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Inklusion im (Schul-)Sport

©2013 Bachelorarbeit 63 Seiten

Zusammenfassung

Der Philosoph und Soziologe Adorno stellte 1944 bereits fest, was heute als Endergebnis der Inklusion feststehen soll: Unterschiedlichkeit als Normalität. Die Inklusion gewinnt subjektiv gesehen zunehmend an Bedeutung. Das Thema erhält nach und nach mehr Einzug in die Medien und in der Gesellschaft scheint sich ein Laienverständnis über Inklusion auszubreiten. Daher bedarf dieses Thema einer genaueren Betrachtung. Gibt man das Stichwort „Inklusion“ in die Internetsuchmaschine Google ein, so erhält man bereits 2.670.000 Treffer (Stand: 2013). Allerdings wird bei dieser Art der Überblicksverschaffung auch deutlich, dass sich die Inklusion noch hinter ihrem „Vorreiter“, der Integration, versteckt. Das Stichwort „Integration“ schafft es auf über 321 Millionen Treffer in der Suchmaschine. Grund dafür kann eine Entwicklung sein, die bei der Literaturrecherche auffällt: Der Begriff Integration wird in vielen verschiedenen Kontexten, beispielsweise bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, Migranten oder sozial Benachteiligten, benutzt. Integrationsauszeichnungen, -kampagnen und -preise sind allgegenwärtig. Die Inklusion hingegen wird häufig nur im Kontext mit Menschen mit Behinderungen benutzt. Von einer Inklusion sozial Benachteiligter ist beispielsweise kaum die Rede. Auch diese Arbeit wird sich auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen beziehen.
Im Blickpunkt der Inklusion stehen verstärkt die Aufgaben der Bildung und die Möglichkeiten in der Arbeitswelt. Daher konzentriert sich diese Arbeit auf die bildungsspezifischen Aspekte der Inklusion. Zentral werden dabei die Fragen sein, inwieweit die Inklusion bereits in deutschen Schulen vorangeschritten ist und auf welche rechtlichen Grundlagen sich diese Veränderungen beziehen. Eine besondere Betrachtung soll allerdings dem inklusiven Sport zugebracht werden. Die Fragen, welche Möglichkeiten es gibt, inklusiv Sport zu treiben, und welche Probleme dabei auftreten können, versucht diese Arbeit zu beantworten. Den Abschluss bildet ein Stundenbeispiel, in dem die theoretischen Vorüberlegungen in die praktische Arbeit umgesetzt werden.
Der Rahmen der Arbeit ermöglicht allerdings nur eine Thematisierung des inklusiven Schulsports. Daher wird nicht weiter auf den Freizeit- und Vereinssport, sowie das informelle Sporttreiben eingegangen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Den Beginn allerdings sollen definitorische Grundlagen bilden, um einen Überblick über
die Sache zu bekommen.
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1. Was ist Behinderung?
1.1 Definition
Definitionen dienen dazu einen Begriff zu erklären und Klarheit über ihn zu schaffen. Ihre
Aufgabe ist es vage Sachen zu präzisieren. Dies ist für den Begriff der Behinderung nicht
ganz möglich. Aufgrund der Tatsache, dass viele verschiedene wissenschaftliche
Disziplinen, wie zum Beispiel die Medizin, die Psychologie oder die
Rechtswissenschaften, sich mit dem Begriff der Behinderung auseinandersetzen, kommt es
zu verschiedenen Definitionen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) überarbeitete ihr Verständnis von dem Begriff
Behinderung und gibt eine der aktuellsten Definition. In ihrer früheren Fassung von 1980
(International Classification of Functioning, Disability, and Health - ICIDH genannt) ging
die WHO dreigliedrig vor, indem sie Schädigung, Funktionsbeeinträchtigung und soziale
Beeinträchtigung unterschied. Mit der Schädigung war die körperliche Störung gemeint,
die Funktionsbeeinträchtigung beschrieb die individuellen Auswirkungen der
Schädigungen und die soziale Beeinträchtigung befasste sich mit der gesellschaftlichen
Benachteiligung durch Barrieren (vgl. WHO, 2001, S. 2). Im Jahr 2001 verabschiedete die
WHO die ,,Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit" ­ kurz ICF. Auch die ICF geht von einer Dreigliedrigkeit aus, allerdings
wurden sowohl die Begrifflichkeiten als auch ihre Definitionen geändert. Die
Dreigliedrigkeit besteht nun aus den Begriffen Schädigung, Aktivitätsbeeinträchtigung und
Partizipationseinschränkung (vgl. ebd. 35f.). Die Schädigung beschreibt weiterhin die
körperliche Störung, wie beispielsweise das Fehlen eines Körperteils. Die
Aktivitätsbeeinträchtigung umfasst die Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit
durch Beeinträchtigungen von ,,Tätigkeiten aller Art" (Fediuk, Hölter, 2003, S.2) einer
Person. Sie ist somit individuell. Die Partizipationseinschränkung meint die
Beeinträchtigung ,,von der Teilhabe an Lebensbereichen" (ebd.), wie beispielsweise der
Berufswelt oder der Bildung. Die ICF zieht Umweltfaktoren wie Assistenz- oder
Heilmittelbedarf, sowie personelle Faktoren wie das Geschlecht, das Alter und die Ethnie
mit ein (vgl. WHO, 2001, S.12f.). Damit entfernt sich die WHO von einer rein
medizinischen Definition hin zu einem Kompromiss zwischen einer medizinischen und
sozialen Vorstellung des Begriffs Behinderung.
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Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (§ 2 Absatz 1)
definiert: ,,Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit
oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem
für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von der Behinderung bedroht, wenn die
Beeinträchtigung zu erwarten ist" (SGB IX, 2001, S.6). Diese Definition umfasst im
Gegensatz zur WHO den Aspekt des Zeitraums der Beeinträchtigung. Weiter ausgeprägt
wird der Begriff des Zeitraums in der Definition des Soziologen Prof. Dr. Günther
Cloerkes. Dieser sagt, dass Behinderung ,,eine dauerhafte und sichtbare Abweichung im
körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich (ist), der allgemein ein entschieden
negativer Wert zugeschrieben wird. ,Dauerhaftigkeit´ unterscheidet Behinderung von
Krankheit. ,Sichtbarkeit´ ist im weitesten Sinne das ,Wissen´ anderer Menschen um die
Abweichung." (Cloerkes, 2007, S.8).
Die hier exemplarisch vorgestellten Definitionen zeigen, dass es noch keine Einigung auf
eine tragbare Definition gibt. Gemein ist den Definitionen jedoch, dass es sich bei einer
Behinderung, um eine Beeinträchtigung handelt. Bis auf Cloerkes sagen die Definitionen
auch aus, dass eine Behinderung die Teilhabe am ,,normalen" gesellschaftlichen Leben
erschwert. Allerdings kann man dort auch Kritik an den Definitionen üben, denn alle
beschreiben zwar, dass es sich um eine Beeinträchtigung bzw. Abweichung handelt, jedoch
wird nicht genau erläutert, was die Abweichung von dem ,,Normalen" ausmacht. Am
deutlichsten wird dies in der Definition des SGB IX. Wie oben beschrieben, wird dort von
einer Abweichung von dem ,,für das Lebensalter typischen Zustand(s)" (SGB IX, 2001,
S.6) gesprochen. Dieser Zustand wird aber nicht weiter ausgeführt, sodass die Abweichung
schwer nachvollziehbar sein kann. Auch Cloerkes Begriff der Sichtbarkeit ist schwierig zu
handhaben, obwohl er diesen noch weiter ausführt. Eine körperliche Abweichung ist
natürlich für viele Menschen leicht zu erkennen, jedoch ist fraglich, ob eine seelische
Abweichung, wie Cloerkes es nennt, selbst von Spezialisten immer sichtbar ist.
Festhalten kann man, dass der Begriff der Behinderung eine Irregularität der typischen,
menschlichen Entwicklung ist. Sei es im körperlichen, gesellschaftlichen oder psychischen
Bereich. Diese Gemeinsamkeit beinhalten die vorgestellten Definitionen aus den
verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen.
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1.2 Erklärungsmodelle für Behinderungen und Störungen
In den Ausführungen zur Definition von Behinderung wurde festgestellt, dass Störungen
im körperlichen, gesellschaftlichen oder psychischen Bereich vorliegen können.
Ausgehend davon werden hier Erklärungsmodelle für Behinderungen und Störungen aus
diesen Bereichen erklärt. Da dies zur Vervollständigung der Definitionsversuche dient,
werden Beispielmodelle angeschnitten, aber nicht ausführlich thematisiert.
1.2.1 Biologisch medizinische Modelle
Eine große Bedeutung für die Erklärung von Störungen und Behinderungen haben die
biologisch medizinischen Erklärungsmodelle. Sie gehen davon aus, dass es eine oder
mehrere medizinische oder biologische Schädigungen gibt (vgl. Leidner, 2012, S.26).
Diese Schädigungen sind dafür verantwortlich, dass bestimmte Körperfunktionen nicht so
ablaufen können wie sie es sollten bzw. dafür, dass bestimmte Strukturen des Körpers von
der Norm abweichen. Häufig gehen biologisch ­ medizinische Erklärungsmodelle davon
aus, dass es ein Ereignis oder einen längeren Prozess als Ursache für die Behinderung gibt
(vgl. ebd.). So kann es beispielsweise bei einem Autounfall zur Verletzung des
Rückenmarks kommen und eine Querschnittslähmung verursachen. Therapien, soweit sie
möglich sind, können zielgerichtet eingesetzt werden, wenn eine klare Diagnose vorliegt
und die Ursache für die Störung mit Hilfe eines biologisch ­ medizinischen
Erklärungsmodells ermittelt wurde. Die Störungen können allerdings auch schon durch
genetische Faktoren bestimmt werden und nicht erst durch ein Ereignis eintreten. Dann
spricht man von pränatalen Schädigungen (vgl. ebd. S.28). Auch diese können mit
biologisch ­ medizinischen Erklärungsmodellen erläutert werden. Besonders ausgereift
sind die Modelle der Hirnforschung und der genetischen Faktoren. Hervorzuheben bei den
biologisch ­ medizinischen Erklärungsmodellen ist, dass sie untrennbar mit der Person
sind. Die Störung, die vorliegt, ist ein Teil des eigenen Körpers.
1.2.2 Psychologische Modelle
Die wissenschaftliche Psychologie beschäftigt sich mit dem menschlichen Verhalten und
Denken. Sie untersucht, wie Erfahrungen das Denken und Handeln beeinflussen (vgl.
Lefrancois, 2006, S.4). Sie versucht das Verhalten durch verallgemeinerbare Aussagen zu
erklären. Dies bedeutet, dass die Aussagen für eine größere Anzahl von Menschen gültig
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sein sollen und nicht auf das eine Individuum zugeschnitten sind. Die Psychologie geht
davon aus, dass Menschen aufgrund von bestimmten Erfahrungen ein bestimmtes Handeln
zeigen (vgl. Leidner, 2001, S.31). Diese Verhalten können je nach Erfahrung von der
Norm abweichen, was zu Anpassungsschwierigkeiten führen kann. Wie der Mensch mit
diesen Anpassungsschwierigkeiten umgeht und, ob er sie bewältigen kann, sind weitere
Fragen der Psychologie (vgl. ebd.).
Da eine Behinderung durch einen Unfall oder eine Krankheit auch erst im späteren Verlauf
des Lebens eintreten kann, lege ich kurz das Augenmerk auf Krisen und ihre
Bewältigungsstrategien. Die Schädigung einer Körperfunktion und die damit häufig
gleichzeitig einhergehende Beeinträchtigung der Teilhabe stellt eine große
Herausforderung für den unmittelbar betroffenen und seine Umwelt dar. Wenn der Mensch
mit einer neuen Lebenslage konfrontiert wird, kann er diese nicht mit seinen bisherigen
Erfahrungen bewältigen. Dort treten dann die sogenannten Coping-Theorien ein. Sie sollen
dem Menschen und seinem Umfeld aus der Krise helfen, damit seine Teilhabe so wenig
wie möglich eingeschränkt wird und sie sich selbst wohlfühlen. Dazu ist es von Nöten,
dass die Erfahrungen analysiert werden und mit anderen verglichen werden. Der Prozess
der Bewältigung läuft eher unbewusst ab (vgl. Bodenmann, 1997, S. 74f.).
Psychologische Modelle dienen also dazu, häufig auftretende Störungen und
Beeinträchtigungen zu erkennen, zu erklären und mögliche Lösungsstrategien anzubieten.
Im Gegensatz zu bio-medizinischen Modellen betrachten sie dabei die Erfahrungen
anderer, um daraus allgemeine Aussagen tätigen zu können.
1.2.3 Soziologische Modelle
Soziologische Erklärungsmodelle untersuchen das Zusammenleben von Menschen in einer
Gesellschaft. Sie untersuchen ,,die Strukturen des sozialen Handelns und die Formen der
Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung, unter Berücksichtigung der Normen und
Werte, sozialen Prozesse und Institutionen, die die Integration der Gesellschaft und den
sozialen Wandel bewirken." (Schäfers, 2013, S.19). Dazu werden zu meist Beobachtungen,
Befragungen oder Auswertungen von Statistiken durchgeführt.
Die Soziologie sagt, dass abweichendes Verhalten nur dann abweichend ist, wenn sie als
solche von den anderen Menschen wahrgenommen wird (vgl. ebd., S.90). Dies bedeutet
für diesen Kontext, dass die Behinderung oder Störung eines Menschen erst durch die
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anderen Menschen zum Tragen kommt. Besonders deutlich wird dies in der Theorie der
Stigmatisierung von Irving Goffmann. Sie beschreibt ein Stigma, ein bestimmtes,
auffälliges Merkmal einer Person, das von der Gesellschaft negativ bewertet wird. Die
Gesellschaft wendet sich daraufhin von der Person ab, da sie in unerwünschter Weise
anders ist (vgl. Leidner, 2001, S.46). Dies macht die Teilhabe eines Menschen mit
Behinderung enorm schwierig. Die Beeinträchtigung der Teilhabe, die in den Definitionen
zur Behinderung beschrieben wurde, kann somit mit soziologischen Erklärungsmodellen
begründet und analysiert werden.
1.3 Verschiedene Ausprägungen von Behinderungen und Störungen
Da im weiteren Verlauf auf die Probleme, Eigen- und Wesensarten verschiedener
Ausprägungen von Behinderungen und Störungen eingegangen wird, werden diese hier
vorgestellt. Da im Rahmen dieser Arbeit nicht auf jede Behinderung eingegangen werden
kann, werden die Oberbegriffe mit einzelnen Beispielen erläutert. Sprachstörungen
könnten in dieser Auflistung noch ergänzt werden, da sie allerdings keine Relevanz in den
anstehenden Kapiteln haben, wird hier darauf verzichtet, diese ebenfalls vorzustellen.
1.3.1 Lernstörung
Die heutige Gesellschaft fordert, dass Kinder in der Schule das Lesen, Schreiben und
Rechnen erlernen. Dabei steigern sich die Leistungsanforderungen im Alter immer mehr.
Vielen Kindern fällt es leicht diesen Anforderungen gerecht zu werden. Allerdings gibt es
auch eine hohe Anzahl an Kindern, denen es nicht möglich ist dem Tempo Schritt zu
halten und das geforderte zu erlernen. Dies führt zu ständigen Enttäuschungen, Frustration
und einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens (vgl. Leidner, 2001, S.125). Damit man
von einer Lernstörung spricht müssen die Fähigkeiten des Kindes im Lesen, Schreiben
und/oder Rechnen ,,deutlich unter dem des Altersdurchschnitts bzw. des Leistungsstands
sein, der von seiner intellektuellen Begabung her zu erwarten wäre." (ebd.). Dies bedeutet,
dass das Kind von seinem Intelligenzquotienten her in der Lage wäre, die Fähigkeiten zu
erlernen, eine andere Störung jedoch vorliegt. Typische Schwankungen in der
Schulleistung, die andere Gründe wie beispielsweise einen Umzug, Trennung der Eltern
oder mangelnde Unterrichtsqualität haben, sind nicht als Lernstörung zu bezeichnen.
Lernstörungen gliedern sich in zwei Merkmalen. Zum einem, ob sie nur einzelne Fächer
umfassen oder die Leistungen in allen Bereichen schwächer sind und zum anderen, ob
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diese zeitlich begrenzt auftreten oder dauerhaft vorhanden sind (vgl. Lauth, Brunstein,
Grünke, 2004, S.13). Eine zeitlich überdauernde Lernstörung, die nur ein einzelnes Fach
(Kompetenzbereich) betrifft, wäre beispielsweise eine Lese-Rechtschreib-Störung. Die
Bedeutung des Lesens und Schreibens in unserer Gesellschaft ist unumstritten, sodass je
nach Ausprägung der Störung die Teilhabe am Berufs- und Alltagsleben stark
eingeschränkt sein kann.
1.3.2 Geistige Behinderung
Sowie zu Beginn die Definition des Begriffs Behinderung Schwierigkeiten bereitete, da es
viele verschiedene Definitionen gibt, ist die Bestimmung des Begriffs ,,Geistige
Behinderung" ebenfalls schwierig, da es viele verschiedene Ansätze gibt. Der Begriff
entstand durch die ,,Lebenshilfe für geistig Behinderte" (früher: Lebenshilfe für das geistig
behinderte Kind). Sie wählten diesen Begriff, da die vorherigen Begriffe (z.B.
Schwachsinn, Geistesschwäche) negativ konnotiert waren (vgl. Wendeler, 1993, S.9). Die
unterschiedlichen Definitionen verbindet die Beeinträchtigung des Lernvermögens und der
intellektuellen Fähigkeiten. Zudem sind Defizite in der Sprache, der Wahrnehmung und
der sozialen Kompetenz häufig Folgen einer geistigen Behinderung (vgl. Leidner, 2001,
S.145). Geistig behinderten Menschen fällt es schwer, Situationen vorherzusehen und die
aus ihren Erfahrungen erlernten Dinge erneut anzuwenden. Daher ist es für sie besonders
schwierig ein unabhängiges und selbstständiges Leben zu führen. Um über die Stärke der
geistigen Behinderung zu urteilen, wird häufig der Intelligenzquotient herangezogen. Der
ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter
Gesundheitsprobleme) teilt die geistige Behinderung in leichte (IQ 50-69), mittelgradige
(IQ 35-49), schwere (20-34) und schwerste (IQ < 20) Intelligenzminderung (vgl. Gontard,
2003, S.26). Die bekannteste und häufigste Form der geistigen Behinderung ist das Down
­ Syndrom. Es entsteht als Folge einer Chromosomenanomalie. Das 21. Chromosom ist
dreifach vorhanden, daher folgt auch die Bezeichnung Trisomie 21 (vgl. ebd. S. 149).
1.3.3 Körperliche Behinderung
Derzeit wird nicht nur in den Medien viel über die Barrierefreiheit im Alltag gesprochen.
Personen, die von solchen Barrieren betroffen sind, weisen häufig eine körperliche
Behinderung auf. Definiert wird dieser Begriff als mehr oder weniger ausgeprägte
,,Schädigung des Stütz- und Bewegungsapparats (Muskeln, Skelett) oder eine dauerhafte
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Krankheit" (Leidner, 2001, S. 177). Ist dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
beeinträchtigt, spricht man von einer körperlichen Behinderung. Diese Behinderung kann
in verschiedenen Formen, zeitlich überdauernd oder vorrübergehend, von Geburt an oder
im Laufe des Lebens eintreffen. Sie kann auch in Kombination mit einer geistigen
Behinderung auftreten und ist häufig sichtbar. Somit ist das Spektrum der körperlichen
Behinderung sehr groß (vgl. ebd.). Häufig ist die Mobilität des Menschen durch eine
körperliche Behinderung stark beeinträchtigt oder nur mit Hilfsmitteln oder anderen
Menschen möglich. Die häufigsten Formen von körperlichen Behinderungen sind zerebrale
Bewegungsstörungen und die Querschnittslähmungen (vgl. ebd. S.177f.). Zerebrale
Bewegungsstörungen entstehen durch Hirnstörungen, die durch abnorme Muskelspannung
zu einer Beeinträchtigung der Körperhaltung und Fortbewegung führt. Häufige treten dann
Muskelverkrampfungen und unwillkürliche Bewegungen auf (vgl. ebd.). Die Spastik ist
ein Beispiel für eine zerebrale Bewegungsstörung.
Eine Querschnittslähmung entsteht, wenn die Wirbelsäule durch Verletzungen, Unfälle
oder Erkrankungen geschädigt wird. Es kommt dann zu motorischen und sensiblen
Ausfällen der entsprechenden Körperteilen oder -regionen (vgl. ebd. S.179).
1.3.4 Störung des Sehens und Hörens
Die Wahrnehmungsfunktionen Sehen und Hören sind für das tägliche Leben enorm
wichtig. Sie sind für das soziale Miteinander und als Voraussetzung für viele Lernprozesse
sehr bedeutungsvoll. Der Begriff ,,Sehschädigung" ist der Überbegriff für Blindheit,
Sehbehinderung, Sehbeeinträchtigung und hochgradige Sehbehinderung (vgl. Leidner,
2001, S.185). Diese können in ganz unterschiedlicher Weise und in unterschiedlicher
Intensität auftreten. Eine leichte Sehbehinderung ist beispielsweise noch mit einer Brille zu
kompensieren. Fällt das Sehvermögen komplett aus, so spricht man von Blindheit. Diese
kann schon von Geburt an vorhanden sein oder durch eine Krankheit bzw. einen Unfall im
Laufe des Lebens entstehen. Eine Sehschädigung kann erheblichen Einfluss auf die
Lebensqualität beispielsweise durch eine gestörte Motorik und die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben haben (vgl. ebd.).
Unter Hörgeschädigten versteht man Schwerhörige, Gehörlose, Ertaubte und CI- Träger.
CI steht für Cochlea-Implantat. Ein Implantat, das in die Schädeldecke eingepflanzt wird
und über ein Mikrofon die Schallwellen in das Innere des Ohres weiterleitet (vgl. ebd.,
S.190). Ebenfalls wie bei den Sehbeschädigten können die Hörschädigungen in
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unterschiedlicher Weise und in unterschiedlicher Intensität auftreten, sowie von Geburt an
oder erst später vorhanden sein. Verschiedene technische Hilfsmittel (z.B. Hörgerät)
können die Einschränkung der Hörschädigung vermindern. Gehörlose und schwerhörige
Menschen erlernen zudem häufig die Gebärdensprache, um mit anderen Menschen
kommunizieren zu können. Allerdings bleibt aufgrund der wenigen Verbreitung der
Gebärdensprache eine große Einschränkung vorhanden, die es Hörgeschädigten schwer
macht sich zu integrieren.
1.3.5 Entwicklungsstörung
Unter Entwicklungsstörungen versteht man im allgemeinen Fehler in der sonst typischen
Entwicklung eines Menschen. Diese Entwicklungsstörungen können sich einerseits auf die
psychische Entwicklung beziehen, anderseits auf die physische Entwicklung. Psychische
Entwicklungsstörungen können von Innen (beispielsweise durch eine
Stoffwechselerkrankung) und von Außen (Traumatische Ereignisse) entstehen. Sowohl die
physischen als auch die psychischen Entwicklungsstörungen können angeboren sein oder
später auftreten (vgl. Leidner, 2001, S.168f.). Physische Entwicklungsstörungen äußern
sich häufig in Kleinwüchsigkeit oder in der Fehlbildung einzelner Körperteile. Dies kann,
je nach Ausprägung, zu vielen Barrieren im Alltag führen. So können beispielsweise die
Regale beim Einkaufen oder der Ticketautomat am Bahnhof unerreichbar sein.
Eine bekannte psychische Entwicklungsstörung ist der Autismus. Dieser wird auch als
tiefgreifende Entwicklungsstörung bezeichnet. Je nach Ausprägung (frühkindlicher
Autismus, ASPERGER ­ Syndrom, atypischen Autismus usw.) fällt es den Betroffenen
sehr schwer Kontakt zu anderen Menschen aufzubauen und sich an verschiedene
Situationen zu gewöhnen. Ihre soziale Interaktion ist sehr eingeschränkt (vgl. ebd.). Zudem
ist ihre Fähigkeit zur Empathie häufig sehr gering, was das Zusammenleben in einer
Gesellschaft sehr schwierig macht. Außerdem weisen sie häufig ein sehr geringes
Interessensfeld auf. Sodass sie selten offen für neue Erfahrungen sind.
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2. Was ist Inklusion?
Um eine Vorstellung über den Begriff der Inklusion zu bekommen, soll dieser im
nachstehenden Kapitel erläutert werden. Zu Beginn werden verschiedene
Definitionsansätze und die Herkunft des Begriffs vorgestellt. Zur Abgrenzung zu anderen
Begriffen, die in diesem Themenbereich häufig benutzt werden (z.B. Integration), wird der
Wandel der Leitkonzepten anhand des Fünf ­ Stufen Modells von Sander verdeutlicht.
Zudem wird etwas ausführlicher auf die Integrationspädagogik aus Annedore Prengels
,,Pädagogik der Vielfalt" eingegangen, da sie als Grundlage für weitere inklusiv ­
didaktische Überlegungen dient. Abschließend folgt eine kritische Auseinandersetzung mit
dem Begriff der Inklusion.
2.1 Definition
Auch für den Begriff ,,Inklusion" gibt es verschiedene Auffassungen, die im Folgenden
vorgestellt werden. Der Behindertenpädagoge Andreas Hinz (2006, S.97) definiert die
Inklusion als ,,allgemeinpädagogische[n] Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten
argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen
Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe
ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. Für den
Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschränkten Zugang und die unbedingte
Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes, die vor
der Aufgabe stehen, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen - und damit wird
dem Verständnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverständliches
Mitglied der Gemeinschaft anerkannt." Diese Definition zeigt wesentliche Aspekte, die die
Inklusion umfassen soll. Hinz betont, dass sich die Inklusion auf eine rechtliche Grundlage
stützt und alle Menschen betrifft. Trotz Einschränkungen oder Benachteiligungen sollen
alle Menschen die gleichen Rechte für die Teilhabe an der Gesellschaft und ihre
persönlichen Entwicklung haben. Für die schulische Ausbildung bedeutet dies, dass
Schüler mit einer Behinderung keine gesonderte Schulform besuchen müssen, sondern
allgemeine Schulen besuchen können. Die Unterschiede werden somit anerkannt und im
Gegensatz zu älteren Auffassungen auch wertgeschätzt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012, S.2) schreibt der Inklusion die
Bedeutung zu, ,,dass Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam in
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allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben. Inklusion ist ein
permanenter Prozess, der nicht nur von der Bundesregierung vorangetrieben wird, sondern
von allen Mitgliedern der Gesellschaft gestaltet werden muss. Sie geschieht nicht von
selbst und nicht einseitig, sie muss von allen gelebt und geleistet werden." Auch diese
Definition betont deutlich, dass die Inklusion an alle Menschen gerichtet ist. Es liegt nicht
an den Menschen mit einer Behinderung sich für die Inklusion einzusetzen, sondern die
gesamte Gesellschaft ist daran beteiligt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
betont außerdem, dass die Bundesregierung die Inklusion unterstützt. Dies geschieht vor
allem in finanzieller Form (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012, S.2-3).Sie
setzen dabei allerdings weniger auf den Bildungsbereich, sondern bemühen sich um eine
Inklusion in der Arbeitswelt (vgl. ebd.). Dies zeigt, wie in den bisherigen Definitionen
beschrieben, dass die Inklusion von Beginn an stattfinden muss und nicht beispielsweise
nach der schulischen Ausbildung enden sollte. Dies wird durch unter anderem durch die
Aussage, dass die Inklusion ein ,,permanenter Prozess" (ebd. S.2) ist, deutlich.
Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur
(UNESCO) betont in ihrer Auffassung von Inklusion (UNESCO, 2013), dass sich nicht
,,der Lernende (...) in ein bestehendes System integrieren (muss), sondern das
Bildungssystem (...) die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich an sie
anpassen (muss)." Außerdem betont die UNESCO, dass Inklusion nicht nur Menschen mit
und ohne Behinderung betrifft, sondern verweist auf weitere Aspekte wie ,,Geschlecht,
Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, soziale oder
ökonomische Voraussetzungen" (UNESCO, 2013). Diese Differenzierung findet man nur
bei der UNESCO. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Hinz betonten
zwar, dass alle Menschen davon betroffen sein, unterteilen diese aber nicht weiter.
In einer letzten hier vorgestellten Definition geht der Pädagoge Biewer auf die
Veränderungen, die durch die Inklusion in der Pädagogik entstehen, ein. Er sagt (2010,
S.193): ,,Inklusive Pädagogik bezeichnet Theorien zur Bildung, Erziehung und
Entwicklung, die Etikettierungen und Klassifizierungen ablehnen, ihren Ausgang von den
Rechten vulnerabler und marginalisierter Menschen nehmen, für deren Partizipation in
allen Lebensbereichen plädieren und auf eine strukturelle Veränderung der regulären
Institutionen zielen, um der Voraussetzungen und Bedürfnisse aller Nutzer/innen gerecht
zu werden". Biewer betont, dass strukturelle Veränderungen in den Kindergärten, Schulen,
Arbeitsplätzen usw. von Nöten sind, um der Inklusion gerecht zu werden.
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Die vorgestellten Definitionen vereinen, dass die Unterschiedlichkeit von Menschen in der
Gesellschaft wertgeschätzt werden sollen. Die Trennung von Menschen mit
Beeinträchtigungen und ,,normalen" Menschen soll aufgehoben werden und von Anfang an
ein gemeinsames Leben stattfinden. Dieses umfasst nicht nur den Bildungsbereich, sondern
alle Lebensbereiche. Ferner betonen sie, dass Inklusion nur stattfinden kann, wenn alle
Mitglieder einer Gesellschaft daran beteiligt sind.
2.2 Herkunft und Entstehung
Der Begriff Inklusion in seiner heutigen Form hat im Vergleich zur Sonder- oder
Heilpädagogik noch keine sehr lange Geschichte. Auffällig ist, dass er zumeist nur im
Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung benutzt wird. Bei Migranten
beispielsweise spricht man weiterhin noch von der Integration. Häufig wird der
Inklusionsbegriff auch auf eine Ebene mit dem Integrationsbegriff gestellt, obwohl die
beiden Ansätze sich deutlich unterscheiden. Beispielhaft ist dafür Jutta Schölers ,,Alle sind
verschieden. Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule". Das Buch handelt die
verschiedenen Sichtweisen von Inklusion (Lehrerseite, Elternseite, Schülerseite etc.) ab,
die Kapitel werden allerdings mit dem Begriff ,,Integration aus der Sicht von..." betitelt.
Sander hat in einem fünf Stufen Modell die geschichtliche Entwicklung zum
Inklusionsbegriff dargestellt, indem die Abgrenzung zu anderen Begriffen, wie zum
Beispiel dem der Integration, deutlich wird.
Die fünf Stufen von Sander bauen zeitlich aufeinander auf und können als Etappen
angesehen werden (vgl. Frühauf, 2012, S.14). Als erste historische Stufe führt Sander die
Exklusion an. In dieser Phase waren Kinder mit Behinderungen von jeglichem
Schulbesuch ausgeschlossen. Ihnen war der Zugang zu Angeboten der Bildungs- und
Erziehungssysteme verschlossen. Diese Etappe betrifft vor allem die Zeit der
nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland (vgl. ebd. S.15).
In den 60er Jahren etwa begann die zweite Entwicklungsstufe. Die Segregation dauerte bis
in die 80er Jahre an, ist heute aber immer noch relevant. Bei der Segregation, die auch
Separation genannt wird, besuchen behinderte Kinder eigene abgetrennte
Bildungseinrichtungen. Das heutige gegliederte Schulsystem beispielsweise versucht
Kinder nach ausgewählten Leistungskriterien in homogen angelegte Schulformen zu
sortieren (vgl. ebd.). Eine Integration von behinderten Kindern geschieht hier nur in
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einzelnen Sonderfällen (Aktionstage, Schulfeste etc.). In der Regel werden die Kinder mit
Behinderung zusammen unter sich gefördert. Die Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen in die Gesellschaft ist so nur sehr schwer möglich. Häufig bleibt der
Kontakt zu anderen Kindern gänzlich aus.
Dies versucht die nächste Entwicklungsetappe, die Integration, aufzugreifen. Sie begann
ungefähr Anfang der 80er Jahre und setzte sich die Anpassung der Menschen mit
Behinderung und damit die Eingliederung in die Gesellschaft zum Ziel (vgl. Frühauf,
2012, S.16). Kinder mit Behinderung besuchen demnach mit sonderpädagogischer
Unterstützung Regelschulen. Antreibende Kraft der Integrationsbewegung waren Eltern
behinderter Kinder und Fachleute, die die Sonderpädagogik als kritisch ansahen. Mit der
Integration begann die Ausdifferenzierung sonderpädagogischer Konzepte und Förderorte
(vgl. ebd.). Ein Symposium der Lebenshilfe aus dem Jahr 1986 und ein großes
bundesweites Lebenshilfetreffen in Gießen im Jahr 1987 sorgten dafür, dass die
Lebenshilfe sich positiv zu dem Integrationsansatz bekannte (vgl. ebd.). Als weiterer
großer Aspekt der Integrationsbewegung gilt das Selbstbestimmungsparadigma. Unter dem
Leitsatz ,,Nichts über uns ohne uns" forderten Menschen mit Behinderung ein
Mitspracherecht bei Entscheidungen, die sie betreffen. Die Integrationsbewegung gab und
gibt den Menschen mit Behinderung grundsätzlich die Möglichkeit zwischen
unterschiedlichen Lern- und Lebensorten zu wählen. Damit ist ihnen erstmals die
Möglichkeit geschaffen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst zu verwirklichen (vgl.
ebd. S.20).
Die Inklusion hingegen strebt danach, dass alle Kinder mit Behinderungen, sowie alle
anderen Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Regelschulen besuchen. Die
Heterogenität der Schüler und Schülerinnen soll dabei geschätzt und im Unterricht
fruchtbar gemacht werden. Der Inklusionsansatz bezieht sich, wie die anderen auch,
natürlich auch auf alle anderen Lebensbereiche. So soll ,,ein Leben mit Behinderung von
Geburt an in den sozialen Regelstrukturen des Gemeinwesens (Nachbarschaft,
Sportvereine, Volkshochschulen usw.)" (ebd. S.21) verankert und gesichert sein. Mitte der
90er Jahre begannen Initiativen der Inklusion in Deutschland. Nach Skrtic (1995) begann
die Inklusionsdebatte in den USA mit einer Publikation von Reynolds aus dem Jahr 1976.
Danach waren es vor allem vier Forschungsgruppen, die die Inklusionsdebatte
voranbringen. Jede Forschungsgruppe setzte unterschiedliche Schwerpunkte: Reynolds und
Wang entwickelten ein zweistufen Konzept von Dekategorisierung, das im ersten Schritt
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Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2013
ISBN (PDF)
9783956846922
ISBN (Paperback)
9783956841927
Dateigröße
1.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Vechta; früher Hochschule Vechta
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1,3
Schlagworte
Behinderung Lernstörung Körperliche Behinderung Entwicklungsstörung Salamanca Erklärung
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