Wer Wind sät, wird Streit ernten
Konfliktlösung bei Windenergieanlagenbetreibern
©2016
Seminararbeit
27 Seiten
Zusammenfassung
Das Konfliktpotential bei Anlagen der Erneuerbaren Energien, insbesondere bei Windkraftanlagen, ist groß: Ungerechte Gewinnverteilung, einseitige Belastungen durch verminderte Aussicht und Schlagschattenwurf, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Vogelsterben und Tourismusrückgang sind nur einige der vielen möglichen Belastungsproben. Zwar entscheiden Gerichte über die Streitigkeiten, aber die Konflikte werden dadurch nicht gelöst, was zu Kostenexplosionen in gerichtlichen Streitverfahren über Eskalationen der Streitparteien bis hin zu Waffengewalt führt. Die Mediation als außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeit könnte eine Lösung solcher Konflikte darstellen. Inwieweit eine Anwendung hier praktikabel, möglich und erfolgversprechend ist, wird in diesem Buch untersucht.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Blankenberg, Mike: Wer Wind sät, wird Streit ernten. Konfliktlösung bei
Windenergieanlagenbetreibern, Hamburg, Bachelor + Master Publishing 2016
Originaltitel: Konfliktmanagement zwischen Windkraftanlagenbetreibern und den
Beteiligten. Sind außergerichtliche Streitschlichtungsmöglichkeiten erfolgsversprechend?
Buch-ISBN: 978-3-95993-032-1
PDF-eBook-ISBN: 978-3-95993-532-6
Druck/Herstellung: Bachelor + Master Publishing, Hamburg, 2016
Zugl. Universität Potsdam, Potsdam, Deutschland, Seminararbeit, Mai 2016
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Printed in Germany
V
A. Inhaltsverzeichnis
A. Inhaltsverzeichnis ... V
Abkürzungsverzeichnis ... VI
Abbildungsverzeichnis... VI
1 Einführung ... 7
1.1 Relevanz des Themas ... 7
1.2 Zielsetzung und Problemstellung des Themas ... 8
2 Konfliktarten und parteien ... 9
2.1 Grundsätzliche Konfliktarten und Konflikte bei Erneuerbaren Energien ... 9
2.1.1 Sachkonflikte ... 9
2.1.2 Wert- und Grundsatzkonflikt ... 10
2.1.3 Verteilungskonflikt ... 10
2.1.4 Beziehungskonflikt ... 10
2.1.5 Strategiekonflikt ... 11
2.2 Konfliktparteien und deren Interessensschwerpunkte ... 11
2.2.1 Windkraftanlagenbetreiber ... 12
2.2.2 Grundstückseigentümer ... 13
2.2.3 Bürger aus der Region ... 13
2.2.4 Bürger aus Deutschland ... 15
2.2.5 Behörden ... 16
3 Bisherige gerichtliche Auseinandersetzung in Deutschland ... 17
4 Grundlagen der Mediation als im Streitschlichtungsverfahren ... 19
4.1 Stakeholdermediation ... 21
4.2 Konflikteskalation nach F. Glasl ... 22
5.
Ergebnis mit Handlungsempfehlung ... 25
B. Quellenverzeichnis ... 27
VI
Abkürzungsverzeichnis
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BWE
Bundesverband Windenergie
CARMEN
Centrales Agrar- Rohstoff- Marketing und Energie-Netzwerk
d.h.
dass heißt
EEG
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GmbH
Gesellschaft it beschränkter Haftung
GmbH & Co. KG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Kommanditge-
sellschaft
MW
Megawatt
p.a.
per anno
SH
Schleswig-Holstein
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Mediation- gegen Gerichtsverfahren ... 8
Abbildung 2: Konfliktarten ... 9
Abbildung 3: Zustimmung zu Anlagen erneuerbarer Energien in der Umgebung
des eigenen Wohnortes ... 15
Abbildung 4: Konfliktfelder bei erneuerbaren Energien ... 16
Abbildung 5: Regionale Wertschöpfungskette ... 20
Abbildung 6: Konflikteskalation nach Friedrich Glasl ... 22
Abbildung 7: Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit ... 26
7
1 Einführung
Zu Beginn dieser Seminararbeit wird die Relevanz des Themas dargestellt und
die Zielsetzung und Problemstellung aufgezeigt. Im Hauptteil der Arbeit werden
die Konfliktarten mit Bezug auf erneuerbare Energien beschrieben. Mögliche
Konfliktlösungsstrategien werden im nachfolgenden Kapitel auf ihre Anwend-
barkeit geschildert und abschließend im Ergebnis festgehalten.
1.1 Relevanz des Themas
Es ist unbestritten, dass die Energiewende wenn Anlagen erneuerbarer Ener-
gien errichtet bzw. betrieben werden. Der Windenergie und somit den Wind-
kraftanlagen kommt hierbei eine tragende Rolle zu (Blankenberg 2016, S. 57-
58) Der Ausbau der Netze, aber auch der Windkraftparks sowie die Erneuerung
kleinerer Anlagen bzw. ihr Ersatz durch größere, sogenannte Reengineering ist
notwendig. Der Rückhalt in der Bevölkerung ist gegeben: 94 Prozent der
Bevölkerung sehen den Nutzen und den Ausbau als wichtig oder sogar außer-
ordentlich wichtig an. (CARMEN, 2014) Trotz dieses Rückenwindes aus der
Bevölkerung bestehen immer wieder Konflikte zwischen den Anlagenbetreiber -
den Anteilseigner und Investoren - den anderen Beteiligten, die unterschiedli-
che Interessen verfolgen. Bislang ließen sich Konflikte in der Mehrzahl der Fälle
zwar mit teuren, langwierigen und nicht unumstrittenen Urteilen entscheiden,
aber nicht tatsächlich lösen.
Hier könnte die Mediation als außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren ein
Weg sein, einen Konsens zu erreichen und Kosten zu sparen und möglichst viel
von beiden Interessen zu verwirklichen. Wie in Abbildung 1 ersichtlich, erhält
das Mediationsverfahren gegenüber den Gerichtsverfahren einen deutlichen
Zuspruch aller Befragten.
8
Abbildung 1: Mediation- gegen Gerichtsverfahren
[Quelle: Statista, 2016.]
1.2 Zielsetzung und Problemstellung des Themas
Die Zielsetzung dieser Seminararbeit ist das Herausstellen der vorhandenen
Konfliktfelder und des Aufzeigen unterschiedlicher Interessenschwerpunkte mit
aktuellen Beispielen zu festgefahrenen und eskalierten Situationen. Im Kern
dieser Arbeit wird die Anwendbarkeit des Mediationsverfahrens nach Friedrich
Glasl und des Stakeholderverfahrens auf diese Konfliktherde geprüft und eine
Handlungsempfehlung anvisiert.
9
2 Konfliktarten und parteien
Zur Beurteilung der Lage ist eine Konfliktdiagnose zweckmäßig. Dieses gestal-
tet sich nicht unbedingt einfach, da zahlreiche Konflikte im Anfangsstadium
nicht offen ausgetragen werden, aber bereits Symptome wie Streit, Ärger,
Feindseligkeit oder aber auch nur Desinteresse und übergroße Formalität
aufweisen können.
2.1 Grundsätzliche Konfliktarten und Konflikte bei Erneuerbaren Energien
Die Konfliktarten werden subjektiv unterschiedlich aufgefasst und beinhalten
unterschiedliches Konfliktpotential. Je nach Variante der Konfliktart, der Wahr-
nehmung der Symptome der Konfliktparteien entstehen unterschiedliche
Konfliktherde. Eine einheitliche Anwendung einer Konfliktlösungsmöglichkeit
erscheint aufgrund zahlreicher Ausgangsparameter und variabler Lösungsan-
sätze daher nahezu utopisch. Abbildung 2 stellt die Konfliktarten übersichtlich
dar. Nachfolgend werden die Konflikte mit Blick auf Erneuerbare Energien
beleuchtet.
Abbildung 2: Konfliktarten
[Quelle: CARMEN, 2014]
2.1.1 Sachkonflikte
Sachkonflikte beinhalten Zielkonflikte, deren unterschiedliche angestrebte
Wege zur Zielerreichung zugrunde liegen. Diese unterschiedlichen Vorstellun-
gen vom Ergebnis können in der Qualität oder Eigenschaft eines Produktes
10
oder einer Vorgehensweise begründet liegen. So auch beispielsweise bei einer
Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Ursächlich sind hierbei häufig
eine hohe Diskrepanz zwischen Planung und Ausführung. Bedingt durch den
hohen Zeitdruck, Informationsdefizite oder eine eingeschränkte Kommunikation
und mangelnde Transparenz entstehen Missverständnisse.
2.1.2 Wert- und Grundsatzkonflikt
Gänzlich im Gegensatz dazu steht der Wert- und Grundsatzkonflikt, der nicht
das Ergebnis zum Gegenstand des Konfliktes hat sondern, wenn auch latent in
der Erscheinung, unterschiedliche Gerechtigkeits- und Wertvorstellungen. So ist
es diskussionswürdig, ob fruchtbareres Ackerland für den Anbau von Raps-
pflanzen zur Energiegewinnung statt zur Nahrungsmittelproduktion genutzt
werden sollten und landwirtschaftliche Freifläche Platz für Photovoltaikanlagen
bieten sollte. Dies ist immer wieder Thema für moralische Diskussionen, wird
hier aber nicht weiter vertieft.
2.1.3 Verteilungskonflikt
Besteht ein Verteilungskonflikt sind unterschiedliche Vorstellungen mit Blick auf
die Verteilung von materiellen oder auch immateriellen Gütern wie Risiko und
Haftung oder die Verwendung von finanziellen Ressourcen der Stein des
Anstoßes. Hinsichtlich erneuerbaren Energien stehen sich die Investoren und
die Stakeholder gegenüber: Während die Investoren einen positiven Nutzen
erzielen, verbleiben die Externalitäten mit ihren Auswirkungen und Einschrän-
kungen bei den Stakeholdern, die beispielsweise als Anwohner von Windkraft-
anlagenparks, am spürbarsten betroffen sind. (Blankenberg 2016, S. 17-19)
2.1.4 Beziehungskonflikt
Beziehungskonflikte liegen im Zwischenmenschlichen begründet, die sich unter
Umständen über lange Zeiträume entwickeln konnten. Der Ausbruch der
Konflikteskalation kann zusätzlich Sachkonflikte entstehen lassen. Ein Erken-
nen solch einer Konfliktbeziehung bei diesem Thema setzt eine Kenntnis der
persönlichen Beziehungen der Interessensgruppen voraus, deren Vorhanden-
sein möglich sein mag. Darstellungen hierzu können mannigfaltig, aber häufig
11
latent in Erscheinung treten. Aufgrund der Komplexität von Beziehungskonflik-
ten werden diese in dieser Seminararbeit nicht näher untersucht.
2.1.5 Strategiekonflikt
Ein Strategiekonflikt l vor, wenn zwar das gleiche Ziel erreicht werden soll, aber
die Strategie, dieses Ziel zu erreichen von den Konfliktgruppen unterschiedlich
definiert wird. Wie anfangs beschrieben, steht es außer Frage, dass die Ener-
giewende mit ihren Zielen erreicht werden soll. Bei diesem Konflikt lässt sich
das sog. Sankt-Florian-Prinzip
1
verwenden, die Mehrheit stimmt der Energie-
wende zu, wie sie umgesetzt wird ist jedoch strittig und bestimmte Energieer-
zeugungsformen wie Windkraft oder Biomasse oder auch nur der Netzausbau
werden teilweise abgelehnt.
(
CARMEN, 2014
)
2.2 Konfliktparteien und deren Interessensschwerpunkte
Dass die Windenergie von Vorteil ist beschreibt der Bundesverband Windener-
gie mit folgenden Argumenten: Jeder profitiert von der Windenergie, allein in
Schleswig-Holstein wird durch Windkraft erzeugter Strom ein Gegenwert von
500 Millionen Euro p.a. erwirtschaftet. Daraus resultieren Gewerbesteuerein-
nahmen von mehr als 60 Millionen Euro p.a. Diese Gewerbesteuererträge sind
Haupteinnahmen, die den Gemeinden und Kommunen insbesondere in den
strukturschwachen Agrarregionen zufließen. In der Windenergiebranche
bestehen in unterschiedlichsten Bereichen Arbeitsplätze. In Schleswig-Holstein
allein liegt der Anteil bei 9.000 Arbeitsplätzen Damit stärkt die Branche segmen-
tiv den modernen Technologiestandort für erneuerbare Energie. Vor 25 Jahren
ist in Nordfriesland der erste deutsche Bürgerwindpark entstanden, dieser gilt
als Pionier in im Bereich der Windenergie, nicht nur technisch, ökologisch und
ökonomisch, sondern auch mit der Form der gesellschaftsrechtlichen Beteili-
gung der Bürger an einem Windenergiepark. (BWE Landesverband SH)
Die Windenergie als tragende Säule der erneuerbaren Energien ist sicherer,
ökologisch effektiv und ökonomisch und trägt maßgeblich zum Gelingen der
Energiewende bei. Auch zukünftig spielt die Energieerzeugungsform in Verbin-
1
Das hier auftretende Phänomen ist als das Sankt-Florians-Prinzip bekannt: ,,Heiliger Sankt Florian, verschon` mein
Haus, zünd` andre an!":
12
dung mit Einspeicherungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle, beispielsweise bei
Mobilität und bei Wärme. (Blankenberg, 2016, S.33-34)
Bei all den idealen Zielen gibt es jedoch unterschiedliche Interessensgruppen
mit dem nachfolgend aufgeführten Konfliktpotential:
2.2.1 Windkraftanlagenbetreiber
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Anteilseigner als beteiligte
Gesellschafter der Unternehmung sowie der geschäftsführenden Gesellschafter
einer Beteiligung. Je nach Gestaltungsform der Rechtsform der Gesellschaft
handelt es sich bei den Beteiligten um die Investoren oder Investorengruppe
deren primäres Unternehmensziel in der Steigerung des Shareholder Values
liegt. Handelt es sich im Gegenteil dazu um Investoren, die als Betroffene aus
der Region stammen, so steht das Wertsteigerungsinteresse nicht zwangsläufig
alleine im Fokus. Grundsätzlich sind das Unternehmerrisiko, die
Haftungsgestaltung und die Bindung des eingesetzen Kapitals für das Interesse
der Wertschöpfung zu berücksichtigen. Das Risiko des Gewinnausfalls im
Konfliktfall liegt beim Anteilseigner, denn im Zweifel der Eskalation trägt er das
finanzielle Risiko der Nichtrealisierung des Windparkprojektes.
Eine konstituierende Entscheidung stellt die Wahl der Rechtsform dar. Nicht nur
aus
gesellschaftsrechtlicher
Sicht,
sondern
auch
hinsichtlich
der
Konfliktprävention. So stellt eine GbR/BGB-Gesellschaft keine empfehlenswerte
Rechtsform dar, denn mit einer gewissen Fluktuation der Gesellschafter
folgende aufwändige Anpassungen im GbR- Vertrag und Korrekturen im GbR-
Register. Die populäre Form der GmbH & Co KG stellt dieses
gesellschaftsrechtlich in einem handlicheneren Umfang dar, jedoch ist dieses
doch
sehr
konfliktträchtig.
Bei
dieser
Gesellschaftsform
werden
Mitbestimmungsrechte, nicht nach Mehrheiten gefällt. Hierbei hat nicht jedes
Mitglied das gleiche Stimmrecht, sondern es erfolgt eine Quote nach
Kapitalanteile. Die Wahl für ein Genossenschaftsmodell gilt als besonders
demokratisch. Jedes Mitglied erhält unabhängig von der Beteiligungshöhe nur
eine Stimme welche in der Generalversammlung abgegeben wird. Dies
verhindert eine Dominanz von Mehrheitseignern. Zudem können viele
Interessierte aktiv am Entscheidungsprozess beteiligt werden, während das
finanzielle Risiko der Beteiligten in der Regel auf ihre Einlage begrenzt bleibt.
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Erstausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2016
- ISBN (PDF)
- 9783959935326
- ISBN (Paperback)
- 9783959930321
- Dateigröße
- 4.5 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Universität Potsdam – Unternehmens- und Steuerrecht
- Erscheinungsdatum
- 2016 (Dezember)
- Schlagworte
- Mediation Konfliktmanagement Erneuerbare Energien außergerichtliche Streitbeilegung Windkraft
- Produktsicherheit
- BACHELOR + MASTER Publishing