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Konstantin der Große und die Gründe seiner Hinwendung zum Christentum

©2001 Magisterarbeit 63 Seiten

Zusammenfassung

Konstantin der Große ging in die Kirchengeschichte als der erste christliche Kaiser ein. Er regierte von 306 bis 337 erst als Mitregent und später als Alleinherrscher über das Imperium Romanum. Durch ihn trat eine entscheidende Wende in der Geschichte des Römischen Reiches ein. Das Christentum wurde als eine gleichrangige Religion neben dem Heidentum anerkannt und wurde damit zu einer offiziellen Staatsreligion erklärt. Die Gründe seiner Hinwendung zum Christentum werden dargelegt und seine Religionspolitik und das politische Umfeld betrachtet. Es soll gezeigt werden, dass das Christentum im Laufe von Konstantins Regierungszeit ein gewichtiger Faktor für politische Entscheidungen und Bestrebungen darstellte und dabei eine Politisierung erfuhr.
Der Donatistenstreit und der Arianerstreit werden als wesentliche Ereignisse in der konstantinischen Christenpolitik behandelt. An diesen Beispielen sollen Konstantins Einstellung zum Christentum und die Gründe für sein Eingreifen in kirchenrechtliche und dogmatische Auseinandersetzungen dargestellt werden. Hierbei wird seine Position zu der Kirche und ihren Repräsentanten deutlich gemacht.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


3. Die politische und religiöse Situation im Römischen Reich von 311 bis 324

Die Zeit nach dem Tode des Galerius war von machtpolitischen Bestrebungen bestimmt. Es standen sich vier feindlich gesinnte Herrscher gegenüber, die kein einheitliches Reich repräsentierten, vielmehr war es ein System selbständiger Staaten.

Es verbündeten sich jeweils die Herrscher, deren Verhältnis am wenigsten gespannt war und deren Herrschaftsgebiete keine gemeinsamen Grenzen hatten. Auf der einen Seite verbündeten sich Konstantin und Licinius, auf der anderen Seite Maxentius und Maximinus Daia. Das Bündnis zwischen Konstantin und Licinius war hauptsächlich gegen Maxentius gerichtet. Das Bündnis zwischen Maximinus Daia und Maxentius richtete sich vor allem gegen Licinius.[1]

In der Zeit nach dem Tode des Galerius breitete sich das Christentum aufgrund der Toleranz gegenüber den Christen weiter aus. Die Christenpolitik der einzelnen Herrscher wurde ein Faktor der politischen Auseinandersetzung und erfuhr dabei eine zunehmende Politisierung.

3.1. Die Lage im Westen

Auf religiösem Gebiet gab es zwischen Konstantin und Maxentius keine Spannungen, da die Anzahl der Christen im westlichen Reich gering war. Maxentius stellte die Verfolgung der Christen nach dem Toleranzedikt sofort ein und erstattete der Kirche ihren Grundbesitz zurück.[2] Konstantin führte die christenfreundliche Politik seines Vaters fort.[3]

In machtpolitischer Hinsicht bestanden jedoch zwischen den Herrschern des Westens große Spannungen. Maxentius und Konstantin standen sich schon seit 306, dem Jahre ihrer Machtübernahme, feindlich gegenüber.

In den von Maxentius besetzten Gebieten war die politische und wirtschaftliche Lage labil. In Afrika herrschten revolutionäre Zustände,[4] und Italien befand sich in einer schlechten wirtschaftlichen Situation.[5] Zusätzlich wurde die Machtposition aufgrund seiner illegitimen Herrschaft geschwächt.[6] Konstantin nutzte diesen für ihn günstigen Zeitpunkt aus, Maxentius niederzuwerfen. Am 28. Oktober 312 konnte Konstantin seinen Rivalen in der Schlacht an der Milvischen Brücke besiegen, in der Maxentius sein Leben verlor.[7] Nach dem Sieg zog Konstantin in Rom ein und ließ sich vom Senat zum ranghöchsten Augustus ernennen. Licinius und Maximinus Daia gingen gegen Konstantin nicht vor, da dieser durch den Sieg über Maxentius Stärke gezeigt und an Macht gewonnen hatte.[8]

Durch den Sieg über Maxentius wurde Konstantin alleiniger Herrscher über den Westen des Imperiums. Durch sein militärisch geschicktes Taktieren zeigte sich erneut Konstantins Streben nach Macht, das in der Übernahme der Alleinherrschaft über das ganze Römische Reich ihren Höhepunkt finden sollte.

Christlichen Quellen schildern, daß dieser Sieg Konstantins über Maxentius mit Hilfe des Christengottes errungen worden sei. Laktanz[9] und Eusebius[10] berichten, daß Konstantin vor Beginn der Schlacht an der Milvischen Brücke ein christliches Symbol erschienen sei, das ihn veranlaßt habe, im Namen Christi zu kämpfen und zu siegen. Beide Quellen weichen in ihrer Darstellungsweise voneinander ab. Laktanz berichtet in seiner Schrift De mortibus persecutorum, daß Konstantin in der Nacht vom 27. zum 28. Oktober 312 aufgefordert worden sei, "das himmlische Zeichen Gottes auf die Schilde anzubringen und so die Schlacht zu beginnen."[11] Konstantin habe diese Aufforderung befolgt und ein sogenanntes monogrammatisches Kreuz auf die Schilde seiner Truppen aufmalen lassen. Es habe ein quergestelltes X dargestellt, dessen obere Spitze umgebogen sei.[12]

Eusebius berichtete in seiner Vita Constantini, daß Konstantin kurz vor der Schlacht an der Milvischen Brücke zum "Gott seines Vaters"[13] gebetet habe. Gott sollte sich ihm offenbaren und ihn im kommenden Feldzug unterstützen. Konstantin und seinem Heer sei daraufhin am Himmel über der Sonne ein Kreuz aus Lichtstrahlen erschienen mit der Schrift "darin Siege"[14]. In der folgenden Nacht sei Christus Konstantin selbst mit dem gleichen Zeichen erschienen und habe ihn aufgefordert, dieses als "Schutzzeichen"[15] gegen seine Feinde zu gebrauchen. Konstantin habe daraufhin Fahnen mit dem Zeichen anfertigen lassen und habe den Kampf gegen Maxentius begonnen.[16]

3.2. Die Lage im Osten

Im Osten herrschten nach dem Tode des Galerius machtpolitische und religionspolitische Spannungen zwischen Maximinus Daia und Licinius.

Die machtpolitischen Auseinandersetzungen bezogen sich auf das von Galerius vererbte Herrschaftsgebiet. Maximinus Daia besetzte ganz Kleinasien bis zum Bosporus, und Licinius nahm die Donau- und Balkangebiete als sein Herrschaftsgebiet in Anspruch. Zunächst einigten sie sich vertraglich über diese neue geographische Aufteilung. Darüber hinaus wurde Maximinus Daia zum ranghöchsten Augustus des Ostens ernannt.[17]

Religionspolitische Spannungen ergaben sich aus der unterschiedlich hohen Anzahl der Christen in den Herrschaftsgebieten. Das hatte eine unterschiedliche Religionspolitik der beiden Herrscher zur Folge.

Anfangs hatte Maximinus Daia beschlossen, dem Toleranzedikt des Galerius nachzu­kommen. Er hatte seinem Gardepräfekten Sabinus befohlen, das Edikt zu verbreiten. Doch Maximinus Daia tat dies nicht aus religiöser Überzeugung heraus, sondern aus Loyalität gegenüber Galerius.[18] Im November 311 kehrte er zu seiner antichristlichen Religions­politik zurück, die sich aus religionspolitischen, ökonomischen und ordnungspolitischen Problemen ergab.[19]

Nach dem Erlaß des Toleranzediktes traten viele Bürger zum christlichen Glauben über und verdrängten dadurch zunehmend die alten Kulte. Es bestand die Gefahr, daß die alten religiösen Zentren in Syrien und Kleinasien durch das Anwachsen des Christentums verfallen würden. Die heidnischen Kultbetriebe litten unter dem nachlassenden Tourismus und drohten zusammenzubrechen. Das zog eine Verkümmerung ganzer Berufs- und Produktionszweige nach sich, so daß die Finanzkraft der Städte sank und als Folge die Wirtschaft im Osten des Reiches geschwächt wurde. Maximinus Daia war überzeugt, daß die Erhaltung der christlichen Religion den Untergang der heidnischen Götter nach sich ziehen müsse. Daher versuchte er die altgläubigen Kräfte zu festigen, und die Organisation der alten Kulte und der Priesterschaften zu verbessern.

Die Maßnahmen des Maximinus Daia gegen die Christen nahmen mit der Zeit zu. Die Christen wurden durch gezielte Propaganda diffamiert und teilweise aus den Städten ausgewiesen.[20] Auf der anderen Seite förderte Maximinus Daia die alten paganen Kulte, ordnete die Priesterschaft hierarchisch an und ließ neue Tempel bauen.[21]

Licinius erkannte das Toleranzedikt des Galerius an und verbreitete es in seinem Herrschaftsgebiet.[22] Durch das Erlassen des Toleranzediktes ergaben sich für Licinius nicht die gleichen religionspolitischen, ökonomischen und ordnungspolitischen Probleme, da in seinem Herrschaftsgebiet die Christen nicht so zahlreich vertreten waren. Licinius nutzte die Situation zur Stärkung seiner politischen Position gegenüber seinem Rivalen Maximinus Daia aus. Er machte sich das schlechte Verhältnis zwischen Maximinus Daia und den Christen zunutze, indem er eine christenfreundliche Politik führte. Damit wollte er die Christen in den Provinzen seines Rivalen für sich gewinnen und sich eine günstigere Ausgangssituation für sein Ziel der Alleinherrschaft schaffen.[23]

Im April des Jahres 313[24] kam es zu einem Krieg zwischen den beiden Augusti, in dem Maximinus Daia eine Niederlage erlitt. Kurz darauf starb er.[25] Licinius wurde damit Alleinherrscher über den Osten.

Die Einstellung zu den Christen gewann in der Auseinandersetzung zwischen Licinius und Maximinus Daia an Bedeutung. Das Christentum erfuhr dabei eine zunehmende Politisierung. Dies wird besonders in dem Mailänder Abkommen des Jahres 313 deutlich, das Licinius und Konstantin noch vor der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Rivalen des Ostens erließen.

3.3. Das Mailänder Abkommen

Konstantin und Licinius kamen im Februar des Jahres 313[26] in Mailand zusammen, um Grundzüge der künftigen Politik festzulegen. Die Religionspolitik nahm dabei einen großen Stellenwert ein. Es wurde ein Gesetz erlassen,[27] das von Eusebius und Laktanz überliefert ist.[28] Laktanz berichtete, daß Konstantin und Licinius zusammenkamen, um über "Angelegenheiten öffentlicher Wohlfahrt und Sicherheit"[29] zu beraten. Sie beschlossen, den Christen und anderen Religionen die freie Ausübung ihrer Kulte zu gestatten. Dadurch sollte sich die höchste Gottheit (summa divinitas) [30] den Kaisern und ihren Untertanen gnädig und gütig erweisen. Es sollte die Gunst der jeweiligen Götter erlangt werden.

Für das Christentum hatte das Mailänder Abkommen eine besondere Bedeutung. Es war nun jedem offiziell erlaubt, zum christlichen Glauben überzutreten. Das Mailänder Abkommen besagte außerdem, daß die christlichen Versammlungsstätten und die gesamten Kirchengüter zurückgegeben werden sollten, die in der Zeit der diokletianischen Verfolgungen eingezogen worden waren.

Das Christentum stieg durch das Toleranzedikt von Mailand von einer nur geduldeten zu einer dem Heidentum gleichrangigen Religion auf. Es sollte in Zukunft die Stellung einer "staatserhaltenden Religion"[31] einnehmen. Von diesem Zeitpunkt an gab es keine ausschließlich heidnische Staatsreligion mehr, auf die man die römischen Bürger hätte verpflichten können. Alle religiösen Kulte und Bekenntnisse waren zugelassen, sofern sie nicht die Existenz des Staates bedrohten. Durch diese Regelung war jeder weiteren Christenverfolgung die rechtliche Grundlage entzogen. Der Christengott wurde offiziell in das Pantheon aufgenommen. Die Kaiser hatten von nun an die Pflicht, sich dem christlichen Kult in derselben Weise zuzuwenden wie den nichtchristlichen Kulten.

Das Mailänder Edikt basierte auf dem „Interesse der Ruhe“,[32] die im Römischen Reich wiederhergestellt werden sollte. Es stützte sich auch auf heidnische Vorstellungen, „daß sich jede Gottheit auf dem Thron des Himmels (...) gnädig und erwogen“[33] zeigen sollte. Das Wohl des Staates hing von der Gunst der Götter ab. "So geschieht es, daß (...) die göttliche Gnade uns gegenüber, die wir in so wichtigen Dingen erfahren konnten, bei allen unseren Unternehmungen und bei der öffentlichen Wohlfahrt für alle Zeit in beglückender Weise erhalten bleibt".[34]

Konstantin und Licinius hatten unterschiedliche Motive für das Aufstellen des Mailänder Abkommens und der damit verbundenen Hinwendung zum Christentum.

Licinius hatte machtpolitische Gründe für die Zugeständnisse an die Christen. Bleicken, Bringmann und Grégoire[35] sind der Meinung, daß Licinius die treibende Kraft für den Erlaß des Ediktes war. Er stand in der Zeit der Mailänder Diskussion kurz vor der kriegerischen Auseinandersetzung mit seinem Rivalen Maximinus Daia. Durch das Edikt mußte Licinius bei einem Sieg über Maximinus Daia damit rechnen, daß "weite Bevölkerungskreise in dessen Reichsteilen ihn als Befreier begrüßen"[36] würden.

Für Konstantins Verhalten werden in der Forschung unterschiedliche Gründe genannt, die ihn dazu veranlaßten, das Mailänder Edikt zu erlassen. Dörries ist der Ansicht, daß Konstantin das Mailänder Edikt aufsetzte, weil er dem christlichen Gott Dank schuldete.[37]

Nesselhauf meint, daß Konstantin als Christ handelte und sich mit dem Toleranzedikt in aller Öffentlichkeit zum Christentum bekannte.[38] Girardet ist der Meinung, daß Konstantin durch das Aufstellen des Mailänder Abkommens versuchte, das Heidentum abzuschaffen bzw. einzuschränken. Jedoch konnte er sich gegen Licinius nicht durchsetzen.[39] Die Historiker[40], die in Licinius die treibende Kraft für das Mailänder Edikt sehen, sind der Meinung, daß für Konstantin das Edikt nicht von aktueller Notwendigkeit gewesen ist. Daher sollte Konstantin eher eine passive Rolle eingenommen haben. Es stand ihm jedoch offen, das Edikt bei gegebenem Anlaß zu verwirklichen.

Am überzeugendsten ist eine gleichgewichtige Verteilung der Interessen beider Herrscher an dem Erlaß des Ediktes von Mailand, nur die Motivationen waren unterschiedlich. Licinius stellte das Edikt aus seiner aktuellen Situation heraus auf, die sich aus der Rivalität zu Maximinus Daia ergab. Konstantin hingegen erließ das Edikt aus langfristigen politischen und wirtschaftlichen Gründen. Ihm war nach seinem Sieg über Maxentius das Gesetzgebungsrecht vorbehalten, da er zum ranghöchsten Augustus ernannt worden war.[41] Da Konstantin Alleinherrscher des Westens war und die Christen besonders in seiner Provinz Afrika eine organisatorisch fest zusammengeschlossene Gruppe darstellten, mußte er die Christen dort als Machtfaktor berücksichtigen.[42] Konstantin war sich der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Afrika bewußt, welche als "Kornkammer Roms"[43] fungierte. Er hatte an den vergangenen revolutionären Zuständen in Afrika zur Zeit des Maxentius gesehen, daß die Christen für eine gesicherte Versorgung Roms möglicherweise eine Gefahr darstellten.[44]

Auch für sein Ziel einer Alleinherrschaft über das gesamte Imperium benötigte Konstantin die Unterstützung der Christen als Bevölkerungsgruppe, die er durch das Mailänder Abkommen zu gewinnen erhoffte. Für ihn waren wohlgesonnene Untertanen für seine Stellung auch im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung wichtig. Zudem konnte die Stabilität des Reiches durch unruhestiftende Christen geschwächt werden. Neben diesen machtpolitischen Gründen können auch religiöse Gründe für das Erlassen des Ediktes vorgelegen haben, da Konstantin sich das Wohlwollen des Christengottes sichern wollte.

3.4. Der Donatistenstreit

In Karthago, dem Zentrum der Provinz Afrika, herrschte seit dem ersten Jahrzehnt des vierten Jahrhunderts unter den Christen ein kirchenrechtlicher Streit. Die Streitursache war die Ordination des Bischofs Caecilianus im Jahre 311/312[45], der angeblich von dem traditor, Bischof Felix von Aptungi, geweiht worden war. Bischof Felix von Aptungi soll während der Verfolgungszeit den römischen Behörden Heilige Schriften ausgeliefert haben. Dadurch wurde die Rechtmäßigkeit der Weihe des Caecilianus zum Bischof angezweifelt, dementsprechend auch die Gültigkeit der durch ihn gespendeten Sakramente. Es bildeten sich Gegensätze heraus zwischen Donatisten, einer teilweise kompromißlosen, "fanatischen Märtyrerkirche", und den Caecilianern. Letztere waren in der Behandlung der lapsi großzügiger. Sie wurde damals als "katholische Kirche" bezeichnet.[46] Beide Parteien beanspruchten jedoch, die rechtmäßige katholische Kirche zu sein. Höhepunkt der Auseinandersetzung war, daß von den Donatisten ein Gegenbischof, Maiorimus, gewählt wurde und von ihnen als der legitime Bischof angesehen wurde. Dies hatte ein Schisma zur Folge.

Mit diesem Problem wurde Konstantin konfrontiert, nachdem er im Jahre 312 die von Maxentius usurpierte Provinz Afrika erobert hatte. Durch das Mailänder Abkommen war Konstantin verpflichtet, den Christen die afrikanischen Kirchengüter zurückzugeben. Mit der Rückgabe der Güter beauftragte Konstantin Anullius, seinen Prokonsul in Afrika.[47] Beide Parteien, sowohl die Donatisten als auch die Caecilianer, erhoben Anspruch auf die Güter.

Konstantin richtete einen Brief[48] an den Bischof Caecilianus und teilte ihm mit, daß er angeordnet habe, finanzielle Zuwendungen in Höhe von 3000 Folles ihm und bestimmten Dienern aus den Provinzen Numidiens und Mauretaniens zukommen zu lassen, um der rechtmäßigen katholischen Kirche als Unterstützung ihrer religionspolitischen Aufgaben Zuschüsse zu ihren Ausgaben zu gewähren. Diese Zuschüsse würde er, wenn nötig, auch erhöhen. Ferner teilte er Caecilianus mit, daß er "erfahren habe, daß einige Menschen von unbeständigem Geist das Volk der heiligsten katholischen Kirche mit arglistigen Täuschungen abkehren wollen". Diesbezüglich habe er staatliche Behörden beauftragt, eventuell einzugreifen. Caecilianus solle sich ebenso an die Behörden wenden, "damit (...) jene (...) wieder auf den rechten Weg"[49] gebracht werden können.

Mit seinem Eingreifen machte Konstantin seine Entscheidung für die caecilianische Partei deutlich.[50] Er sah sie als die rechtmäßigen Empfänger der Güter und Caecilianus als rechtmäßigen Bischof von Karthago an. Das Eingreifen Konstantins war "zunächst vielleicht nur im Sinne einer administrativen politischen Zusammenarbeit gedacht,"[51] da die Belange der Kirche seit dem Mailänder Abkommen den römischen Staat betrafen.

In einem zweiten Brief[52] vom Februar oder März des Jahres 313[53] beauftragte Konstantin seinen Prokonsul Anullius, die caecilianischen Kleriker den Priesterschaften des heidnischen Kultes gleichzustellen. Die heidnische Priesterschaft besaß Immunität, die nun auch Caecilianus und seinem Klerus[54] zugesprochen wurde. Die katholischen Kleriker sollten nicht von ihrem Dienst für ihren Gott abgehalten werden, sondern ihm ohne Behinderung dienen können. Er schreibt, "daß die Mißachtung der Religion (..) für den Staat große Gefahren hervorgerufen, ihre gesetzliche Wiederherstellung und Pflege dagegen dem römischen Namen großes Glück und (...) Segen gebracht" habe. "Es ist darum mein Wille, daß jene Männer (des Caecilianus) (...) ihre Dienste dieser heiligen Religion widmen, (...) und von allen staatlichen Dienstleistungen ein für allemal völlig frei bleiben sollen (...)".[55]

Die altgewohnte Vorstellung, daß es entscheidend auf die Pflege der traditionellen Kulthandlungen ankomme, wurde auf die katholische Kirche übertragen. Für Konstantin galt der Dienst der Kleriker als öffentliche Dienstleistung im Interesse des Staates und befreite sie deshalb von den üblichen Leistungen und Abgaben. Konstantin hatte sich in Anbetracht des Schismas dem Zwang der Entscheidung ausgesetzt, welcher der beiden christlichen Parteien die rechte, d.h. wirkungsvollere christliche Gottesverehrung zuzurechnen sei.[56] Dies sprach er nun eindeutig den Caecilianern zu. Immunität und Gelder, über die Caecilianus und sein Klerus verfügten, sollten den Schwankenden den Übertritt erleichtern und einen weiteren Abfall verhindern. Konstantin wollte das Schisma beseitigen.[57]

Durch die Gleichstellung der katholischen und heidnischen Priester verfolgte Konstantin seine religionspolitischen Ziele. Seine Auffassung entsprach der römischen Tradition, daß durch die Pflege des Kultes die Gunst der Götter für sich und das Reich zu gewinnen war. Aus demselben Grund erließen schon seine Vorgänger, wie zum Beispiel Kaiser Decius[58] oder Kaiser Diokletian, Edikte gegen die Christen. Galerius bewegte dasselbe Motiv für seine Zugeständnisse an die Christen. So wird auch Konstantins Motiv nicht eine christliche Glaubensüberzeugung gewesen sein, sondern auf der Gebundenheit an die heidnische Tradition beruhen. Konstantins heidnisches Religionsbewußtsein hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht geändert, es kam nur ein weiterer Kult hinzu, dem er als pontifex maximus Aufmerksamkeit schenken mußte.[59]

Konstantin verlieh dem Klerus auch aus machtpolitischen Gründen Immunität. Seit der Zeit der ersten Toleranzedikte war der Klerus als "Körperschaft" anerkannt. Den Charakter einer Körperschaft erwarb er einerseits durch seine Isolierung von den Laien, andererseits durch die Ausübung gemeinsamer Amtsgeschäfte, besonders durch das Synodenwesen. Konstantin erkannte in der Körperschaft eine Macht, der er sich stellen mußte. Es ergaben sich zwei Lösungswege. Er konnte sie ignorieren, mußte dann aber damit rechnen, daß sie ihm feindlich gegenüberstand; oder er herrschte durch die Körperschaft. Konstantin entschied sich für den letzteren Weg. Er stattete die Kleriker mit Privilegien aus, die bis hin zu einer Art Mitherrschaft reichten. Im Gegenzug dafür war der Klerus "der ergebenste Verbreiter seiner Macht" und sah darüber hinweg, daß Konstantin Heide war.[60] Konstantin konnte fortan bei innerkirchlichen Streitigkeiten keine Neutralität mehr wahren. Wie sich zeigen wird, führte Konstantin eine Politik des Ausgleichs, indem er sich zwar für eine Partei entschied, jedoch dieser nicht gestattete, gegen die andere strafend vorzugehen.[61]

Die Maßnahmen Konstantins beruhigten die schismatische Situation nicht. Nachdem die Donatisten von der kaiserlichen Begünstigung der Anhänger des Caecilianus erfahren hatten, wandten sie sich an den Prokonsul Anullius mit der Bitte, zwei Schriftstücke[62] an den Kaiser weiterzuleiten. Darin baten sie den Kaiser, eine Versammlung von gallischen Bischöfen[63] in Afrika einzuberufen, die unbefangen über die Rechtmäßigkeit der Ordination des Caecilianus entscheiden sollten.[64] Die Donatisten waren davon überzeugt, daß sie die alleinige katholische Kirche seien und daher auch Anspruch auf die Privilegien hätten.

Die Donatisten bezogen damit als erste christliche Partei den Staat in die Streitigkeiten ein.[65] Konstantin kam der Petition der Donatisten nach. Er versuchte durch seine Einwilligung eine Kompromißlösung bei der Streitschlichtung zu finden.[66] In einem Brief[67] aus dem Jahre 313[68] beauftragte Konstantin Bischof Militades von Rom sowie die drei gallischen Bischöfe von Köln, Arles und Autun, ein Urteil in Rom und nicht, wie gewünscht, in Afrika zu erstellen.[69] Zu diesem Verfahren sollten jeweils zehn Zeugen der Donatisten[70] und Caecilianer aussagen. Durch dieses Vorgehen hoffte Konstantin, mit dem gewünschten unparteiischen Entscheidungsgremium den Streitfall schlichten zu können, damit keine "Spur von Spaltung oder Uneinigkeit an irgendwelchem Orte"[71] hinterlassen werde, da das Schisma das Staatswohl gefährden könnte. Die Bischöfe sollten in der Funktion als Richter im Auftrag des Kaisers darüber befinden, welche Partei dem christlichen Gott die höchste gebührende Verehrung zollte.[72]

Bischof Militades rief entgegen dem Auftrag des Kaisers noch zusätzlich fünfzehn italische Bischöfe in Rom zusammen, die eine Entscheidung herbeiführen sollten.[73] Am 2. Oktober 313[74] traten die Bischöfe zu der Gerichtsversammlung in Rom zusammen. Caecilianus und Donatus[75] wurden angeklagt, gegen die römische Praxis in der Behandlung der lapsi verstoßen zu haben.[76] Die Fragen bezogen sich damit nicht auf den eigentlichen Streitpunkt, der rechtmäßigen Ordination des Caecilianus, sondern auf die Behandlung der lapsi in Afrika. In der Gerichtsversammlung konnten die geladenen Zeugen nichts gegen Caecilianus vorbringen, da sie gezwungen wurden, zu einem anderen Sachverhalt Stellung zu nehmen.[77] Caecilianus wurde von den Bischöfen freigesprochen, und in seinem Amt als Bischof von Karthago bestätigt.[78] Donatus hingegen wurde verurteilt, da er während der Verhandlung gestanden hatte, in der Verfolgungszeit vom rechten Glauben abgefallen zu sein. Nach seiner Wiedertaufe hatte er durch Handauflegen abgefallene Kleriker in ihrem Amt bestätigt. Diese Handlungsweise entsprach nicht der Lehre der römisch-katholischen Kirche. Mit diesem Geständnis verloren die Donatisten den Prozeß. Das vom Kaiser angeordnete Gerichtsverfahren war beendet. Die Bischöfe hatten den Auftrag Konstantins pflichtgetreu durchgeführt. Mit ihrem Urteil wurden alle Voraussetzungen für die Beseitigung des Schismas geschaffen. Konstantin benutzte die Bischöfe für die Wiederherstellung einer einheitlichen Kirche. Dieses wurde jedoch auf dem Rechtsweg in der ersten Instanz nicht erreicht. Die Donatisten hatten unter Protest[79] die Verhandlung verlassen und wandten sich erneut an Konstantin. Damit nutzen sie die Möglichkeit der Appellation. Sie wollten sich dem römischen Urteil[80] wegen der Unzulänglichkeit in der Prozeßführung nicht beugen. Sie beklagten, daß die in Rom versammelten Bischöfe "ohne vorherige genaue Prüfung aller notwendigen Fragen allzu rasch und hitzig zur Fällung des Urteils geschritten wären".[81] Einem Brief an Bischof Chrestus von Syrakus[82] ist zu entnehmen, daß Konstantin die Appellation der Donatisten angenommen und veranlaßt hatte,[83] daß ein zweites Gerichtsverfahren in Arles stattfinden sollte.[84] Mit der Annahme der Appellation entsprach Konstantin der Rechtspraxis. Er verdeutlichte damit, daß er das Urteil der Bischöfe nicht anders als das eines weltlichen Richters ansah.[85] Den bischöflichen Richtern von Arles gab Konstantin den ausdrücklichen Auftrag, alles anzuhören, was die streitenden Parteien zu sagen begehrten.

Konstantin beauftragte den afrikanischen Vikar Aelafius in einem Schreiben[86], Caecilianus und seine Anhänger aus verschiedenen Provinzen nach Arles zu befehligen. Darin verdeutlichte Konstantin nochmals, wie viel ihm an der Einheit der christlichen Kirche gelegen war. Er fürchtete, die summa divinitas könne sich nicht nur gegen das römische Volk wenden, sondern auch gegen ihn selbst, da er durch den göttlichen Willen beauftragt worden war, das Irdische zu lenken. Somit durfte die christliche Gottesverehrung nicht durch eine Spaltung der Kirche Einbuße erleiden, da sonst die Gunst des Gottes nicht gesichert wäre.[87]

Die betroffenen Parteien hatten unterschiedliche Forderungen bzw. Erwartungen an das Urteil von Arles. Die Donatisten forderten eine Wiederaufnahme ihrer eigentlichen Klage in bezug auf die Ordination des Caecilianus. Die Caecilianer wollten das vorangegangene Urteil bestätigt wissen. Konstantin dagegen war ausschließlich am kirchlichen Frieden gelegen. Die Bischöfe[88] wiederum beabsichtigten nicht, mit Schismatikern und Ketzern zu verhandeln, sondern forderten die Anerkennung des bereits gefällten römischen Urteils.[89]

Das Berufungsverfahren wurde am 1. August 314[90] in der gallischen Stadt Arles abgehalten. Über den Inhalt der Versammlung in Arles sind keine Protokolle erhalten.[91] Es existiert jedoch ein in diesem Zusammenhang stehender Brief[92] an Bischof Sylvester, den Nachfolger von Bischof Militades, der über den Verlauf der Verhandlung unterrichtet wurde, da er nicht zugegen war.[93] Aus dem Brief geht hervor, daß die Klage der Donatisten abgewiesen worden war, da sie nichts gegen Caecilianus vorbringen konnten. Weder ihre Klage noch ihre Beweisführung stimmten überein. Ferner wird berichtet, daß die Donatisten, sofern sie sich als straffällig erwiesen hatten oder nicht gewillt waren, in die katholische Kirche zurückzukehren, verurteilt wurden.[94]

Von den in Arles festgelegten kanonischen Beschlüssen standen nur einige in direktem Zusammenhang mit den afrikanischen Streitigkeiten. Im achten Kanon wurde festgelegt, daß eine Wiedertaufe illegitim sei. Im dreizehnten Kanon wurde ein direkter Bezug zu dem Donatistenstreit genommen. Die traditores sollten aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. Ihre Weihe besaß jedoch Gültigkeit.[95]

Die gallischen und italischen Bischöfe, die im Auftrage des Kaisers richteten, hatten für Caecilianus Partei ergriffen und Donatus wegen seiner Behandlung der lapsi ausgeschlossen.[96]

Nach der Verhandlung in Arles kehrten viele Donatisten in die Gemeinschaft der Caecilianer zurück. Die in Arles freigesprochenen Donatisten durften sofort nach Afrika zurückkehren. Es gab aber auch Donatisten, die unbeugsam blieben. Diese schickte Konstantin in sein Hoflager, um sie unter Kontrolle zu haben und um ihre Umtriebe einzuschränken.[97] Sie sollten erst nach Beendigung des Krieges gegen Licinius nach Afrika zurückkehren dürfen.[98] Konstantins Vorgehen gegen die christlichen Oberhäupter erinnert an die Maßnahmen des römischen Kaisers Valerian.[99] Das Schisma hatte für Konstantin ebenso wie damals für Kaiser Valerian staatsbedrohenden Charakter angenommen.

Unabhängig vom laufenden Gerichtsverfahren in Arles beanspruchte Konstantin noch die staatliche Rechtsprechung ohne Einbeziehung des bischöflichen Gerichtes. Er gab der donatistischen Klage in bezug auf den traditor Bischof Felix von Aptungi statt.[100] Das Verfahren lief vom 19. August 314 bis 15. Februar 315 in Karthago.[101] Bischof Felix von Aptungi, der Ordinator des Ceacilianus, wurde freigesprochen.[102] Es stellte sich heraus, daß das Beweismaterial, das überhaupt zur Anklageerhebung geführt hatte, gefälscht war. Ein Mann namens Ingentius wurde als Fälscher des Beweismaterials entlarvt. Nach Abschluß dieser staatlichen Untersuchungen sandte Konstantin einige in Rom festgehaltene Kleriker nach Afrika zurück.[103] Nach dem Freispruch des Bischofs Felix von Aptungi bestanden die Donatisten jedoch weiter auf ihren Forderungen. Als Konstantin in Rom eintraf, um seine Decennalien zu feiern, legten einige Donatisten wieder Berufung gegen das Urteil von Arles ein.[104] Konstantin ließ sich wieder einmal auf ein Verfahren ein; er wollte diesmal selbst den Streitfall entscheiden und hoffte damit die Spaltung beenden zu können.[105] Zu dem ersten anberaumten Verhandlungstermin erschien Caecilianus nicht. Ein Reskript[106] Konstantins an den Vikar Celsus aus dem Jahre 316[107] belegt, daß es Caecilianus unmöglich war, aus Afrika zur Verhandlung zu kommen, da die Donatisten dort Unruhe stifteten. Die afrikanischen Donatisten strebten nach dem Martyrium und zeigten sich ausgesprochen staatsfeindlich, wobei es bereits zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen Donatisten und der Staatsgewalt gekommen sein mußte.[108] Konstantin teilte dem Vikar Celsus in dem Schreiben mit, daß er deshalb vorhabe, nach Afrika zu reisen, um selbst durchzugreifen und zu zeigen, welche Verehrung der höchsten Gottheit erwiesen werden müsse. Außerdem drohte Konstantin, diejenigen zu "vernichten und zu beseitigen"[109], die nicht dem höchsten Gott mit der ihm gebührenden Verehrung dienten. Er wollte auch die schuldigen Gegner von Recht und Religion, für ihren "Wahnsinn" und "Starrsinn" bestrafen.[110] Doch einer Reise Konstantins nach Afrika bedurfte es nicht; er legte einen weiteren Verhandlungstermin im Spätherbst 315 für Mailand[111] fest, zu dem Caecilianus erschien. Caecilianus wurde freigesprochen und die Donatisten als Verleumder verurteilt.[112] Mit dem Urteilsspruch des Kaisers galt Caecilianus als rechtmäßiger Bischof von Karthago. Konstantin erwartete durch seinen Urteilsspruch eine endgültige Beilegung der Spaltung in Afrika. Der Friede sollte in die Kirchen und das christliche Volk einziehen. Donatus, der sich noch in Rom befand, gab sich jedoch nicht geschlagen.[113] Er unterbreitete Konstantin den Vorschlag, Caecilianus solle auf seinen Bischofssitz verzichten, damit ein Ausgleich mit den donatistischen Anhängern zustande kommen konnte. Konstantin ging auf diesen Vorschlag ein, und Caecilianus verzichtete auf seinen Bischofsstuhl, da für ihn die Priorität im Frieden der Christenheit lag. Das Verhalten Konstantins unterstreicht, daß ihm nur an einer Streitschlichtung und einer einheitlichen Kirche gelegen war. Welche Partei nun die rechtmäßige war, spielte für ihn nun keine Rolle mehr.

Konstantin beauftragte mit der Neubesetzung des karthagischen Bischofsstuhls die Bischöfe Eunomius und Olympius.[114] Doch die Weihe eines neutralen Bischofs schlug fehl, da die Anhänger des Donatus wieder Unruhe stifteten.[115] Der Versuch, die Einheit der afrikanischen Kirche wiederherzustellen, war so am Widerstand der Donatisten gescheitert.

Konstantin wollte mit dem Eingreifen in kirchliche Angelegenheiten Einfluß auf und Kontrolle über die Bischöfe ausüben.[116]

Nachdem die Donatisten die Kompromißlösung und Konstantins Urteil mißachtet und sabotiert hatten, setzte Konstantin mit der Coercitionsgewalt[117] ein Dekret[118] auf, das die Enteignung der donatistischen Kirche zugunsten des Staates veranlaßte. Die Anführer der Donatisten wurden verbannt und es wurde ihnen ihre Existenzberechtigung entzogen.[119] Konstantin ging sogar so weit, daß er versuchte, durch Militäreinsätze ihren Widerstand zu brechen. Die Donatisten wurden dadurch aber nur geschwächt, ihr Widerstand jedoch nicht zerschlagen. Die Ordnung Afrikas konnte somit nicht wiederhergestellt werden.[120] Durch den Erlaß und den Militäreinsatz ging Konstantin wieder einmal mit weltlicher Macht gegen die Christen vor, nicht im Sinne einer Christenverfolgung, sondern zur Verteidigung einer einheitlichen katholischen Religion.

Im Jahre 321 änderte Konstantin seine Vorgehensweise gegen die Donatisten. Er hatte die Erfolglosigkeit in den Verhandlungen und in seinem militärischen Eingreifen erkannt. Die Reaktionen der Christen auf Verfolgungen waren Konstantin bekannt. Die Unruhen würden sich steigern und in zahlreichen Martyrien ihren Höhepunkt finden. Außerdem hätte eine so große Anzahl an Donatisten innenpolitische Gefahren nach sich ziehen können. Ferner konnten weitere Unruhen in Afrika die Versorgung Roms behindern und damit seine Position in den bevorstehenden Kriegszeiten schwächen. Er hoffte aber immer noch, mit dem Ausschluß von allen Privilegien einen gewissen Druck auf die Donatisten ausüben zu können, um sie zu einem Übertritt zur rechtmäßigen katholischen Religion zu bewegen. Konstantin begnadigte die Verbannten, duldete sie und überließ sie der "Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes",[121] die als "himmlische Medizin"[122] wirken sollte. Er verbot Widerstand und Rache gegen die Donatisten, die aber rechtlos blieben.[123] Die Neuorientierung Konstantins in seiner Religionspolitik hatte machtpolitische Gründe. Er mußte zu dieser Zeit seine Kraft und Konzentration auf seinen politischen Gegner Licinius richten. Konstantin zeigte sich als realistischer Politiker, der sich den gegebenen Verhältnisse anzupassen verstand. Hier ist anzumerken, wie sehr Konstantin, auch in der Zeit seiner Alleinherrschaft, geneigt blieb, immer wieder die Taktik des Versöhnens und Ausgleichs anzuwenden.[124]

Konstantin gab dennoch sein Bemühen nicht auf, die Einheit der Kirche zu erreichen. Aus einem Brief,[125] den Konstantin im Herbst des Jahres 324 an Bischof Alexander und Arius richtete, geht hervor, daß er daran gedacht hatte, nach der Niederwerfung des Licinius einige orientalische Kleriker nach Afrika zu senden, die versuchen sollten, Eintracht zwischen den Donatisten und Caecilianern zu erreichen. Konstantin sah kein anderes zweckdienliches Mittel, Afrika von seiner "Krankheit"[126] zu heilen, als eine Intervention von orientalischen Bischöfen. Diese waren mit der Materie vertrauter, da aus ihrem Landesteil die christliche Religion hervorgegangen war. Aber der Plan, durch eine solche Mission Afrika von seinem "unerträglichen Wahnsinn"[127] befreien zu können, scheiterte daran, daß in den östlichen Provinzen durch den Arianerstreit eine noch größere Spaltung über die östliche Kirche hereingebrochen war. Dadurch brauchten diejenigen, die in Afrika eine Einigung herbeiführen sollten, in ihrem eigenen Land selbst Hilfe. In der Folgezeit war das Hauptaugenmerk des Kaisers von den afrikanischen Ereignissen abgelenkt und auf das Morgenland gerichtet.

Von den späteren Regierungsjahren Konstantins gibt es nur spärliche Zeugnisse, die den Donatistenstreit betreffen. Es existiert noch ein Brief[128] Konstantins an numidische Bischöfe und ein damit in Zusammenhang stehendes Gesetz von 330.[129] In dem Brief verdeutlichte Konstantin noch einmal, daß er um einen Ausgleich und Frieden zwischen Caecilanern und Donatisten bemüht war. Dieses Schreiben ist das letzte erhaltene Zeugnis Konstantins des Großen in bezug auf den Donatistenstreit.[130]

3.4.1. Ergebnis

Konstantins Eingreifen in den Donatistenstreit hatte das Ziel, die christliche Kirche zu einigen. Dies wollte er aus verschiedenen Gründen:

1. Das afrikanische Schisma bedeutete in Konstantins heidnischer Vorstellung eine Beeinträchtigung der rechtmäßigen Gottesverehrung, für die er als pontifex maximus verantwortlich war. Das Gedeihen von Kaiser und Reich war vom Segen der himmlischen Mächte abhängig, dieser wiederum von der rechten Gottesverehrung. Oberstes Gebot mußte daher die geordnete Pflege des christlichen Kultes sein, die nur durch eine einheitliche Kirche erfüllt werden konnte. Die Streitigkeiten würden den Christengott nicht nur gegen die Menschheit, sondern auch gegen ihn selbst, den Kaiser, aufbringen. Die rechte christliche Gottesverehrung galt als fundamentale religionspolitische Notwendigkeit. Konstantin entschied sich für die Caecilianer und sprach ihnen zu, die rechtmäßige katholische Kirche zu sein. Sie galt es zu unterstützen und zu stärken. Damit die caecilianischen Kleriker für eine rechtmäßige Gottesverehrung sorgen konnten, verlieh er ihnen die gleiche Immunität, die auch die heidnischen Priester besaßen. Als Konstantin eingesehen hatte, daß all seine Bemühungen mit weltlichen Mitteln nicht zu einer Einigung führten und er den rechten Glauben nicht erzwingen konnte, überließ er die Abtrünnigen dem göttlichen Gericht.

2. Konstantins Hauptziel als Staatsmann war es, für den Frieden in seinen Provinzen zu sorgen, für den eine einheitliche christliche Kirche notwendig war. Konstantin griff aus diesem Grunde mit weltlicher Macht in innerkirchliche Angelegenheiten ein. In seinem ständigen Eingreifen ist eine Steigerung zu erkennen. Anfangs versuchte er, die kirchliche und weltliche Rechtsprechung zu verbinden, indem er in weltlichen Gerichten Bischöfe als Richter einsetzte. Doch nachdem die Urteile der Bischöfe von den Donatisten nicht anerkannt wurden, setzte er die staatliche Rechtsprechung ohne Einbeziehung der Kirche ein, um so eine Streitschlichtung herbeizuführen. Schließlich setzte er ein Dekret auf und scheute auch einen Militäreinsatz gegen die Donatisten nicht. Das ständige Entgegenkommen gegenüber den Donatisten zeugt von seiner Erkenntnis, daß anhaltende Unruhen und Rivalitäten seine Stellung schwächen konnten. Bereits seit dem Antritt der Herrschaft hatte Konstantin die Realität des Christentums erkannt und die Bedeutung seiner Organisation klar erfaßt. Er machte durch die Verleihung der Immunität die Kirche nicht nur für seine religionspolitischen, sondern auch für seine machtpolitischen Ziele nutzbar. Der Klerus war ihm ergeben und stand als Machtstütze hinter ihm. Durch die Ergebenheit des Klerus war es Konstantin möglich, für sich nützliche kirchenrechtliche Entscheidungen durchzusetzen. Insbesondere hatte er auch Einfluß auf das Einsetzen von Bischöfen. Die Verleihung der Immunität kann als erster Schritt für seine spätere Inkorporation der christlichen Kirche in das römische Staatsgefüge angesehen werden.

3. Dem Eingreifen Konstantins liegen machtpolitische Gründe zugrunde. Für seinen bevorstehenden Kampf gegen Licinius war der Frieden in seinen Provinzen unbedingt notwendig.

4. Konstantin sah auch auf wirtschaftlichem Gebiet die Notwendigkeit einer befriedeten und ihm wohlgesonnenen christlichen Kirche, da Afrika die Kornkammer Roms und somit für die Versorgung des Reiches bedeutungsvoll war.

3.5. Licinius und Konstantin als Herrscher über das Römische Reich

Konstantin und Licinius verfolgten beide das Ziel, die alleinige Herrschaft über das gesamte Imperium zu übernehmen.

3.5.1. Die Religionspolitik des Licinius

In dem Gebiet, das von Licinius regiert wurde, war die Anzahl der Christen nach dessen Sieg über Maximinus Daia noch größer geworden. In einigen Gebieten waren die Christen sogar stärker vertreten als die Heiden.[131] Licinius mußte sich dadurch viel mehr als Konstantin mit den Christen in seinem Reichsteil auseinandersetzen.

Es ergaben sich ordnungspolitische Konflikte zwischen Heiden und Christen. Der Versuch, entsprechend dem Mailänder Abkommen die Christen in das Staatsgefüge einzugliedern und damit das Konfliktpotential zu minimieren, war nicht gelungen. Um den Spannungen zwischen Heiden und Christen entgegenzutreten, entschloß sich Licinius ab 320[132] für eine zurückhaltende Religionspolitik gegenüber den Christen. Er mußte einen Weg für seine Religionspolitik[133] finden, die das Mailänder Abkommen nicht brach. Dabei interpretierte er das Edikt so, daß er es für seine Zwecke auslegen konnte. Das intolerante und monotheistische Wesen des Christentums kam ihm dabei zugute.[134] Licinius entfernte Christen aus den staatlichen Institutionen, wie dem Heer, der Administration und seinem Hof, um die ordnungspolitischen Spannungen zu vermeiden, die sich aus der engen Verknüpfung zwischen römischem Staat und heidnischer Religion ergaben.[135]

Die Religionspolitik des Licinius bezog sich nicht nur auf ordnungspolitische Probleme, sondern auch auf die christliche Kirchenorganisation.

Licinius versuchte die Christen auf organisatorischem Gebiet zu schwächen, indem er die Synode, das Kommunikationsmittel der christlichen Gemeinden, verbot; denn die Christen hatten begonnen, ihre Probleme, einschließlich ihrer religiösen Fragen, öffentlich auf Synoden zu diskutieren. Licinius sah in der erstarkenden Kirchenorganisation eine Gefahr für den Staat.[136] Durch seine Maßnahmen wurde auch die Dynamik des missionierenden Christentums gebremst.[137]

In die herrschenden dogmatischen Streitigkeiten innerhalb der christlichen Kirche, bei der es um das Verhältnis zwischen Gottvater, Sohn und Heiligem Geist ging, griff Licinius inhaltlich nicht ein.

Licinius wandte sich auch aus machtpolitischen Gründen vom Christentum ab. Sein Rivale Konstantin, der ebenso nach der Alleinherrschaft strebte, führte eine christenfreundliche Politik. Licinius versuchte, die Heiden für sich zu vereinnahmen, um das gute Verhältnis zwischen Konstantin und den Christen auszugleichen.[138] In der Zeit von 314 bis 324 ist zu beobachten, daß die Wege der beiden Herrscher in der Behandlung der Christen unterschiedlich waren. Je mehr Konstantin sich den Christen zuwandte, desto mehr wandte sich Licinius von ihnen ab.[139] Eine Politisierung der Religionen, die dem Ziel der Alleinherrschaft diente, ist unverkennbar.

3.5.2. Konstantins Gesetzgebung

In dem von Konstantin regierten Westreich war die Anzahl der Christen weit geringer, als in Licinius` Reichsteilen. Er hatte nicht mit großen ordnungspolitischen Konflikten zwischen Heiden und Christen zu kämpfen. Konstantin machte im Gegensatz zu Licinius eine christenfreundliche Religionspolitik. Dies zeigte sich besonders an seiner Gesetzgebung, bei der christliche Einflüsse deutlich wurden.[140] Konstantin berief sich in seiner neuen Gesetzgebung grundsätzlich auf das ältere Recht.[141]

In einem Gesetz von 318[142] erkannte Konstantin die Schiedsgerichtsbarkeit der Bischöfe offiziell an und weitete diese nach und nach aus. Die nach dem 1. Korintherbrief[143] geforderte kirchliche Eigenbehandlung von Streitfällen unter den Christen wurde unter Konstantin in den römischen Zivilprozeß eingegliedert. Konstantin schuf die audientia episcopalis (bischöfliches Gericht). Die Christen konnten ihre Streitigkeiten, ehe sie vor den weltlichen Richter gingen, durch die Bischöfe schlichten lassen. Eine Appellation an das bischöfliche Gericht war möglich. Dieses Appellationsrecht hob Konstantin auf und machte das Urteil des Bischofs, wenn man sich einmal an ihn gewandt hatte, obligatorisch. Wenn eine streitende Partei den Bischof als Richter verlangte, mußte der Streit vor seinem Gericht ausgetragen werden. Dieses Richteramt unterstrich Ansehen und Bedeutung des Bischofs. Das bischöfliche Gericht wurde aber durch die staatliche Gesetzgebung auf die bloße Funktion eines Schiedsgerichts eingeschränkt.[144] Damit hatte Konstantin die kirchliche Gesetzgebung unter Kontrolle, indem er die Bischöfe in das römische Rechtswesen integrierte. Hierbei ist anzumerken, daß Bischöfe ihre Urteile im Sinne Konstantins aussprachen, wie es im Donatistenstreit zu sehen war. Indem die Bischöfe Rücksicht auf den Willen des Kaisers nahmen, hofften sie, in der kaiserlichen Gunst noch höher zu steigen. Außerdem wurde durch dieses Gesetz die Konkurrenz zwischen weltlichen und kirchlichen Richtern aufgehoben. Mit dieser Lösung kam Konstantin einem möglichen Streit der beiden im Vorfeld zuvor, mochte der Richter Heide oder Christ sein.[145] Konstantin transformierte die audentia episcopalis zu seinem Nutzen.

Im Jahre 321 änderte Konstantin das Gesetz über die Sklaverei. Die Christen dagegen befürworteten die Freilassung der Sklaven. Konstantin begünstigte daraufhin die Freilassung, aber grundsätzlich anerkannte und schützte er das Recht des Sklavenhalters. Unverändert blieb das Verbot der Ehe zwischen Freien und Sklaven, obwohl dies der christlichen Anschauung widersprach. Konstantins Änderungen bewirkten eine Milderung der Sklaverei. Sein Ziel, den römischen und den christlichen Anschauungen gerecht zu werden, wird deutlich.[146]

Auch im Eherecht sind christliche Züge zu erkennen. Ein gesetzlicher Schutz der Ehe war schon im alten römischen Gesetz verankert. Konstantin verbot das Konkubinat für verheiratete Männer, das die Christen stets verurteilt hatten. Die Ehescheidung wurde nicht abgeschafft, es trat jedoch eine Erschwerung der einseitigen Ehescheidung in Kraft. Die Christen dagegen bestanden auf die Unauflösbarkeit der Ehe. Die kaiserliche Gesetzgebung nahm so eine vermittelnde Stellung ein.[147]

Ein weiterer Schritt Konstantins zur Integration des Christentums in das heidnische Staatsgefüge war die Einführung des Sonntages im Jahre 321,[148] an dem die christliche Kirche den Tag ihres Herrn feierte. Der schon im 2. Jahrhundert gebrauchte Name war nach heidnischer Tradition der Sonne geweiht. Damit dieser Tag von Christen und Heiden im Heer gemeinsam gefeiert werden konnte, schrieb Konstantin ein allgemein monotheistisches Gebet vor, an dem keiner Anstoß nehmen konnte.[149] Es war nicht nur ein Zugeständnis an die Christen, sondern auch an die Nichtchristen, indem der Ruhetag "Sonntag" (dies solis) genannt wurde und damit auch die Nichtchristen ihn als Feiertag verstehen und anerkennen konnten.[150] Hier versuchte Konstantin, eine neutrale Lebensweise für religiöse Angelegenheiten aufzustellen.[151]

Ein weiteres Beispiel für eine integrierende, christenfreundliche Politik ist ein Gesetz von 321,[152] in dem die Kirche das Recht erhielt, Erbschaften anzunehmen. Später, wahrscheinlich nach dem Sieg über Licinius, erhielt die Kirche eine bedeutende Staatsbesoldung, vor allem in Form von Landstücken und Kornrenten. Auf diese Weise war der Kirche "eine reichliche Existenz und die Gründung eines großen Besitzes"[153] gesichert. Somit gab der römische Staat der Kirche einen Teil seiner Macht ab, wodurch sich Konstantin eine ihm ergebene Kirche sicherte.

Solange Konstantin sich auf diplomatische Weise auch dem Christentum gnädig zeigte, begegneten ihm die Christen mit Respekt.[154] "Ein Christ ist niemandes Feind, schon gar nicht des Kaisers, von dem er weiß, daß er von seinem Gott eingesetzt ist; ein Christ muß den Kaiser lieben, fürchten und ehren und sein Wohl fördern zusammen mit dem Wohl des ganzen Römischen Reiches, solange die Welt besteht; denn so lange wird die auch bestehen. Wir verehren also auch den Kaiser, und zwar auf solche Weise, wie es uns erlaubt ist und ihm selbst nützt, nämlich als einen Menschen, der nach Gott den zweiten Rang einnimmt und dem das, was er ist, von Gott verliehen worden ist und der gleichwohl geringer ist als der eine Gott."[155]

Konstantins privilegierende Gesetzgebung gegenüber den Christen galt dem Zweck der Transformation der kirchlichen Institution; seine Berücksichtigung der christlichen Vorstellungen diente der Integration. Somit schuf er durch seine Gesetze die Grundlage, das Christentum in den römischen Staat zu inkorporieren. Warum die Inkorporation der christlichen Institution notwendig wurde, wird im Kapitel 5 näher erläutert.

3.5.3. Der Kampf um die Alleinherrschaft

Nachdem Konstantin und Licinius beide die Alleinherrschaft über ihren Reichsteil errungen hatten, kamen sie überein, ihre Herrschaftsgebiete durch eine Pufferzone voneinander zu trennen. Die Pufferzone sollte einem Caesar namens Bassianus zugeteilt werden. Diese Lösung scheiterte jedoch, bevor sie verwirklicht werden konnte. Konstantin erfuhr, daß Bassianus von Licinius angestiftet worden war, eine Verschwörung gegen ihn anzuzetteln. Bassianus wurde daraufhin von Konstantin hingerichtet. Es kam im Jahre 314 zu einem Krieg zwischen Konstantin und Licinius, der unentschieden endete.[156]

In einem Friedensvertrag trat Licinius den größten Teil seiner Balkanprovinzen ab und wurde als gleichrangiger Augustus neben Konstantin anerkannt.[157]

Im Jahre 324 kam es zu einem erneuten Krieg. Auslöser war eine Grenzverletzung Konstantins, die er bei der Abwehr eines Goteneinfalls begangen hatte. Konstantin schlug Licinius in zwei Schlachten, bei Adrianopel und Chrysopolis, und zwang ihn zur Kapitulation. Licinius wurde ein Jahr später von Konstantin hingerichtet.[158]

Eusebius stellt den Krieg zwischen Licinius und Konstantin in seiner Kirchengeschichte als Religionskrieg dar.[159] Der Grund war jedoch im Wesentlichen machtpolitischer Natur, da beide nach alleiniger Herrschaft über das Imperium Romanum strebten.

[...]


[1] Eus (Historia ecclesiatica [HE]) 8,14,7, vgl. Feld, Heribert (1960), S. 82.

[2] vgl. Eus HE 8,14,1; Maxentius tolerierte die Christen in Italien und Afrika. Bezeugt ist sogar ein förmliches Toleranzedikt, das wohl 307/308 erging. Dadurch erhielten die Christen im Reichsteil des Maxentius das staatlich garantierte Recht zur freien Religionsausübung. Des Weiteren gab Maxentius den Gemeinden das in der Zeit der Verfolgung beschlagnahmte Eigentum zurück. Maxentius erkannte als erster Kaiser die Christen rechtlich an und tolerierte sie aus einer Distanz heraus (vgl. Girardet, Klaus Martin, in: Kneissl, Peter (1998), S.208-309).

[3] Vgl. Eus (Vita Constantini [VC]) 2,3.

[4] Der Vikar der Diözese Afrika, Alexander, wurde auch zum Kaiser ausgerufen. Er hatte sich von Maxentius gelöst und die Herrschaft über das prokonsularische Afrika an sich gerissen. Dieser Machtgriff schwächte Maxentius machtpolitisch und wirtschaftlich. Zum einen hatte Maxentius Anspruch auf Afrika erhoben, zum anderen lebte Italien von der afrikanischen Getreideversorgung, wodurch er mit Hungersnot in Italien rechnen mußte. Für die anderen Kaiser bedeutete die Machtübernahme des Alexanders einen kleinen Vorsprung gegenüber Maxentius. Jedoch kam damit auch für sie ein neuer Faktor hinzu. Maxentius beauftragte seinen fähigsten General C. Caeionius Rufinus Volusianus mit der Strafexpedition gegen Alexander, der dann innerhalb kurzer Zeit beseitigt wurde (vgl. Feld, Heribert (1960), S. 78-83).

[5] Schwächung der Position durch Entwertung der Zahlungsmittel, Preissteigerungen, Steuererhöhungen, Hungersnot. Näheres bei Feld, Heribert (1960), S.82

[6] Maxentius war deswegen auf eine rechtliche Stütze seines Kaisertums angewiesen. Er gab sich nach dem Tod seines Vaters 310 den Titel ” filius divi Maximiani” und glaubte einen legitimen Rechtstitel für seine Macht gefunden zu haben.

[7] vgl. Lakt MP 44; Paneg. 9,17, in: Keil, Volkmar (1989), S.42.

[8] vgl. Nesselhauf, Herbert (1955), S. 49-51.

[9] Lakt MP 44,1-9; verfaßt zwischen 316 und 321, vgl. Christ, Karl (1995), S.740.

[10] Eus HE 9,9,1-5 und Eus VC 1,27-32, in: Keil, Volkmar (1989), S.44 ff. Verfaßt nach 325, vgl. Christ, Karl (1995), S.740.

[11] Lakt MP 44,5, Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.45.

[12] Vgl. Christ, Karl (1995), S.740.

[13] Eus VC 1, 27,3, Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.49.

[14] Eus VC 1,28,2, Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.49.

[15] Eus VC 1,29, Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.51.

[16] Eusebius berichtet in seiner Kirchengeschichte: "Er rief durch Gebet den himmlischen Gott und seinen Logos, Jesus Christus, den Retter von allen Menschen, als Bundesgenossen an, dann ging er mit dem ganzen Heer voran, um für die Römer die von den Vorvätern (ererbte) Freiheit wieder zu beschaffen [sic!]."(Eus HE 9,9,2) In der Vita Constantini berichtet Eusebius: "Konstantin dachte darüber nach, daß er eine mächtigere Hilfe bräuchte, als militärische Macht sie ihm zu geben in der Lage war."(27,1) "Er suchte einen Gott als Helfer und baute erst in zweiter Linie auf die Bewaffnung und Größe des Heeres." (27,1). Konstantin habe an seine Vorfahren bei der Wahl seines Gottes als Helfer gedacht. Diese haben sich auf mehrere Götter, auf Weissagungen und Orakelsprüche verlassen und negative Erfahrungen damit gemacht.(27,2). "Nachdem er dies alles bei sich überlegt hatte, hätte er es für dumm gehalten, die Götter, die es ja gar nicht gibt, in so törichter Weise zu verehren und sich auch noch nach einem so offensichtlichen Beweis vom Irrtum verführen lassen. Er glaubt vielmehr, allein den Gott seines Vaters verehren zu müssen." (27,3) Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.44-51.

[17] vgl. Eus HE 9,10,2.

[18] vgl. Bleicken, Jochen (1992), S.14.

[19] vgl. Eus HE 9,2.

[20] vgl. Eus HE 9,2; Eus HE 9,7,3-14; Im Frühjahr 312 richteten sich viele Städte an Maximianus und forderten ihn auf, die Christen aus ihren Städten zu verbannen.

[21] vgl. Eus HE 9,2 ff; Bleicken, Jochen (1992), S.14.

[22] Das Motiv der Veröffentlichung liegt in der Erkenntnis, daß eine weitere Christenverfolgung für den Staat nur schädlich sein könne. Ein religiöses Motiv für diese Handlung ist auszuschließen, da Licinius bis zu seinem Lebensende Heide geblieben ist. Licinius Anerkennung des Christentums beruhte auf Toleranz (vgl. Feld, Heribert (1960), S.83).

[23] vgl. Bleicken, Jochen (1992), S.16.

[24] vgl. Bleicken, Jochen (1992), S.14.

[25] vgl. Eus HE 9, 10; Eus VC 1,58.

[26] vgl. Bleicken, Jochen (1992), S.17.

[27] Ob dieses Edikt überhaupt existierte, ist fraglich (vgl. Baynes, Norman H. in: Kraft, Heinrich (1974), S.153).

[28] vgl. Eus HE 10,5,2-14. Die von Eusebius überlieferte griechische Fassung wurde wohl in Palästina nach dem Tode von Maximinus Daia publiziert (vgl. Nesselhauf, Herbert (1955), S.45).

Die von Laktanz überlieferte Fassung als lateinischer Text wurde am 13. Juni 313 in Nikomedien öffentlich angeschlagen. (Lakt MP 48,2-12)

Bei den Überlieferungen handelt es sich um unterschiedliche Fassungen. Die Unterschiedliche können durch Ungenauigkeit der Abschriften entstanden sein, die es für einen öffentlichen Aushang gegeben haben muß. Auch durch die Übersetzung könnten Übertragungsfehler entstanden sein. Zur Frage inwieweit diese voneinander abweichen, siehe Nesselhauf, Herbert (1955), S.45-49.

[29] Lakt MP 48,2.

[30] Lakt MP 48,3, Übers.: Keil, Vokmar (1989), S.61.

[31] Kraft, Heinz (1955), S.32.

[32] Lakt MP 48,6, Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.61.

[33] Lakt MP 48,2. Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.61.

[34] vgl. Lakt MP 48,11, Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.63.

[35] vgl. Bleicken, Jochen (1992), S.22; Bringmann, Klaus (1995) S. 24; Grègoire, Henry in: Kraft, Heinrich (1974), S.212.

[36] Kraft, Heinz (1955), S.63.

[37] vgl. Dörries, Herrmann (1958), S.40.

[38] vgl. Nesselhauf, Herbert (1955), S.60.

[39] vgl. Girardet, Klaus Martin, in: Mühlenberg, Ekkehard (1989), S.66-68.

[40] vgl. Anmerkung 61.

[41] Nesselhauf ist jedoch der Meinung, daß der uns überlieferte Text ein von Licinius erlassenes Gesetz darstelle (vgl. Nesselhauf, Herbert (1955), S. 51-54).

[42] In der Provinz Afrika war der Anteil der Christen erheblich. Sie besaßen Einfluß in den leitenden Kreisen und im Kulturleben der Gesamtheit (vgl. von Harnack, Adolf (1924), S.951).

[43] Andresen, Carl (1971), S.316.

[44] vgl. Anmerkung 30.

[45] vgl. Frank, Karl Suso (1996), S.268.

[46] Christ, Karl (1995), S.764.

[47] vgl. Eus HE 10,5,15-17, in: Keil, Volkmar (1989), S.52 f.

[48] vgl. Eus HE 10,6,1-5, in: Keil, Volkmar (1989), S.54.

[49] Eus HE 10,6,5, Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.55.

[50] Kraft ist der Ansicht, daß Konstantin bis zum Konzil von Arles unparteiisch geblieben sei (vgl. Kraft, Heinz (1955), S.59).

[51] Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.29; Kraft, Heinz (1957), S.38.

[52] Eus HE 10,7,1-2, Übers.: Haeuser, in: Kraft, Heinrich (1967).

[53] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.29.

[54] Der Begriff "Klerus" erscheint zum ersten Mal bei Tertullian als Sammelbezeichnung für Bischöfe, Priester und Diakone. Der Klerus bildete sich in Anlehnung an die staatliche Ämterlaufbahn heraus und übernahm so schrittweise Verantwortung und Führungspositionen in den Gemeinden (vgl. Frank, Karl Suso (1996), S.109; 331).

[55] Eus HE 10,7,1.

[56] vgl. Bringmann, Klaus (1998), S.61.

[57] Kraft, Heinz (1955), S.32.

[58] Kaiser Decius erließ 249/250 im Römischen Reich ein Opferedikt. Damit sollte "dem in seinen Grundfesten erschütterten Römischen Reich (...) der Götterfrieden zurückgewonnen werden" und "die geistigen und moralischen Kräfte der Reichsbevölkerung" mobilisiert werden (vgl. Bringmann, Klaus (1978), S.1).

[59] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.30/31.

[60] Die Privilegien waren: 1. Befreiung von allen öffentlichen Verpflichtungen; 2. Erlaubnis, Erbschaften anzunehmen; 3. Gewährung von Staatsbesoldung in Form von Landstücken und Kornrenten; 4. Aufhebung des Appellationsrechtes an bischöfliche Gerichtsurteile (vgl. Burckhardt, Jacob (1990), S.263/264).

[61] vgl. Burckhardt, Jacob (1990), S.262/263.

[62] Diese Schriften sind uns nicht erhalten (vgl. Kraft, Heinz (1955), S. 33).

[63] Die Donatisten wünschten sich gallische Bischöfe, da in Gallien keine Verfolgungen stattgefunden haben. Dadurch gab es keine Personen, die Heiligen Schriften an den Staat ausgeliefert haben könnten. Im Sinne der Donatisten erfüllten sie den gleichen Anspruch, die wahre katholische Kirche zu sein (vgl. Kraft, Heinz (1955), S.33 f).

[64] Optatus I 22, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.33.

[65] Die Donatisten wandten sich nicht an Bischöfe, sondern an den weltlichen Herrscher. Damit haben sie dem Kaiser eine besondere Rolle zugedacht. Die Donatisten forderten nicht sofort ein Urteil des Kaisers, sondern machten den Kaiser erst nach dem Urteil der Bischöfe zu Arles durch ihre Berufung zum Richter ihrer Sache. Aber sie hatten sich zuerst an den weltlichen Herrscher gewandt, statt zunächst vor Bischöfen zu klagen, und ihm durch ihre Petition und Anklageschrift von vornherein dadurch eine entscheidende Rolle zugedacht. Zugleich blieb die Möglichkeit, nach erfolgtem Schiedsspruch an den Kaiser zu apellieren (vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.34 Anm. 13). Die Donatisten folgten in der Handhabung der Klage dem üblichen Rechtsweg. Zuerst wandten sie sich an den dafür zuständigen Beamten Anullius, der diese Petitionen an den Kaiser weiterleiten mußte. Sie wählten dadurch die Institution des Zivilprozesses, welche die höchste rechtsprechende Institution war (vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.36).

[66] vgl. Kraft, Heinz (1957), S.36.

[67] Eus HE 10,5,18-20.

[68] vgl. Keil, Volkmar (1989), S.73.

[69] Konstantin hat nicht den römischen Bischof allein zum Richter bestellt, sondern ihn als Mitglied in das von den Donatisten gewünschte Richterkollegium gallischer Bischöfe berufen. Gemeinsam sollte mit kaiserlicher Vollmacht ein Urteil gefällt werden.

[70] In der Zeit des Prozesses war Donatus der neue Bischof der Gegenpartei geworden, da Maiorimus vermutlich im Sommer 313 gestorben war (vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.42).

[71] Eus HE 10,5,20, Übers.: Haeuser, in: Kraft, Heinrich (1967).

[72] Optatus. VII, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.40.

[73] Der Bischof von Rom wollte durch das Hinzukommen mehrerer Bischöfe eine Synode formieren (vgl. Kraft, Heinz (1955), S. 35/36). Da es sich jedoch um eine kirchliche Streitsache handelte, mußte es im Interesse der Bischöfe, vor allem aber des Militades, liegen, der Entscheidung auch Rechtskraft innerhalb der Kirche zu sichern. Für ein kirchlich bindendes Urteil aber bot sich nur die bisher gebräuchliche Form der Synode (vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.47).

[74] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.39.

[75] Der Person Donatus taucht in den Quellen zum ersten Mal in diesem Zusammenhang auf. Er war zum Nachfolger des Maioriumus vermutlich im Sommer 313 berufen worden (vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.41/42).

[76] In Afrika galt es als „gute (...) Sitte“, die lapsi wieder in die Kirchengemeinde aufzunehmen (vgl. Kraft, Heinz (1955), S.53).

[77] Kraft, Heinz (1955), S.36; Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.40.

[78] Optatus I 24, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.44.

[79] Militades hatte eigenmächtig in der Zusammenstellung der Bischöfe gehandelt. Er rief fünfzehn italische und drei gallische Bischöfe zur Urteilsverkündung zusammen (siehe Brief an Christus von Syrakus). Konstantin berief aber nur die Bischöfe Maternus, Marinus, Reticus und Militades in das Schiedsgericht. Die Donatisten fühlten sich ungerecht behandelt, da die Anklageformulierung der Bischöfe nicht der ihren entsprach. Der Grund für Militades` Handeln lag in einer früheren Auseinandersetzung zwischen Rom und Karthago in bezug auf die Behandlung der lapsi, die für ihn nicht abgeschlossen war. Ein halbes Jahrhundert vorher führten der Bischof von Rom, Stephan, und der Bischof von Karthago, Cyprian, diese Auseinandersetzung. Cyprian wurde in dem Streitpunkt über die Behandlung der afrikanischen Ketzertaufe recht gegeben. Militades bekam nun die Möglichkeit, diese Problematik nochmals in Form einer Synode aufzugreifen und in seinem Sinne durchzusetzen (vgl. Kraft, Heinz (1955), S. 35-37). Ernst Ludwig Grasmück stellt dieses Problem anders dar. Er ist der Meinung, daß Militades den Auftrag von dem Kaiser pflichtgetreu erfüllt hat. Die Quellenlage gibt keine Auskunft über das Aufgreifen des alten Problems zwischen Karthago und Rom durch Militades. Die afrikanische Kirche habe sich der Vorrangstellung Roms angepaßt. Deswegen wäre ein erneutes Aufgreifen diesbezüglicher Lehrentscheidungen hinfällig (vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.45 ff).

[80] Die Urteile der Bischöfe erhalten die Qualität eines Reichsgesetzes, welches für das gesamte Imperium galt (vgl. Frank, Karl Suso, in: Büschner, K. (1978), S.106/107).

[81] Eus HE 10,5,22. Übers.: Haeuser, in: Kraft, Heinrich (1967).

[82] Eus HE 10,5,21-24.

[83] Wie beim ersten Verfahren berief der Kaiser auch jetzt Bischöfe ausschließlich zu einem Gerichtsverfahren, in dem sie die Rolle des Richters übernehmen sollten. (Eus HE 10,5,22) Die Appellation ist nur gemäß weltlichem Recht möglich. In bezug auf die Annahme der Appellation hat sich die Kirche nicht gegen Konstantin aufgelehnt (vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.72). Konstantin stellte die Bischöfe seinen höchsten Beamten gleich (vgl. Kraft, Heinz (1957), S.40).

[84] Optatus III. Nach Arles berief der Kaiser keine Synode und kein Konzil, sondern ein Gericht ein (vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.57).

[85] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.48.

[86] Optatus III, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.51.

[87] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.55/56.

[88] Die Bischöfe konnten dem Vorgehen des Kaisers nichts entgegen setzen, da es rechtens war. Vom kirchlichen Standpunkt aus war die Angelegenheit entschieden. Gewiß war es den Bischöfen nicht gleichgültig, daß ihr Urteil in Frage gestellt wurde und nochmals überprüft werden sollte, zumal die Versammlung für die Bischöfe synodalen Charakter hatte. "Vielleicht darf man in diesem Punkt, daß eine Berufung gegen das Urteil eingelegt worden ist, mit einem Ansatz für die spätere Entwicklung der episcopalis audientia erkennen, denn Konstantin erklärte im Verlauf seiner Regierung die Schiedssprüche der Bischöfe für inappellabel." (Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.49).

[89] vgl. Kraft, Heinz (1955), S.38.

[90] vgl. Eus HE 10,5,23. Die Wahl des Zeitpunktes hatte politische Gründe. Konstantin stand kurz vor der kriegerischen Auseinandersetzung mit Licinius. Unabhängig von dem Erfolg der Versammlung in Arles sollte in dieser Zeit Ruhe herrschen, damit auch die Versorgung mit afrikanischem Getreide sichergestellt war.

[91] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.60.

[92] Optatus IV, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.60.

[93] Die Bischöfe publizierten ihre Beschlüsse, die nicht nur die afrikanischen Probleme beinhalteten, sondern auch andere Themenpunkte. Ab dem Konzil zu Nicaea des Jahres 325 war es die Aufgabe des Kaisers, Beschlüsse der von ihm einberufenen Konzilien und Synoden zu publizieren und als Reichsgesetze für das gesamte Imperium zu verkünden.

[94] Optatus V, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.61.

[95] Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.63.

[96] Christ, Karl (1995), S.765

[97] Optatus V, ZWISA 208, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.64.

[98] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.65.

[99] Kaiser Valerian setzte ein allgemeines Versammlungsverbot auf, um das Christentum zu lähmen. Zusätzlich zwang er nur den Klerus zum Opfer, um den Christengemeinden ihre Häupter zu nehmen (um 257). vgl. Bleicken, Jochen (1981), S.173.

[100] Optatus ZIWSA 211. Eine kriminaljurisdiktionelle Untersuchung gegen den Bischof von Aptungi fiel in den Aufgabenbereich des Kaisers (vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.65/66).

[101] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.67/68.

[102] vgl. Augustin epist. 88,4, Brief an Probianus, in Keil, Volkmar (1989), S.82/83.

[103] Optatus ZIWSA 210, vgl. Kraft, Heinz (1955), S. 192/193. Es ist möglich, daß Konstantin neue Hoffnung auf die Beendigung des Streites gehabt hatte und daher den Schismatikern die Freiheit zusprach, denn mit dem Beweis der Schuldlosigkeit des Bischofs von Aptungi wurden die Voraussetzung des ganzen afrikanischen Kirchenstreites und die donatistische Klage hinfällig.

[104] Augunstin epist. 43,7,20, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.71/72.

[105] Augustin epist. 3,7,20, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.72.

[106] vgl. Optatus, ZWISA 211, in: Keil, Volkmar (1989), S.84/85.

[107] vgl. Keil, Volkmar (1964), S.84.

[108] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.78.

[109] vgl. Optatus, ZWISA 211, in: Keil S.87.

[110] In diesem Schreiben ist zu erkennen, daß Konstantin den rechten Glauben vorgeben und erzwingen wollte. Konstantin forderte Einigkeit und Frieden von den Donatisten und den Caecilianern.

[111] Augustin epist. 43,7,20, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S. 73.

[112] Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.80.

[113] Er durfte nicht nach Afrika zurückkehren (vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.80).

[114] Optatus I 26, vgl. Kraft, Heinz (1957), S.37.

[115] vgl. Kraft, Heinz (1955), S.42.

[116] Der Bischof galt als führende Person jeder christlichen Gemeinde, als "umfassender Vollmachtsträger in der Kirche". Die Kirche erscheint seit Anfang des dritten Jahrhunderts als "Bischofskirche". "Der Bischof ist in der Kirche, und die Kirche ist im Bischof, wenn einer nicht mit dem Bischof ist, so ist er auch nicht in der Kirche" (Cyprian ep. 66,8). Die Bischöfe haben die Aufgabe, die Gemeinden zu lenken und zu leiten (vgl. Frank, Karl Suso (1996), S.103). Die Einheit der Kirche hing von der Einheit der Bischöfe ab. Dies ist zum Beispiel bei der Weihe eines neuen Bischofs zu erkennen, die von benachbarten Bischöfen vorgenommen wurde (vgl. Frank, Karl Suso (1996), S.112). Nach dem Einsetzen der systematischen Verfolgungen, bei denen erstmals die Existenz des Klerus berücksichtigt wurde, kann beobachtet werden, daß die kaiserliche Religionspolitik den Inhabern der wichtigsten Bischofssitze (Rom, Karthago, Alexandrien, Antiochien) besondere Aufmerksamkeit widmete. Die Behandlung ihrer Angelegenheiten gehörte nicht zu den Verwaltungsaufgaben der Provinzialbehörden, sondern fiel in den Bereich der kaiserlichen Religionspolitik. Der Verkehr des Staates mit der Kirche wird üblicherweise auf dem Dienstweg, daß heißt über die jeweils zuständige Provinzialbehörde, abgewickelt; damit erscheint der an den staatlichen Metropolen residierende Bischof als der normale Gesprächspartner der Vertreter des Staates. Dem römischen Bischof kam dabei die größte Bedeutung zu (vgl. Kraft (1957), S.32).

[117] "Der Terminus coercitio bezeichnete die Machtvollkommenheit der römischen Kaiser und hohen Beamten, die ihnen auf Grund des Imperiums zukam, sowie die Kraft dieser Gewalt geübte Form der Bestrafung bzw. Züchtigung, die sich von der strafrechtlichen Ahndung des Verbrechens (iudicatio) dadurch unterschied, daß sie denjenigen, der dem Befehl einer rechtmäßig eingesetzten Behörde den Gehorsam verweigerte, nach freiem Ermessen strafte oder zur Beobachtung der Gesetze zwang." (Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.10).

[118] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.84.

[119] Damit griff er wieder einmal mit weltlichen Machtmitteln gegen die Donatisten ein. Der Eingriff bezog sich jetzt auf die Verteidigung und Wiederherstellung der einheitlichen katholischen Kirche (vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964); S.84).

[120] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.85.

[121] Optatus, ZWISA 212, 35a, Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.89.

[122] Optatus, ZWISA 212, 35a, Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.89.

[123] Optatus ZWISA 212, in: Keil, Volkmar (1964); S.86-89; Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.90.

[124] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.93.

[125] Eus VC 2,64-72, Brief an Alexander und Arius.

[126] Eus VC 2,66, Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.97.

[127] Eus VC 2,66, Übers.: Keil, Volkmar (1989), S.97.

[128] Optatus 10, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.95.

[129] Cod. Theod. 16, 2,7, vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.99.

[130] vgl. Grasmück, Ernst Ludwig (1964), S.99. Letztendlich scheiterte Konstantin mit seiner Friedenspolitik in Afrika. Die römischen Beamten zeigten zu wenig Einsatz, die Einheit der christlichen Kirche wiederherzustellen. Die Caecilianer blieben trotz des Versuches Konstantins, die Zahl der Anhänger durch privilegierende Maßnahmen zu erhöhen, in der Minderheit. Es spielten sicherlich auch die zunehmenden Spannungen zwischen Konstantin und Licinius eine Rolle, noch weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Streit doch noch zu beenden (vgl. Girardet, Klaus Martin, in: Mühlenberg, Ekkehard (1998), S.110).

[131] Im vierten Jahrhundert war die Anzahl der Christen vor allem im Osten derart angestiegen, daß sie mehr und mehr zu einem unübersehbaren, quantitativen Machtfaktor wurden. Es blieb den Herrschern keine Möglichkeit mehr, dies zu übersehen und sie in ihre Politik nicht einzubeziehen. Nicht nur die Größe, sondern auch ihr Einfluß auf das Berufsfeld mußte berücksichtigt werden. Die Christen hatten hohe berufliche Positionen inne, die ihnen ebenso Aufmerksamkeit verschafften. Der Westen war hauptsächlich heidnisch geblieben (siehe zur Ausbreitung des Christentums: von Harnack, Adolf (1924), S.946 ff). Für einen Kaiser im Osten hatten die Christen bei politischen Entscheidungen einen ganz anderen Stellenwert als für einen Kaiser im Westen.

[132] vgl. Feld, Heribert (1960), S.108.

[133] Eus HE 10,8 ff.

[134] Durch die enge Verknüpfung von Staat und Religion konnten die Christen wegen ihrer Glaubensüberzeugung keine Gemeinschaft mit den Heiden eingehen. Dadurch waren Spannungen in staatlichen Institutionen vorprogrammiert (vgl. Bleicken, Jochen (1992), S.53).

[135] vgl. Bleicken, Jochen (1992), S.53. Das problematische Verhältnis zwischen dem Heer und den Christen wird bei Dörries erläutert (vgl. Dörries, Herrmann (1958), S.81). Im Hinblick auf die Stärke, die das Christentum im Osten gewonnen hatte, rechnet Bleicken damit, daß die rivalisierenden Kaiser gezwungen gewesen sind, in den Christen einen potentiellen Machtfaktor zu sehen, auf den es Rücksicht zu nehmen galt (vgl. Bleicken, Jochen (1992), S.12/13). Bringmann mißt der Größe des Christentums im Osten und der daraus resultierenden christenfreundlichen Politik Konstantins und Licinius` keine derartige Bedeutung bei. Er ist der Ansicht, daß die Stärke der Christen eher problematisch für eine kriegerische Auseinandersetzung war. Denn "die Armee, die Repräsentanten, die Ziviladministration und die städtische Oberschicht der Kurialen" waren mehrheitlich heidnisch. "Vor 324 lösten Christen, die in den Dienst bei Hofe, in der Armee und Administration gelangt waren, wegen der traditionellen engen Verbindung von heidnischer Staatsreligion und staatlicher Institution immer wieder schwere Irritationen aus. Im Osten wurde vor 324 immer wieder dafür gesorgt, daß Christen in den Schlüsselpositionen, auf die es gerade im Falle eines bewaffneten Konflikts ankam, keine Rolle spielen konnten. Es gab keine christlichen Legionen, und wo an die Entscheidung der Waffen appelliert wurde, besaßen die Christen kein Gewicht." (vgl. Bringmann, Klaus (1995), S.25-27).

[136] vgl. Bleicken, Jochen (1992), S.53.

[137] vgl. Bleicken, Jochen (1992), S.53.

[138] vgl. Dahlheim, Werner (1995), S.606.

[139] vgl. Dahlheim, Werner (1995), S.606.

[140] Es wurden christliche Vorstellungen integriert, da die in der Vorzeit vom Heidentum geschaffene Rechts- und Sozialordnung im Gegensatz zur christlichen Ethik stand. "Sei es, daß Konstantin persönlich dabei die Entscheidung gab, sei es, daß seine Beamten und die Bischöfe seiner Umgebung am Werk waren, oder die das kirchliche Leben regelnden Beschlüsse der synodalen Anregungen boten (vgl. Vogt, Jochen (1960), S.205). Burckhardt ist der Ansicht, daß Konstantin in der Aufstellung von Edikten den Priestern teilweise freie Hand ließ (vgl. Burckhardt, Jacob (1853), S.20).

[141] vgl. Vogt, Jochen (1960), S.207; Dörries, Herrmann (1958), S.63; Dörries, Herrmann (1954), S.162-207; 266 ff. Die Gesetze sind nicht nur christlichen Einflüssen ausgesetzt worden, sondern verschmolzen auch mit Strömungen, wie der Naturrechtslehre der Stoa oder wie dem hellenistisch-orientalischen Recht (vgl. Vogt, Jochen (1960), S.205; Ehrhardt, Arnold (1955), S.130 ff.). In den weiteren Gesetzen der Jahre 319 bis 321 (Cod. Theodos. IX, 16. XVI,10) wendet Konstantin sich nicht allgemein gegen den heidnischen Kult, sondern nur partiell. Konstantin erläßt zum Beispiel ein Gesetz gegen den Gebrauch der Magie und der Haruspicin, während er das Beschwören des Regens und des Hagels gestattet und bei Blitzschlägen auf öffentliche Gebäude das Gutachten der haruspices ausdrücklich verlangt. Dies gilt nicht als Abwendung vom heidnischen Kult, sondern als sicherheitspolitisch notwendig. Denn Magier und haruspices wurden schon in vorkonstantinischer Zeit mit herrscherfeindlichen Aktivitäten in Verbindung gebracht (vgl. Girardet, Klaus Martin, in Mühlenberg, Ekkehard (1998), S.88).

[142] Cod. Theos. 1,27,1 in: Keil, Volkmar (1989), S.146-149.

[143] "Gewinnt es jemand unter euch, der eine Streitsache mit dem anderen hat, über sich, vor den Ungerechten sich richten zu lassen und nicht vor den Heiligen? Oder wißt ihr nicht, daß die Heiligen die Welt richten werden? Und wenn durch euch die Welt gerichtet wird, seid ihr dann nicht (einmal) würdig, über ganz geringe Sachen zu richten? (...) Wenn ihr nun Rechtshändel über Dinge des gewöhnlichen Lebens habt, so setzt ihr gerade die, welche bei der Gemeinde verachtet sind, zu Richtern! Zur Beschämung sage ich es euch. So wenig ist unter euch irgendein Weiser, der zwischen Bruder und Bruder entscheiden könnte, sondern ein Bruder zieht den anderen vor Gericht, und das vor Ungläubige?" 1. Kor. 6,1-2; 6,4-6.

[144] vgl. Frank, Karl Suso (1996), S.315.

[145] vgl. Burckhardt, Jacob (1990), S.263/264; 267.

[146] vgl. Vogt, Jochen (1960), S.205.

[147] vgl. Vogt, Jochen (1960), S.206.

[148] vgl. Keil, Volkmar (1989), S.150.

[149] vgl. Brieger, Theodor, in: Kraft, Heinrich (1974), S.68.

[150] vgl. Bleicken, Jochen (1981), S.206.

[151] vgl. Burckhardt, Jacob (1996), S.255.

[152] Cod. Theod. 16,2, vgl. Burckhardt, Jacob (1996), S.263/264.

[153] vgl. Burckhardt, Jacob (1990), S.264.

[154] vgl. Burckhardt, Jacob (1996), S.266.

[155] Tertullian, An Scapula 2,6-7.

[156] vgl. Kraft, Heinz (1955), S.63.

[157] vgl. Christ, Karl (1995), S.774.

[158] vgl. Burckhardt, Jacob (1990), S.254. Licinius, der Konstantins Schwester in der Zeit des Mailänder Abkommens heiratete, wurde von Konstantin umgebracht, da er angeblich versucht haben soll, mit Hilfe der Barbaren wieder seine Macht zu übernehmen. Im Jahre 326 ließ Konstantin auch seinen Sohn Crispus wegen angeblichen Hochverrats hinrichten, der sich mit Licinius verbünden wollte. Ferner ließ Konstantin seine Frau hinrichten, die Ehebruch begangen haben soll. Hieran ist Konstantins Härte zu erkennen, mit er vorging, um seinen Willen durchzusetzen (vgl. Kraft, Heinz (1955), S.129).

[159] vgl. Baynes, Norman H., in: Kraft, Heinz (1974), S.159.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Erstausgabe
Jahr
2001
ISBN (PDF)
9783958207271
ISBN (Paperback)
9783958202276
Dateigröße
4.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Berlin
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Note
1
Schlagworte
Römisches Reich Antike Donatistenstreit Arianerstreit Licinius
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Titel: Konstantin der Große und die Gründe seiner Hinwendung zum Christentum
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