Criminal Profiling – den Tätern auf der Spur: Methoden, Werkzeuge und Erfolge
Zusammenfassung
Criminal Profiling entwickelte sich zu einer Disziplin, welche zahlreiche akademische und wissenschaftliche Bereiche impliziert. Im Verlauf der Entwicklung dieser Disziplin kristallisierten sich zwei verschiedene Vorgehensweisen zur Profilerstellung heraus. Zum einen die induktive Profilerstellung, welche auf statistische und empirische Daten, sowie auf die individuellen Erfahrungswerte und Intuitionen des jeweiligen Profilers basiert. Zum anderen der deduktive Ansatz, nach dem jeder Fall als einzigartig angesehen wird. Die Profilerstellung erfolgt hier nach streng logischen Schlussfolgerungen und Syllogismen, basierend auf den vorgefundenen Tatortspuren und Beweisen. In dieser Arbeit werden beide Methoden vorgestellt.
Es wird auch aufgezeigt, mit welchen psychologischen und methodischen Werkzeugen Profiler vorgehen, welche wissenschaftlichen Theorien dieser Tätigkeit zugrunde liegen und wo die Grenzen liegen.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
Eines der ältesten Täterprofile stammt von Dr. Thomas Bond, der im Jahre 1888 die möglichen Charakterzüge des berüchtigten „Jack the Ripper“ in einem Brief an den Leiter der Kriminalpolizei London skizzierte (Meyer 2002).
Der wissenschaftliche Grundstein wurde 1943 in den USA durch den Militärdienst OSS, dem Vorläufer der „Central Intelligence Agency (CIA)“ gelegt. Dort wurde ein erstes, außergewöhnliches Täterprofil in Auftrag gegeben: Um politischen Entscheidungsträgern in der amerikanischen Regierung Anhaltspunkte zur Einschätzung Adolf Hitlers zu vermitteln, sollte vom Psychiater Walter C. Langer und seinem Forschungsteam eine umfassende psychologische Analyse Hitlers erstellt werden. Grundlage für Langers Ausführungen waren vielfältige Schriften und Reden von und über Hitler, sowie Aussagen von Personen, die den Diktator persönlich kannten. Aus heutiger Sicht ist diese Herangehensweise ungewöhnlich, da die Vorhersagen nicht über einen unbekannten „Täter“ erstellt wurden und somit gegen eine grundlegende Prämisse der Fallanalyse verstoßen. Dennoch waren die Ergebnisse beachtlich: Von acht Möglichkeiten vermutete Langer die Selbsttötung Hitlers für die wahrscheinlichste Verhaltensweise im Falle einer Niederlage (Musloff 2002).[1]
Als die ersten psychologischen Täterprofile im engeren, kriminalistischen Sinne gelten die Arbeiten des amerikanischen Psychiaters James Brussel aus den 1970´er Jahren (Musloff 2002). Brussel fertigte seine Profile aus bereits gelösten Kriminalfällen an. Sein wohl berühmtester Fall war der des New Yorker Bombenlegers „Mad Bomber“ aus den 1950´er Jahren (Brussel 1971). Seine Analysen bezüglich des Persönlichkeitsprofils erwiesen sich in vielen Details als äußerst exakt. Trotz der Bemühung Brussels, Transparenz und Wissenschaftlichkeit in seine psychologische und psychiatrische Charakterisierung zu bringen, gelang es ihm nicht, das Bild eines mystischen Wahrsagers zu überwinden (Musloff 2002).
Ein Meilenstein in der Institutionalisierung und Professionalisierung des Profiling wurde im Jahre 1972 gelegt. Aufgrund der steigenden Zahl ungeklärter Mordfälle wurde in den USA an der FBI Akademie in Quantico die „Behavioral Science Unit (BSU)“ gegründet. Diese Abteilung für Verhaltensforschung widmete sich unter der Leitung der Agenten Howard Teten und Pat Mullany erstmalig mit wissenschaftlichen Methoden der Täterprofilerstellung (Turvey 1997). Auf Basis empirischer Daten von bereits überführten Serientätern wurden psychologische Modelle, Tätertypologien und Methoden zur Täterprofilerstellung entwickelt (Meyer 2000).
Durch politische und finanzielle Unterstützung wurde 1984 die Spezialeinheit des FBI verstärkt und das „National Center of the Analysis of Violent Crime (NCAVC)“ gegründet. Neben anspruchsvollen Forschungsprojekten und umfangreichen Ausbildungsseminaren wurde erstmalig auch ausländischen Behörden Unterstützung bei der Aufklärung ungelöster Mordfällen gewährt. Des Weiteren wurde 1985 erstmals mit dem „Violent Criminal Apprehension Programme (VICLAP)“ eine landesweite Datenbank zur Unterstützung der einzelnen Polizeidienststellen bei der Aufklärung von Tötungsdelikten eingerichtet (Meyer 2000).
1991 wurden die Aktivitäten der FBI-Mitarbeiter bezüglich des Profiling durch Einsparungen und durch das Aufkommen anderer Problemfelder[2] reduziert. Der internationale Beratungsservice und das Ausbildungsprogramm ausländischer Ermittlungsbeamte wurden gestrichen (Musloff 2002).
Die ViCLAS-Datenbank
Aufbauend auf dem sehr anwenderunfreundliche VICLAP des FBI wurde in den Jahren 1992 bis 1994 in Kanada das „Violent Crime Linkage Analysis System (ViCLAS)“ aufgebaut (Musloff 2002). Im Gegensatz zum US-amerikanischen System ist ViCLAS ein flexibles System, in welchem nebst Mordfällen auch Sexualdelikte erfasst werden. Diese zweisprachige Software (englisch und französisch) ist in der Lage, durch einen umfassenden Datenabgleich bei Morden und Sexualdelikten Parallelen zwischen verschiedenen Delikten aufzudecken, um so bei der Identifizierung von Serientätern behilflich zu sein (Hoffmann 1999).
Ein weiterer Vorteil ist, dass das System kostenlos an interessierte, ausländische Behörden weitergegeben wird und entsprechend länderspezifisch modifiziert werden kann. So wurde beispielsweise in Deutschland neben Tötungs- und Sexualdelikten auch das „verdächtige Ansprechen von Kindern und Jugendliche mit verdächtigem Hintergrund“, sowie Vermisstenfälle mit aufgenommen (Nagel 2002).
In einem, mehr als 250 Fragen umfassenden Eingabebogen wird das Verhaltensmuster des Täters („Modus Operandi“) detailliert erfasst. Die so gesammelten, landesweit zugänglichen Daten ermöglichen eine tiefgehende Fallanalyse. Diese kann nebst Verknüpfungsmöglichkeiten zu anderen Delikten auch als Grundlage für ein Täterprofil dienen (Hoffmann 1999). ViCLAS kommt mittlerweile in den meisten europäischen Ländern zum Einsatz und wurde im Jahre 2003 erfolgreich in der Schweiz eingeführt.
Europäische Entwicklungen
Die Entwicklungen in Deutschland, Österreich, Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Finnland waren vor allem zu Beginn sehr stark durch die amerikanischen Ideen und Vorstellungen geprägt (Vick 1998). In den 1980´er Jahren wurde an der Universität Liverpool durch den Psychologieprofessor David Canter mit der Abteilung Investigative Psychology ein eigener Forschungszweig gegründet. Dieser beschäftigt sich intensiv mit Anwendung und Erforschung empirischer-psychologisch Methoden bei der Aufklärung von Verbrechen (Meyer 2002). Hierbei werden vorwiegend Korrelationsstudien, Faktoren- und Clusteranalysen zur Erstellung eines empirischen Täterprofils angewendet.
Anders als in den Vereinigten Staaten ist der „Profiling-Boom“ in Europa ungebrochen (Hoffmann 1999). Die Pionierrolle übernahm Österreich mit der Einrichtung des Kriminalpsychologischen Dienstes unter der Leitung des bekannten Profilers Thomas Müller.
In der Schweiz wurde in den 1980´er Jahren bei ungeklärten Mordfällen vereinzelt die Dienste der damaligen BSU in Anspruch genommen. Seit 2003 arbeitet auch hier eine Spezialeinheit des Bundesamtes für Polizei mit der ViCLAS-Software.
CRIMINAL PROFILING
Definitionen und Ziele
Bei der Täterprofilerstellung handelt es sich um eine Methode, bei der ein unbekannter Täter hinsichtlich seiner Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmalen so beschrieben wird, dass er von anderen Personen signifikant zu unterscheiden ist (Dern 2000). Allgemein versucht man mit einem Täterprofil Aussagen zu machen über Anzahl der Täter, Geschlecht, Alter, Familienstand, Lebensraum / Wohnraum, Ausbildung, Beruf, Mobilität, mentaler Typus, Umgang mit Autoritäten, Vorstrafen, Gewohnheiten / Freizeitaktivitäten, Erscheinungsbild sowie prä- und vordeliktisches Verhalten (Musloff 2002). Die oberste Grunddevise hierbei besagt, dass der Tatort die Persönlichkeit eines Täters reflektiert (Meyer 2002). Es wird demnach generell davon ausgegangen, dass für einen Täter die Wahl seiner vor, während und nach der Tat getroffenen Entscheidungen und Handlungen für seine Persönlichkeit charakteristisch und repräsentativ sind. Somit sollte es möglich sein, die Handlungsalternativen rekonstruieren und psychologisch bewerten zu können. Aufgrund dieser Bewertungen soll ein reliables Täterprofil zu erstellen sein. Wichtige Voraussetzung ist natürlich, dass die Persönlichkeit der gesuchten Person stabil bleibt. Weiterhin von Bedeutung für eine mögliche Profilerstellung ist, dass diese nur bei ausreichend vorhandenen objektiven Daten erstellt wird (Musloff 2002).
Anwendungsgebiete
Cook und Hinman (1999) manifestieren sechs grundlegende Aufgabenbereiche des Criminal Profiling:
(1) Die Fokussierung der Ermittlungsarbeit auf einen Personenkreis mit den wahrscheinlichsten Tätermerkmalen
(2) Hilfestellung bei der Erarbeitung proaktiver Strategien gewähren
(3) Vorschläge bezüglich investigativer Strategien unterbreiten
(4) Zusätzliche Informationen für die Prozesstaktik liefern
(5) Direkte Intervention bei noch aktiven, dynamischen Straftaten (z.B. Entführungen, Geiselnahmen und Erpressungen)
(6) Prävention von Gewaltverbrechen
Aus der Historie dieser Disziplin ging bereits hervor, dass die Anwendungsgebiete ursprünglich bei Gewalt- und Sexualdelikten lagen. Im späteren Verlauf fand die Fallanalyse jedoch auch bei einer Vielzahl anderer Verbrechen eine Anwendung. So zum Beispiel bei Bombenattentate, Brandstiftung, Geiselnahme, Entführung, Erpressung, Vergiftung von Produkten in Warenhäusern, Einbruchsdelikten, Vandalismus und Stalking (Hoffmann 2000). Als „Stalker“ bezeichnet man jene obsessiven Charaktere, die ihre Opfer meist über einen längeren Zeitraum nachspüren, diese beschatten oder belästigen. Oft handelt es sich bei den Opfern um prominente Persönlichkeiten, die durch ihre Medienpräsenz stark exponiert sind. Manchmal wird das Objekt der Begierde sogar auch körperlich attackiert. Gerade diese Form des Verbrechens geriet in den vergangenen Jahren immer mehr in das Blickfeld der Fallanalytiker (Hoffmann 2000).
Der Einsatz von Fallanalysen erfolgt jedoch nicht nur bei aktuell laufenden Ermittlungen. Beim sogenannten „cold case management“ werden länger zurückliegende Fälle analysiert, in der Hoffnung neue Ermittlungsimpulse gewinnen zu können (Hoffmann 2000, Musloff 2002).
Da sich alle Methoden des Profiling auf sichtbares und rekonstruierbares Täterverhalten stützen, stoßen sie zwangsläufig bei Delikten, in denen wenig individueller Handlungsspielraum gegeben ist an ihre Grenzen. Dies gilt beispielsweise bei Verbrechen im Bereich der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und der Wirtschaftskriminalität (Musloff 2002).
Wichtig ist jedoch bei jeglicher Art der Vorgehensweise, dass der Profiler nicht mit bereits verdächtigten Personen konfrontiert wird. Dies könnte sein Urteil maßgeblich beeinflussen (Musloff 2002).
Criminal Profiling ersetzt nicht die herkömmliche, kriminologische Ermittlungsarbeit. Es wird mit der Täterprofilerstellung nicht bezweckt, nach einem konkreten Täter zu ermitteln, sondern es sollen die Persönlichkeitsmerkmale beschrieben werden, welche ein unbekannter Täter haben muss, um ein entsprechendes Verbrechen in genau dieser Art und Weise begehen zu können (Föhl 2001). Das Profil vermittelt den Ermittlern lediglich wertvolle Informationen über die Gewohnheiten, körperlichen Merkmale, demographische Daten, Einstellungen, Wertvorstellungen und Einblicke in das Täterverhalten vor, während und nach der Tat. (Füllgrabe 1993). Die Profilerstellung dient also den Ermittlungsbeamten als zusätzliches Werkzeug zur Erleichterung ihrer Arbeit. In dieses Instrument wird seitens der polizeilichen Ermittler ein hohes Maß an Vertrauen gesetzt (Alison et al. 2003). Ein weiteres Ziel liegt darin, mit der Veröffentlichung eines solchen Profils die Personen im Umfeld eines mutmaßlichen Täters zu sensibilisieren. Somit können sich die Ermittler gezielte Hinweise aus der Bevölkerung zur Hilfe machen. Ein weiteres Aufgabengebiet liegt schließlich in der so genannten „Tatserienanalyse“. Hierbei wird ermittelt, ob es sich bei einem gehäuften, zeitnahen Auftreten von Kapitaldelikten um einen Serientäter handelt (Meyer 2002).
Theoretische Prämissen
Der generelle Grundgedanke des Criminal Profiling liegt in der Annahme, durch die aufgefundenen Tatortspuren, die Vorgehensweise, die Wahl des Opfers, das sexuelle, physische und verbale Verhalten die Persönlichkeitsmerkmale des Täters reflektiert wird (Douglas 1986).
Zur Verdeutlichung postuliert Holmes (1996) folgende Basisannahmen:
- Der Tatort reflektiert die Persönlichkeit
- Hinweise dafür liefern: die Art der Tötung / Vergewaltigung, Beweismittel am Tatort, das Ausmaß an Tatvorbereitung und die körperlichen Angriffsschwerpunkte[3]. Hierbei müssen Tatort und Ablauf als Ganzes betrachtet werden.
- Der Tathergang bleibt (bei Serienverbrechen) ähnlich
- Die Täterhandschrift ist (bei Serienverbrechen) identisch
- Die zentrale Persönlichkeit des Täters ist konsistent
In der einschlägigen Literatur lassen sich zusammenfassend noch weitere wichtige Annahmen und Voraussetzungen feststellen:
- Je mehr Manipulationen am Tatort vorgenommen wurden, desto mehr Anhaltspunkte bieten sich dem Ermittler, ein Profil zu erstellen (Douglas 1992, 1996).
- Je länger der Tatvorgang dauerte, desto mehr Spuren lassen sich finden (Föhl 2001).
- Je spektakulärer und bizarrer die Tat ist, desto besser ist diese für eine Profilerstellung geeignet, da sie die Phantasien des Täters am besten reflektiert (Douglas 1992).
- Jeder, auch noch so unauffälligen Handlung des Täters liegt eine Motivation zugrunde, auch wenn diese nur dem Täter bekannt ist (Turvey 1999). Der Ermittler muss somit die Perspektive des Täters übernehmen.
Tatortverhalten
Zentrales Element des Profiling ist der Rückschluss von Täterverhalten auf Täterpersönlichkeit (Täterprofil). Das Verhalten des Täters spiegelt sich in den drei Elementen „Modus Operandi“, „Täterhandschrift“ und „Inszenierung des Tatortes“ wider (Turvey 1999).
Modus Operandi. Der Modus Operandi beschreibt den Tatablauf samt Durchführung und Planung. Er liefert den Ermittlern wichtige Informationen über das Verhalten und somit indirekt über die Persönlichkeitszüge des Täters (Douglas 1992). Er ermöglicht den Ermittlern die Hypothesengenerierung, weshalb ausgerechnet dieser Modus angewendet wurde. Dennoch muss beachtet werden, dass der Modus Operandi gerade bei Serientätern nicht konstant ist. Er wird beeinflusst durch das Opferverhalten, die örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten und nicht zuletzt wird die wiederholte Tatbegehung eines Verbrechers aufgrund eines Lernprozesses „perfektioniert“ und somit modifiziert (Douglas 1992). Der Modus Operandi ist somit ein dynamischer Prozess und orientiert sich vorwiegend an pragmatischen Überlegungen des Täters (Erreichen des Ziels, Geheimhaltung der Identität, Flucht). Der Modus Operandi war ursprünglich das einzige Element um Verbindungen zu mehreren Taten zu knüpfen (Turvey 1999).
Täterhandschrift. Die Täterhandschrift (oder: „Signatur“, „Calling Card“, „Visitenkarte“, „Handschrift“) beschreibt jene Handlungen des Täters, die über die reinen Interaktionen mit dem Opfer zur Tatausübung hinaus gehen (Douglas 1992). Die Signatur spiegelt das eigentliche Leitmotiv des Verbrechens wider, welches der Befriedigung der emotionalen und psychischen Bedürfnisse des Täters dient (Turvey 1999). Der ehemalige FBI-Profiler Robert Ressler (1988) beschreibt die Täterhandschrift als Handlung, welche durch wiederholte, gewalttätige Phantasien bestimmt wird. Sie ist also die konkrete Umsetzung von sehr lang gehegten Phantasien des Täters (Müller 2002). Das Handschriftenverhalten erstreckt sich von allgemeinen physischen und verbalen Aspekten bis hin zu gesonderten sexuellen Handlungen, z.B. das zunehmende Gewaltmass, die Positionierung des Opfers, eventuelle Fesselungen, sadistische Foltermethoden, Verstümmelungen, etc. (Douglas 1992).
Im Gegensatz zum Modus Operandi bleibt die Tätersignatur über die verschiedenen Aktionen eines Serientäters konstant und auch über Jahre hinweg unverändert. Der Kriminalist Markus Föhl (2001) unterscheidet zwei Ebenen der Signatur:
a) Der generelle Handschriftenaspekt
Dieser spiegelt die motivationalen Themen des Täters wieder. Die gesammelten Anteile der Signatur repräsentieren die psychologischen und emotionalen Themen, die der Täter mit der Tatausübung zu befriedigen versuchte. Beispiele dafür sind Sadismus, Profit, Wut, Rache, Sicherung des Selbstbildes, Experimentierbedürfnis, usw.
b) Handschriftenverhaltensweisen
Handschriftenverhaltensweisen sind einzelne, konkrete Verhaltensweisen die zur Verbrechensausübung nicht notwendig sind. Diese geben in ihrer Gesamtheit Rückschlüsse auf die Persönlichkeit, z.B. eine spezielle Art einer Fesselung, bestimmte Reihenfolge des Sexualkontaktes, Art der Verletzungen, usw.
Die Tätersignatur ist ein einzigartiger, integraler Bestandteil seines Verhaltens. Gerade dieser Umstand macht die Signatur für die Ermittler so interessant und wertvoll (Reichertz 2002). Sie bildet den zentralen Ausgangspunkt für eine Profilerstellung. Leider muss festgestellt werden, dass in der Interpretation dieses essenziellen Bereichs der kriminalistischen Arbeit noch ein großer Forschungsbedarf herrscht (Turvey 1999).
Inszenierung des Tatorts. Unter einer Inszenierung des Tatorts („staging“) versteht man alle Handlungen, die dazu dienen, den Tatort nachträglich zu verändern und zu manipulieren (Föhl 2001). Die vordringliche Motivation in einer Inszenierung liegt darin, die Polizei von einem naheliegenden Täter abzulenken. Dies kann auf eine vordeliktische Täter-Opfer-Beziehung hindeuten (Ressler 1988).
Profiling Prozess
Wie aus der historischen Entwicklung zu sehen ist, lassen sich prinzipiell unterschiedliche methodische Vorgehensweisen bei der Profilerstellung feststellen. Doch nicht nur eine länderspezifische Unterscheidung lässt sich feststellen, sondern auch eine differenzierte Vorgehensweise der einzelnen Profiler lässt sich in den zahlreichen Publikationen zu diesem Thema finden. Folglich ist auch die stufenweise Vorgehensweise des Profilers unterschiedlich, wenngleich von zahlreichen Autoren viel Wert auf die Feststellung gelegt wird, dass die Übergänge oftmals sehr fließend sind (Turvey 1997, Turvey 1999, Meyer 2000, Föhl 2001, Hoffmann 2002). Zusammenfassend lassen sich bei Gewaltverbrechen folgende Schritte postulieren, deren Reihenfolge und Stufeninhalte jedoch variieren können:
(1) Datensammlung (Hoffmann 2002)
Primär zu erwähnen ist bei der Datensammlung der Polizeibericht. Dieser vermittelt Angaben über die Todesart, die verwendete Waffe und eventuelle Zeugen. Von der Gerichtsmedizin werden entsprechend forensische Daten benötigt. Dazu zählt man in erster Linie Obduktionsbefunde und Laborberichte.
(2) Tatortanalyse (Hoffmann 2002)
Die Tatortanalyse verschafft dem Profiler einen Eindruck über alle tatrelevanten Örtlichkeiten. Dazu zählen der Fundort und die Positionierung des Opfers, sowie die Umgebungsbeschreibung des Fundortes, Tathergangsspuren, Fundorte von Kleidungsstücken des Opfers, etc. Die sogenannten Umgebungsfaktoren machen Angaben zur Tatzeit und den Witterungsbedingungen während der Tatzeit und der Fundzeit.
(3) Tateinschätzung (Föhl 2001)
Der Profiler erstellt eine chronologische Rekonstruktion des Verbrechens unter Einbeziehung der unterschiedlichen Verhaltensweisen, Handlungen und Interaktionen am Tatort. Ferner wird die Täter-Opferinteraktion bestimmt und der Modus Operandi abgeleitet. Im weiteren Verlauf der Tateinschätzung wird die Tätersignatur eruiert und somit die Motivation des Täters generiert. Schließlich sollte es möglich sein den Täter als Einzeltäter, Serienmörder oder Massenmörder klassifizieren zu können.
(4) Opfereinschätzung (Turvey 1999)
Während der Opfereinschätzung werden die demographischen Daten, sowie der Lebensstil des Opfers ermittelt. Es folgt eine Einschätzung des Risikopotentials des Opfers aufgrund von Alter, Geschlecht und Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Zu einer Hochrisikogruppe werden beispielsweise Ausreißer, Prostituierte und Drogenabhängige gezählt. Aufgrund dieser Klassifizierung kann eine Einschätzen der Risikowahrscheinlichkeit des Opfers in niedrig, mittel und hoch vorgenommen werden.
(5) Profilerstellung
Die Profilerstellung ist selbstverständlich der Kernpunkt des gesamten Profiling Prozesses. Der Profilersteller konstruiert auf Basis der erhobenen Daten ein konkretes Täterprofil. Dieser Punkt wird im Laufe dieser Arbeit noch ausführlich erörtert.
(6) weitere Ermittlungen auf Basis des Täterprofils
Durch ein konkretes Täterprofil können Polizei und Staatsanwaltschaft eventuell eine konkrete Einkreisung der möglichen Verdächtigen vornehmen. In diesem verkleinerten Pool ist es einfacher möglich eventuelle weitere Vernehmungen, Gegenüberstellungen oder DNA-Tests vorzunehmen. Ferner können die Ermittlungsbeamte mit einem erstellten Profil an die Öffentlichkeit treten und sich somit konkrete Hinweise aus der Bevölkerung zu Nutze machen und diese mit den bis dato erlangten Ermittlungsergebnissen abgleichen.
(7) Festnahme
Sie stellt das Ziel der gesamten Ermittlungstätigkeiten dar. Kann jedoch eine Festnahme nicht erzielt werden, so ist es möglich, einen Fall auch noch Jahre später mittels der oben genannten Schritte zu rekonstruieren und wieder aufzurollen („cold case management“).
(8) Retrograde Evaluation des Profils und weitere Verwendung der Ergebnisse
Das gewonnene Profil kann sich außerdem für die Vernehmung, die Gerichtsverhandlung und die Urteilsbildung als nützlich erachten. Die mit dem Täter in Kontakt tretenden Beamten und Staatsanwälte können sich beispielsweise vorab ein Bild über die Persönlichkeitsstruktur eines Delinquenten machen und dementsprechend ihre Vernehmungs- und Anklagestrategie auslegen. Im weiteren Verlauf kann das Täterprofil Ausgangsbasis für eine etwaige Therapie des Täters dienen.
PROFILING METHODEN
Criminal Profiling folgt keinem einheitlichen Schema. Vielmehr zeigen sich aufgrund der fachübergreifenden und eklektizistischen Entwicklung dieser Disziplin eine Vielzahl von Methoden und Modellen. Dies spiegelt sich auch in der einschlägigen Literatur wider (McGarth 2000). Trotz all der Differenzen lassen sich zwei generell unterschiedliche Philosophien herausarbeiten:
- Induktives Profiling: Profilerstellung auf Basis statistisch/empirischer Daten oder aufgrund von Erfahrungswerten und Intuition des Profilers.
- Deduktives Profiling: Profilerstellung auf Basis logischer Syllogismen, die sich aus den physischen Tatortspuren ergeben.
In den folgenden Abschnitten sollen nun die beiden Methoden ausführlich erläutert und anhand von diversen Studien kommentiert werden.
Induktives Profiling
Induktives Profiling ist als ein Oberbegriff für eine Reihe von Subtypen zu verstehen, welcher mehrere unterschiedliche methodische Ansätze vereint (Föhl 2001). Zu diesen Ansätzen zählen zum einen die statistisch-empirischen Methoden aber auch die auf individuellem Vorwissen und Intuition basierenden Ansätze (Turvey 1999). Brent Turvey definiert die induktive Profilerstellung deshalb wie folgt:
„An Inductive Criminal Profile is one that is generalized to an individual crime from initial behavioral and demographic characteristics shared by other criminals who have been studied in the past” (Turvey 1998).
Intuition, Vorwissen und Verhaltenssyndrome. Als Vorwissen oder Hintergrundwissen versteht man in diesem Zusammenhang das persönliche und berufliche Erfahrungswissen, welches für den Profilersteller bei seiner Tätigkeit handlungsrelevant ist (Hoffmann 2002). Ein Ermittler folgert also seine Hypothesen auf Grund von bereist bearbeiteten Fällen ohne dabei allerdings explizite statistische Daten heranzuziehen (Alison et al. 2001). Da aber jeder Ermittler seine eigenen beruflichen Erfahrungen erworben hat und somit auch die daraus abgeleiteten Heuristiken individuell sind, muss es für den wissenschaftlichen Anspruch des Profiling ein Bestreben sein, diese Disziplin zu standardisieren und transparent zu gestalten. Auf Basis gesammelten, individuellen und zum Teil auch impliziten Wissens entstanden folglich zahlreiche theoretische Modelle. Es ermöglicht meist ein tieferes Verständnis und damit einen Gewinn für die fallanalytische Arbeit, empirisch vorgefundene Zusammenhänge durch theoretische Modelle erklären zu können (Hoffmann & Musloff 2000). Jens Hoffmann (2002) zeigt beispielsweise anhand einer Studie des FBI, dass den Überfällen von sexuell motivierten Gewalttätern, häufig eine Krise in deren persönlichen Leben vorausgeht. So lässt sich mit dem sozialpsychologischen Modell der Frustrations-Aggressions-Hypothese und deren Weiterentwicklungen derartige Prozesse bei gewissen Gruppen von Tätern eingehender nachvollziehen (Hoffmann 2000).
Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Profiling um eine eklektizistische Disziplin. So wird auf Theorien aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Bereichen zurückgegriffen. Häufig erwähnte Modelle haben Ihren Ursprung in der Klinische Psychologie und der Psychiatrie. So wird beispielsweise der antisozialen und der narzisstischen Persönlichkeitsstörung eine große Bedeutung für delinquentes Verhalten zugeschrieben und das Gebiet der Paraphilien ist aufschlussreich für das Verständnis sexuell motivierter Gewaltdelikte (Comer 1999). Weitere Verhaltenskonzepte aus denen wichtige Hinweise auf die Persönlichkeit des Täters geschlossen werden, sind die Konzepte der emotionalen Wiedergutmachung, der Übertötung, der Depersonalisierung und das Konzept der Inszenierung.
(1) Das Konzept der emotionalen Wiedergutmachung („Undoing“)
Dieses Modell geht davon aus, dass ein Täter nach einem Mord aus einem Gefühl der Reue und Schuld heraus sein Verbrechen symbolisch ungeschehen machen möchte (Hoffmann & Musloff 2000). Dieser Akt zeigt sich in der Auffindungssituation des Opfers beispielsweise durch Zudecken des Leichnams, Platzierung des toten Opfers in einer schlafenden Position, Reinigung des Leichnams, Schließen der Augen und Falten der Hände.
Harbort (1999) schlussfolgerte auf Grund einer Studie an einer Stichprobe von 234 deutschen Sexualmördern, dass in mehr als zwei Dritteln der auftretenden Fälle von emotionaler Wiedergutmachung eine Bekanntschaft zwischen Täter und Opfer herrschte. Dieses Ergebnis scheint auf den ersten Blick nicht überwältigend, kann aber im weiteren Verlauf einer empirischen Profilerstellung den Kreis der Verdächtigen erheblich einschränken.
(2) Das Konzept der Übertötung („Overkill“)
Unter dem Begriff der Übertötung versteht man die Herbeifügung exzessiver Traumata, welche die Notwendigkeit für den reinen Tötungsakt überschreiten (Douglas et al. 1992). Auf die Art der Übertötung können wichtige Informationen über die Motivation des Täters geschlossen werden. Jedoch gilt es auch bei der rechtsmedizinischen Untersuchung des Opfers zu beachten, dass die Verletzungen erst unter der Betrachtung aller bekannten Tatfaktoren interpretierbar werden. Viele Verletzungen können nämlich das Resultat von unvorhergesehenen Zufällen sein (Püschel & Schröer 2002). Püschel und Schröer (2002) beschreiben sechs Formen der Gewaltanwendung, welche auf unterschiedliche Motivationen des Täters schließen lassen:
(a) Korrigierendes Eingreifen des Täters
Das gierende Eingreifen des Täters dient der Verhaltensänderung des Opfers und hat keinen bestrafenden Aspekt.
Beispiel: Dem Opfer wird mehrfach ins Gesicht geschlagen um den Aufforderungen Nachdruck zu verleihen
(b) Bestrafung und Vergeltung
Bei Bestrafungs- und Vergeltungshandlungen wird ein deutlich höheres Gewaltniveau als beim korrigierenden Eingreifen angewendet. Es geht hier nicht nur um Bestrafung aufgrund von fehlendem Gehorsam, sondern um die Vergeltung von angeblichem oder tatsächlichem Unrecht. Dabei wird dem Opfer häufig eine symbolische Rolle zugeteilt.
Beispiel: Bei einer Vergewaltigung schlägt und tritt der Täter sein Opfer so exzessiv, dass dieses an den Folgen verstirbt.
(c) Auf Kontrolle ausgerichtete Gewalt
Die auf Kontrolle ausgerichtete Gewalt wird häufig in Kombination mit korrigierender Gewalt angewendet. Sie ist ein direktes Mittel zur Unterwerfung. Das Opfer soll gezwungen werden, sich zu fügen.
Beispiel: Gewaltsames Herunterreißen der Kleidung, nachdem das Opfer sich weigert, es selbst zu tun.
(d) Vorsichtsmaßnahmen
Zu der Kategorie der Vorsichtsmaßnahmen zählen Verletzungsmuster, die mit Absicht zugefügt werden um die Ermittlungsarbeiten oder die Identifizierung des Opfers zu erschweren und Spuren zu beseitigen.
Beispiel: Beibringen von Pulsaderschnitten um einen Suizid vorzutäuschen.
(e) Experimentelle Gewalt
Die Form der experimentellen Gewalt bezeichnet Gewaltanwendung, die nicht-aggressive, psychologische, fantasiebezogene Bedürfnisse des Täters befriedigt. In der Regel spielen hierbei sexuelle Bedürfnisse eine Rolle, welche postmortal ausgelebt werden. Zu dieser Kategorie zählen auch die Formen der offensiven, postmortalen Leichenzerstückelungen.
Beispiel: Zufügen postmortaler Bissverletzungen.
(f) Sexuell orientierte Gewalt
Durch sexuell orientierte Gewalt befriedigt der Täter primär seine sexuellen Bedürfnisse. Die dabei auftretenden Verletzungen müssen jedoch nicht zwangsläufig auf den Genitalbereich beschränkt sein.
Beispiel: Aufwendiges Fesseln und Fotografien des Opfers in einer für den Täter bedeutsamen Pose.
Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, dass eine bestimmte Verhaltensweise des Täters mehrere, unterschiedliche Motive beinhalten kann. Das Übertöten als Ausdruck von Wut und Aggression kann einerseits, wie die emotionale Wiedergutmachung, auf eine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer hinweisen und andererseits aber auch auf ein aus dem Ruder gelaufenes Bereicherungsdelikt, begangen von einem jungen Täter, der möglicherweise zum Zeitpunkt der Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand (Hoffmann 2002).
(3) Das Konzept der Depersonalisierung
Von Depersonalisierung spricht man dann, wenn der Täter mittels Gewalt versucht, die physische Identität seines Opfers zu nehmen (Turvey 1999). Sei es durch heftige Schläge oder Verletzungen im Gesichtsbereich oder subtilere Handlungen wie die Positionierung des Opfers in Bauchlage oder das Verdecken des Gesichtes mit einem Tuch. Fälle von Depersonalisierungen sprechen dafür, dass das Opfer für den Täter symbolisch eine Person seiner Biographie repräsentiert, die ihm aus seiner Perspektive Stress oder Leiden bereitet hat. Andererseits kann es sein, dass hier ein Täter versucht, das Opfer zu seiner Projektionsfläche für zuvor ausgearbeitete Fantasien zu machen (Hoffmann 2002).
Wie auch bei dem Konzept der emotionalen Wiedergutmachung schon zu sehen ist, finden auch hier die Theorien der Psychoanalyse einen großen Anteil. Die emotionale Wiedergutmachung entspricht dem Abwehrmechanismus des „ungeschehen machen“; die Depersonalisierung kann als Abwehrmechanismus „Projektion“ verstanden werden (Hoffmann 2002).
(4) Das Konzept der Inszenierung
Dieses Konzept beschreibt die willentliche Veränderung des Tatorts („staging“) (Föhl 2001). Das Verhalten äußert sich beispielsweise im Umpositionieren des Opfers, Bedecken des Opfers, oder nachträgliches Anziehen des Opfers. Die Motivation in einer Inszenierung kann darin liegen, die Polizei in die Irre zu lenken. Dieses Verhalten kann auf eine vordeliktische Täter-Opfer-Beziehung hindeuten (Ressler 1988).
Die bis dato genannten Konzepte und Heuristiken basieren in der Regel nicht auf statistisch erhobenen Daten, sondern entspringen den individuellen Erfahrungen der einzelnen Profiler. Im folgenden Kapitel werden nun die Erkenntnisse aus der empirisch-statistischen Forschung erläutert.
Statistisch-Empirische Modelle . Die Vorhersage von Tätermerkmalen ist bei der statistischen Argumentation eine Frage von Wahrscheinlichkeiten. Die Grundüberlegung ist dabei, dass ein Raster einen Tatverdächtigen nicht detailliert beschreibt, sondern eine sinnvolle und vertretbare Eingrenzung des Kreises der potentiell verdächtigten Personen ermöglicht (Harbort 1997). Die Generierung empirischer Tätermodelle ist vergleichbar mit dem Diagnostischen Manual DSM IV der APA (APA 1994). Auch hier werden auftretende Symptome in Abhängigkeit von qualitativen und quantitativen Faktoren einem Syndrom zugeordnet. Im weiteren Verlauf sollen nun die klassischen und modernen Modelle genauer vorgestellt werden.
Die klassischen FBI-Typologien. Mit der Einführung der „FBI-Modelle“ wurden täterspezifische Verhaltensweisen erstmals statistisch erfasst und ausgewertet. Dabei wurden mit der Sexualmörder-Typologie und der Vergewaltiger-Typologie zwei klassische Modelle geschaffen, welche auch heute in Fachkreisen immer noch Beachtung finden (Hoffmann 2002). Ferner bildeten sie die Ausgangsbasis für weitere Forschungsarbeiten.
(1) Die Sexualmörder-Typologie
Unter der Leitung der Profiling-Pioniere Robert Ressler und James Douglas entwickelte die Spezialeinheit BSU, eine Abteilung des FBI, zu Beginn der 1980´er Jahren ein dichotomes Modell zur Klassifizierung von sexuell motivierten Serienmörder (Hazlewood R. R. & Douglas J. E. 1980). Die Studie basierte auf der Untersuchung von Verhalten, Biographie und Persönlichkeit von 36 überführten, sexuell motivierten Serienmörder. Als Messinstrumente dienten dabei eigens entwickelte Fragebögen, halbstrukturierte Interviews, Polizei- und Gerichtsakten, psychiatrische und psychologische Gutachten. Ferner wurden die Daten der 118 Mordopfer herangezogen. Das Ziel dieser Studie bestand in der empirischen Darstellung der Zusammenhänge zwischen dem Täterverhalten (so wie sich dieses aus den Tatortspuren ablesen konnte) und den individuellen Charakteristika der Mörder.
Damit sollten Merkmalskategorien entwickelt werden, die es ermöglichen, aus der spezifischen Situation am Ort des Verbrechens, einen psychologischen Verhaltensabdruck des Täters herauszulesen (Ressler & Burgess 1985). Aus diesem „psychologischen Fingerabdruck“ galt es dann ein Profil für die weitere Fahndung zu erstellen.
In einer Voruntersuchung, bestehend aus informellen und unsystematischen Interviews mit den Tätern wurde eine dichotome Unterteilung in die Kategorien „organisierter Täter“ und „desorganisierter Täter“ geschaffen (Hoffmann 2002). Wie aus der Tabelle 1 zu entnehmen ist, unterscheiden sich der organisierte und desorganisierte Täter signifikant in ihrer sozialen Kompetenz. So kann der organisierte Tätertypus als durchaus gesellschaftlich angepasst betrachtet werden: er ist sozial integriert, berufstätig, hat seinen Alltag gut organisiert und ist durchaus beziehungserfahren. Diese Eigenschaften fehlen dem desorganisierten Täter im Allgemeinen (Holmes & Holmes 1996).
Tabelle 1
Unterscheidung der Tätermerkmale beim organisierten und desorganisierten Tätertypus (Holmes & Holmes 1996, Hoffmann 2002).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anmerkung. Die Unterschiede der beiden Gruppen wurden in Zahlen bestimmt. Somit waren 24 Mörder (mit 97 Opfern) organisiert und 12 Mörder (mit 21 Opfern) desorganisiert (Holmes & Holmes 1996).
Nachdem das FBI diese Unterteilung erstellte, wurden eine Vielzahl von Häufigkeiten miteinander verglichen und zahlreiche Korrelationen durchgeführt. Tabelle 2 und Tabelle 3 zeigen hier die wichtigsten Ergebnisse. Der organisierte Täter geht im Allgemeinen wesentlich zielorientierter und strukturierter bei seiner Tatvorbereitung und -ausführung vor. So wird die Tat wesentlich häufiger (in 86 % aller Fälle) zuvor geplant. Auch das Vertuschen der Spuren wird signifikant häufiger vorgenommen und äußert sich im nicht-zurücklassen der Tatwaffe:
Tabelle 2
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3
Persönlichkeitsvariablen der Sexualmörder-Studie des FBI in Auszügen
(Hoffmann 2002).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3 ist eine Widerspiegelung der Ergebnisse der ersten Untersuchung (vgl. Tabelle 1): Sie zeigt zum einen die soziale Integrität des Täters einerseits und das Interesse am Ermittlungsgeschehen andererseits. Interessant ist jedoch das vermehrte Auftreten von Sexualstö-
rungen beim organisierten Tätertypus. Diese Ergebnisse belegen aus Sicht der BSU empirisch die Validität des Konstrukts des organisierten und desorganisierten Täters und sollten ein nicht zu unterschätzendes Instrument für die weitere Ermittlungsarbeit der Polizei sein (Hoffmann 2002).
Allerdings muss an dieser Typologie auch Kritik geübt werden. So liegt ein grundlegendes Problem in der Methodik der Studie. Es handelt sich hier um eine kleine und zudem noch hoch selektive Stichprobe. Diese besteht ausschließlich aus überführten und geständigen sexuell motivierten Serienmördern. Es ist deshalb fraglich, inwieweit die hier erzielten Ergebnisse repräsentativ für andere Verbrechensarten sind. Weiter muss gesagt werden, dass die dichotome Einteilung ein recht künstliches Konstrukt mit grober Unterteilung ist. Die Grauzone zwischen den beiden Polen wird nicht berücksichtigt. Außerdem bestehen nur wenige Verbindungspunkte mit der Realität (Turvey 1999).
(2) Die Vergewaltiger-Typologie
Bereits 1977 erstellte das FBI eine Vergewaltigertypologie, welche bis heute einen großen Einfluss besitzt (Hoffmann 2002). Aufbauend auf der Grundhypothese, dass eine Vergewaltigung niemals nur sexuelle Bedürfnisse befriedigt, sondern immer auch nicht sexuelle Motive eine grundlegende Rolle spielen. Es werden dabei die Faktoren Machtausübung und Aggression als primärer Antrieb eines jeden sexuellen Überfalls betrachtet (Hoffmann 2002).
(a) Der machtmotivierte, selbstunsichere Vergewaltiger (Typ Machtbestätigung)
Motiv: Er versucht durch die Tat Selbstsicherheit zu gewinnen um sich seiner Männlichkeit zu vergewissern.
Tatverhalten: Er zeigt wenig physische Gewalt, lauert seinem Opfer auf und nimmt persönliche Gegenstände („Souvenirs“) aus dessen Besitz.
Persönlichkeit: Im Umgang mit Frauen gilt er als wenig kompetent. Oftmals weist dieser Typ Paraphilien wie Fetischismus oder Voyeurismus auf.
(b) Der machtmotivierte, selbstsichere Vergewaltiger (Typ Machtbehauptung)
Motiv: Er versucht durch die Tat seine Potenz und männliche Dominanz unter Beweis zu stellen.
Tatverhalten: Er bringt das Opfer unter einem Vorwand in seine Gewalt und zwingt es anschließend zu mehrfachen sexuellen Handlungen an abgelegenen Orten.
Persönlichkeit: Der Täter orientiert sich an einem, auf männlichen Stereotypen fixiertem Selbstbild. Beziehungen zu Frauen sind meist kurzlebig und konfliktreich. Ausbildung und Beruf sind zumeist wenig zufriedenstellend. Zumeist weist er seit seiner Jugend Verhaltensauffälligkeiten und auch delinquentes Verhalten auf.
(c) Der wutmotivierte, rachsüchtige Vergewaltiger (Typ Vergeltung aus Zorn)
Motiv: Er versucht mit der Tat seine unspezifische Aggression gegen Frauen im Allgemeinen zu befriedigen. Gewaltsam aufgezwungener Sex dient als Instrument um das Opfer zu bestrafen und zu erniedrigen.
Tatverhalten: Die sexuellen Handlungen sind oft impulsiv und ungeplant sowie von physisch exzessiv brutaler Natur.
Persönlichkeit: Das Opfer symbolisiert für den Täter häufig eine Person aus seiner Biographie und ist in der Regel genau so alt wie er.
(d) Der wutmotivierte, sadistische Vergewaltiger (Typ Sadismus)
Motiv: Er bezieht sexuelle Erregung aus der Angst und dem Schmerz der Opfer.
Tatverhalten: Er bereitet seine Tat ausführlich vor und bringt sein Opfer meist unter einem Vorwand unter Kontrolle. Häufig transportiert er es an einen abgelegenen Ort, wo er es dann über Stunden oder gar Tage in seiner Gewalt hält.
Persönlichkeit: In der Biographie dieses Typs finden sich wahrscheinlich seit der Adoleszenz diverse Verhaltensauffälligkeiten. Er gilt jedoch als durchschnittlich bis überdurchschnittlich intelligent.
Um die Persönlichkeit und das gezeigte Verhalten von Serienvergewaltigern weiter zu untersuchen und für das Profiling nutzbar zu machen, wurde von 1984 bis 1986 eine weitere große Studie des „National Center of the Analysis of Violent Crime (NCAVC)“ durchgeführt (Hazlewood & Burgess 1987). Die Stichprobe bestand aus 41 Serienvergewaltigern mit 837 abgeschlossenen und über 400 versuchten sexuellen Übergriffen. Jeder Täter hatte nachweislich mindestens 10 abgeschlossene Vergewaltigungen begangen. Als Datenpool wurden die gleichen Quellen verwendet wie bei der Untersuchung der sexuell motivierten Serienmörder. Das Ziel der Studie lag darin herauszufinden, welche Verhaltensweisen des Täters aus dem verbalen, physischen und sexuellem Bereich für die polizeiliche Aufklärungsarbeit am aufschlussreichsten sein könnten. Folgende für die Täterprofilerstellung signifikante Handlungskategorien konnten dabei herausgearbeitet werden (Hazlewood & Burgess 1987):
(1) Die Art der Annäherung an das Opfer
Grundsätzlich werden hier drei Arten der Annäherung an das Opfer unterschieden (Hazlewood & Burgess 1987):
Beim Betrügerischen Überfall erfolgt die Annäherung unter einem Vorwand. Der Täter verhält sich anfänglich sehr freundlich. Hat er das Opfer jedoch unter Kontrolle, so kann sein Auftreten sehr schnell in Aggressivität umschlagen.
Hinweis für die Profiler: Dies weist auf einen sozial kompetenten und im Umgang mit Frauen nicht unerfahrenen Täter hin.
Beim Blitzartigen Überfall wird das Opfer sofort und ohne Vorwarnung mit Gewalt überwältigt.
Hinweis für die Profiler: Diese Tätergruppe verhält sich im alltäglichen Umgang mit Frauen häufig sehr selbstsüchtig und egozentrisch. Er hat zahlreiche, jedoch sehr kurzlebige Beziehungen.
Beim Hinterhältigen Überfall wird dem Opfer aufgelauert oder es wird im Schlaf überwältigt.
Hinweis für die Profiler: Der Täter hat sein Opfer vermutlich gezielt ausgesucht und ausspioniert. Allerdings hatte er nicht genug Zutrauen, das Opfer mit physischer Gewalt oder mit Hilfe einer Täuschung in seine Gewalt zu bringen.
(2) Die Art der Kontrollgewinnung und Aufrechterhaltung
Der Aspekt der Kontrollgewinnung und Aufrechterhaltung vermag Rückschlüsse auf die Motivation des Täters zulassen. Beispielsweise hinsichtlich seines Strebens nach Machterleben, Ausleben sadistischer Neigungen, etc. Es lässt sich hier zwischen der reinen körperlichen Präsenz des Vergewaltigers, verbalen Drohungen, dem Vorzeigen einer Waffe und physischer Gewaltanwendung unterscheiden (Hoffmann 2002).
(3) Die Art und Abfolge der sexuellen Handlungen
Die Art und Abfolge der sexuellen Handlungen verrät viel über die tiefliegenden Bedürfnisse der Täterpersönlichkeit. Die Identifizierung von Handlungen wie beispielsweise Küssen, Streicheln und verbale Äußerungen wie Entschuldigungen oder Komplimente vermag hilfreich zu sein um ein spezielles Fantasie-Muster („Tätersignatur“) auszumachen. Mit diesem Wissen lassen sich verschiedene Einzeltaten zu einer Serie verknüpfen (Hoffmann 2002).
(4) Die Art und das Ausmaß des Tatverhaltens
Um die Art und das Ausmaß des Tatverhaltens zu klassifizieren unterschied das FBI in einer ersten groben Differenzierung zwischen „Anfängern“ und „erfahrenen Tätern“ (Hazlewood et al. 1989). Beispielsweise verweisen Handlungen wie die Aufforderung an das Opfer, sich nach der Tat zu waschen oder auch die Bettwäsche, auf der sich genetisches Material des Täters befinden könnte, zu reinigen, auf einen durch Gerichtsverhandlungen oder Gefängnisaufenthalte in forensischer Ermittlungsarbeit geschulten Täter hin. Eine weitere Fragestellung richtet sich darauf, inwiefern sich spezielle Vorhersagefaktoren über die zukünftige Gefährlichkeit von Serientätern ableiten lassen. Dabei fanden die Forscher in ihrer Stichprobe zwei Gruppen von Vergewaltigern, die sie als „Increaser“[4] und „Nonincreaser“ bezeichneten (Hazlewood et al. 1989). So lässt sich bei der Gruppe der „Increaser“ im Laufe einer Tatserie eine merkliche Steigerung der Brutalität erkennen, während die „Nonincreaser“ konstant auf niedrigem Niveau physische Gewalt ausüben. Interessanterweise fand sich bereits bei der ersten Attacke eine prägnante Signatur, welche die spätere Zunahme der Gewaltanwendung vorhersagen konnte. „Increaser“ transportieren schon zu Beginn ihrer Serie ihre Opfer an einen anderen Ort. Sie fesseln das Opfer öfter und bemühen sich seltener es zu beruhigen. Dieses Verhalten weist gemäß der Interpretation des FBI auf ein größeres Maß an Planung, weniger Impulsivität und eine emotional kalte Interaktion mit dem Opfer seitens der „Increaser“ hin (Hazlewood et al. 1989). Dies sind Charakteristika die dem sadistischen Tätertypus zugeschrieben werden. Unterstützend zu dieser Vermutung kommt hinzu, dass in den Handlungen der „Increaser“ deutlich mehr sadistische Handlungen aufgetreten sind als in der Gruppe der „Nonincreaser“ (Hazlewood et al. 1989).
Neben der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen für die Ermittlungsarbeit nutzt das FBI die Vergewaltiger-Typologie auch als Basis für Vernehmungsstrategien. Dabei bildet die aufgrund des gezeigten Tatverhaltens getroffene Zuordnung zu einem Tätertyp, die Grundlage für die Vorgehensweise bei der Befragung (Hazlewood 1992).
Neuere empirische Studien. Die FBI-Studien lieferten die wissenschaftlich-akademische Grundlage für eine Vielzahl von weltweit durchgeführten Untersuchungen zur Klassifizierung von Gewaltverbrechern. Die meisten der aktuelleren Studien versuchen die FBI-Typologien zu replizieren oder zu modifizieren. Zu erwähnen seien hier die Arbeiten von Daniel B. Fishman (Fishman 2003) in den USA. Von großem Einfluss auf die Theorien des streng empirisch-statistischen Profiling sind die Forschungen der University of Liverpool unter der Leitung des Professors für Investigative Psychologie, David Canter (Canter 1990, 2000, Alison et al. 2003, Snook et al. 2002). In Australien wurde dieses Gebiet vom Psychologen Alan Koscis (Koscis 2002, 2003a, 2003b) intensiv bearbeitet. Auch für den deutschsprachigen Bereich wurden zahlreiche Arbeiten des Kriminalisten Stephan Harbort (Harbort 1997, 1998, 1999, 2001, 2002) in Fachjournalen publiziert.
Die Harbort-Studien. Der international renommierte Kriminalist Stephan Harbort hat Täterprofile für sexuell motivierte Mehrfach- und Serienmörder (Harbort 1997) sowie für multiple Raubmörder (Harbort 1998) erstellt. Diese Studien zielen im Vergleich zu den Arbeiten des FBI gezielt auf Tätergruppen im deutschsprachigen Raum. In seiner Arbeit von 1997 wurden auf Basis von Tatortfundberichten, Beschuldigtenvernehmungen, Anklage- und Urteilsschriften, sowie psychologischen Gutachten von insgesamt 55 Verbrechern, die seit 1945 in der Bundesrepublik Deutschland überführt wurden, ein empirisches Täterprofil erstellt.
Es wurden dabei ca. 4900 täter- und tatortspezifische Daten erhoben. Grundlage für das daraus ermittelte Raster waren objektive Merkmalshäufigkeiten, die in signifikanter Anzahl[5] festgestellt werden konnten. Die signifikanten Merkmalshäufigkeiten wurden je mit einer Wertigkeit von „1“ = bedingt aussagekräftig, „2“ = aussagekräftig und „3“ = sehr aussagekräftig gewichtet.
Er ermittelte somit für den sexuell motivierten Mehrfach- und Serienmörder unter anderem folgende, wahrscheinliche Eigenschaften (Harbort 1997)[6]:
- Person ist ledig oder geschieden 83.63 %
- Person ist durchschnittlich intelligent (z.B. IQ von mind. 100, mind. Hauptschulabschluss, abgeschlossene Lehre oder berufliche Tätigkeit 78.18 %
- Person ging zur Tatzeit einer unterprivilegierten oder nicht-privilegierten beruflichen Tätigkeit nach 78.18 %
- Person entstammt einem Elternhaus mit psycho- sozialen Auffälligkeiten (z.B. Scheidung der Eltern, Alkoholabusus, etc.) 78.18 %
- Person beging vorherige Straftaten ganz überwiegend in unmittelbarer Täterschaft 95.23 %
- Person und Opfer unterhielten keinen sozialen Kontakt 88.77 %
Kritik an der induktiven Profilerstellung. Es spricht eine Vielzahl von Argumenten für die Anwendung statistisch-empirischer Modelle. So kann hierbei die Erfolgswahrscheinlichkeit der korrekten Profilerstellung konkret in Zahlen ausgedrückt werden (Harbort 1997, 1998). Ein sexuell motivierter Serienmörder in Deutschland wohnt somit mit einer konkreten Wahrscheinlichkeit von 80.74 % in unmittelbarer Nähe zum Tatort. Durch diese geographische Eingrenzung des Kreises der Verdächtigen können etwaige, großflächig angelegte DNA-Tests eingeschränkt werden.
Des Weiteren kann das Täterprofil sehr knapp und präzise dargelegt werden wodurch es mit vergleichsweise geringen finanziellen und personellen Ressourcen auskommt (Föhl 2001). Die mit dem Profiling beauftragen Beamte können ohne spezifische vorherige Fachkenntnisse geschult werden. Auch hier sind wertvolle finanzielle Mittel einzusparen. (Föhl 2001).
Doch birgt diese Methode nicht nur Vorteile. Zu erwähnen seien an dieser Stelle zuerst jene Kritikpunkte, die bereis gegen das FBI-Sexualmörder-Typologie sprechen. Es besteht auch der Eindruck, dass die Ergebnisse als zu Allgemeingültig interpretiert werden können. Gerade im Hinblick auf die Harbort Studie zur Profilerstellung von sexuell motivierte Mehrfach- und Serienmörder fällt auf, dass viele Täter- und tatspezifische Indikatoren auf einen großen Teil der männlichen Bevölkerung zutreffen. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Unschuldige verdächtigt und stigmatisiert werden, wenn sie zufällig in das Raster passen (Turvey 1998). Wie bei allen statistischen Verfahren ist die Qualität der statistischen Profilerstellung maßgeblich von der Qualität der verwendeten Basisdaten und der Gütekriterien der erstellten Raster abhängig (Turvey 1998). Hier liegt jedoch ein entscheidender Schwachpunkt, denn die generalisierten Wahrscheinlichkeiten beruhen bei den meisten Studien auf einer kleinen, nicht repräsentativen Stichprobe. Die aus einem Datenpool von bereits überführten und zudem noch kooperativen Tätern berechneten und gemittelten Werte werden generalisiert. Dies impliziert, dass die demographischen Daten und Persönlichkeitsmerkmale der noch nicht überführten und somit vermutlich intelligenteren Täterpopulation nicht berücksichtigt werden (Turvey 1998). Ein weiterer Kritikpunkt liegt in dem Umstand, dass die Besonderheiten eines jeweiligen Falles nicht explizit erfasst werden. Jeder Fall und jeder Täter werden einem vorgegebenen Schema zugeordnet. Wichtige, fallspezifische Erkenntnisse werden übergangen und vernachlässigt (Turvey 1999). Ein auf Statistik beruhendes Profil ist statisch. Somit wird die persönliche Entwicklung eines Täters nicht berücksichtigt (Föhl 2001). Es wäre sicher denkbar, dass sich aufgrund einer persönlichen Weiterentwicklung nicht nur der Modus Operandi sondern auch die täterspezifische Signatur ändern könnte.
Eine, im Auftrag des Center for Investigative Psychology and der University of Liverpool durchgeführten Studie von Andreas Mokros und Laurence J. Alison aus dem Jahr 2002 ist zusätzlich sehr ernüchternd und lässt an der Validität empirischer Täterprofile zweifeln. Die Studie umfasste eine Stichprobe von 100 überführten britischen Serienvergewaltiger und untersuchte deren Gemeinsamkeiten in Bezug auf Alter, soziodemographische Daten und bereits begangene Vorstrafen und führte unter anderem zu folgende Ergebnissen (Mokros & Alison 2002):
Es konnten keine signifikanten Korrelationen zwischen dem Alter eines Täters und des Tatverhaltens gefunden werden. Ferner konnten keine signifikanten Korrelationen zwischen den soziodemographischen Daten eines Täters und dessen Tatverhalten gefunden werden. Lediglich eine sehr schwach signifikante Korrelation zwischen bereits verübten Vorstrafen und dem Tatverhalten konnte gefunden werden.
Mokros und Alison bemerken daraufhin Ihrerseits einige Kritikpunkte an den empirischen Modellen (Mokros & Alison 2002):
- Das verwendete Forschungsmaterial (Vernehmungsprotokolle mit Täter / Opfer, forensische Daten, polizeiliche Beweisführung, etc.) ist in der Regel an andere Rezipienten gerichtet als an den psychologischen Profiler. Hierdurch könnte die Gewichtung der essentiellen Beweise ungeeignet sein und den Profiler auf eine falsche Fährte führen.
- Einige Aspekte des Tatverhaltens sind möglicherweise für eine Charakterisierung des Täters entscheidender und valider als andere.
- Es muss von Seiten der Verhaltenspsychologie bewiesen werden, weshalb es überhaupt eine Übereinstimmung von Gemeinsamkeiten (oder Typologien) geben sollte. Weshalb sollten beispielsweise gleichaltrige Täter einen ähnlichen Modus Operandi haben?
- Es besteht immer die Möglichkeit eines irrelevanten, situativen Einflussfaktors auf das Tatverhalten, welcher die Ermittler auf eine falsche Fährte lenken kann .
Deduktives Profiling
Die deduktive Vorgehensweise ist eine auf forensische Beweise basierende, prozessorientierte Methode, um die Verhaltensmuster eines spezifischen Täters beschreiben zu können (Turvey 1995). Das deduktive Modell gründet vor allem auf die Bereiche Viktimologie, Untersuchung der Tatortmerkmale und auf die Übereinstimmung von physischem Beweismaterial mit beweisbarem Verhalten (Turvey 1998). Die deduktiven Grundhaltungen bei der Profilerstellung sind Logik und kritisches Denken. Sä7mtliche Annahmen, jegliche Beweisführung und Vermutungen sollten immer wieder hinterfragt und mit den vorhandenen Beweisen verglichen werden. Einer der zentralen Gedanken dieser Methode ist es, jeden Fall individuell und ganzheitlich zu betrachten (Turvey 1999). Demnach ist jedes Verbrechen in seiner Durchführungsweise einzigartig und lässt sich für Dritte nur verstehen, wenn alle Elemente dieser Tat berücksichtigt und in einen Kontext gebracht werden. Einer der größten Verfechter des deduktiven Profiling, der US-amerikanische forensische Psychologe Brent Turvey, bezeichnet diese Methode wie folgt:
„The process of interpreting forensic evidence, including such inputs as crime scene photographs, autopsy reports, autopsy photographs, and a thorough study of individual offender victimology, to accurately reconstruct specific offender crime scene behavioral patterns, and from those specific, individual patterns of behavior, deduce offender characteristics, demographics, emotions and motivations” (Turvey 1998).
Beim deduktiven Vorgehen wird entgegen dem induktiven Ansatz direkt und logisch aus den vorhandenen Prämissen des Falles eine Schlussfolgerung gezogen.
Beispiel einer deduktiven Vorgehensweise nach Brent Turvey (Turvey 1998):
Prämisse 1: Der Täter hinterlässt den Körper seines Opfers in einer abgelegenen Bergregion.
Prämisse 2: Am Leichenfundort sind Reifenspuren vorhanden.
Prämisse 3: Am Leichenfundort sind keine Blutspuren zu finden.
Schlussfolgerungen: Wenn die Reifenspuren zum Täter gehören, hat er Zugriff auf ein Fahrzeug und ist mobil. Da keine Blutspuren am Leichenfundort sind, ist der Leichenfundort vermutlich nicht der Tatort.[7]
Nur wenn das am Tatort vermutete Täter- respektive Opferverhalten den gefundenen forensischen Beweisen entspricht, ist die Grundlage für weitere Schlussfolgerungen gegeben. Die deduktive Täterprofilerstellung ist ein dynamischer, kritischer und analytischer Prozess, welcher die Entwicklung des Täterverhaltens über die Zeit hinweg untersucht.
Der Erfolg der deduktiven Methode hängt von den Fähigkeiten des jeweiligen Profilers ab, Verhaltensmuster eines einzelnen Täters zu erkennen, um ihnen dann eine entsprechende Bedeutung zuzuweisen (Turvey 1998). Grundlegende Voraussetzung sind folgerichtig eine detaillierte Tatortanalyse und eine gründliche Auswertung der forensischen Beweise. Die Erkenntnisse der Viktimologie können dann die von Profilern generierten Hypothesen über den Täter und seine Tat weiter stützen. Nur auf der Basis einer stimmigen Zusammenführung aller einzelnen Elemente eines jeweiligen Falles können die Tätermerkmale erschlossen werden (Turvey 1999). Generelle statistische Erkenntnisse oder intuitiven und auf Erfahrung basierenden Eingebungen werden nicht berücksichtigt. Wenn kein Verhaltensbeweis vorliegt, darf auch keine noch so offensichtliche Schlussfolgerung einfach angenommen werden. Dies impliziert ferner, dass die vom FBI entwickelten Typologien nicht berücksichtig werden dürfen.
Aus dem Blickwinkel der deduktiven Profilersteller betrachtet, ist die Erstellung eines statistischen und damit statischen Profils eine fehlerhafte und unpräzise Reduktion der Wirklichkeit (Föhl 2001). Die verschiedenen Tätermotivationen, welche auch in manchen Klassifikationssystemen verwendet werden, bindet der deduktive Profiler ebenfalls mit in seine Überlegungen mit ein, jedoch ohne dass der Täter einfach mittels der Motivation in eine Kategorie gepresst wird (Föhl 2001). Beim deduktiven Profiling geht man davon aus, dass ein Täter auch im Verlauf von nur einer Tatbegehung zu verschiedenen Motivationen fähig ist (Turvey 1999). Es wird aber nicht die gesamte Person klassifiziert, sondern es werden lediglich den einzelnen Verhaltensweisen verschiedene Motivationen zugeordnet (Föhl 2001). Wie bereits erwähnt, muss bei der Unterscheidung zwischen Handschrift und Modus Operandi die jeweilige Verhaltensweise immer im gesamten Tatkontext berücksichtigt werden, da manchmal auch einzelne Verhaltensweisen gleichzeitig Modus Operandi – Bedürfnisse und Handschriftenbedürfnisse erfüllen können. Die einzelnen Verhaltensweisen sind also ohne eine ganzheitliche Betrachtung der Tat wertlos. Nur in der gesamtheitlichen Betrachtung können Rückschlüsse auf die präzise Tatbedeutung für den Täter geschlossen werden (Turvey 1999).
Theoretische Annahmen zur deduktiven Profilerstellung.
Die Verhaltensbeweisanalyse zur gesamtheitlichen Betrachtung beinhaltet verschiedene theoretische Axiome, welche die deduktiven Methoden Turveys von den induktiven Verfahren abgrenzen (Turvey 1995, 1998, 1999):
- Keine zwei Täter denken genau gleich. Jede Planung und Ausführung ist somit individuell und von Tätet zu Täter verschieden.
- Kein Täter handelt ohne Motiv (auch wenn oftmals nur der Täter sein Motiv kennt). Hinter jeder Tat steckt ein für den Täter relevanter Antrieb.
- Jede einzelne Tat eines Täters sollte für sich untersucht werden und als ein einzigartiges Verhalten mit spezifischer Motivation betrachtet werden (auch bei Serientäter).
- Zwei Tatorte sind nie genau gleich. Auch derselbe Täter hinterlässt verschiedene Tatorte, da sich jeder Tatort durch Umgebungsvariablen, unterschiedliche Täter-Opferinteraktionen und den daraus resultierenden forensischen Beweisen unterscheidet.
- Verschiedene Täter zeigen das gleiche oder ähnliche Verhalten aufgrund völlig verschiedener Ursachen. Auch wenn ein Verbrechen dem anderen genau gleichen sollte, so kann dies reiner Zufall sein. Ferner können gleiche Handlungen aufgrund völlig unterschiedlicher Motivationen durchgeführt worden sein.
- Menschliches Verhalten entwickelt sich einzigartig über die Zeit gesehen, in Reaktion auf biologische, Umgebungs- und Entwicklungsfaktoren. Diese Entwicklung schlägt sich auch im Verhalten nieder.
- Der Modus Operandi eines Täters kann sich im Laufe der Zeit und mit der steigenden Zahl seiner Taten weiterentwickeln. Der Täter perfektioniert sozusagen sein Handeln.
- Individuelle Täterverhaltensweisen sind multipel bestimmt. Sie können das Resultat von zahlreichen Tätermotivationen und verschiedenen externen Einflüssen sein.
- Ein einzelner Täter ist zu verschiedenen Motiven fähig. So können bei verschiedenen Taten verschiedene Motive vorherrschen, aber auch während einer Tat mehrere Motive den Täter beherrschen.
- Statistische und durch Erfahrung generierte Generalisierungen und Theorien sind unvollständig und können eine Untersuchung völlig fehlleiten, obwohl sie sich manchmal anfänglich als hilfreich erwiesen haben. Sie ermutigen einen Profiler indirekt zur Zurückhaltung, denn wenn er glaube, er kenne alle Antworten eines Falls, sammelt er manchmal nur die Daten, welche die eigene These stütz. Dieses Phänomen ist auch aus der klinischen Psychologie unter dem Begriff der Bestätigungsdiagnostik bekannt.
Tatrekonstruktion bei der deduktiven Profilerstellung. Um Vorurteilen und Stereotypenbildungen vorzubeugen ist die Rekonstruktion einer Tat eng an die wissenschaftliche Hypothesenprüfung angelehnt. Trotz dem Umstand, dass sich die deduktive Methodik wissenschaftlichen Methoden bedient, wird kein Anspruch darauf erhoben, sich als unfehlbare Wissenschaft zu verstehen (Turvey 1997). Nach Brent Turvey sind menschliches Verhalten und die Motive für dieses Verhalten so multideterminiert, dass die Sicherheit, präzise Vorhersagen zu treffen, viel zu gering ist, um deduktives Profiling als Wissenschaft zu verstehen. Er bezeichnet das Profiling daher als eine Profession, die sich aus der Fähigkeit des Profilers, seinem Fachwissen und eigenen heuristischen Methoden zusammensetzt. Nachdem die ersten drei Schritte (Datensammlung, Tatortanalyse und Tateinschätzung) auf wissenschaftlichen Grundsätzen basieren, kommt es bei der Deduktion von Tätermerkmalen durch das Herstellen einer Konvergenz von physischem Beweis und Verhaltensbeweis zu einem Vorgang, der eher einem spezifischen Können zuzuordnen ist als einer wissenschaftlichen Methode (Turvey 1999).
Die Voraussetzung einer gründlichen Tatortrekonstruktion geht zurück auf Locard´s Austauschprinzip (Turvey 1995). Dieses besagt, dass jede Person, welche am Tatort erscheint, irgendetwas von ihm mit sich nimmt und irgendetwas von sich selbst bei ihm zurück lässt (Turvey 1995). Jeder Tatort wird also durch eine vorhandene Person oder einem mitgeführten Gegenstand in irgendeiner Form verändert. Bei der Tatortrekonstruktion muss der Profiler die genaue Rolle, die den vorhandenen Beweisen bei der Tatausübung zukam, erschließen. Dabei sind unter anderem auch die Abfolge der Ereignisse, die Richtung der verschiedenen Aktionen, ihre Dauer, der Zeitpunkt und ebenso der Ort der Ereignisse von Bedeutung (Turvey 1999).
Hypothesentestung bei der deduktiven Profilerstellung nach Brent Turvey (1999). Alle Beweise und Aussagen werden untersucht und interpretiert. Daraus leiten sich im Folgenden die Hypothesen bezüglich der Tatrekonstruktion ab. Die Hypothesengenerierung bezieht sich vorerst allein auf die Handlungen während der Tat und die Tatrekonstruktion. Später können dann auch Hypothesen bezüglich der Täterpersönlichkeit gebildet werden. Es werden somit mehrere Alternativhypothesen generiert, die in der folgenden „experimentellen Phase“ geprüft werden. Während der „experimentellen Phase“ wird die jeweilige Hypothese mittels der Beweise oder mit Hilfe von Experimenten getestet. Die getesteten Hypothesen werden anschließend anhand der gewonnenen Erkenntnisse nacheinander abgelehnt oder beibehalten, bis so viele Alternativhypothesen eliminiert worden sind, dass möglichst nur ein Erklärungsansatz zur Tatrekonstruktion übrig bleibt. Hat der Profiler also eine Vermutung über das Motiv, so sucht er nach Beweisen, die diese These belegen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Profiler ein Basisverständnis für die unterschiedlichen forensischen Untersuchungen besitzt, welche in den Kriminallaboren durchgeführt werden. Er sollte die notwendigen kriminalistischen Untersuchungen im Bedarfsfall einfordern und auch das entsprechende Fachwissen besitzen, um die Ergebnisse entsprechend beurteilen und interpretieren zu können. Nach diesem Ansatz lässt sich ein Fall nur in Zusammenarbeit mit einem Expertenteam lösen, bestehend aus den ermittelnden Polizisten, der wissenschaftlichen Kompetenz eines Kriminalisten in einem Kriminallabor und mit dem Verständnis für menschliche Verhaltensweisen eines Profilers.
Kritik an der deduktiven Profilerstellung.
Zweifelsohne weist die deduktive Profilerstellung zahlreiche Vorteile auf. So sind die mit dieser Methode zu beschreibenden Profile wesentlich spezifischer als mit der induktiven Methode, da sie Generalisierungen vermeidet und sich nur auf den spezifischen Täter bezieht. Ferner sind sie leichter überprüfbar und hinsichtlich ihrer Beweisführung bewertbar. Dadurch bieten sie die Möglichkeit zur Entwicklung von bestimmten Standards. Durch die wissenschaftliche Durchführung der Hypothesenüberprüfung wird die Gefahr verringert, dass nur auf Erfahrung und Intuition zurück gegriffen wird, welche dann je nach Ermittler variiert (Turvey 1999). Das deduktiv erstellte Profil beschreibt nicht nur die Merkmale eines statischen Tätertypus, sondern befasst sich auch mit der Dynamik und der Entwicklung eines Täters über die Zeit. Das Profil bleibt somit flexibel und kann auf neue Erkenntnisse reagieren. Die Lebenserfahrung, Intuition und Common Sense sind unklare Konzepte, welche die Gefahr einer Beeinflussung durch Stereotype und Vorurteile erhöhen. Diese Gefahr stellt sich bei der deduktiven Methodik nicht, denn sie versucht gezielt auf derartige Konzepte zu verzichten (Meyer 2002). Jedoch gilt es auch Nachteile dieser Methodik zu verzeichnen. So bedarf es einer gut ausgebildeten Fachperson, die in den kriminalistischen Analysen, der Pathologie, der ermittlungsdienstlichen Vorgehensweise, etc. umfassend geschult ist. Ein weiteres Problem bei der Hypothesenbildung besteht darin, dass diese immer geprägt ist von der individuellen Biographie und der Persönlichkeit des Untersuchers. Man kann diese subjektiven Kriterien nicht völlig vermeiden, sollte sich aber ihrer Existenz bewusst sein (Turvey 1999). Durch die recht aufwendige Vorgehensweise ist der Arbeitsaufwand und die Dauer der deduktiven Profilerstellung folgerichtig wesentlich höher als bei der induktiven und ist mit einer nicht zu unterschätzenden emotionalen Belastung für den Profilersteller verbunden (Turvey 1999).
[...]
[1] Nachzulesen unter http://nizkor.org/hweb/people/h/hitler-adolf/oss-papers/text/profile-index.html
[2] Neuere Forschungsansätze innerhalb der NCAVC beschäftigen sich derzeit u.a. intensiv mit Entführungen und dem mysteriösen Verschwinden von Kindern, sowie mit neuen Formen von Gewaltdelikten Jugendlicher, wie etwa dem Phänomen der Schiessereien an Schulen.
[3] Es stellt sich die Frage, welche Körperteile des Opfers attackiert werden.
[4] Das englische Verb „to increase“ bedeutet „sich verstärken“ oder „zunehmen“.
[5] Übereinstimmung in mindestens 75% der Fälle.
[6] Die exakte Tabelle des Empirischen Täterprofils für sexuell motivierte Mehrfach- Serienmörder sowie die Erhebungen für das Täterprofil für multiple Raumörder befindet sich im Anhang 1 und 2 an diesen Artikel.
[7] Die genaue Ausformulierung dieses Beispiels findet sich in Anhang 3.
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Erstausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2004
- ISBN (PDF)
- 9783956848810
- ISBN (Paperback)
- 9783956843815
- Dateigröße
- 5.6 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Universität Basel
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Februar)
- Note
- 1,5
- Schlagworte
- Kriminologie Forensische Psychologie Täterprofil Profilerstellung CSI Tatort Ermittlung Fahndung
- Produktsicherheit
- BACHELOR + MASTER Publishing