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Vogelfrei und der Heimat beraubt: Die Vertreibung der Sudetendeutschen 1945

©2004 Studienarbeit 33 Seiten

Zusammenfassung

Die Vertreibung der Deutschen aus den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches am Ende des Zweiten Weltkriegs, bei der etwa vierzehn Millionen zumeist unschuldige Menschen von den Siegermächten ihres ganzen Besitzes beraubt und aus ihrer seit Jahrhunderten von ihren deutschsprachigen Vorfahren besiedelten Heimat vertrieben wurden, ist eines der größten Verbrechen in der Geschichte der Menschheit. Außer dem Leid, das der Verlust der Heimat und des Besitzes über diese Menschen brachte, wurden viele von ihnen auch geschändet, ermordet, oder in eigens dafür eingerichteten Konzentrationslagern gefoltert. In diesem Buch werden Hintergründe, Fakten und Zusammenhänge der Vertreibung der etwa drei Millionen Deutschen aus dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik dargestellt.
Anders als in großen Teilen der deutschen Medienlandschaft, welche die Vertreibung der Sudetendeutschen jahrzehntelang verschwieg, dann zumeist als Folge der „Heimkehr ins Reich“ durch den Anschluss des Sudetenlandes an das Deutsche Reich im Oktober 1938 verkürzt, sind die Gründe für die Vertreibung weit früher anzusetzen. Spätestens seit der Entstehung des überhöhten Nationalismus im neunzehnten Jahrhundert war die Absicht, einen tschechischen Nationalstaat zu gründen, keine Minderheitenidee mehr. Die ganze Wurzel des Vertreibungsübels wurde schließlich mit der tatsächlichen Gründung nach dem Ersten Weltkrieg unter Zustimmung der damaligen Siegermächte manifestiert, indem in diesem neuen Staat entgegen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker auch die etwa drei Millionen Deutschen unter Aberkennung elementarer Rechte gezwungen wurden, das Land zu verlassen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Kurzer Überblick bis 1918

Die Geschichte der Sudetendeutschen war geprägt von einem dauernden Wechsel zwischen „Auf und Ab“[1] und erreichte in der Katastrophe der Vertreibung nach dem Ende des zweiten Weltkriegs ihren absoluten Tiefpunkt.[2]

Böhmen, das heutige Kernland Tschechiens zwischen Böhmerwald, Erzgebirge, Elbesandsteingebirge, Lausitzer Gebirge, Sudeten, und Böhmisch-Mährischer Höhe, wird von den beiden Hauptflüssen Moldau und Elbe entwässert. Das tschechische Volk, das im Laufe der geschichtlichen Entwicklung mit großem Geschick und politischer Anpassungsfähigkeit seine Volkssubstanz inmitten des sie im Norden, Westen und Süden umgebenden deutschen Volkes erhalten konnte, ragt von allen westslawischen Völkern am weitesten nach Mitteleuropa hinein.

Wie verschiedene Funde beweisen, war Böhmen seit dem dritten Jahrtausend v. Chr. von dem keltischen Volk der Bojer besiedelt, die seine und ebenso die Namensgeber Bayerns waren. Ihnen folgten seit der Zeitenwende verschiedene Germanenstämme, besonders die Markomannen, bis nach deren Abzug etwa um 550 bis 600 n. Chr. slawische Stämme Mähren und Böhmen in Besitz nahmen. Anfang des neunten Jahrhunderts machten die Franken die Böhmen tributpflichtig, womit auch die von ihnen betriebene Christianisierung einherging, die schließlich 845 zur Taufe von 14 Stammesführern in Regensburg und zu weiterer Abhängigkeit Böhmens vom Frankenreich führte. Dadurch fanden die Böhmen den Anschluß an den damaligen westlichen Religions- und Zivilisationsbereich und konnten die lebendige Verbindung zwischen Böhmen-Mähren und dem westlichen deutschen Nachbarn immer mehr festigen. Im neunten Jahrhundert gehörte Böhmen dem Großmährischen Reich an, das die Ungarn 908 zerstörten, bevor sie schließlich 955 in der Schlacht am Lechfeld vor den Toren Augsburgs gemeinsam von den Böhmen und dem Heer Kaiser Ottos des Großen besiegt wurden. In der folgenden Zeit konnte der später von der katholischen Kirche heiliggesprochene tschechische Herzog Wenzel die staatsrechtliche Bindung an Deutschland durch seine persönlichen Beziehungen verbessern.[3]

Bereits 973 wurde in Prag ein Bistum errichtet und dem Mainzer Metropolitanverband angegliedert. Nachdem seit der Jahrtausendwende Böhmen als Reichslehen angesehen wurde, erlangten in den folgenden Jahrhunderten die böhmischen Herzöge die deutsche Kurwürde und aus den Händen des deutschen Kaisers schließlich sogar die Königskrone. Nachdem 1198 Ottokar I. für Böhmen das Erbkönigtum erhalten hatte, erwarb Ottokar II. Ober- und Niederösterreich sowie die Steiermark und gründete während eines Kreuzzuges gegen die Pruzzen Königsberg. Wenzel I. (1228 - 1253) förderte die deutsche Siedlung im Lande, die sich bisher hauptsächlich auf Kaufleute in den Städten, besonders Prag, beschränkt hatte, in großem Stil. 1348 gründete Karl IV die Prager Universität als erste deutsche Universität im Römischen Reich Deutscher Nation und erhob Prag zur Reichshauptstadt.

Die enge politische Bindung an den deutschen Nachbarn brachte den Tschechen neben dem religiös-kirchlichen auch den kulturellen und wirtschaftlichen Anschluß an das damalige Europa, wofür die Funktion der Deutschen in Böhmen und Mähren sehr bedeutsam war, da sie nicht nur in eigens von ihnen besiedelten Randgebieten, sondern mit Ausnahme der Hussitengründung Tabor auch im inneren Böhmens Städte gebaut hatten. Hierzu kultivierten sie das Land und legten Bergwerke an, brachten nicht nur die Ordnung des Nürnberger und Magdeburger Rechts ins Land, sondern konnten auch auf dem Gebiet der Künste Großes schaffen. Daher wurden die besonderen Rechte der Deutschen in Böhmen schon frühzeitig bestätigt, wie aus dem Freibrief hervorgeht, den Herzog Sobieslaus II. (1173-1178) den Prager Deutschen ausstellte.[4] Beide Völker lebten mit Ausnahme weniger Unterbrechungen viele Jahrhunderte lang im böhmisch-mährisch-schlesischen Raume gemeinsam in fruchtbarer Zusammenarbeit, die wirtschaftliche und kulturelle Blüte mit sich brachte, bevor die Verfassungs- und Religionskämpfe des 14. und 15. Jahrhunderts das politische und kulturelle Ansehen Böhmens vorläufig geschwächt hatten.[5]

Durch die Wahl Ferdinands I. kamen schließlich 1526 die Habsburger in Böhmen endgültig an die Macht.[6] Mit dem Ende des (ersten) dreißigjährigen Krieges[7] durch den Westfälischen Frieden 1648, nachdem dieser mit dem zweiten Prager Fenstersturz 1618 begonnen hatte,[8] zerfiel das erste Deutsche Reich in Kleinstaaten. Mähren und Böhmen gehörten seither zu Österreich, das in den folgenden Jahrzehnten zur europäischen Großmacht wurde.[9] Der elf Kernvölker umfassende Nationalitätenstaat ist unter den Angriffen der Türken seit 1663 geschaffen worden.

Bereits in der Entstehungsgeschichte des österreichischen Vielvölkerstaates zeigten sich „Grundmotive einer Problematik, die dann im 19. Jahrhundert im Zeichen des Nationalismus wiederaufgegriffen“[10] wurden. Während der Auseinandersetzung Österreichs mit dem Frankreich Napoleons proklamierte Kaiser Franz II. 1804 die Annahme der österreichischen Kaiserkrone für alle Königreiche und Länder des Vielvölkerstaates, wobei der Umfang des Kaisertitels in der Folgezeit dennoch unklar blieb.[11]

Seit dem Wiener Kongreß 1815 zur Wiederherstellung des europäischen Staatensystems nach den napoleonischen Kriegen befanden sich Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien im Deutschen Bund, bis es nach dem preußisch-österreichischen Krieg 1866 aus diesem ausschied.[12]

Durch den 1867 beschlossenen Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn, wodurch Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt wurde,[13] fühlten sich die Slawen benachteiligt, weshalb die Böhmische Deklaration 1868 zwar die Bindung Böhmens an das Haus Habsburg betonte, aber die Forderung nach staatsrechtlicher Autonomie zum politischen und gesamtnationalen Programm der Tschechen erhob. Diese wurde wiederum von der deutschen Mehrheit im böhmischen Landtag aus Furcht vor einer übermäßigen Stärkung der mit dem russischen Panslawismus verbundenen Tschechen abgelehnt.[14] Durch das Anwachsen des tschechischen Bürgertums vor allem in den Städten wurde schließlich 1880 die tschechische neben der deutschen Sprache amtlich zugelassen, 1882 die tschechische Universität Prag gegründet und 1883 erstmals eine tschechische Mehrheit im böhmischen Landtag verzeichnet.[15] In den Gesetzen des Mährischen Ausgleichs, der Vorbild für ähnliche Regelungen in der Bukowina und Galizien wurde, gelang 1905 eine Lösung des Nationalitätenkampfes, die sich allerdings in Böhmen nicht durchführen ließ.[16]

So wuchs die Problematik des übersteigerten Nationalismus weiter an, bis sie sich schließlich in der schrecklichsten Eruption menschlicher Haßtiraden entlud und ganz Europa in den Abgrund riß.

In dem von übermäßigem nationalen Stolz geschwängerten europäischen Staatenkonglomerat, das sich kriegsbereit und –willig gegenüber stand, ermordeten serbische Nationalisten, beseelt vom Streben ein großserbisches Reich zu errichten, 1914 den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand in Sarajevo. Da Österreich-Ungarns Regierung seine Großmachtstellung behaupten wollte, mußte sie dafür von Serbien Genugtuung verlangen. Die serbische Mobilmachung, das durch die russische Rückendeckung gestärkt, das österreichische Ultimatum zur österreichischen Beteiligung an der Aufdeckung des Mordes abgelehnt hatte, und die uneingeschränkte Zusage deutscher Hilfe an Österreich-Ungarn, führten zum österreichisch-serbischen Krieg, der sich schließlich zum europäischen, später zum Weltkrieg ausweitete.[17] Mit der Niederlage 1918 zerfiel die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn in mehrere Nationalstaaten. Nachdem am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik proklamiert worden war, erklärten die sudetendeutschen Parlamentarier den Anschluß von Deutsch-Böhmen und Sudetenland an die neu entstandene Republik Österreich. Mit der Gründung der Tschechoslowakei wurden dann aber die von Deutschen bewohnten Gebiete gegen den Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts zwangsweise in den neugeschaffenen tschechoslowakischen Staat eingegliedert.[18]

Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer Heimat

Die „sudetendeutsche Volksgruppe, welche zahlenmäßig größer als das norwegische Volk und nahezu so groß wie das dänische und finnische Volk ist, wurde seit dem ersten Weltkrieg dreimal zum Objekt der internationalen Politik gemacht, ohne daß dabei eine befriedigende Lösung des sudetendeutschen Problems, das weder eine Erfindung Hitlers noch Henleins, sondern ein echtes Raum- und Volksproblem ist, erzielt werden konnte.“[19] Die hierfür vielfältigen Ursachen lassen sich auf einige grundlegende Tatsachen mitteleuropäischer Geschichte und Politik zurückführen.

Während die Völker Mitteleuropas bis ins 18. Jahrhundert durch den dynastischen Gedanken und den territorialen Staatsbegriff zusammengehalten wurden, wurde den Völkern in der Folge der Aufklärung der französischen Revolution ein neuer Nationalbegriff eröffnet, womit auch die ständische durch die bürgerliche Gesellschaft ersetzt wurde. Daraus und aus den spezifischen Denkweisen der Aufklärung erwuchs schließlich ein neuer Volksbegriff, der die Völker Mitteleuropas in gewaltige Gärung und Bewegung brachte.[20] Bis zu ihrer Zerschlagung 1918 bot die Donaumonarchie Österreich-Ungarn der Vielfalt ihrer Völker und Volksgruppen einen politischen und wirtschaftlichen Rahmen. Seit dem Untergang der Doppelmonarchie versuchten die Siegermächte durch eine Neuordnung Europas dieser Vielfalt der Völker immer wieder gerecht zu werden, was ihnen bis in unsere Tage hinein noch nicht gelungen ist, wie u. a. auch die Balkankriege und -krisen der Neunziger-Jahre des 20. Jahrhunderts belegen. „Statt aus den Lösungsversuchen der Jahre 1918 zu lernen, wurden nach dem zweiten Weltkrieg neue und folgenschwere Fehler in der mitteleuropäischen Politik hinzugefügt.“[21]

Die tschechischen Politiker Thomas Masaryk und Eduard Benesch waren an der Zerstörung Österreich-Ungarns 1918 maßgeblich beteiligt, indem sie unter dem Hinweis auf das von dem amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson propagierte Selbstbestimmungsrecht der Völker und gleichzeitigen Hinweis auf das historische Staatsrecht Böhmens die Gründung einer tschechoslowakischen Republik betrieben hatten. Allerdings beachteten sie dabei nicht, daß in ihrem neugegründeten Staat über die Hälfte der gesamten Bevölkerung nicht-tschechische/slowakische Volksgruppen waren. „Diese nationalen Minderheiten und insbesondere den dreieinhalb Millionen Sudetendeutschen sprach man das Recht auf Selbstbestimmung ab, jenes Selbstbestimmungsrecht mit Hilfe dessen Österreich-Ungarn zerschlagen und die Tschechoslowakei gegründet worden war.“[22] Ideologisch waren die Politiker dieses neuen Staates im Nationalismus des 19. Jahrhunderts verankert, was die Situation der „Minderheiten“[23] in diesem neuen Staate in extremster Weise verschärfte, denn aufgrund der ideologischen Grundeinstellung der Staatsschöpfer konnten nicht mehrere Völker in einem staatlichen Rahmen gleichberechtigt leben. „Alle Lösungsvorschläge zwischen 1918 und 1938 krankten letztlich daran, daß von tschechischer Seite ein Nationalstaat angestrebt und gleichzeitig verleugnet wurde“[24], was schließlich zu einer Marginalisierung und Freiheitsbeschneidung der nicht-tschechischen und nicht-slowakischen Volksgruppen führte. Die Folge dieser Unterdrückungen führte dann wiederum zu einer Contra- und Abwehrhaltung der sudetendeutschen Volksgruppe, welche sich durch die Angliederung des Sudetenlandes 1938 an das Deutsche Reich das lange ersehnte Ende der Unterdrückung durch die Tschechen erhoffte.

Da nach dem Ende des zweiten Weltkrieges 1945 der Gedanke des chauvinistischen Nationalismus von den tschechischen Politikern nicht fallengelassen worden war, gingen diese in demütigender, erniedrigender, allen Menschenrechten widersprechender Weise gegen mehr als die Hälfte ihrer Bevölkerung vor. Begleitet von Folter, Mißhandlungen, Vergewaltigungen, Massenmorden u.a. wurde die sudetendeutsche Volksgruppe aus ihrer Heimat unter Wegnahme ihres gesamten Besitzes vertrieben, in der sie seit Jahrhunderten ansäßig war.[25]

Die Folgen der Kapitulation 1918

Mit dem militärischen Zusammenbruch im September / Oktober 1918 sahen sich die Sudetendeutschen einer Lage gegenüberstehend, die schlimmer war als alles, was sie je befürchtet hatten, denn die Tschechen proklamierten einen unabhängigen tschechoslowakischen Staat und nahmen dafür die historischen Grenzen des alten Königreichs Böhmen in Anspruch. Österreich-Ungarn wurde vom amerikanischen Präsidenten Wilson bis auf ein kleines Deutsch-Österreich unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker zerschlagen, wobei dieses Recht den Deutschen allerdings nicht zuerkannt wurde. Die sudetendeutschen Volksteile in Böhmen, Mähren und Schlesien wurden vielmehr gegen ihren Willen und ohne gefragt worden zu sein der tschechoslowakischen Republik eingegliedert.[26] Als die im Jahre 1911 gewählten deutschen Abgeordneten des österreichischen Reichsrates aus Böhmen, Mähren und Schlesien am 20. Oktober 1918 in Wien die Schaffung der deutsch-österreichischen Provinzen Deutschböhmen und Sudetenland beschlossen und sie unter den Schutz der Deutschösterreichischen Republik gestellt hatten, wurden ihre Beschlüsse von der Friedenskonferenz jedoch nicht anerkannt. Schließlich besetzten tschechische Truppen das wehrlose und ausgehungerte Land der Sudetendeutschen und zwangen die Landesregierungen zur Flucht.[27]

Als daraufhin am 4. März 1919 die sudetendeutsche Bevölkerung aller politischen Richtungen in zahlreichen Städten in öffentlichen Kundgebungen für ihr Recht auf Selbstbestimmung demonstrierte, ging „vielerorts die tschechische Soldateska gegen die waffenlose und in strenger Selbstzucht friedlich demonstrierende Menge mit der Schußwaffe vor“[28], wobei es unter den Sudetendeutschen zahlreiche Todesopfer gab. Der tschechische Nationalstaat ließ die Wahl einer verfassunggebenden Nationalversammlung nicht zu, sondern übergab die Aufgabe, dem Staat eine Verfassung zu geben, einigen ernannten tschechischen Parteivertretern. Damit war die deutsche Bevölkerung am verfassunggebenden Parlament nicht beteiligt. Wegen vieler Verwirrungen, wie Inflation, Reparationsfragen, etc., gingen die Willkür- und Gewaltakte der Tschechen beinahe unbemerkt an der Weltgeschichte vorüber, wodurch das sudetendeutsche Volkstum weiter massiv bedroht wurde.

Als nun bei den Verhandlungen der Friedenskonferenz von Paris (St. Germain) im Jahre 1919 unter anderem das Problem der Deutschen in der Tschechoslowakei auftauchte, präzisierte die tschechoslowakische Friedensdelegation, an deren Spitze der damalige Außenminister Benesch stand, ihren Standpunkt in dieser Frage vor allem in Memorandum Nr. 3, um die Befürchtungen der Verletzung des Selbstbestimmungsrechts insbesondere der englischen Delegierten zu zerstreuen.[29] Mit psychologischem Spürsinn hat er die Situation der Pariser Friedenskonferenz erfaßt und in seinen Denkschriften die Antworten auf die Fragen, die man ihm vermutlich dort stellen würde, vorweggenommen.[30] Das Memorandum Nr. 3 enthält eine ganze Reihe grober statistischer, wirtschaftspolitischer und historisch-politischer Fälschungen.[31] Wichtig ist vor allem Kapitel 6 dieses Memorandums, in dem das Schicksal der Deutschen in der Tschechoslowakei umrissen wird.[32] In den Kartenanlagen werden zum Teil falsche Vorstellungen von Bevölkerungsverteilung, Besiedlung etc. gegeben, wobei die Kartenanlage „Les Allemands de Boheme“ dies besonders aufzeigt[33], in der die geschlossenen deutschen Siedlungsgebiete durch falsche Einzeichnungen der tschechischen Siedlungsräume völlig zerrissen und willkürlich verkleinert sind. Damit sollte der Eindruck erweckt werden, daß es in Böhmen überhaupt keine nennenswerten geschlossenen deutschen Siedlungsräume gab.

Zudem wird in diesem Kapitel 6 des Memorandums Nr. 3 ein Programm für die Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete skizziert, wobei für den Aufbau und die Verfassung der Tschechoslowakei die Schweiz als Vorbild hingestellt wird. Noch präziser ist der Kernpunkt des Memorandums in einer Note gefaßt, die Benesch der Kommission übermittelte, der die Ausarbeitung der Minderheitenschutzverträge zugewiesen war, wofür vor allem die englischen und amerikanischen Befürchtungen wegen der Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der nichttschechischen Bevölkerungsteile der CSR ausschlaggebend waren. In dieser Note vom 20. Mai 1919 wird ausdrücklich auf den Willen der tschechoslowakischen Regierung hingewiesen, für die Organisation der Staatsreform der Tschechoslowakei die Schweizer Verfassung zum Vorbild zu nehmen.[34] Damit konnte Benesch, den möglichen Einwand, daß im Falle der Sudetendeutschen das Selbstbestimmungsrecht keine Anwendung gefunden habe, abwehren, obwohl er, wie die tatsächliche historisch-politische Entwicklung beweist, nicht einen Augenblick daran dachte, das konstitutionelle Prinzip der Schweiz in der Tschechoslowakei zu verwirklichen. Das Memorandum Nr. 3 diente demnach nur zur Täuschung der Friedenskonferenz von St. Germain.

Von einer Gleichberechtigung der Sudetendeutschen in der Tschechoslowakei zwischen 1918 und 1938 im Sinne einer Lösung nach Schweizer Vorbild kann bei objektiver Beurteilung des Problems nicht gesprochen werden. Vielmehr bestand von Anfang an die Tendenz der meisten maßgeblichen tschechischen Politiker, einen rein tschechischen Nationalstaat zu schaffen, wobei die Tschechen allerdings wie bereits erwähnt nur die Hälfte der Gesamtbevö1kerung der neu geschaffenen Tschechoslowakei ausmachten. Auch die im Staatsvertrag vom 16. September 1919 eingegangenen Schutzverpflichtungen gegenüber den nationalen Minderheiten wurden von tschechischer Seite nicht eingehalten, wie nachfolgend gezeigt werden soll. Ebenso verliefen die sudetendeutschen Versuche, durch insgesamt 22 Memoranden beim Vö1kerbund in Genf die Einhaltung der Minderheitenschutzbestimmungen zu erreichen, erfolglos, da diese Memoranden infolge der Gegenaktionen Beneschs nicht zur Verhandlung vor den Völkerbundrat kamen. Ebensowenig konnten deutsche politische Parteien in der ersten Tschechoslowakei in Kabinett und Parlament die Wünsche und Forderungen der Sudetendeutschen nach Gleichberechtigung durchsetzen.[35] Worin die Benachteiligung und Unterdrückung der Sudetendeutschen hauptsächlich bestand, soll nun in folgender Auflistung expliziert werden.

Von den undemokratischen Methoden, mit denen die Mehrzahl der tschechischen Politiker ihre Vorherrschaft über die Sudetendeutschen ausübte,[36] seien neben den bereits oben genannten Gewaltanwendungen - wie beispielsweise am 4. März 1919 - und Fälschungen - wie im Falle des Memorandums Nr. 3 - das zielbewußte Überstimmen der Deutschen durch Mehrheiten, die erst durch wahlarithmetische Kniffe zustandegebracht wurden,[37] genannt.

Ebenso verbitterte die Sudetendeutschen „die Tatsache, daß die meisten öffentlichen Ämter in vorwiegend deutschen Gebieten mit Tschechen besetzt wurden, die sehr oft wenig oder gar nicht deutsch sprachen“[38], was nicht nur zur Verdrängung der deutschen Sprache aus dem Amtsbetrieb und zur Vernichtung der Selbstverwaltung von Gemeinden und Bezirken, sondern auch zur Entlassung vieler Angestellter und Beamter aus dem öffentlichen Dienst führte.[39]

Zudem wurden, wie der englische Gesandte Runciman in seinem Bericht an den englischen Premierminister 1938 nach seinem Besuch in der Tschechoslowakei belegte, „tschechische Landwirte aufgefordert, sich auf Ländereien anzusiedeln, die durch die Landreform mitten im deutschen Siedlungsgebiet übereignet (beschlagnahmt) worden waren; für die Kinder dieser tschechischen Eindringlinge sollen in großem Maßstab Schulen gebaut worden sein (wurden gebaut)“[40], während ein Großteil deutscher Bildungseinrichtungen vernichtet wurde.[41]

Während tschechische Unternehmen, Gemeinden und Gebiete vom Staat stark begünstigt wurden, wurden Deutsche aus den vom Staat verwalteten oder kontrollierten Unternehmen verdrängt und mußten wirtschaftliche Krisen alleine tragen. So waren schon im zweiten Jahrzehnt des neuen Staates von mehr als drei Millionen Deutschen ungefähr eine halbe Million dauernd arbeitslos und weitere Hunderttausende nur in Kurzarbeit beschäftigt, mehrere hundert deutsche Unternehmen stillgelegt, viele deutsche Gemeinden finanziell erschöpft und weite Landstriche in Folge von Hunger und Not durch epidemische Seuchen verheert. Jenseits der deutschen Sprachgrenzen erlebte das Wirtschaftswunder jedoch blühende Kultur.[42]

Um die Lage der Bevölkerung zu verbessern, suchten sudetendeutsche Politiker immer wieder, einen Föderativstaat gleichberechtigter Völker ähnlich der Schweiz zu erreichen, was die tschechische Regierung jedoch ablehnte und die Sudetendeutschen weiterhin benachteiligte[43] und schließlich wesentlich zur Annäherung der Sudetendeutschen an des Deutsche Reich führte. Der Erfolg der Henlein-Bewegung, die im folgenden Kapitel beleuchtet werden soll, beruhte einerseits auf dem nicht eingehaltenen, in St. Germain gegebenen Versprechen, in der CSR das Schweizer Verfassungsprinzip zu verwirklichen, andererseits kam dazu der Umstand, daß jenseits der Grenze seit 1933 im Deutschen Reich auf vielen Gebieten des wirtschaftlichen und politischen Lebens scheinbar alle Schwierigkeiten, die bis dahin im Deutschland der Weimarer Republik bestanden hatten, überwunden waren. Schon die rasche Beseitigung der Arbeitslosigkeit im Deutschen Reich mußte auf viele Sudetendeutsche, die unter der allgemeinen Wirtschaftsdepression litten, die durch tschechische Maßnahmen in den sudetendeutschen Gebieten verstärkt spürbar wurde, faszinierend wirken. Da sie unter den gegebenen Umständen keinerlei Hoffnung hatten, ihre berechtigten Wünsche in der CSR jemals ohne Hilfe von Außen verwirklicht zu sehen, setzten sie in Unkenntnis der tatsächlichen politischen Absichten Hitlers alle Hoffnung auf Hilfe von Deutschland. Die Erfolge Hitlers auf außenpolitischem Gebiet mußten den Eindruck erwecken, daß die Großmächte der Entwicklung in Deutschland zustimmten. Dazu kam noch der Umstand, daß die Henleinbewegung anfangs besonders von England allem Anschein nach mit Einsicht beurteilt wurde.[44]

Der Anschluß an das Deutsche Reich

Die Not und der drohende Untergang der Volksgruppe, die Erfolglosigkeit der aktivistischen Politik, die Unnachgiebigkeit der tschechischen Regierung, ja ihr herausfordernd starres Festhalten an der Nationalstaats-Fiktion führten schon Ende der zwanziger Jahre unter der jungen Generation der Sudetendeutschen zu einer Umwertung der überlieferten Begriffe. Nach der Selbstauflösung der beiden bisher bestehenden nationalen Parteien der Sudetendeutschen gründete Konrad Henlein 1933 in Eger die Sudetendeutsche Heimatfront - seit 1935 Sudetendeutsche Partei -, die kurz nach ihrer Entstehung bereits eine Massenbewegung war. Da die tschechische Regierung eine Gleichberechtigung der verschiedenen Volksgruppen weiterhin strikt ablehnte und das Deutsche Reich seit 1935 die Sudetendeutsche Partei weitgehend finanziell unterstützte, wuchs der politische Radikalismus innerhalb der Partei stetig an.[45] Nachdem die am 24. März 1938 aufgestellten Karlsbader Punkte von der tschechischen Regierung abgelehnt wurden, in denen Henlein volle Gleichberechtigung und Volksgruppenrecht, Feststellung und Anerkennung des deutschen Siedlungsgebietes, Aufbau einer deutschen Selbstverwaltung, Wiedergutmachung der seit 1918 erlittenen wirtschaftlichen Schäden und volle Freiheit des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum forderte, wurde auf Beschluß des Münchener Abkommens vom 29. September 1938 im Einvernehmen mit den europäischen Großmächten das Sudetenland vom tschechoslowakischen Staat losgelöst und dem Deutschen Reich angeschlossen, nachdem im März desselben Jahres auch Österreich dem Deutschen Reich bereits eingegliedert worden war.[46] Die Freude über das Ende der tschechoslowakischen Herrschaft war in weiten Teilen der sudetendeutschen Bevölkerung so groß, daß sie die Gefahr nationalsozialistischer Herrschaft zunächst nur selten erkannt hatten.

Ein halbes Jahr nach Auflösung der Rest-Tschechoslowakei im März 1939, als Hitlers Truppen Böhmen und Mähren besetzten, um es als Reichsprotektorat dem Deutschen Reich zu unterstellen, begann der zweite Weltkrieg, an dessen Ende eine der furchtbarsten Katastrophen der deutschen Geschichte stand.

[...]


[1] Schmidmayer 1938, 316

[2] ebd.

[3] Taddey (Hrsg.) 1977, 1279

[4] Es heißt dort u. a.: „Ich nehme die Deutschen, die im Burgflecken Prag leben, in meine Huld und meinen Schutz auf und ich will, daß sie, wie sie als Volk verschieden sind von den Tschechen, so auch in ihren Rechten und Gewohnheiten von den Tschechen geschieden seien. Ich gewähre daher den Deutschen, nach dem Gesetz und Recht der Deutschen zu leben (vivere secundum legem et justitiam Theutonicorum), das sie seit den Zeiten meines Großvaters, des Königs Vratislaw (1071-1092) inne haben." Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen (Hrsg.) 1951, IX

[5] ders. 137f

[6] Taddey (Hrsg.) 1977, 138

[7] Von Charles de Gaulle inspiriert prägte Raymond Aron den Begriff des zweiten Dreißigjährigen Krieges als Deutung der Epoche der beiden Weltkriege des zwanzigsten Jahrhunderts. (Wehler 2004)

[8] Obwohl in Böhmen und Mähren den Protestanten das Recht der freien Religionsausübung bislang gewährt war, zwang Ferdinand II, nachdem er den Habsburger Thron bestiegen hatte, alle Untertanen den katholischen Glauben anzunehmen und ließ zu, daß protestantische Kirchen geschlossen und zerstört wurden. Daraufhin drangen böhmische Adelige ins Prager Schloß ein und stürzten die beiden kaiserlichen Statthalter Martinitz und Slawata aus der Kanzlei aus dem Fenster in den Schloßgraben, um die Stände zum offenen Aufruhr zu treiben. Dieser Fenstersturz gab das Signal zum Religionskrieg. (Taddey 1979, 956f)

[9] Kinder / Hilgemann 1980 (II), 262ff

[10] Paschke 1988 (II), 479

[11] Taddey 1979, 896

[12] ders. 138, 657, 761, 1298 und Kinder / Hilgemann 1980 (II), 46. Infolge des Österreichischen Erbfolgekrieges ging 1745 der größte Teil Schlesiens an Preußen verloren. (Taddey 1979, 899)

[13] ders. 900

[14] ders. 139, Kinder / Hilgemann 1980 (II), 79. Der Pansalawismus im 19. und 20. Jahrhundert diente der Nationswerdung der zerstreuten slawischen Völker im germanisch-romanischen und magyarischen Herrschaftsbereich unter extrem nationalistischen Vorzeichen. (Taddey 1979, 916) Die damit verbundenen Ziele waren also die Entstehung eines tschechischen Staates, innerhalb dessen die darin lebenden Deutschen von den Slawen regiert worden wären, wie es schließlich mit dem Ende des ersten Weltkrieges 1918 Wirklichkeit wurde. (Vgl. dazu die folgenden Ausführungen)

[15] Kinder / Hilgemann 1980 (II), 79

[16] Taddey 1979, 761

[17] Bühler 1960, 369 - 398, Piekalkiewicz 1999, 9ff

[18] Taddey 1979, 1179

[19] Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen (Hrsg.) 1951, VII

[20] Vgl. auch Lemberg 1950

[21] Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen (Hrsg.) 1951, VII

[22] ders. VIII

[23] Obwohl über 50% der Bevölkerung - wie oben bereits erwähnt - weder Tschechen noch Slowaken waren, wurde von Minderheiten gesprochen.

[24] Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen (Hrsg.) 1951, VIII

[25] ders. 285 Die Tschechen sprachen den Deutschen sogar das Menschsein ab. (ebd.)

[26] de Zayas1979, 47, 49

[27] ders.X

[28] ebd.

[29] vgl hierzu Raschhofer (Hrsg.) 1937

[30] Benesch übersetzt von Hoffmann 1928, 687f

[31] Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen (Hrsg.) 1951, XI

[32] ders. Anlage I, 513

[33] ders. Anlage IIa, 514

[34] „lt is the intention of the Czecho-Slovak government to create the organisation of the State by accepting as a basis of national rights the principles applied inthe constitution of the Swiss Republic, that is, to make of the Czecho-Slovak Republic a sort of Switzerland, taking into consideration, of course, the special conditions in Bohemian" (Miller 1925, 96)

[35] Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen (Hrsg.) 1951, XIff

[36] The Economist vom 10. 07. 1937, 72, übersetzt in: de Zayas 1979, 50. Dieser Artikel von Toynbee in der genannten englischen Zeitung ist auch deshalb bedeutsam, weil er zeigt, daß die Unterdrückung der Sudetendeutschen durch die Tschechen auch im nichtdeutschsprachigen Ausland bekannt war.

[37] Dies belegt u. a. Peter M. Dudzik in seinem im Bayerischen Fernsehen am 25. 10. 1988 ausgestrahlten Dokumentarbericht „Chronik der Tschechoslowakei“

[38] de Zayas 1979, 50

[39] So wurden zum Beispiel in rein deutschen Gebieten tschechoslowakische Polizisten, Postboten und andere Beamte eingestellt. Deutsche Beschäftigte mußten eine strenge tschechische Sprachprüfung ablegen, welche nur wenige bestanden hatten. Damit verloren etwa 10 000 deutsche Beamte ihre Stellung. (Wie u. a. Peter M. Dudzik in seinem im Bayerischen Fernsehen am 25. 10. 1988 ausgestrahlten Dokumentarbericht „Chronik der Tschechoslowakei“ belegt) vgl. auch de Zayas 1979, 50 und Runciman, übersetzt in: Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen 1951, XIV.

[40] Runciman, übersetzt in: de Zayas 1979, 52

[41] Peter M. Dudzik in seinem im Bayerischen Fernsehen am 25. 10. 1988 ausgestrahlten Dokumentarbericht „Chronik der Tschechoslowakei“

[42] de Zayas 1979, 50; dies belegt auch Peter M. Dudzik in seinem im Bayerischen Fernsehen am 25. 10. 1988 ausgestrahlten Dokumentarbericht „Chronik der Tschechoslowakei“.

[43] Wie Peter M. Dudzik in seinem im Bayerischen Fernsehen am 25. 10. 1988 ausgestrahlten Dokumentarbericht „Chronik der Tschechoslowakei“ belegt, betonte der tschechoslowakische Staatspräsident Masaryk: „Deutsche haben nicht die gleichen Rechte wie die Tschechen.“ Vgl. auch Runciman übersetzt in: de Zayas 1979, 52.

[44] Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen (Hrsg.) 1951, XII. „Ich empfinde jedoch starkes Mitgefühl für die Sache der Sudetendeutschen. Es ist ein hartes Los, von einer fremden Rasse beherrscht zu werden ... der Aufstieg von Nazi-Deutschland gab ihnen neue Hoffnung. Ich sehe in dem Versuch, sich an ihre Verwandten zu wenden, und in ihrem Wunsch, sich an das Reich anzuschließen, eine unter diesen Umständen ganz natürliche Entwicklung.“ Runciman übersetzt in: de Zayas 1979, 52

[45] Taddey 1979, 1178. Die Sudetendeutsche Heimatfront / Partei wollte auf dem Boden der Verfassung des tschechoslowakischen Staates Gerechtigkeit in sozialen und wirtschaftlichen Fragen sowie eine Lösung der Nationalitätenfrage auf föderalistischer Basis erreichen. (ebd.)

[46] ders. 45, 625, 829. Benesch war nicht gewillt, den Vertretern der Sudetendeutschen Partei ein Angebot im Rahmen der Verhandlungen über einen Ausgleich des Staates zu unterbreiten. (de Zayas 1979, 51f)

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Erscheinungsform
Erstausgabe
Erscheinungsjahr
2004
ISBN (PDF)
9783956847905
ISBN (Paperback)
9783956842900
Dateigröße
4.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Augsburg
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Schlagworte
Selbstbestimmungsrecht Enteignung Völkermord Benes-Dekrete ethnische Säuberung

Autor

Dr. Wolfgang Hippmann wurde 1962 in Augsburg geboren und legte 1982 sein Abitur in Friedberg (Bayern) ab. Nach seinem Wehrdienst studierte er Mathematik und katholischen Theologie an den Universitäten Augsburg und Eichstätt. 1999 wurde er an der Universität Dortmund zum Dr. phil. promoviert. Er arbeitet als Oberstudienrat am Gymnasium Friedberg. Da seine Eltern 1945 aus dem Sudetenland vertrieben wurden, interessierte er sich schon sehr früh für Hintergründe, Fakten und Zusammenhänge der Vertreibung. Etliche Besuche in tschechischen Archiven und Gespräche mit zahlreichen Zeitzeugen vertieften seine Kenntnisse.
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Titel: Vogelfrei und der Heimat beraubt: Die Vertreibung der Sudetendeutschen 1945
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