föderation. Gegenwärtige Entwicklungen und Chancen. In: Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete 56 (2), S. 57–63, Seite 58

[11] Sienknecht, Dieter (2008): Sozialpolitik. Hamburg: Europ. Verl.-Anst. Seite 42

[12] Pryce-Jones, David (1995): Der Untergang des sowjetischen Reichs. Hamburg: Rowohlt Verlag GmbH. Seite 12

[13] Fricke, Werner; Iwanov, W. N. (Hg.) (1988): Deutsche Mitbestimmung, russische Perestroika. Forschungsergebnisse deutscher und sowjetischer Wissenschaftler. Unter Mitarbeit von Wilen N. Iwanow. Bonn: Verlag Neue Gesellschaft (13) Seite 138

[14] Sienknecht, Dieter (2008): Sozialpolitik. Hamburg: Europ. Verl.-Anst. Seite 78

[15] Haarland, Hans Peter; Niessen, Hans-Joachim (Hg.) (1997): Der Transformationsprozess in Russland. Ergebnisse einer empirischen Untersuchung. Bonn: Europa Union Verlag (Bd. 4). Seite 55

[16] Siegel, Nico A. (2002): Baustelle Sozialpolitik. Konsolidierung und Rückbau im internationalen Vergleich. Frankfurt, New York: Campus (Bd. 14). Seite 292

[17] Nolte, Hans-Heinrich (2003): Kleine Geschichte Russlands. Mit Tabellen. Aktualisierte und bibliogr. erg. Ausg. Stuttgart: Reclam (Nr. 9696) Seite. 355

[18] Ehlers, Kai (Hg.) (2009): Russland - Herzschlag einer Weltmacht. Im Gespräch mit Jefim Berschin. 1. Aufl. Dornach: Pforte. Seite 221

[19] Dr. Lutz Brangsch: Armut und die Diskussionen zu einem Sozialstaat in Russlad. Hg. v. Rosa-Luxemburg.Stiftung. Online verfügbar unter http://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Themen/Sozialpolitik/moskau2006a.pdf, Seite 3, zuletzt geprüft am 24.01.2014

[20] Bodenmüller, Martina; Piepel, Georg (Hg.) (2003): Streetwork und Überlebenshilfen. Entwicklungsprozesse von Jugendlichen aus Straßenszenen. Weinheim: Beltz Votum Seite 267

[21] Holm, Karin; Dewes, Jürgen (Hg.) (1996): Neue Methoden der Arbeit mit Armen. Am Beispiel Straßenkinder und arbeitende Kinder : Dokumentation einer internationalen Tagung in der Fachhochschule Düsseldorf, 1995. Unter Mitarbeit von Jürgen Dewes. 2. Aufl. Frankfurt/Main: IKO-Verlag für Interkulturelle Kommunikation, Seite 188

[22] Degen, Martin (1995): Straßenkinder. Szenebetrachtungen, Erklärungsversuche und sozialarbeiterische Ansätze. Bielefeld: K. Böllert KT-Verlag Seite 78

[23] Gillich, Stefan (Hg.) (2003): Streetwork/mobile Jugendarbeit. Aktuelle Bestandsaufnahme und Positionen eigenständiger Arbeitsfelder. Bundesweites StreetworkerInnen-Treffen. Gelnhausen: Triga-Verlagag, Seite 209

[24] Rohman, Angela (2000): Straßenkinder in der Bundesrepublik. Beweggründe-Straßenkarrieren-Jugendhilfe / Junge Menschen auf der Straße? der Versuch einer sozialpädagogischen Annäherung an ein gesellschaftspolitisches Phänomen. Frankfurt/M: IKO-Verlag für Interkulturelle Kommunikation; IKO Seite 50

[25] Adick, Christel (Hg.) (1998): Straßenkinder und Kinderarbeit. Sozialisationstheoretische, historische und kulturvergleichende Studien. 2. Aufl. Frankfurt: IKO - Verl. für Interkulturelle Kommunikation, Seite 211

[26] Adick, Christel (Hg.) (1998): Straßenkinder und Kinderarbeit. Sozialisationstheoretische, historische und kulturvergleichende Studien. 2. Aufl. Frankfurt: IKO - Verl. für Interkulturelle Kommunikation, Seite 220-221

[27] Retza, Burglinde (Hg.) (2001): Mädchen auf der Straße. Im Blick von Jugendhilfe, Forschung und Mädchenarbeit. Frankfurt am Main: IGfH-Eigenverlag, Seite 153

[28] Retza, Burglinde (Hg.) (2001): Mädchen auf der Straße. Im Blick von Jugendhilfe, Forschung und Mädchenarbeit. Frankfurt am Main: IGfH-Eigenverlag, Seite 152

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783958208117
ISBN (Paperback)
9783958203112
Dateigröße
858 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Kassel
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1
Schlagworte
russicher Sozialstaat freier Träger Sozialwaisen NGO Spende

Autor

Marie Schröter wurde 1974 in Unna geboren. Nachdem sie 2010 der Medizin den Rücken kehrte, schloss sie das Studium der „Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik“ an und erlangte 2014 erfolgreich ihren Abschluss. Während des Studiums arbeitete die Autorin in St. Petersburg und bekam erschütternde und auch großartige Einblicke in die „Soziale Arbeit“ in Russland. Dieses hat sie dazu veranlasst, ihre Bachelorarbeit diesem Thema zu widmen. Die Autorin sammelte ferner umfassende praktische Erfahrungen in der Volkswagen Group Academy, in welcher sie eine lehrende und coachende Tätigkeit ausübt.
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Titel: Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche ohne eigenen Wohnsitz: Ein Vergleich zwischen Deutschland und Russland
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