Design your Community! Wie sich mit Design Thinking Partizipation neu gestalten lässt
					
	
		©2013
		Bachelorarbeit
		
			
				62 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
						
					
				
				
				
				
			Zusammenfassung
			
				Teilhabe und Partizipation sind wesentlicher Bestandteil fast aller Demokratietheorien und insbesondere in den letzten Jahren wieder stark in den theoretischen wie auch alltagspraktischen Fokus geraten. Es gibt Hinweise auf ein sinkendes Interesse, sich politisch einzubringen – insbesondere im Rahmen klassischer Institutionen – aber auch auf eine wachsende Bereitschaft, beispielsweise im Rahmen digitaler Dialogangebote. Diese Arbeit ist von der Frage geleitet, wie sich Teilhabe zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger – sowohl im Hinblick auf den Prozess als auch auf die Ergebnisse – verwirklichen lässt. Design Thinking ist eine Innovations-, Lehr- und Lernmethode, die konsequent auf Hilfe zur Selbsthilfe setzt. Sie erfordert keine Vorbildung und wirkt integrativ und ausgleichend durch die Wertschätzung für die Expertise jeder und jedes Einzelnen im eigenen Lebensbereich. Neben einer theoretischen Erkundung des Partizipationsbegriffs enthält die vorliegende Arbeit eine Reihe von Argumenten, die für die Erprobung und Evaluierung von Design Thinking als Partizipationsmethode im politischen Kontext sprechen.
			
		
	Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
3 
Besonders an der sinkenden Wahlbeteiligung lassen sich die divergenten Argumentationen 
verschiedener Demokratie- und Teilhabe-Auffassungen deutlich illustrieren, denn ,,[d]as 
Sinken der Wahlbeteiligung wird unter anderem auch durch die Stabilität des politischen 
Systems in Deutschland erklärt  dabei wird davon ausgegangen, dass die Wählerinnen 
und Wähler ihre Stimme nicht abgeben, gerade weil sie mit der Politik weitgehend zufrie-
den sind. Andere Erklärungsansätze sehen eine wachsende Politikverdrossenheit als Ursa-
che für die sinkende Wahlbeteiligung"
8
.  
Es gibt also Hinweise auf ein sinkendes Interesse, sich politisch einzubringen, aber auch 
auf ein wachsendes. Ist vielleicht die Methode entscheidend? Meine Arbeit soll von der 
Frage geleitet sein, wie sich Teilhabe zur Zufriedenheit der Bürger  sowohl im Hinblick 
auf den Prozess als auch auf die Ergebnisse  verwirklichen lässt. Meine zentrale Hypothe-
se lautet, dass sich Design Thinking hierfür als eine vielversprechende Option anbietet. Um 
diese zu überprüfen werde ich im ersten Teil der Arbeit den Zielen, Bedingungen und Kri-
terien von Teilhabe auf den Grund gehen und im zweiten Teil deren Kompatibilität mit der 
Design-Thinking-Methode prüfen. Zunächst werde ich den Begriff der Teilhabe näher un-
tersuchen und verwandte Konzepte, wie beispielsweise Integration und Ownership, davon 
abgrenzen. Im dritten Kapitel wird es insbesondere um das Konzept der politischen Teil-
habe gehen. Hierbei versuche ich die Vielfalt der Definitionen und Kategorisierungen zu-
mindest in ausschnittweise widerzuspiegeln. Im darauffolgenden Kapitel muss die Frage 
untersucht werden, ob politische Teilhabe konstituierend für eine Demokratie sei. Schließ-
lich ist die Prüfung von Design Thinking als Partizipationsmethode nur dann relevant, 
wenn diese Partizipation oder sogar ihr Ausbau überhaupt gewünscht werden. In diesem 
Kapitel kommen auch partizipationskritische Argumente zur Sprache, da nicht alle Demo-
kratietheorien eine umfassende Bürgerbeteiligung positiv werten. Dass vielfältige Teilha-
bemöglichkeiten dennoch meist als unabdingbar zu einer Demokratie gehörend eingestuft 
werden, zeigt sich insbesondere daran, dass viele Krisendiagnosen der Demokratie, wie sie 
beispielsweise unter dem Begriff der Postdemokratie firmieren, eng mit dem Thema man-
gelnder Teilhabe verknüpft sind. Im fünften Kapitel sollen weitere aktuelle Positionen 
Thema sein, die darauf schließen lassen, dass in Deutschland durchaus Interesse an und 
Bedarf nach mehr politischer Teilhabe bestehen. Im letzten Kapitel des ersten Teils der 
Arbeit sollen bereits bestehende Ansätze zur Überwindung dieses Mangels angerissen 
werden. Eine allen zugängliche und auf die Voraussetzungen von Teilhabe abgestimmte 
7
 http://www.bpb.de/wissen/C11SZM,,0,Wahlbeteiligung_nach_Altersgruppen_  
8
 http://www.bpb.de/wissen/C11SZM,,0,Wahlbeteiligung_nach_Altersgruppen_ 
4 
Bildung erweist sich hier als ausschlaggebend. So ergibt sich auch der direkte Zusammen-
hang zum zweiten Teil der Arbeit, in dem zunächst die Methode des Design Thinking vor-
gestellt wird. Dabei handelt es sich nämlich nicht nur um eine Problemlösungs- und Inno-
vationsmethode, sondern auch um eine Lehr- und Lernmethode. Im achten Kapitel werden 
schließlich die Pro- und Contra-Argumente für bzw. gegen Design Thinking als politisches 
Partizipationstool entwickelt. Welches Bild und welche Konsequenzen sich daraus erge-
ben, wird im Fazit noch einmal zusammengefasst.    
5 
Teil I: Politische Teilhabe 
2.
Was ist Teilhabe? 
Es handelt sich beim Begriff der Teilhabe um ein Konzept, das nicht an bestimmte Le-
bensbereiche gebunden ist, sondern allgemein definiert werden kann als das ,,Einbezo-
gensein in eine Lebenssituation"
9
. Dass diese Definition von der Weltgesundheitsorganisa-
tion stammt, liefert jedoch einen Hinweis darauf, dass sich das Konzept vor allem im Zu-
sammenhang mit Behinderung etabliert hat. Diese Etablierung spiegelt einen Paradigmen-
wechsel im Umgang mit Menschen mit Behinderung: Wurden sie früher noch als der Für-
sorge bedürftige Objekte betrachtet, so besteht heute der Anspruch, sie als Subjekte ihrer 
eigenen Verantwortung und Selbstbestimmung zu respektieren.
10
 Diese nicht auf punktuel-
le Mitbestimmung beschränkte, umfassende Teilhabe soll durch unterschiedliche Instru-
mente realisiert werden: von Einzelhilfen wie dem Teilhabegeld und dem Persönlichen 
Budget über ambulante Wohnformen und selbstorganisierte Nachbarschaftshilfe bis hin zu 
übergreifenden Ansätzen wie ,,disability mainstreaming" und ,,Design for all", die für eine 
umfassende, nicht allein auf Behinderung bezogene Barrierefreiheit und somit eine verbes-
serte Zugänglichkeit aller Gesellschaftsbereiche für alle Gesellschaftsmitglieder sorgen. 
Ein Beispiel für nicht notwendigerweise an Behinderung gekoppelte Barrierefreiheit ist die 
,,Leichte Sprache". Auf der Website 
www.ich-kenne-meine-rechte.de
 erklärt das Deutsche 
Institut für Menschenrechte das ,,Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte 
von Menschen mit Behinderungen" in Leichter Sprache. Solche Angebote ermöglichen 
Teilhabe, zum Beispiel an Informationen, für eine größere Zahl an Mitbürgerinnen und 
Mitbürgern, die ansonsten, zum Beispiel durch Lernschwierigkeiten oder geringe Kenntnis 
der deutschen Sprache, ausgeschlossen wären.
11
 Teilhaberechte sind auch im Grundgesetz 
verankert. Neben den Freiheitsrechten sichern die sogenannten ,,soziale Grundrechte" 
Mitwirkungs- und ggf. Leistungsansprüche.
12
 Ziel dieser Verankerung in den Grundrech-
ten, wie auch der anderen Instrumente, ist die umfassende Teilhabe möglichst vieler Men-
schen in möglichst vielen Lebensbereichen, sei es sozial, politisch, beruflich oder kulturell.  
9
 WHO 2005, S. 16 
10
 http://www.fdst.de/aktuellesundpresse/imgespraech/wasbedeuteteigentlichteilhabe  
11
 Vgl. http://www.leichtesprache.org/  
12
 Vgl. http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/40290/grundrechte-
abwehr-und-teilhaberechte  
6 
Synonym für Teilhabe wird vor allem im politischen Bereich der internationalere Begriff 
Partizipation verwendet. Er leitet sich vom lateinischen partis, dem Genitiv von pars für 
,,Teil", und capere (in Zusammensetzungen -cipare) für ,,fassen", ,,ergreifen", d. h. auch 
von participare ab, das ,,teilnehmen" bzw. ,,teilhaben" bedeutet.
13
 Entsprechend ihrer iden-
tischen Denotation, werde ich beide Begriffe im Verlauf dieser Arbeit synonym verwen-
den. Allerdings sind sie  auch in meinen Augen  unterschiedlich konnotiert: ,,Sehr wahr-
scheinlich werden aber die Wörter ,Teilnahme` und ,Beteiligung` als weniger aktiv emp-
funden als Partizipation"
14
. So drückt Partizipation für mich aktive Einflussnahme aus, 
während Teilhabe auch die Voraussetzung und Befähigung zur Einflussnahme umfasst. 
Um diese Bedingtheit und Tragweite des Begriffs zu betonen, spreche ich an vielen Stellen 
und im Titel der Arbeit von Teilhabe statt Partizipation.  
Einige solcher Voraussetzungen von Teilhabe werden mit den von Teilhabe selbst abzu-
grenzenden Konzepten von Empowerment und Ownership behandelt. Entlehnt aus dem 
Bereich der Psychologie und Sozialpädagogik, kann Empowerment mit ,,Selbstbemächti-
gung" oder auch ,,Selbstkompetenz" übersetzt werden. Ziel ist, ähnlich wie bei Teilhabe, 
ein selbstbestimmtes Leben. Empowerment hilft den Menschen bei der Entdeckung und 
Entfaltung ihrer Potenziale. Das führt zu mehr Selbstvertrauen und erleichtert es, ihre Inte-
ressen zu artikulieren und in den politischen Prozess einzubringen.
15
Selbstvertrauen spielt auch im Ownership-Konzept eine große Rolle. Es soll die Menschen 
motivieren, ihre eigenen Erfahrungen und Wertvorstellungen in politische Vorhaben ein-
fließen zu lassen. So übernehmen sie Verantwortung dafür und identifizieren sich stärker 
mit ihnen. Erfolg, Effizienz und Nachhaltigkeit der Vorhaben hängen von dieser ,,Eigen-
tümerschaft" der Betroffenen ab.
16
Von großer Bedeutung für die Entstehung unterschiedlicher Teilhabe-Konzepte ist der 
Umgang mit der Vielfalt der Teilhabenden. Die Unterschiedlichkeit von Erfahrungen und 
Wertvorstellungen wird beim Diversity-Ansatz als Wert an sich positiv gedeutet. Im Zeit-
alter der Globalisierung begegnen sich immer mehr unterschiedlichste Menschen. Gesell-
schaften sind nicht mehr homogen, sondern umfassen sowohl Trennendes als auch Verbin-
dendes. Aufgabe der Gesellschaft ist es daher, Diskriminierung zu verhindern und so 
13
 http://www.wissen.de/wortherkunft/partizipieren  
14
 Oser et al. 2000, S. 13, zit. nach Stange 2007, S. 3f. 
15
 http://www.bmz.de/de/service/glossar/E/empowerment.html  
16
 http://www.bmz.de/de/service/glossar/O/ownership.html  
7 
Chancengleichheit herzustellen.
17
 Solch eine Vielfalt würdigende Position nimmt auch die 
UN-Behindertenrechtskonvention ein: ,,Die Konvention beschränkt sich indessen nicht 
darauf, Behinderung als Bestandteil der Normalität menschlichen Lebens zu begreifen. Sie 
geht einen Schritt weiter, indem sie das Leben mit Behinderungen als Ausdruck gesell-
schaftlicher Vielfalt positiv würdigt"
18
. 
Um trotz hoher gesellschaftlicher Vielfalt nicht auseinanderzubrechen, sind Gesellschaften 
um Integration bemüht. Während darunter früher vor allem eine Anpassung an bzw. Ein-
gliederung in ein relativ feststehendes Ganzes verstanden wurde, ist heute eine Interpreta-
tion des Begriffs als offener, wechselseitiger Lernprozess gebräuchlicher. Wie solch ein 
Lernprozess aussehen könnte, beschreibt Feuser: ,,Integration bedeutet pädagogisch (in 
gleicher Weise für Kindergarten und Schule), daß a l l e Kinder und Schüler (ohne Aus-
schluß behinderter Kinder und Jugendlicher wegen Art und/oder Schweregrad einer vorlie-
genden Behinderung) in Kooperation miteinander auf ihrem jeweiligen Entwicklungsni-
veau nach Maßgabe ihrer momentanen Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungskompeten-
zen an und mit einem ,gemeinsamen Gegenstand` (Projekt / Vorhaben / Inhalt / Thema) 
spielen, lernen und arbeiten. Integration ist kooperative (dialogische, interaktive, kommu-
nikative) Tätigkeit im Kollektiv"
19
.  
Obwohl politisch in Form von ,,Integrationsdebatten" noch immer vielfach im Gespräch, 
wird die Idee der Integration vor allem im sozialen Sektor zunehmend von der der Inklusi-
on abgelöst. Bielefeldt verdeutlicht den Unterschied anhand der UN-Behindertenrechts-
konvention. Es gehe nicht wie bei einem traditionellen Integrationsansatz darum, die ,,Tü-
ren zu öffnen" und ,,Platz zu schaffen" für das Neue oder Andere, in diesem Fall die Men-
schen mit Behinderung, sondern der Anspruch sei es, ,,die Gesellschaft und ihre Subsyste-
me so zu verstehen, dass Menschen mit Behinderung von vornherein darin selbstverständ-
lich zugehörig sind"
20
. Inklusion bedeutet ,,Einschluss" oder ,,Enthaltensein". Inklusive 
Theorien postulieren nicht nur eine selbstverständliche Zugehörigkeit aller Gesellschafts-
mitglieder, sondern damit einhergehend auch deren uneingeschränkte Teilhabe an allen 
Gesellschaftsbereichen. Verschiedenheit wird nicht als Anlass zur Diskriminierung und 
Marginalisierung gewertet, sondern als ,,positiver Bestandteil von Normalität" betrachtet.
21
17
 Vgl. Schwarz-Wölzl und Maad 2003/2004, S. 4 
18
 Bielefeldt 2009, S. 7  
19
 Feuser 1996, Hervorh. im Orig.  
20
 Bielefeldt 2009, S. 11 
21
 http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/inklusion.html  
8 
Nach dieser Differenzierung verwandter, jedoch nicht identischer Konzepte, die alle ge-
wisse Facetten des vielschichtigen Teilhabe-Begriffs beleuchten, soll das Thema im nun 
folgenden Kapitel vom politikwissenschaftlichen Standpunkt aus erschlossen werden.  
9 
3.
Was ist politische Teilhabe?  
,,Welche Regierung die beste sei? Diejenige, die uns lehrt, uns selbst zu regieren." 
J. W. von Goethe 
Teilhabe betrifft alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Eine besondere Rolle fällt 
jedoch der politischen Teilhabe zu, da in der Politik die Entscheidungen über die Ausge-
staltung des künftigen gesellschaftlichen Zusammenlebens fallen, also auch Meta-
Entscheidungen darüber, mit welchem Grad an Teilhabe in unterschiedlichen gesellschaft-
lichen Bereichen Entscheidungen getroffen werden sollen. Aufgrund dieser zentralen Be-
deutung beschäftigt sich die vorliegende Arbeit nach einer allgemeineren Begriffsklärung 
nun vor allem mit politischer Teilhabe. Was darunter zu verstehen ist, soll Thema dieses 
Kapitels sein. 
Unterschiedliche Definitionen beziehen Teilhabe auf unterschiedliche Stufen des politi-
schen Prozesses. Kersting unterscheidet hierbei in Anlehnung an Eastons Input-Output-
Modell
22
: Input, Entscheidung, Outputerstellung und Output.
23
 Ebenso könnte man die 
klassischen Stufen des Policy-Zyklus heranziehen (Initiation, Estimation, Selektion, Im-
plementation, Evaluation und Termination).  
Kaase definiert 1993: ,,Unter politischer Beteiligung werden in der Regel jene Verhaltens-
weisen von Bürgern verstanden, die sie alleine oder mit anderen freiwillig mit dem Ziel 
unternehmen, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen"
24
, beendet seine Defini-
tion wenig später jedoch mit: ,,[...] auf verschiedenen Ebenen des politischen Systems zu 
beeinflussen"
25
. Er erweitert seine Definition also um andere Ebenen außer der Entschei-
dungsebene, die im Policy-Zyklus der Phase der Selektion entspricht.  
Nicht nur die Phasen des politischen Prozesses, sondern auch viele andere Aspekte des 
Verständnisses und der Ausgestaltung von Teilhabe werden genutzt, um Teilhabe-
Definitionen einen bestimmten Schwerpunkt zu verleihen. Verba und Nie verstehen politi-
sche Partizipation als ,,die legalen Handlungen von Privatpersonen, die mehr oder weniger 
22
 Vgl. Easton 1965 
23
 Kersting 2008, S. 20 
24
 Kaase 1993, S. 429, Hervorh. d. Verf. 
25
 Kaase 1995, S. 521, Hervorh. d. Verf. 
10 
ausdrücklich dem Zweck dienen, die Auswahl des politischen Führungspersonals oder des-
sen Aktivitäten zu beeinflussen"
26
. Sie führen so einerseits die Kategorie der Legalität ein 
und verweisen andererseits klar auf repräsentative Systeme, in denen ,,politisches Füh-
rungspersonal" eine Hauptrolle spielt. Noch unberücksichtigt bleibt bei dieser Definition 
jedoch der Umstand, dass rein repräsentative Demokratien eine Seltenheit sind, da es sich 
bei den meisten demokratischen Systemen um eine Mischform aus repräsentativen und 
direktdemokratischen Elementen handelt. Darüber hinaus gibt es im politischen Prozess, 
selbst unter der Bedingung eines rein repräsentativen Systems, Phasen, in denen andere als 
die parlamentarischen Akteure wichtig sind, so zum Beispiel die Phase der Initiation, in 
der Impulse aus der Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle spielen bzw. spielen sollten, 
und die Phase der Implementation, also der Ausführung, die, wie der Name bereits andeu-
tet, vor allem in der Verantwortung der Exekutive bzw. Verwaltung liegt.  
Einen sehr viel breiteren Ansatz verfolgt Tiemann, der Partizipation als ,,verantwortliche 
Beteiligung der Betroffenen an der Verfügungsgewalt über ihre Gegenwart und Zukunft"
27
beschreibt. In dieser Definition klingt bereits an, was in der folgenden präzisiert wird, näm-
lich der Doppelcharakter des Teilhabe-Begriffs im Hinblick auf ein eher instrumentelles 
bzw. ein normatives Verständnis: ,,Für das Interesse von Menschen an den Entscheidungs-
prozessen, die ihre Lebenswelt beeinflussen, und für den Wunsch an diesen Prozessen ver-
antwortungsvoll mitzuwirken, gibt es einen Begriff: Partizipation"
28
. Das Interesse an ei-
nen selbst betreffenden Entscheidungsprozessen ist unschwer allein durch ein instrumen-
telles Verständnis von Teilhabe zu erklären: Um individuelle Bedürfnisse problemlos be-
friedigen zu können, werden Beteiligungsinstrumente zur Durchsetzung der eigenen Inte-
ressen genutzt. Der Wunsch nach verantwortungsvoller Mitwirkung deutet jedoch auf den 
normativen Gehalt und intrinsischen Wert von Teilhabe hin. Eine bereits 27 Jahre alte De-
finition bringt diesen Doppelcharakter noch präziser zum Ausdruck: ,,Beteiligung (Partizi-
pation) ist [...] sowohl als Mittel zur Einbringung und Durchsetzung von Interessen wie 
auch als Zweck i. S. einer Selbstverwirklichung der Menschen durch Beteiligung zu ver-
stehen"
29
. Teilhabe kann also auch als normativer Zielwert an sich verstanden werden, da 
sie sowohl eine gesamtgesellschaftliche Integration leistet als auch persönliche Erfüllung 
26
 Verba und Nie 1972, S. 2f., zit. nach Kersting 2008, S. 22 
27
 Tiemann 1996, zit. nach Stange 2007, S. 10 
28
 Stange 2007, S. 3 
29
 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 1986, zit. nach Stange 2007, S. 10 
11 
ermöglicht. Gerade die Verantwortlichkeit des Sich-Einbringens, d. h. die Anwaltschaft für 
ein über-persönliches Thema stiftet Sinn und dadurch Zufriedenheit.
30
Teilhabe spielt also eine entscheidende Rolle für 1) die Selbstverwirklichung von Indivi-
duen in der Gesellschaft, 2) die Einbringung und Durchsetzung von unterschiedlichen Inte-
ressen und 3) die gesamtgesellschaftliche Integration. Vor allem seit der Zeit des homoge-
nisierenden Wirtschaftswunders in den 1950er und 1960er Jahren ist unsere Gesellschaft 
sehr viel pluraler und heterogener geworden. Umso schwieriger und zugleich bedeutsamer 
ist der letztgenannte Punkt, die gesamtgesellschaftliche Integration, geworden. Um soziale 
und politische Zersplitterung und Grabenbildung zu vermeiden, kommt gelingender politi-
scher Teilhabe heute wohl eine größere Bedeutung zu denn je. Viele individuell verschie-
dene ,,Wirklichkeiten" müssen politisch berücksichtigt werden. Partizipation kann helfen, 
,,Konflikte friedlich zu lösen und Entscheidungen tragfähig herbeizuführen und abzusi-
chern". Sie wird somit zum entscheidenden Instrument für die ,,Legitimierung und Steue-
rung schnelllebiger, pluralistischer und multiperspektivischer Gesellschaften"
31
. Die integ-
rative Wirkung von Teilhabe erlaubt eine größere Identifikation mit den politischen Ent-
scheidungen, selbst dann, wenn diese nicht zu den eigenen Gunsten ausfallen. Für belast-
bares staatliches, insbesondere parlamentarisches Handeln und die rechtzeitige Austragung 
von Konflikten in einem fairen, demokratischen Prozess ist ein vielfältiges Partizipations-
angebot also von hohem Wert. 
Es herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass das Konzept der politischen Teilhabe nicht 
leicht zu definieren sei, da ,,der wissenschaftliche Partizipationsbegriff von den histori-
schen Entwicklungen politischer Beteiligung abhängt"
32
. Dementsprechend verstand man 
bis Ende der 1970er Jahre unter Partizipation die ,,Teilnahme der BürgerInnen an politi-
schen Willensbildungs- wie Entscheidungsprozessen im Rahmen institutionalisierter Betei-
ligungsformen wie Wahlen und Parteien"
33
, da dies die damals gängigen und erprobten 
Partizipationsangebote waren. Durch die in den 1970er und 1980er Jahren an Bedeutung 
gewinnenden Neuen Sozialen Bewegungen und Bürgerinitiativen entwickelten sich Unter-
scheidungen zwischen legalen und illegalen, konventionellen und unkonventionellen Be-
teiligungsformen. Der Partizipationsbegriff wurde teilweise bis hin zum Zeitunglesen ver-
30
 Vgl. Kohl 1998, S. 12 
31
 Becker 2012, S. 17 
32
 Geißel und Penrose 2003, S. 3 
33
 Ebd. 
12 
breitert. Ein derart weites Verständnis wurde jedoch vom Mainstream kaum angenommen: 
,,Vielmehr setzte sich eine instrumentelle, zweckrationale Definition durch, die als ,politi-
sche Beteiligung' nur jenes Handeln mit einem explizit politischen Impetus versteht. Das 
heißt, es werden Handlungen ausgeklammert, die lediglich in ihren Konsequenzen, nicht 
aber in ihren Intentionen politisch sind [...]. Dabei wird auch eine strikte Trennung zwi-
schen ,politischen' und nicht- bzw. ,vorpolitischen' Partizipationsfeldern gezogen."
34
.  
Denkt man an die im letzten Kapitel eingeführte WHO-Definition von Teilhabe als das 
Einbezogensein in eine ,,Lebenssituation" und überträgt diese auf politische Teilhabe im 
Speziellen, so stellt sich die Frage, wodurch ,,politische Situationen" charakterisiert sein 
könnten. Ist das Private politisch, wie es vor allem im Rahmen der zweiten Frauenbewe-
gung in den 1970er Jahren proklamiert wurde? Ist zum Beispiel das Lesen der Tageszei-
tung eine politische Situation? Zumindest auf letztere Frage gibt Massing eine Antwort, 
wenn er unterscheidet in kommunikatives politisches Handeln und partizipatives politi-
sches Handeln, wobei ersteres ,,Gespräche oder Diskussionen über Politik im sozialen Um-
feld" sowie ,,die Nutzung der politischen Berichterstattung der Massenmedien" einschließt. 
Ziele kommunikativen politischen Handelns sind zum Beispiel: ,,politisches Wissen zu 
erwerben, seine politische Meinung zu sagen, Freunde und Bekannte für die eigenen politi-
schen Ansichten zu gewinnen sowie Unsicherheiten in einer komplexen und nicht unmit-
telbar erfahrbaren politischen Umwelt zu reduzieren". Zum partizipativen politischen Han-
deln gehören wiederum die ,,Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen über parteibezoge-
ne, Gemeinde-, Wahlkampf- und politikerbezogene Aktivitäten, legalen Protest und zivilen 
Ungehorsam bis hin zur politischen Gewalt"
35
.    
Um die Frage der Kategorisierung von Teilhabe und Partizipation kreisen ebenfalls zahl-
reiche Bemühungen, die jedoch stets nur einem bestimmten historischen Ausschnitt von 
Partizipation gerecht werden können und demnach kontinuierlich angepasst  werden müs-
sen. So ist beispielsweise die bereits erwähnte Unterteilung in konventionelle und unkon-
ventionelle Beteiligungsformen dem stetigen Wandel sozialer Normen unterworfen, da 
eben diese die Grenze zwischen sozial üblich (= konventionell) und  noch wenig etabliert 
(= unkonventionell) markieren.  
Ein gut abgrenzbares Unterscheidungsmerkmal ist die Bezogenheit auf Sach- oder Perso-
nalfragen. So hebt beispielsweise Stange die Unterscheidung zwischen ,,repräsentativ-
34
 Ebd.  
35
 Massing 2012, S. 26 
13 
demokratischer und direkt-demokratischer Partizipation (indirekter und direkter Partizipa-
tion)" hervor: ,,Während bei direkter Partizipation der unmittelbare Einfluss der Betroffe-
nen auf Sachentscheidungen selbst gewährleistet sein muss, wird diese Einflussnahme bei 
der indirekten Partizipation von legitimierten Vertretern der Betroffenen wahrgenom-
men"
36
. Geißel und Penrose arbeiten mit folgender Kategorisierung, die viele Aspekte ab-
deckt: ,,In der Mainstream- sowie genderorientierten Partizipationsforschung wird heute 
zwischen direkten und indirekten, legalen und illegalen, verfassten und nicht verfassten, 
institutionalisierten und nicht-institutionalisierten, unmittelbaren und mittelbaren, konven-
tionellen und unkonventionellen Formen unterschieden"
37
. 
Es ist verbreitete Auffassung, dass man Teilhabe nicht nur deskriptiv, sondern auch norma-
tiv klassifizieren kann. Dahinter steht die Annahme, dass nicht nur die Quantität an mögli-
chen Beteiligungsformen ausschlaggebend ist, sondern auch deren Qualität bzw. Intensität.  
Eine solche Rangordnung der Beteiligungsarten stellt Arnsteins ,,ladder of participation"
38
dar. Sie unterscheidet in drei Hauptkategorien von Nicht-Partizipation über symbolische 
Beteiligung bis hin zur Bürgermacht (,,citizen power"). Die Bürgermacht setzt sich aus den 
drei Unterkategorien Partnerschaft, delegierte Macht und Bürgerkontrolle zusammen. Nur 
diese drei Unterkategorien sind für Arnstein echte Partizipation. Es fällt auf, dass sie die 
darunter liegenden Hauptkategorien noch einmal in fünf Unterkategorien unechter Partizi-
pation differenziert. Hierzu zählen für sie unter anderem Manipulation, aber auch Informa-
tion und Konsultation bzw. Beratung. Die ,,ladder of participation" weist also deutlich auf 
die Gefahren der nur vorgegaukelten Beteiligung hin.  
Einen anderen Ansatz wählen Milbrath und Goel. Sie betrachten die Partizipationsintensi-
tät aus der Perspektive des Individuums und seines persönlichen Aufwands. Dieser ist bei 
den ,,apathetics" quasi nicht vorhanden, sie liefern keinerlei Input. Die ,,spectators" geben 
ihre Stimme für die zu wählenden Amtsinhaber ab. Die ,,transitionals" engagieren sich 
sporadisch für Parteien oder bei Protesten. Am meisten investieren die ,,gladiators", die 
sich selbst als Amtsinhaber zur Wahl stellen.
39
Eine recht umfassende und leicht nachvollziehbare Rangordnung der Beteiligungsarten 
legt Stange vor. Sie beginnt mit den Fehlformen. Dazu zählen erzwungene Beteiligung 
sowie Alibi- und rein dekorative Partizipation. Darauf folgen Mitwirkung, Mitbestimmung 
36
 Stange 2007, S. 28 
37
 Geißel und Penrose 2003, S. 4 
38
 Vgl. Arnstein 1969 
39
 Milbrath und Goel 1965, zit. nach Kersting 2008, S. 26 
14 
und schließlich Selbstbestimmung. Die drei letztgenannten Stufen können auch als Unter-
scheidung in ,,unverbindliche Partizipation, die sich in Informations- und Beratungsrech-
ten erschöpft, in verbindliche Partizipation (echte Einschränkung der Entscheidungsvoll-
macht der ,Dirigierenden`) sowie in Selbstverwaltung  (Aufhebung dieser Entscheidungs-
vollmacht zugunsten der Selbstorganisation Betroffener)" aufgefasst werden.
40
Ein der Teilhabe verwandtes Konzept ist das der Bürgergesellschaft. Wie auch politische 
Partizipation eröffnet diese den Bürgerinnen und Bürgern die ,,Möglichkeit für selbstorga-
nisierte Mitgestaltung und Beteiligung"
41
. Die Bürgergesellschaft stützt sich auf bürger-
schaftliches Engagement, das auch als Selbsthilfe bezeichnet wird. Kersting definiert 
Selbsthilfe als ,,Aktivitäten, die bei begrenzter staatlicher Fremdhilfe auf der Basis eigenen 
Engagements gemeinwohlorientiert und nicht primär individuell ausgerichtet sind"
42
. Die-
se Aktivitäten müssen jedoch nicht unbedingt auf die Veränderung der Gesellschaft bzw. 
auf eine der Phasen des politischen Prozesses gerichtet sein. Ein typisches Beispiel ist die 
sogenannte Nachbarschaftshilfe. Dies erinnert an Geißels und Penroses Handlungen, die 
,,lediglich in ihren Konsequenzen, nicht aber in ihren Intentionen politisch sind" bzw. die 
,,,vorpolitischen` Partizipationsfelder"
 43
.  Es ist also umstritten, ob hier eine Trennung 
zwischen einer  erweiterten  Privatsphäre und einer Sphäre der politischen Partizipation 
gezogen werden sollte oder nicht.  
Klatt hat diese potenzielle Trennung, mehr aber noch den Zusammenhang zwischen den 
beiden Sphären untersucht und betrachtet ,,das Kegeln in einem Verein, das Spenden für 
eine politische NGO oder [...] das karitative Umsorgen eines Nächsten"
44
 als gleichwerti-
ge Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Er verweist auf Alexis de Tocqueville, 
der im 19. Jahrhundert die Vereinigten Staaten besuchte und meinte ,,in deren Vereinswe-
sen einen maßgeblichen und der dortigen Demokratie zuträglichen Faktor zu entdecken"
45
. 
Van Deth konkretisiert diese Zuträglichkeit: ,,Empirische Analysen zeigen, dass insbeson-
dere Wahlbeteiligung und Beteiligung an sogenannten konventionellen Formen politischer 
Partizipation durch soziales Engagement der Bürger gefördert werden. In diesem Sinne ist 
soziale Beteiligung sicher als eine ,Schule der Demokratie` zu betrachten"
46
. Wenn man es 
40
 Stange 2007, S. 27, Hervorh. im Orig. 
41
 http://www.buergergesellschaft.de/ueber-
uns/glossar/106871/?tx_a21glossary[uid]=37&cHash=2ac078ab381d95b3c32199dbc26d4f98  
42
 Kersting 2008, S. 21 
43
 Geißel und Penrose 2003, S. 3 
44
 Klatt 2012, S. 7 
45
 Ebd.  
46
 Van Deth 2001, S. 195 
15 
also auch aus Definitionen politischer Teilhabe ausklammern kann, um nicht eine Definiti-
on der politischen Sphäre an sich nachliefern zu müssen, so ist doch belegt, dass soziales 
Engagement die Entstehung eines Bürgersinns fördert, der wiederum politischer Teilhabe 
zuträglich ist. Ein Terminus, der sowohl bürgerschaftliches Engagement als auch politische 
Partizipation umfasst, ist ,,Citizenship": ,,Anders als im Englischen mit dem Begriff citi-
zenship und im Französischen mit dem Begriff citoyenneté, die explizit auf eine aktive 
Bürgerschaft anspielt (und somit auch auf deren Inhalt und Umsetzung, und nicht allein auf 
einen rechtlichen Status), fehlt ein Begriff, der explizit auch die aktivbürgerschaftliche 
Komponente einschließt. Im deutschen politikwissenschaftlichen Sprachgebrauch wird 
deshalb im Hinblick auf republikanische, kommunitaristisch oder deliberativ orientierte 
Demokratiemodelle zumeist zusätzlich von Aktivbürgerschaft gesprochen"
47
. 
Holtkamp bringt diese unterschiedlichen Spielarten von Engagement und Teilhabe in sei-
nen drei ,,Beteiligungsrollen des Bürgers" zum Ausdruck. Er sieht diesen nämlich 1) als 
politischen Auftraggeber, wenn er sich an der politischen Willensbildung beteiligt, 2) als 
Mitgestalter des Gemeinwesens, wenn er sich ehrenamtlich bzw. ,,bürgerschaftlich" enga-
giert (,,bürgerschaftliche Leistungsproduktion, die nicht zu Erwerbszwecken oder in ver-
wandtschaftlichen Netzwerken stattfindet") und 3) als Kunden der Leistungserstellung, vor 
allem im Zuge der Verwaltungsmodernisierung, wenn der Bürger Adressat staatlichen 
Handelns, zum Beispiel Empfänger staatlicher Transfers ist.
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 Insbesondere die Beteili-
gungsrollen des Auftraggebers und Mitgestalters scheinen jedoch immer mehr zu ver-
schmelzen. Ähnlich wie sich in der Wirtschaft die Ansicht durchsetzt, dass Auftraggeber 
auch nach ihrer Auftragsvergabe Teil des Prozesses bleiben, also eine mitgestaltende Rolle 
übernehmen sollten, zeichnet sich auch im Bereich der politischen Teilhabe eine Entwick-
lung ab, die den Bürgern größere Freiheiten hinsichtlich der Art ihrer Willensbekundung 
und des Ausmaßes ihres sich daran anschließenden Engagements eröffnet. Anders ausge-
drückt: ,,Zielten formalisierte Verfahren direkt auf die Entscheidungsfindung des Staates, 
so richten sich die neuen Beteiligungsformen mehr auf eine bürgergesellschaftliche Aneig-
nung des Politischen"
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.  Man könnte gar so weit gehen zu sagen, dass echte Teilhabe nur 
durch Aneignung geschehen kann und dass ,,Aneignung des Politischen" in diesem Sinne 
nicht nur auf die Politikinhalte (policies), sondern auch auf politische Institutionen und 
Prozesse (polity, politics) abzielt, d. h.: Erst wenn sich die Bürgerschaft die politischen 
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 Wiesner 2006, S. 197 
48
 Holtkamp et. al. 2006, S. 12 
49
 Jörke 2011, S. 14 
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Erstausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2013
- ISBN (Paperback)
- 9783958203549
- ISBN (eBook)
- 9783958208544
- Dateigröße
- 4.4 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Hochschule Bremen
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Oktober)
- Note
- 2
- Schlagworte
- design community thinking partizipation
- Produktsicherheit
- BACHELOR + MASTER Publishing
 
					