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Chancen und Risiken im Einsatz der Umweltprämie für die Automobilbranche

©2009 Studienarbeit 42 Seiten

Zusammenfassung

Ziel der vorliegenden Studie ist, die Auswirkung der staatlichen Umweltprämie auf den Automobilhandel zu untersuchen. Es wird betrachtet, welche Chancen und Risiken im Einsatz der Umweltprämie für die Automobilbranche liegen und welcher Erfolg bis jetzt schon erzielt werden konnte. Durch die Auswertung der Zulassungszahlen und der Umweltprämienantragsstatistiken wird die Auswirkung anhand konkreter Zahlen genauer betrachtet und ausgewertet.
Die Konjunkturpakete der Bundesregierung bilden die Grundlage für eine staatliche Unterstützung der Automobilbranche. Daher werden sie auch genauer beschrieben und es wird ebenso analysiert, welche Maßnahmen neben der Umweltprämie für die Automobilindustrie und die Gesamtwirtschaft getroffen worden sind.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Im Rahmen dieser Arbeit wird die Umweltprämie auch kritisch betrachtet. Welche
Kritikpunkte gibt es bei ihrem Einsatz? Wer sind die potentiellen Verlierer durch die
staatliche Förderung?
Aber auch die zukünftige Entwicklung des Automobilmarktes nach der Umweltprämie wird
erörtert. Mit welchen Schwierigkeiten muss der Automobilhandel im Geschäftsjahr 2010
rechnen und wie sehen die Prognosen von Branchenkennern und Instituten für das kommende
Jahr aus?
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2 Konjunkturprogramme der Bundesregierung
2.1 Konjunkturpakete
Aufgrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise sah sich die Bundesregierung
gezwungen, Konzepte und Wirtschaftshilfen zu entwickeln um so die Wirtschaft und die
Konjunktur anzuschieben. Grundlage hierfür bilden die Konjunkturpakete I und II. In beiden
Paketen sind Maßnahmen enthalten, die die Automobilwirtschaft unterstützen sollen.
Als erste Maßnahme wurde das Konjunkturpaket I am 5. November 2008 beschlossen.
Hauptziele dieses Pakets sind die Förderungen von Investitionen und Aufträgen von
Unternehmen, Kommunen und privaten Haushalten.
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Als Maßnahmen wurden unter anderem
beschlossen:
· Die Förderung energieeffizienter Gebäudebauweise und ­sanierung,
· ,,Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen"
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· die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes,
· zusätzliche Finanzierungsinstrumente für Unternehmen
· und ein Infrastrukturförderprogramm für Kommunen.
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Für die Automobilindustrie wurde beschlossen, dass neuzugelassene PKW für einen
begrenzten Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit sind. Diese Anordnung ist zeitlich begrenzt
bis zum 30. Juni 2009.
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Inhalt der Maßnahme ist, dass Autokäufer, die ein neues Fahrzeug zulassen, für ein Jahr von
der Kfz-Steuer befreit werden. Für Neufahrzeuge, welche die Euro 5 oder Euro 6 Abgasnorm
erfüllen, gilt die Steuerbefreiung für zwei Jahre ab Zeitpunkt der Zulassung. Ende der
Steuerbefreiung ist spätestens der 31. Dezember 2010. Bürger, die schon ein Fahrzeug der
Abgasnorm Euro 5 fahren, erhalten ab dem 1. Januar 2009 auch eine Steuerbefreiung von
einem Jahr. Hintergrund dieser Neuregelung ist die Überarbeitung der Kfz-Steuer.
Zum Zeitpunkt der Entstehung des Konjunkturpaketes I, also im September/Oktober 2008,
befand sich die Reform der Kfz-Steuer gerade in der Diskussion, vor allem auch in den
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[Bun09a]
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[Bun09a]
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[Bun09a]
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[Bun09b]
3

Medien. Sie wurde zum damaligen Zeitpunkt noch rein nach Hubraumgröße berechnet. Je
nach Abgasnorm wurde der Hubraum mit einer festen Größe multipliziert und stellte so die
Zahllast für den Steuerpflichtigen dar.
Nun gab es aber Befürchtungen seitens der Bundesregierung, die Bürger könnten sich
aufgrund der noch unsicheren Berechnungsgrundlage für die neue Kfz-Steuer mit dem Kauf
neuer Fahrzeuge bis zur endgültigen Ausgestaltung der Kfz-Steuerreform zurückhalten. Somit
sollte die Steuerbefreiung einen Anreiz zum Kauf eines neuen Fahrzeugs in dieser Zeit
darstellen.
Über den Nutzen dieser Steuerbefreiung lässt sich diskutieren. Zu diesem Zeitpunkt gab es
kaum Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5, ganz zu schweigen von Fahrzeugen mit Euro 6.
Also bestand der Anreiz für die Kunden zum Großteil in einer einjährigen Steuerbefreiung.
Geht man von einem durchschnittlichen Fahrzeug mit einem Hubraum von zwei Litern und
der Abgasnorm Euro 4 aus, bedeutet dies für einen Benziner ca. 135,00 Euro Ersparnis, für
einen Diesel mit serienmäßigem Partikelfilter ca. 308,00 Euro. Alles in allem sind es nur
niedrige dreistellige Eurobeträge, die sich für den durchschnittlichen Kunden dank dieser
Maßnahme sparen lassen.
Allein diese Steuerbefreiung bietet für die Kunden wenig Anreiz, in solch schwierigen Zeiten
sich zu einem Autokauf bewegen zu lassen. Die meisten Kunden schauen zuerst auf den
Fahrzeugpreis. Die Folgekosten wie Kfz-Steuer oder Wartungen aufgrund unterschiedlicher
Wartungsintervalle sind für viele Kunden nicht unbedingt ausschlaggebend. Daher ist diese
Maßnahme als erster kleiner Schritt zur Förderung der Automobilwirtschaft anzusehen.
Vor allem für die Automobilbranche interessant ist das Konjunkturpaket II, welches von der
Bundesregierung am 14. Januar 2009 beschlossen wurde. Hier finden sich die Regelungen zur
Umweltprämie und zur Reform der Kfz-Steuer. Nähere Informationen zur Umweltprämie
findet der Leser in Punkt 3, Informationen zur Reform der Kfz-Steuer in Punkt 2.2 dieser
Arbeit.
Das zweite Konjunkturpaket ist als ,,Pakt für Beschäftigung und Stabilität"
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tituliert. In
diesem Paket finden sich die fünf folgenden Maßnahmen:
· ,,Stärkung der Bürger, Entlastung der Privathaushalte und des Mittelstandes,
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[Bun09c]
4

· Beschäftigungssicherung und Qualifizierungsoffensive,
· nachhaltige Finanzpolitik für zukünftige Generationen,
· kommunales Investitionsprogramm sowie
· Förderung von Investitionen, Innovationen und Nachfrage in der Wirtschaft."
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Die für den Automobilhandel relevanten Informationen verstecken sich im letzten Punkt der
oben genannten Aufzählungen. Sie werden in den folgenden Punkten näher beschrieben.
2.2 Reform der Kfz-Steuer
Die Reform der Kfz-Steuer wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes II getroffen. Sie tritt am
1.Juli 2009 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt zugelassenen Neufahrzeuge. Wurde
das Neufahrzeug im Zeitraum zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 zugelassen, so
gilt eine ein- bis zweijährige Steuerbefreiung. Nach Ablauf der steuerfreien Zeit kann sich der
Bürger entscheiden, ob er nach der alten oder der neuen Kfz-Steuer besteuert wird, es gilt
quasi ein Günstigkeitsprinzip. Die alten Fahrzeuge werden weiterhin nach dem alten System
berechnet und werden erst ab 2013 nach dem neuen System besteuert.
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Im Gegensatz zur reinen Hubraumbesteuerung des alten Systems steht bei der neuen Kfz-
Steuer der CO
2
-Ausstoß im Vordergrund, der Hubraum fließt dagegen als Nebenbedingung
mit in die Berechnung ein.
Wie wird nun die neue Steuer berechnet? Es gibt eine Zielvorgabe für den CO
2
-Ausstoß. Sie
kann der Leser aus folgender Übersicht entnehmen:
· Bis zum Jahr 2011 beträgt sie 120 Gramm pro Kilometer (g/km),
· in den Jahren 2012 bis 2013 beträgt sie 110 g/km und
· ab dem Jahr 2014 beträgt sie 95 g/km.
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Innerhalb dieser Freigrenzen ist das Fahrzeug in Bezug auf den CO
2
-Ausstoß von der Steuer
befreit. Liegt der CO
2
-Ausstoß über der Zielvorgabe, dann greift der lineare Steuertarif, in
dem jedes Gramm über der Freigrenze mit pauschal 2,00 Euro berechnet wird.
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[Bun09c]
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[Buf09]
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[Buf09]
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Immer berechnet wird der Hubraum der Fahrzeuge. So wird je angefangene 100 cm
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für
Benzinmotoren ein Betrag von 2,00 Euro erhoben, für Dieselmotoren beträgt er 9,50 Euro.
In der folgenden Übersicht wird die gesamte Steuerreform für Fahrzeuge mit Erstzulassung
bis spätestens 31. Dezember 2011 zusammengefasst.
Abb. 1: Kfz-Steuerreform
Quelle: [Buf09b]
Wie wirkt sich nun diese Steuerreform auf die verschiedenen Fahrzeuge aus?
Vereinfacht lässt sich sagen, dass Dieselfahrzeuge fast immer günstiger in der Steuer sind als
vor der Reform. So beträgt die Steuer für einen Mercedes-Benz E 220 CDI Blue Effiency nur
noch 247,00 Euro statt 339,00 Euro, oder für einen Audi Q5 3,0 TDI Quattro statt 463,00
Euro nun 443,00 Euro. Bei Benzinfahrzeugen sind die kleinmotorigen Fahrzeuge immer
günstiger als vor der Reform. Nur für Fahrzeuge mit sehr großen Motoren wird eine höhere
Steuer als vor der Reform fällig. Zum Beispiel kostet ein smart fortwo 45kw statt 67,00 Euro
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nun nur noch 20,00 Euro. Dagegen erhöht sich die Steuer bei einem Mercedes-Benz ML 63
AMG von 425,00 Euro auf nun 670,00 Euro.
Aufgrund dieser Beispielrechnungen wird deutlich, dass für die meisten Kunden die Kfz-
Steuer bei Zulassung eines Neufahrzeugs günstiger wird als im Vergleich zur alten
Steuerberechnung. Mit der sinkenden Freigrenze für den CO
2
-Ausstoß will die
Bundesregierung gewährleisten, dass die Entwicklung benzinsparender Fahrzeuge
vorangetrieben wird und das die Umweltbelastung durch den CO
2
-Ausstoß von Fahrzeugen
gesenkt wird. Durch diese Freigrenze soll auch der Blick der Kunden auf den Verbrauch
gelenkt werden, denn ein geringerer CO
2
-Ausstoß bedeutet auch einen geringeren Verbrauch.
Hier gilt es ebenso wie bei der Kfz-Steuerbefreiung, dass diese Maßnahme allein schwer hilft,
die Konjunktur anzukurbeln und Kunden zum Kauf zu bewegen, wie schon im Punkt 2.1
beschrieben. Aber sie stellt die Weichen für eine zukünftige gerechtere Besteuerung von
Automobilen und lenkt den Blick der Automobilhersteller und Kunden auf die Sparsamkeit
der Fahrzeuge.
Die Stärkung der Konjunktur und die Erhöhung der Nachfrage bei den Automobilhändlern
soll mit der folgenden Maßnahme erreicht werden, der staatlichen Umweltprämie.
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3 Die staatliche Umweltprämie
3.1 Gesetzliche Grundlage
Als Rechtsgrundlage der staatlichen Umweltprämie gilt die ,,Richtlinie zur Förderung des
Absatzes von Personenkraftwagen vom 20. Februar 2009 mit Änderungen der Richtlinie vom
17. März 2009 und vom 26. Juni 2009."
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Die Umweltprämie stand zu Beginn erst nur in einer Höhe von 1,5 Milliarden Euro zur
Verfügung. Anfang April wurde die Aufstockung auf insgesamt 5 Milliarden Euro
beschlossen.
Die Höhe der Umweltprämie beträgt 2.500,00 Euro. So sind insgesamt 2.000.000 Anträge
möglich. Es werden aber weniger Anträge bewilligt werden können, da die administrativen
Kosten der Umweltprämie mit von den bereitgestellten 5 Milliarden Euro gedeckt werden
müssen.
Die Richtlinie der Umweltprämie hat sich zweimal geändert. Diese Änderungen sollen nun
kurz beschrieben werden.
· In der Veränderung von 17. März 2009 wurde zum einen der Antrag der
Umweltprämie von der Papierform auf einen Onlineantrag umgestellt. Als zweite
Veränderung wurde beschlossen, dass von nun an das Original der von der
Zulassungsstelle entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II, der frühere
Fahrzeugbrief, an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
geschickt werden muss.
· Am 26. Juni 2009 änderte sich die Bestimmung für die Jahreswagen. Sie dürfen nun
maximal 14 Monate ab Zulassungsdatum alt sein.
3.2 Ziele
Insgesamt lassen sich drei Ziele der staatlichen Umweltprämie erkennen.
Als erstes Ziel sieht die Bundesregierung, dass der Absatz neuer Fahrzeuge im
Privatkundensegment gefördert wird, da es abzusehen ist, dass vor allem gewerbliche Kunden
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[Bun09d]
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sich mit dem Kauf neuer Fahrzeuge zurückhalten werden. Zweites Ziel ist die
Umweltförderung, da es mit der Verschrottung von alten Fahrzeugen und gleichzeitiger
Neuzulassung von modernen und sparsamen Fahrzeugen zu einer Reduzierung der
Schadstoffe und der Umweltbelastungen kommt. Ziel Nummer drei ist die Sicherung der
Beschäftigtenanzahl in der Automobilindustrie und dem ­handel.
Hierfür lohnt ein Blick auf die Zahl der Beschäftigten. So waren im Jahr 2008 in der
Automobilindustrie 756.500 Menschen tätig
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, im Automobilhandel und Kfz-Gewerbe
461.900 Menschen.
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Insgesamt sind also 1.218.400 Menschen direkt in der
Automobilbranche beschäftigt. Nicht zu vergessen sind dabei die Beschäftigten, die indirekt
mit der Automobilbranche zu tun haben, wie zum Beispiel in Zuliefererbetrieben. In der
September-Ausgabe der ADAC Motorwelt sprechen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der
damalige Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier davon, dass in Deutschland jeder siebte
Arbeitsplatz direkt oder indirekt vom Auto abhängig ist.
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Demzufolge ist insgesamt die
deutsche Wirtschaft stark von der Automobilbranche abhängig.
Da auch die Exporte der Fahrzeughersteller eingebrochen sind, versucht die Bundesregierung,
die Inlandsnachfrage nach Fahrzeugen anzukurbeln. So will sie sicherstellen, dass es nicht zu
einer großen Zahl an Entlassungen in der Automobilbranche kommt.
3.3 Antragsvoraussetzungen
3.3.1 Personelle Voraussetzungen
Die personellen Voraussetzungen sind schnell beschrieben. Generell können nur
Privatpersonen von der Prämie profitieren, die ein altes Fahrzeug verschrotten und ein
Neufahrzeug zulassen. Außerdem muss die Person, die Halter des alten Fahrzeugs ist, auch
Halter des neuen Fahrzeugs werden. Die Personenidentität muss gewährleistet sein.
3.3.2 Voraussetzungen des Altfahrzeugs
Grundvoraussetzung ist, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Personenkraftwagen
handelt. Dieser PKW muss mindestens neun Jahre zum Zeitpunkt der Verschrottung alt sein,
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[Ver09]
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[Wir09], S. 4
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[Ada09]
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spätestens neun Jahre am 31. Dezember 2009. Auch muss das Fahrzeug zum Zeitpunkt der
Verschrottung, spätestens aber am 31. Dezember 2009, mindestens ein Jahr lang durchgehend
auf den aktuellen Halter des Fahrzeugs in Deutschland zugelassen sein. Die Verschrottung des
Altfahrzeugs muss im Zeitraum vom 14. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2010 erfolgen.
3.3.3 Voraussetzungen des Neufahrzeugs
Hier gilt analog wie bei dem Altfahrzeug die Grundvoraussetzung, dass es sich bei dem
Neufahrzeug um einen Personenkraftwagen handeln muss. Das Fahrzeug muss mindestens die
Abgasnorm Euro 4 erfüllen und muss in Deutschland auf den Halter des Altfahrzeugs
zugelassen werden. Der Kauf des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und
spätestens dem 31. Dezember 2009 erfolgen. Zugelassen werden muss das Fahrzeug im
Zeitraum vom 14. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2010.
Die Erwerbsart spielt keine Rolle für die Beantragung der Umweltprämie. Das Fahrzeug kann
also bar gekauft, finanziert oder geleast werden.
Wichtig hingegen ist das Alter des Fahrzeugs. Neue Fahrzeuge sind generell förderungsfähig,
ausschließende Regelungen finden sich nur bei den Jahreswagen. Diese sind förderungsfähig
wenn sie zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragssteller nicht älter als 14 Monate sind.
Als Jahreswagen gelten nur Fahrzeuge, die vorher auf folgende Unternehmen oder
Privatperson zugelassen waren:
· ,,Auf einen Kfz-Hersteller,
· dessen Vertriebsorganisation oder
· dessen Werksangehörigen,
· einen Kfz-Händler,
· eine herstellereigene Autobank,
· ein Automobilvermietungsunternehmen oder
· eine Automobilleasinggesellschaft."
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[Bun09d]
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Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2009
ISBN (PDF)
9783958209756
ISBN (Paperback)
9783958204751
Dateigröße
1.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Duale Hochschule Gera-Eisenach (ehem. Berufsakademie Thürigen in Gera) – Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2015 (Dezember)
Note
1,4
Schlagworte
Konjunkturpaket KFZ-Steuer Automobilhandel Flatrate
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