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Die Frauenfiguren in Thomas Manns "Buddenbrooks"

©2012 Bachelorarbeit 45 Seiten

Zusammenfassung

Der 1901 erschienene Roman ‘Buddenbrooks-Verfall einer Familie’ von Thomas Mann beginnt und endet mit den Worten von Frauen. Auf diese Weise lässt sich bereits die Bedeutung erkennen, die den weiblichen Figuren in diesem Werk beigemessen wird. Der biologische Niedergangsprozess der Familie Buddenbrook erstreckt sich über vier Generationen hinweg und führt zum Erlöschen der männlichen Linie, so dass nach vollendetem Niedergang nur noch weibliche Personen anwesend sind. Dabei sticht insbesondere Tony Buddenbrook hervor. Auch wenn sie in dem facettenreichen Abriss der Lübecker Patrizierfamilie nur einen Charakter neben anderen verkörpert und nicht als eigentliche Hauptfigur gilt, stellt sie doch neben ihrem Bruder Thomas und ihrem Neffen Hanno einen wichtigen Punkt im Verfallsprozess der Familie dar. Insgesamt kommt ihr eine bedeutende Funktion zu, da sie die einzige Person ist, die in der ersten wie in der letzten Romanszene präsent ist, so dass der Leser ihren Lebensweg von der Kindheit bis zur erwachsenen Frau von fast 50 Jahren verfolgen kann. Während Tony als recht durchschaubar und authentisch gilt, steht ihr gegenüber die geheimnisvolle und kalte Gerda Arnoldsen, deren Rolle für den Untergang der Familie Buddenbrook imminent wichtig ist.
In der vorliegenden Studie befasst sich die Autorin mit den tatsächlichen, historischen Begebenheiten in Bezug auf die Rolle der Frau in der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts und geht dabei insbesondere auf die Aspekte ein, die im Zusammenhang mit Ehe und Familie stehen, um eine Verbindung zu dem Familienroman ‘Buddenbrooks’ herzustellen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


eines guten Eheverhältnisses zuständig.
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Außerdem sollten die Frauen dafür
sorgen, dass die Familie einen ,,Schonraum" darstellt, indem die erwerbstätigen
Männer der Familie sich entspannen dürfen. Die Aufgaben der Frauen war
Zuwendung, Zärtlichkeit und Wärme zu spenden und auf diese Weise für die
Erholung im friedlichen Beisammensein zu sorgen.
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Zur Konstituierung der sozialen Klasse des Bürgertums gab es von Seiten der
Frauen einen aktiven sowie einen passiven Beitrag. Ihr passiver Beitrag
bestand darin, als Heiratspartnerin eine für den ökonomischen Erfolg des
Ehemanns ausreichende Mitgift beizusteuern und ihm durch die Verbindung
Verwandtschaftsbeziehungen zu ermöglichen, die seinem Unternehmen
förderlich waren. Auf der aktiven Ebene fungierte sie als Stifterin der
Familienkontinuität durch die Geburt und standesgemäße Erziehung von
Kindern. Außerdem waren Frauen als Ausrichterin von repräsentativen
Gesellschaften, als Verkörperung des ehemännlichen Vermögens und
Ansehens und Basis familiärer Kommunikationsnetze tätig.
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Die Grundsätze der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft im 19. Jahrhundert
beruhten auf den ,,Prinzipien der Gleichheit und Freiheit". Als zentrale
Institution hat die bürgerliche Familie diesen Grundsätzen aber deutlich
widersprochen. Denn die Familie im Bürgertum schien unter der Herrschaft
eines Patriarchen gestanden zu haben. Diese Hierarchie führte dazu, dass
persönliche Abhängigkeiten vorhanden waren.
5
In der bürgerlichen Familie
dominierte der Mann, der als Verbindung zur sozialen Umwelt fungierte und
für die finanzielle Versorgung verantwortlich war. Alle anderen
Familienmitglieder waren von ihm abhängig und besaßen kaum eigene Rechte.
Der Mann verwaltete das Vermögen, d. h. die Mitgift seiner Frau.
Entscheidungen, die die Zukunft seiner Kinder betrafen, wurden von ihm
getroffen.
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Trotz der großen Bedeutung von Frauen im Familienleben, war aus
der rechtlichen Perspektive heraus die bürgerliche Familie patriarchalisch
organisiert, so dass der Frau gleiche Rechte grundsätzlich verweigert wurden.
7
,,Dass gerade das BGB, als Kodifikation allgemeiner Rechtsgleichheit, im
Familienrecht rechtsungleiche Beziehungen zwischen Ehemann und Ehefrau
festschrieb, deutet darauf hin, dass die Familie in der bürgerlichen Gesellschaft
eben keine Enklave freier, reiner, liebevoller Menschlichkeit war, sondern ein
Herrschaftsverband eigener Art."
8
Indem innerhalb der Familie Männer über
ihre Frauen Herrschaft ausübten, war auch in einer antiständischen
Vgl. Frevert, Ute: Bürgerliche Familie und Geschlechterrollen: Modell und Wirklichkeit. ­ In: Bürgerliche
Gesellschaft in Deutschland. Historische Einblicke, Fragen, Perspektiven. Frankfurt am Main 1990, S. 92.
Vgl. Herd, Eric: III. Der Gehalt. D. Ehe und Familie. ­ In: Ken Moulden und Gero von Wilpert (Hrsg.):
Buddenbrooks-Handbuch. Stuttgart 1988, S. 216.
Vgl. Frevert, Ute: ,,Mann und Weib, und Weib und Mann", S. 142f.
Vgl. Frevert, Ute: Bürgerliche Familie und Geschlechterrollen: Modell und Wirklichkeit, S. 90.
Vgl. Ebd, S. 94.
Vgl. Ebd, S. 97.
Frevert, Ute: Bürgerliche Familie und Geschlechterrollen: Modell und Wirklichkeit, S. 97f.
3

Gesellschaft weiterhin, wenn auch durch Liebe, ein verschleiertes
Abhängigkeitsverhältnis vorhanden.
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In Bezug auf das Selbstverständnis der bürgerlichen Familie im 19.
Jahrhundert lässt sich sagen, dass das Glück des Einzelnen stets hinter den
Interessen der Familie zurücktreten sollte. Der Vater als Familienoberhaupt
hatte die Macht, seinen Willen letzten Endes durchzusetzen. Die Interessen der
Familie waren vorwiegend finanzielle Interessen, auch wenn die konsequente
Verwirklichung der finanziellen Interessen zunächst unmenschlich erscheint,
muss bedacht werden, dass das Vermögen den Lebensunterhalt der einzelnen
Familienmitglieder garantiert. Demzufolge lässt sich hier auch menschliche
Verantwortung für die Zukunft aller Familienmitglieder sehen. Solange nicht
eigenmächtig gegen die Familieninteressen gehandelt wird, hatte jedes
Mitglied der Familie Anspruch auf einen Teil des Gesamtvermögens. Der
Vater als Familienoberhaupt und somit Vorstand des ,,Versorgungsinstituts"
hatte die Aufgabe, die ,,ökonomische Grundlage des Lebens aller Mitglieder
der Familie zu sichern und das Familienvermögen zu diesem Zweck zu
erhalten".
10
Dies verlieh ihm eine fast unumschränkte Macht, die sich nicht nur
in finanzieller Hinsicht äußerte, aber dort am drastischsten bemerkt wurde.
11
Die Frauen wurden von der aktiven Beteiligung an der Firma und den Finanzen
ferngehalten, der Einblick und die Einmischung in Geschäftliches und
Finanzielles waren ihr nicht gestattet. Insgesamt hatten sie keinen wirklichen
Einblick in die vom Manne verwalteten Einkommens- und
Vermögensverhältnisse. Auch wenn die Tochter von aktiver Mitarbeit in der
Firma ausgeschlossen war, hatten Prestige und Ansehen der Familie für sie
keine geringere Bedeutung als für die männlichen Familienmitglieder. Dies lag
daran, dass der öffentliche Respekt für den Namen der Firma auch auf sie
zurückfiel und ihr Selbstbewusstsein stärkte. Ihre Lebensaufgabe sah sie
ebenso wie die männlichen Familienmitglieder in der Aufrechterhaltung und
Steigerung des Ansehens der Firma. Ihr Beitrag dazu bestand darin, Ansehen
und Wohlstand der Familie durch eine vorteilhafte Ehe zu vermehren.
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Romantische Liebe und Leidenschaft führten im Bürgertum nur in den
seltensten Fällen zu einer Ehe. Allgemein hieß es, die Liebe werde nach der
Hochzeit schon kommen. Die Ehe sollte meist eher die soziale Identität
sicherstellen, als einem Liebesglück dienen.
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Heiraten wurden von den Eltern,
vor allem vom Vater, arrangiert. Dabei standen ökonomisch-soziale
Gesichtspunkte im Vordergrund. Für die Eltern des Bräutigams war eine
ausreichende Mitgift ausschlaggebendes Argument. Die Brauteltern dagegen
Vgl. Frevert, Ute: Bürgerliche Familie und Geschlechterrollen: Modell und Wirklichkeit, S. 97f.
Herd, Eric: III. Der Gehalt. D. Ehe und Familie, S. 213ff.
Vgl. Ebd.
Vgl. Ebd, S. 218f.
Vgl. Knibiehler, Yvonne: 14. Leib und Seele. ­ In: Geneviéve Fraisse und Michelle Perrot (Hrsg.):
Geschichte der Frauen. Bd. 4. 19. Jahrhundert. Frankfurt/Main 1994, S. 411.
4

legten Wert auf einen soliden wirtschaftlich-beruflichen Status, der eine
standesgemäße Versorgung der Frau und künftigen Kinder gewährleistete.
Damit der Bräutigam diesen Erwartungen gerecht werden konnte, war die
logische Konsequenz, dass er bereits ein relativ hohes Alter erreicht hatte, da
die Ausbildung zum Beamten oder Kaufmann viele Jahre dauerte. Mädchen
dagegen traten sehr jung, mit 21 oder 22 Jahren, in den Ehestand ein. Dies
führte dazu, dass zwischen den Ehepartnern demnach eine Altersdifferenz von
mindestens zehn Jahren bestand.
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Das junge Alter der Frau lässt sich durch
das Bedürfnis des Bräutigams erklären, sich eine Braut als noch kindliche
Unschuld, als erziehbares und anpassungsfähiges Mädchen vorzustellen und
daneben selber als erfahrener, Schutz und Autorität verheißender erwachsener
Mann und Lehrer aufzutreten. Insgesamt hatte in einer angesehenen Ehe der
Mann bedeutend älter zu sein als seine Frau.
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Da fast ausschließlich innerhalb
einer gesellschaftlichen Schicht geheiratet wurde, müsste vom Milieu aus
zwischen den Eheleuten eine relative Vertrautheit geherrscht haben, wobei der
häufig extreme Altersunterschied jedoch oftmals zu einer Distanz zwischen
den Eheleuten führte.
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Hatte ein Mann sich insgeheim eine Braut ausgesucht,
nutzte er häufig die Gelegenheit sie in ihrer häuslichen Umgebung zu
beobachten. Im Gegensatz dazu hatten nur wenige Frauen ihren zukünftigen
Ehemann vor der Ehe in seinem Elternhaus, oder an seinem Arbeitsplatz
gesehen. Dies führte dazu, dass sich eine Frau bei der Entscheidung einen
Heiratsantrag anzunehmen, auf das Urteil ihres Vaters oder Bruders verlassen
haben musste.
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In Bezug auf Kindererziehung im Bürgertum des 19. Jahrhunderts lässt sich
sagen, dass auch wenn dem Vater in der Theorie weiterhin eine höhere
Erziehungsmacht zugesprochen wurde, die Erziehung in der Praxis immer
mehr auf die Mutter überging. Auf diese Weise wurde den Frauen eine neue
Macht zu Teil.
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Aufgrund der neuen Verantwortlichkeit der Frauen für das
Kind und der durch bewusste Familienplanung geringen Kinderzahl, entstand
eine tiefe emotionale Bindung zwischen Mutter und Kind, so dass der Vater an
den Rand der auf Emotionalität gegründeten Struktur der Familie rückte.
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Diese spezielle emotionale Bindung traf in besonderem Maße auf die
Beziehung zu den Töchtern zu. So galt für das kleine und sogar noch für das
heranwachsende Mädchen die Erziehung durch die Mutter besser als jede
Vgl. Frevert, Ute: Bürgerliche Familie und Geschlechterrollen: Modell und Wirklichkeit, S. 95.
Vgl. Ebd, S. 96.
Vgl. Hause, Karin: ,, ... eine Ulme für das schwanke Efeu". Ehepaare im deutschen Bildungsbürgertum. Ideale
und Wirklichkeiten im späten 18. und 19. Jahrhundert. ­ In: Ute Frevert (Hrsg.): Bürgerinnen und Bürger.
Geschlechterverhältnisse im 19. Jahrhundert. Göttingen 1988, S. 95.
Vgl. Ebd, S. 93.
Ebd, S. 113.
Vgl. Schütze, Yvonne: Mutterliebe ­ Vaterliebe. Elternrollen in der bürgerlichen Familie des 19.
Jahrhunderts. ­ In: Ute Frevert (Hrsg.): Bürgerinnen und Bürger. Geschlechterverhältnisse im 19. Jahrhundert.
Göttingen 1988, S. 125.
5

andere Person, weil nur durch sie eine optimale Vorbereitung auf das
Privatleben erfolgen könne. Diese Beziehung erschien sanft, einfühlsam und
vertraut. Zärtlichkeiten zwischen Mutter und Tochter wurden immer üblicher.
Die Mütter betätigten sich gerne als Lehrerinnen ihrer Töchter, teilweise wollte
die Mutter in der Tochter ein neues, besseres Ich erschaffen. Nur wenige
Mädchen wurden ausschließlich zu Hause erzogen. Häufig traten Mütter die
Probleme, die sie mit der heranwachsenden Tochter hatten, an
Mädchenpensionate ab. Dort entdeckten viele junge Mädchen ein tiefes
Gemeinschaftsgefühl. Diese Bande zwischen den Mädchen lockerten sich aber
oftmals nach der Heirat.
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Bezüglich des Ehebruchs galt im Bürgertum des 19. Jahrhunderts die gängige
Meinung, der eheliche Betrug einer Frau sei strenger als der eines Manns zu
bestrafen. Außerdem herrschte die allgemeine Ansicht, dass der Ehemann, der
wissentlich einen Ehebruch der Frau duldet an Achtung verliert, während
umgekehrt die Frau häufig Anspruch auf besondere Achtung und auf Mitgefühl
hatte. Viele Jahrzehnte lang war allgemein anerkannt, dass die Ehre eines
Mannes durch den Ehebruch seiner Frau auf das tiefste verletzt werde. Ein
außereheliches Verhältnis eines Mannes dagegen beschädigte weder seine
eigene Ehre noch die seiner Ehefrau. Es galt lediglich als leicht verzeihlicher
Fehltritt.
21
Insgesamt kann man davon sprechen, dass das Ansehen eines Mannes von der
Qualität seiner Ehefrau abhing. Nur dann, wenn sie ihre Aufgaben als Gattin,
Mutter und Hausfrau perfekt erfüllte, hob sich sein gesellschaftlicher Status.
22
Eine Frau machte ihrem Mann Ehre, indem sie sich über ihre vorrangigen
Aufgaben hinaus in der Gesellschaft den Ruf einer vornehmen, eleganten und
gewandten Dame erwarb. Zu diesem Zweck wurden Mädchen in Bezug auf die
Vermittlung ästhetischer Kultur erzogen. Grundlegend waren Klavierspiel,
literarische Kenntnisse und generell künstlerische Fähigkeiten. Der Besuch
spezieller Mädchenschulen und Pensionate befähigte bürgerliche Töchter dazu,
ein elegantes Haus zu führen, anspruchsvolle Salons zu gründen und als
kulturell bewanderte Gesellschafterinnen aufzutreten.
23
Die Hauptaufgabe der
,,höheren Töchterschulen" war, die Mädchen auf ihre zukünftige Rolle als
Ehefrau, Hausfrau und Mutter vorzubereiten.
24
Neben der perfekten Erfüllung
der Aufgaben einer Gattin, konnte der Glanz der Schönheit einer Frau ihren
Ehemann selber aufwerten.
25
Der allgemeinen Ansicht zufolge, beruhte die eigene Ehre einer Frau
hauptsächlich auf ihrer geschlechtlichen Anständigkeit, also auf ihrem Verzicht
Vgl. Knibiehler, Yvonne: 14. Leib und Seele, S. 403f.
Vgl. Frevert, Ute: ,,Mann und Weib, und Weib und Mann", S. 182f.
Vgl. Ebd, S. 187.
Vgl.Ebd, S. 150f.
Vgl. Schaser, Angelika: Frauenbewegung in Deutschland 1848-1933, S. 26.
Vgl. Frevert, Ute: ,,Mann und Weib, und Weib und Mann", S. 155.
6

auf vor- und außereheliche sexuelle Beziehungen. Eine politische und soziale
Ehre konnte eine Frau dagegen nicht selbstständig, sondern nur indirekt durch
den Mann erlangen. Für den Mann anziehend zu sein, das heißt sittliche und
geschlechtliche Reinheit zu verkörpern, war der indirekte Weg zur Erlangung
von Ehre.
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Weibliche Ehre wurde als umso bedeutender angesehen, je größere
materielle Folgen an ihre Verluste gebunden waren. Auf keinen Fall durften
eigenwillige sexuelle Kontakte der Tochter die ausgeklügelten
Heiratsstrategien der Eltern durchkreuzen und deren Interesse an der
Vergrößerung des Besitzes zunichtemachen.
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Ebenso wie Frauen den Stand
ihrer Ehemänner beziehungsweise Väter annahmen, machten sie auch die Ehre,
die daran geknüpft war zu ihrer eigenen. Hier fand sich ein grundlegender
Bestandteil weiblicher Identität, so ließen sich beispielsweise bürgerliche
Frauen im 19. Jahrhundert unter dem Titel ihrer Ehemänner vorstellen und
anreden.
28
Die Rechtsform Ehe versperrte der Frau den Zugang zur vollen Mündigkeit
und uneingeschränkten Rechtsautonomie auf fast allen Gebieten des
politischen, gesellschaftlichen und gewerblichen Lebens. Aus diesem Grund
kommt dem Scheidungsrecht eine besondere geschlechtsspezifische Wertigkeit
zu. Durch die Auflösung einer Ehe war es der Frau möglich, sich von der Last
der eherechtlichen Privilegien des Mannes zu befreien.
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Als Gründe für eine
Scheidung wurden häufig Trunkenheit und Tätlichkeiten, böswillige
Verlassung, Ehebruch und Versagung des Unterhalts aufgeführt.
30
Der
Scheidungswunsch wurde häufiger als mit ehebrecherischem Verhalten des
Mannes, mit Misshandlungen oder fehlendem Lebensunterhalt begründet, was
auch bei den Richtern für viel mehr Eindruck sorgte.
31
Scheidungen deuteten
einen zu bewältigenden Weg aus einer wahrlich ausweglosen Ehesituation an,
auch wenn es keine Garantie für ein menschenwürdiges Leben nach der
Scheidung gab. Die rechtliche Möglichkeit einer Scheidung war mit starken
weiblichen Hoffnungen besetzt. In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts
war ein sehr häufiger Grund der zahlreichen Scheidungen die Versagung des
Unterhalts. In diesem Fall bestimmte der Richter die Versorgung der Frau nach
den finanziellen Umständen des Mannes. In dem Fall, in dem der Mann aber
mittellos war, fand man sich an den Grenzen des Rechtssystems wieder. Auch
wenn Rechtsansprüche für die geschiedene Frau eine gewisse Sicherheit boten,
bestand die eigentliche soziale Rückversicherung, in einer an eine gescheiterte
Vgl. Vgl. Frevert, Ute: ,,Mann und Weib, und Weib und Mann", S. 187ff.
Vgl. Ebd, S. 203.
Vgl. Ebd, S. 191.
Vgl. Blasius, Dirk: Bürgerliche Rechtsgleichheit und die Ungleichheit der Geschlechter. Das Scheidungsrecht
im historischen Vergleich. ­ In: Ute Frevert (Hrsg.): Bürgerinnen und Bürger. Geschlechterverhältnisse im 19.
Jahrhundert. Göttingen 1988, S. 68.
Vgl. Ebd, S. 78.
Vgl. Knibiehler, Yvonne: 14. Leib und Seele, S. 413.
7

Ehe sich anschließende neue Ehe. Für eine Frau bot die Scheidung die
Möglichkeit einen Schlussstrich unter ein menschlich demütigendes und sozial
auswegloses Eheleben zu ziehen und auf diese Weise eine persönliche
Zukunftsperspektive zu erhalten.
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Dies führte jedoch nicht dazu, dass die Frau
ihre Mitgift zurück bekommen hätte.
33
Insgesamt hatte die alleinstehende Frau
stets mit Ablehnung und Verneinung gegenüber der Mutter und Gattin zu
kämpfen.
34
Einen weiteren wichtigen Aspekt zur Stellung der Frau im 19. Jahrhundert
bildet der Punkt Kirche und Religiosität. Frauen jeglichen Alters zählten zu
den ständigen Anhängern der Kirche. Die Entwicklung zeigt, dass während
Männer sich zunehmend von kirchlichen Formen der Frömmigkeit
distanzierten, Frauen ihnen treu blieben und darüber hinaus neue Wege
suchten, ihren Glauben zu zeigen und die konfessionelle Gemeinschaft zu
bekräftigen. Dazu zählten kollektive Wallfahrten, kirchliche Sozialarbeit,
individuelles Gebet und Familienandachten. Dabei war das Haus der erste und
bedeutendste Ort, an dem Frömmigkeit eingeübt und praktiziert wurde.
Gleichzeitig wurde Frauen aber durch die Religion der Zugang zur
Öffentlichkeit und zur Vergemeinschaftung mit anderen Menschen
ermöglicht.
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Abschließend sollte noch erwähnt werden, dass in wohlhabenden Kreisen
Mütter im Alter als Witwen mit ungehinderter Macht über ein großes
Vermögen verfügten, das sie mit konservativer Umsicht verwalteten. Da der
Patriarch der Familie nun nicht mehr war, regierten sie ,,Matriarchalisch" über
ihre Nachkommenschaft.
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Aus den vorigen Darstellungen zu der Stellung der Frau im Bürgertum des 19.
Jahrhunderts kann, folgendes Fazit gezogen werden. In nahezu jeglicher
Hinsicht wurde die Frau durch die Dominanz des männlichen Geschlechts
rechtlich entmündigt und aus der Öffentlichkeit ferngehalten. An dieser Stelle
muss noch einmal die hierarchische Familienstruktur mit einem Patriarchen an
oberster Position hervorgehoben werden. Auf diese Weise konnte innerhalb der
sozialen Institution der Familie eine Herrschaft der Männer über ihre Frauen
ausgeübt werden. Indem Frauen den sozialen Stand und sogar die Ehre ihrer
Ehemänner beziehungsweise Väter annahmen, lässt sich erkennen, dass Frauen
über keine wirklich eigenständige Identität verfügten. Jedoch findet sich im
kleinen Rahmen eine Selbstständigkeit der Frauen, durch die sie sich einen
eigenständigen Bereich und auf diese Weise teilweise auch einen Zugang zur
Vgl. Blasius, Dirk: Bürgerliche Rechtsgleichheit und die Ungleichheit der Geschlechter, S. 78ff.
Vgl. Knibiehler, Yvonne: 14. Leib und Seele, S. 413.
Vgl. Dauphin, Cécile: 17. Alleinstehende Frauen. ­ In: Geneviéve Fraisse und Michelle Perrot (Hrsg.):
Geschichte der Frauen Bd. 4. 19. Jahrhundert. Frankfurt/Main 1994, S. 496.
Vgl. Frevert, Ute und Haupt, Heinz-Gerhard: Einführung. Der Mensch des 19. Jahrhunderts. ­ In: Ute Frevert
und Heinz-Gerhard Haupt (Hrsg.): Der Mensch des 19. Jahrhunderts. Frankfurt/Main 1999, S. 13f.
Vgl. Knibiehler, Yvonne: 14. Leib und Seele, S. 415.
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Öffentlichkeit eroberten. Dies wäre zum einen die Tatsache, dass sie durch die
Verantwortung in Bezug auf die Erziehung der Kinder zu Hause einen eigenen
Herrschaftsbereich erlangen konnten
und zum anderen wurde den Frauen durch
die Religion ein Stück Öffentlichkeit ermöglicht. Alles in allem lässt sich
konstatieren, dass Frauen zwar in den meisten Punkten fremdbestimmt waren,
aber trotzdem kleine persönliche Machtpositionen erlangen konnten.
3. Die Rolle der Frau in Thomas Manns ,,Buddenbrooks" : Fiktion oder
Wirklichkeit?
Der 1901 erschienene Roman ,,Buddenbrooks ­ Verfall einer Familie" von
Thomas Mann beinhaltet die erzählte Zeit der Jahre 1835 bis 1877. In diesen
42 Jahren wird das Schicksal vierer Generationen von Frauen thematisiert, so
dass das Leben der weiblichen Figuren im Roman als recht exemplarisch für
die Stellung der Frau in der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts
gesehen werden kann. Doch was entspricht tatsächlich der historischen
Wirklichkeit und was basiert auf der Fiktion des Autors? Im Folgenden
werde
ich einige grundlegende Aspekte, die für die Stellung der Frauen im Bürgertum
des 19. Jahrhunderts von Bedeutung sind, in Bezug auf den Roman
herausgreifen und die ,,Buddenbrooks" auf ihre Authentizität hin näher
betrachten. Da im Roman die Familie das zentrale Thema bildet, werden die
herausgearbeiteten Punkte alle im Zusammenhang mit Ehe und Familie stehen.
Zuerst einmal muss für das Grundverständnis der Situation der Frau der Aspekt
hervorgehoben werden, dass die bürgerliche Familie patriarchalisch organisiert
war, so dass der Frau gleiche Rechte nicht zustanden.
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Dieser Punkt findet
innerhalb des Romans von Anfang bis Ende seine Bestätigung. Denn in jeder
Generation stellt ein männlicher Vertreter ­ zunächst Johann Buddenbrook,
dann Jean Buddenbrook und schließlich Thomas Buddenbrook - das
Familienoberhaupt, das über sämtliche die Familie und die Firma betreffenden
Angelegenheiten die Entscheidungen trifft, dar. So ist das Verhältnis von Tony
zu ihrem Vater nicht in erster Linie von ,,Zärtlichkeit", (Mann, Thomas:
Buddenbrooks - Verfall einer Familie. Frankfurt am Main 1974, S. 233.)
sondern von ,,Ehrfurcht" (233.) geprägt. Ebenso verehrt sie den älteren Bruder
schon früh, da sie in ihm den ,,zukünftigen Firmenchef, das einstmalige
Familienoberhaupt" (235) sieht. Die Machtposition des männlichen
Oberhauptes ist unbestritten, wie Tony in Zusammenhang mit dem Verkauf des
Elternhauses einsieht: ,,Ich kann nur wiederholen, dass du tun musst, was du
für richtig hältst. Du musst für uns denken und handeln, denn Gerda und ich
sind Weiber ... " (586).
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Jedoch wandelt sich nach ihrer ersten Scheidung von
Vgl. Frevert, Ute: 4. Bürgerliche Familie und Geschlechterrollen: Modell und Wirklichkeit, S. 97.
Vgl. Herd, Eric: III. Der Gehalt. D. Ehe und Familie, S. 215.
9

ihrer Seite aus das Verhältnis zum Patriarchen der Familie. Die Tatsache, dass
ihr Vater sie vor der entscheidenden Unterredung mit Grünlich ins Vertrauen
gezogen, Wert auf ihre Meinung gelegt und ihr die Einsicht seiner Schuld an
dieser Misere eingestanden hatte, führte ihn näher zu seiner Tochter hin. Auf
diese Weise gewinnt sie längerfristig ein freieres Verhältnis zur
patriarchalischen Autorität insgesamt. Dies hilft ihr im späteren
Handlungsgeschehen in der Auseinandersetzung mit ihrem älteren Bruder
Thomas nach ihrer übereilten Rückkehr aus München, der zu diesem Zeitpunkt
das Firmen- und Familienoberhaupt darstellt.
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Die Achtung, die zuletzt der
Vater Tony erwiesen hat, macht sie frei für die spontane Selbstbehauptung
gegen seinen Nachfolger, ihren Bruder Thomas.
40
Das Selbstverständnis der bürgerlichen Familie basiert auf der Vorstellung,
dass das Glück des Einzelnen stets hinter den gemeinsamen
Familieninteressen, welche vorwiegend finanziell motiviert waren,
zurückzustehen habe. Der Vater als Familienoberhaupt hatte aufgrund seiner
Position im Familiengefüge die Macht, seinen Willen letztlich durchzusetzen.
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In den ,,Buddenbrooks" wird diese Ansicht im Brief des Konsuls an seine
Tochter Tony im Jahr 1845 eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht:
,,Wir sind, meine liebe Tochter nicht
dafür geboren, was wir mit
kurzsichtigen Augen für unser eigenes, kleines, persönliches Glück
halten, denn wir sind nicht lose, unabhängige und für sich bestehende
Einzelwesen, sondern wie Glieder in einer Kette, und wir wären, so wie
wir sind, nicht denkbar ohne die Reihe derjenigen, die uns vorangingen
und uns die Wege wiesen, indem sie ihrerseits mit Strenge und ohne nach
rechts oder links zu blicken einer erprobten und ehrwürdigen
Überlieferung folgten. Dein Weg, wie mich dünkt, liegt seit mehreren
Wochen klar und scharf abgegrenzt vor Dir, und du müsstest nicht meine
Tochter sein, nicht die Enkelin Deines in Gott ruhenden Großvaters und
überhaupt nicht ein würdig Glied unserer Familie, wenn du ernstlich im
Sinne hättest, Du allein, mit Trotz und Flattersinn Deine eigenen,
unordentlichen Pfade zu gehen." (148f.)
Mit diesen Worten möchte er seine Tochter zur Einwilligung in eine Heirat mit
Bendix Grünlich überreden, und sie von einer möglichen Vermählung mit dem
Medizinstudenten Morten Schwarzkopf abhalten. Romantische Liebe und
Leidenschaft führten im Bürgertum nur in den seltensten Fällen zu einer Ehe.
Bei einer Heirat stand die Weiterführung des bisherigen sozialen und
Vgl. Sautermeister, Gert: Tony Buddenbrook. Lebensstufen, Bruchlinien, Gestaltwandel. ­ In: Thomas
Sprecher und Ruprecht Wimmer (Hrsg.): Thomas Mann Jahrbuch. Bd. 20. 2007. Frankfurt am Main 2008, S.
119f.
Vgl. Ebd, S. 123.
Vgl. Herd, Eric: III. Der Gehalt. D. Ehe und Familie, S. 213ff.
10

finanziellen Status im Fokus.
42
Wo das rein finanzielle Interesse an einer sozial
vorteilhaften Ehe mit dem erotischen Gefühl der heiratsfähigen Kinder in
Widerspruch gerät, bieten die Eltern und in erster Linie der Vater ihre ganze
Macht auf. In Tonys Fall handelt es sich um einen moralischen Appell. Es wird
an ihre Vernunft, ihr Pflichtbewusstsein und vor allem an ihren Familiensinn
appelliert. Im Gespräch mit seiner Frau werden die tatsächlichen Gründe, die
für eine Vermählung mit Grünlich sprechen ohne Umschweife zum Ausdruck
gebracht:
43
,,Wenn sie warten will, bis jemand kommt, der eine Schönheit und
außerdem eine gute Partei ist ­ nun, Gott befohlen!
[...] Indessen
anderseits ... es bleibt ein Risiko
[...] Unsere Tochter ist heiratsfähig und
in der Lage, eine Partie zu machen, die allen Leuten als vorteilhaft und
rühmlich in die Augen springt ­ sie soll sie machen! Warten ist nicht
ratsam, nicht ratsam, Bethsy!" (113f.)
Der Konsul kann guten Gewissens diese Meinung vertreten, denn er hatte
selber ähnliches durchgemacht. Mit Ausnahme der ersten Ehe Johanns mit
Josephine und der Verbindung Gottholds mit Madame Stüwing basieren alle
Ehen im Roman auf rein pekuniären Interessen, die gegenseitige Zuneigung
der Partner ist dabei zweitrangig.
44
Weiterhin wurden Frauen von der aktiven Beteiligung an der Familienfirma
und den Finanzen ferngehalten. Sie hatten keinerlei Einblick in Geschäftliches
und in die vom Manne verwalteten Einkommens- und
Vermögensverhältnisse.
45
In diesem Zusammenhang lässt sich ein weiterer
Wortwechsel zwischen dem Konsul und seiner Gattin nennen: ,,Nein, nun muss
ich dich fragen, ob du dir eigentlich über unsere Verhältnisse klar bist? Nein,
das ist wahr, Jean, ich habe wohl nicht die hinlängliche Einsicht ... " (79)
Auch wenn die Tochter der Familie von aktiver Mitarbeit in der Firma
ausgeschlossen war, war sie doch vollkommen von Prestige und Ansehen der
Familie durchdrungen. Dies lag daran, dass der öffentliche Respekt für den
Namen der Firma sich ebenfalls auf sie bezog und sie daraus ihr
Selbstbewusstsein schöpfte. Der Beitrag der Tochter zur Aufrechterhaltung und
Steigerung des Ansehens und des Wohlstands der Familienfirma bestand darin,
eine vorteilhafte Ehe einzugehen.
46
Allein durch ihre Verheiratung konnte die
Frau, wenn auch nicht aktiv, so doch passiv in die Ökonomie der Familie
eingreifen. Durch ihre Einheirat in die Familie und die entsprechende Mitgift
Vgl. Knibiehler, Yvonne: 14. Leib und Seele, S. 411.
Vgl. Vogt, Jochen: Thomas Mann ,,Buddenbrooks". München 1983, S. 50.
Vgl. Keller, Ernst: III. Der Gehalt. B. Die Figuren und ihre Stellung im ,,Verfall". ­ In: Ken Moulden und
Gero von Wilpert (Hrsg.): Buddenbrooks-Handbuch. Stuttgart 1988, S. 189.
Vgl. Herd, Eric: III. Der Gehalt. D. Ehe und Familie, S. 218.
Vgl. Herd, Eric: III. Der Gehalt. D. Ehe und Familie, S. 218f.
11

sowie ein späteres Erbe steigerten beispielsweise Antoinette und Elisabeth das
Familienvermögen und damit gleichbedeutend das der Firma Buddenbrook.
Von Tony wird erwartet, dass sie durch eine standesgemäße Verheiratung den
Rang der Familie wahrt und stärkt.
47
Sie willigt der Tatsache zum Trotz, dass
Grünlich sie anekelt und dass sie Morten liebt, in diese Ehe ein. Dies basiert
unter anderem darauf, dass Tony sich darüber im klaren
ist, als Tochter der
Familie nur auf diese Weise dienen zu können.
48
Aus diesem Grund wird ihr
die Verbindung mit dem kleinbürgerlichen Medizinstudenten Morten
Schwarzkopf verboten, jedoch sind die Argumente ihrer Eltern nicht primär
mit Standesbewusstsein zu begründen, sondern mit zunehmend in den
Vordergrund tretenden finanziellen Überlegungen verbunden. Während die
hohe Mitgift in einem kleinen Arzthaushalt für immer verschwinden würde,
könnte ein Kaufmann sie gewinnbringend investieren und auf diese Weise das
Vermögend der Gesamtfamilie vermehren. Diese Überlegungen führen zur
Heirat Tonys mit Grünlich und gleichsam auch zur Scheidung von ebendiesem
als er vor dem Bankrott steht.
49
Jedoch sieht auch Tony selbst den Sinn ihres
Lebens in der Erfüllung des Pflichtbewusstseins gegenüber der Familie. Hier
findet sich aber eine gewisse Ironie, denn die glücklichste Zeit ihres Lebens ist
die, wo sie die Verpflichtungen gegenüber der Familie ignoriert, nämlich der
Sommer mit Morten. Die Leichtigkeit, mit der Tony schließlich auf Morten
verzichtet, bezeichnet das Maß, in dem sie sich der Familientradition
verpflichtet fühlt.
50
Da sie in diesem persönlichen Opfer zugleich einen Dienst
im Namen der Familie und Firma Buddenbrook sieht, wirft sie der Verzicht auf
eine erfüllte Liebe mit Morten nicht aus der Lebensbahn. Angesichts ihrer
Stellung im Generationengefüge der Familie überkommt sie ein ,,Gefühl
persönlicher Wichtigkeit" (160), das ihr letztlich die Entscheidung für die Ehe
mit Grünlich erleichtert.
In Tonys Bereitschaft zum Selbstopfer für die Familie spiegelt sich das
Sicherheits- und Standesbedürfnis einer materiell abhängigen Frau, die am
Glanz und der gesellschaftlichen Ehre der Familie teilhat. Indem Tony sich
dem Wunsch des Vaters beugt, erwarb sie sich die Anerkennung ihrer Familie
und festigt so ihr eigenes Selbstbewusstsein.
51
Folgender Ausschnitt des
Romans bringt Tonys Situation exemplarisch zum Ausdruck.
,,Sie
[Tony] war sich ihrer Verpflichtungen gegen die Familie und die
Firma wohl bewußt, und sie war stolz auf diese Verpflichtungen. Sie,
Vgl. Vogt, Jochen: Thomas Mann ,,Buddenbrooks, S. 49f.
Vgl. Holbeche, Yvonne: III. Der Gehalt. E. Die Firma Buddenbrook. - In: Ken Moulden und Gero von
Wilpert (Hrsg.): Buddenbrooks-Handbuch. Stuttgart 1988.
Vgl. Lutosch, Heide: Ende der Familie - Ende der Geschichte. Zum Familienroman bei Thomas Mann,
Gabriel Gracía Márquez und Michel Houellebecq. Bielefeld 2007, S. 34.
Vgl. Keller, Ernst: III. Der Gehalt. A. Das Problem ,,Verfall". ­ In: Ken Moulden und Gero von Wilpert
(Hrsg.): Buddenbrooks-Handbuch. Stuttgart 1988, S. 183.
Vgl. Sautermeister, Gert: Tony Buddenbrook. Lebensstufen, Bruchlinien, Gestaltwandel, S. 118.
12

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2012
ISBN (PDF)
9783955498337
ISBN (Paperback)
9783955493332
Dateigröße
189 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität zu Köln
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
2
Schlagworte
Degeneration Weiblichkeit Ehefrau Verfall 19. Jahrhundert Familiengeschicht
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Titel: Die Frauenfiguren in Thomas Manns "Buddenbrooks"
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